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merce, de la loi fédérale sur l'assurance-accidents ainsi que celles de l'ordonnance fédérale sur la prévention des acci- dents, eh bien! l'on doit admettre que tous les instruments juridiques sont là et, par ailleurs, on sait que les droits civils des victimes d'accident du travail sont amplement pré- servés, ce qui est essentiel. Je ne vois pas que l'on intro- duise une obligation d'avertir la police dans la mesure où cette démarche implique un corollaire répressif, même pour des cas mineurs. Dans cette hypothèse, on peut être assuré que dans la majorité de ces cas, c'est la victime elle-même qui serait soumise à sanction pénale alors que sa responsa- bilité collective ou, si vous préférez, vis-à-vis des tiers n'est pas ou très rarement engagée contrairement à celle des automobilistes qui circulent sur la voie publique.
Je crois, une fois encore, que si l'on pouvait rapporter la preuve d'une carence du système actuel, celui-ci devrait être alors amélioré dans le cadre du code de procédure pénale de chaque canton mais pas au niveau de la législation fédérale. Voilà les motifs qui m'incitent à vous demander de ne pas voter cette motion.
M. Cotti, conseiller fédéral: Je n'ai rien à ajouter à la réponse écrite du Conseil fédéral.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
6 Stimmen 22 Stimmen
86.060
Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Unterstützung Bibliothèque pour tous. Fondation suisse. Aide
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. November 1986 (BBI III, 889) Message et projet d'arrêté du 12 novembre 1986 (FF III, 853)
Beschluss des Nationalrates vom 12. März 1987 Décision du Conseil national du 12 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matire
Matossi, Berichterstatter: Die Schweizerische Volksbiblio- thek ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, deren Urkunde das Datum vom Mai 1920 trägt. Das Stiftungsstatut wurde im Jahre 1982 neu gefasst und durch ein Organisationsregle- ment ergänzt.
Seit vielen Jahren unterstützt der Bund die Bestrebungen der Schweizerischen Volksbibliothek mit Beiträgen. Der letzte diesbezügliche Kreditbeschluss, datiert vom 17. Dezember 1982, legte für den Zeitraum bis Ende dieses Jahres einen jährlichen Beitrag von einer Million Franken fest. Obwohl Kulturförderung im allgemeinen und Anlage und Unterhalt von Gemeindebibliotheken im besonderen primär Sache der Kantone und Gemeinden sein sollte, stellte unsere Kommission mit einigem Erstaunen fest, dass die Kantonsbeiträge seit einigen Jahren stagnieren und die Gemeindebeiträge an Volksbibliotheken rückläufig sind. Zu denken gibt vor allem die Tatsache, dass einige finanz- schwache Kantone etwelche Mühe haben, die notwendigen Mittel für den sehr wünschenswerten Betrieb von Volksbi- bliotheken aufzubringen.
Aus diesem Grunde begrüsst es unsere Kommission, dass der Bund weiterhin bereit ist, Beiträge zu leisten, sollte doch unseres Erachtens das Lesen mit allen Mitteln gefördert
werden; Lesen gehört einfach zu den Fundamenten unserer abendländischen Kultur.
Vielleicht ist die Skepsis der Kantone und Gemeinden dar- auf zurückzuführen, dass die Schweizerische Volksbiblio- thek noch vor fünf Jahren in einer Krise steckte. Damals bestanden Struktur- und Betriebsprobleme, welche den Bund zu einer eigentlichen Hilfsaktion bewogen. Inzwischen hat die Schweizerische Volksbibliothek beträchtliche Schritte unternommen und die vom Bund mit der Botschaft von 1982 geforderten Massnahmen grösstenteils durchge- führt oder wenigstens eingeleitet.
Noch ein paar Bemerkungen zur Leitung der Schweizeri- schen Volksbibliothek. Sieben Mitglieder des Stiftungsrates bilden den sogenannten Vorstand, welcher gemäss Artikel 6 der Stiftungsurkunde die laufenden Geschäfte der Stiftung besorgt.
Mitglied dieses Vorstandes ist seit fünf Jahren unter ande- rem der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Kul- tur, Herr Dörig. Das gibt uns eine gewisse Garantie, dass die Forderungen des Bundesrates nach Erarbeitung eines eigentlichen Leitbildes der Schweizerischen Volksbibliothek und der Wunsch nach Formulierung von Zielvorstellungen energisch an die Hand genommen werden. Nur aufgrund eines solchen soliden Fundamentes können in einer späte- ren Phase notwendige Finanzbedürfnisse, insbesondere auch im Investitionsbereich, befriedigt werden. Am guten Willen des Bundesrates und sicher auch des Parlamentes fehlt es nicht und wird es dannzumal auch nicht fehlen.
Die Kommission für Wissenschaft und Forschung befasste sich am 19. Mai mit diesem Geschäft in Anwesenheit von Herrn Bundesrat Flavio Cotti und den Herren Dr. Defago, Direktor, und Dörig, stellvertretender Direktor des Bundes- amtes für Kulturfragen. Sie empfiehlt Ihnen, auf das Geschäft einzutreten.
