N
965
Interpellation Sager
Compte tenu de la situation ainsi exposée, la soussignée prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux ques- tions suivantes:
Pour quelle raison a-t-on refusé l'asile à Mathieu Musey et à sa famille bien qu'il y ait eu des indices montrant claire- ment qu'il s'était attiré la disgrâce du gouvernement zaïrois? 2. Pour quelle raison, dans ces conditions, a-t-on procédé au refoulement? Comment cette décision de renvoi est-elle compatible avec la convention de Genève sur les réfugiés ? N'a-t-on pas, en l'occurrence, mis en oeuvre des moyens totalement disproportionnés?
Comment peut-on justifier le refus de l'asile et, qui plus est, le refoulement de requérants venant d'un pays qui ignore tout des principes de la légalité et fait preuve du plus total arbitraire à l'égard des personnes tombées en disgrâce, quand il ne les torture pas ou ne les fait pas disparaître? 4. La décision de refoulement a-t-elle été communiquée dans les règles, sous forme de notification, à Mathieu Musey et à son représentant légal ? Dans l'affirmative, où et quand? 5. Les autorités suisses et zaïroises sont-elles convenues de quelque chose en ce qui concerne le refoulement de Mathieu Musey et de sa famille?
Le DFJP, et en particulier son chef, la conseillère fédérale Kopp, peuvent-ils garantir que Mathieu Musey et sa famille sont à l'abri de menaces de la part des autorités zaïroises, non seulement dans l'immédiat mais aussi à l'avenir?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mai 1988
Herr Musey reiste 1970 zu Studienzwecken in die Schweiz ein. Er hätte unser Land bis zum 30. Juni 1985 wiederum verlassen müssen, nachdem die Fremdenpolizeibehörden einer weiteren Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nicht mehr zugestimmt hatten. In der Folge reichte der Ausländer am 16. Juli 1985 ein Asylgesuch ein. Die anschliessend durchgeführten umfangreichen Abklärungen ergaben keine Hinweise darauf, dass Herr Musey mit seiner Familie bei einer Rückkehr nach Zaire Gefahren ausgesetzt wäre. Insbesondere erwiesen sich die vom Gesuchsteller angeführten Gründe, weshalb er ernsthafte Nachteile befürchten müsste, als falsch. Demzufolge konnte der Aus- länder seine Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft darstel- len, was zur Abweisung des Asylgesuches führte.
Mit der Abweisung eines Asylgesuches wird im Regelfall der Ausländer verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Der Kanton wird beauftragt, die Einhaltung dieser Verpflichtung zu überwachen und nötigenfalls zu vollziehen. Kommt der Ausländer der Pflicht zur Ausreise innerhalb der ihm gesetz- ten Frist nicht nach, wird er ausgeschafft. Dies geschieht in der Regel in den Heimatstaat, da kein anderer Drittstaat verpflichtet ist, einen fremden Staatsangehörigen bei sich aufzunehmen.
Der Vollzug von rechtskräftigen negativ entschiedenen Gesuchen berührt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht, da diese nur von Flüchtlingen handelt. Gerade aber diese Eigenschaft kam Herrn Musey nicht zu.
Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismässigkeit ist zu beachten, dass die Ausschaffung nur nach Zaire in Frage kam. Ein Angebot aus einem Drittstaat, in den ebenfalls hätte vollzogen werden können, lag nicht vor. Die Vollzugs- massnahme musste durchgeführt werden, da Herr Musey und seine Familie durch ihr Verhalten bewiesen hatten, dass sie nicht gewillt waren, der behördlichen Aufforderung zum Verlassen der Schweiz nachzukommen. Schliesslich darf auch nicht vernachlässigt werden, dass verschiedene schweizerische Organisationen das Schicksal von Herrn Musey und seiner Familie als Testfall aufgebaut hatten, um damit den klaren gesetzgeberischen Willen zu unterlaufen. 3. Der Bundesrat teilt die von der Interpellantin vorgenom- mene Lagebeurteilung über die politischen Verhältnisse in
Zaire nicht. Im Asylverfahren wird geprüft, ob der Gesuch- steller in seinem Heimatstaat oder im Land, wo er zuletzt wohnte, aus einem in Artikel 3 des Asylgesetzes abschlies- send aufgezählten Grund ernsthaften Nachteilen ausgesetzt gewesen ist oder begründete Furcht hat, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Ist eine individuelle Gefährdungssi- tuation zu verneinen, wird überdies abgeklärt, ob sich im konkreten Fall die Wegweisung und die Rückschaffung mit den von der Schweiz übernommenen internationalen Ver- pflichtungen vereinbaren lassen. Im Fall Musey hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach sorg- fältiger und eingehender Prüfung der vorgebrachten Gründe festgestellt und einlässlich begründet, dass einem Vollzug der Wegweisung weder Artikel 33 der Genfer Flücht- lingskonvention noch Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention entgegenstünden.
