Postulat Binder
502
E
30 septembre 1987
Einwände übernommene Botschaft in den richtigen Rah- men setzen können.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesbeschluss über die Kredite für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 1988-1991 Arrêté fédéral allouant des crédits aux institutions char- gées d'encourager la recherche pendant les années 1988 à 1991
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 6 Titre et préambule, art. 1 à 6
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
B Bundesbeschluss über einen Kredit für die Herausgabe des neuen Historischen Lexikons der Schweiz Arrêté fédéral allouant un crédit pour l'édition d'un nou- veau Dictionnaire historique de la Suisse
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
C
Bundesbeschluss über Kredite des Bundes nach Arti- kel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungsge- setzes Arrêté fédéral allouant des crédits de la Confédération selon l'article 16, 3e alinéa, lettres b et c, de la loi sur la recherche
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 bis 5 Titre et préambule, art. 1 à 5
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.351
Postulat Binder Energieforschungszentrum Création d'un centre de recherche énergétique
Wortlaut des Postulates vom 17. März 1987
Die ausreichende, sichere, wirtschaftliche und umweltscho- nende Energieversorgung sowie die sparsame und ratio-
nelle Energieverwendung setzen eine umfassende Energie- forschung von der Grundlagenforschung über die ange- wandte Forschung bis zur Entwicklung voraus. Der Bund wird im Verlaufe der nächsten Jahre für diese Forschungs- aufgaben im weitesten Sinn des Wortes erheblich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen als bisher. Im Rahmen der Fusion der beiden Institute EIR in Würenlin- gen und SIN in Villigen und im Rahmen der Neuumschrei- bung des wissenschaftlich-technischen Auftrages an das neue und fusionierte Institut bietet sich für den Bund die einmalige Chance, die allgemeine und alternative Energie- forschung der Schweiz in Würenlingen und Villigen zu kon- zentrieren. Durch diese Konzentration liesse sich zudem der Abbau von hochwertigen Arbeitsplätzen an den beiden bestehenden instituten EIR und SIN vermeiden. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:
Dem Parlament einen Bericht über die vorgesehene Fusion der beiden Institute EIR und SIN zu erstatten.
Bei der neuen wissenschaftlich-technischen Aufgabens- tellung für das fusionierte Institut EIR/SIN zu prüfen, ob in diesem Institut nicht ein umfassendes Energieforschungs- zentrum zu errichten und mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten sei.
Texte du postulat du 17 mars 1987
Parvenir à un approvisionnement en énergie qui soit suffi- sant, sûr, économique et qui ménage l'environnement, et arriver à une utilisation rationnelle et économe de l'énergie, implique un système de recherches global, allant de la recherche fondamentale aux développements pratiques, en passant par la recherche appliquée. Au cours de ces pro- chaines années, la Confédération devra consacrer des sommes bien plus considérables à ces recherches au sens large du terme. La fusion des instituts de Wurenligen (IFR) et de Villigen (SIN), ainsi que la définition du mandat technique et scientifique du nouvel institut ainsi créé, offrent à la Suisse une chance unique de concentrer ses recherches sur l'énergie en général et sur les énergies de substitution dans les deux localités concernées. Cette concentration permet- trait d'éviter la suppression d'emplois hautement spécialisés à l'IFR et au SIN.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité:
à présenter au Parlement un rapport sur la fusion prévue de ces deux instituts,
à étudier, à l'occasion de la définition du mandat scientifi- que et technique de l'institut né de cette fusion, s'il ne conviendrait pas d'en faire un vaste centre de recherches en matière énergétique et de mettre à sa disposition le person- nel et les moyens financiers nécessaires.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Affolter, Arnold, Bürgi, Cavelty, Dobler, Gadient, Genoud, Gerber, Hänsenberger, Hefti, Iten, Jagmetti, Jelmini, Küchler, Lauber, Matossi, Meier Hans, Miville, Moll, Muheim, Piller, Reichmuth, Schaffter, Schmid, Schönenberger, Stucki (26)
Binder: Gestützt auf einen ausführlichen Bericht Hayek beauftragte der Bundesrat am 10. September 1986 den Schulrat, Vorschläge für eine Zusammenlegung der beiden Annexanstalten EIR und SIN auszuarbeiten. Der Schulrat setzte in der Folge einen Lenkungsausschuss und eine Projektleitung ein. Der Vorschlag für die Fusion der beiden Institute EIR und SIN wurde dem Bundesrat innerhalb von sechs Monaten zugestellt, und zwar zusammen mit einem sehr ausführlichen Bericht und einer ausformulierten Bun- desratsverordnung. Der Bundesrat hat in der Folge ein Ver- nehmlassungsverfahren durchgeführt, das am heutigen Tag zu Ende geht.
