Ausserschulische Jugendarbeit
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Ausserschulische Jugendarbeit Activités de jeunesse extra-scolaires
Fortsetzung - Suite
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Ordnungsantrag Guinand Aufteilung der Vorlage in zwei Beschlüsse:
Beschluss A: Bundesgesetz über die Förderung der ausser- schulischen Jugendarbeit
Beschluss B: Bundesgesetz über die Aenderung des Obliga- tionenrechts
Falls der Ordnungsantrag angenommen wird:
A. Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit
Beratung der Artikel 1 bis 11 gemäss Fahne und Einzelan- trägen
Artikel 12 Referendum und Inkrafttreten
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
B. Bundesgesetz über die Aenderung des Obligationen- rechts vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenos- senschaft, gestützt auf Artikel 64 BV, beschliesst: Art. 1
Das Obligationenrecht wird wie folgt geändert: (Diskussion gemäss Artikel 12 der Fahne und Einzelan- trägen)
Art. 2
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Motion d'ordre Guinand Traiter le projet en deux arrêtés:
Arrêté A: Loi fédérale concernant l'encouragement des acti- vites de jeunesse extra-scolaires Arrêté B: Loi fédérale modifiant le code des obligations
Si la motion d'ordre est acceptée:
A. Loi fédérale concernant l'encouragement des activités de jeunesse extra-scolaires
Discussion selon dépliant et propositions individuelles des articles 1 à 11
Article 12 Référendum et entrée en vigueur
La presente loi est sujette au référendum facultatif.
Le Conseil fédéral fixe la date de l'entrée en vigueur.
B. Loi fédérale modifiant le code des obligations, du .... L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse, vue l'ar- ticle 64 de la Constitution, arrête:
Art. 1
Le code des obligations est modifié comme il suit:
(Discussion selon dépliant et propositions individuelles à l'article 12)
Art. 2
La présente loi est soumise au référendum facultatif. Le Conseil fédéral fixe l'entrée en vigueur.
Präsident: Herr Guinand hat Ihnen einen Ordnungsantrag unterbreitet. Er hat das Wort zur Begründung.
M. Guinand: Le hasard a voulu que le débat ait été inter- rompu après les rapports du président et du rapporteur de la commission et à la suite de l'intervention de M. Pidoux. Les problèmes soulevés par la constitutionnalité du projet qui nous est soumis sont importants et méritent toute notre attention.
Ce n'est pas parce que nous parlons de la jeunesse que nous pouvons escamoter le débat. Depuis une année que je siège dans ce Parlement, il ne s'est pas déroulé une semaine de session sans que le respect de la constitution ait été invoqué par des membres de ce conseil ou par l'un ou l'autre membre du gouvernement pour appuyer ou com- battre une proposition. La morale politique et la déontologie doivent nous conduire à avoir une attitude cohérente face aux problèmes de la constitutionnalité des lois que nous adoptons. Ce d'autant plus qu'en l'absence de contrôle judiciaire, le Parlement est en définitive le seul garant de la constitutionnalité des décisions qu'il prend.
Or, dans le cas qui nous occupe aujourd'hui, il s'avère que le problème de la constitutionnalité se pose différemment s'agissant des onze premiers articles de la loi proposée que s'agissant de l'article 12.
Pour les onze premiers articles, il n'y a aucune base consti- tutionnelle expresse. Aucun article de la constitution ne peut être invoqué à l'appui des propositions que contient le projet. Le Conseil fédéral, qui le reconnaît, estime cepen- dant qu'il existe en l'occurrence une compétence tacite. Cette opinion est contestée, en particulier, par M. Pidoux et fait l'objet d'avis juridiques différents. Nous sommes donc appelés à trancher la question de savoir s'il y a ou non une compétence de la Confédération en la matière.
Pour l'article 12, la question se pose différemment. Il existe, en effet, une base constitutionnelle expresse: l'article 64 de la constitution qui nous permet d'envisager une révision du code des obligations. Certes, on peut se demander si le contenu de la modification proposée est ou n'est pas com- patible avec d'autres dispositions constitutionnelles, en par -* ticulier la garantie de la liberté du commerce et de l'indus- trie. Mais pour ce qui est de l'entrée en matière, la base constitutionnelle existe.
Notre motion d'ordre tend dès lors à scinder les deux questions en traitant séparément, dans un arrêté A, les onze premiers articles et, dans un arrêté B, l'article 12. Notre motion nous paraît avoir l'avantage d'apporter plus de clarté dans le débat. Elle permettrait surtout à certains d'entre nous dont je fais partie, de suivre la proposition de non- entrée en matière sur les onze premiers articles mais d'ac- cepter l'entrée en matière sur la révision du code des obliga- tions.
L'acceptation de la motion d'ordre laisse ainsi ouvertes toutes les solutions possibles. Elle ne préjuge en rien de votre opinion sur les propositions formulées et les amende- ments déposés. Son refus, en revanche, conduirait plusieurs d'entre nous à devoir s'opposer à l'ensemble des proposi- tions en raison de l'absence de base constitutionnelle, alors même que, encore une fois, nous pourrions donner notre accord à l'inscription dans le code des obligations du prin- cipe d'un congé de jeunesse.
Nous vous prions donc instamment de bien vouloir accepter notre motion d'ordre qui a également été signée - la propo- sition écrite ne le précise pas - par MM. Petitpierre, Fischer- Hägglingen, Coutau, Jeanneret, Bonny et Sager.
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir jetzt die Eintre- tensdebatte fortsetzen, damit die Fraktionssprecher und auch die Einzelsprecher im Rahmen der Eintretensdebatte zum Antrag Guinand Stellung nehmen können.
Nachher werden wir zuerst über Eintreten abstimmen, dann über den Rückweisungsantrag und - je nach Resultat - die Detailberatung vornehmen.
Wiederkehr: Wir hätten letztes Jahr etwas zu feiern gehabt, wenn wir es hätten feiern wollen, nämlich den Wunsch nach einem Jugendurlaub. Er wurde letztes Jahr volljährig, 20 Jahre alt. 1967 hatte die Delegiertenversammlung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände ihrem Vorstand den Auftrag gegeben, sich für die gesetzli- che Verankerung des Jugendurlaubs einzusetzen. Woran liegt es, dass es 21 Jahre gedauert hat, bis wir heute darüber reden können? Einerseits liegt es in der Natur der Sache. Jugendanliegen werden nämlich von etlichen Politikern erst
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dann zur Kenntnis genommen, wenn sich Jugendliche nicht mehr anders zu helfen wissen, als mit ihren Anliegen auf die Strassen zu gehen. Andererseits liegt es an der Natur selbst. Jugendliche pflegen nämlich ziemlich schnell ihren Anlie- gen zu entwachsen. Und jene, die damals, 1967, den Jugendurlaub gefordert haben, gehen heute schon gegen die 50 Jahre.
Wie dem auch sei: Wir haben heute diesen Entwurf, und die LdU/EVP-Fraktion bittet Sie, darauf einzutreten und ihn grosszügig zu behandeln. Der Jugendurlaub soll ja nur jungen Leuten gewährt werden, die Wissen und Können erwerben und bereit sind, es auch an andere Jugendliche weiterzugeben. Den Jugendurlaub sollen also nur Jugendli- che erhalten, die in leitender, betreuender oder beratender Funktion tätig sind. Die wachen, aktiven Jugendlichen haben mit diesem Jugendurlaub eine Möglichkeit mehr, ihre Charaktere und Qualitäten, auch Führungsqualitäten, zu entwicklen.
Nicht die «Konsumjünger» sind es, die unsere Gesellschaft letztlich weiterbringen, sondern die Menschen, die schon früh bereit sind, Verantwortung zu tragen, an der Gesell- schaft mitzutragen. Jedes obrigkeitliche Herz müsste da eigentlich vor Freude hüpfen. Aber dem ist nicht so, wenn ich den Brief der 43 Regierungsräte aus verschiedenen Kan- tonen betrachte, die in letzter Minute versuchen, mit einem frisch gegründeten Komitee für die Einhaltung der Bundes- verfassung den Jugendurlaub abzusägen. Ich hoffe, dass Sie diesen 43 Regierungsräten - es hat etliche darunter, die gar nicht wussten, was sie unterzeichnet haben - eine entsprechende Abfuhr erteilen können.
In gleicher Richtung zielt auch der Aufsplitterungsantrag Guinand. Man will noch einmal verzögern, bis dann viel- leicht die Leute von 1967, die das damals gefordert haben, gegen 100 Jahre alt sind und nicht nur gegen 50. Wir sind hier im Parlament, um Politik zu machen. Ueberlassen Sie den Streit um Juristerei den Juristen ausserhalb.
Und gestatten Sie mir noch eine Bemerkung: Die Jugendli- chen, die den Jugendurlaub beziehen, erhalten keinen Lohn für diese maximal eine Woche pro Jahr, die sie im Einsatz sind. Die Kosten für Wohnungsmiete, Versicherungen usw. laufen aber auch in dieser Woche ohne Lohn weiter auf und müssen von den Jugendlichen auch bezahlt werden.
Unsere Fraktion tritt deshalb für eine bescheidene Teilkom- pensation dieser finanziellen Ausfälle ein, die ein Jugendli- cher, der sich einsetzt, zu tragen hat.
Wir sprechen uns deshalb für den sogenannten bezahlten Jugendurlaub aus. Darüber aber mehr beim entsprechen- den Minderheitsantrag.
Frau Daepp: Das Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit und die OR-Artikel haben in der Vernehmlassung zehn Kantone und als einzige Partei die SVP abgelehnt.
Wie wir gehört haben, unterstützt der Bund bereits seit 1972 mit etwa 2,2 Millionen Franken die ausserschulische Ju- gendarbeit. Auch die Infrastruktur funktioniert. Für die Orga- nisation «Jugend und Sport» geben wir zum Beispiel pro Jahr zurzeit 29 Millionen Franken aus.
Seit Jahren besteht der Wunsch bei den Jungen, eine kor- rekte, saubere Lösung zu finden. Deshalb wurden seit 1983 sechs Vorstösse eingereicht. Langsam, aber sicher werden die Jugendlichen ungeduldig. Ich finde auch, dass das das Recht der Jugendlichen sein darf. Die Mühle des Parlaments arbeitet in ihren Augen langsam, mühsam und kompliziert. Das Problem möchte ich aus folgenden Blickwinkeln beleuchten: Aus der Sicht der Jugendlichen selber, aus der Sicht der Lehrmeisterin, des Lehrmeisters oder des Arbeit- gebers, aus der Sicht der Schule und der Finanzen.
Als erstes die Jugendlichen: Durch die Medien und meist auch durch den interessanten und - hoffentlich - lehrrei- chen Unterricht in der Schule sind die Jugendlichen ver- wöhnt. In der ausserschulischen Jugendarbeit stellen die jungen Teilnehmer hohe Ansprüche an Leiter und Leiterin- nen. Sind die Leiter methodisch oder fachlich den jungen Teilnehmern nicht überlegen, wird sehr rasch die Teilneh-
merzahl sinken, ja es kann ein Verband irgendwelcher Art aufgelöst werden.
In meiner Jugend habe ich sehr intensiv in der Jugendarbeit mitgemacht, war es doch für mich kein Problem, da ich als Seminaristin und später als Lehrerin genügend Freizeit zur Verfügung hatte. Damit sind wir mit einem weiteren Problem konfrontiert.
Besucht jemand eine Mittelschule oder Hochschule, kann er über mehr Freizeit verfügen und sich für ausserschulische Jugendarbeit freistellen. Wie steht es aber mit den Lehrlin- gen und Lehrtöchtern in irgendeiner Branche? Fünf Wochen Ferien sind für junge, der Schule entlassene Töch- ter und Söhne wenig. Theorien zeigen, dass wir erst mit 25 bis 30 Jahren ein Maximum an vor allem körperlicher und auch geistiger Beweglichkeit erreicht haben. Wie wollen Lehrlinge und Lehrtöcher oder spätere Arbeitnehmer mit vier Wochen Ferien intensiv in einer Jugendorganisation mitarbeiten und sich dafür opfern? Sie opfern nämlich sämt- liche Freizeit. Unzählige Beispiele könnten erwähnt werden. A propos: Sind dies nicht auch gerade die Treuen, Einsatz- freudigen punkto Berufsausbildung oder punkto Einsatz im Betrieb? Wollen wir nicht allen Jugendlichen die gleichen Chancen geben?
Aus der Sicht einer Lehrmeisterin oder eines Arbeitgebers sieht die Situation anders aus. Erst vor kurzem haben wir uns an die fünf Wochen Ferien gewöhnt. Saisonbedingte Berufe mit zum Teil kurzer Ausbildungszeit haben Mühe, die vorgeschriebenen Ausbildungspläne einzuhalten. Nach dem neuen Gesetz könnte also ein Lehrling oder ein Angestellter unter Umständen noch eine weitere Woche abwesend sein. Dies kann zulasten der effektiven Ausbildung gehen, zula- sten der Lehrmeister und des Betriebes. Ein, eventuell zwei Tage pro Woche, normalerweise 38 Schulwochen, besucht ein Mittelschüler, Lehrling oder eine Lehrtochter den Berufsschulunterricht. Er ist also auch nicht im Betrieb tätig. Dazu werden zum Beispiel vom Biga bei sehr vielen Berufen heute auch Konzentrationswochen verlangt und durchge- führt.
Schulunterricht ist auch eine Bereicherung für jede Art von Betrieb. Aber auch die ausserschulische Jugendarbeit för- dert die Kameradschaft und Zusammenarbeit. Meistens sind solche Lehrlinge, Lehrtöchter und Angestellte wertvolle Zugrösslein in den Klassenverbänden.
Nun, wie sieht es mit den Finanzen aus? Finanzen wurden bis jetzt nur an sogenannte Unkosten, wie zurn Beispiel Weiterbildung der betreffenden Organisationen, abgege- ben. Ich rufe nochmals in Erinnerung: 2,2 bis 3 Millionen Franken.
Lehrmeister, Lehrmeisterinnen und Arbeitnehmer würden damit nicht belastet.
Die Mehrheit der SVP-Fraktion ist für Eintreten. Folgende Punkte müssen aber berücksichtigt werden:
Punkt 1: Höchstens eine Woche Freizeit, und zwar für aus- serschulische Arbeiten nur für leitende, betreuende und beratende Aufgaben. Nutzniesser wären statt einigen 100 000 etwa 5000 bis 10 000 Jugendliche. Es darf daraus nicht einfach eine sechste Ferienwoche entstehen.
Punkt 2: Vom Lehrmeister, der Lehrmeisterin, Arbeitgeber und Arbeitgeberin muss der Urlaub nicht bezahlt werden. Punkt 3: Der Anspruch auf Jugendurlaub muss auf das Höchstalter von 25 Jahren beschränkt werden. Einmal muss man auch auf das Erwachsenwerden umsteigen.
