Motion Stucky
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22 septembre 1987
une initiative parlementaire. De son côté, Mme Bauer en a fait de même au Conseil des Etats.
Or, l'initiative Gautier connut, elle aussi, des problèmes et ce n'est que grâce à la voix prépondérante de son président d'alors, M. Steinegger, que la Commission des pétitions lui a donné le feu vert, en février de l'année dernière.
Dans toute cette affaire, ce qui est particulièrement déce- vant, c'est l'attitude du Conseil fédéral qui, après avoir tiré cette question en longueur, nous remet un peu cavalière- ment et presque en catimini son rapport, pour nous dire qu'il n'a pas changé d'avis.
Au risque de me répéter, je voudrais insister sur le fait que vouloir s'obstiner à comparer tous les Suisses de l'étranger aux conjoints de nos représentants est un non-sens évident. En effet, comment peut-on tirer un parallèle entre un citoyen helvétique qui décide délibérément, et pour des raisons qui lui sont propres, de s'expatrier, et les conjoints de nos fonctionnaires qui sont obligés de résider à l'étranger pour remplir une tâche que le Conseil fédéral leur a attribuée? Les deux cas ne sont absolument pas pareils.
C'est pourquoi il faut remercier la commission parlemen- taire qui s'est occupée de l'initiative Gautier, car aujour- d'hui, après plusieurs années d'atermoiement, nous nous trouvons enfin devant une proposition concrète et positive et c'est très bien ainsi.
Au cours de mon mandat parlementaire, je n'ai pas eu souvent l'occasion de faire des voyages officiels à l'étranger, mais lors des deux que j'ai effectués récemment, j'ai pu constater les lourdes obligations qui incombent, par exem- ple, aux épouses de nos représentants. J'en viens même à me demander si vraiment ces obligations, assurées bénévo- lement par des femmes qui, jusqu'ici, n'avaient même pas le droit de vote, ne devraient pas être revalorisées d'une manière ou d'une autre. Toutefois, cela reste encore de la musique d'avenir et ce n'est pas l'objet de notre débat. Je me bornerai donc, pour aujourd'hui, à vous demander d'appuyer la proposition qui nous est soumise et de voter la modification de la loi fédérale sur les droits politiques des Suisses à l'étranger, car cette mauvaise plaisanterie a assez duré.
Spälti: Wenn ich mich als Einzelsprecher zu dieser Angele- genheit äussere, so deshalb, weil ich aus vielen Kontakten mit Betroffenen bereits seit langem der Meinung war und auch dafür eingestanden bin, dass diese Frage unbedingt gelöst werden müsse.
In der Märzsession 1986 haben wir die parlamentarische Initiative betreffend die politischen Rechte der Ehegatten überwiesen. Heute sollen wir nun über den Antrag der Petitions- und Gewährleistungskommission entscheiden, welcher dem nun schon bald 10 Jahre dauernden Leidens- weg dieses wirklich nicht umwerfenden Problems ein Ende bereiten würde.
Einige Stunden vor der Behandlung im Rat erhalten wir noch eine Stellungnahme des Bundesrates, die man schlicht und einfach als völlig lächerlich bezeichnen muss und die auch eine merkwürdige Haltung zu einer doch keineswegs komplizierten Sachfrage beinhaltet. Darüber kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Die sachlich einwandfreien Gründe für die Gewährung des brieflichen Stimmrechtes an die Ehegatten wurden anläss- lich der Diskussion in diesem Rat im März 1986 deutlich dargelegt. Insbesondere - das ist wichtig - wurde hervorge- hoben, dass die Beamten und Angestellten des Bundes im eigentlichen Sinne des Wortes gar keine Auslandschweizer sind und eine Koppelung dieser Frage mit dem Stimm- und Wahlrecht für alle Auslandschweizer unzulässig sei, dies vor allem aus folgenden Gründen:
Es besteht für diese Leute ein Versetzungszwang; sie haben keine freie Wahl des Wohnortes; sie gründen keinen Wohn- sitz am ausländischen Dienstort; völkerrechtliche Gründe sprechen ebenfalls dafür. Die wichtige Funktion der Ehe- frauen von Mitarbeitern im diplomatischen und konsulari- schen Dienst kann nicht genügend unterstrichen werden.
