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Fragestunde
Elfte Sitzung - Onzième séance
Montag, 3. Oktober 1988, Nachmittag Lundi 3 octobre 1988, apres-midi
14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
Fragestunde - Heure des questions
Frage 26: Spälti. Verweigerung des Einreisevisums in die Sowjet- union an Schweizer Delegation
Visa soviétique refusé à une délégation suisse
Eine Delegation des internationalen Komitees von Christian Solidarity International (CSI) ist im Juli 1988 ohne Schweizer Vertreter in der UdSSR empfangen worden. Die Schweizer Delegation unter der Leitung von Pfarrer Stückelberger hat keine Einreisebewilligung erhalten, offenbar weil sie sich für die Freilassung der zahlreichen inhaftierten Gefangenen aus religiösen Gründen in der UdSSR einsetzen wollte.
Wie beurteilt der Bundesrat die sowjetische Verweigerung des Einreisevisums für die schweizerische Delegation?
M. Felber, conseiller fédéral: Bien que le pasteur Stückel- berger ainsi que l'organisation Christian Solidarity Interna- tional suisse soient connus du Département fédéral des affaires étrangères, mon département n'était pas au courant du projet de voyage de M. Stückelberger en URSS.
D'après les informations que nous avons obtenues, M. Stückelberger, sur invitation soviétique, aurait dû se ren- dre à Moscou, au cours du mois de juillet 1988, avec une délégation internationale de Christian Solidarity, afin de s'informer de la situation dans le domaine des libertés religieuses en URSS. Cette délégation aurait dû être compo- sée de représentants britanniques, américains, hollandais et suisses.
Alors que les représentants américains et britanniques, dirigés par des membres de leurs parlements, ne devaient rencontrer aucune difficulté à obtenir des visas pour l'URSS, les représentants suisses, M. Stückelberger et deux de ses collaborateurs, se virent refuser leurs visas par l'ambassade d'URSS en Suisse, sans indication de motifs précis. Ce refus devait d'ailleurs être confirmé par un coup de téléphone que M. Stückelberger reçut directement de Moscou quelques jours avant son départ, avec l'indication toutefois de remet- tre son voyage à une date ultérieure. C'est précisément ce que le pasteur Stückelberger a l'intention d'entreprendre le printemps prochain.
Il ne paraît donc pas au Conseil fédéral que ce refus puisse être considéré comme définitif ou irrévocable, et cela d'au- tant plus qu'une tendance à la libéralisation de la pratique d'octroi des visas a pu être constatée au cours de ces derniers temps de la part de Moscou.
Präsident: Bundesrat Cotti wird anschliessend an die Fra- gen seines Departementes auch diejenigen des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartementes beantworten, weil Herr Bundesrat Ogi heute abwesend ist.
Frage 27: Scheidegger. Steuerliche Begünstigung des Wohnsparens Accès à la propriété de logements. Allégements fiscaux Eine Expertengruppe des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat sich auf ein Wohnsparmodell im Rah- men der dritten Säule im Juli 1988 geeinigt, mit dem steuer-
begünstigte Vorsorgegelder für den Erwerb von Wohnei- gentum freigemacht werden könnten. Es wurde eine erneute Vernehmlassung für Herbst 1988 in Aussicht ge- stellt.
Wann kann mit der Veröffentlichung des überarbeiteten Entwurfs gerechnet werden?
Bundesrat Cotti: Herr Scheidegger, die Arbeitsgruppe, wel- che wir vor einigen Monaten eingesetzt haben, hat ihre Arbeit über das von Ihnen erwähnte Problem abgeschlos- sen. Ich habe auch die Mitteilung erhalten, dass «vom Departement in allernächster Zeit entschieden wird». Ich habe die Frage gestellt: Wann kommt der Antrag der Kom- mission auf meinen Tisch? Die Antwort lautete: «Heute abend!» Lassen Sie mir also noch ein paar Wochen Zeit, damit ich mich mit den Anträgen auseinandersetzen kann.
Frage 28: Haller. Beantwortung von Interpellationen Interpellations relatives à des messages en cours d'élabo- ration
Am 13. Juni 1988 wurde im Nationalrat eine Interpellation zur 10. AHV-Revision eingereicht. Die sogenannte «Ant- wort» des Bundesrates vom 7. September 1988 verzichtet ausdrücklich auf die konkrete Beantwortung der gestellten Fragen, dies mit der Begründung, diese Beantwortung würde Bestandteile der in Ausarbeitung befindlichen Bot- schaft zur 10. AHV-Revision vorwegnehmen.
Warum ist der Bundesrat der Ansicht, dass er Interpellatio- nen in Angelegenheiten, zu denen sich bundesrätliche Bot- schaften in Ausarbeitung befinden, nicht konkret beantwor- ten müsse?
Bundesrat Cotti: Frau Haller, der Bundesrat ist selbstver- ständlich der Auffassung, dass auch Interpellationen in Angelegenheiten, zu denen sich bundesrätliche Botschaften in Ausarbeitung befinden, zu beantworten sind. Wenn aber der Bundesrat seine allgemeinen Auffassungen schon bekanntgegeben hat und - wie bekannt - verwaltungsin- terne Arbeiten noch im Gange sind, um sie zu konkretisie- ren, lässt sich seines Erachtens eine etwas zurückhaltende Antwort rechtfertigen; ja, sie zwingt sich geradezu auf!
Frau Haller: Herr Bundesrat Cotti, ich habe eine Zusatz- frage! Wann wird meine Interpellation beantwortet, d. h. wann habe ich eine konkrete Antwort auf die Frage? Ich habe vom Sekretariat der Bundesversammlung ein Formular erhalten, mit dem ich mitteilen sollte, ob ich von der Antwort befriedigt, teilweise befriedigt oder nicht befriedigt bin. Wie soll ich diese Antwort geben, wenn ich die inhaltliche Ant- wort des Bundesrates nicht kenne?
Ich akzeptiere durchaus, dass es vielleicht eine Session länger dauert, aber ich möchte wissen, wann ich eine Ant- wort bekomme.
Bundesrat Cotti: Frau Haller, die Antwort wird wahrschein- lich kaum vor dem Vorliegen der in Aussicht gestellten Botschaft erfolgen; denn die sehr spezifischen Einzelfragen, die Sie gestellt haben, werden erst zu diesem Zeitpunkt beantwortet werden können. Ich kann Ihnen aber versi- chern, dass Sie auch später genügend Zeit haben werden, die bundesrätlichen Vorschläge zu bekämpfen.
Frage 29: Hafner Rudolf. Absturz eines radioaktiven Satelliten Chute d'un satellite radioactif
Laut Pressemitteilung vom 3. September 1988 des BAG wird etwa Mitte Oktober der mit einem Atom-Reaktor angetrie- bene Satellit «Cosmos 1900» auf die Erde abstürzen.
2.`Wird sich der Bundesrat international dafür einsetzen, dass sofort keine Satelliten mit Atomreaktoren mehr in den Weltraum gestartet werden?