Mit der geplanten Fusion der beiden Institute wird eine Effizienzsteigerung, eine Rationalisierung und eine Vermei- dung von Doppelspurigkeiten erwartet, was zu erheblichen Synergieeffekten führen kann. In diesem Sinne stimme ich mit dem Regierungsrat des Kantons Aargau der vorgesehe- nen Fusion der beiden ETH-Annexanstalten EIR und SIN zu. Es steht mir nicht an, und es fehlt mir auch die notwendige
503
Postulat Binder
Fachkompetenz, die Vorschläge des Schulrates in allen Einzelheiten zu analysieren, zu kommentieren oder gar zu kritisieren. Im Kanton Aargau und in den Gemeinden Würen- lingen und Villigen wurde man jedoch hellhörig und sogar aufgebracht, als von einem massiven Abbau von Arbeitsplät- zen gesprochen wurde. Die betroffene Region ist heute Standort von drei Kernkraftwerken. Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat grünes Licht für das Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Medizin, For- schung und Industrie auf dem Areal des EIR gegeben. Er erteilte damit die atomrechtliche Bewilligung für den Bau und den Betrieb dieses Atommüllzwischenlagers in der Gemeinde Würenlingen. Ferner wird heute schon ganz offen darüber diskutiert, dass in Würenlingen auch ein Zwischen- lager für hochradioaktive Abfälle errichtet werden soll.
In keiner Region der Schweiz gibt es mehr Atomanlagen als im unteren Aaretal des Kantons Aargau. Die betroffene Bevölkerung duldete bis heute diese Anlagen und vertraute den Sicherheitsexperten. Aber jetzt wird ganz klar und deut- lich von den Bürgern, den Parteien, den Behörden, den Medienin eine Abgeltung für diese Sonderlasten verlangt. Unter keinen Umständen will man in Kauf nehmen, dass im EIR und im SIN mittel- und langfristig hochqualifizierte Arbeitsplätze abgebaut und allenfalls in andere Regionen der Schweiz verschoben werden.
In diesen Rahmen hineingehört mein Postulat für die Schaf- fung eines Energieforschungszentrums in Würenlingen und Villigen. Die beiden Annexanstalten EIR und SIN sind schon heute europäisch und weltweit anerkannte Forschungszent- ren, vor allem im Energiebereich. Die Frage des vermehrten Engagements des Bundes in der Energieforschung ganz allgemein wird im Verlaufe der nächsten Jahre höchste Aktualität erreichen. Ich erinnere Sie an den neu vorgeschla- genen Energieartikel und an die Ueberprüfung der Szena- rien für einen allfälligen Ausstieg aus der Kernenergie. Die mit der Fusion der beiden Annexanstalten EIR und SIN angestrebten Impulse und Rationalisierungseffekte können nur zum Tragen kommen, wenn die Energieforschung in Würenlingen und Villigen gesamtschweizerisch konzentriert wird.
Damit postuliere ich nicht etwa, dass nicht auch an anderen Hochschulen des Landes Energieforschung betrieben wer- den dürfe. Ich verlange in meinem Postulat kein Energiefor- schungsmonopol für Würenlingen und Villigen. Aber eine Koordination und Konzentration drängt sich geradezu bei der Energieforschung in besonderen Masse auf, wenn man nicht weiterhin eine Zersplitterung und Ineffizienz der For- schungsanstrengung in Kauf nehmen will.
Das neue Forschungsinstitut EIR/SIN bildet ideale Voraus- setzungen für ein nationales Energieforschungszentrum. Die Infrastrukturen sind vorhanden, und die beiden heutigen Institute, die jetzt fusioniert werden sollen, beschäftigen eine grosse Zahl hochqualifizierter Fachleute und Forscher. Die Hauptstossrichtungen für das Energieforschungszen- trum müssen etwa im Rahmen der Empfehlungen der Com- mission fédérale pour la recherche énergétique liegen, näm- lich rationelle Energienutzung, Senkung der Umweltbela- stung und Substitution der fossilen Energieträger, Kernspal- tung (sicherheitstechnische Weiterentwicklung der Kern- energie und der Entsorgung), Kernfusion - das Energiepot- ential kann hier allenfalls sehr hoch sein -, erneuerbare Energien (Wasserkraft, Sonnenenergie, Windenergie, Erd- wärme, Biogas usw.), Energieanwendung (z. B. Uebertra- gung der Energie, Speicherung und Umwandlung von Energie, Wasserstofftechnologie, Wärmepumpen, Wärme- rückgewinnung usw.).
