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Begrenzung der Einwanderung. Volksinitiative
contre les abus dans le secteur locatif est abrogé dès l'en- Abstimmung - Vote trée en vigueur de la présente loi.
Art. 5
Art. 6 Al. 1
AI. 2
.... pour faire annuler le congé .... (art. 74 (273)) .... de la présente loi. (Biffer le reste)
Art. 7 Al. 1 .... référendum facultatif. (Biffer le reste) Al. 2 Biffer
Art. 8
Angenommen - Adopté
Rückkommensantrag Rüesch Art. 8 Randtitel Il. Auskunftspflicht Abs. 2
Ebenso kann der Mieter verlangen, dass ihm die Höhe des Mietzinses des vorangegangenen Mietverhältnisses mitge- teilt wird.
Proposition Rüesch de revenir sur l'article 8 Art. 8
Titre marginal II. Obligation de renseigner Al. 2
De même, le locataire peut exiger que lui soit communiqué le montant du loyer découlant du précédent contrat de bail.
Präsident: Wir kommen jetzt zum Rückkommensantrag von Kollege Ruesch. Wir haben das Rückkommen als solches bereits beschlossen.
Rüesch: Mein Rückkommensantrag ist ein integrierender Bestandteil des Antrages Rhinow, dem Sie mit grossem Mehr zugestimmt haben. Dieser neue Absatz b im Antrag Rhinow kommt ja nur zum Tragen, wenn ein neuer Mieter auch erfahren kann, wie gross die Miete vorher war.
Im übrigen habe ich diesen Rückkommensantrag so formu- liert, dass für den entsprechenden Vermieter kein Zwang besteht, mit einem nicht gewollten Formular einem neuen Mieter den alten Mietpreis mitzuteilen. Aber der neue Mieter hat ein Anrecht, «auf Verlangen» - genauso wie er «auf Verlangen» Einsicht in das Uebernahmeprotokoll haben kann - zu erfahren, wie die Mietzinsverhältnisse vorher waren.
Ich glaube, dass dieser Artikel nicht nur dem neuen Mieter dient, sondern auch dem Vermieter, weil damit irgendwel- che allfällige Vermutungen abgebaut werden können - Ver- mutungen, die dann vielleicht zu einem Schlichtungsverfah- ren führen.
Weil der Artikel beiden dient, bitte ich Sie, meinem Rück- kommensantrag - Ergänzung zu Artikel 8 - zuzustimmen.
M. Jelmini, rapporteur: Je crois l'avoir déjà dit, je suis per- sonnellement favorable à cette proposition qui n'a toutefois pas été discutée en commission. Il s'agit en effet - comme l'a dit M. Ruesch - d'un complément judicieux et même nécessaire à la suggestion de M. Rhinow que vous avez acceptée. Je vous demande donc d'adhérer à la proposition Rüesch.
Für den Antrag Rüesch Dagegen
31 Stimmen 6 Stimmen
Präsident: Frau Bundesrätin Kopp hat angeregt, auf die Zweiteilung des Beschlusses zurückzukommen. - Wird die- ser Antrag von Frau Bundesrätin Kopp von jemandem aus dem Rat übernommen? - Das ist nicht der Fall; es wird kein Antrag gestellt.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes Dagegen
29 Stimmen 4 Stimmen
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Botschaft die Abschreibung der Initiative des Kantons Zü- rich.
Zustimmung - Adhésion
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.071
Begrenzung der Einwanderung. Volksinitiative Limitation de l'immigration. Initiative populaire
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. November 1987 (BBI 1988 I, 589)
Message et projet d'arrêté du 25 novembre 1987 (FF 1988 1, 557) Beschluss des Nationalrates vom 17. März 1988 Décision du Conseil national du 17 mars 1988
Küchler, Berichterstatter: Mit dieser Vorlage haben wir es - gemäss Pressevorschau auf diese Session - mit einem wei- teren politischen Sessions-Schwerpunkt zu tun.
Die Volksinitiative für die Begrenzung der Einwanderung wurde am 10. April 1985 mit 112 977 gültigen Unterschriften eingereicht. Es handelt sich um die sechste Ueberfrem- dungsinitiative seit dem Zweiten Weltkrieg bzw. um die vierte der Nationalen Aktion. Sie zielt darauf ab, das Auslän- derproblem allein mit zahlenmässigen Schranken in der Bundesverfassung zu lösen. Obgleich sie gegenüber ihren Vorgängerinnen subtiler formuliert ist - was die Vorlage aber um so gefährlicher erscheinen lässt -, erweist sich die neue Ueberfremdungsinitiative keineswegs als massvoller. Im Unterschied zu der in früheren Initiativen verfochtenen Wegweisungspolitik soll mit dem vorliegenden Volksbegeh- ren der Hebel bei einer restriktiven Einreisebewilligungspra- xis angesetzt werden.
Gemäss Botschaft und Antrag des Bundesrates beschloss der Nationalrat am 17. März 1988 als Erstrat mit 121 zu 3 Stimmen, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Was will die Initiative? Die Initiative verlangt, dass die Anzahl der ausländischen Einwanderer während einer Uebergangs- frist von 15 Jahren jährlich höchstens zwei Drittel der aus- ländischen Einwanderer des Vorjahres betragen darf, solange die gesamte Wohnbevölkerung der Schweiz 6,2 Mil- lionen überschreitet. Nach Ablauf dieser Frist dürfte die Anzahl der jährlich zum Daueraufenthalt zugelassenen Aus- länder die Anzahl der im Vorjahr ausgereisten Ausländer mit Daueraufenthaltsbewilligung nicht überschreiten. Es soll
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also die Bedingung Einwanderung gleich Auswanderung gelten.
Bis Ende 2004 würde mit diesem neuartigen Begrenzungs- mechanismus die ständige ausländische Wohnbevölkerung um rund 300 000 Personen, davon zirka 180 000 Erwerbstä- tige, herabgesetzt. Ueberdies sollen innert vier Jahren die Zahl der Saisonbewilligungen um rund 60 000 auf 100 000, jene der Grenzgänger um rund 40 000 auf 90 000 gekürzt werden. Die schweizerische Volkswirtschaft müsste per Saldo auf zirka 280 000 Erwerbstätige oder 8,5 Prozent aller Beschäftigten verzichten. Gleichzeitig wird gemäss Vorlage die Aufnahme von Flüchtlingen in die Einwanderungsbe- grenzung miteinbezogen. Unsere vorberatende Kommission hat sich am 19. April 1988 einlässlich mit der gesamten Problematik der Vorlage auseinandergesetzt und ist zum Schluss gelangt, dass eine solche auf Verfassungsstufe ver- ankerte starre Regelung kein taugliches Mittel darstellt, um das Ausländerproblem zu lösen. Die Annahme hätte über- dies für unser Land tiefgreifende wirtschaftliche, gesell- schaftliche und aussenpolitische Konsequenzen, wie im fol- genden kurz aufgezeigt werden soll. Gestatten Sie mir, dass ich zu diesen drei Problemkreisen kurz Stellung beziehe.
