N 14 mars 1988
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Heure des questions
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Montag, 14. März 1988, Nachmittag Lundi 14 mars 1988, après-midi
14.30 h Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
Fragestunde - Heure des questions
Frage 31: Grendelmeier. Abrüstungsabkommen. Gute Dienste der Schweiz
Accord sur le désarmement. Bons offices de la Suisse
In dieser Woche treffen in Bern die Verteidigungsminister der USA und der UdSSR zusammen. An diese Gespräche knüpfen sich grosse Hoffnungen auf Fortschritte bei der Rüstungskontrolle, vor allem auch bei den chemischen Waffen.
Ist der Bundesrat bereit, die guten Dienste der Schweiz bei der Kontrolle eines Abkommens über das Verbot oder die Reduktion chemischer Waffen anzubieten und für die Aus- bildung und Bereitstellung der nötigen Experten zu sorgen ?
M. Felber, conseiller fédéral: La Suisse suit de très près et depuis des années les négociations qui se déroulent dans le cadre de la Conférence du désarmement, à Genève, où elle ne possède du reste que le siège d'observateur.
Il y est actuellement question d'une interdiction globale des armes chimiques. Dans ce domaine, la principale difficulté et l'obstacle majeur à la conclusion d'un traité proviennent du problème de la vérification. Au stade actuel de la confé- rence, il est question de confier ce problème à une nouvelle agence à créer, du type de l'Agence internationale de l'éner- gie atomique dans le domaine nucléaire.
A ce propos, un groupe de travail suisse, constitué de spécialistes de l'administration fédérale et de l'économie privée, s'efforce également d'apporter son concours pour la solution de cette délicate question.
Le Conseil fédéral, dans la mesure de ses possibilités, est prêt à donner suite à des sollicitations qu'il reçoit au sujet de la vérification dans le domaine des armes chimiques. C'est ainsi qu'à la demande du Secrétaire général de l'Organisa- tion des Nations Unies un expert suisse a, durant ces der- nières années, participé à l'examen d'engagement d'armes chimiques dans la guerre Iran-Irak. Les échantillons recueil- lis sur le terrain, à cette occasion, ont été analysés dans notre laboratoire des armes chimiques de Spiez.
Frau Grendelmeier: Ich bin sehr froh für Ihre Antwort, dass beim Bundesrat ein prinzipielles Interesse vorhanden ist. Die Hauptschwierigkeit ist - ähnlich wie beim Umweltkriegs- übereinkommen - die Kontrolle. Wäre es auch denkbar, dass der Bundesrat zum Beispiel an internationalen Konfe- · renzen immer wieder entsprechende Vorstösse unterneh- men könnte?
M. Felber, conseiller fédéral: Je puis vous rassurer, Madame Grendelmeier, dans chacune des négociations multilaté- rales ou bilatérales auxquelles nous prenons part, la Suisse et le Conseil fédéral rappellent le voeu exprimé par vous- même et par notre population d'aboutir à un accord sur la suppression des armes chimiques.
Question 32: Brélaz. Schweizer Pavillon an der Expo in Brisbane. Ener- gieverschwendung Pavillon suisse de l'EXPO de Brisbane. Promotion du gas- pillage d'énergie
Le pavillon suisse de l'exposition de Brisbane contiendra, dans une région chaude, un pavillon de ski artificiel. Que pense le Conseil fédéral de l'image que donne un gaspillage d'énergie aussi patenté, financé par la Confédération, à l'heure où le Conseil fédéral prône des économies d'é- nergie?
M. Felber, conseiller fédéral: Il est exact que notre pavillon contient, entre autres, une petite piste de ski d'une longueur de 40 mètres, avec une dénivellation de 8 mètres. Ces dimensions sont modestes. La neige utilisée est artificielle, ce n'est pas un canon à neige qui la fournit; elle est produite sur une base chimique, à Brisbane même. La matière pre- mière, une fois déposée sur la piste, ne devra plus être renouvelée pendant toute la durée de l'exposition. La neige est maintenue en bonne condition par un système de tuyau- terie réfrigérante, comparable à ceux que l'on utilise dans un réfrigérateur ou pour une patinoire. En comparaison avec la demande d'énergie globale du pavillon, - air condi- tionné, illumination, téléphérique, cuisines du restaurant, ordinateurs du stand d'information - le coût énergétique de la piste de ski est tout à fait minime. Certes, vous avez raison, il peut paraître un peu osé, même douteux, de permettre, aux antipodes, dans une région chaude, de prati- quer le ski. Je peux cependant vous assurer que c'est précisément cet élément surprenant et surréaliste qui, avant même l'ouverture de l'exposition, a provoqué un intérêt très grand auprès du public australien pour le pavillon suisse de Brisbane.
M. Brélaz: On peut se demander si les Australiens savent que la Nouvelle-Zélande n'est qu'à 2000 km et que l'on peut très bien y skier sans venir en Suisse.
La question fondamentale concerne les aspects para- doxaux, peut-être qu' à l'avenir, on va nous demander 10 millions de francs - comme dans le cas présent - pour, lors d'une future exposition, aller faire des démonstrations de réfrigérateurs au Groenland.
Dans ces conditions, je demande à Monsieur le conseiller fédéral Felber si, dorénavant, dans les projets d'expositions mondiales, on pourrait nous tenir au courant de ce qu'il est prévu de faire dans les grandes lignes, avant de voter les crédits.
M. Felber, conseiller fédéral: M. Brélaz me surprend un peu, dans la mesure où j'ai découvert, après lui, que ces éléments concernant l'exposition de Brisbane figuraient dans le mes- sage. Par conséquent, j'ai l'air mieux renseigné que lui qui l'a lu quelques mois avant moi. Je peux simplement lui rappeler qu'il n'y a pas de canons à neige, que l'autorité fédérale australienne de la santé a examiné de très près les moyens que nous utilisions et que, d'autre part, Monsieur Brélaz, l'élément intéressant, c'est que le froid créé par cette piste de neige nous fera faire des économies sur la climati- sation de l'ensemble du pavillon suisse.
Frage 33: Fäh. Ereignisvorsorgeverordnung Ordonnance sur la prévention des pollutions accidentelles
Im Nachgang zum Chemie-Brandfall von Schweizerhalle hat der Bundesrat eine Störfallverordnung in Aussicht gestellt. Meines Wissens soll daraus eine Verordnung zur Verhinde- rung und zur Begrenzung der Folgen von ausserordent- lichen Ereignissen (Ereignisvorsorgeverordnung) werden. Da die Kantone, um ihrerseits Katastrophenverhinderung und Katastrophenbewältigung effizient planen und durch- führen zu können, dringend auf diese Verordnung angewie- sen sind, frage ich:
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Fragestunde
Wie ist der Stand der Arbeiten bezüglich Ereignisvorsorge- verordnung?
Bis wann ist mit deren Inkrafttreten zu rechnen?
Bundesrat Cotti: Die Bezeichnung der Verordnung lautet «Ereignisvorsorgeverordnung». Sie wissen, dass sich die genaue Definition noch nicht ergeben hat. Zuerst hat man den Begriff «Störfallverordnung» verwendet, der scheinbar einigen Puristen nicht so sehr gefallen hat. Wir werden uns mit der Definition noch zu befassen haben.
Materiell zu Ihrer Frage: Es ist eine Expertenkommission einberufen worden, die bis - und das ist das Thema Ihrer Frage - zum 30. Juni dieses Jahres zu den Störfallfragen Stellung zu nehmen und Vorschläge zu unterbreiten hat. Im Mittelpunkt der Regelung steht die Risikobeurteilung indu- strieller Tätigkeiten und das Anordnen von Schutzmassnah- men bei erkannten Gefahren.
Ich darf Ihnen sagen, dass schon heute ein reger Gedanken- austausch mit den Vertretern der Kantone in der Experten- kommission selber besteht. Verschiedene Kantone - diese haben aufgrund von Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes spezifische Kompetenzen - haben schon einige Arbeiten zu diesen Fragen eingeleitet, besonders was die Analyse der Risiken betrifft.
Zusammenfassend: Bis Ende Juni Unterbreitung des Entwurfes der Verordnung. Es wird nachher die übliche Vernehmlassung folgen. Wir rechnen mit dem Inkrafttreten bis Mitte des nächsten Jahres.
Frage 34: Günter. Atrazinverbot. Auseinandersetzung Bund-Kanton Bern
Interdiction de l'atrazine. Différend entre la Confédération et le canton de Berne
Die bernische Regierung wünschte ein Verbot von Atrazin in allen Gewässerzonen und im Gewässerschutzbereich A. Warum behindert der Bundesrat diese Bestrebungen, wo doch im Gegenteil eine Ausdehnung einer derartigen Vor- schrift auf die ganze Schweiz wünschenswert wäre?
