N 5 octobre 1987
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Heure des questions
Zehnte Sitzung - Dixième séance
Montag, 5. Oktober 1987, Nachmittag Lundi 5 octobre 1987, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: M. Cevey
Nachruf - Eloge funèbre
Le président: Je dois malheureusement commencer la séance en prononçant un éloge funèbre.
En effet, nous avons eu la tristesse d'apprendre, hier soir, le décès de M. Ulrich Luder, ancien président du Conseil des Etats.
Après des études de droit, M. Luder, qui était né le 18 janvier 1919, avait travaillé à la Solothurner Zeitung, où il avait exercé, de 1947 à 1960, les fonctions de rédacteur, puis de 1960 à 1972, celles de rédacteur en chef. Depuis 1964, il était en outre directeur des éditions et membre du comité de direction de Vogt-Schild SA. Durant 16 ans, il avait été député radical au Grand Conseil soleurois et, de 1963 à 1973, il avait présidé le parti radical de ce canton. En 1967, les électeurs l'avaient nommé au Conseil des Etats où il a représenté son canton durant trois législatures. Dans la période 1978-1979, il avait présidé la Chambre haute.
Bien au-delà des frontières de son canton, M. Luder était une personnalité connue et respectée, surtout pour son ouverture et son indépendance d'esprit. Au Conseil des Etats, il avait su gagner l'estime de ses collègues par sa compétence et ses interventions intéressantes. Mais on l'ap- préciait aussi pour sa manière chaleureuse et conciliante de faire de la politique. Dans les douze années de son activité au sein du Conseil des Etats, M. Luder a fait partie de nombreuses commissions et s'est occupé de questions rele- vant de la politique fédérale dans les domaines les plus divers. Il s'est intéressé tout particulièrement aux problèmes fondamentaux touchant notre Etat et la société. La révision totale de la constitution ne lui faisait pas oublier, par exem- ple, l'importance des rapports avec les médias.
Dans l'allocution qu'il prononça en décembre 1978 à l'occa- sion de son entrée en fonction comme président du Conseil des Etats, il avait exprimé en ces termes sa position: «Ce n'est que si une constitution n'est pas considérée comme un document définitif et intangible, mais au contraire comme un défi permanent lancé à une collectivité démocratique d'admettre sans préjugé l'évolution de la société, mais aussi les erreurs d'appréciation qu'elle a pu commettre, ce n'est qu'à cette condition qu'une constitution pourra remplir plei- nement son rôle et se développer judicieusement». Et M. Lu- der posait la question suivante: «Que serait une véritable démocratie, que seraient un peuple et son parlement, s'ils n'avaient pas la volonté et la capacité de se fixer toujours des tâches qui font réfléchir aux vérités fondamentales de toute collectivité ?»
Nous garderons un souvenir reconnaissant de cette grande personnalité que fut M. Luder, qui a toujours su s'occuper de la charge publique en s'élevant au-dessus du quotidien. J'adresse mes condoléances émues à la famille de M. Luder et j'assure ses proches de la sincère sympathie du Conseil national.
Der Rat erhebt sich zu Ehren des Verstorbenen von den Sitzen
L'assistance se lève pour honorer la mémoire du défunt
Mitteilung - Communication
Le président: J'ai reçu, les 12 août et 5 octobre, des lettres de MM. Leon Schlumpf, conseiller fédéral, et Pierre Aubert, président de la Confédération, par lesquelles ces deux mem-
bres de notre gouvernement annoncent ne pas demander le renouvellement de leur mandat de membre de notre exécutif fédéral.
L'Assemblée fédérale rendra hommage à ces deux magis- trats dans la séance du 9 décembre, en leur exprimant la reconnaissance du peuple suisse.
Fragestunde - Heure des questions
Question 30:
Thévoz. Bewässerungsanlagen und Wasserreserven Installations d'arrosage et débits minimums
Le progrès réalisés en matière de technique d'arrosage permettent aujourd'hui d'équiper dans ce but d'importantes surfaces cultivées, ce qui se traduit bien sûr par une mise à contribution accrue des ressources d'eau disponibles.
La multiplication de telles installations le long de certains cours d'eau empruntant le territoire de plusieurs cantons pourrait poser de sérieux problèmes en relation avec le maintien de débits minimums, notamment à l'époque de l'étage.
Les cantons concernés pourront y parer s'ils veillent à s'entendre pour fixer le volume global du pompage autorisé, et pour répartir équitablement les concessions entre eux. Le Conseil fédéral partage-t-il cet avis ?
Bundesrat Schlumpf: Artikel 24bis Absatz 1 Litera c der Bundesverfassung (Wasserrechtsartikel) - Sie kennen ihn bald so gut wie der Pfarrer die Bibel! - ermächtigt den Bund, zur haushälterischen Nutzung und zum Schutz der Wasser- vorkommen Grundsätze auch über Bewässerungen aufzu- stellen. Der jetzt vorliegende Entwurf für eine Revision des Gewässerschutzgesetzes (quantitativer Gewässerschutz) enthält Vorschriften, die generell für alle Arten der Wasser- nutzung gelten sollen. Vorgesehen ist namentlich auch eine Bewilligungspflicht für die den Gemeingebrauch überstei- gende Entnahme von Wasser aus einem Fliessgewässer mit ständiger Wasserführung. Angesichts der zunehmenden Anforderungen an die Gewässer wird es immer schwieriger und immer wichtiger, sich auch mit den Ober- und Unterlie- gern solcher Gewässer ins Einvernehmen zu setzen. Nach dem zitierten Artikel und nach dem Entwurf für eine Revi- sion des Gewässerschutzgesetzes - Sie finden das dort im Artikel 55 - haben sich die Kantone über Massnahmen zu verständigen, die auch andere Kantone berühren können. In diesem Sinne geht der Bundesrat mit den Ueberlegungen und Intentionen von Herrn Thévoz einig.
Frage 31: Giger. Untragbare Verkehrsverhältnisse am Walensee Engorgement du trafic au bord du lac de Walenstadt Die Naturkatastrophen an der Gotthardroute haben eine starke Verlagerung des Verkehrs, vor allem des Schwerver- kehrs, auf die Walensee - San Bernardino-Route zur Folge. Bis zur Eröffnung der Walenseeautobahn wälzt sich dieser Verkehrsstrom auf einer Staatsstrasse von 13 km Länge mitten durch die Dörfer am Walensee. Schleppender Ver- kehr, Stauungen, Zunahme der Verkehrsunfälle und eine Blockierung der Anwohner in ihrer Bewegungsfreiheit sind die Folgen.
Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, dass die Gotthardroute auch von schweren Fahrzeugen über 16 Tonnen so rasch wie möglich wieder befahren wer- den kann und die heute für die Anwohner am Walensee untragbaren Verhältnisse sich bessern?
Kann mir der Bundesrat eine verbindliche Zusage machen, bis wann an der Strecke N 3-N 13 mit einer Entlastung von Schwerverkehrsfahrzeugen gerechnet werden kann?
Fragestunde
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Frage 32: Aliesch. Schwerverkehr am San Bernardino und Gotthard Trafic lourd au San Bernardino et au Gothard
Die San Bernardino-Strecke ist baulich und verkehrstech- nisch sowie wegen der grossen Steigungen und Höhendiffe- renzen für einen massiven Schwerverkehr nicht geeignet. Noch schwerere Unfälle als bis anhin sind leider zu erwar- ten, da am Gotthard aus Kapazitätsgründen Lastwagen und Cars von über 16 Tonnen Gesamtgewicht weiterhin nicht zugelassen sind. Bei der Bewältigung der als Folge der Unwetterschäden eingetretenen Kapazitätsprobleme am Gotthard wie am San Bernardino müssen diese Aspekte unbedingt berücksichtigt werden. Ist der Bundesrat dazu bereit und welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen?
Bundesrat Schlumpf: Ich werde die Frage Giger und die Frage Aliesch zusammen beantworten; sie sind inhaltlich gleich.
Seit dem 18. September ist die N 2 im Kanton Uri für Perso- nenwagen, Cars und Lastwagen bis zu 16 Tonnen wieder offen. Das hat am Walensee und über die N 13 bereits eine spürbare Verkehrsentlastung mit sich gebracht. Die Behör- den der drei betroffenen Kantone Uri, Tessin und Graubün- den trachten zusammen mit dem Bund danach, die Gotthar- droute so rasch wie möglich auch wieder für den Schwer- verkehr mit höheren Lasten zu öffnen. Wann das möglich sein wird, lässt sich heute noch nicht sagen, weil die techni- schen Voraussetzungen noch nicht definitiv abgeklärt wer- den konnten. Es geht vor allem um die Wiederinstandstel- lung der Nationalstrassenbrücke bei Wassen. Dieses Instandstellungsprojekt ist noch nicht verfügbar, weshalb wir einen verbindlichen Zeitpunkt noch nicht nennen kön- nen. Unsere Bundesbahnen geben sich alle Mühe, den Huckepackverkehr zu intensivieren. Das Angebot wird kurz- fristig wesentlich gesteigert, allerdings für den Huckepack- verkehr Grenze-Grenze (also bis Vedeggio) und nicht für einen Kurzstreckenhuckepack, zum Beispiel von Altdorf bis in die Gegend von Bellinzona.
Im übrigen zeigt gerade die Situation, die wir seit Ende August erleben, wie anfällig unsere Verkehrswege in den Alpen bei einer Unbill der Witterung sind und wie richtig die Konzeption des Bundesrates für den künftigen Güterverkehr ist, insbesondere Schieneninfrastrukturen bereitzustellen, um den kombinierten Verkehr zu ermöglichen, namentlich auch den Huckepackverkehr. Das ist die Ihnen bekannte Verkehrspolitik des Bundesrates.
Frage 33: Rechsteiner. 132-kV-Uebertragungsleitung Mels-Sargans (SG)
Ligne à haute tension entre Mels et Sargans
Die SBB planen zwischen Mels und Sargans die Erstellung einer 132-kV-Uebertragungsleitung. Die Pläne stossen bei der betroffenen Bevölkerung auf grosse Skepsis, zumal Einwände, Einsprachen und Bedenken bisher offenbar nicht ernstgenommen worden sind.
Ich frage den Bundesrat:
a. 'Kann er versichern, dass eine Verkabelung der Uebertra- gungsleitung mindestens ernsthaft geprüft wird?
b. 'Ist er nicht auch der Auffassung, dass wegen der Grösse- nordnung des Vorhabens und angesichts des schwerwie- genden Eingriffs in Umwelt und Landschaft jedenfalls eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist?
Frage 34:
Giger. SBB. Hochspannungsleitung mitten durch Sargans Ligne CFF à haute tension à Sargans
In Sargans planen die SBB im Zuge des Ausbaues des Unterwerkes auf 132 kV eine Uebertragungsleitung dem Bahntrassee entlang mitten durch dicht besiedeltes Gebiet. Das Landschaftsbild in diesem Talkessel, mit dem Schloss Sargans im Hintergrund, vor allem aber auch die Wohnqua- lität der Anwohner wird durch diese über 30 m hohe Ueber- tragungsleitung stark beeinträchtigt.
Die vielen Einsprachen gegen dieses Vorhaben sind auf
nicht gerade feinfühlige Art zuständigenorts abgewiesen worden.
Nach meiner Ansicht bestehen nebst einer möglichen Ver- kabelung andere Varianten für eine offene Leitungsführung. Ist der Bundesrat bereit, seinen Einfluss geltend zu machen, dass diese Leitungsführung durch Sargans ernsthaft über- prüft wird?
Bundesrat Schlumpf: Das Bundesamt für Verkehr hat am 12. März dieses Jahres die Projektvorlage der SBB für den Umbau und die Verlegung einer 66-kV-Uebertragungslei- tung vom Etzelwerk nach Sargans auf der Teilstrecke Mels- -Sargans genehmigt. Gegen diese Amtsverfügung wurde bei unserem Departement von vielen Beschwerdeführern Beschwerde eingereicht. Dieses Verfahren ist heute noch im Gange und wickelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften ab. Im Zuge dieses Verfahrens musste der Rechtsdienst meines Departements auch die Beschwerdelegitimation ver- schiedener Beschwerdeführer abklären. Das ist der gegen- wärtige Stand dieses Verfahrens, bei dem der Bundesrat in der Sache selbst überhaupt nicht Stellung beziehen kann. Er würde damit einen Entscheid, den zuerst das Departe- ment zu fällen hat, präjudizieren. Deshalb kann ich hier namens des Bundesrates materiell auch keine Aussagen machen. Sie dürfen aber versichert sein, dass unser Depar- tement allen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, seine volle Aufmerksamkeit schenkt. An einer Kenntnis der Oertlichkeiten fehlt es beim gegenwärtigen Departementsvorsteher bekanntlich nicht.
