Motion Fierz
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l'approvisionnement en pétrole est l'un des secteurs utilisa- teurs les plus monolithiques.
Générateur d'une pollution reconnue par tous les milieux scientifiques, le législateur lui a fixé des contraintes d'épura- tion draconiennes qui, petit à petit, se mettent en place. Dans de nombreux pays, USA, Canada, Italie, la propulsion d'un véhicule automobile, même équipé d'un catalyseur, se fait simultanément par le gaz naturel ou le pétrole. Les problèmes techniques posés par ce double moyen de loco- motion sont résolus à satisfaction et cette diversification connaît un grand succès.
Quand on sait en outre que les émissions dues à la combus- tion du gaz sont nettement inférieures à celles du pétrole, il y a deux raisons essentielles pour favoriser cet autre genre d'énergie fossile, soit:
une diminution de la pollution,
une diversification de notre approvisionnement.
Pour que ce mode de locomotion puisse trouver un créneau d'utilisation en Suisse, il est essentiel que le Conseil fédéral le veuille. La meilleure démonstration consisterait à transfor- mer la flotte de véhicules de nos grandes régies dans un premier temps. Dans un deuxième d'encourager par divers moyens d'autres utilisateurs potentiels.
Ces mesures seraient la traduction réaliste et cohérente d'un discours politique plein de bonnes intentions.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 décembre 1986 Le gaz naturel (méthane), désigné au niveau international par les sigles LNG (Liquefied Natural Gas) ou CNG (Com- pressed Natural Gas), est le principal composant des gaz recueillis dans certaines couches géologiques. On le trouve toutefois aussi dans les bio-gaz émanant des dépôts d'or- dures, des stations d'épuration, etc. La Suisse ne possédant pas de gisements de gaz naturel dignes d'intérêt, la mesure proposée ne saurait réduire notre dépendance de l'étranger et ne constituerait donc pas un moyen judicieux d'accroître la diversification de nos sources d'énergie.
De plus, le gaz naturel ne se prête guère à la propulsion de véhicules automobiles. C'est l'entreposage de ce gaz qui constitue la principale difficulté, puisqu'il nécessite une pression élevée (env. 200 bar) ou une température très basse (- 162 degrés C) et donc des réservoirs coûteux, et aussi volumineux, en raison de son faible pouvoir énergéti- que. Jusqu'à présent, le gaz naturel n'est utilisé comme carburant dans aucun pays d'Europe.
Vu ce qui précède, il n'est pas judicieux de prévoir, dans notre pays, des mesures visant à promouvoir l'utilisation du méthane pour la propulsion de véhicules automobiles.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
M. Martin Jacques: Le Conseil fédéral a traité ce postulat selon une expression française «par-dessous la jambe». En effet, il ne répond que par trois paragraphes à une question qui, aujourd'hui, revêt beaucoup d'importance. On reçoit des rapports pratiquement toutes les semaines concernant la diversification des énergies. Or, lorsqu'on est en posses- sion d'une proposition concrète sur une possibilité de diver- sifier, on ne se donne pas la peine de l'étudier.
Le gaz naturel, que l'on trouve de plus en plus en Europe et qui ne présente aucun problème d'approvisionnement, peut être entreposé de manière tout à fait logique, sans difficulté pratique grâce au progrès technique.
En outre, les Etats-Unis, l'Australie, la Nouvelle-Zélande et le Canada ont démontré qu'il est parfaitement possible d'avoir des voitures équipées d'un moteur consommant de l'es- sence et du gaz, sans rencontrer des problèmes techniques difficiles à résoudre.
Dès lors, je ne comprends pas pourquoi le Conseil fédéral veut refuser ce postulat, alors qu'il tient à diversifier l'utilisa- tion des énergies et que cette proposition entre exactement dans ses vues.
C'est la raison pour laquelle je vous propose de maintenir ce postulat et demande un rapport plus concret et plus objectif sur cet objet.