Die ausserschulische Jugendarbeit bereitet junge Menschen ganz direkt auf ihr eigenes, selbständiges Leben vor, auf die Mitarbeit in den Gemeinschaften, auf die Aufgaben in der Oeffentlichkeit, sie fördert das Verantwortungsgefühl. Des- halb findet die Mehrheit der SVP-Fraktion, dass es auch eine öffentliche, ja zwingende Aufgabe des Bundes ist, diese ausserschulische Jugendarbeit zu fördern und zu unter- stützen.
Unsere jungen Leute können nicht von einem Tag auf den anderen in soziale, politische, parteipolitische Aufgaben ein- steigen und sie übernehmen, wenn wir ihnen nicht Gelegen- heit bieten, sich darauf schrittweise vorzubereiten. Deshalb ist es unbedingt eine wichtige, ja staatspolitische Aufgabe.
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Gerade diese Aufgabe muss der Bund dringend mittragen helfen, und sie darf nicht wegen juristischer Erwägungen, auf die ich hier nicht eingehen möchte, verzögert werden. Das Bundesgesetz und die Aenderungen im OR möchte ich persönlich - wir konnten es in der Fraktion nicht mehr besprechen - beieinander behalten.
Loeb: Zuerst zum Ordnungsantrag Guinand: Die FDP-Frak- tion unterstützt ihn mehrheitlich. Es wäre nicht wünschens- wert, wenn die Vorlage, auf die wir Eintreten beschlossen haben und die wir weiterhin voll unterstützen, aus rein juristischen, verfassungstechnischen Gründen scheitern würde.
Wie gesagt, die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vor- lage zur ausserschulischen Jugendarbeit, da sie den Ju- gendorganisationen, die auf privater Basis Verantwortung für eine sinnvolle Freizeitgestaltung und für die Entwicklung Jugendlicher übernehmen, finanzielle Hilfe zuspricht.
Beim unentgeltlichen Jugendurlaub begrüssen wir, dass die Voraussetzungen für eine verbesserte Leiterausbildung in der Jugendarbeit geschaffen werden. Unsere Fraktion möchte bei dieser Gelegenheit allen engagierten Jugendlei- tern und Jugendlichen für ihre für unser Land bedeutungs- volle Arbeit den besten Dank aussprechen. Mit Bewunde- rung verfolgen wir die freiwillige, auf privater Basis gelei- stete Arbeit. Jugendarbeit wird immer auf diesen Enthusias- mus und die private Initiative angewiesen sein. Deshalb können wir im Staate höchstens Rahmenbedingungen setzen.
Die Vorlage, die wir heute zu behandeln haben, setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Im ersten Teil geht es um die Gesetzesgrundlage für die Subventionierung von Jugendor- ganisationen, um Jahreshilfen sowie um Einzelfinanzhilfen. Der Bund unterstützt übrigens bereits seit 1972 Jugendorga- nisationen - wir haben es im Eintretensvotum des Kommis- sionspräsidenten gehört.
In unserer Fraktion haben wir uns intensiv mit der Frage der verfassungsmässigen Grundlage dieses Gesetzes auseinan- dergesetzt. Einige Bedenken wurden laut, weil im Gesetzes- ingress nicht darauf hingewiesen wurde, auf welche Verfas- sungsgrundlage sich dieses Gesetz abstütze. Bezweifelt wurde auch - wir haben es beim Nichteintretensantrag von Kollege Pidoux gehört -, ob ungeschriebene Bundeskompe- tenz zum Erlass dieses Gesetzes ausreicht.
Die ständerätliche Kommission wird sich sicher mit dieser Frage noch speziell auseinanderzusetzen haben. Wir sind jedoch mehrheitlich der Ueberzeugung, dass diese Vorlage nicht dafür geeignet ist, exemplarisch zu verfahren, und sind deshalb für Eintreten.
Unsere Fraktion lehnt die Minderheitsanträge zu Artikel 2 (Pilotprojektförderung), zu Artikel 3 (Einsetzen eines oder einer Beauftragten für Jugendfragen) sowie zu Artikel 7 (Einführung eines Erwerbsausfalls) ab.
Wir möchten einerseits an der Förderung nur gesamt- schweizerischer Projekte, andererseits an der Unentgeltlich- keit des Jugendurlaubs festhalten und vor allem keine neue Bürokratie durch neue Stellen schaffen.
Befürwortet wird durch unsere Fraktion die Streichung des Wortes Beratung in Artikel 4 Absatz 2, da mit diesem Begriff eine Grenzziehung ausserordentlich schwierig wird.
Ebenfalls befürworten wir die Reduktion des Prozentsatzes der Unterstützung bei Jahresfinanzhilfen in Artikel 5 auf 30 Prozent, da wir dann mit den beschränkten zur Verfü- gung stehenden Mitteln mehr Jugendorganisationen berücksichtigen können und es kaum Aufgabe des Bundes ist, Organisationsbeiträge bis zur Hälfte der Kosten für eine Organisation zu übernehmen. Vielmehr scheint uns die Akzentsetzung auf effektive Jugendarbeit sinnvoll, nicht auf Bürokratie.
Im zweiten Teil des Gesetzes, in dem der unentgeltliche Jugendurlaub in Artikel 329e OR eingeführt werden soll, setzen wir uns mit Vehemenz für die Festlegung der Alters- grenze auf 25 Jahre ein. Einerseits ist in unserer gesamten Gesetzgebung der Jugendbegriff auf 25 Jahre festgelegt,
andererseits würde eine Fixierung auf 30 Jahre im Volke nicht verstanden. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Belastung und die Belastbarkeit der Wirtschaft, insbeson- dere der gewerblichen Betriebe. Sehen Sie, für einen Kamin- fegermeister mit einem Gesellen ergeben sich bei der Gewährung eines auch unbezahlten Urlaubs mehr Probleme als für einen Grossbetrieb. Er hat dann während einer Woche 50 Prozent weniger Kapazität. Aus diesem Grunde möchten wir die Grenze von 25 Jahren setzen.
Wir treten für den in der Kommission gefundenen Kompro- miss ein, aber wir dürfen nicht im luftleeren Raum Gesetze erlassen. Wir müssen erkennen, wo die Grenzen liegen. Uebrigens hatte ich Gelegenheit, mit engagierten Vertretern der Pfadfinderbewegung zu sprechen, die mir bestätigten, dass das Hauptproblem für sie bis zum 25. Altersjahr besteht und sie sich der von uns vorgeschlagenen Altersbegrenzung durchaus anschliessen könnten. Wir sollten deshalb das Gesetzeswerk nicht gefährden, nicht Angriffsflächen schaf- fen, nur weil wir eine kleine Minderheit von Begünstigten noch miteinbeziehen wollen, denn - und hier komme ich auf einen zentralen Punkt - die grosse Mehrzahl der Unterneh- mungen in der Schweiz werden bei Bedarf auf freiwilliger Basis auch Personen, die älter als fünfundzwanzigjährig sind, Leiterausbildungsurlaub gewähren, wie übrigens bereits heute in ausserordentlich vielen Betrieben der schweizerischen Wirtschaft auf absoluter Freiwilligkeit sol- che Urlaube gewährt werden. Ich finde, auch dies muss einmal gesagt und herausgestrichen werden, und ich möchte all diesen Betrieben für diesen Beitrag Merci sagen. Diese Betriebe leisten bereits bis jetzt - auf freiwilliger Basis - einen wertvollen, wesentlichen Beitrag zur ausserschuli- schen Jugendarbeit.
Nicht einverstanden wären wir mit einer Ausdehnung der Berechtigten und einer Vermischung mit Lehrlingsferien. Jugendurlaub hat grundsätzlich nichts mit Ferien zu tun, sondern soll die Leiterausbildung ermöglichen und damit die Probleme der Jugendorganisationen lösen. Der Antrag von Kollege Leuenberger ist deshalb abzulehnen. Auch der von ihm vorgeschlagenen Verlängerung der Lehrlingsferien können wir nicht zustimmen. Wie soll schlussendlich die Ausbildung sichergestellt werden, wenn die Lehrlinge immer weniger im Betrieb sind? Die Schweiz hat eines der besten Berufsbildungssysteme Europas. Die Wirtschaft bil- det zusammen mit den Berufsschulen Fachkräfte aus. Wir müssen dafür sorgen, dass die Auflagen für die Betriebe nicht so gross werden, dass schliesslich immer weniger Lehrlinge ausgebildet werden und damit unser Berufsbil- dungssystem unterlaufen wird. Betriebe dazu zwingen, Lehrlinge auszubilden, können wir nicht. Das übernimmt die Wirtschaft als freiwillige Verpflichtung.
Betreffend Jugendurlaub habe ich noch eine konkrete Frage an Herrn Bundesrat Cotti: Falls ein Leiterkurs der ausser- schulischen Jugendarbeit in die Berufsschulzeit fällt, muss dann die Berufsschule obligatorisch Urlaub gewähren, auch wenn zum Beispiel ein Schüler es sich leistungsmässig nicht leisten könnte? Welches werden die Weisungen und Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Berufsschulen sein? Wurde die Frage bereits mit den Berufsschulen oder mit deren Träger und dem Biga intensiv behandelt? Sollten die Auskünfte auch in dieser letzten Frage befriedigend sein, können wir uns zusammenfassend bei Artikel 329e OR der Fassung der Kommission anschliessen, sofern die Alters- grenze auf 25 Jahre festgelegt wird. Unsere Fraktion emp- fiehlt Eintreten auf diese Vorlage. Es geht darum, ein Zei- chen für die Jugend zu setzen, für die Zukunft unseres Landes. Unsere Fraktion sieht die Zustimmung zu dieser Vorlage aber auch als Dank für die unzähligen Stunden, die Jugendliche freiwillig in privater Initiative in der ausserschu- lischen Jugendarbeit leisten, für den Einsatz, der aus Ueber- zeugung erbracht wird, für das Positive, welches die Jugendlichen in Selbsthilfe für sich selbst und für unser Land leisten.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine Bitte an die Medienver- treter: Berichten Sie, werte Journalistinnen und Journali- sten, mehr über diese positive Arbeit. Berichten Sie über die
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Kleinarbeit, die hier geleistet wird. Machen Sie darüber einmal eine Schlagzeile, nicht nur über Jugendprobleme!
Frau Stocker: Die grüne Frakton unterstützt einstimmig die Vorlage zur ausserschulischen Jugendarbeit. Ich möchte eigentlich drei Botschaften damit verbinden:
Es ist im Leben nicht alles käuflich, man muss auch noch etwas tun.
In unserem bürokratischen Staat ist noch nicht ganz alles fertig und bis zum letzten Detail organisiert. Es gibt auch da noch kreative Entfaltungsmöglichkeiten.
Ein wenig Zeit und ein wenig Geld sind die Ressourcen, die der Staat bereitstellen kann. Das kreative Umsetzen im Leben, das ist Eure Sache.
Zu diesen drei Punkten habe ich eine persönliche Vorbe- merkung. Ich gehöre zu diesen Alten, die auch noch im Jahre 1967 Unterschriften gesammelt haben. Ich hätte nie gedacht, dass es 21 Jahre dauern würde und dass sich 43 Regierungsräte und einige Juristen im letzten Moment berufen fühlen würden und sagten: Rein juristisch geht das nicht. Ich bin nicht ganz sicher, ob das jetzt der Moment ist, wo wir der Jugend, die über 20 Jahre auf diese Botschaft gewartet hat, nun mit wirklich formaljuristischen Kriterien und vielen schönen Worten - darin sind sie natürlich einge- packt - eine Absage erteilen sollen.
Zum ersten Punkt: Die grüne Fraktion vertritt die These, dass nicht alles käuflich ist im Leben, dass es etwas selbst zu tun gibt. Was wir in der Schweiz hauptsächlich der Jugend bieten, das ist in der Regel Konsum. Als Konsumen- tinnen und Konsumenten sind sie uns wichtig. Jetzt aber ist die Rolle umgekehrt. Wir haben es mit Jugendlichen zu tun, die etwas tun wollen. Ich möchte Sie einladen, ein ganz kurzes Momentchen zu phantasieren, vielleicht werden Sie, Herr Bundesrat Cotti, in ein oder zwei Jahren wieder hiersit- zen, und wir werden die zehnte AHV-Revision beraten. Wie- viele staatsmännische Appelle werden dann an die Jugendli- chen ergehen, den Generationsvertrag mit der älteren Gene- ration nicht zu brechen und treu ihren finanziellen Obolus dafür zu entrichten? Ich glaube, dies wäre in der umgekehr- ten Dynamik eine grosszügige Geste wert. Die Jugendförde- rungsmassnahmen, die in diesem Bundesbeschluss be- schrieben sind, sind minim. Wenn ich mich richtig informiert habe, werden zurzeit gut 2 Millionen Franken an Jugendor- ganisationen ausbezahlt. Mit diesem Bundesbeschluss sol- len maximal 3 Millionen Franken ausbezahlt werden. Es geht also grob um 800 000 Franken. Ist das nicht ein biss- chen pingelig und kleinlich, wenn wir gegen diesen kleinen Betrag formaljuristisch eine Grossaktion loslassen. Ich glaube, und damit teile ich Ihnen die Meinung meiner Frak- tion mit, es ist eine kleine Investition mit einer ganz grossen Wirkung.
Zum zweiten Punkt: Es ist noch nicht alles fertig und büro- kratisch organisiert in unserem Staat. Für junge Menschen ist es zunehmend schwierig, überhaupt noch zu spüren: Wo bin ich gefragt? Ich habe letzthin in einer Schulklasse von einer jungen Frau ein Votum gehört, das mich erschreckt hat. Sie hat gesagt: «Ihr habt uns die Welt fertig eingerichtet. Was wir noch tun können, ist aufräumen, und das stinkt mir!» Diese Botschaft von Jugendlichen an uns, in dieser Dynamik, müssen wir umzukehren versuchen. Da müssen wir ein anderes Angebot machen. Für mein Empfinden hat der Bundesrat in seiner Botschaft ausserordentlich gut und feinfühlig das Wort «Persönlichkeitsentfaltung» umschrie- ben. Das ist nämlich etwas, was sich nicht machen lässt, was sich in den besten Schulen nicht vermitteln lässt, sondern das ist etwas, was das Leben mit einem macht, indem man etwas tut. Ich möchte gerne, dass man etwas gemeinsam und für andere tut. Genau darum geht es bei diesen ausser- schulischen Jugendaktivitäten. Es geht darum, dass junge Menschen darin einen Sinn sehen, mit anderen zusammen Aktivitäten für andere zu organisieren. Vielleicht ist es doch noch die beste Jugendförderung, die wir für unser Gemein- wesen vorstellen können.
Zum dritten Punkt: Wir stellen etwas Zeit zur Verfügung - eine Woche unbezahlten Jugendurlaub - und ein ganz klein
wenig Geld, nämlich eben 800 000 Franken per saldo. Das ist eine ganz kleine Ressource, die hier von uns Altgedienten - denn für die Jungen bin ich auch schon bei den ganz Alten - gefordert wird. Was sie dann damit machen, das ist dann ihre kreative Möglichkeit. Ich appelliere da sehr an die ausserschulischen Jugendorganisationen, mit der Summe kreativ etwas Originelles zu tun, was wirklich Sinn hat und für die Jugendlichen auch Sinn ergibt.
