Motion Fischer-Sursee
1836
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18 décembre 1987
Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
Freitag, 18. Dezember 1987, Vormittag Vendredi 18 décembre 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Reichling
87.564
Motion Fischer-Sursee AHV-Gesetz. Verlängerung der Frist in Artikel 155 Loi sur l'AVS. Prolongation du délai fixé à l'article 155
Wortlaut der Motion vom 24. September 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Aende- rung des AHV-Gesetzes vorzulegen, welche die in Arti- kel 155 AHVG bis 30. Juni 1988 festgelegte Frist für Baubei- träge an Heime für Betagte angemessen, d. h. um minde- stens 2 bis 5 Jahre, verlängert.
Texte de la motion du 24 septembre 1987
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet de modification de la loi sur l'AVS prévoyant une prolongation raisonnable, d'au moins deux à cinq ans, du délai (30 juin 1988) fixé pour le versement de subventions pour la construction, l'agrandissement et la rénovation d'établissements pour personnes âgées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Ammann- St. Gallen, Auer, Baggi, Baumlin, Blunschy, Bonny, Braunschweig, Bundi, Camenzind, Cantieni, Chopard, Columberg, Cotti, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggli-Winter- thur, Eggly-Genève, Eisenring, Engler, Eppenberger-Ness- lau, Fankhauser, Fehr, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Früh, Gautier, Geissbühler, Giger, Graf, Grassi, Grendelmeier, Hess, Humbel, Jeanneret, Jung, Kühne, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Lüchinger, Maeder-Appenzell, Maitre-Genève, Martignoni, Mauch, Meyer-Bern, Mühlemann, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Mül- ler-Scharnachtal, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Neu- komm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Ott, Pfund, Rechstei- ner, Renschler, Röthlin, Ruch-Zuchwil, Ruckstuhl, Rütti- mann, Sager, Savary-Fribourg, Schmidhalter, Schnider- Luzern, Schüle, Seiler, Stamm Judith, Stappung, Steineg- ger, Stucky, Tschuppert, Uchtenhagen, Vannay, Villiger, Wagner, Weber Monika, Weber-Arbon, Weder-Basel, Wel- lauer, Widmer, Wyss, Zehnder, Ziegler, Zwingli, Zwygart (91)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Rahmen des ersten Paketes der Aufgabenteilung Bund/ Kantone hat das Parlament die Baubeiträge an Heime für Betagte aus AHV-Mitteln aufgehoben. Aufgrund der Ueber- gangsregelung des Artikels 155 AHVG können Baubeiträge jedoch noch gewährt werden, sofern die Vorhaben bis zum 1. Januar 1986 beim Bundesamt für Sozialversicherung angemeldet worden sind und mit dem Bau bis spätestens am 30. Juni 1988 begonnen wird.
Anfangs 1986 lagen 417 Beitragsgesuche für einen Gesamt- beitrag von 2 061 724 000 Franken vor. Für 135 dieser Bau- projekte konnte im Jahre 1986 die Subventionsverfügung ausgestellt werden mit der Auflage des Baubeginns vor
Angesichts der noch hängigen Gesuche und dieses grossen Bauvolumens werden verschiedene Bauherren nur mit grösster Mühe - wenn überhaupt - die Bauarbeiten vor dem 30. Juni 1988 in Angriff nehmen können. Um aber der Bau- beiträge nicht verlustig zu gehen, wird mit vielen Bauten trotzdem, aber überstürzt begonnen werden müssen. Die bestehende Zeitnot birgt die Gefahr einer mangelhaften Planung oder gar einer Fehlplanung und einer unsorgfälti- gen Bauvorbereitung in sich. Beides kann sehr kostspielig sein.
Es ist offensichtlich, dass der um Mitte 1988 vorprogram- mierte konzentrierte Baubeginn mit einem derart grossen Bauvolumen von nahezu 30 000 Heimplätzen zu einem uner- wünschten Bauboom führt. Das wirkt sich einerseits ungün- stig auf die Baukosten aus, andererseits ist es konjunkturpo- litisch schlecht. Die öffentliche Hand hat die Beschäfti- gungslage nicht zu überhitzen, sondern für eine möglichst ausgeglichene zu sorgen.
