Extension of deadline for water initiative review

20016786Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)7 oct. 1988Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The National Council dealt with the commission proposal to extend the deadline for examining the popular initiative 'Save Our Waters'. After debate on whether the extension would unduly delay direct-democratic review, the Council accepted the commission's view that the statutory deadline would otherwise expire before parliamentary treatment could continue. The motion to extend the time limit until 8 October 1989 was approved by 105 votes to 26.

Regeste Omnilex

Art. 27 para. 5bis GVG; extension of the time limit for parliamentary treatment of a popular initiative. Where the statutory examination period expires before the competent council can complete deliberation, the council may extend the deadline by one year in order to permit consideration of the initiative and any indirect counterproposal. The decisive consideration is procedural feasibility; political objections to delay do not preclude an extension where the legal time limit would otherwise lapse (consid. not specified).

Texte intégral

Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire

1526

N 7 octobre 1988

äusserst wichtige Aufgabe in unserer Gesellschaft. Bundes- beiträge an diese Schulen sind gut angelegtes Geld. Am Schluss ist unsere Gesellschaft nur so stark wie der letzte am Seil. Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion Fischer.

Frau Segmüller: Die Tatsache, dass wir das Land mit der höchsten Selbstmordrate sind, bedrückt mich. Es bedrückt mich auch, dass wir bei Drogen und Aids den «Rekord» halten. Wir sollten uns nicht auf den Kampf um 6 Millionen Franken beschränken, sondern uns auf den Kampf gegen die Uebel in unserer Gesellschaft konzentrieren. Immer komplexer wird das Leben, immer mehr Menschen kommen ohne Hilfe nicht zurecht. Wir brauchen Sozialarbeit. Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe. Das sollte doch eigentlich alle hier in diesem Saal ansprechen. Die Anforderungen an die Sozial- arbeiter punkto Wissen, Können und vor allem punkto per- sönlicher Belastbarkeit sind hoch. Dazu kommt, dass die Schüler heute ein nicht gerade kleines Schulgeld zahlen. Von der Schule in St. Gallen weiss ich, dass zwei Drittel der Schüler Stipendien beziehen, weil sie die Ausbildung - meist ist es eine Zweitausbildung - sonst nicht finanzieren könnten. Das bedeutet, dass die kantonalen Finanzen auch hier wieder belastet werden.

Wir brauchen angesichts der grossen Probleme unserer Gesellschaft gute Ausbildungsstätten für Sozialarbeit. Wir brauchen qualifizierte Sozialarbeiter. Notwendig sind sicher Verbesserungen bei der Ausbildung, eine Koordination oder Vereinheitlichung der Ausbildungsgänge und möglicher- weise eine Schwerpunktbildung wie zum Beispiel bei den HTL. Was wir sicher nicht brauchen, ist eine Abwertung oder Verzettelung der Kräfte zur Geldsuche. Wir brauchen weiter- hin die Unterstützung des Bundes, um den Schulen in Zukunft zu ermöglichen, eine optimale Ausbildung anzubie- ten. Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt, um den Schulen, die eine gesellschaftlich so wichtige Funktion erfüllen, den finanziellen Teppich unter den Füssen wegzuziehen. Ich bitte Sie daher eindringlich: Geben Sie diese sechs Millio- nen Franken weiterhin, als Unterstützung und als Zeichen für die Notwendigkeit dieser Berufsgattung in unserem Land, wobei Verbesserungen in der Ausbildung durchaus möglich und wünschbar sind.

Fischer-Sursee: Ich möchte nur noch zwei, drei Richtigstel- lungen machen, vor allem an die Adresse der freisinnigen Fraktion. Ich bin mit ihrer Argumentation durchaus einver- standen, und ihr Standpunkt ist im Grunde der gleiche wie meiner, nur glaube ich, dass sie die falschen Schlussfolge- rungen gezogen haben. Ich bin der Meinung, dass dieser Beitrag an die Schulen für Sozialarbeit im zweiten Ausga- benpaket als Bundesleistung berücksichtigt, das heisst, angerechnet werden soll, so dass per Saldo die Bundeslei- stung gleich bleiben wird.

Zweitens, Herr Aliesch: Ich bin ebenfalls Ihrer Meinung, dass die Individualvorsorge eindeutig Sache der Kantone ist. Es geht aber nicht um diese Frage, sondern um die Frage der technischen Ausbildung der Fachleute - also nicht um die Finanzierung der Individualvorsorge. Ich bin auch mit Ihnen einverstanden, dass wir einheitliche Lehrgänge und eine eidgenössische Anerkennung brauchen. Ich habe das in meinen Ausführungen ganz deutlich gesagt. Ein ganz wesentlicher Punkt meines Anliegens ist, dass die Subven- tionen weiter beibehalten werden sollen, um diese eidge- nössische Anerkennung sichern zu können. Die Argumenta- tion des Bundesrates ist nämlich widersprüchlich. Einerseits bestreitet er die Subvention für Schulen für Sozialarbeit. Im gleichen Atemzug bejaht er die Subvention, zum Beispiel für die hauswirtschaftliche Fachschule. Wo ist da der Unter- schied?

