Politique de l'énergie. Interventions personnelles
1192
N
26 septembre 1988
Antrag Savary-Freiburg Die Motion ist abzulehnen
Proposition Savary-Fribourg Rejeter la motion
88.370
Motion Leutenegger Oberholzer Atomgesetz. Geltungsbereich Loi sur l'énergie atomique. Extension du champ d'application
Wortlaut der Motion vom 10. März 1988 Der Bundesrat wird aufgefordert, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen so auszuweiten und anzupassen, dass
mit Produktionseinrichtungen, Geräten und Stoffen, die in der Atomtechnik benötigt werden,
mit Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernbrenn- stoffen,
mit nicht allgemein zugänglichen technischen Daten in physischer Form, die für Auslegung, Bau, Betrieb und War- tung von Anreicherungs-, Wiederaufbereitungs- oder Schwerwasserproduktionsanlagen oder von wesentlichen kritischen Bestandteilen solcher Anlagen wichtig sind, dem Atomgesetz unterstellt sind;
Texte de la motion du 10 mars 1988
Le Conseil fédéral est chargé de compléter et d'adapter la législation en vigueur de sorte que la loi sur l'énergie atomi- que s'applique:
des matières de base dont peuvent être extraits des combustibles nucléaires;
des données techniques qui ne sont pas généralement accessibles, qui se présentent sous une forme matérialisée et qui sont importantes pour la planification, la construction, l'exploitation et l'entretien d'installations d'enrichissement, de retraitement ou de production d'eau lourde ou encore pour des éléments critiques essentiels de telles installations; 2. au commerce de l'eau lourde.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Fetz, Herczog, Thür (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Atommüllskandal hat gezeigt, dass das geltende Atom- gesetz wegen seines relativ engen Geltungsbereichs immer wieder durch Firmen umgangen wird, die in der Schweiz ansässig sind.
Bereits 1981 hatte Nationalrätin Mascarin im Zusammen- hang mit dem Export von Uran aus Namibia darauf hinge- wiesen, dass Schweizer Firmen unter Umgehung von Uno- Beschlüssen und unter Umgehung des Atomgesetzes im Handel von Namibia-Uran aktiv waren.
Nun hat sich erneut gezeigt, dass das Atomgesetz bis heute keinen Einfluss hat auf Geschäfte, die von der Schweiz aus im Ausland getätigt werden und auch dort abgewickelt werden. Noch ist offen, ob diese Geschäfte den Euratom- und den Atomsperrvertrag verletzen oder nicht. Doch damit wird deutlich, dass das Atomgesetz Lücken aufweist, die Schweizer Firmen ausnutzen, obwohl damit der Sinn des Gesetzes missachtet wird.
Dasselbe gilt für den Handel mit Schwerem Wasser. Der Handel mit Schwerem Wasser untersteht dem Londoner Abkommen, das für Mengen ab 1000 kg eine besondere Bewilligung verlangt. Durch Unterschreiten der Liefermen- gen unter 1000 kg wickeln insbesondere zwei Zuger Firmen, die Inter-Nuclear AG und die Orda AG, einen regen Handel mit Schwerem Wasser über die Schweiz ab. Das ist ein klarer und krasser Missbrauch schweizerischen Territo- riums. Weil der Handel mit Schwerem Wasser in der Schweiz nicht dem Atomgesetz unterstellt ist, ist die Umge- hung des Londoner Abkommens überhaupt möglich.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 3.5.5 und 4.4.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Motion abzulehnen und Ziffer 2 entgegenzunehmen und als erledigt abzu- schreiben.
88.531
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Verzicht auf Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken
Motion du groupe socialiste Déchets nucléaires. Renonciation à tout retraitement
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1988
Wir bitten den Bundesrat, folgende Massnahmen zu treffen: 1. Die Rücklieferung von Material und Abfällen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken wird verboten.
Die Ausfuhr von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken wird verboten.
Der Bundesrat trifft alle weiteren in seiner Kompetenz stehenden Massnahmen, damit die Kernkraftwerk-Betreiber auf die Wiederaufbereitung endgültig verzichten.
Texte de la motion du 22 juin 1988
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures sui- vantes:
La restitution de substances obtenues par le retraitement d'éléments combustibles usés provenant de centrales ato- miques est interdite.