. 5. Von seiten der zuständigen zairischen Stellen wurden Zusicherungen betreffend der Sicherheit der Familie Musey für die Zeit nach ihrer Rückkehr in das Heimatland einge- holt. Im übrigen wurde die schweizerische Botschaft in Zaire über das Vorgehen informiert. Ein Vertreter der Botschaft wie auch die Angehörigen der Familie Musey waren bei der Ankunft auf dem Flughafen in Kinshasa anwesend.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
47 Stimmen 71 Stimmen
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
88.341
Interpellation Sager Klimaveränderungen Transformations climatiques
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1988
Kompetente Wissenschafter warnen immer eindringlicher vor dem weltweit bedrohlich ansteigenden Gehalt der Luft an Kohlendioxid und weiteren Gasen wie Methan, Chlor- Fluor-Kohlenwasserstoffen und Distickstoffoxid. Diese Gase sind für Sonnenlicht durchlässig, hemmen jedoch die Wär- meabstrahlung der Erde. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass im Verlaufe der nächsten 50 bis 100 Jahre die mittlere Temperatur der Erde wegen des Kohlendioxids um 1,5 bis 4,5 Grad Celsius ansteigen wird.
60-N
Interpellation Sager
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23 juin 1988
Daher frage ich den Bundesrat an, ob er als Beitrag zur Vermeidung einer klimatischen Katastrophe gewillt ist, fol- gende Massnahmen ins Auge zu fassen:
Reduzierung der Verbrennung von leichtem Heizöl durch Förderung der Fernheizung;
Reduzierung des Benzinverbrauchs durch Förderung der Elektromobile;
Sofortiges Verbot von Spray-Dosen, Ueberwachung von Kühl- und Klimaanlagen sowie der Kunststoffverschäumung zwecks Eindämmung der Abgabe von Chlor-Fluor-Kohlen- wasserstoffen;
Kontrolle der mikrobiellen Zersetzung von Kunstdünger und der Verbrennung organischer Substanzen zwecks Ein- dämmung der Distickstoffoxid-Abgabe;
Der Rodung von Wäldern durch Importbeschränkung tro- pischer Hölzer Einhalt zu gebieten;
Auf internationaler Ebene Initiativen zu ergreifen, damit diese Massnahmen weltweit durchgesetzt werden können.
Texte de l'interpellation du 7 mars 1988
Des scientifiques compétents insistent toujours davantage sur la teneur croissante de l'air en dioxyde de carbone et en autres gaz tels que le méthane, le chlorofluorocarbone et l'oxyde azoté, ce qui constitue une menace pour le monde entier. Ces gaz laissent passer la lumière du soleil, mais entravent la déperdition de chaleur de la terre. C'est pour- quoi on craint à juste titre qu'au cours des 50 à 100 pro- chaines années, la température moyenne du globe terrestre n'augmente de 1,5 à 4,5 degré Celsius à cause du dioxyde de carbone et dans la même proportion à cause des autres gaz.
En conséquence, je prie le Conseil fédéral de dire s'il est prêt à prendre les mesures suivantes en vue d'empêcher une catastrophe de caractère climatique:
réduire la combustion de mazout en favorisant le chauf- fage à distance;
réduire la consommation d'essence en développant les automobiles électriques;
interdire immédiatement les boîtes aérosol et surveiller les installations frigorifiques et de climatisation ainsi que la transformation en mousse des matières plastiques aux fins de réduire le dégagement de chlorofluorocarbone;
contrôler la transformation par les microbes des engrais artificiels et la combustion de substances organiques en vue de réduire l'émission d'oxyde azoté;
mettre un terme au défrichement des forêts en limitant les importations de bois tropicaux;
prendre des initiatives sur le plan international pour que ces mesures soient exécutées dans le monde entier.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit 1800 ist der Kohlendioxid-Gehalt der Luft von damals rund 280 ppm (ppm = Millionstel Volumenanteil) auf heute knapp 350 ppm angestiegen und nimmt gegenwärtig acht- mal schneller zu als anfangs des letzten Jahrhunderts. Der Grund liegt vornehmlich in der Verbrennung fossiler Stoffe und in der Gefährdung von Teilen der Biosphäre (Rodung von Wäldern und Bodenzerstörung). Bei einer künftigen Steigerung der Kohlendioxid-Freisetzung um nur 1 Prozent, wie sie allein von China produziert wird, soll der Kohlendi- oxid-Gehalt der Luft in 50 bis 100 Jahren auf 500 bis 600 ppm ansteigen, was die mittlere Temperatur um 1,5 bis 4,5 Grad Celsius zu erhöhen droht. Ein ähnlicher Tempera- turanstieg wird durch die Abgabe der anderen erwähnten Gase bewirkt.