Sodann benachteiligt die Initiative - wie in der Kommission wiederholt betont wurde - gerade die am wenigsten entwik- kelten Regionen unseres Landes und diejenigen Zweige unserer Wirtschaft, für deren Aufgaben Schweizerbürger kaum gefunden werden können. Sie trägt auch nicht den Verhältnissen bei grenzüberschreitender Tätigkeit Rech- nung, sie verkennt die Probleme der Grenzkantone, die auf die sogenannten Grenzgänger angewiesen sind. Die von den Initianten erhobene Forderung, die infolge des Auslän- derabbaues freiwerdenden Arbeitsplätze einheimischen Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen, könnte nach Auf- fassung der Kommission gar nicht verwirklicht werden. Es kommt hinzu, dass eine allzu rigorose Zulassungsbeschrän- kung gegenüber ausländischen Führungskräften und Spe- zialisten gewisse Unternehmen sogar veranlassen würde, ihre Tätigkeiten und Produktionsstätten ganz oder teilweise ins Ausland zu verlegen. Schliesslich sei darauf hingewie- sen, dass die Beschäftigung von Schwarzarbeitern zuneh- men würde, und es müsste mit einer weitverbreiteten Schat- tenwirtschaft gerechnet werden.
Es gibt auch Auswirkungen im Bildungssektor. Von der verlangten Einwanderungsbeschränkung würden vor allem ausländische Schüler und Studenten betroffen, die sich zu Ausbildungszwecken in der Schweiz aufhalten wollen. Dies könnte sich im Sinne einer Retorsion auch auf Auslandstu- dien und Weiterbildungsaufenthalte von Schweizern nach- teilig auswirken. Ein künftig fehlender oder stark beein- trächtigter Erfahrungsaustausch zwischen den erwähnten Fachkräften, aber auch von Professoren und Wissenschaf- tern wäre schliesslich nicht bloss für unsere Hochschulen, sondern ebensosehr für unsere Exportwirtschaft nachteilig. Schliesslich hätte der eingangs erwähnte Einbezug von Flüchtlingen in die zahlenmässige Begrenzung eine grund- sätzliche Umorientierung der Asylpolitik zur Folge. Eine aktive Flüchtlingspolitik entsprechend den heutigen Bemü- hungen des Bundesrates könnte letztlich gar nicht mehr betrieben werden. Die heute geltende staatspolitische Maxime der Asylgewährung müsste weitgehend aufgegeben werden, da die humanitären Aspekte der Schutzgebung vor Verfolgung von rein zahlenmässigen Ueberlegungen ver- drängt würden.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Kann sich die Schweiz als Gastland des Sitzes des Uno-Hochkommissars für Flüchtlinge und als Heimatstaat des amtierenden Uno- Hochkommissars solches leisten ? Ich meine, nein! Vielmehr ist diesem Volksbegehren - ebenso wie früheren Ueberfrem- dungsinitiativen - die vom Bundesrat befolgte Ausländerpo- litik, welche sowohl die Zulassungs- als auch die Eingliede- rungspolitik umfasst, als Alternative gegenüberzustellen. In der Kommission wurde denn auch auf die europäische Gemeinschaft hingewiesen, die auf das Jahr 1992 den euro- päischen Binnenmarkt vorbereitet. Dieser wird uns ohnehin vor grosse Anpassungsprobleme stellen, welche nicht noch zusätzlich durch eine nationalistische, isolationistische und letztlich auch unmenschliche Ausländerpolitik vergrössert werden sollten.
Aus all diesen vielfältigen Gründen stimmte die elfköpfige vorberatende Kommission in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat als Erstrat dem Antrag des Bundesrates zu, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag mit der Empfehlung auf Verwerfung zur Abstimmung zu unterbrei- ten. Der geltende Artikel 69ter der Bundesverfassung genügt unseres Erachtens nach wie vor als rechtliche Grundlage für unsere Ausländerpolitik. Abgesehen davon darf sich die Stabilisierungspolitik der Schweiz nicht an festen Höchstzahlen orientieren. Die vielschichtige Proble- matik der Ausländerpolitik erfordert ein dauerndes subtiles Abwägen staatspolitischer, wirtschaftlicher, demographi- scher, sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Aspekte. Ich bitte Sie, die völlig unrealistische, wirtschaftlich absolut untragbare und der künftigen europäischen Integrationspo- litik diametral entgegenstehende Initiative zu verwerfen und damit dem vorgesehenen Bundesbeschluss zuzustimmen.
Miville: Wir haben es hier mit einer Initiative zu tun, die auf gewisse Weise unser Land von der Welt isolieren will, lan-
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ciert von Leuten, die nicht mit der Tatsache fertig werden, dass es zwar 6,5 Millionen Schweizer gibt, aber 5 Milliarden Ausländer auf dieser Welt. Sie geben sich nicht darüber Rechenschaft, dass - so wie innerhalb unseres Landes eine Mobilität festzustellen ist - gerade und besonders heute auch Wanderungsbewegungen auf der Welt erkennbar sind, denen wir uns zwar gewiss nicht einfach öffnen können, die aber andererseits auch nicht zu einer totalen Absperrung unseres Landes führen dürfen. Wie verquer die Auffassun- gen sind, die hinter diesem Volksbegehren stehen, zeigt allein schon die unheilvolle Vermischung von zwei ganz verschiedenen Politiken, nämlich der Ausländerpolitik einer- seits und der Asylpolitik andererseits.
Die Initiative will der Welt auf eine Weise die kalte Schulter zeigen, die schon im Hinblick auf die Stellung, die wir uns in Europa in den nächsten Jahren sichern sollten, nicht akzep- tabel ist.
Die Nationale Aktion will 300 000 Ausländer weniger in der Schweiz. Was sind das für Ausländer? Das sind Arbeitneh- mer, die wir in weiten Bereichen für Tätigkeiten brauchen, welche von den meisten Schweizern nicht mehr ausgeübt werden wollen. Das sind Konsumenten, die ins Gewicht fallen für unsere Wirtschaft, das sind Steuerzahler, das sind Beitragszahler für unsere Sozialversicherungen, das sind Jugendliche der zweiten Generation, die zu uns gehören, ob nun der Pass schweizerisch ist oder nicht. Das sind mehr und mehr auch Qualifizierte, auf welche unsere Forschung angewiesen ist, die mit unserer Stellung auf dem Weltmarkt zu tun haben. Wenn man diese Arbeitnehmer zum Ver- schwinden bringt, dann bringt man auch ihre Arbeitsplätze zum Verschwinden, und damit wird dann die Wirtschaft insgesamt, damit werden die Dienstleistungen, die in unse- rem Lande erbracht werden sollen, und auch die Arbeits- plätze der Schweizer tangiert. Wenn man die Forderungen der Initiative berechnet - ich will Ihnen diese Berechnung nicht in den Einzelheiten vor Augen führen -, kommt man zum Schluss, dass im Jahr noch etwa 35 000 Einreisen gestattet wären. Und aus diesen maximal 35 000 Einreisen müssten dann alle Bedürfnisse gedeckt werden: die neuen Jahresbewilligungen für Arbeitskräfte, die Umwandlungen von Saisonbewilligungen, der Familiennachzug, andere nichtkontingentierte Einreisen wie zum Beispiel von Rent- nern, von Schülern, von Studenten, die definitive Aufnahme von Flüchtlingen, die humanitäre Regelung des Asylwesens insgesamt. Der grösste Anteil aller Einreisen entfällt heute auf den Familiennachzug und auf andere nichtkontingen- tierte Einreisen. Die Initiative hätte also eine massive Ein- schränkung bestehender Rechte der in der Schweiz leben- den Ausländer zur Folge: insbesondere müssten Umwand- lungen von Saisonbewilligungen gestrichen werden; es müsste der Familiennachzug erheblich eingeschränkt werden.