Bundesrat Cotti: Wie Sie wissen, haben Bundesrat und Experten der Verwaltung, die hier zu urteilen haben, schon oft gesagt, dass ein totales Verbot, wie es der Kanton Bern anstrebt, keine geeignete Massnahme zur Lösung des bestehenden Problems darstellt. Dieses Verbot würde nur dazu führen, dass die Anwender auf andere Stoffe auswei- chen würden, die auf dem Markt erhältlich und nach heuti- gen Kenntnissen nicht weniger bedenklich sind. Ein Verbot auch dieser Stoffe würde die chemische Unkrautbekämp- fung in diesem Bereich überhaupt in Frage stellen.
Die Lösung des Bundesrates scheint eindeutig zweckmässi- ger zu sein. In einem ersten Schritt werden Anwendungsbe- schränkungen mittels Auflagen für jeden landwirtschaftli- chen Hilfsstoff im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nach Artikel 22 der Stoffverordnung verfügt. Diese Auflagen füh- ren zu einer nach Ort und Jahreszeit differenzierten Anwen- dung von Atrazin in geringen Dosen und somit zu einer Entlastung der Umwelt, und zwar derart, dass für die Gesundheit des Menschen keine Gefahr besteht. Eine entsprechende Verfügung wurde vom Bund - wie Sie wis- sen - im Mai 1987 erlassen. Den Kantonen steht es frei, nach geltender Gesetzgebung auch weitere Schritte zu unter- nehmen.
Günter: Erste Frage: Herr Bundesrat, wäre es also möglich, dass der Kanton Bern im Rahmen seiner Gesetzgebung ein weitergehendes Verbot erlässt?
Zweite Frage: Es gibt seit zwei Jahren eine Diskussion zwischen dem BUS - Bundesamt für Umweltschutz - und den SBB bezüglich der Anwendung des Atrazins. Offenbar gibt es verschiedene Meinungen. Wird dieser Dialog dem- nächst abgeschlossen, und gedenkt der Bundesrat zu inter- venieren, damit man bald zu einer konstruktiven Lösung kommt?
Bundesrat Cotti: Zur ersten Frage: Ich werde noch abklären lassen, ob ein totales und absolutes Verbot von seiten eines Kantons möglich sei. Ich glaube, dass dem nicht so ist; deshalb habe ich von weitergehenden Massnahmen gespro- chen.
Das Gespräch mit den SBB wird unter den Gesichtspunkten, die ich vorangehend erwähnt habe, weitergeführt.
Frage 35:
Nussbaumer. Arbeit der Eidg. Kommission für die berufli- che Vorsorge an einem Modell für den Erwerb von Wohnei- gentum
Accès à la propriété de logements. Propositions de la Commission fédérale de la prévoyance professionnelle
Anlässlich der Stellungnahmen zu den Motionen Früh und Nussbaumer über die Wohneigentumsförderung und das Mietervorkaufsrecht erklärte der Bundesrat, die obige Kom- mission arbeite an einem Modell der gebundenen Selbstvor- sorge, das den Erwerb von Wohneigentum und die Amorti- sation bestehender Hypothekardarlehen zum Gegenstand habe.
Wie weit sind diese Arbeiten seit August 1986 gediehen?
Bundesrat Cotti: Herr Nussbaumer, Sie haben recht. Der Entwurf, auf den Sie sich beziehen, ist den Kantonen und Verbänden im Rahmen der üblichen Vernehmlassung zuge- stellt worden. Diese Vernehmlassung hat ganz entgegenge- setzte Gesichtspunkte aufgezeigt: Einerseits eine totale Opposition von seiten der Kantone; diese sind auch vom finanzpolitischen Standpunkt verständlicherweise nicht sehr offen gegenüber Steuererleichterungen, die ja hier im Vordergrund stehen.
Andererseits ist von seiten der meisten Parteien und der wichtigsten Verbände grosse Offenheit gegenüber den Vor- schlägen des Departementes gezeigt worden.
Es ist eine Gratwanderung, zwischen so entgegengesetzten Standpunkten zu entscheiden. Heute habe ich vom entspre- chenden Amt Ideen zum weiteren Vorgehen erhalten. Ich werde mir, Herr Nussbaumer, Zeit nehmen, um die Frage gründlich zu überprüfen.
Meine Vorschläge werden auf alle Fälle in den nächsten Monaten dem Bundesrat unterbreitet werden.
Frage 36: Rüttimann. Listerienbakterien im Käse Listériose
Die Diskussionen um die Listerienkontamination beim schweizerischen Qualitätsprodukt «Vacherin Mont d'Or» scheint sich nach monatelangem Hin und Her wieder zu beruhigen. Dies darf uns jedoch nicht dazu veranlassen, einfach zur Tagesordnung überzugehen, sondern die Leh- ren daraus zu ziehen.
Infolge Informations- und Kompetenzschwierigkeiten zwi- schen dem Bundesamt für Gesundheitswesen und den kan- tonalen Aemtern für die Lebensmittelkontrolle ist das Pro- blem unnötig dramatisiert worden. Daraus ist nicht nur den Vacherin-Herstellern, auch der gesamten inländischen Käsewirtschaft wie der Milchrechnung unwiderbringlicher Schaden erwachsen. Die kürzlich in Genf abgehaltene Expertenkonferenz des WHO hat festgestellt, dass die getroffenen Massnahmen (ausser beim Vacherin) unverhält- nismässig waren.
Hat der Bundesrat bereits die entsprechenden Konsequen- zen gezogen, und ist er bereit, eine unabdingbare Koopera- tion zwischen Bund und Kantonen, Forschungsanstalten und Fachorganisationen für die Zukunft durchzusetzen?
Bundesrat Cotti: Hätten Sie diese Frage im Monat Dezember gestellt, Herr Rüttimann, wäre es im Rat bei der Beantwor- tung der Frage viel weniger ruhig gewesen als in diesem Moment. Alles geht vorüber in diesem Leben, auch die Dramatik betreffend diese Frage scheint sich mindestens teilweise gelegt zu haben.
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Zuerst muss ich festhalten, dass sich die damals getroffenen Vollzugsmassnahmen nach gründlicher Betrachtung als notwendig, verhältnismässig und der Situation angepasst erwiesen haben. Selbstverständlich ist in den Fragen der Lebensmittelgesetzgebung die Kompetenzverteilung zwi- schen Bund und Kantonen bei weitem nicht gelöst. Ich habe beantragt, die bereits für die erste Hälfte dieser Legislatur vorgesehene Revision des Lebensmittelgesetzes schneller an die Hand zu nehmen. Eine Arbeitsgruppe sollte mögli- cherweise schon im Verlauf dieses Jahres zu einem defini- tiven Entwurf an den Bundesrat gelangen, dies auch mit dem Ziel, die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen besser zu regeln. Ich hoffe sehr, dass diese Frage von seiten des Parlamentes offen und den Notwendig- keiten der modernen Zeit entsprechend gelöst werden kann. In der Vernehmlassung, die vor zwei oder drei Jahren statt- gefunden hat, wurden seitens der Kantone die grössten Vorbehalte in bezug auf eine noch so geringfügige grössere Konzentration der Kompetenzen beim Bund geäussert. Es trifft nicht zu, dass die Experten der WHO in Genf die Massnahmen der Schweiz als unverhältnismässig betrach- tet hätten. Die Schweiz hat im Gegenteil an der Genfer Versammlung eine wesentliche Rolle gespielt. Ich wage die Behauptung, dass die Feststellung dieses Uebels zu einer Sensibilisierung auf internationaler Ebene geführt hat. Dass sich die Situation beruhigt hat, zeigt auch die Tatsache, dass die inzwischen vom Departement und mir selber angeregten Kontaktgruppen mit interessierten Kreisen der Landwirt- schaft diese Frage in einem ruhigeren Klima besprechen konnten, als dies in den Monaten November und Dezember möglich war.
Frage 37: Hänggi. Verbot von PVC Interdiction du PVC
Gemäss der Luftreinhalteverordnung müssen bis 1991 alle Kehrichtverbrennungsanlagen mit Rauchgaswaschanlagen ausgerüstet sein. Damit wird die Entsorgung von PVC weit- gehend gelöst, weil dann bei der Verbrennung die entspre- chenden Grenzwerte wesentlich unterschritten werden. Zudem ist der Anteil von PVC in den letzten zwei Jahren stark gesunken.
Erachtet es der Bundesrat trotzdem weiterhin für nötig, ein Verbot für PVC zu erlassen?
Bundesrat Cotti: Herr Hänggi, im Rahmen einer Ihnen sicher bekannten freiwilligen Vereinbarung haben Handel und Industrie seit 1985 die Verwendung von PVC in kurzlebigen Konsumgütern, insbesondere Verpackungen, um wesentli- ches gesenkt. Mit Ausnahme der aus Frankreich importier- ten Mineralwasser in PVC-Gebinden verbleiben im Moment keine bedeutenden und leicht substituierbaren Anwendun- gen dieses Materials. Ein Verbot steht im Moment also nicht zur Diskussion, unter der Voraussetzung, dass die mit gros- sen Anstrengungen erreichten Reduktionen auch in Zukunft beibehalten werden.
