Interpellation Widmer
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Oktober 1987 N
Que pense le Conseil fédéral de chacun de ces argu- ments? Quelles modifications de la pratique et des lois envisage-t-il de proposer pour remédier à la situation dé- crite ?
Ne faut-il pas en l'occurrence prendre en considération, outre le point de vue politico-militaire de la question que j'ai abordé sous le point 1, les incidences sur la politique exté- rieure et surtout sur la lutte en faveur des droits de l'homme?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Blunschy, Borel, Bratschi, Bundi, Carobbio, Christinat, Deneys, Eggenberg-Thun, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Friedli, Gloor, Grendelmeier, Gurtner, Herczog, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Maeder-Appenzell, Magnin, Mauch, Meizoz, Morf, Müller-Bachs, Nauer, Neukomm, Ott, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Seiler, Stamm Walter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weder-Basel, Zehnder, Zwy- gart (49)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 mai 1987
Die Herausgabe von Zeitschriften, die sich mit Rüstungsfra- gen befassen, untersteht nicht dem Bundesgesetz über das Kriegsmaterial. Demzufolge verfügt der Bundesrat über keine auf dieses Gesetz gestützte Kompetenz, um diesen Bereich zu regeln.
Die Vermittlung von Kriegsmaterial, welches das schweizeri- sche Territorium nicht berührt, kann aufgrund der bestehen- den Verfassungsgrundlage nicht der Bewilligungspflicht unterstellt werden. Dies hat das Bundesgericht mit seinem Entscheid vom 22. Februar 1951, der nach wie vor gültig ist, ausdrücklich bestätigt.
Im Jahr 1972, anlässlich der Beratungen des heutigen Bun- desgesetzes über das Kriegsmaterial hat der Nationalrat einen Vorschlag abgelehnt, der zum Ziel hatte, die Bewilli- gungspflicht auch für den Vertrieb von Kriegsmaterial aus- serhalb unserer Landesgrenzen auszudehnen, wenn die Personen, die für diesen Vertrieb verantwortlich sind, ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Seither hat das Parlament zwei Motionen mit diesen Begehren ebenfalls abgelehnt (Motion Ziegler vom 22. Juni 1977 und Motion Carobbio vom 19. April 1978).
Aus den genannten rechtlichen Gründen und den prakti- schen Schwierigkeiten der Ueberwachung solcher Transak- tionen ausserhalb unserer Landesgrenzen erachtet es der Bundesrat als verfehlt, dem Parlament eine Aenderung des Kriegsmaterialgesetzes vorzuschlagen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
60 Stimmen 54 Stimmen
87.383
Interpellation Widmer Internationale Verschuldung Endettement international
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1987
Seit der befristeten Weigerung Brasiliens, den Schulden- dienst zu entrichten, einer Aktion, der ähnliche Versuche in Peru vorangegangen waren und neuerdings in Ekuador folgten, will die Diskussion über die internationale Verschul- dung nicht mehr abbrechen. Wir ersuchen daher den Bun- desrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die internationale Verschul- dungsfrage allgemein und die Situation bei den Schweizer Kreditinstituten im besonderen?
Kommt aus schweizerischer Sicht ein voller Schuldener- lass für die ganz armen Länder (etwa 6 Prozent der Gesamt- schulden) in Frage?
Wie lässt es sich verantworten, dass z. B. in Togo finan- zielle Entwicklungshilfe geleistet wird, die von der Regie- rung anschliessend für die Bezahlung der handelsüblichen Schuldzinsen verwendet wird? Wäre es nicht sinnvoller, im Rahmen der Entwicklungshilfe dafür besorgt zu sein, in solchen Ländern ein arbeitsfähiges Bankensystem aufzu- bauen?
Besteht die Möglichkeit, aus den Entwicklungsländern mehr zu importieren, indem man die Zollschranken lockert, d. h. die Märkte öffnet?
Welche Auswirkungen hätte eine solche Politik auf die verschiedenen Schweizer Wirtschaftsgruppen?
