Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
705
betreiben, über diesen Bau und Betrieb in einem allgemein- verbindlichen Bundesbeschluss zu befinden ist, der dem Referendum untersteht.
Texte de la motion du 8 juin 1988
Le Conseil fédéral est prié de présenter aux Chambres, en vertu de l'article 23 de la Constitution fédérale, deux arrêtés fédéraux.
Le premier, qui sera sans portée générale et donc non sujet au référendum facultatif, habilitera le Conseil fédéral à racheter au nom de la Confédération à la société anonyme de la centrale nucléaire de Kaiseraugst son projet de cen- trale, y compris les terrains, objets et tous droits afférents. Le second, de portée générale et donc sujet au référendum, établira que, s'il advenait que la Confédération procède à l'acquisition visée par le premier arrêté, et que l'on envisage ultérieurement de construire la centrale de Kaiseraugst et de l'exploiter, cette construction et cette exploitation feront l'objet d'un nouvel arrêté fédéral de portée générale, donc sujet au référendum.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 2.2.9.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
88.468
Motion Hunziker Elektrizitätsversorgung der Schweiz und Offen- haltung der Option Kernenergie
Approvisionnement du pays en électricité et sauvegarde de l'option nucléaire
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1988
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten die nötigen Anträge für die Realisierung jener Massnahmen zu stellen, die erforderlich sind, um auch bei einer Nichtrea- lisierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst die Elektrizitäts- versorgung der Schweiz sicherzustellen und die Option Kernenergie offenzuhalten.
Unter solchen Massnahmen sind vor allem zu verstehen:
Förderung der Forschung und praxisorientierten Anwen- dung von alternativen Energien und anderen kleintechnolo- gischen Anlagen;
Erneuerung bestehender Wasserkraftwerke mit Lei- stungserhöhung und selektiver Errichtung neuer Werke unter Beachtung der Landschaftsverträglichkeit;
Erleichterung der Errichtung von Kombi-Kraftwerken auf Gasbasis unter Einsatz als Wärmekraftkoppelungsanlagen; - Ermöglichung der Nachrüstung und Erneuerung beste- hender Kernkraftwerke;
Sicherung des nukleartechnischen Know-hows durch Fortführung von Forschung und Entwicklung, v. a. auch auf dem Gebiet neuerer Reaktorlinien und des Heizreaktors;
Unterstützung der Nagra bei der Lösung des Problems der Entsorgung nuklearer Rückstände, v. a. durch admini- strative Vereinfachung sowie durch rasche und sachbezo- gene Entscheide über hängige Gesuche;
Revision des Atomgesetzes im Sinne einer Vereinfachung und Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens.
Texte de la motion du 9 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédérales les projets nécessaires en vue de la réalisation des mesures qui s'imposent si l'on veut, au cas où la centrale nucléaire de Kaiseraugst ne serait pas construite, garantir l'approvisionnement du pays en électricité et ne pas renon- cer d'avance à l'option nucléaire.
Ces mesures doivent notamment avoir pour but:
d'encourager la recherche fondamentale et la recherche appliquée dans le domaine des énergies de substitution et des petites installations de production d'énergie;
de moderniser les centrales hydroélectriques existantes en augmentant leur puissance et de construire de nouvelles installations qui seront soigneusement sélectionnées parmi les projets envisageables, compte tenu de la protection de la nature et du paysage;
de faciliter la construction de centrales combinées fonc- tionnant au gaz qui seraient équipées d'installations de couplage chaleur-force;
de rendre possible le rééquipement et la modernisation des centrales nucléaires existantes;
de perfectionner notre savoir-faire en matière de techni- que nucléaire en poursuivant nos efforts de recherche- développement, avant tout dans les domaines des nouvelles filières de réacteurs et des réacteurs de chauffage;
de soutenir la CEDRA dans sa recherche d'une solution au problème de l'élimination des déchets nucléaires, avant tout en simplifiant les procédures administratives et en décidant des demandes en suspens de manière rapide et objective;
de modifier la loi sur l'énergie atomique pour simplifier et accélérer la procédure d'autorisation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Béguin, Cava- dini, Cottier, Danioth, Delalay, Dobler, Ducret, Flückiger, Gautier, Hänsenberger, Huber, Kündig, Lauber, Meier Hans, Reichmuth, Reymond, Roth, Ruesch, Schoch, Schönenber- ger, Seiler, Uhlmann, Villiger, Ziegler, Zimmerli, Zumbühl (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Kernkraftwerk Kaiseraugst stellte bis anhin in der Pia- nung der Elektrizitätswirtschaft ein wichtiges Element für die Sicherung der Stromversorgung in den neunziger Jah- ren dar. Ein allfälliger Beschluss, dieses nicht zu realisieren, wäre unverantwortlich, wenn nicht gleichzeitig aufgezeigt würde, wie die Elektrizitätsversorgung der Schweiz auch ohne dieses Werk sichergestellt werden kann. In diesem Sinn wird der Bundesrat aufgefordert, den eidgenössischen Räten seine Vorstellungen zu unterbreiten und - wo Mass- nahmen des Bundes erforderlich sind - die entsprechenden Anträge zu stellen.
Im Sinne der GEK-Postulate ist der sparsamen und rationel- len Energieverwendung hohe Priorität einzuräumen. Dazu gehört auch der Einsatz bestehender und neuer, fossil und nuklear betriebener Kraftwerke als Wärmekraftkopplungs- anlagen zur gleichzeitigen Erzeugung von Wärme und Strom mit hohem Wirkungsgrad. Da mit Elektrizität - im Gegensatz zu anderen Energieträgern - schon bisher spar- sam umgegangen worden ist, insbesondere seitens der Industrie, werden die Einsparungsmöglichkeiten bei dieser Energie bald einmal auf Grenzen der wirtschaftlichen Trag- barkeit und der politischen Akzeptanz stossen. Neben nach- frageseitigen Massnahmen ist deshalb auch auf der Ange- botsseite Vorsorge zu treffen.
Die sogenannten «alternativen Energien» werden zwar auf absehbare Zeit keinen Beitrag an die Energieversorgung, geschweige denn an die Elektrizitätsversorgung der Schweiz leisten können, der einige wenige Prozente über- steigt. Trotzdem soll deren Nutzung intensiv weiter erforscht und deren Anwendung in Pilotanlagen getestet werden. Da eine wirtschaftliche Nutzung dieser Energieformen vorläufig kaum möglich ist, erscheint eine staatliche Förderung der Forschungsanstrengungen unumgänglich. Generell sind Lösungen zu finden, welche die Energieproduktion in klei-
E 5 octobre 1988
706
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
neren Einheiten, mit sogenannter Kleintechnologie er- lauben.
Auch wenn neue hydraulische Kraftwerke nur noch errichtet werden sollen, wenn eine sorgsame Abwägung ergeben hat, dass der energiewirtschaftliche Nutzen den landschaftli- chen Eingriff rechtfertigt, soll die Erneuerung der bestehen- den Wasserkraftwerke unter Leistungserhöhung vorange- trieben und die Errichtung neuer Werke bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen ermöglicht werden.
Der Rückgriff auf fossile Energieträger zur Stromerzeugung ist unter den Aspekten Auslandsabhängigkeit und Oekolo- gie an sich nicht wünschbar. Gleichwohl ist für eine Ueber- gangszeit, um eine Versorgungslücke zu vermeiden, auch der Einsatz von modernen, schadstoffarmen Kombi-Kraft- werken auf Gasbasis ins Auge zu fassen, zumal die schwei- zerische Industrie auf diesem Gebiet führend ist. Zudem erhalten die Errichtung und der Betrieb von Kraftwerken im Inland Arbeitsplätze, die beim Import von Strom ins Ausland verlagert werden. Solche Werke sind als Wärmekraftkopp- lungsanlagen einzusetzen, um einen hohen Wirkungsgrad zu erzielen und den Brennstoff optimal zu nutzen.
Nach einem allfälligen Beschluss zur Nichtrealisierung des Kernkraftwerkes Kaiseraugst dürfte auch die Errichtung anderer Kernkraftwerke in der Schweiz vorläufig politisch nicht möglich sein. Gleichwohl lässt sich die Tatsache nicht wegdiskutieren, dass die Kernenergie geeignet ist, auf umweltfreundliche Art namhaft zur Deckung unseres Energiebedarfs beizutragen. Die Forderung auf Offenhal- tung der Option Kernenergie ist deshalb mit allem Nach- druck zu stellen. Um diese Forderung nicht als Leerformel erscheinen zu lassen, sind jene Massnahmen zu treffen, welche die weitere Nutzung der Kernenergie in unserem Lande in Zukunft auch tatsächlich ermöglichen. Dazu gehö- ren in erster Linie die Nachrüstung und Erneuerung der bestehenden Kernkraftwerke. Auch wenn gegenwärtig keine neuen Anlagen errichtet werden können, ist darauf zu ach- ten, dass das nukleartechnische Know-how nicht abwan- dert, indem Forschung und Entwicklung in der Schweiz intensiv weitergeführt werden. Die entsprechenden Aktivitä- ten - vor allem am Paul-Scherrer-Institut (PSI) - dürfen deshalb keinesfalls eine Schmälerung erfahren.
Die Arbeiten der Nagra auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung kommen infolge administrativer und politischer Hürden nur sehr schleppend voran. Die Offenhaltung der Option Kernenergie erfordert indessen eine rasche Lösung des Problems der radioaktiven Rückstände. Deshalb ist die Arbeit der Nagra seitens der Behörden zu erleichtern und zu unterstützen.
Unter dem heute geltenden Recht ist das Verfahren zur Erstellung einer Kernanlage überaus kompliziert, zeitrau- bend und damit investitionshemmend. Im Rahmen der Totalrevision des Atomgesetzes ist deshalb das Bewilli- gungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die bisherigen hohen Anforderungen an die Sicherheit dürfen dabei nicht in Frage gestellt werden.
Auch wenn unter dem Gesichtspunkt der Auslandabhängig- keit weitere Stromimporte nicht zu begrüssen sind, so bleibt kurzfristig zur Deckung der weiterhin steigenden Strom- nachfrage als Sofortmassnahme keine andere Lösung, bis die Errichtung weiterer Stromerzeugungsanlagen im Inland wieder möglich ist. Der Abschluss weiterer Stromimportver- träge darf deshalb nicht verunmöglicht werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 1.4, 2.5, 3.6.3 und 4.3.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Punkte 4 (Ermöglichung der Nachrüstung und Erneuerung der bestehenden Kernkraft- werke), 5 (Forschung und Entwicklung im Nuklearbereich) und 6 (Unterstützung der Nagra) der Motion entgegenzu- nehmen und als erledigt abzuschreiben.
Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 (Forschung und Entwicklung im Bereich der alternativen Energien und ande- rer kleintechnologischer Anlagen), 2 (Verstärkte Nutzung der Wasserkraft), 3 (Erleichterungen für Wärmekraftkopp- lungsanlagen) und 7 (Vereinfachung und Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Kernanlagen) der Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Motion Schönenberger
Schönenberger: Gestatten Sie mir zuerst - bevor ich auf die Sache als solche eintrete - drei Vorbemerkungen.
Sie finden in der Stellungnahme des Bundesrates zu hängigen energiepolitischen Vorstössen vom September 1988 auf Seite 176 den Wortlaut meiner Motion. Diesem Wortlaut ist - obwohl ich keine Begründung eingereicht habe - eine Begründung beigefügt, und ich frage mich mit Erstaunen, woher der Bundesrat das Recht nimmt, meine Motion mit einer Begründung zu versehen und diese zu veröffentlichen? Immerhin halte ich ihm zugut, dass er in der Sache in etwa richtig geurteilt hat. (Heiterkeit)
Sie werden begreifen, dass ich mich angelehnt an diverse gute Sitten und Bräuche recht kurz fasse, obwohl es sich um eine sehr schwerwiegende Angelegenheit handelt, die wirk- lich einer langen Diskussion bedürfte. Aber seit der Einrei- chung meiner Motion ist derart viel geredet und geschrie- ben worden, dass ich das nicht alles wiederholen will und kann, insbesondere nachdem der Nationalrat die gleichlau- tende Motion in Form eines Postulates bereits überwiesen und der Bundesrat die von ihm als Postulat entgegenge- nommene Motion bereits erfüllt hat.