Bundesrätin Kopp: In der Schweiz finden sich keine Erdgas- vorkommen, so dass die Auslandabhängigkeit der Schweiz nicht verringert würde. Für den Antrieb von Motorfahrzeu- gen ist Naturgas zudem nur wenig geeignet. Die Haupt- schwierigkeit besteht jedoch in der Lagerhaltung dieses Gases, welche bei hohem Druck (etwa 200 bar) oder bei tiefer Temperatur (- 162℃) erfolgt und somit aufwendige und infolge des geringen Energiegehaltes des Gases auch voluminöse Tankanlagen bedingt. Naturgas wird bisher in keinem europäischen Land als Treibstoff verwendet. Das sind die wesentlichen Gründe, weshalb der Bundesrat das Postulat ablehnt.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
41 Stimmen 12 Stimmen
Ueberwiesen - Transmis
87.432
Motion Fierz Motorfahrzeug-Rennen. Verbot Véhicules automobiles. Interdiction des circuits
Wortlaut der Motion vom 9. Juni 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten eine Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes Artikel 52 Absatz 1 vorzulegen, die das bestehende Verbot von Rund- strecken-Rennen mit Motorfahrzeugen generell auf alle Arten von Motorfahrzeug-Rennen ausdehnt.
Angesichts des fortschreitenden Waldsterbens ist eine Reduktion des Verkehrsaufkommens angezeigt, wobei sicher zuerst bei nicht zwingend notwendigen Verkehrsar- ten angesetzt werden müsste.
Texte de la motion du 9 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres fédérales un projet de modification de l'article 52, 1er alinéa, de la loi sur la circulation routière, qui vise à étendre à toutes les courses de véhicules automobiles l'interdiction des courses en circuit.
Étant donné que le dépérissement des forêts continue à progresser, il paraît indiqué de réduire le trafic routier, et en premier lieu dans les cas où il n'est pas absolument néces- saire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Brélaz, Rebeaud (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. August 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 août 1987
Nach Artikel 52 Absatz 1 SVG sind öffentliche Rundstrek- kenrennen mit Motorfahrzeugen verboten. Der Bundesrat kann einzelne Ausnahmen gestatten oder das Verbot auf andere Arten von Motorfahrzeugrennen ausdehnen; er berücksichtigt bei seinem Entscheid vor allem die Erforder- nisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung. Der Bundesrat hat in Artikel 94 Absatz 3 VRV einzelne Aus-
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N
9 mars 1988
nahmen vorgesehen (z. B. Kart-Rennen), andererseits das Verbot in Artikel 94 Absatz 2 VRV auf andere Arten von Rennen ausgedehnt (z. B. Stock-Car-Veranstaltungen). Nach Artikel 52 Absatz 2 SVG können die Kantone die übri- gen motorsportlichen Veranstaltungen auf ihrem Gebiet bewilligen, also z. B. Motorfahrzeugrennen, die keine Rund- streckenrennen sind. Es geht um die Bewilligung zur Benüt- zung der öffentlichen Strassen über den Gemeingebrauch hinaus, was eine klassische Domäne der Kantone ist (Aus- fluss der in der Verfassung garantierten Strassenhoheit der Kantone).
Zu einer weitergehenden Einschränkung der kantonalen Souveränität besteht sachlich kein Anlass. Die Kantone erteilen nur sehr zurückhaltend Bewilligungen für motor- sportliche Veranstaltungen; einzelne sehen davon gänzlich ab. Dabei müssen sie auf allfällige Lärmimmissionen und Luftverunreinigungen Rücksicht nehmen (Art. 95 Abs. 2 VRV; Art. 33 LRV). Ein absolutes Verbot für motorsportliche Veranstaltungen auf Bundesebene drängt sich daher nicht auf, zumal es sich mangels Verfassungsgrundlage nicht auf Veranstaltungen ausserhalb öffentlicher Strassen erstrek- ken könnte (öffentliche Rundstreckenrennen im Sinne von Art. 52 Abs. 1 SVG bilden in dieser Hinsicht eine Ausnahme).
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Fierz: Im Zusammenhang mit der Rothenthurmdebatte wurde u. a. gesagt: «Wenn man das Moor schon schützen will, dann sollte man auch die Motocross-Rennen ver- bieten.»
Gleichzeitig wurde im Kanton Bern eine Motion - der SVP interessanterweise - dem Grossen Rat überwiesen, die das Gurnigel-Rennen und andere Motorfahrzeug-Rennen im Kanton Bern verbieten wollte.
