Nebiker motion on use of existing buildings

20016698Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)3 oct. 1988Partially Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

Nebiker proposed revising the Federal Act on Spatial Planning so that existing building stock could be used more optimally, especially outside building zones. The Federal Council opposed an unrestricted liberalization of Article 24(2) RPG, arguing that such changes should be examined carefully and that the Jagmetti expert commission was already working on the issue. On 3 October 1988, the National Council voted to transmit the initiative as a postulate, not as a motion.

Regeste Omnilex

Motion requiring revision of the Spatial Planning Act to secure optimal use of existing buildings; where a general liberalization of Art. 24(2) RPG is considered premature because the issue is under expert review, the chamber may limit the mandate to a postulate rather than adopt a binding motion.

Texte intégral

Motion Nebiker

1351

  1. Oktober 1988 N

87.967

Motion Nebiker Nutzung bestehender Bausubstanz Aménagement du territoire. Révision de la loi

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1987

Der Bundesrat wird beauftragt, im Interesse einer haushälte- rischen Nutzung unseres knappen Bodens das Bundesge- setz über die Raumplanung (RPG) so zu revidieren, dass die möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz gewährleistet wird.

Texte du postulat du 15 décembre 1987

Afin de veiller à une utilisation mesurée du sol, qui n'est pas disponible en quantité illimitée, le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi fédérale sur l'aménage- ment du territoire (LAT), qui garantisse une utilisation opti- male des volumes bâtis.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blatter, Bühler, Bürgi, David, Dormann, Engler, Feigenwinter, Fi- scher-Hägglingen, Frey Walter, Graf, Gysin, Hari, Hess Otto, Hösli, Keller, Luder, Mühlemann, Müller-Wiliberg, Neuen- schwander, Nussbaumer, Oester, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Schwab, Sei- ler Hanspeter, Steinegger, Wyss William, Zölch, Zwingli (34)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die bestehende Bausubstanz in- und ausserhalb der Bauzo- nen kann oft nicht optimal genutzt werden. Innerhalb der Bauzonen sind es beispielsweise die aus baupolizeilichen Gründen allzu restriktiv ausgestalteten bzw. gehandhabten Ausnützungsziffern, ausserhalb der Bauzonen gibt die Bestimmung von Artikel 24 Absatz 2 zunehmend zu Kritik Anlass. Die einschlägige Bundesgerichtspraxis ist (zu) re- striktiv.

Eine schlechte Ausnutzung der bestehenden Bausubstanz inner- und ausserhalb der Bauzonen ist indessen ein Luxus, den wir uns je länger desto weniger leisten können. Sie widerspricht dem Gebot der haushälterischen Nutzung des Bodens, also der primären Zielsetzung des Raumplanungs- gesetzes. Dieser Zielkonflikt ist eindeutig zugunsten des Bodens zu lösen. Mit einer liberalen Praxis hinsichtlich Ausnützung bestehender Bausubstanz kann der Druck auf unüberbaute Gebiete innerhalb der Bauzonen gelockert bzw. die nach wie vor sehr hohe Baulandnachfrage gedros- selt werden.

Es müssen vermehrt die Voraussetzungen zur sogenannt «verdichteten Bauweise» geschaffen werden; das schliesst mit ein, dass auch die Ausnützungsziffern angepasst wer- den. Gemäss Artikel 24 Absatz 2 RPG (SR 700) dürfen Bau- ten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen nur unter bestimmten Voraussetzungen verändert und umgenutzt werden. Diese Bestimmung und die unterschiedliche Hand- habung in den einzelnen Kantonen führt in der Praxis immer wieder zu Schwierigkeiten und Ungerechtigkeiten.

Die bessere Nutzung bereits bestehender Bausubstanz rechtfertigt sich nicht nur aus ökonomischer, sondern - wie erwähnt - vor allem aus raumplanerischer, insbesondere auch ortsplanerischer Sicht. Mit einer liberalen Ausgestal- tung von Artikel 24 Absatz 2 RPG kann verhindert werden, dass Gesuchsteller in Bau-, Industrie- und Gewerbezonen verwiesen werden, obschon sie oft im eigenen Haus unter der Voraussetzung der Zulassung einer besseren Nutzung ihre Vorhaben problemlos realisieren können. Und dies oft mit wesentlich geringerem Aufwand als ihn ein Neubau (Bodenpreis nebst Anlagekosten und Landverlust) verur- sacht.