Frage 38: Morf. Auflösung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) Suppression de l'Office fédéral des forêts et de la protec- tion du paysage
Der Bundesrat - war zu lesen - prüfe einen Vorschlag von seiten allseits geschäftigter Wirtschafts- und Verwaltungs- prüfer, nämlich eines der hinsichtlich des Waldsterbens besonders wichtigen Bundesämter, jenes für das Forstwe- sen, aufzulösen.
Ist der Bundesrat der Meinung, die Verwaltungsprüfer hät- ten so wirkungsvolle Lösungen punkto Waldsterben und Unwetterfolgen gefunden, dass sich ein Bundesamt für Forstwesen erübrige?
Bundesrat Cotti: Frau Morf stellt die Frage, ob der Bundes- rat der Meinung sei, die «Verwaltungsprüfer» hätten so
wirkungsvolle Lösungen punkto Waldsterben und Unwetter- folgen gefunden, dass sich ein Bundesamt für Forstwesen erübrige. Ich möchte Frau Morf die Gegenfrage stellen, ob sie glaube, diese wesentlichen Fragen liessen sich mit dem Verbleiben einer Organisationsstruktur lösen.
Die von Frau Morf als «Verwaltungsprüfer» bezeichneten Personen stehen heute bei dieser Frage nicht zur Diskus- sion. Ich selber bin an einer Ueberprüfung der Strukturen des EDI - von dem übrigens auch im Parlament x-mal gesagt worden ist, es sei zu einem fast unüberblickbaren Monsterdepartement geworden - interessiert. Ich bestätige das Bild aufgrund meiner einjährigen Erfahrung. Deshalb habe ich auch selber die Ueberprüfung dieser Strukturen veranlasst. Ich darf Sie versichern, dass in bezug auf das Amt, das Sie besonders interessiert, überhaupt noch kein Entscheid gefällt worden ist. Wir überprüfen diese Frage. Eines möchte ich Frau Morf so oder so bestätigen: dem Wald werden wir - im EDI und im Bundesrat - immer mehr Bedeutung zumessen, wo auch immer die Behandlung sei- ner Probleme sich befindet. Das sind keine leeren Erklärun- gen. Sehen Sie sich einmal unsere Programme der nächsten Jahre an! Lesen Sie in einigen Monaten den Entwurf über ein neues Waldgesetz! (Wir werden ihn vor dem Sommer präsentieren!) Schauen Sie sich die Zahlen an, die der Bundesrat in seiner Finanzplanung in den nächsten Jahren mit dem Konsens des Parlamentes dem Wald widmen möchte! Diese Zahlen verdoppeln sich in wenigen Jahren.
Frau Morf: Ich danke Ihnen für Ihre Auskünfte. Sie müssen aber verstehen, dass wir in grosser Besorgnis sind. Sie haben ja auch Briefe erhalten von der Konferenz der kanto- nalen Forstdirektoren, des Schweizerischen Verbandes für Waldwirtschaft und des Schweizerischen Forstvereins, worin betont wird, dass es wichtig ist zu konzentrieren und zu koordinieren und dass die beste Wirkung nur dadurch erreicht wird, wenn diese Bemühungen irgendwo zentrali- siert sind, nämlich im Bundesamt für das Forstwesen.
Aber es kommt noch etwas Weiteres dazu, und das ist meine Zusatzfrage: Welche Auswirkungen hat denn diese Verunsi- cherung punkto Existenz des Bundesamtes für Forstwesen? Sie haben ja auch jetzt noch keine genaue Antwort gegeben, wie es weitergeht. Welche Auswirkungen hat die Verunsi- cherung auf das Personal dieses Bundesamtes und auf dessen dringliche Arbeiten - wie Sie ja ebenfalls betonen - mit den grossen Problemen des Waldsterbens, mit dem Waldgesetz und mit dem Bundesbeschluss für dringliche Massnahmen, den wir ja auch zu beraten haben?
Bundesrat Cotti: Die Briefe, die Sie erwähnt haben, habe ich tatsächlich erhalten, Frau Morf. Ich glaube nicht, dass sich irgend etwas in der Verwaltung bewegen kann, ohne dass verständlicherweise von aussen Reaktionen kommen. Aber Sie sind ja ein «beweglicher Geist», und Sie verstehen, dass diese Reaktionen - ich habe noch nicht gesagt, dass diese Massnahme berechtigt sei, sie wird geprüft - nichts verhin- dern dürfen.
Ich darf Ihnen zusichern: Diese Bemerkungen werden alle in die Gedankengänge, die uns zu einem Entscheid führen werden, einfliessen. Es ist auch selbstverständlich, dass ein Amt, welches vielleicht vor seiner Auflösung steht, in eine gewisse Verunsicherung gerät. Ich garantiere Ihnen aber: Die Verunsicherung wird nicht sehr lange dauern. In weni- gen Wochen wird der Entscheid gefallen sein, so dass die unvermeidliche psychologische Unsicherheit sich schnell legen wird.
Zum Schluss wiederhole ich: Der politische Stellenwert des Waldes wird in den nächsten Jahren wachsen.
Frage 39: Ruf. Gemäldesammlung Thyssen in Lugano Collection de tableaux Thyssen (Lugano)
Wie weit sind die, Verhandlungen über die Zukunft der Gemäldesammlung Thyssen-Bornemisza in Lugano fortge- schritten, und zu welchen Ergebnissen haben sie bisher geführt?
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Fragestunde
Bundesrat Cotti: Herr Ruf, ich hätte Ihre Frage kurz beant- wortet, wenn nicht gestern die inzwischen allen bekannt gewordene Meldung aus Lugano gekommen wäre. Darf ich Ihnen zuerst das vorlesen, was ich im Juni letzten Jahres vor diesem Rat erklärt habe:
«Wird der Beschluss von Herrn Thyssen letztlich bedeuten, dass die Sammlung weiterhin in unserem Lande verbleibt? Dies hängt nun ausschliesslich vom Willen des Mäzens ab.» Das müssen wir heute respektvoll klar festhalten.
Seither hat der Bundesrat die grösste Zurückhaltung geübt, in der Meinung, man müsse die Entscheide von Herrn Thys- sen in Ruhe abwarten. Wir haben uns daher in die internatio- nalen Gespräche, die von der Presse - die Rede war dort von Angeboten aus den verschiedensten Ländern - ausge- schlachtet worden sind, nicht einmischen wollen. Wir haben also die im letzten Juni erklärte Zurückhaltung geübt und werden dies auch weiterhin tun.
Die neuesten Mitteilungen zeugen noch nicht von einer definitiven Lösung der Frage. Man kann aber davon ausge- hen, dass die Sammlung auf absehbare Zeit in Lugano bleibt, und damit sind wir vorerst zufrieden. Das Problem ist aber damit noch nicht definitiv gelöst. Wir bleiben daher in ständigem Kontakt mit den Behörden des Kantons Tessin und der Stadt Lugano, um die Situation weiterhin verfolgen zu können. Mehr kann ich Ihnen heute nicht sagen.
Frage 40: Thür. Verschwundenes Plutonium in Würenlingen Disparition de plutonium à Würenlingen
In Würenlingen fehlen bekanntlich seit rund zwanzig Jahren 7 kg Plutonium.
Ich frage den Bundesrat, ob er sich inzwischen bei der Suche dieses hochgefährlichen Materials beteiligt hat.
Bundesrat Cotti: Herr Thür, es trifft nicht zu, dass am EIR je Plutonium in der Bilanz gefehlt hat. Der Sachverhalt ist anders. Das aus dem Betrieb des Diorit-Reaktors des EIR bei Eurochemic wiederaufgearbeitete Plutonium wurde vom EIR mangels Bedarf nicht zurückgefordert. Es wurde daher von Eurochemic anderweitig eingesetzt, wobei das EIR (heute PSI) stets über ein Guthaben für die entsprechende Menge Plutonium verfügte. Nun wird es - wie man mir mitteilt - in die Schweiz zurücktransportiert, da es für ein Forschungsvorhaben benötigt wird.
Thür: Ich bin eigentlich überrascht, dass Sie, Herr Bundesrat Cotti, meine Frage beantworten. Nach meinem Wissen wer- den die Brennstofftransporte durch die Sektion Nuklear- technologie und -sicherung überwacht, welche zum Eidge- nössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement gehört. Aber vielleicht können Sie meine Zusatzfrage den- noch beantworten.