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Heure des questions
Bundesrat Cotti: Herr Hafner, am 30. September, um 22.00 Uhr, ist der Reaktor des sowjetischen Radarbeobach- tungssatelliten automatisch vom Satelliten abgetrennt und in eine Umlaufbahn von 800 km Höhe verbracht worden. Das teilten ausländische Kontaktstellen der Einsatzorgani- sation des Bundes bei erhöhter Aktivität mit. Damit ist eine Gefährdung durch Radioaktivität weltweit ausgeschlossen. Wäre die Abkoppelung nicht vorgenommen worden, so hätte ich Ihnen folgende Antwort gegeben: erstens, dass die Möglichkeit des Risikos für die Schweiz 1 zu 10 000 ist, und zweitens, dass wir alle nötigen Vorkehren getroffen haben für den Fall, dass diese eine Möglichkeit eintreffen sollte. Die Tatsache, dass wir sofort von den ausländischen Stellen benachrichtigt worden sind, beweist, dass unsere Einsatzor- ganisation mindestens gegenüber aussen voll im Einsatz war. Die Uebung im Innern haben wir uns - wie gesagt - ersparen können! Wir sind glücklich darüber.
Der Bundesrat wird - das zur zweiten Frage - abklären, ob und in welchen Ländern gegebenenfalls ein Vorstoss in Ihrem Sinne opportun wäre.
Frage 30:
Fischer-Hägglingen. Sachschaden bei Demonstrationen Dégâts lors de manifestations
Bei der bewilligten nationalen Kundgebung für Jürg Weis hat die Berner Polizei einmal mehr auf einen Einsatz verzich- tet, als es zu Sachbeschädigungen kam. Auch das Bundes- haus West wurde an dieser Demonstration arg in Mitleiden- schaft gezogen. Ich stelle deshalb folgende Fragen:
a. 'Ist der Bundesrat bereit, bei den Berner Behörden vorzu- sprechen, damit in Zukunft Bundeseigentum besser geschützt bleibt?
b. 'Ist der Bundesrat bereit, dem Zentralamerika-Sekretariat (ZAS) in Zürich als verantwortliche Veranstalterin Rechnung zu stellen für den entstandenen Schaden an den bundesei- genen Gebäuden?
Bundesrat Cotti: Die erste Frage, Herr Fischer-Hägglingen, beantwortet der Bundesrat mit einem Ja. Bei der zweiten Frage stellen sich selbstverständlich rechtlich noch nicht geklärte Probleme. Das EDI wird deshalb das Bundesamt für Justiz bitten, eine rechtliche Abklärung durchzuführen im Sinne, ob die Verantwortlichen einer gewissen Kundgebung überhaupt zivilhaftungspflichtig gemacht werden dürfen und können für Schäden, die sie persönlich nicht angerich- tet haben. Erst nach dieser Abklärung wird Ihre Frage einge- hend und abschliessend beantwortet werden können.
Question 31: Spielmann. Verschmutzung des Rheins Pollution du Rhin
La qualité des eaux du Rhin a été inspectée durant 4 ans par un centre d'étude mandaté par la ville de Rotterdam. Le constat démontre, notamment, que 20 pour cent du zinc et 15 pour cent de cuivre déversés dans le Rhin proviennent de Suisse. Une grande quantité de ces produits sont déversés par deux entreprises.
Quelles mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre pour que ces entreprises soient assainies ?
M. Cotti, conseiller fédéral: Monsieur Spielmann, il est exact que la charge annuelle de zinc et de cuivre dans le Rhin à la sortie de la Suisse représente environ 20 pour cent de la charge du Rhin aux Pays-Bas. Cela représente donc, pour la Suisse, quelque 700 tonnes de zinc et 80 tonnes de cuivre. Les cantons ont calculé que les douze installations indus- trielles les plus importantes situées dans le bassin versant en dessous des lacs déversaient en tout environ 15 tonnes de zinc et 10 tonnes de cuivre dans le Rhin et ses affluents. Les eaux communales représentent un déversement annuel de 60 tonnes de zinc et de 7 tonnes de cuivre. Pour ce qui est de la charge de zinc et de cuivre restante, elle est due à une multitude de sources diffuses comme, par exemple, des objets zingués et des installations domestiques en cuivre; mais l'eau de pluie, elle aussi, en contient des quantités
considérables. Les données que vous indiquez pour ce qui à trait à deux industries ne correspondent pas à la réalité. Il est prévu dans le cadre du programme d'action «Rhin» de réduire la charge totale des métaux lourds du Rhin sans faire de distinction entre sources ponctuelles et sources diffuses.
M. Spielmann Je remercie M. Cotti de sa réponse. Je vou- drais toutefois lui poser une question complémentaire. Il a dit, contrairement au rapport de la ville de Rotterdam, que deux entreprises n'étaient pas directement visées. Toute- fois, dans ce rapport, il est bien précisé que les principales sources proviennent de deux entreprises, l'une chimique et l'autre, paradoxalement, d'assainissement des eaux, une station d'épuration. N'est-il pas possible, dans le cadre de ces grandes pollutions - je sais bien que la pollution diffuse des eaux de pluie ou des autres affluents est très difficile- ment maîtrisable -, de mettre l'accent sur les grandes entre- prises qui déversent des quantités considérables? Ces mesures devraient être prises de toute urgence.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je n'ai rien à ajouter, Monsieur Spielmann, aux données que je vous ai communiquées et aux intentions de la Commission internationale pour la protection du Rhin contre la pollution, qui ne concernent d'ailleurs pas seulement la Suisse et qui sont une stratégie qui dépasse - sans les exclure naturellement -- les douze entreprises polluantes.
Frage 32: Meier-Glattfelden. Radioaktivität und Schwermetalle in Pilzen
Champignons sauvages. Radioactivité et teneur en métaux lourds
Diesen Herbst sind in den Schweizer Wäldern Pilze in gros- ser Menge zu finden. Kürzlich hat nun das Münchner Umweltinstitut vor dem Genuss von Wildpilzen gewarnt. Fast 2 1/2 Jahre nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl seien manche Pilze, besonders Maronenröhrlinge und Steinpilze noch mit bis zu rund 11 000 Becquerel Cäsium pro Kilogramm verseucht. Das Institut riet aber auch wegen hoher Schwermetallbelastung von Pilzgerichten ab. Ich frage den Bundesrat an:
Wie steht es mit der radioaktiven und der Schwermetall- belastung der Schweizer Pilze?
Kann man in unseren Wäldern gepflückte Wildpilze unbe- denklich auch in grösseren Mengen essen?
Bundesrat Cotti: Herr Meier-Glattfelden, erwartungsgemäss zeigen auch in diesem Jahr Maronenröhrlinge und «Zigeu- ner» erhöhte Radioaktivitätskonzentrationen auf. Das sind - ich möchte es klarstellen - Pilze. Die Werte liegen zum Teil über dem Toleranzwert für Cäsium. Von kantonalen Labora- torien wurden vereinzelt Spitzenwerte von über 5000 Bec- querel pro Kilogramm gemessen. Es ist auch bekannt, dass verschiedene Pilzarten Cadmium aus dem Boden anrei- chern. In der Regel werden Gehalte unter 0,5 Milligramm pro Kilogramm, vereinzelt bis 1 Milligramm pro Kilogramm Pilze, gefunden.