L'exportation d'éléments combustibles uses provenant de centrales atomiques est également interdite.
Le Conseil fédéral prend toutes les autres mesures rele- vant de sa compétence pour obtenir que les exploitants de centrales atomiques renoncent définitivement à tout retrai- tement.
Sprecherin - Porte-parole: Mauch Ursula
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Bericht des EVED vom 30. Juli 1982 an die Kommission des Ständerates zum Stand der Arbeiten zur nukelaren Entsorgung in der Schweiz wird ausgeführt, dass für abge- brannte Brennelemente aus Kernkaftwerken die Option «Entsorgung mit Wiederaufbereitung» verfolgt werde. Die Option «Entsorgung ohne Wiederaufbereitung» werde jedoch offen gehalten.
Energiepolitik. Persönliche Vorstösse
1193
Wir begründen nachfolgend, warum die Option «Entsor- gung mit Wiederaufbereitung» fallenzulassen und endgültig auf die Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennele- menten zu verzichten ist:
Für die Sicherheit bringt die Wiederaufbereitung praktisch nur Nachteile und kaum Vorteile. In seiner Antwort auf die Interpellation 87.554 meint zwar der Bundesrat, sicherheits- mässig gebe es keine entscheidenden Unterschiede zwi- schen den verschiedenen Varianten zur Entsorgung von abgebrannten Kernbrennstoff.
Nachdem nun aber der Transnuklear-Skandal gezeigt hat, dass eine lückenlose Kontrolle der Transporte von Spaltma- terial nicht möglich ist, steht fest, dass Transporte von solchen Materialien immer zusätzliche Risiken beinhalten. Das heisst, je weiter das bestrahlte Material herumtranspor- tiert wird, desto grösser ist das Risiko, dass es in falsche Hände gerät. Je mehr Transporte stattfinden, desto grösser ist die Gefahr, dass Material in die Grauzone des illegalen Nuklearhandels abgezweigt wird. Der Bundesrat kann sich unseres Erachtens nicht darauf berufen, dass die Behörde bei der Genehmigung von Entsorgungsschritten aus- schliesslich zu prüfen habe, ob die Sicherheitsnormen ein- gehalten werden (Interpellation 87.554), weil das Einhalten dieser Normen ausserhalb der Schweizer Grenzen gar nicht möglich ist. Für die abgebrannten Brennelemente obliegt die Sicherheitsverantwortung nur solange den Schweizer Behörden, als die Elemente auf Schweizer Territorium ver- bleiben.
Für die Endlagerung der abgebrannten Brennelemente ist die Wiederaufbereitung nicht nötig. Wenn in der Schweiz ein Endlagerstandort gefunden wird, müssen die abge- brannten Elemente nach der Zwischenlagerung demnach gar nicht mehr ausgeführt werden.
Oekonomisch ist dieses Vorgehen tragbar, denn die Wieder- aufbereitung ist mit sehr hohen und immer noch steigenden Kosten verbunden.
Nachdem praktisch feststeht, dass die Brütertechnologie gescheitert ist, wird die Nachfrage nach waffenfähigem Plu- tonium vor allem über die Wiederaufbereitung gedeckt wer- den. Hier öffnet sich ein weites Feld für Missbrauch und Korruption, denn der Preis für Plutonium ist ausserordent- lich hoch, und die friedliche Nutzung dieses hochgiftigen Spaltstoffs ist von der militärischen nicht zu trennen. Nam- hafte Wissenschafter, welche sich mit dem Problem des Nuklearterrorismus befassen, raten deshalb dringend von der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente bzw. von der daraus resultierenden Plutoniumproduktion ab. Oekologisch sind die Wiederaufbereitungsanlagen ausser- ordentlich problematisch. «Sellafield» und «La Hague>> sind Synonyme für radioaktive Verseuchung der Umwelt. Sämtli- che Länder, welche Brennelemente zur Wiederaufbereitung dorthin liefern, tragen dafür die Verantwortung.
Sollte unser Land zu einem viel späteren Zeitpunkt zum Schluss kommen, die abgebrannten, eingelagerten Brenn- elemente seien doch aufzuarbeiten, stünde dem nichts entgegen.