Besteht einige Aussicht, aufgrund internationaler Zusam- menarbeit einen neuen «Marshallplan» auszuarbeiten, der das Schuldenproblem mit einer grossen gemeinsamen Anstrengung wenigstens deutlich entschärfen würde?
Welche weiteren Aspekte sieht der Bundesrat? Hält er es insbesondere für möglich, dass die Schweiz als zwar kleiner, aber neutraler und finanzstarker Partner im Sinne einer aktiven Aussenpolitik eigene Initiativen ergreifen könnte?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1987
Depuis le refus du Brésil de payer le service de sa dette pendant une période déterminée, attitude que le Pérou avait précédemment essayé d'adopter et que l'Equateur a récem- ment imitée, on discute sans fin de l'endettement internatio- nal. C'est pourquoi nous prions le Conseil fédéral de répon- dre aux questions suivantes:
Quel est le point de vue du Conseil fédéral sur l'endette- ment international en général et l'endettement auprès des instituts suisses de crédit en particulier?
Envisage-t-on en Suisse une remise totale de la dette des pays les plus pauvres (6 pour cent de la dette globale)?
Comment explique-t-on par exemple qu'une somme d'ar- gent destinée à l'aide au développement ait été utilisée par le Gouvernement du Togo pour rembourser des intérêts commerciaux ordinaires? Ne vaudrait-il pas mieux que, dans le cadre de l'aide au développement, on se soucie de mettre sur pied dans de tels pays des systèmes bancaires capables de fonctionner ?
4 Est-il possible d'augmenter les importations en prove- nance des pays en voie de développement par un assouplis- sement des restrictions douanières, c'est-à-dire par une ouverture des marchés.
Quels seraient les effets d'une telle politique sur les diffé- rents secteurs de l'économie suisse ?
Existe-t-il quelque intention de mettre sur pied un nou- veau «Plan Marshall» s'appuyant sur la coopération interna- tionale et qui, par un important effort collectif, permettrait au moins de réduire de façon significative le problème de l'endettement?
57-N
9 octobre 1987
N
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Interpellation Widmer
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. September 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 septembre 1987 1. In seinem Bericht über die Risiken der internationalen Verschuldung vom 12. März 1984 wies der Bundesrat darauf hin, dass es sich bei der Bewältigung des Verschuldungs- problems um eine schmale Gratwanderung zwischen Anpassungsmassnahmen der Schuldnerstaaten, die sozial und politisch tragbar sein müssen, und zusätzlicher Finan- zierung handle. Im weiteren hielt er fest: «Der Sanierungs- prozess wird Jahre dauern, und ob er gelingt, wird nicht zuletzt davon abhängen, ob die Weltwirtschaft wieder zu einem inflationsfreien Wachstum zurückfindet und die Indu- striestaaten bereit sind, den Protektionismus einzudämmen und ihre Märkte den Produkten aus den Entwicklungslän- dern besser zu öffnen.» Diese Beurteilung ist nach wie vor aktuell.
Dank der Anpassungsmassnahmen, welche die hochver- schuldeten Länder ergriffen hatten, verminderten sich die Verschuldungsprobleme in den Jahren 1983 bis 1985. 1986 trat wieder eine Verschlechterung ein, was im wesentlichen auf eine ungünstige Entwicklung in den Austauschrelatio- nen (terms of trade) und die Wachstumsabschwächung in den Industriestaaten zurückzuführen war. Im Vergleich zu 1982 scheint das internationale Finanzsystem jedoch besser in der Lage zu sein, sich den neuen Herausforderungen zu stellen.
