1445
Motion Wanner
vorgeschlagenen Weg vorzuziehen, würde letzterer doch unzweifelhaft einer weiteren Zersiedlung des Landes Vor- schub leisten und die Verwirklichung des eine zweckmäs- sige Nutzung des Bodens und eine geordnete Besiedlung des Landes gebietenden Verfassungsauftrages (Artikel 22quater Absatz 1 BV) unnötig erschweren.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.454
Motion Basler Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff Différenciation des droits de douane sur les carburants
Wortlaut der Motion vom 16. Juni 1987
Der Bundesrat wird beauftragt, den Bundesbeschluss über die Differenzierung des Treibstoffzolles (SR 632.112.75) zu revidieren, so dass möglichst rasch eine Verdoppelung der Preisdifferenzierung zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff von heute 8 auf 16 Rappen in Kraft gesetzt werden kann.
Texte de la motion du 16 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de l'arrêté fédéral concernant la différenciation des droits de douane sur les carburants (RS 632.112.75), de façon que soit rapidement doublée (de 8 à 16 centimes) la différence de prix entre essence avec plomb et essence sans plomb.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Bühler-Tschap- pina, Geissbühler, Graf, Hari, Künzi, Lüchinger, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Nebiker, Reichling, Rutishauser, Rüttimann, Schnyder-Bern, Uhlmann, Wellauer (17)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Da die im Bericht «Luftreinhalte-Konzept» festgelegten luft- hygienischen Ziele mit den bisher beschlossenen Massnah- men nicht erreicht werden können, drängen sich weitere, rasch greifende Massnahmen auf.
Bei der Erhöhung der Preisdifferenzierung handelt es sich um eine Massnahme, die der Bundesrat rasch in Kraft setzen kann. Die bisherige Erfahrung mit der Preisdifferenzierung hat gezeigt, dass Preissignale eine gewisse Höhe haben müssen, um Lenkungsfunktion zu übernehmen. Heute könnten über die Hälfte aller Automobilisten bleifrei tanken; es tut dies aber noch kein Viertel.
Die Vergrösserung der Preisdifferenzierung schafft zudem Anreize für ein rascheres Umsteigen auf Katalysatorautos. Sie ist somit aus Gründen des Umweltschutzes und der Lufthygiene sehr zu begrüssen.
Die Massnahme ist zudem für den Bund und die Wirtschaft kostenneutral, erhöht weder die Staatsquote noch den
Lebenskostenindex und eliminiert sich erst noch selbst, wenn voll auf bleifreien Treibstoff umgestellt sein wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 19. August 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1987
Mit Bundesbeschluss vom 22. März 1985 wurde in der Zoll- belastung zwischen verbleitem und unverbleitem Benzin eine Differenzierung von 8 Rappen pro Liter geschaffen. An der Tanksäule wirkt sich heute diese Massnahme durch eine Preisdifferenz zwischen den beiden Benzinqualitäten von 5 bis 6 Rappen pro Liter aus.
Am 19. Februar 1987 reichte die Kommission für Gesundheit und Umwelt des Nationalrates eine Motion Luftreinhaltung/ Zusätzliche Massnahmen (zu 86.047) ein. Sie beauftragte den Bundesrat, so rasch als möglich ein zusätzliches Mass- nahmenpaket vorzulegen. Darin wird u. a. auch eine grös- sere Preisdifferenz zwischen verbleitem und unverbleitem Treibstoff gefordert. Der Nationalrat hat die Motion in der Frühjahrs- und der Ständerat in der Sommersession über- wiesen. Der Bundesrat hat hierzu die erforderlichen Abklä- rungen bereits eingeleitet.
Mit der vorliegenden Motion wird das gleiche Ziel verfolgt wie mit derjenigen der Kommission für Gesundheit und Umwelt. Im besonderen wird eine Verdoppelung der bisheri- gen Zollbegünstigung für unverbleites Benzin verlangt. Wie sich aber eine solche Differenzierung in der Praxis auswir- ken wird, ist zurzeit noch ungewiss. Die entsprechenden Ermittlungen sind im Gange.
