«Egalité des droits entre hommes et femmes»
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im Sinne des Minderheitsantrags von Herrn Cavelty zumin- dest an Ihrer vor einem Jahr beschlossenen Version von Ziffer 2bis festzuhalten. Damit wird eine abschliessende Auf- zählung der vertraulichen Tatsache vermieden, der Anwen- dungsbereich bleibt jedoch - wie Sie das wünschen - restriktiv, was Ihren damaligen und auch heutigen Intentio- nen entspricht.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
3 Stimmen 36 Stimmen
Art. 161 Ziff. 4 Antrag der Kommission Festhalten
Art. 161 ch. 4 Proposition de la commission Maintenir
Angenommen - Adopté An den Nationalrat - Au Conseil national
Wahlen in ständige Kommissionen Elections dans des commissions permanentes
Ergebnis der Wahl - Résultat du scrutin Ausgeteilte Wahlzettel / Bulletins délivrés eingelangt/rentrés leer / blancs ungültig / nuls
43
43
0
0
gültig / valables 43
absolutes Mehr / majorité absolue 22
Le président: Tous les membres proposés dans la liste ont été élus par 43 voix.
Gewählt sind - Sont élus
Finanzkommission - Commission des finances (neu 13) Neu: Cavelty, Delalay, Jaggi, Masoni, Piller, Reymond, Rüesch, Schmid, Zimmerli An Stelle von: Aubert, Dreyer, Letsch, Meier Hans, Miville, Stucki, Weber Präsident: Ducret
Geschäftsprüfungskommission - Commission de gestion (13) Neu: Gautier, Miville, Reichmuth, Rhinow, Simmen, Uhl- mann, Villiger (1 Sitz vakant) An Stelle von: Bauer, Belser, Cavelty, Lauber, Masoni, Mey- lan, Moll, Steiner Präsident: Zumbühl
Petitions- und Gewährleistungskommission (neu) - Com- mission des pétitions et de l'examen des constitutions can- tonales (nouveau) Schmid, Bührer, Cottier, Hunziker, Meier Josi, Rhinow, Roth, Rüesch, Zimmerli (9)
Aussenwirtschaftskommission - Commission du commerce extérieur (neu 11) Neu: Hunziker, Kündig, Meier Hans, Piller An Stelle von: Belser, Burgi, Gerber, Küchler, Lauber, Mey- lan, Moll, Reichmuth Präsident: Gadient
Kommission für Gesundheit und Umwelt - Commission de la santé publique et de l'environnement (neu 11) Neu: Béguin, Gautier, Jagmetti, Lauber, Roth, Ziegler An Stelle von: Bauer, Ducret, Schaffter, Schoch Präsident: Piller
Verkehrskommission - Commission des transports et du trafic (neu 11)
Neu: Affolter, Bührer, Cavadini, Cottier, Danioth, Küchler, Uhlmann, Villiger
An Stelle von: Arnold, Bauer, Bürgi, Debétaz, Delalay, Knü- sel, Piller, Schaffter, Stucki, Weber Präsident: Lauber
Kommission für auswärtige Angelegenheiten - Commission des affaires étrangères (11)
Neu: Cavadini, Dobler, Masoni, Schmid, Seiler, Weber An Stelle von: Affolter, Aubert, Belser, Matossi, Muheim, Schaffter
Präsident: Meier Josi
Militärkommission - Commission des affaires militaires (11) Neu: Béguin, Gadient, Gautier, Huber, Jaggi, Küchler, Schoch, Ziegler
An Stelle von: Binder, Debétaz, Gerber, Knüsel, Kündig, Meylan, Piller, Reymond Präsident: Jagmetti
Kommission für Wissenschaft und Forschung - Commission de la science et de la recherche (neu 11)
Neu: Cavadini, Cottier, Danioth, Huber, Ruesch, Seiler, Sim- men (1 Sitz vakant) An Stelle von: Arnold, Binder, Bührer, Matossi, Schmid, Schoch Präsident: Hänsenberger
Begnadigungskommission - Commission des grâces Neu: Ziegler, Zumbühl An Stelle von: Küchler, Meier Josi
Dokumentationskommission - Commission de documenta- tion
Neu: Béguin, Uhlmann, Weber An Stelle von: Debétaz, Küchler, Matossi
Redaktionskommission - Commission de rédaction Neu: Mitglieder: Cottier, Danioth, Gautier, Rhinow Stellvertreter: Béguin, Bührer, Roth, Zimmerli An Stelle von: Mitglieder: Aubert, Dreyer, Jagmetti, Schmid Stellvertreter: Debétaz, Schaffter, Steiner, Weber
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«Gleiche Rechte für Mann und Frau». Rechtsetzungsprogramm «Egalité des droits entre hommes et femmes». Programme législatif
Bericht des Bundesrates vom 26. Februar 1986 (BBI I, 1144) Rapport du Conseil fédéral du 26 février 1986 (FF 1, 1132) Beschluss des Nationalrates vom 19. März 1987 Décision du Conseil national du 19 mars 1987
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
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«Gleiche Rechte für Mann und Frau»
Frau Bührer, Berichterstatterin: Die eidgenössischen Räte haben im Jahre 1980 im Zusammenhang mit der Behand- lung der Volksinitiative «Gleiche Rechte für Mann und Frau» und des Gegenvorschlags den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, ein Rechtsetzungsprogramm zur Gleichstellung von Mann und Frau auszuarbeiten. Der Bundesrat hat die- sen Auftrag mit diesem Bericht erfüllt und er beantragt deshalb, die Motion 79.076 abzuschreiben. Ihre Kommission hat den Anträgen des Bundesrates einstimmig zugestimmt. Der Bericht erhielt ganz allgemein gute Noten. Geschätzt wurde die klare Gliederung in einen bundesrechtlichen und einen kantonalen Teil, auch ein Blick über die Grenzen auf das internationale Recht fehlt nicht. Der Bericht gibt im bundesrechtlichen Teil einen umfassenden Ueberblick über die Rechtsnormen des Bundes, welche eine ungleiche Behandlung von Mann und Frau vorsehen. Für jene Ungleichheiten, die im Lichte von Artikel 4 Absatz 2 verfas- sungswidrig erscheinen, werden im Bericht Revisionsmög- lichkeiten aufgezeigt und die Vorstellungen des Bundesra- tes über den zeitlichen Ablauf der nötigen Anpassungen skizziert. Im Berichtsteil über die Kantone wird die Rechts- lage in den einzelnen Kantonen summarisch dargestellt. Die ausführliche Stellungnahme der Kantone wurde in einem separaten Materialienband veröffentlicht. In einem weiteren Kapitel werden die Entwicklungen im internationalen Recht und in der Gesetzgebung anderer Staaten beleuchtet.