Ich habe diese Motion nicht leichten Herzens eingereicht, mich aber nach Abwägung aller Vor- und Nachteile zu einem solchen Vorgehen entschlossen. Ich habe dies als schmerz- lich empfunden, insbesondere nachdem ich 1983 die vorbe- ratende Kommission unseres Rates zur Genehmigung der Standortbewilligung Kaiseraugst präsidiert und mich voll hinter das Kernkraftwerk Kaiseraugst gestellt habe.
Ich lege auch heute Wert auf die Feststellung, dass ich meine persönliche Einstellung zur Kernenergie in keiner Beziehung geändert habe; ich habe Verständnis für all jene, welche mein Vorgehen aus staatspolitischen Gründen ablehnen oder ihm zumindest skeptisch gegenüberstehen. Mein Vorstoss soll und darf denn auch nicht als Sieg derje- nigen angesehen werden, die auf dem langen Weg von Kaiseraugst staatsrechtliche Grundsätze verletzt haben und sich zu Gewalttätigkeiten haben hinreissen lassen. Wären allerdings die zuständigen Behörden 1975 bei der Beset- zung des Geländes in Kaiseraugst entschieden eingetreten, hätten wir uns heute kaum mit meiner Motion zu befassen. Nun zur Sache selbst. Gleich vorweg nehme ich zur Kennt- nis, dass der Bundesrat bereit ist, meine Motion als Postulat entgegenzunehmen. An und für sich hätte ich die Motions- form vorgezogen, insbesondere nachdem die Begründung für die Entgegennahme als Postulat natürlich mehr als dürf- tig ist. Sie finden diese Begründung auf Seite 34 unter Ziffer 228 der bundesrätlichen Stellungnahme. Sie lautet dahin, bei Ueberweisung eines Postulates erhalte der Bun- desrat einen Verhandlungsauftrag ohne bezüglich einer all- fälligen Entschädigung bereits gebunden zu sein. Dies ist natürlich nicht richtig; denn auch bei der Ueberweisung als Motion wäre der Bundesrat in bezug auf die Entschädigung nicht gebunden gewesen; denn die Motion spricht ja absichtlich und ausdrücklich nur von «angemessener Entschädigung». Ich will jedoch über diesen Punkt nicht lange rechten und erkläre mich zum vornherein mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. In Wirklichkeit ändert diese Umwandlung ja nichts an der Tatsache, dass noch nie eine Motion derart schnell erfüllt wurde, selbst wenn sie letztlich nur als Postulat entgegenge- nommen worden ist. So gratuliere ich denn dem Bundesrat für sein rasches Handeln, das viele Diskussionen abgekürzt und viel zur Klärung der Lage beigetragen hat. Das Tempo, das hier eingeschlagen worden ist, dürfte doch gerade in
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
707
der Kaiseraugstgeschichte eher als Rarität bezeichnet werden.
Sie kennen den Inhalt der Motion. Sie fordert in einem ersten Punkt die Nichtrealisierung des Kernkraftwerkes Kai- seraugst, in einem zweiten Punkt die angemessene Entschä- digung der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG für die im Zusam- menhang mit dem Projekt aufgelaufenen Gesamtkosten und in einem dritten Punkt steht die Forderung nach Massnah- men für eine zukunftsgerichtete Energiepolitik, in welcher die Option Kernenergie offen bleiben muss.
Zu den ersten beiden Punkten erwähne ich lediglich, dass es letztlich politische, staatsbürgerliche und gesellschaftliche Gründe waren, die die Realisierung des Werkes unmöglich gemacht haben, so dass es aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar ist, die Arbeiten weiterzuführen.
Seit 1966 haben sich 1,2 Milliarden Franken aufgehäuft; diese Summe würde in den nächsten Jahren - ich erinne hier an die Moratoriums- und an die Ausstiegs-Initiative - noch erheblich anwachsen, ohne dass wir die Gewissheit hätten, das Werk in absehbarer Zeit auch realisieren zu können. Wir würden zwar die durch das Werk zu produzie- rende Energie dringend brauchen. Die Gegner der Kern- energie scheinen es aber vorzuziehen, die elektrische Energie aus dem Ausland einzuführen und damit unsere Abhängigkeit noch zu verschärfen. Eines ist aber sicher: der Energiekonsum wird auch in Zukunft wachsen! Da helfen alle Sparappelle so wenig wie ein Energieartikel!
Ich halte dies fest, um aufzuzeigen, dass der Bedarfsnach- weis bei Erteilung der Rahmenbewilligung zu Recht als erbracht betrachtet worden ist. Das haben die Zuwachsraten der letzten Jahre gezeigt, und das werden auch die Zuwachsraten der kommenden Jahre dartun.
Damit habe ich auch gesagt, weshalb ich den Widerruf der Rahmenbewilligung nie in Erwägung gezogen habe. Ich teile diesbezüglich die Meinung des Bundesrats auf Seite 29 seiner Stellungnahme vollauf und halte nochmals fest, dass die Bedarfsfrage heute nicht anders zu beurteilen ist, als dies 1983 bei der Erteilung der Rahmenbewilligung der Fall war.
Es liegt auf der Hand, dass die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG die Nichtrealisierung des geplanten Werkes nicht zu vertreten hat. Damit ist sie angemessen zu entschädigen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass von Seiten der Initianten nie an eine volle Entschädigung der Kaiseraugst AG gedacht war, sondern eben an eine angemessene Entschädigung. Diese angemessene Entschädigung ist inzwischen vom Bundesrat mit der Kernkraftwerk Kaiser- augst AG bereits ausgehandelt worden. Es wurde sogar die ständerätliche vorberatende Kommission bestimmt, die den allgemein verbindlichen Bundesbeschluss auf die Dezem- ber-Session hin beraten wird.
Weitere Ausführungen erübrigen sich in dieser Situation. Es bleiben noch einige Bemerkungen zu Punkt 3 meiner Motion. Ich verlange mit meinen Mitunterzeichnern Mass- nahmen für eine zukunftssichernde Energiepolitik, wobei die Kernenergie als Option offen zu bleiben hat. Das heisst nichts anderes als das, was Herr Bundesrat Ogi in seinen einleitenden Ausführungen bereits zugesichert hat, dass nämlich die bestehenden Kernkraftwerke weiter zu betrei- ben und nachzurüsten - oder allenfalls zu ersetzen - sind und zwar unter Wahrung eines hohen Sicherheitsstandards. Es muss die Möglichkeit bestehen bleiben, neue Kernkraft- werke zu bauen, auch wenn Kaiseraugst jetzt nicht realisiert wird. Die Nuklearfachleute sind auf allen Stufen aus- und weiterzubilden, um den Anschluss nicht zu verlieren. Die Forschung muss vorangetrieben werden, wobei ich auch an die Erforschung neuer Reaktortypen denke.
Dieser dritte Punkt ist für mich an sich der wichtigste, und er ist nicht loszulösen von Punkt 1 und 2 meiner Motion. Mit der Zustimmung auch zu diesem dritten Punkt geben Sie ein Bekenntnis ab zur Kernenergie.
Ich ersuche Sie daher, meine Motion beziehungsweise mein Postulat integral gutzuheissen und an den Bundesrat zu überweisen. Von einem solchen Beschluss erwarte ich eine Beruhigung der Energieszene. Wenn uns dies gelingt, hat
der an und für sich schmerzliche Entscheid betreffend Kai- seraugst zumindest auch seine guten Seiten.
Präsident: Der Urheber des Vorstosses ist mit der Umwand- lung in ein Postulat einverstanden.
Begrüssung - Bienvenue
Präsident: Eine Gruppe von ehemaligen Ratsmitgliedern befindet sich auf der Tribüne. Sie hat heute ihre jährliche Zusammenkunft in Bern.
Ich heisse sie in diesem Parlament, wo sie so lange gearbei- tet haben, willkommen. (Beifall)
Motion Hefti
Hefti: So, wie sich die Dinge nun entwickelt haben, dürfte meine Motion ihre Bedeutung verloren haben. Soweit ich orientiert bin, sind allerdings die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Wenn der Bundesrat findet, es könnte von Vorteil sein, dass diese Motion weiterhin im Raum bleibt, bis die Verhandlungen abgeschlossen sind, dann bin ich bereit zu beantragen, dass die Behandlung der Motion verschoben wird. Findet der Bundesrat hingegen, es habe keine Bedeu- tung und könne keinesfalls helfen, dass die Motion vorder- hand bestehen bleibt, würde ich sie zurückziehen.
Motion Hunziker
Präsident: Herr Rüesch begründet die Motion Hunziker.
Rüesch: Die schweizerische Energiepolitik kann heute mit vier Kriterien umschrieben werden:
unverminderter Bedarfszuwachs;
mangelnde Akzeptanz für neue Produktionsanlagen, und zwar im Bereiche der Kernenergie wie im Bereiche der Wasserkraft;
grosse Hoffnungen, die in das Sparen und in die Alterna- tivenergien gesetzt werden, Hoffnungen, die bis zu Utopien reichten;
die sich abzeichnende vermehrte Auslandabhängigkeit. Die Analyse dieser Kriterien führt zu folgenden Gedanken: 1. Die Bedarfszunahme ist im weltweiten Rahmen zu sehen. Die Menschheit wächst und wächst, und nach Meinung massgeblicher Experten wird sich der Energiebedarf der Menschheit auch bei etwas gebremstem Bevölkerungs- wachstum bis ins nächste Jahrhundert mindestens verdop- peln.
Die mangelnde Akzeptanz gegenüber der Kernenergie ist keineswegs, wie hier im Rate schon behauptet wurde, eine weltweite Erscheinung. Die mangelnde Akzeptanz ist vor allem im skandinavischen, deutschsprachigen und italieni- schen Raum vorhanden, während in anderen Bereichen der Welt die Akzeptanz unvermindert anhält. In den OECD- Staaten gingen 1987 15 neue Reaktoren ans Netz, und 60 sind zurzeit im Bau. Die Bundesrepublik verfügt heute über 33 Reaktoren, Grossbritannien hat kürzlich den 40. in Betrieb gesetzt und Frankreich produziert 70 Prozent seines Stroms aus der Kernenergie.
Das Sparpotential ist bereits zu einem erheblichen Teil realisiert. Die Maschinenindustrie z. B. hat bei einer Produk- tionssteigerung von 30 Prozent im gleichen Zeitraum 12 Prozent Energie eingespart. Selbst die Studie Brunner, welche mit einem Elektrizitätssparpotential von 30 Prozent operiert, rechnet mit einem Zeitraum zur Realisierung dieser 30 Prozent von 30 Jahren. Damit würde das jährliche Wachs- tum des Stromkonsums lediglich von drei auf zwei Prozent reduziert. Es bliebe aber immer noch bei einem Wachstum. Bis zur Jahrtausendwende dürften - auch nach vorsichtigen Schätzungen von massgeblichen Experten - die Alternativ- energien nicht mehr als sechs Prozent des Weltbedarfs decken können.
Was sollen wir als Verantwortliche in dieser Situation für eine Option bevorzugen? Den Ausstieg aus der Kernenergie und damit den Einstieg in einen wirtschaftlichen Abstieg?
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
708
E 5 octobre 1988
Den Durchstieg zu den Alternativenergien, der noch keinen Aufstieg garantiert? Oder den Umstieg zum vermehrten Gebrauch von fossilen Brennstoffen?
Heute und morgen ist die Aufgabe der Behörden aller Stufen 1. die für unser Leben notwendige Energie bereitzustellen; 2. unsere Umwelt optimal zu schützen.
Ich glaube deshalb, dass wir weder ab- noch einseitig umschalten, sondern alle Schalter betriebsbereit halten soll- ten, d. h. alle energiepolitischen Möglichkeiten weiterverfol- gen. Dazu gehören erstens die Alternativenergien, zweitens die Wasserkraft unter Schonung der Landschaft, drittens die fossilen Brennstoffe, so weit unbedingt unumgänglich, vier- tens die Kernenergie, fünftens die Sparmöglichkeiten und sechstens die Einfuhrmöglichkeiten. Je mehr Möglichkeiten wir offenhalten und öffnen, desto eher sind die energiepoliti- schen Probleme zu lösen. Dies ist die Grundidee unserer Motion.
Nachdem nun der Nationalrat beschlossen hat, diese Motion als Postulat zu überweisen, ist es wohl richtig, wenn auch der Ständerat diesem Beschluss folgt und keine Differenz schafft.
Ich bin deshalb im Namen der Motionäre einverstanden, dass die Motion integral als Postulat überwiesen wird.
Präsident: Herr Bundesrat Ogi hat das Wort zum ersten Paket der Motionen, betreffend Kaiseraugst. - Jetzt haben Sie keine Redebeschränkung, Herr Bundesrat!
