Petitionen
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difficile, en encourageant d'autres utilisations des matières premières ainsi qu'en réduisant le nombre des centres de débit. D'autre part, les mesures de prévention devraient permettre de limiter la demande notamment par l'informa- tion et l'éducation à la santé, par des hausses de prix et par la création d'offres destinées à remplacer la consommation de drogue.
L'activité de l'ISPA se résume notamment aux activités sui- vantes: recherche, information, éducation à la santé, conseil d'entreprises dans l'introduction de programmes d'aide aux alcooliques sur le lieu de travail, service à la clientèle (diffu- sion de publications et service cinématographique) ainsi que suggestion de mesures préventives à l'échelon poli- tique.
Ces activités sont financées en majeure partie aujourd'hui par des dons privés. L'ISPA bénéficie en outre de l'aide financière des cantons via la dîme de l'alcool et de la Confédération via la Régie des alcools, en vertu de l'arti- cle 43a de la loi sur l'alcool. Il serait souhaitable que l'ISPA bénéficie à nouveau davantage des subsides cantonaux provenant de la dîme de l'alcool, puisque ses activités sont finalisées avant tout par la santé publique.
Zustimmung - Adhésion
Petitionen - Pétitions
86.257
Pro Mente Sana. Massnahmen zugunsten psychisch Kranker
Fondation Pro Mente Sana. Mesures en faveur des mala- des psychiques
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Gestaltung von attraktiven Rahmenbedingungen für Arbeitgeber bei der Einstellung psychisch leidender und behinderter Arbeitnehmer;
Entlastung der Personalversicherungsträger privater Unternehmen beim Eintritt psychisch kranker und behinder- ter Arbeitnehmer, die als schlechte Risiken gelten;
Bessere Koordination der Sozialversicherungsträger im Interesse der Behinderten;
Reform der Invalidenversicherung, insbesondere Berück- sichtigung der unsichtbaren Behinderungsformen psy- chisch Leidender.
Die Petenten gehen davon aus, dass sich die Lage der psychisch Kranken zusehends verschärft, weil die technolo- gischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt die leistungs- schwächeren Menschen, für welche eine Teilnahme an der Arbeitswelt besonders wichtig ist, immer häufiger aus- schliessen. Die Petition soll dazu beitragen, dass die Pro- bleme dieser Bevölkerungsgruppe ernst genommen werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates befasste sich an ihrer Sitzung vom 8. April 1986 mit der Petition. Dabei kam in der Diskussion klar zum Ausdruck, dass die Eingabe der Pro Mente Sana ein wichtiges Anliegen von Benachteiligten aufgreift. Die Zielrichtung der Petition wurde in der Kommission von keiner Seite bestritten.
Die Kommission stellte fest, dass die Petition ein breites Feld von Massnahmen beschlägt, welche zum Teil bereits in Prüfung stehen oder ralisiert sind. So sei Punkt 2 der Peti-
tion (Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen durch Zu- schüsse aus dem Sicherheitsfonds beim Eintritt von Behin- derten) bereits durch ein Postulat Lanz (85.554 Berufliche Vorsorge. Erhöhtes Invaliditätsrisiko) vom 18. September 1985 aufgenommen und vom Bundesrat entgegengenom- men worden.
Die bessere Koordination der Sozialversicherungen - Punkt 3 der Petition - sei durch die parlamentarische Initia- tive von Frau Josi Meier (85.227 Sozialversicherungsrecht), welche zurzeit von einer ständerätlichen Kommission bera- ten wird, angesprochen und solle durch die Schaffung eines allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts verwirk- licht werden.
Die unter Punkt 4 genannten Anliegen schliesslich seien zum Teil bereits realisiert (besserer Verfahrensschutz durch Revision der Verordnung und der Weisungen; existenz- sichernde Renten durch Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen; feinere Rentenabstufung durch Revision des Gesetzes über die Invalidenversicherung). Die Mehrheit der Kommission wollte die Petition im Hinblick auf die laufenden Arbeiten als Motion überweisen. Die Minder- heit beantragte hingegen, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Der Nationalrat folgte jedoch am 9. März 1987 einem Antrag an den Rat und beschloss, die Punkte 1 und 2 der Petition (Attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer/Entla- stung der Versicherungsträger) als Postulat zu überweisen. 4. Die Petitionskommission des Ständerates unterstützt diese Ueberweisung im Dienste einer besseren Integration der Behinderten in den Arbeitsprozess.