Was die Schweizer Banken betrifft, bildeten sich ihre Engagements seit dem Ausbruch der Schuldenkrise von 1982 sowohl in absoluten Zahlen wie auch gemessen an den Gesamtaktiven zurück. Lag das Total der Problemkredite unseres Bankensystems schon 1982 unter den vorhandenen eigenen Mitteln - ohne Berücksichtigung der freien stillen Reserven und der von der Eidgenössischen Bankenkommis- sion verlangten Wertberichtigungen für Länderrisiken, die inzwischen von 20 auf 30 Prozent erhöht wurden -, so hat sich per Ende 1986 auch diese Verhältniszahl markant ver- bessert. Diese günstige Entwicklung kann auf drei Faktoren zurückgeführt werden: Zum einen und vor allem auf den starken Kursrückgang der amerikanischen Währung gegen- über dem Schweizerfranken; zum anderen auf die Erhöhung der eigenen Mittel und die Verstärkung der Risikovorsorge durch die Banken; und schliesslich auf den teilweisen Ver- kauf von Problemforderungen durch gewisse Banken. Bezüglich der Risikosituation stehen die Schweizer Banken insgesamt im internationalen Vergleich nach wie vor gut da. Allerdings ist zu vermerken, dass in den letzten Monaten bedeutende amerikanische und englische Banken dazu übergingen, den Realitäten der internationalen Verschul- dung ebenfalls ins Auge zu blicken und - dem Beispiel ihrer kontinentaleuropäischen Konkurrenten folgend - drastische Erhöhungen ihrer Rückstellungen für gefährdete Darlehen in Drittweltländern beschlossen. Diese von den international tätigen Banken ergriffenen Massnahmen sind positiv zu deuten und dürften die Sicherheit für das internationale Finanzsystem erhöht haben.
Aufgrund der jüngsten Entwicklung und der kurz- und mit- telfristigen Perspektiven ist zwischen den Ländern mit mitt- leren Einkommen und intaktem wirtschaftlichem Entwick- lungspotential und den ärmsten Entwicklungsländern zu unterscheiden. Für beide Ländergruppen wird eine unter- schiedliche Schuldenstrategie zu verfolgen sein.
Bei den Ländern mit mittlerem Einkommen gibt es zurzeit keine Alternative zum bisher verfolgten Ansatz. Dieser beruht auf der fallweisen Zusammenarbeit zwischen Gläubi-
gern und Schuldnern. Die Schuldnerländer haben wachs- tumsorientierte Anpassungsprogramme zu verwirklichen, welche das nationale Sparaufkommen sowie die inländi- schen Investitionen fördern und das Vertrauen für neue Kredite von offizieller und privater Seite schaffen. Die Indu- striestaaten ihrerseits müssen in ihren Anstrengungen fort- fahren, ihre Volkswirtschaften zu stabilisieren und auf einen tragfähigen Wachstumspfad zu bringen sowie ihre Märkte für Produkte der Schuldnerländer vermehrt öffnen.
Für die hochverschuldeten Entwicklungsländer mit niedri- gem Pro-Kopf-Einkommen (weniger als 400 $; Basis: 1983), und hier besonders für die Länder südlich der Sahara, wird es nötig sein, Ansätze zu entwickeln, die ihnen substantielle Erleichterungen in der Schuldenlast bringen.
Die Schulden aus öffentlicher, bilateraler Hilfe können durch einen politischen Entscheid im Geberland erlassen werden. Die Schweiz hat dies im Jahre 1977 im Rahmen einer internationalen Aktion getan, indem sie auf die Rück- zahlung von Guthaben im Umfang von rund 180 Millionen Franken gegenüber Ländern mit geringem Pro-Kopf-Ein- kommen verzichtete. Da die schweizerische Entwicklungs- hilfe an die ärmsten Entwicklungsländer seither nur noch in Form von Geschenken gewährt worden ist, wird sich unser Land keiner Aktion zur Streichung öffentlicher Schulden mehr anschliessen müssen.
Was die Engagements gegenüber den Entwicklungsfonds verschiedener internationaler Organisationen betrifft (IDA, Afrikanischer Entwicklungsfonds, Asiatischer Entwicklungs- fonds, Spezialfonds der Interamerikanischen Entwicklungs- bank), so ist die Belastung aus dem Schuldendienst klein (1 Prozent bei Rückzahlungsfristen von etwa 35 Jahren). Die Mittel aus Rückzahlungen an diese Fonds werden jeweils umgehend wieder für die Kreditgewährung an diese Länder- gruppe verwendet.