Bundesrat Ogi: Zuerst möchte ich erklären, dass ich Ihnen beantragen möchte, dass wir auch die Motion von Herrn Ständerat Hefti diskutieren. Der Bundesrat beantragt Ihnen, jetzt «aufzuräumen». Alles, was mit dem Kernkraftwerk Kai- seraugst zu tun hat, sollten wir hier und heute entscheiden und sozusagen' eine «Frühlingsputzete» im Herbst vor- nehmen.
Ich möchte Sie also bitten, Herr Präsident, dass Herr Hefti seine Motion noch begründet, damit ich mich auch dazu äussern kann.
Präsident: Die Diskussion ist für die Ratsmitglieder offen.
Hefti: Ich habe den Herrn Bundesrat so verstanden, dass der Bundesrat nicht der Auffassung ist, dass diese Motion im Raum bleiben soll. In diesem Falle ziehe ich sie zurück.
Präsident: Die Motion Hefti ist zurückgezogen.
Bundesrat Ogi: Ich danke für dieses Entgegenkommen und möchte kurz zu den Ausführungen der Herren Ständeräte Schönenberger und Rüesch Stellung beziehen.
Ich habe zur Situation Kaiseraugst bereits etwas ausgeführt. Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile abgewogen und ist zum Schluss gekommen, dass dieses Projekt nicht reali- siert werden kann. Der Bundesrat hat dann sehr rasch Verhandlungen aufgenommen. Das Resultat dieser Ver- handlungen ist Ihnen bekannt. Der Bund leistet einen Bei- trag von 350 Millionen Franken. Bundesrat und Kernkraft- werk Kaiseraugst AG werden auf dieser Basis eine Vereinba- rung abschliessen, wir sind bereits daran.
.
Es ist auch festzuhalten, dass die Botschaft, die Ihnen vorge- legt wird - Sie werden sie als Erstrat behandeln können; die Federführung liegt beim Finanzdepartement -, einen Bun- desbeschluss mit fakultativem Referendum enthält. Viel- leicht in diesem Zusammenhang noch etwas zu den Mög- lichkeiten der Erledigung: Widerruf oder Bundesbeschluss mit fakultativem Referendum. Wir haben uns für das zweite entschieden. Diese Frage wurde verwaltungsintern intensiv geprüft. Sie wurde auch mit Staatsrechtsprofessor Dr. Ei- chenberger besprochen; das Bundesamt für Justiz ist zur gleichen Auffassung gelangt.
Wir können einen Widerruf heute nicht auf das Atomgesetz abstützen. Unter Ihnen sitzen drei angesehene Staatsrechts- lehrer, welche möglicherweise eine gegenteilige Auffassung vertreten. Sie sind vielleicht der Auffassung, dass das Bewil- ligungskriterium «Schutz wichtiger Rechtsgüter» nicht
mehr erfüllt sei. Ich sehe aber nicht ein, weshalb sich hier die Situation gegenüber 1981 bzw. 1985 wesentlich geän- dert haben sollte. Wenn diese Auffassung richtig wäre, hätte das Parlament die Rahmenbewilligungen nämlich gar nicht genehmigen dürfen. Das vielleicht in kürzester Form einige Bemerkungen zur Motion von Herrn Schönenberger.
In bezug auf die Ausführungen von Herrn Rüesch möchte ich einfach präzisieren, dass wir die Punkte 4, 5 und 6 wie im Nationalrat als Motion entgegennehmen, sie aber gleichzei- tig abschreiben möchten. Wir wären bereit, die anderen Punkte als Postulat zu übernehmen. Wir schlagen also das gleiche Vorgehen wie im Nationalrat vor.
Huber: Es wird Sie kaum überraschen, wenn ich Ihnen erkläre, dass ich dem Vorstoss Schönenberger in bezug auf Ziffer 1 weder in der Form der Motion noch des Postulats zustimme. Dabei gebe ich mich keiner Illusion hin. Die Dinge sind allseits so gut vorbereitet, dass auch ich zum Schluss . komme, dass das vorliegende Projekt Kaiseraugst - um Herrn Nationalrat Bremi zu zitieren - nicht ausgeführt wird. Aber es gibt auch in der Politik Dinge, über die man sich nicht hinwegsetzen sollte. Ich bin zwölf Jahre Mitglied einer Regierung gewesen, die in Uebereinstimmung mit dem Sou- verän - und ich meine, eine Reduktion der Mitsprachemög- lichkeit dieses Souveräns auf die Standortfrage ist unzuläs- sig - für Kaiseraugst eingetreten ist; ich habe meinen Wäh- lern auch erklärt, dass ich das weiterhin tun werde. Ich nehme diese Haltung ein, weil ich inmitten von in Betrieb stehenden Kernkraftwerken wohne, zusammen mit Men- schen, deren Schutz mir am Herzen liegt und deren Verdien- ste um die schweizerische Energieversorgung ich aner- kenne. Denn Zurzach - auch ein Kurort - liegt in der Nähe von Leibstadt, von Döttingen mit Beznau I und II, und ich kenne viele Mitbürger, die in diesen Werken mit voller Hin- gabe ihre berufliche Pflicht erfüllen; nicht wenige von ihnen fühlen sich heute verschaukelt.
Ich stimme der Ziffer 1 der Motion nicht zu, weil ich der Lagebeurteilung, die hinter den Vorstössen steht, nicht zustimme. Ich habe zu akzeptieren, dass die privatwirt- schaftlichen Unternehmen, die sich in Kaiseraugst im Sinne der Erfüllung eines Versorgungsauftrags seit vielen Jahren und mit grossen Mitteln engagiert haben, aus wirtschaftspo- litischen und politischen Gründen nicht mehr wollen, dies obwohl sich der Souverän für den Einsatz der friedlichen Nutzung der Kernenergie entschieden hat und die eidgenös sischen Räte nach überaus gründlicher Prüfung Teilbewilli- gungen nach Atomrecht erteilt haben.
Ich bin Realist genug, um zu wissen, dass einzelne dieser Unternehmen materielle Mittel deblockieren wollen oder deblockieren müssen. Auch weiss ich, dass Unternehmen beim eingeleiteten Abstimmungsfilibuster über die Kern- energie (eine Zeitung hat das mit dem Titel «Obstruktion, nicht Opposition» umschrieben) damit rechnen müssen, dass allenfalls nach weiteren Investitionen in Milliardenhöhe ein späteres «Aus» folgen kann. Allerdings teile ich die «blauäugige» Meinung nicht, dass die Energiepolitik des Landes deblockiert ist, wenn man Kaiseraugst liquidiert. Das zeigt mir die Behauptung, man müsse sparen, sogar vorge- zogen sparen, weil kein Kernkraftwerk mehr gebaut wird und weil die Reaktionen auf die Vorhaben, Wasserkraft intensiver zu nutzen, negativ sind, wie sogar die direkt Interessierten im Zusammenhang mit der Beratung des Gewässerschutzgesetzes gestern in diesem Saal erfahren haben. Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für seine Beurteilung der Situation, weil die gewählte Lösung einer Kapitulation des Rechtsstaats gleichkommt.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit eine Legende zer- stören, die Kollege Schönenberger in diesem Saal vorgetra- gen hat. Die Legende nämlich, Kaiseraugst wäre 1975 gestorben, als anlässlich der Besetzung - auch unter Beteili- gung von Magistratspersonen - nicht geräumt wurde. Die- ser Vorwurf trifft die Regierung des Kantons Aargau, die dort primär für Ruhe und Ordnung zuständig ist. Ich kann Ihnen sagen, dass die Ueberlegungen, die wir damals im Zusam- menhang mit einer Räumung gemacht haben, sehr einfach
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
709
waren: eine Wiese zu «leeren», damit sie von Demonstran- ten leer bleibt, ist keine polizeiliche Taktik. Die schweren Stunden - sofern nicht allseits Vernunft eingezogen wäre - wären dann gekommen, wenn gebaut worden wäre; es wäre also eine Entscheidung für die Zukunft gewesen.
Das Kernkraftwerk Kaiseraugst - lassen Sie mich das in aller Offenheit sagen - hätte nie so geendet, wenn nicht von eidgenössischen Mitständen in der erlebten Form auf ein Bauvorhaben - allerdings von besonderer Qualität, dies sei zugestanden - eingewirkt worden wäre. Dabei wird geflis- sentlich übersehen, dass die Menschen an meinem Wohnort und in dessen Umgebung in gleicher Art «Angst» an den Tag legen könnten. Allerdings haben sie sich nicht von Ideologien und Behauptungen leiten lassen, sondern von nüchterner Erfahrung und vom Vertrauen in das Können der Erbauer und Betreiber. Sie haben nach dem Brand bei Sandoz auch nicht so reagiert, wie die beiden Basel auf Kaiseraugst reagiert haben. Man sage nicht - wie das auch schon geäussert wurde -, wir hätten die Kernkraftwerke herbeigewünscht. Wir haben uns nicht dagegen gewehrt, ihre Notwendigkeit für das Land eingesehen und sie akzep- tiert: auch Gösgen, ein Lieblingskind von Herrn Bundesrat Ritschard. Weitere Ausführungen darüber kann ich aus Zeit- gründen nicht machen. Gösgen liegt jedoch vor den Toren der Hauptstadt unseres Kantons.
Wenn Kaiseraugst heute aufgegeben wird, wird in Zukunft nichts Rechtsgültiges mehr durchgesetzt werden können, auch wenn eine Mehrheit es will. Das ist das politische Zeichen, das jetzt gesetzt wird, und das ist wahrlich kein Ruhmesblatt in der Geschichte unseres Landes.
Ich bin durchaus sensibilisiert - schon von der Geschichte her - für den Gedanken des Minderheitenschutzes im föde- rativen Staat. Nur muss diese Minderheit nicht nur ablehnen, sondern irgend etwas freundeidgenössisch Konstruktives zur Problemlösung tun. Davon habe ich aber nichts gehört, nichts gesehen, auch nicht, als der nachmalige Bundesrat Egli unten am Rheinknie - bescheiden, aber nachhaltig - angeklopft hat. Im Gegenteil! Man bezieht, wenn auch auf verschlungenen Wegen, Energie aus Kernkraftwerken, und mit Stromsparen hat man sich auch nicht besonders hervor- getan.
Schliesslich gibt es weitere Argumente, die das Land als Ganzes angehen. Für mich ist - wie für viele meiner Votan- ten - der Energiebedarf der Zukunft ausgewiesen. Selbst wenn wir Strom sparen - was ich im Sinne einer rationellen Verwendung durchaus begrüsse, und was die Industrie uns in der Vergangenheit und Gegenwart vormacht -, werden wir in Zukunft mehr Strom brauchen. Dagegen kommt - Herr Bundesrat, ich befürchte das - Ihr «Bravo» auch nicht auf. Achten Sie einmal darauf, wie das Erdgas zurzeit am Schweizer Fernsehen Firmenwerbung betreibt! Ich bin aber davon überzeugt, dass eine staatlich erzwungene Strombe- wirtschaftung fatale Folgen für unsere Arbeitsplätze wie für den öffentlichen Verkehr, den wir mit Ihnen fördern möch- ten, haben würde, ganz abgesehen von der politischen Machbarkeit.
Daher setze ich mich dafür ein, dass die Option Kernenergie offengehalten wird und wir alle Anstrengungen unterneh- men Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben. Wir müssen alles unternehmen, um nukleares Know-how nicht zu verlieren, denn es geht auch darum - und darauf legen wir Gewicht -, bestehende Werke sicher weiterzubetreiben, sich dem neuesten Stand nuklearer Technologie anzupas- sen und die Entsorgung zu realisieren. Wir brauchen Kern- energie auch, um die Substitution weiterzuführen, beson- ders auf dem Wärmemarkt.
Wir haben noch immer die Ziele der GEK, der Gesamtener- giekonzeption, mit den Elementen Sparen, Substituieren und Forschen. Nur wird heute das Wort Substitution so ausgelegt, dass Strom aus Kernanlagen durch den Ver- brauch fossiler Brennstoffe substituiert wird. Dabei ver- kenne ich nicht, dass zurzeit diese fossilen Brennstoffe (Oel, Kohle, Gas) wegen der internationalen Marktlage billig zu beschaffen sind. Aber - ganz abgesehen von ökologischen Problemen (ich erwähne das Ozonloch und die Luftver-
schmutzung) - niemand kann uns garantieren, dass das so bleibt.
