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Pétitions et requêtes
affaires étrangères de dispenser M. Blaser de toutes les tâches qui lui incombaient avec effet immédiat. M. Blaser a été mis au bénéfice d'un congé, payé, jusqu'à l'échéance de son contrat, c'est-à-dire jusqu'au 31 août 1987.
Le Conseil fédéral a décidé de confier à M. Arthur Bill, qui était, jusqu'en 1981, chef de ce Corps et délégué du Conseil fédéral, la direction, à titre intérimaire - vous l'avez relevé, Monsieur Schoch, à titre provisoire - du Corps suisse d'aide en cas de catastrophes jusqu'à la prise de fonction de celui qui succédera à M. Blaser. Il a ajouté: «Le Conseil fédéral est convaincu que cette solution permettra au Corps suisse d'aide en cas de catastrophes de continuer à fonctionner avec l'efficacité qu'on lui connaît. Elle doit permettre de retrouver, au sein de tous les services concernés, le climat de confiance et de collaboration indispensable à un travail efficace au service des plus défavorisés, climat qui a été gravement perturbé au cours de ces derniers mois et surtout de ces dernières semaines.»
Vous avez demandé, Monsieur Schoch, s'il eût été possible de procéder autrement. Ma réponse est: oui. Si M. Blaser n'avait pas ouvert un large débat public, une véritable cam- pagne de dénigrement, en sa qualité de chef du Corps, en prenant les membres du Corps à témoin, et s'il avait accepté de se plier, non pas seulement aux directives du chef du département, mais à la décision du Conseil fédéral - la modification, du 27 août 1986, de l'ordonnance - M. Blaser aurait pu continuer à occuper ses fonctions jusqu'au 31 août 1987.
Pour l'avenir, le Conseil fédéral, comme convenu d'ailleurs avec votre Commission de gestion, a chargé les représen- tants des départements concernés d'engager «ein kleines Mitberichtsverfahren», une petite procédure de consulta- tion, et de préparer un nouveau projet pour l'organisation du Corps suisse d'aide en cas de catastrophes. Il s'agit de revenir sur la décision prise par le Conseil fédéral, le 27 août 1986, qui n'était que provisoire jusqu'au départ de M. Blaser, et de mettre en place une structure qui permette à la fois d'assurer une meilleure coordination des différents instru- ments de notre aide publique au développement et, en particulier, une meilleure coordination entre l'aide humani- taire, le Corps suisse d'aide en cas de catastrophes et notre coopération au développement, c'est-à-dire notre aide financière et notre coopération technique. Le Conseil fédé- ral prévoit d'intégrer à nouveau le Corps suisse d'aide en cas de catastrophes à la DDA, comme le préconisait votre Com- mission de gestion, tout en donnant au chef du Corps toute la liberté et l'autonomie nécessaires, en lui laissant notam- ment, comme jusqu'ici, la compétence d'engager, en cas d'urgence, des dépenses jusqu'à un million de francs cha- que fois qu'une catastrophe soudaine nécessite l'interven- tion du Corps. Je dois dire que cette compétence d'engager des dépenses jusqu'à un million de francs, en cas d'inter- vention d'urgence, est une compétence qui a déjà été accor- dée par l'annexe 2 de l'ordonnance du 12 décembre 1977, et cela de façon absolument claire. Il y a par conséquent dix ans déjà que cette compétence financière a été fixée à un million; elle a ensuite été confirmée dans l'ordonnance modifiée du 27 août 1986. C'était donc une compétence que le chef du Corps ne pouvait pas ignorer.
Präsident: Ich frage Herrn Schoch an, ob er von der Antwort des Bundesrates befriedigt ist.
Schoch: Ich habe drei Fragen unterbreitet und stelle fest, dass diese Fragen unterschiedlich ausgiebig und unter- schiedlich umfassend beantwortet worden sind. Ich bin von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt, was den Pro- blemkreis 1 anbelangt, nämlich die Informationspolitik. Dazu ist effektiv nichts gesagt worden, wenn auch heute die Orientierung des Parlamentes und damit der Oeffentlichkeit über die Gründe der sofortigen Suspendierung nachgeholt worden ist. Die Frage der Informationspolitik im Zeitpunkt des Ereignisses ist aber offengeblieben; diesbezüglich bin ich nicht befriedigt.