Wird die Frist nicht erstreckt, werden gleichzeitig innert einem kurzen Zeitraum einige hundert Heime bezugsbereit. Mit der Eröffnung dieser Heime wird ein enormer Zusatzbe- darf an qualifiziertem Betreuungspersonal geschaffen, das gar nicht rekrutiert werden kann. Die Personalsituation in der geschlossenen Altershilfe ist bekanntlich heute schon prekär. Die neu geschaffenen Pflegeheimplätze können erst belegt werden, wenn das entsprechende Personal zur Verfü- gung steht. Wegen der schwierigen Personalsituation wür- den daher ganze Abteilungen - wenn nicht sogar ganze Heime - leerstehen, was zusätzliche Kosten und Schäden an den Bauten verursacht. Die Verbände sowie die Kranken- pflegeschulen entwickeln zurzeit neue Ausbildungsgänge, um auch Personen in der Lebensmitte Zugang zu den Pflege- und Betreuungsberufen zu ermöglichen. Die Auswir- kung dieser Bestrebungen wird sich erst in 3 bis 5 Jahren zeigen. Eine zeitlich besser gestaffelte Eröffnung der Heime ist daher vor allem unter dem Personalaspekt eine zwin- gende Notwendigkeit.
In Anbetracht der zeitlichen Dringlichkeit wird der Bundes- rat daher ersucht, die Motion beförderlich zu behandeln und ihr zuzustimmen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Im Zusammenhang mit einer auf das gleiche Ziel gerichteten Motion Dreyer vom 1. Dezember 1986 hatte der Bundesrat bereits vor dem Ständerat zur Frage der Fristverlängerung für den Baubeginn Stellung bezogen. Der Ständerat lehnte diese Motion am 9. März 1987 ab.
Der Bundesrat ist weiterhin nicht bereit, einer Verlängerung der in Artikel 155 AHVG festgelegten Frist (30. Juni 1988) zuzustimmen. Dies aus folgenden Gründen:
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Motion Fischer-Sursee
Im Vernehmlassungsverfahren haben die Kantone dem Vorgehen in breitem Masse zugestimmt und die Ueber- nahme dieser Aufgabe befürwortet.
Ziel des vorgegebenen Termins war, nicht in absehbarer Zeit realisierbare Projekte auszumerzen. Mit einer Verlänge- rung der Frist für den Baubeginn würden all diejenigen Kantone bestraft, welche nur Projekte angemeldet haben, bei denen innert nützlicher Frist wirklich mit dem Bau begonnen werden kann (bis zur Baureife vorgeschrittene Projekte).
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat im übrigen bereits Massnahmen zur Beschleunigung und Abkürzung des Gesuchsverfahrens ergriffen, um den Gesuchstellern einen rechtzeitigen Baubeginn zu ermöglichen.
In Anbetracht der Lage und gestützt auf die vorstehenden Ausführungen schlägt der Bundesrat vor, die Motion abzu- lehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Fischer-Sursee: Bei meiner Motion geht es um folgendes: Im Rahmen der Aufgabenteilung Bund/Kantone hat das Par- lament die Baubeiträge an Heime für Betagte aufgehoben. Aufgrund der Uebergangsregelung können aber Baubei- träge noch gewährt werden, sofern die Vorhaben am 1. Januar 1986 beim Bundesamt für Sozialversicherung angemeldet waren und mit dem Bau bis spätestens 30. Juni 1988 begonnen wird.
Anfangs 1986 lagen 417 Beitragsgesuche vor. Bis zum heuti- gen Tag sind knapp die Hälfte bewilligt. 220 sind noch offen. Diese müssen im nächsten halben Jahr bewilligt werden, und mit dem Bau muss bis zum 30. Juni 1988 begonnen werden, sonst verfallen die Baubeiträge.
Bei meiner Motion geht es ausschliesslich um die Erstrek- kung der Frist für den Baubeginn der bereits angemeldeten Heime. Es geht nicht darum, dass neue Vorhaben angemel- det werden können. Am beschlossenen Prinzip der Aufga- benteilung wird also nichts geändert. Für die Verlängerung der Frist des Baubeginns sprechen folgende Gründe:
Es ist eine Binsenwahrheit, dass eine sorgfältige Planung Zeit braucht. Die im AHV-Gesetz fixierte Frist hat sich in der Praxis eindeutig als zu knapp erwiesen. Neue Erkenntnisse im Heimwesen haben eine teilweise Ueberarbeitung der bestehenden Pläne und eine Verbesserung der Bauvorha- ben nötig gemacht. Vor allem gilt dies für den Bereich der Energiekonzepte. Hier sind neue Erkenntnisse vorhanden, und diese sollten in die Bauvorhaben eingebracht werden. Eine Umstellung der Energiekonzepte ist aber innert kürze- ster Zeit nicht möglich. Wir wissen alle, dass eine sorgfältige Planung kostensparend ist, dass Fehlplanungen hingegen sehr kostspielig sind.