Damit kommen wir zu den menschlichen Aspekten dieser Initiative, die unser Kommissionspräsident in verdankens- werter Weise hervorgehoben hat.
Die Initiative verlangt, dass zeitlich befristete Bewilligungen keinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung mehr geben sollen und dass die Zahl der jährlichen Saison- bewilligungen 100 000 nicht übersteigen dürfe. Stellen Sie sich vor, was das bedeutet! Die Möglichkeit, von einer Sai- son- zu einer Jahresbewilligung zu gelangen, wurde in den siebziger Jahren eingeführt, um die alten, unechten Saison- verhältnisse von mehr als neun Monaten Dauer zu beseiti- gen. Inzwischen ist die Umwandlung zu einem wichtigen Instrument geworden, mit welchem der einzelne Saisonnier individuell seinen diskriminierenden Status überwinden kann.
Rechtlich würde die Beseitigung der Umwandlungen eine Revision des Abkommens mit Italien voraussetzen, das für diese Staatsangehörigen einen Rechtsanspruch enthält.
Die Höchstzahl der jährlichen Saisonbewilligungen beträgt zurzeit 156 000; im August 1987 betrug der ausgewiesene Bestand an Saisonniers 114 600. Die geforderte Reduktion auf jährlich 100 000 Bewilligungen entspricht einem maxi- malen Bestand von 60 000 bis 70 000 Saisonniers.
Wir wollen - meine ich - eine vertretbare Ausländerpolitik, zu der wir stehen können im Sinne jener Stabilisierung, für die unser Bundesrat immer und immer wieder sorgt oder um die er sich jedenfalls bemüht. Aber diejenigen Ausländer, die bei uns sind, wollen wir anständig behandeln und ihre Familien auch. Und denjenigen, die dazu bereit sind, wollen wir die Integration in unserem Lande, die Eingliederung ermöglichen. In diesem Zusammenhang lege ich grossen Wert auf das vom Nationalrat überwiesene Postulat Paul Rechsteiner, das nach diesem Stand der Integration fragt, insbesondere auch mit Blick auf die zweite Ausländergene- ration.
Die hier zu behandelnde Initiative will in allen diesen Belan- gen das genaue Gegenteil.
Erlauben Sie mir noch, einen speziell basel-städtischen Aspekt in meine Betrachtungen einzubringen. Solche kanto- nalen Aspekte sind ja in unserer Kammer in höherem Masse erlaubt als vielleicht im Rat der 200.
Die Initiative will nur noch 90 000 Grenzgänger zulassen, also gesamtschweizerisch 40 000 weniger, als wir jetzt in unserem Lande haben. Das würde für Basel-Stadt bedeuten, dass wir statt der 18 800 Grenzgänger jetzt 5000 weniger haben würden: 5000 weniger von jener Kategorie, die weder unsere Infrastruktur wesentlich belastet, noch in bezug auf Ueberfremdung irgendein Problem darstellt; denn diese Leute gehen ja am Abend heim in die Nachbargebiete und kommen erst am Morgen wieder zurück, um zu arbeiten. Dabei - das darf ich Ihnen versichern - wird im Kanton Basel-Stadt streng darauf geachtet, dass Grenzgängerbewil- ligungen nur dort gegeben werden, wo entsprechende ein- heimische Arbeitskräfte nicht verfügbar sind, und dass dabei die ortsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ein- gehalten werden.
Wer den Kanton auf einem Stadtplan, auf einer Landkarte betrachtet, sieht, dass bei uns die Landesgrenzen mitten durch die städtischen Agglomerationsgebiete laufen. Rie- hen und Grenzach-Weil, auch Lörrach und St. Louis hängen mit Basel baulich zusammen. Landesgrenzen haben auch eine gewisse Zufälligkeit. Sie sind nicht von ewiger Dauer. Wir Basler gehörten einmal zum Königreich Burgund. Und es gab eine Zeit, wo Mülhausen im Elsass zur Eidgenossen- schaft gehörte. Ich wage zu sagen, dass in tausend Jahren die Landesgrenzen vielleicht auch nicht mehr so verlaufen werden wie heute. Was bleibt, ist die Nachbarschaft der Menschen, welche ähnliche Dialekte sprechen und ähnliche Lebensweisen pflegen wie wir, wo es Verwandtschaften über diese Landesgrenzen hinweg gibt und eine gemein- same Kultur feststellbar ist.
Mit anderen Worten: Elsässer und Südbadenser sind unsere Nachbarn, fast gleich wie die Landschaftler, die Solothur- ner, die Aargauer und die Laufentaler. Was hat das im Hinblick auf diese Initiative zu bedeuten? Eine Metropole hat Arbeitsplätze anzubieten für ihre Umgebung, und zwei Drittel dieser Umgebung - von Basel-Stadt aus gesehen - sind Ausland. Wir haben Arbeitsplätze für diese gesamte Umgebung anzubieten.
Und bitte schön, wir haben aus dieser Umgebung auch kulturelle Impulse zu empfangen. Unsere Wirtschaft braucht diese Leute, nicht nur zum Verkaufen in den Läden und zum Bedienen in den Restaurants. Viele von ihnen bieten heute ein sehr hohes Qualifikationsbild. Sie sind vor allem tätig in der Chemieindustrie, die auf ausländische Spezialisten angewiesen ist, auf Chemiker, auf Informatiker, auf For- scher, und das trifft auch auf unsere Universitätsinstitute in sehr hohem Masse zu.