Demgegenüber bin ich mit Bezug auf die Frage 3 (Wie soll es weitergehen?) befriedigt. Die vom Bundesrat ausgeführte Konzeption entspricht dem, was ich mir meinerseits vor- stelle. Ich bin mehr oder weniger befriedigt von der Auskunft über die Frage, ob nicht ein anderes Vorgehen möglich gewesen wäre.
Im gesamten kann ich mich als teilweise befriedigt erklären.
Präsident: Ich rufe in Erinnerung, dass eine Diskussion im Rat bei Interpellationen nur dann stattfindet, wenn sie vom Rat beschlossen wird.
Affolter: Ich beantrage Debatte!
Frau Meier Josi: Ich beantrage, die Diskussion zu ver- schieben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Affolter Für den Antrag Meier Josi 15 Stimmen
8 Stimmen
Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes
86.264 Caliezi J.M., Bern. Einführung des obligatorischen Psychologieunterrichts Introduction de l'enseignement obligatoire de la psycho- logie
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Herr Caliezi begründet seine Petition u.a. damit, dass der Charakter eines Menschen durch seine frühen Beziehungen zu Eltern, Geschwistern und Umwelt geprägt werde. Um eine neue Menschengeneration zu entwickeln, die von magisch-mystischen Aengsten und von unrealistischen himmlischen Wunschvorstellungen frei sei, müssten in den Familien Grundlagen geschaffen werden. Nur so werde ein wirklichkeitsnäherer Umgang mit den vielfältigen Lebenssi- tuationen und ein umsichtiger Umgang mit den Mitmen- schen möglich. Eine genügend breite Basis für eine solche Umstrukturierung des menschlichen Denkens sei nur zu erreichen, wenn schon in der Schule psychologische Grundkenntnisse vermittelt würden. Das schrittweise Ken- nenlernen des eigenen Denkens, der Vorstellungen, Wün- sche und Aengste könnte eine Entwicklung zur selbständi- gen Persönlichkeit fördern und manche menschliche und eheliche Katastrophe vermeiden helfen. Die psychologi- schen Kurse für heiratswillige Bürger sollten diesen die meist nicht zur Kenntnis genommenen Antriebe zu Heirat und Kindszeugung bewusst machen und so dazu beitragen, dass sich daraus in der Gemeinschaft keine zerstörenden Kräfte entwickeln.
In seiner Stellungnahme zur Petition macht das Eidgenössi- sche Departement des Innern darauf aufmerksam, dass der obligatorische Schulunterricht Sache der Kantone ist. Auch der Bereich Eltern- und Erwachsenenbildung, welchem die Kurse für heiratswillige Bürger zuzuordnen sind, fällt in der Regel in die Zuständigkeit der Kantone. Der Bund kann den Kantonen in den von der Petition angeschnittenen Fragen nur unverbindliche Empfehlungen erteilen. Das Departe-
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Petitionen und Gesuche
ment verweist im übrigen auf die Anstrengungen, welche zahlreiche Kantone in den Bereichen schulische Gesund- heitserziehung und Erwachsenenbildung unternehmen. 2. Die Petitionskommission befasste sich am 28. Januar 1987 mit dieser Petition. Sie nahm sowohl von der Begrün- dung des Petenten als auch von der Stellungnahme des Eidgenössischen Departementes des Innern und vom Beschluss des Nationalrates Kenntnis. Mit dem Nationalrat ist die Kommission der Meinung, dass die Kompetenz für den obligatorischen Schulunterricht und für den Bereich der Erwachsenenbildung eindeutig bei den Kantonen liegt.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen.
Proposition de la commission La commission propose de prendre acte de la pétition sans lui donner suite
Zustimmung - Adhésion
86.265 Stössel H.U., Bern. Gewässerschutz. Bundesaufsicht Protection des eaux. Surveillance fédérale
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Mit Eingabe vom 11. Dezember 1985 an die eidgenössi- schen Räte beantragt Dr. H.U. Stossel, der Bund habe im Kanton Bern geeignete Bundesaufsichtsmittel einzusetzen zur Gewährleistung des gesetzeskonformen Vollzuges im Bereich des Gewässerschutzes. Er weist auf Mängel hin, insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Verschmutzungen des Grundwassers.