Dazu kommt noch ein Weiteres, das wir seinerzeit völlig übersehen haben: Bei verschiedenen Heimen sind private Einsprachen erfolgt. Wir wissen alle, dass Baueinsprachen Jahre beanspruchen können, bis sie erledigt sind. Viele der vorliegenden Einsprachen sind offensichtlich aussichtslos. Das hat aber trotzdem zur Folge, dass bei diesen Heimen bis zum 30. Juni 1988 nicht mit dem Bau begonnen werden kann. Das betrifft unglücklicherweise ausgerechnet vor allem privatrechtlich organisierte Pflegeheime von wohltäti- gen Institutionen. Es wäre sehr bedauerlich, wenn gerade sie, die ausserordentlich auf die Hilfe angewiesen sind, der Beiträge verlustig gingen.
Wenn wir die Baufrist nicht verlängern, passiert folgendes: Ein kleiner Teil der Projekte wird die Frist nicht einhalten können und die Subvention verlieren. Das wäre schade, aber noch nicht so dramatisch. Der überwiegende Teil die- ser 220 angemeldeten Projekte wird aber im Eilzugstempo fertig geplant werden, und am 30. Juni wird überstürzt der Spatenstich gemacht; denn keine Gemeinde wird sich bei ihren Bürgern den Vorwurf einhandeln wollen, sie hätte eine Subvention verläppert. Die Folgen werden sein:
Ein überstürzter Baubeginn: Schlecht und unsorgfältig vorbereitete Bauvorhaben kommen zur Ausführung. Das kostet Geld. Dies kommt fast einer Verschleuderung der Subventionen gleich.
Wir werden einen Bauboom im Pflegeheimbau haben. Diese rund 200 Projekte, die gleichzeitig begonnen werden, werden die Baukonjunktur, die jetzt schon recht gut läuft, noch zusätzlich anheizen. Die öffentliche Hand sollte hier aber gerade aus dieser Beschäftigungslage heraus ausglei- chend wirken und nicht selber noch zur Ueberhitzung bei- tragen. Der Bauboom führt bekanntlich zudem noch zu einer Kostenteuerung.
In ein, zwei Jahren werden ungefähr zum gleichen Zeit- punkt etwa 200 Pflegeheime bezugsbereit. Das bedeutet vor allem einen zusätzlichen Bedarf an qualifiziertem Betreu- ungspersonal. Die Personalsituation in den geschlossenen Altersheimen ist jetzt schon prekär. Neu geschaffene Pflege- plätze können aber erst belegt werden, wenn das entspre- chende Personal zur Verfügung steht. Es besteht also die Gefahr, dass die neu gebauten Heime leerstehen oder ganze Abteilungen nicht geöffnet werden können. Zurzeit sind neue Ausbildungsgänge für Personen in der zweiten Lebenshälfte in Entwicklung. Wir werden in ungefähr drei Jahren zusätzliches Personal erhalten.
Die Argumentation des Bundesrates zur Ablehnung der Motion überzeugt nicht. Sie entspringt rein fiskalischem Denken. Die eingeräumte Zeit war eindeutig zu knapp, und ich weise Sie darauf hin, dass fast alle kantonalen Regierun- gen diese Fristerstreckung sehr begrüssen. Der Bundesrat will das Verfahren beschleunigen; das beschleunigte Ver- fahren würde uns aber auch nicht helfen. Wir hätten trotz- dem Ende Juni 88 einen Bauboom. Vor allem heilt das beschleunigte Verfahren die aufgezeigten Mängel bei den Projekten nicht.
Der Ständerat hat eine gleichlautende Motion abgelehnt, allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten. Die Argu- mentation im Ständerat ging in eine andere Richtung. Sie war rein fiskalisch, und die aufgezeigten sachlichen Mängel wurden nicht in die Waagschale geworfen. Wir haben jetzt schon einen grossen Mangel an Pflegeplätzen in Altershei- men. Dieser Mangel wird sich noch verschärfen. Es ist daher wichtig, dass die bereits angemeldeten Vorhaben realisiert werden. Ziel und Zweck der Aufgabenteilung - das betone ich nochmals - werden mit der Gutheissung dieser Motion nicht vereitelt. Es geht lediglich um die Erstreckung der Baufrist für die bereits angemeldeten Heime, nicht um zusätzliche Heime.