Beizufügen ist, dass es auch noch eine gesetzliche Beschwerdemöglichkeit gegen den Entscheid des Departe- mentes an den Bundesrat gibt. Es wäre dann der Bundesrat mit Verwaltungsbeschwerde anzurufen.
Rechsteiner: Die Antwort von Herrn Bundesrat Schlumpf war immerhin grundsätzlich in der Weise offen, als die zur Diskussion stehenden Fragen auf Departementsebene ernsthaft geprüft werden. Leider waren die entsprechenden Auskünfte, welche die Beschwerdeführer zuvor erhalten hat- ten, nicht entsprechend positiv.
In einem Punkt hätte ich allerdings aus rechtlicher Sicht gerne eine klare Anwort gehabt: in der Frage der Umweltver- träglichkeitsprüfung (UVP). Im Moment steht die Verord- nung zur Diskussion. Dort wird gesagt, dass bei Uebertra- gungsleitungen bereits ab 110 kV eine UVP durchzuführen sei. Bis jetzt haben sich die Behörden, insbesondere der Rechtsdienst des Bundesamtes für Verkehr, auf den Stand- punkt gestellt, dass hier keine Umweltverträglichkeitsprü- fung durchzuführen sei. Aus rechtlichen Gründen wäre ich Herrn Bundesrat Schlumpf dankbar, wenn er hier versichern könnte, dass wenigstens vorläufig der Verordnungsentwurf mit der Limite von 110 kV zur Anwendung kommen könnte.
Bundesrat Schlumpf: Herr Rechsteiner, als Jurist wissen Sie, dass es nicht angängig wäre, Verfahrensfragen vorweg zu beurteilen durch denjenigen, der zu entscheiden hat, und das ist der Departementsvorsteher. Die Verfahrensfragen mit den Beweiserhebungen und der Hauptentscheid dürfen nicht präjudiziert werden.
Wenn Herr Rechsteiner sagt, dass man von der instruieren- den Stelle aus irgend etwas vorweggenommen habe, ist das ein Irrtum. Ich kenne diese Publikation, in der der Eindruck erweckt wurde, dass bereits etwas entschieden sei. Man hätte sich besser vorgängig mit mir in Verbindung gesetzt, dann hätte ich die Auskunft mündlich gegeben, die ich nachher brieflich erteilt habe. Es ist in diesem Beschwerde- verfahren gar nichts präjudiziert, weder in die eine noch in die andere Richtung. Das wäre auch nicht korrekt.
Wir werden die Fragen sorgfältig prüfen, sobald die Unterla- gen bereitgestellt sind, auch die Verfahrensfrage und die Frage, welche Beweise von wem zu erbringen sind. Uebri- gens auch diese Legitimationsfrage, die jetzt so viel zu reden gibt - ich bekomme viele Briefe aus jener Gegend -, muss gemäss Gesetz abgeklärt werden.
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Frage 35: Nussbaumer. Schliessung des Hotels Schweizerhof in Olten
Fermeture de l'Hôtel Schweizerhof à Olten
Die PTT haben kürzlich bekanntgegeben, sie werden das Hotel Schweizerhof in Olten auf 30. August 1988 schliessen, damit die Fernmeldezentrale ausgebaut werden kann. (1986 fanden 800 Veranstaltungen in den kleinen Sälen des Hotels statt). Ist der Bundesrat bereit, die Verantwortlichen der PTT anzuweisen, mit den Behörden der Stadt Olten eine Lösung zu suchen, die auch den Bedürfnissen der Konferenzstadt Olten Rechnung trägt?
Bundesrat Schlumpf: Die PTT-Betriebe haben vor 20 Jahren am Hotel Schweizerhof AG in Olten eine Mehrheitsbeteili- gung erworben, und zwar I it dem Zweck, dort Reserven für die unmittelbar neben dem Bahnhof Olten befindliche Fern- meldekreisdirektion zu schaffen. Nun ist aber die Nachfrage nach derartigen Lokalitäten, wie sie das Hotel Schweizerhof in Olten anbietet, klein, und die Kapazitäten können offen- bar nicht genügend ausgelastet werden. Mit der Einführung verschiedener Neuerungen bei den Fernmeldedienstleistun gen und im Zusammenhang mit innerbetrieblichen Reorga- nisationen hat sich die Notwendigkeit gezeigt, die angren- zenden Gebäude, welche die Fernmeldekreisdirektion schon bisher nutzte, umzubauen. Das wird einige Jahre dauern. Während dieser Zeit des Umbaus der angestamm- ten Gebäulichkeiten können die Räumlichkeiten im Schwei- zerhof für die auszulogierenden Dienste verwendet werden. Ueber den definitiven Verwendungszweck nach Abschluss der Umbauphase ist noch nichts entschieden. Zudem ist zu beachten, dass die PTT ein selbständiger Betrieb sind und über betriebliche Angelegenheiten nach Massgabe des PTT- Organisationsgesetzes autonom zu entscheiden haben.
Nussbaumer: Ich habe eine Zusatzfrage an Herrn Bundesrat Schlumpf.
Der Stadtrat von Olten, also die Exekutive, hat erst im September davon erfahren, zusammen mit der Presse, dass dieses Hotel auf den 30. Juni 1988 geschlossen werden soll. Wir rühmen uns in der Schweiz sehr der Dreiteilung unseres Staatswesens mit den Stufen Bund, Kantone, Gemeinden. Wäre der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein Bundesbetrieb die zuständige Exekutive einer Stadt vorgän- gig begrüssen müsste und dass er sie nicht gleich wie die Presse informiert und vor vollendete Tatsachen stellt? Ich drücke bei dieser Gelegenheit auch noch den Wunsch aus, dass die PTT bei ihren Neubauten etwas mehr auf die ästhetische Einfügung derselben in die städtebaulichen Aspekte achten mögen und nicht bloss «blaue Schuh- schachteln» - wie in Solothurn - neben den schönen Bahn- höfen erstellt.
Bundesrat Schlumpf: Generell teile ich die Auffassung von Herrn Nussbaumer, dass auch ein Bundesbetrieb, und ein solcher erst recht, sich manierlich verhalten soll. Ob dieses Prinzip, auf das ich Wert lege, im vorliegenden Fall verletzt wurde, vermag ich allerdings nicht zu beurteilen. Gemessen an dem, was ausserhalb von Bundesbetrieben üblich ist, möchte ich allerdings sagen: Ich glaube nicht, dass den lokalen Behörden immer ein Jahr im voraus bevorstehende Umgestaltungen mitgeteilt werden. Aber ich will noch abklä- ren, wie sich das im gegebenen Fall abgewickelt hat.
Zur Frage der Bauästhetik: Die kommunalen und gelegent- lich auch die kantonalen Baubehörden haben es natürlich in der Hand, auch gegenüber Projekten von PTT und SBB, die den Vorschriften in bezug auf die bauliche Gestaltung nicht entsprechen, zum Rechten zu sehen. Auch die PTT sollen selbstverständlich, wie alle anderen Bauherren, ihre Bauten in das lokale Ortsbild einfügen.
Frage 36: Oester. Videotex. Sexkanal Vidéotex rose Unlängst war der Presse zu entnehmen, das Medium
Videotex solle um einen Sexkanal, eine Rubrik für erotische Kommunikation über Bildschirm, «bereichert» werden. Die PTT nähmen keinen Einfluss auf das Programm, das Sache privater Anbieter sei; sie stellten lediglich die Infrastruktur zur Verfügung.
Wie beurteilt der Bundesrat diese Haltung der PTT gegen- über dem «zensurfreien Computersex», insbesondere unter dem Gesichtswinkel des Jugendschutzes?
Bundesrat Schlumpf: Die PTT-Betriebe stellen mit dem Videotex-Dienst eine Infrastruktur, ein Transportmittel zur Verfügung. Dieses Transportmittel dient der Information. Genau gleich wie bei den Bahnen wird die Verantwortung für den Transport, aber nicht für den Inhalt des zu transpor- tierenden Gutes, also hier des Signals, der Meldung, über- nommen. Das wäre auch gar nicht möglich. Bei diesem Sexkanal, auf den Nationalrat Oester Bezug nimmt, handelt es sich um einen sogenannten Dialogdienst. Es ist das Angebot eines Informationsanbieters, der eine schriftliche Unterhaltung mit einem Empfänger, der davon Gebrauch machen will, möglich macht. Der Teilnehmer benützt dann ein Pseudonym. Fragen und Antworten gehen nur über dieses Pseudonym. Der Inhalt ist nur den Partnern dieses Dialoges (Videotex-Anbieter und -Abrufer) zugänglich. Die PTT kennen den Inhalt nicht und dürfen ihn nach dem geltenden Recht auch gar nicht kennenlernen. Also für Inhalte, die allenfalls unerwünscht wären - aus Gründen der Sittlichkeit oder anderen -, können die PTT keine Verant- wortung übernehmen.
Ich lese Ihnen noch den Artikel 14 der bezüglichen Videotex-Verordnung vor:
«Unzulässig sind Daten, Angebote und Mitteilungen, die gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung ver- stossen.» Wenn ein solcher Verstoss vorliegen würde, wäre es Sache der zuständigen Gerichte, auf Strafanzeige hin tätig zu werden.
Question 37: Longet. Kernkraftwerk Creys-Malville. Schutz der Bevölke- rung
Surgénérateur Creys-Malville (France). Protection de la population
Devant le danger extraordinaire représenté par le surgénéra- teur français de Creys-Malville, le gouvernement cantonal genevois avait fait appel à l'arbitrage de l'Agence internatio- nale de l'énergie atomique. Cette démarche ayant échoué, l'Agence s'était déclarée incompétente, que peut faire le Conseil fédéral pour assurer la sécurité des populations concernées ?
Bundesrat Schlumpf: In der Angelegenheit Superphönix Creys-Malville sind viele Interventionen erfolgt, insbeson- dere aus dem Parlament und von Behörden des Kantons und der Stadt Genf. Diese Interventionen haben zusätzliche Kontakte zwischen schweizerischen und französischen Amtsstellen wie Behörden ausgelöst; solche haben bereits früher regelmässig stattgefunden. Das Bundesamt für Energiewirtschaft hat über diese Verhandlungen mit Frank- reich im Herbst 1986 öffentlich Bericht erstattet. Die Verant- wortung für diese Anlagen und ihre Sicherheit liegt grund- sätzlich bei den Betreibern und bei den Behörden des Standortstaates, also hier bei Frankreich. Es gibt keinen Grund, an den Fachkenntnissen und an der Sorgfalt der zuständigen französischen Behörden zu zweifeln. Sie haben nach diesen Begebenheiten in Creys-Malville dann auch alle erforderlichen Massnahmen getroffen. Wir zweifeln nicht daran, dass dafür auch in Zukunft Gewähr geboten ist.
Ein Problem war die Information unseres Landes von fran- zösischer Seite, vor allem in bezug auf die Behörden. Die Alarmierung bei allfälligen Notfallsituationen in Frankreich, welche unser Land betreffen könnten, ist vertraglich gere- gelt. Frankreich hat kürzlich einmal mehr bestätigt, dass die französischen Alarmstellen durchaus in der Lage und gewillt sind, sich an die vertraglichen Abmachungen zu halten und sie auch rund um die Uhr zu gewährleisten. Die Notfall-
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Fragestunde
Schutzmassnahmen, die wir in der Schweiz vorbereitet haben, sind zweifellos ausreichend. Selbstverständlich, Herr Longet, werden sich unsere Amtsstellen weiterhin mit aller nötigen Aufmerksamkeit dieser Angelegenheit annehmen.