Die Institution Schweizerische Volksbibliothek und ihre Tätigkeit fanden viel Sympathie. Die Diskussion drehte sich vor allem um die Höhe der Jahresbeiträge. Der Nationalrat hat diese Vorlage am 12. März 1987 behandelt. In der Gros- sen Kammer wurde bei der Festlegung der Jahresbeiträge in einer Eventualabstimmung der Vorschlag der Kommission auf 1,5 Millionen Franken einem Minderheitsantrag, welcher 1,9 Millionen sprechen wollte, gegenübergestellt. Mit dem knappsten aller Resultate, nämlich mit 67 zu 66 Stimmen, entschied sich der Rat für 1,9 Millionen Franken. Daraufhin passierte die Vorlage die Gesamtabstimmung im Nationalrat mit 108 zu 3 Stimmen.
Unsere Kommission ist der Ansicht, dass eine angemessene Erhöhung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Jahresbei- trages von 1 Million auf 1,5 Millionen Franken vertretbar sei. Sie knüpft daran die Bedingung, dass die eingeleiteten und von mir bereits erwähnten Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz der Schweizerischen Volksbibliothek zum Abschluss kommen. Dannzumal könnte über eine schritt- weise Erhöhung des Bundesbeitrages im Sinne der Eingabe der Stiftung diskutiert werden. Unsere Anträge lauten, es sei auf das Geschäft einzutreten und im Artikel 1 des Bundesbe- schlusses, wie Sie ihn auf Seite 8 der Botschaft nachlesen können, sei der jährliche Beitrag auf 1,5 Millionen Franken festzulegen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
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Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Unterstützung
Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit
.... von höchstens 1,5 Millionen Franken. Minderheit (Schmid) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 1 Proposition de la commission Majorité
.... une subvention de 1,5 million de francs au maximum. Minorité (Schmid) Adhérer au projet du Conseil fédéral
Schmid, Sprecher der Minderheit: Sie sehen aus der Fahne, dass die Minderheit Ihnen vorschlägt, den bundesrätlichen Antrag auf 1 Million Franken für die Beitragsperiode jährlich zu belassen. Es gibt im wesentlichen zwei Gründe, die die Minderheit dazu führen, diesen Antrag zu stellen.
' Der erste ist formeller, der zweite materieller Natur. Zunächst zum Formellen: Die Finanzsituation des Bundes ist aufgrund der Rechnung von 1986 kurzfristig hervorra- gend. Aber wir haben dieses Ergebnis nebst einer guten wirtschaftlichen Entwicklung damit erreicht, dass wir eine strenge Ausgabendisziplin in diesem Parlament gewahrt haben. Diese Ausgabendisziplin hat zumindest auch für die Zukunft den Inhalt, dass wir nicht über Finanzanträge des Bundesrates hinausgehen sollten. Es macht wenig Sinn, wenn wir bei jeder Gelegenheit den Sparanstrengungen des Bundesrates unsere Unterstützung zusagen und ein Gesetz über die Ausgabenbremse verlangen - es liegt nun in der Vernehmlassung -, aber bei jeder Gelegenheit die Finanzan- träge des Bundesrates um eine Million Franken aufstocken. Ich glaube, es ist eine Frage der Konsequenz, dass wir uns an die Anträge des Bundesrates halten, zumal diese in der Regel - ich möchte sagen: fast immer - durchaus gut begründet sind. Der Bundesrat hat seine Gründe, wenn er uns einen bestimmten Antrag stellt.
Ich komme damit zum materiellen Punkt, zur Begründung, die der Bundesrat bringt, um den Anträgen der SVB nicht vollumfänglich zu folgen, sondern bei einem jährlichen Betrag von höchstens einer Million Franken zu bleiben. Ich gestehe gerne, dass ich als Vertreter eines finanzschwachen Randkantons eine eigenartige Position einnehme, weil die SVB selbstverständlich genau für diese Kantone gedacht ist. Aber ich muss natürlich auch als eidgenössischer Parlamen- tarier denken. Da haben wir unsere Aufsichtsfunktion wahr- zunehmen. Die Situation ist die, dass die SVB vor einigen Jahren in einer Strukturkrise erster Güte steckte, die mit zwei Massnahmen überbrückt werden konnte. Die erste Massnahme bestand darin, dass ein neuer Direktor an die Spitze der SVB gesetzt wurde. Die zweite Massnahme bestand darin, dass der Bund einen erheblich grösseren Beitrag finanzieller Art an die SVB leistet, allerdings unter Auflagen. Eine der Auflagen war, dass ein Betriebskonzept erarbeitet werden sollte. Es ist nun einfach festzustellen, dass zwar eine grosse Zahl einzelner Punkte, die als Aufla- gen in der letzten Botschaft genannt worden sind, durchaus treu verwirklicht worden sind, dass aber der zentrale Punkt, ein Betriebskonzept im eigentlichen Sinn, fehlt. Es genügt nicht, im Dienste einer ideellen Sache zu stehen. Man muss schon auch sagen, dass eine normale Betriebskonzeption vorliegen sollte. Ein entscheidendes Element fehlt nach wie vor: die Einrichtung eines wirklichen Bibliozentrums der deutschen Schweiz. Die jetzige Lösung am Hauptsitz der Stiftung in einem Wohnhaus ist offenkundig eine Notlösung. Ein Konzept, wie ein solches Zentrum strukturiert, einge- richtet und geleitet werden sollte, um ein Höchstmass an Effizienz zu garantieren, liegt nicht vor; weder der genaue materielle Bedarf noch die Kostenfolgen eines solchen Zen- trums sind zu Papier gebracht. Ich bin der Auffassung, dass wir hier ein Zeichen setzen müssen. Wenn der Bund schon in zunehmendem Masse finanzielle Verpflichtungen über-
nimmt, so hat er auch zu sagen, was er will, und dann muss diese Institution das auch durchführen. Man könnte sich überlegen, ob nicht der Einfluss des Bundes innerhalb der Stiftung verstärkt werden sollte, indem der Bund die Mehr- heit der Stiftungsräte zu stellen hat; denn drei Viertel aller Einnahmen dieser Stiftung stammen aus dem Bundesbei- trag. Es tut mir leid, dass ich den Antrag aufrechterhalten muss, aber es ist Zeit, dass wir über diese Frage gründlich reden.