Als Folge einer solchen Klimaveränderung könnten sich die Trockenzonen um einige hundert Kilometer nordwärts ver- schieben und die heute dichtbesiedelten Zonen um das Mittelmeer, in den USA und in der südlichen UdSSR in Trockengebiete verwandeln.
Ferner würde wegen des Abschmelzens der Eiskappen der Meeresspiegel um weitere 30 bis 120 cm ansteigen, gegen- über der bereits erfolgten Zunahme von 10 bis 20 cm seit 1900. Das hätte die Ueberschwemmung grosser und eben- falls dichtbesiedelter Uferzonen aller Kontinente zur Folge.
Da Klimamodell-Rechnungen zwar einen Unsicherheitsfak- tor aufweisen, deren Ergebnisse jedoch nicht von der Hand zu weisen sind, sollten so rasch als möglich Massnahmen getroffen werden, um der Luftverschmutzung wirksam Ein- halt zu gebieten. Selbst ein Ansteigen der mittleren Tempe- ratur um 1 Grad Celsius könnte gefährliche Verschiebungen der Klimazonen nach sich ziehen.
Das bedeutet - immer nach Ansicht kompetenter Wissen- schafter -, dass sofort und weltweit die Emission von Gasen um jährlich mindestens 2 Prozent reduziert werden müsste. Dazu sind insbesondere die Industrieländer aufgerufen, die für den grössten Teil des Ausstosses von Kohlendioxid, Chlor-Fluor-Wasserstoffen und Distickstoffoxid verantwort- lich sind.
In erster Linie geht es um die Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger durch vermehrte Nutzung anderer Energiequellen und durch drastische Sparmassnahmen. Ebenso müssten die Chlor-Fluor-Kohlenwasserstoffe ersetzt und der Einsatz von Kunstdünger eingeschränkt werden. Klimaänderungen, wie sie durch Spurengase verursacht werden, treten im Verlauf von Jahrzehnten langsam ein. Sind sie aber einmal offensichtlich, so wird es wohl für jede Einwirkung zu spät sein.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 6. Juni 1988
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 juin 1988
Die anthropogen bedingten Emissionen von Kohlendioxid (CO2) und weiteren Spurengasen wie Fluor-Chlor-Kohlen- wasserstoffe, Methan oder Distickstoffoxid bilden ein globa- les Problem, zu dem die Schweiz nur marginal beiträgt. So macht der schweizerische CO2-Ausstoss, der zu rund einem Drittel vom Treibstoffverbrauch und zu zwei Dritteln vom Brennstoffverbrauch verursacht wird, nur höchstens 2 Pro- mille der gesamten anthropogenen CO2-Emission aus.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass Lösungen in erster Linie auf internationaler Ebene angestrebt werden müssen. Er unterstützt grundsätzlich alle internationalen Bemühungen zur Reduktion des Energieverbrauchs (insbe- sondere bei den grössten Energieverbrauchern der Erde) und der Waldzerstörung in den Tropen.
Neben diesen internationalen Bemühungen unternimmt der Bundesrat auch im nationalen Bereich Anstrengungen zur Bekämpfung der Ursachen des Treibhauseffekts. Dabei geht es vor allem um Massnahmen, die darauf abzielen, den Energieverbrauch - und damit auch den Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe - zu verringern.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.
und 2. Aus der Erkenntnis heraus, dass jede Art der Energieerzeugung die Umwelt in der einen oder anderen Weise belastet, misst der Bundesrat allen Massnahmen, die auf die tatsächliche Einsparung von Energie abzielen, grös- sere Bedeutung zu als der Substitution z. B. von Heizöl «Extraleicht» durch Fernheizung oder von Benzin durch Elektrizität. Das Erhöhen der Elektrizitätsproduktion zur Substitution fossiler Energieträger kann deshalb nicht die Lösung sein. Es gilt zu bedenken, dass einem weiteren Ausbau von nuklearen und nichtnuklearen Kraftwerken Grenzen gesetzt sind. Energiesparmassnahmen haben Prio- rität. So hat der Bundesrat im Bereich der Energiepolitik die Schaffung eines Energie-Artikels vorgesehen, mit dem namentlich das Energiesparen verstärkt und alternative Energien gefördert werden sollen. Dieser Energieartikel könnte durch eine Energieabgabe ergänzt werden. Im Bereich der Verkehrspolitik tritt der Bundesrat für eine ver- stärkte Förderung des öffentlichen Verkehrs ein, da dieser energiesparender ist als der private Individualverkehr. Mass- nahmen in dieser Richtung sind u. a. die «Bahn 2000», Tarif- massnahmen und Fahrplanverdichtungen sowie der Ver- zicht auf den Weiterausbau des beschlossenen National- strassennetzes, wie sie im Luftreinhalte-Konzept des Bun- desrats vom 10. September 1986 aufgeführt sind.