Anders ist die Situation bei den Krediten der Weltbank und den regionalen Entwicklungsbanken. Da diese Organisatio- nen sich ihre Mittel auf den Finanzmärkten beschaffen, sind sie auf pünktliche Rückzahlungen angewiesen. Eine Erleich- terung könnte geschaffen werden, indem die marktmässig zu verzinsenden Kredite durch solche mit weichen Bedin- gungen abgelöst würden.
Eine derartige Substitution erfolgte über den Trust Fund des IWF, und sie soll im Rahmen der im Jahre 1986 geschaffe- nen Strukturellen Anpassungsfazilität (SAF) weitergeführt werden. Gegenwärtig sind Bestrebungen im Gange, in die die Schweiz einbezogen ist, die Mittel der SAF auf 9 Milliar- den Sonderziehungsrechte zu verdreifachen. Diese Fazilität erlaubt es den ärmsten Entwicklungsländern, über Kredite mit weichen Bedingungen (kein Zins; 0,5 Prozent Bearbei- tungsgebühr) zu verfügen und höher verzinsliche IWF-Kre- dite fristgerecht zurückzuzahlen.
Im weiteren werden im Pariser Klub Lösungen gesucht, um die Schuldenlast der ärmsten und am meisten verschulde- ten Entwicklungsländer zu erleichtern. Im Vordergrund ste- hen dabei die Erstreckung der Konsolidierungsfristen und die Herabsetzung der Zinsen. Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Suche nach Lösungen, von denen Länder profitieren sollen, die gewillt sind, erfolgversprechende Reformen ihrer Volkswirtschaft an die Hand zu nehmen. Dabei wird den institutionellen und finanziellen Besonder-
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Interpellation Widmer
heiten der schweizerischen ERG angemessen Rechnung zu tragen sein.
Togo, das als Beispiel vom Interpellanten erwähnt wird, hat 1986 Rückzahlungen von 1,18 Millionen an den Bund gelei- stet (Amortisation und Zinsen auf einem 1977 gewährten Kredit). Da Togo kein Konzentrationsland unserer Entwick- lungszusammenarbeit ist, hat es von der Eidgenossenschaft in der gleichen Periode nur 646 000 Franken an Entwick- lungsbeiträgen erhalten.
Der Aufbau eines arbeitsfähigen Bankensystems ist sicher in vielen Entwicklungsländern ein prioritäres Anliegen zur Ver- besserung der Ressourcenallokation. Die Mobilisierung der Ersparnisse durch ein verbessertes Bankensystem ist denn auch eines der Ziele des togolesischen Strukturanpassungs- programmes.
Die Schweiz unterstützt solche Anstrengungen durch die Ausbildung von Bankfachleuten in der Schweiz und durch Berater in den Finanzministerien und in den Zentralbanken. Sie fördert, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, ebenfalls direkt den Aufbau des Bankenwesens. So wird zum Beispiel in Rwanda das inländische Kreditwesen über ein Schweizer Raiffeisenkassenprojekt ausgebaut. Die Durchführung von Strukturanpassungsprogrammen sollte die Rahmenbedin- gungen zur Schaffung von effizienten Finanzmärkten ver- bessern und somit auch neue Möglichkeiten für unsere Zusammenarbeit in diesem Sektor eröffnen.
Weniger günstig sieht das Bild auf den ersten Blick bei den Rohstoffen aus. Hier gilt es aber zu berücksichtigen, dass die Schweiz mehr davon aus den Entwicklungsländern im- portiert, als dies aus den Statistiken hervorgeht, denn viele dieser Güter kommen über die Europäische Gemeinschaft in unser Land. Zudem hat die Schweiz wenig Industrien der ersten Verarbeitungsstufe und importiert deshalb Rohstoffe zumeist in bereits weiter verarbeiteter Form und damit - statistisch - wiederum aus den umliegenden Industrielän- dern.
