N 30 novembre 1988
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Budget de la Confédération 1989
Dritte Sitzung - Troisième séance
Mittwoch, 30. November 1988, Vormittag Mercredi 30 novembre 1988, matin
08.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Iten
88.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1989 Budget de la Confédération 1989
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1580 hiervor - Voir page 1580 ci-devant
Finanzdepartement - Département des finances
Antrag der Kommission 601 Finanzverwaltung 101.01 Verzinsung der Schulden 611 Eidgenössische Finanzkontrolle 211.01 Personalbezüge
Fr. 778 970 000
Fr. 7 087 000
Antrag Leutenegger Oberholzer 601 Finanzverwaltung 374.01 Entschädigung Kaiseraugst Streichen
Proposition de la commission 601 Administration des finances 101.01 Intérêts de la dette 611 Contrôle fédéral des finances 211.01 Rétribution du personnel
Fr. 778 970 000
Fr. 7 087 000
Proposition Leutenegger Oberholzer 601 Administration des finances 374.01 Indemnisation pour Kaiseraugst Biffer
Präsident: Hier liegt ein Antrag von Frau Leutenegger Ober- holzer vor. Sie hat das Wort zur Begründung. Sie ist nicht da. Dann ist dieser Antrag erledigt.
(Behandlung Antrag Leutenegger Oberholzer: Siehe Seite 1622 hiernach) (Traitement de la proposition Leutenegger Oberholzer: Voir page 1622 ci-après)
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Antrag der Kommission 703 Bundesamt für Aussenwirtschaft 493.16 Finanzhilfeschenkungen 600.03 Darlehen, Ausland
Fr. 63 800 000
Fr. 41 900 000
Antrag Müller-Aargau 703 Bundesamt für Aussenwirtschaft 493.16 Finanzhilfeschenkungen Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates 600.03 Darlehen, Ausland Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Grendelmeier 703 Bundesamt für Aussenwirtschaft 600.02 Vorschüsse an die Exportrisikogarantie
Fr. 160 000 000
Proposition de la commission 703 Office fédéral des affaires économiques extérieures 493.16 Dons d'aide financière 600.03 Prêts à l'étranger
Fr. 63 800 000 Fr. 4.1 900 000
Proposition Müller-Argovie 703 Office fédéral des affaires économiques extérieures 493.16 Dons d'aide financière Adhérer au projet du Conseil fédéral 600.03 Prêts à l'étranger Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Grendelmeier 703 Office fédéral des affaires économiques extérieures 600.02 Garantie contre les risques à l'exportation, avances Fr. 160 000 000
Müller-Aargau: Auf Kosten anderer lässt sich trefflich sparen oder - noch etwas pointierter -: auf Kosten Schwacher lässt sich trefflich sparen.
Ich schlage Ihnen vor, die Kürzungen um insgesamt 20 Mil- lionen Franken bei den Entwicklungshilfekrediten, wie sie von der Finanzkommission vorgeschlagen werden und vom Bundesrat beantragt sind, abzulehnen und auf die ursprünglichen Kredite zurückzukommen.
Die einzige Begründung des Bundesrates, die ich im Berichte vorgefunden habe, ist die Schätzungskorrektur aufgrund des Rechnungsergebnisses von 1987 und die Entschuldigung, die Kürzung bleibe ohne Einfluss auf den Anteil unserer öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttoso- zialprodukt von unveränderten 0,31 Prozent. Das ist Image- werbung.
Es ist tatsächlich so, wie in den allgemeinen Bemerkungen des Bundesrates im Bericht geschrieben wird; es besteht keine Gefahr von unerwünschten Zahlungsüberhängen. Der Bundesrat bemerkt in seinen allgemeinen Einführungen noch, dass Kürzungen dort vorgenommen werden, wo keine Bindungen vorliegen. Herr Bundespräsident, liegen tatsäch- lich keine Bindungen vor? Lässt sich im Bereiche der Entwicklungshilfe so leichthin kürzen?
Wir haben 1986 einen Rahmenkredit von 430 Millionen Fran- ken für die Weiterführung der Finanzierung von w rtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der inter- nationalen Entwicklungszusammenarbeit beschlossen. Sie kennen mich und meine Fraktion als kritische Befürworter der Entwicklungshilfe. Sobald wir einen Rahmenkredit beschliessen, haben wir auch über die ihm zugrundeliegen- den Konzeptionen zu befinden.
Der Bundesrat legte uns damals in der Botschaft seine Vorstellungen von Finanzhilfe dar. Die LdU/EVP-Fraktion hat sich niemals kleinlich oder knausrig bezüglich echten Entwicklungshilfekrediten gezeigt. Damals, 1986, konnten wir uns nach kritischer Prüfung auch mit den Konzepten befreunden, die den Kreditbegehren zugrunde liegen. Nun soll das alles nicht mehr gelten. Jetzt kann der Bundesrat plötzlich vorschlagen, 20 Millionen Franken zu kürzen.
Ich lese aus der Begründung in der Botschaft von 1986: «Diese Instrumente, die sich gegenseitig ergänzen, bilden zusammen die Gesamtheit der schweizerischen Entwick- lungszusammenarbeit. Die zurzeit kritische, aber sehr unter- schiedliche Lage in den Entwicklungsländern erfordert ihren umfassenden Einsatz, und zwar in Koordination mit anderen Geberstaaten.»
Nun, Herr Bundespräsident, ist die Lage plötzlich nicht mehr kritisch? Oder braucht es nun keinen umfassenden Einsatz der Mittel mehr? Und wo soll dann im Detail gekürzt wer- den? In der gleichen Botschaft Seite 26 steht: «Daher kom- men gewisse Massnahmen den ärmsten Ländern zugute, andere begünstigen die ärmeren Länder der mittleren Ein- kommenskategorie.» Gewisse Vorkehrungen, z. El. im Rah-
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men von Rohstoffabkommen usw., kommen auch den fort- geschrittenen Staaten zugute. Sollen nun die ärmsten, die ärmeren oder die fortgeschritteneren Staaten die Zeche bezahlen?
Herr Bundespräsident, nirgendwo sind wir so sehr auf eine seriöse Projektierung und Ausführung des Bundesrates angewiesen wie in den Entwicklungshilfeaktionen. Es wer- den zwar laut Seite 28 Evaluationen mit positiver Schlussfol- gerung durchgeführt. Nun gelten diese offenbar nur noch teilweise. Entweder sind diese Arbeiten seriös programmiert worden - dann gibt es keine willkürlichen Kürzungen - oder die Beträge waren schon damals willkürlich angesetzt: dann können wir kürzen, dann aber ist mein Vertrauen in eine solche Vorlage zutiefst erschüttert, und dasselbe gilt auch für die Fraktion. Hier geht es um die Glaubwürdigkeit des Bundesrates.
Ich bin sehr gespannt auf die Reaktion und eine etwas differenziertere Begründung von seiten des Bundesrates. Bis ich eines Bessern belehrt worden bin, bleibt mir nichts anderes übrig, als diese vom Bundesrat beantragte Kürzung im Bereich der Entwicklungshilfe zurückzuweisen und an den ursprünglich budgetierten Beträgen festzuhalten.
Im übrigen haben wir in unserer Fraktion noch weitere Anträge gestellt - und wir werden noch weitere Anträge stellen -, und es muss betont werden, dass - saldiert - keine Mehrausgaben resultieren, sondern eine beachtliche Ersparnis. Den Vorwurf mangelnder Ausgabendisziplin müsste ich im voraus energisch zurückweisen.
Fehr, Berichterstatter: Wir kommen nun zu einer Reihe von Anträgen im Volkswirtschaftsdepartement, die darauf abzie- len, einzelne Bereiche von Kürzungen auszunehmen.
Es ist in der Eintretensdebatte von verschiedenen Votanten bereits darauf hingewiesen worden, dass dies grundsätzlich problematisch wäre und die Gesamtwirkung in Frage stellen könnte.
So auch hier. Wir müssen keine Grundsatzdebatte führen über Entwicklungshilfe, weder deren Notwendigkeit noch deren Sinn stehen hier zur Diskussion. Es geht um die Anpassung an die Entwicklung seit der Erstellung des Vor- anschlages im Monat Juni. Der zuständige Bundesrat hat uns in der Kommission versichert, dass die revidierten Beträge ausreichen, um die absehbaren möglichen Leistun- gen 1989 zu erbringen. Die Aktivitäten im Rahmen der Entwicklungshilfeprogramme und damit auch die Zahlungs- folge, die sie auslösen, werden laufend mittels rollender Planung revidiert. So sind diese neue Ziffern zustande gekommen. Es ist kein Leistungsabbau vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag von Herrn Müller abzu- lehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: Tout en vous priant de rejeter la proposition de M. Müller-Argovie, nous pouvons faire deux observations. Pour la première observation, il y a effective- ment, Monsieur Müller-Argovie, un ajustement à la réalité financière dans la mesure où le budget a été élaboré, il y a quelque six mois, que des précisions depuis lors sont con- nues, que la réalité financière peut-être mieux approchée et, par conséquent, que le projet de budget peut être affiné, d'où la correction qui est proposée ici. Quant à la seconde observation, cette correction à la baisse n'entraîne en rien une révision de notre politique d'aide publique au dévelop- pement. La part de l'aide publique, 0,31 pour cent, par rapport au produit national brut n'est en rien modifiée par cette correction sinon, comme le disait M. Delamuraz, d'une manière infinitésimale et, par conséquent, l'on ne remet pas en cause notre politique d'aide au développement.
Nous vous prions donc de rejeter la proposition de M. Mül- ler-Argovie et de rester dans la ligne que nous avons définie lors du débat d'entrée en matière, à savoir approuver les propositions de réductions faites par le Conseil fédéral à la demande de la Commission des finances.
Bundespräsident Stich: Ich beantrage Ihnen, diesen Antrag von Herrn Müller ebenfalls abzulehnen. Letztlich handelt es sich auch hier um Schätzungskorrekturen. In diesen Positio- nen sind 1985 zum Beispiel die Ausgaben 17 Millionen unter dem Voranschlag geblieben, 1986 14 Millionen, 1987 44 Mil- lionen. Heute kann davon ausgegangen werden, dass nicht alles, was vorgesehen ist, auch termingerecht abgewickelt werden kann. Sie können deshalb mit gutem Gewissen auf die Unterstützung dieses Antrags verzichten. Er hat mit Entwicklungshilfe nichts zu tun.
Präsident: Wir stimmen über beide Anträge gemeinsam ab. Der Antragsteller ist mit diesem Vorgehen einverstanden. Kommission und Bundesrat lehnen den Antrag ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Müller-Aargau Dagegen offensichtliche Mehrheit
Minderheit
Frau Grendelmeier: Ich spreche zu den Vorschüssen an die Exportrisikogarantie. Gerade weil wir bestimmt international noch immer fabelhaft dastehen, werden wir von den meisten Ländern um unsere ausgeglichenen Finanzen, um unsere hervorragende Finanzsituation beneidet. Es wird wahr- scheinlich auch als lobenswert gelten, wenn wir, obwohl wir so gut dastehen, schon wieder mit Sparen anfangen. Alles das ist lobenswert. Man muss sich nur überlegen, wo man spart. Mich hat erstaunt, als ich gestern Herrn Kollege Keller zugehört habe, dass es möglich war, dass man in einer knappen Woche fähig war, 287 Millionen zu kürzen.
Wie gesagt, all das ist lobenswert. Aber wenn Sie beachten, was im Zusammenhang mit der Exportrisikogarantie pas- siert, wird hier nicht nur nicht gespart, sondern es werden 100 Millionen mehr budgetiert, oder anders ausgedrückt: 60 Prozent mehr als für das letzte oder für das laufende Jahr.
Was stört mich daran? Es stört mich, dass nun ausgerech- net im Zusammenhang mit der Exportrisikogarantie aufge- stockt werden soll, wenn man weiss, dass es genau diese Kreise sind, die sonst immer und bei jeder Gelegenheit das Hohelied der Marktwirtschaft singen. Sobald es ein bisschen schwieriger wird, darf der «böse» Staat aber offenbar ganz tüchtig unterstützen. Selbstverständlich weiss ich, dass es sich nicht um eine Subvention im klassischen Sinn handelt, sondern um eine Art Versicherung. Aber es stört mich, dass dieselben Kreise immer bereit sind, wo immer der Staat Aufgaben übernehmen muss, um den Schwächeren zu stüt- zen, den Sparhebel anzusetzen, bei sich selber aber nicht - und zwar die Kreise, die sonst nur auf die Eigeninitiative vertrauen, nur an die Eigenverantwortung der anderen appellieren. Hier scheint das nicht der Fall zu sein.
Ich weiss natürlich - und der Herr Bundespräsident wird es mir dann gleich sagen -, dass unsere Exportrisikogarantie- leistungen nichts sind im Vergleich zum Ausland. Aber das ist für mich kein Grund, dass wir nun ausgerechnet hier sogar aufstocken. Die Exportrisikogarantie bricht nicht zusammen und unsere Exportindustrie bricht auch nicht zusammen, wenn wir diese 100 Millionen hier kürzen und den Voranschlag so budgetieren, dass er dieselbe Summe ausmacht wie vor einem Jahr.
Ich bitte Sie, diese 100 Millionen zu kürzen und die Summe sozusagen auf 160 Millionen einzufrieren.
Fehr, Berichterstatter: Die Exportrisikogarantie stellt offen- sichtlich grosse Probleme. Niemand wird das bestreiten. Die Vorschüsse, die der Bund zu leisten hat, machen steigend gewaltige Beträge aus. Frau Grendelmeier, Sie können hier nicht von Budget zu Budget vergleichen, denn im Jahre 1988 - wir werden darüber in zwei Wochen sprechen - kommt ein Nachtragskredit von 280 Millionen Franken dazu. Die Akten sind bereits in Ihrem Besitz. Es wird also in diesem Jahr um 440 Millionen gehen und nicht um die 160 Millio- nen, die ursprünglich veranschlagt waren für 1988.
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Auch nach Meinung der Finanzkommission ist eine Revision der Rechtsgrundlage - denn darauf kommt es an -, also eine Anpassung des entsprechenden Gesetzes, notwendig und dringend. Wir haben darüber mehrfach gesprochen, und der Bundesrat hat uns auch zugesagt, dass in absehbarer Zeit dem Parlament eine Vorlage zugeleitet werden soll. Hinge- gen muss ich Ihnen sagen, dass eine Korrektur der im Voranschlag eingestellten Summe keine Sparwirkung haben wird, solange die Rechtsgrundlage unverändert bleibt. Sie sagten es selbst: Es geht um eine Art Versiche- rung; und wenn der Risikofall eintritt, ist die Versicherungs- leistung durch die ERG zu erbringen. Der Bund seinerseits hat der ERG die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stel- len via diese Vorschüsse, formell sind das Darlehen. Es ist also nicht möglich, einen Spareffekt zu erzielen, indem man diese Summe verändert. Es ist nur möglich, Korrekturen herbeizuführen, indem man die Rechtsgrundlage anpasst. Ich muss Ihnen daher beantragen, die Summe unverändert zu belassen und den Antrag abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: La garantie des risques à l'ex- portation soulève au moins deux questions essentielles: premièrement, quels amortissements opérer pour assainir le passif et deuxièmement, quel développement futur pour cette garantie et selon quelle conception?
Vous avez raison, Madame Grendelmeier, de souligner les problèmes qui se posent à propos de la GRE mais la discus- sion à ce sujet interviendra au premier semestre de l'année prochaine, puisque le Conseil fédéral nous a annoncé un message qui traitera les deux points précités. Pour l'heure, nous devons constater que la GRE permet de nombreuses exportations, qui seraient impossibles sans elle parce que les risques seraient trop grands, et qu'en ce qui concerne le budget il s'agit ici d'inscrire les factures à honorer. Ce sont des faits, et vous le savez, Madame, les faits sont têtus. Au compte 1987, il y avait 235 millions, au budget 1988, 760 mil- lions mais comme l'a rappelé M. Fehr les crédits supplémen- taires prévoient 280 millions en plus des 160 millions. Il est donc nécessaire de maintenir les 260 millions prévus par le Conseil fédéral au budget et approuvés par la commission. C'est dans cet esprit que je vous demande, au nom de la commission, de rejeter la proposition de Mme Grendel- meier.
Bundespräsident Stich: An sich bin ich Frau Grendelmeier sehr dankbar, dass sie versucht, mir zu helfen, auch beim Gesamtvoranschlag aus den roten Zahlen herauszukom- men. Ich weiss das sehr zu schätzen. Allerdings haben wir unser Budget nicht so fahrlässig aufgestellt, dass man belie- big und überall einfach kürzen könnte - in diesem Fall gar 100 Millionen Franken. So unsorgfältig sind wir dann doch wieder nicht! Wir lassen schon einige Sorgfalt walten.
Es handelt sich hier um eine Verpflichtung des Bundes. Er hat eine Garantie gegenüber den Exporteuren, welche dafür eine Prämie bezahlt haben, übernommen. Grundsätzlich ist es ein rückzahlbarer Vorschuss. Man könnte hoffen, die Summe werde wieder einmal zurückbezahlt und werde den Haushalt nicht definitiv belasten. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass wir sehr viele Schuldenkonsolidierungsabkommen abgeschlossen haben. Deshalb stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Wert das Geld wieder zurückkommt.
Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen. Sie werden im näch- sten Jahr Gelegenheit haben, über die Exportrisikogarantie eingehend zu diskutieren.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Grendelmeier Dagegen
Minderheit offensichtliche Mehrheit
Antrag der Kommission
705 Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit
483.11 Investitionshilfe für Berggebiete
Fr. 47 000 000
Antrag Schmidhalter Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Hari Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission 705 Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail
483.11 Aide à l'investissement dans les régions de montagne
Fr. 47 000 000
Proposition Schmidhalter Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Hari Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schmidhalter: Für diese Investitionshilfe hat der Bundesrat mit dem Entwurf einen Gesamtbetrag von 57 Millionen Fran- ken vorgegeben. Auf den Sparantrag der Finanzkommission hin hat der Bundesrat in der Folge bei dieser Rubrik eine nachträgliche Kürzung um 10 Millionen Franken oder etwa 20 Prozent vorgeschlagen. Die Finanzkommission hat die- sen Antrag genehmigt. Ich stelle den Antrag, dass der Natio- nalrat dieser Streichung nicht zustimmt und für 1989 die ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagenen und vorbe- rechneten 57 Millionen Franken bewilligt.