Der Bundesrat sieht vor, die Verwendung von Fluorchlor- kohlenwasserstoffen (FKW) in Spraydosen unter Berück-
Interpellation Leutenegger Oberholzer
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sichtigung von Ausnahmen, insbesondere für spezielle medizinische Anwendungen, zu verbieten. Eine entspre- chende Revision der Stoffverordnung ist in Vorbereitung und soll in der ersten Hälfte dieses Jahres in die Vernehm- lassung gehen. Der freiwillige Beschluss der Assoziation der Schweizerischen Aerosolindustrie von Ende August 1987, bis Ende 1990 auf FKW weitgehend zu verzichten, erleichtert das Vorgehen wesentlich.
Das federführende Bundesamt für Umweltschutz hat im Auftrag des Bundesrats im Laufe des Jahres 1987 mit den anderen Industriezweigen, die FKW verwenden, Gespräche geführt, um auch hier den FKW-Verbrauch so weit wie möglich zu vermindern. Betroffen sind im wesentlichen die Branchen Kältetechnik (Kühlschränke, Klimaanlagen, Wär- mepumpen usw.), Schaumstoffe (v. a. Wärmedämmstoffe im Bauwesen) und Reinigungstechnik (Elektronikindustrie, Metallindustrie, Textilpflege). Weitere Abklärungen sind vor- gesehen bei denjenigen Wirtschaftszweigen, die bromhal- tige Fluorkohlenwasserstoffe (Halone) verwenden (v. a. Feu- erlöschanlagen). Bevor konkrete gesetzliche Massnahmen ins Auge gefasst werden können, müssen in diesen Berei- chen noch eine Reihe technischer und ökonomischer Fra- gen geklärt werden. An Lösungen zu diesen Fragen wird auch in anderen Ländern sowie in internationalen Organisa- tionen gearbeitet. Unser Land beteiligt sich am diesbezügli- chen internationalen Informationsaustausch. Es muss ver- mieden werden, dass durch die Lösung eines Umweltpro- blems andere Umweltprobleme geschaffen werden.
Ein wissenschaftlicher Bericht der Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene Liebefeld zeigt, dass aus der schweizerischen Landwirtschaft - grösstenteils durch den Hofdüngereinsatz - jährlich über 100 000 Tonnen Stickstoff in die Atmosphäre verloren gehen. Etwa 20 000 Tonnen davon entweichen als Distickstoffoxid (N2O); der Beitrag der Stickstoff-Handelsdünger ist dabei gering. Der dem N2O zuzuordnende gesamte klimawirksame Effekt macht heute etwa 4 Prozent jenes von CO2 aus; er dürfte aber in den kommenden fünfzig Jahren auf gegen 15 Pro- zent ansteigen. Eine direkte Kontrolle der N2O-Abgabe aus Düngern in die Luft ist nicht durchführbar, weil dieser Ver- lust durch die schwer beeinflussbare Denitrifikation von Stickstoffverbindungen aus Hofdüngern, Handelsdüngern und anderen Quellen im Boden entsteht. Die Denitrifika- tionsverluste sind besonders hoch bei hohen Gaben stick- stoffhaltiger Dünger im Wiesland und auf durchnässten Böden. So darf Wiesland nicht überdüngt werden, und durchnässte Böden dürften überhaupt nicht gedüngt wer- den. Es geht letztlich darum, den Stickstoffumsatz in der Landwirtschaft zu reduzieren, d. h. weniger stickstoffhaltige Dünger in der Landwirtschaft einzusetzen. In diesem Bereich wirken die Düngungsvorschriften der Stoffverord- nung vom 9. Juni 1986, welche einen gezielten, an die Pflan- zenbedürfnisse angepassten Düngereinsatz verlangen, die Massnahmen des Bundesrats zur Beschränkung der Höchsttierbestände und die im revidierten Gewässerschutz- gesetz vorgeschlagene strenge Begrenzung des Hofdünger- einsatzes (3-Düngergrossvieheinheiten-Regelung). Im übri- gen verursachen leider auch Bodenverdichtungen durch schwere Landmaschinen zusätzliche Stickstoffverluste in Form von N2O.