Es steht dem Bundesrat meines Erachtens gut an, wenn er sich im Rahmen der Aufgabenteilung nicht nur für die För- derung der Hochschulen und den gesetzlichen Schutz der Arztgehilfinnen oder der Berufsfischer einsetzt - ich bin ihm zwar dankbar, dass man die Fischer schützt; aber ich glaube, Herr Bundesrat, dass das Anliegen nun doch

gesamtschweizerisch derart wichtig ist, dass es der Bund nicht voll aus den Händen geben sollte.

Bundesrat Cotti: Was soll der Bundesrat nach dieser ein- drucksvollen und gutgemeinten Lawine von Voten noch sagen? Frau Segmüller, man kann bei diesen Fragen sogar das Aids-Problem herbeiziehen. Ich garantiere Ihnen, dass wir dieser Fragen wegen sehr besorgt und auch von der Notwendigkeit eines vorzüglichen Unterrichtes überzeugt sind. All das, was darüber gesagt worden ist, ist dem Bun- desrat bekannt; die Notwendigkeit wird nicht bestritten. Uebrigens bezahlen wir für die Aids-Bekämpfung etwas mehr als diese 6 Millionen Franken. Die Frage ist für den Bundesrat eine andere, nämlich: Sind die Kantone, die besonders im Bildungsbereich immer wieder auf ihre Kom- petenzen pochen, bereit, das, was sie anlässlich der Aufga- benteilung vor drei oder vier Jahren zugesagt haben, heute, im konkreten Fall, noch anzunehmen oder nicht?

Dazu ist folgendes zu sagen: Die Kantone erhielten im Jahre 1987 etwa 6 Millionen Franken. Der Kanton Zürich erhielt 1,5 Millionen, der Kanton Genf ebenfalls 1,5 Millionen, der Kanton Bern 600 000 Franken, der Kanton Waadt 900 000 Franken, usw. Nun stelle ich Ihnen ganz offen die Frage: Sind diese Kantone in der Lage, angesichts der allseits anerkannten Bedeutung dieser Schulen, auch die Kosten zu übernehmen? Kann etwa der Kanton Zürich die ausfallen- den 1,5 Millionen nicht übernehmen? Mehr ist nicht zu sagen.

Herr Fischer-Sursee, der Bundesrat hat im Jahre 1986 sei- nen Beschluss aufgrund der ganzen Vorarbeit und der Zusage der Kantone gefasst. Im Jahre 1986 war noch Herr Egli, den Sie erwähnt haben, im Bundesrat. Die Situation hat sich seither überhaupt nicht geändert. Der Bundesrat muss seine Haltung im Hinblick auf eine minimale Folgerichtigkeit bestätigen. Für den Rest ist das Parlament kompetent.

Abstimmung - Vote

Für Ueberweisung der Motion Dagegen

100 Stimmen 47 Stimmen

Ueberwiesen - Transmis

87.036

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässerschutzgesetz. Revision

Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire et loi sur la protection des eaux. Révision

Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwurf vom 29. April 1 987 (BBI II, 1061) Message, projets de loi et d'arrêté du 29 avril 1987 (FF Il, 1081)

Antrag der Kommission Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» wird nach Artikel 27 Absatz 5bis GVG verlängert bis 8. Oktober 1989.

Proposition de la commission

Le délai imparti pour l'examen de l'initiative populaire «pour la sauvegarde de nos eaux» est prolongé jusqu'au 8 octobre 1989, conformement à l'article 27, alinéa 5bis, de la loi sur les rapports entre les conseils.

  1. Oktober 1988 N

1527

Schlussabstimmungen

Präsident: Die Kommission beantragt, die Frist zur Behand- lung der Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nach Artikel 27 Absatz 5bis des Geschäftsverkehrsgesetzes zu verlängern bis zum 8. Oktober 1989. Das Wort zu diesem Geschäft hat Herr Zwygart.