M. Longet: Je trouve que la réponse de M. Schlumpf, conseiller fédéral, banalise de manière tout à fait abusive la situation. M. Schlumpf parle de Superphénix comme s'il s'agissait de n'importe quelle installation nucléaire. Or, il ne faut pas oublier que cette centrale contient du plutonium et que le plutonium présente un danger beaucoup plus grand que les filières que nous connaissons actuellement dans le monde. Dire que l'on suit les événements au jour le jour est une réponse qui ne peut me satisfaire. Jamais la situation n'a été si favorable du côté français pour que nous puissions obtenir quelque chose. Tout récemment, dans une interview publiée dans Le Monde, le directeur général de l'Electricité de France a dit que Superphénix était une centrale expéri- mentale et que l'expérience allait peut-être bientôt s'arrêter, notamment pour des raisons économiques. Dans ces condi- tions, pourquoi n'est-t-il pas possible au Conseil fédéral de saisir la balle au bond et de demander clairement à la France de cesser cette expérience qui revient à jouer avec des vies humaines, vu les conséquences catastrophiques qui décou- leraient d'une d'excursion nucléaire à Creys-Malville ?
Bundesrat Schlumpf: Ich habe Ihnen, Herr Longet, gesagt, dass auch hier das Territorialitätsprinzip gilt. Die Verantwor- tung haben ganz prinzipiell und in allen Ländern einmal der Betreiber und dann die Behörden des Standortstaates, also Frankreich. Diese Verantwortung wird von Frankreich auch in Anspruch genommen. Es ist nicht so, dass wir nach dieser Begebenheit untätig gewesen wären. Im Gegenteil, die Gespräche wurden - wie gesagt - noch verstärkt. Sowohl gegenüber dem EDA wie auch dem Bundesamt für Energie- wirtschaft betonte Frankreich, die volle Verantwortung zu tragen. In bezug auf die Alarmierung gibt es schon seit einigen Jahren einen Vertrag, der im Ernstfall eine rechtzei- tige Orientierung gewährleistet. Wir können nichts erzwin- gen. Dies gilt auch für Kernkraftwerke in der Schweiz; auch wir sind nicht bereit, uns vom Ausland Sicherheitsauflagen aufzwingen zu lassen. Das ist die internationale Situation, mit der wir uns auseinanderzusetzen haben. Nicht dass wir die Sache banalisieren oder bagatellisieren möchten, aber es ist eine Tatsache, dass sich auch hier gewisse völker- rechtliche Grenzen auswirken.
Frage 38: Mauch. Luftreinhalteverordnung. Vollzug Lutte contre la pollution atmosphérique. Exécution de l'or- donnance
In seiner Antwort auf meine Interpellation 87.504 erklärt sich der Bundesrat erfreulicherweise bereit, eine Verordnung zu erlassen, nach welcher aufgrund von Artikel 25 des Treib- stoffzollgesetzes an Massnahmen nach der Luftreinhalte- Verordnung, welche durch den motorisierten Verkehr verur- sacht werden, Beiträge ausgerichtet werden können. In den Kantonen und Gemeinden ist der LRV-Vollzug im Anlaufen. Wie rasch können die Vollzugsorgane mit der Inkraftsetzung der neuen Verordnung, bzw. mit den entsprechenden Bei- trägen rechnen?
Bundesrat Schlumpf: Die von Frau Mauch angesprochene, auf Artikel 25 des Treibstoffzollgesetzes abzustützende Ver- ordnung bedarf noch eingehender Abklärungen und eines breiten Vernehmlassungsverfahrens. Die Vorbereitungen sind getroffen. Die Verordnung könnte aber wohl kaum vor Ablauf etwa eines Jahres, also etwa im nächsten Sommmer, verabschiedet werden. Auf welchen Zeitpunkt dann zusätzli- che, aus Artikel 25 des Treibstoffzollgesetzes abzuleitende Bundesbeiträge ausgerichtet werden können, regelt die Ver- ordnung. Das lässt sich vorgängig noch nicht sagen, setzt aber voraus, dass diese Verordnung in Kraft tritt.
Frage 39:
Mühlemann. PTT-Modellversuche im Telekommunika- tionsbereich Essais pilotes en matière de télécommunications Die PTT will in verschiedenen Gemeinden der Schweiz Modellversuche im Bereich der Telekommunikation ma- chen.
Welche Massnahmen hat der Bundesrat getroffen, um auch Gemeinden in Randregionen eine Chance zu eröffnen, an diesen Versuchen teilzunehmen?
Bundesrat Schlumpf: Es ist durchaus, Herr Nationalrat Müh- lemann, Gewähr geboten, dass bei diesem Kommunika- tionsmodell - die Vorbereitungen sind in der Endphase - auch Gemeinden in Randregionen berücksichtigt werden. Wir haben eine Auswahl von Gemeinden. Es haben sich 34 gemeldet. Unter diesen 34 Gemeinden, die bis im Juli dieses Sommers ihr Interesse kund getan haben, befinden sich Gemeinden in Randregionen wie Bagnes, La Brévine, Disen- tis, Eggiwil, Quinto, Ambri usw. Die Dossiers dieser Gemein- den müssen bis zum 1. November eingereicht werden. Hier- auf erfolgt dann die Prüfung, die Auswahl - wir denken an etwa sechs Modellgemeinden, die beigezogen werden sol- len -, dann wird eine Trägerschaft gebildet, Dachverbände der schweizerischen Wirtschaft werden auch dabei sein. Uebrigens ist eine Gründungsversammlung für die Träger- schaft bereits datiert. Kriterien für die Auswahl von vermut- lich sechs Gemeinden aus diesem reichhaltigen Angebot von vorläufig 34 Gemeinden sind die geografische Lage, die Sprache - es soll auch eine sprachliche Vielfalt bestehen - und dann auch die Projekte, welche diese verschiedenen Gemeinden realisieren möchten. Wir werden Ihrem Anlie- gen, Herr Mühlemann, hier auch Randregionen zu berück- sichtigen, auf alle Fälle Rechnung tragen.
Mühlemann: Herr Bundesrat, ich bin von Ihrer Beantwor- tung meiner Frage weitgehend befriedigt. Ich möchte aber doch feststellen, dass die Versuche mit Telematic im kom- munalen Bereich - Telematic ist eine Mischung von Infor- matik und Telekommunikation - für die ausgewählten Gemeinden entscheidend sind für die wirtschaftlichen Strukturen der Zukunft. Es besteht hier die Chance einer Umverteilung, einer stärkeren Berücksichtigung der Rand- regionen und der ländlichen Gebiete. Entscheidend wird sein, welche Mitglieder einer solchen Auswahlkommission angehören.
Da richtet sich nun meine Zusatzfrage an Sie, Herr Bundes- rat: Können Sie uns garantieren, dass in dieser Auswahl- kommission nicht nur Vertreter starker Verbände, städti- scher Agglomerationen sitzen, sondern dass auch die schwachen Regionen ihre Anwälte haben?
Bundesrat Schlumpf: Herr Mühlemann, ich kann Ihnen garantieren, dass die schwachen Regionen bei diesem Aus- wahlverfahren mindestens einen Anwalt haben werden, und zwar denjenigen, der in dieser Sache das letzte Wort zu sprechen haben wird.
Frage 40: Mauch. Kernkraftwerk-Standorte
Implantation de centrales nucléaires
In ihrem 7. Zehn-Werke-Bericht sichtet die schweizerische Elektrizitätswirtschaft für den Winter 2004/2005 trotz der erhofften Inbetriebnahme des KW-Kaiseraugst 1997 eine Stromversorgungslücke im Umfang von mehr als 1000 MW Leistung. Nach Auffassung der Berichts-Autoren müsste diese Lücke durch den Bau zusätzlicher A-Werke geschlos- sen werden.
Wo sollen nach Ansicht des Bundesrates diese Werke zu stehen kommen: In Graben, Verbois, Rüti oder Inwil?
Bundesrat Schlumpf: Sie wissen noch, welche Standorte für mögliche Kernkraftwerke damals, als man in unserem Lande noch mit mehreren rechnete, in Diskussion standen. Drei davon erhielten in den frühen siebziger Jahren sogenannte
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Standortbewilligungen. Das waren Kaiseraugst, Graben und Verbois, wobei immerhin in bezug auf den Standort Verbois zu sagen ist, dass ein bundesgerichtlicher Entscheid vor- liegt (er erging vor einigen Jahren), dass nicht eine Umzo- nung erzwungen werden könne, so dass der Standort Ver- bois im Hinblick auf diesen bundesgerichtlichen Entscheid wohl fragwürdig geworden ist, wenn der Kanton nicht selbst eine Umzonung vornehmen will. Die Standortbewilligung liegt aber immerhin vor; sie hat übergangsrechtlich nach dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz vom Jahre 1978 Rechtswirkung. Abgesehen davon wurden seinerzeit auch noch als mögliche Standorte Hinwil/Kanton Luzern und Rüti im St. Galler Rheintal genannt. Hier gibt es aber keine Standortbewilligungen; es liegen auch keine Projekte vor. Die Frage möglicher Standorte für Kernkraftwerke wird zweifellos dann zu diskutieren sein, wenn die Kernenergies- zenarien, die jetzt in Ausarbeitung sind, je nachdem, wie die Empfehlungen lauten, parlamentarisch zur Behandlung ste- hen werden.
Frage 41: Bundi. Wasserkraftwerke. Technische Erneuerung Usines hydrauliques. Renouvellement des installations techniques
Im Jahre 1980 überwiesen beide Kammern unseres Parla- mentes meine Motion betreffend gesetzliche Bestimmungen über die technische Erneuerung bestehender Wasserkraft- werke. Auf eine Interpellation Reimann vom 23. September 1985 über den Stand der Realisierung dieses Auftrages antwortete der Bundesrat, dass bei einer folgenden Revi- sionsphase des Wasserrechtsgesetzes in der nächsten Legislaturperiode die Materie dem Parlament unterbreitet werde.
Wie steht es mit den Vorarbeiten dazu, wie sieht der Fahr- plan aus und ist der Bundesrat gewillt, dieses Projekt bei den Regierungsrichtlinien in eine erste Priorität einzube- ziehen ?
Bundesrat Schlumpf: Es wird gegenwärtig ein Vorentwurf für den zweiten Teil der Revision des eidgenössischen Was- serrechtsgesetzes durch Professor Ständerat Jagmetti und Professor Fischer von der ETH in Zürich ausgearbeitet.
Sie erinnern sich: Wir hatten seinerzeit eine Gesamtrevision des Wasserrechtsgesetzes im Departement vorbereitet, wel- che auch die Punkte, die Herr Bundi aufwirft, umfasste. Dann wurde aber eine Zweiteilung verlangt, und zwar insbe- sondere auch im Parlament, um die Anpassung der Wasser- rechtszinsmaxima vorzuziehen. Nun wird der zweite Teil der Wasserrechtsrevision bei uns im Departement vorbereitet. Er betrifft insbesondere auch die Ermöglichung und die Erleichterung von technischen Erneuerungen, um eine höhere Produktivität - soweit erreichbar - mit der gleichen Wasserkraft zu gewährleisten. Wir erwarten den Vorentwurf bis Ende dieses Jahres; dann wird der Bundesrat das wei- tere Vorgehen festlegen. Es wird auch zu einem Vernehm- lassungsverfahren kommen. Im Legislaturfahrplan für die nächsten vier Jahre ist dieser zweite Teil der Revision des Wasserrechtsgesetzes in der ersten Priorität enthalten.
Frage 42: Schmidhalter. Neue Eisenbahnalpentransversale Nouvelle liaison ferroviaire à travers les Alpes
Folgende Informationen sind in letzter Zeit in der Presse publiziert worden:
«Seit kurzem liegen Entscheidungsgrundlagen für 4 Varian- ten Lötschberg, Gotthard-Basis, Alpen-Y und Splügen vor.» «Die neue Alpenbahn-Transversale wird wahrscheinlich Gotthard-Basis heissen. Das wird hinter vorgehaltener Hand im Umfeld des Bundeshauses gemunkelt.»
«Anfang Dezember .... bevor der abtretende Bundesrat Leon Schlumpf seinen Platz im EVED räumt, wird er die Weichen- stellung für dieses Jahrhundertwerk vornehmen.»
«Es ist durchgesickert, dass die SBB den Gotthard-Basis- Tunnel am stärksten favorisieren.»
