Parliamentary treatment of several petitions

20015671Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)18 juin 1987Other

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Résumé

The session of 18 June 1987 records several petition reports. The Petitions Committee proposed, depending on the case, filing away the Pro Mente Sana petition, transmitting the Zurich SP waste-management petition, the Graubünden dam-liability petition, the Anti-Apartheid petition, and the SOS Racisme Vaud petition to the Federal Council for information, and taking note without further follow-up of the Zollfreistrasse and VAT petitions. The stated reasons were mainly that the subject matters were already covered by ongoing legislative work, existing environmental law, treaty obligations, or budgetary considerations.

Regest

Petitions to the chambers; handling by the petitions commission and parliamentary practice on transmission for information or filing away. Petitions are disposed of according to formal and substantive parliamentary relevance: where the matter is already addressed by pending motions, legislative revisions, treaty obligations, or existing legal frameworks, the chamber may take note without further action or transmit the petition merely for information to the Federal Council. A separate parliamentary initiative is unnecessary if the same concern is already being dealt with through existing instruments (consid. 1-7).

Texte intégral

Petitionen

421

  1. Juni 1987 S

difficile, en encourageant d'autres utilisations des matières premières ainsi qu'en réduisant le nombre des centres de débit. D'autre part, les mesures de prévention devraient permettre de limiter la demande notamment par l'informa- tion et l'éducation à la santé, par des hausses de prix et par la création d'offres destinées à remplacer la consommation de drogue.

L'activité de l'ISPA se résume notamment aux activités sui- vantes: recherche, information, éducation à la santé, conseil d'entreprises dans l'introduction de programmes d'aide aux alcooliques sur le lieu de travail, service à la clientèle (diffu- sion de publications et service cinématographique) ainsi que suggestion de mesures préventives à l'échelon poli- tique.

Ces activités sont financées en majeure partie aujourd'hui par des dons privés. L'ISPA bénéficie en outre de l'aide financière des cantons via la dîme de l'alcool et de la Confédération via la Régie des alcools, en vertu de l'arti- cle 43a de la loi sur l'alcool. Il serait souhaitable que l'ISPA bénéficie à nouveau davantage des subsides cantonaux provenant de la dîme de l'alcool, puisque ses activités sont finalisées avant tout par la santé publique.

Zustimmung - Adhésion

Petitionen - Pétitions

86.257

Pro Mente Sana. Massnahmen zugunsten psychisch Kranker

Fondation Pro Mente Sana. Mesures en faveur des mala- des psychiques

Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Am 25. April 1985 reichte die Schweizerische Stiftung Pro Mente Sana eine Petition ein, in welcher Massnahmen zugunsten der psychisch kranken und leidenden Mitmen- schen gefordert werden. Die von 7148 Personen (eigene Angaben) unterzeichnete Eingabe verlangt von Bundesrat und eidgenössischen Räten:
  • Gestaltung von attraktiven Rahmenbedingungen für Arbeitgeber bei der Einstellung psychisch leidender und behinderter Arbeitnehmer;

  • Entlastung der Personalversicherungsträger privater Unternehmen beim Eintritt psychisch kranker und behinder- ter Arbeitnehmer, die als schlechte Risiken gelten;

  • Bessere Koordination der Sozialversicherungsträger im Interesse der Behinderten;

  • Reform der Invalidenversicherung, insbesondere Berück- sichtigung der unsichtbaren Behinderungsformen psy- chisch Leidender.

  1. Die Petenten gehen davon aus, dass sich die Lage der psychisch Kranken zusehends verschärft, weil die technolo- gischen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt die leistungs- schwächeren Menschen, für welche eine Teilnahme an der Arbeitswelt besonders wichtig ist, immer häufiger aus- schliessen. Die Petition soll dazu beitragen, dass die Pro- bleme dieser Bevölkerungsgruppe ernst genommen werden.

  2. Die Kommission für soziale Sicherheit des Nationalrates befasste sich an ihrer Sitzung vom 8. April 1986 mit der Petition. Dabei kam in der Diskussion klar zum Ausdruck, dass die Eingabe der Pro Mente Sana ein wichtiges Anliegen von Benachteiligten aufgreift. Die Zielrichtung der Petition wurde in der Kommission von keiner Seite bestritten.