Die von der Sektion Nukleartechnologie durchgeführten Kontrollen sind bekanntlich reine Papierkontrollen. Es wird also über die Verschiebung dieser Nukleartransporte auf Ein- und Ausfuhrpapieren Buchhaltung geführt. Ich frage mich nun, ob angesichts der Ereignisse der letzten Monate solche Papierkontrollen noch genügen; ob das überhaupt so ist, wie Sie es dargestellt haben, dass nämlich das Mate- rial die Schweiz verlassen hat - es wurde ja nur auf dem Papier so deklariert -, oder ob es heute nicht richtig wäre, dass man über solche Papierkontrollen hinausgeht und effektive Stoffkontrollen durchführt.
Ich frage Sie, Herr Bundesrat, ob der Bundesrat in dieser Richtung schon Ueberlegungen angestellt hat.
Bundesrat Cotti: Herr Thur, in der Tat steht Ihre Frage an einer Schnittstelle der departementalen Kompetenzzutei- lung.
Ich möchte Ihre zweite Frage nicht einmal so sehr als Frage, sondern als Anregung zu einer Ueberprüfung annehmen. Mehr kann ich Ihnen nicht sagen.
Frage 41: Buttiker. Internationales Verbandsrecht oder nationales Recht
Droit associatif international ou droit national
Im Entscheid des Berner Richteramtes III erteilte der Amts- richter der gesperrten Sandra Gasser vorsorglich die Start- erlaubnis für das ganze Schweizer Territorium. In einem Superprovisorium verpflichtete das Richteramt III schon vor- her den Internationalen Leichtathletikverband, Sandra Gas- ser auch in allen Ländern der Welt starten zu lassen. Obwohl das Berner Gericht zugunsten der gesperrten Athletin entschieden hatte, setzte sich der Weltverband letztlich fak- tisch durch.
Welches Recht kommt dereinst zur Anwendung, wenn ein von einem internationalen Verband mit Sitz in der Schweiz bestrafter Sportler gegen den betroffenen Verband klagt?
Bundesrätin Kopp: In einem Zivilprozess über die Verlet- zung des Persönlichkeitsrechts eines Sportlers mit Wohn- sitz in der Schweiz sowie allenfalls daraus resultierenden vermögensrechtlichen Ansprüchen gelangt schweizerisches Recht zur Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der internationale Verband Sitz in der Schweiz oder im Ausland hat. In einem Prozess vor einem schweizerischen Gericht kann das Recht des internationalen Verbandes nur soweit zur Anwendung gelangen, als es nicht gegen zwingende Bestimmungen der schweizerischen Rechtsordnung ver- stösst. Zu beachten sind insbesondere Artikel 28ff des Zivil- gesetzbuches.
Zur endgültigen Beurteilung dieser Frage sind jedoch die Zivilgerichte zuständig. Inwieweit ein schweizerisches Urteil im Ausland auch durchgesetzt werden kann, richtet sich in erster Linie nach allfälligen Staatsverträgen. Fehlen staats- vertragliche Abmachungen, so ist das Recht des Landes massgebend, in welchem das Urteil vollstreckt werden soll. Herr Büttiker, Sie haben mit Ihrer Frage ein sehr schwieriges international-privatrechtliches Problem angesprochen, das ich in einer mündlichen Fragestunde nicht umfassend beantworten kann. Aber selbstverständlich steht Ihnen das Bundesamt für Justiz, Sektion internationales Privatrecht, gerne noch für weitere Fragen zur Verfügung.
Frage 42: Hess Peter. Ausschaffung der Familie Musey. Gutachten Fleiner
Expulsion de la famille Musey. Expertise Fleiner
Die jurassische Regierung hat nach der Ausschaffung der Familie Musey den Freiburger Staatsrechtler Prof. Thomas Fleiner mit der Ausarbeitung eines Gutachtens betraut. Flei- ner kommt darin zum Schluss, dass sich der Bund mittels Verfügung an die Kantonsregierung hätte wenden müssen; das Fernschreiben des Delegierten für das Flüchtlingswesen an die Kantonspolizei sei nicht korrekt. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?
Bundesratin Kopp: Nein, Herr Hess, der Bundesrat teilt diese Auffassung nicht. Zuständig für den Vollzug der vom Bund angeordneten Wegweisung ist nach Artikel 15 ANAG die kantonale Fremdenpolizei. Nach dem Organisationsrecht des Kantons Jura ist das die «Section de l'état civil et des habitants». Diese Section vollzieht insbesondere die rechts- kräftigen Entscheide im Asylbereich.
Artikel 15 ANAG und die Kompetenzordnung des Kantons Jura verlangen - im Gegensatz zur Ansicht von Herrn Pro- fessor Fleiner - vom Delegierten für das Flüchtlingswesen nicht, er müsse sich für den Vollzug an die kantonale Regie- rung wenden. Erachtete sich die vom Delegierten angegan- gene kantonale Behörde als nicht allein zuständig, wäre es an ihr gewesen, die Angelegenheit weiterzuleiten oder Wei- sungen der Regierung einzuholen.
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Heure des questions
Frage 43: Allenspach. BVG. Integrale Freizügigkeit Prévoyance professionnelle. Libre passage
Das EJPD hat eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einge- setzt, die bis Ende 1989 Vorschläge zu einer Verwirklichung der integralen Freizügigkeit für die berufliche Vorsorge zu unterbreiten hat.
Ist diese Arbeitsgruppe auch beauftragt, gleichlautende Vor- schläge für die bei den Bundespensionskassen Versicherten auszuarbeiten ?
Bundesrätin Kopp: Ich kann die Frage von Herrn Allenspach mit einem klaren Ja beantworten. Mit der Einführung des BVG wurde auch Artikel 342 des Obligationenrechtes revi- diert. Dort wird ausdrücklich vorgeschrieben, dass die privatrechtlichen Bestimmungen über die Zweite Säule für den Bund wie für die Kantone verbindlich sind. Es besteht nach Auffassung des Bundesrates kein Anlass, von diesem Grundsatz abzukommen.
Allenspach: Die Freizügigkeitsregelung des Bundesperso- nals entspricht zwar rechtlich, d. h. formal, durchaus dem gesetzlichen Minimum - ich betone: dem gesetzlichen Mini- mum - der privaten Pensionskassen. Materiell ist diese Regelung viel schlechter, weil das versicherungstechnische Defizit, das bei den Bundespensionskassen viel stärker ins Gewicht fällt als bei den privaten, hier berücksichtigt und abgezogen werden muss. Deshalb stelle ich die Frage: Wird der Bundesrat weiterhin darauf beharren, dass die Versi- cherten bei den Bundespensionskassen materiell weniger Freizügigkeitsleistungen erhalten, als sie in vergleichbaren Situationen von privaten Pensionskassen erhalten würden? Die Tatsache, dass beide dem Obligationenrecht unterstellt sind, ist nur eine formale Gleichstellung, nicht aber eine materielle.
Bundesrätin Kopp: Herr Allenspach, das ist eine der Fragen, . welche die im letzten Februar eingesetzte Arbeitsgruppe noch genauer abklären muss. Ich kann Ihnen heute noch keine definitive Antwort darauf geben.
Frage 44: Braunschweig. Bericht zum Zivilschutz-Einsatz bei zivilen Katastrophen Protection civile. Intervention en cas de catastrophes
Vor Jahresfrist wurde die Arbeitsgruppe Mumenthaler mit dem Auftrag eingesetzt, den Zivilschutz-Einsatz bei zivilen Katastrophen abzuklären. Wann soll dieser Bericht dem Parlament und der Oeffentlichkeit zugeleitet werden? Warum ist die Information im Bereich des Zivilschutzes entgegen den bundesrätlichen Zusagen so zurückhaltend?
Bundesrätin Kopp: Herr Braunschweig, die Arbeitsgruppe - sie ist übrigens nicht vom Parlament, sondern von meinem Departement aus eigener Initiative eingesetzt worden - hat Ende des vergangenen Jahres ihren Bericht mit Anträgen und Empfehlungen abgeliefert. Das Departement hat den Bericht in der Zwischenzeit sorgfältig geprüft. Es bereitet gegenwärtig die Umsetzung der Anträge und Empfehlungen in konkrete Massnahmen und die Bearbeitung von Fragen, welche über die eigentliche Nothilfe hinausgehen, gründlich vor.
Das Parlament wird zu gegebener Zeit einen umfassenden Bericht erhalten, den der Bundesrat mit der Annahme des Postulates Auer vom 17. Dezember 1986 in Aussicht gestellt hat.
Sowohl über den Bericht der von mir eingesetzten Arbeits- gruppe als auch über die konkreten Massnahmen und die weitere Bearbeitung offener Fragen wird im Rahmen einer Pressekonferenz orientiert, die voraussichtlich im April statt- findet.
Question 46: Salvioni. Fluglinie Lugano-Rom Ligne aérienne Lugano-Rome
En ma qualité de président de la députation tessinoise au Conseil national, je me permets de demander au Conseil fédéral de bien vouloir mettre un point final aux négocia- tions en cours, en vue de permettre l'extension jusqu'à Rome de la ligne aérienne Lugano-Agno, qui est exploitée par la compagnie Crossair.