Ich habe gedacht, man müsse das doch auch in diesem Rat zur Diskussion stellen. Zur Begründung ganz kurz, stich- wortartig: Wir wissen durch die Leute, die uns fachlich beraten, dass wir die Ziele der Luftreinhaltung mit den bisher eingeführten Massnahmen nicht erreichen. Wir wis- sen auch, dass es dazu Verzichte brauchen würde, Verzichte auf unnötige Emissionen, und da muss man sich wirklich sagen, dass wahrscheinlich die Motorfahrzeug-Rennen etwas ganz Unwesentliches sind, wenigstens für die meisten Leute sind sie zum Lebensglück nicht notwendig. Man kann sich sogar fragen, ob sie nicht schädlich sind, indem sie einer Auffassung des Autofahrens Vorschub leisten, die eigentlich nicht auf unsere Strassen gehört. Ich meine, dass das ein Verzicht wäre, der leicht zu tragen wäre, und ich stelle das hiermit zur Diskussion.
Ich möchte abschliessend sagen, dass die Abgase ja nicht nur dem Wald schaden, sondern sie schaden den Gebäu- den; sie verursachen z. B. in unserer Berner Altstadt riesige Kosten. Das spielt wohl weniger eine Rolle bei den Motor- fahrzeug-Rennen, die nicht in der Stadt stattfinden, aber die Abgase schaden auch der Landwirtschaft. Wir haben durch die landwirtschaftliche Forschungsanstalt Liebefeld einen Nachweis, dass die Luftverschmutzung bei der Getrei- deernte 10 Prozent Einbusse verursacht; das hat auch auf das Paritätseinkommen der Bauern einen grossen Einfluss. Ich bitte Sie deshalb, diese Motion zu überweisen.
Scherrer: Ich muss heute ein letztes Mal das Wort ergreifen, weil ich wieder Partei für eine Minorität in unserem Land nehmen muss, die sich allein nicht effektiv wehren kann. Es soll also wieder mit der Begründung des Umweltschutzes eine Minderheit in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert werden. Ich kann Ihnen sagen, wie gross der Anteil der Abgase des Motorsports an der gesamten Luftbe- lastung ist: er beträgt sage und schreibe 0,012 Prozent! Das ist gleich null. Gewisse Leute können dem Motorsport nichts abgewinnen, er ist für sie vielleicht eine unwichtige Sportart; das gilt aber auch für andere Sportarten. Aber eines ist sicher: Die Leute, die diesen Sport betreiben, die
tun das mit sehr grossem Enthusiasmus, mit grossem Engagement. Ich habe es bereits einmal gesagt, und ich wiederhole es: Es ist mir lieber, ein Junger treibe Motor- sport, als er treibe sich irgendwo anders herum!
Ich möchte Sie bitten, die Minderheit der Motorsportler zu schützen und die Motion abzulehnen.
Frau Bär: Herr Scherrer, so einfach kann man's doch nicht sagen. Diese Minderheit hat eine grosse Auswirkung, eine erzieherisch negative Auswirkung auf unsere Jugend. Wenn sie nicht Autorennsport macht, heisst das nicht, dass sich die Jugend dann irgendwo anders «herumtreibt»!
Sie haben den Treibstoffverbrauch und die Luftschadstoff- belastung der Rennen vorgebracht, aber Sie haben z. B. nicht gesagt, wieviele Trainingsläufe es braucht, um diese Rennen absolvieren zu können, und wie stark die Lärmbela- stung ist, die Lärmbelastung durch die Autos der Besucher dieser Rennen! Ich bitte Sie, das auch zu bedenken. Ich glaube nicht, dass die Freiheit und die Entfaltungsmöglich- keiten einzelner eingeschränkt sind, wenn solcher Egois- mus - der wirklich zulasten der Mehrheit geht - hier verbo- ten wird.
Sie wollen keine grossen Einschränkungen, damit wir die Luftreinhalte- und die Larmverordnung einhalten können, Sie wollen keine kleinen Schritte: Sagen Sie doch einmal, wie Sie dann diese Verordnungen erfüllen wollen!
Schwab: Das Votum von Herrn Fierz gibt mir Anlass, zwei Sachen zu sagen:
Bei den Verhandlungen hat sich der Motionär der Stimme enthalten. Die erforderliche Gesetzesänderung wurde im Kantonsparlament abgelehnt.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Scherrer: Frau Bär hat gesagt, ich wolle keine Einschrän- kungen akzeptieren. Das ist grundsätzlich richtig, wobei ich dafür einen anderen Ausdruck verwende, aber ich kann Ihnen sagen, wie die Ziele der Luftreinhalteverordnung ein- gehalten werden: Durch die geregelte Dreiwegkatalysator- technik, die die Schadstoffe um über 90 Prozent reduziert. Das ist das Ziel, und das wollen wir erreichen.