Ich stelle Ihnen daher den Antrag der Minderheit, während der Beitragsperiode seitens des Bundes jährlich höchstens 1 Million Franken an die SVB zu leisten.
Frau Bührer: Wenn Sie den Jahresbericht 1986 der Schwei- zerischen Volksbibliothek studieren, fällt auf, dass eine Lei- stungssteigerung erfolgt ist. Das Bedürfnis nach den Lei- stungen der Schweizerischen Volksbibliothek ist also gege- ben. Allein im letzten Jahr wurde 15 Starthilfegesuchen von neugegründeten Bibliotheken entsprochen. Ich lese hier die Namen kleiner Orte, die mit Hilfe von Leihgut der Volksbi- bliothek Bibliotheken eröffnen konnten: Biglen (Bern), Binn (Wallis), Courrendlin (Jura), Muotatal (Schwyz), Rehetobel (Appenzell Ausserrhoden) - eine Innerrhoder Gemeinde ist leider nicht dabei - Simplon-Dorf (Wallis), Spiringen (Uri), Stalden (Wallis) usw. Zahlreiche Spitäler, Anstalten, Gefäng- nisse verfügen nicht über eine eigene Bibliothek und sind darauf angewiesen, von aussen mit Literatur versorgt zu werden.
In vielen, vorab ländlichen Gegenden sind weder die Mittel noch die Raumverhältnisse vorhanden, die den Auf- und Ausbau einer eigenen Bibliothek gestatten würden. Hier helfen Leihbestände der Volksbibliothek, die regelmässig ausgetauscht werden können, so dass das Buchangebot mit bescheidenem Aufwand ergänzt und à jour gehalten werden kann. Die Volksbibliothek hilft Hunderten von Bibliotheken im ganzen Land, leistungsfähig zu sein und den Bedürfnis- sen ihrer Leserschaft zu genügen. Ich kenne eine kleine Schaffhauser Gemeinde, die regelmässig zweimal jährlich 1000 Bücher bezieht und so der Bevölkerung ein aktuelles Angebot an Belletristik bieten kann. Je reicher und attrakti- ver der Buchbestand ist, um so besser die Benutzung. Dies gilt für jede Bibliothek, auch für die Volksbibliothek. Beson- ders einleuchtend ist das Angebot an Klassenlektüren. Mit Hilfe dieses Dienstes können Schulen preisgünstig versorgt werden. Interessante Möglichkeiten bieten sich auch für Fremdsprachenaktionen und -projekte, indem Bücher aus der Romandie, dem Tessin und der deutschen Schweiz ausgetauscht werden.
Es ist richtig, dass versucht werden muss, Geldmittel aus andern Quellen - privaten, aus der Wirtschaft, den Kantonen und Gemeinden - zu beschaffen. Diese Anstrengungen müssen verstärkt werden. Trotzdem darf der Bund seinen Beitrag heute nicht kürzen. Die Mittel aus andern Quellen fliessen noch nicht in genügendem Masse. Ein unveränder- ter Budgetbetrag für 1982 bis 1991, wie das die Minderheit vorschlägt, käme einer empfindlichen Kürzung gleich und würde die Schweizerische Volksbibliothek hart treffen. Ein sinnvoller Ausbau würde verunmöglicht, und eine Bibliothek muss aktuell sein, sonst kann sie den Bedürfnissen nicht dienen. Die Schweizerische Volksbibliothek im speziellen muss genügend grosse Bestände haben, weil sonst die Rotation der Bücher zu langsam wird und die Einsatzmög- lichkeiten vermindert werden. Ein Schweizerisches Volksbi- bliotheksbuch geht im Laufe des Jahres an zwei oder drei Wiederverteiler, die es weiterverleihen. Die effektive Nut- zung des Bestandes erreicht also ein Vielfaches des in den Jahresberichten genannten Ausleihetotals. Voraussetzung ist aber ein genügend grosser Bestand, und dazu braucht es Mittel. Wenn wir den Geldhahn zudrehen, treffen wir die Falschen. Wir treffen die kleinen Gemeinden, die Randge- biete, die Benutzer des Angebotes der Schweizerischen Volksbibliothek. Das Schlimmste: Wir lähmen eine kulturelle Aktivität, die mit bescheidenem Mitteleinsatz eine grosse Wirkung erzielt. Die Menschen zum Buch hin zu führen, sie zum Lesen zu animieren, ist im Zeitalter der elektronischen
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Medien von allergrösster Wichtigkeit. Bitte lehnen Sie den Minderheitsantrag ab.
