Pétition de l'Union nationale des étudiants de Suisse
958
N 19 juin 1987
Sechzehnte Sitzung - Seizième séance
Freitag, 19. Juni 1987, Vormittag Vendredi 19 juin 1987, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: M. Cevey
86.063
Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie. Abkommen mit der Bundesrepublik Deutschland Energie nucléaire. Responsabilité. Accord avec la République fédérale d'Allemagne
Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. November 1986 (BBI III, 909) Message et projet d'arrêté du 19 novembre 1986 (FF III, 873) Beschluss des Ständerates vom 17. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 17 mars 1987
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Savary-Fribourg soumet au nom de la commission le rapport écrit suivant:
Le Conseil fédéral recommande d'adopter l'accord sur la responsabilité civile en matière nucléaire, signé le 22 octo- bre 1986 avec la République fédérale d'Allemagne. Le but en est, en cas d'accident imputable à une installation nucléaire et causant des dommages au-delà des limites du territoire national, d'uniformiser au mieux le règlement des sinistres de part et d'autre de la frontière. A cet effet, l'accord précise notament que dans une telle occurrence,
les victimes bénéficieront du principe de l'égalité de traite- ment dans les deux Etats, tant au fond qu'en procédure; - seuls les tribunaux de l'Etat source (c. à d. où s'est produit l'accident) seront compétents pour statuer sur les demandes en dommages et intérêts des victimes;
le droit de l'Etat dont les tribunaux sont compétents est applicable (loi du for).
La commission a examiné le projet et elle se rallie au Conseil fédéral pour affirmer que, si une installation nucléaire cau- sait des dommages jusqu'au-delà de la frontière nationale, l'accord en question serait de nature à uniformiser et à simplifier le règlement du sinistre. Sa conclusion est un élément de la sécurite du droit et elle répond en particulier à l'intérêt des victimes éventuelles.
Plusieurs membres de la commission ont cependant sou- ligné qu'un accord bilatéral avec la République fédérale d'Allemagne ne suffisait pas à lui seul et qu'il serait indis- pensable de chercher, au niveau bilatéral et multilatéral, des solutions permettant d'uniformiser, au moins dans ses grandes lignes, le droit international de la responsabilité civile en matière nucléaire. La commission a pris acte du fait que le Conseil fédéral soutient tous les efforts déployés dans ce sens et que la Suisse est représentée dans les orga- nismes compétents (en particulier l'AIEA et l'AEN/OCDE). Approuvé par le Conseil des Etats, le projet représente un pas important en direction de l'harmonisation au moins partelle du droit entre les deux parties contractantes.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, dem Bundesbe- schluss betreffend das Abkommen zwischen der Regierung der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Haftung gegen- über Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie zuzustimmen.
Proposition de la commission
La commission unanime propose d'adopter l'arrêté fédéral relatif à l'accord passé entre le Gouvernement de la Confé- dération suisse et celui de la République fédérale d'Alle- magne au sujet de la responsabilité civile en matière nu- cléaire.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 83 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
87.254
Petition des Vereins Schweizerischer Studentenschaften. Streckenabonnemente Pétition de l'Union nationale des étudiants de Suisse. Abonnements de parcours
Herr Stucky unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
die reduzierten Streckenabonnemente für alle Inhaber von Legitimationskarten von Universitäten und Tagesschulen wiedereinzuführen;
die seit dem 1. Januar 1987 vorenthaltenen Vergünstigun- gen zurückzuerstatten;
eine nationale Legitimationskarte für alle Universitäten und Tagesschulen einzuführen.
Zur Begründung des Vorstosses machen die Petenten dar- auf aufmerksam, dass sich die soziale Besonderheit der Studierenden in unserer Gesellschaft dadurch kennzeich- net, dass sie in der Regel keine regelmässiges Einkommen haben. Diesem Umstand trugen die SBB, die Studenten- schaften und Hochschulen mit ihren Dienstleistungen und private Unternehmer Rechnung, indem sie unter Vorwei- sung der Legitimationskarte ihre Produkte zu vergünstigten Preisen abgaben.
959 Petition des Vereins Schweizerischer Studentenschaften
Seit Beginn dieses Jahres anerkennen die SBB die Legitima- tionskarte nicht mehr. Stattdessen wird ausschliesslich anhand des Alters entschieden, wer vergünstigte Strecken- abonnemente beziehen darf. Ein Betrieb des Bundes trägt somit der besonderen finanziellen Situation der Studieren- den nicht mehr Rechnung.