Dieses Energieforschungszentrum - das möchte ich beto- nen - sollte nach allen Seiten offen sein. Es soll die nukleare wie auch die allgemeine und die alternative Energiefor- schung vorangetrieben werden. Wir müssen, wie uns heute Energieexperten erklären, in der Energieforschung alle Möglichkeiten prüfen, Bewährtes fördern und ausbauen sowie Neues wagen und versuchen.
Das Hauptanliegen des Postulates besteht demnach darin, dass in Würenlingen und Villigen im Rahmen der Fusion
nicht einfach Arbeitsplätze abgebaut, sondern dass dort neue notwendige und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden, damit in diesem Ballungszentrum von Sachver- stand und Intelligenz die Energieforschung auch in unserem Land endlich einen sehr hohen Stellenwert erhält.
Gerade in der Energieforschung und in der Energiepolitik ganz allgemein brauchen wir - wie mein aargauischer Kol- lege Hans Letsch kürzlich in einem Grundsatzreferat erklärt hat - nicht Mut zur Angst, sondern Mut zur Zuversicht. Der Aargau hatte bis heute diesen Mut zur Zuversicht. Aber man sollte unsere Geduld nicht allzu stark strapazieren. Wenn man von uns dauernd grosse nationale Opfer verlangt - ohne unsere Kernkraftwerke würde in der Schweiz fast alles und jedes stillstehen -, dann sollte man unsere berechtigten Anliegen und Wünsche auch in Bern endlich ernst nehmen und berücksichtigen. Wir sind auf die beiden Annexanstal- ten EIR und SIN stolz, und wir werden nicht akzeptieren, dass hier hochwertige Arbeitsplätze allenfalls abgebaut und in andere Regionen des Landes verschoben werden. Der Aargau als Energiekanton par excellence, der Aargau als drittgrösster Industriekanton, der Aargau als Kanton der Mitte zwischen Zürich, Basel und Bern, der Aargau, in wel- chem sich bereits heute die beiden wissenschaftlich renom- mierten eidgenössischen Institute EIR und SIN befinden, ist der ideale Standort für ein nationales Energieforschungs- zentrum, welches wir unbedingt aufbauen und ausbauen müssen, wenn wir an der Spitze des technischen Fortschrit- tes bleiben wollen.
Mein Postulat ist von der Mehrheit dieses Rates unterzeich- net worden. Ich bedanke mich dafür und möchte den Rat bitten, das Postulat zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Ich möchte vorausschicken, dass ich dem Loblied auf den Kanton Aargau, das von Herrn Ständerat Binder als Vertreter dieses Kantons vorgetragen worden ist, voll und ganz beipflichte. Das ist aber nicht der einzige Grund, dass sich der Bundesrat bereit erklärt, das Postulat entgegenzunehmen.
Die Frage der Fusion EIR/SIN hat sich bereits seit einigen Jahren gestellt, und Sie, Herr Binder, haben die Vorge- schichte bis zur Unterbreitung eines spezifischen Vor- schlags im letzten Frühjahr geprägt, eines Vorschlags, der in die Vernehmlassung gegangen ist, die auf meinen persönli- chen Wunsch hin sehr breit ausgelegt war. Warum? Weil ich mir bewusst bin, dass durch diese Zusammenlegung keine nur administrative Problematik aufgeworfen wird, sondern dass bei dieser Zusammenlegung auch wesentliche Fragen der Forschung und insbesondere der Energieforschung in Betracht gezogen werden müssen.
Das Gebiet der Energieforschung liegt - wie Sie wissen - im Kompetenzbereich des EVED. Ich werde mich also auf die Frage dieser beiden Annexanstalten und auf ihr zukünftiges Schicksal beschränken.
Sie kennen die wesentlichen Elemente, auf denen diese Fusion basieren sollte. In Stichworten:
Nukleare Forschung mit besonderer Berücksichtigung der nuklearen Sicherheit, der Entsorgung, des Strahlen- schutzes. Das wird so oder so in der Energieforschung dieses Landes ein Thema bleiben.