L'importance de cette liaison pour toute la Suisse et plus particulièrement pour le canton du Tessin, sur les plans culturel et économique, apparait clairement.
Question 47: Cavadini. Flugverbindung Lugano-Rom Ligne aérienne Lugano-Rome
Une demande tendant à obtenir une liaison aérienne entre Lugano et Rome a été déposée en septembre 1986. Il s'agit là d'une requête d'un grand intérêt pour les relations écono- miques et culturelles entre le Tessin et l'Italie, qui a été appuyée par le Conseil d'Etat tessinois, par la députation tessinoise aux Chambres fédérales (laquelle a adressé ces derniers jours une lettre au Conseil fédéral), par les organi- sations économiques tessinoises, par l'Office tessinois du tourisme et, en tout cas, deux fois par la Conférence perma- nente des Chambres de commerce suisses et italiennes des zones frontalières.
Le Conseil fédéral entend-il intervenir en vue d'accorder finalement à la compagnie Crossair la concession de la ligne aérienne Lugano-Rome déjà à partir du printemps 1988, en levant les dernières difficultés qui empêchent encore les Tessinois de se rendre dans la capitale italienne sans passer d'abord par Zurich ou Milan.
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat hat Verständnis für diesen Wunsch. So wie es selbstverständlich ist, dass die Romands Paris, die Hauptstadt ihrer Sprachkultur, von Genf aus direkt erreichen können, so wie es verständlich ist, dass die Deutschschweizer Direktverbindungen in den deutschspra- chigen Kulturraum haben, so muss es möglich werden, dass die Tessiner neben Venedig und Florenz auch Rom direkt vom Tessin aus erreichen können.
Die heutige Situation ist unbefriedigend. Ein Tessiner, der nach Rom fliegen will, muss heute den Umweg über Zürich machen. Für den Bundesrat sind die Sprachkulturen in unserem Land gleichberechtigt, auch wenn die Bevölke- rungszahlen verschieden sind. Darum ist eine direkte Ver- bindung Lugano-Rom nicht nur ein luftfahrtpolitisches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Problem. Es han- delt sich auch um eine staatspolitische Frage.
In diesem Sinne glaubt der Bundesrat, dass es zur Realisie- rung dieser Linie kommen muss. Noch sind allerdings ver- schiedene heikle Fragen zu lösen. Die Gespräche laufen auf Hochtouren. Wir hoffen aber, Ihnen schon bald Lösungen anbieten zu können.
Frage 48: Günter. Nuklear-Anlagen. Bereits erteilte Bewilligungen Installations nucléaires. Autorisations déjà délivrées
Welche Bewilligungen für noch nicht betriebene nukleare Anlagen und für den Ausbau von in Betrieb befindlichen Anlagen sind bereits von Bundesrat und Bundesbehörden erteilt worden ?
Bundesrat Ogi: Ich erlaube mir, Herr Nationalrat Günter, Ihnen diese Angaben stichwortartig zu geben. Schriftlich wäre es wohl einfacher gewesen.
Es folgt jetzt ein etwas monotoner Marathon nach dem gestrigen im Engadin.
Für Anlagen, die noch nicht in Betrieb sind, wurden bis jetzt folgende Bewilligungen erteilt:
Für das Kernkraftwerk Kaiseraugst: Standortbewilligung vom EVED erteilt 1969, Ergänzung der Standortbewilligung vom EVED erteilt 1972, Rahmenbewilligung vom Bundesrat
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Fragestunde
erteilt 1981 und vom Parlament genehmigt 1985; Rahmen- bewilligung für ein Lager für angereichertes Uran der Kern- kraft Kaiseraugst AG im Paul-Scherrer-Institut in Würenlin- gen vom Bundesrat erteilt 1985 und vom Parlament geneh- migt 1986.
Für das Kernkraftwerk Graben: Standortbewilligung vom EVED erteilt 1972.
Für das Kernkraftwerk Verbois: Standortbewilligung vom EVED erteilt 1974.
Für Anlagen, die in Betrieb sind, wurden folgende Bewilli- gungen erteilt:
Für das Kernkraftwerk Mühleberg Bewilligung für die Erwei- terung des Zwischenlagers für radioaktive Abfälle vom EVED erteilt 1983. Die Erweiterung ist abgeschlossen. Bewil- ligung für Bau und Betrieb des Notstandssystems «Suzanne» vom EVED erteilt 1984. Der Bau des Notstands- systems ist im Gange.
Für die Kernkraftwerke Beznau I und II: Bewilligung für Bau und Betrieb je eines Notstandssystems «Nanno» vom Bun- desrat erteilt 1987, Vorarbeiten für den Bau sind im Gange. Schliesslich für das Kernkraftwerk Gösgen: Bewilligung für die Erhöhung der thermischen Leistung auf 3002 Megawatt vom Bundesrat erteilt 1985. Die Leistungserhöhung ist abge- schlossen.
Question 49; Spielmann. Leistungen der PTT Prestations des PTT
La dégradation continuelle des conditions de travail dans l'administration des PTT, en raison principalement des salaires non concurrentiels et de la pénurie de personnel qui en résulte, se répercute de manière défavorable sur les prestations des PTT. Des guichets restent fermés, la distri- bution doit être assurée par un nombre toujours plus élevé d'auxiliaires avec une formation sommaire, les cadres sont insuffisants, etc.
L'urgence de la situation a été une nouvelle fois mise en évidence par la manifestation de Lausanne.
Le Conseil fédéral va-t-il enfin prendre les mesures qui s'imposent pour permettre aux PTT d'offrir à leurs employés des conditions salariales concurrentielles afin d'assurer un service public répondant aux besoins de la population et de l'économie ?
Bundesrat Ogi: Herr Spielmann, erlauben Sie mir, dass ich zuerst eine Lanze für die PTT breche. Die Leistungen sind nicht so schlecht, wie Sie das darstellen. Aber es gibt tat- sächlich Probleme. Es gibt personelle Engpässe - da haben Sie recht -, vor allem in den Ballungszentren. Der Bundesrat sieht die Probleme und hat bereits Massnahmen eingeleitet, so in Genf. Dort erhält das Bundespersonal jährlich 2000 Franken mehr sowie einen Mietzinszuschuss, wenn eine ausserordentlich teure Wohnung gemietet werden muss. Diese Massnahmen haben bereits Früchte getragen. Vor allem bei den PTT konnte die Personallage etwas entschärft werden.
Dazu will der Bundesrat das Bundespersonal - wie Sie wissen - besserstellen. Davon würden natürlich auch die PTT-Beamten und PTT-Angestellten profitieren. Stichworte dazu: Revision der Aemterklassifikation, also lineare Erhö- hung der Besoldungen um zwei Prozent, dann Anpassung bei Ortszulagen und vor allem Ausrichtung von Sonderzu- schlägen wie eben in Genf, eine einmalige Zulage von 600 Franken im kommenden Herbst usw.
Das PTT-Personal würde somit fünf Prozent mehr verdie- nen. Dies sollte doch eine gewisse Entspannung an der Personalfront bringen. Dies sind die Vorschläge des Bun- desrates. Der Ball liegt jetzt bei Ihnen. Sie müssen am kommenden Mittwoch darüber befinden.
M. Spielmann: Je voudrais rappeler simplement que la situation s'est effectivement quelque peu détendue après les prestations offertes au cours de l'année passée, mais dans le courant 1987, il y a quand même eu à Genève 248 démis- sions dans les PTT. La situation reste grave et il n'est pas
juste de dire que les prestations n'en subissent pas les conséquences. Il suffit de poser la question dans les sec- teurs économiques de la région genevoise, il y a effective- ment un problème très important.
D'ailleurs, on apprend par exemple en lisant un journal français que les PTT suisses vont engager des agents fronta- liers pour venir à la rescousse des postes. Il s'agit de recruter des employés des postes auxiliaires de la région Rhône-Alpes dont les contrats viennent à expiration et qui ne sont pas renouvelables. On peut lire: «Ainsi les PTT engagent les laissés-pour-compte de la poste française.» Il y a donc véritablement un problème de personnel. Les propositions formulées peuvent aller dans le sens d'une amélioration, mais elles sont malgré tout beaucoup trop timides. Le ras-le-bol dans les PTT est aujourd'hui tel que si l'on ne prend pas d'urgence des mesures pour répondre à ces besoins on va au-devant de situations encore plus difficiles.
C'est vrai, la balle est dans le camp du Conseil national et j'espère que les votes de cette semaine permettront de répondre aux besoins constatés. Cependant, je considère que le Conseil fédéral doit poursuivre l'effort commencé et donner aux PTT suisses les moyens de remplir leur mission de service public.
Bundesrat Ogi: Ich stelle fest, dass Herr Nationalrat Spiel- mann keine Zusatzfrage gestellt hat, deshalb brauche ich auch keine Zusatzangaben zu machen.
