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EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht
Abs. 2
Der Bundesrat erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Abs. 3 Die Erklärung ist beschlossen, wenn ihr ein Rat zustimmt.
Art. 22sexies Proposition de la commission Majorité Rejeter la proposition de la minorité
Minorité (Grendelmeier) Al. 1
Les groupes peuvent faire des déclarations sur d'importants événements ou problèmes concernant la politique exté- rieure ou intérieure.
Al. 2
Le Conseil fédéral a la possibilité de donner son avis. Al. 3
La déclaration est adoptée lorsqu'un conseil l'approuve.
Präsident: Wir haben am 3. Dezember die Beratungen bis zum Artikel 22quinquies abgeschlossen. Zu Artikel 22sexies liegt ein Minderheitsantrag Grendelmeier vor.
M. Borel, rapporteur: Mme Grendelmeier a défendu sa pro- position en arguant, pour l'essentiel, qu'une telle possibilité existait au Grand Conseil zurichois. Par conséquent, elle estime opportun d'accorder également cette possibilité au Conseil national.
La commission est d'avis que les moyens d'intervention utilisés par les groupes pour faire connaître leur opinion existent déjà sous de nombreuses formes et qu'une résolu- tion de groupe peut tout aussi bien s'exprimer sous la forme d'une interpellation urgente. Il n'est donc pas nécessaire d'augmenter démesurément tous les moyens d'intervention des parlementaires et des groupes. Nous disposons de suffisamment d'instruments pour ce faire.
Frau Grendelmeier, Sprecherin der Minderheit: Ich habe diesen Minderheitsantrag bereits bei der letzten Beratung zurückgezogen; das ist offenbar untergegangen. Ich wollte ursprünglich das in dem Sinne verstanden wissen, dass die Fraktionen Erklärungen abgeben können und nicht warten müssen, bis ein ganzer Rat dazu Stellung nimmt, und zwar analog zum Instrument, das wir beispielsweise im Kantons- rat in Zürich kennen. Man hat mich dann davon unterrichtet, dass dieses Instrument im Prinzip bereits vorhanden sei, dass es aber selten benutzt werde. Somit konnte ich meinen Antrag zurückziehen.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 43 Abs. 2bis (neu) Antrag der Kommission
In einem besonderen Abschnitt gibt der Bundesrat in der Regel den wesentlichen Inhalt von allfälligen Ausführungs- und Vollziehungsverordnungen bekannt.
Art. 43 al. 2bis (nouveau)
Proposition de la commission Dans un chapitre spécial, le Conseil fédéral renseigne en règle générale sur les principaux éléments d'éventuelles ordonnances d'exécution et d'application.
Angenommen - Adopté
Kapitel VII, Abschnitt 3 (Art. 51 bis 53), Ziff. II (Art. 20) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag Ammann Rückweisung an die Kommission zur nochmaligen Ueberprüfung der vorgeschlagenen Neuordnung der Oberaufsicht über die Alkoholverwaltung.
Chapitre VII, section 3 (art. 51 à 53), ch. Il (art. 20) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition Ammann Renvoi à la commission en l'invitant à réexaminer le nouveau régime proposé pour la haute surveillance de la Régie des alcools.
M. Borel, rapporteur: Cette question a été réglée sans dis- cussion au sein de la commission et n'a donc pas été étudiée à fond. Nous avons de toute façon prévu une séance de commission dans le courant du mois de janvier.
Ensuite de cette décision, un grand nombre de membres de la Commission de la santé publique et de l'environnement ont réagi. Si nous refusons maintenant le renvoi en commis- sion, nous risquons de provoquer un débat de commission en plénum.
C'est la raison pour laquelle je vous invite à accepter la proposition de renvoi en commission.
Frau Stamm, Berichterstatterin: Die Kommission hat in die- sem Punkte ohne Diskussion der Lösung des Ständerates zugestimmt. Anschliessend haben sehr viele Mitglieder der Kommission für Gesundheit und Umwelt reagiert. Unsere Kommission Geschäftsverkehrsgesetz hat bereits eine Sit- zung im Januar traktandiert, weil wir noch andere Penden- zen zu besprechen haben. Der Präsident schlägt Ihnen vor, dass wir den Vorstoss Ammann in der Kommission beraten. Wenn wir über diesen Vorschlag nämlich jetzt die Diskus- sion aufnehmen, würde im Plenum eine Diskussion unter Kommissionsmitgliedern stattfinden.