Bei der Gegenüberstellung der 4 Varianten werden präzise
Zahlen wie z. B. km Tunnellänge und Franken in Milliarden- höhe angegeben.
Liegen die Entscheidungsgrundlagen bereits vor?
Wird die neue Eisenbahnalpentransversale wahrscheinlich der Gotthard-Basis-Tunnel sein?
Kann der Bundesrat diesen Entscheid noch vor Jahresende treffen ?
Favorisieren die SBB den Gotthard-Basis-Tunnel? Stimmen die publizierten Zahlen?
Können die Quellen dieser Informationen innerhalb der Ver- waltung oder Dritter abgeklärt werden?
Bundesrat Schlumpf: Die Entscheidungsgrundlagen für eine neue Eisenbahnalpentransversale schreiten programm- gemäss zügig voran. Ich habe immer wieder darauf hinge- wiesen: Der Fahrplan, den wir schon vor anderthalb Jahren festlegten, sieht vor, dass diese Entscheidungsgrundlagen Ende Jahr vorliegen müssen. Bis dahin müssen auch die Gespräche mit dem benachbarten Ausland abgeschlossen sein, und der Bundesrat wird das weitere Vorgehen festle- gen und nachher insbesondere die Botschaft an das Parla- ment aufsetzen.
Zeitlich spielt nämlich die Frage noch eine Rolle, ob nach Vorliegen der Entscheidungsgrundlage ein förmliches Ver- nehmlassungsverfahren bei Kantonen, Parteien, Organisa- tionen durchgeführt werden muss. Das würde etwa sechs Monate in Anspruch nehmen. Sie kennen jedoch meine Meinung, dass ich das nicht tun, sondern diese Frage kon- sultativ mit allen Kantonsregierungen behandeln würde. So könnte wesentlich Zeit eingespart werden. Die Botschaft an die eidgenössischen Räte wird Ihnen jedoch in jedem Fall im Jahre 1988 unterbreitet werden, je nach einem Entscheid über ein allfälliges Vernehmlassungsverfahren einige Monate früher oder später.
Zu den konkreten Fragen von Herrn Schmidhalter: Die erste Frage ist beantwortet: Die Entscheidungsgrundlagen liegen noch nicht vor. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Gotthardbasistunnel handeln werde, kann nur ein Gerücht, nicht aber eine Information sein, weil solche Infor- mationen nämlich noch gar nicht möglich sind, also nicht einmal auf dem Wege der Indiskretion. Ohne Spass, es gibt da gar keine Präjudizien.
Zur dritten Frage: Kann der Bundesrat den Entscheid noch vor Jahresende treffen? Das kann er allerdings nicht, weil bis Jahresende die Entscheidungsgrundlagen vorliegen, und dann muss entweder das ordentliche Vernehmlas- sungsverfahren oder das Konsultationsverfahren durchge- führt werden. Herr Schmidhalter, wir sind bei «Bahn 2000» so verfahren. Der Entscheid des Bundesrates folgt dann. Der Variantenentscheid - zur vierten Frage - wird vom Bundesrat getroffen, und nicht von den SBB. Was also die SBB favorisieren, ist in keiner Weise entscheidend. Sie haben übrigens nichts zu favorisieren; das wurde departe- mentsintern immer klargestellt. Zu den publizierten Zahlen können wir nicht Stellung nehmen, weil wir sie noch gar nicht haben.
Eine letzte Bemerkung: Ob wir die Quellen von Informatio- nen in der Verwaltung abklären könnten? Nein. Es handelt sich eben nicht um Informationen, es handelt sich nur um Gerüchte. Seien Sie im Umgang damit zurückhaltend.
Question 43: Ruffy. Verkauf des Informationssystems DATA-STAR durch die Radio Schweiz AG
Vente du service d'information DATA-STAR de Radio Suisse SA à Motor Columbus
Dès le 1er janvier 1988, le service d'information DATA-STAR sera une nouvelle activité de la société privée Motor Colum- bus SA Baden. Si une parole appartient à moitié à celui qui la prononce et à moitié à celui qui l'entend, une information doit autant à celui qui la réunit et la diffuse qu'à celui qui la demande.
Quelles sont les garanties que peut donner le Conseil fédé- ral quant à la neutralité et à l'objectivité des informations du futur système privatisé par rapport au statut privilégié et
Fragestunde
1313
souhaitable à nos yeux qui a été celui de Radio Suisse SA jusqu'à aujourd'hui?
Bundesrat Schlumpf: Sie kennen die ganze Angelegenheit mit der Umstrukturierung der Radio Schweiz AG (RSAG): das war eine jahrelange Prozedur. Im August hat der Bun- desrat die RSAG ermächtigt, einen Vertrag mit der Motor Columbus AG abzuschliessen im Sinne eines Verkaufs von Teilbereichen der RSAG auf 1. Januar 1988. Dieser Vertrag wurde am 19. August dieses Jahres unterschrieben. Auf dem System «Data-Star» der RSAG sind Datenbanken, vor allem mit wissenschaftlichem und auch mit wirtschaftlichem Inhalt, aufgelegt, die von externen Datenlieferanten bezogen und dann durch die RSAG weitergegeben werden, aber ohne redaktionelle Mitarbeit oder Aenderungen. Tale quale werden sie weitergegeben, und deshalb konnte die RSAG schon bisher dafür auch nicht eine redaktionelle Mitverant- wortung übernehmen. Es wird sich nach dem Verkauf die- ses Geschäftsteiles an die Motor Columbus daran nichts ändern. Auch die Motor Columbus wird für diesen redaktio- nellen Teil keine Mitverantwortung übernehmen können.
Frage 44: Bonny. Unlautere Werbung des Zentralverbandes Schwei- zerischer Milchproduzenten Publicité déloyale de l'Union centrale des producteurs de lait
Der Zentralverband Schweizerischer Milchproduzenten wirbt für eines seiner Produkte mit grossem Aufwand. Dabei bietet er ein stark verbilligtes «Bananentelefon» an, das bei der Typenprüfung der PTT klar durchgefallen ist. Was hält der Bundesrat von der Werbepraxis einer Organisation, die vom Bund finanziell unterstützt wird und gleichzeitig einen Artikel propagiert, der von den Bundesinstanzen nicht zuge- lassen wird und dessen Gebrauch im Inland strafbar ist?
Bundesrat Schlumpf: Das Telegrafen- und Telefongesetz vom Jahre 1922 sagt ganz klar, dass sich jemand, der Telefonapparate, welche nicht von den PTT-Betrieben abge- geben wurden, an das öffentliche Netz anschliesst, strafbar macht. Der Handel mit solchen Geräten ist rechtlich frei; gegen Import und Handel können wir nämlich nichts tun. Wenn ein Käufer weiss, dass der Handel mit solchen Gerä- ten anschliessend zur widerrechtlichen Verwendung im Inland führt, macht er sich nach bundesgerichtlicher Rechtssprechung allenfalls der Gehilfenschaft zur Verlet- zung des Fernmelderegals schuldig. Damit wird der Impor- teur (der Verkäufer) gegebenenfalls wegen Gehilfenschaft strafbar, wenn das Wissen oder mindestens das sogenannte «Wissen-Müssen», der dolus eventualis, vorliegt.
Wir haben den Zentralverband Schweizerischer Milchprodu- zenten auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht. Seine Stellungnahme dazu entspricht etwa dem, was ich im Laufe der Jahre von anderen Unternehmungen in diesem Lande, welche sich bedenkenlos über diese Rechtslage hinwegset- zen und in ihrem Sortiment Billigapparate von weiss der «Gugger» woher führten, zu hören bekam: sie wüssten nicht, ob diese reexportiert werden. Ich pflichte Ihnen bei, Herr Bonny, das kann man kaum glauben.
Ich bin empört darüber, dass es in diesem Lande so viele angesehene, repräsentative Unternehmungen gibt, die sol- che Apparate einfach einführen und meinen, «après moi le déluge, vielleicht werden sie wieder reexportiert». Das hat mit Lauterkeit, die nicht nur in der Politik, sondern auch im Geschäftsleben sehr hoch zu veranschlagen ist, wenig zu tun. Wenn das Fernmeldegesetz im Parlament durchberaten ist, gehen wir einer Liberalisierung bei den Endgeräten entgegen. Bis dahin sollten unsere Unternehmungen bereit sein, sich an das geltende Recht zu halten - egal, ob sie diese Apparate als Gag, als Verkaufsschlager oder kommer- ziell nutzen wollen. Ueber diese Situation bin ich nicht nur betrübt, sondern regelrecht verärgert.
Bonny: Ich bin selbstverständlich von Ihrer Antwort sehr befriedigt. Darf ich noch eine leicht ironische Anschluss-
frage anknüpfen: Sie würden es sicher mit dem Bundesrat als auch nicht sehr sinnvoll betrachten, wenn in Zukunft die schweizerische Fernmeldeindustrie beim Kauf eines zuge- lassenen Apparates als Zugabe noch ein Kilo importierten Weichkäse aus Frankreich offerieren würde?
Bundesrat Schlumpf: Das wäre durchaus vergleichbar. Zugaben sollten zu unserer Rechtsordnung nie in Wider- spruch stehen.
Frage 45: Ammann-St. Gallen. Zugsverspätungen. Betriebliche und technische Massnahmen
Retards des trains. Mesures envisagées
Am 31. Mai dieses Jahres wurde das Fahrplanangebot der SBB um 12 Prozent ausgeweitet. Die personellen, baulichen und technischen Limiten wurden damit erreicht, denn seit- her häufen sich die Zugsverspätungen. Trotz nachhaltigem Einsatz des Personals gelang es bisher vor allem in der Ostschweiz nicht, die früher gewohnte Pünktlichkeit wieder zu erreichen. Die baulichen Engpässe - fehlende Doppel- spurabschnitte und veraltete Bahnhofanlagen - sind bekannt. Deren Behebung im Zuge der Realisierung von «Bahn 2000» wird jedoch erst Anfang/Mitte der Neunziger- jahre Erleichterung schaffen.
Welche betrieblichen, technischen und personellen Mass- nahmen beabsichtigen deshalb der Bundesrat und die Ober- leitung der Bahnen für die mehrjährige Zwischenperiode zu treffen ?
Bundesrat Schlumpf: Wir bedauern sehr, dass es an vielen Orten unseres Landes zu solchen Zugsverspätungen gekommen ist. Dafür gibt es verschiedene Ursachen, die Herrn Ammann-St. Gallen als Fachmann auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Nachdem sich aber die Neuerungen im Zusammenhang mit dem Fahrplan 1987 eingespielt haben, haben diese Schwierigkeiten abgenommen.
Der Monat September ist immer sehr verkehrsintensiv, was dieses Jahr durch die Unwetterfolgen noch verstärkt hervor- trat (es mussten viele Umleitungen vorgenommen werden, wobei die bereits bestehenden Engpässe noch verschärft wurden). Wie Ihnen bekannt ist, mussten internationale Reise- und Güterzüge in grösserem Masse über die BLS umgeleitet werden. Dabei zeigte sich, dass zu gewissen Tageszeiten auf der SBB-Strecke Basel-Olten-Bern prak- tisch keine Kapazitätsreserven mehr zur Verfügung stehen. Zusätzlicher Verkehr kann deswegen nicht ohne nachteilige Auswirkungen auf den Fahrplan bewältigt werden. Hinzu kommt, dass eine starke Zunahme von eiligen Gütern und eiliger Post die Bewältigung erschwerte.
Im Raume Zürich (Hauptbahnhof) wurden ebenfalls ausser- ordentliche Anforderungen an die SBB im Zusammenhang mit den Bauarbeiten für die S-Bahn gestellt. Die SBB haben bereits vor geraumer Zeit alles Erforderliche in die Wege geleitet, um die planmässige Betriebsabwicklung so rasch wie möglich wieder herzustellen, was nun bald der Fall sein dürfte.
Ammann-St. Gallen: Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage, muss aber feststellen, dass gerade in bezug auf betriebliche und personelle Massnahmen nicht sehr viel Substantielles zu hören war. Auch ich verfüge über keine Patentrezepte, glaube aber, dass die Personalprobleme, vor allem aber der Personalmangel, allgemein unterschätzt wer- den. Viele Dienste sind stark überlastet. Das Personal wird durch Sistierung von Rast- und Ausgleichstagen zusätzlich strapaziert. Es liegen mir konkrete Angaben vor, wonach die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr gewährleistet ist.
