12 décembre 1988
N
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Heure des questions
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Montag, 12. Dezember 1988, Nachmittag Lundi 12 décembre 1988, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Iten
Fragestunde - Heure des questions
Frage 32: Fankhauser. Folterkonvention. Beteiligung der Schweiz in der Kontrollkommission Convention sur la torture. Participation de la Suisse à la commission de contrôle
Die in der Herbstsession 1988 ratifizierte Folterkonvention kann dem Vernehmen nach im Frühjahr 1989 in Kraft gesetzt .werden. Eine Kontrollkommission soll gebildet werden. Wird die Schweiz sich an der Kontrollkommission beteiligen und, wenn ja, aus welchen Kreisen werden die Teilnehmer und Teilnehmerinnen rekrutiert?
M. Felber, conseiller fédéral: A la suite de sa ratification par la Suisse, le 7 octobre 1988, la Convention pour la préven- tion de la torture et des peines ou traitements inhumains ou dégradants entrera en vigueur le 1er février 1989, chaque Etat partie ayant droit à un représentant au sein du comité institué par la convention. La Suisse sera représentée dans ce comité par un de ses ressortissants.
Les membres du comité sont élus pour quatre ans, par le Comité des ministres du Conseil de l'Europe, à la majorité absolue des voix, sur une liste de noms dressée par le bureau de l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Eu- rope.
La délégation nationale à l'Assemblée parlementaire de cha- que partie présente trois candidats dont deux au moins doivent être de sa nationalité. Les membres du comité doivent être choisis parmi des personnalités de haute mora- lité, connues pour leurs compétences en matière de droits de l'homme ou ayant une expérience professionnelle dans les domaines dont traite la présente convention: l'adminis- tration pénitentiaire ou le domaine médical. Les membres du comité doivent siéger à titre individuel, être indépendants et impartiaux dans l'exercice de leur mandat. Ils doivent se rendre disponibles pour remplir leur fonction de manière effective.
La Suisse veillera donc à ce que son représentant au comité satisfasse aux exigences requises, mais nous n'avons pas de candidat aujourd'hui.
Frage 33: Spälti. Freiwillige für gute Dienste Bons offices de la Suisse. Recrutement de volontaires Wie das EDA kürzlich bekanntgab, wird eine Liste von Frei- willigen zusammengestellt, die im Rahmen von speziellen Aufträgen der Uno im Ausland eingesetzt werden können. Wann darf man mit der Einsatzfähigkeit und den Dienstlei- stungen einer solchen Organisation rechnen, die für das internationale Ansehen der Schweiz von hervorragendem Stellenwert sein kann?
M. Felber, conseiller fédéral: A la suite de l'information lancée l'été dernier par le Département fédéral des affaires étrangères, une liste de volontaires disposés à être engagés dans des actions de bons offices est en voie d'établissement au sein de mon département. Cette liste comporte aujour-
d'hui environ 400 noms de personnes appartenant aux pro- fessions et aux milieux les plus divers.
Une première occasion de recourir à ces volontaires se présentera s'il se confirme que la Suisse sera appelée à apporter un appui sanitaire à la force des Nations Unies en Namibie. Le Département fédéral des affaires étrangères et le Département militaire fédéral qui sera aussi chargé du recrutement du personnel, spécialement dans le domaine sanitaire, sont engagés conjointement dans les travaux pré- paratoires nécessaires à cet effet. Il sera également possible de recourir à ces personnes si nous devions être appelés à fournir un contingent de civils pour surveiller le déroule- ment des opérations électorales en Namibie ou ailleurs, comme nous l'a déjà demandé le Secrétaire général des Nations Unies.
Question 34:
Spielmann. Anerkennung des palästinensischen Staates Reconnaissance de l'Etat palestinien
L'Etat palestinien a été proclamé par son représentant légi- time: l'OLP. Jusqu'à ce jour le Conseil fédéral n a pas fait connaître sa position officielle par rapport à cette proclama- tion.
Le Conseil fédéral est-il prêt à reconnaître l'Etat palestinien ?
Question 35: Pini. Anerkennung des palästinensischen Staates Reconnaissance de l'Etat palestinien
A la veille de la réunion à Genève de l'Assemblée générale de l'ONU, le Conseil fédéral prévoit-il de préciser sa position à l'égard du conflit du Proche-Orient et, en particulier, quant aux conditions juridiques et politiques applicables à la reconnaissance de l'Etat palestinien proclamé récemment à Alger par le Conseil national du peuple palestinien ?
M. Felber, conseiller fédéral: Le conflit du Proche-Orient continue de préoccuper l'ensemble de notre société occi- dentale et également le Conseil fédéral. Plus que jamais, les événements dans les territoires occupés de la Cisjordanie et de Gaza démontrent la nécessité d'une solution pacifique, sur la base de négociations entre les parties. Le Conseil fédéral a toujours soutenu et soutient l'idée d'une confé- rence internationale de paix sous les auspices des Nations Unies. Il est prêt, dans ce contexte, à jouer un rôle positif en mettant à disposition le territoire de notre pays pour le déroulement de cette conférence.