Zumbühl: Es tut mir leid, dass ich ausnahmsweise nicht gleicher Meinung bin wie Kollege Schmid. In der Reklame heisst es: «Lest Bücher, Wissen gibt Macht» oder «Das Buch, dein Freund» usw. Diese Zitate bringen zum Aus- druck, was ein gutes Buch, das Lesen gemeinhin, für den Menschen zu bedeuten hat. Stundenlanges Hinhören oder Hinsehen vor dem Radio oder Fernsehapparat kann kaum einen Ersatz dafür bringen. Zum Glück steht das Lesen beim Schweizer noch in hohem Kurs. Eine kürzliche Umfrage hat dies bestätigt. Aber irgendwoher müssen ja die guten Lese- stoffimpulse kommen. Das Lesen muss aber auch gelernt sein und anerzogen werden, und dies schon im jugendli- chen Alter. Damit jedermann nach seinem Geschmack aus- wählen kann, braucht es Bibliotheken in den Schulen, aber auch für Erwachsene in den Gemeinden.
Die über 65 Jahre alte Schweizerische Volksbibliothek lei- stet in diesem Bereich im Interesse der Volksbildung einen gewaltigen Dienst. Der Wert des Lesens muss unvergleich- lich höher eingeschätzt werden als alles andere.
Dem Jahresbericht ist zu entnehmen, wieviel die Volksbi- bliothek jährlich leistet: Ueber 600 Ortschaften werden bedient mit über 300 000 Bänden usw. Alles in allem befruchtet die Volksbibliothek die Bibliothekslandschaft der Schweiz, sie verdient die Unterstützung des Bundes und anderer Kreise, sie existiert und wirkt schon seit Jahren und steht jetzt in einer regelrechten Finanzklemme. Zudem hat das deutschschweizerische Bibliozentrum immer noch keine bleibende Stätte gefunden.
Nachdem die bisherige Bundeshilfe wertvoll war, aber leider recht bescheiden - ich meine bescheiden im Verhältnis zur Aufgabe und zur erbrachten Leistung der Volksbibliothek -, ist es erfreulich, dass der Bundesrat nun eine Erhöhung vorschlägt: vier Jahre, pro Jahr 1 Million Franken mit der Ankündigung, im Laufe der Jahre auf 1,9 Millionen Franken zu erhöhen. Recht wohlwollend hat der Nationalrat 1,9 Mil- lionen Franken beschlossen, allerdings knapp.
Ich persönlich werde dem Mehrheitsbeschluss unserer Kommission auf 1,5 Millionen Franken pro Jahr zustimmen. Ich finde dies angemessen und notwendig. Ich kenne den Grundsatz vieler Kollegen in diesem Saal: Im Zweifelsfalle nie höher als der Bundesrat! Für die Vertreter dieser Ansicht möchte ich sagen: Keine Regel ohne Ausnahme! Der Natio- nalrat hat meiner Ansicht nach den Weg vorgezeigt. Wir wollen ihm folgen, wenigstens teilweise, und die 1,5 Millio- nen Franken beschliessen. Ich glaube, es gäbe bessere Gelegenheiten, um unseren Sparwillen zum Ausdruck zu bringen.
Schoch: Auf der Fahne ist als Vertreter der Minderheit nur Herr Schmid aufgeführt. Ich will mich nicht aus der Verant- wortung davonschleichen und mich hier dazu bekennen, dass ich ebenfalls zur Kommissionsminderheit gehöre. Was Herr Schmid gesagt hat, entspricht im wesentlichen meiner Auffassung. Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mich nur ganz knapp zur hier zu diskutierenden Vorlage äussere.
Ich möchte vorausschicken, dass ich der Förderung des Lesens einen eminenten Stellenwert beimesse, dass die Schweizerische Volksbibliothek zweifelsfrei ein wichtiges Glied im Rahmen der Literaturversorgung unseres Landes ist und dass sie meine ausgesprochene Sympathie geniesst. Gerade geliebten Kindern gegenüber ist aber oft konse- quente Strenge ebensosehr am Platz wie vielleicht etwas weniger geliebten Kindern gegenüber. Diese Strenge, diese Konsequenz, muss uns eindeutig zum Ergebnis führen, dass der Antrag des Bundesrates richtig ist, und zwar aus drei Gründen.
