Motion du groupe démocrate-chrétien
154
N 8 mars 1988
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Bodenmann
Für den Antrag der Kommission
Art. 8 und 9 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 8 et 9 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 125 Stimmen (Einstimmigkeit)
B. Bundesbeschluss über die Finanzierung der Restko- sten der Unwetterschäden 1987 Arrêté fédéral concernant le financement des frais non couverts, occasionnés par les intempéries de 1987
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 112 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
87.540
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Unwetterschäden. Langfristige Vorbeugungsmassnahmen Motion du groupe démocrate-chrétien Intempéries. Indemnisation des dommages résiduels
Wortlaut der Motion vom 21. September 1987 Der Bundesrat wird ersucht, für die Abgeltung der Restschä- den der von der Unwetterkatastrophe vom Sommer 1987 Geschädigten dem Parlament unverzüglich eine Sondervor- lage zuzuleiten, damit das Geschäft noch in der Dezember- session in beiden Räten behandelt werden kann. Der ange- forderte Rahmenkredit ist so zu bemessen bzw. später so zu ergänzen, dass er ausreicht, um alle zur Behebung der Unwetterschäden entstehenden Restschäden abzugelten.
Texte de la motion du 21 septembre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au plus vite, pour qu'il puisse être traité aux deux Chambres pendant la ses- sion de décembre, un projet de crédit spécial destiné à indemniser les dommages résiduels dus aux violentes intempéries de l'été 1987.
L'enveloppe de ce crédit sera fixée, et éventuellement com- plétée ultérieurement, de manière qu'on puisse indemniser
48 Stimmen 79 Stimmen
tous les dommages résiduels subis par les sinistrés en rapport avec la réparation des dégâts dus aux intempéries.
Sprecher - Porte-parole: Columberg
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In regelmässigen Abständen wird das Berggebiet von Natur- katastrophen heimgesucht; im Winter von Lawinen, im Som- mer von Hochwasser. Dieses Jahr haben die Unwetterschä- den ein aussergewöhnliches Ausmass angenommen. Man spricht von einem Jahrhundert-Ereignis. Tatsächlich sind die Zerstörungen gewaltig und von seit Menschengedenken nicht mehr gekannter Dimension. Davon wurde der ganze Alpenraum betroffen, insbesondere aber das Oberwallis, der Kanton Tessin, das Urnerland und das Bündnerland (Puschlav). Man kann von einem besonderen Glück reden, dass keine Personen zu Schaden kamen. Hingegen sind die direkten Schäden an Gebäuden, Kulturen, Strassen und Bahnen enorm. Genaue Schätzungen sind noch nicht mög- lich.
Die vom Unwetter angerichteten Zerstörungen erfordern umfangreiche Wiederherstellungsmassnahmen. Dringend sind vor allem Vorkehrungen zur Verhinderung grösserer Schäden im Falle eines erneuten Unwetters. Die dazu not- wendigen Verbauungswerke werden Hunderte von Millio- nen verschlingen. Die Kantone und Gemeinden können diese Aufgabe nicht allein bewältigen. Deshalb sind ausser- ordentliche Vorkehrungen des Bundes unerlässlich. Laut Artikel 2 BV hat der Bund u. a. den «Schutz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und die Beförderung ihrer gemeinsamen Wohlfahrt» zum Zwecke. Unter der Beförde- rung der Wohlfahrt ist ohne Zweifel auch der Schutz von Menschen, Tieren und Gütern vor schädigenden Einwirkun- gen des Wassers zu verstehen.
Mit dem Bundesgesetz über die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877 wird deutlich, dass die Bedeutung des Hoch- wasserschutzes und die Notwendigkeit finanzieller Unter- stützung durch den Bund schon früh erkannt wurde. Nach Bundesrecht sind die Kantone verpflichtet, die Gewässer zu beaufsichtigen, Korrekturmassnahmen anzuordnen und Werke zu unterhalten. Der Bund überwacht diese Vorkeh- rungen und unterstützt die kantonalen Massnahmen. Die Hauptlast der Finanzierung von wasserbaulichen Massnah- men liegt aber bei den Kantonen und bei den Gemeinden sowie bei den Uferanstössern. Diese generelle Norm kann jedoch nicht für ausserordentliche Naturereignisse gelten. In der Schweiz sind im Laufe der letzten zehn Jahre Hoch- wasserschäden im Ausmass von über einer Milliarde Fran- ken entstanden, wovon über 500 Millionen Franken allein im Jahre 1978. In vielen Orten besteht kein angemessener Hochwasserschutz. Deshalb werden - unabhängig von den gegenwärtigen Ereignissen - auch künftig wasserbauliche Eingriffe in Gewässer notwendig sein. In den letzten Jahren hat sich auch die Erkenntnis vermehrt durchgesetzt, dass sich bei einem zweckmässigen Unterhalt gewisse Korrek- tionsarbeiten erübrigen. Leider mussten aber in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen immer wieder Bauvorha- ben in gefährdeten Gebieten zurückgestellt werden. Dieser Zustand ist um so bedenklicher, als die Erfahrung zeigt, dass die Behebung von Naturkatastrophen viel kostspieliger ist als die Ausführung vorbeugender Massnahmen.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877 werden durch den Bund folgende Arbei- ten subventioniert:
die vom öffentlichen Interesse verlangten Verbauungen, Eindämmungen und Korrektionen an Gewässern, welche unter die Oberaufsicht des Bundes fallen.