Gegenüber der Eingabe im Rahmen des Voranschlages 1989 wurde anlässlich der Bereinigung mit dem EFD bereits eine Kürzung von 61 Millionen auf 57 Millionen Franken in Kauf genommen. Die im Zusammenhang mit der Subventio- nierung von Alters- und Pflegeheimen bei der Aufgabenneu- verteilung zwischen Bund und Kantonen getroffenen Mass- nahmen haben im Jahre 1988 zu einer massiven Zunahme der Investitionshilfegesuche aus der ganzen Schweiz für entsprechende Bauvorhaben geführt. Waren es vorgängig im Mittel 5 Gesuche pro Jahr mit einem Gesamtbetrag von 5 Millionen Franken, sind es 1988 plötzlich 32 Gesuche mit einem Gesamtbetrag von 55 Millionen Franken.
Bereits mit der im Voranschlag 1989 nach Bereinigung mit dem EFD eingegebenen Fondseinlage von 57 Millionen Franken wird es nicht möglich sein, die in diesem und im folgenden Jahr zuzusichernden Darlehen bedarfsgerecht auszuzahlen. Mit der beantragten Kürzung würde dieses in der Fondsplanung bereits ausgewiesene Defizit noch erheb- lich erhöht. Die Konsequenzen hätte das entwicklungs- schwache Berggebiet, welches auf diese Mittel dringend angewiesen ist, in dem Sinne zu tragen, als die Frist für die Auszahlung der bereits zugesicherten oder in den nächsten Monaten zuzusichernden Darlehen zeitlich noch weiter hin- ausgeschoben werden müsste. In diesem Zusammenhang ist nämlich zu berücksichtigen, dass die für die Ermittlung der in den kommenden Jahren erforderlichen Fondseinla- gen durchgeführten Berechnungen nicht von den Zusiche- rungen, sondern von den Zahlungsbewegungen ausgehen. Angesichts der grossen Bedeutung der Alters- und Pflege- heime, deren Kostenintensität und des grossen Nachholbe- darfs lässt sich eine allzu restriktive Zusicherungspraxis in diesem Bereich aus politischen Gründen nicht verantwor- ten. Das Parlament hat seinerzeit 800 Millionen Franken bewilligt und freigegeben. Die Auszahlung der Beträge kann aber nicht erfolgen, da die Mittel im Fonds fehlen.
Ueber das Ausmass der zeitlichen Erstreckung der Fonds- äufnung wird im Kürzungsantrag nichts gesagt. Kann man diesen Betrag in den nächsten Jahren kompensieren oder gelten diese Kürzungen auf dem Gesamtbetrag? Diese Frage wird nicht beantwortet. Die Streichung bedeutet daher nur, dass bewilligte Mittel, das heisst ein Teil dieser 800 Millionen Franken, nicht zur Auszahlung freigegeben werden.
Es wird also mit diesem Streichungsantrag nicht gespart, sondern nur eine Situation geschaffen, der zufolge die Gemeinden noch länger auf die Auszahlung der zugesicher- ten Beträge warten müssen. Wenn eine Kürzung cler Fonds-
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einlage vorgenommen wird, entsteht für 1989 in diesem Fonds ein Liquiditätsengpass für die Auszahlung von bereits 10 Millionen Franken und für 1990 ein solcher von 25 Millio- nen Franken. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag zu unter- stützen.
Hari: Ich kann mich kurz fassen, weil Herr Schmidhalter bereits eine Begründung vorgetragen hat, die ich voll unter- stütze. Ende 1988 wird der IHG-Fonds noch 18 Millionen Franken betragen. Für 1989 sind Auszahlungen in der Höhe von 110 Millionen Franken geplant. Sie sind nicht nur geplant, sondern sie werden auch benötigt. Wenn 35 Millio- nen Franken als Rückzahlungen zurückfliessen und die vom Bundesrat beantragten 57 Millionen Franken dazugerech- net werden, wird die IHG-Kasse Ende 1989 leer sein. In zahlreichen Gemeinden und Talschaften des Berggebietes stehen nach wie vor grosse Aufgaben an. Die Abwasserpro- bleme sind noch längst nicht überall gelöst, und der Unter- richt für Kinder findet vielerorts noch in kleinen und drin- gend sanierungsbedürftigen Schulhäusern statt. Die medizi- nischen Versorgungen oder die kulturellen Einrichtungen sind in den Bergregionen noch lange nicht auf dem gewünschten, notwendigen Stand.
Eine Kürzung gemäss Vorschlag der Finanzkommission wird in vielen Regionen zu einem massiven Rückgang der Investitionen führen. Davon werden vorwiegend Umweltin- vestitionen betroffen, das heisst Massnahmen im Bereich der Entsorgung. Werden sowohl Versorgung wie Entsor- gung von Kürzungen betroffen, so bedeutet das, dass sich die Lebensqualität in den Bergdörfern und -tälern ver- schlechtert. Dies führt wiederum zu einer verstärkten und unerwünschten Abwanderung mit allen uns bekannten Fol- gen. Heute scheint die Abwanderung nicht das Problem Nummer 1 zu sein. Also sollten wir diese Entwicklung nicht durch Kürzungen am falschen Ort fördern.
Diese 57 Millionen sind nicht à-fonds-perdu-Beiträge, son- dern werden zurückbezahlt und stehen für neue Projekte zur Verfügung.
Ich beantrage Zustimmung zum vorliegenden Vorschlag des Bundesrates.
Fehr, Berichterstatter: Auch die Anträge Schmidhalter und Hari gehören zu jenen, mit denen gewisse Bereiche von den Kürzungen, die der Bundesrat als möglich erachtet, ausge- nommen werden sollen. Es geht also - wie in analogen Fällen - nicht darum, grundsätzlich die Berechtigung oder Bedeutung der Investitionshilfe für Berggebiete zu diskutie- ren, sondern darum, ob eine zeitliche Erstreckung hier wie in anderen Bereichen zumutbar sei. Aus Ihren Unterlagen geht hervor, dass auch mit der revidierten Summe von 47 Millionen gegenüber den Vorjahren noch eine beachtli- che Steigerung erzielt wird. In der Rechnung 1987 hatten wir 20 Millionen Franken, im Budget 1988 41 Millionen Franken. Es ist natürlich richtig, dass nicht die Vergangenheit zählt, sondern dass die künftigen Bedürfnisse bei der Ansetzung der Summe für das Jahr 1989 massgebend sind. Es ist richtig dargelegt worden, dass alles in allem 100 Millionen Franken zur Verfügung stehen werden, wenn man Rückzah- lungen und Fondsbestand einbezieht: also doch ein sehr beachtlicher Betrag.
Ich bestreite nicht, dass es unter Umständen aufgrund die- ser Kürzung nötig sein kann, Prioritäten schärfer zu setzen und gewisse Vorhaben zurückzustellen. Aber ich bitte Sie, auch die Auswirkungen einer solchen zeitlichen Erstrek- kung nicht zu überschätzen. Sie ist zumutbar wie in anderen Bereichen auch. Denn auch das Berggebiet muss an einem langfristig stabilen Bundeshaushalt interessiert sein. Es ist ihm nicht gedient, wenn wir die Ausgaben unkontrolliert wachsen lassen und uns eines Tages wieder in der Situation finden, wo wir mit ganz groben Kürzungsmassnahmen, sogenannten Sparprogrammen, eingreifen müssen. Das dient ihm weniger als irgend jemandem.
Daher bitte ich Sie, auch hier nicht zu dramatisieren und sich mit dem Vorgehen, wie es Bundesrat und Kommission
vorschlagen, einverstanden zu erklären. Ich beantrage Ihnen, die Anträge der Kollegen Hari und Schmidhalter abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: M. Hari craint des réductions massives d'investissements si vous suivez la proposition de réduction du Conseil fédéral et de la Commission des finances. Cette crainte est-elle véritablement fondée ? Il faut rappeler la situation budgétaire. C'est une progression importante au budget, et on trouve au compte 1987 20 mil- lions de francs, au budget 1988 41 millions et en 1989 47 millions, soit encore une progression de 6 millions. La planification financière établie par le Conseil fédéral au début de cette année prévoyait 51 et non pas 57 millions. Je rappelle que c'est le Conseil fédéral qui, sur proposition du Conseil national, a fait des réductions, et que la réduction à 47 millions vient du gouvernement fédéral.
Une précision encore en ce qui concerne l'état du compte à fin 1988. Il y aura 18 millions, plus des remboursements pour 35 millions, plus les 47 millions prévus au début de l'année si vous votez le budget selon la version de notre commis- sion, cela signifie qu'il y aura l'année prochaine, pour favori- ser les investissements dans les régions de montagne, 100 millions de francs à disposition, c'est-à-dire 15 millions de plus que ce qui était prévu à la planification financière. Nous ne sommes donc pas dans une situation difficile, nous sommes en dessus des crédits de l'année passée, en dessus de la planification financière malgré la réduction de 10 mil- lions admise par le Conseil fédéral.
Dernière remarque, nous abordons une zone de turbu- lences, avec les propositions de minorité qui sont faites maintenant. Nous en appelons à la rigueur du Parlement. Hier, l'ensemble des porte-parole des groupes étaient d'ac- cord pour dire qu'un effort devait être fait, et l'ensemble des propositions de minorité visant à des adjonctions de crédits ont été supprimées. Aujourd'hui, ce fut le cas jusqu'à main- tenant, par égalité de traitement entre les départements et entre les diverses missions de la Confédération, nous vous demandons, dans les propositions qui vont arriver, de pour- suivre dans la voie de la rigueur dont vous avez fait preuve et c'est dans cet esprit que nous vous prions de refuser les propositions de MM. Hari et Schmidhalter.
Bundespräsident Stich: Ich habe den Ausführungen der beiden Kommissionsreferenten nichts beizufügen. Es ist richtig, dass trotz dieser Kürzung immer noch 15 Millionen mehr zugesichert werden können, als dies im ursprüngli- chen Plan vorgesehen war. Ich möchte auch an die Gruppen appellieren, die sich immer als die schwächsten ausgeben. Sie werden vermutlich auch in wirtschaftlich schlechteren Zeiten die schwächsten sein. Heute haben wir in der ganzen Schweiz Hochkonjunktur. Bei einer Verschlechterung des Wirtschaftsklimas werden zuerst die schwächeren Gebiete betroffen. Deshalb sollte man heute daran denken, etwas aufzusparen, damit nachher auch noch etwas getan werden kann.
Ich bin froh, dass Herr Hari Ihnen selber empfohlen hat, dem Bundesrat zuzustimmen! Ich empfehle Ihnen ebenfalls, Bun- desrat und Kommission zuzustimmen. Denn der Bundesrat hält seinen früheren Antrag nicht aufrecht. Der Kommis- sionsantrag, der hier zur Diskussion gestellt wird, erfolgt in vollem Einvernehmen mit dem Bundesrat.
Deshalb bitte ich Sie, Kommission und Bundesrat zuzu- stimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Schmidhalter/Hari Dagegen
53 Stimmen 65 Stimmen
Budget de la Confédération 1989
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N
30 novembre 1988
Antrag der Kommission 707 Bundesamt für Landwirtschaft 433.29 Strukturverbesserungen in der Milchverwertung
Fr. 5 000 000
Proposition de la commission 707 Office fédéral de l'agriculture 433.29 Amélioration des structures dans le domaine de l'utilisation du lait
Angenommen - Adopté
Antrag der Kommission 707 Bundesamt für Landwirtschaft Mehrheit 433.31 Käseverwertung Minderheit
Fr. 477 066 000
(Nebiker, Coutau, Frey Claude) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Kommission 433.40 Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten 603.03 Investitionskredite an die Landwirtschaft
Fr. 127 000 000
Fr. 26 250 000
Antrag Hari 707 Bundesamt für Landwirtschaft 603.03 Investitionskredite an die Landwirtschaft
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag Nussbaumer 707 Bundesamt für Landwirtschaft 603.03 Investitionskredite an die Landwirtschaft
Fr. 40 000 000
Antrag Tschuppert 707 Bundesamt für Landwirtschaft 603.03 Investitionskredite an die Landwirtschaft Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission 707 Office fédéral de l'agriculture Majorité
433.31 Placement du fromage Minorité
Fr. 477 066 000
(Nebiker, Coutau, Frey Claude) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la commission 433.40 Améliorations foncières et constructions rurales 603.03 Crédits d'investissement à l'agriculture
Fr. 127 000 000
Fr. 26 250 000
Proposition Hari 707 Office de l'agriculture 603.03 Crédits d'investissement à l'agriculture Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition Nussbaumer 707 Office de l'agriculture 603.03 Crédits d'investissement à l'agriculture
Fr. 40 000 000
Proposition Tschuppert 707 Office de l'agriculture 603.03 Crédit d'investissement à l'agriculture Adhérer au projet du Conseil fédéral
433.31 Käseverwertung - Placement du fromage
Nebiker, Sprecher der Minderheit: Bei der Position 707/ 433.31 Käseverwertung, Seite 373, schlägt eine knappe
Mehrheit der Finanzkommission vor, den Kredit, den der Bundesrat beantragt hat, zu kürzen, und zwar von rund 499 Millionen Franken um 22 Millionen auf 477 066 000 Franken.
Der gekürzte Betrag entspricht dem Budget 1988. Die Kosten der Käseverwertung sollten also nach der Mei- nung der knappen Mehrheit der Kommission auf dem Stand 1988 blockiert werden.
Die Minderheit, die ich hier vertrete, beantragt Ihnen, dem Bundesrat zuzustimmen, d. h. die Kosten für die Käsever- wertung, wie das vorausschaubar ist, entsprechend zu bud- getieren, und zwar mit folgender Begründung:
Es handelt sich bei diesem Antrag der Kommissionsmehr- heit nicht um echte Sparmassnahmen. Was wir hier strei- chen, das würde dann ohnehin in einem Nachtragskredit erscheinen.
Es handelt sich hier um eine etwas ungerechtfertigte, kontraproduktive kleine Demonstration. Wenn man nämlich nicht Käse produzieren kann, weil die Kredite gekürzt wor- den sind, dann wird man eben Butter produzieren, und das kostet mehr.
Ganz allgemein etwas zu diesem Käse-Butter-Plan:
Die Käseherstellung ist einer der wichtigsten Pfeiler der Milchverwertung. Ueber 40 Prozent der gesamten Milch werden heute in der Schweiz zu Käse verarbeitet, und ein Teil dieses Käses muss exportiert werden. Das ist nicht eine neue Erscheinung, sondern das ist eine jahrhundertalte Tradition der Schweiz. Der Gegenwert von etwa 7 Millionen Dezitonnen Milch wird exportiert. Umgekehrt werden etwa 2,5 Millionen Dezitonnen Milch in Form von Käse importiert. Ohne Beiträge für die Käseherstellung müsste der Käseex- port drastisch reduziert werden, und damit würde die ganze Milchverwertung in der Schweiz auf den Kopf gestellt.
Die Vermarktungskosten für den Käseexport sind u. a. wegen des Schweizerfrankenkurses hoch und jene im Inland wegen den Produktionskosten der Milch.
Die Preise im Ausland für die exportierten Käse lassen sich nur begrenzt anpassen. Wenn man die Preise zu stark anhebt, sinkt der Absatz so stark, dass man dann Schwierig- keiten hat mit der Käseverwertung.
Die Käseherstellung basiert auf unseren schweizerischen Produzentenpreisen für Milch. Wenn die Produzentenpreise angepasst werden - wegen der Einkommenslage der schweizerischen Landwirtschaft, die wir ja alle kennen -, dann werden auch die Käse teurer. Entsprechend schwieri- ger sind dann die Absatzverhältnisse, die Absatzbedingun- gen im Ausland.
Gerade die kleineren und mittleren Betriebe, vorwiegend in den benachteiligten Gebieten, sind unbedingt auf die Milch- produktion und auf kostendeckende Produzentenpreise an- gewiesen.
Die Milchmenge, die in der Schweiz produziert wird, ist begrenzt. Sie kennen die Kontingentierung. Es geht nun nur darum, diese begrenzte Milchmenge möglichst vernünftig zu verwerten. Die Verwertung über Käse ist kostengünstiger als die Verwertung über Butter und Milchpulver Wenn wir beim Käse einschränken, dann gibt es mehr Butter, und dann wird die Milchrechnung noch stärker belastet als über die Käseherstellung.
Die beantragte Kreditkürzung ist also sehr kontraproduktiv. Per saldo würde dann die Milchrechnung mehr kosten, als wenn man die Verwertung über die Käseherstellung reali- siert.
Herr Eisenring war Antragsteller in der Finanzkommission, und er behauptet, dass zuviel Milch für die Verarbeitung von Unionskäse verwendet wird und dass die übrigen Käseher- steller zuwenig Milch für ihre Fabrikation erhalten würden. Das stimmt nicht. Alle Fabrikanten von Käse erhalten ausrei- chende Mengen Milch. Auch andere Verarbeitungsstellen von Milchprodukten werden ausreichend - das ist eine Pflicht der Milchverbände - mit dem entsprechenden Quan- tum Milch versorgt.
Nach dem Milch-Käse-Butter-Plan wird die Milch in erster Priorität in die verlustfreie Verwertung von Milch und Frisch- milchprodukten geleitet.
Fr. 5 000 000
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In zweiter Priorität geht die Milch in die Käsefabrikation. Dort betragen die Verwertungskosten etwas unter 20 Rap- pen pro Kilogramm. Und erst in dritter Priorität wird die Milch zu Butter verarbeitet. Dort betragen dann die Verwer- tungskosten über 80 Rappen pro Kilogramm Milch. Es ist somit leicht auszurechnen, was das für eine Verschiebung bei den Verwertungsarten zur Folge hätte.
Ich beantrage Ihnen, bei der Käseverwertung der Kommis- sionsminderheit, die mit einer Stimme unterlegen ist, und dem Bundesrat zuzustimmen.
Im übrigen hat auch die vorberatende Kommission des Ständerates diese Kürzung nicht vorgenommen.
Vielleicht noch etwas Grundsätzliches zu den Budgetkür- zungen im Landwirtschaftsbereich.
Selbstverständlich muss auch die Landwirtschaft bei Bud- getkürzungen ihren Anteil leisten. Aber die Kürzungen, die hier vorgenommen wurden, zeigen etwas ganz deutlich. Sie sehen, mit welcher Leichtigkeit und mit welcher Unbesorgt- heit man da einfach Budgetkürzungen vornimmt. Solche Kürzungen würden dann eben auch vorgenommen, wenn noch vermehrt Direktzahlungen für die Landwirtschaft in den Budgets enthalten wären. Wenn dann die finanzielle Wetterlage beim Bund nicht mehr so rosig ist, würden mit einem leichten Federstrich auch solche Direktzahlungen gestrichen.