Fierz: Herr Kollege Schwab, ich möchte da nicht als einer hingestellt werden, der Unsinn erzählt. Diese Motion des SVP-Mitgliedes wurde vom Grossen Rat des Kantons Bern überwiesen. Später kam der Regierungsrat mit dem entspre- chenden Gesetz, und dieses Gesetz wurde dann abgelehnt; das ist eine andere Sache. Die Motion wurde überwiesen, und daraufhin habe ich meinen Vorstoss gemacht.
Bundesrätin Kopp: Ich möchte mich hier nicht zum Sinn oder Unsinn von solchen Rennen äussern, sondern Ihnen darlegen, weshalb der Bundesrat diese Motion ablehnt. Es geht vor allem um föderalistische Ueberlegungen: Nach Artikel 52 Absatz 2 SVG können die Kantone bereits heute die motorsportlichen Veranstaltungen auf ihrem Gebiet bewilligen oder eben untersagen. Der Bund hat nur die Kompetenz beansprucht, die sogenannten öffentlichen Rundstrecken-Rennen zu verbieten.
Der Bundesrat sieht nicht ein, weshalb man hier die kanto- nale Souveränität noch weiter beschränken sollte, und zwar deshalb nicht, weil die Kantone mit der Erteilung von sol- chen Bewilligungen ausserordentlich zurückhaltend sind. Einzelne Kantone erteilen überhaupt keine Bewilligungen mehr. Es scheint mir doch etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wenn man jetzt von Bundes wegen diese Ren- nen untersagen sollte.
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Postulat Rechsteiner
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
24 Stimmen 41 Stimmen
86.838 Postulat Hari Verwendung von Spikesreifen Pneus à clous
Siehe Seite 225 hiervor - Voir page 225 ci-devant
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, nochmals zurückzukom- men auf das Postulat Hari. Herr Hari war zwar nicht im Saal, als er aufgerufen wurde, aber er war im Vorzimmer mit der Vorbereitung beschäftigt. (Heiterkeit)
Er verlangt das Wort. Sie sind damit einverstanden.
Hari: Ich danke Ihnen, dass ich noch zum Wort komme. Die Verordnung über Spikes-Reifen vom 29. September 1975 untersagt das Befahren von Autostrassen und Autobahnen mit Fahrzeugen mit Spikes-Reifen. Diese Massnahme ist infolge der überdurchschnittlichen Schäden, die mit Spikes- Reifen verursacht wurden, ergriffen worden. Zahlreiche Fah- rer in Berg- und Hügelgebieten sind indes auf Fahrzeuge mit Spikes-Reifen angewiesen. Sie werden aber von der Benut- zung von Autostrassen und Autobahnen ausgeschlossen. Das führt zu zahlreichen Härtefällen.
Ich habe den Bundesrat eingeladen zu prüfen, ob das Ver- bot nicht durch eine flexiblere Lösung ersetzt werden könnte. Ich habe zu bedenken gegeben, dass man beispiels- weise eine Gebühr erheben könnte, welche im Sinne des Verursacherprinzips die durch die Spikes-Reifen verursach- ten Schäden an Autostrassen und Autobahnen im Durch- schnitt decken könnte.
Die Antwort des Bundesrates ist meines Erachtens sehr unbefriedigend ausgefallen. Ich muss sagen: Es kann doch kaum die Rede von einer Bewährung der bestehenden Ord- nung sein. Wer selber im Berggebiet wohnt und lebt, kann beurteilen, welche Schwierigkeiten durch diese Massnah- men entstanden sind. Die Lage hat sich drastisch ver- schlechtert seit dem an sich richtigen Verzicht auf Schwarz- räumung und der breiten Einführung eines eingeschränkten Winterdienstes auch in Berg- und Hügelgebieten. Die Gefahr von Schleuderunfällen auf Autostrassen und Auto- bahnen hat eindeutig zugenommen.