Notstandsarbeiten nach Naturereignissen, sofern sie sich in das endgültige Korrektions- und Verbauungsprojekt ein- gliedern lassen.
Gemäss Bundesgesetz über die Wasserbaupolizei vom 22. Juni 1877 in der Fassung vom 5. Mai 1977 (BG über Massnahmen zum Ausgleich des Bundeshaushalts), Arti- kel 9, sollen die vom Bund zu leistenden Beiträge in der Regel 45 Prozent nicht überschreiten (Abs. 2). Ausnahms-
155
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
weise kann an schwer finanzierbare Gewässerverbauungen, insbesondere zur Behebung von Unwetterschäden, ein aus- serordentlicher Zusatzbeitrag bis zu 20 Prozent der Kosten gewährt werden (Abs. 3).
In den letzten Jahren war der Bund sehr zurückhaltend bei der Bemessung der Beiträge. So betrug der durchschnittli- che Bundesbeitrag im Bereich der Gewässerkorrektionen zwischen 1980 und 1985 lediglich 30 bis 34 Prozent.
Hier gilt es nun, die bestehenden gesetzlichen Möglichkei- ten auszuschöpfen, die maximalen Subventionsansätze zu gewähren.
Die Behebung der Unwetterschäden wird voraussichtlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Eine genaue Erfassung der entstehenden Kosten ist deshalb heute noch nicht mög- lich. Daher ist es wichtig, dass der Rahmenkredit später ergänzt werden kann, um alle zur Behebung der Unwetter- schäden entstehenden Restschäden zu decken, so dass nicht etwa finanzielle Engpässe einen Unterbruch der Arbei- ten erforderlich machen.
Bei den Privaten müssen die Versicherungsbeiträge Grund- lage für die Finanzierung der Wiederherstellungsmassnah- men bilden, denn die zerstörten Gebäulichkeiten und Ein- richtungen sind meistens versichert. Dennoch werden die für den Wiederaufbau benötigten Aufwendungen viel höher sein, als die Entschädigungen ausmachen. Dazu kommen noch die erheblichen Einnahmenausfälle durch Betriebsun- terbrüche. Die bereits bestehenden Unterstützungsmöglich- keiten der öffentlichen Hand (wie beispielsweise die Wohn- sanierung oder Gebäuderationalisierung in der Landwirt- schaft) sind deshalb voll und grosszügig auszuschöpfen, damit zusammen mit den Spendegeldern die Restkosten für die Betroffenen tragbar werden.
Neben diesen kurz- und mittelfristigen Massnahmen müs- sen aber auch langfristige Vorkehren getroffen werden. Hochwasserschutz bezieht sich auch auf die Wälder und Pflanzen sowie das Grundwasser. Diese Massnahmen müs- sen in einem Schutzkonzept berücksichtigt werden. Man muss versuchen, den natürlichen Zustand zu erhalten, pas- sive Massnahmen wie die Ausscheidung von Gefahrenzo- nen einzuleiten und auf eine naturnahe Gestaltung zu ach- ten. In diesem Zusammenhang müssen auch umfassende Untersuchungen über die Ursachen der Naturkatastrophe und über die Möglichkeiten von Vorbeugemassnahmen angestellt werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Eine Sondervorlage im Sinne der Motion hat der Bundesrat bereits am 26. August angekündigt. Es wird jedoch nicht möglich sein, sie so rasch vorzulegen, dass die eidgenössi- schen Räte schon in der Dezembersession mit der Beratung beginnen könnten. Ausserdem erscheint es dem Bundesrat nicht angemessen, die Deckung aller Restkosten durch den Bund vorzusehen. Eine gewisse Eigenleistung darf den Betroffenen auch hier zugemutet werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzuschreiben.