Ein Problem ganz besonderer Art besteht in der sprachli- chen Ausrichtung der bestehenden Gesetzgebung auf den Mann. Der Bundesrat äussert die Absicht, die sprachliche Bereinigung jeweils dann vorzunehmen, wenn der entspre- chende Erlass aus materiellen Gründen geändert werden muss. Das Problem bietet erhebliche Schwierigkeiten. Sie erinnern sich, dass der Ständerat die sprachlichen Bemü- hungen des Bundesrates bereits einmal - anlässlich der Behandlung der Vorlage betreffend junge Auslandschweize- rinnen und Auslandschweizer - durchkreuzt hat.
Ihre Kommission hat bewusst darauf verzichtet, den Bericht abschnittsweise durchzuberaten. Sie erachtete es als wenig sinnvoll, die An- und Absichten des Bundesrates im einzel- nen zu diskutieren, zumal ja lediglich eine Kenntnisnahme vorgesehen und möglich ist. Der Bundesrat wird seine künf- tige Tätigkeit im Laufe der Zeit an seinen eigenen Absichts- erklärungen in diesem Bericht messen lassen müssen. Den Parlamentariern steht es frei, da und dort eine raschere Gangart oder eine andere Richtung zu fordern. Das Parla- ment ist jedenfalls in keiner Weise an die Aussagen dieses Berichtes gebunden. Es ist frei, anders zu entscheiden, wenn die einzelnen Vorlagen vors Parlament kommen.
Trotz des Verzichts auf eine gründliche Diskussion der ein- zelnen Themen wurden in der Kommission einige Probleme aufgegriffen. Dabei waren die Meinungen durchaus kontro- vers, was wohl nicht zuletzt damit zusammenhing, dass alle Frauen des Ständerates Mitglied dieser Kommission waren und die frauliche Sicht der Dinge nicht selten von der männlichen abwich. Die Diskussionen fanden aber in einer ganz und gar entspannten Atmosphäre statt; ich glaube sagen zu dürfen, dass der Sache der Gleichberechtigung sehr viel Goodwill entgegengebracht wird.
Mehrfach wurde in der Kommission der Militärbereich ange- sprochen. Ein gezielter Bericht über die Mitwirkung der Frau in der Gesamtverteidigung ist erarbeitet worden. Wir werden demnächst davon hören.
Ein ganz zentrales Anliegen ist die Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Sozialversicherung, insbeson- dere bei der AHV. Die finanziellen und politischen Hinder- nisse sind hier ganz enorm. Das Ziel, die Gleichstellung von Mann und Frau, ist indessen unbestritten. In diesem Zusam- menhang sei einmal mehr darauf hingewiesen, dass das tiefere Rentenalter der Frauen, das seinerzeit eingeführt wurde, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass bei Ehepaaren die Frauen im Durchschnitt drei Jahre jünger sind als der Mann - keineswegs für alle Frauen ein Privileg ist. Die prämienzahlenden Frauen lösen nämlich bei gleicher Prämienhöhe viel weniger Leistungen aus als die Männer. Ich zähle auf: keine Ehepaarrente, keine Witwerrente, keine
Zusatzrente für den jüngeren Ehepartner. Eine isoliert voll- zogene Rentenaltererhöhung für die Frauen würde also eine noch grössere Solidaritätsleistung der prämienzahlenden Frauen an die Ehepaarrente und an die Witwenrente be- deuten.
Sehr subtil und zurückhaltend behandelt werden im Bericht die fehlenden politischen Rechte der Frauen in den Kanto- nen Appenzell-Innerrhoden und Appenzell-Ausserrhoden. Noch - ich betone: noch - signalisiert der Bundesrat Ver- ständnis für die heikle Situation.
Als ein Problem von besonderer Dringlichkeit wurde die Frage der Lohngleichheit eingestuft. Die Durchsetzung des Lohngleichheitsgrundsatzes wird in einem Bericht behan- delt, der im Frühjahr 1988 beim EJPD abgeliefert werden dürfte. Positiv aufgenommen wurde - insbesondere von den Frauen - die klare Absicht des Bundesrates, dass dort, wo die Frau privilegiert ist, «eine Gleichstellung in erster Linie durch eine Verbesserung der Rechtsposition des Mannes und nicht durch Aufhebung von Vorteilen der Frauen ver- wirklicht werden soll».
Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine Frage der Gerechtigkeit. Unter Umständen ist es gerechter, eine Ungleichbehandlung vorläufig bestehen zu lassen. Insbe- sondere sind Förderungsmassnahmen zugunsten des einen Geschlechtes in gewissen Bereichen unbedingt erforder- lich, weil erst so überhaupt die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung geschaffen werden. Die Gleichbehand- lung darf nie Selbstzweck sein. Es geht um die Schaffung gleicher Entfaltungsmöglichkeiten für Mann und Frau. Besonders störend sind deshalb diejenigen Regelungen, welche die Geschlechter auf die traditionelle Rollenvertei- lung fixieren. So werden beide Geschlechter in der freien Entscheidung gehemmt.