Wir haben doch die bittere Erfahrung gemacht, dass gerade hier ein rascher Umschlag erfolgen kann und langfristige Konzepte wertlos werden. Nur was wir dann - nämlich in der Stunde des Mangels - haben, kann uns Unabhängigkeit und wirtschaftliche Sicherheit geben. Die Aufgabe von Kaiser- augst führt uns in eine internationale Abhängigkeit, die wir vermeiden wollten und sollten. Die Abhängigkeit ist zudem einseitig gegenüber einem EG-Land, das alle Anstrengun- gen unternimmt, um im Hinblick auf das Jahr 1992 genü- gend Energieressourcen zu haben. Dieses Land hat aber keineswegs das Ziel, mit sehr vielen Kernkraftwerken Energielieferant par excellence in Europa zu sein.
Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass der Aargau ein- hellig der Auffassung ist - und das hat seine Regierung klar zum Ausdruck gebracht und die «Neue Zürcher Zeitung» hat dafür Verständnis gezeigt, was selten vorkommt -, dass wir den finanziellen Verlust aus Kaiseraugst auch nicht anteil- weise tragen müssen. Nach unseren Berechnungen stehen uns Verluste in der Grössenordnung von über 100 Millionen Franken ins Haus. Nachdem zwischen der Kaiseraugst AG und dem Bundesrat mit der Entschädigung von 350 Millio- nen Franken eine Einigung erzielt wurde, halte ich auch nichts davon, zurzeit vom Bund m hr zu verlangen. Unsere Deckung werden wir in der Auseinandersetzung mit unseren Partnern suchen, auf deren Verständnis ich zähle. Wir sind nicht nur in guten, sondern auch in schlechten Zeiten im NOK-Verband, und die übrigen Beteiligten werden sich daran zu erinnern haben, dass sie im Industrie- und Logistik- standort Aargau vielfältige Interessen haben.
Der Kanton Aargau hat sich im Jahre 1980 eine neue Kan- tonsverfassung gegeben, die im Hinblick auf den Bund auch eine politische Vitalität aufzeigt. In der Präambel steht, der Kanton sei verpflichtet, seine Aufgabe in voller Loyalität gegenüber der Eidgenossenschaft und den anderen Glie- dern unseres Bundesstaates zu erfüllen. Vielleicht verstehen Sie jetzt, dass diese Stunde für uns nicht nur eine Stunde der Ernüchterung, sondern eine durch und durch bittere Stunde ist.
M. Cavadini: La proposition de M. Schönenberger et celles de nos collègues qui tendent au même but recueilleront certainement l'approbation d'une majorité de notre conseil, surtout après que ces motions auront été transformées en postulats. Nous ne pourrons pas nous rallier.
On souhaite donc que le Conseil fédéral conclue une convention avec la société anonyme Energie nucléaire SA de Kaiseraugst pour régler l'abandon du projet de la cen- trale nucléaire et qu'il indemnise la société pour les frais encourus - nous parlerons plus tard du maintien de l'option nucléaire. En forçant un peu l'expression, je dirai que cette motion est plus inspirée par des motifs financiers que par des motifs énergétiques, ce n'est pas honteux, mais c'est ambigu. On part en effet de l'idée que la centrale nucléaire de Kaiseraugst ne verra jamais le jour. On accepte la possibi- lité qu'une minorité résolue, tenace, agressive au besoin, puisse interdire une réalisation dûment autorisée et accep- tée par une majorité.
Osons-nous rappeler que le Conseil fédéral seul pouvait en l'occurrence s'opposer finalement à la construction de Kai- seraugst? Toute la procédure parlementaire avait été res- pectée, à chaque stade de son développement, toutes les précautions prises, toutes les assurances données. Or, aujourd'hui, on souhaite se rendre à ce qu'on croit une évidence: Kaiseraugst ne se fera pas. Beaucoup d'argent a été engagé, beaucoup d'argent sera perdu, mais peut-être cette constatation n'est-elle pas exagérément attristante: le contribuable paiera, le consommateur paiera.
En revanche, le principe retenu nous inquiète particulière- ment. Si une opposition minoritaire est forte, elle peut impo- ser sa volonté sans autre justification que son bon plaisir ou ses convictions. On peut imaginer de semblables attitudes à l'occasion de la construction d'une route ou lors de l'édifica- tion d'un ouvrage militaire. Nous créons un précédent qui
36-S
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
710
E 5 octobre 1988
ne sera pas oublié. Le Conseil fédéral souhaite accepter cette proposition, nous en prenons acte mais à regret. Le troisième point de la motion nous paraît relever de la méthode du docteur Coué ou de l'optimisme béat. On demande en même temps de continuer à considérer l'option nucléaire comme fondée. Nous demandons simplement où, quand, comment, car le Conseil fédéral accepte également l'enterrement des projets de Graben et de Verbois. A-t-il d'autres fers au feu ? On peut tenir pour assuré que la même opposition renaîtra partout où un projet nucléaire sera défini, et ce avec d'autant plus de force et de ténacité qu'un premier succès aura été obtenu à Kaiseraugst. Le troisième point de la motion nous paraît un voeu pieux, une affirma- tion rhétorique.
Nous consommons 30 pour cent d'énergie électrique d'ori- gine nucléaire et il faut trente ans pour construire une centrale. C'est dire que nous prenons simplement le chemin qui nous conduit aux achats étrangers, à une dépendance énergétique accentuée. Le bilan des économies d'énergie est plus que décevant. L'apport des énergies de substitution reste confidentiel. Nous ne considérons pas que la proposi- tion qui nous est faite constitue la base d'une politique énergétique solide. Tout au plus marque-t-elle le temps d'un armistice entre deux conceptions de société. Nous crai- gnons simplement que cette conception ne chante le Requiem pour une énergie défunte.
Frau Weber: Es fällt auf, dass der Bundesrat praktisch sämtliche Motionen in ein Postulat umwandeln will. Ich habe eigentlich Verständnis für diese Anträge, weil ich der Meinung bin, der Bundesrat brauche einen gewissen Spiel- raum.
Ich spreche zu den drei Forderungen der Motion Schönen- berger.
Punkt 1 stimme ich zu. Auf Kaiseraugst soll verzichtet wer- den. Es ist aber dazu zu sagen: Allgemein ist bekannt, dass Kaiseraugst politisch gestorben ist. Das hätten wir jedoch längst wissen können. Diese Uebung hätten wir wahrschein- lich schon vor drei, vier Jahren durchziehen können. Die Motion ist meines Erachtens ein Schachzug mit dem einzi- gen und alleinigen Ziel, eine gewisse Abgeltung zu erhalten. Das ist legitim, aber das ist das eigentliche Ziel der Motion. Herr Bundesrat Ogi hat bereits Verhandlungen aufgenom- men. Die Sache ist im Fluss.
Punkt 2 behandelt die Entschädigungsfrage. Die Verhand- lungen nannten die Summe von 350 Millionen Franken, die der Bund abgelten soll. Es bleibt auch da nicht mehr viel zu sagen. Der Handel ist wahrscheinlich weitgehend abge- schlossen. Wenn es dabei bleibt, bedeutet das aber zwei- erlei:
Herr Cavadini hat eben auch darauf hingewiesen: es gibt einen Stromkonsumenten, und dieser Stromkonsument wird die Differenz zu den 1,2 Milliarden Franken überneh- men, d. h. er wird die ungefähr 850 Millionen Franken bezahlen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass also in jedem Fall wir Bürger bezahlen - einerseits als Steuerzah- ler, andererseits als Stromkonsumenten.
Ich stelle die Frage - und es ist eine ernste Frage, die mir sicher nicht jetzt beantwortet werden kann, aber ich bitte den Bundesrat, dieser Frage nachzugehen -: Haben wir als Konsumenten nicht längst - über irgendeinen Stromrappen, der einmal aufgeschlagen wurde - das Risiko bezahlt? Zah- len wir die 1,2 Milliarden Franken im Grunde genommen nicht zum zweiten Mal? Wahrscheinlich werden wir darauf nie eine Antwort erhalten, weil schon dafür gesorgt wird, dass die entsprechenden Dossiers verschlossen bleiben. Aber es ist legitim, diese Frage zu stellen.
Punkt 3 betrifft die Frage nach der Zukunft im Energiebe- reich. Die Motionäre wollen die Option Kernenergie auf- rechterhalten. Dazu sind drei Dinge zu sagen: Ich bin im Grunde genommen für einen Verzicht auf die Option Kern- energie. Es geht - und das möchte ich deutlich sagen - nicht um ein Abstellen der Kernkraftwerke, es geht darum, wie wir in Zukunft den Energiebereich, die Energieentwick-
lung in die Hände nehmen und mit welcher Einstellung wir das machen wollen. Nicht nur in unserem Land ist die Stimmung für die weitere Verfolgung der Option Kernener- gie negativ. Weltweit - mit Ausnahme von Frankreich - wird der Kernenergie die Stirne geboten, und so meine ich, wir müssen uns frühzeitig mit einem möglichen Ausstieg beschäftigen. Nur wenn wir uns innerlich bereits heute eindeutig und klar auf Alternativen und auf Neuentwicklun- gen einstellen, können wir uns eines Tages damit abfinden. Ein grosser Energiespezialist in der Bundesrepublik Deutschland hat kürzlich gesagt, der Druck von unten gegen die Kernenergie habe eigentlich einen sehr positiven, dynamischen Prozess in die Wege geleitet.
Wenn man sich die Menschheitsgeschichte anschaut, kann man sagen, dass sie im Grunde genommen von einem dauernden Ringen um Energie und vor allem um einfachere und besser handhabbare Energie gekennzeichnet war. An der Schwelle, auf der wir heute stehen, besteht auch eine Chance für eine weitere Entwicklung. Im Zusammenhang mit einem sanften Ausstieg wird immer wieder gesagt, die Schweiz könne in eine Stromknappheit kommen. Weil die Elektrizitätswirtschaft eine Monopolwirtschaft ist, in bezug auf Produktion sowie auf Vertrieb, sind die Konsumenten in ganz besonderer Weise von solchen Aussagen abhängig. Man sollte mit dieser Katastrophenstimmung und dieser Schwarzmalerei aufhören.
Die Rede ist von einem Strom- bzw. Energiespargesetz. Es ist sicher notwendig. Da hat die Wirtschaft eine grosse Verantwortung. Ich sage ganz bewusst «die Wirtschaft», weil ich nicht die Haushaltungen sagen möchte. 'Ich bin nämlich der Meinung, dass in erster Linie die Wirtschaft Anreize für die Haushaltungen schaffen kann. Ich erinnere mich an Jahre, in denen die Elektrizitätswirtschaft für gewisse Apparaturen grösste Werbung betrieben hat. Diese Monopolwirtschaft hat aber im Grunde genommen keine Absatzförderung zu betreiben.
Ein Wort zur Ein- und Ausfuhr: Ich meine, dass mit unseren Strukturen eine gewisse Ein- und Ausfuhr absolut wünsch- bar ist. Wir brauchen nicht totale Selbstversorger zu sein. Ein gewisser Wettbewerb mit dem Ausland ist - auch vom Preis her - ganz sicher gesund und last but not least: Auch im Energiebereich ist es sicher vernünftig, in Zukunft in grösseren Räumen zu denken. Ich meine damit in europäi- schen Räumen.
Rhinow: Ich begrüsse die Ueberweisung der Motion Schö- nenberger als Postulat, auch wenn ich damit kein unkriti- sches Bekenntnis zur Kernenergie verbinde.
Ich möchte aber einige Ausführungen zum Verfahren machen. Herr Bundesrat Ogi war so nett, es bereits indirekt anzukündigen.
Ich entnehme dem Bericht des Bundesrates, dass ein Wider- ruf der Rahmenbewilligung nicht möglich oder - wie er schreibt - «rechtlich unzulässig» sei. Ich verstehe diese Qualifikation nicht. Es gibt meines Erachtens zwei rechtlich einwandfreie Wege der Nichtrealisierung: den Weg des Widerrufs und den Weg des Sonderrechts, der Lex Kaiser- augst. Ich weiss mich hier auch mit meinen Ratskollegen Jagmetti und Zimmerli einig.
Wohl mag es Juristen geben, die anderer Auffassung sind - die gibt es immer-, doch geht es meines Erachtens nicht an, den Widerruf einfach als juristisch unzulässig darzustellen. Er wäre offen gewesen, ohne dass der Bedarfsnachweis und ohne dass die Sicherheit der Anlage hätten verneint werden müssen. Jedenfalls kann sich der Bundesrat in dieser recht- lichen Frage nicht auf meinen Fakultätskollegen Eichenber- ger berufen, denn dieser hat sich, wie er mir persönlich versichert hat, wohl zur staatspolitischen Zweckmässigkeit, nicht aber zur juristischen Zulässigkeit dieser beiden Wege geäussert.