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts des gravierenden Personalmangels, der diese Fahrplanpro- bleme zusätzlich belastet, zu viele Rationalisierungs- und Reorganisationsmassnahmen auf einmal eingeführt wur- den? Muss künftig nicht ein etwas vernünftigeres Marsch- tempo eingeschlagen werden?
Heure des questions
1314
N
5 octobre 1987
Bundesrat Schlumpf: Hinsichtlich Rationalisierung wird das Marschtempo von sich aus langsamer. In den letzten Jahren bestand grosser Nachholbedarf. Sie wissen um alle Neue- rungen. Künftig wird wesentlich mehr zur Stärkung der Infrastruktur vorgenommen werden.
Es mag zutreffen, dass meine Antwort wenig substantiell gewesen ist. Es ist aber so, dass wir mit dem neuen Fahrplan eine Ausweitung der Verkehrsbelastung von etwa 12 Pro- zent erfuhren. Ab Ende August hatten wir noch die unwetter- bedingten Zusatzbelastungen auf verschiedenen Strecken der SBB und der BLS. Als weitere Ursachen sind zu nennen: der regelmässig verkehrsintensive Monat September und die Situation im Raume Zürich. All das gab eine Massierung von Schwierigkeiten. Wir sollten sie aber in den nächsten Wochen bewältigen können.
Frage 46:
Ammann-St. Gallen. Zugsverspätungen. Flaschenhals Rik- kenbahn
Retards des trains. Goulet du tunnel du Ricken
Die Pünktlichkeit der Züge lässt - trotz leichter Besserung - auch auf der «direkten Linie» St. Gallen-Luzern zu wün- schen übrig. Berüchtigter Flaschenhals ist dabei u. a. die 14,4 km lange Einspurstrecke der SBB von Wattwil bis Uznach (Fahrzeit 10-15 Min.) mit dem Rickentunnel und der seit 1986 samstags und sonntags sowie in Randstunden nicht mehr besetzten Station Kaltbrunn. Da Strecke und Stationen nicht automatisiert sind, können Zugskreuzungen nur noch in Wattwil und Uznach stattfinden, weshalb Ver- spätungen immer wieder auf die Gegenzüge übertragen werden. Abhilfe tut Not!
Ist der Bundesrat bereit, den erforderlichen Ausbau der Sicherungs- und Stellwerkanlagen raschmöglichst voranzu- treiben und in der Zwischenzeit die Stationsbesetzung in Kaltbrunn soweit nötig auszudehnen?
Bundesrat Schlumpf: Bei einer normalen Betriebssituation ist die fahrplanmässige Betriebsabwicklung am Ricken durchaus gewährleistet. Was die von Nationalrat Ammann- St. Gallen erwähnten Verspätungen betrifft, so schränkt die Nichtbesetzung der Station Kaltbrunn an Wochenenden die Verfügungs- und vor allem auch die Kompensationsmög- lichkeiten allerdings tatsächlich ein. Eine regelmässige Besetzung dieser Station scheitert aber an den personellen Engpässen. In bezug auf die baulichen Ergänzungen muss auf die Prioritäten für den Ausbau der Infrastrukturen der SBB in der Ostschweiz Rücksicht genommen werden.
Noch eine Ergänzung zur vorherigen Frage: Herr Ammann, ich pflichte Ihnen bei, dass es notwendig ist, im personellen Bereich alle notwendigen und möglichen Vorkehren zu tref- fen, um Engpässe, die wir auf breiter Ebene, nicht nur gerade im Raume Zürich haben, nicht weiter anwachsen zu lassen. Letzten Endes hängen Dienstleistungsbetriebe wie SBB und PTT nicht nur von der Quantität, sondern ganz entscheidend auch von der Qualität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab.
Der Bundesrat ist sich dieser Tatsache bewusst und trifft in dieser Richtung verschiedene Massnahmen.
Ammann-St. Gallen: Ich möchte Ihnen insbesondere für die- sen Nachtrag zur vorher gestellten Frage danken. Ich tue das wohl auch im Namen des betroffenen Personals.
Zum Flaschenhals Rickenbahn: Es sind Konzeptstudien zur genaueren Abklärung der sogenannten «direkten Linie» BT/ SBB/SOB im Gange. Aber auch das dauert, wie alle anderen baulichen und technischen Massnahmen, noch jahrelang. Für mich ist der Fall «Kaltbrunn» beispielhaft für eine zu kurz gehaltene SBB, die ihre Regionallinien jahrzehntelang vernachlässigte oder sogar vernachlässigen musste, weil die Mittel nicht vorhanden waren. Der Personalabbau, die Nicht- besetzung von Stationen scheint mir - ohne dass vorher die sicherungstechnischen und baulichen Voraussetzungen geschaffen wurden - keine echte Rationalisierungsmass- nahme zu sein. Teilt der Bundesrat diese Auffassung, und ist er bereit, dem Nachholbedarf der SBB-Regionallinien künf- tig besser zu entsprechen?
Bundesrat Schlumpf: Sie wissen, dass «Bahn 2000» nicht nur ein allgemeines Konzept für die SBB und das 2000-km- Schienennetz der KTU (Aufwand etwa 2 Milliarden Franken plus die kantonalen und die unternehmerischen Eigenlei- stungen) ist, sondern dass im Rahmen dieses Konzeptes auch innerhalb des SBB-Netzes der grössere Teil auf die dezentralen Infrastrukturen und nur der kleinere Teil auf die zentralen Neubaustrecken (2,4 Milliarden) entfällt. Damit, Nationalrat Ammann-St. Gallen, ist unsere Absicht, die regionalen Linien punkto Infrastruktur und Bedienung eben- falls zeitgemäss weiterzuentwickeln, sicher ausgewiesen. Ich habe Ihnen diese Absicht aber gerne bestätigt.
Frage 47: Braunschweig. KSZE. Wiener Folgetreffen CSCE. Réunion de Vienne
Kann der Bundesrat über den derzeitigen Stand des KSZE- Folgetreffens in Wien («Letzte Runde») nach den jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiete der Abrüstung berichten? Wie steht es um die Bemühungen der Schweizer Delegation um ein Schlussdokument?
M. Aubert, président de la Confédération: Monsieur Braunschweig, la réunion de Vienne a repris ses travaux le 22 septembre, dans un climat favorable qui a été marqué principalement par les perspectives d'un accord proche, nous l'espérons, entre Américains et Soviétiques sur les missiles à portée intermédiaire. L'organisation des travaux s'est assouplie de façon à permettre la rédaction propre- ment dite dans les meilleurs délais d'un document final. Des groupes de contact, à participation restreinte, ont été créés, des réunions informelles ad hoc se tiennent sous l'égide des cinq coordinateurs - dont deux sont suisses, vous le savez: MM. Jean-Daniel Clavel et Jean-Claude Joseph. Les trente- cinq représentants des signataires de l'Acte final d'Helsinki ont déjà adopté un premier paragraphe sur les aspects militaires de la sécurité et les vingt-trois délégués des pays membres des alliances militaires, qui poursuivent des pour- parlers parallèles sur le mandat d'une future négociation concernant les armes conventionnelles en Europe, multi- plient également leurs réunions.
Enfin, le développement concret qui a sans doute le plus marqué la reprise des travaux est l'acceptation par toutes les délégations de négocier sur la base d'un document qui a été déposé par la Suisse et par l'Autriche le 30 juillet dernier concernant le chapitre du document final de Vienne portant sur la troisième corbeille, les contacts humains, l'informa- tion, la culture et l'éducation. La plupart des Etats partici- pants jugeaient souhaitable que la réunion de Vienne puisse achever ses travaux d'ici fin 1987, et présenter un document substantiel, qui respecte l'équilibre nécessaire que nous avons toujours souhaité entre la première corbeille, dite militaire et sécurité, et la troisième, dite humanitaire. C'est là notre voeu. A en juger d'après le climat actuel de la négocia- tion, il n'est pas exclu que ce délai - fin 1987 - puisse être tenu et respecté.
Toutefois, les signaux de convergence entre les trente-cinq font encore défaut sur un grand nombre de questions essen- tielles, par exemple sur la relation à établir entre les deux futures négociations de caractère militaire qui se déroulent dans le cadre de la Conférence sur la sécurité et la coopéra- tion en Europe, c'est-à-dire celle des trente-cinq et celle des vingt-trois, sur les armes conventionnelles, ou encore - et ce sera sans doute le problème le plus délicat - les suites à donner au volet qui concerne les droits de l'homme et les contacts humains. Sur cette dernière question, il ne s'agit pas tant d'amener les pays de l'Est à accepter des obliga- tions nouvelles par rapport à celles d'Helsinki et de Madrid, mais de mesures destinées à préciser et à améliorer la mise en oeuvre des engagements existants, en particulier ceux qui ressortent du document final du 6 septembre 1983 de la Réunion de Madrid.
Frage 48:
Oehen. Umweltschutz. Zusammenarbeit mit den Nachbar- ländern
1315
Fragestunde
Politique de l'environnement. Collaboration avec les pays limitrophes
Die Umweltminister der Schweiz, Oesterreichs und der BRD pflegen nach den Auskünften von Bundesrat Cotti eine positive Zusammenarbeit. Eine vergleichbare Arbeit zwi- schen der Schweiz, Frankreich und Italien scheint sich noch nicht in gleicher Art eingespielt zu haben.
Welche Hindernisse stehen einer fruchtbaren, regelmässi- gen Zusammenarbeit mit den Regierungen von Frankreich und Italien in der Umweltpolitik entgegen?
Ist der Bundesrat bestrebt, die beiden Nachbarländer Frankreich und Italien von der Notwendigkeit einer intensi- veren Zusammenarbeit zu überzeugen?
M. Cotti, conseiller fédéral: Comme je l'ai dit déjà plusieurs fois et comme le Parlement l'a souligné de manière répétée, les contacts internationaux en matière d'environnement revêtent une importance essentielle. La pollution, c'est un lieu commun de le dire, ne s'arrête pas aux frontières. C'est la raison pour laquelle la Suisse établit - et je me suis ouvert de ce sujet à plusieurs reprises devant le Parlement - une série de contacts internationaux avec des institutions, à des niveaux les plus divers. Au-delà de ces contacts institution- nels, la Suisse entretient, depuis quelques années, des rap- ports informels mais qui sont tout de même devenus une tradition, avec les pays voisins de langue allemande, la République fédérale d'Allemagne et l'Autriche.
J'ai participé moi-même, il y a quinze jours, à la première de ces réunions et j'y ai trouvé un climat constructif et utile pour le rayonnement de nos idées communes au-delà des limites des trois pays. En revanche, je considère comme insuffisants les contacts avec les deux pays latins qui nous sont proches. C'est pour cette raison dont j'ai déjà parlé -je vous le confirme, Monsieur Oehen - que j'essaierai de prendre les contacts nécessaires le plus tôt possible avec mes deux collègues français et italien, afin d'envisager la possibilité, le cas échéant, de rencontres analogues tripar- tites ou tout au moins de rencontres bilaterales.
Je pense pouvoir vous donner rapidement une réponse concrète, étant donné qu'une rencontre interministérielle entre les pays du Marché commun et les pays de l'AELE aura lieu dans trois semaines à La Haye.
Oehen: Ich bin Herrn Bundesrat Cotti für die positive Auf- nahme und Beantwortung meiner Frage dankbar. Es ist auch begrüssenswert, dass Sie in sehr kurzer Zeit mit dem Umweltminister Italiens in Diskussion treten werden. Ich gestatte mir, Ihnen für dieses Treffen vor allem ein Problem, das die grenznahen Gebiete im Süden unseres Landes beschäftigt, ans Herz zu legen: nämlich die Durchführung der Abgaskontrollen für den grenzüberschreitenden Schwerverkehr italienischer Herkunft, der zu sehr vielen Klagen und grossem Missmut der angrenzenden Bewohner Anlass gibt.
Ich frage Sie ganz konkret: Ist dieses praktische, an sich sehr kleine Problem in absehbarer Zeit auf einer Traktan- denliste zu finden?