Präsident: Die Kommissionssprecher beantragen Ihnen, dem Rückweisungsantrag Ammann zuzustimmen. Wird aus dem Rat Opposition gemacht? - Das ist nicht der Fall.
Angenommen gemäss Antrag Ammann Adopté selon la proposition Ammann
Ziff. III Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. III Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
An die Kommission - A la commission
87.065
EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht AELE. Comité parlementaire. Rapport
Herr Auer unterbreitet im Namen des EFTA-Parlamentarier- komitees den folgenden schriftlichen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil des Etats, session d'hiver 1987):
Bericht der Schweizer Delegation über die 12. ordentliche Sitzung vom 22. bis zum 24. Juni 1987 in Hamar (Norwegen)
Einleitung
Vom 22. bis zum 24. Juni 1987 fand im norwegischen Hamar die 12. ordentliche Sitzung des EFTA-Parlamentarierkomi-
AELE. Comité parlementaire. Rapport
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18 décembre 1987
tees statt. Der Schweizer Delegation gehörten die National- räte Cottet, Coutau, Meizoz und der Berichterstatter als Präsident an.
Im Mittelpunkt der Sitzung standen folgende Themen:
Die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern und der Europäischen Gemeinschaft;
Die Eröffnung eines EFTA-Büros in Brüssel;
Die Liberalisierung des Handels mit Fischerei- und verar- beiteten Landwirtschaftsprodukten.
A. Die Beziehungen zwischen den EFTA-Ländern und der Europäischen Gemeinschaft
Die Lagebeurteilung über den Stand der EFTA-EG-Bezie- hungen fiel im grossen und ganzen positiv aus. Man ist sich aber klar darüber, dass die Errichtung eines 18 Länder umfassenden Europäischen Wirtschaftsraumes auf der Basis der Luxemburger Erklärung vom 9. April 1984 trotz der schon erzielten Erfolge kein leichtes Unterfangen ist. Die vom EFTA-Ministerrat im Mai 1987 in Interlaken beschlos- sene Vertiefung der EFTA-internen Zusammenarbeit fand breite Zustimmung. Man verspricht sich davon ein grösseres Gewicht für die EFTA-Länder in den künftigen Verhandlun- gen mit der Europäischen Gemeinschaft.
Das Postulat des Nationalrates vom Frühjahr 1987, mit wel- chem der Bundesrat eingeladen wurde, in Zukunft bei Gesetzesvorlagen deren Vereinbarkeit mit europäischen Regelungen zu prüfen, fand besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung; es wurde zur Nachahmung empfohlen.
Die skandinavischen und österreichischen Parlamentarier schlugen ein weiteres EFTA-Gipfeltreffen vor. Damit sollten die Regierungschefs die Gelegenheit erhalten, sich mit den Konsequenzen der neuen Integrationsphase der EG (Bin- nenmarkt) für die EFTA-Länder auseinanderzusetzen und sich auch über eine bessere Nutzung der EFTA als Instru- ment zur Erleichterung der Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft einig zu werden. Begründet wurde ein sol- ches Treffen aber auch mit der Notwendigkeit vermehrter Koordination auf höchster Ebene, da die meisten der neuen EFTA-EG-Zusammenarbeitsbereiche nicht nur die Handels- ministerien, sondern zunehmend andere wichtige Ressorts beträfen. Schweizerischerseits gab man zu bedenken, dass eine EFTA-«Gipfelkonferenz» nur dann gerechtfertigt sei, wenn Aussicht auf die Erreichung konkreter Resultate bestünde. Die schweizerische Delegation widersetzte sich der Forderung des Komitees nach einem EFTA-Gipfeltreffen jedoch nicht.
B. Die Eröffnung eines EFTA-Büros in Brüssel
Die Frage nach der Notwendigkeit verstärkter Kontakte zwi- schen dem EFTA-Sekretariat und der EG-Kommission in Brüssel ist eine Konsequenz der mit der Unterzeichnung der Luxemburger Erklärung eingetretenen Entwicklung. Stän- derat Dobler hatte die Errichtung eines EFTA-Verbindungs- büros in Brüssel erstmals anlässlich der Sitzung von Reykja- vik im Juni 1985 angeregt und war damit bei allen Delegatio- nen auf Zustimmung gestossen. Er erhielt den Auftrag, für die Stockholmer Sitzung vom Juni 1986 einen Bericht aus- zuarbeiten. Aufgrund dieses Berichtes lud das Komitee den EFTA-Ministerrat ein, die Möglichkeiten zur Verwirklichung des Vorschlages abzuklären und ihm anlässlich der Sitzung in Norwegen Bericht zu erstatten. Seither haben sich ver- schiedene EFTA-Gremien damit befasst. Die letzte Etappe war der prinzipielle Entscheid der Minister in Interlaken vom 4. Mai 1987, die Eröffnung eines solchen Büros unter gewis- sen Bedingungen ins Auge zu fassen. Der endgültige Entscheid wird an der EFTA-Ministertagung im Dezember 1987 fallen.