In einer politischen Beurteilung bedaure ich sehr, dass nun der Bundesrat das plebiszitäre Sonderregime vorzieht. Mit dem Widerruf könnten wir nämlich das Kapitel Kaiseraugst im Dezember definitiv beenden, indem wir den Widerrufsakt
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
711
des Bundesrates mit einem einfachen Bundesbeschluss genehmigen würden. Zu einem Gerichtsverfahren käme es nicht, denn Bundesrat und Unternehmung haben sich, wie wir gehört haben, ja über die Entschädigungshöhe geeinigt. Zu einem Gerichtsverfahren wäre es nur gekommen, wenn hier nicht Einigung eingetreten wäre.
Mit der Lex Kaiseraugst sind für mich zwei gravierende Nachteile verbunden. Einmal besteht die Möglichkeit einer Volksabstimmung, deren allfällig negativer Ausgang schwer bis gar nicht zu deuten ist, denn ein Nein des Volkes könnte sowohl ein Nein zur Nichtrealisierung als auch ein Nein zum Grundsatz oder der Höhe der Entschädigung bedeuten. Jedenfalls würden in einer Volksabstimmung keine Wogen geglättet, sondern die Stimmung würde wieder ganz gehö- rig angeheizt.
Was wir in der Energiepolitik brauchen, ist das knappe Gut «Konsens», um handeln zu können. Ich weiss mich da mit dem Bundesrat einig. Was wir nicht brauchen können, ist zusätzliches Oel, das ins Feuer gegossen wird - nicht nur aus ökologischen Gründen!
Ich habe aber auch Bedenken gegenüber dem Referen- dumsweg, weil er die Türe zu plebiszitären Einzelentschei- dungen öffnet. Man schiebt eine rechtssatzgemässe Ord- nung in einem Einzelfall beiseite und mir scheint, man delegiere die Verantwortung an das Volk, man wolle ein eigentliches Plebiszit, das im Grunde genommen unserer Demokratie als rechtsstaatlicher Referendumsdemokratie zutiefst fremd ist.
.
Ich möchte deshalb den Bundesrat bitten - an ihm liegt ja das Gesetz des Handelns -, das Prozedere noch einmal gründlich zu überdenken, auf der Grundlage, dass - zumin- dest rechtlich - beide Wege möglich sind, dass es also darum geht, die staatspolitisch bessere Lösung zu wählen. Die Motionen schliessen meines Erachtens den Widerrufs- weg nicht aus, ebenso wenig die bereits getroffene oder skizzierte Einigung zwischen Bundesrat und Unterneh- mung.
Der Unterschied der Vorgehensweise besteht heute prak- tisch nur noch darin, dass wir im Dezember einen einfachen statt einen allgemeinverbindlichen referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu erlassen hätten.
Ich möchte noch etwas zu den angeführten staatspoliti- schen Bedenken sagen. Sie mögen es mir nicht verargen, dass ich mich als Vertreter eines Standes, der von diesem Entscheid besonders berührt ist, äussere.
Ich verkenne die Problematik nicht, in der wir hier stehen, und ich möchte nicht einfach das Gegenteil behaupten von dem, was zum Teil in kritischem Sinne ausgeführt worden ist. Ich wende mich aber gegen die einseitige Sicht der Dinge, etwa, wenn sogar von einer Kapitulation des Rechts- staates gesprochen wird. Ich möchte zuerst auf drei kleine Beispiele eingehen, auch wenn ich nicht verkenne, dass die Dimensionen dieser Beispiele nicht vergleichbar sind mit der Kaiseraugst-Geschichte, aber ich glaube, es ist doch interessant, die Tendenz und das Grundsätzliche hier näher anzusehen:
Mützentragpflicht: Der Bundesrat hat kürzlich als Antwort auf eine Dringliche Anfrage gesagt, die Abschaffung dieser Mützentragpflicht rechtfertige sich, weil sie sich nur mit unverhältnismässigem und unsinnigem Aufwand durchset- zen liesse.
Zweites Beispiel: Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Volksinitiative Tempo 100/130 wird immer wieder gesagt, die Abstimmung über unsere Tempolimiten finde täglich auf der Strasse statt. Wir hätten das nachzuvollziehen. Das sagen auch Politiker, die sich sonst vehement gegen den Druck der Strasse zur Wehr setzen.
Drittes Beispiel: Asylbereich. Man hat den Beschluss, in Melchtal 500 Asylanten unterzubringen, zurückgenommen und die Anzahl auf 150 reduziert, weil sich vehementer Widerstand angemeldet hat.
Ich weiss, dass die Dimensionen nicht vergleichbar sind. Aber wir sind heute in verschiedener Hinsicht mit dem Problem konfrontiert, dass wir gewisse Dinge rückgängig machen, wenn wir feststellen, dass sie nicht oder nur
schwer durchsetzbar sind. So singulär, das möchte ich zum Ausdruck bringen, ist Kaiseraugst nicht.
Aber mir liegt daran, hier noch zwei Dinge festzuhalten.
Wir haben mit der Revision des Atomgesetzes durch den Bundesbeschluss 1977 die Verantwortung auf Bundesebene übernommen, dass dieses Verfahren so ausgestaltet worden ist und dass diese Bewilligungsgeschichte sich jetzt so lange hingezogen hat. Parlament und Volk haben 1977 diese Grundlagen gelegt, das müssen wir klar sehen, nicht eine Region und nicht zwei Kantone und nicht das Volk, das dort lebt. Parlament und Volk haben 1977 auf Bundesebene die Verantwortung übernommen.
Wenn von Widerstand gesprochen wird, ist doch darauf hinzuweisen, dass mit Ausnahme der Besetzungsaktion und nebensächlicher Aktionen, die auf die ganze Entwicklung keinen Einfluss gehabt haben, vor allem rechtliche Möglich- keiten, Rechtsmittel, ausgeschöpft worden sind.
Ich selbst habe 1975/76 den Besetzern gesagt: Jetzt kann es nur darum gehen, rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, ich wende mich gegen jeglichen illegalen Akt. Der Bundes- rat hat dies ebenfalls gesagt, die Parteien haben es gesagt, alle haben gesagt: Wir haben Mittel in der Demokratie, benützt sie! Wir haben Mittel des Rechtsstaates, benützt sie! Das ist gemacht worden. Man darf jetzt hinterher nicht sagen, es sei Obstruktion und verhängnisvoll, dass man just diese rechtlichen und demokratischen Mittel ausgeschöpft hat. Ich möchte nochmals betonen, dass wir uns trotz mei- ner Ausführungen gut überlegen müssen, was wir in sol- chen Fällen tun sollen und welche Konsequenzen dieser Entscheid hat. Aber nur eine ganzheitliche Sicht der Proble- matik kann uns weiterhelfen und nicht eine einseitige.
Ich möchte dazu aufrufen, dass wir aus einer freundeidge- nössischen Grundhaltung heraus darauf verzichten, eine Region in die Schwarzpeterrolle zu drängen oder sie gar dort zu lassen. Was wir nun brauchen, ist ein Konsens, der uns in der Energiepolitik weiterführt, und nicht das gegen- seitige Sich-Beschuldigen oder das Aufwärmen von alten Geschichten.
Zimmerli: In Sachen Kaiseraugst hat der Bundesrat vor Erteilung eines förmlichen Auftrags seitens des Parlaments verhandelt. Er hat erfolgreich verhandelt und damit insbe- sondere die Diskussion zu den Kaiseraugst-Vorstössen entkrampft. Das kam im Votum von Herrn Kollege Schönen- berger zum Ausdruck. Ich meine, dass der Bundesrat poli- tisch klug geführt und mit Blick auf die verfassungsmässige Stellung des Bundesrates als oberstes Exekutivorgan auch rechtlich durchaus ordnungsgemäss gehandelt hat, auch wenn dieses Verfahren gewissen Leuten vielleicht etwas rasch gegangen ist. Unbedenklich war nach meinem Dafür- halten das Vorgehen des Bundesrates auch vor dem Hinter- grund der atomrechtlichen Vorschriften, die, wie die Entste- hungsgeschichte dieser Vorschriften zeigt, von den beteilig- ten Behörden ja immer wieder auch politische Gewichtun- gen fordern und die für die Beseitigung der Planungsüber- reste Kaiseraugst verschiedene rechtliche Entsorgungsge- fässe anbieten. Ich glaube, dass für rechtsstaatlichen Puris- mus das Atomrecht gewiss kein taugliches Uebungsobjekt ist, und ich habe Herrn Kollege Rhinow auch nicht in diesem Sinne verstanden.
Aber ich bin mit Herrn Kollege Rhinow der Meinung, dass auch eine Widerrufslösung rechtlich begründbar gewesen wäre, und zwar in klarer Betonung der Option Kernenergie. Ich habe aber Verständnis dafür, dass der Bundesrat aus politischen Gründen - ich unterstreiche das - von einer Widerrufslösung heute nichts mehr wissen will und auf die Karte «Dringlicher Bundesbeschluss» setzt, sofern dieser Bundesbeschluss klare Verhältnisse schafft, wie das auch Herr Kollege Schönenberger mit Recht fordert.
Ich bin der bestimmten Meinung, dass von einer Kapitula- tion des Rechtsstaates nicht die Rede sein kann, wenn in einer Ausnahmesituation ein Einzelfallgesetz gemacht wird. Nun kommt das Aber: wer A sagt, muss auch B sagen! Das gilt für das Parlament, wenn es heute dem Bundesrat folgt und die Kaiseraugst-Motion als Postulat überweist; es gilt
e
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
712
E 5 octobre 1988
für das Parlament, wenn es im Dezember programmgemäss die Kaiseraugst-Finanzbotschaft zu behandeln haben wird, und es gilt in besonderem Masse auch für das Schweizer- volk, mit dessen ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung das Projekt Kaiseraugst demokratisch schick- lich beerdigt werden soll. In diesem Sinne bin ich dem Bundesrat für seine Initiative und für die Weichenstellung dankbar. Ob damit die Energiepolitik wirklich entkrampft werden kann, wird erst die Erfahrung zeigen. Ich bin aber der Meinung, dass die Anträge des Bundesrates allen Betei- ligten erlauben, im Geiste der unverzichtbaren freundeidge- nössischen Solidarität - ich möchte das unterstreichen - Lösungen unseres Energieproblems auf dem eingeschlage- nen, richtigen Weg zu suchen.
Gestatten Sie mir noch einen kurzen Nachsatz aus Berner Sicht. Wir haben keine Graben-Verzichtsmotion eingereicht - bewusst nicht. Aber ich erwarte, dass für das Projekt Graben unter tunlicher Berücksichtigung der materiellen und verfahrensrechtlichen Unterschiede ebenfalls nach einer Verhandlungslösung gesucht wird im Sinne eines Auf- räumens, im Sinne einer rechtsstaatlichen Bewältigung einer Ausnahmesituation, damit dieses Projekt nicht zum Gegenstand einer rein juristischen Auseinandersetzung gemacht werden muss, bei der es voraussichtlich nur Verlie- rer geben kann. Im Gegensatz zu den Herren Kollegen Huber und Cavadini bin ich der Auffassung, dass der Fall Kaiseraugst gute Chancen hat, zu einem Beispiel für realisti- sches, gut schweizerisches Krisenmanagement in einem technisch, rechtlich und politisch ausserordentlich heiklen Bereich zu werden. Tragen wir das unsrige dazu bei, indem wir heute den Anträgen des Bundesrats folgen, auch wenn wir mit einzelnen Details in den Begründungen nicht einig gehen, und auch wenn wir die Gewichte für die Argumenta- tion vielleicht geringfügig anders gesetzt hätten.
Hefti: Auch wenn wir gehört haben, dass die Fraktion der Professoren anderer Meinung ist, möchte ich mich bezüg- lich Rückzug der Rahmenbewilligung Herrn Schönenberger anschliessen, welcher die Auffassung vertritt, dass das nicht möglich sei. Ich denke auch, die juristische Konstruktion von Herrn Kollege Rhinow sei letzten Endes durch die weit- gehend widerrechtliche Verfassungsbestimmung des Kan- tons Basel-Landschaft - nämlich: die Kernernergie zu ver- hindern - bedingt, welche von uns ja nur mit einem umfas- senden Vorbehalt akzeptiert wurde.