Ich mache Sie auf diese Problematik aufmerksam. Es gibt viele Befürworter von Direktzahlungen für die Landwirt- schaft, die meinen, man könne mit solchen Direktzahlungen plötzlich alle agrarpolitischen Probleme lösen. Sie müssen aber auch bedenken, dass dann im Rahmen von knappen Budgets natürlich solche Direktzahlungen mit Leichtigkeit gestrichen werden können. Wie dann die Einkommen der Landwirte noch gesichert werden können, steht dann auf einem anderen Blatt geschrieben.
Es ist also sicher zweckmässig, wenn auch in der Landwirt- schaft die Einkommen primär über die Preise gesichert werden. Diese kann man dann nicht einfach so in einer Vormittagssitzung der Finanzkommission streichen, wie das jetzt zum Teil mit Beiträgen an die Landwirtschaft gemacht worden ist.
Hess Otto: Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit und dem Bundesrat zuzustimmen und die Kürzung des Budgetpo- stens um 22 Millionen Franken bei der Käseverwertung ab- zulehnen.
Ich respektiere die Bemühungen, die Bundesfinanzen in Ordnung zu halten und mit Sparübungen zu verhüten, dass die Bundeseinnahmen und -ausgaben in Zukunft auseinan- derklaffen.
Die Frage ist, wie dies geschehen soll. Eine Kürzung bei der Käseverwertung ist nicht sinnvoll, weil sie mittelfristig kon- traproduktiv wirkt. Weite Teile unseres Landes können aus klimatischen und topographischen Gründen sinnvoll nur über Rauhfutter genutzt werden. 80 Prozent unserer land- wirtschaftlichen Nutzfläche sind Grünland.
Es ist aus ökologischen Gründen nicht von Vorteil, wenn wir unsere Bauern zwingen, gegen die natürlichen Gegebenhei- ten Produktionszweige auszudehnen, die nicht in unsere Natur hinein passen. Dazu kommt, dass unsere kleinstruk- turierte Landwirtschaft aus finanziellen Gründen gezwun- gen ist, in ihren Betrieben eine Veredlung der pflanzlichen Produkte vorzunehmen. Aus dieser Optik gesehen ist es sinnvoll, wenn wir in unserem Grasland Schweiz mehr Milch produzieren, als der einheimische Markt aufzunehmen ver- mag, und einen Teil dieser Milch in Form von Kase ins Ausland exportieren. Die Milchproduktion ist je Hektar Kul- turfläche die preisgünstigste Nutzung unseres landwirt- schaftlichen Bodens. Jede andere Nutzung - sofern es sich nicht um Spezialzweige handelt - kostet den Bund mehr. Wenn wir nun eine Kürzung bei der Käseverwertung vorneh- men, so bedingt das kurzfristig Nachtragskredite. Mittelfri- stig hätte das eine Ausdehnung der Butterproduktion im Inland zur Folge, was unsere Milchrechnung mehr belasten würde. Käseverwertung kommt den Bund je Kilo Milch billi- ger zu stehen als Butterverwertung. Längerfristig gesehen
hätte eine Kürzung bei der Käseverwertung unweigerlich eine Kürzung der Milchkontingente zur Folge, was einkom- menspolitisch zu unerwünschten Auswirkungen führt.
Wir haben in der Schweiz eine klare, prioritätsgerechte Milchverwertung. Milch für die erste Prioritätsstufe, also für die verlustfreie Verwertung, steht in ausreichender Menge zur Verfügung, und wenn nicht, wird sie aufgrund gesetzli- cher Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Es stimmt nicht, dass unsere Molkereien über zuwenig Milch für die Herstel- lung von Frischmilchprodukten verfügen. Wenn diesbezüg- liche Forderungen immer wieder lautstark geltend gemacht werden, so geschieht dies aus dem Bestreben heraus, die Betriebe auszudehnen, Marktanteile zu erobern, und nicht, weil die Marktversorgung nicht einwandfrei gewährleistet wäre.
Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustim- men und nicht eine Einsparung der Ausgaben zu beschlies- sen, die gar keine ist, die im Gegenteil unsere eidgenössi- sche Milchrechnung künftig mehr belasten wird.
Eisenring: Herr Nebiker hat darauf hingewiesen, dass da mit Unbesorgtheit - mit Unbesorgtheit hat er ausdrücklich gesagt - Einsparungen beantragt würden, die am Ende gar keine darstellten. Ich möchte an die Adresse von Herrn Nebiker, der eben wieder im Saal erscheint, festhalten: Es gibt auch eine andere Unbesorgtheit, nämlich jene, ständig grössere Subventionen zu verlangen, ständig am Markt vor- beizuproduzieren - und dann so zu tun, als erfülle man eine vaterländische Aufgabe. Das ist die Unbesorgtheit, die in diesem Budget steckt.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir bei näherer Ueberprüfung des Budgets unter den verschiedenen Posi- tionen den Käse mit über 500 Millionen Franken jährlich subventionieren. Ich habe in der Kommission dargelegt, dass das pro Minute 1000 Schweizerfranken ausmacht. Dazu kommen noch die Subventionen für die Butter. Man beruft sich heute auf den sogenannten Käse-Butter-Plan. Der wurde früher von der Landwirtschaft aber abgelehnt. Der Käse-Butter-Plan wurde 1938 erstmals von Gottlieb Dutt- weiler in der «Neuen Zürcher Zeitung» in einem Fortset- zungsartikel publiziert. Damals wurde ein solches Ansinnen von Bauernseite in Grund und Boden gestampft; aber heute dient der Plan der Subventioniererei eines Vorhabens, das dringend zu überprüfen ist.
Ich muss Ihnen schon sagen, dass wir die Landwirtschafts- politik - wie auch andere Subventionsbereiche - überhaupt nicht mehr beeinflussen können, ausser wir tun das über das Budget. Unser Problem ist zum Beispiel, dass wir über die einzelnen Subventionsaktionen des Bundes nie Beschluss fassen können. Diese werden vom Bundesrat autonom getroffen entweder im Rahmen des Budgets, oder aber - worauf Sie sich heute berufen - man lässt Nachtrags- kredite folgen. Ich warne Sie davor, nun wieder die Politik der Nachtragskredite auszuweiten, die wir unter Bundesrat Celio bis zur Spitze getrieben haben. Wir haben heute schon wieder über eine Milliarde Franken Nachtragskredite. Es ist wirklich die einfachste Art - auch der landwirtschaftlichen «Subventionsjäger» -, einfach zu sagen: Dafür gehen wir über die Nachtragskredite. Dieser Weg geht in Zukunft nicht mehr!
Es wird nun gesagt, dass der Käse exportiert werden müsse. Ich bin nicht dagegen, dass der Exportkäse subventioniert wird. Ich beanstande auch nicht, dass die Käseunion 380 Millionen Franken zwecks Ausgleich ihrer Rechnung erhält. Immerhin möchte ich hier eine kleine Bemerkung einfügen: Durchleuchten wir einmal die Rechnung der Käseunion AG. Meines Wissens werden 25 Millionen Fran- ken für Käsewerbung im Export ausgegeben, während z. B. für die bundesseitige Förderung der Verkehrszentrale etwa fünf Millionen, der Handelszentrale etwa sieben Millionen Franken ausgegeben werden. Sie haben vorher so beschlos- sen. Da ergeben sich doch Disproportionen in einem Wirt- schaftsbereich, die auf Dauer nicht mehr hinzunehmen sind. Darf ich auch noch darauf hinweisen, dass der Käse, den wir heute produzieren, offenbar - das hat indirekt auch Herr
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Nebiker zugegeben - gar nicht mehr so gefragt ist, wie das früher der Fall war. Einmal fehlt es am Preis - also müssen wir mehr subventionieren -, oder dann fehlt es eben an der Qualität: Die Unionsware, die im Ausland nicht verkauft werden kann, wird dann mit Subventionen auf den inländi- schen Markt geworfen. Ich bitte Sie, doch einmal diese Zusammenhänge zu erkennen.
Der freisinnige Sprecher hat gestern zwar darauf hingewie- sen, das Landwirtschaftsproblem sei auf diesem Wege nicht zu lösen. Das ist natürlich richtig. Aber mit dieser expansi- ven Subventionspolitik in zukünftige internationale Ver- handlungen einzufahren, scheint mir nun doch ein höchst gewagtes Unternehmen zu sein.
Ich habe keine Kürzung der Subventionen beantragt, son- dern nur die Einfrierung der Subventionen auf dem Vorjah- resstand. Ich setze mich aber entschieden zur Wehr, wenn Sie schon heute wieder mit Nachtragskrediten manipulie- ren. Mit anderen Worten: Es müssen für Ueberschüsse eben andere Verwertungsmassnahmen gesucht und auch gefun- den werden. Man produziert leider ständig am Markt vorbei, und die Milchwirtschaft gewöhnt sich daran, dass sie am Markt vorbeiproduziert und ständig noch mehr Bundessub- ventionen verlangen kann. Hier ist daher auch formell ein Zeichen zu setzen, und es sind endlich neue Massnahmen zu überlegen. Wir können nicht mehr die Politik der letzten zwanzig Jahre fortsetzen.
Ich bitte Sie, dem - zugegebenermassen knappen - Mehr- heitsentscheid der Kommission zuzustimmen. Ich glaube, dass diejenigen, die diese knappe Mehrheit der Kommission bildeten, mindestens nicht die Dümmsten waren. Das ist im Parlament immerhin auch schon etwas wert!
Jung: Es ist zu einfach, wenn wir das Problem der Käsever- wertung isoliert betrachten. Es ist dringend notwendig, es in den Gesamtkontext hineinzustellen und zu schauen, wo wir überhaupt stehen. Wenn wir einzig von den Zahlen ausge- hen, so ergibt sich ein trügerisches Bild. Die Milchproduk- tion in der Schweiz ist während den letzten zehn Jahren absolut konstant geblieben bzw. noch zurückgegangen.
Wir haben ein anderes Phänomen, das uns Sorgen macht. Es handelt sich um die Produktionskosten bei der Milch, die nicht mehr überwälzt werden können. Wenn wir die Produk- tionskosten bei der Milch während den letzten zehn Jahren aufrechnen und dabei das Jahr 1978 mit 100 Prozent stan- dardisieren, kommen wir heute auf die Ziffer 146. Betrachten wir aber die Preise beim Käse und bei der Butter über die Jahre 1978-1988, kommen wir knapp auf 110 Punkte. So kann die Rechnung nicht aufgehen.
Der Hauptgrund für die teure Käseverwertung liegt darin, dass wir eben Hartkäse exportieren und andererseits viel Käse importieren müssen. Es ist ein Tauschgeschäft. Der Importüberschuss an Gesamtnahrungsmitteln in der Schweiz betrifft heute eine enorme Grösse, er kostet über 4 Milliarden Franken. Kalorienmässig importieren wir heute brutto über 42 Prozent des Bedarfs.
Bei der Milch haben wir im Moment einen Selbstversor- gungsgrad von 106 Prozent. Es geht alles gut, solange wir mit dem Import unseren Bedarf decken können. Es fehlt aber nicht viel und die Produktion von Milch fällt unter 100 Prozent. In diesem Falle kommen wir mit der Versor- gung von Frischmilch in einen Engpass. Es ist sicher vorteil- haft, wenn wir es in der letzten Zeit verstanden haben, in der Wechselwirkung Import/Export unseren Bedarf zu decken. Es wäre aber zu gefährlich, wenn wir diese Kürzung jetzt vornehmen und dadurch die Milchproduktion einseitig stra- fen würden. Wenn wir es fertig brächten, die Produktionsko- sten voll auf den Konsumenten zu überwälzen, wäre über- haupt kein Franken mehr notwendig. Denken wir aber daran, dass der von uns importierte Käse durch die Staaten der EG massiv verbilligt wird, so müssen wir selbstverständ- lich auch unseren Käse auf dem ausländischen Markt verbil- ligen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir je Kilo seit 1975 im Exportgeschäft Fr. 1.25 von den gesamten Produk- tionskosten zusätzlich überwälzen konnten. Andererseits sind die Produktionskosten pro Kilo über Fr. 4.70 gestiegen.
Ich bitte Sie, diese Position in dem Gesamtkomplex der Agrarpolitik zu sehen. Wir beschreiten hier einen absolut falschen Weg, wenn wir diese Kürzung vornehmen. Eine Reduktion der Käseexporte beinhaltet eindeutig eine höhere Butterproduktion, d. h. eine noch höhere Belastung der Milchrechnung. Eine Reduktion der Käseproduktion bei konstantem Budget führt in der Landwirtschaft unweigerlich zu Kontingentskürzungen oder zu Preissenkungen mit dem entsprechend beschleunigten Strukturwandel. Wollen wir das? Damit würde die Landwirtschaft geschwächt, und sie könnte die ihr von Volk und Parlament gesetzten Ziele nicht mehr erreichen. Die Nutzung von Wiesen und Weiden als unentbehrlicher Grundlage für den Tourismus wäre ebenso- sehr gefährdet. Jede andere Produktion als Milch ist im Rauhfutterland Schweiz mit den vorherrschenden Klein- und Mittelbetrieben volkswirtschaftlich eindeutig teurer. Die Optimierung der Käsevermarktung bleibt eine Dauerauf- gabe und wird mit den beantragten Budgetkürzungen in keiner Weise verbessert.
Die CVP-Fraktion ist gegen diese Streichung und unterstützt somit den Antrag der Minderheit. Ich bitte Sie auch, diesen Minderheitsantrag Nebiker zu unterstützen.
Fehr, Berichterstatter: In diesem Fall ist die Kommission über die Vorschläge des Bundesrates hinausgegangen. Ihre Sprecher, deren Einschätzung Herr Eisenring vorgenom- men hat, gehören leider nicht zu den Gescheiteren; wir gehören beide zur Kommissionsminderheit, nur damit Sie unser Stimmverhalten verstehen.
Die Argumente, die dargelegt worden sind, wurden auch in der Kommission vorgebracht. Sie haben festgestellt, dass es hier überhaupt nicht um eine finanzpolitische Diskussion geht, sondern um eine land- oder sogar milchwirtschaftspo- litische Debatte. Es ist auch in der Kommission ausgeführt worden, wie das Herr Eisenring wieder getan hat, dass am Markt vorbeiproduziert werde und dass den Marktbedürfnis- sen im Export nicht entsprochen werde. Von seiten des Bundesrates und einzelner Kommissionssprecher ist schon in der Kommission dargelegt worden, dass die Kürzung sich finanziell kontraproduktiv auswirken könnte, we I die Käse- verwertung die günstigste Art der Milchverwertung sei. Eine Butterverwertung, die teurer wäre, käme als Alternative offenbar am ehesten in Frage. Die Kommission hat sich den Argumenten, die kritischer Natur sind, mit einer Mehrheit von 7 gegen 6 Stimmen angeschlossen und daher die Kür- zung um weitere 22 Millionen Franken beschlossen. Ich ersuche Sie, dem Kommissionsantrag zu folgen.
M. Frey Claude, rapporteur: La proposition de réduction de 22 millions n'a pas été faite par le Conseil fédéral pour donner suite à une demande de la commission du Conseil national. C'est une proposition qui est montée de la section à la Commission plénière pour déboucher dans cette Assemblée. Mais, et c'est le cas de le dire, la proposition Eisenring a passé «à la raclette» dans le cadre de la section par trois voix contre deux et deux abstentions, «à la raclette» en plénum, à la Commission des finances plénière, sept voix contre six et trois abstentions. Pourquoi ce vote incertain? Parce qu'il est difficile d'intervenir en matière agricole, qu'il ne suffit pas de proposer une économie pour la réaliser véritablement. On a souligné les effets pervers de la proposition Eisenring. Vous avez entendu M. Eisenring qui, en réalité, veut faire une démonstration en attirant l'attention sur l'importance du subventionnement du fro- mage, les 500 millions de francs dont il a parlé, les mille francs à la minute.
C'était une intervention qui allait dans ce sens-là. Et j'ai le sentiment que c'était davantage pour concrétiser cette inter- vention dans un poste budgétaire. Parce que si on le concré- tise, nous aurons des effets pervers: moins d'argent pour le placement du fromage mais une augmentation de la produc- tion du beurre qui est plus coûteuse. On économisera 22 millions pour dépenser quelque 30 millions! On le voit bien, ce n'est pas le but proposé par M. Eisenring parce que cela ferait quelques francs de plus à la minute qui s'ajoute-
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raient aux mille francs dont il a parlé. Ou alors le deuxième terme de l'alternative, c'est de réduire le contingent laitier ou le prix du lait et, par conséquent, baisser le revenu paritaire des paysans. Or, j'ai la conviction que personne ne le sou- haite dans ce Parlement. Donc, il ne faudrait retenir que le premier terme de l'alternative, à savoir dépenser plus pour la production du beurre.
La commission vous propose par sept voix contre six et trois abstentions de voter la proposition Eisenring. A titre person- nel, je vous invite à voter la proposition de minorité Nebiker, convaincu qu'il ne s'agit pas ici d'une mesure d'économie mais qu'en réalité les effets pervers entraîneraient des dépenses supplémentaires, ce que nous ne voulons pas.
Bundespräsident Stich: Der Bundesrat bittet Sie, der Min- derheit und dem Bundesrat zuzustimmen. Es mag Sie viel- leicht erstaunen, dass wir nicht ohne weiteres den Mehr- heitsantrag unterstützen. Theoretisch hätte dieser vorerst weniger Ausgaben zur Folge. Aber es wäre eine Illusion zu glauben, dass man in der Käse-, Milch- und Butterwirtschaft mit dem Budget tatsächlich etwas beeinflussen könnte. Denn es gibt Gesetze, die durchgeführt werden, und am Schluss entscheiden das Wetter, der Dollarkurs und viel- leicht noch der liebe Gott und das Bundesamt für Landwirt- schaft über den Betrag, der tatsächlich im Budget steht. Weder der Finanzminister noch das Parlament können dies entscheiden.