Der Bundesrat beantragt eine Million. In den letzten Jahren ist eine Million Franken gesprochen worden. Es ist unrich- tig, von Kürzung zu sprechen. Sie haben sogar den Aus- druck «Hahnen zudrehen» verwendet. Richtig ist, dass die Beiträge mit der gleichen Intensität weiter fliessen werden wie bis anhin.
Es ist unföderalistisch, wenn die Aufgabe der Schweizeri- schen Volksbibliothek praktisch ausschliesslich durch den Bund finanziert wird. Die Volksbibliothek dient den Kanto- nen und Gemeinden, die aber kaum nennenswerte finan- zielle Beiträge erbringen. Der Bund soll zwar Initialzündun- gen geben, aber im übrigen sollen sich die Kantone und die Gemeinden selbst bei der Nase nehmen.
Die Krise, von der mehrfach die Rede war, ist nicht beho- ben. Lesen Sie nach in der Botschaft aus dem Jahre 1982 und in der Botschaft von heute, Ziffer 12. Es ist ganz eindeu- tig, dass die Krise bei der Volksbibliothek nach wie vor besteht. Die Krise muss zuerst behoben werden, dann kön- nen wir Kredite sprechen. Der Bundesrat hat ja in Aussicht gestellt, dass nach Bereinigung der Strukturen auch spe- zielle Kredite gesprochen werden können. Ich wäre ohne weiteres bereit, darüber zu diskutieren. Aber hüten wir uns vor dem, was wir 1982 bereits einmal gemacht haben. Damals ist ein speziell für einen bestimmten Zweck vorgese- hener Beitrag ausgerichtet worden, nämlich ein Beitrag für die Einrichtung eines Bibliozentrums in Bern. Dieses Biblio- zentrum ist nicht realisiert. Aber der Beitrag ist in den Kassen der Volksbibliothek versickert. Wir müssen uns davor hüten, heute einen zweiten derartigen Tatbestand zu schaffen.
Die Volksbibliothek ist deshalb eingeladen, ihre Strukturen zu bereinigen, und dann können wir über konkrete Kredit- vorlagen wieder reden.
Iten: Ich kann mich weder mit dem Antrag des Bundesrates noch mit dem Antrag der Mehrheit noch mit dem Antrag der Minderheit der Kommission einverstanden erklären, weil ich glaube, dass keiner konsequent auf das bezogen ist, was in der Botschaft aufgeführt wird. Die beiden Voten von Carlo Schmid und Otto Schoch bestärken mich noch in dem, was ich beantragen will.
Es soll ein Bibliozentrum kommen, wurde gesagt. Es wird die Administration der Stiftung heftig kritisiert. Ein Betriebs- konzept wird verlangt. Man erwartet Aenderungen, beschränkt den Finanzbeschluss deswegen bewusst auf vier Jahre und hofft offenbar, alles werde besser. Das befriedigt nicht.
Darum beantrage ich, die Idee der Stiftung aufzunehmen und die Bundesbeiträge schrittweise jährlich zu erhöhen - bis auf den Maximalrahmen, also auf die Limite von 1,9 Mil- lionen im Rahmen von insgesamt 6 Millionen Franken. Nur so wird der Bundesrat flexibel bleiben und kann ein neues Konzept erzwingen. Er wird nicht durch den starren Zuspruch von 1,5 Millionen die Stiftung noch belohnen, honorieren und ihr ein inkonsequentes Lob aussprechen. Der Bundesrat erhält so eine grössere Flexibilität und kann sich sehr zurückhaltend zeigen, wenn zum Beispiel inner- halb eines Jahres die Verbesserungen nicht eingeführt sind. Warum ich letztlich dennoch dafür bin, dass man der Stif- tung bis zu 1,9 Millionen Franken zur Verfügung stellt, möchte ich noch kurz begründen, obwohl bereits einige grundsätzliche Ausführungen gemacht wurden.
Die Leseförderung in der Schweiz ist wirklich eine vordring- liche kulturelle Aufgabe. Sie ist auch für die aktive Teil- nahme am Staat von erheblicher Bedeutung. Wenn wir eine wachsende Emotionalisierung und Sachferne in der öffentli- chen Diskussion beklagen, so kommt dies nicht zuletzt daher, dass viele Menschen nicht mehr gewöhnt sind, sich durch Lektüre umfassend zu orientieren. Man informiert sich durch Medien, die oft wenig Unterscheidungen und Differenzierungen transportieren. Das darf man nicht ohne weiteres den Medien anlasten. Sie können oder wollen als Massenmedium weder systematisch noch professionell allen Aspekten eines Problems gerecht werden. Ein Zuviel an Differenzierung würde sie für viele Zuschauer oder Leser
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Stiftung Schweizerische Volksbibliothek. Unterstützung
unattraktiv machen. Für eine direkte Demokratie aber ist Lesefähigkeit lebenswichtig. Diese entsteht, wenn schon früh im Elternhaus oder in der Schule Lesegewohnheiten geschaffen werden. Die Bibliotheken sind da vorzügliche Hilfsorganisationen.