Nationale Basis für die Kern- und Teilchenphysikfor- schung durch Betrieb der bestehenden Beschleunigeran- lagen.
Nationale Basis für die Forschung in anderen Bereichen, die ebenfalls die Benutzung von zentralen Einrichtungen voraussetzen, welche ihrerseits grosse Investitionen verlan- gen, z. B. die bereits bewilligte Anlage für Spallations-Neu- tronen.
Forschung im Bereich nichtnuklearer Energie.
Eventuell neue Forschungseinrichtungen, welche an die- sem Standort über besonders gute Voraussetzungen verfü- gen könnten.
Heute läuft die Vernehmlassung ab. Es ist also vom Termin her geradezu sinnvoll, dass Ihr Vorstoss heute behandelt wird.
Motion Bührer
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E
30 septembre 1987
Die Planung geht in die Richtung, Herr Binder, dass per Ende des Jahres, also am 1. Januar 1988, das neue fusio- nierte Institut startet. Sie können sich vorstellen, was für eine grosse Arbeit noch bevorsteht, obschon wesentliche Vorbereitungsarbeiten gemacht worden sind.
Ich habe meinen Mitarbeitern - insbesondere im Kreise des Schulrats, die mit Recht darauf drängen, das fusionierte Institut so schnell wie möglich in Kraft zu setzen - mitgeteilt, dass mir dieser Termin absolut passt, aber unter der Bedin- gung - ich sage das ganz offen -, dass die Resultate der Vernehmlassung absolut seriös ausgewertet werden. Unter den fünf Pfeilern, die ich erwähnt habe, setze ich ein weite- res Schwergewicht und stelle die Bedingung, dass die Pla- nung der nichtnuklearen Energieforschung voll und ganz glaubwürdig ist, denn man hat in diesem Lande zur Genüge über Alternativenergieforschung gesprochen. Diese Fusion soll die Gelegenheit bieten, bei aller Wahrung der bestehen- den Forschung in der Kernenergie auch der alternativen Energie den nötigen Raum zu geben.
In diesem Sinne glaube ich, Sie, Herr Binder, beruhigen zu können. Sie haben ja selber kein Monopol für die Energie- forschung verlangt. Möglicherweise wird es tatsächlich auch kein Monopol geben, aber der Schwerpunkt wird dort sein und bleiben und vielleicht wird er sich auch dort ver- stärken.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, Ihr Postulat entge- genzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
87.483
Motion Bührer BVG. Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten LPP. Régime des salariés à temps partiel
Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die nötigen gesetzlichen Aenderungen vorzuschlagen, die eine bessere Berücksichti- gung der Interessen von Teilzeitbeschäftigten und Kleinver- dienern bei der beruflichen Vorsorge gewährleisten würden. Das Berufliche Vorsorge-Gesetz (BVG) wäre dahingehend zu ändern, dass
die Grenzbeträge des koordinierten Lohnes proportional zum Beschäftigungsgrad festgesetzt werden;
der untere Grenzbetrag die Höhe eines halben Jahresloh- nes nicht übersteigen darf.
Texte de la motion du 17 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de proposer une révision de la loi qui permette de mieux tenir compte, pour ce qui est de la prévoyance professionnelle, des intérêts des salariés travail- lant à temps partiel ou ayant un bas revenu.
La loi sur la prévoyance professionnelle devrait être modi- fiée comme il suit:
fixer les montants-limites du salaire coordonné propor- tionnellement au degré d'activité;
le montant-limite inférieur ne doit pas être supérieur à la moitié du salaire annuel.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Meylan, Miville, Piller, Weber (4)
Frau Bührer: Das BVG macht immer wieder Schlagzeilen. Während die einen keinen guten Faden am BVG lassen - ich gehöre nicht dazu -, finden andere, es sei besser als sein Ruf. Ich meine, das BVG ist nicht so fehlerfrei, dass es nicht
verbessert werden müsste, und es ist nicht so schlecht, dass es sich nicht lohnen würde, Verbesserungen anzubringen. Auch wenn uns allen die Beiträge zuweilen sauer aufliegen, das Ziel ist doch wohl unbestritten: Ein gesichertes Alter mit der Möglichkeit, den gewohnten Lebensstil beibehalten zu können.