M. Cotti, conseiller fédéral: Je vous ai dit, Monsieur Oehen, que l'on s'efforcera de nouer des contacts à ce propos avec la France et l'Italie, mais je ne sais pas quand la rencontre pourra avoir lieu. Le problème que vous posez s'inscrit dans la réalité actuelle. Je ne manque pas tout de même de vous signaler les grandes difficultés d'arriver à une réglementa- tion sur le plan international, du fait que la Suisse ne vit pas seule au centre de l'Europe. Elle a d'ailleurs toutes les peines du monde à faire comprendre que sa politique de l'environnement n'est pas une chevauchée solitaire mais qu'elle représente une réponse à des problèmes d'une actualité brûlante.
Frage 49:
Zwygart. Aids. Fortsetzung der «Bliib-treu»-Kampagne Campagne contre le SIDA
Aus Presseberichten ist zu entnehmen - der Bundesrat
erwähnte dies auch in der letzten Fragestunde -, dass es bei der Aids-Hilfe Schweiz kriselt. Dabei wurde angedeutet, dass die «Bliib-treu»-Kampagne abgebrochen werden könnte. Ist der Bundesrat gewillt und in der Lage, die auch vom Parlament gewünschte ethisch-moralische Seite bei der Aids-Aufklärung weiterzuführen?
M. Cotti, conseiller fédéral: Monsieur Zwygart, la phase «Reste fidèle», de la campagne contre le SIDA, à propos de laquelle vous avez posé une question, ne sera ni stoppée ni modifiée. Comme prévu dans le plan de la campagne, elle sera suivie d'une quatrième phase qui est actuellement en préparation.
Pour ce qui a trait à la question générale que vous posez, le Conseil fédéral continuera à tenir dûment compte des aspects éthiques liés au problème du SIDA. Sa première obligation à la fois légale et éthique est de contribuer à éviter le développement de la maladie.
Frage 50: Ruf-Bern. Lärmschutzverordnung. Erfassung der Baum- fräsen
Lutte contre le bruit. Application de l'ordonnance aux tronçonneuses
Gemäss Artikel 5 Absatz 2 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 legt das Eidgenössische Departement des Innern die Arten motorbetriebener Rasenmäher und Baumaschinen fest, die der Pflicht zur Typenprüfung und Kennzeichnung unterliegen. Nicht genannt werden dagegen die Baumfräsen, die in der Regel ebenfalls beträchtliche Lärmimmissionen verursachen.
Wäre nach Ansicht des Bundesrates die Erfassung der Baumfräsen in der Lärmschutz-Verordnung nicht gerecht- fertigt? Ist er bereit, die entsprechenden Schritte zu unter- nehmen?
M. Cotti, conseiller fédéral: Il est indiscutable que les tron- çonneuses peuvent causer des immissions de bruit impor- tantes. En comparaison avec les machines de chantier et les tondeuses à gazon, de telles machines sont utilisées moins souvent et en plus petit nombre, et surtout, principalement dans des régions peu habitées. De ce fait, il est clair que le problème des machines de chantier et des tondeuses à gazon revêt une priorité particulière.
Cependant, des immissions de bruit importantes provenant des tronçonneuses peuvent aussi être limitées sans exper- tise type, selon l'article 4 de l'ordonnance sur la protection contre le bruit. En effet, les autorités cantonales et locales peuvent, sur la base dudit article, prescrire, par exemple, des restrictions temporaires à l'utilisation de ces engins.
Frage 51: Columberg. Waldgesetz Nouvelle loi sur les forêts
In der Walddebatte vom Februar 1985 hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, dem Parlament unverzüglich eine Revision des Forstpolizeigesetzes zu unterbreiten. Der Stän- derat überwies diese Motion in der Frühjahrssession des gleichen Jahres. Am 9. Mai 1986 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf für ein neues Waldgesetz. Das Verfahren wurde am 30. November 1986 abgeschlossen.
Wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament die Botschaft zu einem neuen Waldgesetz vorzulegen?
M. Cotti, conseiller fédéral: La question posée par M. Co- lumberg est d'une actualité brûlante. Tout le monde sait, en effet, que la nouvelle loi forestière est considérée, aujour- d'hui, comme l'ultime possibilité d'intervenir de manière drastique pour tenter de sauver notre forêt.
Le Conseil fédéral compte présenter au Parlement ce projet de loi dans le premier semestre de l'année prochaine, afin que le Parlement puisse, durant sa session d'été, constituer les commissions. Le projet est préparé compte tenu des réponses dans le cadre de la procédure de consultation.
N 5 octobre 1987
1316
Heure des questions
Celles-ci ont été nombreuses, parfois aussi contradictoires, mais permettent de conclure que le projet est une bonne base à partir de laquelle la version définitive pourra être établie.
Question 52: de Chastonay. Sommerzeit. Nutzen und Zweckmässigkeit Heure d'été. Utilité et opportunité
Le moment ne serait-il pas venu de se poser à nouveau la question de l'utilité et de l'opportunité de l'introduction de l'heure d'été?
Qu'en pense le Conseil fédéral?
Frage 53: Müller-Wiliberg. Sommerzeit Heure d'été
Gemäss der geltenden Sommerzeitverordnung vom 24. Sep- tember 1984 (SR 941.299.1) endet die Sommerzeit am letz- ten Sonntag des Monats September. Das EJPD wird in der Verordnung ermächtigt, in Uebereinstimmung mit der in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Regelung, Anfang und Ende der Sommerzeit abweichend festzulegen. Gemäss Verordnung hat das EJPD eine vom heutigen Zustand abweichende Regelung spätestens 9 Monate vor dem betreffenden Datum zu veröffentlichen. In diesem Zusam- menhang frage ich den Bundesrat an:
Wird der Bundesrat an der geltenden Regelung bezüglich Beginn und Ende der Sommerzeit festhalten? Wenn ja, wie lange ?
Welche Bestrebungen sind im Raum der Europäischen Gemeinschaft im Gang, die Sommerzeit neu festzulegen? Wird sich die Schweiz allenfalls diesen Bestrebungen an- schliessen ?
Hat sich der Bundesrat bei den zuständigen Behörden der EG für eine Verkürzung der Sommerzeit, insbesondere für einen späteren Beginn - wie er es in Beantwortung meiner Interpellation vom 3. Oktober 1984 angekündigt hat - einge- setzt?
Bundesrätin Kopp: Seit 1980 gilt in Europa die Sommerzeit. Einzig Albanien und Island bilden eine Ausnahme.
Der Bundesrat ist der Ueberzeugung, dass die Schweiz keine Zeitinsel sein darf. Es müssten damit zuviele Nachteile in Kauf genommen werden. Denken wir allein an den inter- nationalen Verkehr, an die Telefon-, Telefax- und Telexver- bindungen mit unseren europäischen Haupthandelspart- nern. Deshalb wird der Bundesrat an der Sommerzeitrege- lung festhalten, solange diese im EG-Raum gilt. Der Rat der EG hat am 12. Dezember 1984 beschlossen, dass bis und mit 1988 die Sommerzeit am letzten Sonntag des Monats März beginnt und am letzten Sonntag des Monats September endet. Nach dem heutigen Informationsstand soll diese Regelung auch über 1988 hinaus fortgeführt werden. Der Bundesrat ist allerdings der Meinung, dass innerhalb Europas die Frage nach dem Sinn der Sommerzeit erneut gestellt werden sollte. Auch erachtet er die Sommerzeitpe- riode als zu lang. Die zuständigen Amtsstellen sind deshalb beauftragt, in diesem und somit auch in Ihrem Sinn zu wirken.
Question 54:
Soldini. Zairische Gegenregierung in der Schweiz Création, en Suisse, d'un contre-gouvernement zaïrois
Le peuple suisse a appris récemment, que des réfugiés politiques avaient mis sur pied, à Bex, avec l'autorisation de la municipalité, un contre-gouvernement destiné à rempla- cer celui que dirige, au Zaïre, le président Mobutu.
Comment le Conseil fédéral apprécie-t-il une telle démarche venant de personnes bénéficiant du droit d'asile dans notre pays, démarche dirigée contre un Etat avec lequel la Suisse entretient des relations diplomatiques normales.
Quelles mesures compte-t-il prendre contre les auteurs d'une telle atteinte à notre souveraineté et contre leurs complices helvétiques qui n'hésitent pas à encourager des actes préjudiciables à l'image et à la réputation de la Suisse dans le monde ?
Bundesrätin Kopp: Nach einer Zusammenkunft im waadt- ländischen Bex hat am 7. September 1987 eine Gruppe von im In- und Ausland ansässigen oppositionellen Exil-Zairern, darunter auch in der Schweiz anerkannte Flüchtlinge, öffentlich die Bildung einer Gegenregierung angekündigt. Die Personen, die einer solchen Exil-Regierung angehören sollten, wurden dann einen Tag später im Gebäude der Vereinten Nationen in Genf der Presse vorgestellt. Als Sitz- staat werde ein anderer als die Schweiz gesucht. Sollte die fragliche Exil-Regierung entgegen ihren Ankündigungen trotzdem in der Schweiz tätig werden und dadurch die innere oder äussere Sicherheit des Landes gefährden oder das Verhältnis zu Drittstaaten ernsthaft belasten, würden die zuständigen Behörden einschreiten. Der Bundesrat mahnt bei dieser Gelegenheit Asylbewerber und Flüchtlinge zur Zurückhaltung in allen Handlungen, die das Verhältnis des Gastlandes zum Herkunftsland beeinträchtigen können.
M. Soldini: Je vous remercie, Madame, des explications que vous avez bien voulu me donner.
Il me semble toutefois que le Conseil fédéral a tendance à minimiser les actions de ce genre. Ces derniers mois et ces dernières années, plusieurs activités ont, à mon avis, com- promis le séjour en Suisse de certains réfugiés. C'est pour- quoi je trouve qu'il est maintenant temps de prendre des mesures rigoureuses contre les manifestations de cette nature qui, malgré tout, mettent en danger la sécurité de la Suisse et sa renommée internationale.
Le président: Monsieur Soldini, avez-vous une question à poser?
M. Soldini: Je répète ma question. Le Conseil fédéral est-il disposé à prendre des mesures rigoureuses contre les mani- festations de ce genre?
Bundesrätin Kopp: Herr Soldini, ich teile die Auffassung nicht, dass der Bundesrat solche Vorgänge zu wenig ernst nimmt; im Gegenteil, die Bundesanwaltschaft verfolgt die Tätigkeiten der Ausländer, Asylbewerber und Flüchtlinge mit Sorgfalt und würde keinesfalls zögern einzuschreiten im Moment, wo tatsächlich ein Straftatbestand erfüllt ist. Dies ist aber bis jetzt bei der zairischen «Gegenregierung», zu welcher Sie die konkrete Frage gestellt haben, nicht der Fall gewesen.
Frage 55: Oehen. Integrität der Bundesrichter Intégrité des juges fédéraux
In meinem Votum vom 5. Dezember 1984 beschuldigte ich die Bundesrichter Forni und Leu der Verletzung des Bun- desbeschlusses vom 19. Dezember 1924 und verdächtigte sie «des Amtsmissbrauchs, der Beihilfe zur Falschbegutach- tung, der Begünstigung und weiterer Delikte» (Amtl. Bull. 1984 N 1978/9).
Meine Beschuldigungen finden sich durch die Untersuchun- gen der GPKs bestätigt (Amtl. Bull. 1985 N 1084/5; S 300), und der dringende Straftatsverdacht ist durch die vorliegen- den Gutachten erhärtet. Einen Prozess gegen mich zur Wiederherstellung ihrer Ehre scheuten die Angeschuldigten wohlweislich. Trotzdem, die Konsequenzen bleiben weiter- hin aus, und auch die Anregungen von Ständerat Schönen- berger sind unbefolgt geblieben. Wir sind aber versichert worden, dass «auch der Bundesrat der Integrität von Mitglie- dern und Ersatzrichtern des Bundesgerichts grösste Bedeu- tung zumisst» (1 84.905, Amtl. Bull. 1985 N 739).
Hält es der Bundesrat nicht für dringend geboten, im Inter- esse des unabdingbaren Vertrauens in unsere Justiz, z. B. gestützt auf Artikel 102 Absatz 2 BV, die Initiative zur Amts- enthebung, Immunitätsaufhebung und Strafverfolgung der Bundesrichter Forni und Leu zu ergreifen und gemäss Vor- schlag von Nationalrat Sager einen Ombudsman mit der Ueberprüfung des ungewöhnlichen «Limonadenfalls» zu betrauen?
