759
Volkszählung. Aenderung des Bundesgesetzes
Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal
Für den Antrag der Kommission stimmen die folgenden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition de la commission: Aguet, Ammann, Baggi, Bär, Basler, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Berger, Biel, Bircher, Blatter, Bodenmann, Bonny, Bonvin, Borel, Braunschweig, Brügger, Bundi, Bürgi, Büttiker, Caccia, Carobbio, Cavadini, Cevey, Columberg, Couchepin, Coutau, Danuser, Darbellay, David, Déglise, Diener, Dietrich, Dormann, Ducret, Dünki, Eggly, Engler, Etique, Euler, Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Fetz, Fierz, Frey Claude, Grassi, Grendelmeier, Gros, Guinand, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Haller, Hänggi, Herc- zog, Hess Peter, Hildbrand, Houmard, Hubacher, Iten, Jae- ger, Jeanneret, Jeanprêtre, Kohler, Kühne, Lanz, Lederger- ber, Leuba, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Luder, Maeder, Maitre, Massy, Matthey, Mauch Ursula, Meier Fritz, Meier-Glattfel- den, Meizoz, Morf, Müller-Aargau, Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Oehler, Oester, Ott, Pac- colat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pidoux, Pini, Pitteloud, Portmann, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Rohrbas- ser, Ruckstuhl, Ruf, Ruffy, Salvioni, Savary-Fribourg, Savary- Vaud, Schmid, Schmidhalter, Schüle, Segmüller, Segond, Seiler Rolf, Spielmann, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Theubet, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Wanner, Weder-Basel, Wellauer, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Wyss William, Zbin- den Hans, Zbinden Paul, Ziegler, Züger, Zwygart (138)
Für den Antrag Fischer-Seengen stimmen die folgenden Ratsmitglieder:
Votent pour la proposition Fischer-Seengen:
Aliesch, Allenspach, Aregger, Blocher, Bremi, Bühler, Cin- cera, Daepp, Dreher, Eppenberger Susi, Fäh, Fischer-Hägg- lingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Walter, Giger, Graf, Gysin, Hari, Hess Otto, Hösli, Humbel, Jung, Keller, Loeb, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Wiliberg, Neuen- schwander, Reich, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rütti- mann, Rychen, Sager, Scherrer, Schnider, Schwab, Seiler Hanspeter, Spälti, Spoerry, Stucky, Tschuppert, Weber- Schwyz, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (47)
Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent: Auer, Burckhardt, Friderici, Steinegger (4)
Abwesend sind die folgenden Ratsmitglieder - Sont ab- sents:
Aubry, Brélaz, Cotti, Eggenberg-Thun, Eisenring, Früh, Mar- tin Jacques, Martin Paul-René, Mühlemann, Scheidegger (10)
Präsident Reichling stimmt nicht M. Reichling, président, ne vote pas
Abs. 6 und 7 - Al. 6 et 7 Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
128 Stimmen 26 Stimmen
87.064
Volkszählung. Aenderung des Bundesgesetzes Recensement de la population. Modification de la loi
Siehe Seite 668 hiervor - Voir page 668 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 16. Juni 1988 Décision du Conseil des Etats du 16 juin 1988
Differenzen - Divergences
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Fäh Festhalten
Art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Fäh Maintenir
Hess Peter, Berichterstatter: In der Frühjahrssession haben Sie Eintreten auf die Vorlage beschlossen, wonach die nächste Volkszählung anstatt 1990, wie das die Regel gewe- sen wäre, 1989 stattfinden soll. In der nachfolgenden Detail- beratung hat Ihr Rat jedoch mit 80 gegen 63 Stimmen entschieden, die Volkszählung sei trotzdem nicht im Jahre 1989, sondern sie sei 1990 durchzuführen. Gleichzeitig wur- den dann detaillierte Bestimmungen über den Datenschutz und über Strafsanktionen bei Widerhandlungen gegen das Volkszählungsgesetz erlassen. In der Zwischenzeit hat der Ständerat mit 24 gegen 14 Stimmen beschlossen, die Volks- zählung sei, wie es der Bundesrat beantragt, im Jahre 1989 durchzuführen. Es besteht daher eine Differenz - der Natio- nalrat will das Jahr 1990, der Ständerat das Jahr 1989.
Ihre Petitions- und Gewährleistungskommission hat sich heute nachmittag an ihrer Sitzung nochmals mit dieser Vorlage befasst und beantragt Ihnen mit 10 gegen 8 Stim- men bei zwei Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und demzufolge zuzustimmen, dass die nächste Volkszählung im Jahre 1989 durchzuführen sei.