Mit der Neufassung von Artikel 24 Absatz 2 RPG muss für die Landwirtschaft, das Gewerbe, die Industrie und das

Wohnen für Bauten ausserhalb der Bauzonen eine optimale Nutzung ermöglicht werden.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Februar 1988

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 février 1988

  1. Die Motion verlangt, dass das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) im Interesse einer haushälterischen Nutzung des Bodens dahingehend revidiert wird, dass eine möglichst optimale Nutzung bestehender Bausubstanz gewährleistet wird. Im Vordergrund steht dabei die Nutzung bestehender Bauten ausserhalb der Bauzonen und damit eine Lockerung von Artikel 24 Absatz 2 RPG.

  2. Im Interesse einer haushälterischen Nutzung des Bodens ist es erstrebenswert, die bestehende Bausubstanz mög- lichst optimal zu nutzen. Dies trifft uneingeschränkt für bestehene Bauten innerhalb der Bauzonen und im begrün- deten Einzelfall auch für Bauten ausserhalb der Bauzonen zu. Nicht mehr von einer haushälterischen Nutzung des Bodens kann jedoch dann gesprochen werden, wenn aus- serhalb der Bauzonen in grossem Ausmass Umnutzungen bestehender Bauten in Industrie- oder Gewerbebetriebe sowie in zonenfremde Wohnnutzungen vorgenommen werden.

Umnutzungen bestehender Bauten ausserhalb der Bauzo- nen zeitigen, insbesondere wenn es - wie in vielen Fällen - um Umwandlungen ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude in Gewerbe- oder Industriebetriebe geht, weitrei- chende neue Auswirkungen auf Erschliessung, Nutzungs- ordnung und Umwelt.

In der Regel hat die Errichtung eines neuen Gewerbe- und Industriebetriebes eine stärkere Belastung der Infrastruktur zur Folge. Bestehende Zufahrtsstrassen sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen genügen den neuen Anforderun gen nicht mehr. Wird im Laufe der Zeit die Geschäftstätig- keit ausgebaut, so kann sich die Situation noch verschärfen. Es werden, wie bereits die heutigen Praxis zeigt, Bedürf- nisse nach Ergänzungsbauten sowie (zusätzlichen) Wohn- bauten wach.

Werden Ausnahmebewilligungen in grossem Ausmass erteilt, so wird die Nutzungsplanung und damit auch das Hauptziel der Raumplanung - die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet - unterlaufen. Die an sich uner- wünschte Situation zonenfremder Bauten ausserhalb der Bauzonen. wird auf Jahre hinaus perpetuiert. Der Landwirt- schaft vorbehaltene Gebiete werden dem Baudruck zonen- fremder Vorhaben ausgesetzt. Aus diesen Gründen muss die Frage, ob und wie weit Artikel 24 Absatz 2 allenfalls geändert werden soll, sorgfältig geprüft werden. Einer gene- rellen Lockerung kann nicht unbesehen zugestimmt werden.

  1. Die Expertenkommission Jagmetti, die sich zurzeit mit der Revision des RPG befasst, hat die Problematik von Artikel 24 Absatz 2 RPG erkannt und ist darum bemüht, eine den örtlichen Besonderheiten und der bestehenden Bausub- stanz Rechnung tragende Lösung zu finden. Ihr Handlungs- spielraum sollte jedoch nicht durch Ueberweisung des Vor- stosses als Motion übermässig eingeschränkt werden.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.

Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Nebiker hält an der Motion fest.

Abstimmung - Vote

Für die Ueberweisung der Motion Für die Ueberweisung als Postulat 72 Stimmen

49 Stimmen

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schluss der Sitzung um 20.10 Uhr La séance est levée à 20 h 10

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nebiker Nutzung bestehender Bausubstanz Motion Nebiker Aménagement du territoire. Révision de la loi

In

Dans

In

Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1988

Année

Anno

Band

III

Volume

Volume

Session

Herbstsession

Session

Session d'automne

Sessione

Sessione autunnale

Rat

Nationalrat

Conseil

Conseil national

Consiglio

Consiglio nazionale

Sitzung

11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.967

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1988 - 14:30

Date

Data

Seite

1351-1351

Page

Pagina

Ref. No

20 016 698

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Mots-clés

spatial planningexisting buildingsbuilding zonesdensificationland usepostulatemotion

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the motion should be referred as a binding motion requiring revision of the Planning Act.

Solution extraite

The National Council did not adopt it as a motion; it was referred as a postulate instead.

Motifs extraits

The Federal Council considered a general liberalization of Article 24(2) RPG too far-reaching and noted that the ongoing expert commission was already examining a tailored solution; the chamber therefore limited the mandate to a postulate.

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