Les décisions récentes du Conseil national palestinien, dans la déclaration politique d'Alger, contiennent certes des élé- ments positifs qui pourraient faciliter la réalisation d'une telle conférence et la recherche d'une solution négociée. En revanche, la proclamation d'un Etat palestinien indépen- dant, à l'issue même de la réunion, ne saurait changer notre position de principe en matière de reconnaissance d'un Etat. En effet, celle-ci ne peut entrer en ligne de compte tant que ne sont pas réunis les éléments constitutifs d'un Etat requis par le droit international, à savoir l'existence à la fois d'une population et d'un territoire ainsi que d'un gouverne- ment qui y exerce son autorité et peut assurer l'indépen- dance du pays.
En revanche, le Conseil fédéral, tout en restant fidèle au principe du droit à l'existence d'Israël dans des frontières sûres, a reconnu à plusieurs reprises déjà, au cours des dernières années, le droit fondamental du peuple palesti- nien à l'autodétermination et le rôle que joue l'OLP dans ce processus.
Frage 36: Weder-Basel. Wieder Herbizide im Rhein Pollution du Rhin par des herbicides
Die für die Wasserwirtschaft zuständige niederländische Ministerin, Frau Neeli Smit-Kroes, hat die Schweizer Oef- fentlichkeit informiert, dass sich am 19. Oktober 1988 bei Schweizerhalle neuerdings eine Rheinverschmutzung mit Herbiziden ereignet hat. Von den verantwortlichen Bundes-
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Fragestunde
und Kantonsinstanzen war bis zur Stunde noch nichts zu hören. Ich frage den Bundesrat:
Welche Gründe sind es, die ihn veranlassen, der Oeffent- lichkeit diesen Unfall vorzuenthalten?
Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob die Oeffent- lichkeit informiert resp. nicht informiert wird?
Was für Gifte und welche Menge sind bei diesem Unfall in den Rhein geflossen?
Bundesrat Cotti: Es ist gar keine Information von seiten des Bundesrates vorenthalten worden. Tatsache ist - und damit beantworte ich zum Teil mindestens auch die Anfrage von Frau Stocker -, dass der Bundesrat erst einige Wochen nach dem Vorfall informiert worden ist. Die im Sinne der Rhein- schutzkommission eingestellten drei Messstationen haben - wie Sie wahrscheinlich wissen - die Verunreinigung auch aus technischen Gründen nicht feststellen können. Die Ver- unreinigung wurde erst in Wiesbaden festgestellt, weil dort - aufgrund der Tatsache, dass das Rheinwasser auch als Trinkwasser benützt wird - besonders präzise Untersuchun- gen gemacht werden. Die Information kam dann zurück an das Umweltschutzamt des Kantons Basel-Landschaft, und dieses Amt hat es nicht als nötig erachtet, den Bundesrat zu informieren, weil inzwischen schon einige Wochen verstri- chen waren. Sie wissen auch, dass eine Strafanzeige gegen die Firma, welche anscheinend unwissentlich die Verunrei- nigung verursacht hat, erstattet worden ist.
Bei der Verunreinigung sind quantitativ 1600 kg Metolachlor im Verlauf von einigen Tagen in den Rhein gelangt. Es handelt sich um eine nicht sehr gefährliche Verunreinigung, wenn Sie bedenken, dass eine tausend- bis zehntausendfa- che Quantität nötig gewesen wäre, um die Fische im Rhein zu töten. Aber immerhin ist beunruhigend, dass die ganze Information in diesem Falle nicht gespielt hat. Sobald wir aufgrund der Strafanzeige und der entsprechenden. Unter- suchung genau informiert sind, werden wir auch die zustän- digen ausländischen Behörden informieren.
Weder-Basel: Das Trinkwasser wird ein Kilometer unterhalb Schweizerhalle für die Stadt Basel aus dem Rhein in die Lange Erle gepumpt. Müssen wir in diesem Fall nicht schweizerischerseits die Messgeräte und die Messeinrich- tungen erneuern, ergänzen und vervollständigen?
Bundesrat Cotti: Ja, das müssen wir. Und ich füge noch hinzu, dass man daran ist. Man hat einige Zeit gebraucht, um den richtigen Standort zu finden. Im Januar wird der definitive Entscheid betreffend Standort gefällt. Ob der Standort noch auf schweizerischem Boden bzw. Wasser oder auf deutschem sein wird, wird sich noch zeigen.
Frage 37: Rüttimann. Bundesamt für Gesundheitswesen. Informa- tionspraxis
Office de la santé publique. Méthodes d'information
Am 24. November 1988 wurde unvermittelt ein Bulletin des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) veröffentlicht, das mit den Kantonschemikern nicht vorbesprochen war. Es handelte sich dabei um eine Warnung der Bevölkerung vor Salmonellen in Frischeiern und Eierspeisen, die mit rohen Eiern zubereitet werden.