Es wäre ein unfairer Kampf, jetzt hier im Parlament nach 21 Jahren, diese Vorlage, die seit Jahren auf dem Tisch liegt, formaljuristisch zu Fall zu bringen. Wir sitzen hier im Parla- ment am längeren Hebel, das ist klar. Aber ich bin nicht sicher, ob uns das nicht später sehr teuer zu stehen kommt, wenn wir diesen Hebel benutzen.
Ich bitte Sie - zusammen mit meiner Fraktion -, jetzt diese Vorlage grosszügig, speditiv und vielleicht sogar ein wenig freudig zu verabschieden.
Zbinden Hans: Sie haben gehört, wie lange diese gesetzii- che Schwangerschaft gedauert hat, bis uns dieser Gesetz- entwurf vorgelegt worden ist. Ich möchte dafür jetzt bewusst nicht viele Argumente bringen, sondern die Proportionen herstellen und zeigen, worum es hier geht oder nicht geht. Ich möchte auch verhindern, dass wir uns selbst überlisten oder täuschen und meinen, wir betrieben da allenfalls umfassende Jugendpolitik.
Es gibt ein politisches Lang- und ein Kurzzeitgedächtnis. Das spielt in der Jugendpolitik immer wieder eine grosse Rolle. Die Jugendlichen werden für uns in den Parlamenten meist nur dann wichtig, von uns nur dann wahrgenommen, wenn sie in dieser Gesellschaft für Unruhe sorgen, wenn sie in dieser Gesellschaft Spielräume suchen, Entfaltungs- räume, wenn sie protestieren. Dann beginnen flugs alle Parteien, ihre Programme jugendpolitisch anzure chern. Es werden Thesen aufgestellt, Theorien entwickelt. Das war 1968 so, 1980 war es wieder so, und das wird auch das nächste Mal so sein. Aber die politische Vergesslichkeit - die Vergesslichkeit der Erwachsenen - ist der treueste Begleiter der Jugendlichen.
Hier spreche ich vor allem die freisinnige Frakt on an. Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene Beziehungsformen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen: Entweder ist die Beziehung ganz paternalistisch, indem man von oben herab mit den Jugendlichen spricht. Indem man das Jungsein als Vorstufe des Erwachsenseins betrachtet, als minclerwertige Vorstufe, gibt man den Jugendlichen so wenig Freiheit wie möglich. Man geht mit Misstrauen an sie heran, baut Sicher- heiten ein, schafft Restriktionen. Das werden Sie dann in dieser Beratung sehen. Oder dann gibt es die partnerschaft- liche Haltung, indem man den Jugendlichen bewusst Entfal- tungsräume zur Verfügung stellt, damit sie Verantwortung tragen können. Dabei akzeptiert man sie vollurnfänglich. Das ist die Haltung, die wir unterstützen.
Um welche Jugend geht es in diesem Gesetz? Es geht um die Jugend, die bereits in diesen Staat integriert ist, die zu diesen staatlichen, gesellschaftlichen Werten steht, die in Organisationen zusammengeschlossen ist, also um die Jugend, die nicht gross Unruhe schaffen wird, vor der wir uns nicht in acht nehmen müssen. Wen erfassen wir denn nicht? Das muss hier einmal gesagt sein, ich finde es wich- tig: Wir erfassen alle Jugendlichen nicht, die entweder still Abschied von dieser Gesellschaft genommen haben, eine Nische gesucht haben, innerlich emigriert sind. Wir erfassen aber auch alle diejenigen nicht, die sich völlig überange- passt haben, die dem Konsumismus frönen und ihr eigenes Privatleben zum Zentrum der Welt machen. Wir erfassen schliesslich auch die nicht, die Aggressionen haben, die sich gegenüber diesem Staat auflehnen.
In der Schweiz gibt es 1,2 Millionen Jugendliche im Alter zwischen 15 und 29 Jahren. Wir erfassen einen Viertel davon, 300 000, nur damit Sie die Relationen sehen. Dieses Gesetz ist ein Honorierungsgesetz, kein Prophylaxegesetz. Die nächsten politischen Unruhen kommen bestimmt, das kann ich Ihnen garantieren. Unsere jugendpolitischen For-
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derungen sehen anders aus: Wir sind für Freiräume, Entfal- tungsräume, Identifikationsräume im Wohnen, in der Frei- zeit, in der Bildung, im Militär.
Ich komme zum letzten Punkt. Ich finde das ebenfalls wich- tig und will das auch noch erwähnen: Vor kurzem haben wir hier in diesem Saal für die 700-Jahrfeier der Eidgenossen- schaft 58 Millionen Franken bewilligt, notabene auf der glei- chen gesetzlichen Grundlage, wie wir das jetzt auch tun, auf einer stillschweigenden Bundeskompetenz. Dieses Ge- schäft, das umfangmässig, finanziell viel grösser ist, wurde rasch abgetischt. Da konnte man beinahe noch mit dem Herrn Bundesrat direkt Absprachen treffen. Unter Geschmunzel hier in diesem Saal wurde das auch noch abgesegnet. Jetzt, wo es um weniger geht, legen diese 43 Regierungsräte ihre Armbrust an; das ist wirklich an einem falschen Ort. Es ist durchaus legitim, dass sie es tun - aber es ist bar jeglicher Psychologie gegenüber diesen Jugendlichen.
Ich finde es wichtig, dass wir mit diesem Gesetz eben nicht nur eine Geste machen oder ein Zeichen setzen, sondern dass die Jugendlichen in diesem Land spüren, dass man auch in ruhigen Zeiten an sie denkt, indem wir in der Jugendpolitik auch einmal antizyklisch handeln. Vor allem sollen die Jugendlichen spüren, dass sie - wie auch die Kinder - ihre eigene Daseinsberechtigung in diesem Land haben: die Berechtigung, sich zu äussern, sich auf ihre Weise entfalten zu können. Man soll ihnen diese Möglichkeit geben und sie auf dem Weg zu sich selbst unterstützen. Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratisch-gewerkschaftli- chen Fraktion, dieses Gesetz zu verabschieden. Wir unter- stützen notabene nicht nur die Förderung, wir unterstützen auch den Urlaub, wir unterstützen auch die Entschädi- gungen.
Wir werden uns dagegen wehren, dass man dieses Gesetz noch verwässern und redimensionieren will.
M. Friderici: Le texte de loi sur lequel nous devons nous prononcer est une fusée. Je dirais même qu'il s'agit d'une fusée à deux étages. Le premier, c'est le titre du message. Son carburant est connu depuis la plus haute antiquité, la simplicité de sa formule chimique n'a d'égale que son effica- cité. Depuis des siècles, il n'a jamais connu le moindre échec lors de la mise à feu du monde politique. Ce carbu- rant, c'est la démagogie.
Je vous rappelle que, selon le Petit Robert - le meilleur dictionnaire de langue française puisque c'est celui qui se trouve dans la bibliothèque du Parlement - la démagogie est l'«état politique dans lequel la multitude commande au pouvoir» et que «le démagogue est le pire ennemi de la démocratie». En effet, comment qualifier autrement un titre aussi accrocheur qui n'a aucun rapport avec le contenu de la loi qui le suit.
Un message concernant l'encouragement des activités de jeunesse extra-scolaires a de quoi séduire plus d'un parle- mentaire à la recherche permanente d'un soutien populaire, car la démagogie est également le carburant de sa pro- chaine réélection. Ce titre est une supercherie destinée à mettre sur orbite non pas un satellite mais une loi en nous masquant la faiblesse du deuxième étage de cette fusée: le fond.
Quelle définition peut-on donner des activités de jeunesse extra-scolaires? Il s'agit à l'évidence d'activité qui ont lieu en dehors de la scolarité, encore faut-il pour justifier ce qualifi- catif qu'il y ait scolarité. Les études, l'apprentissage ou la vie professionnelle ne sont pas des activités scolaires. Il ne peut y avoir d'activités extra-scolaires s'y rapportant. Evidem- ment, un message contenant l'encouragement des loisirs de la jeunesse n'aurait pas eu le même impact sur nos milieux politiques.
En réalité, il s'agit bel et bien d'une loi traitant des loisirs: loisirs d'étudiants, loisirs d'apprentis, loisirs de travailleurs et d'employés puisque le message fixe la limite pour l'obten- tion du congé jeunesse à trente ans et qu'aucun canton ne connaît de scolarité obligatoire aussi longue. Monsieur le
Conseiller fédéral, vous concéderez que le titre de ce mes- sage, à l'instar de celui de certaines initiatives populaires, n'a qu'un lointain rapport avec le contenu de l'objet.
Une fois ce premier étage mis à feu, rien ne pourra arrêter cette fusée. Le fait que le second étage, le fond, n'ait pas de carburant ne semble pas vous inquiéter. Ce carburant a été inventé en 1874. Sa composition a été modifiée à plusieurs reprises et chacun d'entre nous en possède la formule. Il s'agit de la constitution. Si nous étions sages, nous devrions empêcher le départ de cette fusée, car nous sommes cons- cients que son deuxième étage n'est pas opérationnel. sans carburant.
C'est pourtant une des raisons de notre présence sous cette coupole: respecter et faire respecter la Constitution fédé- rale. Le premier acte de chaque législature est de jurer fidélité à nos institutions. Il est clair que nous pouvons proposer une modification de cette constitution, mais cette modification devra être sanctionnée par la double majorité du peuple et des cantons, car il ne s'agit pas d'un acte de la compétence exclusive du législatif.
Qu'en est-il du respect de notre constitution et de la compé- tence des cantons dans l'objet de notre délibération? Le Conseil fédéral lui-même reconnaît que la Confédération ne dispose actuellement d'aucune base constitutionnelle expresse, sauf dans ce secteur restreint qu'est le sport, lui permettant de soutenir les activités extra-scolaires. Il admet implicitement que cette loi sur laquelle nous allons nous prononcer viole la Charte confédérale.
Nous avons déjà pu juger de la correspondance de ce terme d'activité extra-scolaire avec le but réel de la loi qui est de subventionner et de favoriser les loisirs des jeunes jusqu'à l'âge de trente ans. Le Conseil fédéral assimile ces loisirs à la culture pour s'appuyer sur une compétence tacite de la Confédération. Or, le peuple et les cantons ont refusé le projet d'article constitutionnel demandant que la culture soit soutenue par des subventions fédérales. Après cet échec et sur la base de cinq postulats du Conseil national et du Conseil des Etats, tous antérieurs à cette votation, le Conseil fédéral a remis l'ouvrage sur le métier. Alors qu'une réponse négative aurait été justifiée par le rejet de l'article constitutionnel sur la culture, ce verdict populaire n'a pas empêché un échafaudage juridico-constitutionnel qui serait comique s'il n'engageait pas la crédibilité de notre admini- stration fédérale et du Conseil fédéral lui-même qui a accepté ce ramassis d'inepties.
N'y a-t-il pas là un beau sujet de réflexion sur la probité intellectuelle et la volonté de respecter nos institutions de la part des auteurs de ce message car celui-ci dit encore: « .... mais la doctrine et la jurisprudence admettent l'une comme l'autre que la Confédération n'a pas besoin chaque fois d'une compétence expresse».
Le Conseil fédéral tente de faire admettre une compétence tacite même si celle-ci ne repose sur aucune règle écrite. Cependant, il ne faut pas confondre compétence tacite et compétence implicite. Cette dernière -ne concerne pas les relations entre la Confédération et les cantons. Il s'agit, par exemple, de la représentation des intérêts suisses à l'étran- ger. En matière de politique étrangère, une définition de ces intérêts dans la Constitution fédérale n'est pas nécessaire .. Un exemple est même cité pour appuyer la constitutionna- lité de ce texte législatif dans la représentation à l'étranger des différentes cultures helvétiques par le biais de Pro Helvetia. Dans ce cas précis, il s'agit d'une compétence implicite et non d'une compétence tacite. Le professeur et ancien conseiller aux Etats, Jean-François Aubert, déclare dans son Traité de droit constitutionnel suisse: «L'article 3 de la Constitution fédérale exclut toute lacune dans un domaine important du droit constitutionnel, le partage des compétences entre la Confédération et les cantons». Puis plus loin: «Or, - nous dit l'article 3 - la Confédération n'a que les compétences que lui attribue la constitution».
Ce n'est pas un hasard si quarante-trois conseillers d'Etat de vingt cantons souverains et compétents en matière d'encou- ragement de la culture se sont associés dans un comité suisse pour le respect de la Constitution fédérale. N'y a-t-il
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pas pire désaveu pour le Conseil fédéral et les membres de la commission de notre conseil? Il y a fort à parier que, comme dans le cas de l'aide au tiers monde, les plus prompts à monter à la tribune ne soient pas ceux qui passent aux actes mais les plus démagogues.
Nombreux sont les particuliers, les entreprises, les commu- nes et les cantons qui encouragent efficacement les mouve- ments de jeunesse et les loisirs de cette jeunesse et certains membres du groupe libéral, qui vous recommanderont la non-entrée en matière, militent même dans des organisa- tions qui tireraient bénéfice de cette loi.
Il est en outre curieux que, parmi les organisations de jeunesse qui soutiennent cette loi, une majorité de celles-ci défendent avec acharnement la sphère privée des individus et le droit à la différence, alors même qu'elles accepteraient, par le texte législatif, le contrôle de l'administration fédérale vérifiant leurs budgets et leurs comptes et dispensant des conseils qu'elles s'empresseraient de ne pas suivre.
Le groupe libéral est opposé à l'entrée en matière sur l'ensemble de la loi. Toutefois, vu que l'article 12 revêt une base constitutionnelle, il vous recommande d'accepter la motion d'ordre déposée par M. Guinand. Si cette motion d'ordre était refusée, nous vous recommanderions de vous opposer à l'entrée en matière.
Mme Déglise a cité un autre avis de droit interpretant d'une manière positive la compétence de la Confédération. Le passage qu'elle a cité ne traitait malheureusement pas de l'ensemble de la loi, mais uniquement de l'article 12 qui a trait à la modification du code des obligations. Pour le reste, l'avis de droit est beaucoup moins clair sur la base constitu- tionnelle.
Pour toutes ces raisons et pour d'autres qui, par manque de temps, ne peuvent être citées à cette tribune, le groupe libéral s'associe aux 43 conseillers d'Etat des vingt cantons dont il a été question plus avant et vous prie de ne pas entrer en matière sur cet objet. Il en va du respect de notre constitution et de la souveraineté de nos cantons, de la crédibilité de notre Parlement et de la bonne entente confé- dérale.
Hess Peter: Seit Jahrzehnten leisten die Jugendorganisatio- nen in der Schweiz eine für die persönliche Entfaltung und Entwicklung junger Menschen bedeutsame Arbeit, die seit 1972 auch vom Bund finanziell unterstützt wird. Mit der heute zur Diskussion stehenden Gesetzesvorlage soll für die Förderungsbestrebungen des Bundes eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Gleichzeitig können damit die vielseitigen Bemühungen der Jugendlichen formell aner- kannt und damit auch aufgewertet werden. Bevor ich auf die Gesetzesvorlage selbst eingehe, liegt mir daran, einige Betrachtungen zur Situation der Jugendlichen in der Schweiz anzustellen.