Sofern aufgrund der laufenden Abklärungen eine Verminde- rung der Umweltbelastung erwartet werden kann, beabsich- tigt der Bundesrat, dem Parlament eine grössere Differen- zierung in der Zollbelastung zwischen verbleitem und unver- bleitem Benzin vorzuschlagen. Es wird dann Aufgabe der Eidgenössischen Räte sein, das Ausmass der Zollbegünsti- gung für unverbleites Benzin neu festzulegen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass unter diesen Umständen im jetzigen Moment die verpflichtende Festle- gung der Differenz in der Zollbelastung bzw. im Preis bei verbleitem und unverbleitem Benzin verfrüht wäre und den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament in unzweckmässiger Weise einschränken würde.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bunderat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.996
Motion Wanner Agrarforschung Recherche agronomique
Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Agrarfor- schung zusätzliche Massnahmen einzuleiten. Dabei ist ins- besondere die Forschung nach umweltverträglichen Pflan- zenschutzmassnahmen zu verstärken. Bei der Pflanzen- zucht ist der Faktor Widerstandsfähigkeit gegen Krankhei- ten und Schädlinge vermehrt zu gewichten. Zudem ist dort, wo dies als sinnvoll erscheint, die Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft zu suchen.
Texte de la motion du 2 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de préparer l'introduction de nouvelles mesures dans le domaine de la recherche agrono-
49-N
N
9 octobre 1987
1446
Motion Allenspach
mique. Il faut notamment développer la recherche en vue de trouver les moyens phytosanitaires écologiquement admis- sibles. Lors de la sélection des plantes, il convient d'accor- der une plus grande importance au facteur de la résistance aux maladies et aux ravageurs. En outre, chaque fois que cela paraît judicieux, il faut que la recherche agronomique collabore avec l'économie privée.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit längerer Zeit steht die Frage im Raum, auf welche Art und Weise in Zukunft der Schutz landwirtschaftlicher Kultu- ren vor Schädlingen und Krankheiten erfolgen soll. In- und ausländische Ereignisse haben diese Frage zusätzlich aktualisiert. Dabei ist davon auszugehen, dass es ohne Pflanzenschutz auch in Zukunft nicht abgehen wird. Der kommende Weg dürfte darin liegen, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf ein Minimum zu reduzieren. Gleichzeitig müssen diese Mittel weniger giftig und schnel- ler abbaubar sein als die bis heute bekannten. In den letzten Jahren konnten in dieser Richtung einige Fortschritte erzielt werden. Darüber hinaus ist es gelungen, biologische Metho- den zu entwickeln, beispielsweise zur Bekämpfung des Maiszünslers oder der Kirschenfliege, die Eingang in die Praxis gefunden haben. Diese Tendenz gilt es massiv zu verstärken. Hiefür sind zusätzliche Impulse nötig. Nebst den landwirtschaftlichen Versuchsanstalten ist hier auch die Pri- vatwirtschaft gefordert. Wenn immer möglich sind die Anstrengungen zu koordinieren und die vorhandenen und zweifelsfrei zusätzlich zu bewilligenden Mittel konzentriert einzusetzen.
Eine weitere Stossrichtung ergibt sich auf dem Gebiet der Pflanzenzucht. Hier haben sich in den letzten Jahren bedeu- tende Erfolge eingestellt. Leider sind neue und leistungsfä- hige Sorten oft anspruchsvoll in bezug auf den Pflanzen- schutz. Hier gilt es in Zukunft den Faktor Widerstandsfähig- keit gegen Krankheiten und Schädlinge vermehrt in den Vordergrund zu stellen. Ich bin mir bewusst, dass die vorlie- gende Motion ein schwieriges und anspruchsvolles Gebiet beschlägt. Auf der andern Seite wird die angesprochene Problematik nicht einfach mit Verboten zu lösen sein.
Zudem ist die Landwirtschaft nicht in der Lage alle, gerade in jüngster Zeit erhobenen Forderungen zu erfüllen. Die nötigen Anstrengungen verlangen ein ganzheitliches Den- ken und die Bereitschaft, ernsthaft an die Lösung dieser Probleme heranzugehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. Juni 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 juin 1987
Für einen nachhaltig erfolgreichen Pflanzenbau ist eine verstärkte landwirtschaftliche Forschung auf dem Gebiet des umweltschonenden Pflanzenschutzes notwendig.