Allein gestern morgen verunglückten auf der Strecke zwi- schen Thun und Bern gegen zehn Autofahrer, wobei die meisten mit grösseren Blechschäden und kleineren Prellun- gen davonkamen. Zwei davon waren recht schwere Unfälle. Wer heute einen mit Spikes ausgerüsteten Wagen auf einer Autostrasse fährt, wird zwangsläufig zum Rechtsbrecher. Der Bundesrat geht in seiner Antwort nicht auf die neue Lage ein. Unverständlich scheint mir die Behauptung, für die Festlegung der Spikes-Gebühr, wie ich sie vorgeschla- gen habe, müssten die anrechenbaren Strassenschäden exakt quantifiziert und die zurückgelegte Fahrstrecke eines jeden Fahrzeuges zuverlässig ermittelt werden. Würde man den bundesrätlichen Argumenten folgen, wäre die Pauscha- lierung der Autobahnvignette auch nicht mehr zulässig. Ich glaube doch, dass man dort auch die gefahrenen Kilometer und die dadurch verursachten Kosten ermitteln müsste. Das kann doch wohl im Ernst nicht die Meinung des Bundesra- tes sein. Nur wenige zweifeln an der Richtigkeit der Gebüh- renerhebung bei der Autobahnvignette.
Ich verlange in meinem Postulat die Prüfung um Erhebung einer im Durchschnitt kostendeckenden Pauschalabgabe für Spikes-Reifen. Ich erwarte, dass dieses Anliegen
gründlich geprüft wird, und ersuche Sie, meinem Postulat zuzustimmen.
Bundesrätin Kopp: Sie wissen, dass die Spikes-Reifen aus- serordentlich schwere Schäden auf den Strassen verursa- chen. Der Bundesrat hat diese Frage eingehend geprüft. Er hat, weil die Spikes-Reifen tatsächlich in bestimmten Situa- tionen gewisse Vorteile haben, darauf verzichtet, wie andere Länder ein Verbot der Spikes-Reifen auszusprechen. Er hat hingegen die Verwendung dieser Spikes-Reifen einge- schränkt.
Es ist tatsächlich schwierig, Herr Hari, die Grundlage für eine spezielle Spikes-Gebühr zu finden. Wovon wollen Sie ausgehen? Wie quantifizieren Sie die Schäden an der Strasse? Wie wollen Sie gerechterweise diese Gebühren auf die Automobilisten verteilen? Es gibt solche, die benützen ihr Auto sehr wenig, andere benützen es sehr oft. Das sind die praktischen Schwierigkeiten, die sich nun einmal stellen, wenn Sie eine spezielle Gebühr für Spikes-Reifen erheben wollen.
Wir sind überzeugt, dass sich eine Aufhebung der bestehen- den Einschränkungen nicht rechtfertigt, dass die heutige Regelung sich bewährt hat und dass sich die Automobilisten auch damit abgefunden haben.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, das Postulat abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
26 Stimmen 36 Stimmen
87.917
Postulat Rechsteiner Integration der ausländischen Wohnbevölkerung Intégration de la population résidante étrangère
Wortlaut des Postulates vom 9. Oktober 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Bericht über die Integration der ausländischen Wohn- bevölkerung in der Schweiz vorzulegen.
Der Bericht soll einerseits den gegenwärtigen Zustand ana- lysieren (unter Einbezug der Bildungschancen, der sozialen Sicherheit, der Probleme der Familienzusammenführung, der zweiten Ausländergeneration etc. und unter Berücksich- tigung der verschiedenen Ausländergruppen und Staatsver- träge sowie der besonderen Probleme des Saisonniersta- tuts). Anderseits soll er über Verbesserungsmöglichkeiten Auskunft geben (einschliesslich der Partizipation auf den verschiedenen Stufen des Gemeinwesens).
Texte du postulat du 9 octobre 1987
Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un rapport sur l'intégration de la population résidante étran- gère en Suisse.
Ce rapport doit d'une part analyser la situation actuelle (en tenant compte des possibilités de formation, de la sécurité sociale, des problèmes du regroupement familial, des pro- blèmes qui se posent à la seconde génération d'étrangers, etc., ainsi que des différences entre les groupes d'étrangers, des accords internationaux conclus et des questions parti- culières que pose le statut des saisonniers), d'autre part, donner des renseignements sur la possibilité d'améliorer cette situation (la participation à tous les niveaux de la vie sociale devra être également examinée).
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fierz Motorfahrzeug-Rennen. Verbot Motion Fierz Véhicules automobiles. Interdiction des circuits
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.432
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1988 - 15:00
Date
Data
Seite
227-229
Page
Pagina
Ref. No
20 016 173
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