Ich möchte Herrn Nebiker sagen, dass er diesen Mehrheits- antrag nicht als Demonstrationchen abtun sollte. Es ist eine Demonstration, und ich wäre froh, wenn man diese Demon- stration ernst nehmen und sich wirklich Gedanken über die Vorbehalte, die in der Kommission zur Sprache kamen, machen würde. Das wäre sehr nützlich. Es wäre vielleicht auch gut, im heutigen Zeitpunkt nicht zu apodiktisch gegen Direktzahlungen zu reden. Man sagt zwar, Politiker lebten von einem kurzen Gedächtnis, aber wir haben Gatt-Ver- handlungen und eine Uruguay-Runde. Nachher müssen wir diese Fragen wieder mit aller Sorgfalt diskutieren. Es sollten deshalb keine voreiligen Aeusserungen gemacht werden. Ich bitte Sie, dem Bundesrat und dem Minderheitsantrag Nebiker zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit
86 Stimmen 27 Stimmen
Antrag Nebiker 707 Bundesamt für Landwirtschaft 463.03 Forschungsbeiträge
Fr. 500 000
(+ 164 000)
711/18 Landwirtschaftliche Forschungsanstalten
212.01 Personalbezüge
Fr. 60 797 100 (- 164 000)
Proposition Nebiker 707 Office de l'agriculture 463.03 Subsides pour la recherche
Fr. 500 000
(+164 000)
711/18 Stations de recherche agronomiques
212.01 Rétribution du personnel
Fr. 60 797 100
(-164 000)
Nebiker: Ich hoffe, dass Sie auch jetzt wieder mir zustim- men, um so mehr als mein jetziger Antrag nicht eine Auswei- tung des Budgets bedeutet, sondern einfach eine kleine Verschiebung innerhalb der Forschungsaufgaben des Bun- des, und zwar innerhalb der landwirtschaftlichen For- schung. Es geht um eine Verschiebung zugunsten der For- schung im Bereich des biologischen Landbaus auf Kosten der konventionellen Forschung. Position 463.03 For- schungsbeiträge sollte nach meinem Antrag um 164 000 auf 500 000 Franken aufgestockt werden. Umgekehrt sollte beim Budget der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten der entsprechende Budgetkredit um den gleichen Betrag
gekürzt werden. Die Gesamtausgaben für die landwirt- schaftliche Forschung bei den Forschungsanstalten liegt in der Grössenordnung von 70 Millionen Franken, so dass dieser Kürzungsbetrag von 164 000 Franken im Streube- reich der Schätzungen liegt. Das sind weniger als ein Viertel- prozent.
Bei der Position 463.03 handelt es sich um Beiträge für verschiedene praxisbezogene Forschungsvorhaben der Landwirtschaft ausserhalb der Forschungsanstalten. Unter anderem sind darin auch ein Beitrag von 150 000 Franken pro Jahr für projektbezogene Forschungsbeiträge an das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Oberwil enthalten. Mit meinem Antrag möchte ich diesen Beitrag ungefähr verdoppeln. Die Forschung an diesem Institut wird allgemein als sehr beachtlich und als sehr gut beurteilt; ich erinnere an den Bericht der Geschäftsprüfungskommission aus dem Jahre 1983, wo es heisst: «Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau in Oberwil erbringt im Verhältnis zu den Mitteln, über die es verfügt, eine beachtliche Lei- stung. Die Forschungsförderung des Bundes zugunsten des biologischen Landbaues als System soll weiterhin in erster Linie projektbezogen sein. Die Gesuche des Forschungsin- stituts in Oberwil sollten daher in Zukunft vom Bundesamt für Landwirtschaft mit mehr Verständnis für die Andersartig- keit des Forschungsansatzes beurteilt werden.» Soweit die Geschäftsprüfungskommission. Darauf basieren diese 150 000 Franken Beitrag an dieses Institut. Aber das genügt heute eigentlich nicht.
Mit der beantragten Erhöhung will man konkret vorliegende Forschungsvorhaben unterstützen bzw. überhaupt erst ermöglichen: zum Beispiel Methoden für die mechanische Unkrautbekämpfung beim Gemüse; die Züchtung einheimi- schen Gemüsesaatgutes für Selbstversorger - resistent gegen Krankheiten, die in unserem Lande vorkommen; bekanntlich wird der grösste Teil des Gemüsesaatgutes in die Schweiz importiert, und es ginge darum, einheimische Gemüsesorten zu fördern - und die Realisierung des Land- schaftsgestaltungsprojektes in Klettgau. Das sind alles Pro- jekte, die vorbereitet sind und die nicht realisiert werden können, weil zum Teil die Mittel fehlen. Man benötigt hier einen Beitrag des Bundes.
Man muss anerkennen, dass die Forschung im Bereich des biologischen Landbaues nicht nur in Oberwil erfolgt. Auch die eidgenössischen Forschungsanstalten haben tatsäch- lich umgelernt, und sie machen viel auf diesem Gebiet. Ich denke an biologische Pflanzenschutzmethoden, an umwelt- verträgliche Anbaumethoden, an die zielgerichtete Förde- rung der integrierten Pflanzenproduktion. Dabei geht es darum, mit einem Minimum an Chemikalien ein Maximum an Leistung zu erhalten, also darum, den Pflanzenschutzmit- teleinsatz auf das Allernötigste zu begrenzen und möglichst mit Anbaumethoden, mit Zuchtmethoden usw. auszukom- men, ohne Pflanzenschutzmittel, die allenfalls die Umwelt belasten, verwenden zu müssen.
Man muss auch feststellen, dass heute die Zusammenarbeit zwischen dem Forschungsinstitut in Oberwil und den eidge- nössischen Forschungsanstalten gut ist. Das wird beidseits anerkannt. Verschiedene Projekte werden gemeinsam erar- beitet, übrigens auch die hier zitierten. Früher war das nicht der Fall, es stiessen Ideologien aufeinander, und man kam dem anerkannten Ziel, einer möglichst natürlichen, umwelt- schonenden landwirtschaftlichen Produktion von gesunden Nahrungsmitteln, eigentlich nicht näher. Dieses Ziel wird nun offenbar allseits verstanden, und die Zusammenarbeit ist besser.
Die Kürzung als Kompensation des beantragten Mehrkredi- tes zugunsten des Instituts für biologischen Landbau wird beim Kredit für die Forschungsanstalten vorgeschlagen. Dabei handelt es sich nicht um ein Misstrauensvotum. Ich misstraue den Forschungsanstalten nicht, ich glaube nicht, dass sie keine gute Arbeit leisten. Es geht mir um die Verwirklichung des Prinzips, das wir in der Finanzkommis- sion vertreten haben, nämlich generell alle zusätzlichen Beiträge abzulehnen und darauf zu achten, wo man allenfalls kompensieren kann. Eine Kompensation bei den
Für den Antrag der Mehrheit
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Forschungsanstalten dürfte zu verkraften sein. Die bean- tragte Kürzung macht weniger als ein Viertelprozent der gesamten Aufwendungen der Forschungsanstalten aus, und diese kleine Verschiebung scheint mir möglich zu sein. Es geht materiell nicht um viel, vielmehr ist es eine symboli- sche Betonung dessen, was man will: nämlich verstärkt biologische Methoden bei der landwirtschaftlichen Produk- tion anwenden und die Bemühungen des Instituts Oberwil anerkennen. Es ist vorgesehen - entsprechende Gespräche haben bereits begonnen -, diese Beiträge an das For- schungsinstitut etwas stärker zu institutionalisieren. Das bedeutet aber, dass auch ein Vertreter des Bundes im Stif- tungsrat des Forschungsinstituts Einsitz haben muss, damit man sieht, was schlussendlich mit diesen Bundesmitteln geschehen soll. Bis jetzt aber hat sich das Institut dagegen gewehrt. Heute sind die Verhältnisse anders, und es scheint sich da eine gute Zusammenarbeit anzubahnen, so dass man dann wahrscheinlich beim nächsten Budget einen sub- stantiell höheren Beitrag für das Institut aussprechen oder empfehlen kann, etwas mehr als jetzt diese mehr oder weni- ger symbolische Beitragserhöhung.
Ich empfehle Ihnen, meinen beiden Anträgen zuzustimmen: einerseits Erhöhung der freien Forschungsbeiträge und andererseits die Kompensation bei den eidgenössischen Forschungsanstalten.
Frau Diener: Die grüne Fraktion unterstützt den Antrag Nebiker. Im Zusammenhang mit der Frage des ökologischen Umgangs mit unseren Lebensgrundlagen ist der biologi- sche Landbau nicht mehr wegzudenken. Lange genug wurde diese Art von Landwirtschaft arrogant abgetan als Spinnerei und utopische Idee. Erst die Erkenntnis der vielfäl- tigen Umweltbelastungen durch die konventionelle Land- wirtschaft mit ihren immensen Einsätzen von Herbiziden und Pestiziden, einem immer grösseren Maschinenpark und steigendem Gesamtenergieverschleiss liess bei den einen etwas schneller, bei den andern etwas langsamer Zweifel aufkommen am Sinn der herkömmlichen Produktionsart. Und was lange verpönt war, nämlich der biologische Land- bau, wurde, wenn auch noch nicht salonfähig, doch wenig- stens diskutabel. Um nicht allzu stark von den bisherigen Produktionsarten abweichen zu müssen, begann man auf den integrierten Pflanzenschutz auszuweichen, indem man sich u. a. auch auf Vorarbeiten des Biolandbaus abstützte. Wenn heute die eidgenössischen Forschungsanstalten ihre Tätigkeit ausdehnen in Richtung dieses integrierten Pflan- zenschutzes, heisst das noch lange nicht, dass damit die Arbeit der rein auf biologischen Landbau ausgerichteten Institute überflüssig würde. Im Gegenteil.
Das Forschungsinstitut Oberwil versteht sich in erster Linie als Dienstleistungsstelle für die etwa 1300 biologisch wirt- schaftenden Bauern in der Schweiz. Neben der Arbeit an verschiedensten Projekten gilt es auch, eine grosse Bera- tungs- sowie Kontrolltätigkeit auszuüben. Diese vielfältigen Aufgaben brauchen Geld. Eigentlich wäre der benötigte Beitrag ungefähr anderthalb Millionen Franken. Doch nach Absprache hat sich gezeigt, dass diese 1,5 Millionen im Moment politisch nicht realisierbar sind, und darum gibt sich die grüne Fraktion heute mit dem bescheidenen Beitrag zufrieden. Allerdings erwartet die grüne Fraktion im näch- sten Budget den ursprünglich vorgeschlagenen Beitrag und hofft, dass das Bundesamt für Landwirtschaft in der Zwi- schenzeit die nötigen Verhandlungen mit dem FIBL führt; denn das Forschungsinstitut erfüllt eine wichtige Aufgabe in der schweizerischen Agrarlandschaft: nicht nur für Bauern und Gärtner, sondern auch für die Konsumenten, die immer mehr nach biologischen Produkten aus kontrolliertem Anbau verlangen.
Fehr, Berichterstatter: Der Antrag lag in der Kommission nicht vor, obwohl der Antragsteller, Herr Nebiker, Kommis- sionsmitglied ist.
Ich kann Ihnen versichern, dass mir persönlich eine Ver- schiebung zugunsten der Forschung im biologischen Land- bau durchaus sympathisch ist. Ich habe über zehn Jahre
biologischen Gartenbau betrieben und kenne mich in die- sen Angelegenheiten ein bisschen aus. Dennoch kann ich Ihnen meine Skepsis nicht verhehlen. Zum einen ist diese Problematik auch in der zuständigen Sektion unserer Kom- mission diskutiert worden. Man ist dort zum Schluss gekom- men - und Herr Nebiker hat das zum Teil bestätigt -, dass an sich eine verstärkte Unterstützung des Instituts in Oberwil erwünscht sei, dass aber erst Modalitäten geklärt sein müss- ten wie Einsitznahme des Bundes in den Organen u. ä. Ich finde auch, dass das klar sein muss. Es muss gegenüber dieser Institution auch ein gewisser Druck erhalten werden, damit sie die nötige Konzilianz zeigt.
Die Sektion hat denn auch das Bundesamt für Landwirt- schaft beauftragt, die nötigen Gespräche zu führen mit Blick auf den Voranschlag 1990. Es wäre verfehlt, jetzt kurzzu- schliessen und mit dem Voranschlag 1989 bereits den Bei- trag an dieses Institut in Oberwil aufzustocken, ohne die Gewähr zu haben, dass auch die Modalitäten klar sind.
Zum Zweiten: Herr Nebiker hat gesagt, er misstraue den Forschungsanstalten nicht, bei denen er kompensieren will. Ich auch nicht. Aber ich misstraue, Herr Nebiker, Ihrem Kompensationsvorschlag. Denn Sie kompensieren bei den Personalbezügen. Was heisst das? Das heisst entweder, dass man Personal entlassen muss - und das können wir doch nicht einfach en passant beschliessen -, oder dass Sie sich darauf verlassen, dass kein Personal entlassen wird. Diesem Personal wird man aber die Löhne ausrichten müs- sen, ergo wird die Kürzung dann in der Realität nicht statt- finden. Welche Version zutrifft, habe ich nicht mehr abklä- ren können. Aber ich bin davon überzeugt, dass das ein schlaumeierischer Kompensationsvorschlag ist und kein echter.
Aus diesen Gründen ersuche ich Sie, bei der Version von Bundesrat und Kommission zu bleiben und den Antrag von Herrn Nebiker abzulehnen. .
Frau Uchtenhagen: Ich war dabei in der Kommissionssit- zung. Ich finde nicht, dass es ein Schlaumeierantrag ist, Herr Kommissionspräsident. Wir haben das auch mit Herrn Piot und den Vertretern des Instituts besprochen. Ursprünglich habe ich in der Sektion den Antrag gestellt, 2 Prozent der Forschungskredite - es wären 1,6 Millionen - diesem Institut zugehen zu lassen. Herr Piot hat mir dann erklärt, dass es so kurzfristig nicht möglich sei, 1,6 Millionen bei der landwirt- schaftlichen Forschung wegzunehmen und diesem Institut zu geben; er hat aber gesagt, ein kleinerer Beitrag liesse sich immer ausmachen. Es gibt ja auch Personalwechsel, es gibt neue Projekte. Wir haben uns dann auf den sehr bescheidenen Transferantrag geeinigt, den Her Nebiker gestellt hat. Im nächsten Jahr - und das scheint mir sehr wichtig - will man dann auch einen Grundbeitrag geben; dieser muss dann aber ins Budget von 1990.
Ich finde es sehr wichtig - auch für die Landwirtschaft -, dass wir Akzente setzen und zu erkennen geben, dass wir weg wollen von einer übertrieben intensiv betriebenen Landwirtschaft. Ich weiss, dass die landwirtschaftlichen For- schungsanstalten auch etwas in dieser Richtung gehen; sie fördern den integrierten Pflanzenanbau. Aber in der Bevöl- kerung ist das Bewusstsein für einen biologischen Anbau so stark gewachsen, dass es der Landwirtschaft letztlich zugute kommt, wenn man hier ein Zeichen setzt und zeigt, dass man gewillt ist, weniger mit Pestiziden und künstlicher Düngung - etwas extensiver - zu arbeiten. Dann hat man erstens einmal weniger Kosten, man muss weniger Ueber- schuss beseitigen und hat erst noch die Umwelt nicht bela- stet.
Ich bitte Sie, diesem sehr bescheidenen Antrag zuzu- stimmen.
M. Frey Claude, rapporteur: La section «Economie publi- que» de la Commission des finances a discuté du soutien accru à la recherche en matière d'agriculture biologique. Cette section a renoncé à demander un crédit supplémen- taire mais dans le même temps elle a chargé l'Office fédéral de l'agriculture de discuter et de négocier avec | Institut de
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recherche biologique d'Oberwil. Il s'agit d'étudier le soutien financier et les modalités de contrôle de la Confédération à l'endroit de cet institut.
Cette procédure nous paraît correcte. C'est la conduite normale d'un dossier que d'étudier les modalités de collabo- ration, de contrôle aussi de ceux qui participent financière- ment à une institution, avant que de voter un crédit budgé- taire.
C'est pourquoi nous vous demandons de refuser la proposi- tion Nebiker. Ce refus ne signifie en aucune façon un refus d'entrée en matière puisqu'entrée en matière il y a dans la mesure où l'on a chargé l'Office fédéral de l'agriculture de discuter avec l'Institut de recherche biologique d'Oberwil. Donc n'anticipons pas en votant à la hâte un crédit, sans conception générale, crédit qui, au surplus, serait soustrait à un institut de recherche pour la rétribution du personnel alors que le programme de recherche existe, que le person- nel est engagé et que le budget a été établi.
C'est dans cet esprit que nous vous demandons de refuser la proposition Nebiker.
Bundespräsident Stich: Ich bitte Sie, den Antrag Nebiker abzulehnen, obwohl ich selber auch Sympathie für diesen Antrag habe. Man kann aber nicht gut auf dem Wege der Budgetberatung einfach einen Beitrag von 150 000 Franken für ein bestimmtes Institut beschliessen. Das sieht ganz so aus, als ob dieser Betrag einfach tel quel überwiesen werde, ohne jede Bedingung. Das sollte man nicht tun.
Aber ich bin einverstanden, mit dem Departement darüber zu diskutieren, wie ein Kreditabtausch, der bereits im näch- sten Jahr zu einer Lösung führen kann, möglich ist. Sie sollten es uns überlassen, Mittel und Wege zu finden, um dieses Anliegen zu realisieren. Mit einem Kreditabtausch ist das Finanzdepartement immer grosszügig. Ich wäre froh, wenn Herr Nebiker den Antrag zurückziehen würde.
Nebiker: Damit wäre also der Zweck meines Antrages erfüllt, wenn Sie flexibel sind und diesen Begehren - natür- lich nur den berechtigten Begehren - des Institutes stattge- ben und intern die Kredite verschieben können. Etwas ande- res wollte ich ja mit dem Antrag auch nicht. Aber mindestens hat er Ihre Bereitschaft ausgelöst. Ich danke Ihnen, Herr Bundespräsident, bestens dafür und ziehe den Antrag zu- rück.
Zurückgezogen - Retiré
707.603.03 Investitionskredite an die Landwirtschaft Crédits d'investissement à l'agriculture
Anträge siehe vorne - Propositions voir ci-devant
Präsident: Bei der Position Investitionskredite an die Land- wirtschaft liegen verschiedene Anträge vor. Die Anträge Hari und Tschuppert sind gleichlautend. Das Wort hat Herr Hari zur Begründung seines Antrages.