Wegen den nach Aussagen des Kantonschemikers verwir- renden Aussagen des Bulletins folgte ein Einbruch des Eierkonsums auf dem Fuss. Es ist dies nun der vierte Infor- mationsflop des BAG innert kurzer Zeit (Tschernobyl, Listerien in Käse und Salami).
Frage: Ist der Bundesrat bereit, beim BAG unerbittlich für eine bessere, professionelle und mit den Kantonen koordi- nierte Informationspraxis zu sorgen?
Bundesrat Cotti: Herr Rüttimann, zur Frage der Salmonellen in den Eiern darf ich Ihnen aufgrund der Angaben des Bundesamtes für Gesundheitswesen folgende Mitteilungen machen: Im Monat Oktober ist von seiten zahlreicher Schweizer Aerzte dem Amt mitgeteilt worden, dass das
Auftreten der Salmonellose sich zahlenmässig stark erhöht hätte. Im gleichen Monat ist aus verschiedenen Ländern - u. a. Schweden und England - mitgeteilt worden, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Konsum von Roh- Eierspeisen und dem Auftreten von Salmonellose festge- stellt worden sei. Und ganz besonders - Sie kommen ja aus dem Kanton Aargau - teilt mir das Bundesamt für Gesund- heitswesen mit -, dass im gleichen Monat Oktober im Raume Aargau/Solothurn etwa 30 Fälle festgestellt worden seien. Das hat das Bundesamt dazu bewogen, die Warnun- gen zu erlassen, die Sie beanstanden.
Darf ich Sie bei dieser Gelegenheit auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen, mit denen ein Amt wie das hier betrof- fene ständig und systematisch zu kämpfen hat, wenn es die schwierige Abwägung zwischen verschiedenen Interessen vornehmen muss? Das Amt hat in diesem Falle mit Recht geglaubt, gewisse Informationen in bezug auf den Konsum von Roheiern geben zu müssen. Es waren Informationen, die im Ausland bereits gegeben worden waren. Aber ich möchte noch einmal fragen: Wo liegen die Grenzen? Es ist eine schwierige Ermessensfrage, die jedesmal wieder neu geprüft werden muss. Das Amt hat auch die Kantonschemi- ker, die Produzenten und die Verteilerorganisationen darauf aufmerksam gemacht, dass zu dieser Frage eine Untersu- chung gestartet werde, und die Produzenten wie die Kan- tonschemiker gebeten, an dieser Untersuchung mitzuarbei- ten. Wenn das Amt seine Informationspflicht wahrnehmen will, muss eine so moderierte und massvolle Information - angesichts der vorliegenden Tatsachen - durchaus als zumutbar und angemessen bewertet werden.
Rüttimann: Ist dem Bundesrat auch bekannt, dass in keinem Falle in Schweizer Eiern Salmonellen gefunden worden sind? Es könnte höchstens im Handel oder wegen unge- rechtfertigtem Lagern der Eier der Fall gewesen sein. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese War- nung an die Oeffentlichkeit unverhältnismässig war, nach- dem es sich gezeigt hat, dass der Eiermarkt für das Weih- nachtsgeschäft praktisch zusammengebrochen ist? Man sollte auch an die Produzenten denken. Ich könnte mir vorstellen, dass damit auch das Buttergeschäft in die Töpfe geht.
Bundesrat Cotti: Ich möchte mich da nicht in rein ärztliche und Spezialistenangelegenheiten einmischen. Aber wenn Sie der Meinung sind, dass das Bundesamt aus lauter Rück- sicht auf die Produzenten gar keine Informationen mehr veröffentlichen darf - und ich bitte Sie, noch einmal die Information des Amtes genau durchzulesen, sie war sehr verhältnismässig, sehr massvoll -, dann muss man aufhö- ren, dem Amt so schwerwiegende Aufgaben zu erteilen. Ich mache Sie nur darauf aufmerksam, dass die Aufgabe des Amtes wahrhaftig nicht leicht ist. Unseren Spezialisten muss doch zugestanden werden, ab und zu auch gewisse Aussa- gen machen zu dürfen, die nicht allen in diesem Land genehm sind.
Frage 38: Stocker. Chemiepanne in Schweizerhalle vom 19. Oktober 1988
Accident chimique de Schweizerhalle du 19 octobre 1988 Wann wurde der Bundesrat über die Vorfälle informiert? Wie stellt er sich zur Informationspolitik des Verursacherbe- triebes und des betroffenen Kantons? Wie gedenkt er die Verzögerung der Information international zu rechtfertigen ?
Bundesrat Cotti: Ich habe Ihre Frage, Frau Stocker, zum Teil schon bei der Frage Weder-Basel beantwortet. Ich füge nur hinzu, dass der Bundesrat nach wie vor der Auffassung ist, dass auch relativ leichte Fälle - das betrifft Ihre zweite Frage -, gar Bagatellfälle, durchaus informationspflichtig und -würdig sind. Heute ist die öffentliche Meinung so sensibili- siert, dass tatsächlich informiert werden sollte.