Die landwirtschaftlichen Forschungsanstalten arbeiten aller- dings bereits seit langem auf dem Gebiet des integrierten Pflanzenschutzes, der auf dem Zusammenwirken aller geeigneten Abwehrmassnahmen gegen Pflanzenschädlinge und Pflanzenkrankheiten beruht. Im integrierten Pflanzen- schutz sind vorbeugende Massnahmen, wie die Wahl wider- standsfähiger Sorten, geeignete Fruchtfolgen und richtige Saattermine wichtig. Das Studium der Epidemiologie und der Schadwirkung der wichtigen tierischen und pilzlichen Erreger ermöglicht, Bekämpfungsmassnahmen gezielt im richtigen Moment und mit angepassten Verfahren durchzu- führen. Gefördert werden an eigentlichen Bekämpfungs- massnahmen mechanische Verfahren (z. B. Bodenbearbei- tung gegen Unkräuter), biotechnische Verfahren (Schäd- lingsbekämpfung durch Fallen und durch Verwirrung mit Lockstoffen) und biologische Verfahren (neben den vom Motionär erwähnten Eiparasiten gegen Maiszünsler z. B. das Granulosevirus gegen Apfelwickler und Raubmilben als Spinnmilbenfeinde).
Die Forschungsanstalten suchen dabei auch die Zusam- menarbeit mit der Industrie, vor allem bezüglich der Produk- tion und den Vertrieb. Weiter kommt der internationalen Zusammenarbeit stets grössere Bedeutung zu. So kann
etwa die eigentliche Resistenzzucht heute nur noch im Rahmen langfristiger, gut koordinierter internationaler Pro- jekte erfolgsversprechend durchgeführt werden. An einem derartigen Programm auf dem Gebiet der Getreidezucht beteiligen sich die Forschungsanstalten Reckenholz und Changins seit Jahren. Bei der Zucht schorfresistenter Apfel- und Birnensorten werden sich die Forschungsanstalten Wädenswil und Changins an einem neuen internationalen Projekt beteiligen.
Die Pflanzenschutzforschung in der Schweiz ist auf die im Sechsten Landwirtschaftsbericht genannten Ziele einer umweltschonenden, nachhaltigen Produktion ausgerichtet. Für eine wesentliche Intensivierung dieser Arbeiten wären allerdings zusätzliche personelle und materielle Mittel erfor- derlich. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob in dieser Richtung vermehrte Anstrengungen erforderlich sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
87.444
Motion Allenspach Arbeitszeitbewilligungsverfahren Durée du travail. Procédure d'autorisation
Wortlaut der Motion vom 11. Juni 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, die arbeitsgesetzliche Ver- waltungsrechtspflege einer grundsätzlichen Straffung und Vereinfachung zu unterziehen und das geltende Arbeitszeit- bewilligungsverfahren durch geeignetere Kontrollmassnah- men zu ersetzen.
Texte de la motion du 11 juin 1987
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la procédure afin de la rendre d'une façon générale plus claire et plus simple et de remplacer la procédure d'autorisation en vigueur concernant la durée du travail par des mesures de contrôle plus appropriées.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Aregger, Basler, Bonnard, Bonny, Bremi, Cincera, Coutau, Eggly-Genève, Eng, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Flubacher, Früh, Gautier, Giger, Graf, Houmard, Hunziker, Iten, Jeanneret, Künzi, Loretan, Lüchinger, Martignoni, Massy, Mühlemann, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nebiker, Nef, Neuenschwander, Ogi, Pfund, Rüttimann, Schwarz, Spalti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Weber Leo, Wellauer, Wyss, Zwingli (50)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine neuere rechtswissenschaftliche Untersuchung kommt zum Schluss, dass sich die arbeitsgesetzliche Verwaltungs- rechtspflege durch ihr Mit- und Gegeneinander der ver- schiedenen kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften dem Zugriff des Rechtssuchenden verschliesst. Neben die- sem grundsätzlichen Aspekt bereiten jüngste Rechtspre- chungs- und Gesetzgebungstendenzen auf dem Gebiet der Erteilung von Arbeitszeitbewilligungen den betroffenen Unternehmen und Vollzugsbehörden ernsthafte Schwierig- keiten:
Es müssen alljährlich allein vom Biga 3000 Gesuche und Bewilligungen publiziert werden, und unter Berücksichti-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Wanner Agrarforschung Motion Wanner Recherche agronomique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.996
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1445-1446
Page
Pagina
Ref. No
20 015 765
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