Angesichts der Tatsache, dass 34,5 Prozent der im Winterse- mester 1985/86 immatrikulierten Studierenden älter als 25 Jahre waren und die Nachdiplomstudien wie auch die Zweitausbildung weiter an Bedeutung zunehmen, ist die Missachtung der Legitimationskarte unhaltbar.
Die Kommission hat ein gewisses Verständnis für das Anlie- gen des VSS. Sie weist aber darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Transportunternehmungen des öffentlichen Verkehrs sein kann, weitere Ausbildungsbeihilfen an Studie- rende zu gewähren. Wo sich aus sozialer Sicht eine weitere finanzielle Unterstützung der Studierenden als notwendig erweise, gehörten solche Erleichterungen zu den Aufgaben der Kantone im Bereich der Bildungs- und Sozialpolitik. Im übrigen habe die neue Regelung den Vorteil, dass mit der Liberalisierung des Abonnementsbezugs für 16- bis 25jäh- rige eine Altersgruppe angesprochen wird, die erfahrungs- gemäss besonders anfällig ist, auf ein eigenes motorisiertes Verkehrsmittel umzusteigen.
Antrag der Kommission
Mehrheit
Die Petition sei dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu über- weisen.
Minderheit
(Maeder-Appenzell, Bäumlin, Deneys, Nauer, Stamm Judith, Vannay)
Die Minderheit ist der Auffassung, dass dem berechtigten Anliegen der Petenten Nachachtung zu verschaffen ist. Sie unterbreitet dem Rat ein entsprechendes Postulat.
Proposition de la commission
Majorité
Transmettre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte.
Minorité
(Maeder-Appenzell, Bäumlin, Deneys, Nauer, Stamm Judith, Vannay)
La minorité estime, elle, que la requête des pétitionnaires est justifiée et qu'il convient donc d'y accéder. En conséquence, elle soumet au Conseil un postulat allant dans ce sens.
Postulat der Kommissionsminderheit Verbilligte Streckenabonnemente
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Wiedereinführung der verbilligten Streckenabonnemente für Studierende zu prüfen.
Postulat de la minorité de la commission Abonnements de parcours à prix réduit
Le Conseil fédéral est invité à étudier l'opportunité d'une réintroduction de l'abonnement de parcours à prix réduit destiné aux écoliers et aux étudiants.
Maeder-Appenzell, Sprecher der Minderheit: Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, die Petition der Stu- denten zu unterstützen und dem Bundesrat folgendes Postulat zu überweisen:
«Der Bundesrat wird eingeladen, eine Wiedereinführung der verbilligten Streckenabonnemente für Studierende zu prüfen.»
Wir stehen hier vor einer ganz grotesken Situation. Während mit der Einführung des hundertfränkigen Halbtaxabonne- ments die Bahn in kurzer Zeit für bereits mehr als eine Million Menschen billig und attraktiv wurde, wurde sie ab 1. Januar 1987 für viele Studierende ganz empfindlich teu- rer. Seit die SBB die Legitimationskarten nicht mehr aner- kennen und allein das Alter von 25 Jahren für den Bezug vergünstigter Streckenabonnements entscheidend ist, erge- ben sich für die über 25jährigen Studierenden Verteuerun- gen von 20 bis 40 Prozent. Ich erwähne einige Beispiele: - Olten-Bern: statt 124 Franken neu 170 Franken;
Winterthur-Zürich: statt 80 Franken neu 110 Franken;
Freiburg-Bern: statt 98 Franken neu 135 Franken.
Diese massive Verteuerung betrifft junge Menschen, die nichts oder nur wenig verdienen und auf die Bahn angewie- sen sind. Die Altersbegrenzung von 25 Jahren ist für Studie- rende zu willkürlich. Studenten, die zum Beispiel während dem Studium eine Unteroffiziersschule oder gar eine Offi- ziersschule absolvieren, werden im günstigsten Falle mit 27 oder 28 Jahren ihr Studium abschliessen können. Im Jahre 1985 waren nur gerade 18 Prozent der Studienabgänger 25 Jahre alt oder jünger. Im Wintersemester 1985/86 waren 34,5 Prozent der Studierenden an den Hochschulen älter als 25 Jahre. In absoluten Zahlen sind dies 25 808 Studierende. Der Trend zum Studium auf dem zweiten Bildungsweg - zu einem Nachdiplom-Studium, zu einem Zweitstudium - einerseits sowie gestiegene Anforderungen und eine erhöhte Dauer des Studiums andererseits tragen dazu bei, dass die Hochschulabgänger immer älter werden.