Das Verständnis für die Situation der Jugendlichen ist näm- lich Grundlage und Voraussetzung für eine jugendgerechte Jugendpolitik.
Zum Bildungsbereich: Die Bildungschancen der Jugendli- chen in der Schweiz können heute als sehr gut eingeschätzt werden. Der Zugang zu den einzelnen Institutionen des Bildungswesens ist stark erleichtert worden. Nach wie vor voranzutreiben ist hingegen die Harmonisierung im Stipen- dienwesen. Auch sollte der Zugang zu europäischen und anderen ausländischen Bildungsstätten zusätzlich erleich- tert werden, beispielsweise durch vermehrte Gewährung des Gegenrechts durch die Schweiz oder durch vermehrte Anerkennung von Diplomen - ein Anliegen, das im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen innerhalb der EG ohne- hin an Aktualität gewinnen wird.
Parallel zur Verbesserung der Bildungschancen nehmen jedoch die Anforderungen in der Schule und in der Berufs- ausbildung ständig zu. Die dafür benötigte Präsenzzeit wird immer intensiver genutzt. Die psychische Belastung wächst. Die Folge davon ist, dass weniger Zeit für soziales Lernen, weniger Kraft, sich in der Freizeit aktiv und sinnvoll zu betätigen, vorhanden sind. Das führt zu den uns allen
bekannten Problemen im Spannungsverhältnis Jugend und Konsum. Gerade in diesem Zielkonflikt öffnet sich ein gros- ses und sehr bedeutsames Wirkungsfeld für die ausserschu- lische Jugendarbeit.,
Zur Familie: Die seit Jahren beobachteten Veränderungen im familiensoziologischen Bereich dauern weiterhin an. Ich nenne nur einige Stichworte: alleinerziehende Eltern; Schei- dungsraten; Vater und Mutter berufstätig; Einpersonen- haushalte usw. Ich muss nicht weiter darlegen, dass diese Trends die Situation der in der Erziehung und Jugendarbeit tätigen Personen nachhaltig verändern.
Zur Umwelt: Die Jugendlichen erleben gerade in diesem sehr aktuellen Bereich einen grossen Zwiespalt. Einerseits erfahren sie in der Schule und in den Medien, dass die Umwelt gefährdet ist, und sie lernen umweltgerechtes Ver- halten. Andererseits werden sie teilweise in den gleichen Medien zu Konsum und Verbrauch animiert, sind Zeugen einer in gewissen Gegenden geradezu überhitzten Bautätig- keit mit dem damit verbundenen Verlust an Kultur and. Wie sollen sie sich verhalten? Wie sollen sie einen eigenen zukunftsweisenden Weg finden?
Zur Rangordnung der Werte: Der ausgeprägte Pluralismus in unserer Gesellschaft stellt grosse Anforderungen an unsere Jugendlichen. Wie sollen sie sich orientieren, wenn sie mit Orientierungslosigkeit oder Ausstiegsgedanken kon- frontiert werden? Wie sollen sie sich gegenüber Gruppen mit verabsolutierten Werten (Sekten, Fundamentalisten jeder Art, Neonazis usw.) verhalten?
Zur Politik: Für viele Jugendliche wird es immer schwieriger, die komplexen Mechanismen und Zusammenhänge des politischen Alltags zu durchschauen. Entscheidungen fallen oft weit weg von der eigenen Lebenswelt, haben aber trotz- dem grosse Auswirkungen auf alle. Wie und wo sollen sie demokratische Denkweisen und Techniken erlernen? Stich- worte wie staatsbürgerlicher Unterricht, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Schule, Mitsorache in politischen Fragen, Stimmrecht und Mündigkeitsalter 18 stehen hier im Vordergrund.
Als Ausfluss dieser vielfältigen Anliegen steht seitens der Jugendlichen eine ganze Palette von jugendpolitischen Anliegen zur Diskussion und Prüfung an. Ich nenne nur einige ausgewählte:
Einbezug von Jugendlichen in politische Entscheidungs- prozesse
Förderung der Jugend- und Bildungsforschung
Integration der zweiten Ausländergeneration
Neukonzeption der schweizerischen Drogenpolitik
Errichtung eines Informations- und Dokumentationszen- trums für Jugendfragen
Förderung des nationalen und internationalen Jugendaus- tausches und anderes mehr.
Zur Gesetzesvorlage: Wie ich bereits einleitend dargelegt habe, geht es beim vorliegenden Gesetzesprojekt erstens darum, für die bereits seit Jahren erfolgreich praktizierte Förderung der Jugendarbeit durch den Bund eine gesetzli- che Grundlage zu schaffen. Dieses Anliegen ist sehr zu begrüssen, wird doch damit ein langjähriges Versprechen eingelöst, das praktisch in allen Parteiprogrammen abgege- ben worden war.
Zweitens dient es dazu, die Rechtssicherheit in diesem Bereich zu verbessern.
Die CVP-Fraktion steht in ihrer grossen Mehrheit h nter dem Gesetzesprojekt, wie es uns heute vorliegt. Sie begrüsst insbesondere die Präzisierungen, die im Rahmen der Kom- missionsarbeit gegenüber der Vorlage des Bundesrates angebracht wurden. Zuhanden der Jugendorganisationen kann ich bereits an dieser Stelle beruhigend festhalten, dass die vorgenommenen Präzisierungen nicht dazu führen wer- den, dass heute erfolgreich tätige Jugendorganisationen - wie zum Beispiel Jungparteien oder Jugendgruppen von Gewerkschaften - von den Förderungsbestrebungen des Bundes ausgenommen werden sollen.
Gestatten Sie mir hier einen Hinweis auf das Votum von Herrn Kollege Friderici. Seinen Vorwurf, dass m.t diesem Gesetzesprojekt Demagogie betrieben werde, dass es sich
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gleichsam nur um ein Freizeitgesetz für die Jugendlichen handle, weise ich mit allem Nachdruck zurück. Im Gesetzes- projekt steht die Förderung der Leitertätigkeit, der Füh- rungs- und der Ausbildungsverantwortung im Vordergrund. Ich komme zum dritten Punkt, zum Jugendurlaub: Ebenfalls mit grosser Mehrheit begrüsst die CVP-Fraktion die Einfüh- rung eines unbezahlten Jugendurlaubs. Wir sind uns bewusst, dass wir mit diesem Anliegen teilweise bereits offene Türen einrennen, teilweise aber auch Opfer verlan- gen, besonders, wenn es sich beim Arbeitgeber um kleinere Industrie- und Gewerbeunternehmen handelt, die einzelne oder mehrere jugendliche Mitarbeiter für diese zusätzliche Zeit freistellen müssen. Wir sind jedoch überzeugt, dass die Freistellung von Jugendlichen für leitende, betreuende oder beratende Tätigkeit im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit letztlich auch zu einem nicht zu unterschät- zenden Gewinn für den Arbeitgeber werden kann. Jugendli- che, die freiwillig bereit sind, unentgeltlich einen grossen Teil ihrer Freizeit und ihrer Ferien für die Jugendarbeit einzusetzen und die damit verbundene Verantwortung auf sich zu nehmen, werden auch im Betrieb bereitwillig und kompetent Führungsaufgaben und Verantwortung überneh- men. Die Jugendorganisationen werden im eigenen Inter- esse bestrebt sein, unqualifizierte Mitläufer, die den Jugend- urlaub missbräuchlich in Anspruch nehmen wollen, zurück- zuweisen. Der Jugendurlaub mag unseren Unternehmen organisatorische und teilweise auch finanzielle Belastungen bringen. Ich bin jedoch der Meinung, dass diese zusätzli- chen Belastungen im Rahmen einer Interessenabwägung hingenommen werden können, denn es handelt sich ja um eine Investition in unsere Jugend, der wir in unseren Ueber- legungen doch erste Priorität einräumen müssen.
Zur Verfassungsmässigkeit: Bereits in der Kommission - und in den letzten Tagen erneut durch das Schreiben eines Komitees von Regierungsräten - ist die Frage aufgeworfen worden, ob der Bund die erforderliche Verfassungsgrund- lage für den Erlass des vorliegenden Gesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit besitze. Der Kommission haben zu dieser sehr wichtigen Frage Gutach- ten vorgelegen, die allesamt zum Ergebnis kommen, dass die Verfassungsgrundlage gegeben ist, sowohl für die För- derungskompetenzen wie auch für die Einführung des Ju- gendurlaubs.
Auch nach dem negativen Ausgang der Abstimmung über die Einführung eines Kulturartikels in unsere Verfassung bin ich persönlich der Ueberzeugung, dass der Bund - unter anderem gestützt auch auf den Zweckartikel in der Verfas- sung - grundsätzlich die Kompetenz besitzt, im Bereich der Kulturförderung aktiv zu werden. Dabei versteht sich von selbst, dass der Bund nicht in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden eingreifen darf, weil dadurch die Kompe- tenzausscheidung gemäss Artikel 3 Bundesverfassung unterlaufen würde.
Im vorliegenden Fall ist von entscheidender Bedeutung, dass der Bund nur jene Bereiche der ausserschulischen Jugendarbeit regeln wird, die von gesamtschweizerischer Bedeutung sind. In diesem Sinne stellen die Förderungsbe- mühungen des Bundes nicht eine Konkurrenzierung der Kantone, sondern eine sinnvolle und weitherum auch drin- gend erwünschte Ergänzung der anerkennenswerten Bemü- hungen von Kantonen und Gemeinden dar.
Abschliessend noch eine Ueberlegung jugendpolitischer Natur: Es muss für die zahlreichen Jugendlichen, die unsere Beratungen zu diesem Gesetzesprojekt mit grosser Span- nung erwartet haben und sie nun intensiv und hoffnungsvoll verfolgen, einen Schlag ins Gesicht bedeuten, wenn die erste Jugendvorlage, die diesen Namen verdient, ausgerech- net wieder mit Ueberlegungen zur Verfassungsmässigkeit, also mit eher formalen Argumenten, bachab geschickt wer- den soll. Wie mancher Jugendliche wird sich dabei die Frage stellen, ob hinter den von den Gegnern der Vorlage vorgebrachten Bedenken nicht einfach ein grosses Miss- trauen stecke, das man nicht offen auszusprechen wage. Es wäre meines Erachtens sehr unglücklich, wenn in den näch- sten Tagen die Frage der Verfassungsmässigkeit - anstelle
vertiefter Ueberlegungen zu den Anliegen unserer jungen Generation - die Medienberichterstattung prägen würde. Ich komme noch zum Antrag von Herrn Guinand: Ich bean- trage Ihnen Ablehnung. Es handelt sich dabei - davon bin ich persönlich überzeugt - um ein taktisches Manöver; mit der Auseinandertrennung dieses Gesetzesprojektes in zwei Vorlagen - wiederum eher formal begründet - will man das Ganze bodigen. Das Verhalten ist widersprüchlich, denn die gleichen Leute, die hinter diesem Ordnungsantrag stehen, sagen und wünschen einerseits, dass die Förderungsaktivi- täten des Bundes weitergeführt werden sollen, für die sie andererseits ja die Verfassungsmässigkeit verneinen und auch ein Gesetz, das diese Aktivitäten in eine rechtliche Form bringt, ablehnen.
Ich bin der Meinung - das wurde auch bereits von Frau Stocker gesagt -, dass es sich um das falsche Objekt han- delt, um hier eine Grundsatzdiskussion über die Verfas- sungsmässigkeit aller Förderungsbestrebungen des Bundes im Kulturbereich durchzuführen.
Ich beantrage Ihnen in diesem Sinne nochmals, auf die Vorlage mit einem überzeugten Ja einzutreten und den Antrag Guinand abzulehnen.
Reimann Fritz: Vor über 30 Jahren habe ich selber bei der Gründung einer Jugendgruppe aktiv mitgewirkt. Während Jahren war ich in der Betreuung von Jugendgruppen tätig und hatte eigentlich auch immer mit Jugendorganisationen zu tun. Ich konnte während dieser Zeit auch die Entwicklung in der Jugendarbeit, aber vor allem die Veränderungen im Umfeld der Jugendarbeit mitverfolgen. Das Umfeld ist nicht jugendfreundlicher geworden! Sicher haben es Jugendor- ganisationen und auch anderen Organisationen, welche in der Jugendarbeit tätig sind, nicht leichter als früher. Und doch erfüllen diese Organisationen, Vereine und Verbände nach wie vor eine ausserordentlich wichtige gesellschafts- politische Aufgabe. Es ist deshalb zu begrüssen, dass mit einem Bundesgesetz der Jugendarbeit zusätzliches Gewicht gegeben werden soll und dass die Unterstützung der Jugendarbeit durch den Bund gesetzlich legalisiert wird. Um so mehr bin ich erstaunt über den Widerstand, der diesem Gesetzesentwurf entgegengesetzt wird, und auch über die zum Teil kleinlichen Abänderungsanträge. Es kom- men eine gewisse Angst und auch ein Mangel an Vertrauen gegenüber der Jugend zum Ausdruck, wenn zum Beispiel Herr Friderici im Artikel 2 Absatz 2 Worte wie «Geselligkeit», «Umwelt> und «Gesellschaft» herausstreichen will.
Gerade Umwelt und Gesellschaft sind Begriffe, mit denen sich die Jugend auseinandersetzen soll und auseinanderset- zen muss. Wir können uns nicht beklagen über die politi- sche Passivität der jungen Generation und im gleichen Atemzug Vorbehalte bezüglich der Aktionsfreiheit der Jugendlichen machen.
Mir scheinen auch die rechtlichen Argumente und verfas- sungsmässigen Vorbehalte an den Haaren herbeigezogen. Es sieht nach einem krampfhaften Versuch aus, mit vorge- haltener Juristerei etwas zu verhindern, für das man nicht wagt, die tatsächlichen Gründe beim Namen zu nennen. Man muss sich schon fragen, was denn eigentlich gegen diese Vorlage spricht. Auch mit einem zusätzlichen Jugend- urlaub haben die Lehrberufe noch lange nicht so viel Frei- zeit wie zum Beispiel die Schüler der Mittelschulen. Dabei besteht gerade bei den Jugendlichen der handwerklichen und technischen Berufe ein politisches Vakuum, das nur durch Tätigkeiten in der Freizeit aufgefüllt werden kann. Oder hat man etwa Angst vor der politischen Entfaltung der Jugendlichen, zum Beispiel in den gewerkschaftlichen Jugendgruppen? Ich greife willkürlich aus dem Programm einer Smuv-Jugendgruppe heraus. Da finden wir unter anderem Einführungskurse in Computer-Technik, Stütz- kurse für schulisch schwächere Lehrlinge, Examenvorberei- tungskurse für Lehrlinge vor der Abschlussprüfung, Info- Abend «Lehrling - Deine Rechte und Pflichten», Besichti- gung des Technologieparkes der Firma Saurer AG mit. anschliessender Diskussion oder einen Filmabend mit
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Activités de jeunesse extra-scolaires
anschliessender Diskussion zum Thema «Gewerkschaften in der Dritten Welt».