Die Kommission stellte fest, dass die Petition ein breites Feld von Massnahmen beschlägt, welche zum Teil bereits in Prüfung stehen oder ralisiert sind. So sei Punkt 2 der Peti-

tion (Entlastung der Vorsorgeeinrichtungen durch Zu- schüsse aus dem Sicherheitsfonds beim Eintritt von Behin- derten) bereits durch ein Postulat Lanz (85.554 Berufliche Vorsorge. Erhöhtes Invaliditätsrisiko) vom 18. September 1985 aufgenommen und vom Bundesrat entgegengenom- men worden.

Die bessere Koordination der Sozialversicherungen - Punkt 3 der Petition - sei durch die parlamentarische Initia- tive von Frau Josi Meier (85.227 Sozialversicherungsrecht), welche zurzeit von einer ständerätlichen Kommission bera- ten wird, angesprochen und solle durch die Schaffung eines allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts verwirk- licht werden.

Die unter Punkt 4 genannten Anliegen schliesslich seien zum Teil bereits realisiert (besserer Verfahrensschutz durch Revision der Verordnung und der Weisungen; existenz- sichernde Renten durch Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen; feinere Rentenabstufung durch Revision des Gesetzes über die Invalidenversicherung). Die Mehrheit der Kommission wollte die Petition im Hinblick auf die laufenden Arbeiten als Motion überweisen. Die Minder- heit beantragte hingegen, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Der Nationalrat folgte jedoch am 9. März 1987 einem Antrag an den Rat und beschloss, die Punkte 1 und 2 der Petition (Attraktive Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer/Entla- stung der Versicherungsträger) als Postulat zu überweisen. 4. Die Petitionskommission des Ständerates unterstützt diese Ueberweisung im Dienste einer besseren Integration der Behinderten in den Arbeitsprozess.

Da der Nationalrat bereits das Postulat überwiesen hat, verzichtet die Kommission auf einen eigenen Vorstoss.

Antrag der Kommission

Aus formellen Gründen ist die Eingabe der Pro Mente Sana abzuschreiben.

Proposition de la commission

Pour des questions de forme classer la pétition de la fonda- tion Pro Mente Sana.

Zustimmung - Adhésion

86.263

Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich für eine umweltschonende Abfallbewirtschaftung Assemblée des délégués du Parti socialiste de la ville de Zurich pour une gestion des déchets ménageant l'environ- nement

Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Am 5. Februar 1986 reichte die Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich im Hinblick auf ihre damals lancierte städtische Volksinitiative eine Petition an den Zürcher Kan- tonsrat und an die Bundesversammlung «für eine umwelt- schonende Abfallbewirtschaftung» ein. Sie ruft darin auf, «auf gesetzlicher Ebene alles zu unternehmen, um:

  2. Abfall zu vermeiden (z. B. Verbot von Einwegflaschen, Mogelpackungen, giftige Materialien usw.);

  3. Abfall möglichst zu verwerten (z. B. Materialdeklaratio- nen, Depot auf giftigen Materialien usw.);

  4. Abfall umweltgerecht zu beseitigen (z. B. Finanzierung von Forschung und Entwicklung umweltschonender Abfall- beseitigung)».

  5. Die Petitions- und Gewährleistungskommission des Nationalrates holte beim Eidgenössischen Departement des Innern eine Stellungnahme zur Petition ein, in welcher u. a. dargelegt wird, dass das Anliegen der Petition von der Bevölkerung allgemein anerkannt und unterstützt wird (separat gesammelte und wiederverwertete Stoffe, Entrüm- pelungsaktionen usw.). Wesentliche weitergehende Fort-

Pétitions

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E 18 juin 1987

schritte in der Abfallentsorgung setzen jedoch gesetzliche Vorschriften voraus. Das am 1. Januar 1985 in Kraft getre- tene Umweltschutzgesetz bildet die Grundlage dafür. Die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (Stoffverord- nung) und die Verordnung über den Verkehr mit Sonderab- fällen (VVS) sind am 1. September 1986 bzw. am 1. April 1987 in Kraft getreten.

Die Stoffverordnung ermögliche es, Massnahmen an der «Quelle» zu ergreifen und umweltgefährdende Stoffe zu verbieten oder deren Schadstoffgehalt zu begrenzen. Sie erlaube auch, die Verkäufer zur Rücknahme von Produkten oder zu Entsorgungshinweisen auf den Verpackungen zu verpflichten.