Da der Nationalrat bereits das Postulat überwiesen hat, verzichtet die Kommission auf einen eigenen Vorstoss.
Antrag der Kommission
Aus formellen Gründen ist die Eingabe der Pro Mente Sana abzuschreiben.
Proposition de la commission
Pour des questions de forme classer la pétition de la fonda- tion Pro Mente Sana.
Zustimmung - Adhésion
86.263
Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich für eine umweltschonende Abfallbewirtschaftung Assemblée des délégués du Parti socialiste de la ville de Zurich pour une gestion des déchets ménageant l'environ- nement
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 5. Februar 1986 reichte die Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich im Hinblick auf ihre damals lancierte städtische Volksinitiative eine Petition an den Zürcher Kan- tonsrat und an die Bundesversammlung «für eine umwelt- schonende Abfallbewirtschaftung» ein. Sie ruft darin auf, «auf gesetzlicher Ebene alles zu unternehmen, um:
Abfall zu vermeiden (z. B. Verbot von Einwegflaschen, Mogelpackungen, giftige Materialien usw.);
Abfall möglichst zu verwerten (z. B. Materialdeklaratio- nen, Depot auf giftigen Materialien usw.);
Abfall umweltgerecht zu beseitigen (z. B. Finanzierung von Forschung und Entwicklung umweltschonender Abfall- beseitigung)».
Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates holte beim Eidgenössischen Departement des Innern eine Stellungnahme zur Petition ein, in welcher u. a. dargelegt wird, dass das Anliegen der Petition von der Bevölkerung allgemein anerkannt und unterstützt wird (separat gesammelte und wiederverwertete Stoffe, Entrüm- pelungsaktionen usw.). Wesentliche weitergehende Fort-
Pétitions
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E 18 juin 1987
schritte in der Abfallentsorgung setzen jedoch gesetzliche Vorschriften voraus. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre- tene Umweltschutzgesetz bildet die Grundlage dafür. Die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverord- nung) und die Verordnung über den Verkehr mit Sonderab- fällen (VVS) sind am 1. September 1986 bzw. am 1. April 1987 in Kraft getreten.
Die Stoffverordnung ermögliche es, Massnahmen an der «Quelle» zu ergreifen und umweltgefährdende Stoffe zu verbieten oder deren Schadstoffgehalt zu begrenzen. Sie erlaube auch, die Verkäufer zur Rücknahme von Produkten oder zu Entsorgungshinweisen auf den Verpackungen zu verpflichten.
Die VVS regle die Abgabe, den Transport, die Annahme sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Sonderabfällen.
Vorarbeiten für eine technische Abfallverordnung seien angelaufen. Damit solle die Kontrolle von Abfallbehand- lungsanlagen geregelt werden. Gleichzeitig werde sie tech- nische Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Deponien enthalten. Die Zuordnung von Abfällen auf die verschiedenen Entsorgungsverfahren solle, insbesondere für Sonderabfälle, ebenfalls festgelegt werden.
Bedingt durch einen Mangel an qualifiziertem Personal sei ein Rückstand vom Vollzug der schon bestehenden Vor- schriften (Gewässerschutz, Luftreinhaltung) festzustellen. Diesen Rückstand gelte es aufzuholen.
Das Departement hat ferner darauf hingewiesen, wie schwer Verhaltensänderungen im Bereich der Konsumgüter herbei- zuführen seien.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral afin qu'il en prenne acte.