Frage 50: Scheidegger. Verzinsbare PTT-Salärkonti Comptes-salaire des PTT. Versement d'intérêts et décou- vert autorisé
Die Generaldirektion der PTT beabsichtigt, einen neuen Postcheckkonto-Typ zu schaffen. Als Neuerung sollen die Guthaben auf diesen Konten verzinst werden. Auch soll die Möglichkeit geschaffen werden, solche Konten zu über- ziehen.
Es liegt auf der Hand, dass die PTT mehr und mehr zu einer Parabank mit rund 4000 Schaltern in der Schweiz werden, mit allen Vorteilen einer Monopolstellung. Speziell betroffen würden natürlich diejenigen Banken, die sich relativ stark über das breite Publikum finanzieren, also die Kantonalban- ken und Regionalbanken.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Reali- sierung dieses PTT-Projektes ordnungspolitisch und volks- wirtschaftlich wenig sinnvoll ist?
Bundesrat Ogi: Ich verstehe die Sorge von Nationalrat Scheidegger und vor allem die Sorge der Kantonal- und Regionalbanken. Aber man muss sehen, dass die PTT in einem zunehmend härteren Wettbewerb stehen. Die Zahl der neueröffneten Postcheckkonti geht zurück, dies wegen der erfolgreichen Politik der Banken mit ihren multifunktio nalen Salärkonti zum Sparheftzins. Die PTT sollten also in dieser Situation reagieren können, denn die Postcheck- Gelder finanzieren ganz erheblich die PTT-Bauten und die PTT-Anlagen.
Das Konto ist in der heutigen Zeit der Kristallisationspunkt aller moderner Kapitaltransaktionen. Ein leistungsfähiger Postcheckdienst ist mit anderen Worten eingebettet in die ganze Palette der übrigen Dienstleistungen, die zum Teil dem Wettbewerb angepasst werden. Der Zins ist da nur ein Punkt im Wettbewerb. Zum modernen Zahlungsverkehr gehören z. B. auch Ausgabe von Bargeld an Automaten rund um die Uhr, Abgabe von garantierten Checks und auch eine technisch bedingte Ueberzugsmöglichkeit.
Herr Nationalrat Scheidegger, eine klare Trennung - hier PTT, hier Banken - ist heute nicht mehr möglich. Im übrigen ist die Verzinsung von Postcheckguthaben nichts Neues. Sie bestand schon früher, während Jahrzehnten. Die Frage der verzinsbaren PTT-Salärkonti wird der Bundesrat gemäss Kompetenz Postverkehrsgesetz im Verlaufe dieses Jahres entscheiden. Es ist also noch nichts Definitives entschieden worden.
34-N
N 14 mars 1988
266
Heure des questions
Aber etwas Grundsätzliches möchte ich Ihnen schon noch sagen, Nationalrat Scheidegger: Jede Frage in bezug auf die PTT berührt nahezu immer ein Problem. Sollen die PTT ein modernes, ein offensives Unternehmen sein mit Managern, die sich etwas einfallen lassen, die sich vor dem Kunden bewähren wollen? Oder sollen die PTT ein unbeweglicher Verwaltungsapparat sein, ein Koloss, vom Staub der Büro- kratie eingehüllt, gefesselt durch Behinderungen, die ihnen die Politik auferlegt? Wir müssen uns bald einmal entschei- den, wofür wir optieren wollen.
Ich persönlich glaube, dass moderne, tatkräftige PTT- Betriebe, kreative Unternehmen, uns allen viel dienlicher sind.
Scheidegger: Sie können sich vorstellen, dass ich nicht ganz befriedigt bin, und da es hier um Milliarden geht, die dann in andere Kanäle fliessen als in die traditionellen Bankkanäle, muss ich deutlich fragen: Ist der Bundesrat geneigt, grünes Licht für diese doch eher «kalte» neue staatliche Para-Bank zu geben?
Bundesrat Ogi: Zur Bemerkung «Milliarden»: Es würden etwa 2 bis 3 Milliarden verzinst. Aber es bestimmen sieben Kollegen, und die sieben Kollegen haben - wie ich ausführte - noch nicht entschieden.
Frage 51: Loretan. Verzicht auf Wasserkraftnutzung. Abgeltung Renonciation à utiliser des forces hydrauliques. Indem- nisation
Am 1. Oktober 1987 überwies der Nationalrat mein Postulat (85.913), mit welchem der Bundesrat ersucht wird, mit den Kantonen, in denen Wasserkraftwerke mit zu erwartenden schwerwiegenden Eingriffen in Landschaft und Umwelt geplant bzw. projektiert sind, eine Lösung zur Schaffung von Abgeltungsfonds zu erarbeiten. Daraus sollen Gemein- den «entschädigt» werden, welche aus Landschafts- und Umweltgründen auf die energetische Nutzung von Gewäs- sern verzichten bzw. unter Verzicht geraten (Beispiel: Die Greina-Gemeinden Sumvitg und Vrin).
Die Verzichts- und Abgeltungsmotion «Kaiseraugst» gibt dem Anliegen des erwähnten Postulates erhöhte Aktualität. Welchen Fahrplan hat der Bundesrat für seine Verhandlun- gen mit den Kantonen aufgestellt, und mit welchen Kanto- nen gedenkt er in erster Linie zu verhandeln?
Bundesrat Ogi: Herr Loretan, der Bundesrat geht Ihrer Frage nach. Aber zuerst muss man wissen, wo überhaupt proble- matische Projekte geplant sind, wo allenfalls Landschaft und Umwelt beeinträchtigt werden könnten. Deshalb führt das EVED, mein Departement, in der ersten Jahreshälfte 1988 vorerst bei allen Kantonen eine Umfrage durch. In der Folge wird ein Konzept für das weitere Vorgehen festgelegt. Man sieht dann, in welchem Kanton in erster Linie Probleme entstehen könnten. Mit den entsprechenden Kantonen wer- den wir dann verhandeln.
Loretan: Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für seine an sich - vom Standpunkt der betroffenen Verwaltung aus gesehen - klare, saubere Antwort. Ich muss ihn aber fragen, ob denn seine Verwaltung und der Bundesrat selber keine Kenntnis genommen haben von gewissen Berichten, zum Beispiel vom Bericht Broggi, der ja ziemlich viel Staub aufgewirbelt hat, vom Bericht oder von der Liste des Bundesamtes für Wasserwirtschaft, auf der über 50 Projekte für Wasserkraft- werke aufgezählt sind; die Liste könnte sehr bald - ohne weitere Umfragen, wie mir scheint - aufdatiert werden. Ich erinnere auch an die Berichterstattung in der Presse.
Man weiss doch, wo die kritischen Projekte heute geplant und projektiert werden. Ich fände es schade, wenn die relativ kurze Dauer von drei Jahren vertan würde, um verwaltungs- interne Abklärungen und Vorgespräche mit den Kantonen zu führen, die an sich nach meiner Meinung unnötig sind. Glaubt der Bundesrat nicht, man könnte das Verfahren im
Interesse einer föderalistischen Lösung des Abgeltungspro- blemes beschleunigen?
Bundesrat Ogi: Wir haben selbstverständlich Kenntnis von diesen Berichten. Ich habe aber schon am letzten Montag ausgeführt: Wir machen kein «Management by Zeitungsin- terviews». Wir wollen sauber abklären, welche Projekte wann, wie, wo entstehen sollen.
In bezug auf die Abgeltung kann ich nur nochmals bestäti- gen, dass der Bundesrat auf Ihr Postulat seinerzeit eine ablehnende Haltung eingenommen hat, und an dieser Hal- tung - so leid es mir tut, Herr Nationalrat Loretan - hat sich nichts geändert.
Frage 52: Brügger. Autobahnabschnitt N 1. Baubeginn Tronçon d'autoroute Avenches-Faoug. Début des travaux
Einem Zeitungsartikel vom Wochenbeginn zufolge wollen die Waadtländer Behörden noch diesen Frühling, späte- stens aber Anfang Sommer, mit den Bauarbeiten an der N 1 beginnen: Abschnitt Avenches-Faoug. In der Antwort auf eine Motion der LdU/EVP-Fraktion führt der Bundesrat aus: «Mit der Weiterführung von Projektierungsarbeiten sollen indessen keine Sachzwänge geschaffen werden, um die Abstimmung über die vier Initiativen nicht zu beeinflussen.» Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem angekündigten Baubeginn ?
Ist er nicht auch der Ansicht, dass mit einem Baubeginn vor der Abstimmung ein nicht tolerierbares Präjudiz geschaffen wird?