Die VVS regle die Abgabe, den Transport, die Annahme sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Sonderabfällen.

Vorarbeiten für eine technische Abfallverordnung seien angelaufen. Damit solle die Kontrolle von Abfallbehand- lungsanlagen geregelt werden. Gleichzeitig werde sie tech- nische Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Deponien enthalten. Die Zuordnung von Abfällen auf die verschiedenen Entsorgungsverfahren solle, insbesondere für Sonderabfälle, ebenfalls festgelegt werden.

Bedingt durch einen Mangel an qualifiziertem Personal sei ein Rückstand vom Vollzug der schon bestehenden Vor- schriften (Gewässerschutz, Luftreinhaltung) festzustellen. Diesen Rückstand gelte es aufzuholen.

Das Departement hat ferner darauf hingewiesen, wie schwer Verhaltensänderungen im Bereich der Konsumgüter herbei- zuführen seien.

  1. Mit dem Nationalrat kommt die Kommission zum Schluss, dass das in der Petition aufgeworfene Problem im Rahmen der geltenden Umweltschutzgesetzgebung gelöst werden kann und dass die Forderungen der Petition weitgehend mit den anerkannten Grundsätzen der Abfallbewirtschaftung übereinstimmen.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt in Uebereinstimmung mit dem Nationalrat, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Proposition de la commission

La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral afin qu'il en prenne acte.

Zustimmung - Adhésion

86.266 Arbeitsgruppe Zollfreistrasse. Petition gegen die Zollfrei- strasse

Groupe de travail de la route franche de douane. Pétition contre la route franche de douane

Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Am 10. Februar 1986 reichte der Basler Naturschutz für die Arbeitsgruppe Zollfreistrasse eine Petition folgenden Wortlautes ein:

«Die unterzeichneten Vereine bitten den Nationalrat, sich dafür zu verwenden, dass die zollfreie Strasse auf dem rechten Wiesenufer unter dem Hang des 'Schlipfes' nicht gebaut wird. Sie bitten den Rat, zu diesem Zweck den Bundesrat zu ersuchen, sich an die Regierung der Bundes- republik Deutschland zu wenden und ihr zu beantragen, auf den Bau der Zollfreistrasse zu verzichten.»

Die an eine Kammer gerichteten Petitionen werden gemäss ständiger Praxis von beiden Räten behandelt.

Die Petenten begründen ihre Eingabe zur Hauptsache damit, dass

  • durch den Bau die Landschaft und damit ein Erholungsge- biet zerstört würden,

  • die Strasse durch andere Verbindungen unserer Zeit über- flüssig geworden sei,

  • gemäss Rechtsgutachten eine Verpflichtung zum Vertrag von 1977 über die Errichtung der Strasse gar nicht bestan- den habe,

  • die Strasse dies- und jenseits der Grenze umstritten sei, - als Alternative eine Tunnellösung auf deutschem Gebiet zur Verfügung stünde,

  • das Anliegen demnächst noch durch eine Standesinitia- tive des Kantons Basel-Stadt unterstützt werde, welche die Möglichkeiten der teilweisen Uebernahme von Mehrkosten der Tunnelvariante durch schweizerische Gebietskörper- schaften überprüfen lassen wolle.

Der Arbeitsgruppe Zollfreistrasse gehören 27 schweizeri- sche und deutsche Vereine und Organisationen an.

  1. Das Eidgenössische Volks- und Energiewirtschaftsdepar- tement hat mit einer Vernehmlassung vom 18. April 1986 zur Hauptsache betont, der Staatsvertrag über die Errichtung der Strasse von 1977 sei rechtsgültig zustande gekommen und unkündbar, weshalb die Schweiz gegenüber der Bun- desrepublik Deutschland gebunden sei. Auf die von deut- scher Seite vorgebrachte Opposition könne in der Schweiz mangels Zuständigkeit nicht eingetreten werden.