Der Bericht über das Rechtssetzungsprogramm enthält eine sehr interessante Bestandesaufnahme der Probleme rund um die gleichen Rechte für Mann und Frau. Man könnte den Bericht mit einem Wanderbuch vergleichen, das für ein bestimmtes Gebiet alle möglichen Ziele auflistet und die Routen mit ihren Schwierigkeiten und Stolpersteinen auf- zeigt und beschreibt. Welche Wege wir gehen wollen, wel- che Routen wir wählen, wie rasch und zielstrebig wir uns aufmachen wollen, ist unsere Sache. Wir sollten aber ange- sichts des Verfassungsauftrages und der zahlreichen anste- henden Ungleichheiten nicht zögern. Der Bericht ist nicht nur Bestandesaufnahme; er ist auch Aufforderung und Auf- trag.
Ich komme zum Schluss. Eines dürfen wir bei all unseren Bemühungen nicht vergessen. Zwischen der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung liegen manchmal Wel- ten. Die Gleichstellung ist, und das macht alles so unendlich schwierig, ein gesellschaftliches Problem. Der Abschied von der Männer-Gesellschaft ist ein langer Abschied.
Verbunden mit dem besten Dank für den informativen Bericht kann ich Ihnen im Namen der einstimmigen Kom- mission beantragen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen und die Motion 79.076 abzuschreiben. Persönlich würde ich wünschen, dass der Bericht gelegentlich eine Fortsetzung erhält, sozusagen als Erfolgskontrolle. Logischerweise und hoffentlich müsste er von Mal zu Mal dünner werden. Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis der stattliche Bericht zu einem schwindsüchtigen Papierchen geschrumpft sein wird, und ob ich es noch erlebe.
Frau Meier Josi: Im Zusammenhang mit einem Artikel zum Thema «Gleiche Rechte» habe ich kürzlich die einschlägige Literatur durchgeblättert. Ich möchte Ihnen einige Fundstel- len zu dieser Sparte der Kultur- und Rechtsgeschichte nicht vorenthalten und weise auf Anfrage die Quellen gerne nach. «Toute éducation des femmes doit être relative aux hom- mes: leur plaire, leur être utile, se faire aimer et honorer d'eux; les élever jeunes, les soigner grands, leur rendre la vie agréable et douce, voilà les devoirs des femmes dans tous les temps.» So zu lesen bei Rousseau in «Emile» anno domini 1762. Unsere Urahnen konnten sich glücklich schät- zen, dass mindestens ab 1873 im «Frauenzimmerlexikon» zu
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lesen war: «Der alberne Streit, ob Weiber auch Menschen sind, ist längst beigelegt.» Gegen Ende des 19. Jahrhun- derts, als meine Mutter zur Welt kam, sagte das gleiche Lexikon: «Das Weib ergänzt den Mann. Er ist die Ulme, sie die Rebe; er voller Kraft, hochstrebend, voller Mark, schat- tenreich; sie ist zart, duftig, glühend im Innern, leicht zu beugen, aber von herrlichem Feuer, fruchtbringend begei- sternd.» Ich bin ein assoziativer Mensch: Wenn ich das Wort «Ulme» höre, denke ich heute unglücklicherweise an das Waldsterben, und bei der Beschreibung der zarten, duftigen Frau erinnere ich mich unweigerlich daran, wie meine Mut- ter noch die grossen Waschtage auf dem Bauernhof beschrieb. Im Landdienst, als ich für 7 Knechte die Seegras- matratzen kehrte, die Kübel leerte und die 38 Hemden in der Wäsche und beim Glätten (6 davon mit gestärkten Brüsten) wieder flott zu machen hatte, war das noch ein wenig nachzuempfinden. Die Definition: «die Gesamtheit ihrer Pflichten und Verrichtungen heisst das Hauswesen; diesem fleissig und sparsam vorzustehen ist des Weibes schönster, höchster Beruf» kommt mir um 1900 herum immer noch ganz passend vor. 1930 sagte der «Larousse» noch: «Frau = Weibchen des Mannes, menschliches Wesen, das organi- siert ist, Kinder zu empfangen und in die Welt zu setzen.» Im gleichen Jahr war im Grossen Meyerlexikon zu lesen: «Weib = erwachsene Person weiblichen Geschlechts; die Stellung des Weibes richtet sich bei den verschiedenen Völkern nach den Begriffen des Mannes von ihrem Wert.» Ich kann Larousse und Meyer, einige hundert Jahre, nachdem Tho- mas von Aquin immer noch darüber sinnierte, ob wir Frauen wirklich eine Seele hätten, gar nicht gram sein.
Falsche Vorstellungen bleiben leider vor allem dann haften, · Für mich ist unter diesen beiden Gesichtspunkten eine wenn sie den eigenen Zwecken entgegenkommen. Es wun- dert mich jedenfalls nicht, dass bei einem solchen Rollen- verständnis meine Mutter nur halb soviel erbte wie ihre Brüder, dass sie im Gegensatz zu ihnen keinen Beruf erler- nen durfte und dass ich selbst noch in meiner Anwaltspra- xis, als ich einmal einen Vorschlagsanteil der verstorbenen Ehefrau für die Kinder eines allzu lustigen Witwers retten wollte, zähneknirschend feststellen musste, dass unser altes Luzerner Güterrecht keinen solchen Vorschlagsanspruch kannte. Es wundert mich nicht, dass wir zu meiner Zeit die Note 5 brauchten, um ins Gymnasium aufgenommen zu werden, währenddem bei den Buben schon eine 4,5 reichte. Es wundert mich schliesslich auch nicht, dass der Nobel- preis Einstein ausgehändigt wurde statt seiner Frau, welche die Entdeckungen gemacht haben soll, und auch nicht, dass wir Juristinnen vor 20 Jahren noch keinen Zugang zum Richteramt hatten.
Die paar Beispiele zeigen Ihnen nur, wie gewaltig sich in den letzten 20 Jahren manches geändert hat, und ich bin wirk- lich sehr dankbar dafür, dass wir nicht mehr in der «guten, alten Zeit» leben! Die alten Vorurteile sind aber noch längst nicht ausgeräumt, so dass sich der Einsatz zugunsten des Rechtsetzungsprogrammes gemäss Bericht des Bundesra- tes lohnt und nicht erlahmen darf.
