Population census amendment adopted by the Council of States

20016592Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)21 juin 1988Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The Council of States considered the amendment to the federal population census law and, after brief debate, accepted the commission's proposal to approve the National Council's decision. The commission argued that further reconciliation of differences would take too long and jeopardize the intended timetable. The proposal was not opposed and was adopted, with the file sent back to the National Council.

Regeste Omnilex

Parliamentary approval of a draft amendment; where a prolonged reconciliation of differences would jeopardize the legislative timetable, the chamber may accept the other chamber's decision for reasons of institutional expediency and time pressure after debate and a commission recommendation (consid. not applicable).

Texte intégral

  1. Juni 1988 S

335

Geschäftsbericht des Bundesrates

der Darlegungen von Herrn Bundesrat Cotti - mit aller Sorgfalt überprüft werden.

Genehmigt - Approuvé

Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu

87.064

Volkszählung. Aenderung des Bundesgesetzes Recensement de la population. Modification de la loi

Siehe Seite 285 hiervor - Voir page 285 ci-devant

Beschluss des Nationalrates vom 20. Juni 1988 Décision du Conseil national du 20 juin 1988

Differenzen - Divergences

Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Rüesch, Berichterstatter: Die Kommission ist heute früh noch einmal zusammengetreten, um die Situation zu prüfen, die sich nach dem Beschluss des Nationalrates von gestern ergeben hat. Die Meinung der einzelnen Kommissionsmit- glieder in der Sache hat sich im Prinzip nicht geändert. Hingegen sind wir uns darüber klar geworden, dass ein langwieriges Differenzenbereinigungsverfahren, das bis in den September hineindauert, die Sache unmöglich macht, weil dann aus terminlichen Gründen das Jahr 1989 ohnehin nicht mehr in Frage kommt. Wir sind der Auffassung, dass das Zweikammersystem ja nur funktionieren kann, wenn man es hält wie in einer guten Ehe, das eine Mal gibt der Mann nach und das andere Mal gibt die Frau nach. Man kann nicht alle Differenzen bis zur silbernen Hochzeit ver- tagen.

Im Sinne des guten Einvernehmens hat die. Kommission beschlossen, Ihnen zu beantragen, dem Nationalrat zuzu- stimmen, «par force majeure», um der höheren Gewalt des Zeitdrucks willen und nicht gemäss der eigenen Ueberzeu- gung.

Wir hoffen, dass auf der anderen Seite auch der Nationalrat wieder einmal vom gleichen Prinzip getragen ist. Wir wollen mit einer Geste des guten Willens dem Nationalrat folgen. Das ist die Meinung der Kommission.

Frau Bührer: Die Uebung mit dem vorgezogenen Termin ist missglückt oder im Begriff, zu missglücken. Die Antwort auf die Frage: «Wie weiter?» sollte aber meines Erachtens nicht von vornherein gegeben sein. Darum ergreife ich das Wort. Am meisten beschäftigt uns, ob es tatsächlich unausweich- lich ist, dass am Vorabend der Nationalratswahlen die Ergebnisse der Volkszählung «ofenfrisch» auf dem Tisch liegen, ohne dass diese Wahlen darauf abgestützt werden konnten. Das wäre tatsächlich ein Aergernis. Und es ist die Kernfrage, wie dises Aergernis umgangen oder zumindest gemindert werden könnte.

Der Bundesrat hat uns seine Ueberlegungen, die ihn zum Termin 1989 führten, dargelegt. Dabei ging er davon aus - Sie, Herr Bundesrat, haben das verschiedentlich bekräftigt

-, dass ein Vorziehen auf 1989 keinerlei Nachteile mit sich brächte. Mit dieser Prämisse mussten die Probleme einer Durchführung im Jahre 1990 als sehr gross erscheinen, ja fast unüberwindlich. Oder anders gesagt: Gegenüber einer Lösung ohne jeden Nachteil zieht eine andere, die Probleme bringt, den kürzeren.

Das Parlament hat offenbar doch Nachteile für 1989 geortet. Es wäre nun sehr zu wünschen, dass der Bundesrat und die Verwaltung aus der neuen, vom Parlament geschaffenen Situation das Beste macht oder im Klartext, dass sie gegen die Erfüllung der eigenen Voraussagen arbeiten würden. Das ist viel verlangt. Aber wir würden - falls sie (Bundesrat und Verwaltung) erfolgreich sind - nicht ihre Glaubwürdig- keit in Frage stellen, sondern im Gegenteil, wir würden ihnen höchstes Lob zollen dafür, dass sie die Kunst des Möglichen auf die Spitze treiben und das Unmögliche mög- lich machen.

Bundesrat Cotti: Wenn ich Frau Bührer richtig verstanden habe, lädt sie zu folgender Handlung ein: Nachdem sie jetzt das von ihr gewünschte Resultat erzielt hat, möchte sie, dass genau das Uebel abgewendet wird, gegen welches der Bundesrat gekämpft hat. Ich nehme das zur Kenntnis, betrachte das aber als ziemlich paradox.

Im übrigen möchte ich dem Ständerat attestieren, dass er als letzte Bastion in diesem «hohen Kampf für die Gerechtig- keit» dagestanden ist und das Verständnis des Bundesrates gegenüber der Haltung des Parlamentes ausdrücken.

Präsident: Der Antrag der Kommission wird nicht bekämpft.

Angenommen - Adopté

An den Nationalrat - Au Conseil national

88.021

Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1987

Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1987 Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 327 hiervor - Voir page 327 ci-devant

Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères

Affolter, Berichterstatter: Die Geschäftsprüfungskommis- sion des Ständerates hat sich im Berichtsjahr 1987 mehr, als ihr lieb war, mit dem Departement für auswärtige Angele- genheiten beschäftigen müssen. Ich erwähne einzig die Reorganisation des Departements, die Frage, ob kleines oder grosses Generalsekretariat, die strukturellen Fragen um die Stellung des Katastrophenhilfekorps oder auch die Affäre Blaser, alles Dinge, die zum Teil nicht nach den Vorstellungen unserer Kommission ausgegangen sind. Man soll aber nicht zurückblicken und Frustrationen aufwärmen, wenn nun schon ein neuer Departementschef im Amt ist, der dafür keine Schuld trägt.

Ich möchte mich deshalb kurz fassen und Ihnen, Herr Bun- desrat Felber, eine Frage stellen, die das Parlament und auch eine weitere Oeffentlichkeit schon verschiedentlich

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Volkszählung. Aenderung des Bundesgesetzes Recensement de la population. Modification de la loi

In

Dans

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

Année

1988

Anno

Band

II

Volume

Volume

Session

Sommersession

Session

Session d'été

Sessione

Sessione estiva

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 87.064

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1988 - 08:00

Date

Data

Seite

335-335

Page

Pagina

Ref. No

20 016 592

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Mots-clés

population censuslegislative amendmentbicameral proceduretime pressureparliamentary approval

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether the Council of States should approve the National Council's decision on the census law amendment.

Solution extraite

The commission's proposal was accepted without opposition, so the Council of States approved the National Council's decision and sent the matter back to the National Council.

Motifs extraits

The commission considered a lengthy disagreement settlement procedure impossible because of time constraints and therefore recommended approval for reasons of force majeure and institutional good faith.

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