Damit wird die Lösung dieser Stimmrechtsfrage auch zu einer Frage der Gleichbehandlung der Geschlechter.
Wenn der Bundesrat nun in dem Sinne Stellung nimmt, dass die Frage des Stimmrechtes der Ehegatten im Rahmen einer Gesamtlösung des Stimmrechtes der Auslandschweizer zu lösen sei, hat er als einziger noch nicht begriffen, dass Beamte und Angestellte des Bundes aus den dargelegten Gründen keine Auslandschweizer sind und dass deshalb eine vorgezogene Lösung am Platz ist. Die Idee der Behand- lung im Rahmen einer Gesamtlösung für die Ausland- schweizer kann nur der Absicht auf unabsehbare Verzögung der Angelegenheit entspringen.
Nach dieser Stellungnahme des Bundesrates bin ich der Meinung, man müsse diesem Antrag erst recht zustimmen.
Mme Vannay, rapporteur: Peut-être que si les conjoints de nos fonctionnaires à l'étranger n'étaient pas des conjointes - des femmes la plupart du temps - les représentants UDC approuveraient sans hésitation ce projet de loi. J'aimerais simplement dire à M. Sager ma déception face à la décision de votre groupe et souhaiter de votre part un peu plus d'équité lorsqu'il s'agit du droit des femmes essentielle- ment.
M. Aubert, président de la Confédération: Je n'ai pas à intervenir lors de l'examen d'une initiative parlementaire. Ce que vous avez demandé, c'est l'avis du Conseil fédéral. Je ne peux que me référer à cet avis daté du 9 septembre. Par ailleurs, vous me connaissez. Je n'ai rien d'autre à ajouter.
Le président: Je vous rappelle que la Commission des pétitions vous recommande l'approbation du projet de loi modifiant la loi fédérale sur les droits politiques des Suisses de l'étranger. En revanche le Conseil fédéral s'oppose à cette innovation.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I und II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf der Kommission
Titre et préambule, ch. I et II Proposition de la commission Adhérer au projet de la commission
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 82 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.944
Motion Stucky Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer Droit de vote des Suisses de l'étranger
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer zu revidieren, damit den Auslandschweizern das Stimm- und Wahlrecht in eidgenössischen Angelegenheiten verliehen werden kann.
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Motion Stucky
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de préparer une révision de la loi sur les droits politiques qui donnerait aux Suisses de l'étranger le droit de vote en matière fédérale.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Biel, Camenzind, Cantieni, Grassi, Hess, Ogi, Schärli, Spälti, Stamm Judith, Vannay, Wick (12)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1983 führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur briefli- chen Ausübung des Stimm- und Wahlrechtes von Ausland- schweizern durch, die sich im Stimmregister der früheren Wohn- oder Heimatgemeinde haben eintragen lassen. 14 Kantone, die Mehrheit der im Parlament vertretenen Par- teien und 21 von 24 weiteren Organisationen haben sich grundsätzlich positiv geäussert. Dennoch hat der Bundesrat am 10. Juni 1985 beschlossen, das Geschäft nicht weiter zu verfolgen.
Durch die Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Gau- tier betreffend politische Rechte der Ehegatten von Bediensteten des Bundes im Ausland ist das Problem der Gleichbehandlung aller Auslandschweizer wieder aktuell geworden. Es ist nicht einzusehen, weshalb Schweizer, die sich für das politische Leben der Heimat interessieren und deshalb ins Stimmregister eintragen lassen (geschätzt wird die Zahl auf 10 000), von der Mitbestimmung ausgeschlos- sen werden sollen, solange sie dem Bedienstetenreglement des Bundes nicht unterstellt resp. nicht mit einer solchen Person verheiratet sind.