Die Petition betrifft die Bundesaufsicht beim Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Ver- unreinigung.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnis zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission propose de transmettre la pétition au Con- seil fédéral
Zustimmung - Adhésion
86.269 Muhl Arthur, Au Rückgabepfand für Batterien Pétition concernant une consigne remboursable sur les piles
Frau Meier Josi unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Der Petent weist auf Untersuchungen an der ETH Zürich hin, wonach eine Wiederverwertungstechnik für Batterien mög- lich und bald einsatzbereit sei.
umweltgerechten Entsorgung eines der Elemente zur Reduktion der Umweltbelastung durch schadstoffreiche Batterien.
Der Nationalrat hat am 19. Dezember 1986 die Petition abge- schrieben und ein Postulat folgenden Wortlautes über- wiesen:
«Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen, ob gestützt auf Artikel 32 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz ein Rückgabepfand für Batterien möglichst rasch auf Verord- nungsstufe eingeführt werden kann.»
Antrag der Kommission
Aus formellen Gründen beantragt die Kommission, die Peti- tion abzuschreiben.
Proposition de la commission La commission propose de classer la pétition pour des raisons formelles
Zustimmung - Adhésion
85.266 Amnestiebegehren für 9 in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen Demande d'amnistie concernant 9 Sud-américaines déte- nues à Hindelbank
Frau Josi Meier unterbreitet im Namen der Petitionskom- mission den folgenden schriftlichen Bericht:
Frau Gurtner begründet ihr Begehren wie folgt:
«Die obgenannten südamerikanischen Frauen sitzen in Hin- delbank, weil sie gegen das schweizerische Betäubungsmit- telgesetz verstossen haben: In Kloten abgefangen, entdeckte man bei ihnen Kokain, das sie für Drahtzieher in Südamerika an Komplizen in der Schweiz hätten ausliefern sollen. Dafür wurden sie von der Zürcher Justiz zu exempla- risch hohen Strafen verurteilt.
Frauen, wie die in Hindelbank inhaftierten Südamerikanerin- nen, spielen im internationalen Rauschgifthandel eine völlig untergeordnete Rolle. So heisst es in der authentischen, hervorragend recherchierten Insidergeschichte «Schnee- blind» von Robert Sabbag (Heyne-Verlag): «Im Drogenge- schäft bewertet man Frauen, so will es die Tradition, eigent- lich nur im Zusammenhang mit den Männern, zu denen sie gehören. Es ist typisch für die Branche, dass man Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sitzenlässt. Und es sind nicht wenige Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sie werden als »Eselinnen«, als Tragtiere für die Beförderung der Droge eingesetzt. Die Schmuggler regen sich in solchen Fällen vor allem über den Verlust der Ware auf. Frauen gibt es genü- gend, sie kosten nicht viel.»
Dass Frauen das billigte und bequemste Transportmittel im grossen Kokaingeschäft sind, hängt mit der besonderen Situation der ausgebeuteten und ausgenützten Frauen - insbesondere aus den Unterschichten - in südamerikani- schen Ländern zusammen. Wirtschaftskrise und die unge- rechten internationalen Handelsbeziehungen führen dazu, dass die meisten Familien ohne gesichertes Einkommen in sozialer Not und Armut leben müssen. Dass eine Frau alleine für die Kinder sorgen muss und kein männlicher Ernährer für die Familie da ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Zudem sind die Frauen auch in diesen Ländern auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt, was zur Folge hat, dass
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viele in die Halb- und Illegalität gezwungen werden (z. B. Drogenhandel, Prostitution).
Von diesem Hintergrund aus betrachtet, sind die von der Zürcher Justiz verhängten exemplarisch hohen Strafen völ- lig verfehlt und ausserdem wirkungslos. Motor des interna- tionalen Rauschgifthandels sind keineswegs die Frauen, sondern - von Männern dominiert - die internationale Dro- gen-Mafia, daneben Waffenhandel und Bankgeschäfte, die dabei erwiesenermassen eng zusammenarbeiten.