Das sind die jungen Leute, welche morgen die Verantwor- tung übernehmen und zum Beispiel in unserer Wirtschaft die von Ihnen viel gerühmte Sozialpartnerschaft weiterfüh- ren und weitertragen sollen. Es ist sehr wenig, was wir mit diesem Gesetz zur Förderung einer gesunden Jugendpolitik beitragen können. Der finanzielle Aufwand des Bundes ist geradezu lächerlich. Für die Jugendorganisationen ist es aber eine notwendige und auch eine willkommene Hilfe. Ich bitte Sie, wenigstens dieser bescheidenen Unterstützung durch Eintreten auf diese Gesetzesvorlage zuzustimmen. Es ist eine verdiente Aufmunterung an alle in der Jugendarbeit Tätigen.
M. Segond: Le projet de loi dont nous discutons aujourd'hui est simple et clair. Il propose essentiellement deux choses: d'une part, un congé de jeunesse et, d'autre part, un encou- ragement financier aux activités de jeunesse extra-scolaires. Le congé jeunesse consiste en une semaine de congé non payé, accordé aux jeunes qui exercent de façon bénévole une fonction de responsabilité et d'encadrement dans les organisations de jeunesse. Juridiquement, personne ne conteste ce congé, mais certains contestent la constitution- nalité des dispositions légales relatives à l'encouragement financier des activités de jeunesse extra-scolaires. Ces der- nières proposent de déterminer à qui, quand, comment et sous quelles conditions sont accordées les subventions servies par la Confédération, par l'Office fédéral de la culture, aux organisations de jeunesse. C'est cette partie de la loi qui est contestée par M. Pidoux, qui vous engage à refuser l'entrée en matière.
Je le regrette et je vous prie de ne pas le suivre pour les raisons suivantes.
Tout d'abord, ces subventions fédérales sont inscrites au budget depuis 1972. Elles n'ont jamais été contestées. Elles ont toujours été régulièrement adoptées par ce Parlement. Le but des dispositions légales proposées est de remplacer par un texte juridiquement plus solide, les directives du Département fédéral de l'intérieur relatives à l'utilisation de ce crédit et de ces subventions.
L'élaboration de cette loi a commencé il y a dix ans déjà, à la Commission fédérale de la jeunesse. Les organisations de jeunesse ont eu beaucoup de patience. Et il a fallu l'appui déterminant de M. Cotti, que je remercie, pour aboutir. Voici maintenant que ce débat - qui aurait dû être l'occasion d'une véritable discussion politique sur les jeunes de notre pays, sur leur participation à la vie politique, économique, sociale, associative de la Suisse - tourne au débat juridique. Avoir des scrupules juridiques, même au dernier moment, c'est honorable, mais ce serait encore plus honorable si ceux qui les dévoilent aujourd'hui les avaient manifestés à propos de Kaiseraugst.
La base juridique de Kaiseraugst était tout aussi douteuse, mais il ne s'agissait pas de 2 millions mais de 350 millions. Il n'était pas question de jeunes et d'organisations de jeunes, mais de puissants industriels. On n'a donc guère eu de scrupules juridiques.
A chaque occasion, à chaque manifestation de jeunes, la grande majorité des hommes politiques disent: «Ne soyez donc pas destructeurs, vous les jeunes, soyez positifs, soyez constructifs, faites confiance à nos institutions qui permet- tent le dialogue et la recherche de solutions!»> Or, aujourd' hui, des parlementaires, les mêmes hommes politiques qui tiennent ces discours, proposent de refuser l'entrée en matière sur cette loi relative à l'encouragement des activités de jeunesse extra-scolaires. Refuser l'entrée en matière, c'est dire non aux organisations de jeunesse, c'est dire non aux jeunes qui acceptent de prendre des responsabilités dans ces organisations, non à ceux qui ont choisi de faire confiance au Parlement et qui ont préféré les institutions à la rue.
M. Pidoux a rappelé qu'il avait été éclaireur. J'ignore quel était son totem, mais je sais qu'en vous proposant le refus
de l'entrée en matière il ne fait pas sa B.A., sa bonne action quotidienne.
Je vous invite à refuser la proposition de M. Pidoux, à voter l'entrée en matière, à rejeter la motion d'ordre de M. Gui- nand et à accepter ce projet qui constitue un tout complet et cohérent.
Seiler Hanspeter: Ob die verfassungsmässige Grundlage beziehungsweise Kompetenz zu dieser Gesetzesvorlage gegeben oder nicht gegeben ist, überlasse ich den Juristen. Ich bin nicht Jurist, habe aber mit Juristen gesprochen und dabei festgestellt, dass man in dieser Frage in guten Treuen zweierlei Meinung sein kann. Der Kommissionspräsident hat auch schon darauf hingewiesen.
Angesichts des politischen Stellenwerts dieser Vorlage entscheide ich im Zweifel zugunsten des Angeklagten, also zugunsten unserer Jugend. In Ihre Beurteilung bitte ich Sie, insbesondere auch die Tatsache miteinzubeziehen, dass die gesetzlichen Grundlagen vor allem für junge Leute, die eine Berufslehre absolvieren - das sind immerhin rund drei Vier- tel aller Schulentlassenen -, praktische Anwendung finden können. Und wenn ich für Eintreten stimme und Sie um ein Gleiches bitte, so stütze ich mich dabei auf folgende Ge- sichtspunkte:
Die vom Gesetz betroffenen Jugendlichen sind die Gene- ration von morgen, die Generation, die morgen, in Zukunft, über die Tätigkeit des Staates zu befinden haben wird. Wir beklagen oft das Abseitsstehen der Jungen vom staatlichen Geschehen. Die aktive Mitarbeit dieser Jugendlichen in unserer Gesellschaft erachte ich als sehr wichtig. Das vorlie- gende Gesetz bietet Anreize zum vermehrten Engagieren, motiviert zu aktiverem Mitgestalten.
In Gesprächen mit Jugendlichen - berufshalber habe ich dazu sehr oft Gelegenheit - stelle ich immer wieder fest, dass bei diesen jungen Menschen sehr viele positive Kräfte, sehr viel guter Wille und sehr viel gesunder Idealismus vorhanden sind. Die Gesetzesvorlage ermöglicht -- in mass- voller Weise übrigens - all dieses positive Denken, auch kritisches zähle ich dazu, zu fördern. Glauben Sie nicht auch, dass gerade in unserer Zeit das Fördern dieses positi- ven Denkens, das Fördern von sinnvollen Aktivitäten der Jugendlichen sehr wichtig ist?
Die mehrfach geäusserten Bedenken, dieses Gesetz könnte zu unerwünschtem Ueberborden, zu Missbrauch und zu einem Nichtverkraftenkönnen in den Betrieben füh- ren, teile ich nicht mehr, nachdem die Kommission ganz klare Leitplanken gesetzt hat und ganz klar eingegrenzt hat. Die bisherige Praxis zeigt, dass man nur in beschränktem Rahmen von diesen Normen Gebrauch machen dürfte. Beurteilen wir die Vorlage nicht an dem, was sie an Negati- vem bringen könnte. Messen wir sie vielmehr an dem, was sie Positives bringen wird.
Frey Walter: Zuerst möchte ich an dieser Stelle den jungen Leuten danken, die bis heute ohne Gesetz und ohne Urlaubsbonus Arbeit im Sinne der Allgemeinheit geleistet haben. Diese jungen Leute verdienen Respekt und sie haben meinen Respekt.
Ich bin gegen Eintreten auf diese Vorlage - und zwar nicht nur wegen der Form, sondern auch wegen dem Inhalt, das heisst wegen der staatlichen Gesetzgebung in diesem Bereich. Die Form - da kann man darüber diskutieren - ist ein weiterer Sündenfall gegenüber dem Föderalismus. Wir Parlamentarier scheinen dies ein bisschen so zu halten wie die Mathematiker. Wir glauben daran und sind überzeugt, dass aus Minus mal Minus Plus wird.
Aus welchem Grund ist man aber gegen den Inhalt? Ich begreife die jungen Leute, wenn sie für ihre Arbeit Anerken- nung wollen, vielleicht auch einen Bonus, Bezahlung oder Urlaub. Auf der anderen Seite, glaube ich, möchten die jungen Leute auch gerne von den Verantwortungsträgern wissen, wie sie sich zu solchen Forderungen stellen. Sie möchten gerne Verantwortungsträger haben, die den Mut haben, eine Vorlage, auch wenn sie im Zeitgeist liegt, ein bisschen kritisch zu durchleuchten. Diese Vorlage bringt
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mehr Staat, und zwar nicht nur einen Eingriff in den Födera- lismus, sondern sie bringt mehr Staat in die sozialpartner- schaftliche Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeit- geber. Dies ist eindeutig. Wenn eine Massnahme mehr Staat fordert, dann sollte ein Notstand gegeben sein. Dies ist aber heute sicher nicht der Fall. In der Schweiz herrscht Vollbe- schäftigung. Die jungen Leute finden Arbeit. Das ist die wesentlichste Voraussetzung, die wir für eine gedeihliche Entwicklung der Jugend schaffen können. Haben wir den 4. Dezember dieses Jahres vergessen? Dort hat das Volk eindeutig dafür votiert, dass die sozialpartnerschaftliche Regelung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dort geschehen soll, wo man sich nahe ist, und nicht unbedingt durch den Bundesstaat geregelt werden muss. Ich bin über- zeugt, dass unsere jungen Leute nicht unbedingt mehr Staat wollen. Sie möchten gerne mehr Freiheit.
Sie müssen daran denken, falls Sie eine solche Gesetzesvor- lage fordern, dass Sie dann nicht mehr Freiheit haben, sondern ein Gesetz mehr mit allen Auswirkungen und Kon- sequenzen, die ein Gesetz auch bringt. Wir alle wissen, dass Gesetz und Gerechtigkeit nicht immer das gleiche sind. Es wird weiterhin Privilegierte geben, die vom Gesetz profitie- ren, und andere, die unprivilegiert sind. Das kann man mit einer Gesetzesvorlage in dieser Art und Weise nicht aus dem Weg schaffen. Ich bin ein überzeugter Anhänger von freiwil- ligem Jugendurlaub. Ich gestehe meinen Mitarbeitern gerne Jugendurlaub zu. Der Staat zwingt mich nicht dazu. Ich mache es aus Ueberzeugung. Bitte verscherzen Sie sich diesen Goodwill bei den Unternehmern nicht, vor allem bei den kleinen und mittleren Unternehmern, die bereits durch die staatliche Tätigkeit sehr stark eingeengt sind. Viele sind heute bereit, die Jugend vorbehaltslos in ihrem Drang nach Ausbildung und nach Streben zum Wohl der Gemeinschaft zu unterstützen. Wenn aber auch das noch staatlich gere- gelt wird, wo können wir uns dann der Jugend gegenüber noch freiwillig erkenntlich zeigen? Ueberlassen Sie solche Dinge der sozialpartnerschaftlichen Freiwilligkeit. Jugend- urlaub: freiwillig ja, staatlich aufgezwungen nein. Ich bin für Nichteintreten auf diese Vorlage.
Dünki: Die Evangelische Volkspartei, die ich hier vertrete, hält die grundlegende Zielsetzung der Vorlage, die Anerken- nung und Unterstützung der ausserschulischen Jugendar- beit, für richtig und dringend notwendig. Wir setzen uns seit vielen Jahren für diese Anliegen ein. Auch wir sind der Ansicht, dass die in diesem Rahmen gebotenen Möglichkei- ten der konstruktiven Gestaltung der Freizeit und die Schu- lung der Entscheidungsfähigkeit in überschaubaren Ver- hältnissen der Selbstentfaltung des Jugendlichen dienen. Sie bereiten ihn zur Uebernahme von Verantwortung im privaten und persönlichen Bereich vor und liegen daher auch im Interesse unseres Gemeinwesens. Das dürfen wir heute nicht vergessen. Viele von uns waren in früheren Jahren in Jugendverbänden und Organisationen tätig und denken dabei gerne an diese wertvolle Zeit zurück. Schon damals war es wichtig, dass die Leiterinnen und Leiter gut ausgebildet waren. Der Erfolg jedes Unternehmens hing meistens von der Leitung ab, das ist heute noch so. Eine gute, ausreichende Ausbildung kostet immer viel Zeit, viel Aufwand und auch sehr viel Geld. Der ehrenamtliche Einsatz stösst längst an die Grenzen. Viele Lehrlinge und jugendli- che Arbeitnehmer geben ihre verantwortungsvollen Posten in den Jugendorganisationen aus Zeitgründen wieder auf. Darum begrüsse ich die vorgeschlagene Einführung des Jugendurlaubes. Denken Sie auch daran, die Ausbildung aller Studenten kostet den Staat sehr viel Geld. Darum ist es recht und billig, dass wir den jugendlichen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern etwas entgegenkommen. Nur mit Hilfe des Jugendurlaubes können wir dem Trend der Akade- misierung der Kader der Jugendorganisationen entgegen- wirken.
Der Jugendurlaub in der vorgesehenen Form ist zweckmäs- sig und nützlich. Mit diesem Instrument können auch die ungleichen Verhältnisse zwischen Lehrlingen und jugendli- chen Arbeitnehmern einerseits und Studenten und Schülern
andererseits - wie bereits erwähnt - ausgeglichen werden. Ich danke der Kommission, dass sie die Gewährungskrite- rien für einen Jugendurlaub und die Entscheidungskompe- tenzen etwas klarer geregelt hat. Dadurch werden die Pro- bleme für Kleinbetriebe etwas gemildert. Ich gehe noch weiter in dem Sinne, dass im Einzelfall aus betrieblichen Gründen nichtbezogene Jugendurlaubstage automatisch auch auf das nächste Jahr übertragen werden können. Ich habe noch Gelegenheit, diesen Antrag zu begründen.
· Im übrigen ist die Förderung der Jugendarbeit nichts Neues. Bereits in den letzten Kriegs- und Nachkriegsjahren haben Bund und Kantone dem militärischen Vorunterricht grösste Bedeutung zugemessen. Was damals in einer Einzelper- spektive richtig war, kann heute sicher nicht falsch sein. Heute besteht ein grosses öffentliches Interesse daran, eine Jugendarbeit zu unterstützen, deren Organisation, Tätigkeit und Mittel überschaubar und nicht staatsgefährdend sind. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang, dass die verschiedenen vom Bund unterstützten Zweige der Jugend- förderung - also Kultur und Sport usw. - rechtlich gleich behandelt werden.
Bei den Abstimmungen werde ich diejenigen Anträge unter- stützen, die keine Einengungen zum Inhalt haben. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten, um mitzuhelfen, dass die längst fälligen Postulate endlich erfüllt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine mutige Tat, sondern nur um einen Akt der Gerechtigkeit unserem Gemeinwesen zu- liebe.