Unsere Argumente kurz zusammengefasst: Wir sind uns in der Kommission bewusst, dass Artikel 16 des Bundesgeset- zes über die politischen Rechte massgebend für diese Vor- lage, die uns der Bundesrat präsentiert hat, ist. Dort wird verlangt, dass für Nationalratswahlen jeweils das amtlich veröffentlichte Ergebnis der letzten Volkszählung massge- bend sein soll. Die Experten haben uns bekanntlich darauf hingewiesen, im Falle einer Durchführung einer Volkszäh- lung im Jahre 1990 könne nicht damit gerechnet werden, dass die Resultate noch rechtzeitig für die Nationalratswah- len 1991 bereitgestellt werden könnten. Sollte der National- rat am Entscheid 1990 festhalten, so wären wir mit der seltsamen Tatsache konfrontiert, dass im Jahre 1991 zwar bereits vor Jahresfrist eine Volkszählung stattgefunden hätte, aber die neuen Erkenntnisse aus der Volkszählung aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden könnten. Man kann argumentieren, das sei nicht weiter schlimm, man könne ohne weiteres drei, vier Jahre zuwarten, bis dann aufgrund der korrigierten neuen Ergebnisse die Sitzvertei- lung neu feststehe. Dem ist entgegenzuhalten, dass eine klare Gesetzesbestimmung verlangt, dass im Zehnjahres- rhythmus, also in dieser Grössenordnung, die Volkszahlen neu zu erheben sind, damit auch die Sitzverteilung der Nationalratsmandate entsprechend angepasst werden kann.
Recensement de la population. Modification de la loi
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N 20 juin 1988
Die Statistiker haben uns versichert, dass die Vergleichbar- keit der statistischen Daten durch die Vorverlegung nicht in Frage gestellt sei, so dass wir aus diesem Grunde der Vorverlegung ohne Bedenken zustimmen können.
Gestatten Sie mir ein abschliessendes Wort - ich habe diesen persönlichen Aspekt schon in der Kommission dar- gelegt -: Die Debatte und das Abstimmungsverhalten im Nationalrat lassen zumindest die Interpretation zu, die Spe- kulation um mögliche Sitzverteilungen beeinflusse das Abstimmungsverhalten in der Frage «Vorverlegung - ja oder nein?». Sollte das in der Tat zutreffen, so wäre das ein fragwürdiges Verhalten; ich bin nämlich der Auffassung, eine offene und transparente Politik verlangt, dass wir uns von sachlichen Argumenten und nicht von Opportunitäts- überlegungen leiten lassen. Mandatsgewinn oder -verlust für den einen oder anderen Kanton, Mandatsverlust für die eine, Mandatsgewinn für die andere Partei: Wir sind es unserem Volk schuldig, uns hier auf die Sache zu konzen- trieren und diese eher politischen Wertungen beiseite zu lassen.
Namens der Petitions- und Gewährleistungskommission beantrage ich Ihnen daher, in diesem Punkte dem Ständerat zuzustimmen. Im übrigen sind die auf der Fahne aufgezeig- ten Aenderungen des Ständerates rein redaktioneller Natur. Im materiellen Bereich stimmt der Ständerat unseren Beschlüssen vollumfänglich zu. Wenn Sie hier keine weitere Differenz aufrechterhalten, können wir den Beschluss heute definitiv verabschieden.
M. Segond, rapporteur: Pour la troisième fois, nous discu- tons du prochain recensement fédéral. Nous devons le faire parce que le Conseil national a décidé qu'il aurait lieu en 1990 et le Conseil des Etats en 1989. La Commission des pétitions s'est réunie tout à l'heure. Par 10 voix contre 8 et 2 abstentions, elle vous propose, conformément au Conseil des Etats et au Conseil fédéral, de maintenir la date de 1989. La minorité de la commission vous suggère un autre déci- sion pour deux raisons principales: d'une part, pour mainte- nir le rythme décennal du recensement, d'autre part, pour que les administrations communales aient le temps de pré- parer convenablement le prochain recensement.
La commission vous invite donc, à la majorité, à maintenir la date du recensement à 1989, ce qui aura notamment pour conséquence que les élections fédérales de 1991 auront lieu sur la base du recensement de 1989.
Präsident: Herr Fäh beantragt Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Ich erteile ihm das Wort, betrachte es aber nicht als eine Begründung, sondern als ein Diskussionsvo- tum, denn die Begründung hat schon in der letzten Sitzung stattgefunden.