Die Frage einer Rechtfertigung - Ihre dritte Frage - stellt sich für den Bundesrat nicht. Die Frage eines Verstosses
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gegen die Sorgfaltspflicht, das Einleiteverbot oder die Mel- depflicht sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Wir werden die Rheinanliegerstaaten über das Ergebnis dieser Ermittlungen orientieren.
Frage 39:
Grendelmeier. Neofaschismus in der Schweiz Néofascisme en Suisse
In weiten Bevölkerungskreisen ist man bestürzt über die neofaschistischen Tendenzen, die in unserem Land mani- fest werden (z. B. durch die Ereignisse in Winterthur und Genf).
Ist der Bundesrat bereit, diesen Strömungen entgegenzu- treten ?
Wenn ja, was gedenkt er zu tun?
Präsident: Die Fragen an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beantwortet - in Vertretung von Frau Bundesrätin Kopp - Herr Bundesrat Koller.
. Bundesrat Koller: Rechtsextreme oder dem Rechtsextre- mismus zuzuordnende Umtriebe oder Straftaten waren in den letzten Jahren ungleich seltener als jene der extremen Linken und bilden zurzeit keine unmittelbare Gefahr für die Existenz des demokratischen Rechtsstaates. Rechtsextre- mismus ist in der Schweiz lediglich in Ansätzen vorhanden. Eine signifikante Zunahme rechtsextremer Gruppen oder Aktivitäten ist nie sichtbar geworden, wenn man einmal von den Aktionen der Skinheads absieht. Diesen liegt jedoch keine echte rechtsextreme Gesinnung zugrunde. Sie haben vielmehr rechtsradikale Verhaltensmuster bewusst zum Zwecke der Provokation angenommen. So darf denn das Problem des bandenmässigen Randalierens von Jugendli- chen oder milieugeschädigten Schlägertypen nicht allein vor dem Hintergrund des Rechtsextremismus beurteilt wer- den, ist dieses Phänomen doch ebenso im Zusammenhang mit der Chaoten- und Linksszene anzutreffen. Es wird Behörden und Sicherheitskräfte in seinen diversen Ausprä- gungen wohl auch in Zukunft nachhaltig beschäftigen.
Trotz dieser zurzeit nicht prioritären Bedeutung sind rechts- extreme Umtriebe in der Schweiz und auch über die Landes- grenzen hinweg aufmerksam zu verfolgen. Die auftretenden Symptome dürfen nicht verharmlost werden, insbesondere dann nicht, wenn sie Folge von importierten Erscheinungen sind. Aber es darf auch nicht aus jeder Aktion vermeintlicher oder echter Rechtsextremisten systematisch eine Gefahr eines aufkommenden Rechtsextremismus abgeleitet werden.
Bei illegalen Handlungen und Aktivitäten, welche die öffent- liche Sicherheit gefährden oder stören, schreiten die zustän- digen Behörden nach Massgabe der geltenden Gesetze ein. Bei dieser Ausgangslage wird der Bundesrat zwar extremen Umtrieben auch rechter Prägung weiterhin die nötige Beachtung schenken, sieht indessen im gegenwärtigen Zeit- punkt keine Veranlassung zu besonderen Massnahmen.
Frau Grendelmeier: Ich weiss nicht, ob man das als ein zu vernachlässigendes Detail betrachten kann, wenn der Stadt- rat von Winterthur ausgerechnet in der Gedenkwoche zur Kristallnacht zulässt:
Dass neofaschistische Gruppierungen einen Fackelzug durchführen. Das waren keine jugendlichen Randalierer. Man wollte eine neofaschistische Partei gründen.
Meine Frage hätte schon letzte Woche beantwortet wer- den müssen, sie ist aus irgendeinem Grund unters Eis gekommen. Inzwischen haben wir alle dieses unsägliche Druckerzeugnis «Der Eidgenoss» auf den Tisch bekommen. Dort wird von der Auschwitzlüge geredet. Dort wird eindeu- tig faschistisches Vokabular verwendet. Ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen, wie Sie sich zu diesem neuesten Aus- rutscher dieses Druckerzeugnisses stellen und ob Sie bereit sind, Herrn Dr. Wahl zur Ordnung zu pfeifen?
Bundesrat Koller: Frau Grendelmeier, es kann nicht die Aufgabe des Bundesrates sein, das Handeln lokaler Behör-
den hier zu qualifizieren. Im übrigen habe ich in der Antwort des Bundesrates ausgeführt, dass alle zuständigen Behör- den jederzeit eingreifen werden, wenn sich sogenannte rechtsextreme Kreise illegaler Handlungen schuldig machen würden.
Frage 40: Fankhauser. Transport von gefährlichen Gütern Transport de marchandises dangereuses
Ein internationales Reglement (ARD) und eine bundesrätli- che Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) verpflichten diejenigen, die gefährli- che Güter chauffieren oder transportieren lassen, zu speziel- len Sicherheitsmassnahmen. An einer Astag-Versammlung in Muttenz wurde, laut Pressemeldungen, dargestellt, wie Ueberprüfungen den Hütern des Gesetzes Probleme berei- ten. Es mangle an Spezialisten, die Ladung werde nur bei begründeten Verdachtsmomenten überprüft und eventuell sichergestellt.