Da diese Pilze in der Regel nicht kiloweise gegessen wer- den, erübrigen sich - nach Angaben der verantwortlichen Gesundheitsstellen - sowohl aus der Sicht des Strahlen- schutzes als auch im Hinblick auf die Schwermetallbela- stung Massnahmen aus Gründen - ich wiederhole es - des Gesundheitsschutzes.
Meier-Glattfelden: Herr Bundesrat, ich danke Ihnen für die Antwort. Aber meine zweite Frage ist nicht beantwortet, denn es gibt auch bei uns in Glattfelden z. B. Leute, die sehr viele Pilze sammeln. Sie essen im Verlauf eines Herbstes sicher drei, vier Kilogramm Pilze, und ich möchte doch wissen, ob es dann auch noch unbedenklich ist.
Bundesrat Cotti: Herr Meier, ich kann Ihnen nicht mehr sagen als das, was meine Aerzte mir mitgeteilt haben.
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Fragestunde
Frage 44: Büttiker. Unmut über das Planauflageverfahren der SBB im Kanton Solothurn Procédure d'approbation des plans pour RAIL 2000. Mécontentement dans le canton de Soleure
Beim Planauflageverfahren «Bahn 2000» haben die SBB ein etappenweises Vorgehen (Salamitaktik) gewählt, das von der Region Olten-Niederamt nicht verstanden wird. Indem sowohl aus Richtung Osten (Aarau) als auch aus Richtung Norden (Wisenbergtunnel) nur bis zur Kantonsgrenze bzw. zum Südportal des Tunnels aufgelegt wird und nicht bis zum Bahnhof Olten, werden Sachzwänge geschaffen, die jede regionale Mitsprache zur Alibiübung machen.
Könnte das umstrittene Etappenauflageverfahren der SBB nicht doch noch verbessert werden, indem beim kommen- den Verfahren Wisenbergtunnel bis zum Bahnhof Olten verlängert und die Zusicherung abgegeben wird, dass wenigstens die Tunnelachsen nachträglich noch zugunsten regionaler Wünsche korrigiert werden können?
Bundesrat Cotti: Herr Büttiker, die SBB sind bestrebt, das Konzept «Bahn 2000» so rasch als möglich und in sinnvol- len Etappen zu verwirklichen. Es gibt dabei verschiedene Verfahren. Das erste für den Abschnitt Basel-Muttenz ist bereits im Gang. Das zweite soll den Abschnitt Muttenz bis Südportal des Wisenbergtunnels umfassen. Im dritten wird der technisch und betrieblich anspruchsvolle Bereich des Oltener Gleisdreiecks zwischen den Südportalen von Hau- enstein- und Wisenbergtunnel, dem Personenbahnhof Olten und den ebenfalls zu erweiternden Streckengeleisen Rich- tung Aarau zu behandeln sein. Die planerische Bearbeitung dieses Gleisdreiecks ist ausserordentlich aufwendig. Bau- und betriebstechnische Fragen sind zu klären, bevor das Plangenehmigungsverfahren durchführbar ist.
Die SBB schätzen, dass sie dem Bundesamt für Verkehr spätestens bis in zwei Jahren auch die Pläne dieses Berei- ches zur Genehmigung werden einreichen können. Dieser Umstand muss die Gemeinden der Region Olten-Niederamt nicht daran hindern, ihre Begehren betreffend Linienfüh- rung des Wisenbergtunnels bereits im Plangenehmigungs- verfahren für den Streckenabschnitt Muttenz-Olten anzu- melden.
Das Bundesamt für Verkehr wird in seiner Plangenehmi- gungsverfügung die verschiedenen Interessen abwägen und in erster Instanz einen Entscheid treffen.
Frage 45: Scherrer. Uebernahme von weiteren Speditionsfirmen durch die SBB
Rachat par les CFF d'autres entreprises d'expédition
Dem Vernehmen nach sollen die SBB nach der Uebernahme der Firma Castelletti die Uebernahme weiterer Speditionsfir- men im In- und Ausland planen. Konkret im Gespräch ist die Firma Dietrich in Offenburg (D).
Mit wievielen Speditionsfirmen ist die SBB zurzeit in Ver- handlung, bzw. wieviele Firmen gedenkt sie zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen?
Auf welche Weise will der Bundesrat sicherstellen, dass die privaten Speditionsfirmen und Transportunternehmen, die keine Subventionen erhalten, von der staatlich unter- stützten Konkurrenz nicht vom Markt verdrängt werden?
Bundesrat Cotti: Die SBB sind gegenwärtig mit keinen Spe- ditionsfirmen in Uebernahmeverhandlung. Die Frage, ob in einem späteren Zeitpunkt sich die Uebernahme der einen oder der anderen Firma aufdrängt, bleibt offen. Die SBB werden keine Speditionsfirmen vom Markt verdrängen. Bei Uebernahme oder Beteiligung würden Firmen nicht in die SBB integriert und auch keiner Subvention teilhaftig. Solche Firmen würden weiterhin privat geführt.
Question 33:
Longet. Haftpflichtrecht. Europäische Harmonisierung Droit de la responsabilité civile. Harmonisation euro- péenne
Il semblerait qu'une directive de la CE oblige depuis ce mois de septembre l'ensemble des Etats des 12 à prévoir dans leur droit national la responsabilité causale du producteur pour ses produits.
Comment le Conseil fédéral voit-il pour la Suisse l'opportu- nité de maintenir de nos normes nationales nettement moins favorables pour les consommateurs? L'harmonisa- tion avec le standard européen est-elle également au pro- gramme de la commission d'experts récemment constituée par le DFJP en vue de la révision globale de notre droit de la responsabilité civile ?
Bundesrätin Kopp: Die Europäischen Gemeinschaften haben am 25. Juli 1985 eine Richtlinie über Produktehaft- pflicht erlassen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, ihre Gesetzgebung bis 30. Juli dieses Jahres anzupassen. Viele Mitgliedstaaten haben jedoch diese Frist nicht eingehalten. Der Bundesrat hat sich bei der Beantwortung parlamentari- scher Vorstösse wiederholt bereit erklärt, die Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht zu prüfen. Da das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Geschäftsherrenhaftung nach Artikel 55 des Obligationen- rechtes verschärft hat, darf der Unterschied zwischen der EG-Richtlinie und dem schweizerischen Recht nicht drama- tisiert werden.
Herr Longet, zur zweiten Frage: Die kürzlich eingesetzte Studiengruppe für die Gesamtrevision des Haftpflichtrech- tes hat den ausdrücklichen Auftrag, auch die Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht zu prüfen und die Notwendigkeit oder die Zweckmässigkeit allenfalls auch einer zeitlich vorgezogenen Sonderregelung abzuklären. Dabei wird selbstverständlich auch das europäi- sche Umfeld und das Bemühen um eine angemessene Har- monisierung zu berücksichtigen sein.