Hari: Ich habe volles Verständnis für die Bestrebungen unseres Finanzministers, Herrn Bundespräsident Stich, dass er einen möglichst ausgeglichenen Voranschlag vorlegen will. Genau aus diesem Grund unterstütze ich den Bundes- rat, der eben der Not gehorchend diese Investitionskredite an die Landwirtschaft, Position 603.03, von 55 Millionen Franken im Budget 1988 auf 46,25 Millionen Franken gekürzt hat.
Nun schlägt aber die Finanzkommission - man höre und staune - eine weitere Kürzung von 20 Millionen Franken vor. Damit überspannt sie eindeutig den Bogen. Diese Kürzung erfolgt zu einem ungünstigen Zeitpunkt und würde schwer- wiegende Folgen für die Landwirtschaft wie auch für die Natur und Umwelt haben.
Die Landwirtschaft steht heute unter zunehmendem Druck. 1. Die Gewässerschutzgesetzgebung hat zweifellos grosse finanzielle Folgen für die Bauern, im besonderen aber für die Bergbauern mit den verschiedenen Liegenschaften vom
Tal über die Weiden bis hinauf in die Alpen. Wir alle wissen, dass diese Massnahmen baulicher Art im Interesse des Umweltschutzes absolut keinen Aufschub ertragen.
Die notwendigen baulichen Anpassungen wegen des Tierschutzgesetzes werden ebenfalls recht hohe Kosten ver- ursachen, Kosten, die wie im vorher beschriebenen Fall nicht aufgeschoben werden dürfen.
Es muss leider festgestellt werden, dass trotz den gewalti- gen Investitionen von Bund und Kantonen immer noch ein empfindlicher Rückstand im landwirtschaftlichen Bauwe- sen, sei dies an den Oekonomiegebäuden oder auch an den Wohnungen, besteht.
Bei diesen Investitionsgeldern handelt es sich nicht um Subventionen, sondern um Gelder, die zinsfrei oder zins- günstig abgegeben werden und dadurch wieder zurückzu- bezahlen sind. Im Durchschnitt werden diese Gelder inner- halb von 12 bis 14 Jahren wieder zurückgeführt und stehen damit für neue Investitionen zur Verfügung. Der Selbsthilfe- gedanke und die Selbstverantwortung werden bei den Betroffenen durch dieses System gefördert.
Es ist festzustellen, dass - wie überall - die Teuerung an diesen Investitionsgeldern nagt. Im vorliegenden Fall dieser rotierend eingesetzten 1,3 Milliarden Franken macht die Geldentwertung im Durchschnitt der Jahre zwischen 40 und 45 Millionen Franken aus. Wir brauchen somit die vom Bun- desrat vorgeschlagenen 46,25 Millionen Franken nur zur Erhaltung der Substanz. Ich betrachte diese von der Finanz- kommission vorgeschlagene Kürzung als völlig ungerecht und untragbar. Getroffen würde mit dieser Kürzung wie- derum eines der schwächsten Glieder unserer Volkswirt- schaft.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates - ich wiederhole den Betrag nochmals, damit Herr Bundespräsident Stich nicht wie vorhin wieder Wasser auf seine Mühle fliessen lassen kann - auf 46,25 Millionen Franken für Investitions- kredite an die Landwirtschaft zuzustimmen.
Tschuppert: Seit der Schaffung des Fonds de roulement haben sich die Investitionskredite immer mehr zu einer sehr wirksamen und unentbehrlichen Investitionshilfe der öffent- lichen Hand zugunsten der schweizerischen Landwirtschaft entwickelt. Ohne dieses zinsgünstige Finanzierungsinstru- ment ist eine wirksame Strukturverbesserung kaum mehr denkbar. Ich möchte es nicht unterlassen, an dieser Stelle im Namen all jener Landwirte, die in den letzten Jahren von dieser sinnvollen Institution Gebrauch machen durften, herzlich zu danken.
Gerade in der heutigen Zeit, wo Einsparungen auf der Kostenseite oft die einzige Selbsthilfemöglichkeit des Land- wirtes bei der Einkommenssicherung darstellen, kommt der Grundlagenverbesserung ohne produktionssteigernde Wir- kung eine äusserst grosse Bedeutung zu. Deshalb ist eine derart massive Reduktion der Investitionsmittelzuteilung, wie sie vorgenommen wurde, unlogisch und entspricht kei- neswegs den geltenden Zielsetzungen der schweizerischen Landwirtschaft.
Dank der kontinuierlich gesteigerten Mittelzuteilung in den letzten Jahren (von 30 Millionen Franken im Jahre 1984 auf 55 Millionen Franken im laufenden Jahr) war es den meisten Agrarkreditstellen möglich, den wachsenden Kreditbedarf der Gesuchsteller knapp zu decken und die über Jahre hinaus mehr oder weniger konstante Finanzierungspraxis beizubehalten. Die vorgesehene massive Budgetkürzung wird die meisten kantonalen Institutionen zwingen, eine noch restriktivere Kreditpraxis einzuschlagen, was gezwun- genermassen eine intensivere Landwirtschaft mit den bekannten negativen Auswirkungen auf die Umwelt zur Folge haben wird.
Diese Praxisänderung wird ausserdem unvermeidlich zur rechtsungleichen Behandlung der neuen Gesuchsteller gegenüber den bisherigen Kreditempfängern führen. Seit Beginn der Kreditaktion bis heute stellte der Bund, wie Herr Hari bereits feststellte, rund 1,3 Millionen Franken zur Verfü- gung. Obwohl der grösste Teil dieser Geldmittel wieder zurückfliesst, würden bei einer Teuerungsannahme von
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3 Prozent rund 40 Millionen Franken neue Mittel erforder- lich sein, um den Ausgleich zum Kaufkraftverlust zu schaf- fen. Die im Budgetentwurf vorgesehenen 26 Millionen Fran- ken (die noch knapp 50 Prozent der bewilligten Mittel des Vorjahrs ausmachen) bedeuten also real keine Aeufnung, sondern einen Substanzverlust für den Investitionskredit- Fonds.
Umweltprobleme und der damit zusammenhängende berechtigte Ruf der Oeffentlichkeit nach einer umweltge- rechten Landwirtschaft werden in den nächsten Jahren zu vermehrten Produktionsbeschränkungen und somit auch zu Investitionen in der Landwirtschaft führen. Ich denke dabei beispielsweise an die Reduktion der Tierbestände auf maxi- mal 3 Düngergrossvieheinheiten und an die zusätzliche Erstellung von Stapelräumen für Gülle.
Die Bauernbetriebe werden diese Extensivierungsmassnah- men jedoch einkommensmässig nur dann einigermassen verkraften können, wenn sie über eine gesunde finanzielle Basis verfügen, also eine möglichst geringe verzinsliche Fremdkapitalbelastung aufweisen. Die Investitionskreditak- tion, welche konsequent auf eine nachhaltige Entschuldung der Landwirtschaft zielt, wird deshalb je länger je mehr zu einer der zeitgemässesten und wichtigsten Investitionshilfen der öffentlichen Hand.
Aus dieser Sicht gesehen müssten in Zukunft sicher ver- mehrt Mittel für die Aufstockung zur Verfügung gestellt werden und dürfte nicht eine solche massive Reduktion vorgenommen werden.
Die zuständigen Departementsinstanzen haben sich in der Finanzkommission in erster Linie im Hinblick auf die über- hitzte Konjunkturlage zu den Budgetkürzungen verleiten lassen. Mit der unverhältnismässigen Reduktion trifft man eines der schwächsten Glieder unserer Volkswirtschaft, das keine Mitschuld an der heutigen Ueberkonjunktur trägt. Die Leidtragenden werden letztlich all jene sein, die in den nächsten Jahren unaufschiebbare Investitionen tätigen müssen.
Ich bitte Sie deshalb eindringlich, unserem Antrag zuzustim- men und die Kredite auf 46,25 Millionen Franken, wie sie der Bundesrat vorsah, zu belassen. Bedenken wir, dass es sich bei diesen 46,25 Millionen Franken bereits um einen im Vergleich zum Budget 1988 fast 20 Prozent tieferen Kredit- plafond handelt!
Nussbaumer: Wie werden heute die rund 1,3 Milliarden Investitionskredite in der Landwirtschaft eingesetzt? Der Hauptteil dient der Gebäudesanierung, die vor allem in den Hügelgebieten unseres Landes noch sehr im Rückstand ist. Diese Gebäudesanierungen werden ohne Produktionsaus- weitung vorgenommen, das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Wir haben hier einen Einwand des Finanzdirektors gehört. Als Geschäftsführer der Solothurnischen landwirt- schaftlichen Kreditkasse kann ich Ihnen versichern, dass der Einsatz dieser Mittel ohne Produktionsausweitung erfolgt - in Richtung und Beachtung der Marktsituation. Es kann also nicht gesagt werden, es handle sich bei den Strukturverbes- serungen um Massnahmen, die zugleich den Markt belasten würden; das ist nicht der Fall.
Es hat sich auch eine Verlagerung des Einsatzes der Kredite auf Wohnungssanierungen im Flachland sowie auf die Rest- finanzierung der Wohnungssanierungen im Berggebiet ein- gestellt. Frau Uchtenhagen, Sie sagten gestern, die Bauern sollten nur mit Anträgen gegen die Finanzkommission kom- men, Sie kämen dann auch. Dagegen ist zu sagen, dass die Landwirtschaft keine andere Wohnbauförderung im Flach- land kennt als über die Gewährung von zinsfreien Darlehen. Wir fordern nicht etwas, das in den übrigen Volkskreisen nicht bereits mit anderen Massnahmen abgedeckt wäre. Wenn der junge Bauer anlässlich der Betriebsübernahme (bei Generationenwechsel) Inventar, Hof und Vieh überneh- men muss, erhält er zudem einen Drittel der notwendigen Mittel als zinsfreies Darlehen. Wir möchten auch hier eine Praxis beschreiten, aufgrund derer sich die jungen Bauern von Anfang an entschulden und sich nicht an hohe Schul- den, die nicht abgezahlt werden können, gewöhnen. Das
mildert uns langfristig die Probleme in der Landwirtschaft. Leider können diese Mittel für Bodenzukäufe nicht mehr eingesetzt werden, weil die Verkehrswerte über dem zwei- bis dreifachen Ertragswert für ganze Gewerbe und über 5 bis 7 Fr./m2 für Einzelparzellen liegen.
Der da und dort erhobene Vorwurf, wonach die Landwirt- schaft mit Investitionskrediten die Bodenpreise anheize, ist frei erfunden. Vom Bundesamt her sind genaue Limiten gesetzt.
Wenn Sie den Realwert dieser guten Massnahme erhalten wollen - heute befinden sich 1,3 Milliarden Franken im Umsatz -, macht das 40 Millionen Franken pro Jahr an neuen Mitteln aus, die zugeschossen werden sollten. Es geht also nicht um eine Ausweitung. Ich finde es schade, dass auch der neue Präsident der Finanzkommission diese Position angepeilt hat: In acht von zehn Jahren wurden nämlich von der Finanzkommission immer Kürzungen auf diesem Gebiet vorgenommen. Diese Kürzungen sind um so ungünstiger, als zurzeit etwa 1,8 Milliarden Franken in die Sanierung von Güllenlöchern und von Hofdüngeranlagen investiert werden müssen. Diese Investitionen müssen unbe- dingt in den nächsten 10 Jahren erfolgen, was allein 40 Mil- lionen Franken Investitionskredite als Restfinanzierung zusätzlich nötig macht.
Wir haben jetzt eine Kürzung auf 26 Millionen Franken. Der Bundespräsident hat selber 46 Millionen Franken beantragt und hat sich von der Finanzkommission so leicht zu 26 Mil- lionen Franken überreden lassen. Sonst kennen wir unseren Finanzdirektor als standfester.
Herr Reich hat gestern gesagt, viele Subventionsempfänger hätten Mühe, von lieben Gewohnheiten Abschied zu neh- men. Ich weiss bestimmt, dass Herr Reich dami: nicht auf die landwirtschaftlichen Investitionskredite angespielt hat. Ich bin auch darüber erstaunt, dass Herr Eisenring, der leider nicht im Saal ist, in der Finanzkommission kein Veto erhoben hat.
Die landwirtschaftlichen Strukturverbesserungen sind die europakonformsten Massnahmen in unserer Agrarpolitik. Welche Agrarpolitik wollen wir eigentlich? Wollen wir eine Agrarpolitik mit Preisen auf Weltmarktniveau? Wenn dann Direktzahlungen bezahlt werden sollten, würden sie im Bud- get zusammengekürzt. Ich selber bin nicht gegen Direktzah- lungen, Herr Bundespräsident. Aber ich bin dafür, dass die Direktzahlungen an eine ökologische, landschaftspflegeri- sche Aufgabe gebunden werden, sonst sind sie wiederum nicht EG-konform. Die Strukturverbesserungen in der Land- wirtschaft sind aber die EG-konformste Massnahme, die wir haben. Wenn wir diese realwertmässig kürzen, machen wir einen Schritt in die falsche Richtung.
Ich bitte Sie, diesem Kürzungsantrag der Finanzkommission auf 26 Millionen Franken nicht zuzustimmen. Da ist die Finanzkommission agrarpolitisch falsch gewickelt.
Ich selber habe einen differenzierteren Antrag auf 40 Millio- nen Franken gestellt und damit den Zorn meiner Berufskol- legen im Parlament auf mich gezogen. Ich habe diesen Antrag gestellt, weil es immer heisst, die Landwirtschaft wolle nirgends sparen (umgekehrt muss ich feststellen, dass der Sparwille gegenüber der Landwirtschaft und an solch falschen Orten wie dieser Position immer am grössten ist): Deshalb möchte ich meinen Antrag aufrechterhalten. Aber unter 40 Millionen Franken können wir unter keinen Umständen gehen, sonst würgen wir eine gute Massnahme ab. Mit Konjunkturdämpfung kann es nichts zu tun haben: Die Baumeister sparen sowieso das landwirtschaftliche Bauen immer so lange auf, bis sie keine anderen Arbeiten mehr haben; wir sind ohnehin immer die Baureserve für die Baumeister.
Ich bitte Sie also, dem Kürzungsantrag der Finanzkommis- sion die Stirne zu bieten und meinem Antrag von (minde- stens) 40 Millionen zuzustimmen.
Schnider: Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Kürzung der Investitionskredite an die Landwirtschaft würde den landwirtschaftlichen Kreditkassen in verschiedenen Kantonen grosse Schwierigkeiten bereiten. Mit einer derart
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massiven Kürzung könnten 1989 mehrere dringend notwen- dige Bauvorhaben nicht durchgeführt werden und müssten trotz getroffenen Vorbereitungen zurückgestellt werden. Dies würde zudem verschiedenen kantonalen Kreditkassen die sorgfältig erstellten Baupläne zunichte machen. Obwohl in den letzten Jahren eine beachtliche Zahl von landwirt- schaftlichen Bauten erstellt und mitfinanziert wurden, ist der Nachholbedarf in verschiedenen Kantonen immer noch sehr gross. Vor allem werden Bauten von Hofdüngeranlagen zum Schutze des Grundwassers und um den Vorschriften des Gewässerschutzes gerecht zu werden sehr grossen Auf- wand verursachen.
Deshalb ist es sicher nicht der Zeitpunkt, hier die Bremse anzuziehen und somit wichtige Bauvorhaben verschiedener Art zurückzustellen. Laufende Teuerungen verunmöglichen es immer mehr, grössere landwirtschaftliche Bauvorhaben ohne massive Unterstützung zu verwirklichen. Die landwirt- schaftlichen Kreditkassen und ihre Vorsteher tragen überall grosse Verantwortung und haben eine ernst zu nehmende Aufgabe zu erfüllen.
Deshalb bitte ich Sie, die Anträge der Kollegen Hari und Tschuppert zu unterstützen, nämlich 46 250 000 Franken zu bewilligen, was dem Entwurf des Bundesrates entspricht.
Blatter: Ich unterstütze die Anträge Tschuppert und Hari. Der Bundesrat und sein Finanzminister hatten ihre guten Gründe, bei den Investitionskrediten die Summe von 46,25 Millionen in den Voranschlag 1989 aufzunehmen, wurde er doch bereits gegenüber dem Vorjahr beträchtlich gekürzt.
Die IK-Beiträge sind seit Jahren ein ausserordentlich erfolg- reiches Instrument der Selbsthilfe in der Landwirtschaft. Dank den IK-Beiträgen konnten in den letzten Jahren rund 50 000 Betriebe von dieser Investitionshilfe profitieren. Ohne diese Hilfe hätten die meisten grösseren Wohn- und Stall- sanierungen nicht realisiert werden können. Der IK fördert das unternehmerische Handeln. Hof und Haus sind so instandgestellt, dass auch nächste Generationen, junge Leute, trotz kleinem Einkommen bereit sind, den Betrieb weiterzuführen.
Zur Kürzung des Beitrages: Hier muss man deutlich festhal- ten, dass die IK-Beiträge keine à-fonds-perdu-Beiträge sind, sondern zinslose Darlehen, die zum Beispiel mit den Vieh- halterbeiträgen verrechnet werden können und laufend zurückbezahlt werden; es sind also sichere Darlehen. Der Bund wird lediglich mit dem Zins belastet. Die IK-Beiträge verlangen vom Landwirt eine aktive, risikofreudige, unter- nehmerische Grundhaltung zur Sanierung und Erneuerung seines Betriebs, weswegen diese Art von Unterstützung sehr positiv zu beurteilen ist. Die Beiträge sind vom Bundesrat aufgrund der gültigen Gesetzgebung budgetiert worden. Es sind zugesicherte Beiträge, die den Bund lediglich den Zins kosten.
Unter diesen Aspekten bitte ich Sie dringend, an der alten Vorlage des Bundesrates festzuhalten und den Kürzungs- vorschlag abzulehnen.
M. Berger: Le rapporteur de langue française nous a rap- pelé tout à l'heure la rigueur que nous devions avoir à l'égard de ce budget et des budgets futurs. Je lui dirai tout de suite que c'est pour cette raison que je monte à la tribune et pour soutenir, cela peut paraître paradoxal, la proposition de MM. Tschuppert et Hari.
Je partage parfaitement le souci de la Commission des finances de placer le budget non seulement dans le contexte économique actuel mais également dans la pers- pective des années futures. J'admets les propositions de réduire le budget agricole de 50 millions. Cependant, je regrette amèrement que cette réduction soit fort mal ciblée. Les économies au poste de crédits d'investissements, comme d'ailleurs à ceux des améliorations de la structure fromagère et des ruraux, vont à l'encontre du but recherché, à savoir adapter notre structure agricole aux exigences d'une saine orientation de ce secteur économique.