Die Rahmenbewilligung befasst sich mit dem Bedarf, und dieser ist - entgegen der Auffassung von Kollegin Weber - durchaus gegeben, denn die Energiesituation der Schweiz sieht schon in naher Zukunft unerfreulich aus. Dies wiegt um so schwerer, als uns das Fortschreiten eines gemeinsa- men europäischen Marktes zu zusätzlichen wirtschaftlichen Anstrengungen zwingt. Diese wiederum werden einen ver- mehrten Energiebedarf erzeugen. Wie diesen decken?
Bei der hydraulischen Energie haben wir gestern - auch mit dem Mehrheitsentscheid - zu einem schönen Teil die Bar- riere heruntergelassen. Es war unzulässig, die Flexibilität bei den fixen Restwassermengen derart hoch- und auf der anderen Seite die zusätzlichen Erhöhungen aufgrund von Artikel 33 derart herunterzuspielen. Ich bin überzeugt, dass diejenigen, die letzteres taten, schon heute nicht mehr dazu stehen würden, ob sie nun dem Parlament oder dem Bun- desrat angehören.
Zu den fossilen Brennstoffen: Ich bin erstaunt, wie hier gerade die Oekologen unterschwellig konzessionsbereit sind, obschon sie doch wissen müssen, dass für die Umwelt bei einer wesentlichen Vermehrung dieser Stoffe die grös- sten Gefahren entstehen. Beim Gas etwas weniger, aber ebenfalls, und auch dort sind die Quellen nicht unerschöpf- lich.
Zu den Alternativenergien: Man setzt sich so sehr dafür ein, weil man weiss, dass da letzten Endes nichts Entscheiden- des kommen kann, höchstens gewisse Beiträge, und zwar kostspielige.
Zum Sparen: Wenn ich Frau Kollegin Weber richtig verstan- den habe, sieht sie diese Möglichkeit vor allem bei der Industrie. Die Industrie spart schon lange, und zwar aus
reinem Zwang, um konkurrenzfähig zu bleiben. Es wäre schon eher der Haushalt, der sparen müsste. Aber dort dürfen wir auch nicht dazu übergehen, Apparate zu konstru- ieren, die wir nachher nirgends im Ausland absetzen kön- nen. Wenn wir nur aufs Sparen setzen, koppeln wir uns von der zukünftigen Entwicklung ab, und ein Land, das das tut, bleibt nicht lebenstüchtig.
Zu den Importen: Die Möglichkeiten bestehen, und hier gehe ich mit Frau Kollegin Weber einig: Wir müssen uns ihnen keineswegs verschliessen. Aber auf die Dauer allzu- sehr darauf abzustellen, wäre nicht richtig. Das Verhältnis zwischen eigener und importierter Versorgung muss ausge- wogen bleiben.
Schliesslich zur Kernenergie. Die Debatte des Nationalrates im Jahre 1986 und alles, was folgte, beruhte auf «Tscherno- byl> und damit auf einem morschen Fundament. Es war auf Sand gebaut; denn wenn man orientiert ist, was in Tscher- nobyl geschah, sagt jenes Ereignis nichts aus gegen die Kernenergie, aber sehr viel gegen die Verhältnisse - zum mindesten damals - in der Sowjetunion. Was dem Bundes- rat vorzuwerfen ist - ich darf es um so eher sagen, als der anwesende Vertreter sowie sein Kollege, der dem Departe- ment für auswärtige Angelegenheiten vorsteht, damals dem Bundesrat noch nicht angehörten -: dass er nicht dafür gesorgt hat, dass die Orientierung, welche die Russen selber in Wien gaben, in unserem Volke nicht durchgedrungen ist. Frau Kollegin Weber hat von einem heilsamen Druck von unten nach oben gesprochen. Dieser Druck von unten war manipuliert und beruhte auf ungenügender und falscher Information. Darum kommt von dort - zum mindesten dies- mal - nicht das Heil.
Nehmen Sie Frankreich. Frankreich hat eine sehr grosszü- gige Energiepolitik mit der Kernenergie, und es weiss, dass es aufgrund dessen eine dominierende Stellung in der EG erhalten wird. Wir hätten die Möglichkeit, im bescheidenem Rahmen in vernünftiger Weise mitzumachen. Uns da abkop- peln zu lassen, wäre meines Erachtens vollkommen verfehlt. In dieser Richtung gehen aber leider auch die Ausführungen von Herrn Kollege Zimmerli. Ich bedaure etwas, bei ihm wenig von jenem vorausschauenden Weitblick zu entdek- ken, der früher in Bern vorhanden war - denken wir an jene Zeiten zurück, wo es der Schweiz die Westgrenze sicherte! Herr Zimmerli hat etwas vorschnell von «gutschweizeri- schem Kompromiss>> gesprochen. Es fehlt ihm noch etwas die nötige Umsicht und Einsicht in energiepolitischen Be- langen.
Herr Bundesrat Ogi hat am Schluss gesagt, er sei sehr dafür, dass der Bundesrat die Option Kernenergie offenhalte. Ich bin der Auffassung: Nicht nur das; wir müssen so rasch als möglich ein Kernkraftwerk bauen. Es fehlen mir bei den in Aussicht gestellten Vorkehren des Bundesrates solche, die dazu dienen, dass dieses Ziel verwirklicht werden kann, z. B. indem die Privatwirtschaft, verbunden mit Kantonen, Städ- ten und Gemeinden, die nötige tatkräftige Unterstützung vom Bund erhält, um ein solches Werk durchzuziehen. Und nötigenfalls fände ich es im Interesse des Landes immer noch besser, wenn der Bund selber bauen würde.
Man wird etwas angeschossen, beargwöhnt, wenn nicht sogar angegriffen, wenn man heute für die Energiewirt- schaft eintritt - auch von rechter Seite, obschon von dort offenbar wider besseres Wissen. Aber trotzdem stehe ich dazu, und ich scheue mich nicht, diese Politik weiterzufüh- ren, auch wenn sie momentan nicht so populär sein sollte!
Miville: Ich habe seinerzeit hier an diesem Platze den Gegenantrag gegen die Rahmenbewilligung Kaiseraugst gestellt und bin natürlich unterlegen. Jetzt, wo vom Verzicht die Rede ist, möchte ich hierzu und zu den Vorstössen, mit denen sich der Rat heute zu befassen hat, nur ganz wenige Sätze verlauten lassen. Nur ganz wenige Sätze, weil - Sie wissen es alle - unsere heutige Debatte etwas vom schlech- ten Geschmack kalten Kaffees hat.
Die weitere Entwicklung ist vom Nationalrat klar erkennbar instradiert: der Verzicht, die Entschädigung, die Option. Es besteht auch die Gefahr, dass in dieser Debatte ganz einfach
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
713
vieles wiederholt wird, was im Nationalrat bereits ausführ- lich dargestellt worden ist. Daher beschränke ich mich auf folgende kurze Feststellungen:
Wenn nun dieser Verzicht mit einer Entschädigung von 350 Millionen verbunden ist, zu der die Eidgenossenschaft stehen will, so ist das zunächst einmal eine Lösung, gegen die ich aus meiner Dankbarkeit heraus, die ich soeben geäussert habe, nichts einzuwenden habe. In diesem Sinne kann ich dem - jetzigen - Postulat Schönenberger durchaus zustimmen.
Seine dritte Forderung: die Option. . Ich habe aus dem schweizerischen Rechtssystem heraus nie ganz verstanden, warum für eine bestimmte Energieart eine Option aufrecht- erhalten werden muss. Weder unsere Verfassung noch unsere Gesetze stehen irgendeiner Botschaft oder irgendei- nem Vorstoss auf diesem Gebiet im Wege. Es kann auf dem Gebiet der Energiebeschaffung jederzeit ein Unternehmen vorgeschlagen werden - welche Energie es auch immer sei -, ohne dass deswegen eine Option in unserem politischen Betrieb installiert werden muss. In diesem Sinne halte ich diese Option, von der schon lange die Rede ist, weder für besonders sinnreich noch für störend.
Wichtig ist, was Herr Hunziker in seinem Vorstoss anstrebt, ohne dass man mit jedem seiner Punkte einverstanden zu sein braucht: Wichtig werden nun die rationelle Energiepro- duktion und -nutzung sowie das Sparen. Das muss nun schon die Konsequenz des Entscheides sein, den die eidge- nössischen Räte jetzt in bezug auf Kaiseraugst und zweifel- los auch auf weitere Werke dieser Art - ich sehe in der ganzen Schweiz gar keinen Standort, wo so etwas noch gebaut werden könnte - fällen. Wichtig wird nun das Thema «Sparen», das mit allen verfassungsmässigen, gesetzlichen und freiwilligen Mitteln und Methoden angegangen werden muss.
Das sind meine Bemerkungen zu diesen Vorstössen, insbe- sondere zum Vorstoss Schönenberger, und das ist vor allem der Ausdruck meiner Dankbarkeit, die ich hier allen positi- ven Kräften gegenüber noch einmal bezeugen möchte, die zum guten Ausgang dieser problematischen Angelegenheit beigetragen haben!
Uhlmann: Die Kaiseraugst-Motion Schönenberger ist Auslö -. ser der heutigen Debatte. Ohne diese Motion würden wir wahrscheinlich noch sehr lange im energiepolitischen Nebel ·umherirren. Nun hat sich der Nebel etwas gelockert, und man sieht etwas weiter, auch wenn die Fernsicht vielleicht noch nicht so gut ist, wie einem das lieb wäre.
Dennoch hat diese Motion, die ich mitunterzeichnet habe, eine bedenkliche und eine vorteilhaftere Seite.
Zuerst zur bedenklichen Seite: Ich frage mich, welche lang- fristigen staatspolitischen Auswirkungen dieser Entscheid, den unser Rat heute zweifellos fällen wird, haben wird, und zwar frage ich mich, ob wir in Zukunft nationale Aufgaben überhaupt noch realisieren können. Die Konsequenzen, die sich für andere grosse Projekte - und zwar nicht nur auf
dem Energiesektor - ergeben könnten, sind noch nicht absehbar. Es stellt sich auch die Frage, ob sich das Parla- ment und der Bundesrat mit diesem Entscheid aus den Entscheidungsschwächen der letzten Jahre herausschlei- chen können oder nicht.
Für mich überwiegen dennoch die Vorteile der Motion, und zwar ist es ein Eingeständnis, dass das Werk Kaiseraugst wirtschaftlich, technisch und politisch nicht mehr realisier- bar ist. Ich sage also ja zum Ausstieg aus Kaiseraugst. Ich betrachte die Deblockade und die Entkrampfung als drin- gend nötig, und ich folge dem Antrag des Bundesrates, die Motion in Form eines Postulates zu überweisen. Ich danke dem Bundesrat auch dafür, dass er schnell gehandelt hat und einen Weg vorzeichnet, indem ein Entschädigungsan- trag bereits in Sicht ist. Allerdings - und das ist zu betonen - ist die Entschädigungshöhe etwas gering ausgefallen. Ich habe Verständnis für jene Kantone, die den grösseren Teil dieser Last zu übernehmen haben. Das betrifft nicht nur den Kanton Aargau, das sind auch noch andere Kantone. Ich weiss nicht, wie das bei Appenzell liegt! Das müsste man untersuchen.
Ich anerkenne grundsätzlich den Bedarf von weiteren Stromproduktionsstätten, wie das auch gesagt wurde. Mit einem Widerruf würden wir den Bedarf bestreiten. Das wol- len und dürfen wir mit Sicherheit nicht tun. Trotz momenta- nem Verzicht auf die in Planung stehenden Kernkraftwerke trete ich entschieden und mit Nachdruck für die Aufrechter- haltung der Option Kernenergie ein.
Wenn Herr Kollege Miville gesagt hat, er verstehe nicht, weshalb man diese Option aufrechterhalten wolle, so muss ich sagen: Wir wissen alle, dass am Abstimmungshorizont eine Moratoriums- und eine Ausstiegsinitiative zu sehen sind. Deshalb müssen wir als Parlamentarier in diesem Land ganz klar Stellung nehmen! Darum bin ich der Auffassung, dass diese Option in diesem Beschluss und in dieser Debatte aufrechterhalten werden muss. Es wäre unverant- wortlich und eine kurzsichtige Politik, wenn heute in unse- rem Land die Türe zur Kernenergie zugeschlagen würde. Ich könnte das nicht verstehen. Es wäre auch kurzsichtig wegen der Gefährdung unserer Arbeitsplätze.
In bezug auf die Sparmöglichkeiten werde ich mich bei der entsprechenden Motion äussern.