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Ihnen, Herr Cotti, empfehle ich, mit mir den Hosenlupf nicht aufzunehmen: Mit mir allein könnten Sie es noch wagen, aber ich habe immerhin 91 stämmige Nationalrätinnen und Nationalräte als Mitunterzeichner hinter mir.
Grassi: Intervengo per appoggiare la mozione del collega Fischer e per manifestare la preoccupazione per le conse- guenze che avrebbe il rifiuto di estendere il termine dell'ini- zio dei lavori al fine di ottenere i contributi dell'AVS.
Infatti sono in tutta la Svizzera i comuni piccoli e medi che soffrirebbero del rifiuto di questa estensione e che sareb- bero penalizzati. Proprio quei comuni che cercano di dare ai loro anziani delle strutture adeguate, sia per conto proprio, sia attraverso il consorziamento dei comuni, e che hanno incontrato delle difficoltà burocratiche e talvolta anche, ose- rei dire, difficoltà democratiche delle nostre istituzioni.
Lei, on. Consigliere federale, conosce come me la lunga procedura per ottenere e per arrivare alla costruzione di queste case per anziani: risoluzione dei Municipi, dei Consi- gli comunali, la formazione dei consorzi, l'adesione dei comuni a questi consorzi, i concorsi, gli appalti, le progetta- zioni che devono seguire delle indicazioni e delle norme particolari, il finanziamento, il sussidiamento, i permessi di costruzione, ecc.
Già tutta questa procedura richiede una durata di almeno due anni. Se poi è ostacolata da ricorsi di natura edilizia, ostacolata da referendum della popolazione, allora anche
Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats)
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nel migliore dei casi si supera di gran lunga questo periodo di due anni.
Mi sia inoltre consentito di far presente gli effetti generali sull'economia.
Nel cantone Ticino abbiamo attualmente aperti otto cantieri, ai quali se ne aggiungerebbero quattordici in un breve tempo.
Questo creerebbe delle enormi difficoltà di reperimento della manodopera da parte delle imprese edilizie, una lievita- zione dei costi di costruzione che porterebbe inevitabil- mente all'inflazione, delle difficoltà di finanziamento di oltre 300 mio di franchi attraverso i normali canali. Il cantone verrebbe chiamato a sopportare, in un breve lasso di tempo, una spesa che supera le sue possibilità, anche se, ultima- mente, è giunto il beneficio di un importo considerevole. Inoltre, la contemporanea entrata in funzione di un numero elevato di strutture, come l'ha fatto rilevare il collega Fischer, esige la presenza di personale qualificato che non è possibile formare in un tempo così breve.
In conclusione, l'estensione richiesta del termine per l'inizio dei lavori permetterebbe di diluire nel tempo l'esecuzione delle opere, di fare le cose per bene e non affrettate, di approntare delle strutture secondo le necessità della popo- lazione anziana.
Non chiediamo soldi, chiediamo un piccolo sforzo da parte della Confederazione. Credo che le misure in favore degli anziani meritino considerazioni più umane e meno burocra- tiche o giuridiche.
Mehr Herz und weniger Bürokratie wären hier sicher am Platz.
Ich bitte Sie, der Motion von Herrn Fischer zuzustimmen.
Wanner: Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dieser Motion zuzustimmen. Ich komme aus einem Kanton, der sich in diesem Bereich ausserordentlich schwertut. Wir haben ver- schiedene Projekte, die nicht mehr mit Beiträgen des Bun- des verwirklicht werden könnten, falls diese Uebergangsfrist nicht erstreckt wird. Selbstverständlich kann man sich hier die Frage der Konsequenz der Aufgabenteilung stellen. Aber immerhin: In diesem Bereich, oder wenn es von der Sache her gerechtfertigt ist, lässt sich durchaus eine Ausnahme vornehmen, ohne dass man die entsprechenden Prinzipien verlässt.
Herr Fischer hat noch etwas erwähnt, was mir wichtig scheint; es betrifft die Frage der Baukonjunktur. Es ist wirklich nicht am Platze, wenn man jetzt, da die Bauwirt- schaft ausserordentlich gut ausgelastet - wenn nicht gar überlastet - ist, von seiten der öffentlichen Hand zusätzlich Projekte forciert, die gut und gerne noch eine Weile zuwar- ten könnten. In diesem Sinne bitte ich Sie, wie meine Vor- redner, diese Motion zu überweisen. Ich tue es nicht nur in meinem Namen, sondern wohl auch im Sinne der ganzen Solothurner Deputation in diesem Rat.