Zustimmung - Adhésion
86.266 Arbeitsgruppe Zollfreistrasse. Petition gegen die Zollfrei- strasse
Groupe de travail de la route franche de douane. Pétition contre la route franche de douane
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
«Die unterzeichneten Vereine bitten den Nationalrat, sich dafür zu verwenden, dass die zollfreie Strasse auf dem rechten Wiesenufer unter dem Hang des 'Schlipfes' nicht gebaut wird. Sie bitten den Rat, zu diesem Zweck den Bundesrat zu ersuchen, sich an die Regierung der Bundes- republik Deutschland zu wenden und ihr zu beantragen, auf den Bau der Zollfreistrasse zu verzichten.»
Die an eine Kammer gerichteten Petitionen werden gemäss ständiger Praxis von beiden Räten behandelt.
Die Petenten begründen ihre Eingabe zur Hauptsache damit, dass
durch den Bau die Landschaft und damit ein Erholungsge- biet zerstört würden,
die Strasse durch andere Verbindungen unserer Zeit über- flüssig geworden sei,
gemäss Rechtsgutachten eine Verpflichtung zum Vertrag von 1977 über die Errichtung der Strasse gar nicht bestan- den habe,
die Strasse dies- und jenseits der Grenze umstritten sei, - als Alternative eine Tunnellösung auf deutschem Gebiet zur Verfügung stünde,
das Anliegen demnächst noch durch eine Standesinitia- tive des Kantons Basel-Stadt unterstützt werde, welche die Möglichkeiten der teilweisen Uebernahme von Mehrkosten der Tunnelvariante durch schweizerische Gebietskörper- schaften überprüfen lassen wolle.
Der Arbeitsgruppe Zollfreistrasse gehören 27 schweizeri- sche und deutsche Vereine und Organisationen an.
Das Eidgenössische Volks- und Energiewirtschaftsdepar- tement hat mit einer Vernehmlassung vom 18. April 1986 zur Hauptsache betont, der Staatsvertrag über die Errichtung der Strasse von 1977 sei rechtsgültig zustande gekommen und unkündbar, weshalb die Schweiz gegenüber der Bun- desrepublik Deutschland gebunden sei. Auf die von deut- scher Seite vorgebrachte Opposition könne in der Schweiz mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden.
Der Nationalrat folgte am 9. März 1987 dem Antrag seiner Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Einen Antrag, der Petition Folge zu geben, lehnte der Rat mit 54 zu 49 Stimmen ab. Die vorberatende Kommission hatte zur Begründung ihres Antrages geltend gemacht, dass es nicht ihre Aufgabe sein könne, abzuklären, ob die geplante Zollfreistrasse erwünscht sei und welche positiven oder negativen Folgen deren Ausführung haben könnte. Dies festzustellen sei Sache der betroffenen Gebiete und der Kantonsregierung.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt habe dem Pro- jekt, das dem Staatsvertrag zugrundeliegt, zugestimmt. Ebenfalls sei gegen den Vertrag, der gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung der Genehmigung der Bundesversamm- lung unterstand, kein Referendum ergriffen worden.
Es sei daher wenig logisch, die Vereinbarung mit der Bun- desrepublik Deutschland in einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu genehmigen und anschliessend dem Bundesrat eine Petition zu überweisen, welche den Verzicht auf den Vollzug dieser Vereinbarung fordert.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere Folge zu geben.
Proposition de la commission La Commission des pétitions prend acte de la pétition et propose de la classer.
Zustimmung - Adhésion
S
423
Petitionen
86.267
Christlichdemokratische Volkspartei Graubünden. Wasserkraftwerke und Stauanlagen: kausale Haftpflicht und Versicherungsobligatorium Parti démocrate-chrétien des Grisons. Barrages et centrales hydroélectriques: Responsabilité causale et assurance obligatoire
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Petenten weisen auf die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Dirren vom 16. Septem- ber 1985 hin, wonach ein Gesetzesentwurf zur Frage der Haftpflicht bei Stauanlagen aufgrund der Richtlinien-Motion vom 21. Juni 1984 in dieser Legislaturperiode nicht zu unter- breiten ist (85.535). Das Problem der kausalen Haftpflicht und des Versicherungsobligatoriums müsse jedoch in näch- ster Zeit gelöst werden. Eine befriedigende gesetzliche Regelung dränge sich auch deshalb auf, weil bei der friedli- chen Nutzung der Atomenergie ähnliche Vorschriften bereits bestehen. Die Bevölkerung von Berggebieten, wel- che vor allem durch die bestehenden Stauanlagen gefährdet sind, habe auch einen angemessenen Anspruch auf einen entsprechenden Schutz. Sie empfinde eine ungleiche Behandlung zu Recht als stossend.