In Vertretung von Ständerat Dobler übernahm Nationalrat Coutau die Rolle des Berichterstatters zu diesem Thema. Mit den vom Ministerrat auferlegten Bedingungen (das Büro darf nur logistischen Zwecken dienen und soll die Missio- nen der EFTA-Länder in Brüssel in keiner Weise konkurrie- ren) bewege man sich in Richtung einer minimalen Lösung. Damit entspräche man nicht den Erwartungen, die von eini- gen Mitgliedern des Komitees mit diesem Projekt verknüpft
worden seien. Die Verwirklichung der Idee eines EFTA- Büros in Brüssel müsse aber im Zusammenhang mit der Unterzeichung der Luxemburger Erklärung und der seither eingetretenen Entwicklung in den EFTA-EG-Beziehungen gesehen werden und ihr komme deshalb - trotz der minima- len Lösung - eine nicht zu unterschätzende symbolische und daher politische Bedeutung zu.
Das Komitee schloss sich den Ueberlegungen des Berichter- statters an und forderte den Ministerrat zu einem schnellen Entscheid auf.
C. Die Liberalisierung des Handels mit Fischerei- und verar- beiteten Landwirtschaftsprodukten
Die Diskussion über die mögliche Erweiterung des Freihan- dels auf Fischerei- und verarbeitete Landwirtschaftspro- dukte führte zur Bildung einer Arbeitsgruppe, der National- rat Cottet angehörte. Sie hatte die Möglichkeiten der Einfüh- rung des Freihandels mit diesen Produkten sowohl EFTA- intern wie auch zwischen den EFTA-Ländern und der Euro- päischen Gemeinschaft abzuklären. Sie legte dem Komitee einen Entschliessungsentwurf an den Ministerrat vor, der in einem ersten Teil die Forderung nach einer vollständigen Liberalisierung des Handels mit Fischereiprodukten zwi- schen den EFTA-Ländern enthält. Im zweiten Teil der Entschliessung wird auch eine Liberalisierung des EFTA- internen Handels mit verarbeiteten Landwirtschaftsproduk- ten vorgeschlagen; zudem wird der Ministerrat eingeladen, die Möglichkeit der Ausarbeitung eines entsprechenden Uebereinkommens mit der Europäischen Gemeinschaft zu überprüfen.
Das Komitee stimmte dieser Entschliessung zu und beauf- tragte die Arbeitsgruppe mit der Fortführung und Vertiefung ihrer Arbeit.
D. Verschiedenes
Das Komitee nahm auch zum Tätigkeitsbericht der EFTA für das Jahr 1986 Stellung und hörte sich ein Exposé des norwegischen Aussenhandelsministers über die wirtschaftli- che Lage seines Landes an.
Aus Anlass der zwanzigjährigen Zusammenarbeit zwischen der EFTA und Jugoslawien führte das Komitee in Anwesen- heit von zwei jugoslawischen Parlamentariern eine Ausspra- che zu diesem Thema durch.
Abschliessend noch einige Bemerkungen grundsätzlicher Art zum Thema Beziehungen Schweiz und EG. Im Hinblick auf die Schaffung des EG-Binnenmarktes, der bis Ende 1992 verwirklicht werden soll, stellen sich für die Schweiz wirt- schafts- und aussenpolitisch heikle Fragen.
Wir stehen vor einer ähnlichen Lage wie Ende der fünfziger Jahre, als die damalige Europäische Wirtschaftsgemein- schaft im Entstehen begriffen war und als erster wichtiger Schritt der Abbau der Zölle beschlossen wurde. Die Schweiz und andere der neuen Vereinigung nicht angeschlossene Länder reagierten vorerst mit der Schaffung der (damals noch wesentlich grösseren) EFTA, später mit bilateralen Freihandelsabkommen mit der EG, um am Abbau der Zoll- schranken mitzuwirken. Diese Freihandelsabkommen enthalten Entwicklungsklauseln. Im Verhältnis Schweiz-EG hat dieses Vertragsverhältnis inzwischen zu über hundert zusätzlichen Uebereinkommen mit der Gemeinschaft geführt, wobei der Rahmen des Freihandels mit industriellen Gütern schon lange gesprengt worden ist.