Frage 34: Dreher. Einhaltung des Strassenverkehrsgesetzes durch die Fahrradfahrer
Cyclistes. Respect du code de la route Die gegenwärtige Fahrradeuphorie lässt in vielen Schweizer Städten - insbesondere in Zürich - offenbar viele Velofahrer im Glauben, das SVG gelte für sie nicht: Rotlichter werden überfahren, Fortbewegung nachts ohne Licht scheint die Regel, und Fussgängerzonen werden ohne weiteres als Fahrradzonen missbraucht. Die Polizei schreitet häufig nicht ein.
Wie gedenkt der Bundesrat auf die Kantone einzuwirken, dass dieser Rechtsverwilderung durch Velofahrer Einhalt geboten wird?
Bundesrätin Kopp: Herr Dreher, der Bundesrat hat bereits in den Antworten auf die Interpellationen Deneys vom 28. November 1984 und auf die Interpellation Nauer vom 19. Juni 1986 darauf hingewiesen, dass der Vollzug und die Durchsetzung der Vorschriften des Strassenverkehrsrechtes den Kantonen obliegt, im speziellen den kantonalen Ver- kehrspolizeien. Eine Einflussnahme des Bundes auf die Kontrolle der Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfah- rer ist infolge dieser Kompetenzzuweisung nur sehr beschränkt möglich. Die Bundesverwaltung ist jedoch bemüht, durch die kontinuierliche Mitarbeit in verschiede- nen interkantonalen Fachgremien ihren Einfluss auf eine einheitliche und wirksame Anwendung der Vorschriften auszuüben, beispielsweise durch die Mitwirkung in der Arbeitsgemeinschaft der Chefs der Verkehrspolizeien der Schweiz.
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Heure des questions
Frage 35: Fischer-Hägglingen. Zahl der Ausländer in der Schweiz Statistique des étrangers établis en Suisse
Gemäss der kürzlich veröffentlichten Statistik ist die Zahl der in der Schweiz lebenden Ausländer (ohne internationale Funktionäre, Saisonniers und Asylbewerber) innert Jahres- frist um 26 604 auf 992 778 angestiegen. Gegenüber 1978 leben über 100 000 Ausländer mehr in unserem Land. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit die Zahl der Ausländer nicht mehr weiter ansteigt und das seinerzeit abgegebene Versprechen, die Zahl der Ausländer zu stabilisieren, einge- halten werden kann?
Bundesrätin Kopp: Schwankungen beim Ausländerbestand, wie sie seit 1970 zu verzeichnen sind, können ohne Beein- trächtigung wesentlicher schweizerischer Interessen und unserer Beziehungen zum Ausland nicht vermieden werden. Zudem ist der besonderen Lage einzelner Kantone Rech- nung zu tragen. Die Höchstzahlen für Jahresaufenthalter wurden um mehr als die Hälfte gekürzt und in den letzten Jahren nicht einmal in vollem Umfang freigegeben. Eine weitergehende Kürzung der Höchstzahlen würde der vom Bundesrat angestrebten Verbesserung der Arbeitsmarkt- struktur entgegenwirken. Eine möglichst ausgeglichene Beschäftigung liegt in erster Linie im Interesse der schwei- zerischen Arbeitnehmer. Andererseits kann ausländischen Arbeitnehmern, die eine Ganzjahresstelle bekleiden, der Familiennachzug nicht verweigert werden. Im Interesse eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen dem Bestand der schweizerischen und dem der ausländischen Wohnbe- völkerung wird der Bundesrat die seit 1970 erfolgte Zulas- sungsbegrenzung weiterführen.
Frage 36: Steffen. Asylanten in Zivilschutzanlagen Demandeurs d'asile logés dans des abris de la protection civile
Zur Unterbringung von Asylanten werden vermehrt Anlagen des Zivilschutzes benutzt.
Wie will der Bundesrat im Katastrophenfall das Problem der Doppelbelegung lösen?
Bundesrätin Kopp: Herr Steffen, die in den Gemeinden erstellten Anlagen des Zivilschutzes sind ihr Eigentum. Die Gemeinden können sie soweit für zivilschutzfremde Zwecke verwenden, als sie jederzeit innerhalb von 24 Stunden für den Zivilschutz benützbar sind. In Anwendung dieser Mög- lichkeit werden Zivilschutzanlagen immer wieder zu unter- schiedlichen Zwecken, wie zum Beispiel als Unterkünfte bei Grossanlässen, als Unterkünfte für in der Gemeinde statio- nierte Truppen, als Uebungslokale für Vereine, als Lager- möglichkeiten usw. verwendet. Im gleichen Sinne werden sie gegenwärtig, wo dies nötig wird, von Gemeinden auch zur vorübergehenden Unterbringung von Asylbewerbern herangezogen.
Wird von solchen friedensmässigen Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht, trifft die Gemeinde Vorkehrungen, dass im Katastrophenfall die zeitgerechte Verwendung dieser Anlage für den Schutz der Bevölkerung sichergestellt ist.
Frage 37: Hubacher. Asylfrage - Problème de l'asile
Basel-Stadt ist für Asylbewerber eines der Grenztore. Das dafür reservierte Schiff «Ursula» hat 40 Plätze. Letzte Woche waren aber 800 Asylbewerber in Basel-Stadt. Dieser Kanton ist bereit, weit über sein Kontingent hinaus Asylbewerber aufzunehmen, schlägt aber auch vor, inskünftig Asylbewer- ber direkt auf die Kantone zu verteilen. Meine Frage: Ist die Frage betreffend Grenztore nicht zu überprüfen? Hat die Asylgesetzrevision die Befürchtungen der Gegner, dass sie nichts Entscheidendes ändern werde, nicht bestätigt?
Bundesrätin Kopp: Die vom Gesetzgeber gewollte und für alle Asylbewerber zumutbare Regelung, dass diese sich an einem vom Bundesrat bezeichneten Grenzübergang zu mel- den haben, hat nichts mit den Empfangsstellen zu tun. Von den Empfangsstellen aus werden die Asylbewerber gleich-
mässig auf die Kantone verteilt. Durch diese Neuerung der zweiten Asylgesetzrevision konnten Ueberforderungssitua- tionen in den Kantonen, wie sie in den vergangenen Jahren bereits bei einem nur halb so grossen Zustrom von Asylsu- chenden auftraten, weitgehend vermieden werden. Aller- dings sind in den letzten Monaten durch den ausserordent- lichen Anstieg der Asylbewerberzahlen Kapazitätsprobleme entstanden, die durch kurzfristige Massnahmen zur Erhö- hung der Unterbringungskapazität zu beheben sind.