1317
Fragestunde
Bundesrätin Kopp: Herr Oehen, bereits in der Frühjahrsses- sion 1986 hatte ich Gelegenheit, auf eine Frage von Ihnen zu antworten, die sich ebenfalls um die Integrität von Bundes- richtern drehte. Ich verweise auf das Amtliche Bulletin von 1986, Seite 129. Ich kann daher nur bestätigen, was ich damals bereits ausgeführt habe. Bei der Integrität von Bun- desrichtern geht es um eine Frage, die ausschliesslich von der Wahl- und Aufsichtsbehörde des Bundesgerichts zu beurteilen ist. Nach unserer Ordnung ist das die Bundesver- sammlung und nicht der Bundesrat. Ich verweise auf Arti- kel 1 Absatz 2 und Artikel 21 des Organisationsgesetzes. Der Bundesrat muss es folglich ablehnen, hier irgendwelche Schritte zu unternehmen oder auch nur materiell dazu Stel- lung zu nehmen.
Oehen: Ich danke Ihnen für Ihren klaren Hinweis auf die Pflichten, die uns, die mir als Mitglied dieser Aufsichtsbe- hörde obliegen. Ich nehme deshalb die Gelegenheit wahr, um die betroffenen Herren Forni und Leu aufzufordern, sich nicht länger hinter ihrer Immunität zu verbergen und eine parlamentarische Untersuchung zu beantragen oder aber ihre von mir bewusst in Frage gestellte Ehre vor einem Berner Gericht zu verteidigen. Ein Ehrverletzungsprozess könnte hier über einiges, das geklärt werden sollte, Klarheit schaffen.
An den Bundesrat stelle ich folgende Zusatzfrage - eine Frage, die sicher in Ihren Kompetenzbereich geht: Welche Konsequenzen ergeben sich für den Bundesrat als Vertreter des Landes gegen aussen aus diesem nach dem Entscheid der Menschenrechtskommission von Strassburg vom 4. März 1987 aufgeworfenen Problem, wonach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention die Haftung der Eidgenossen- schaft auch für Handlungen privater Schiedsrichter begrün- den kann?
Bundesrätin Kopp: Wir haben mehrere parlamentarische Instrumente zur Verfügung. Ich würde sagen, dass die Frage, die Herr Oehen jetzt aufgeworfen hat, nicht von Aktualität ist und möchte ihn bitten, die Frage mit einer Interpellation zu begründen.
Frage 56:
Stucky. Haager Uebereinkommen über die Beweisaufnah- men in Zivil- und Handelssachen
Convention de La Haye sur l'obtention des preuves à l'étranger en matière civile et commerciale
Ist dem Bundesrat das Urteil des US Supreme Court vom 15. Juni 1987 bekannt, das es den niederigen Gerichten freistellt, das Haager Uebereinkommen von 1970 über die Beweisaufnahmen in Zivil- und Handelssachen anzuwenden oder nicht, resp. dem inneramerikanischen Recht den Vor- rang vor internationalen, auch von den USA unterzeichne- ten Verträgen zu geben? Gedenkt Frau Bundesrätin Kopp diese offensichtliche Missachtung internationalen Rechtes bei ihrem kommenden Besuch im US Justiz-Departement zur Sprache zu bringen ?
Bundesrätin Kopp: Dem Bundesrat ist das Urteil des Supreme Court bekannt. Er ist bereit, die schweizerischen Bedenken, die bezüglich dieses Urteils aufgetaucht sind, dem US-Justizministerium zur Kenntnis zu bringen.
Frage 57: Nauer. Höchstgewicht für Lastwagen Poids maximal des camions
Presseberichten zufolge hat der Verkehrsminister der Bun- desrepublik Deutschland in einer Verbalnote von der Schweiz die Erhöhung der Lastwagentonnage von 28 auf 40 Tonnen verlangt.
Wie stellt sich der Bundesrat zu diesem Begehren?
Bundesrätin Kopp: Herr Nauer, der Bundesrat hat zu mehre- ren Malen erklärt und ich wiederhole es im Namen des Bundesrates auch heute, dass er nicht gewillt ist, die Gewichtslimite für Lastwagen heraufzusetzen. Die schwei-
zerischen Gewichtsbeschränkungen erklären sich aus poli- zeilichen, verkehrstechnischen und emissionsbedingten Gründen. Sie nehmen Rücksicht auf die Topographie und die besonderen Besiedlungsverhältnisse unseres Landes. Sie bilden zudem einen integrierenden Bestandteil der umweltgerechten Vekehrspolitik, wie sie in den eidgenössi- schen Räten in den Verfassungsgrundlagen für eine koordi- nierte Verkehrspolitik am 20. März 1987 verankert wurde. Nach den Grundsätzen der schweizerischen Verkehrspolitik sind künftige Verkehrszunahmen zum grössten Teil vom öffentlichen Verkehr zu bewältigen. Mit der eingeschlage- nen Förderung des Schienenverkehrs - «Bahn 2000», Eisen- bahntransversale, Defizitabgeltung des Huckepackverkehrs - wird die Schweiz ihren Verpflichtungen als europäisches Transitland nachkommen. Der Bundesrat wird an diesen Zielsetzungen der schweizerischen Vekehrspolitik auch in Zukunft festhalten.
Nauer: Ich bin Frau Kopp sehr dankbar für ihre ausführliche Antwort. Gleichwohl habe ich eine Anschlussfrage. Der Ver- kehrsminister der Bundesrepublik Deutschland soll auch von Gegenmassnahmen gesprochen haben. Wie erpressbar ist unser Land bei Anwendung von Gegenmassnahmen durch die Bundesrepublik Deutschland?
Bundesrätin Kopp: Es trifft zu, dass der deutsche Verkehrs- minister Aeusserungen in dieser Richtung gemacht hat. Der Bundesrat wird ihn darauf aufmerksam machen, dass es sich bei der Gewichtsbeschränkung nicht um eine Mass- nahme gegen deutsche Wagen handelt, sondern dass sämt- liche Wagen, also auch die schweizerischen Lastwagen, sich an diese Gewichtsbeschränkung zu halten haben. Eine Massnahme, wie sie vom Verkehrsminister der Bundesrepu- blik angedroht wurde, hätte ausgesprochen diskriminieren- den Charakter. Dies wird der Bundesrepublik gegenüber deutlich gemacht werden müssen; denn die europäische Verkehrspolitik beruht darauf, dass Massnahmen in keinem Fall diskriminierend sein dürfen.
Frage 58: Braunschweig. RR-Stempel im Pass zurückgeschobener Asylbewerber
Passeport des demandeurs d'asile. Timbre RR
Das Kreisschreiben des Bundesamtes für Ausländerfragen vom 26. Januar 1983 regelt den RR-Pass-Stempel abgewie- sener Asylbewerber, die in der Regel Einreisesperren von mindestens drei Jahren wegen möglicher Fürsorgebedürf- tigkeit erhalten. Es wird auch vom Delegierten für das Flüchtlingswesen nicht bestritten, dass dieser Pass-Stempel beispielsweise der türkischen Grenzpolizei zu Ermittlungen gegen abgewiesene Asylbewerber dient. Gemäss Basler Zei- tung auch zu polizeilichen Befragungen, zu Ueberwachung und Verfolgung.
Wie weit verbreitet ist die Praxis des RR-Pass-Stempels, auf welcher Rechtsgrundlage basiert sie, und wie steht es mit Persönlichkeits- und Datenschutz für abgewiesene Asylbe- werber? Ist es richtig und auch rechtens, dass den Ausge- wiesenen die Barschaft beschlagnahmt wird, soweit sie 100 Franken übersteigt?
Bundesrätin Kopp: Um die fremdenpolizeiliche Personen- kontrolle zu erleichtern, werden die Entfernungs- und Fern- haltemassnahmen in gleicher Weise wie die Anwesenheits- bewilligungen verschlüsselt im Reisedokument des Auslän- ders vermerkt. Ein solcher Stempeleintrag gibt keinerlei Aufschluss über den Grund der Massnahme. Insbesondere kann daraus nicht entnommen werden, dass es sich beim Passinhaber um einen abgewiesenen Asylbewerber handelt. Es trifft nicht zu, Herr Braunschweig, dass bei Ausschaffun- gen eine systematische Beschlagnahmung der Barmittel erfolgt, sofern diese 100 Franken übersteigen. Bestehen jedoch öffentlich-rechtliche Forderungen, zum Beispiel an Rückerstattung von Fürsorge- oder Reisekosten, kann ein bemittelter Ausländer aufgrund der einschlägigen eidgenös sischen oder kantonalen Gesetzgebung dafür belangt werden.
33-N
5 octobre 1987
N
1318
Heure des questions
Braunschweig: Ich habe die Frage nach den rechtlichen Grundlagen dieses Stempels im Reisedokument gestellt, und ausserdem möchte ich die Frage nach dem Persönlich- keitsschutz nochmals ganz deutlich stellen.
In der Geschichte der Flüchtlingspolitik haben Stempel schon einmal eine sehr unrühmliche Rolle gespielt. Wir sollten deshalb gerade hier ganz besonders subtil und sorg- fältig sein. Wir alle lieben es nicht, abgestempelt zu werden, und diese Redewende ist vielleicht nicht ganz zufällig. Des- halb insistiere ich auf meiner Frage und möchte anschlies- sen: Ist es gar nicht möglich, darauf zu verzichten?
Kann die Kontrolle nicht anders durchgeführt werden, oder wäre es denkbar, dass auf ein Stückchen Kontrolle in die- sem unguten Sinne verzichtet werden könnte?
Bundesrätin Kopp: Die rechtliche Grundlage für diesen Stempel bildet der Bundesratsbeschluss über Einreise und Anmeldung der Ausländer, welcher sich seinerseits auf das Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Ausländer stützt. Mit dem Stempel wird keineswegs das Persönlich- keitsrecht des abgewiesenen Asylbewerbers beeinträchtigt; denn jedermann, nicht nur der abgewiesene Asylbewerber, der mit einer Einreisesperre in die Schweiz belegt ist, erhält einen solchen Stempel. Gegenwärtig sind noch nicht alle Grenzübergänge an das elektronische Datenverarbeitungs- system Ripol angeschlossen, so dass dieser Stempel vorläu- fig noch notwendig ist. Hingegen sind wir bereit zu prüfen, ob auf diesen Stempel in dem Augenblick zu verzichten sei, wo das Ripol für alle Grenzübergänge funktioniert.
Question 59: Ruffy. Kinderhandel für Organtransplantationen Commerce illégal d'enfants pour transplantation d'or-
ganes
Dans son numéro 29 du 22 juillet 1987, le Bulletin des médecins suisses reprend une information du Service oecu- ménique de presse révélant que 166 enfants guatémaltè- ques ont été «exportés» entre le 1er octobre 1985 et le 31 mars 1986 aux Etats-unis, en Belgique, en Italie, au Canada, en Norvége, en Suède, en Allemagne fédérale et en France.
Quand bien même la Suisse n'apparaît pas dans l'énuméra- tion des pays «importateurs» ces informations sont à la limite du supportable pour le lecteur et tout doit être mis en oeuvre pour faire cesser immédiatement des pratiques si monstrueuses.
Le Conseil fédéral peut-il nous garantir que toutes les mesures ont été prises pour éviter que la Suisse n'appa- raisse jamais sur les listes des acteurs de ce sinistre trafic ?
Bundesrätin Kopp: Zur genannten Meldung ist uns zur Zeit nichts Näheres bekannt. Da Entnahme und Einpflanzung von Organen komplizierte Operationen sind, an denen eine Vielzahl von Spezialisten beteiligt ist, muss es als eher unwahrscheinlich bezeichnet werden, dass dabei unbe- merkt eine strafbare Handlung erfolgt. Im übrigen finden bereits an unseren Grenzen Kontrollen statt, um die illegale Einreise von Personen aus dem Ausland in die Schweiz zu verhindern.