Das Prinzip des allgemeinen Stimm- und Wahlrechts ver- trägt ein Abhängigmachen von Arbeitsrecht oder Zivilstand nicht. Halbheiten können nur mit einer ganzheitlichen Lösung überwunden werden. Das Gleichheitsprinzip, aber auch die oft sehr wertvollen Bemühungen der Mitglieder der «Fünften Schweiz» verlangen vielmehr, dass den tatsächlich Interessierten das briefliche Stimm- und Wahlrecht auf eid- genössischer Ebene verliehen wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, die Aus- übung der politischen Rechte der Auslandschweizer zu libe- ralisieren. So hat er denn bereits 1983 bei den Kantonen, politischen Parteien, Spitzenverbänden und den interessier- ten Organisationen und Kreisen die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens veranlasst, um die Akzeptanz für die Erteilung des Korrespondenzstimmrechts an die Aus- landschweizer zu erkunden.
Der Bundesrat musste jedoch feststellen, dass die Ansichten über die Wünschbarkeit, den Auslandschweizern das briefli- che Stimmrecht zu gewähren, sehr geteilt waren und nicht ausreichend erschienen, um eine mehrheitliche Zustim- mung zu erhalten. Der Bundesrat hat deshalb am 10. Juni 1985 beschlossen, auf die Ausarbeitung einer Botschaft und eines Gesetzesentwurfes zu verzichten. Dieser Entscheid änderte jedoch nichts an der grundsätzlich positiven Ein- stellung des Bundesrates zu einer Neuregelung.
Bezüglich der parlamentarischen Initiativen Bauer und Gau- tier, welche die Erteilung des Korrespondenzstimmrechts an die Ehegatten der Bundesbediensteten im Ausland verlan- gen, steht infolge des nicht abgeschlossenen Verfahrens ein endgültiger Entscheid noch aus, so dass aus diesen Vor- stössen zurzeit keine Schlüsse gezogen werden können. Von seiten der Auslandschweizer ist im übrigen unter den gegebenen Umständen nach wie vor nur ein beschränktes Interesse an den politischen Rechten demonstriert worden. Aus diesen Gründen sieht sich der Bundesrat im Moment ausserstande, auf seinen Entscheid aus dem Jahre 1985 zurückzukommen. Sobald jedoch im Zusammenhang mit den parlamentarischen Initiativen Bauer und Gautier defini- tiv ein positiver Entscheid vorliegt sowie Anzeichen dafür bestehen, dass die gewünschte Liberalisierung wirkliche Realisierungschancen hat, ist er bereit, die Frage erneut zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Stucky: Ich habe die Konsequenzen aus der Abstimmung vom Juni 1986 gezogen und Ihnen eine Motion vorgelegt, die eine Liberalisierung des Stimm- und Wahlrechtes der Auslandschweizer bringen soll, und zwar schwebt mir eine praktikable Methode vor. Bisher müssen Auslandschweizer nämlich in ihr Heimatland zurückreisen, wenn sie an einer Abstimmung teilnehmen wollen.
Aus der heute vorliegenden Situation ergeben sich einige Ungereimtheiten. Ich nenne Ihnen Beispiele: Wird eine Sekretärin vom Bund ins Ausland geschickt, kann ihr Ehe- mann (nehmen wir an, er arbeitet in der Privatwirtschaft im Ausland) ebenfalls auf dem Korrespondenzweg stimmen. Wird ein Ehemann von der Privatwirtschaft ins Ausland geschickt und seine Ehefrau wird dort von der Botschaft als Sekretärin eingestellt, können beide im Ausland nicht stim- men, denn die Frau gilt als lokal eingestellt. Auf das Exempel des Präsidenten des Patentamtes habe ich vorhin bereits hingewiesen. Vielleicht könnte ich noch etwas futuristisch das Beispiel eines alt Bundesrates hinzufügen, der General- sekretär der Uno wird. Mit diesem Schritt würde er das Stimmrecht ebenfalls verlieren.