D'autres postes de ce budget agricole seraient bien mieux à même de supporter des réductions. Il ne s'agit pas, en adhérant aux propositions initiales du Conseil fédéral, de défendre une clientèle électorale - comme l'ont relevé cer- tains lors de l'entrée en matière - mais d'élaborer une politique à long terme des structures agricoles conforme aux exigences de la loi sur la protection des animaux, pour ne citer que cet exemple, à celles de la loi sur la protection des eaux, qui tienne compte de l'environnement et de la perspective qui se prépare actuellement au niveau des négociations du GATT.
Les difficultés actuelles, auxquelles nous devrons faire face, sont grandes et nous serons bien inspirés de nous y prépa- rer. Ce n'est pas dans la voie des paiements directs généra- lisés, qui engendrent la dépendance et l'inertie du monde rural et qui causeront très tôt des charges excessives pour notre budget - je remercie M. Nussbaumer de l'avoir rappelé tout à l'heure -, mais bien dans celle du soutien à l'améliora- tion de structures agricoles et para-agricoles compétitives et respectueuses de notre environnement que nous devons nous engager.
Des réductions budgétaires dans le secteur des paiements directs généralisés méritent d'être plutôt activées. Je regrette infiniment les propositions de la commission qui vont dans le sens d'une diminution de plus de 20 millions des crédits d'investissements.
Je pense en particulier au poste 433.27 qui est le poste des paiements directs. A juste titre, la Commission des finances émettait des doutes quant à ses modalités d'application. Dans ce sens, des économies sont souhaitables mais pas dans les secteurs touchant l'amélioration des structures. Dans cette perspective, je vous propose de soutenir les propositions Tschuppert et Hari qui vont dans le sens d'une amélioration de la structure agricole et enfin d'une améliora- tion des budgets agricoles.
Bühler: Zuerst möchte ich meine Interessenbindung hier offenlegen: Ich bin Präsident der landwirtschaftlichen Kre- ditgenossenschaft Graubünden, also jener Organisation, die in unserem Kanton für die Behandlung der Investitionskre- ditgesuche zuständig ist.
Vorerst möchte ich unterstreichen, dass die Investitionskre- dite ein sehr wertvolles Instrument darstellen. Die Kredite werden nicht zur freien Verwendung an den Kreditnehmer abgegeben, sie werden von der kantonalen Stelle für ein ganz bestimmtes Vorhaben zugesprochen, also ganz gezielt eingesetzt. Zudem müssen sämtliche Gesuche, die eine bestimmte Grössenordnung übersteigen, vom Bund geneh- migt werden. Die Verwendung der Investitionskredite wird also doppelt überwacht. Es sind Kredite, die zurückbezahlt werden müssen, und nicht etwa à-fonds-perdu-Beiträge, über die der Landwirt frei verfügen kann.
Diese Kredite werden heute im Talgebiet und im Berggebiet eingesetzt. Im Talgebiet sind sie insbesondere nach der Kürzung der à-fonds-perdu-Beiträge an deren Stelle ge- treten.
In diesem Parlament wird offensichtlich schon etwas wider- sprüchlich politisiert. Einerseits erlässt man hier Vorschrif- ten - ich denke da an die Gewässerschutz- oder an die Tierschutzvorschriften - und verlangt damit von den Bau- ern, dass sie ihre Gebäude entsprechend umbauen respek- tive Güllengruben vergrössern. Aber die finanziellen Mittel, die zur Verwirklichung dieser Vorschriften führen würden, will man jetzt kürzen.
Wie sieht die Praxis einer solchen Finanzierung aus? Bei uns wird durch einen Experten eine genaue betriebswirt- schaftliche Berechnung für jeden Einzelfall vorgenommen. Nach Einsatz der vorhandenen Eigenmittel wird verlangt, dass die hypothekarische Belastung bis an die Belastungs- grenze angehoben wird, und erst dann, also nur als Restfi- nanzierung, kommen Investitionskredite zum Zuge. Die Rückzahlung muss über so viele Jahre verteilt werden, dass die jährliche Belastung für den Betrieb tragbar wird. Meist liegt darum die Darlehensdauer irgendwo zwischen zehn und zwanzig Jahren. Weil es sich in den meisten Fällen um
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Sanierungen von Oekonomie- und Wohngebäuden handelt, sind das vor allem Arbeiten, die von den in unseren Dörfern ansässigen kleinen Gewerbebetrieben ausgeführt werden. Falls Sie nun nicht genügend Mittel sprechen, müssten die neuen Einsätze stark zurückgehen.
Wenn Sie aus konjunkturpolitischen Gründen etwas brem- sen wollen, dann müssen Sie die Grossinvestitionen zurück- stellen und nicht bei diesen kleinen Gewerbebetrieben in den Regionen draussen ansetzen, wo überhaupt nichts von Konjunkturüberhitzung spürbar ist.
Noch ein letztes: Allein der Kaufkraftverlust - es wurde hier schon angetönt - dieses Fonds beträgt jährlich etwa 40 Mil- lionen Franken. Der Bundesrat hat bereits einen Abstrich von 55 auf 46,25 Millionen Franken vorgenommen. Wir haben Verständnis dafür, dass auch wir etwas zur Budget- verbesserung beitragen müssen; darum wenden wir uns auch nicht gegen die vom Bundesrat vorgenommene Kür- zung und auch nicht gegen die Kürzung bei den Bodenver- besserungen und landwirtschaftlichen Hochbauten, obwohl auch diese sehr schmerzlich für uns sind.
Aber die Summe, die die Finanzkommission bei den Investi- tionskrediten beantragt - das möchte ich insbesondere den gestrigen Votanten Frau Uchtenhagen und Herrn Jäger sagen -, ist weniger als die Hälfte des diesjährigen Betrages. Genau sind es nur noch 47,6 Prozent von 1988. Solche Holzhammermethoden sind unverantwortlich und würden bestimmt von keiner anderen Gruppe in diesem Parlament akzeptiert. Ich bitte Sie daher, den Anträgen Hari und Tschuppert zuzustimmen.
Fehr, Berichterstatter: Es geht auch hier nicht um die Grundsatzfrage, ob diese Investitionskredite sinnvoll seien oder nicht, es geht allein um die Frage, ob die Reduktion der Kredite vertretbar und zumutbar sei oder nicht.
Nun muss ich zuerst zwei Irrtümer korrigieren.
Erstens: Mit auffallender Insistenz haben fast alle Votanten dargelegt, die Kommission - Herr Nussbaumer hat ihr auch noch vorgeworfen, «schlecht gewickelt» zu sein - hätte diese Kürzung aus Unwissen vorgenommen. Es trifft zwar zu, dass wir ihr zugestimmt haben, aber auch diese Kürzung ist Teil des Pakets, das der Bundesrat uns unterbreitet hat, nachdem wir ihn aufgefordert haben, Kürzungen im Aus- mass von 300 Millionen Franken vorzuschlagen. Es gibt in dieser Frage seit dem 2. November zwischen Bundesrat und Finanzkommission keine Differenz - nur damit hier nicht geklittert wird!
Zweitens: Mehrfach ist ausgeführt worden - zuletzt von Herrn Bühler, vorher von Herrn Tschuppert z. B. - , wir hätten mit unseren Kürzungsaufforderungen an den Bun- desrat beabsichtigt, die «Ueberkonjunktur» zu bremsen. Dies trifft nicht zu. Ich habe in meinem Eintretensreferat dargelegt, welches die Motive für unsere Kürzungsaufforde- rung waren. Wir haben festgestellt, dass das Ausgaben- wachstum zu gross ist. Es waren 7 Prozent vorgesehen bei einem BIP-Wachstum von 4 Prozent. Wir haben gesagt, das gehe nicht; das haben wir schon beim Finanzplan gesagt. Aus diesem Grunde wurde der Bundesrat eingeladen, Kür- zungen vorzuschlagen; wir sind jetzt etwas unter 6 Prozent mit diesem Ausgabenwachstum. Wir haben überhaupt nicht konjunkturelle Ueberlegungen angestellt, denn mit diesem Volumen können Sie weiss Gott die Konjunktur weder ankurbeln noch bremsen. So unwissend ist selbst die Finanzkommission nicht, als dass sie das angenommen hätte.
Nun zur konkreten Position. In der Tat: wenn man die Entwicklung betrachtet, sind die Beträge tiefer als beispiels- weise im laufenden Jahr. Nur ist es so, dass - ich beziehe mich hier auf den Bericht des Bundesrates vom 2. Novem- ber - die Kantone neben den neu zur Verfügung gestellten Mitteln - wir sprechen nur von diesen, jedes Jahr gibt es neue - auch die zurückfliessenden Darlehen wieder einset- zen. Es handelt sich hier um 230 Millionen Franken im Jahr 1988, so dass 230 Millionen bisherige, 26 Millionen Franken neue Gelder, zusammen also immer noch 256 Millionen Franken, für neue Investitionskredite zur Verfügung stehen;
eine Viertelmilliarde, meine Damen und Herren! Ich glaube, auch hier soll man die Auswirkungen - auch wenn sie in gewissem Sinne schmerzlich sind, ich kann das verstehen - nicht überschätzen. Wenn dies allenfalls zur Notwendigkeit führt, Prioritäten etwas härter zu setzen, kann ich verstehen, dass das nicht auf Begeisterung stösst. Aber auch hier darf man nicht dramatisieren; ich glaube, es ist vertretbar, es ist zumutbar, auch hier auf der Position zu bleiben, wie sie Bundesrat und Kommission, einig in dieser Frage, Ihnen vorschlagen.
Ich bitte Sie daher, sowohl den Antrag von Herrn Nussbau- mer als auch die Anträge der Herren Hari und Tschuppert abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: Pratiquement tous les orateurs qui se sont exprimés à cette tribune sur ce sujet ont commis une erreur, presque tous ont parlé d'une proposition de la Commission des finances visant une réduction cle 20 mil- lions. C'est une erreur! La proposition a été faite par le Conseil fédéral, sur proposition du Département de l'écono- mie publique, suite à la demande d'efforts supplémentaires d'économies faite par notre commission. Les 20 millions d'économies qui sont proposés ici font donc partie du montant de 277 millions dont toutes les propositions ont été jusqu'à maintenant approuvées sans aucune exception.
J'observe d'ailleurs que la Commission des finances a approuvé cette proposition à l'unanimité. Y a-t-il un risque pour les missions qui sont dévolues à ce chapitre - aider l'investissement à l'agriculture ? Si le Département de l'éco- nomie publique a pu lui-même proposer 20 millions de francs de moins, c'est parce qu'il ne faut pas en rester aux seuls chiffres du budget 1989 mais tenir compte également des prêts qui sont remboursés et qui peuvent être directe- ment utilisés par les cantons. A fin 1988, les prêts rem- boursés s'élèvent à 230 millions de francs, ce qui signifie que la marge de manoeuvre pour 1989 n'est: pas de 26 250 000 francs mais bien de 256 250 000 francs : un quart de milliard pour poursuivre l'effort, que nous approuvons tous, d'aide aux investissements à l'agriculture.
C'est pourquoi nous vous demandons de poursuivre dans le sens de l'objectif que nous nous sommes fixé, à savoir d'approuver les 277 millions d'économies qui sont proposés par les départements eux-mêmes, sans aucune exception. Si nous commençons à faire des exceptions, nous ouvrons les vannes et le lendemain des grandes déclarations, celles du débat d'entrée en matière, nous entrons dans le surplus des dépenses. C'est pourquoi nous vous proposons de maintenir les propositions du Conseil fédéral et de la com- mission - qui s'est prononcée à l'unanimité - et cle refuser les propositions de MM. Tschuppert, Nussbaumer et Hari.
Bundespräsident Stich: Wie die beiden Herren Kommis- sionsreferenten ausgeführt haben, ist der Kürzungsantrag ein Antrag des Bundesrates und nicht der Finanzkommis- sion. Der Bundesrat hatte auch andere Varianten in Erwä- gung gezogen, aber diese wären wahrscheinlich unange- nehmer gewesen.
Ich bin etwas erstaunt über den grossen Einsatz. mit dem man sich hier wehrt. Ich habe den Eindruck erhalten: «Gut gejammert ist halb gemolken»! Von diesen Beiträgen profi- tiert nicht primär die Landwirtschaft, sondern indirekt auch das Gewerbe insgesamt; denn die Mittel sind für Investitio- nen bestimmt.
Ich bin froh, wenn Herr Nussbaumer erklärt, dass minde- stens im Kanton Solothurn diese Investitionskredite nicht für die Produktionsausweitung verwendet wurden. Ob das überall so ist, ist wieder eine andere Frage. Aber ich hoffe sehr, dass wenigstens in diesem Fall die Kantone mit dem Bund einigermassen solidarisch sind.
Der Bund hat mit diesen Investitionskrediten sicher viele gute Projekte realisieren helfen. Er hat in den letzten 10 bis 15 Jahren 1,3 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt, die theoretisch rückzahlbar sind. Aber sie kommen nie zum Bund zurück, sondern bleiben in den Kantonen, in die sie transferiert wurden. Das System selber gewährleistet nicht
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ohne weiteres eine Prioritätensetzung. Sie werden nächstes Jahr wieder die Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren und wenn möglich noch einmal aufzustocken. Sie können sich nicht beklagen, wenn der Bundesrat hier den Vorschlag gemacht hat, auf 26 Millionen Franken zu kürzen. Mit den Rückzahlungen stehen im nächsten Jahr der Landwirtschaft für diesen Zweck insgesamt immer noch 256 Millionen oder über eine Viertelmilliarde Franken zur Verfügung. Hier zu sagen, das genüge nicht, es sei nicht zumutbar, man möchte gerne noch mehr, ist nicht zu vertreten.
Ich bitte Sie, halten Sie auch hier Mass und stimmen Sie dem Bundesrat und der Finanzkommission zu. 256 Millio- nen Franken dürften auch für das nächste Jahr genügend sein.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für den Antrag Hari/Tschuppert Für den Antrag Nussbaumer
70 Stimmen 40 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Hari/Tschuppert
67 Stimmen 57 Stimmen
Antrag der Kommission 725 Bundesamt für Wohnungswesen 453.01 Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten
Fr. 16 800 000
Antrag Bürgi Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ·
Proposition de la commission 725 Office fédéral du logement 453.01 Amélioration du logement dans les régions de montagne Fr. 16 800 000
Proposition Bürgi Adhérer au projet du Conseil fédéral
Bürgi: Die schweizerische Bergbevölkerung ist das schwächste Glied in unserer Wirtschaft. Das Gesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten hat das Ziel, der Bergbevölkerung mit kleinen Einkommen men- schenwürdige Wohnverhältnisse zu schaffen und dadurch die dezentrale Besiedlung zu erhalten. Leider konnte in den letzten Jahren nur ein Teil dieser Wohnungen saniert wer- den. Eine Erhebung der Schweizerischen Arbeitsgemein- schaft für Bergbevölkerung hat ergeben, dass noch etwa 28 000 Wohnungen saniert werden müssen. Unsere Bergbe- völkerung wohnt immer noch sehr bescheiden, manchmal sogar primitiv. Es wäre mancher Bergbauer froh, er hätte Wohnverhältnisse, wie wir sie unseren Asylanten heute als selbstverständlich zur Verfügung stellen. Viele Betriebe entbehren heute noch Boiler, Bad, Dusche und Zentralhei- zung. Die selbstverständlichen Einrichtungen fehlen. Es scheint mir daher dringend notwendig, dass solche Woh- nungen möglichst schnell saniert werden können.
Das Gesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet muss nächstes Jahr vom Parlament neu beschlossen werden. Alle Parteien und Regierungen haben in den Vernehmlassungen positiv zu diesem Gesetz Stellung genommen.
Die CVP verlangt für 1990 eine Erhöhung der finanziellen Mittel aus folgenden Gründen:
Bei der vorgesehenen räumlichen Ausdehnung wird der Bedarf voraussichtlich zunehmen.
Der Bauteuerung und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung muss Rechnung getragen werden.
Aus diesen Gründen scheint es mir unsinnig, dass die Finanzkommission den Kredit für 1989 um 2 Millionen Fran- ken gekürzt hat. Es ist falsch, die Strukturverbesserungen im Berggebiet jetzt zu kürzen. Wenn wir in Zukunft in den Berggebieten weiterhin die Landschaft pflegen und erhalten
wollen, wird es für unser Land immer noch die billigste Lösung sein, für unsere Bergbevölkerung, besonders für unsere Bergbauern, menschenwürdige Wohnverhältnisse zu schaffen, damit die Landschaft erhalten bleibt und auch noch von der nächsten Generation gepflegt wird.
Ich bitte Sie, den Kredit für die Wohnbausanierung im Berg- gebiet auf 18,8 Millionen Franken, so wie es der Bundesrat vorschlägt, zu belassen und den Kürzungsvorschlag der Finanzkommission abzulehnen.
Columberg: Sie haben bisher alle Begehren abgelehnt. Ich bitte Sie, bei den Krediten für die Wohnsanierungen eine Ausnahme zu machen, und zwar auch aus finanztechni- schen Gründen.
Wir haben beim Bund das System der Verpflichtungs- und der Zahlungskredite. Bei diesem Konto haben Sie letztes Jahr einen Verpflichtungskredit von rund 18 Millionen bewil- ligt. Die Verwaltung war berechtigt, aufgrund dieses Beschlusses Verpflichtungen in der Höhe dieses Betrags einzugehen. Deshalb können Sie nicht dieses Jahr kommen und sagen, dass das, was die Verwaltung mit Zustimmung des Parlamentes beschlossen hat, nicht ausbezahlt werden dürfe. Seitdem ich im Rat bin, haben wir diese Uebung bei den Wohnsanierungen mindestens vier- bis fünfmal durch- gespielt. Wenn wir nicht für eine Uebereinstimmung zwi- schen Verpflichtungs- und Zahlungskredit sorgen, kann das System nicht funktionieren.
Schon aus diesen technischen Gründen bitte ich Sie, die- sem Kredit, so wie er ursprünglich vorgesehen worden ist, zuzustimmen. Ich weiss nicht, ob die Finanzkommission dieses Zusammenspiel wirklich beachtet hat. Es wäre ein Systembruch. Das Subventionsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass wir immer eine Uebereinstimmung zwischen Ver- pflichtungs- und Zahlungskredit haben.