Die Befürchtungen der Gegner der Asylgesetzrevision liefen aber in eine entgegengesetzte Richtung. Sie werden durch die tatsächliche Entwicklung eindrücklich widerlegt. Die hohen Asylbewerberzahlen sind nicht durch eine Ver- schlechterung der Situation in den Herkunftsländern zu erklären; sie belegen vielmehr, dass die umfassenden Ver- fahrensgarantien des Asylgesetzes in steigendem Masse zur Umgehung der Einwanderungsgesetzgebung benützt und missbraucht werden. Jede einzelne Massnahme zur Verbes- serung des Zustandes stiess aber bisher auf den Widerstand derjenigen, die auch die Revision bekämpft haben.
Hubacher: Wenn ich es richtig verstanden habe, sind eigentlich die Gegner an der unbefriedigenden Situation schuld. Das ist doch etwas zu einfach, Frau Bundesrätin Kopp. Es ist doch bei der Abstimmung die Meinung gewe- sen, mit dem Gesetz werde der Vollzug neu geregelt. Ich stelle ja nur fest - ohne Schuldzuweisung -, dass wir die gleichen Schwierigkeiten haben wie vor der Revision. Also liegt offenbar die Schwierigkeit im Vollzug und richt bei der Gesetzesrevision, die uns hier versprochen worden ist.
Bundesrätin Kopp: Ich stelle fest, dass die zweite Asylge- setzrevision ganz wesentlich dazu beigetragen hat, die Situation zu bessern. Wenn wir heute vor der Situation stehen, dass wir 50 Prozent mehr Gesuche haben, hat das nichts mit der Asylgesetzrevision zu tun. Aber die zweite Asylgesetzrevision hat dazu geführt, dass, nachdem das Parlament - nicht der Bundesrat - die Einführung dieser Grenztore beschlossen hatte, der Bundesrat diese Emp- fangsstellen organisiert hat. Diese Empfangsstellen, wie ich in meiner ersten Antwort ausführte, haben dazu beigetra- gen, dass die Asylbewerber gleichmässig auf die Kantone verteilt werden konnten und dass insbesondere der Kanton Basel-Stadt nicht mehr vor dieser Ueberlastungssituation gestanden ist, wie das ohne Umverteilung auf die Kantone der Fall gewesen wäre.
Im übrigen konnte die Erledigungskapazität des Delegierten gegenüber dem letzten Jahr, als die Asylgesetzrevision noch nicht in Kraft war, um ganze 32 Prozent gesteigert werden.
Frage 38: Braunschweig. Gemeindesicherheitsdienst in Verbindung mit dem Zivilschutz
Protection civile. Services de sécurité communaux
Der Zürcher Regierungsrat hat - gemäss Pressemeldungen - in einer Verordnung beschlossen, die Gemeinden zu ver- pflichten, auf den 1. Januar 1989 einen Gemeindesicher- heitsdienst zu bilden, bewaffnet mit der neuen Armeepistole und zusammengesetzt aus Angehörigen des Zivilschutzes. Der Einsatz ist für ortspolizeiliche Aufgaben in ausserge- wöhnlichen Lagen und auch für Patrouillen- und Verkehrs- dienst vorgesehen. Der Regierungsrat stützt sich rechtlich auf das Bundesgesetz über den Zivilschutz und auf die Zivilschutzverordnung des Bundesrates.
Was hält der Bundesrat von dieser Rechtsgrundlage, und was hält er vom Vorgehen und von rechtlichen Grundlagen anderer Kantone?
Besteht Uebereinstimmung zwischen dem Beschluss des Zürcher Regierungsrates und den bundesrätlichen Zivil- schutzplänen?
Bundesrätin Kopp: Gestützt auf Artikel 36a des Zivilschutz- gesetzes, wonach der Bundesrat den Kantonen und Gemeinden eine angemessene Zahl von Schutzdienstpflich- tigen zur Verstärkung der Polizei zur Verfügung stellt, hat
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Fragestunde
der Bundesrat in Artikel 51a der Zivilschutzverordnung die näheren Bestimmungen dazu erlassen. Demnach können Schutzdienstpflichtige - mit ihrem Einverständnis - organi- sierten kantonalen und kommunalen Polizeikorps zur Verfü- gung gestellt werden. Sie behalten in einem solchen Falle Rechte und Pflichten eines Schutzdienstpflichtigen, sind aber nicht mehr Angehörige der Zivilschutzorganisation. Wenn die Kantone von dieser ihnen gegebenen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, haben sie die Einzelheiten zu ordnen. Dazu gehört insbesondere die Regelung der Ausbil- dung und der Ausrüstung. Eine solche Regelung hat der Kanton Zürich in Wahrnehmung seiner Zuständigkeit mit der Verordnung über den Gemeindesicherheitsdienst ge- troffen.
Braunschweig: Es gibt neben rechtlichen auch noch politi- sche Ueberlegungen. Der Zivilschutz ist heute umstritten. Vorlage um Vorlage wird landauf, landab abgelehnt. Es besteht eine weitverbreitete Verunsicherung. Sie selber, Frau Bundesrätin Kopp, haben eine Kommission eingesetzt, die noch 1987 einen Bericht abgegeben hat. Sie haben uns einen bundesrätlichen Bericht gerade zu diesen Fragen in Aussicht gestellt. Ausgerechnet in diesem Zeitpunkt kom- men nun die Kantone und entwickeln den Zivilschutz weiter in Richtung Militarisierung; jedenfalls wird die Bewaffnung mit der Armeepistole in weiten Kreisen so empfunden und beurteilt. Zivilschutzangehörige werden also bewaffnet; die Gemeinden werden ausdrücklich verpflichtet. Bisher war es eine Stärke des Zivilschutzes, in den Gemeinden aus Ein- sicht verankert zu sein. Diese Entwicklung erweckt den Eindruck, als ob auf Schleichwegen eine «Gemeinde- Busipo» eingeführt werden soll. Ich halte dies politisch für unmöglich. Frau Bundesratin Kopp, Sie müssten ein «Gspüri» dafür haben, dass Ihnen die Entwicklung des Zivil- schutzes davonläuft.
Bundesrätin Kopp: Ich habe nicht im geringsten den Ein- druck, dass uns die Entwicklung davonläuft, sondern ich bin im Gegenteil der Meinung, dass wir sie ständig besser in den Griff bekommen.
Im übrigen ist der Zivilschutz nicht umstritten, wie Sie das wahrhaben wollen. Er ist vielleicht von Ihnen und von eini- gen Gruppierungen um Sie herum bestritten!
Richtig ist, dass sich gewisse Fragen im Zivilschutz neu stellen, und zwar in bezug auf den Einsatz des Zivilschutzes für Nothilfe. Darüber haben wir einen entsprechenden Bericht erstellen lassen, und dieser wird nun noch vertieft. Die Gemeinden haben eine pragmatische Lösung getroffen; sie sind vom Zivilschutzgesetz dazu ermächtigt, dass sie in ausserordentlichen Situationen zur Aufrechterhaltung gewisser Aufgaben auch Mitglieder des Zivilschutzes her- beiziehen können. Das ist eine an sich vernünftige Lösung. Wie die Gemeinden oder Städte dann die Zivilschutzange- hörigen ausrüsten, ist deren Sache.
Präsident: Die Frage 39 (Spielmann) wird Bundespräsident Stich beantworten.