Columberg: Darf ich zu dieser Motion zwei Feststellungen machen?
Mit Befriedigung habe ich die Erklärung von Herrn Bun- desrat Ogi zur Kenntnis genommen, wonach der Bundesrat bereit ist, für die Folgeprojekte die bestehenden gesetzli- chen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionsansätze zu gewähren.
Der Ständerat und nun auch der Nationalrat haben den ausserordentlichen Massnahmen zur Behebung der Unwet- terschäden zugestimmt. Damit sind die in unserer Motion gestellten Begehren voll erfüllt, und wir können uns mit der Abschreibung dieses Vorstosses einverstanden erklären.
Präsident: Der Motionär zieht die Motion zurück. Wird ein anderer Antrag gestellt? - Das ist nicht der Fall.
Abgeschrieben - Classé
87.545
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Unwetterkatastrophen. Analyse und Vorbeugemassnahmen .
Interpellation du groupe socialiste Intempéries de l'été 1987. Diagnostic et mesures à prendre
Siehe Jahrgang 198,7, Seite 1892 - Voir année 1987, page 1892
Diskussion - Discussion
Bundi: Die schriftliche Antwort des Bundesrates auf unsere Interpellation vom 21. September 1987 vermag uns insge- samt nicht zu befriedigen. Als befriedigt können wir uns von der Antwort auf Punkt 2 erklären, die auf die Entschädigun gen des Bundes an die Betroffenen eingeht. In dieser Sache schuf die Botschaft des Bundesrates über ausserordentliche Massnahmen zur Behebung der Unwetterschäden 1987 Klarheit, und darüber wurde die Diskussion in der vorange- gangenen Debatte geführt.
Hier seien darum nochmals unsere Anliegen von Punkt 1 und 3 erörtert. Wir fragten den Bundesrat zunächst einmal an, ob er nicht gewillt sei, zur Erforschung der wahren Ursachen eine Expertenkommission einzusetzen. Der Bun- desrat meinte nein, dies sei nicht nötig. In seiner Begrün- dung, die sich fast wortwörtlich im Abschnitt 14 der Bot- schaft über die Unwetterschäden wiederfindet - er widmet der Frage der Ursachen übrigens ganze 15 Zeilen -, verweist er auf das Bundesamt für Wasserwirtschaft, dem der Auftrag erteilt wurde, die bestehenden und künftigen Forschungsak- tivitäten zu koordinieren. Nun kann man sicher nichts dage- gen einwenden, dass im Forschungswesen koordiniert wird. Das ist eine alte Forderung, die selbstverständlich sein sollte. Damit wird aber die dringliche Abklärung der Ursa- chen der Hochwasserereignisse 1987 ad calendas Graecas verwiesen, d. h. auf unbestimmte Zeiten hinausgezögert. Wir wissen zur Genüge, wie wenig gezielt die Forschungsergeb- nisse vieler Projekte heute in die Praxis umgesetzt werden. Der vor einem Jahr endlich herausgekommene Bericht über die Forschungsprojekte der letzten zwanzig Jahre, die sich auf das Berggebiet bezogen, zeigte eindeutig die mangel- hafte Koordination, die fehlende Kohärenz und vor allem die zu wenig auf die praktische Anwendung ausgerichtete Ziel- setzung vieler Forschungsvorhaben. Bei anderen Projekten bleiben die Ergebnisse in den Schubladen stecken, verlieren bald an Aktualität und sind für Politik und Wirtschaft zweck- los oder irrelevant. Wird es mit dem Auftrag an das Wasser- wirtschaftsamt viel besser sein? Wir glauben kaum. Hinge- gen wäre eine Expertenkommission, die sofort an die Arbeit gegangen wäre, in der Lage gewesen, die bereits vorhande- nen Erkenntnisse sofort zu sammeln und auszuwerten und kleinere, gezielte Aufträge zu erteilen, die innert Jahresfrist hätten vorliegen können. Daraufhin hätte sie einen Bericht unterbreiten können, der insbesondere auch die Fragen der menschlichen Eingriffe in die Natur und die Auswirkungen unseres am wirtschaftlichen Nutzen orientierten Verhaltens erörtert hätte. Ferner wäre sie in der Lage gewesen, ihre Erkenntnisse in konkrete Empfehlungen und Vorschläge umzusetzen und auch Szenarien für vorbeugende Massnah- men und Abwehrdispositive aufzuzeigen.
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1988
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Anno
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I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.540
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.03.1988 - 08:00
Date
Data
Seite
154-155
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Pagina
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20 016 158
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