Wir Frauen streben Gleichberechtigung nicht um ihrer selbst willen an. Sie ist ein Postulat der Gerechtigkeit, und das ist schliesslich eine christliche Kardinaltugend. Wir Frauen brauchen diese Gleichberechtigung, um zu unseren Aufgaben frei ja sagen zu können: gerade auch für das Ja bei einem Volleinsatz in einer Familie.
Sie ist uns Richtschnur bei der zukünftigen Regelung von Arbeitsrecht, Bildungswesen, Sozialversicherung, Landes- verteidigung, Strafrecht, Steuerrecht usw. Gleichberechti gung - das kann aber nicht genug betont werden - bedeutet aber auch, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Da, wo Muttersein oder Mutterwerden mit im Spiel sind, sind und bleiben unterschiedliche Regelun- gen angebracht. Gerade deshalb fordere ich auch im Namen der Gleichberechtigung ein Freihalten der Frau vom Kampf- einsatz in der Armee.
Gleichberechtigung entspricht unserer Menschenwürde und ist damit ein selbstverständliches Anliegen. Und weil es so selbstverständlich und nicht etwa so umstritten ist, wie die eben behandelten Insidergeschäfte, darf man jetzt auch
ohne weiteres feststellen, dass sich der Raum entspannt und entleert hat.
Ich habe mich über die aufgeschlossene Grundstimmung in der Kommission gefreut und kann nur hoffen, dass sie bei der schrittweisen Verwirklichung spürbar bleibt. Persönlich nehme ich vom Bericht in ganz zustimmenden Sinne Kenntnis.
Jagmetti: Es scheint, dass wir in etwas gelichteten Reihen tagen, weil sich offenbar der eine oder andere Insider zum Outsider gewandelt hat! Aber es zeigt wohl auch, dass in dieser Frage der Grundsatz kaum mehr bestritten ist, und darüber dürfen wir uns freuen. Die Gleichstellung von Mann und Frau, in der Verfassung seit vielen Jahren verankert, ist anerkannt. Schwieriger - und das merken wir an diesem Bericht - ist die Verwirklichung im einzelnen dieses Grund- satzes, über den an sich allgemeine Uebereinstimmung herrscht. Ich bedanke mich für diesen Bericht, der die Pro- bleme detailliert aufzeigt und auch Wege darlegt, wie man zum Ziel gelangen kann.
In der Diskussion taucht immer wieder die Frage auf, ob es denn in diesem Zusammenhang darum gehe, die Nachteile für die Frau zu beseitigen, die heute noch bestehen, oder ob die Gleichstellung auch dort anzustreben sei, wo die Frau heute besser gestellt ist als der Mann. Die Verfassungsvor- schrift ist seinerzeit aufgestellt worden - vergessen wir es nicht -, um die Benachteiligung der Frau zu beseitigen. Sie ist aber so formuliert, dass die ganze Gleichheit anzustreben ist, und beginnt sogar mit dem Wort «Mann», nämlich Mann und Frau sind gleichgestellt.
Option zu treffen mit einer Prioritätsordnung. In erster Linie sind nach meiner Ueberzeugung die Nachteile dort auszu- schalten, wo sie heute für die Frau noch bestehen. Länger- fristig aber ist die Gleichheit von Mann und Frau als solche anzustreben. Wo das langfristige Ziel sich sofort erreichen lässt, sollte der Schritt getan werden. Der Bundesrat hat das mit der Vorlage zum Bürgerrechtsgesetz gemacht. Ohne den Kommissionsberatungen vorzugreifen, möchte ich sagen, dass es mir überzeugend scheint, dass wir dort, wo die Schwierigkeiten nicht unüberwindlich sind, sofort das langfristige Ziel anstreben. Wo aber die Hindernisse auf dem Weg zum Ziel grösser sind und sich eine schrittweise Annä- herung aufdrängt, sollte zunächst die Benachteiligung der Frau beseitigt werden. Ich spreche damit das Sozialversi- cherungsrecht an. Die Abstimmung vom Sonntag hat ja gezeigt, dass die Bürger zusätzliche Belastungen nicht ein- fach hinnehmen, und so müssen wir nach den Prioritäten fragen. Ich würde sie bei der Abschaffung der Zusatzbela- stung der Frau mit den höheren Krankenkassenprämien sehen, darin also ein vordringliches Anliegen erblicken, während ich die Angleichung des AHV-Alters, die wir dem Verfassungsauftrag entsprechend durchaus im Auge behal- ten müssen, in die zweite Priorität einordnen würde. Das gilt erst recht für die Angleichung der Prämien für die Nichtbe- rufsunfallversicherung, die wirtschaftlich ja viel weniger ins Gewicht fallen als die Krankenkassenprämien.
Das war einfach noch ein Hinweis auf die Prioritätsordnung bei der Frage: Sollen wir nun die Gleichheit als solche sofort in vollem Umfang anstreben, oder sollen wir die Priorität bei der Abschaffung der Ungleichheiten anstreben, die heute noch zulasten der Frau bestehen? Ich habe Ihnen meine Priorität dargelegt und glaube, dass sie auch im Bericht zum Ausdruck kommt.
Frau Weber: Unsere Kollegin Josi Meier hat vorher einige interessante Zitate gebracht, und ich glaube, diese Zitate haben heute fast einen kabarettistischen Wert. Ich möchte ihre Reihe noch ergänzen mit einem Titel von einem Büch- lein, das mir vor zehn Jahren in die Hände gefallen ist, als ich mein Lizentiat machte. Man kann dieses Büchlein heute noch in der Zentralbibliothek von Zürich finden, es trägt den Titel: «Hat das Frauenzimmer überhaupt eine Seele?» Das war tatsächlich eine Frage im letzten Jahrhundert, weil die Frauen so ungefähr zwischen dem Tier und dem Mann
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eingestuft wurden und man nicht recht wusste, ob ein sol- ches Wesen eine Seele hat. Die Zeiten haben sich unterdes- sen geändert, und wir sind froh darüber.