Was will der Bundesrat vorkehren, um zu gewährleisten, dass die im internationalen Reglement und in der bundes- rätlichen Verordnung festgelegten Regeln und Normen durchgesetzt werden können?
Bundesrat Koller: Der Vollzug der ARD/SDR-Bestimmungen ist grundsätzlich Sache der Kantone. Die zuständigen Bun- desbehörden helfen jedoch den Kantonen, inderr ihre Spe- zialisten bei den Kontrollen nach Bedarf eingesetzt werden. Die Kantone führen im Rahmen des schweizerischen Poli- zelinstituts in Neuenburg Ausbildungskurse für Spezialisten durch. Das Bundesamt für Polizeiwesen unterstützt diese Kurse. Es hat zudem einen SDR-Leitfaden für die Polizei herausgegeben, um den Kontrollorganen ihre Tätigkeit zu erleichtern. Ausserdem werden in besonderen Kursen, unter Aufsicht des Bundes, Chauffeure ausgebildet, die regelmäs- sig gefährliche Güter befördern. Die Kontrolle an der Grenze wird durch die Zollorgane, in Zusammenarbeit mit den kan- tonalen Verkehrspolizeien, sichergestellt. Der Bund hat durch diese verschiedenen Massnahmen das in seiner Kom- petenz Stehende getan, um den Kontrollorganen die Durch- setzung der Bestimmungen zu erleichtern.
Frage 41:
Steffen. Ueberwachung des schweizerischen Luftraumes Surveillance de l'espace aérien suisse
Kürzlich wurde bekannt, dass die militärische Ueberwa- chung unseres Luftraumes mit dem Radarsystem «Florida» in Friedenszeiten nur während der Bürostunden stattfindet. Mittags, nachts und über das Wochenende können auslän- dische Aufklärungsflugzeuge kaum ausfindig gemacht, bestimmt aber nicht identifiziert werden. Das Kommando der Flieger- und Flabtruppen möchte diese Abwehrlücke bis Ende 1989 zu schliessen suchen.
Welche Erklärungen hat der Bundesrat für diese Situation, und ist er bereit, rasch für einen permanenten Luftraum- schutz zu sorgen?
Bundesrat Koller: Die Luftraumüberwachung in der Schweiz ist in Friedenszeiten Sache ziviler Instanzen. Militä- rische Stellen wirken nur während der üblichen F.ugdienst- zeiten mit. Sobald Krisensituationen auftreten oder Ein- schränkungen des Luftverkehrs verfügt werden müssen, wird die Luftraumüberwachung von seiten der Armee in Permanenz betrieben. Die dazu notwendigen Massnahmen sind vorbereitet. Sie können jederzeit auch kurzfristig ange- ordnet werden.
Question 42:
Cavadini. Abfertigung des Schwerverkehrs arn Zoll in Chiasso-Brogeda
Trafic des marchandises au poste de douane de Chiasso- Brogeda
On connaît la situation qui règne au poste de Chiasso- Brogeda et qui a encore empiré ces derniers mois. La douane italienne n'est pas en mesure de procéder en temps
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voulu aux opérations de contrôle et de dédouanement du trafic des poids lourds qui arrivent à ce poste frontière en provenance du nord.
Une telle carence se traduit par de longues files de camions bloqués tous les jours sur la voie de détresse de l'autoroute N 2 voisine de la frontière. Chaque soir, 60 à 70 véhicules restent sur place. Il en résulte des dérangements perma- nents pour les habitants, les chauffeurs (contraints à des attentes exténuantes), les entreprises concernées (qui doi- vent supporter les frais de cette immobilisation) et le trafic des automobiles (entravé par la présence des camions). En conséquence, je demande au Conseil fédéral de dire: - ce qu'il a l'intention de faire sur le plan de nos relations avec l'Italie pour débloquer cette situation désagréable qui s'éternise au poste de Brogeda;
Bundespräsident Stich: Der Bundesrat erachtet Massnah- men zur Beschleunigung des Verkehrsflusses beim Grenz- übergang Chiasso-Brogeda als notwendig. Eine Verbesse- rung der Situation würde insbesondere durch eine Zusam- menlegung der schweizerischen und italienischen Zollabfer- tigung erzielt. In diesem Sinne hat sich der Bundesrat auch bereit erklärt, das Postulat Cavadini vom 10. März 1988 entgegenzunehmen. Die Oberzolldirektion hat sich gegen- über den italienischen Zollbehörden wiederholt für eine eventuell auch nur teilweise Zusammenlegung der schwei- zerischen und italienischen Zollabfertigung eingesetzt. Lei- der hat Italien einer Zusammenlegung noch nicht zustim- men können. Die Verwaltung wird ihre Bemühungen weiter- führen. Sie prüft, ob die Angelegenheit anlässlich der Ver- kehrsgespräche mit der EG behandelt werden soll.