Leider steht es auch mit der Leseförderung durch die Schu- len nicht zum besten. Es gelingt vielen Lehrern nicht, die Freude am Buch zu wecken. Es mangelt oft am entspre- chenden Buchklima in den Klassen. Auch in den Schulen nämlich verdrängen visualisierende Medien das Buch. Um so wichtiger wäre es, wenn die Schüler auf gut ausgebaute Bibliotheken verwiesen werden könnten.
Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.
Präsident: Ich bitte Kollege Iten laut Artikel 61 Absatz 2 des Reglementes, den Antrag schriftlich einzureichen, damit er sofort ausgeteilt werden kann. Der Antrag ist etwas kompli- ziert, und wir möchten eine schriftliche Formulierung haben.
Kollege Gadient hat das Wort.
Gadient: Die Erhaltung unserer Kulturlandschaft in ihrer einmaligen Vielfalt und Eigenart wäre ohne Bücher und Bibliotheken nicht denkbar. Die Schweizerische Volksbiblio- thek strebt den nationalen Ausgleich in der Literaturversor- gung an, von dem wir aber immer noch entfernt sind. Gerade aus der Sicht der Randgebiete - das ist bereits betont worden - ist auf die Notwendigkeit dieses Chancen- ausgleichs hinzuweisen, dem somit auch eine eminent regionalpolitische Bedeutung zukommt. Die Botschaft sagt zutreffend: Die Schweizerische Volksbibliothek ist die geeignete Institution, den notwendigen Ausgleich im Litera- tur- und damit Informationsangebot einigermassen herzu- stellen. Der Botschaft kann weiter nur beigepflichtet wer- den, wenn sie sagt, dass Lesen der wirksamste Schutz gegen einen elektronischen Einbahnverkehr im Informa- tionsbereich und dessen Gefahren für die freie Meinungsbil- dung ist.
Insbesondere geht es auch darum, dass unsere Kinder im ganzen Land das Lesen nicht nur mit dem Schulbuch ler- nen, das sicher seine Bedeutung und seine Rechtfertigung hat, sondern ebensosehr mit geeigneter Lektüre während der Freizeit. Dazu - da stimme ich mit Kollege Iten überein - ist ein entsprechendes Angebot eben nötig.
In dieser Erkenntnis stimmen eigentlich alle Redner überein, nur möchte man Vorbehalte anbringen, Vorbehalte eben im Blick auf die derzeitige Organisation und Struktur der Volks- bibliothek.
Die Finanzierungs- und Organisationsstruktur der Schwei- zerischen Volksbibliothek mag korrekturbedürftig sein, das Betriebskonzept mag ergänzungsbedürftig sein, aber diese Ziele können ohne Zweifel mit entsprechenden Auflagen abgedeckt und abgesichert werden. Was der Bundesrat mit seiner Botschaft als Neuorientierung verwirklicht wissen will, lässt sich mithin auch auf diesem Wege erreichen, nach meinem Dafürhalten aber unter Zubilligung des Kredites gemäss Beschluss des Nationalrates. Dies kann auch des- halb gerechtfertigt werden, weil ein Grossteil der 1982 ver- langten Massnahmen durchgeführt und abgeschlossen ist. Es lässt sich zusammenfassend sagen, dass sich die Reor- ganisationsvorschläge positiv ausgewirkt haben: Struktur und Betriebsführung der Stiftung vermögen heute die Auf- gabenerfüllung zu gewährleisten, heisst es in der Botschaft, und durch eine verstärkte Mitwirkung - auch im Sinne von Auflagen - und Begleitung durch das Eidgenössische Departement des Innern in den Trägerschaftsorganen ist zudem eine regelmässige und effiziente Kontrolle sicherge- stellt. Wir sollten also das finanziell als notwendig Erkannte nicht mittels der Forderung nach einer noch weiteren Ver- besserung der Organisation vor uns herschieben.