Blatter: Ich beantrage Ihnen, der Fristverlängerung zuzu- stimmen, und zwar aus folgendem Grund: Die Frist vom 1. Januar 1986 bis zum 30. Juni 1988, also eine Frist von nur 18 Monaten, war von Anfang an zu kurz bemessen. Warum? Die Eingaben an das Bundesamt konnten vorsorglich und ohne Präjudiz, aufgrund von Kostenschätzungen, einge- reicht werden. Es lagen somit vielfach noch keine detaillier- ten Kostenvoranschläge vor, und die Kredite waren von den zuständigen Organen noch nicht bewilligt. Man stelle sich vor, dass eine Gemeinde, die korrekt vorgehen will, zuerst einen Projektkredit einholen oder einen Projektwettbewerb durchführen muss. Anschliessend wird das Projekt ausgear- beitet und ein detaillierter Kostenvoranschlag berechnet, der dann vom Volk genehmigt werden muss. Noch sind wir nicht beim Spatenstich. Man muss die Baumeisterarbeiten ausschreiben und anschliessend den Auftrag für den Aus- hub erteilen, damit dieser noch vor dem 1. Juli 1988 begon- nen werden kann. Ein solcher Ablauf - sorgfältig geplant und ohne eine Panne durchgeführt - ist in der Praxis in 18 Monaten schlicht und einfach nicht möglich. Die Gemeinden werden mit dieser kurzen Frist ausserordentlich
unter Druck gesetzt, die Gemeindebehörden sind überfor- dert, und ich bitte Sie daher dringend, der Fristverlängerung zuzustimmen und die Motion Fischer erheblich zu erklären.
Bundesrat Cotti: Wie Herr Fischer-Sursee gesagt hat, sind die 91 namhaften Unterschriften, die diese Motion unterstüt- zen, Zeichen genug, in welche Richtung der parlamentari- sche Wind weht. Immerhin wird es mir gestattet sein, kurz zu erläutern, weshalb der Bundesrat - folgerichtig - an seiner Haltung festhält, folgerichtig nicht nur in bezug auf das, was er vor wenigen Monaten vor dem Ständerat ausgesagt hat, sondern, Herr Fischer, folgerichtig ganz besonders in bezug auf eine ganze Vorentwicklung, die dieses Geschäft wesent- lich beeinflusst hat.
Herr Blatter, die Kantone wussten seit 1980 von der geplan- ten Aufgabenteilung, und seit jenem Jahr war damit zu rechnen, dass die Beiträge für die Altersheime den Kanto- nen aufgebürdet würden. Es ist also nicht eine Frage von einigen Monaten oder von ein paar Jahren, sondern geht sehr weit zurück. Ich füge noch folgendes hinzu - und das scheint mir absolut bedeutend -: Aufgabenteilung heisst überhaupt nicht Aufgabe eines bedeutenden Bedürfnisses. Es bedeutet lediglich, dass gewisse Kosten und natürlich Kompetenzen den Kantonen übertragen werden. Ich möchte also klar betonen: Es geht hier nicht darum, die Beiträge an die Altersheime abzuschaffen, sondern darum, diese Auf- gabe im Rahmen des ganzen Pakets der von Ihnen beschlossenen Aufgabenteilung nun folgerichtig den Kanto- nen zu überlassen. Man hat den Kantonen noch eine letzte Frist gewährt. Was möchte man mehr? Es ist Aufgabe der Kantone, nun diesem Bedürfnis zu entsprechen. Wenn die- ses folgerichtige Denken von Ihnen nicht geteilt werden könnte, wenn Sie auf Kosten der Bundesrechnung ange- sichts der Nähe von Weihnachten gleichsam ein Weih- nachtsgeschenk - neue «Weihnachtskinder» - an die Kan- tone machen wollen, wird es sicher nicht der ehemalige Regierungsrat, der zu Ihnen spricht, sein, der sich die Klei- der zerreisst. Ein Minimum an Folgerichtigkeit wäre aber auch in bezug auf die Bundesfinanzen notwendig.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
127 Stimmen 7 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.226
Parlamentarische Initiative (Büro des Ständerates) Geschäftsverkehrsgesetz. Revision
Initiative parlementaire (Bureau du Conseil des Etats) Loi sur les rapports entre les conseils. Révision
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1603 hiervor - Voir page 1603 ci-devant
Art. 22sexies Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung des Antrages der Minderheit
Minderheit (Grendelmeier) Abs. 1
Die Fraktionen können Erklärungen zu wichtigen Ereignis- sen der Aussen- oder Innenpolitik abgeben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Datum 18.12.1987 - 08:00
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