Der Nationalrat überwies die Petition am 9. März 1987 dem Bundesrat zur Kenntnisnahme. Er unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Christlichdemokratischen Volkspartei Graubünden, verzichtete jedoch angesichts der Richtlinien-Motion und der dort gesetzten Prioritäten dar- auf, eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten zu ver- langen.
Die Petitionskommission hat sich am 5. Mai 1987 mit der Petition befasst. Sie stellte mit dem Nationalrat fest, dass am 18. Dezember 1981 der Nationalrat ein Postulat von Natio- nalrätin Vannay betr. Staudämme, Haftpflicht der Eigentü- mer (81.492) ohne Gegenstimme überwiesen hat. Der Bun- desrat seinerseits hat bei der Beantwortung einiger parla- mentarischer Vorstösse darauf hingewiesen, dass die heu- tige Regelung von Haftpflicht und Versicherung bei Talsper- ren nicht zu befriedigen vermag. Eine Aenderung sei des- halb ins Auge zu fassen, jedoch nicht punktuell, sondern im Rahmen einer umfassenden Ueberprüfung des Haftpflicht- rechts.
Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genom- men, dass der Einsatz einer Studienkommission für die Gesamtüberprüfung des Haftpflichtrechts vorgesehen ist. Die Kommission ist jedoch einstimmig der Meinung, dass eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten am Platze sei.
Antrag der Kommission
In diesem Sinne beantragt die Petitionskommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral pour qu'il en prenne acte.
86.270 Regenass Georg, Zürich. Einführung der Mehrwertsteuer Regenass Georg, Zurich. Institution de la taxe sur la valeur ajoutée
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
an die eidgenössischen Räte, einen zweiten Versuch für die Einführung der Mehrwertsteuer zu unternehmen. Er regt an, «das Ding anders zu nennen», denn das Wort «Steuer» stosse beim Bürger unweigerlich auf Ablehnung. Im übrigen schlägt der Petent vor, «von allem Anfang an die freiwerden- den Mittel schon auf Verfassungsstufe dem öffentlichen Verkehr und einen gewissen Prozentsatz der Entwicklungs- hilfe zu widmen, damit das Geld nicht im allgemeinen Ver- waltungsaufwand versickert».
«Die Warenumsatzsteuer (Wust) weist in ihrer heutigen Aus- gestaltung gegenüber anderen, modernen Verbrauchsbe- steuerungen, wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer, erhebli- che Nachteile auf. Besonders ins Gewicht fällt dabei ihre fehlende Wettbewerbsneutralität, die sich aus der Besteue- rung der Investitionsgüter und der damit verbundenen taxe occulte sowie aus der Steuersatzstaffelung für Detail- und Engroslieferungen ergibt. Auch nach der zweimaligen Ablehnung der Mehrwertsteuer durch das Volk bleibt des- halb die Umgestaltung der Wust zu einem zeitgemässen System der Umsatzbesteuerung ein vordringliches finanzpo- litisches Anliegen. Eine solche Umgestaltung setzt keines- wegs einen Wechsel zum System der Mehrwertsteuer vor- aus. Die gewichtigsten Mängel der Wust können sehr wohl auch unter Beibehaltung des bisherigen Systems der Gros- sisten-Warenumsatzsteuer beseitigt werden. Als Kernpro- blem einer Reform erweist sich indessen der Ausgleich der mit einer Beseitigung der taxe occulte verbundenen Steuer- ausfälle, die sich je nach Ausgestaltung der neuen Steuer auf 1,2 bis 1,6 Milliarden belaufen dürften. Im Rahmen der Arbeiten an einer umfassenden Reform der Wust wird auch die Besteuerung gewisser Dienstleistungen eingehend ge- prüft.