Frage 40: Braunschweig. Didacta 1989. Wiederum mit Armee-Aus- stellung?
Didacta 1989. De nouveau un stand de l'armée
Die Sonderschau der Armee «Moderne Ausbildungstechno- logie» in Verbindung mit der internationalen Lehrmittel- und Bildungsmesse Didacta 1988 in Basel stiess auf Unbehagen und Ablehnung, so dass die Werbewirkung weitgehend ver- puffte.
Ist das Gerücht richtig, dass das EMD für die Didacta 1989 wiederum eine Millionen-Ausstellung «50 Jahre Generalmo- bilmachung 1939» plant, allerdings grosse Mühe hat, Fach- leute für die Mitarbeit zu gewinnen?
Bundesrat Koller: Im Jahre 1989 findet in Basel keine «Didacta» statt.
Zur Wertung der diesjährigen Ausstellung durch den Frage- steller hält der Bundesrat fest, dass die Sonderschau «Moderne Ausbildungstechnologie der Armee», die über den heutigen Stand der Ausbildung in der Armee informie- ren wollte, bei Fachleuten und beim Publikum auf sehr grosses Interesse stiess. In fünf Tagen wurden an der Aus- stellung über 60 000 Besucher gezählt.
Das neue Projekt, das der Fragesteller erwähnt, betrifft etwas anderes. Im nächsten Jahr jährt sich zum 50. Mal die Generalmobilmachung der Armee vom Jahre 1939. Der Bun- desrat ist der Auffassung, dass dieses Jubiläum feierlich begangen werden soll, um der Aktivdienstgeneration lan- desweit Anerkennung und Dank zuteil werden zu lassen. Zum Jubiläum «50 Jahre Mobilmachung 1939» sieht der Bundesrat die Herausgabe einer Gedenkmünze vor, und das EMD plant in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Reihe von Veranstaltungen, deren Konzept noch nicht in endgültiger Form vorliegt. Vorgesehen sind unter anderem ein zentraler Gedenktag auf dem Rütli, dezentrale Erinne- rungsfeiern, verbunden mit Wanderausstellungen auf allen Mobilmachungsplätzen, sowie eine Ausstellung in Bern zum Thema «Mobilmachung und Aktivdienst». Die Gewinnung von Mitarbeitern für diese Veranstaltungen wird keinerlei Mühe bereiten.
Frage 41: Stappung. Spezialdetachemente beim FWK Corps des gardes-fortifications. Détachements spéciaux Beim FWK sollen in verschiedenen Festungskreisen soge- nannte mit Kampfaufgaben betraute Spezialdetachemente gebildet worden sein. Die Rekrutierung soll auf freiwilliger Basis bei Angehörigen des FWK erfolgen.
Wird mit solchen Kampf-Detachementen nicht der Aufga- benbereich des FWK bzw. dessen Auftrag überschritten und Artikel 13 der Bundesverfassung verletzt, wonach der Bund nicht berechtigt ist, stehende Truppen zu halten.
Bundesrat Koller: Gemäss Verordnung vom 1. Dezember 1986 über das Festungswachtkorps wird das Korps bei erhöhter Spannung zusätzlich zu seinen ordentlichen Auf- gaben in Friedenszeiten mit weiteren Aufgaben betreut. Es hat insbesondere militärische Anlagen zu bewachen und für Sonderaufgaben im Rahmen des ordentlichen Auftrags rasch einsetzbare Detachemente bereitzustellen.
Um diese Aufgaben nötigenfalls erfüllen zu können, muss das Festungswachtkorps sie bereits in Friedenszeiten einü- ben können. Es wurden deshalb vor einiger Zeit Sonderde- tachemente gebildet, die vertieft an Hand- und Faustfeuer- waffen gefechtstechnisch ausgebildet werden. Im Sinne eines Versuchs sind zusätzliche Detachemente aus Freiwilli- gen gebildet worden.
Der Aufgabenbereich des Festungswachtkorps wird mit der Bildung und Ausbildung solcher Detachemente nicht über- schritten, und um eine stehende Truppe im Sinne von Arti- kel 13 der Bundesversammlung handelt es sich nicht.
Stappung: Das FWK ist wohl eine Formation der Armee, aber es unterhält keine Kampftruppen, wie sie nun offenbar doch gebildet werden sollen. Will man, Herr Bundesrat, über den Einsatz auf freiwilliger Basis die Verordnung FWK umgehen? Es handelt sich ja um einen Gesamtauftrag, den das FWK hat. Will man diesen Gesamtauftrag über die Freiwilligkeit umgehen?
Und noch eine Anschlussfrage: Sollen diese Einheiten auf kaltem Weg doch noch Bestandteil einer allfälligen Busipo werden?
Bundesrat Koller: Von letzterem, Herr Stappung, kann selbstverständlich keine Rede sein. In bezug auf die Rechts- grundlagen darf ich immerhin festhalten, dass Artikel 2 Litera b der Verordnung über das Festungswachtkorps aus- drücklich als Aufgabe des Festungswachtkorps festhält: « .... bewacht militärische Anlagen.» und weiter « .... erfüllt Sonderaufgaben, insbesondere stellt es rasch einsetzbare Detachemente bereit.» Wenn diese in der Verordnung fest-
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Heure des questions
gehaltenen Aufgaben richtig erfüllt werden sollen, muss eine entsprechende Ausbildung erfolgen. Diese erfolgt aber ohnehin während sehr beschränkter Zeit und mit sehr beschränkten Teilen des gesamten Festungswachtkorps, so dass zweifellos keinerlei Umgehung irgendwelcher Rechts- vorschriften vorliegt.
Question 39: Spielmann. Jurafrage
Question jurassienne
La presse a fait écho d'une déclaration publique du prési- dent de la Confédération selon laquelle «une page de l'his- toire jurassienne a été définitivement tournée». Il est établi aujourd'hui que lors des scrutins d'autodétermi- nations d'importantes sommes provenant des «caisses noires bernoises» ont alimenté la campagne et influencé les résultats.
Face à une telle situation le Conseil fédéral ne considère-t-il pas au contraire que non seulement la question jurassienne n'est pas définitivement classée mais qu'elle doit au contraire être réexaminée ?
Bundespräsident Stich: Ein Bundesstaat erträgt es auf die Dauer nicht, dass die Grenzen seiner Gliedstaaten ständig zur Diskussion stehen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt die Bundesverfassung aber Aenderungen im Bestand und im Gebiet der Kantone zu. Dabei sind nicht nur die Schranken des Rechts, sondern auch die demokratischen Spielregeln zu beachten. Bundesrat und Bundesversamm- lung haben über diese Rechtslage nie Zweifel offenge- lassen.
Ich persönlich habe am 26. August anlässlich der Botschaf- terkonferenz in Delsberg auch nicht das Gegenteil behaup- tet. Ein aufmerksames Zuhören oder eine aufmerksame Lektüre meiner Ansprache hätte unzweideutig ergeben, dass ich die Gründung des Kantons Jura als ein historisch unwiderrufliches Ereignis dargestellt habe, als eine Bereicherung der Eidgenossenschaft, die nicht einfach rückgängig gemacht werden könne und insofern also endgültig sei. Wer etwas anderes aus dieser Ansprache ableitet, hat sie offensichtlich nicht verstanden!