Unser rohstoffarmes Land ist auf die Ausschöpfung seiner Bildungsressourcen dringend angewiesen und sollte den Weg zum Studium fördern. Mit der neuen Praxis bei den verbilligten Streckenabonnements erschwert unser Land über seine Bundesbahnen diesen Weg. Die recht massive Verteuerung ist für viele Studierende, die ein knappes Bud- get haben, ganz einfach nicht akzeptabel.
Ich bitte Sie sehr, im Namen der Kommissionsminderheit, aber auch der 12 360 Petenten, dem Bundesrat das Postulat zu überweisen.
Giger: Bereits in der Dezembersession habe ich mit einer Einfachen Anfrage auf dieses Problem hingewiesen. Bei diesem Streckenabonnement kommt die Altersguillotine für Studenten etwas früh zum Spielen. Die Antwort des Bundes- rates befriedigte mich damals nicht. Das Anliegen der Stu- dentenschaft ist sicher berechtigt, da es sich bei den mei- sten der Betroffenen nicht um sogenannte «ewige Studen- ten» handelt. Es ist für mich nicht verständlich, dass ein 24jähriger Lohnbezüger, welcher vielleicht bereits mehrere Jahre im Arbeitsprozess steht und entsprechend verdient, Anrecht auf ein solches Streckenabonnement hat, ein ver- dienstloser Student hingegen nicht.
Im Sinne des Leistungsauftrages bin ich durchaus der Mei- nung, dass bei den SBB rationalisiert werden muss, wo es möglich ist, und dass Tarife einfacher und kundenfreundli- cher gestaltet werden müssen. Aus Erfahrung weiss ich aber - ich denke beispielsweise an die EW-Tarife -, dass der einfache Tarif nicht unbedingt der beste oder gar der sozial gerechteste sein muss. Eine solche Ungerechtigkeit trifft bei diesem Streckenabonnement im Falle der Studenten zu. Bei diesen Ueberlegungen müssen der zweite Bildungsweg,
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der bekanntlich immer mehr Bedeutung erlangt, berück- sichtigt werden, und vor allem natürlich der Militärdienst, der in diese fragliche Zeit fällt. Dass über ein Drittel von diesen Tarifmassnahmen betroffen sind, spricht ja für sich. Es ist auch zu bemerken, dass im internationalen Bahnver- kehr der 26. Geburtstag als Altersgrenze für den Bezug eines Billets für Jugendliche gilt.
Ich bitte den Bundesrat daher, nach einer tragbaren Lösung für die betroffenen Studenten zu suchen.
Stucky, Berichterstatter: Wir sollten diese Petition mit der früheren Ordnung vergleichen. Wenn Sie das tun, sehen Sie, dass nämlich nur ein relativ kleiner Rest der Studenten von der Neuregelung tatsächlich betroffen ist. Die allermeisten Studenten, alle bis zum 25. Altersjahr, können das Junioren- Abonnement und die Studenten über dieser Alterslimite das Halbtax-Abonnement benützen. Es bleibt ein Rest, der tat- sächlich etwas mehr bezahlt, auch wenn er mit dem Halbtax- Abonnement fährt, nämlich alle diejenigen Studenten, die für die halbe Taxe mehr als bisher für ihr Studenten-Abon- nement bezahlen.
Nun muss man aber auch die Schwierigkeiten auf Seiten der SBB sehen. Die SBB haben mit dem Junioren-Abonnement eine grosse Vereinfachung eingeführt, indem sie nicht mehr definieren müssen, wer Student ist und wer nicht. Bisher war das eine recht schwierige Abgrenzung. Sie ist einfach im Bereich der Hochschulen und Techniken. Was aber dar- über hinausgeht, hat immer wieder zu Schwierigkeiten Anlass gegeben, und zwar an der Front selber, so dass die SBB jeweils entsprechende Anweisungen an die Bahnhöfe geben mussten. Das alles entfällt, weil nur noch das Alter als Kriterium gilt. Die Legitimationskarte allein, wie das von den Petenten vorgeschlagen wurde, kann nicht genügen, weil auch hier wieder die Definition vorliegen müsste, welche Legitimationskarten akzeptiert werden sollen.
Es entstehen Härten. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass sie aber gering sind. Es stellt sich die Frage, ob man sie nicht lösen könnte, ohne für die SBB zusätzliche administra- tive und praktische Umtriebe zu schaffen. Wer kann sie lösen? Hier haben wir die Möglichkeit, an die Stipendien zu erinnern. Ihre Kommission hat auch diese Möglichkeit als Lösung vorgesehen, indem bei Sozialfällen, wo der Student tatsächlich die zusätzlichen Kosten nicht tragen kann, er sich an die Stipendienbehörde seines Kantons wenden kann. Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in den Stipendienrichtlinien, die von der EDK ausgearbeitet worden sind und die jetzt in allen Kantonen eingeführt werden sollen, die Fahrten zum Studienort ebenfalls eine Rolle spielen. Ich mache auch darauf aufmerksam, dass nicht nur die Studenten bei den Stipendien eingeschlossen sind, sondern alle anderen in Ausbildung Stehenden, also auch Schüler von Tagesschulen usw.