Es war aber erst 1981, dass wir das neue Recht in der Verfassung verankert bekamen. Ich bin sehr froh, dass der Bundesrat dieses Rechtsetzungsprogramm aufgestellt hat. Ich glaube auch, dass das eine wertvolle und umfassende Grundlage für die Weiterarbeit an der Verwirklichung des Verfassungsgrundsatzes ist. Ziel unserer Diskussion und auch des Rechtsetzungsprogramms ist sicher, dem Grund- satz Inhalt zu geben. Wichtig ist sicher auch, dass wir gewisse Prioritäten setzen und nach Dringlichkeit abstufen. Ich habe mich dazu in der Frühjahrssession im Nationalrat bereits sehr ausführlich geäussert, und ich will das hier nicht wiederholen. Das würde ich auch nicht wagen in diesem Rat, da ich in der letzten Woche gesehen habe, wie effizient und speditiv man hier arbeitet. Ich verzichte also auf eine Wiederholung, erlaube mir einfach, zwei, drei zusätzli- che Bemerkungen zu machen.
Ich glaube, es ist wichtig, dass wir bei allem, was wir tun, uns als Leitlinie setzen, grundsätzlich von der Zivilstandsab- hängigkeit abzukommen. Mir scheint es wichtig zu sein, dass wir anerkennen und uns immer dessen bewusst sind, dass Frau und Mann als eigenständige Personen zu betrach- ten sind. Das ist aus juristischen und psychologischen Gründen sehr wichtig, und das beginnt bereits bei der Erziehung.
Im Bericht steht zwar klar auf Seite 9, dass es bei der Lancierung der ursprünglichen Initiative vor allem darum ging, der Benachteiligung der Frauen nachzugehen und diese abzubauen. Dies nun aber heute in den Vordergrund zu stellen, wäre meines Erachtens aus staatspolitischer Sicht unklug und auch kontraproduktiv. Vielmehr müsste von der Gleichstellung von Mann und Frau und insbeson- dere auch vom Abbau der die Männer betreffenden Ungleichheiten gesprochen werden, Stichwort: zum Bei- spiel: die Witwerrente im Sozialbereich.
Der Bericht trägt diesem neuen Gedanken absolut Rech- nung.
Schon in der Frühjahrssession im Nationalrat und auch heute wieder hat der Bundesrat eine Aussage gemacht, nämlich dass er das Rentenalter der Frauen auf 63 Jahre heraufsetzen möchte. Wir haben auch die entsprechenden Reaktionen aus dem Volk gehört. Mir scheint es wichtig zu sein, vor allem daran zu denken, dass die Zukunft wahr- scheinlich in einer gewissen Flexibilisierung liegt. Bevor wir überhaupt den Gedanken vorbringen können, das Rentenal- ter bei den Frauen heraufzusetzen, müssen andere Prioritä- ten gesetzt werden und vor allem: die heutigen Ungerechtig- keiten beseitigt werden müssen. Ich denke insbesondere an die Lohnungleichheit. Es ist heute immer noch so, dass die Frauen durchschnittlich einen Drittel weniger verdienen als die Männer, was absolut unverständlich und geradezu skan- dalös ist.
Es ist so, dass Frau Bundesrätin Kopp eine Arbeitsgruppe zum Studium der Lohngleichheit eingesetzt hat. Vielleicht darf ich die Frage stellen, wieweit diese Arbeitsgruppe bezüglich der Bewertungskriterien schon fortgeschritten ist. Erlauben Sie mir eine Schlussbemerkung grundsätzlicher Art. Diese soll vor allem verstanden werden als Ermunterung und auch als eine gewisse Rückenstärkung für den Bundes- rat nach dem Abstimmungsergebnis vom letzten Sonntag. Das Resultat dieser Abstimmung konnte man als Ausdruck unseres Wohlstands verstehen. Für den Umweltbereich sind wir bereit, Bahnen zu bauen - auch ich bin sehr für diese
«Bahn 2000» -, fahren aber doch weiterhin das Privatauto. Aber wir haben ein gutes Gewissen, weil wir etwas für die Umwelt getan haben. In Sozialfragen hingegen sind wir im Moment sehr, sehr zurückhaltend. Der Bürger sieht wegen dieses Wohlstands zum Teil die Notwendigkeit nicht ein, dass man immer wieder an unseren Sozialwerken arbeiten muss. Deshalb möchte ich den Bundesrat ermuntern und ihn bitten, sich dieser Verantwortung nicht zu entziehen, auch wenn im Moment die Stimmung nicht sehr günstig ist, und langfristig daran zu denken, dass unsere Sozialwerke nicht 100 Jahre ohne Revision bestehen können. Unser System ist ja auf eine Balance zwischen Wirtschaft und Bürger oder zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern angelegt. Wenn die eine Seite jetzt ein bisschen schwächer ist, ist es wichtig, dass der Bundesrat und auch wir für die Schwächeren etwas tun und die Schwächeren im Auge haben. Das ist ein liberaler Gedanke, und auf liberales Gedankengut ist auch unser Staatswesen gegründet, in dem wir stark sein wollen für die Schwächeren.
Abschliessend möchte ich einfach sagen: Unsere Umwelt ist nicht nur grün, sie beinhaltet auch den Menschen und seine Würde. Deshalb müssen wir weiter an unseren Sozialwerken arbeiten.
Hefti: Es wurde vorhin erwähnt, und es steht auch im Bericht, dass die Frauenverdienste einen Drittel tiefer sind als die Verdienste der Männer. Es steht aber ebenso im Bericht, dass das nicht bedeutet, dass in den gleichen Stellen Frauen einen Drittel schlechter bezahlt werden als Männer, sondern es steht im Bericht, dass das darauf zurückzuführen ist, dass in den höher bezahlten Stellen im allgemeinen mehr Männer als Frauen sind. Wichtig ist, dass keine gesetzlichen Hindernisse bestehen, dass Frauen in diese Stellungen aufsteigen. Wenn sie es aber von sich aus nicht tun wollen, so kann diesbezüglich nicht mit Zwang nachgeholfen werden. Das ist die Erklärung für die von meiner Vorrednerin beanstandete Differenz.