M. Spielmann: Je vous remercie pour la réponse et les précisions que vous avez apportées. Elles me semblent tout à fait utiles mais j'aurais aussi souhaité avoir une réponse à la deuxième partie de ma question, celle concernant le problème des caisses noires qui ont alimenté la campagne et influé les résultats et celle concernant la position du Conseil fédéral par rapport à une telle situation. Ne consi- dère-t-il pas que l'on devrait réexaminer cette question ?
Bundespräsident Stich: Offensichtlich hat auch Herr Spiel- mann meine Antwort nicht verstanden; denn diese Antwort habe ich klar und deutlich gegeben!
Frage 42: Ruf. Beitritt der Schweiz zum Internationalen Währungs- fonds
Adhésion éventuelle au Fonds monétaire international An einem Treffen der Mitgliederländer des «Zehnerklubs» des Internationalen Währungsfonds in Berlin hat sich Bun- despräsident Otto Stich vor kurzem öffentlich für einen Beitritt der Schweiz zum IWF ausgesprochen. Eine entspre- chende Botschaft werde dem Parlament möglicherweise bereits Ende Jahr vorgelegt.
Entspricht diese Meinungsäusserung bzw. Absichtserklä rung der Haltung des Gesamtbundesrates? Muss insbeson- dere demnächst mit einem bundesrätlichen Antrag auf eine Vollmitgliedschaft der Schweiz im IWF gerechnet werden?
Bundespräsident Stich: In einem Interview im Anschluss an eine Sitzung der Zehnergruppe habe ich erklärt, dass die Schweiz - um auf die internationalen Währungsangelegen- heiten vermehrt Einfluss nehmen zu können - dem IWF beitreten sollte. Dies war eine persönliche Meinungsäusse-
rung auf eine Frage, die sich aber innerhalb des Grundsatz- entscheides des Bundesrates vom August 1982 bewegte, den Bretton-Woods-Institutionen beizutreten.
Im übrigen hat das Parlament von der Legislaturplanung Kenntnis genommen, in welcher ein Bericht in dieser Sache angekündigt worden ist.
Präsident: Da Bundesrat Delamuraz im Ausland weilt, beantwortet Bundespräsident Stich die folgende Frage.
Question 43: Pitteloud. Anbau von Heilpflanzen Production de plantes médicinales
Les producteurs de plantes médicinales se sont adressés cette semaine au conseiller fédéral J .- P. Delamuraz par voie de lettre ouverte, pour lui demander de l'aide. En effet suite à une rupture des contrats passés avec la maison Ricola, ces producteurs se trouvent dans des difficultés graves pouvant même amener à une disparition de ce type de cultures qui représentent une alternative récemment apparue à la mono- culture laitière dans les régions de montagne. Alors que la garantie de prise en charge est la règle dans l'agriculture, le Conseil fédéral peut-il dire s'il envisage de soutenir ces cultures et notamment de favoriser la recherche de dé- bouchés?
Bundespräsident Stich: Ueber 275 Schweizer Produzenten von Kräutern und Heilpflanzen sind zurzeit in zehn regiona- len Genossenschaften zusammengeschlossen, die 1985 die Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Kräuteranbaus im Berggebiet gegründet haben. 68 Prozent der Mitglieder mit 89 Prozent der Anbaufläche entfallen auf die zwei grössten Genossenschaften, die Coopérative Valplantes (Wallis) und die Anbauvereinigung Waldhof-Kräuter (Bern).
Der Anbau erfolgt im Rahmen eines Vertrages der einzelnen Produzenten mit der regionalen Genossenschaft, die ihrer- seits über die Arbeitsgemeinschaft durch einen Dachvertrag mit der Firma Sanherb AG (Ricola) in Laufen abgesichert ist. Auf diese Weise wurden im Jahre 1985 auf 30 Hektaren 40 Tonnen Kräuter produziert.
Die Anbaufläche stieg bis 1987 auf 45 Hektaren an. Auf dieser Fläche wurden 100 Tonnen Kräuter produziert, wäh- rend die Sanherb AG einen Jahresbedarf vor lediglich 80 Tonnen aufweist. Weil die im Jahre 1987 produzierte Menge den Bedarf mehr als deckte, musste der Anbau im laufenden Jahr auf 30 Hektaren reduziert werden. Dabei waren es vor allem die beiden genannten Genossenschaften im Wallis und im Kanton Bern, welche die zu Saisonbeginn erlassenen Richtlinien nicht eingehalten haben.
Das hat sieben Produzenten aus Fully veranlasst, den Anbau aufzugeben und in einem offenen Brief an den Chef des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartemer tes die pflichtweise Uebernahme aufgrund des Landwirtschaftsge- setzes zu verlangen, weil sonst der Inlandanbau verschwin- den würde.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass eine solche Ueber- nahme nicht in Frage kommen kann, weil das der von der Schweiz gegenüber dem Gatt abgegebenen Stillhalteerklä- rung zuwiderlaufen würde. Eine derartige Massnahme ist aber auch nicht notwendig, weil der Vertragsanbau im vor- gegebenen Rahmen auch ohne staatliche Hilfe weiterge- führt werden kann. Voraussetzung ist, dass die für die Anbauverträge massgebenden Richtlinien eingehalten werden.
Mme Pitteloud: Je remercie le Conseil fédéral de sa réponse. Il était clair que dans ma question, il s'agissait d'une minorité de cultivateurs de plantes médicinales qui étaient en difficulté, notamment parce qu'ils n'avaient pas été assez attentifs aux avertissements que le Groupement suisse pour l'encouragement des plantes médicinales et aromatiques en montagne leur avait adressés, notamment en ce qui concerne la non-extension des surfaces cultiva- bles et la nécessité de réduire les rendements pour 1987. Néanmoins, les problèmes de fonds subsistent pour les
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cultivateurs de plantes aromatiques et médicinales dans les régions de montagne et je voudrais savoir si le Conseil fédéral ne pense pas qu'il serait temps maintenant que les demandes qui lui ont été adressées par cette association soient prises en compte et que l'on réponde rapidement surtout en ce qui concerne le versement de primes de culture, différenciées selon les zones, et d'autre part, en ce qui concerne le fait de débloquer des crédits conséquents et ceci assez rapidement pour améliorer la qualité, le traite- ment, la diversification, la commercialisation de ces pro- duits qui sont quand même l'une des alternatives impor- tantes pour ces régions de montagne.
Bundespräsident Stich: Ich glaube, in dieser Sache ist kein Platz für Anbauprämien. Anbauprämien müsste man aus- richten, wenn es nicht gelingen würde, solche Kräuter in genügendem Umfang zu produzieren. Tatsächlich haben wir aber bereits eine zu grosse Produktion, und deshalb sollten wir nicht zusätzliche Anreize schaffen.