Fäh: Ich bin mit dem Bundesrat einig, dass wir hier keine weltbewegende Frage behandeln. Die Präsenz im Rat zeigt das auch. An und für sich hätte ich Namensaufruf beantra- gen müssen, damit bei der Abstimmung mindestens genü- gend Ratsmitglieder hier sind.
Ich mache ein paar Vorbemerkungen:
Der Präsident hat davon gesprochen, dass das Kalkül Sitzgewinne/Sitzverluste eine Rolle spielen könnte. Ich komme aus dem Kanton Luzern. Ich glaube, ich bin da also unverdächtig. Bei mir spielt das keine Rolle. Im übrigen weise ich Sie einfach darauf hin, dass bei unserer Methode, Mandate zu verteilen, die Sitzverteilung je nach Monat wechseln würde.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission hat sich das erste Mal mit 13 zu 4 Stimmen für 1989 entschieden, jetzt nur noch mit 10 zu 8 Stimmen. Das deutet darauf hin, dass meine Meinung auch in dieser Kommission an Boden gewonnen hat.
Zum Entscheid des Ständerates: Dieser fiel mit 24 zu 14 Stimmen nicht allzu überzeugend aus. Der Kommissions- präsident, Ständerat Schmid (CVP), stimmte bezeichnender- weise für 1990.
All dies veranlasste mich zu überlegen, ob ich den Antrag
aufrechterhalten soll. Ich habe mich nochmals eingehend mit Fachleuten besprochen. Alle, mit denen ich gesprochen habe, seien es Regierungsräte, Gemeinderäte oder Statisti- ker, haben mich ermuntert, an meinem Antrag festzuhalten. In einem gebe ich Bundesrat Cotti recht: Wenn ich neuere Daten für die Mandatszuteilung 1991 verwenden will, brau- che ich die Volkszählung 1989; das ist richtig. Die übrigen Argumente des Bundesrates aber sind in der absoluten Form, wie sie vorgebracht worden sind, nicht stichhaltig. Ich werde aber nicht mehr darauf eintreten, sondern nur noch ein paar Sachen sagen, die ich letztes Mal nicht erwähnte. Erstens: Der Bundesrat sagt, es müsse vermieden werden, dass eine Mandatszuteilung vorgenommen werde, von der das Volk wisse, sie sei nicht korrekt. Wenn man weiss, wie die Volkszählung über die Bühne läuft, stellt man folgendes fest: Bis die Bogen abgeliefert werden, dauert es unter Umständen Monate. Bis die Bogen ausgewertet werden, dauert es noch einmal Monate. Die Fachleute, die ich befragt habe, haben mir klipp und klar gesagt, das amtliche Ergebnis werde höchstwahrscheinlich nicht vor den Natio- nalratswahlen vorliegen, wenn wir die Volkszählung 1990 durchführen. Mit anderen Worten: Das Bundesgesetz über politische Rechte (Artikel 16) wird geachtet. Es wird nicht missachtet, weil das Resultat noch gar nicht vorhanden ist zu jenem Zeitpunkt, da die Wahlen stattfinden. Wenn ich die Zahlen nicht habe, ist es doch korrekt, dass ich die alten Zahlen verwende. Ich sehe da gar nichts Unkorrektes.
Noch eine Bemerkung: Bei fünf Wahlen innert 20 Jahren und bei zwei Volkszählungen innert 20 Jahren ist es nun einfach so, dass einmal drei Perioden mit den gleichen Zahlen und einmal zwei Perioden mit den gleichen Zahlen bewältigt werden. Das können Sie nicht ändern.
Der Bundesrat hat auch gesagt - das ist das wichtigere Argument, auf das ich eintreten möchte -: Aus einer Vorver- schiebung entstehen keinerlei statistische Nachteile. Der Kommissionspräsident hat gesagt, die Statistiker hätten bezeugt, dass dem so ist. Offenbar hat er andere Statistiker gefragt. Die Leute, die ich befragt habe - das sind Kantons- statistiker und Fachleute, die damit zu tun haben -, haben mir nochmals bestätigt, dass es Nachteile bringt, wenn wir die Volkszählung 1989 durchführen, und zwar auf folgenden Gebieten:
Die Abweichung vom Zehnjahresrhythmus verunmöglicht zwar die Vergleichbarkeit nicht - das ist richtig -, aber sie wird erschwert.
Wir haben in den vergangenen 120 Jahren nur zweimal mit der Tradition gebrochen: bei ausserordentlichen Umständen. Wenn das Schule machen würde, wenn wir heute wieder brechen, würde dem Tür und Tor geöffnet.