Zu dieser Frage verweist der Bundesrat auf seine ausführ- liche Stellungnahme zur Interpellation der grünen Fraktion vom 9. März 1988, Tropenholzimport und einheimische Waldwirtschaft.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass es angesichts des grenzüberschreitenden und globalen Charakters des CO2- Problems einer Intensivierung der internationalen Zusam- menarbeit bedarf. Er wird deshalb auch künftig internatio- nale Initiativen zur Reduktion des weltweiten Energiever- brauchs sowie zur Verminderung der Zerstörung tropischer Wälder unterstützen. In Anbetracht der Bedeutung, die ins- besondere der Sensibilisierung der Bevölkerung für Energiesparanstrengungen zukommt, wird der Bundesrat auch weiterhin die Aufklärungsarbeit internationaler Organe, wie z. B. des Umweltprogramms der Vereinten
Nationen (PNUE) oder des Internationalen Naturschutzbun- des (UICN), fördern, in deren Arbeitsprogrammen For- schung, Ausbildung, Erziehung und Information besonders breiten Raum einnehmen.
Am 16. September 1987 hat die Schweiz in Montreal gemeinsam mit 23 anderen Staaten und den Europäischen Gemeinschaften ein Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen unterzeichnet. Es wird frühestens am 1. Januar 1989 in Kraft treten; die Ratifikation durch die Schweiz ist noch in diesem Jahr vorgesehen. Dieser nach zähen Ver- handlungen zustande gekommene internationale Vertrag dürfte innerhalb von gut zehn Jahren zu einer Reduktion des globalen FKW-Verbrauchs von rund 50 Prozent führen. Das Protokoll von Montreal - ein erstes Zusatzprotokoll im Rah- men des Wiener Uebereinkommens zum Schutze der Ozon- schicht - sieht u. a. auch eine periodische Ueberpüfung der international getroffenen Massnahmen vor. Der Bundesrat wird sich für eine rasche und möglichst weitgehende Reduktion des FKW-Verbrauchs einsetzen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit Minderheit
Dagegen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
88.344
Interpellation Leutenegger Oberholzer Flughafen Basel-Mülhausen. Abflugverfahren Aéroport de Bâle-Mulhouse. Procédure de départ
Wortlaut der Interpellation vom 7. März 1988 Der Flughafen Basel-Mulhouse will in diesem Jahr diversen Pressemeldungen zufolge ein neues Abflugverfahren ein- führen. Dabei sollen die Stadt Basel und angrenzende Gemeinden von bestimmten Flugzeugtypen nicht mehr mit einer S-Kurve in weitem Bogen umflogen, sondern direkt überflogen werden. Zu befürchten ist aufgrund des neuen Abflugverfahrens eine vermehrte Lärmbelastung dichtbesie- delter Gebiete (v. a. Stadt Basel und angrenzende Gemein- den) sowie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch das Ueber- fliegen von Wohn- und Industriegebieten und Lagerstätten. Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgen- der Fragen:
Hat der Bundesrat Kenntnis vom neuen Abflugverfahren auf dem Flughafen Basel-Mulhouse? Wer hat das neue Abflugverfahren ausgearbeitet, beschlossen und geneh- migt? Wurden die betroffenen Kantone und Gemeinden dabei konsultiert? Sind auch Aenderungen beim Landever- fahren vorgesehen?
Wie schätzt der Bundesrat die erhöhte Lärmbelastung und das erhöhte Sicherheitsrisiko durch die Direktflüge des neuen Verfahrens ein?
Ist der Bundesrat bereit, in Anwendung von Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes zur Eindämmung der Lärmbelästigung und zur Wahrung der Sicherheit der betroffenen Bevölke- rung das Ueberfliegen der dichtbewohnten Gebiete der Agglomeration Basel und von Industriegeländen, Lagerstät- ten, Spitälern etc. zu verbieten oder einzuschränken? Ist er bereit, sich dafür einzusetzen, dass mindestens die Hälfte aller Starts und Landungen vom Flughafen Basel-Mulhouse gegen Norden erfolgen müssen?
Welche Bestimmungen gelten für den Flughafen Basel-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Sager Klimaveränderungen Interpellation Sager Transformations climatiques
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 88.341
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.06.1988 - 08:00
Date
Data
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965-967
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