Frau Bührer: Anlässlich der Erteilung der Rahmenbewilli- gung für Kaiseraugst durch den Ständerat im Jahre 1983 gehörte ich zur Minderheit, die die Rahmenbewilligung nicht erteilen wollte: Wir argumentierten, dass der Bedarf für ein weiteres AKW nicht gegeben sei und - genau wie die Motionäre heute - dass es nicht gebaut werden könne.
Sie haben sich meine Meinung zur Atomenergie im allge- meinen und zu Kaiseraugst im speziellen oft mit Kopfschüt- teln angehört, als käme ich von einem anderen Planeten. Sie sind heute - bezüglich Kaiseraugst - derselben Meinung wie ich. Trotzdem weiss-ich, dass Sie meinen Planeten nicht erreicht haben. Ich könnte mich jetzt zurücklehnen und lächelnd feststellen: «Ich habe es ja schon immer gesagt .... » Meine Freude ist allerdings nicht so ungetrübt wie bei der Rückkehr des verlorenen Sohnes.
Die Argumentation - sowohl diejenige in der heutigen Debatte wie auch diejenige in den schriftlichen Begründun- gen - lässt doch einige Fragen offen. Die Gründe, warum Sie heute auf Kaiseraugst verzichten wollen, sind alles andere als klar. Was - so frage ich die Motionäre - hat sich denn seit der Erteilung der Rahmenbewilligung tatsächlich geändert? Ist nicht inzwischen eine Atominitiative vom Volk abgelehnt worden? Sie erwähnen politische Gründe. Was heisst das? Wimmelt es vielleicht im neuen Parlament von Atomgeg- nern, oder ist gar der Bundesrat auf diese Seite geschwenkt? Diese Frage erübrigt sich, sie ist bereits beant- wortet.
Sie erwähnen staatsbürgerliche und gesellschaftliche Gründe. Was soll das heissen? Geben Sie plötzlich dem sogenannten Druck von der Strasse nach, obwohl davon im Moment nicht mehr zu spüren ist als 1983? Schliesslich ist
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
714
E
5 octobre 1988
der Ausgang der beiden hängigen Atominitiativen ganz und gar ungewiss.
Sie stellen fest, dass die Kaiseraugst AG für die Gründe, dass das Werk nicht gebaut werden könne, nicht geradezustehen hat. Das mag durchaus so sein. Die Politiker, die damals der Rahmenbewilligung zugestimmt haben, sollten sich aber nicht so leicht aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen sich die Frage gefallen lassen, warum sie erst so spät zu dieser Einsicht gelangen.
Bereits anlässlich der Erteilung der Rahmenbewilligung haben wir - die Gegner - auf den nicht zu verantwortenden Standort von Kaiseraugst hingewiesen und auf die staatspo- litische Zerreissprobe, die mit einem Bau verbunden wäre. Die Argumente verfingen nicht. Man war entschlossen, jeden Widerstand zu brechen, koste es, was es wolle. Ich erinnere mich, damals von oberster Aargauer Behördenseite gehört zu haben, zur Durchsetzung des AKW-Baus von Kaiseraugst genügten die dem Kanton Aargau zur Verfü- gung stehenden Polizeikräfte nicht und man sei auf freund- eidgenössische Hilfe angewiesen. Man rechnete mit dem Schlimmsten und richtete sich darauf ein. Die politischen, staatsbürgerlichen und gesellschaftlichen Gründe bestan- den damals genau wie heute. Aber sie wurden in den Wind geschlagen.
Es muss heute für die Motionäre ein neues Elemente dazu- gekommen sein. Eine gewisse Logik darf man wohl hinter Ihrem Verhalten vermuten. Tatsächlich nennen Sie in Ihrer Begründung - wir haben das heute in der Diskussion öfters gehört -, an letzter Stelle zwar, den Grund, dass Kaiseraugst aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar sei. Auch in diesem Punkt gebe ich Ihnen voll und ganz recht. Aber auch das ist kein neues Argument. Es hat im Katalog der Rahmenbewilligungsgegner nicht gefehlt. Ich verweise Sie auf das Votum unseres damaligen Kollegen Eduard Belser, der mit grosser Eloquenz, politisch überzeugend, die Ansicht vertreten hat, Kaiseraugst sei aus wirtschaftlicher, aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht vertretbar. Mit diesem Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit wird klar, warum Kaiser- augst heute auch aus Ihrer Sicht nicht gebaut werden kann. Die Motion steht damit fest auf dem Boden ökonomischer Ueberlegungen. Das ist irgendwie beruhigend, weil es eine gewisse Logik - in Ihrem Sinn eben - beinhaltet. Im Klartext: Kaiseraugst rentiert nicht mehr. Der Atomstrom aus Frank- reich fliesst zu Dumpingpreisen. Er fliesst reichlich, und mit Stromveredlung lässt sich ein Geschäft machen. Je billiger der Einkauf, um so besser das Geschäft. Wäre ein wirt- schaftlich vertretbarer Betrieb von Kaiseraugst heute noch möglich und in Sicht, ich fürchte, dann wären die gesell- schaftlichen und politischen sowie die staatspolitischen Bedenken heute wie damals eine «quantité négligeable». Mit dem Argument der Versorgungssicherheit liesse sich alles vertreten, selbst massiver Polizeieinsatz.
Aber aus welchen Gründen Sie auch immer zur Aufgabe von Kaiseraugst gelangt sind, ich begrüsse Ihren Entschluss und unterstütze ihn vorbehaltlos!
Was die Entschädigung betrifft, erwarten wir eine Vorlage des Bundesrats, und - das sei schon jetzt gesagt - die Betreibergesellschaften haben für die nötige Transparenz zu sorgen - im Klartext: Was der Stromkonsument bereits bezahlt hat, soll der Steuerzahler nicht noch einmal be- rappen!
Ein weiterer Punkt: die Offenhaltung der Option Kernener- gie zeugt von Wunschdenken. In der Schweiz - Sie mögen Ihren Treueschwur zur Kernenergie noch so sehr bekräfti- gen - wird kein Atomkraftwerk mehr gebaut werden! Und das Liebäugeln beispielsweise mit dem Heizreaktor ist - meiner Ansicht nach - absurd. Auch dort sind nämlich die Entsorgungsprobleme nicht gelöst. Ich teile die Meinung von Carl Friedrich von Weizsäcker, der nach «Tschernobyl» gesagt hat: «Es hiesse dem Fortschritt gründlich miss- trauen, wenn wir glaubten, ohne diese existenzgefährdende Atomenergienutzung nicht leben zu können.» Stellen Sie sich vor, was bis ins Jahr 2020 auf dem Energiesektor alles geschehen wird! Genauso wenig wie in den vierziger Jahren unsere heutigen Möglichkeiten und unsere heutigen Pro-
bleme, abgeschätzt werden konnten, können wir heute die Probleme des nächsten Jahrtausends oder Jahrhunderts gültig beurteilen.
Manches, Herr Rüesch, was heute Utopie ist, wird in vierzig Jahren Realität sein. Wir könnten uns an die Spitze neuer Technologien zur Energieerzeugung und zur effizienten Nutzung von Energie setzen, wenn wir heute wirklich das Steuer herumdrehten. Sie klammern sich mit Ihrer Option Kernenergie an ein sinkendes Schiff, anstatt neue Segel zu setzen. Wir vergeuden Zeit und Geld. Kaiseraugst könnte eine Lehre sein. Die späte Einsicht der massgebenden Kreise war nicht gratis; bezahlen müssen wir alle. Das wird so sein und auch so bleiben mit den unsinnig «verpulver- ten» Forschungsmillionen, wenn wir an der Option Kern- energie festhalten.
Ich lehne den dritten Punkt Ihrer Motion ab. Ich will die Gewissheit, dass die Kernenergie ihrem Ende - möglicher- weise einem raschen Ende - zugeht, noch mit einem andern Gedanken untermauern. Herr Rüesch, Sie haben mit Nach- druck darauf hingewiesen, wie viele Kernkraftblöcke in unserer Umgebung in Betrieb sind. Weltweit dürften es vierhundertzwanzig sein. Was bedeutet das? Wer der Utopie einer fehlerfreien Handhabung der Kernenergie verfallen ist - ich benutze dieses Wort «verfallen» bewusst -, nimmt diese Zahlen gelassen, ja vielleicht stolz zur Kenntnis. Reali- sten - und ich zähle mich dazu - erfüllen diese Zahlen mit Schrecken. Abgesehen davon, dass der Mensch bei der Handhabung der Kernenergie übarall in der Welt das schwächste Glied in der Kette ist, müssen wir uns die sehr unterschiedlichen, wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Kernenergie in den verschiedenen Ländern vor Augen hal- ten. Glauben Sie, dass ein AKW in einem Schwellenland - von einem Drittweltland schon gar nicht zu sprechen - ebenso sorgfältig gehandhabt, gewartet und erneuert wird wie bei uns? Niemand wird das im Ernst glauben! Unsere Einwirkungsmöglichkeit auf die Handhabung dieser AKW - auf Betrieb und Unterhalt - ist gleich Null. Mit dem Aelter- werden der AKW steigt die Wahrscheinlichkeit eines gros- sen Unfalles. Je mehr die Werke in die Jahre kommen, um so näher rückt die nächste Katastrophe. «Tschernobyl» hat gezeigt, dass uns auch weit entfernte Ereignisse betreffen. Der Grad unserer Betroffenheit wird dereinst vielleicht von der Windrichtung abhängig sein.
Ich komme zum Schluss und beantrage Ihnen, über die Motionen Schönenberger und Hunziker punkteweise abzu- stimmen. Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass ich den ersten Punkt der Motion Schönenberger unterstütze und den letz- ten ablehne.
Zum zweiten Punkt, der Entschädigungsfrage, erwarten wir eine Vorlage des Bundesrats. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Bei der Motion Hunziker unterstütze ich die ersten drei Punkte, die folgenden vier Punkte lehne ich ab.
Villiger: Entschuldigen Sie, dass Sie mir jetzt auch noch zuhören müssen, aber dafür wird es morgen etwas kürzer sein. Herr Zimmerli hat gesagt, die Kaiseraugst-Motion sei ein Beispiel für ein realistisches, gutschweizerisches Krisen- management. Ich glaube, es ist noch zu früh, um dies beurteilen zu können. Ich gehöre zu jenen Skeptikern, die nicht ganz sicher sind, ob nicht Langzeitwirkungen auftre- ·ten können, die nicht unbedenklich sind. Ich habe selten so viele enttäuschte und verunsicherte Bürger getroffen wie nach diesem Vorgang. Vor allem diejenigen, die bis jetzt geglaubt haben, Kernenergie sei nötig, können nur schwer. verstehen, dass ausgerechnet jene, die hinter der Kernener- gie stehen, jetzt Kaiseraugst haben fallen lassen. Ob da die Option Kernenergie in Punkt 3 die psychologische Grundsi- tuation - den Verlust an Glaubwürdigkeit der bürgerlichen Energiepolitik - verändern kann, weiss ich nicht. Es ist auch schon gesagt worden, dass der regionale Widerstand in Kaiseraugst gesiegt hat, obschon die Abstimmung 1974 eindeutig für die Kernenergie war und alle Bewilligungen erteilt waren. Dies wird andere Regionen zum Widerstand ermutigen; Herr Zimmerli hat auf Graben hingewiesen. Die
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
715
Graben-Verbois-Motion ist ein Beispiel für diesen Domino- Effekt. Kaiseraugst wird andere Regionen ermutigen, glei- chen Widerstand zu leisten. Deshalb hat wahrscheinlich Herr Bundesrat Ogi recht, wenn er vorhin erklärt hat, dass die Frage, ob Projekte nationaler Bedeutung in diesem Lande in Zukunft überhaupt noch durchführbar seien, offen ist. Die Option Kernenergie ist gefährdet. Die Motion hat nun aber Fakten geschaffen, die nicht mehr sämtliche Optionen - um dieses Wort wieder zu gebrauchen - des Handelns offenlassen. Man kann Geschehenes nicht ungeschehen machen. Deshalb bin auch ich der Meinung, dieser Weg müsse nun zu Ende gegangen werden, ob er gut ist oder nicht.