Question 60: Houmard. Erleichterungen für den Schwerverkehr Poids lourds. Allégements
Puisque les CFF, ainsi que l'a précisé le Conseil fédéral dans sa réponse à une interpellation urgente, ne peuvent pas à court terme offrir au St-Gothard un service de ferroutage, faute de capacité, ne serait-il pas opportun qu'il accorde aux camionneurs les allégements qu'ils réclament depuis long- temps (largeur et adaptation raisonnable de la charge utile).
Bundesrätin Kopp: Herr Houmard, es ist ein erklärtes Ziel des Bundesrates, den kombinierten Verkehr über längere Strecken, d. h. von Grenze zu Grenze zu fördern. In diesem Bereich werden die Kapazitäten erhöht. Nur ein Kurzstrek- ken-Huckepackverkehr, zum Beispiel zwischen Altdorf und
Biasca, ist nicht realisierbar. Auf der Gotthardstrasse dürfen bereits heute Fahrzeuge mit 2,50 m Breite verkehren. Bezüglich der Höchstgewichte ist eine Lockerung aus poli- zeilichen, verkehrstechnischen und emissionsbedingten Gründen nicht möglich. Ich darf in diesem Zusammenhang auch auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Nauer verweisen.
M. Houmard: Je remercie Madame la conseillère fédérale de sa réponse. J'aimerais simplement préciser d'une part que 82 pour cent des poids lourds doivent être mis aujourd'hui déjà au bénéfice d'une autorisation spéciale; d'autre part, que les PTT n'utilisent pratiquement plus que des véhicules de 2,5 mètres de long. Le transport de marchandises avec les palettes et les conteneurs demande aussi des camions de 2,5 mètres. Je demande au Conseil fédéral s'il ne voit pas une distorsion entre le camionneur privé et celui des entre- prises publiques (PTT) de transport.
Bundesrätin Kopp: Es gibt keine unterschiedliche Behand- lung für Lastwagen, die private Güter transportieren. Hinge- gen gibt es Ausnahmen für Transporte der PTT und der SBB.
Frage 61:
Ruf-Bern. Parteitage von SVP und SP. Fehlende Redebe- willigungen für ausländische Gastredner Congrès de l'UDC et du PS. Orateurs étrangers
Am Parteitag der Schweizerischen Volkspartei vom 19. Sep- tember 1987 in Bern trat der westdeutsche Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) als Gastreferent auf, am Parteitag der Sozialdemokratischen Partei vom 26. September 1987 in Bern hielt der Vorsitzende der Sozialistischen Internatio- nale, Willy Brandt (SPD), eine Rede. Gemäss Auskunft der Polizeidirektion des Kantons Bern vom 28. September 1987 war für die beiden ausländischen Gastredner von den Orga- nisatoren keine Redebewilligung verlangt worden, wie dies der «Bundesratsbeschluss betreffend politische Reden von Ausländern» (vom 24. Februar 1948) vorschreibt!
Wie nimmt der Bundesrat zu dieser Verletzung des Red- nerbeschlusses Stellung?
Wie beurteilt der Bundesrat insbesondere die Tatsache, dass geltende Bundesvorschriften in den vorliegenden Fäl- len gerade durch zwei Bundesratsparteien missachtet wurde? Sollten die Regierungsparteien, die für sich staats- tragende Funktionen beanspruchen, hinsichtlich der Befol- gung von Gesetzen und Vorschriften nicht mit dem guten Beispiel vorangehen?
Ist der Bundesrat bereit, für den - in jüngster Zeit wieder- holt aufgetretenen - Fall der Missachtung des Rednerbe- schlusses Sanktionsmöglichkeiten gegen die fehlbaren Ver- anstalter bzw. Redner einzuführen?
Bundesrätin Kopp: Herr Ruf, es ist Sache der Veranstalter, für die Redebewilligung zu sorgen. Die beiden Parteien haben tatsächlich unterlassen, eine solche Bewilligung ein- zuholen. Es ist selbstverständlich, dass die beiden Parteien eine Bewilligung für diese Redner erhalten hätten, wenn sie darum nachgesucht hätten. Der Bundesrat hat bereits ver- schiedentlich erklärt, dass die Anwendung des Rednerbe- schlusses den Kantonen obliegt und er sich Entscheide, gemäss langjähriger Praxis, nur für Fälle von hohem natio- nalem Interesse vorbehält. Desgleichen ist es Sache der Kantone, bei festgestellten Unterlassungen bei den Veran- staltern zu intervenieren, und zwar ungeachtet der Frage, ob es sich um politische Parteien handelt.
Im vorliegenden Falle hat dies die Polizeidirektion des Kan- tons Bern getan. Gegen fehlbare Redner sieht der Redner- beschluss Sanktionsmöglichkeiten vor. Die Veranstalter ihrerseits können unter bestimmten Voraussetzungen mit- tels einer mit der Strafandrohung des Artikels 292 StGB versehenen Verfügung der zuständigen kantonalen Stelle zur Meldung einer geplanten Rede eines Ausländers ver- pflichtet werden, wobei eine allfällige Missachtung dieser Weisung dann wegen Ungehorsams gegen eine amtliche
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Katastrophe von Tschernobyl. Abgeltung von Schäden
Verfügung bestraft werden kann. Es ist also, wie Sie sehen, nicht notwendig, dass neue Sanktionsmöglichkeiten einge- führt werden.
Ruf-Bern: Frage 2 ist von Frau Bundesrätin Kopp nicht beantwortet worden: Wie beurteilt der Bundesrat insbeson- dere die Tatsache, dass in den vorliegenden Fällen geltende Bundesvorschriften gerade durch zwei Bundesratsparteien missachtet wurden? Sollten die Regierungsparteien, die für sich staatstragende Funktionen beanspruchen, hinsichtlich der Befolgung von Gesetzen und Vorschriften nicht mit gutem Beispiel vorangehen?
Bundesrätin Kopp: Ich habe darauf hingewiesen, dass die beiden Bundesratsparteien versäumt haben, diese Bewilli- gung einzuholen. Dieses Versäumnis ist insofern nicht von so grosser Bedeutung, als sie selbstverständlich die Bewilli- gung erhalten hätten, wenn sie darum nachgesucht hätten.
Frage 62:
Müller-Bachs. Waffenplatz Rothenthurm. Beeinträchtigung des Moores
Places d'armes à Rothenthurm. Dégâts aux marais
Es wird nicht bestritten, dass Waffenplätze im Vergleich zu ausgeräumten Agrarlandschaften bisweilen reich an Pflan- zen und kleinen Lebewesen sind. In Rothenthurm geht es aber vor allem um die Erhaltung des Hochmoores. Es würde durch die geplanten Hoch- und Tiefbauten irreparabel geschädigt. Darüber wurden die Bürger/innen, die am 6. Dezember über die Initiative «Schutz der Moore» abzu- stimmen haben, bislang nicht informiert. Ich frage deshalb: Wieviele Meter Strasse, unterteilt nach Belastbarkeit, sollen neu gebaut bzw. erneuert werden?
Wieviele Brücken, unterteilt nach Belastbarkeit, sollen neu gebaut bzw. verstärkt werden?
Wieviele Schiesspodeste mit insgesamt wieviel Kubikmetern Material sollen aufgeschüttet werden?
Bundesrat Koller: Die Behauptung, das Hochmoor würde durch Bauen des Waffenplatzes irreparabel geschädigt, ist falsch. Ein Teil des Waffenplatzes, das sogenannte Aufklä- rungsgelände, liegt in einer aus Hochmoorparzellen und Wiesland bestehenden Randzone des Hochmoors, d. h. innerhalb des BLN-Objekts 1308.
Auf den eigentlichen Hochmoorflächen, die rund ein Viertel des Aufklärungsgeländes ausmachen, besteht aber ein Betretungs- und Bauverbot. Alle auf dem Waffenplatz Rothenthurm vorgesehenen Anlagen, einschliesslich neu zu bauende bzw. auszubauende Strassen und Wege, Brücken und Waffenstellungen, liegen ausserhalb dieser geschützten Zone.
Müller-Bachs: Herr Bundesrat, Sie verwechseln die beiden Begriffe «beschädigen» und «zerstören». Man kann jeman- den schädigen, ohne dass man ihn gleich tötet. Ich sage nicht, dass das Hochmoor irreparabel zerstört wird, aber es wird irreparabel geschädigt.
Das gesamte Aufklärungsgelände ist auf Hochmoorgebiet. Die Ausscheidung bestimmter Gebiete ist willkürlich. Ich habe Sie gefragt: Wieviel Strassen, wieviel Brücken, wieviel Schiesspodeste werden auf dem Hochmoor liegen? Sie müssen mir das jetzt nicht beantworten, aber ich bitte Sie um Beantwortung meiner Zusatzfrage: Werden Sie das im Abstimmungsbüchlein ganz eindeutig darlegen?
Bundesrat Koller: Offenbar sind wir uns nicht einig in der Definition des Begriffes Hochmoor. Wir gehen von dem Begriff des Hochmoores aus, wie er im BLN-Objekt und auch nach der kantonalen Gesetzgebung definiert worden ist. Sie werfen uns vor, diese Definition sei willkürlich. Der Bundesrat hat Ihnen bereits in der schriftlichen Beantwor- tung Ihres Postulats betreffend Grenzziehung um das BLN- Objekt 1308 die Kriterien angegeben, die hierfür massgeb- lich waren. Wenn wir Sie nicht überzeugen konnten, ist das Ihre Sache.
Ich kann nur noch einmal festhalten, dass auf den geschütz- ten Hochmoorparzellen ein Bauverbot besteht, an das wir uns halten werden. Jene Bauten, die ausserhalb dieser Hochmoorparzellen vorgesehen sind, erfolgen im ausdrück- lichen Einverständnis mit der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-Kommission. Das sind immerhin auch Fach- leute. Deshalb geht es nicht an, von einer schwerwiegenden Schädigung des Hochmoors zu sprechen.
Frage 63: Fankhauser. Schiessplatz für Panzerabwehrwaffen Place de tir pour armes antichars
Im Koordinationsplan Kanton Baselland wird unter OB. 9 als Planungsvorhaben ein Schiessplatz für Panzerabwehrwaf- fen u. a. auf dem Gebiet des Kantons aufgeführt. Das EMD soll beabsichtigen, im Gebiet der Kantone Baselland, Solo- thurn, Luzern oder Aargau einen Schiessplatz für den Ein- satz von Panzerabwehrwaffen einzurichten. Datiert ist das Vorhaben des Bundes mit 1980, von seiten des Kantons Baselland (Amt für Orts- und Regionalplanung) mit Dezem- ber 1986.
Wird das Projekt zum Bau eines Schiessplatzes für Panzer- abwehrwaffen in den obgenannten Gebieten von seiten des Bundes noch verfolgt?
Bundesrat Koller: In der Uebersicht über die Konzepte, Sachpläne und Vorhaben des EMD, die den Kantonen im Rahmen der Raumplanung als Grundlage für die Richtplan- bearbeitung dient, hat das EMD im Jahre 1980 in den Kanto- nen Luzern, Aargau, Solothurn und Baselland einen Schiessplatz für Panzerabwehrwaffen angemeldet. Diese Anmeldung hat den Charakter einer Vororientierung. Das Bedürfnis für die Schaffung eines solchen Platzes besteht nach wie vor. Ein konkretes Projekt ist aber nicht in Bearbei- tung, weil bis heute kein geeigneter Standort gefunden werden konnte. Das Vorhaben muss aber aus den genann- ten Gründen weiterhin in der erwähnten Uebersicht belas- sen und gegebenenfalls im Rahmen des Raumplanungsver- fahrens und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Kanto- nen konkretisiert und im einzelnen bearbeitet werden.
87.046
Katastrophe von Tschernobyl. Abgeltung von Schäden Catastrophe de Tchernobyl. Indemnités
Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1987 (BBI II, 1389) Message et projet d'arrêté du 15 juin 1987 (FF II 1409)
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Oehen Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, welche eine umfassende Entschädigung aller betroffenen Lebens-, Genuss- und Heilmittel-Produzenten vorsieht.
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Oehen Renvoi au Conseil fédéral
avec mandat d'élaborer un projet prévoyant une indemnisa- tion générale de tous les producteurs touchés de denrées alimentaires, condimentaires, médicinales et d'agrément.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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Numero dell'oggetto
Datum
05.10.1987 - 14:30
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1308-1319
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