Das wirtschaftliche und kulturelle Umfeld eines Grenzkan- tons wie Basel-Stadt liegt zum Teil ganz einfach jenseits der Landesgrenzen. Wenn man von einer solchen Betrach- tungsweise ausgeht, bleibt für diese Initiative wirklich kein Hauch des Verständnisses mehr übrig. Den Grenzgängern muss meiner Meinung nach eine bessere Rechtsstellung eingeräumt werden. Es ist nicht von Gutem, dass ihre Bewil- ligung jedes Jahr erneuert werden muss. Das entspricht nicht den Diensten, die sie unserem Land erweisen. Besser wäre zum Beispiel nach fünf Jahren Arbeit bei uns eine
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zeitlich unbegrenzte Bewilligung; dies wäre eine befriedi- gendere Rechtsstellung. Sie sehen damit, dass ich von teil- weise genau entgegengesetzten Gesichtspunkten ausgehe, als sie in dieser Initiative enthalten sind.
Ich bitte Sie, den Anträgen der Kommission zuzustimmen.
M. Flückiger: Dans cette affaire, il ne fait pas de doute que notre conseil va massivement adhérer au projet d'arrêté présenté par le Conseil fédéral. Pour autant, les considé- rants à l'appui de notre décision prendront toute leur impor- tance dans la perspective de la votation populaire et du débat public qui va certainement s'instaurer.
Mon canton s'inquiète particulièrement de l'intention des initiants de limiter le nombre des travailleurs frontaliers. L'économie jurassienne occupe 13 pour cent de frontaliers, soit le 27,8 pour cent de la main-d'oeuvre étrangère travail- lant dans le canton. Cette proportion est pratiquement cons- tante, ce qui revient à dire que la main-d'oeuvre frontalière est structurelle et non pas conjoncturelle. Dès lors, réduire le nombre des permis de frontaliers, comme le propose l'initiative, reviendrait à pénaliser l'économie, par ailleurs fragilisée en raison de sa dépendance encore trop grande de l'horlogerie. La limitation des permis frontaliers n'aurait en outre aucune conséquence favorable en période de récession économique. Les emplois rendus vacants par le départ de frontaliers ne pouvant pas, dans la plupart des cas, être pourvus par la main-d'oeuvre autochtone, dont les qualifications professionnelles sont plus élevées dans la règle que celles des travailleurs frontaliers.
De plus, et pour toutes sortes de bonnes raisons - dont l'achèvement en cours du marché unique de la Commu- nauté européenne n'est pas la moindre - les cantons de l'arc jurassien, Bâle compris, développent une politique d'inten- sification des relations transfrontalières. Le flux des travail- leurs frontaliers en direction de notre pays participent à cette politique dans une perspective d'ensemble d'espace économique à intégrer, au moins fonctionnellement, au- dessus des frontières. L'initiative ignore - et pour cause - cette évolution.
Il y a seize cantons frontaliers en Suisse alors que dix-huit cantons font appel à la main-d'oeuvre frontalière, plus spé- cialement les neuf cantons jouxtant la France. Je prétends qu'à cinq années de l'entrée en vigueur de l'Acte unique, une meilleure prise en compte de cette situation est une chance pour notre pays de mieux s'articuler à la CEE. Or, l'initiative pour la limitation de l'immigration va à fins contraires, préconisant une contingentement aggravé des flux frontaliers. Elle ignore bien sûr les besoins de l'écono- mie mais, plus grave encore, elle sous-tend un repli sur soi contraire à l'équilibre socio-culturel de la Suisse et aux aspirations d'ouverture et de concertation de notre pays. A l'instar des initiatives du même type ayant précédé celle-ci, l'initiative populaire pour la limitation de l'immigration doit être vigoureusement combattue.
Seiler: Ueber die Problematik der Formulierung dieser Volksinitiative hat der Präsident recht ausführlich gespro- chen; ich möchte das nicht wiederholen. Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass auch diese 6. Volksinitiative aus glei- cher Küche unmenschlich ist wie ihre Vorgängerinnen. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen aus der Sicht eines weiteren Grenzkantons, Schaffhausen, wo die Grenzgänger auch mit eingeschlossen wären, also inklusive Alsylsu- chende unter die Ausländerquoten zu fallen hätten, sofern diese Initiative angenommen würde.
Unsere Industrie in Schaffhausen, Neuhausen und Umge- bung hätte ohne diesen Grenzgänger-Zustrom nie das heu- tige Ausmass erreichen können. Aus der deutschen Grenz- zone kommen schon seit Generationen Facharbeiter zur täglichen Arbeit in die Schweiz. Schon 1929, also in einer Zeit grosser Rezession, waren es bereits über 1100, und im Laufe der Zeit hat es sich sogar ergeben, dass junge Bun- desdeutsche die Berufslehre in Schaffhauser Betrieben absolvieren. In den letzten zwei Jahrzehnten beschäftigten auch ausnehmend viele Klein- und Gewerbebetriebe Grenz-
gänger. Sie sind als tüchtige Facharbeiter, aber auch als Kaderleute gesucht und sind beliebte Mitarbeiter. Für die Wirtschaftsregion Schaffhausen sind diese Grenzgänger also ein wichtiger und integrierender Bestandteil, aber kein beliebig veränderbares Arbeitnehmerreservoir und im besonderen - was immer wieder behauptet wird - keine Lohndrücker. Sie werden nicht als eigentliche Ausländer betrachtet, da sie als Bewohner des erweiterten und natürli- chen Lebens- und Wirtschaftsraumes Schaffhausen angese- hen werden.
Bei Annahme der Initiative - was ich allerdings nicht annehme - hätte der Grenzgängerabbau für unseren Kanton schwerwiegende wirtschaftspolitische Folgen. Die extrem periphere Lage unseres Kantons bringt bezüglich Arbeits- kräftebeschaffung heute schon genügend Probleme. Ein Grenzgängerabbau und dazu die Reduktion des Ausländer- bestandes würde die Konkurrenzfähigkeit unserer Betriebe massiv verschlechtern, und die Folge wäre Arbeitslosigkeit. Eine Annahme würde aber auch unsere schweizerische Stel- lung gegenüber unseren Nachbarn, insbesondere der EG gegenüber, massiv verschlechtern. Anstatt uns ihr anzunä- hern, würden wir uns in die Isolation begeben. Wir sind heute und in Zukunft in vielen Bereichen der Wirtschaft und auch der Wissenschaft auf ausländische Mitarbeiter und Spezialisten angewiesen, und dies nicht nur, weil wir ihr Wissen und Können benötigen. Wir brauchen sie auch als Menschen, die uns verstehen und die uns helfen werden bei der zukünftigen Annäherung zum europäischen Raum.
Damit das Schweizervolk diese Initiative «Begrenzung der Einwanderung» aber mit Ueberzeugung ablehnen kann, bitte ich den Bundesrat, alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten für eine Stabilisierung der Ausländer auszu- schöpfen.
M. Gautier: Je crois que tous les membres de ce conseil reconnaissent le danger de cette initiative de l'Action natio- nale. Je ne suis pas sûr, malheureusement, que la popula- tion voie aussi bien ces dangers, cette initiative étant moins brutale que les cinq autres contre la surpopulation étran- gère, qui l'ont précédée. Je voudrais donc insister sur deux dangers qui me paraissent caractériser cette initiative.