Bei der Beurteilung der Situation in Chiasso-Brogeda ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufnahmekapazität der italienischen Zollanlagen im Nord-Sud-Verkehr zurzeit wegen Ausbauarbeiten beschränkt ist. Nach Abschluss der baulichen Massnahmen dürfte auch auf italienischer Seite die Infrastruktur für eine bessere Bewältigung des Verkehrs- aufkommens bereitstehen.
Die Zollverwaltung hat den italienischen Zollbehörden auch vorgeschlagen, unabhängig von einer allfälligen Zusam- menlegung der Zollabfertigung, durch die Schaffung zusätz- licher Fahrspuren zwischen dem schweizerischen und dem italienischen Zollareal eine Beschleunigung der Abfertigung zu erwirken. Der Vorschlag ist bei den regionalen italieni- schen Zollbehörden auf Zustimmung gestossen. Das Einver- ständnis der Generalzolldirektion in Rom steht indessen noch aus. Die Oberzolldirektion wird des weiteren prüfen, ob durch eine Verlängerung der Abfertigungszeiten für den Nord-Sud-Verkehr eine Abfertigung am gleichen Tag aller vor Beginn des Nachtfahrverbotes eintreffenden Fahrzeuge sichergestellt werden kann. Bei dieser Sachlage erachtet es der Bundesrat als verfrüht, über die Notwendigkeit einer Intervention bei der italienischen Regierung zu entscheiden.
Frage 43:
Loeb. Winterdienst auf der Simmentalstrase. Allfällige Haf- tung
Entretien en hiver de la route du Simmental. Responsabi- lité en cas de dommage
Der Winterdienst auf der interkantonalen Hauptverkehrs- achse Simmental (Verbindung zum Pays d'Enhaut und nach Aigle) wurde durch den Kanton Bern drastisch einge- schränkt. Die Strassenverhältnisse sind bei Kälte und Schneefall insbesondere nachts für die betroffene Bevölke- rung und für eines der schweizerischen Haupttourismusge- biete unzumutbar. Bundeshilfe für die Berggebiete wird damit teilweise zunichte gemacht. Zudem besteht eine Risi- koerhöhung für die Umwelt (Tankwagenunfall).
Ich frage den Bundesrat an, wie die Werkhaftung (Art. 58 OR) beim Eintreten eines Schadenereignisses zum Tragen käme und welche Pflichten einem Kanton auf interkantona- len Hauptverkehrsachsen erwachsen.
Bundesrat Ogi: Ob es sinnvoll ist, Hauptstrassen in den Bergen nicht mehr zu salzen und nicht mehr vollständig vom Schnee zu räumen, kann hier leider nicht beantwortet werden, denn diese Frage beschäftigt in erster Linie die Kantone und nicht den Bundesrat. Bei den Kantonen, Herr Nationalrat Loeb, liegt nämlich die Strassenhoheit. Dazu gehört auch der Strassenunterhalt und damit der Winter- dienst. Der Bund könnte nur dann einschreiten, wenn ele- mentare Pflichten vernachlässigt wären. Das gilt auch für die Simmentalstrasse. Für diese Alpenstrasse A 11 ist der Kanton zuständig; die Hoheit liegt bei ihm.
Was die Frage der Haftung betrifft, ist das Gericht zuständig, also auch hier nicht der Bundesrat! Das Gericht muss beur- teilen, ob eine Strasse gemäss Artikel 58 des Obligationen- rechtes mangelhaft unterhalten worden ist. Die Unterhalts- pflicht des Strasseneigentümers hat damit gewisse Grenzen. Verlangt werden kann punkto Unterhalt nur, was technisch, zeitlich und finanziell zumutbar ist.
Frage 44:
Büttiker. Unmut über Neubaustrecken «Bahn 2000» im Kanton Solothurn
RAIL 2000. Tronçons soleurois controversés
Mit grosser Besorgnis und Enttäuschung hat der Kanton Solothurn zur Kenntnis nehmen müssen, dass die SBB die wohl begründeten Kompromissforderungen der Solothur- ner hinsichtlich einer landschaftsschonenden Linienfüh- rung im Wasseramt in wesentlichen Punkten nicht erfüllt haben. Es ist vielen Leuten unverständlich, dass in der heutigen Zeit für die Realisierung einer derart langfristigen Verkehrsinvestition wie die «Bahn 2000» nicht mehr auf intakte Landschaften und Umweltbelastungen Rücksicht genommen wird.
Ist der Bundesrat bereit, die SBB zu verhalten, neben der oberirdischen Variante der SBB parallel dazu auch die unterirdische Variante des Kantons Solothurn in die Vorpro- jektphase einzubeziehen?