Die grossen Profite aus dem Drogengeschäft machen nicht diese Frauen, sondern sie müssen für wenig Geld die gros- sen Risiken auf sich nehmen. Nicht nur gesellschaftlich stehen sie auf der untersten Stufe, sondern auch im Kokain- handel - und sie zahlen dafür die höchsten Preise.
Die in Hindelbank inhaftierten südamerikanischen Frauen sind in ihrem Leben in ihren Heimatländern unterdrückt und ausgebeutet worden. Sie konnten daher für die gewinn- trächtigen illegalen Geschäfte von anderen benutzt werden und sollen jetzt dafür noch mit einer sehr hohen Gefängnis- strafe bezahlen. So werden sie von der Schweizer Justiz noch einmal benützt, und zwar zwecks Statutierung eines Exempels. In Hindelbank sitzen sie zudem unter speziell diskriminierenden Bedingungen im Gefängnis.
Eine Amnestie dieser Frauen wäre deshalb kein besonderes Geschenk unsererseits an sie, sondern die Aufhebung einer sinnlosen und ungerecht hohen Strafe, die zudem die Fal- schen trifft.»
Der Nationalrat folgte am 18. Dezember 1986 dem Antrag seiner Petitions- und Gewährleistungskommission und beschloss, auf das Amnestiegesuch mangels Zuständigkeit des Parlamentes nicht einzutreten.
Die Petitionskommission stimmt den formellen Ueberle- gungen des Erstrates zu. Demnach wäre der von der Gesuchstellerin geforderte Verzicht des Staates auf den Vollzug von rechtskräftigen Strafen gegenüber den neun inhaftierten südamerikanischen Frauen ein Akt der Begnadi- gung, der aus Gründen der Billigkeit, die in den persönli- chen und sozialen Verhältnissen der betroffenen Personen liegen, vollzogen würde. Eine Amnestie wird hingegen aus Gründen der politischen Zweckmässigkeit gegenüber einer Anzahl von Personen ausgesprochen, die nicht individuell bestimmt sind.
Das Begnadigungsrecht übt die Behörde des Kantons aus, dessen Behörde das Urteil gefällt hat, im vorliegenden Fall also die Begnadigungsbehörde des Kantons Zürich (vgl. Art. 31 Ziff. 8 und Art. 56 der Kantonsverfassung).
Ob die von der Zürcher Justiz verhängten Strafen «exempla- risch hoch und verfehlt» sind, kann nur bei der Prüfung von entsprechenden Begnadigungsgesuchen festgestellt wer- den.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, auf das Amnestiegesuch von Frau Nationalrätin Gurtner nicht einzutreten.
Proposition de la commission La commission recommande de ne pas entrer en matière sur la demande d'amnistie déposée par Madame Gurtner, conseillère nationale
Frau Meier Josi: Im Falle der Petition Muhl, «Rückgabe- pfand für Batterien», hat der Nationalrat ein dem Petitions- anliegen entsprechendes Postulat überwiesen. Das Postulat braucht bekanntlich die Zustimmung des Zweitrates nicht. Ihre Kommission begrüsste aber im Interesse des Umwelt- schutzes dessen Ueberweisung. Diese fand in der Winter-
session statt, und deshalb beantragt Ihnen die Kommission, die Petition abzuschreiben.
Ich bitte Sie, diesem Antrag wie auch den schriftlichen Anträgen zu den übrigen drei Petitionen und zum Gesuch betreffend Aufhebung der Immunität eines Nationalrates zuzustimmen.
Zustimmung - Adhésion
Präsident: Bevor ich das Wort für die Tagesordnung und Mitteilungen Frau Huber gebe, habe ich noch eine ange- nehme Aufgabe zu erfüllen.
Morgen feiert unser Ständeratsmitglied Walter Weber sei- nen 70. Geburtstag. Ich möchte ihm hiezu im Namen des Ständerates die besten Glück- und Segenswünsche über- mitteln. (Beifall)
Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Petitionen und Gesuche Pétitions et requêtes
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.03.1987 - 09:30
Date
Data
Seite
100-102
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Pagina
Ref. No
20 015 377
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