Sie sehen, dass in dieser Abgrenzung bereits eine gewisse Rechtsungleichheit liegt. Sie liegt aber auch in bestimmten Fakten: Auslandschweizer unmittelbar an der Schweizer Grenze haben es leicht, in ihr Heimatland zurückzureisen; Auslandschweizer in ferneren Ländern, die über genügend Geld verfügen, ebenfalls. Es geht nicht an, dass solche Rechtsungleichheiten bestehen bleiben.
Wie die Lösung zu finden ist - mit Stimmrecht auf dem Korrespondenzweg direkt in die Schweiz oder indirekt über unsere schweizerische Vertretung im Ausland oder allenfalls über eine Stellvertretung -, möchte ich offenlassen. Notwen- dig ist sicher, dass sich die Auslandschweizer wie bisher in ein Wahlregister eintragen lassen, wenn sie stimmberechtigt sein wollen.
Was ich nicht verstehe, ist das Faktum, dass der Bundesrat auch hier sperrt und meine Motion nur als Postulat anneh- men will. Dabei hat er selbst mit einer Gesetzesrevision einen Vorschlag gemacht und in die Vernehmlassung geschickt - mit dem Ziel, den Auslandschweizern das Stimmrecht brieflich zu geben.
Im Jahre 1983 hat die «NZZ» zu Recht geschrieben: «All die Halbheiten und Ungleichbehandlungen will man mit einer Gesetzesrevision aus der Welt schaffen.» Etwas überra- schend hat der Bundesrat damals die Uebung mit der Begründung abgebrochen, die Meinungen seien geteilt. Ja, wo sind die Meinungen nicht geteilt? Sehen wir aber einmal das Ergebnis der Vernehmlassungsverfahren an. 14 Kan- tone haben der brieflichen Wahl direkt zugestimmt, drei Kantone der brieflichen Wahl indirekt über die Schweizer Vertretung. Das macht 17 von 26 Kantonen, mithin zwei Drittel. Aehnliche Verhältnisse haben wir bei den Zustim- mungen der Parteien und Verbände. Der Bundesrat behaup- tet jedoch weiter, auch die Auslandschweizer hätten nur ein beschränktes Interesse gezeigt. Wie steht es wirklich? 21 von 24 befragten Vertretungen der Auslandschweizer haben ausdrücklich dafür gestimmt. Das macht 87,5 Prozent, eine noch grössere Zustimmung könnte der Bundesrat beinahe nicht erwarten. Ich habe die Behauptung des Bundesrates, die Auslandschweizer wären nicht interessiert, den Ausland- schweizern selber vorgelegt und einen Brief vom Auslandse- kretariat der Neuen Helvetischen Gesellschaft erhalten. Dort heisst es: «Wir waren auch sehr überrascht und noch dazu enttäuscht. Dies trifft sicher nicht zu und darf von der zuständigen Behörde, die dem Bundesrat die Unterlagen geliefert hat, fast als heimtückische Behauptung gewertet werden.» Die Auslandschweizer haben an ihrer Tagung in Interlaken vor zwei Jahren eine Resolution gefasst, in der sie das briefliche Stimmrecht wünschen, und sie haben das kürzlich noch einmal bestätigt. Bei dieser Gelegenheit, es
Postulat Oehen