In bezug auf die Qualität gibt es für den Bund nichts zu fördern, denn die Käufer dieser Kräuter überprüfen die Qua- lität, und offenbar ist sie durchaus genügend und gut. Des- halb werden die Kräuter tatsächlich - soweit dafür Bedarf besteht - übernommen.
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Raumplanungsbericht 1987 Aménagement du territoire. Rapport 1987
Bericht des Bundesrates vom 14. Dezember 1987 (BBI 1988 1, 871) Rapport du Conseil fédéral du 14 décembre 1987 (FF 1988 1, 822) Beschluss des Ständerates vom 2. März 1988 Décision du Conseil des Etats du 2 mars 1988
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Postulat der Minderheit und Motion Nebiker Postulat de la minorité et motion Nebiker
Wortlaut siehe unten - Texte voir ci-après
Präsident: Ich stelle Ihnen den Antrag, gleichzeitig mit dem Bericht auch das Postulat der Kommissionsminderheit und die Motion Nebiker zu diskutieren. - Sie sind damit einver- standen.
Ruckstuhl, Berichterstatter: Es ist uns mittlerweile allen klar geworden, dass Raumplanung nicht eine isolierte Tätigkeit irgendwelcher Planer im «stillen Kämmerlein» ist, sondern immer mehr Nahtstelle und Ausgangspunkt vieler politi- scher Aktivitäten und Entscheidungsfindungen. Raumpla- nung und deren politische Auswirkungen zeigen sich so in Verkehrs- und Energiepolitik, in Fragen der Wirtschaftsför- derung, aber auch in grossem Masse in der Agrarpolitik. Die politischen Entscheidungsfindungen in diesen und anderen Bereichen «kreuzen» sich alle im immer enger werdenden Lebensraum Schweiz. Gerade wer heute auch - dazu gehören wir wohl mittlerweile alle - einen umfassen- den und wirkungsvollen Umweltschutz als eine zentrale Aufgabe unseres Staatswesens auf allen Stufen betrachtet, muss konsequenterweise auch eine wirksame Raumpla- nung befürworten: Eine sinnvolle und durchdachte Zonen- planung kann wesentlich dazu beitragen, dass beispiels- weise Lärm und andere Emissionen begrenzt werden, indem
verschiedene Verkehrsströme oder -bedürfnisse besser kanalisiert und koordiniert werden, oder dass eine weitere Zersiedlung und der damit zusammenhängende Bodenver- schleiss gestoppt sowie der Landwirtschaft die nötigen Kul- tur- und Fruchtfolgeflächen gesichert werden.
Ohne Zweifel bedeutet Raumplanung aber auch - damit komme ich auf einen heikleren Punkt zu sprechen - einen wesentlichen Eingriff in die freie Marktwirtschaft: Man kann nicht mehr bauen, wo man will. Raumplanung kann somit in gewissen Fällen sogar die Bautätigkeit sowie die Erstellung neuer Industrieanlagen wesentlich erschweren oder gar ver- unmöglichen. Raumplanung ist deshalb nicht zuletzt aus diesen Gründen, je nach Situation und Betroffenheit, recht umstritten. Zielkonflikte und schwierige Entscheidungsfin- dungen sind durch die Sachlage vorprogrammiert. Die uns bekannten Verzögerungen der kantonalen Planungen haben nicht zuletzt in diesem Punkt ihre Ursachen und Wurzeln. Wenn wir aber chaotischen, nicht korrigier- und kontrollierbaren Entwicklungen vorbeugen wollen, gibt es in dieser Frage einer konzeptionellen Raumplanung kein Zurück mehr. Gewisse und manchmal durchaus harte Abstriche und Einschränkungen müssen im Sinne des «klei- neren Uebels» akzeptiert und hingenommen werden. In diesem Sinne und aus diesem Raumplanungsverständnis heraus ist Ihre Kommission somit der Ueberzeugung, dass auch hier vernünftige und zielorientierte Kompromisslösun- gen notwendig und möglich sind.
Das Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumpla- nung ist mittlerweile rund acht Jahre in Kraft, eine Zeit- spanne, die uns genügend Gelegenheit bot, Vollzugserfah- rungen zu sammeln sowie die entsprechenden Konsequen- zen zu ziehen. In diesem Sinne erstattet uns nun der Bun- desrat einen umfassenden Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennutzung und -besiedlung in der Schweiz: den Raumplanungsbericht 1987. Die Ausgangs- lage dazu bildet einerseits die Tatsache, dass die den Kanto- nen gesetzte Frist zur Erstellung kantonaler Richt- und Nut- zungspläne abgelaufen ist, andererseits aber auch die beginnende Diskussion über eine Revision des Raumpla- nungsgesetzes. Ein weiterer Grund für diesen Bericht bilden schliesslich die Vollzugsschwierigkeiten im eidgenössi- schen Raumplanungsrecht. Mit Genugtuung und Interesse hat unsere nationalrätliche Kommission, die am 25. April getagt hat, vom Bericht des Bundesrates Kenntnis genom- men. Die Kommission begrüsst diesen Bericht um so mehr, als sich gerade in letzter Zeit die Diskussionen und Klagen über raumplanerische Fragen und Vollzugsprobleme gehäuft haben. Andererseits ist es jedoch äusserst wün- schenswert und ebenso notwendig, dass nach einer gewis- sen Zeit - beinahe hätte ich gesagt, nach Ablauf einer Probefrist - eine Standortbestimmung vorzunehmen ist und die seit 1980 nicht unwesentlich veränderten Rahmenbedin- gungen, Auffassungen und Zielvorstellungen der Rampla- nung aufzuarbeiten und daraus die nötigen Richtlinien für eine raumplanerische Zukunft abzustecken.
Trotz dieses gezwungenermassen schwierigen Hintergrun- des ist die Kommission überzeugt, dass dieser Bericht ein wertvolles Gerüst darstellt, um an der Basis, in den Gemein- den und Kantonen, das Verständnis für raumplanerische Fragen in vermehrten Masse zu wecken sowie die Diskus- sion über die Raumplanung auf breiter Front anzuregen. Es ist uns allen klar, dass ein solcher Bericht ein schwieriges Unterfangen ist, zumal die Erwartungen jeweils recht hoch gesteckt sind.
Der Bericht ist in drei Teile gegliedert: In einem ersten Teil werden Entwicklungen und Veränderungen unseres Lebensraumes beschrieben, der sich in den vergangenen dreissig bis vierzig Jahren stärker und vor allem schneller verändert hat als in der gesamten Siedlungsgeschichte zuvor. Positive Aspekte dieser Entwicklung halten dabei den nachteiligen Folgeerscheinungen oft die Waage. Einer her- vorragenden infrastrukturellen Erschliessung oder einer grundsätzlich guten Wohnversorgung stehen so beispiels- weise Anliegen des Umweltschutzes, grosse Verluste von Kulturland oder sinkende Qualität von Luft, Wasser und
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
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Datum 03.10.1988 - 14:30
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Data
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