Bundesrat Ogi: Zu dieser Frage habe ich bereits letzte Woche im Rahmen des SBB-Budgets Stellung genommen, Herr Nationalrat Büttiker. In der Zwischenzeit hat sich die Haltung des Bundesrates nicht geändert. So einen Gesin- nungswandel haben Sie wohl auch nicht erwarten können. Aber hoffen auf bundesrätliche Neubeurteilungen darf man natürlich immer! Nach wie vor ist der Bundesrat der Mei- nung, dass die SBB zuerst als Bauherrin die Neubaustrek- ken aufgrund des vom Parlament bewilligten Kredites von 5,4 Milliarden Franken projektieren sollen. Dann werden die Bauvorlagen beim Bundesamt für Verkehr als Bewilligungs- behörde eingereicht. Erst dann kommen das Departement als erste und der Bundesrat als oberste Beschwerdeinstanz allenfalls zum Zug.
Jetzt bereits mit Detailauflagen in das Projektierungsverfah- ren einzugreifen, wäre falsch und rechtsstaatlich nicht sau- ber. Wir wollen eine klare Trennung im Verfahren.
Noch einmal möchte ich aber folgendes betonen: Wir wol- len, dass die «Bahn 2000>> fristgerecht realisiert wird. Wir wollen, dass die «Bahn 2000» im vom Parlament gesetzten Finanzrahmen bleibt. Das bedeutet, dass die betroffene Bevölkerung gewisse Opfer bringen muss. Wir gehen davon aus, dass in jeder Phase die Anliegen von Mensch und Natur berücksichtigt werden. Kompromisse, Herr Nationalrat Büt- tiker, werden sicher noch nötig sein. Mit Maximalforderun- gen auf dem Wege eines Rechtsmittelstaates lässt sich dieses Jahrhundertwerk aber nicht zeitgerecht realisieren. Jeder neue Tunnel kostet Geld und braucht auch etwas Energie.
Büttiker: Ich danke dem Bundesrat für die Antwort, auch wenn ich mit ihr nicht zufrieden bin.
Ich möchte nur richtigstellen, dass es bei der Variante, die der Kanton Solothurn als Tunnellösung vorschlägt, keines- wegs um eine Maximalvariante geht. Wir können nicht ver- stehen - das ist nun meine Frage -, warum der Bundesrat die SBB nicht dazu anhält, in der Vorprojektphase auch die
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Variante des Kantons Solothurn einzubeziehen. Denn letzt- lich kann nur eindeutig entschieden werden - und es entsteht natürlich eine Zeitreduktion, und keine Zeitverzöge- rung -, wenn auch die Variante des Kantons Solothurn in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezogen wird: Nur dann kann nämlich in einem sauberen Kosten/Nutzen-Verhältnis beurteilt werden, welches die bessere Lösung ist.
Bundesrat Ogi: Warum der Bundesrat hier nicht Einfluss nehmen will, habe ich erläutert. Aber ich kann etwas in Aussicht stellen, Herr Nationalrat Büttiker: Nach Einleitung des Baubewilligungsverfahrens können sowohl die betroffe- nen Kantone, die Gemeinden und Grundeigentümer als auch legitimierte Organisationen und weitere Betroffene ihre Interessen nochmals geltend machen. Da haben sie noch einmal eine Möglichkeit, mitzureden und dann viel- leicht auch zu korrigieren.
Question 45:
Spielmann. Betriebssicherheit beim Sender La Dôle Sécurité de l'émetteur de la Dôle
L'émetteur de la Dôle assure les transmissions des pro- grammes TV: suisses, français et de l'Eurovision ainsi que les communications téléphoniques, du téléreseau et d'au- tres tâches de sécurité. Jusqu'à ce jour, en raison de son importance, une présence permanente est assurée à l'émet- teur. Pour des raisons de rationalisation cet émetteur sera laissé sans surveillance la nuit. Le Conseil fédéral peut-il informer l'assemblée si cette décision est définitive et, si oui, quels seront les moyens utilisés par les PTT pour intervenir en cas de panne et pour assurer la sécurité de cet émetteur.
Bundesrat Ogi: Einerseits wollen die PTT-Betriebe die Quali- tät und die Verlässlichkeit ihrer Dienstleistungen aufrechter- halten. Andererseits sollen die Arbeitsbedingungen für das Personal verbessert werden. In dieser Absicht wird die Sen- deanlage auf La Dôle von einer ständigen Besatzung mit Fernüberwachung bedient. Die Sendeanlage ist doppelt ausgerüstet. Dabei wird im Alarmfall automatisch auf die Reserveausrüstung umgeschaltet. Im Alarmzentrum in Genf steht jederzeit ein Fachmann auf Pikett. Er kann sich durch Fernmessungen Informationen verschaffen und mittels Fernsteuerung auf die Anlage von La Dôle Einfluss nehmen. So läuft dies versuchsweise - ich betone: versuchsweise - seit dem Herbst 1988. Während dieser Versuchsphase bleibt ein Bediensteter ausserhalb der Präsenzzeit des Wartungs- personals auf La Dôle. Die Betriebssicherheit dieser Anlage ist also gewährleistet.
Endgültige Entscheide über den Betrieb dieser Anlage wer- den im Frühjahr 1989 aufgrund der während der Versuchs- phase gemachten Erfahrungen getroffen.