Weit entscheidender ist aber, dass die Qualität darunter leidet. Ein kompliziertes Unterfangen wie die Erhebung der Daten erfordert eine minutiöse Vorbereitung, Probeläufe, und - was Sie vielleicht nicht wissen -: die Erhebung mit den Gebäudefragebogen muss bereits im Frühsommer des Erhebungsjahres stattfinden, also im Sommer 1989. Da ergibt sich ein grosser Zeitdruck. Es ist völlig klar: die Qualität der Ergebnisse wird schlechter.
Ich komme zum Schluss: Herr Bundesrat Cotti hat den Vergleich mit der Waage gebracht. Die Waagschale Bundes- rat/Ständerat (neuere Daten für Mandatszuteilung 1991) hat an Gewicht verloren. Die Mandatszuteilung aufgrund der Daten 1980 ist vertretbar. Eine amtliche Veröffentlichung der Daten vor der Wahl ist eher unwahrscheinlich.
Ich empfehle Ihnen, an der Schale der Kommissionsminder- heit - sie bringt eine qualitativ bessere Statistik, und Fach- leute und Exekutivvertreter sind für diese Lösung - festzu- halten.
Cavadini: Für den definitiven Entscheid bleibt hier nur noch eine zentrale Frage zu beantworten, nämlich: Sind die stati- stischen Ueberlegungen oder die politischen und gesetzli- chen Argumente wichtiger?
Betrachten wir die zwei Seiten dieser Frage, so stehen auf der einen Seite die statistischen Probleme. Die Befürworter der Volkszählung im Jahre 1990 haben unterstrichen, dass
EFTA. Notifikationsverfahren
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es von grosser Bedeutung sei, die zehnjährige Periodizität beizubehalten. Aber der Bundesrat - im Einvernehmen mit dem Statistischen Amt - hat deutlich und mehrmals wieder- holt, dass diese Befürchtungen fehl am Platz sind. Wichtiger ist, dass die Volkszählung immer am 1. Dezember durchge- führt wird, um die saisonbedingten Schwankungen zu ver- meiden. Wenn die Volkszählung nach neun statt nach zehn Jahren durchgeführt wird, hat diese Differenz von einem Jahr keine entscheidende Bedeutung für unsere statisti- schen Notwendigkeiten und für die zukünftigen Vergleiche. Daher spielt dieser Teil des Problems eine sekundäre Rolle. Betrachten wir die zweite Seite der Frage: Hier können politische und gesetzliche Probleme entstehen. Wenn wir die Volkszählung nicht im Jahre 1989 durchführen, werden wir dennoch im Juni oder im Juli 1991 die neuen Ergebnisse kennen, die eine andere Verteilung einiger Sitze im National- rat verlangen würden.
Diese Verteilung könnte aber erst im Jahre 1995 in Betracht gezogen werden. Daher würde sich eine unannehmbare Lösung ergeben. Wir hätten zwei oder drei Kantone mit einer zu grossen Vertretung, da sie eigentlich einen Sitz verloren hätten, und zwei oder drei andere Kantone, die untervertreten wären - und das während vier Jahren!
Finden Sie, dass dies politisch gesehen eine richtige Lösung ist? Das Gesetz über die politischen Rechte legt fest, dass die Verteilung der Nationalratssitze gemäss den Ergebnis- sen der Volkszählung erfolgen muss. Dies ist eine zwin- gende Bestimmung, die wir respektieren müssen. Ein Parla- ment kann ein Gesetz nicht ignorieren. Die Folge daraus wäre, dass wir während vier Jahren eine ungerechte, nicht mehr aktuelle Verteilung der Sitze hätten, was auch gesetz- widrig wäre.
Dieser zweite Teil der Frage ist wichtiger als der erste. Die politischen und gesetzlichen Aspekte sind nach meiner Auf- fassung viel grösser und bedeutender als einige statistische Bedürfnisse. Wir können uns nicht erlauben, dass während vier Jahren eine Ungerechtigkeit in der Verteilung der Natio- nalratssitze besteht.
Ich bitte Sie daher, dem Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates für eine Volkszählung im Jahre 1989 zuzu- stimmen.
Weber-Schwyz: Ich bitte Sie, am Beschluss des Nationalra- tes festzuhalten.
Wir befassen uns mit einer der grösseren Nebensächlichkei- ten unseres Staates. Sofern diese Volkszählung überhaupt noch nötig ist, sollten wir uns auf den Termin 1990 festlegen. Alles andere versteht der Bürger, der mit diesen Zählungen zu tun hat, nicht.