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war gerade heute vor einem Monat, hat Herr Bundesrat Schlumpf in Weinfelden zu den Auslandschweizern gesagt: «Der Bundesrat steht einer Neuordnung positiv gegenüber. Ich bin der Meinung, dass wir mit einer zeitgemässen Libe- ralisierung in der Ausübung der politischen Rechte durch unsere Schweizer im Ausland nun vorankommen müssen.» - Ich frage mich, auf was wartet der Bundesrat noch? Doch um welche potentielle Wähler handelt es sich? Hier bitte ich Sie, etwas zu beachten. In unseren Schweizer Kolonien findet eine grosse Veränderung statt. Es sind nicht mehr Leute, die ins Ausland auswandern und dort ihr Leben lang bleiben wollen - früher hauptsächlich deshalb, weil sie in der Heimat keine Arbeit fanden. Denken Sie etwa an die Melker, die nach Polen und nach Ostdeutschland gingen, denken Sie an die vielen Tessiner, die nach Amerika oder Australien auswanderten. Heute sind es eher Junge, die einen Arbeitsvertrag für eine beschränkte Zeit annehmen und dann wieder zurückkehren. Das ist eine sehr wertvolle Sache, persönlich gewinnen die Leute an Erfahrung, sie essen einmal fremdes Brot. Es ist aber auch existentiell für unsere Exportindustrie, dass Schweizer bereit sind, im Aus- land zu arbeiten - denn jeder zweite Franken wird in der Schweiz durch Exportartikel verdient. Infolgedessen werden die Auslandschweizer in viel stärkerem Masse als früher durch das, was wir hier beschliessen und dem Volke zur Abstimmung vorlegen, auch betroffen; sie kehren ja wieder in ihr Heimatland zurück. Es haben sich denn auch vor allem Junge ins Wahlregister eingetragen, und diese Eintragun- gen - sie betragen heute 11 000 von etwa 350 000 Ausland- schweizern - dürften wohl noch steigen, wenn unsere Aus- landschweizer auf dem Korrespondenzweg stimmen kön- nen. Ein paar zehntausend zusätzliche Stimmberechtigte dürften bei einer Gesamtzahl von über einer Million, die zur Urne geht, die politischen Verhältnisse in der Schweiz nicht auf den Kopf stellen, ganz abgesehen davon, dass es sich bei diesen neu dazustossenden Stimmberechtigten um sol- che handeln würde, die sich auch informiert haben.
Die Bedingungen, die der Bundesrat für die Weiterbearbei- tung meiner Motion gestellt hat, sind erfüllt: Die Ausland- schweizer sind daran interessiert; es besteht eine Realisie- rungschance. Schliesslich ist auch die dritte Bedingung, die der Bundesrat anführt: «Sobald jedoch im Zusammenhang mit den parlamentarischen Initiativen Bauer und Gautier definitiv ein positiver Entscheid vorliegt, ist er bereit, die Frage erneut zu prüfen», durch das Abstimmungsresultat vor zehn Minuten erfüllt. Folglich könnte der Bundesrat die Motion wirklich weiterbearbeiten, zumal er schreibt - ich zitiere noch einmal aus dem kurzen Bericht, der Ihnen am Montag ausgeteilt worden ist -: «Indem der Bundesrat die Motion Stucky bezüglich Verleihung des Stimmrechts an die Auslandschweizer in Bundesangelegenheiten in ein Postu- lat umzuwandeln bereit ist, hat er sich dazu verpflichtet .... » Wenn sich der Bundesrat verpflichtet fühlt, begreife ich nicht, warum er die Motion nicht annimmt; denn eine Motion ist ja eine Verpflichtung; ein Postulat ist noch keine Verpflichtung, sondern höchstens ein Auftrag zur Prüfung. Der Bundesrat sagt also indirekt, wenn auch an einem anderen Ort, dass er im Grunde genommen die Motion annehmen will, und ich hoffe, dasselbe tun auch Sie.