Müller-Aargau: Wissen Sie, was ein Azubi ist? Es ist eine der fürchterlichen Abkürzungen, die in der Bundesrepublik ver- wendet werden, und bedeutet: Lehrling oder Lehrtochter, Auszubildende. Neue Bezeichnungen haben gelegentlich den Sinn, uns über die Bedeutung eines Wortes nachden- ken zu lassen. Auszubildende (Azubi) ist geschlechtsneutral, das ist ein Vorteil gegenüber Lehrlingen oder Lehrtöchtern. Es deutet an, dass es keine Jungarbeiter sind. Aber genau so wie Lehrling und wie Lehrtochter ist es passiv. «Lernling» und «Lerntochter» wäre bedeutend besser, denn da zeigt sich auch die andere Seite, nämlich die Selbsttätigkeit auch ausserhalb des Programms, die Eigeninitiative zur Gestal- tung seiner selbst auch ausserhalb der engen Grenzen des Lehrverhältnisses.
Ich habe das Privileg, durch meine berufliche Tätigkeit, genau so wie Herr Seiler, länger mit Jugendlichen zu spre- chen als die in der bundesrätlichen Botschaft, Seite 12, von den Jugendlichen geforderte eine Stunde pro Monat. Auch Erfahrung in der eigenen Familie mit fünf Kindern, die alle in der ausserschulischen Jugendarbeit tätig waren, berechti- gen mich zur heutigen Stellungnahme. Die Statistik belegt es - Herr Dünki hat es vorher schon angetönt -: Führungs- und Leiterfunktionen in Jugendorganisationen werden heute grösstenteils vom Mittelschüler und Studenten ausge- übt. Den Lehrlingen ist zwar die Gelegenheit sehr gut gebo- ten, bei solchen Organisationen mitzuwirken, nicht aber die nötigen Kaderkurse zu besuchen und Lagerwochen mitzu- gestalten. Eine eigene Tochter, zuerst Mittelschülerin, dann Lehrtochter, war gezwungen nach einiger Zeit ihre Leiterar- beit aufzugeben, weil fast sämtliche Ferienwochen für Kurse und Lager geopfert werden mussten. Ich war zehn Jahre in der Leitung einer Kantonsschule tätig. Wir hatten laufend mit Urlaubsgesuchen von Jugendleitern zu tun, denn die Anlässe fanden und finden an Samstagen statt, wenn Lehr- linge auch am Morgen frei haben, nicht aber die Mittelschü- ler. Wir haben - vor allem bei Leitern - immer eine grosszü- gige Urlaubspraxis ausgeübt, und dies wird auch heute so gehandhabt. Jetzt bitte ich Sie um Symmetrie, um das Gegenstück. Lehrlinge können ohne Schwierigkeiten in sol- chen Organisationen tätig sein, weil sie einen freien Sams- tag haben, aber sie können nur bedingt Wochenkurse besu- chen, die vor allem für Lagerleiter notwendig sind. Mittel- schüler haben glänzend Chancen, Wochenkurse zu besu- chen. Mit diesem Gesetz - und vor allem mit dem Jugendur- laub - haben wir die Möglichkeit, die Chancengleichheit zu
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verbessern, hier vor allem zwischen Mittelschülern und Lehrlingen.
Zu den Azubis (Lehr- und Lernlingen): Ausgehend von der Meinung, dass für alle fähigen Jugendlichen die Tätigkeit als Leiter in Organisationen ein wesentlicher Teil der berufli- chen Allgemeinbildung ausmacht, frage ich Sie heute an: Soll dem Lehrling deswegen das Sackgeld gekürzt werden ? Ein Azubi (Lehr- und Lernling) ist zwecks Ausbildung in der Lehre, nicht als Lohnverdiener. Das Sackgeld soll ihm nicht dann gekürzt werden, wenn er zusätzliche Ausgaben und zusätzlichen Einsatz für einen Kursbesuch leisten muss. Daher kann für mich ein Jugendurlaub nur ein sogenannt bezahlter sein, d. h. für die Lehrlinge ohne die Kürzung des Sackgeldes sozusagen als Strafe für sozialen Einsatz.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den bezahlten Jugendurlaub zu unterstützen.
Frau Eppenberger Susi: Ich möchte Sie bitten, trotz verfas- sungsrechtlicher Bedenken, die auch ich habe, auf die Vor- lage einzutreten, aber in der Detailberatung mitzuhelfen, dass es bei der Minimallösung der Kommission bleibt, und auch unsere Minderheitsanträge zu unterstüzen. Ich be- trachte zwar dieses Gesetz nicht als das Vordringlichste, aber ich möchte den Jugendlichen, die seit zwanzig Jahren für ihre Idee kämpfen, nicht formaljuristisch eine Absage erteilen. Ich plädiere aber ganz klar nur für einen unbezahl- ten Jugendurlaub, nur für Leiterausbildung und nur für Kinder und Jugendliche bis zu 25 Jahren. Mit 30 Jahren hatte ich bereits Kinder in Jugendorganisationen, und mein Ehemann stand kurz vor dem Eintritt ins Landwehralter. Ich kenne den Wert von Jugendgruppen. Ich war selbst Pfadfinderin und habe meine Grundlagen für mein politi- sches Engagement und für meine Persönlichkeit nicht zuletzt dort geholt. Als erfahrene Mutter habe ich gesehen, wie wichtig gerade in der heutigen Zeit für Jugendliche - neben Familie, Schule und Kirche - die Gruppenerlebnisse unter Gleichgesinnten und Gleichaltrigen sind. Leider kön- nen die meisten Jugendlichen soziales Verhalten nicht mehr im Kreise vieler Geschwister üben. Die Ein- bis Zweikindfa- milie ist fast zur Norm geworden. Ganz besonders wichtig sind dabei die Führerpersönlichkeiten. Bandenchefs und deren negativen Einfluss auf die Mitläufer kennen wir zur Genüge aus Verwahrlosungs- und Drogenproblemen. Sol- len wir also nicht gerade der Jugend dankbar sein, die sich in sportlichen, kulturellen oder sozialen Gruppen zusam- menfindet und bereit ist, gewisse notwendige hierarchische Strukturen zu akzeptieren und zu üben? Wenn aber die Jugendlichen das Heft selbst in den Händen behalten und nicht von Erwachsenen bevormundet werden sollen, müs- sen die Leiter auch sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet werden können. Dafür möchten wir ihnen eine zusätzliche arbeitsfreie Woche geben. Studenten und Schüler, das haben Sie schon vielfach gehört, haben solche arbeitsfreien Wochen heute schon, nicht aber die Lehrlinge und jungen Arbeitnehmer. Wir wollen doch für Schüler und Lehrlinge gleich lange Spiesse schaffen. Eine Akademisierung der Jugendgruppe ist meines Erachtens nicht von Vorteil. Es sind gerade die jungen Arbeitnehmer und Lehrlinge, die neben den Schülern, vor allem in ländlichen Gebieten, tragende Pfeiler und verantwortungsbewusste Leiter in Jugendgruppen sind. Sie geben oft ihre ganzen Ferien für uneigennützige Jugendtätigkeit.
Ich glaube, die Welt wird mit dem Jugendurlaub auch für die Arbeitgeber nicht untergehen. Es sind ja gerade diese 5000 bis 10 000 Jugendlichen, die in den Genuss dieser Wochen kämen, die ihrerseits auch am Arbeitsort durch ihre Persön- lichkeit wiederum Ueberdurchschnittliches leisten können. Ich meine, es ist ein Geben und ein Nehmen. Treten wir auf diese Vorlage ein. Wir können es verantworten. Investitio- nen, die wir in die Jugend machen, sind Investitionen für die Zukunft, die hundertfach Früchte tragen.
Früh: Ich äussere kein Misstrauen gegenüber der Jugend, bitte Sie einfach - vor allem auch Kollege Fritz Reimann -, auch uns kein Misstrauen entgegenzubringen.
Seit jeher unterstützen und anerkennen auch wir von den Klein- und Mittelbetrieben - der Gewerbeverband und mit uns auch die anderen Arbeitgeberorganisationen - die wert- volle Tätigkeit dieser ausserschulischen Jugendarbeit. Diese Tätigkeit erachten wir gerade in der heutigen Zeit, wo Passi- vität und Konsumdenken zu überwiegen scheinen, als besonders wichtig. Das Lernen, Verantwortung zu überneh- men, steht auch für uns im Vordergrund. Der Bund unter- stützt seit 1972 im Rahmen des Budgets diese ausserschuli- sche Jugendarbeit. Sie wissen alle, dass bis 1990 ein Ausbau auf 3 Millionen Franken geplant ist. Aber nicht nur der Bund unterstützt, sondern auch die Kantone, die Gemeinden und die Privaten - also Firmen wie Einzelpersonen - unterstüt- zen mit Geld oder auch mit Sachleistungen.
Bis heute hat die ausserschulische Jugendarbeit funktio- niert. 500 000 Mitglieder des SAJV sind ein deutlicher Beweis dafür. Wir wenden uns in keiner Weise gegen die ausserschulische Jugendarbeit und auch nicht gegen die Aufstockung dieses Kredites. Ist hierfür dieses Gesetz nötig? Auch die Jugendlichen wollen nicht immer mehr Gesetze. Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger erinnern uns immer wieder daran, dieses Gesetzesnetz nicht dauernd enger zu flechten.
Der Entwurf des Bundesrates ist derart weit, dass alles, was nur im entferntesten mit Jugendarbeit zu tun hat, darunter fällt, sofern es in mehr als einem Kanton geschieht. Was heisst «Gesellschaft»,« Natur» und «Kultur> ? Die Gefahr von Missbräuchen durch extremistische Gruppen jeglicher Pro- venienz - ich habe niemanden im Visier - ist hier wohl kaum von der Hand zu weisen. Zudem weckt der Vorschlag Hoff- nungen, die kaum erfüllt werden können und auch gar nicht Sache des Bundes sind, z. B. Veranstaltungen, Koordina- tionsbestrebungen zugunsten von Jugendorganisationen, Jugendaustausch usw.
Das Gesetz macht mir den Eindruck, als könne man mit Bundessubventionen wirklich alles erreichen. Bedeutet aber finanzielle Unterstützung nicht auch Abhängigkeit? Gerade aus Kreisen der Jugend hören wir doch oft diesen Vorwurf. Wollen die Jugendlichen auf ihre Selbstbestimmung so leicht verzichten? Gespräche mit Jugendlichen über den letzten Sonntag haben deutlich gemacht, dass durch eine gesetzliche Regelung viel Idealismus verlorengeh: und die Jugendarbeit darunter leidet. Wir sind der Meinung, dass es zur finanziellen Unterstützung kein und schon gar nicht ein so unbestimmtes Gesetz braucht. Es hat doch bis jetzt funktioniert und wird auch weiterhin ohne Gesetz und sogar mit mehr Geld funktionieren.
Zum Jugendurlaub: Mit der Einführung eines Jugendur- laubs wird anerkanntermassen in die Vertragsfreiheit im Arbeitsvertragsrecht eingegriffen. Der Arbeitgeber wird ver- pflichtet, eine zusätzliche unbezahlte Ferienwoche zu gewähren. Ueber die Kosten einer solchen Freistellung hat sich der Bundesrat scheinbar noch keine Gedanken gemacht, und eine Umfrage wurde nicht durchgeführt. Er stellt lediglich fest, dass durch die Freistellung jugendlicher Arbeitnehmer in bestimmten Fällen gewisse Mehrkosten entstehen können. Wo aber der Weg hinführen kann, zeigt der Vorschlag von Moritz Leuenberger. (Er ist eider im Moment nicht im Saal.) Herr Leuenberger möchte den Jugendurlaub auf sechs bzw. sieben Wochen ausdehnen. Ich weiss, dass der ASM bereits diese sieben Wochen bewil- ligt hat. Aber denken Sie an die Klein- und Mittelbetriebe mit der Meisterlehre. Da wird es Probleme bringen.
Frau Daepp, ich bin mit Ihnen einverstanden: Lehrtöchter und Lehrlinge sollten gegenüber den Mittelschülern und Hochschulabsolventen nicht benachteiligt werden. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Lehrmeister auch in den Klein- und Mittelbetrieben volles Verständnis haben und bereit sind, die nötige Freizeit zu gewähren, sogar mitzufi- nanzieren. Dabei sollte aber auf die Leistung des Mitarbei- ters geachtet werden. Herr Zbinden, das ist auch partner- schaftliches Verhältnis.
Ich bitte Sie, Herrn Pidoux zuzustimmen und nicht einzu- treten.
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Ausserschulische Jugendarbeit
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M. Darbellay: Dire que je suis étonné de ce débat, c'est peu dire, j'en suis abasourdi. Je me rappelle presque avec émo- tion les accents que nous avions il y a quelques années, quand nous parlions, ici même, des émeutes de Zurich, des manifestations de Lausanne ou d'ailleurs. Nous étions una- nimes à ce moment-là pour dire: «prévenir vaut mieux que guérir». Intervenir au moment où les manifestations ont lieu, c'est trop tard. Ce que nous devons, c'est aider les mouve- ments de jeunesse; ceux-ci s'occupent à bon escient des jeunes, les informent, les forment, leur apprennent à con- naître ce qu'est la société, la vie et ils méritent d'être sou- tenus.
Aujourd'hui, alors qu'on nous présente un projet que je me permets de qualifier de fort modeste, on sort la grosse artillerie. Je pense essentiellement aux propos qui ont été tenus tout à l'heure par M. Friderici. De quoi s'agit-il? Tout d'abord d'augmenter des subventions qui sont accordées à ces jeunes depuis 1972 et on «finasse» autour des pro- blèmes juridiques. On a le souci du fédéralisme et de la compétence des cantons, alors qu'il s'agit de soutenir des organisations d'intérêt national, ce qui signifie que les can- tons, les communes pourront continuer à intervenir, comme jusqu'à ce jour. Je vous rappelle qu'aujourd'hui même, nous avons tenu une séance pour la commission qui va s'occuper du financement des partis politiques. Nous voyons, nous adultes, à quel point il est difficile de financer des mouve- ments à but idéal, alors pensons à ce qu'il en est pour ces jeunes qui, le plus souvent ne gagnent pas encore leur vie et, s'il vous plaît, ne soyons pas chiches! Il me semble qu'il y a ici une espèce d'alibi au moment où l'on se réclame de l'anticonstitutionnalité.
En outre, on nous parle du congé-jeunesse et l'on souhaite- rait séparer ce projet de l'autre, or, c'est une manière d'en- terrer le premier. De plus, que resterait-il de substantiel dans le second? J'ai vécu les milieux professionnels et je puis vous dire, même aujourd'hui, rares sont les patrons qui se permettent de refuser un congé non payé à un apprenti ou à un jeune travailleur qui irait aider les autres à se former, qui exerce une responsabilité, parce que ceux-là sont générale- ment de bons travailleurs au sein de leurs entreprises. Si c'est là tout ce que nous garderions, le projet serait vraiment léger!