Zwygart: Im Namen der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich, den Antrag der Kommission abzulehnen. Seit fast 13 Jahren haben die Bundesbehörden den Auftrag des Schweizervol- kes für die Regelung zur Sicherung angemessener Restwas- sermengen. Zuerst liess man sich bei der Verwaltung Zeit. Wenn die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» nicht erfolgreich lanciert worden wäre, hätten Fische und Wasserpflanzen wohl für ewig auf ein nicht fast trockenes Wasserbett warten müssen. Seit anderthalb Jahren liegt nun der indirekte Gegenvorschlag in Form der Revision des Gewässerschutzgesetzes auf dem Tisch von Ständerat und Nationalrat. Der Ständerat hat in einer massiven Verzöge- rungstaktik das Geschäft verschleppt. Nun soll der National- rat die Suppe auslöffeln; da sind wir dagegen. Der National- rat darf nicht Hand bieten für die Schmälerung der Volks- rechte. Die Volksinitiative «zur Rettung unserer Gewässer» hat Uebergangsbestimmungen mit einer Zweijahresfrist. Schieben wir den Termin hinaus, wird auch der Abstim- mungstermin hinausgeschoben und somit auch die Initia- tive in einer gewissen Art umgangen. Es geht also aus staatspolitischen Gründen nicht. Abgesehen davon: Zur Beratung der Initiative haben wir Zeit genug, die Zeit fehlt höchstens für die Beratung des indirekten Gegenvorschla- ges. Zudem ist es noch gar nicht sicher, dass ein revidiertes Gewässerschutzgesetz ohne Volksabstimmung über die Runden kommt. Hören Sie sich doch etwas um, etwa in Fischerkreisen! Der Ständerat hat dieses Gesetz verwässert, so dass für viele Lobbyisten das alte Gesetz besser ist. Im übrigen ist es eine Illusion zu meinen, mit der Trölerei könne man mehr Wasserkraft nutzen; denn Naturschutzorganisa- tionen haben erfolgreich beim Bundesgericht in Sachen Restwassermengen interveniert. Das Bundesgericht wendet den dreizehnjährigen Verfassungsartikel - Gewässerschutz hin oder her - schon an. Aber es ist eine Blamage für das Parlament, wenn uns das Gericht sagen muss, in welche Richtung es geht. Es geht um Volksrechte. Hier dürfen wir uns als Parlament keine krummen Touren erlauben. Das Volk lässt sich nämlich nicht so leicht täuschen. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag abzulehnen.

Rüttimann, Berichterstatter: Die Macht des Faktischen ist auch hier grösser. Es ist tatsächlich so, dass die vierjährige Frist morgen, am 8. Oktober, abläuft. Also hätten wir in unserem Rat gar keine Gelegenheit mehr, dazu Stellung zu nehmen, weder zur Volksinitiative noch zum Gegenvor- schlag. Den Antrag zur Verlängerung um ein Jahr, der Ihnen vorliegt, wollen wir respektieren. Wir haben bereits diese Woche die Sitzungsdaten festgelegt, und zwar beginnen wir wegen des Zeitablaufs absichtlich schon unmittelbar vor Weihnachten, am 21. und 22. Dezember. Das ist für viele Mitglieder der Kommission ein Opfer. Die weiteren Kommis- sionssitzungen sind auf Februar bis April angesetzt. Wir hoffen, dass wir die Vorlage nächstes Jahr in der Junises- sion behandeln können.

Ich glaube, es ist ein Gebot der Vernunft, den Antrag der LdU/EVP-Fraktion abzulehnen und diese Verlängerung um ein Jahr zu beschliessen. Ich stelle Ihnen in diesem Sinne Antrag.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission (Fristverlängerung) Dagegen

105 Stimmen 26 Stimmen

85.226

Parlamentarische Initiative (Spoerry) Volksinitiative und Gegenentwurf Initiative parlementaire (Spoerry) Initiative populaire et contre-projet

Siehe Jahrgang 1987, Seite 1597 - Voir année 1987, page 1597 Beschluss des Ständerates vom 23. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 23 juin 1988

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Ständerat - Au Conseil des Etats

88.233

Parlamentarische Initiative Reorganisation der Parlamentsdienste Initiative parlementaire Réorganisation des services du Parlement

Siehe Seite 1296 hiervor - Voir page 1296 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 5. Oktober 1988 Décision du Conseil des Etats du 5 octobre 1988

A. Geschäftsverkehrsgesetz Loi sur les rapports entre les conseils

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 139 Stimmen (Einstimmigkeit)

B. Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste Arrêté fédéral sur les services du Parlement

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes

149 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Rettung unserer Gewässer. Volksinitiative und Gewässerschutzgesetz. Revision Sauvegarde de nos eaux. Initiative populaire et loi sur la protection des eaux. Révision

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

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1988

Année

Anno

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III

Volume

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Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer

87.036

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

1526-1527

Page

Pagina

Ref. No

20 016 786

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Mots-clés

popular initiativedeadline extensionparliamentary procedurewater protectioncounterproposal

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the deadline for examining the popular initiative should be extended until 8 October 1989.

Solution extraite

The National Council approved the Commission's proposal and extended the time limit by one year.

Motifs extraits

The Council accepted that the four-year deadline would expire the next day and considered an extension necessary to allow examination of both the initiative and the indirect counterproposal.

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