Le premier dont on a déjà parlé, est le problème des fronta- liers. C'est la première fois, sauf erreur de ma part, qu'une de ces initiatives demande la réduction ou la suppression du système des frontaliers. M. Miville a fort bien expliqué tout à l'heure ce qui concernait le canton de Bâle-Ville, je pourrais dire à peu près la même chose pour mon canton, le canton de Genève. Les 26 000 frontaliers qui franchissent la fron- tière chaque matin représentent, sur 240 000 places de travail, 12 pour cent de la main-d'oeuvre occupée à Genève. Supprimer ou même diminuer drastiquement ce nombre, c'est condamner l'économie genevoise à une catastrophe en peu d'années. Vous me direz que l'économie genevoise se porte fort bien, c'est vrai. Pourtant, si l'initiative la réduit à néant, c'est tout le pays qui en pâtira, parce que cela ne se passera pas seulement à Genève mais dans tous les cantons que l'histoire a privés de leur arrière-pays naturel. C'est le cas de Bâle, c'est le cas de Schaffhouse - on l'a dit - c'est le cas du Jura, probablement aussi celui d'une grande partie du Tessin ainsi que celui de Genève. C'est pourquoi si l'initiative est acceptée, ces économies péricliteront et la Suisse entière en sera affectée.
Le deuxième danger auquel je voudrais vous rendre atten- tifs, c'est la teneur de l'initiative selon laquelle les disposi- tions transitoires resteront en vigueur jusqu'à ce que la population suisse soit revenue à 6,2 millions. C'est là une exigence qui me paraît dangereuse dans son malthusia- nisme, dangereuse aussi dans ses conséquences. Diminuer la population, c'est diminuer les forces de travail qui sont, comme chacun sait, la seule richesse de la Suisse, c'est donc diminuner le produit intérieur brut et par là le niveau de vie de la population suisse. Cette exigence est dange- reuse aussi sous l'angle de la votation populaire.
Cette réduction de la population est un clin d'oeil, un appel aux écologistes pour qu'ils soutiennent l'initiative. Les pro-
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pos tenus à cet égard par M. Rebeaud devant le Conseil national ne laissent aucun doute. La diminution de la popu- lation est souhaitée par les écologistes qui désirent qu'il y ait, au kilomètre carré, moins d'habitants, moins de consom- mation, donc moins de pollution. Mais ce qu'ils ne disent pas, c'est qu'il y aura aussi moins de travail, donc moins de richesse. Ce qu'ils oublient aussi, ou qu'ils veulent oublier, c'est que la protection de l'environnement coûte cher et que la diminution des richesses la rendra d'autant plus difficile. Cela n'a peut-être pas été assez dit et l'on n'a peut-être pas réellement pris conscience du danger de cette volonté de diminuer la population, qui existe dans divers milieux de notre société. Je souhaite vivement qu'on en tienne compte lors de la campagne référendaire.
Lauber: Die Volksinitiative für eine Begrenzung der Einwan- derung ist meiner Ansicht nach vor allem unter vier Gesichtspunkten nicht annehmbar.
Zuerst zu einem gesamtwirtschaftlichen Aspekt: Viele unse- rer Wirtschaftszweige sind auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Ich glaube, das ist eine Binsenwahrheit. Zu diesen gehören insbesondere das Baugewerbe und der Tou- rismus, aber auch die Textil- und Bekleidungsindustrie, das Gesundheitswesen, die Reinigungsdienste usw.
In diesen Bereichen herrscht ein dauernder und besonders strukturell bedingter Arbeitskräftemangel. Ein Abbau der Aufenthaltsbewilligungen für ausländische Erwerbstätige, der Saisonniers und der Grenzgänger, würde für diese Betriebe grosse Schwierigkeiten mit sich bringen. Eine starke Verringerung der Ausländerkontingente - wie dies die Initianten fordern - würde die wirtschaftliche Substanz ganzer Branchen und Regionen gefährden. Zudem würden in unserem Land die ohnehin schon hohen Lohnkosten durch grössere Konkurrenz am Arbeitsmarkt weiter anstei- gen, was unsere Produkte und Dienstleistungen zusätzlich verteuern würde, dies mit entsprechenden Wettbewerbs- nachteilen.
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Zu einem regionalwirtschaftlichen Gesichtspunkt: Ein Abbau der ausländischen Arbeitskräfte um gegenwärtig rund 57 000 bei den Saisonniers und um etwa 32 000 bei den Grenzgängern würde zweifelsohne die Schwächsten unse- rer Wirtschaft, die Betriebe in den Rand- und Bergregionen, am meisten treffen. Dies gilt einmal. für die stark saisonal ausgerichteten Tourismusbetriebe, die ohnehin schon grosse Schwierigkeiten bei der Personalbeschaffung haben. Von unserem Tourismusgewerbe wird zu Recht Qualität 'verlangt, und im Gegenzug verweigert man dieser Branche das notwendige Personal und damit eine wichtige Rahmen- bedingung.
Das gilt ebenso für das Baugewerbe, das im Winter - klima- tisch bedingt - jeweils fast völlig zum Erliegen kommt, und das gilt auch für viele Handwerks- und Dienstleistungsbe- triebe, die standortbedingt Grenzgänger beschäftigen und auch im angrenzenden Ausland tätig sind. Alle diese Unter- nehmen sind bezüglich Ausländerkontingente viel sensibler als grössere und grosse Betriebe der wirtschaftlich starken Regionen. Entsprechend empfindlich auf Schwierigkeiten bei kleinen Betrieben ist denn auch das ganze Wirtschafts- gefüge in diesen Regionen. All die Bestrebungen des Bun- des und der Kantone zur Stärkung der Rand- und Bergge- biete würden mit der Annahme dieser Initiative zunichte gemacht.
Ein bildungspolitischer Aspekt: Eine Begrenzung der Auf- enthaltsbewilligungen gemäss Initiative würde auch die Schüler, die Studenten, die Lehrkräfte, die Wissenschaftler und Forscher treffen. Mehr als je zuvor sind aber gerade die Ausbildung, die Wissenschaft und die Forschung auf enge internationale Austauschbeziehungen angewiesen. Dem kommt nicht zuletzt auch aufgrund der internationalen Aus- richtung vieler unserer Unternehmen eine grosse Bedeu- tung zu. Eine strenge Beschränkung der aufenthaltsberech- tigten Ausländer in unserem Land ruft naturgemäss nach entsprechenden Gegenmassnahmen im Ausland. Auch unsere Schüler, unsere Studenten, Lehr- und Fachkräfte und Forscher wären dadurch betroffen.