Was das Rentenalter 63 betrifft, so glaube ich, dass sich unsere AHV - ganz abgesehen von den gewünschten Ver- besserungen - kaum sanieren lässt, ohne dass eine solche Massnahme ergriffen wird. Es sollte hier auch von den Frauen etwas solidarisch und im Sinne des Ganzen gedacht werden und nicht allzu sehr rein interessenbezogen.
Mme Jaggi: Passer d'une chambre à l'autre à la faveur des élections peut donner l'occasion d'examiner deux fois de suite le même sujet. Lorsqu'il a l'importance que le rapport sur le programme législatif revêt à mes yeux, il vaut la peine de tirer parti de ce changement de conseil pour s'exprimer à nouveau.
Je passe sur tout le bien qui a été dit, et que méritent d'entendre les auteurs de ce rapport, ainsi que sur l'énumé- ration à mon goût un peu trop sereine des inégalités persis- tantes et des solutions législatives envisagées pour leur élimination. J'en viens directement au dernier chapitre de ce rapport, le septième, que vous trouvez aux pages 126 à 130, «De l'égalité juridique à l'égalité de fait». Dans ce petit chapitre, on en vient me semble-t-il à l'essentiel, à savoir constater que la garantie juridique ne suffit pas et qu'il faut prendre des mesures et éventuellement donner des coups de pouce pour que cette garantie juridique soit concrétisée, pour que l'égalité en droit passe aussi dans la réalité quoti- dienne.
Un domaine illustre combien cette nécessité de forcer un peu non seulement pour éliminer une discrimination mais pour établir, temporairement peut-être, une discrimination, elle positive, en faveur des femmes, c'est l'égalité des salaires pour des travaux de valeur égale. C'est un domaine dans lequel le législateur ne devrait pas avoir à intervenir, selon les termes mêmes de l'article constitutionnel 4, ali- néa 2, qui prévoit qu'en matière d'égalité de rémunération, le principe est directement applicable. On a craint que, compte tenu de la discrimination persistante en matière de salaire entre hommes et femmes - on peut discuter de la proportion mais le fait est reconnu par tout le monde - on
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aurait beaucoup de plaintes, des tribunaux encombrés, une situation dans laquelle la jurisprudence devrait s'établir sous le coup de la précipitation et de la pression. Nous savons qu'il n'en est rien, parce que les aléas de la procédure devant un tribunal sont tels que peu des travailleuses inté- ressées osent les affronter. Dans ces conditions, il semble- rait qu'il faille passer tout de même par des mesures à prendre sur le plan législatif, en vue de faire appliquer ce principe de l'égalité des salaires qui, théoriquement, n'aurait pas besoin d'un complément législatif.
Je voudrais demander à Mme Kopp, conseillère fédérale, en complément de la question déjà posée par Mme Weber relative au groupe de travail qui s'occupe de ce problème, non seulement où en est ce groupe de travail mais dans quel sens une éventuelle législation pourra être faite. S'agira-t-il de dispositions relatives à l'administration de la preuve, au droit d'agir des organisations professionnelles? La réponse à cette question m'intéresserait vivement, et serait un apport décisif à l'information sur les mesures qu'il faudra bien prendre au niveau de la législation pour rendre enfin concret ce principe, directement applicable en théorie, de l'égalité des salaires pour un travail de valeur égale.
Bundesrätin Kopp: Ich möchte Ihnen vorerst bestens für die gute Aufnahme, die Sie diesem Bericht bereitet haben, dan- ken. Sie werden es mir nicht verübeln, dass mich das mit Freude erfüllt, und Sie werden auch dafür Verständnis haben, dass ich dieses Dossier mit ganz besonderem Inter- esse verfolge. Ein weiterer Bericht, Frau Bührer, ist nicht vorgesehen. Hingegen gedenken wir, jeweils im Geschäfts- bericht aufzuzeigen, wie weit wir Fortschritte gemacht haben. Wie schnell es geht, bis dieser stattliche Bericht, um mit Ihren Worten zu sprechen, zu einem schwindsüchtigen Papier geworden sein wird, hängt ganz wesentlich auch von Ihnen selber ab sowie vom Tempo, das Sie bei der Verwirkli- chung dieses Berichtes anschlagen.
Zu einigen Schwerpunkten des Rechtssetzungsberichtes möchte ich Stellung nehmen. Zweifellos ist ein wesentlicher Schritt auf dem Wege zur Gleichberechtigung das neue Eherecht, das am 1. Januar 1988 in Kraft treten wird. Danach verbleiben die wichtigsten Unterschiede im Bereich der Sozialversicherung ganz besonders im Bereich der AHV. (Ich möchte hier nicht im Detail darauf eingehen. Frau Bührer hat sich zu diesen Fragen als Kommissionspräsiden- tin bereits ausgesprochen, Frau Weber ebenfalls.) Das Ziel muss sein, bei der AHV zu einer Gleichstellung von Mann und Frau zu gelangen. Das heisst aber primär, dass die Frau die gleichen Rechte haben muss und dass man anschlies- send auch im gleichen Zug über ein gleiches AHV-Alter sprechen kann. Ich bin der Meinung, dass wir bei einer künftigen AHV-Revision auch das Problem der zivilstand- sunabhängigen Rente prüfen müssen; nachdem sich Frau Bührer aber bereits darüber ausgesprochen hat, möchte ich nicht ausführlicher werden.