M. Aubert, président de la Confédération: Nous avons déposé une réponse écrite.
Je ne veux pas que l'on joue sur les mots. Une motion n'est pas un postulat et un postulat n'est pas une motion. Si vous acceptez ceci sous forme de motion, c'est un ordre que vous donnez au Conseil fédéral. Nous aurions préféré la forme plus souple du postulat et cela, nous vous l'avons dit par écrit: «Le Conseil fédéral n'est pour le moment pas en mesure de revenir sur sa décision de 1985. Il est cependant prêt à réexaminer la question dès que, d'une part, une décision définitive sera prise au sujet des initiatives parle- mentaires Bauer et Gautier et que, d'autre part, il s'avérera que la libéralisation désirée a de réelles chances d'aboutir». C'est un problème très complexe. Faut-il, en effet, attribuer le droit de vote à tous les Suisses de l'étranger, même à ceux
qui n'ont aucun lien avec le pays? Cette question deman- dera à être encore étudiée très à fond, par les spécialistes du Département fédéral de justice et police notamment. C'est pourquoi nous en acceptons le principe, car le Conseil fédéral est favorable à la demande de libéraliser l'exercice des droits politiques des Suisses de l'étranger. Néanmoins, nous vous demandons de nous autoriser à réexaminer cette question sous forme de postulat et non pas de motion.
Le président: Le motionnaire n'accepte pas la transforma- tion de sa motion en postulat, comme le propose le Conseil fédéral. Nous devons donc voter.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 56 Stimmen Für Ueberweisung als Postulat 27 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.972
Postulat Oehen Auslandschweizer. Verfassungsmässige Rechte Suisses de l'étranger. Droits politiques
Wortlaut des Postulates vom 11. Oktober 1986
Der Bundesrat wird eingeladen, Möglichkeiten zu prüfen, um die von der Verfassung geschützten politischen Rechte der Auslandschweizer auch bei einschlägigen Initiativen und Referenden voll zum Tragen zu bringen. Initiativen und Referenden, welche Auslandschweizer-Interessen berühren, sollen zu diesem Zwecke sowohl im Bundesblatt als auch im offiziellen Auslandschweizerorgan, der Schweizer Revue, veröffentlicht werden. Eine entsprechende Bestimmung zur gleichzeitigen Publikation in diesen Organen soll in die betreffenden Bundesbeschlüsse aufgenommen werden. Die im beidseitigen Interesse stehende vermehrte Praktizie- rung der politischen Rechte der Auslandschweizer soll auch dadurch gefördert und erleichtert werden, dass bei diesen Gelegenheiten jeweils auch ein entsprechendes Formular zur Eintragung im heimatlichen Stimmregister der Schwei- zer Revue beigegeben und in Absprache mit dem jeweiligen Initiativ- oder Referendums-Komitee eine Kurzbegründung samt Unterschriftenbogen abgedruckt wird.
Texte du postulat du 11 octobre 1986
Le Conseil fédéral est prié d'étudier les moyens d'assurer le respect intégral des droits politiques des Suisses de l'étran- ger, qui sont protégés par la constitution, notamment lors d'initiatives et de référendums touchant leurs intérêts. Ces initiatives et référendums doivent être publiés non seule- ment dans la Feuille fédérale mais aussi dans l'organe officiel des Suisses à l'étranger, la «Revue suisse». Une disposition stipulant la parution simultanée dans ces deux publications doit être introduite dans les arrêtés fédéraux pertinents.
Afin d'améliorer l'exercice des droits politiques des Suisses à l'étranger, dans l'intérêt commun, it faut en outre insérer dans la revue un formulaire permettant l'inscription au regis- tre électoral, et, en collaboration avec le comité d'initiative ou de référendum correspondant, publier une brève présen- tation de l'initiative ou du référendum accompagnée d'un tableau pour les signatures.
Mitunterzeichner - Cosignataires: de Chastonay, Cotti Fla- vio, Dünki, Eppenberger-Nesslau, Früh, Oester, Soldini (7)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Stucky Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer Motion Stucky Droit de vote des Suisses de l'étranger
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.944
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.09.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1104-1106
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Pagina
Ref. No
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