  2. Der Nationalrat folgte am 9. März 1987 dem Antrag seiner Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Einen Antrag, der Petition Folge zu geben, lehnte der Rat mit 54 zu 49 Stimmen ab. Die vorberatende Kommission hatte zur Begründung ihres Antrages geltend gemacht, dass es nicht ihre Aufgabe sein könne, abzuklären, ob die geplante Zollfreistrasse erwünscht sei und welche positiven oder negativen Folgen deren Ausführung haben könnte. Dies festzustellen sei Sache der betroffenen Gebiete und der Kantonsregierung.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt habe dem Pro- jekt, das dem Staatsvertrag zugrundeliegt, zugestimmt. Ebenfalls sei gegen den Vertrag, der gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung der Genehmigung der Bundesversamm- lung unterstand, kein Referendum ergriffen worden.

Es sei daher wenig logisch, die Vereinbarung mit der Bun- desrepublik Deutschland in einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss zu genehmigen und anschliessend dem Bundesrat eine Petition zu überweisen, welche den Verzicht auf den Vollzug dieser Vereinbarung fordert.

  1. Die Petitionskommission des Ständerates hat Verständnis für das Anliegen der Petenten. Gerade in bezug auf die Umwelt hat sich in den letzten Jahren ein neues Bewusst- sein entwickelt, das grundsätzlich eine kritische Ueberprü- fung von alten Strassenprojekten nahelegt. Die Kommission stimmt den Ueberlegungen des Nationalrates trotzdem zu. Sie geht davon aus, dass zurzeit für das Parlament vor allem auch im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen Deutschland gegenüber, kein Anlass besteht, in dieser Sache etwas zu unternehmen. Die Kommission will der vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt beschlossenen Stan- desinitiative nicht vorgreifen. Diese wird, falls sie zustande kommt, das Problem in den Räten erneut anhängig machen.

Antrag der Kommission

Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere Folge zu geben.

Proposition de la commission La Commission des pétitions prend acte de la pétition et propose de la classer.

Zustimmung - Adhésion

  1. Juni 1987

S

423

Petitionen

86.267

Christlichdemokratische Volkspartei Graubünden. Wasserkraftwerke und Stauanlagen: kausale Haftpflicht und Versicherungsobligatorium Parti démocrate-chrétien des Grisons. Barrages et centrales hydroélectriques: Responsabilité causale et assurance obligatoire

Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Mit Eingabe vom 14. März 1986 reichte die Christlichde- mokratische Volkspartei Graubünden eine Petition mit dem Antrag an die eidgenössischen Räte, «die Arbeiten zur Ein- führung einer kausalen Haftpflicht und eines Versicherungs-, obligatoriums für Wasserkraftwerke und Stauanlagen sofort aufzunehmen und innert nützlicher Frist (1 bis 2 Jahre) mit deren Neuregelung abzuschliessen».

Die Petenten weisen auf die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Dirren vom 16. Septem- ber 1985 hin, wonach ein Gesetzesentwurf zur Frage der Haftpflicht bei Stauanlagen aufgrund der Richtlinien-Motion vom 21. Juni 1984 in dieser Legislaturperiode nicht zu unter- breiten ist (85.535). Das Problem der kausalen Haftpflicht und des Versicherungsobligatoriums müsse jedoch in näch- ster Zeit gelöst werden. Eine befriedigende gesetzliche Regelung dränge sich auch deshalb auf, weil bei der friedli- chen Nutzung der Atomenergie ähnliche Vorschriften bereits bestehen. Die Bevölkerung von Berggebieten, wel- che vor allem durch die bestehenden Stauanlagen gefährdet sind, habe auch einen angemessenen Anspruch auf einen entsprechenden Schutz. Sie empfinde eine ungleiche Behandlung zu Recht als stossend.

  1. Der Nationalrat überwies die Petition am 9. März 1987 dem Bundesrat zur Kenntnisnahme. Er unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Christlichdemokratischen Volkspartei Graubünden, verzichtete jedoch angesichts der Richtlinien-Motion und der dort gesetzten Prioritäten dar- auf, eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten zu ver- langen.