Ich stimme deshalb dem Postulat integral zu. Ich bin froh darüber - und hier unterstütze ich Herrn Schönenberger und auch Herrn Hefti und teile die Meinung von Herrn Rhinow nicht -, dass der Weg nicht über den Widerruf der Rahmenbewilligung laufen kann. Dies geht deshalb nicht, weil die Rahmenbewilligung an den Bedarf gebunden ist. Der Bedarf besteht aber nach wie vor. Wir dürfen den Bedarf nicht indirekt verneinen. Es gibt aber noch eine zweite Möglichkeit für den Widerruf, nämlich die Berufung auf den Schutz wichtiger Rechtsgüter. Auch dieser Weg ist für mich nicht gangbar, weil wir natürlich auch mit dem Nichtbau dieses Werks wichtige Rechtsgüter, ich meine beispiels- weise die Durchsetzung des Rechtsstaates, gefährden. Wenn wir den Passus «wichtige Rechtsgüter» nach tagespo- litschem Opportunismus einmal so und einmal anders defi- nieren, gehen wir in eine gefährliche Richtung. Ich meine deshalb, dass der andere Weg - auch wenn er nicht voll befriedigt - der bessere sei.
Ich darf nun aber doch noch zur vor allem von Frau Bührer geschmähten Option Kernenergie ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen: Die Energiepolitik befindet sich im Spannungsfeld von Wirtschaft und Oekologie. Die Katastro- phe von Tschernobyl hat gezeigt, dass Kernenergie bei mangelhafter Ausbildung des Personals und mangelhaftem Stand der Technik tatsächlich Katastrophen verursachen kann. Waldschäden und Treibhauseffekt andererseits sind Stichworte, die aufzeigen, dass die Verbrennung fossiler Brennstoffe zwar nur zu schleichenden, im Endeffekt jedoch sicher katastrophaleren Veränderungen in unserer Umwelt führen können. Ein nüchternes Abwägen ergibt, dass das grosse Problem der Jahrtausendwende kaum die Kernener- gie, sondern die Verschmutzung der Atmosphäre durch CO2 sein wird. Dieses Problem wird durch das Wachstum der Weltbevölkerung auf dramatische Weise akzentuiert wer- den. Die bald 7 Milliarden Menschen auf der Welt werden, wenn sie eine menschenwürdige Existenz haben wollen, Energie brauchen. In diesem Punkt haben wir natürlich auch die Pflicht zu einer gewissen Solidarität. Ich teile die Meinung von Frau Bührer, dass in Ländern ohne technologi- sche Tradition das Betreiben von Kernreaktoren sehr viel problematischer ist als bei uns. Ich glaube, dass gerade das zu unserer Solidarität gehört, dass wir als technisch entwik- kelte Nation jene technischen Mittel brauchen, die unserem technischen Stand entsprechen. Wir sollten nicht noch zusätzlich CO2 produzieren und mehr als nötig nehmen von den knappen Ressourcen, die die ärmeren Länder als ein- zige Energie überhaupt verwerten können und auf die sie deshalb dringend angewiesen sind. Die Energiepolitik ist aber auf weite Strecken auch Wirtschaftspolitik. Unsere aussenhandelsorientierte Wirtschaft braucht genügend Energie, und zwar zu Weltmarktpreisen, wenn sie konkur- renzfähig bleiben will.
Ich weiss natürlich, dass sich viele besorgte Bürger fragen, ob unser Wohlstand moralisch noch begründbar sei. Mir scheint, es gäbe dazu keine Alternative, denn ohne diesen Wohlstand sind Sozialwerke nicht haltbar. Herr Cotti hat für sein AHV-Modell ein Wachstum von 2 Prozent als notwendig angegeben. Ohne diesen Wohlstand ist aber auch Umwelt- schutz nicht finanzierbar, denn das Beispiel anderer Länder zeigt, dass bei 10, 15 Prozent Arbeitslosen der Umwelt- schutz plötzlich auf hintere Plätze der Prioritätsliste zurück- fällt.
Die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft benötigt zudem ein angemessenes Wachstum. Wir dürfen nun nicht überse- hen, dass der Strom die eigentliche wirtschaftliche Schlüs- selenergie ist. Stichworte dazu sind etwa die Verlagerung in die Dienstleistungsgesllschaft, die neuen Technologien, auch das Sparen von Energie, das explosive Wachstum der Informatik usw. All das beruht auf Strom. Ohne Strom ist ein qualitatives Wachstum nicht denkbar. Durch künstliche Ver- knappung und durch staatliche Zuteilungsmechanismen kann man natürlich auch eine Marktwirtschaft indirekt in eine Investitionslenkungs- und eine Interventionswirtschaft umfunktionieren, ohne dass man ein einziges Gesetz ändern muss.
Es ist unbestritten, dass mit der Energie möglichst haushäl- terisch umgegangen werden muss. Ich teile diese Spar- Euphorie auch. Es ist sogar denkbar, dass in der Schweiz der gesamte Energieverbrauch zurückgehen wird, obwohl wir ein Wachstum aufweisen. Dies wird aber nicht für den Stromverbrauch gelten. Auch beim Strom gibt es ein Spar- potential. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es wesent- lich höher ist, als wir bisher angenommen haben. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass beim Strom die erwähnten ver- brauchsfördernden Faktoren wirksam sind: Dienstleistungs- gesellschaften, Informatik, Umweltschutz usw. Ohne die Erschliessung der grossen Sparreserven würde der Strom- verbrauch nach wie vor sehr stark überproportional zum Bruttosozialprodukt wachsen. Die Erschliessung des Strom- sparpotentials - das hat die Nationalfonds-Studie belegt, die mit 30 Prozent einen sehr hohen Wert angibt - dauert etwa zwanzig Jahre. Wenn Frau Weber noch anwesend wäre, würde ich ihr mit dem Taschenrechner vorrechnen, was das bedeutet. Das bedeutet nämlich, dass wir trotz voller Reali- sierung des Potentials in zwanzig Jahren - verglichen mit einem ungebremsten Stromwachstum, wenn wir nicht spa- ren würden - immer noch eine Stromzunahme verzeichnen, und den Stromkonsum nicht auf ein negatives Wachstum hinunterdrücken können, es sei denn, wir hätten eine Wirt- schaftskrise.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass wir mittelfristig wie- der die Stromerzeugungskapazität erhöhen müssen. Weil die Wasserkraftreserven erschöpft sind und die Alternativ- energien wahrscheinlich nicht sehr viel ergeben werden, kann das nur Kernkraft sein, es sei denn, wir würden Strom importieren. Ich möchte Frau Bührer sagen: Ich bin über Ihre Technologiegläubigkeit erstaunt: nicht Technologie- gläubigkeit Richtung Kernkraft, sondern Richtung Alterna- tivenergien! Die deutsche Bundesregierung hat kürzlich eine Bilanz gezogen - ich glaube, es wurden in einigen Jahren mehrere Milliarden in Alternativenergien investiert -; das Fazit war sehr ernüchternd: Die Bundesregierung kommt nämlich zum Schluss, dass trotz dieser Milliarden keine einzige der erforschten Energien eine eigene Rubrik in der Energiestatistik rechtfertigt. Ich bin ein Alternativener- gie-Fan - meine Firma hat sogar eines der ersten Solarmo- bile entwickelt -, aber die ganzen Potentiale reichen einfach nicht aus.
Ich bin der Meinung - im Gegensatz zu Frau Bührer -, dass in diesem Land Kernenergie wieder möglich sein muss. Ich finde, man sollte in absehbarer Zeit wieder planen können, und bekämpfe diese Resignationshaltung, die sagt, in den nächsten zwanzig bis vierzig Jahren sei dies nicht mehr denkbar. Ich hoffe allerdings, dass die Elektrizitäts- und Energiewirtschaft auch bezüglich Kernenergie technolo- gisch innovativer zu denken beginnt. Es gibt heute Reakto- ren - BBC ist mit dem Hochtemperaturreaktor an einem solchen Projekt beteiligt - mit mehr inhärenter Sicherheit, bei welchen man sehr viel künsteln muss, damit sie nicht stillstehen, und nicht künsteln, damit sie nicht durchbren- nen. Durch die Entwicklung solcher Reaktoren könnte man Aengste abbauen. Nicht dass ich meine, die andern Reakto- ren seien zuwenig sicher. Leider setzt bis jetzt die Elektrizi- tätswirtschaft nur auf die bewährten Leichtwasserreaktoren, die allerdings ausser dem technologisch rückständigen rus- sischen Reaktor ungefähr 3000 unfallfreie Betriebsjahre auf- weisen. Die neuen Reaktoren brauchen noch Entwicklungs-
Politique de l'énergie. Interventions personnelles
716
E 6 octobre 1988
arbeit zur Ueberwindung von Kinderkrankheiten. Man müss- te aber trotz dieses Faktors auch aus psychologischen Gründen vermehrt darauf setzen.
Ich komme zum Schluss: Was die Option beinhaltet, muss ich hier nicht aufzählen, dies erwähnt die Motion Hunziker. Ich bin der Ansicht, wir sollten den Postulaten von Herrn Schönenberger und dem Vorstoss von Herrn Hunziker zu- stimmen.
Hier wird die Beratung dieser Motionen unterbrochen Le débat sur ces motions est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr La séance est levée à 13 h 00
Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Donnerstag, 6. Oktober 1988, Vormittag Jeudi 6 octobre 1988, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: M. Masoni
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse Politique de l'énergie. Interventions personnelles
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 687 hiervor - Voir page 687 ci-devant
Präsident: Die Motion Hefti ist inzwischen zurückgezogen worden.
Als Redner sind für heute die Kollegen Piller, Meier Hans, Jagmetti, Danioth, Schönenberger, Rüesch und dann der Herr Bundesrat eingetragen. Herr Jagmetti verzichtet auf das Wort, ein Beispiel, das vielleicht noch andere nach sich zieht!
Piller: Ich habe nicht die Absicht zu verzichten; ich will mich jedoch möglichst kurz fassen.
Ich habe etwas Mühe mit der Motion von Herrn Schönenber- ger, und auch mit der Form des Postulates habe ich etwel- che Mühe. Das mag Sie erstaunen, habe ich doch seinerzeit gegen die Rahmenbewilligung gestimmt. Für mich genügt die Politik, wie sie durch die Motion Schönenberger vorge- zeichnet wird und wie sie auch der Bundesrat aufnimmt. Wir haben in den letzten zehn Jahren hier im Rate sehr oft energiepolitische Vorlagen diskutiert, und die waren immer wieder an Kaiseraugst «gefesselt». Wir haben den Energie- artikel durchberaten; dieser Energieartikel wurde abgelehnt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Volksmehr zwar erreicht wurde, dass aber eine halbe Standesstimme fehlte, die von Basel-Stadt; Basel-Stadt hat diesen Energieartikel abgelehnt - auch mit Blick auf Kaiseraugst.
Bei genauer Analyse der politischen Situation entdecke ich in der Motion Schönenberger einen grossen Widerspruch. Glaubt jemand hier, dass man in den nächsten 30 Jahren in einer anderen Region ein AKW wird bauen können? Wollen wir so - entschuldigen Sie den Ausdruck - «weiterwursteln» und zuerst Standort- und Rahmenbewilligungen erteilen, dann Verzichtsverhandlungen führen; am Schluss soll der Staat wieder entschädigen ? Denken wir an Verbois, Graben, aber auch an Rüthi. Wollen wir wirklich so weiter machen und den Energiekonsum - insbesondere den Verbrauch von Elektrizität - ansteigen lassen, wie dies in den letzten zwei Jahren passiert ist?
Es ist eine politische Realität, dass wir mit fünf Kernkraftwer ken, basierend auf der Uranspaltung, leben müssen, und dass wir in unserem Land wohl kaum noch ein weiteres bauen können. Diese Tatsache muss auch politische Reali- tät werden und muss unsere Energiepolitik der Zukunft bestimmen. Heute die Option Kernenergie aufrechterhalten - und wenn ich Kernenergie sage, dann meine ich ganz klar die Kernenergie, basierend auf der Kernspaltung, wie wir heute die Atomkraftwerke betreiben -, heisst für mich: wenig Bereitschaft, um echt umzudenken.
Politisch müsste heute der Entscheid klar fallen. Die Schweiz wird mit fünf Kernkraftwerken, basierend auf der Kernspaltung, leben müssen. Mehr liegt nicht drin! Und in der Tat sind fünf Kernkraftwerke, bezogen auf unsere Bevöl- kerungszahl mit sechs Millionen, ein relativ hoher Anteil.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hunziker Elektrizitätsversorgung der Schweiz und Offenhaltung der Option Kernenergie Motion Hunziker Approvisionnement du pays en électricité et sauvegarde de l'option nucléaire
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.468
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
705-716
Page
Pagina
Ref. No
20 016 873
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.