In der vergangenen Juni-Session hat der Ständerat und in der Herbstsession der Nationalrat die Revision der Statuten der Eidgenössischen Versicherungskasse genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 1988 in Kraft und bringt die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau. Ich erwähne zudem eine Förderungsmassnahme besonders, die für den Wiederein- stieg nach der Erfüllung von Elternpflichten gedacht ist: Wer beim Austritt oder bei der Reduktion des Beschäftigungs- grades die Freizügigkeitsleistung der Eidgenössischen Ver- sicherungskasse stehen lässt, dem werden beim Wiederein- tritt die früheren Versicherungs- und Beitragsjahre ange- rechnet. Damit ist vor allem für die Frauen eine wichtige Verbesserung gegeben.
Im Bereich der Kranken- und Unfallversicherung ist die Prämiengleichheit für Mann und Frau herzustellen. Ich danke Herrn Jagmetti, dass diese Prämiengleichheit auch für ihn ein Anliegen ist. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis sie in Anbetracht der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen verwirklicht werden kann. Wir rech- nen erst in der übernächsten Legislaturperiode mit einer diesbezüglichen Vorlage.
Gemäss Botschaft des Bundesrates zur Aenderung des Bür- gerrechtsgesetzes sollen in der zweiten Revisionsetappe Ausländerinnen und Ausländer, die sich mit einem Schwei- zer oder einer Schweizerin verheiraten, einander gleichge- stellt werden. Das heisst, dass ausländische Ehegatten nicht mehr automatisch Schweizer Bürger werden, sondern dass sie - ob Mann oder Frau - Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung haben. Wie Sie sehen, auch hier ein neuer Schritt in Richtung Gleichstellung.
Im Militärbereich hat die Bundesverfassung selbst einen Vorbehalt zur rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau formuliert, wonach nur Männer militär- und zivilschutz- pflichtig sind. Die Einführung einer entsprechenden Dienst- pflicht der Frauen bedürfte folglich einer Verfassungsrevi- sion. Der Bundesrat hat einen Bericht in Auftrag gegeben, in welchem aufgezeigt werden soll, wie die Frau besser in die Gesamtverteidigung eingebettet werden könnte. Der Bun- desrat denkt nicht an ein Obligatorium für eine militärische Dienstleistung; allenfalls an ein Obligatorium für eine Grundausbildung. Persönlich würde ich es begrüssen, wenn sich Frauen mehr im Rahmen der Gesamtverteidigung ein- setzen würden, sei es im Zivilschutz, sei es im Militärischen Frauendienst.
Nach Auffassung des Bundesrates hat man mit der Verab- schiedung des Rechtsetzungsprogrammes einen grossen Schritt auf dem Weg zu einer wirklichen Gleichstellung und Chancengleichheit der Frau getan. Ich bin aber mit Frau Jaggi gleicher Auffassung, dass es damit nicht sein Bewen- den haben kann, denn nach wie vor bestehen faktische Unterschiede, die es zu beseitigen gilt.
Zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung braucht es zusätzliche Anstrengungen.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass einige Kantone bereits neue Organe geschaffen haben oder in naher Zukunft schaffen werden, die für die Gleichstellung von Mann und Frau zu sorgen haben. Wie bei der Beantwor- tung der Motion Stamm vom Bundesrat in Aussicht gestellt, ist auf Bundesebene die Einführung einer Bundesstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann vorgesehen. Der Bundesrat wird diese Stelle vorerst auf Verordnungsstufe 1988 einführen.
Des weiteren sei das Postulat von Frau Jaggi zum Lohn- gleichheitsgrundsatz erwähnt, für dessen Bearbeitung eine Arbeitsgruppe eingesetzt wurde. Ich benütze sehr gerne die Fragen von Frau Weber und von Frau Jaggi, um über den gegenwärtigen Stand dieser Arbeiten Auskunft zu geben. Es sind bisher vier Forschungsaufträge erteilt worden, die sich mit folgenden Problemkreisen befassen: Im ersten For- schungsbericht werden in der Praxis angewandte Arbeitsbe- wertungsverfahren untersucht, um feststellen zu können, ob und wo Diskriminierungen vorkommen. Im zweiten wird eine statistisch-ökonometrische Untersuchung zur Lohndis- kriminierung durchgeführt. Der dritte Bericht hat zum Inhalt, aufgrund von Umfragen Aufschluss über das Klageverhalten betroffener Frauen und die Praxis der Gerichte zur Frage der Lohngleichheit zu erlangen. Im vierten Bericht werden rechtsvergleichend das rechtliche Instrumentarium und die Erfahrungen verschiedener Länder untersucht.
Die Arbeitsgruppe wird ihren Bericht dem Departement im Jahre 1988 vorlegen. Sie ist also noch nicht zur Schlussfol- gerung gelangt, was nun dem Bundesrat für ein allfälliges Gesetz vorgeschlagen werden soll. Sie wird diese Berichte auswerten und nun ihren eigenen Bericht zuhanden des Departementes erstellen.
Wie im Rechtssetzungsbericht angekündigt wird der Bun- desrat Richtlinien über die Gleichstellung der Geschlechter bei der Besetzung von Bundesstellen erlassen. Vorbild könnten die Richtlinien für bessere Berücksichtigung der Französisch- und Italienischsprachigen in der Bundesver- waltung sein.
Die tatsächliche Gleichstellung ist auch eine Frage des gesellschaftlichen Bewusstseins. In den letzten Jahrzehnten hat, wie uns das Frau Meier so bildhaft dargestellt hat, glücklicherweise ein beträchtlicher Wandel im Rollenver- ständnis stattgefunden. Die rechtliche Gleichstellung von
Initiative des Kantons Basel-Stadt
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Mann und Frau kann diesen Prozess des Umdenkens ver- stärken. Aber ohne weitere unterstützende Massnahmen zur realen Gleichstellung werden wir nicht auskommen. Wir haben deshalb auf allen Ebenen - beim Bund, bei den Kantonen, bei den Gemeinden - und bei allen Massnahmen - von der Gesetzgebung bis zum alltäglichen Verwaltungs- handeln - ständig mitzuberücksichtigen, welche der mögli- chen Lösungen der tatsächlichen Gleichstellung der Frau am besten dient.
Le président: La commission unanime, avec le Conseil fédéral, nous propose de prendre connaissance du rapport.