Ihre Kommissionsmehrheit hat folglich diesen Weg vorgezo- gen und beantragt Ihnen, dem Bundesrat die Petition zur Kenntnisnahme zu überweisen.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Nous nous trouvons, une fois de plus, comme très souvent en politique, en face de contra- dictions et de conflits d'intérêts. Il est bien évident que la situation de certains jeunes qui ont des études à poursuivre au-delà de 25 ans, et qui n'ont que de modestes moyens financiers, doit retenir l'attention.
En outre, le système en vigueur jusqu'à peu de temps ne donnait pas satisfaction, trop compliqué, devant donner lieu à des preuves de legitimation. Il était logique que les CFF arrivent à un système beaucoup plus simple, soit l'abonne- ment juniors qui n'a, comme critère, que l'âge. Naturelle- ment, il y a des laissés pour compte. Or, on ne peut pas vouloir que les CFF soient conduits autant que possible comme une entreprise, qu'ils rationalisent leur procédure et leurs démarches et, en même temps, refuser qu'ils le fas- sent, le cas échéant.
Par conséquent, il faut maintenant accepter le nouveau système et admettre que, pour les cas de rigueur, c'est-à- dire des étudiants âgés de plus de 25 ans qui se trouveraient
dans une situation financière modeste et qui devraient par- courir un long trajet pour se rendre à leurs cours, le système devrait rester ouvert.
Comme l'a dit le président de la commission, la Conférence des directeurs de l'instruction publique a confirmé que l'indemnisation des trajets faisait partie du système des bourses. Par conséquent, la majorité de la commission a considéré que telle est maintenant la situation qui est ouverte aux étudiants de plus de 25 ans et qu'il ne faut pas remettre en cause la mesure de rationalisation des CFF.
C'est la raison pour laquelle elle vous recommande de transmettre la pétition au Conseil fédéral afin qu'il en prenne acte et de rejeter la proposition de la minorité ainsi que son postulat.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit 39 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 58 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.068
Junge Auslandschweizer. Ausbildung Jeunes suisses de l'étranger. Instruction
Botschaft und Gesetzentwurf vom 8. Dezember 1986 (BBI 1987 1, 117) Message et projet de loi du 8 décembre 1986 (FF 1987 1, 105) Beschluss des Ständerates vom 10. März 1987 Décision du Conseil des Etats du 10 mars 1987
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Landolt, Berichterstatter: Es mag reichlich erstaunen, dass das geltende Bundesgesetz über die Unterstützung von Schweizerschulen im Ausland nach bereits elfeinhalb Jah- ren total revidiert werden soll. Der Bundesrat bezweckt mit der totalen Gesetzesrevision auf rechtlicher Grundlage, den Kreis der Auslandschweizer, die Hilfe bei ihrer Ausbildung erhalten, stark zu erweitern. Leider sind die Voraussetzun gen und das Bedürfnis für eine eigene Schweizerschule nur an wenigen Orten vorhanden. Ueberall aber, wo diese Bun- deshilfeleistungen gewährt werden sollen und gewährt wer- den können, wird eine angemessene Eigeninitiative und Eigenleistung vorausgesetzt.
Als ausserordentlich erfreulicher Umstand darf festgehalten werden, dass sozusagen alle Schweizerschulen zu ihrem Patronatskanton enge Beziehungen geknüpft haben. Diese Entwicklung wird von der Erziehungsdirektorenkonferenz gefördert. So hat beispielsweise der Kanton Zürich allen Schweizerschulen im Ausland auf Lehrmittel aus dem kan- tonalzürcherischen Verlag 50 Prozent Rabatt offeriert. Diese enge Zusammenarbeit zwischen Patronatskantonen und Schulen fördert die Institutionalisierung der pädagogischen Beratung und die Aufsicht über die Lehrprogramme ihrer Schulen. Andererseits wird im Gesetz auch das Antrags- und Anhörungsrecht dieser Kantone verankert im Falle der Aner- kennung einer neuen Schweizerschule oder beim Entzug der Beitragsberechtigung.
Schliesslich ist auf eine andere wichtige Neuerung hinzu- weisen, den Uebergang zur pauschalen Subventionierung der Schulen. Mit einfacher und klar umschriebener Beitrags-
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1987
Anno
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II
Volume
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
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Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
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