Postulat Basler
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N 3 mars 1988
pas tout à fait les derniers. 53 Etats l'ont ratifiée, 18 l'ont signée - comme vous l'ont rappelé les rapporteurs - il y aura donc encore les après-venant et les après-Suisses. Nous avons attendu qu'un certain nombre d'Etats européens, la République fédérale d'Allemagne et la Suède en particulier, aient ratifié cette convention avant de vous la soumettre. Vous avez relevé à plusieurs reprises les faiblesses de ce texte et en particulier le fait qu'il élimine totalement de son champ d'application l'effet sur l'environnement de l'utilisa- tion des armes atomiques. Malheureusement, ce n'est pas une convention qui aboutit à l'interdiction de l'usage des armes atomiques, ce que nous souhaitons avoir un jour la possibilité de vous soumettre. Elle est simplement réduite à l'utilisation guerrière de méthodes destinées à détruire ou à avoir des effets durables sur l'environnement. Ces effets doivent être durables, étendus et graves, même si ce sont les mêmes que ceux des armes atomiques.
La Suisse, pour suivre la proposition qui a été émise en commission et que Mme Grendelmeier, conseillère natio- nale, a soumise tout à l'heure, ne pourra pas faire de réserve à la convention concernant l'utilisation des armes atomi- ques. Celles-ci ne sont pas inclues dans cette convention. Mais nous pourrons simplement informer avec les lettres d'accompagnement qui, naturellement, seront liées à notre ratification et à la réserve de neutralité, que le Parlement, comme le gouvernement, regrettent qu'il n'y ait pas un lien entre l'utilisation des armes atomiques et leur effet sur l'environnement et cette convention.
En ce qui concerne la réserve de neutralité, une telle réserve a déjà été signifiée lors de la ratification de l'accord sur l'interdiction de la mise au point des armes bactériologi- ques.
L'article V de la Convention donne au Conseil de sécurité la compétence de procéder à des enquêtes même si l'Etat défendeur n'est pas membre de l'ONU comme la Suisse. Nous ne pouvons pas nous soustraire à d'éventuelles enquêtes qui seraient demandées par un Etat tiers à l'inté- rieur de notre pays. Cette position serait maladroite. Notre réserve de neutralité s'applique donc très exactement au paragraphe 5 de l'article V, c'est-à-dire à l'obligation d'inter- venir pour la Suisse, de manière active contre des tiers. C'est ce cas-là qui pourrait nous mettre en conflit avec les devoirs qui procèdent de notre neutralité. Cela ne signifie pas que si les parties en cause demandaient l'intervention de la Suisse, elle ne pourrait pas l'accorder.
En ce qui concerne les barrages, le président de la commis- sion a déjà très exactement répondu. Cette convention ne couvre pas les dégâts aux barrages, mais les protocoles additionnels aux Conventions de Genève traitent très exac- tement de l'interdiction d'utiliser les armes conventionnelles ou atomiques contre des potentiels de danger ou des instal- lations pouvant créer des dangers, en particulier pour nous, les barrages.
En conclusion, malgré le fait que cette convention contienne, en effet, certaines lacunes, il faut considérer sa ratification par la Suisse comme une contribution de notre pays aux efforts entrepris sur le plan mondial dans le domaine du contrôle des armements.
C'est dans ce sens que nous vous proposons d'adopter le projet d'arrêté fédéral concernant la Convention de 1977 sur la guerre de l'environnement.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 112 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.588
Postulat Basler Oberhauserriet. Anschluss an Nationalstrassen Oberhauserriet. Raccordement aux routes nationales
Siehe Jahrgang 1986, Seite 2055 - Voir année 1986, page 2055
Diskussion - Discussion
Präsident: Herr Herczog hat das Wort zur Begründung seines Ablehnungsantrages.
Herczog: Ich beantrage Ihnen, das Postulat von Herrn Bas- ler abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Zusammengefasst zunächst die Konsequenzen dieses Postulates:
Auch wenn man ein Postulat nicht derart verbindlich zu nehmen braucht, würden wir trotz allem genau das Gegen- teil dessen bewirken, was eigentlich bewirkt werden soll. Ich fürchte, es gibt hier ein bisschen eine zürcherische Debatte. Da wir hier keinen Diaprojektor und auch keinen Hellraumprojektor haben, müssen Sie sich auf Ihre Vorstel- lungskraft verlassen. Stellen Sie sich das Gebiet plastisch vor: Oberhauserriet-Zürich-Nord-Oerlikon-Schwamendin- gen (Oerlikon ennet dem Industriegebiet und Schwamen- dingen ennet einem monofunktionalen Wohngebiet). Das Oberhauserriet soll die teuerste Wiese von Europa sein - und das seit langem; teilweise stehen dort schon Bauten. Es ist die teuerste, weil unter anderem die besterschlossene Wiese von Europa: Wir haben die S-Bahn, die das Gebiet einerseits direkt mit dem Flughafen Kloten verknüpft, ande- rerseits mit der Stadt Zürich und derem Dienstleistungszen- trum und selbstverständlich mit der ganzen Region. Dazu gibt es den Autobahnanschluss in Seebach, nicht sehr weit von diesem Areal entfernt.