Menschliche Aspekte: Die Initiative verlangt den Abbau der ausländischen Wohnbevölkerung um rund 290 000 Perso- nen innerhalb von 15 Jahren, d. h. dass wir Leute ausweisen müssten, wenn nicht genügend von sich aus in ihre Her- kunftsländer zurückkehren. Wer würde bestimmen, wer zu gehen hat, welche Kriterien wären anzuwenden und wer würde die moralische Verantwortung tragen? Es würde bestimmt Menschen treffen, die sich bei uns assimiliert und integriert haben oder die nur dank der Beschäftigung in unserem Land überhaupt existieren können. Damit soll nicht einer schrankenlosen Einwanderungspolitik das Wort gesprochen werden, aber wir sind der Meinung, dass der heutige Verfassungsartikel vollauf genügt, um Zulassungs- beschränkungen für Ausländer gesetzlich festzulegen. Dass der Bundesrat diesbezüglich seine Verantwortung wahr- nimmt, konnten wir in den vergangenen Tagen erfahren, als er die Ausländerregelung für 1988/89 verabschiedete und für die Vernehmlassung freigab.
Ich lade Sie ein, die Initiative für die Begrenzung der Ein- wanderung abzulehnen.
Onken: Ich lehne diese Initiative ebenfalls ab. Die Gründe sind ausführlich dargelegt worden. Ich kann mich ihnen anschliessen und möchte sie nicht wiederholen. Namentlich die Ueberlegungen, die Herr Kollege Seiler für den Kanton Schaffhausen dargelegt hat, haben mich überzeugt. Als Vertreter des Kantons Thurgau könnte ich Aehnliches ins Feld führen. Ich möchte hier nur anmerken, dass allerdings das Verständnis und der Goodwill gegenüber den Grenz- gängern dort schwindet, wo Grenzgänger zur Lohndrücke- rei missbraucht werden. Das geschieht leider. Auf diesen Punkt möchte ich immerhin hinweisen.
Ich möchte mich äussern zur Frage, warum ein solches Volksbegehren, nach einer Weile der Ruhe, plötzlich wieder auftaucht und auf den Tischen unseres Hauses liegt. Hinter jeder Initiative steht ja nicht nur ein Text, der zu analysieren, zu begutachten ist, sondern stehen auch Menschen mit ihren Gefühlen, mit ihren Sorgen, mit ihren Aengsten viel- leicht, ob diese nun berechtigt seien oder nicht. Diesen Gefühlen haben wir nachzugehen, haben sie ernst zu neh- men und haben ihnen dort, wo sie begründet sind, auch Rechnung zu tragen. Mit einer pauschalen Ablehnung der Initiative allein ist es nicht getan. Damit würden wir es uns ganz entschieden zu leicht machen.
Der Schlüssel zum Problem liegt meines Erachtens bei der Stabilitätspolitik des Bundesrates. Diese Politik, Frau Bun- desrätin, scheint mir erneut aus den Fugen zu geraten und ihren Dienst zu versagen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass man die Zügel eben doch etwas schleifen lässt, und dafür wird man dann auch die Verantwortung übernehmen müssen. Auch wir als Parlament müssen sie tragen, wenn wir nicht rechtzeitig und energisch genug eingreifen.
Die ausländische Wohnbevölkerung steigt laufend. Das kön- nen Sie mitverfolgen. Im Jahre 1987 hat sie bei den Jahres- aufenthaltern und bei den Niedergelassenen um 22 755 Per- sonen zugenommen; sie beträgt jetzt 978 000. Wir ritzen also die Million, und wir werden sie vermutlich in diesem Jahr überschreiten. Damit ist erneut eine Reizschwelle erreicht. Die nächste Initiative wird, sofern die vorliegende verworfen wird, vermutlich nicht lange auf sich warten las- sen. Ich möchte nicht, dass wir wieder Entwicklungen bekommen, wie wir sie in den siebziger Jahren hatten. Wir müssen zusehen, dass solche fremdenfeindliche Rosskuren rechtzeitig vermieden und schon im Keime verhindert wer- den können. Da frage ich mich nun: Greifen diese Bremsen der Stabilitätspolitik noch genügend? Sie wurden 1970 geschaffen, also vor 18 Jahren. Damals waren ein grosser Teil der Ausländer kontrollpflichtige Jahresaufenthalter. Heute sind drei Viertel der Ausländer Niedergelassene. Die Zahl der kontingentierten Einreisen ist also sehr viel kleiner geworden.
Hingegen ist das Saisonnier-Statut meines Erachtens nach wie vor ein Anachronismus. Das Kontingent wird hier voll ausgeschöpft; die Höchstgrenze von 110 000 ist im vergan- genen Jahr sogar überschritten worden, und ich vermute,
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8 juin 1988
sie wird auch in diesem Jahr wieder überschritten werden. Sie alle wissen, dass man, um dieses Saisonnierstatut zu lindern, um es menschlicher zu gestalten, die Umwandlung vorgesehen hat, und jährlich erlangen rund 9500 Saison- niers dieses Umwandlungsrecht und können damit ansässig werden und ihre Familien nachziehen. Aber die Zahl der Saisonbewilligungen wird nicht konsequent herabgesetzt, nicht einmal in dem Ausmass, als Saisonniers hier ansässig werden können, also im Rahmen der Umwandlungsquote. Und hier liegt natürlich ein Teufelskreis vor; eine ständige Rotation läuft ab, die für einen unaufhaltsamen Bevölke- rungszuwachs sorgt und die ständige Erhöhung des Auslän- derbestandes unweigerlich herbeiführt.
Ich habe Verständnis für die Begehren der Wirtschaft, wie sie beispielsweise Herr Kollege Lauber hier ins Feld geführt hat, aber der Bundesrat darf eben doch nicht immer nachge- ben. Ich habe auch Verständnis für den Bundesrat, der oft zwischen Hammer und Amboss steht. Aber beispielsweise mit der dreimonatigen Sonderbewilligung für Saisonbe- triebe ist wieder ein neues Institut geschaffen worden, das auch bereits wieder missbraucht wird. Ich bin der Auffas- sung, dass die Begrenzungsmassnahmen verschärft werden sollten und dass die Saisonkontingente gekürzt werden müssen; wobei ich mir auch darüber im klaren bin, dass das Ganze nicht nur ein quantitatives Problem ist, sondern dass es auch um qualitative Kriterien geht, beispielsweise um eine bessere Qualifizierung der Arbeitskräfte, namentlich der Ausländer, aber auch der Schweizer. Im Bundesrat spricht man oft von der «Weiterbildungsoffensive», aber sie kommt bisher nur in bundesratlichen Reden vor und findet noch zuwenig in der Praxis statt.
Auch bei der Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt können ohne weiteres Fortschritte erzielt wer- den und auch bei der Förderung der Integration der Auslän- der, die bei uns sind. Aber wenn wir keine neue Welle von Ausländerfeindlichkeit wollen und die Aufnahmebereit- schaft und die Toleranz des Schweizervolks nicht erneut reizen oder gar strapazieren wollen, dann muss diese Stabi- litätspolitik des Bundesrates konsequenter durchgeführt werden, und dann muss auch die Integrationspolitik noch stärker gefördert und weiter verbessert werden.