Die Einfuhr von Nahrungsmitteln wird sowohl durch unsere Agrarpolitik als auch durch die Exportpolitik unserer Nach- barländer im Agrarbereich beeinflusst. Pro Kopf der Bevöl- kerung ist die Schweiz unter den OECD-Staaten einer der grössten Importeure von Nahrungsmitteln. Es ist aber klar, dass der Umfang dieser Importe durch die Notwendigkeit beschränkt ist, auch den Absatz für die schweizerischen
Produkte zu sichern. Im weiteren ist die Herkunft der Agrar- importe abhängig von der Qualität, den Transportwegen, vor allem aber den Preisen. Diese sind für verschiedene wichtige Produkte durch ausländische Exportsubventionen verfälscht, auf welche wir keinen Einfluss haben.
Wir sind von der Notwendigkeit überzeugt, dass die Entwicklungsländer ihre Exporte steigern müssen. Im Rah- men der neuen Gatt-Runde sind daher die Chancen für eine allgemeine Verbesserung des gegenseitigen Marktzutritts zu nutzen sowie eine grössere Disziplin bei den Exportsub- ventionen für Agrargüter zu erreichen. Im weiteren hat die Schweiz autonome Massnahmen im Bereich der Präferenz- zölle und der Absatzförderung von Importwaren aus den Entwicklungsländern ergriffen.
Eine zusätzliche Lockerung der Importschranken hätte gemischte Effekte. Die Kostenverbilligungen bei den Vorma- terialien würden sich positiv auswirken auf die verarbeiten- den Industrien und dort besonders auf jene, die auf den Export ausgerichtet sind bzw. sich einer Importkonkurrenz gegenüber sehen. Für die schweizerische Landwirtschaft würde sich die Situation bei einer Steigerung der Agrarim- porte verschlechtern, ohne dass unter den heutigen Bedin- gungen Gewissheit bestünde, dass die Entwicklungsländer in erster Linie davon profitierten. Was die schweizerischen Produzenten von sensiblen Produkten betrifft, so sind sie oft stärker der Konkurrenz aus der europäischen Freihandels- zone ausgesetzt als jener aus den Entwicklungsländern.
Der Erfolg der Marschallplan-Hilfe mag den Gedanken nahelegen, dasselbe Rezept für die verschuldeten Entwick- lungsländer anzuwenden. Demgegenüber ist jedoch festzu- stellen, dass die wirtschaftlichen und politischen Vorausset- zungen zwischen der damaligen «Marshallhilfe» und der Bewältigung der heutigen Schuldenprobleme grundver- schieden sind.
Der rasche und nachhaltige Erfolg der Marshallhilfe beruht vor allem darauf, dass sie der Wiederherstellung eines zer- störten Produktionsapparates diente. Dies in Ländern, die über in ihrer Substanz fortgeschrittene Volkswirtschaften, d. h. eine Bevölkerung mit hohem Ausbildungsstand und technischem Know how vorfügten. Zudem war aufgrund der Kriegszerstörungen ein unmittelbarer Nachholbedarf vor- handen, was eine sofortige Nutzung der neuen Produktions- kapazitäten erlaubte.
Obwohl die Lage der einzelnen Entwicklungsländer Unter- schiede aufweist, sind diese günstigen Voraussetzungen in den hochverschuldeten Entwicklungsländern nicht anzu- treffen, weder im Bereiche der internen Wirtschaftstrukturen und ihrer Anpassung an die Erfordernisse der Weltmärkte, noch hinsichtlich der internationalen Nachfrage, wo die Exportprodukte der Schuldnerländer oft mit einem erschwerten Marktzugang konfrontiert sind. Die doppelte Strategie einer gezielten Erleichterung des Schuldendien- stes der ärmsten Entwicklungsländer und einer wachstums- und weltmarktorientierten, aussenfinanzierten Anpassung in den fortgeschritteneren Ländern scheint deshalb aus heutiger Sicht der einzige gangbare Weg.