M. Spielmann: Je remercie Monsieur le conseiller fédéral de sa réponse qui, toutefois, ne me donne pas entière satisfac- tion. En effet, dans les attributions de cet émetteur de la Dôle qui pourra être commuté à distance par le personnel qui se trouve en plaine, figurent des questions de sécurité. Or, si cette commutation ne réussit pas - ce qui peut-être le cas - il faudra plusieurs heures pour intervenir, ce qui n'est pas grave pour des émissions de télévision mais qui pourrait le devenir lors de liaisons radio en cas de catastrophe, rôle qu'assure aussi cet émetteur, ceci sans parler des questions de sécurité pour lesquelles le Conseil fédéral est directe- ment engagé. Je considère donc que les économies réali- sées ne justifient pas une telle prise de risque, car une panne pourrait avoir des conséquences graves en cas d'incident ou de catastrophe.
Bundesrat Ogi: Wie bereits ausgeführt: Wir sind daran, Erfahrungen zu sammeln. Ein allfälliger temporärer Ausfall eines Fernseh- oder Radioprogramms wäre noch keine Katastrophe. Die Telefonverbindungen werden teils über Richtfunkverbindungen, teils über Kabel geleitet. Im Falle einer Panne - z. B. bei den Richtfunkverbindungen - funk- tionieren die Kabel nach wie vor. Es gibt also keine Unter-
brechung. Aber wie gesagt: Wir werden die Erfahrungen der letzten Monate auswerten und im Frühjahr 1989 definitiv entscheiden.
Frage 46: Nabholz. SBB. Sicherheit der Reisenden im Regionalver- kehr
Trafic régional CFF. Sécurité des voyageurs
Trotz des Verbrechens vom 6. Dezember und bereits frühe- rer Vorfälle auf Zürcher Regionalstrecken wollen die SBB an ihrer Absicht festhalten, in den zukünftigen S-Bahn-Zügen auf Zugsbegleitpersonal ganz zu verzichten.
Wie gedenkt die SBB die Sicherheit ihrer Passagiere v. a. in den Rand- und Nachtstunden zu gewährleisten?
Könnten unbegleitete Züge nicht den Umsteigeeffekt beeinträchtigen und u. a. ältere Personen und Frauen von der Bahnbenützung abhalten?
Bundesrat Ogi: Der ernste und sehr bedauerliche Vorfall vom 6. Dezember, von dem Sie, Frau Nationalrätin Nabholz, sprechen, hat sich in einem Regionalzug ereignet, der von Zugspersonal begleitet war. Es besteht also kein direkter Zusammenhang zwischen Zug ohne Kondukteur und erhöh- ter Gefahr für die Passagiere. So haben sich zum Beispiel bei der benachbarten Sihltal-Zürich-Uetliberg-Bahn keine kriminellen Handlungen von Belang ereignet, obwohl dort die Züge seit 1975 unbegleitet verkehren. Die Fahrgäste haben im übrigen diese rationelle Fahrweise akzeptiert.
Man darf also sicher sagen, dass Passagiere in einem unbe- gleiteten Treffpunktwagen weniger gefährdet sind, als wenn sie in einem Abteil eines konventionellen Zuges allein reisen müssen. Es wäre daher unverhältnismässig, auf die vorgese- hene Betriebsweise der S-Bahn-Züge zurückzukommen. Der Bundesrat beobachtet aber die Entwicklung in diesem Bereich sehr kritisch. Für die Sicherheit der Bahnpassagiere soll wirklich alles unternommen werden. Allenfalls werden auch besondere Massnahmen - sofern nötig und wirksam - eingeführt.
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Fortsetzung - Suite
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Cincera: 55 Parlamentarierinnen und Parlamentarier betei- ligten sich an dieser Debatte. Es kamen dabei viele Stimmen und Meinungen zum Ausdruck. Trotzdem: In diesem Saale wird kaum einer seine Meinung geändert haben. Es stellt sich also die Frage nach dem Sinn einer solch ausführlichen Diskussion. Die wichtigste Antwort ist der Beweis dafür, dass die Behauptung von der «heiligen Kuh» Armee, die ein Tabu sei, durch diese Debatte selbst widerlegt wird. Es gehört zum Wesen eines Parlamentes, dass eine Diskussion aus dem Aneinanderreihen von Monologen besteht. Argu- ment wird gegen Argument auf den Tisch gelegt. Ueber Begriffe und Meinungen soll und kann gestritten werden, und um Ablehnung oder Zustimmung wird geworben. Am Ende wird ein Entscheid gefällt.
Die Befürworter der Initiative warfen den Gegnern in dieser Diskussion oft vor, stur in ihren Denkkategorien zu verhar- ren und nicht über ihre Schlagworte hinaus neue Erkennt- nisse annehmen zu wollen. Auf diesen Vorwurf möchte ich mit einigen Bemerkungen eingehen.
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Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.12.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
1752-1756
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Ref. No
20 016 923
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