Soyons conscients de nos responsabilités, rappelons-nous ce que nous avons dit après les émeutes de Zurich et de Lausanne, venons à la rencontre de ces jeunes, ne décevons pas leur attente. Ils regardent ce que nous faisons aujourd' hui et, comme le mieux est souvent l'ennemi du bien, je pense que nous devons être réalistes et, être réalistes aujourd'hui, c'est accepter sans modification le projet du Conseil fédéral qui est modeste mais équilibré.
Frau Nabholz: Wer sensibel ist für Fragen staatsrechtlicher Natur - Verfassungsmässigkeit und Kompetenzausschei- dung zwischen Bund und Kantonen gehören sicherlich dazu -, der mag bei der Begründung des Nichteintretensantrages durch unseren Kollegen Pidoux aufgehorcht haben. Auch das eher ungewöhnliche Vorgehen von 43 Regierungsräten in letzter Minute vor Beratung dieser Vorlage mag dazu beigetragen haben, den Verdacht zu schüren, das Parla- · ment sei nun drauf und dran, mit dieser Vorlage etwas Ungehöriges, weil Verfassungswidriges, zu tun und dem Bund Kompetenzen zuzuschanzen, wo er sie nicht hat. Wer sich indes die Mühe gibt, die uns schriftlich und münd- lich vorgebrachten Bedenken näher unter die Lupe zu neh- men, wird bald bemerken, dass die verfassungsmässige Grundlage für dieses Gesetz so brüchig nicht ist und Eintre- ten keinen staatspolitischen Sündenfall bedeutet. Wir haben - das hat auch Herr Guinand ausgeführt - einmal die Zivil- rechtskompetenz des Bundes im Verfassungsartikel 64. Sie alle wissen aber, dass wir in unserer Verfassung nicht nur geschriebenes, sondern auch ungeschriebenes Recht ken- nen und dass der Bund kraft stillschweigender Zuständig- keit die sogenannte «pouvoirs implicites» in Anspruch neh- men kann. Das wird heute - und ich habe mich in verschie- denen Gesprächen mit Staatsrechtlern davon überzeugen
können - nicht mehr bestritten. Ich bin deshalb erstaunt, dass ausgerechnet Herr Aubert in Anspruch genommen wird, um hier eine gegenteilige Meinung zu untermauern. Ich bin auch erstaunt, dass von seiten eines Juristen, von Herrn Pidoux, nur das halbe Zitat gebracht wird. Der zweite Teil des Textes, der zur Untermauerung des Nichteintretens- antrages beigezogen wird, sagt nämlich genau das Gegen- teil dessen aus, was Kollege Pidoux ausführt. Ich zitiere Aubert: «Il n'est en particulier pas besoin que toutes les compétences fédérales se fondent sur un texte exprès. La Confédération a aussi des pouvoirs implicites.» Deutlicher, als es hier geschrieben steht, kann man es wohl kaum sagen. Diese Kompetenz anerkennen Sie selbst seit Jahr- zehnten. Ich erinnere an die Budgetdebatten, in denen man gerade wieder vor kurzem Beiträge an Denkmalpflege, Lan- desmuseum und andere kulturelle Institutionen gewährt hat, die sich alle auf diese stillschweigende Verfassungskompe- tenz des Bundes abstützen. Nicht zuletzt sei auch erwähnt, dass seit 1972 im Voranschlag der Bundesversammlung immer ein Budgetposten unterbreitet wird, der für die Jugendförderung reserviert ist. Es besteht demnach kein Zweifel, dass wir hier kein Verfassungsrecht brechen, son- dern uns durchaus im Rahmen der Bundeskompetenzen bewegen, und zwar auch bei sehr engherziger Interpretation dieser Kompetenzen.
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:Ein Wort zur Befürchtung, dass allenfalls die Handels- und Gewerbefreiheit geritzt werden könnte: Ich möchte Herrn Kollege Guinand darauf aufmerksam machen, dass wir hier keine wirtschaftspolitische Einschränkung der Handels- und Gewerbefreiheit vornehmen und deshalb auch diesbezüg- lich keine Bedenken am Platz sind. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, aus einem älteren Text von Herrn alt Bun- desrichter Kaufmann zu zitieren; er hat in einem Gutachten festgestellt, dass privatrechtliche Beschränkungen der Ver- tragsfreiheit gemäss ständiger Praxis des Gesetzgebers mit der Handels- und Gewerbefreiheit vereinbar sind, wenn sie auf einer sinnvollen Abgrenzung der widerstrebenden Inter- essen der Vertragsparteien beruhen, alle Rechtsgenossen in gleicher Weise treffen und verhältnismässig sind. Diese Bedingungen sind bei dieser ausserordentlich bescheide- nen Vorlage alle gegeben.
Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und ein Zeichen zu setzen, dass es uns mit den Anliegen der Jugend ernst ist. Gerade dieses Gesetz ist meines Erachtens das falsche Objekt, um irgendwelche Exempel statuieren und eine jugendpolitische Debatte mit juristischen Spitzfindig- keiten torpedieren zu wollen. Wir sollten in diesem Zusam- menhang nicht den Teufel der Gesetzesflut an die Wand malen, sondern die uns heute gebotene Chance nutzen, einen Schritt des Vertrauens gegenüber einem Teil der Bevölkerung zu tun, der sonst leider nur als Konsumfaktor ernst genommen wird.
Brügger: Wir alle wissen ausnahmslos aus eigener Erfah- rung, was es heisst, Jugendlicher zu sein. Selbstredend sind die menschlichen Erfahrungen, die wir in unserer Jugend- zeit - jeder für sich in seiner Position - gemacht haben, sehr unterschiedlich. Weil hier Unterschiede bestehen, ist es durchaus verständlich, wenn die heute zur Diskussion ste- hende Vorlage aus verschiedenen Blickwinkeln angegan- gen wird.
Die Fragen, die uns Jugendliche heute stellen, sind sehr einfach. Demnach müssten unsere Antworten auch einfach ausfallen. Wenn aber Juristen gefragt werden, wird die Sache in jedem Fall viel komplizierter, als es sich der gewöhnlich Sterbliche vorstellt. Das geschieht nun auch hier.
Die Botschaft des Bundesrates - so wird behauptet - entbehre verfassungsrechtlicher Grundlagen; sie verstosse gegen föderalistische Grundsätze und berufe sich auf still- schweigend angenommene Bundeskompetenzen, die vor allem infolge des negativen Volksentscheides zum Kulturar- tikel sicher nicht gegeben seien. Diese belehrende Juriste- rei, die uns an allen Ecken und Enden ins Gesicht schlägt, vermag mich zwar nicht mehr zu beeindrucken. Aber
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Activités de jeunesse extra-scolaires
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enttäuscht bin ich schon, dass Leute sich ausgerechnet auf dem Rücken der Jugendlichen mit juristischem Besserwis- sen profilieren wollen. Enttäuscht bin ich weiterhin, dass Regierungsräte aus verschiedenen Kantonen ausgerechnet die parlamentarische Beratung des Jugendurlaubes zum Anlass nehmen, um ein schweizerisches Aktionskomitee für die Respektierung der Bundesverfassung zu konstituieren. Diese Leute haben wahrhaftig nicht verstanden, um was es geht. Es geht bei der Vorlage zum Jugendurlaub beileibe nicht darum, verfassungsrechtliche Rechtsprechung zu dozieren, noch wollen wir Verfassungsrecht brechen. Mir genügt, wenn uns namhafte Juristen darin bestärken, dass wir mit dieser Vorlage nichts Verfassungswidriges tun. Es geht darum, längst fällige Antworten auf immer brennen- dere Fragen aus dem Bereich der Jugendpolitik zu geben. Diejenigen, die heute diese Vorlage aus sogenannt «juristi- schen Bedenken» bekämpfen, habe ich sehr im Verdacht, dass sie den Esel meinen und den Sack schlagen. Man verschanzt sich hinter juristischen Spitzfindigkeiten, damit die grundsätzliche Opposition zum Jugendurlaub nicht offen ausgesprochen werden muss. Diese Taktik erachte ich als falsch; sie könnte sich leicht als Bumerang erweisen, denn Jugendliche haben ein ausgesprochen feines Senso- rium für Ehrlichkeit.
Jugend heisst Spontaneität, Tatendrang, Idealismus; heisst Kreativität, Dynamismus und Innovation; heisst Träumen von einer besseren Welt. Alle diese Eigenschaften sind wohl von der Natur her gegeben, bedürfen aber der Unterstüt- zung und Förderung. Genau das will die bundesrätliche Vorlage gesetzlich verankern. Persönlich unterstütze ich Eintreten. Ich bin der festen Ueberzeugung, dass damit nicht bloss Forderungen der Jugendlichen erfüllt werden. Viel- mehr können wir dabei gesellschaftspolitische Postulate lebensnotwendiger Bedeutung im Interesse aller verwirkli- chen.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: Lange war die Rede vom bezahlten Jugendurlaub. Dann begann man, in gemäs- sigter Form von Entschädigung zu sprechen, wobei ein Modell im Rahmen der Erwerbsersatzordnung zur Diskus- sion stand. Schliesslich haben viele dieses Problem endgül- tig aus den Traktanden verabschiedet; man fürchtet, der Jugendurlaub würde so für die Jugendlichen zu attraktiv. Die Weichen für diese negative Haltung, vorwiegend aus bürgerlichen Kreisen, wurden durch ein Rechtsgutachten aus dem EJPD gestellt. Dieses Rechtsgutachten Reichling empfahl nur deshalb bedenkenlos eine Oeffnung des Jugendurlaubes, weil der unbezahlte Urlaub ein zusätzli- ches Hemmnis bedeutet. Ich zitiere: «Immerhin ist darauf hinzuweisen, dass der Jugendliche insofern einen Tatbe- weis zu erbringen hat, als er einen Lohnausfall von einer Woche in Kauf nehmen muss. Damit wird die Begehrlichkeit nach einem Jugendurlaub beträchtlich gedämpft.» Das sind Formulierungen, die auf eindrückliche Weise den Geist ver- raten, mit welchem gewisse Verwaltungsstellen - zum Glück nicht alle - dieses Problem angegangen sind. Persönlich befürworte ich eine Entschädigung des Jugendurlaubes.
Die Jugend muss wissen, dass wir ihre Anliegen ehrlich ernst nehmen, dass wir sie in ihren Bemühungen unterstüt- zen wollen. Sie verdient diese Unterstützung. Das ist - davon bin ich voll überzeugt - bestens investiertes Geld.
Präsident: Es folgen noch drei Einzelredner. Nachher wer- den wir den Ordnungsantrag Hess Peter behandeln.
Stucky: Eine grössere Gruppe von Regierungsräten wehrt sich gegen die stillschweigende Kompetenz, die der Bun- desrat in der Botschaft für den Bund bei diesem Geschäft in Anspruch nimmt. Es geht dabei um ein grundlegendes ver- fassungsrechtliches Problem. Ich will meine Darlegungen in zwei Teilen vortragen: 1. Was sagt die Lehre dazu? 2. Wie haben wir praktisch gehandelt?
dem Bund übertragen hat, so ist damit zugleich gesagt, dass die Aufzählung der Bundeskompetenzen in der Verfassung abschliessend und erschöpfend ist.» Er fährt fort: «Sind aber die Bundeskompetenzen in der Bundesverfassung in abschliessender, erschöpfender Weise bestimmt und sind im übrigen die Kantone zuständig, so bedeutet diese Tatsa- che nichts anderes, als dass die durch die Bundesverfas- sung erfolgende Kompetenzverteilung zugleich lückenlos ist.» An einer anderen Stelle sagt er: «Es gibt keine freie Staatstätigkeit des Bundes. Es sind daher zum Beispiel alle Bundessubventionen, die sich nicht irgendwie auf eine Ver- fassungsvorschrift stützen lassen, verfassungswidrig.»
Im gleichen Sinne auch der Kommentar Aubert - er wurde bereits zitiert -, der die «Lückenlosigkeit der Verfassung» vertritt. Nun hat Frau Nabholz Herrn Pidoux vorgeworfen, er habe nicht vollständig zitiert. Ich muss sie korrigieren: Es geht hier nicht um die «pouvoirs implicites». Es geht darum: Liegt überhaupt eine Kompetenz vor, ja oder nein? Implizit ist eine Kompetenz gedanklich erst dann anzunehmen, wenn eine Kompetenz vorliegt. Aubert sagt zum Beispiel - Frau Nabholz, Sie könnten das verfolgen, wenn Sie den Kommentar weitergelesen hätten -: Wenn der Bund eine Kompetenz geschrieben hat, hat er natürlich auch die Kom- petenz, die nötigen Mittel zu ergreifen, um diese Kompetenz auszuführen. Also auch bei Aubert eine klare Stellung- nahme.
Schliesslich auch das gleiche im Kommentar Haefeli/Haller: Immer wieder der Hinweis darauf, dass unsere Kompetenz- ordnung lückenlos ist und dass die Vermutung zugunsten einer Verfassungskompetenz der Kantone spricht.
Ich habe auch festgestellt, dass Herr Hans Frei in der Debatte zum Kulturartikel deutlich ausgeführt hat, dass es kein Gewohnheitsrecht gibt, das Bundeskompetenzen schaffen kann. Er hat darauf hingewiesen, dass zum Bei- spiel fortlaufende Zahlungen keine Bundeskompetenz schaffen.
Schliesslich hat der Bundesrat in der Botschaft zur Pro- Helvetia-Vorlage 1987 wieder eine stillschweigende Kompe- tenz angenommen, und der Rat - das muss ich in aller Offenheit zugeben - hat das verschlafen. Wir haben gar nicht gemerkt, dass hier ein Problem ansteht. Sie, Herr Bundesrat Cotti, haben mit Recht darauf hingewiesen. Sie forderten aber in Ihrer damaligen Rede eine Fortführung bisheriger Politik, «mais en même temps de ne pas s'enga- ger dans de nouveaux domaines».
Nun kann und muss man sich natürlich fragen, Herr Bundes- rat, ob diese Vorlage heute kein «nouveau domaine» ist, ob also praktisch etwas geschieht, das eigentlich verfassungs- rechtlich doch nicht abgesichert ist, auch nicht durch die Praxis. Diese Frage muss in diesem Zusammenhang aufge- worfen werden.
Präsident: Frau Uchtenhagen verzichtet auf das Wort.
Mme Paccolat: L'approche juridique critique de cet objet sous l'angle de la constitutionnalité se justifie et les constitu- tionnalistes ont raison de tirer la sonnette d'alarme du fédéralisme. Cependant, gardons-nous de ne pas estomper ni voiler la dimension «bénéfices culturels» de notre politi- que de la jeunesse par un juridisme zélé, d'autant plus que
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Ordnungsantrag Hess Peter
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la commission nous donne des assurances pour le moins sérieuses avec l'avis de deux doctes experts, reconnus en la matière.
Nous nous trouvons, de surcroît, devant un état de fait: les activités des organisations nationales de jeunesse sont reconnues et encouragées depuis 1972 par la Confédéra- tion, pour un montant qui atteint aujourd'hui 2 millions par an. Avec la présente loi, cette pratique va pouvoir se légali- ser, s'ordonner et même s'activer par l'acte politique d'en- couragement d'un congé-jeunesse.