Die Schaffung eines immer weitere Gebiete er- und umfas- senden, auch unser Land existentiell berührenden europäi- schen Rechts stellt uns heute vor eine ähnliche Lage. Ein- zelne Massnahmen werden unsere Interessen vielleicht vor- erst nur in geringfügigem Masse berühren, als ganzes uns aber mehr und mehr treffen. Wir sollten also rechtzeitig die notwendigen Schritte unternehmen, um der drohenden Iso- lierung und Diskriminierung zu begegnen!
Wir sind dem Bundesrat, der die Notwendigkeit des Han- delns anerkannt hat, dankbar für die bisher eingeleiteten Schritte. Notwendig ist jedoch, dass sich auch das Parla- ment vermehrt damit beschäftigt. Wir werden bei der Gesetzgebung auf die Harmonisierung des europäischen
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Beziehungen zum Europäischen Parlament. Bericht
Rechts Rücksicht nehmen müssen, um später ein blosses autonomes Nachvollziehen zu vermeiden. Solches würde letztlich unsere Unabhängigkeit mehr tangieren als ein all- fälliger Beitritt zur EG!
Die nächste Komiteesitzung findet im Mai 1988 in Grange- neuve (FR) statt.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
Präsident: Wir haben einen schriftlichen Bericht der Kom- mission erhalten. Sie beantragt uns, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Das Wort hat Herr Steffen.
Steffen: Bei der Lektüre des vorliegenden Berichtes bin ich in Absatz c, welcher sich zur Liberalisierung des Handels mit Fischerei- und verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten äus- sert, auf das Resultat jener Arbeitsgruppe gestossen, die sich mit der Liberalisierung in diesem Wirtschaftsbereich befasste. Unser ehemaliger Kollege Cottet gehörte der genannten Gruppe an. Sie legte dem Parlamentarierkomitee einen Entschliessungsentwurf an den Ministerrat vor, der zwei Forderungen enthält:
Vollständige Liberalisierung des Handels mit Fischerei- produkten zwischen den EFTA-Ländern und
eine Liberalisierung des EFTA-internen Handels mit verar- beiteten Landwirtschaftsprodukten.
Zudem wird der Ministerrat eingeladen, die Möglichkeit eines entsprechenden Uebereinkommens mit der Europai- schen Gemeinschaft zu überprüfen.
Das EFTA-Parlamentarierkomitee stimmte dieser Entschlies- sung zu, und die Arbeitsgruppe ist beauftragt worden, die Arbeit fortzuführen und zu vertiefen.
Dem Bericht ist leider nicht zu entnehmen,
a) welche Position Herr Cottet in dieser Frage in der Arbeits- gruppe eingenommen hat und
b) welches die Stellungnahme der Schweizer Parlamenta- rierdelegation im Parlamentarierkomitee war.
Ich ersuche Herrn Kollege Auer, uns darüber Auskunft zu geben. Wir stehen nämlich vor der Tatsache, dass unsere Süsswasserfischerei, die Landwirtschaft und die Schweizer Nahrungsmittelindustrie mit grossen Problemen konfron- tiert würden, sollte dieser Liberalisierungsprozess zu Ende geführt werden. Was die Offenlegung meiner Interessenbin- dungen anbetrifft, sei vermerkt, dass ich kein Mandat in der Nahrungsmittelindustrie innehabe.
Aus der Berichterstattung über den Abschluss der EFTA- Ministertagung in Genf von anfangs dieser Woche wird leider nicht ersichtlich, ob sich Herr Bundesrat Delamuraz und seine Ministerkollegen auch mit diesem Entschlies- sungsentwurf befasst haben. Offenbar war das Programm reich befrachtet und Geschäfte von allgemeinen politischen Erklärungen und Absichtsbekundungen begleitet, die ursprünglich recht hochfliegend waren, aber im Verhand- lungsablauf doch einer gewissen Ernüchterung Platz machten.
Erlauben Sie mir noch einige grundsätzliche Ueberlegun- gen zur Berichterstattung unserer Vertretung in dieser euro- päischen Organisation. Meine Fragen an den Präsidenten der Schweizer Delegation von vorhin machen deutlich, dass es nicht genügen kann, einfach das zuhanden des Parla- ments zu berichten, was als Schlussresultat der Arbeiten vorliegt, sondern insbesondere auch Stellungnahmen der Schweizer Vertreter in den verschiedenen Gremien zu erwähnen sind.