Wie Herr Bürgi gesagt hat, handelt es sich um bescheidene Beiträge von 20 000 bis 30 000 Franken. Die betroffenen Familien verdienen es, anständige Wohnverhältnisse zu er- halten.
Bitte stimmen Sie deshalb dem ursprünglichen Begehren des Bundesrats zu.
Fehr, Berichterstatter: Beim letzten Antrag aus diesem Paket geht es nicht um eine Grundsatzdiskussion über Berechtigung und Sinn der Beiträge zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten. Es geht einzig um die Frage, ob eine massvolle Kürzung, wie sie der Bundesrat und die Kommission im Gesamtinteresse vorschlagen, zumutbar sei oder nicht. Man darf auch in diesem Fall die Auswirkungen nicht überschätzen.
Herr Columberg hat gesagt, dass die Beiträge bescheiden seien, d. h. also, dass auch die Auswirkungen einer solchen Kürzung nur bescheiden sein können. Der Mechanismus, Herr Columberg, ist den Kommissionen vertraut. Die Ver- pflichtungskredite setzen den Rahmen, in dem man sich insgesamt engagieren kann. Die Zahlungskredittranchen im jährlichen Budget geben den Rhythmus für Zusicherungen und Auszahlungen an, nicht nur hier; es gibt zahlreiche Gebiete, in denen dies so ist. Ich muss Sie bitten, dem Aufruf von Herrn Columberg und dem Antrag von Herrn Bürgi nicht zu folgen, also keine Ausnahme zu machen, denn dies wäre kaum zu begründen. Nachdem Sie nun auf der ganzen Linie die Anträge von Bundesrat und Kommission gutgeheissen haben, soweit derartige Angelegenheiten betroffen sind, wäre es nicht zu begründen, in diesem Fall abzuweichen. Ich ersuche Sie, den Antrag von Herrn Bürgi abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: Il ne s'agit pas ici de discuter du bien-fondé de l'indemnité due à Kaiseraugst mais simple- ment d'appliquer la loi fédérale du 18 décembre 1968 sur les finances de la Confédération. A son article 3, alinéa 2, elle rappelle le principe de l'universalité et de l'unité du budget. A son article 7, alinéa premier, elle stipule que les crédits de paiement doivent être évalués sur la base d'un calcul rigou- reux des besoins financiers probables. A l'alinéa 2, elle précise que lorsqu'au moment de l'établissement du budget
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Budget de la Confédération 1989
une dépense probable ne repose pas encore sur une dispo- sition légale, le crédit de paiement est ouvert sous réserve de l'entrée en vigueur de celle-ci et il reste bloqué dans l'intervalle.
Nous avons à appliquer la loi comme chacun, par consé- quent il s'agit de repousser pour des questions législatives la proposition de Mme Leutenegger Oberholzer.
Bundespräsident Stich: Ich bitte Sie auch hier, dem Bundes- rat und der Finanzkommission, d. h. dieser Kürzung um 2 Millionen, zuzustimmen.
Der ursprüngliche Antrag, der durch Herrn Bürgi wieder aufgenommen wird, bedeutet, dass gegenüber 1986/87 die Zunahme für die à-fonds-perdu-Beiträge etwa einen Viertel betragen hätte. Wenn wir um 2 Millionen kürzen, beträgt die Zunahme gegenüber 1987 immer noch 1,8 Millionen Fran- ken. Herr Columberg muss sich um die Verpflichtungskre- dite keine Sorgen machen. Diese werden immer im gleichen Rahmen gekürzt, so dass hier keine Zusicherungen gemacht werden können, die nicht eingehalten werden. Das ist der Zweck der Zusicherungskredite. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass eine gewisse Symmetrie bestehen bleibt.
Man kann hier vielleicht den Vergleich zwischen dem Opti- misten und dem Pessimisten machen: Der eine sieht ein halbvolles Glas halbvoll, der andere halbleer. Trotz der Kür- zung erfolgt gegenüber den Vorjahren immer noch eine massive Aufstockung. Wir können nicht im Durchschnitt das Budget von 7 Prozent Zuwachs auf 6 Prozent herunterbrin- gen, wenn wir zu viele Positionen ausklammern. Das ist nicht möglich, und deshalb muss man in Positionen mit Handlungsspielraum kürzen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Kommission zuzu- stimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Bürgi Dagegen
45 Stimmen 50 Stimmen
Reichling: Ich spreche als Präsident des Zentralverbandes Schweizerischer Milchproduzenten zur Kürzung des Kredi- tes für die Käsereistruktur. Ich stelle dabei keinen Antrag. Die Finanzkommission beantragt, diesen Kredit für die Ver- besserung der Käsereistruktur von bisher 10 Millionen auf 5 Millionen zu kürzen. Es ist dies nicht die erste Kürzung. In früheren Jahren wurden unter dieser Position immer 12 Mil- lionen Franken eingesetzt. Schon durch die Kürzung von 12 auf 10 Millionen ist ein beträchtlicher Rückstand und Nach- holbedarf entstanden.
Beiträge erhalten unter diesem Kapitel nur Käsereien im Besitze von Genossenschaften und von privaten Käsern, während Verbandsbetriebe keine Beiträge erhalten. Die Finanzierung im Bereich der Käsereien erfolgt über die Käsermarge, soweit es sich um den Unterhalt und um Repa- raturen der Käsereien handelt. Wenn es sich aber um Käse- reierneuerungen handelt, ist in der Käsermarge kein Betrag eingesetzt. Diese Erneuerungen erfolgen über Bundesbei- träge. Dieses System hat den Vorteil, dass die Projekte genau geprüft werden und in die regionale Käsereistruktur integriert werden können. Es kann verhindert werden, dass unwirtschaftliche Käsereien erneuert werden. Hingegen können rationelle Betriebe gefördert werden, wodurch generell die Käseverwertung verbilligt wird. Es ist also aus- serordentlich kontraproduktiv, wenn man auf der einen Seite die Verwertungskosten der Käseunion kritisiert und kürzen will und auf der anderen Seite die Massnahmen zur Verbesserung dieser Situation ebenfalls kürzt.
In vielen Fällen geht es um die Aufrechterhaltung der betref- fenden Dorfkäsereien. Wo die Einrichtungen nicht mehr brauchbar sind und die hygienischen, die qualitativen Ver- hältnisse nicht mehr genügen, muss saniert oder die Käse- herstellung aufgegeben werden. Wenn die Mittel fehlen, werden Stillegungen nicht vermieden werden können; damit würde die Milch in die Butterzentralen, in die Milch- pulverwerke oder in die zentralen Molkereien abwandern.
Dort kann sie aber nicht kostengünstiger verwertet werden, weil für die kostendeckende Milchverwertung (Konsumn- milch, Frischprodukte, Dessertprodukte) im ganzen Land schon heute genügend Milch zur Verfügung steht.
Bisher konnten im Jahr durchschnittlich mit 10 Millionen 40 Projekte saniert werden. Gegenwärtig besteht noch ein Zahlungsrückstand aus früheren Beschlüssen im Ausmass von 2,5 bis 3 Millionen Franken, die im Jahr 1989 abgerech- net werden müssen. 20 Projekte sind bereits beschlossen und den Genossenschaften im Prinzip zugesichert. Ein Teil dieser Bewilligungen müsste zurückgezogen und auf ein späteres Jahr verschoben werden.
Eine Kompensation der Strukturverbesserungsbeiträge durch Erhöhung der Käsermarge wäre ausgesprochen unwirtschaftlich. Es würde den Bund über die Käseverwer- tung das Vielfache an Mitteln kosten. Zudem liegen von den letzten 20 Projekten mehr als die Hälfte im Berggebiet, wo es auch um die Erhaltung der dezentralen Besiedlung geht. Ich frage deshalb Herrn Bundespräsident Stich: Können wir für die nächsten Jahre weiter planen? 5 Millionen pro Jahr reichen für die Erhaltung der Käsereien nicht aus. Müssen wir eine Liquidationsplanung einführen, oder können wir damit rechnen, dass in den nächsten Jahren die Käserei- struktur trotzdem als die günstigste Milchverwertung (neben den Frischprodukten) aufrechterhalten werden kann?
Für das nächste Jahr müssen wir mit Planungen sowieso aufhören, wenn das Budget auf 5 Millionen zurückgeht. Wir haben schon zuviele Projekte, auch für das Jahr 1990 und wahrscheinlich auch für 1991. Man kann nicht von Jahr zu Jahr eine neue Gangart einschalten. Damit diese Projekte, die eine Durchlaufsfrist von zwei bis drei Jahren haben, geplant, die Materialien bestellt und die Bauten ausgeführt werden können, ist auch eine langfristige Krecitplanung nötig.
Ich bitte Herrn Bundespräsident Stich, uns die künftige Politik zu erläutern.
Bundespräsident Stich: Ich habe Ihnen bereits gesagt, dass ich nicht der zuständige Volkswirtschaftsminister bin, son- dern höchstens sein Stellvertreter. Das bin ich tatsächlich. Aber die Antwort auf diese Frage kann man nicht einfach so aus dem Aermel herausschütteln; sondern Planung setzt voraus, dass man die Projekte prüft und Prioritäten setzt. Und dass man Prioritäten setzt, ist selbstverständlich. Also muss sich Herr Reichling mit dem Volkswirtschaftsdeparte- ment auseinandersetzen. Andererseits zahlen wir schon sehr lange solche Strukturbeiträge, und Strukturbeiträge sollten nicht zu einem dauerhaften Instrumentariumn werden.
Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1608 hiervor - Voir page 1608 ci-devant
Präsident: Wir kommen zurück zum Finanzdepartement, zum Antrag Leutenegger Oberholzer zur Position 374.01, Entschädigung Kaiseraugst. Es handelt sich dabei um einen gesperrten Kredit. Das Geschäft kommt in einer speziellen Botschaft vor den Rat, und Sie werden dann über den Kredit debattieren und Beschluss fassen können. Frau Leuteneg- ger Oberholzer hatte keine Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen; sie beharrt aber auf der Abstimmung über die- sen Antrag, und hierauf hat sie selbstverständlich Anspruch. Sie hat das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.
Frau Leutenegger Oberholzer: Zuerst möchte ich mich für meine vorherige Abwesenheit entschuldigen und dem Präsi- denten danken, dass ich noch das Wort für eine kurze persönliche Erklärung erhalte.
Ich ersuche Sie, die 350 Millionen Franken für die Entschä- digung an die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG aus dem Vor- anschlag 1989 zu streichen:
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1989
Erstens liegt dazu noch kein rechtskräftiger Beschluss vor; die politische Debatte dazu hat noch nicht stattgefunden, die Kommissionsberatungen zu der Vorlage wurden noch gar nicht aufgenommen.
Zweitens würde die Gutheissung der 350 Millionen Franken im Rahmen des Budgets eine politische Weichenstellung darstellen, wäre also ein Präjudiz für die Ausrichtung der Entschädigung.
Der Bundesrat geht offenbar davon aus, dass der Betrag oppositionslos gutgeheissen werden wird. Das ist aber nicht der Fall! Wir haben immer noch Gelegenheit, sollte ein rechtskräftiger Entscheid dazu vorliegen, diese Entschädi- gung auf dem Wege des Nachtragskreditverfahrens zu be- willigen.
Ich ersuche Sie deshalb, heute der Streichung zuzu- stimmen.
Fehr, Berichterstatter: Nachdem die Erklärung auch eine kurze Begründung umfasste, möchte ich Sie einfach auf die Rechtslage hinweisen. Massgeblich für die Aufstellung des Voranschlags ist das Bundesgesetz über den eidgenössi- schen Finanzhaushalt. Sie finden es in unserem grünen Handbuch unter Ziffer 61.
Dieses Gesetz schreibt in Artikel 3 Absatz 2 vor, dass unter anderem der Grundsatz der Vollständigkeit zu beachten sei. Besonders wichtig ist dann aber Artikel 7, der sich mit dem Fall befasst, der uns hier eigentlich interessiert. Absatz 2 dieses Artikels: «Für voraussehbare Ausgaben, denen bei der Aufstellung des Voranschlags noch die Rechtsgrund- lage fehlt, sind die entsprechenden Zahlungskredite aufzu- nehmen; sie bleiben gesperrt, bis die Rechtsgrundlage in Kraft tritt.» Genau dies ist der Fall bei Kaiseraugst:das Geschäft ist an das Parlament geleitet, aber noch nicht beschlossen. Das Finanzhaushaltgesetz schreibt vor, dass wir solche Beträge aufnehmen müssen. Der Verweis auf den Nachtrag ist nicht korrekt.
Ich bitte Sie daher, den Antrag von Frau Leutenegger Ober- holzer abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: M. Columberg se demandait si la Commission des finances avait bien apprécié la situation. En réalité, Monsieur Columberg, nous pouvons vous dire que la Commission des finances a, à l'unanimité, approuvé la proposition du Conseil fédéral, faite par le Département de l'économie publique, d'alléger de deux millions dans le cadre de l'exercice des 277 millions dont on a parlé très souvent depuis deux jours; elle a accepté cette proposition parce que, non pas comme le craint M. Bürgi, elle ne mar- que pas un coup d'arrêt à cet effort d'amélioration du logement dans les régions de montagne. Il ne s'agit pas d'une telle mesure dans le sens où, même avec une réduc- tion de deux millions de francs, on est encore 1,8 million plus haut qu'en 1987. Il y a donc la poursuite d'un effort qui mérite d'être soutenu mais avec une fixation de priorités qui peut être plus rigoureuse.
Nous avons la conviction qu'ainsi nous ne portons pas un coup d'arrêt, nous ne remettons pas en cause la politique d'amélioration du logement dans les régions de montagne en proposant cette réduction. En approuvant ces deux mil- lions, vous poursuivez l'effort qui a été accepté par le Conseil fédéral dans le paquet qui a été approuvé à l'unani- mité par la Commission des finances.
Bundespräsident Stich: Der Kommissionspräsident hat bereits dargelegt, dass Sie hier nicht entscheiden, ob der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG 350 Millionen Franken bezahlt werden oder nicht. Das können Sie in der Frühjahrs- session beschliessen. Aber wenn vorauszusehen ist, dass ein Betrag bezahlt werden soll - der Bundesrat hat diesen Vertrag abgeschlossen, Sie können ihn gutheissen oder ablehnen -, so muss der Betrag nach geltendem Recht ins Budget aufgenommen werden. Er bleibt aber selbstver- ständlich gesperrt, bis eine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Das ist das übliche Verfahren. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Leutenegger Oberholzer Minderheit
Dagegen
offensichtliche Mehrheit
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Antrag Fischer-Seengen 802 Bundesamt für Verkehr 391.01 Forschungs- und Studienaufträge Fr. 5 900 000
(anstelle von Fr. 1 200 000)
(Erhöhung des Budgets Neat von 300 000 auf 5 000 000 Franken)
Proposition Fischer-Seengen 802 Office fédéral des transports 391.01 Mandats de recherche et d'étude Fr. 5 900 000
(au lieu de 1 200 000)
(Porter le crédit NLFA de 300 000 à 5 000 000 francs)
Fischer-Seengen: Ich bin mir bewusst, dass ich jetzt ein doppeltes Sakrileg begehe:
Bei meiner Fraktion, den Freisinnigen, sind Anträge auf Erhöhung des Budgets höchst unbeliebt.
Die Finanzkommission hat sich mit meinem Antrag nicht auseinandersetzen können, was ebenfalls ein Nachteil ist. Mein Anliegen ist aber sachlich bedeutungsvoll und drin- gend, weshalb ich diesen Antrag trotzdem stelle.
Bei der Durchsicht des Voranschlages der Eidgenossen- schaft für 1989 habe ich festgestellt, dass für die neue Alpentransversale Neat lediglich ein Betrag von 300 000 Franken zur Fertigstellung und Ergänzung der Botschaft vorgesehen ist. Ich halte diesen Betrag angesichts der Situa- tion, in der wir uns befinden, für zu tief und beantrage deshalb dessen Erhöhung auf 5 Millionen Franken, um im kommenden Jahr jene Arbeiten vorantreiben zu können, welche projektunabhängig sind und für die deshalb der Variantenentscheid nicht abgewartet werden muss.
Es ist uns allen zur Genüge bekannt, dass der Druck der EG- Staaten auf die Schweiz hinsichtlich Gütertransit ständig steigt und wir nicht darum herumkommen, diesem europäi- schen Anliegen in der einen oder anderen Form Rechnung zu tragen. Wenn wir die Erhöhung der Höchstgewichte auf 40 t vermeiden wollen, und hierüber sind sich bis jetzt alle einig gewesen, müssen wir so rasch als möglich eine taugli- che Alternative anbieten. Auch wenn wir kurzfristig diese Forderung mit dem Ausbau gewisser bestehender Eisen- bahnstrecken wenigstens teilweise erfüllen können, ist doch auch völlig unbestritten, dass wir so rasch als möglich mit der Erstellung einer neuen Alpentransversale eine definitive Lösung realisieren müssen, die den Bedürfnissen auf län- gere Frist Rechnung trägt.
Zu Recht wird deshalb immer wieder darauf hingewiesen, dass die Arbeiten am Neat-Projekt zügig vorangetrieben werden sollen, damit diese Transitlinie, wo immer sie auch durchführt, sobald als möglich in Betrieb genommen wer- den kann. Die Rede ist von Baubeginn 1995 und Inbetrieb- nahme ungefähr im Jahre 2010.
Und nun wird uns ein Budget vorgelegt, welches für «Ergän- zungsarbeiten für Botschaft und Vorbereitung Realisie- rung>> ganze 300 000 Franken vorsieht. Wenn man davon ausgeht, dass dieser Betrag für die Durchführung der Ergänzungsarbeiten für die Botschaft noch ausreichen könnte, so bleibt mit Sicherheit nichts mehr übrig für wei- tere Vorarbeiten, welche dringend notwendig sind, wenn wir die knappen Termine einhalten wollen. Da muss man sich schon fragen, wie ernst es dem Bundesrat mit diesem Vor- haben überhaupt ist.