Die genannten Beschränkungen bezüglich einer vollen Mit- wirkung der Schweiz sind dem Einbringen von Initiativen nicht förderlich. Es zeigt sich immer wieder, dass Ideen in die genannten Gremien eingebracht werden müssen, wenn sie in der Praxis Erfolg haben wollen. Die Möglichkeiten einer weitergehenderen Entfaltung der schweizerischen
N 9 octobre 1987
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Interpellation Bonny
Aussenpolitik sind somit in Bereichen beschränkt, denen eine zentrale und stets wachsende Bedeutung zukommt. Der Bundesrat wird im Rahmen der bestehenden Möglich- keiten dennoch nichts unversucht lassen, um einen Beitrag zur Lösung des internationalen Verschuldungsproblems zu leisten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
offensichtliche Mehrheit Minderheit
87.403
Interpellation Bonny Dezentralisierung der Bundesverwaltung Décentralisation de l'administration fédérale
Wortlaut der Interpellation vom 20. März 1987 Nach langjährigen mühsamen Abklärungen, bei welchen zuerst die Dezentralisierung von 14 und später von 7 Bun- desämtern geprüft wurde, hat der Bundesrat am 29. Oktober 1986 beschlossen, deren 4 (Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz nach Bulle, Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, Bundesamt für Wasserwirtschaft nach Biel, Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen) zu verle- gen. Man ist versucht zu sagen: Der Berg hat eine Maus geboren. Zahlreiche Kantone und Gemeinden, die mit Blick auf die ursprünglich geplante grosse Dezentralisierung sehr umfangreiche Vorarbeiten geleistet haben, zweifeln, ob es dem Bundesrat mit diesem Geschäft jemals ernst war.
Nach dem Bundesratsbeschluss vom 29. Oktober 1986 sind nun auf der einen Seite die betroffenen Bundesämter, wel- che in der Vorphase nur ungenügend informiert worden sind, beunruhigt, und auf der anderen Seite werden die anspruchsvollen Ziele, vor allem regionalpolitischer Natur, durch diese halbherzige Kompromisslösung in keiner Weise erreicht, weist doch der Bundesrat in einem Schreiben an die Aemter selber darauf hin, dass die neuen Arbeitsorte im Pendlerbereich von Bern liegen. Es ist auch umstritten, ob dadurch das Ziel der besseren Vertretung der sprachlichen Minderheiten in der Verwaltung überhaupt gefördert wird. Ich ersuche daher den Bundesrat, folgende Fragen zu be- antworten:
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass er - bevor er dem Parlament umfangreiche und kostspielige Vorarbei- ten erfordernde Kreditvorlagen für Bauobjekte vorlegt - den eidgenössischen Räten die Grundsatzfrage stellen sollte, ob die nun vorliegende Mini-Dezentralisierung deren politi- schen Vorstellungen überhaupt noch entspricht?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Vorlage in klarem Widerspruch steht zu der in letzter Zeit von ihm vorgenommenen oder geplanten Verlegung (bzw. Aufhebung) von dezentralen Bundesstellen nach Bern oder anderen Grossagglomerationen (z. B. Rechenzentrum PTT, Technische Dienste der Abteilung Bauten des Bundesamtes für Genie- und Festungswesen, Eidg. Institut für Viruskrank- heiten und Immunprophylaxe, Militärspital Novaggio, Verle- gung von SBB-Anlagen von Erstfeld nach Zürich-Lim- mattal) ?
Hält es der Bundesrat für sinnvoll, mit Hinweis auf die Pendlermöglichkeiten ausgerechnet das Bundesamt für Forstwesen und Landschaftsschutz an einen Ort zu verle- gen, zu dem nur mit dem Auto gependelt werden kann, und damit einen unfreiwilligen Beitrag zum Waldsterben zu lei- sten?
Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass die an sich wichtigen Anliegen der Regionalpolitik und der Stär-
kung der sprachlichen Minderheiten in der Verwaltung viel effizienter mit anderen Instrumenten und Massnahmen gefördert werden können als durch die künstlich anmu- tende Verlegung vereinzelter Bundesstellen?
Texte de l'interpellation du 20 mars 1987
Après des enquêtes difficiles qui ont duré des années, au cours desquelles on a examiné d'abord la décentralisation de 14, puis 7 offices fédéraux, le Conseil fédéral a décidé le 29 octobre 1986 d'en transférer 4 (l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage à Bulle, l'Office fédéral de la statistique à Neuchâtel, l'Office fédéral de l'économie des eaux à Bienne, l'Office fédéral du logement à Granges). On est tenté de dire que la montagne a accouché d'une souris. Nombre de cantons et de communes qui ont entrepris d'importants travaux préparatoires en prévision de la grande décentralisation annoncée, doutent que le Conseil fédéral ait jamais pris au sérieux cette affaire. Après l'arrêté du Conseil fédéral du 29 octobre 1986, on constate que, d'une part, une certaine inquiétude se manifeste dans les offices visés, qui n'ont été renseignés qu'insuffisamment lors de la phase préalable, et que, d'autre part, la solution de compro- mis adoptée ne permettra pas d'atteindre les objectifs ambi- tieux qu'on se proposait, surtout sur le plan de la politique régionale. En effet, le Conseil fédéral laisse entendre, dans une circulaire adressée aux offices concernés, que les nou- veaux lieux de travail sont situés à une distance de Berne permettant de faire la navette. On peut aussi se demander si ce changement améliorera la représentation des minorités linguistiques dans l'administration.
Je prie par conséquent le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Ne pense-t-il pas qu'avant de soumettre au Parlement des demandes de crédit pour des projets de construction, qui nécessitent des travaux préparatoires importants et coû- teux, il devrait poser aux Chambres la question de principe ci-après: La minidécentralisation actuelle correspond-elle vraiment aux objectifs politiques fixés ?
N'estime-t-il pas que ce projet est en complète contradic- tion avec le transfert entrepris ou projeté récemment (ou même la suppression) de services fédéraux décentralisés à Berne ou dans d'autres grandes agglomérations (p.ex. le centre de calcul des PTT, les services techniques de la division constructions de l'Office fédéral du génie et des fortifications, l'Institut fédéral pour les maladies à virus et l'immunoprophylaxie, l'hôpital militaire de Novaggio, le transfert d'installations des CFF d'Erstfeld à Zurich-Lim- mattal) ?
Étant donné la possibilité de faire la navette, considère-t-il comme judicieux de transférer précisément l'Office fédéral des forêts et de la protection du paysage à un endroit où l'on ne peut se rendre qu'en voiture, ce qui contribuera involon- tairement au dépérissement des forêts?
N'est-il pas d'avis qu'on pourrait atteindre les objectifs de la politique régionale et du renforcement des minorités linguistiques dans l'administration de manière plus efficace en recourant à d'autres instruments et à d'autres mesures que le transfert tout artificiel de quelques services de la Confédération ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Berger, Bratschi, Bundi, Cincera, Clivaz, Cotti, Coutau, Giudici, Künzi, Mühlemann, Neukomm, Ogi, Reimann, Sager, Sal- vioni, Schule, Soldini, Stappung, Stucky, Villiger, Weber Leo (22)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Mai 1987 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 mai 1987 Vorgeschichte
Der Bundesrat stellte in Beantwortung eines Postulats des Nationalrats betreffend sprachliche Minderheiten den eidge- nössischen Räten im Geschäftsbericht 1980 in Aussicht, die Möglichkeit einer vermehrten Dezentralisierung von Dienst-
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Interpellation Widmer Internationale Verschuldung Interpellation Widmer Endettement international
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Sessione
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
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87.383
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Datum 09.10.1987 - 08:00
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