Wie der Finanzplanbericht vom 29. September 1986 mit aller Deutlichkeit zeigt, misst der Bundesrat dem öffentlichen Verkehr und der Entwicklungshilfe hohe Priorität zu. Für beide Aufgabenbereiche ist für die Jahre bis 1990 ein stark überdurchschnittliches Ausgabenwachstum von über 7 Pro- zent pro Jahr eingeplant. Solche Prioritätsentscheide setzen keine neuen Zweckbindungen von Bundeseinnahmen vor- aus. Durch eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer würde vielmehr der notwendige finanzielle Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark eingeschränkt und damit die Bildung von Prioritäten er- schwert.»
Antrag der Kommission
Die Petitionskommission beantragt mit dem Nationalrat, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere Folge zu geben.
Proposition de la commission
La commission des pétitions propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.
Zustimmung - Adhésion
86.252 Anti-Apartheid Bewegung Schweiz. Südafrika: Auch die Schweiz muss handeln Mouvement Anti-Apartheid de Suisse. Afrique du Sud: La Suisse aussi doit agir
Herr Affolter unterbreitet im Namen der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden Bericht:
Am 24. September 1985 reichte die Anti-Apartheid Bewe- gung der Schweiz eine Petition ein. Damit fordern 17 454 Personen von Bundesrat und Parlament die folgenden Massnahmen:
1
Votations finales
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E 19 juin 1987
keinen Verkauf von Computer- und nukleartechnologi- schem Material oder von Patenten an Südafrika;
Aufhebung der Flüge der Swissair nach Südafrika und keine Landerechte für die South African Airways in der Schweiz.
Diese Massnahmen sind nach Meinung der Petenten anzu- ordnen und aufrechtzuerhalten, bis Südafrika ernsthafte Schritte zur Abschaffung der Apartheid unternommen hat, z. B. indem
es das Gespräch über eine Machtteilung mit den Führern der Schwarzen aufnimmt und alle politischen Gefangenen freilässt;
es Südafrikanern aller Rassen das gleiche Bürgerrecht verleiht;
jeder Südafrikaner das Recht hat, zu wohnen, zu arbeiten und Land zu erwerben, wo er will;
Menschen aller Rassen ein einheitliches Erziehungssy- stem erhalten.
Die Petition wurde im Nationalrat am 19. Dezember 1986 im Zusammenhang mit verschiedenen Vorstössen zum glei- chen Thema diskutiert und abgeschrieben.
Antrag der Kommission
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme.
Proposition de la commission
La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le 8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du règlement du Conseil des Etats.
Zustimmung - Adhésion
87.253 SOS Racisme Vaud. Petition für schweizerische Sanktio- nen gegen Südafrika SOS Racisme Vaud. Pétition pour des sanctions suisses contre l'Afrique du Sud
M. Affolter présente au nom de la Commission des affaires étrangères le rapport écrit suivant:
Le 13 décembre 1987, SOS Racisme Vaud a adressé aux Chambres fédérales une pétition signée par 5000 person- nes. Les pétitionnaires demandent l'adoption de sanctions contre l'Afrique du Sud par la Suisse dans le but d'appuyer ceux qui luttent contre l'apartheid. La pétition a été discutée au Conseil national le 19 décembre 1986 en relation avec différentes interventions concernant le même sujet et classée.
Antrag der Kommission
Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme.
Proposition de la commission La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le 8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du règlement du Conseil des Etats.
Zustimmung - Adhésion
Schluss der Sitzung um 13.30 Uhr La séance est levée à 13 h 30
Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
Freitag, 19. Juni 1987, Vormittag Vendredi 19 juin 1987, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
85.004
Erwerbsersatzordnung. 5. Revision Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision
Siehe Seite 268 hiervor - Voir page 268 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987 Décision du Conseil national du 19 juin 1987
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.051
Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision
Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision
Siehe Seite 240 hiervor - Voir page 240 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1987 Décision du Conseil national du 9 mars 1987
B Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz Loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage
Schlussabstimmung - Vote final
Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen
Pétitions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
Année
1987
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
421-424
Page
Pagina
Ref. No
20 015 671
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