Bundesrätin Kopp: Ich danke Ihnen für Ihre Voten, die erfreulicherweise an Klarheit nichts zu wünschen übrig lies- sen. Diese Initiative ist aus menschlichen, aus politischen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen.
Die Initiative steht im Widerspruch zu den europäischen Integrationsbestrebungen. Bis zum Jahre 1992 werden sich - wie Sie wissen - zwölf europäische Staaten als Europäi- sche Gemeinschaft mit einem Binnenmarkt von 320 Millio- nen Einwohnern zusammenschliessen. Unsere vielseitigen Beziehungen zu diesen Staaten würden mit einer Annahme der Initiative stark beeinträchtigt. Wir wären innerhalb von Europa weitgehend isoliert. Auch Herr Küchler hat auf die- sen Umstand aufmerksam gemacht. Mit dem verlangten Einbezug der Flüchtlinge in die Einwanderungsbegrenzung wird die Ausländerpolitik mit der Flüchtlingspolitik unzuläs- sigerweise vermischt. Ich werde auf diesen Aspekt in einem anderen Zusammenhang noch zurückkommen. Die Initiative hat aber auch die Kündigung von völkerrechtlichen Verträ- gen zur Folge. Herr Miville hat insbesondere und zu Recht auf den Staatsvertrag hingewiesen, den wir mit Italien haben. Dieser gestattet den italienischen Gastarbeitern, sich nach fünf Jahren niederzulassen, und sieht vor, dass die Saisonbewilligungen nach vier Jahren zu je neun Monaten in Jahresbewilligungen umgewandelt werden können.
Bei Annahme der Initiative müsste die Zahl der erwerbstäti- gen Jahresaufenthalter um mindestens 100 000 herabge- setzt werden. Von diesem Abbau würde in erster Linie die Exportwirtschaft betroffen. Nachteile würden sich aber auch, wie dies erwähnt worden ist, für das Gesundheitswe- sen und für andere Dienstleistungsbetriebe ergeben, näm- lich überall dort, wo es uns heute nicht mehr möglich ist, einheimische Arbeitskräfte zu finden.
Negative Auswirkungen hätten vor allem auch Betriebe mit
saisonaler Beschäftigung in Kauf zu nehmen, da die Zahl der Saisonbewilligungen um 57 000 auf 100 000 herabge- setzt werden müsste.
Die Initiative trägt, wie uns Herr Miville plastisch dargelegt hat, auch den grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht Rechnung.
Die Initianten übersehen zudem, dass für unseren Kleinstaat internationale Kontakte im Bildungsbereich unerlässlich sind.
Aufgrund der während der Rezession Mitte der siebziger Jahre gemachten Erfahrungen kann bei einer Rückbildung der ausländischen Wohnbevölkerung nicht damit gerechnet werden, dass der wirtschaftliche Wohlstand bestehen bliebe. Eine Senkung der AHV-Beitragssumme durch Weg- zug von Ausländern würde die Finanzierung dieses Sozial- werkes um die Jahrhundertwende erschweren. Zudem gin- gen die Steuereinnahmen zurück. Ferner müsste mit einem noch schneller anfallenden Alterungsprozess der Bevölke- rung gerechnet werden.
Schliesslich hätte eine Annahme der Initiative auch nachtei- lige Auswirkungen auf die Stellung der Schweizer im Aus- land und der Ausländer in der Schweiz.
Ich komme zur zukünftigen Ausländerpolitik:
Die in der Verordnung des Bundesrates über die Begren- zung der Zahl der Ausländer festgelegte Ausländerpolitik ist dem vorliegenden Volksbegehren als Alternative gegen- überzustellen. Sie gliedert sich in die Zulassungs-, Einglie- derungs- und Arbeitsmarktpolitik. Die Zulassungspolitik zielt auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Bestand der schweizerischen und dem Bestand der ausländischen Wohnbevölkerung hin. Die Höchstzahlen für neu einrei- sende Jahresaufenthalter wurden seit 1970 um mehr als die Hälfte, nämlich auf nur 8200, hinuntergesetzt. Herr Stände- rat Onken, es trifft nicht zu, dass der Bundesrat hier die Zügel hat schleifen lassen, sondern ganz im Gegenteil: er hat die Jahresaufenthaltsbewilligungen von rund 20 000 im Jahre 1970 auf bloss 8200 in den letzten zwei Jahren gesenkt. Wenn wir heute einen derart starken Zustrom von Ausländern haben, so hat das nicht mit der Bewilligungspra- xis des Bundesrates zu tun, sondern ist die Folge davon, dass immer mehr Saisonniers ihre vollen vier Saisons hier sind und dann von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Saisonbewilligung in eine Jahresbewilligung umzuwandeln. Im Moment, wo sie die Jahresbewilligung erhalten, haben sie auch das Recht, Familien nachzuziehen. Ich erinnere an die Debatten anlässlich der Beratung des Ausländergeset- zes. Da wurde immer darauf hingewiesen, dass es sich ja nicht nur um Arbeitskräfte handle, sondern auch um Men- schen, die das Recht haben sollten, ihre Familien nach einer angemessenen Frist nachziehen zu können. Heute sind rund vier Fünftel der Neueinreisen auf diese Umstände zurückzu- führen und nicht darauf, dass der Bundesrat in seiner Zulas- sungspolitik die Zügel hätte schleifen lassen. Ich glaube, Sie sind mit mir der Meinung, dass aus menschlichen Ueberle- gungen an dieser Regelung nichts geändert werden soll. Es ist auch nicht so, dass der Bundesrat den Begehren der Wirtschaft nachgegeben hätte. Die Begehren der Wirtschaft gehen sehr viel weiter als das, was der Bundesrat zugestan- den hat. Der Bundesrat hat im Interesse einer Stabilisie- rungspolitik an den Zahlen der vergangenen Jahre trotz den Begehren der Wirtschaft festgehalten. Die Zulassungspolitik darf sich nicht nur nach demographischen Gesichtspunkten ausrichten. Vielmehr müssen wirtschaftliche, soziale, kultu- relle und wissenschaftliche Aspekte sowie unsere vielseiti- gen Beziehungen zum Ausland miteinbezogen werden. Die Eingliederungspolitik als wichtiger Bestandteil unserer Aus- länderpolitik will günstige Voraussetzungen schaffen, um den hier wohnenden und arbeitenden Ausländern die Ein- gliederung in unsere Verhältnisse zu erleichtern. Zu diesem Zweck wurde 1970 die Eidgenössische Kommission für Aus- länderprobleme ins Leben gerufen, die seither eine segens- reiche Tätigkeit entfaltet hat.