Bundesrat Ogi: Wenn jemand eine Volksinitiative einreicht, kann er damit nicht die Strassenbauprojekte in einer ganzen Region lahmlegen! Die Lancierung einer Initiative hat also keine aufschiebende Wirkung. Da sind sich die Rechtsge- lehrten einig; sonst könnte man ja die Verwirklichung gan- zer nationaler Werke zum vornherein praktisch verunmögli- chen. Deshalb wurden die Projektierungs-, Planungs- und Projektbereinigungsarbeiten für die N 1 auf dem Abschnitt Murten-Avenches zielstrebig weitergeführt.
Rechtlich steht einem Baubeginn nichts mehr im Wege, wenn das in allen Punkten bereinigte und genehmigte Aus- führungsprojekt vorliegt. Herr Nationalrat Brügger, die hän- gige Volksinitiative kann den Bau nicht aufschieben.
Brügger: Zunächst danke ich dem Bundesrat für die Aus- kunft. Meines Erachtens wäre man gut beraten, diese Klee- blatt-Initiative so rasch wie möglich dem Volk zu unterbrei- ten. Wenn einmal Sachzwänge geschaffen sind, hat es wohl keinen Sinn mehr, das Volk hinterher - über eine gegen- standslose Sache! - zu befragen.
Ich stelle die Zusatzfrage: Wann gedenkt der Bundesrat, dem Parlament die entsprechende Botschaft zu unter- breiten?
Bundesrat Ogi: Bei dieser «Kleeblatt»-Initiative sind wir an Termine gebunden. Wir gehen davon aus, dass die Abstim- mung 1990/91 stattfinden kann. Demzufolge hat die Bot -· schaft für die beiden Initiativen 1989/90 bereit zu sein.
Frage 53: Fankhauser. Sprachliche Ungleichheiten Féminisation des noms de métier, fonction, grade ou titre
Sprachlich gesehen ist die bestehende Gesetzgebung heute noch in den meisten Fällen auf den Mann ausgerichtet. Im Bericht über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» vom 26. Februar 1986 sagte der Bundesrat u. a: «Die sprachliche Bereinigung möchten wir jeweils dann vornehmen, wenn der entsprechende Erlass auch aus materiellen Gründen geändert werden muss.» Warum wurde trotzdem ein Entwurf zum Bundesgesetz über das Urheberrecht in Vernehmlassung gegeben, der aus- schliesslich auf den Mann ausgerichtet ist (der Künstler, der Urheber, der Eigentümer, usw.), und wann werden verbindli-
N
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Fragestunde
che Richtlinien die
für geschlechtsneutrale und geschlechtsgerechte Formulierung von Gesetzesbestim- mungen erlassen ?
Bundeskanzler Buser: Es ist absolut verständlich, dass die Frauen in der Gesetzgebung auch auf der Ebene der Spra- che nicht diskriminiert werden wollen. Das Problem der geschlechtsneutralen Gesetzessprache ist aber komplexer, als es auf den ersten Blick scheint, zumal es sich in den verschiedenen Amtssprachen unterschiedlich stellt. Der Bundesrat ist der Auffassung - auch nach Sondierungen bei den parlamentarischen Redaktionskommissionen -, dass die Verwaltung das Problem pragmatisch angehen und dabei auf sprachfremde Elemente und auf Komplizierungen verzichten soll, die die Aufnahme der Texte unzumutbar erschweren würden. Vorerst soll deshalb eine Arbeitsgruppe eine möglichst repräsentative Sammlung von Beispielen anlegen, die zeigen, wie geschlechtsneutrale Formulierun- gen im Einzelfall aussehen können.
Der Abschluss dieser Studie wird bis Ende 1988 erwartet. Diese Sammlung könnte dann als Anhang in die Richtlinien der Gesetzestechnik aufgenommen werden, so dass sie allen Gesetzesredaktoren unmittelbar zur Verfügung steht. Was den Entwurf zum Urheberrechtsgesetz betrifft, wird er nach dem Vernehmlassungsverfahren - in Zusammenarbeit mit der verwaltungsinternen Redaktionskommission - entsprechend überarbeitet.
Question 45: Leuba. Internationales Privatrecht. Referendumsfrist Loi sur le droit international privé. Délai référendaire
En fixant l'échéance du délai référendaire pour la loi fédé- rale sur le droit international privé à des dates différentes pour la partie italophone du canton des Grisons et pour le canton du Tessin d'une part, pour le reste de la Suisse, d'autre part, le Conseil fédéral estime-t-il avoir respecté le principe de l'unité du droit fédéral? Si le canton des Grisons faisait usage de la faculté réservée par l'article 89, 2e alinéa, cst., quel serait le délai?
Bundeskanzler Buser: Der Bundesrat ist überzeugt, mit seiner Antwort auf die Frage von Herrn Nationalrat Salvioni - in der Fragestunde vom 7. März - die Einheit des Bundes- rechts nicht verletzt, sondern im Gegenteil konsequent angewandt zu haben, indem allen Stimmberechtigten die gleiche gesetzliche Referendumsfrist von 90 Tagen gewähr- leistet wird. Zufolge einer Verspätung in der Auslieferung des italienischsprachigen Bundesblattes - und nur dieses Textes - wurde in Anwendung des Verhältnismässigkeits- prinzips der Ablauf der Referendumsfrist für die italienisch- sprachigen Gebiete der Schweiz auf den 4. Mai 1988 erstreckt, so dass keinem Stimmberechtigten die Referen- dumsfrist gekürzt wird. Es bleiben - und zwar gerade durch diese Massnahme - alle Sprachen in der Schweiz einander gleichgestellt, und die Einheit des Bundesrechts - gleiche Anwendung der Referendumsdauer für alle - wird realisiert. Deutsch- oder französischsprachige Stimmberechtigte hin- gegen konnten vom IPR-Wortlaut ab dem nominellen Datum der Veröffentlichung - also vom 12. Januar 1988 an - Kennt- nis nehmen. Sie können demnach vor dem Grundsatz der Einheit des Bundesrechts - Rechtsgleichheit für alle - bona- fide keinen Anspruch auf Verlängerung der Referendums- frist auch für sie ableiten. Solch globaler Verlängerung der Referendumsfrist steht im übrigen auch der klare Wortlaut von Artikel 59 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte entgegen, der von 90 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung spricht.
Der Grosse Rat des Kantons Graubünden setzt sich in seiner grossen Mehrheit aus Vertretern zusammen, die deutscher oder eventuell romanischer, aber nicht italienischer Mutter- sprache sind. Ein allfälliges Bündner Kantonsreferendum könnte deshalb nur als gültig betrachtet werden, wenn es bis zum 11. April erklärt wird. Das gleiche gilt für den Fall, dass das Referendum vom Regierungsrat ergriffen wird, wozu er zwischen den Sessionen zuständig ist.
Ordnungsantrag Stamm
Beschluss des Rates vom 29. Februar 1988
Redezeitbeschränkung
Die Redezeitbeschränkung auf fünf Minuten für Antragstel- ler sei aufzuheben.
Motion d'ordre Stamm
Décision du conseil du 29 février 1988 Limitation du temps de parole
Lever la limitation du temps de parole (5 min.) pour les auteurs de propositions.
Präsident: Da bereits am ersten Sitzungstag zum selben Thema ein Ordnungsantrag gestellt worden ist, der hier diskutiert werden konnte, bitte ich Sie, auf eine Diskussion über diese Frage zu verzichten und nach der Begründung abzustimmen.
Frau Stamm: Am Anfang der Session haben wir beschlos- sen, die Redezeit auch für Antragsteller - statt wie bisher auf zehn Minuten - auf fünf Minuten zu beschränken. Meiner Ansicht nach hat sich in den letzten zwei Wochen gezeigt, dass fünf Minuten - besonders bei anspruchsvollen Themen - nicht ausreichen, um einen Standpunkt zu begründen. Verschiedene Votanten mussten ganze Teile ihrer Ausfüh- rungen weglassen. Je kürzer die Redezeit ist, um so stärker müssen auch komplizierte Sachverhalte simplifiziert wer- den. Hier führt Rationalisierung nicht zur Steigerung der Effizienz, sondern zur Minderung des Gehalts. Wir haben uns da wieder einmal aufgrund angeblicher gelegentlicher Missbräuche zusätzliche Einschränkungen auferlegt.
Am Ende der letzten Woche wurde Kollega Rechsteiner, der seine parlamentarische Initiative begründete, auch wie ein Antragsteller behandelt; es wurde ihm die Redemöglichkeit entzogen, bevor er zehn Minuten gesprochen hatte. Da das Vertreten einer parlamentarischen Initiative nicht reglemen- tiert ist, konnte dieser Entscheid in der Tat so gefällt werden - das zeigt aber vollends, dass wir vor zwei Wochen keine gute Lösung getroffen haben.
Wenn einem gewählten Volksvertreter in einer solchen Situation physisch die Redemöglichkeit entzogen wird, berührt das für mich die politische Kultur dieses Parla- mentes.