Es vergeht keine Woche, in der nicht Verhandlungen zwi- schen Mitgliedern unserer Landesregierung und ausländi- schen Ministern über konkrete Fragen im Zusammenhang mit der europäischen Integration stattfinden. Der Bundesrat setzt alles daran, die Stellung der Schweiz im künftigen
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Europa so weit als möglich zu verbessern. Angesichts dieser intensiven Bemühungen fehlt mir das Verständnis für die Tatsache, dass zur Realisierung des wichtigsten Anliegens, welches die übrigen europäischen Staaten der Schweiz gegenüber haben, nicht mehr Dampf aufgesetzt wird. Zu Recht muss man sich bei einem solchen Verhalten in Brüs- sel die Frage stellen, ob in der Schweiz der Wille zur baldi- gen Realisierung dieser Alpentransversale tatsächlich vor- handen sei. Jedenfalls ist der Budgetposten von 300 000 Franken nicht geeignet, die Verhandlungsposition unserer Unterhändler bei der EG zu stärken.
Ich bin deshalb der Auffassung, dass die Vorarbeiten für die neue Alpentransversale mit aller Intensität vorangetrieben werden müssen. Für die nächste Zukunft gilt es, jene Arbei- ten an die Hand zu nehmen, welche vom noch zu fällenden Linienführungsentscheid unabhängig sind, und alles vorzu- kehren, um die Realisierungszeit so kurz als möglich zu halten. Meine Erkundigungen haben ergeben, dass bereits 1989, bevor der Linienführungsentscheid gefallen ist, fol- gende Vorarbeiten aufgenommen werden können: Verstär- kung der Gesamtleitung des Neat-Vorhabens mit Organisa- tion der Beteiligten, Einbezug der Betroffenen und Oeffent- lichkeitsarbeit, Betrag etwa eine Million Franken; Vertiefung der bisherigen Abklärungen hinsichtlich Finanzierungsmo- dell und Mittelbeschaffung sowie Rechtsform der Träger- schaft, auch eine Million Franken; Erarbeiten der betriebli- chen und technisch-wirtschaftlichen Grundlagen, insbeson- dere der Nutzungsziele und des Gesamtkonzeptes Neat, der technischen Problemlösungen, der Planung der geologisch- geotechnischen Abklärungen sowie der Wirtschaftlichkeit des Neat-Systems, 2 Millionen Franken; projektgemässes Bearbeiten der betrieblichen, organisatorischen und admi- nistrativen Verbesserungsmöglichkeiten im europäischen Schienenverkehr, eine weitere Million Franken.
Aufgrund dieser Ueberlegungen komme ich zum Schluss, dass der entsprechende Budgetposten auf 5 Millionen Fran- ken erhöht werden muss. Ich möchte noch einmal betonen, dass die Bearbeitung aller dieser Studien vorerst nicht von einem Linienführungsentscheid abhängig ist. Vielmehr sind verschiedene dieser Abklärungen bereits für die mit der erwarteten Botschaft zum Variantenentscheid vorgesehe- nen Weichenstellungen notwendig. Sie bilden die Grund- lage für die anschliessenden Projektierungsarbeiten.
Mein Antrag hat den Zweck, die Durchführung jener Arbei- ten für die Neat zu ermöglichen, die im Jahr 1989 bereits geleistet werden können. Wenn wir den notwendigen Kredit nicht mit dem ordentlichen Budget bewilligen, so werden mit Sicherheit - dies haben meine Abklärungen ergeben - entsprechende Nachtragskreditbegehren gestellt. Gerade im vorhergehenden Votum haben wir vom Kommissionsprä- sidenten und vom Bundespräsidenten gehört, dass es eines der Budgetprinzipien sei, im Budget vollständig zu sein, selbst wenn gewisse Rechtsgrundlagen noch nicht vorhan- den sind. Wenn Sie diesem Grundsatz nachleben wollen, müssen Sie meinem Antrag zustimmen, aber auch sachlich verdient er Ihre Aufmerksamkeit. Darüber hinaus beabsich- tigt der Antrag, die Glaubwürdigkeit der Schweiz in dieser Sache unter Beweis zu stellen, die Bereitschaft unseres Landes zu signalisieren, jenen Beitrag zum europäischen Transitverkehr zu leisten, der von der Schweiz erwartet wird und der von der Schweiz erwartet werden darf.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Frau Stocker: Ich glaube, es macht hier Schule, dass man gigantische Sachen vertritt und sie gleich ins Budget nimmt, damit sie beim Nichtbewilligen auch sofort wieder entschä- digt werden können! Nach allem, was zum Antrag Leuteneg- ger Oberholzer gesagt worden ist, könnte man auch hier den vom Antragsteller geforderten Betrag ins Budget auf- nehmen und ihn einfach irgendwo auf ein Sperrkonto legen. Ich bitte Sie doch dringend: Nehmen wir unsere parlamenta- rische Arbeit ernster! Wir haben Budgetposten zu bewilli- gen, für die eine Rechtsgrundlage besteht, welche demokra- tisch zu einer solchen erhoben worden ist; hingegen haben wir hier keinen Budgetauftrag für Gigantismus!
Mühlemann: Ich habe sehr grosses Verständnis für die rigorose Haltung des Rates gegenüber allen Vorstossen, die hier den Finanzhaushalt verändern möchten. Wir haben allen Grund, sparsam zu sein und Ausgaben zu streichen. Beim Antrag Fischer handelt es sich meines Erachtens aber um eine echte Investition.
Wenn Sie das Budget studiert haben, stellen Sie fest, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres entstanden ist. Damals war im Bereich Alpentransversale nicht alles bekannt. Wir sind jetzt daran, die Varianten der Alpentrans- versale zu prüfen. Wir wissen alle, dass es eilt und wir in kurzer Zeit hier Lösungen vorlegen müssen. Die grosse Schwierigkeit besteht darin, einen nationalen Konsens zu finden.
Zur Ueberraschung vieler Verkehrsfachleute ist im Verlaufe des vergangenen Jahres eine neue Variante aufgetaucht, die Variante Gotthard-Ost, die eine Chance bietet - sofern Sie sie noch nicht kennen -, zu einem Konsens zu kornmen. Es ist ein Versuch, auf einer neuen Strecke etwas zu bauen, was viele Vorteile bringen würde und viele Nachteile verhin- dern könnte. Wir würden den Kanton Uri dabei aussparen und könnten direkt über den Kanton Glarus und den Kanton Graubünden Biasca mit Schwyz verbinden. Wir hätten eine Verkürzung der Bauzeit von etwa zwei bis drei Jahren. Es müssten keine Vertikalschächte gebaut werden, sondern man könnte bei Netstal und bei Truns direkt in den Berg eingreifen. Fachleute, die das geprüft haben, sind der Mei- nung, dass das eine Chance ist. Aber diese Chance muss jetzt im Detail, vor allem im geologischen Bereich, überprüft werden. Es ist bei dieser Gelegenheit auch darauf hinzuwei- sen, dass all diejenigen, die für die Variante Splügen sind, hier eine Chance haben, einen sinnvollen Anschluss zu finden.
Darum sollten wir alles unternehmen, um mindestens die Prüfung dieser Variante zu ermöglichen. Dazu braucht es in nächster Zeit mindestens 2 Millionen Franken. Ich halte des- halb den Antrag von Herrn Fischer nicht für so sinnlos, wie ihn Frau Stocker dargestellt hat. Es ist ein echter Versuch, hier eine Chance wahrzunehmen, um rascher und schneller zu besseren Resultaten zu kommen.
Ich bitte Sie, aussergewöhnliche Probleme zu sehen und auch einmal eine aussergewöhnliche Lösung zu akzep- tieren.
Fehr, Berichterstatter: Ich ersuche Sie, den Antrag abzuleh- nen. Wir können nicht 2 Millionen bei den Investitionshilfen für Berggebiete kürzen und eine Viertelstunde später - wirklich aus der Hüfte geschossen, nehmen Sie mir das nicht übel, Herr Fischer - 4,7 Millionen für Studien, bei denen sich auch die Befürworter nicht einig sind, wozu sie dienen sollen, bewilligen. Herr Mühlemann hat urs soeben dargelegt, es gebe eine neue Variante, für deren Abklärung man Mittel brauche. Herr Fischer hat uns dargelegt, es gehe um Studien, die variantenunabhängig seien. Also nicht ein- mal das ist unter den Befürwortern klar! Wenn man ein Bundesamt fragt, ob mehr Mittel sinnvoll verwendet werden könnten, wird man Ihnen immer sagen, dies gehe. Man wird auch durchaus sinnvolle Vorstellungen entwickeln. Aber jetzt geht es darum, was nötig und was unerlässlich ist. Die ganze Budgetberatung stand unter diesem Zeichen. Es kann nur bewilligt werden, was unerlässlich ist.
Nach meinen Informationen - auch von Bundesrat und Verwaltung - sind die im Voranschlag 1989 eingestellten Mittel ausreichend für die jetzt anstehenden Arbeiten. Es besteht kein Studienprogramm, das weitere Mittel, geordnet nach ihrer Verwendung, einsetzen will. Das ist meines Erachtens eine unerlässliche Voraussetzung, wenn es um derartige Summen geht.
Der Vergleich mit dem vorangehenden Antrag hinkt, Herr Fischer-Seengen. Bei Kaiseraugst ist eine Vorlage vom Bun- desrat verabschiedet und ans Parlament geleitet; worden. Daher sind wir nach Finanzhaushaltgesetz gehalten, jenen Betrag aufzunehmen. Hier haben wir es mit Vorstellungen zu tun, die noch nicht einmal auf Ebene Bundesrat
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1989
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beschlossen worden sind. Daher haben wir keinen Anlass, hier eine Summe in den Voranschlag aufzunehmen. Ich ersuche Sie, den Antrag abzulehnen.
M. Frey Claude, rapporteur: A ce poste budgétaire, sur les 1 200 000 francs qui sont inscrits, 300 000 francs sont pré- vus pour les études pour la nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes. Ces 300 000 francs sont destinés aux travaux complémentaires dans le cadre de l'élaboration du message du Conseil fédéral et pour la préparation de la réalisation. Aller au-delà, c'est mettre la charrue devant les boeufs! Vous avez raison, Monsieur Mühlemann, il ne s'agit pas ici d'une question de rigueur budgétaire. En effet, une fois le choix fait, l'investissement devrait être consenti, vous avez raison, mais il s'agit ici d'un autre principe essentiel, à savoir la rigueur dans l'approche d'un dossier.
Le débat que nous aurons quant au choix de la nouvelle ligne ferroviaire à travers les Alpes sera un débat extrême- ment important, vital, pour notre pays et pour certaines de ses régions. Dès lors, il s'agit, quelle que soit l'urgence du dossier, de procéder dans l'ordre! J'observe qu'une procé- dure de consultation est en cours et qu'elle n'arrivera à échéance que l'an prochain. Ne préjugeons pas de la que- stion par des études dont on nous dit au sein même de l'administration, qu'elles ne nécessitent pas de crédits sup- plémentaires. Si vous votez 5 millions, l'administration n'a pas d'idée concernant leur utilisation. Ou alors - et ce serait plus grave - on préjugerait de la décision. Et le sentiment quelque peu désagréable qu'on pourrait avoir face à cette proposition, c'est que, d'une certaine manière, on a une idée derrière la tête. On nous dit que ces 5 millions pourraient être utilisés pour l'ensemble des études, pour l'ensemble des variantes. Pourquoi autant pour l'ensemble des varian- tes? Attendons de connaître la variante retenue. Mais si on n'a pas d'idée pour l'ensemble des variantes, c'est peut-être qu'on en a une pour forcer l'étude sur une variante bien précise. J'aimerais que ce sentiment désagréable ne soit pas confirmé ici par le vote de la proposition de M. Fischer et nous vous engageons à la rejeter.
Bundespräsident Stich: Ich bitte Sie, diesen Antrag abzuleh- nen. Er lässt sich nicht vergleichen mit dem Antrag zu «Kaiseraugst».
Hier geht es um einen Posten für Verwaltungsausgaben. Die Rechtsgrundlage ist also vorhanden. Aber verantwortlich für diesen Posten ist der Direktor des Amtes. Er muss uns im voraus sagen, wieviel Geld er voraussichtlich benötigt. Es wäre völlig falsch, wenn das Parlament der Verwaltung zusätzliche Mittel bewilligen würde. Sie gibt dann mehr Geld aus, einfach weil sie es bekommen hat und um zu beweisen, dass dieser Antrag eben richtig war.
Es ist Sache des Direktors, dafür zu sorgen, dass er die nötigen Mittel hat, um seine Aufgaben zu erfüllen. Allenfalls muss er mit einem Nachtragskreditbegehren kommen. Aber dieses Nachtragskreditbegehren, Herr Fischer-Seengen, wird ganz sicher nicht so hoch sein. Ein Nachtragskreditbe- gehren bei Verwaltungsausgaben ist oftmals ein Einge- ständnis, dass man nicht an die Zukunft gedacht hat. Da soll der entsprechende Direktor auch dazu stehen, das müssen Sie ihm nicht abnehmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Fischer-Seengen Dagegen
Minderheit
offensichtliche Mehrheit
Antrag Dreher 802 Bundesamt für Verkehr 413.31 Abgeltung regionaler Personenverkehr
Fr. 323 000 000 (-200 000 000)
413.35 Infrastrukturleistung an SBB
Fr. 428 000 000 (-300 000 000)
Proposition Dreher 802 Office fédéral des transports 413.31 Trafic régional des voyageurs des CFF, indemnisation
Fr. 323 000 000 (-200 000 000)
413.35 Prestations pour l'infrastructure versée aux CFF Fr. 428 000 000 (-300 000 000)
Dreher: Mein Antrag ist - was die beiden Positionen betrifft - als Einheit zu betrachten. Ich habe ordnungspolitische Gründe, welche mich veranlassen, ihn zu stellen.
Herr Kollege Eisenring hat Ihnen heute morgen im Zusam- menhang mit dem Käse ein Plädoyer für die Marktwirtschaft gehalten.
Ich befasse mich jetzt mit dem «Käse» im «Verkehr»: Auslö- ser dieser masslosen Subventionspolitik war - wie Sie wis- sen - nicht eine Nachfrage des Marktes, sondern das soge- nannte Waldsterben, das auch da als Umverteilungsinstru- ment wirksame Dienste leistete. Wir haben eine Subven- tionswirtschaft im öffentlichen Verkehr ohne Limite aufge- baut, Giesskannenpolitik übelster Sorte. Wir machen genau das - nämlich Planwirtschaft -, was Herr Gorbatschow in der Sowjetunion zu bekämpfen versucht.
Man spricht von verdichteten Fahrplänen, grösseren Kapazi- täten und erhält als Resultat fast leere Züge ausserhalb der Stosszeiten. Das ist die Realität. Der öffentliche Verkehr wird heute zu Wegwerftarifen angeboten. Die staatliche Trans- portleistung wird zu einem Preis verkauft, verschleudert oder verscherbelt, der völlig ausserhalb der nachgewiese- nen Marktrealität steht. Das sind die Fakten, das ist nicht wegzudiskutieren. Natürlich ist es angenehm, wenn man mit Halbtaxabonnements und Generalabonnements für sage und schreibe Fr. 39.15 am gleichen Tag in der ersten Klasse von St. Margrethen nach Genf und zurück fahren kann. Jeder Kleinwagen verbraucht mehr an Benzin, als Sie da aufzuwenden haben.
Die Finanzlage der schweizerischen Transportunterneh- mungen wird aber deswegen nicht besser. Wir nähern uns der Katastrophe. Wir kommen - wie auch in der Landwirt- schaft - um Strukturanpassungen im grossen Rahmen nicht herum. Das wird nicht 1988 sein und nicht 1989. Aber die Realität wird uns einholen. Ich nenne Ihnen einige Beispiele: Frequenzen sind heute der Begriff, wenn vom öffentlichen Verkehr gesprochen wird; von Franken redet praktisch nie- mand mehr. Das führt dann zu so jubelnden Zeitungsarti- keln wie etwa im «Zuger Tagblatt», Nummer 131/1988: «ZVB: Nochmals 22 Prozent mehr Passagiere.» Dass das Defizit gleichzeitig um 42,8 Prozent zugenommen hat, wird klein und hässlich - wie es sich gehört - im Text versteckt. So wird doch die Oeffentlichkeit, so werden die Steuerzahler irregeführt.
«Aktionäre dürfen stolz sein», titelte «Der Bund» am 22. Juni 1988. Man hat ein von 9,07 auf 9,4 Millionen Franken ver- grössertes Defizit bei der Bern-Neuenburg-Bahn gefeiert. Das ist auch die Realität.
Die Deutsche Bundesbahn hat 120 000 Millionen DM Schul- den als Folge einer Politik, welche die Marktkräfte missach- tet und einer Fiktion von angeblichen Transportbedürfnis- sen des öffentlichen Verkehrs das Wort geredet hatte.
Immerhin, es bessert. In der «Weltwoche» hat in Num- mer 44/1988 immerhin der geschäftsführende Chefredaktor, Rudolf Bächtold, festgehalten: «Ein Lebensbereich - Mobili- tät - wird von Staates wegen massiv subventioniert, ohne dass eine Notwendigkeit besteht: Warum muss dem Bankdi- rektor, der Unternehmerin, dem Handwerker, der Anwäl- tin .... » - ich füge bei: dem Pendler, dem Touristen, dem
Weekendreisenden - « .... von der öffentlichen Hand das Reisen verbilligt werden? Fahren wir mit der bisherigen Preispolitik bei den öffentlichen Transportanstalten weiter wie bisher, institutionalisiert sich ein Fass ohne Boden. Was 'Verkehr' wert ist, wird undurchsichtig. Niemand bezahlt mehr einen angemessenen Preis. Freilich täuschen sich Steuerzahlerin und Steuerzahler selbst. Die Zeche berappen sie so oder so. Mit Milliardenbeiträgen.» Das ist die Realität, daran führt kein Weg vorbei.
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Wir stehen mitten im Wahlkampf für die Nationalratswahlen 1991. Diese Verschwendungswirtschaft wird ein Thema wer- den! Ich sage Ihnen das hier und heute, weil es zu einem gemacht werden wird. Sie können sich auf die Dauer nicht am Markte vorbeischleichen; Sie können nicht Umvertei- lung über Bahntarife betreiben, wenn auch im öffentlichen Verkehr das Wort Markt und Marktwirtschaft nicht völlig seines Sinnes beraubt werden soll. Es geht um 500 Millio- nen Franken, die zu streichen ich Ihnen beantrage. Diese 500 Millionen Franken können in der Vernehmlassung über die neue Bundesfinanzordnung als Rabatt bei der direkten Bundessteuer, als Manipuliermasse verwendet werden.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 11.20 Uhr La séance est levée à 11 h 20
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1989 Budget de la Confédération 1989
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.11.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
1608-1626
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Ref. No
20 016 906
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