  2. Die Petitionskommission hat sich am 5. Mai 1987 mit der Petition befasst. Sie stellte mit dem Nationalrat fest, dass am 18. Dezember 1981 der Nationalrat ein Postulat von Natio- nalrätin Vannay betr. Staudämme, Haftpflicht der Eigentü- mer (81.492) ohne Gegenstimme überwiesen hat. Der Bun- desrat seinerseits hat bei der Beantwortung einiger parla- mentarischer Vorstösse darauf hingewiesen, dass die heu- tige Regelung von Haftpflicht und Versicherung bei Talsper- ren nicht zu befriedigen vermag. Eine Aenderung sei des- halb ins Auge zu fassen, jedoch nicht punktuell, sondern im Rahmen einer umfassenden Ueberprüfung des Haftpflicht- rechts.

Die Kommission hat mit Befriedigung zur Kenntnis genom- men, dass der Einsatz einer Studienkommission für die Gesamtüberprüfung des Haftpflichtrechts vorgesehen ist. Die Kommission ist jedoch einstimmig der Meinung, dass eine Beschleunigung der Revisionsarbeiten am Platze sei.

Antrag der Kommission

In diesem Sinne beantragt die Petitionskommission, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.

Proposition de la commission

La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral pour qu'il en prenne acte.

86.270 Regenass Georg, Zürich. Einführung der Mehrwertsteuer Regenass Georg, Zurich. Institution de la taxe sur la valeur ajoutée

Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:

  1. Georg Regenass beantragte mit Eingabe vom 8. Mai 1986

an die eidgenössischen Räte, einen zweiten Versuch für die Einführung der Mehrwertsteuer zu unternehmen. Er regt an, «das Ding anders zu nennen», denn das Wort «Steuer» stosse beim Bürger unweigerlich auf Ablehnung. Im übrigen schlägt der Petent vor, «von allem Anfang an die freiwerden- den Mittel schon auf Verfassungsstufe dem öffentlichen Verkehr und einen gewissen Prozentsatz der Entwicklungs- hilfe zu widmen, damit das Geld nicht im allgemeinen Ver- waltungsaufwand versickert».

  1. Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zur Petition wie folgt Stellung genommen:

«Die Warenumsatzsteuer (Wust) weist in ihrer heutigen Aus- gestaltung gegenüber anderen, modernen Verbrauchsbe- steuerungen, wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer, erhebli- che Nachteile auf. Besonders ins Gewicht fällt dabei ihre fehlende Wettbewerbsneutralität, die sich aus der Besteue- rung der Investitionsgüter und der damit verbundenen taxe occulte sowie aus der Steuersatzstaffelung für Detail- und Engroslieferungen ergibt. Auch nach der zweimaligen Ablehnung der Mehrwertsteuer durch das Volk bleibt des- halb die Umgestaltung der Wust zu einem zeitgemässen System der Umsatzbesteuerung ein vordringliches finanzpo- litisches Anliegen. Eine solche Umgestaltung setzt keines- wegs einen Wechsel zum System der Mehrwertsteuer vor- aus. Die gewichtigsten Mängel der Wust können sehr wohl auch unter Beibehaltung des bisherigen Systems der Gros- sisten-Warenumsatzsteuer beseitigt werden. Als Kernpro- blem einer Reform erweist sich indessen der Ausgleich der mit einer Beseitigung der taxe occulte verbundenen Steuer- ausfälle, die sich je nach Ausgestaltung der neuen Steuer auf 1,2 bis 1,6 Milliarden belaufen dürften. Im Rahmen der Arbeiten an einer umfassenden Reform der Wust wird auch die Besteuerung gewisser Dienstleistungen eingehend ge- prüft.

Wie der Finanzplanbericht vom 29. September 1986 mit aller Deutlichkeit zeigt, misst der Bundesrat dem öffentlichen Verkehr und der Entwicklungshilfe hohe Priorität zu. Für beide Aufgabenbereiche ist für die Jahre bis 1990 ein stark überdurchschnittliches Ausgabenwachstum von über 7 Pro- zent pro Jahr eingeplant. Solche Prioritätsentscheide setzen keine neuen Zweckbindungen von Bundeseinnahmen vor- aus. Durch eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer würde vielmehr der notwendige finanzielle Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark eingeschränkt und damit die Bildung von Prioritäten er- schwert.»

Antrag der Kommission

Die Petitionskommission beantragt mit dem Nationalrat, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine weitere Folge zu geben.

Proposition de la commission

La commission des pétitions propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite.