Peut-on gommer cette réalité et refuser l'évolution vers un besoin qui se traduit en congé-formation? Il serait honnête de se souvenir que, lorsqu'il s'agit de sublimer la jeunesse dans les programmes et discours politiques, il n'y a guère de voix dissonantes. Il est évident que l'exercice devient plus difficile lorsqu'il s'agit de passer des mots aux actes. Et pourtant des actes en faveur de la jeunesse se sont multi- pliés il y a trois ans, lors de l'année internationale de la jeunesse.
En l'occurrence, la loi pour une aide aux activités extra- scolaires se moule tout à fait à l'esprit et à l'application de l'année de la jeunesse, qui fut généreuse en initiatives origi- nales, intéressantes, tant au niveau local que régional, natio- nal, voire européen. Certaines de ces initiatives se sont institutionnalisées. Ce temps fort a suscité une participation accrue des jeunes à la société afin qu'elle s'y retrouve. Cette dynamique demande à être poursuivie car dans notre société, caractérisée par un vieillissement de la population, une politique plus active en faveur de la jeunesse est un acte de confiance en l'avenir. Si cet avenir est chargé d'un idéal fort d'illusions et d'espoirs, il est également chargé. d'an- goisses, car le niveau de vie et le bien-être ambiant mettent à la disposition de la jeunesse des potentialités de développe- ment presque illimitées. En outre, elle doit faire face aux . mutations technologiques, économiques et culturelles rapides, désécurisantes, voire déstabilisantes, sans y être nécessairement bien préparée et apte à les assumer.
Dans ce contexte, les activités extra-scolaires représentent une école de «savoir-être» et de «savoir-devenir». Le jeune qui assume des responsabilités dans des organisations de jeunesse développe un lien étroit et profond avec ce qu'il soutient et promeut. Il se prémunit et échappe au mal de vivre qu'une certaine jeunesse entretient sous diverses formes, que ce soit par la contestation, l'exaltation vision- naire ou encore le repli sur soi.
. La formation permanente est devenue une composante, un élément d'épanouissement de notre vie d'adulte. Il est juste que cette nouvelle valeur, cette nouvelle composante, prenne ses racines à l'âge de l'adolescence. Nous devons donc avoir en perspective le visage de la jeunesse disponi- ble, qui entend prendre part à l'aménagement des institu- tions et assumer des responsabilités tant dans le domaine du sport que de la culture, dans le champ du social ou de l'humanitaire. Offrons concrètement à notre jeunesse les moyens d'agir et de participer activement à la gestion de la société.
Tout prochainement, nous esquisserons les grandes lignes d'une politique d'intégration européenne. Aussi serait-il judicieux que nous nous mettions déjà aujourd'hui dans le ton d'une politique de coopération européenne en faveur de la jeunesse.
«Etre jeune, c'est oser ce que d'autres n'ont pas eu le courage d'entreprendre», disait Thomas Mann. Pour entre- prendre, encore faut-il disposer des conditions propices. Or, cette loi offre la base pour entreprendre, et je vous invite à voter l'entrée en matière.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Ordnungsantrag Hess Peter
Die Beratung des Geschäftes 88.045 «Europäische Integra- tion. Bericht» wird auf die Märzsession 1989 verschoben.
Motion d'ordre Hess Peter
L'examen de l'objet 88.045 «Intégration européenne. Rap- port» est reporté à la session de mars 1989.
Präsident: Wir behandeln den Ordnungsantrag Hess Peter. Er hat das Wort zur Begründung.
Hess Peter: Ich beantrage Ihnen, die für morgen angesetzte Beratung des Berichtes «Europäische Integration» auf die Märzsession zu verschieben.
Ein Grund, der mich zu diesem Antrag veranlasst, ist die Ueberzeugung, dass wir es unserer Jugend schuldig sind, diese Gesetzesvorlage, die nun solange ansteht, in dieser Session zu Ende beraten zu können.
Der zweite Grund ist, dass wir wegen verfahrensrechtlichen Vorschriften die Kleinbauern-Initiative noch in dieser Ses- sion behandeln müssen, wenn wir nicht auf eine Stellung- nahme unseres Rates zu dieser Initiative verzichten wollen. Dass wir in zeitliche Bedrängnis geraten, ist unter anderem auch dadurch begründet, dass wir am Donnerstag nachmit- tag noch einige dringliche Vorstösse über die Geldwäsche- rei zu diskutieren haben. Aber solange das nicht fallengelas- sen wird, besteht die Gefahr, dass wir am Ende dieser Session zwei wichtige Geschäfte nicht zu Ende beraten haben werden.
Wenn ich Ihnen die Verschiebung des Geschäftes «Europäi- sche Integration» beantrage, so ist damit selbstverständlich keine Wertung über die Bedeutung der Frage der europäi- schen Integration verbunden. Als Befürworter der europäi- schen Frage kann für mich da kein Zweifel bestehen.
Im März werden wir Gelegenheit haben, die Frage der euro- päischen Integration gleichzeitig aus wirtschaftlicher Sicht und - aufgrund der dannzumal vorliegenden zwei ersten Berichte des Departementes für auswärtige Angelegenhei- ten - aus aussenpolitischer Sicht zu behandeln, so dass dadurch eine gewisse Synergie entstehen dürfte.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, meinem Antrag zuzu- stimmen.
Allenspach: Ich glaube, im Namen der Wirtschaftskommis- sion sprechen zu dürfen, wenn ich dem Ordnungsantrag Hess Peter opponiere.
Wenn wir nämlich die Behandlung des Berichtes des Bun- desrates über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess verschieben, dann bringen wir eine politische Wertung zum Ausdruck. Wir stempeln damit den europäischen Integrationsprozess parlamentarisch zu einem zweitrangigen Geschäft, das man ohne Schaden ver- schieben kann und das man dann gelegentlich behandelt, wenn man Zeit hat.
Die europäische Herausforderung ist eine der grössten Auf- gaben, die wir im Laufe dieses Jahrzehntes zu bewältigen haben. Wir werden uns wirtschaftlich und geistig umstellen und in allen Kreisen einen Denkprozess in die Wege leiten müssen; aber können wir dies tun, wenn das Parlament zum Ausdruck bringt, es sei belanglos, wann man diesen Bericht behandle?
Denken wir daran, dass der europäische Binnenmarkt in 50 Monaten vollendet sein wird. Wir haben also nicht allzu viel Zeit zu verlieren, wenn wir zu diesem Geschäft noch etwas sagen wollen. Die Wirtschaftskommission hat die Beratung abgeschlossen. Der Wirtschaftskommission liegen keine neuen Informationen vor, und wir haben auch keinen Zusatzbericht vom Bundesrat verlangt. Das Traktandum ist also behandlungsreif.
Es wäre aussergewöhnlich, wenn zwei oder drei verschie- dene Kommissionen den gleichen bundesrätlichen Bericht behandeln würden. Solches ist im Reglement nicht vorgese- hen. Zudem steht heute keineswegs fest, dass eine Behand- lung der Berichte der Groupe de reflexion im Parlament erfolgt. Jedenfalls haben wir noch keine diesbezügliche Ankündigung erhalten.
Motion d'ordre Hess Peter
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Ich möchte Sie letztlich daran erinnern, dass Oesterreich im März seinerseits die europäische Integration diskutieren wird. Die Diskussion in Oesterreich wird von ganz anderen Voraussetzungen ausgehen, eine andere Zielsetzung umfas- sen. Wir sollten die gleiche Frage nicht gleichzeitig in der Schweiz diskutieren, weil wir eine ganz andere Optik darle -· gen müssen. Wenn wir gleichzeitig die Debatten durchfüh- ren, dann wird im Ausland der Eindruck erweckt, wir würden von gleichen Fragestellungen ausgehen, und das wäre für unsere Position im europäischen Integrationsprozess nicht von Gutem.
Ich bitte Sie deshalb, den Ordnungsantrag von Herrn Hess abzulehnen.
M. Grassi: Je comprends parfaitement les motifs invoqués par M. Hess mais en tant que rapporteur de langue française de la Commission des affaires économiques, je vous sug- gère de refuser sa proposition.
Étant donné que la Commission des affaires étrangères a étudié le problème et qu'elle est en mesure de nous livrer ses considérations sur le rapport du Conseil fédéral, je pense que cette discussion doit avoir lieu au cours de cette session. Le peuple suisse attend de nous que non seulement nous prenions acte du rapport, mais aussi que nous pre- nions position sur la direction dans laquelle le Conseil fédéral veut s'engager.
En outre, nous ne gagnons pas de temps si nous renvoyons tout simplement la discussion, au contraire, nous témoi- gnons une indifférence certaine envers ce problème en lui accordant un rôle secondaire. Que le Bureau cherche plutôt à limiter la discussion à l'essentiel, ce serait la meilleure solution.
Comme vous l'avez entendu, en mars, l'Autriche se propose aussi de discuter le problème. Voulons-nous être à la remor- que des Autrichiens? Je vous prie de prendre acte de ces considérations et de refuser la motion d'ordre de M. Hess.
Frau Uchtenhagen: Gerade weil ich finde, dass die Integra- tionsfrage eine der wichtigsten Fragen ist, mit denen wir heute konfrontiert sind, bitte ich Sie, dem Ordnungsantrag Hess Peter zuzustimmen.
Wir werden diese Diskussion in viele unerledigte Aufgaben hineinpressen. Wir kennen diese endlosen Nachtsitzungen. Sie bringen nichts als eine ganz unseriöse Geschichte.
Es hätte sich gelohnt, bei der ausserordentlichen Session noch ein oder zwei Tage anzuhängen, damit wir wirklich Zeit hätten, die Integrationsfrage zu behandeln. Wir haben in Gottes Namen nicht Zeit für alles - es ist immer das gleiche Problem -, und ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag Hess Peter zuzustimmen, weil es ganz wichtig ist, dass die ausser- schulische Jugendarbeit jetzt einmal behandelt wird. Die Jugendlichen warten seit Jahren auf die Behandlung, und wir sind es ihnen schuldig, jetzt endlich dazu Stellung zu nehmen.
Und wenn Sie die anderen Geschäfte anschauen, dann wird für die Integrationsdiskussion so oder so zu wenig Platz sein, das heisst, wir beginnen etwas, können es aber nicht seriös zu Ende diskutieren. Und das finde ich viel schlimmer, als wenn man gar nicht angefangen hätte.
Für uns Sozialdemokraten kommt es auch nicht in Frage, dass man jetzt die Geldwäschereiaffaire fallenlässt - also zu meinen, mit dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp seien diese Fragen nun vom Tisch. Das dürfte auch politisch total falsch sein. Es lohnt sich also, diese Diskussion zu führen. Ich bitte Sie, dem Ordnungsantrag Hess Peter zuzustimmen.
M. Rebeaud: A l'origine de cette motion d'ordre, il y a simplement une erreur d'évaluation du temps nécessaire à nos débats de la part de la Conférence des présidents. La situation est relativement simple: soit nous acceptons la motion d'ordre, soit nous acceptons d'interrompre le débat d'aujourd'hui pour reporter les décisions que nous avons à prendre sur le congé-jeunesse à la session de mars.
Osons-nous présenter une solution de ce genre au peuple suisse et, en particulier, à la jeunesse ? Nous ne pouvons pas
repousser la discussion sur l'initiative des petits paysans, car c'est le dernier délai pour en discuter et nous ne pou- vons pas non plus - Mme Uchtenhagen a raison - déclarer comme non urgentes des interpellations sur le blanchiment d'argent sale qui ont été admises comme urgentes. La seule solution qui reste, quel que soit le jugement que l'on porte sur l'importance du débat européen, c'est de reporter à la session de mars le débat sur le rapport sur le processus d'intégration européenne. C'est non seulement la seule pos- sibilité mais c'est aussi le moindre mal. Reporter de trois mois la discussion en la matière ne signifie pas que nous accordons peu d'intérêt à cette question; il s'agit ici d'un rapport et aucune décision ne doit l'entériner.
Encore un mot à l'adresse de M. Allenspach. Certes, nous devons discuter sérieusement de la question de l'intégration européenne; toutefois je voudrais que l'on m'explique en quoi nous nous y consacrerons avec moins de sérieux pour y avoir réfléchi trois mois de plus!
Widmer: Um Missverständnisse zu vermeiden, muss ich vorausschicken, dass ich ein Befürworter des Jugendur- laubs bin.
Aber diese Sympathie für die Vorlage dispensieri uns nicht davon, bei unserer Arbeit eine gewisse Prioritätenordnung einzuhalten.
Wenn Sie die beiden Geschäfte in ihrer Bedeutung verglei- chen, dann ist - ob es Ihnen passt oder nicht - das EG- Problem das erheblich wichtigere. Das Parlament kann es sich nicht leisten, zu beschliessen, die EG-Frage hinauszu- schieben, weil sie anspruchsvoller ist; sie ist einfach viel gewichtiger. Wir können uns dem nicht entziehen, und wir haben das EG-Problem in dieser Session zu behandeln. Ich bitte Sie den Antrag Hess Peter abzulehnen.
M. Etique: Nous sommes une fois de plus confrontés à un problème d'organisation de travail, de temps et de calen- drier. Je ne disconviens pas que les sujets dont nous discu- tons maintenant, relatifs à la jeunesse aujourd'hui, à l'agri- culture demain, sont des sujets de la plus haute importance. Toutefois, le sujet dont nous allons débattre et qui est consacré au phénomène de l'intégration européenne est, lui aussi, un problème important, dont la population, les milieux économiques attendent des réponses. Un sujet où l'on attend la position de la Suisse sur un certain nombre de questions que lui pose ce processus. C'est la raison pour laquelle j'estime - je rejoins ici les excellents arguments invoqués par le président de la commission et par le rappor- teur de langue française - que nous devons maintenir ce débat à notre ordre du jour et rejeter la motion d'ordre de M. Hess.
Keller: Es geht hier nicht einfach um «wichtig» oder «weni- ger wichtig», sondern auch um «notwendig>> und «weniger notwendig». Als Präsident der Kommission, die s ch mit der Kleinbauern-Initiative auseinandersetzt, möchte ich Sie dar- auf aufmerksam machen, dass dieses Geschäft noch einige Stunden erfordern wird. In diesem Sinne sehe auch ich nicht, wie der Europa-Bericht - so wichtig er st - noch behandelt werden kann.
Ich unterstütze den Antrag von Herrn Hess Peter, denn die Kleinbauern-Initiative muss gemäss Geschäftsverkehrsge- setz in dieser Session behandelt werden. Das ist ein Obliga- torium. Es hat nichts mit «wichtig» oder «weniger wichtig» zu tun, sondern es hat etwas mit «notwendig» zu tun.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag Hess zu unter- stützen.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Hess Peter 93 Stimmen 36 Stimmen
Dagegen
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.079
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.12.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1791-1804
Page
Pagina
Ref. No
20 016 929
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