Wäre zum Beispiel der Anschluss Seebach nicht vorhanden, könnte man sich noch überlegen, ob man einen Teilan- schluss im Oberhauserriet befürworten soll; eine zweite Auffahrt ganz in der Nähe ist hingegen nicht gerade der Weisheit letzter Schluss.
Das Oberhauserriet insgesamt ist eine typische Fehlpla- nung, und die ganze Situation ist Ergebnis einer Planungs- erwartung aus den sechziger Jahren, was die Preise entsprechend in die Höhe getrieben hat. Es ist ein extremes Expansionsgebiet, ein künstliches Zentrum in einem Nie- mandsland zwischen der Stadt Zürich und einer Agglomera- tionsgemeinde, die selbstverständlich gerne die Steuern derjenigen, die sich allenfalls dort angesiedelt haben, kas- sieren würde. Es ist also ein Expansionsgebiet - Herr Basler hat das im Text selber erwähnt --; es sollen dort 20 000 Arbeitsplätze angesiedelt werden. In der heutigen Situation ist das sehr, sehr konservativ gerechnet, also durchaus an der unteren Grenze. Es sollten auch noch Wohnungen dazu kommen. Wenn Sie die Situation kennen, dass Sie pro Arbeitsplatz beziehungsweise pro Quadratmeter Arbeits- platz und Wohnung Pflichtparkplätze errichten müssen, kann man schon heute zu Recht befürchten, in diesem Gebiet werde allein schon der Privatverkehr zum Infarkt führen.
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Postulat Basler
Zusammenfassend: Die Quartierplanung ist nicht abge- schlossen. Zurzeit läuft im Oberhauserriet noch eine Pla- nung, und bestimmte Prämissen müssen noch einbezogen werden. Es stimmt zwar, dass eine Quartierplanung abge- schlossen wurde, aber die ist, wie es in Zürich eben so ist, bereits vor der Zeit etwas überholt.
Unser Planungsthema in diesem Gebiet ist: Kampf mit den unheimlichen Dimensionen. Und jede weitere Vergrösse- rung namentlich des Verkehrs im Gebiet würde zu einer Verunmöglichung der Planung führen, das heisst, der Vor- stoss von Herrn Basler könnte dazu führen, dass man diese Planung überhaupt nicht mehr ausführen kann. Folge eines neuen Anschlusses wäre dort: Die kurzfristige Planungser- wartung für die Arbeitsplatzkonzentration würde sich noch verstärken; die Autopendler würden im Dienstleistungsbe- reich zunehmen, was wir gerade dort nicht wollen, weil wir unter anderem ja im monofunktionalen Gebiet in Schwa- mendingen nicht ausschliesslich Wohnungen behalten, sondern diese mit Arbeitsplätzen durchmischen wollen, und zwar nicht irgendwo im Norden der Stadt. Wir wollen auch nicht einfach Arbeitsplätze tels quels an den Autobahnen, das kennen wir schon.
Ich bitte Sie, aus siedlungs-, verkehrs- und umweltpoliti- schen Gründen dieses Postulat von Herrn Basler abzuleh- nen, weil es gerade der Hauptprämisse, nämlich der Ver- kehrsberuhigung, nicht dient, sondern im Gegenteil die Ver- kehrsberuhigung im privaten Sektor verunmöglicht.
Ledergerber: Ich habe im Dezember den Antrag gestellt, dieses Postulat nicht zu überweisen. Ich will nicht wiederho- len, was Herr Herczog schon gesagt hat, ich will nur ein paar Präzisierungen anbringen.
Das Oberhauserriet soll in wenigen Jahren 25 bis 30 000 neue Arbeitsplätze enthalten. Es liegt zwischen Zürich und Kloten in einem heute stark belasteten Gebiet, das nicht durch den öffentlichen Verkehr erschlossen ist. Man rech- net, dass durch diese Ueberbauung in der jetzt schon stark belasteten Region zusätzlich täglich etwa 100 000 Privatwa- genfahrten auf der Strasse anfallen werden. Diese Situation ist nicht nur für Zürich beunruhigend, sondern auch für das weitere Mittelland. Die 25 bis 30 000 Arbeitskräfte, die später dort arbeiten sollten, sind in Zürich nicht vorhanden. Sie und die Besucher werden täglich mit dem Wagen aus der ganzen Innerschweiz, aus der Ostschweiz und aus dem Mittelland an ihre Arbeitsplätze fahren.