Mit unseren zwei Säulen, die auf unterschiedlichen Finan- zierungsprinzipien basieren, haben wir einen guten und sicheren Stand. Die demographischen Entwicklungen brau- chen uns weit weniger zu beunruhigen als in einem System mit reinem Umlageverfahren. Unsere zweite Säule wird vom zahlenmässigen Verhältnis zwischen aktiver Bevölkerung und Rentnern nicht im geringsten tangiert.
Zu meinem Anliegen: Es betrifft zwei Kategorien von Lohn- empfängern, die Kleinverdiener und die Teilzeitbeschäftig- ten. Von Anbeginn der Diskussion über eine berufliche Vorsorge war klar, dass der starre Koordinationsabzug - er heisst im BVG unterer Grenzbetrag - die Kleinverdiener und die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt. Die maximale einfa- che AHV-Rente dient als unterer Grenzbetrag - sicher eine praktische Lösung. Nur ist nicht einzusehen, warum für alle, Gross- und Kleinverdiener, derselbe Betrag nicht versichert ist, bewegen sich doch die Kleinverdiener im Bereich des AHV-Renten-Minimums, die gut Verdienenden im Bereich des AHV-Renten-Maximums.
Die Auswirkungen der geltenden Regelung sind unsozial. Kleinverdiener werden nach BVG überhaupt nicht, im unte- ren Mittelfeld liegende Einkommen ungenügend versichert. Diese Menschen leben im Alter in bedrängten Verhältnissen. Sie müssen in der Regel Ergänzungsleistungen und nicht selten auch Fürsorgeleistungen in Anspruch nehmen. Es kann keine Rede davon sein, dass ihnen aus eigener Kraft die Weiterführung des gewohnten Lebens möglich ist. Das Ziel, das anlässlich der Abstimmung über das Dreisäulen- prinzip gesteckt wurde, ist für diese Einkommenskategorien nicht erreicht. Gutverdienende können im Rentenalter mit 60 Prozent ihres früheren Lohnes durchaus gut zurecht- kommen, aber der, der während seiner aktiven Zeit den ganzen oder fast den ganzen Lohn zur Existenzsicherung braucht, kann im Alter nicht mit wesentlich weniger exi- stieren.
Interessanterweise hatte der Bundesrat in seiner ersten Gesetzesvorlage vorgesehen, den Koordinationsabzug nach einer Einführungszeit zu senken, um den Rentenschutz der unteren Einkommensbezüger zu verbessern.
Nach geltender Regelung wird im BVG nicht versichert, wer weniger als 17 280 Franken verdient. Für Löhne, die wenig über diesem Grenzbetrag liegen, reicht es nur zu sehr bescheidenen Renten. Meine Motion möchte für Kleinver- diener und Teilzeitbeschäftigte eine Verbesserung ihrer Lage herbeiführen, Für beide Kategorien müsste etwas getan werden. Die Teilzeitbeschäftigten sind zwar oft Klein- verdiener, müssen es aber nicht sein. Es gibt Teilzeitbe- schäftigte, die bei zwei oder mehreren Arbeitgebern arbei- ten und gesamthaft einen rechten Lohn verdienen. Trotz- dem fallen sie als Folge der heutigen starren Regelung durchs Netz und haben so in der Regel keine berufliche Vorsorge. Am Rande sei bemerkt, dass es Arbeitnehmer gibt, die sich ganz bewusst durchs Netz fallen lassen, indem sie darauf bedacht sind, an jeder Teilzeitarbeitsstelle nicht mehr als 17 280. Franken zu verdienen, ein ganz und gar kurzsichtiges, unvernünftiges Verhalten.
Es ist ein Gebot der Vernunft und der Gerechtigkeit, Klein- verdiener und Teilzeitbeschäftigte nicht länger von der beruflichen Vorsorge auszuschliessen. Mein Anliegen betrifft in ganz besonderem Masse die Frauen. Frauen ver- dienen durchschnittlich weniger als Männer. Sie stellen auch das grösste Kontingent an Teilzeitbeschäftigten.
Es stellt sich die Frage, wie rasch wir handeln und auf welchem Weg wir das Ziel erreichen wollen. Ich schlage Ihnen eine sehr praktikable und einfache Lösung vor: Der variable Abzug für Teilzeitbeschäftigte und eine Senkung des unteren Grenzbetrages für kleine Einkommen bringen gezielte Verbesserungen, ohne das System als Ganzes im geringsten zu stören.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Binder Energieforschungszentrum Postulat Binder Création d'un centre de recherche énergétique
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 87.351
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1987 - 09:00
Date
Data
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502-504
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Pagina
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