Zustimmung - Adhésion

86.252 Anti-Apartheid Bewegung Schweiz. Südafrika: Auch die Schweiz muss handeln Mouvement Anti-Apartheid de Suisse. Afrique du Sud: La Suisse aussi doit agir

Herr Affolter unterbreitet im Namen der Kommission für auswärtige Angelegenheiten den folgenden Bericht:

Am 24. September 1985 reichte die Anti-Apartheid Bewe- gung der Schweiz eine Petition ein. Damit fordern 17 454 Personen von Bundesrat und Parlament die folgenden Massnahmen:

  • keine weiteren schweizerischen Kredite für die südafrika- nische Regierung und die parastaatlichen Organisationen; - keine Einfuhr von Krügerrand-Goldmünzen;

1

Votations finales

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E 19 juin 1987

  • keinen Verkauf von Computer- und nukleartechnologi- schem Material oder von Patenten an Südafrika;

  • Aufhebung der Flüge der Swissair nach Südafrika und keine Landerechte für die South African Airways in der Schweiz.

Diese Massnahmen sind nach Meinung der Petenten anzu- ordnen und aufrechtzuerhalten, bis Südafrika ernsthafte Schritte zur Abschaffung der Apartheid unternommen hat, z. B. indem

  • es das Gespräch über eine Machtteilung mit den Führern der Schwarzen aufnimmt und alle politischen Gefangenen freilässt;

  • es Südafrikanern aller Rassen das gleiche Bürgerrecht verleiht;

  • jeder Südafrikaner das Recht hat, zu wohnen, zu arbeiten und Land zu erwerben, wo er will;

  • Menschen aller Rassen ein einheitliches Erziehungssy- stem erhalten.

Die Petition wurde im Nationalrat am 19. Dezember 1986 im Zusammenhang mit verschiedenen Vorstössen zum glei- chen Thema diskutiert und abgeschrieben.

Antrag der Kommission

Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme.

Proposition de la commission

La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le 8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du règlement du Conseil des Etats.

Zustimmung - Adhésion

87.253 SOS Racisme Vaud. Petition für schweizerische Sanktio- nen gegen Südafrika SOS Racisme Vaud. Pétition pour des sanctions suisses contre l'Afrique du Sud

M. Affolter présente au nom de la Commission des affaires étrangères le rapport écrit suivant:

Le 13 décembre 1987, SOS Racisme Vaud a adressé aux Chambres fédérales une pétition signée par 5000 person- nes. Les pétitionnaires demandent l'adoption de sanctions contre l'Afrique du Sud par la Suisse dans le but d'appuyer ceux qui luttent contre l'apartheid. La pétition a été discutée au Conseil national le 19 décembre 1986 en relation avec différentes interventions concernant le même sujet et classée.

Antrag der Kommission

Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten befasste sich am 8. Mai 1987 mit dieser Eingabe und beantragt Ihnen im Sinne von Artikel 38 Absatz 2 des Geschäftsreglementes deren Ueberweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme.

Proposition de la commission La Commission des affaires étrangères a traité la pétition le 8 mai 1987 et vous propose de la transmettre au Conseil fédéral pour son information, selon l'article 38, alinéa 2 du règlement du Conseil des Etats.

Zustimmung - Adhésion

Schluss der Sitzung um 13.30 Uhr La séance est levée à 13 h 30

Dreizehnte Sitzung - Treizième séance

Freitag, 19. Juni 1987, Vormittag Vendredi 19 juin 1987, matin

8.00 h

Vorsitz - Présidence: Herr Dobler

85.004

Erwerbsersatzordnung. 5. Revision Régime des allocations pour perte de gain. 5e révision

Siehe Seite 268 hiervor - Voir page 268 ci-devant

Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1987 Décision du Conseil national du 19 juin 1987

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Bundesrat - Au Conseil fédéral

85.051

Schutz der Moore. Volksinitiative und Natur- und Heimatschutzgesetz. Revision

Protection des marais. Initiative populaire et loi sur la protection de la nature et du paysage. Révision

Siehe Seite 240 hiervor - Voir page 240 ci-devant

Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1987 Décision du Conseil national du 9 mars 1987

B Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz Loi fédérale sur la protection de la nature et du paysage

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Session d'été

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Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

12

Séance

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Datum

18.06.1987 - 08:00

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421-424

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