Herrn Miville ist es ein Anliegen, dass dem Postulat von Herrn Rechsteiner Rechnung getragen wird. Dieses Anlie- gen teilt der Bundesrat. Wir werden aufgrund der bereits
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Bürgerrechtsgesetz. Aenderung
bestehenden Teilberichte die Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme beauftragen, einen neuen, umfas- senden, auf den letzten Stand gebrachten Bericht über die Integration der Ausländer in der Schweiz zu erstellen. Der Bundesrat ist bereit, das diesbezügliche Postulat anzu- nehmen.
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Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen im Zusammen- hang mit der Asyl- und Ausländerpolitik. Die Flüchtlingspoli- tik beruht auf einer humanitären Tradition der Schweiz. Im Gegensatz zur Volksinitiative für die Begrenzung der Ein- wanderung werden weder Asylbewerber noch anerkannte Flüchtlinge in die Zulassungsbegrenzung einbezogen. Ihre Zulassung und ihr Verbleib in der Schweiz richten sich nach dem Asylrecht. Es wäre deshalb auch nicht angängig, sie nachträglich auf Höchstzahlen für Ausländer anzurechnen, die nach arbeitsmarktlichen und ausländerrechtlichen Gesichtspunkten zugelassen werden.
Bei den Ueberfremdungsinitiativen der siebziger Jahre stand ausschliesslich die Gestaltung der Ausländerpolitik zur Diskussion. Heute darf jedoch nicht übersehen werden, dass der seit Beginn der achtziger Jahre stets ansteigende Zustrom von Asylbewerbern und die damit verbundene Pro- blematik im Asylbereich die Ausländerpolitik gefährden könnten. Beobachtungen in allen westeuropäischen Staa- ten lassen den Schluss zu, dass die Entwicklung der vergan- genen Jahre im Asylbereich eher durch unkontrollierte Wan- derungsbewegungen als durch eigentliche Flüchtlings- ströme geprägt ist. In zunehmendem Masse wird unter Umgehung der ausländerrechtlichen Zulassungsbeschrän- kungen mittels Asylgesuch versucht, einen längeren Aufent- halt zur Arbeitsaufnahme zu erreichen.
Die Asylpolitik des Bundesrates geht davon aus, dass alle, die in ihren Heimatstaaten gemäss unserem Asylgesetz Ver- folgungen ausgesetzt sind und um Asyl nachsuchen, Schutz in der Schweiz erhalten sollen. Die Aufnahme von Flüchtlin- gen führt zwar auch zum Anstieg der ausländischen Wohn- bevölkerung. Humanitäre Ueberlegungen müssen aber hier den Vorrang haben.
Ich habe anlässlich der Asyldebatte im Herbst 1985 betont, dass beim Vollzug des Asylgesetzes übermässige Härten, namentlich bei den sogenannten alten Fällen, vermieden werden sollten. Durch die Einhaltung dieses Grundsatzes erhielten allein im Jahre 1987 rund 1400 abgewiesene Asyl- bewerber eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen oder'wurden vorläufig aufgenommen. Vieleicht nehmen das auch einmal diejenigen Kreise zur Kenntnis, die nicht müde werden, anhand von unrepräsentativen Einzel- fällen die Asylpolitik des Bundesrates zu kritisieren.
Die gegenwärtige Ausländerpolitik des Bundesrates kann mit dem Verfassungsartikel 69ter weitergeführt werden. Der Bundesrat wird in seinen Anstrengungen, die ich Ihnen nun dargelegt habe, nicht nachlassen.
Ich möchte Sie bitten, zusammen mit Ihrer einstimmigen Kommission, das Volksbegehren abzulehnen.
Onken: Eine kurze Bemerkung, um eventuell auch ein Miss- verständnis auszuräumen. Ich bin völlig mit Ihnen einer Meinung, Frau Bundesrätin, wo es um den menschlichen Aspekt der Ausländer und um das Recht des Familiennach- zuges geht; das ist selbstverständlich, das finde ich richtig. Ich anerkenne auch, dass die Zahl der Jahresaufenthalter vom Bundesrat reduziert worden ist. Offensichtlich unter- schiedlicher Meinung sind wir aber beim Saisonnierstatut als solchem und bei den Kontingenten für Saisonniers, die meines Erachtens schrittweise gekürzt werden sollten, und das ist leider nicht der Fall. Mit der Umwandlung und der Wiederaufstockung erfolgt ja dann auch dieser ständige Zustrom.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, Art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.055
Bürgerrechtsgesetz. Aenderung Loi sur la nationalité. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 26. August 1987 (BBI III, 293) Message et projet de loi du 26 août 1987 (FF III, 285)
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Hansenberger, Berichterstatter: Vorab will ich eine sehr erfreuliche Feststellung ins Protokoll geschrieben wissen: Sie haben eine Fahne vor sich, die den bisher gültigen Gesetzestext voll widergibt. Das entspricht einem Wunsch Ihrer Kommission, aber auch vielen Wünschen, die von Ratsmitgliedern hier immer wieder geäussert worden sind. Diese Synopsis erleichtert uns Amateur-Parlamentariern die Arbeit sehr. Wir danken für die Erfüllung dieses Wunsches und knüpfen die Hoffnung an, dass auch bei kommenden Gesetzesänderungen der gültige Gesetzestext ebenfalls in der Fahne abgedruckt wird.
Die Vorlage, die wir zu behandeln haben, Aenderung des Bürgerrechtsgesetzes, behandeln wir als Erstrat; sie ist eine Fortsetzung einer Aenderung desselben Gesetzes, die auf 1. Juli 1985 in Kraft getreten ist. Beide Aenderungen stützen sich auf Artikel 44 der Bundesverfassung, mit dem Volk und Stände im Dezember 1983 dem Bund die Kompetenz über- tragen haben, den Erwerb und Verlust des Bürgerrechtes durch Abstammung, Heirat, Adoption sowie die Wiederein- bürgerung zu regeln.
In einer ersten Etappe wurde das Bürgerrechtgesetz dahin geändert, dass Kinder aus national gemischten Ehen auch dann das Schweizer Bürgerrecht behalten, wenn die Mutter - nicht nur wie bis anhin der Vater - es besitzt. Diese erste Gesetzesänderung ist seit dem 1. Juli 1985 in Kraft.
Wir haben diese erste Gesetzesänderung immer als erste Etappe betrachtet, nämlich den Wunsch zu erfüllen, der von sehr vielen mit Ausländern verheirateten Schweizerinnen vorgebracht worden ist. Nun sind aber - gestützt auf die- selbe Bestimmung der Bundesverfassung - noch weitere Aenderungen des Bürgerrechtsgesetzes vorzunehmen, vorab um die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau weiterzuführen.
Den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts im Bund zu ordnen war immer heikel. Mit dem Schweizer Bürgerrecht sind ja auch Kantons- und Gemeindebürgerrechte verbunden. Die Gemeinden wachen eifersüchtig darüber, die Bürgerrechts-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Begrenzung der Einwanderung. Volksinitiative Limitation de l'immigration. Initiative populaire
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1988
Année
Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.071
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.06.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
185-191
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Pagina
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20 016 561
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