Wir sind im Begriffe, neuen administrativen Unfug einzulei- ten, wenn wir diesen Termin vorverschieben. Aus all diesen Gründen ist Festhalten am Platz, nicht zuletzt deshalb, um auch den Zweifeln und den Verdächtigungen aus dem Wege zu gehen, unser Abstimmungsverhalten könnte von der Aus- sicht auf Mandatsverteilungen und Neuzuteilungen beein- flusst sein. Wenn Sie diesen Verdächtigungen aus dem Weg gehen wollen, stimmen Sie für Festhalten am Termin 1990.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Fäh
60 Stimmen 92 Stimmen
Präsident: Gemäss Mitteilung der Kommission handelt es sich bei den übrigen Differenzen nur um redaktionelle Aen- derungen. Die Kommission beantragt, in allen Fällen dem Ständerat zuzustimmen.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
88.013
EFTA. Notifikationsverfahren über technische Vorschriften AELE. Procédure de notification des projets de règles techniques
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 30. März 1988 (BBI II, 373) Message et projets d'arrêté du 30 mars 1988 (FF II, 380)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Allenspach, Berichterstatter: Technische Vorschriften sind bisweilen beabsichtigte, manchmal auch unbeabsichtigte Hindernisse im freien Waren- und Dienstleistungsverkehr über die Grenze. In den Kampf gegen den Protektionismus sind die nichttarifarischen Handelshemmnisse einzubezie- hen, besonders jene, die auf unterschiedlichen technischen Vorschriften beruhen. Abbau protektionistischer Neigungen bei technischen Vorschriften muss nicht unbedingt Unifor- mität bedeuten. Es dürfen durchaus Unterschiede bestehen. Nur der in den Unterschieden versteckte Protektionismus ist zu beanstanden. Damit keine neue Handelshemmnisse in technische Vorschriften eingebaut werden, sollten die Han- delspartner rechtzeitig über geplante neue Normen orien- tiert werden. Falls sie dann solche Handelshemmnisse fest- stellen oder vermuten, sollten sie vorstellig werden, Konsul- tationen verlangen und Vorschläge unterbreiten können, wie das Ziel einer technischen Vorschrift ohne versteckten Protektionismus ebenfalls erreicht werden könnte.
Das Notifikationsverfahren will nun diese gebotene Transpa- renz über die in Vorbereitung stehenden Entwürfe zu neuen technischen Vorschriften schaffen. Falls ein beteiligtes Land den Eindruck hat, neue technische Vorschriften seien Han- delshemmnisse, kann es intervenieren. Es hat aber keinen Anspruch darauf, dass dann Abänderungen vorgenommen werden. Immerhin darf es erwarten, dass die Einwände wenigstens geprüft werden.
Die EFTA-Staaten kennen seit 1964 ein freiwilliges Notifika- tionsverfahren. Die Wirksamkeit ist indessen beschränkt, weil es jedem EFTA-Staat überlassen bleibt, ob er eine neue technische Norm überhaupt notifizieren will oder nicht. Dazu kommt, dass der EFTA-Raum für das Aufeinanderab- stimmen technischer Normen im Grunde genommen zu klein ist. Die EFTA-Staaten mussten die Form der Freiwillig- keit wählen, weil das Obligatorium des Notifikationsverfah- rens in der EFTA-Konvention keine Rechtsbasis fand. Es bedarf einer Vertragsergänzung, die von den zuständigen Instanzen eines jeden EFTA-Staates gebilligt werden muss, bevor sie zustandekommt.
1
Im ersten - gemäss Botschaft vom 30. März 1988 - unter- breiteten Bundesbeschluss betreffend Schaffung eines Noti- fikationsverfahrens im Rahmen der EFTA-Konvention wird nun die Zustimmung zu einer Abänderung der EFTA-Kon- vention vom 4. Januar 1960 anbegehrt. Dieser EFTA-Kon- vention - gewissermassen das «Grundgesetz» der EFTA - soll ein neuer Artikel 12bis mit folgendem Wortlaut beige- fügt werden: «Die Mitgliedstaaten notifizieren dem Rat so frühzeitig wie möglich im Vorbereitungsstadium alle Entwürfe für technische Vorschriften und Systeme.» Mit dieser Vertragsergänzung im Rahmen der EFTA-Konvention könnte das bisherige freiwillige Notifikationsverfahren innerhalb der EFTA durch ein Obligatorium ersetzt werden. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass diese Abänderung der EFTA-Konvention der Zustimmung aller EFTA-Staaten bedarf. Verwirft ein einziger EFTA-Staat diese Ergänzung, dann ist sie nicht möglich und ein Obliga- torium im ganzen EFTA-Raum blockiert.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.064
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.06.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
759-761
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Pagina
Ref. No
20 016 385
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