Es muss uns doch interessieren, wie die Vertreter unseres Parlaments ihre schwierige Aufgabe im vielschichtigen europäischen Integrationsgestrüpp erfüllen und wie weit sie die fundamentalen Wirtschaftsinteressen der Schweiz ver- treten.
Deshalb bitte ich den Präsidenten der Schweizer Delegation, zu erklären, ob eine künftige Ergänzung der Berichterstat- tung in diesem Sinne möglich ist oder nicht.
Auer, Berichterstatter: Ich danke Herrn Steffen für seine aufmerksame Lektüre des Berichts und für seine Stellung- nahme.
Was die von ihm zuletzt angeschnittene Frage betrifft, ist es die Hauptaufgabe unserer Delegation, die Interessen unse- res Landes einzubringen - und auch jene der EFTA gegen- über Dritten -, aber auch die Standpunkte der anderen Mitgliedländer kennenzulernen und die persönlichen Kon- takte zu pflegen. Die Berichte werden ähnlich ausgearbeitet, wie das bei uns im Parlament der Fall ist. Hie und da gibt es Arbeitsgruppen. Die Vorarbeit macht die Verwaltung. Dann wird es kritisch geprüft, und die Parlamentarier der verschie- denen Länder vertreten ihre persönlichen oder nationalen Auffassungen. In der Regel ist der Konsens da.
Was die speziellen Fragen betrifft, die Sie aufgeworfen haben, gibt es drei Aspekte: erstens die Landwirtschaftspoli- tik ganz allgemein: Grundsätzlich bestehen hier in unserem Land die gleichen Probleme wie in den EFTA- und vor allem in den EG-Staaten. Das zweite, das Sie speziell angespro- chen haben: die Verarbeitung landwirtschaftlicher Pro- dukte, und das dritte: die Fischerei.
Die Fischerei ist ein häufiges Diskussionsthema im EFTA- Parlamentarierkomitee, und zwar vor allem, weil Island und Norwegen einen Freihandel verlangen, der gegenüber ande- ren Ländern nicht durchgesetzt ist. Bei den Diskussionen über die Meerfischerei (und über die Marine .... ) sind wir Schweizer meistens in einer relativ bequemen Lage. Unser Handel mit Meerfischen ist im übrigen vollkommen liberali- siert.
In bezug auf die Süsswasserfischerei sprachen Sie, Herr Steffen, von «grossen Problemen». Solche wirft sie, ehrlich gesagt, nicht auf. Die Süsswasserfischerei bzw. die Freigabe ihres Handels ist eng zusammenhängend mit der Landwirt- schaftspolitik: In gleicher Weise wie bei dieser erfordern die Standortnachteile einen gewissen Schutz zugunsten unse- rer Berufsfischer und der Fischzucht. Die Arbeitsgruppe, der Herr Cottet angehörte und in der nun Herr Ständerat Gadient Mitglied ist, wird am 20. Januar 1988 in Genf ihre Arbeit fortsetzen.
In einem Land mit hohen Produktionskosten in der Land- wirtschaft sind die Ausgangspreise für die landwirtschaftli- che Produkte verarbeitende Industrie ebenfalls hoch, und entsprechend sind es die Endprodukte. Diese bedürfen daher des Zollschutzes, genau wie bei der Landwirtschaft selbst, damit die verarbeitende Industrie konkurrenzfähig ist.
Die erwähnte Arbeitsgruppe schlug den Ministern vor, innert vier bis fünf Jahren einen gewissen Abbau der Handels- schranken herbeizuführen. Aus gleichen und ähnlichen Gründen, wie wir sie hier bei der Landwirtschaftspolitik genügend diskutiert haben, hatten die Vorschläge bei der Ministertagung vom 14. und 15. Dezember letzthin in Genf keine Chancen. Zwar «anerkannten» die Minister «die Bedeutung einer Liberalisierung auf diesem Sektor», sie wollen aber erst später darauf zurückkommen. Einen Klad- deradatsch gab es nicht.
Präsident: Das Wort wird weiter nicht verlangt. - Sie haben gemäss Antrag vom Bericht Kenntnis genommen.
Zustimmung - Adhésion
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Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parlament. Bericht
Délégation pour les relations avec le Parlement européen. Rapport
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EFTA-Parlamentarierkomitee. Bericht AELE. Comité parlementaire. Rapport
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1987
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Anno
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Volume
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.065
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Datum 18.12.1987 - 08:00
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