Da die Entsorgung aus Kernkraftwerken Sache der Betrei- ber ist, kann sich der Bundesrat nur über die Aus- und Einfuhrbewilligungen einschalten: Er kann verbieten, dass abgebrannte Brennelemente überhaupt exportiert werden, und dass radioaktiver Abfall aus den Wiederaufbereitungs- anlagen in die Schweiz eingeführt wird. Damit gibt sich für die Kernkraftwerk-Betreiber implizit die Verpflichtung, auf die Wiederaufbereitung zu verzichten. Dies drängt sich aus sicherheitspolitischen und ökologischen Gründen auf, öko- nomisch bringt dieser Entsorgungspfad keinerlei Nachteile.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom September 1988 Rapport écrit du Conseil fédéral de septembre 1988 Wir verweisen auf Teil II, Ziffer 3.6.1.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
88.316 Interpellation Fischer-Seengen Energieszenarien Scénarios énergétiques
Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988 Ich frage den Bundesrat an:
War es richtig, dem Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) bei der Erarbeitung der Szenarien eine derart domi- nierende Stellung (inklusive Präsidium) zu geben?
Ist der Bundesrat bereit, die Arbeiten der Expertenkom- mission zur Erarbeitung von Energieszenarien (EGES) durch ein unabhängiges Gremium wissenschaftlich über- prüfen zu lassen?
Ist der Bundesrat bereit, den direkt betroffenen Kreisen, insbesondere der Industrie, Gelegenheit zu geben, sich offi- ziell zu den im Eges-Bericht gemachten Aussagen zu äus- sern?
Ist der Bundesrat bereit, jene Fragen noch vertiefter behandeln zu lassen, denen die Eges zu wenig Aufmerksam- keit geschenkt hat?
Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament auch einen Bericht vorzulegen, der darstellt, was geschieht, wenn das Schweizervolk die zahlreichen, für die Realisierung der ver- schiedenen Eges-Szenarien notwendigen neuen Rechts- grundlagen ablehnt?
Texte de l'interpellation du 29 février 1988
Je pose au Conseil fédéral les questions suivantes:
Etait-il indiqué de donner à l'Office fédéral de l'énergie une position aussi dominante (y compris à la présidence) lors de l'élaboration des scénarios ?
Le Conseil fédéral est-il prêt à faire vérifier par un orga- nisme scientifique indépendant les travaux de la Commis- sion d'experts Scénarios énergétiques (SCEN)?
Est-il prêt à donner l'occasion aux milieux touchés direc- tement, en particulier l'industrie, de s'exprimer officielle- ment au sujet des déclarations figurant dans le rapport du SCEN?
Est-il prêt à faire examiner encore plus à fond les ques- tions auxquelles le SCEN a attaché trop peu d'importance ? 5. Est-il prêt à présenter au Parlement un rapport montrant ce qui se passerait si le peuple suisse rejetait les nom- breuses nouvelles bases légales nécessaires à la réalisation des divers scénarios ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Aubry, Auer, Büttiker, Cincera, Früh, Gysin, Loeb, Loretan, Mauch Rolf, Mühlemann, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, Zwingli (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Nachgang zur Reaktorkatastrophe in Tschernobyl hat der Bundesrat eine Expertenkommission (Eges) zur Erarbeitung von Energieszenarien eingesetzt. Die Eges hat nun im Februar ihren Schlussbericht abgeliefert, von dem bis heute leider nur eine Zusammenfassung veröffentlicht wurde.
Bereits vor Ablieferung des Schlussberichts hat die Eges immer wieder für Schlagzeilen gesorgt.
Zum einen sind durch Indiskretionen laufend Bruchstücke der Eges-Arbeiten an die Oeffentlichkeit gelangt, zum ande- ren sind drei prominente Wissenschafter aus der Experten- kommission ausgetreten, u. a., weil sie das Resultat nicht mit ihrer Vorstellung von Wissenschaftlichkeit vereinbaren konnten. Damit wird die Arbeit der Eges - sieht man von
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der sozialdemokratischen Fraktion Verzicht auf Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken Motion du groupe socialiste Déchets nucléaires. Renonciation à tout retraitement
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1988
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III
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
88.531
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1988 - 14:30
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Data
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