Dass die verfügbaren Mittel aber durchaus aufbauend und sinnvoll eingesetzt werden, möchte ich Ihnen noch anhand vom miterlebten Beispiel meines Kantons darlegen. Ich kann Ihnen sagen, dass es vor allem in den Landgemeinden (ich denke etwa an Müstair, Zernez, Bergün, Bonaduz, Splü-
gen, Truns usw.) ohne die Starthilfen der Schweizerischen Volksbibliothek nicht möglich gewesen wäre, attraktive und lebensfähige Bibliotheken einzurichten. Ich denke aber auch an die Kurse für Bibliotheksbetreuer. Fünf erfolgreich durchgeführte Kurse mit 190 Teilnehmern zeugen vom Bedürfnis nach einer solchen Ausbildung. Nur so können Bibliotheken draussen in den Gemeinden aufgebaut, betreut und vor allem auch erhalten werden. Die Bündner Volksbibliothek beispielsweise ist vorzüglich geführt und hatte 1986 eine Gesamtausleihe von 138 355 Büchern zu verzeichnen. Ich weiss, dass auch in anderen Kantonen solche Arbeit geleistet wird, nicht zuletzt dank der vielen auch freiwilligen Helfer und Betreuer, die sich mit grosser Hingabe im Alltag dieser Aufgabe widmen und denen auch hier einmal dafür gedankt sei. Die Bündnerische Volksbi- bliothek bemüht sich vor allem mit den Bücherkisten in den Schulzimmern des ganzen Kantons und in allen drei Spra- chen, das Lesen zu fördern. Der Bibliotheksleiter hat im Berichtsjahr 62 Schulklassen in die Benutzung der Biblio- thek eingeführt; man muss den Umgang mit den Büchern ja auch lernen. Aber auch zahlreiche Familien der umliegen- den Landgemeinden des Standortes sind ständige Kunden dieser Bibliothek, weil in den betreffenden Gemeinden nicht überall eine solche Einrichtung vorhanden ist.
Um die Fortsetzung dieser segensreichen Arbeit der Schweizerischen Volksbibliothek zu sichern, sind nun ver- mehrte Mittel nötig. Der sinnreiche Einsatz - den ich kurz anhand eines konkreten Beispieles belegen wollte - ist mithin gewährleistet.
Ich beantrage Ihnen deshalb Zustimmung zum Nationalrat, auf alle Fälle aber Zustimmung mindestens zum Kommis- sionsantrag, und nicht Einschwenken auf die Minderheits- idee der beschränkten Kreditierung.
Jagmetti: Eine Million wäre für die Fortführung der bisheri- gen Arbeit; eineinhalb Millionen wären für die Fortführung der bisherigen Arbeit mit starker Erneuerung des Bücherbe- standes; und 1,9 Millionen wären für Erneuerung des Bücherbestandes und die Bildung eines schweizerischen Bibliozentrums. Für dieses Zentrum haben wir mit der letz- ten Kreditvorlage einen Kredit beschlossen. Es liegt nach wie vor kein Projekt vor, das ausgeführt werden könnte. Ich bin gegen Krediterteilung auf Vorrat, aber für die Ermögli- chung der Erneuerung des Bücherbestandes. Das ist der Grund, weshalb ich in der Kommission für 1,5 Millionen votiert habe und es heute auch mache.
Matossi, Berichterstatter: Angesichts des Streitwertes von sage und schreibe 500 000 Franken möchte ich fast Parkin- son zitieren; ich verzichte aber darauf. Ich möchte Ihnen beantragen, dass wir den Minderheitsantrag von Herrn Schmid ablehnen. Im Prinzip teile ich seine Ansicht, dass wir nicht ohne Not über die bundesratlichen Anträge hinausge- hen sollten. Das habe ich vor acht Tagen bei der Vorlage der Pro Helvetia vertreten. Nur darf man die Relationen nicht vergessen. Wir sprechen hier von einem kleinen Betrag, von 500 000 Franken - das wäre also einen Sündenfall wert. Ich möchte drei Gründe für den Antrag der Mehrheit, für die 1,5 Millionen aufzählen.
Wir sollten die Leute, die hinter der Institution Schweizeri- sche Volksbibliothek stehen, nicht entmutigen. Stiftungsrat und viele Helfer im ganzen Lande sind ehrenamtlich für diese Institution tätig; ich kenne das aus der Institution Volksbibliothek im Kanton Thurgau.
Herr Dörig, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kultur, ist jetzt in Vorstand und Stiftungsrat vertreten. Er ist gegenüber der Schweizerischen Volksbibliothek sehr kritisch eingestellt; er bietet Gewähr dafür, dass wir mit einer Erhöhung wahrscheinlich das erreichen, was wir woll- ten, nämlich das Verfassen des Leitbildes und die Formulie- rung von Zielvorstellungen.
Wir stellen die Bedingung, dass die Arbeit am Leitbild und an den Zielvorstellungen energisch an die Hand genommen wird.
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Herrn Iten möchte ich sagen, dass wir, wenn es soweit ist, über eine schrittweise Erhöhung des Bundesbeitrages, wie sie die Stiftung vorschlägt, diskutieren können. Sie finden diese Zahlen auf Seite 7 oben. Danach sollten die Bundes- beiträge in den nächsten Jahren schrittweise auf jährlich mindestens 1,9 Millionen Franken erhöht werden.
Aus diesen Gründen beantrage ich, den Minderheitsantrag zur Reduktion auf eine Million Franken abzulehnen und dem Kommissionsantrag auf Erhöhung des Beitrages auf 1,5 Mil- lionen Franken unter den erwähnten Bedingungen zuzu- stimmen.
M. Cotti, conseiller fédéral: Pour essayer de garder l'équili- bre déjà établi au cours de cette discussion entre le million et demi en discussion maintenant, et les 750 millions votés en trois quarts d'heure à peu près, il y a quelques jours, au sujet de l'aide aux universités, je serai très bref.