Der Kantonsrat in Zürich hat vor etwa einem Jahr ein Postu- lat abgelehnt, das verlangt hat, man solle das Oberhauser- riet mit der S-Bahn erschliessen. Die Argumentation lautete damals, die Ueberbauung dürfe überhaupt nicht zustande kommen, man solle sie nicht auch noch erschliessen. Heute ist die Raumplanungskommission des Kantonsrates Zürich daran, dieses Thema zu beraten und zu überlegen, wie man das Schlimmste noch verhüten könnte. Die Flughafenauto- bahn, die dieses Gebiet erschliessen sollte, ist kapazitäts- mässig nicht in der Lage, die neuen Verkehrsströme aufzu- nehmen. Wir wissen heute noch nicht, wie im Raum Kloten- Zürich bis zum Jahr 1994 oder bis zum Jahr 2000 die Anforderungen der Luftreinhalteverordnung eingehalten werden können; wir haben heute dort Belastungen, die zwei- bis dreimal zu hoch sind.
Nun zu diesem Postulat: Ich habe mit Herr Basler darüber gesprochen. Die Intention, die dahintersteckt, ist sicher nicht falsch. Im heutigen Zeitpunkt, da Zürich noch nicht einmal weiss, was mit dem Projekt passieren soll, ist es aber zu früh, hier in Bern bereits über einen Autobahnanschluss zu beschliessen. Persönlich bin ich der Meinung, dass diese Ueberbauung in dieser Form nicht so zustande kommen darf. Ich möchte darum Herrn Basler bitten, sein Postulat zurückzuziehen, bis in Zürich klar ist, was man machen will, oder dann, wenn Sie es stehen lassen wollen, möchte ich Sie, meine Damen und Herren, bitten, das Postulat aus den genannten Gründen nicht zu überweisen.
Schmid: Auf den ersten Blick scheint der Wunsch, ein Indu- strie- und Dienstleistungszentrum durch einen Autobahnan-
schluss zu erschliessen, sehr logisch. Wer möchte es den Bewohnern von Quartieren nicht gönnen, vom Durchgangs- verkehr entlastet zu werden? Trotzdem, stellt man die Sache in einen etwas grösseren Zusammenhang, so wird der Teu- felskreis klar. Gebaute Autobahnen und Strassen machen ein Gelände interessant, und die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe folgt nach. Das sollten sich all diejenigen Menschen merken, die auch heute noch der Meinung sind, unser dichtes Autobahnnetz genüge noch nicht. Wir werden überall in der Schweiz, wo noch Autobahnen gebaut wer- den, dieses unschöne Gemisch von unästhetischen Zweck- kuben und Massenwohnbauten haben. Wir müssen jetzt endlich den Mut haben, die Attraktivität des Individualver- kehrs nicht weiter zu vergrössern. Warum eigentlich werden neue Zentren nicht konsequent mit öffentlichen Verkehrs- mitteln erschlossen, wenn man sie schon will? Durch das Gebiet des Oberhauserriets führt ja auch ein Eisenbahn- strang. Die Verlängerung von Tramlinien wären ebenfalls denkbar.
Ich bin der Meinung, dass wir für solche Anschlüsse nicht mehr Hand bieten sollten, weder für volle, noch Dreiviertel- noch Halbanschlüsse, sondern dass wir vielmehr den Betrei- bern von Unternehmen verbindlich Vorschriften für eine verkehrsmässige Erschliessung durch öffentliche Verkehrs- mittel machen sollten. Ich möchte den Bundesrat dringend bitten, bei künftigen verkehrspolitischen Ueberlegungen nicht mehr einfach auf vollendete Tatsachen zu reagieren, sondern ganz aktiv und gestaltend Einfluss zu nehmen, dass wir in der Blechlawine nicht buchstäblich ersticken, nur weil wir den fragwürdigen, individualistischen Bequemlichkeiten ständig nachgeben. Es darf auch im vorliegenden Fall nicht passieren, dass wir solchen Industrie- und Dienstleistungs- zentren einfach gratis und franko Autobahnanschlüsse schenken, statt sie vielmehr zu verpflichten, auf eine öffentli- che Verkehrserschliessung schon in der Planung zu achten. Ich ersuche Sie im Namen der grünen Fraktion, das Postulat Basler im Hinblick auf eine vernünftigere, massvollere und damit umweltfreundlichere Verkehrspolitik abzulehnen.