Ein Antragsteller oder ein Vertreter einer parlamentarischen Initiative hat ja einen Problemkreis meist intensiv studiert. Seine Ausführungen sind für die Materialien, für die spätere Beurteilung der Beratungen wichtig. Es ist angemessen, ihm wie bisher zehn Minuten zur Verfügung zu stellen. Ueber den ganzen Komplex Redezeit werden wir an ande- rem Ort einmal genauer beraten müssen.
Ich bitte Sie, meinen Ordnungsantrag zu unterstützen.
Bonny: Ich unterstütze den Antrag von Frau Stamm, und zwar aus zwei Gründen:
Wir haben am Anfang der Session diesen Beschluss etwas über das Knie gebrochen. Ich finde es nicht in Ord- nung, dass wir das Geschäftsreglement des Nationalrates ohne schriftliche Unterlagen einfach so von Fall zu Fall etwas abändern.
Hauptgrund ist aber: in den Artikeln 59 und 61 des Geschäftsreglementes des Nationalrates werden Antragstel- ler und Fraktionssprecher gleich behandelt. Die heutige Situation ist die, dass die Antragsteller zu diesen Anträgen weniger lange reden können als die Fraktionssprecher. Da ist etwas nicht mehr ganz im Gleichgewicht. Wir sollten daher dem Ordnungsantrag von Frau Stamm zustimmen.
Präsident: Wenn Sie dem Antrag von Frau Stamm zustim- men, haben die Antragsteller bei Sachgeschäften eine Rede- zeit von 15 Minuten und bei persönlichen Vorstössen eine solche von 10 Minuten, entsprechend den Artikeln 61 und 70 Ihres Ratsreglementes.
Interpellation urgente du groupe socialiste
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N 14 mars 1988
Meinerseits kann ich Ihnen versichern, dass Anträge der Fraktionspräsidentenkonferenz, sofern sie an und für sich gegen Bestimmungen des Reglementes verstossen, Ihnen in Zukunft schriftlich ausgeteilt werden, bevor Sie darüber zu befinden haben.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Stamm Dagegen
88 Stimmen 47 Stimmen
88.323
Dringliche Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Asea Brown Boveri (ABB). Abbau von Arbeitsplätzen Interpellation urgente du groupe socialiste Asea Brown Boveri (ABB). Licenciements
Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1988 Seit Beginn dieses Jahres haben sich die schwedische Firma Asea und die schweizerische Brown Boveri (BBC) zu einem im Elektrobereich weltweit führenden Konzern zusammengeschlossen. Die unterschiedlichen Leistungs- werte (Produktivität, Ertragslage, Forschungseffekte, usw.) und Organisationsstrukturen sollen einander durch Restruk- turierungsmassnahmen angepasst werden. Die diesbezüg- lich schlechtere Kenndaten aufweisende BBC muss sich deshalb dem leistungsstärkeren nordischen Partner anglei- chen.
Die ersten sozialen Folgen dieser Konzentrations- und Straf- fungsbemühungen werden jetzt sichtbar: Nachdem die BBC schon im vergangenen Jahr rund 1000 Stellen gestrichen hat, sollen in den nächsten beiden Jahren nochmals 2500 Arbeitsplätze in der Region Baden-Zürich aufgehoben wer- den. Bei der Begründung durch den Konzern fällt auf, dass primär externe Gründe (Exportbedingungen, Währungssi- tuation, hohe Produktionskosten, Exportrisikogarantie) gel- tend gemacht werden und firmeneigene Fehlentscheide und -einschätzungen nicht zur Sprache kommen.
Es ist aufgrund der Produktivitäts- und Ertragserwartungen der Konzernleitung wahrscheinlich, dass dies nur die ersten Schritte einer weiteren Arbeitsplatzschrumpfung sind. Diese massiven Eingriffe haben nicht nur Folgen für die Firma. Sie treffen eine ganze Region und den Aargau insgesamt. Denn die BBC stellt rund einen Drittel aller regionalen Arbeits- plätze zur Verfügung, und rund 40 Prozent der Bevölkerung in der Umgebung sind direkt oder indirekt vom Geschäfts- gang dieser Firma betroffen. Zwischen dem Konzern und der regionalen Gemeinschaft besteht eine Art Schicksalsge- meinschaft. Die grosse Verunsicherung der ganzen Beleg- schaft ob der unklaren Zukunft und die gestern bekanntge- gebenen Abbaumassnahmen belasten die Wohlfahrt des Ostaargaus massiv. Zudem ist die BBC für die schweizeri- sche Maschinen- und Elektroindustrie lange Zeit eine Art Glanzstück gewesen.
Der Zusammenschluss zwischen der ausländischen Asea und der Brown Boveri ist aller Voraussicht nach nur der Beginn weiterer internationaler Fusionen grosser einheimi- scher Firmen. Im Raum der Europäischen Gemeinschaft nehmen die Zusammenschlüsse seit einiger Zeit stark zu. Der Druck zu Firmenkooperationen steigt in Anbetracht der angekündigten EG-Binnenmarktentwicklungen.
Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie beurteilt der Bundesrat den Arbeitsplatzabbau der schweizerischen ABB und dessen Folgen für die Allgemein- heit kurz- oder längerfristig?
Wurden die zuständigen Bundesbehörden im Rahmen des Zusammenschlusses Asea Brown Boveri und beim gestern angekündigten Arbeitsplatzabbau konsultiert und/ oder informiert? Bei dieser Gelegenheit ist darauf hinzuwei- sen, dass die schwedischen Behörden die geplante Fusion der Asea genehmigen mussten. Die Gewerkschaften nota- bene auch.
Zu welchen Massnahmen sieht sich der Bundesrat ange- sichts der Betroffenheit einer Region und eines Kantons durch diesen grossen Arbeitsplatzverlust veranlasst? Vor allem die 1500 tangierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des industriellen Bereiches können nicht einfach durch andere Betriebe in der Region absorbiert werden.
In einem Schreiben des Präsidenten des Verwaltungsra- tes der ABB an aargauische Parlamentarier wird festgehal- ten, dass die Bedingungen und die Situation der Exportrisi- kogarantie ebenfalls Ursachen der Abbaumassnahmen dar- stellten. Was meint der Bundesrat zu diesem Vorwurf?
Wie stellt sich der Bundesrat ganz generell zu diesen internationalen Fusionen schweizerischer Firmen mit lei- stungsstarken und damit dominierenden ausländischen Konzernen, welche mit einem Teil ihrer Anpassungsmass- nahmen das Gemeinwesen bei uns belasten?
Texte de l'interpellation du 1er mars 1988
Depuis le début de l'année, l'entreprise suédoise Asea et la société suisse Brown Boveri ont fusionné et constituent désormais un des premiers groupes électrotechniques dans le monde. Les critères de rendement (productivité, situation financière, effets de la recherche, etc.) ainsi que les struc- tures d'organisation des deux firmes présentent des diffé- rences et doivent être harmonisées par des mesures de restructuration. La société Brown Boveri qui atteint de moins bons chiffres qu'Asea doit donc s'aligner sur son partenaire suédois qui est plus performant.
Voilà donc que se font sentir les premiers effets, sur le plan social, de ces efforts de concentration et de rationalisation: alors que Brown Boveri avait déjà supprimé un millier d'em- plois l'an passé, on annonce maintenant le licenciement de 2500 autres travailleurs pour les deux prochaines années dans la région de Baden-Zurich. Justifiant cette décision, le groupe invoque en premier lieu des facteurs externes (conditions d'exportation, situation monétaire, coût élevé de la production, garantie contre les risques à l'exportation) mais ne relève aucune erreur de décision ou d'évaluation de la part de l'entreprise. Si l'on considère les perspectives de productivité et de rendement indiquées par la direction du groupe électrotechnique, il est possible que cette contrac- tion des emplois ne s'arrête pas là. Or, les conséquences de ces licenciements massifs ne touchent pas que l'entreprise. C'est toute la région et le canton d'Argovie qui en subissent le contre-coup. Brown Boveri occupe en effet un tiers des travailleurs de la région et environ 40 pour cent de la popula- tion des environs est touchée, directement ou indirectement par la marche de l'entreprise. Le groupe et la région parta- gent en quelque sorte le même sort. L'énorme inquiétude qui pèse sur tout le personnel quant à son avenir et les mesures de compression annoncées hier portent une grave atteinte au bien-être de la population dans tout l'Est de l'Argovie. Pourtant Brown Boveri a été des années durant le fleuron de l'industrie suisse des machines et de l'électro- technique.
Selon toute vraisemblance, le fusionnement entre l'entre- prise étrangère Asea et la société Brown Boveri n'est que le début d'une série d'opérations semblables que devront effectuer des grandes entreprises suisses. Dans la Commu- nauté européenne, les fusions d'entreprises ont fortement augmenté ces derniers temps. La perspective du marché unique européen pousse les entreprises à s'unir.
C'est pourquoi, nous invitons le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure de questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1988 - 14:30
Date
Data
Seite
260-268
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20 016 180
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