Zustimmung - Adhésion
Abschreibung - Classement
Präsident: Der Bundesrat beantragt gemäss Seite 1 der Botschaft die Abschreibung der Motion ad 79.076.
Zustimmung - Adhésion
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.204
Initiative des Kantons Basel-Stadt Strafgesetzbuch. Aenderung Initiative du canton de Bâle-Ville Code pénal. Modification
Wortlaut der Initiative vom 11. Juni 1987
Der Kanton Basel-Stadt beantragt Reformvorschläge betref- fend die Strafen und die Vorschriften über den Vollzug von Strafen.
Texte de l'initiative du 11 juin 1987
Le canton de Bâle-Ville propose des réformes relatives aux peines et aux dispositions régissant l'exécution des peines.
Beschluss des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt vom 11. Juni 1987
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt begrüsst die Reformbestrebungen betreffend die Revision des Allgemei- nen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, wie sie durch den Bericht und Vorentwurf von Professor Dr. Hans Schultz in Gang gebracht worden sind und teilt die im Bericht zum Ausdruck gebrachte Ueberzeugung, dass die freiheitsentziehende Strafe das letzte Mittel der Rechtsord- nung darstellt. Die schädlichen Wirkungen einer Freiheits- strafe sollten möglichst verhindert werden; wo sie unaus- weislich sind, muss ihnen entgegengewirkt werden.
Vor allem beim Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen hat die Praxis deutlich gezeigt, dass dadurch kaum resozialisie- rende Wirkung auf die Täter erwartet werden kann. Nach der Statistik entfallen etwa 80 Prozent aller ausgesprochenen Freiheitsstrafen auf Strafen bis zu 6 Monaten. Diese Kurz- strafen sind mit ein Grund für die derzeitige Ueberbelegung aller schweizerischen Strafvollzugsanstalten. Bei der Revi- sion des Allgemeinen Teils des StGB ist ein Sanktionssy- stem anzustreben, das auf die Androhung von Kurzstrafen verzichtet und an deren Stelle andere, nicht freiheitsentzie- hende Strafen treten lässt.
Der Kanton Basel-Stadt, gestützt auf Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung, lädt daher die eidgenössischen Räte ein, folgende Vorschläge für die Aenderung des Schweizeri- schen Strafgesetzbuchs zu prüfen.
I. Reformvorschläge betreffend die Strafen
Einführung eines Tagesbussensystems anstelle von kur- zen Freiheitsstrafen. Dieses System geht vom Tagesver- dienst des Verurteilten aus und verhängt die Busse in Tages- sätzen. Die Zahl der Tagessätze entspricht dem Mass des Verschuldens; die Höhe des Betrags des einzelnen Tages- satzes entspricht den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten. Ein Tagessatz kann zwischen Fr. 5 .- und Fr. 1000 .- betragen und für 2 bis 360 Tage verhängt werden. 4. Das richterliche Fahrverbot
Einführung eines richterlichen Fahrverbots von einem Monat bis zu drei Jahren als Hauptstrafe für diejenigen Delinquenten, die als Teilnehmer am öffentlichen Strassen- verkehr eine strafbare Handlung begingen. Das bedeutet, dass ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann, wenn sich die Straftat in der Verletzung einer Verkehrsregel erschöpft, aber auch, wenn die zu beurteilende Tat auf ein solches Verhalten zurückgeht.
Il. Reformvorschläge betreffend die Vorschriften über den Vollzug von Strafen
Ermöglichung der bedingten Entlassung aus dem Straf- vollzug nach der Verbüssung der Hälfte der Strafzeit bei günstiger Prognose für den Verurteilten.
Einräumung eines Ermessensspielraums für die zustän- dige Behörde, dass bei einer erneuten Verurteilung nicht zwingend die Rückversetzung in den Strafvollzug angeord- net werden muss.
Artikel 37 StGB - Halbfreiheit - Aufnahme des Instru- ments der Halbfreiheit ins Schweizerische Strafgesetzbuch. Danach soll ein Insasse in einer Strafanstalt im Sinne einer Vorbereitung auf das Leben in der Freiheit in eine offener geführte Anstalt oder in ein Uebergangsheim versetzt wer- den können.
Halbgefangenschaft - Regelung des Instituts der Halbge- fangenschaft im Schweizerischen Strafgesetzbuch. Danach soll jedem bis zu sechs Monaten Freiheitsentzug Verurteil- ten im Sinne eines Rechtsanspruchs der Vollzug der Frei- heitsstrafe in Form der Halbgefangenschaft gewährt werden.
Antrag der Kommission
Die Initiative wird dem Bundesrat zum Bericht und Antrag übergeben; diese sind dem Parlament im Zusammenhang mit der vorgesehenen Revision des Strafgesetzbuchs zu unterbreiten.
Proposition de la commission
L'initiative est transmise au Conseil fédéral pour rapport et propositions. Ces dernières devront être soumises au Parle- ment dans le cadre de la révision envisagée du code pénal.
Schönenberger, Berichterstatter: Die Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zur Aenderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betritt inhaltlich kein Neuland, sondern folgt auf andere Vorstösse gleicher Art. Am 5. Dezember 1985 überwies unser Rat die vom Nationalrat zuvor ange- nommene Motion Longet betreffend Alternativstrafen, worin der Bundesrat eingeladen wurde, die Revision des Strafge- setzbuches, mit der die allgemeine Einführung der Alterna- tivstrafen ermöglicht werden solle, zu beschleunigen. Am 26. Juni 1985 reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative betreffend Einführung von Alternativstrafen im Schweizeri- schen Strafrecht ein und betonte, es wäre dringend nötig, die beiden sehr positiven und bewährten Institute des
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
«Gleiche Rechte für Mann und Frau». Rechtsetzungsprogramm «Egalité des droits entre hommes et femmes» Programme législatif
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance Seduta
Geschäftsnummer 86.008
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
08.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
636-641
Page
Pagina
Ref. No
20 016 087
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