Basler: Zunächst danke ich Herrn Herczog für die geogra- phische Einführung dieses Gebietes. Es handelt sich um eine Industrie- und Dienstleistungszone. Ob diese überbaut werden soll - und die siedlungspolitischen Aspekte müssen wir hier nicht entscheiden -, ist Sache der Gemeinden Opfikon und Zürich, zusammen mit dem Kanton Zürich. Der Vorschlag dieses Postulates hat wirklich nur den Sinn einer Verkehrsberuhigung im Raume Zürich-Nord für den Fall, dass dort gebaut wird; denn wenn schon 20 000 Arbeits- plätze im Oberhauserriet entstehen sollen, so mögen diese den nötigen Strassenverkehr so direkt wie möglich dem Hauptstrassennetz übergeben und nicht erst durch Wohn- gebiete fahren lassen. Diese Forderung erhebt nicht nur die Gemeinde Opfikon, sondern auch Zürich. Beide Gemein- den, Herr Schmid, wünschen sich auch eine Bahnstation beim «Katzenbach»; das wiederum ist eine Angelegenheit des Kantons Zürich mit seiner S-Bahn. Man will aber die umliegenden Wohngebiete auch vor zusätzlichem Fracht- verkehr schützen, indem ein allfälliges neues Industriege- biet möglichst direkt über die Autobahnen erschlossen würde.
Alle drei Referenten haben auf verschiedene Probleme der Umweltverträglichkeit hingewiesen. Sagen Sie mir, wie diese abgeklärt werden können, wenn man in Opfikon und Zürich nicht weiss, ob der schon lange diskutierte Teilan- schluss überhaupt machbar ist, wie wenigstens ein Teilan- schluss aussehen könnte und ob ein solcher auch bewilligt würde? Das Postulat, das ich Sie zu überweisen bitte, lautet lediglich: «Der Bundesrat wird ersucht, wenigstens einen Teilanschluss ans Nationalstrassennetz zu prüfen.»
Sie werden sagen, Sie hätten ausserhalb der Verkehrspro- bleme jetzt auch politische geäussert. Nun, ich möchte darauf eingehen. Wir haben nämlich gestern bezüglich Kai- seraugst festgestellt, dass durch politische Verschleppung Verzichterklärungen entstehen und, auch wenn wir diesen
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Sachentscheid begrüssen, doch auch festzustellen ist, dass dabei Arbeitsplätze verlorengehen.
Die SP-Fraktion möchte in der dritten Woche hier eine dringliche Interpellation einbringen, weil Arbeitsplätze bei Asea BBC verlorengehen. Hier möchte man neue Arbeits- plätze schaffen! Wollen Sie diese nun auch durch politische Verschleppung verhindern? Wenn die Siedlungen aus sach- lichen Gründen nicht gebaut werden können, dann gut so. Aber wenigstens sollte man die Folgen erst abklären, bevor Baubewilligungen erteilt werden! Darüber sind wir uns doch einig, und zur Abklärung braucht es diese Randbedingun- gen. Eine erstrangige ist, zu prüfen, ob der Strassenschwer- verkehr direkt über die dort liegenden Nationalstrassen geführt werden kann oder nicht. Eine Antwort darauf zu erhalten, ist der Sinn dieses Postulates, nicht ein Entscheid darüber, wie im Raume Zürich-Nord zu bauen sei.
Bundesrat Ogi: Was der Bundesrat vor meinem Amtsantritt beschlossen hat, habe ich hier zu vertreten. Sie werden aber begreifen, dass ich mich bei meiner Stellungnahme zu sol- chen persönlichen Vorstössen aus dem Jahre 1986 und 1987 jeweils sehr kurz fasse, insbesondere auch dort, wo eine schriftliche Antwort des Bundesrates vorliegt.
Zum Postulat Basler: Der Kanton Zürich prüft die postulierte Frage. Herr Ledergerber hat das bereits gesagt. Ein zusätzli- cher Anschluss an das Nationalstrassennetz muss dann, wenn die Prüfung im Kanton Zürich abgeschlossen ist, vom Bundesrat in einem generellen Projekt genehmigt werden. Bis das möglich ist, werden umfangreiche und langwierige Absprachen und Verfahren zuerst auf Kantonsebene und dann auch auf Bundesstufe - ich denke an Raumplanung, Umweltverträglichkeitsprüfung usw. - an die Hand zu neh- men sein. Mit einem raschen Entscheid kann auch bei Annahme des Postulates nicht gerechnet werden. Das Postulat wurde vom Bundesrat am 26. November 1986 ange- nommen. Ich empfehle Ihnen, hier heute das gleiche zu tun.
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung des Postulates Dagegen
60 Stimmen 49 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15
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Postulat Basler Oberhauserriet. Anschluss an Nationalstrassen Postulat Basler Oberhauserriet. Raccordement aux routes nationales
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Jahr
1988
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.588
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1988 - 08:00
Date
Data
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