Le Conseil fédéral a d'ailleurs déjà tout dit dans son mes- sage. Il a dit l'importance, Monsieur Gadient, qu'il attribue à l'institution en discussion. Il n'y a pas de doute qu'il s'agit là d'un service important qui est rendu surtout aux régions de montagne éloignées du pays, un service qui est important du point de vue culturel, du point de vue, vous avez parfaite- ment raison, de la politique régionale.
Le Conseil fédéral a en même temps dit qu'il est quand même navré de constater que ce service éminent ne paraît pas bénéficier de toute l'appréciation nécessaire de la part des cantons et des communes, même de ceux qui en jouis- sent de manière particulière; or s'il s'agit, je dois l'ajouter, d'un montant relativement bas pour la Confédération - il en est de toute manière de même de la somme versée par les cantons. Il y a là objectivement et je le dis en fédéraliste, de la part des cantons, un manque de participation qui m'a- gace.
Troisièmement, il y a des problèmes d'organisation et je pense que là, il n'y a pas de doute que la présence de représentants de l'Office fédéral de la culture depuis quel- que temps dans le Conseil de la fondation devrait améliorer la situation. D'ailleurs, j'ai dit moi-même à M. Dörig que si certains éléments de base devaient se révéler intangibles en raison de la position minoritaire à l'intérieur du Conseil de fondation, il devra, je le dis bien, il devra signaler ces problèmes à son chef, le chef du Département de l'intérieur, qui ne manquera pas de dire au représentant de la Fonda- tion tout ce qui doit être dit, car il est certain que la présence de la Confédération continuera à être nécessaire à l'avenir. Mais je ne suis pas d'accord du tout avec l'idée qui n'a pas été proposée mais avancée, ici de transformer cette fonda- tion quasiment en une fondation de la Confédération, car Pro Helvetia non seulement doit rester une fondation privée mais elle doit également être gérée en tant que telle.
Pour terminer, je dirai que je ne peux être d'accord avec la proposition de M. Iten d'une intervention progressive. Il faut que le Conseil aux Etats se décide, de manière franche et nette. Il y a une proposition du Conseil national, il y en a une de la majorité de la commission, il y a celle du Conseil fédéral. Je suis chargé personnellement de représenter ici la thèse du Conseil fédéral, c'est ce que je fais mais je pense que le Conseil aux Etats devrait décider entre des chiffres fixes et ne pas adopter des échelles qui, dans la situation actuelle, ne me paraissent pas avoir une très grande impor- tance.
Schönenberger: Nachdem sich so viele Redner zu diesem Bundesbeschluss gemeldet haben, möchte ich auch noch etwas sagen, und zwar möchte ich ganz einfach Herrn Iten ersuchen, seinen Antrag zurückzuziehen. Denn dieser Antrag ist völlig unverständlich. Er ist zwar übertitelt mit «zu Artikel 1». Wenn Sie aber diesen Wortlaut als Artikel 1 neh -. men, ergibt sich kein Sinn. Er passt überhaupt nicht in den Bundesbeschluss hinein. Nehmen Sie ihn als Absatz 2 zu Artikel 1, steht er im Widerspruch zu Absatz 1 desselben Artikels. Mit normaler Logik ist es nicht möglich, das Ziel dieses Antrages zu erkennen. Ich glaube, es wäre das Beste, wenn er zurückgezogen würde. Dann könnten wir über die anderen Anträge abstimmen.
Iten: Herr Schönenberger wünscht, dass ich den Antrag zurückziehe. Herr Bundesrat Cotti hat ihm auch keinen Sinn zuerkennen können, weil dieses schrittweise Vorgehen offenbar nicht richtig ist. Ich habe es aber aus der Botschaft abgeleitet. Wenn Sie sagen, diese und jene Postulate müss- ten noch erfüllt werden - das Konzept sei noch nicht da -, bevor ein Bibliozentrum errichtet werden könne, dann hat es doch keinen Sinn, dass wir sofort 1,5 Millionen Franken für vier Jahre auf den Tisch legen und dann diese Bedingun- gen nicht durchsetzen. Das war der Grund, weswegen ich diesen Antrag gestellt habe. Deshalb sehe ich auch nicht ein, dass er nicht logisch sein soll. Das ist eine Möglichkeit für den Bundesrat, hier in einem gewissen Sinne schritt- weise - auch erzieherisch - vorzugehen. Wenn Sie aber finden, das sei unter allen Titeln sinnlos, dann bin ich bereit, den Antrag zurückzuziehen.
Präsident: Herr Iten hat seinen Antrag zurückgezogen. Wir haben nun noch drei Anträge.
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für Zustimmung 13 Stimmen zum Beschluss des Nationalrates Für den Antrag der Mehrheit 17 Stimmen
Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 23 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.05 Uhr La séance est levée à 13 h 05
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1987
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Anno
Band
II
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Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.060
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
292-296
Page
Pagina
Ref. No
20 015 640
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