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Motion Bührer
86.842
Motion Bührer Chemische Stoffe. Einschränkung des Gebrauchs Restriction à l'utilisation de substances nocives pour la santé et l'environnement
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
Im Bestreben, zu einer massiven Einschränkung des Gebrauchs von gesundheits- und umweltgefährdenden che- mischen Stoffen zu gelangen, das Schadenspotential allfälli- ger Katastrophen sowie die schleichende Dauervergiftung durch Chemikalien zu vermindern, wird der Bundesrat ein- geladen, die nötigen Instrumente zu schaffen, damit mittels Zielvorgaben umweltgerechtere Produkte erreicht und umweltgefährdende Produktionsweisen eingeschränkt oder schrittweise eliminiert werden können.
Texte de la motion du 19 décembre 1986
Dans le dessein de parvenir à restreindre massivement l'utili- sation de substances chimiques menaçantes pour la santé et l'environnement, ainsi que de réduire les dégâts qui pourraient découler de catastrophes éventuelles, comme aussi l'intoxication, insidieuse et de longue durée, par des produits chimiques, le Conseil fédéral est chargé de créer les instruments nécessaires à permettre ce qui suit: Fabri- quer des produites dont l'environnement puisse s'accom- moder mieux - et cela au moyen de taxes d'incitation spécifiques - également limiter ou éliminer pas à pas des modes de production dommageables pour le milieu am- biant.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Meylan, Piller, Weber (4)
Frau Bührer: Die Chemiekatastrophe von Schweizerhalle hat uns alle erschreckt, entsetzt und in grosse Ratlosigkeit versetzt. Erste Reaktionen zielten vor allem auf die Verhin- derung von Katastrophen und auf Vorkehren, allfällige Ereignisse im Griff zu behalten, unter Kontrolle zu halten. Wir haben heute morgen Beispiele dafür gehört.
Es liegt aber auf der Hand, dass die Gefährdung nicht nur im Katastrophenfall besteht, sondern dass durch den Gebrauch umweltschädlicher Stoffe auch eine schleichende Dauerver- giftung durch Chemikalien stattfindet. Luft, Wasser und Boden werden belastet, und die Umweltschäden sind meist nicht kurzfristig reversibel. Wenn wir den Dingen auf den Grund gehen, die Uebel an der Wurzel anpacken wollen, das heisst, die Belastung an der Quelle vermindern und verhin- dern wollen, gibt es nur eine Lösung: Wir müssen den Gebrauch von gesundheits- und umweltgefährdenden Stof- fen einschränken und - wo nötig - schrittweise eliminieren. Damit - und nur damit - erreichen wir sowohl eine Minde- rung des Schadenpotentials bei einer allfälligen Katastrophe als auch einen sukzessiven Rückgang der Dauerbelastung durch Chemikalien. Wie lässt sich das erreichen?
Das Schlüsselwort in meiner Motion heisst «Zielvorgaben». Entsprechend der Gefährlichkeit und Schädlichkeit eines Stoffes soll dessen Verwendung sukzessive eingeschränkt und wenn nötig ganz eliminiert werden. Es ist selbstver- ständlich, dass die Ziele nur im Dialog mit Industrie und Gewerbe festgesetzt werden können. Den betrieblichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ist mit der Ansetzung der Fristen Rechnung zu tragen. Von zentraler Wichtigkeit ist, dass mit solchen Zielvorgaben innovative Prozesse in Gang gesetzt werden, die zum Beispiel zur Schliessung der Stoff- kreisläufe - damit wird die Abgabe der belastenden Stoffe an die Umwelt verhindert - oder zur Aenderung von Produk-
tionsverfahren und damit zur Substitution von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche führen. Bestimmte Ver- fahren bzw. bestimmte Stoffe müssen, obwohl schädlich, dringend verwendet werden. Um die Emissionen dieser Stoffe auf ein tragbares Mass zu reduzieren, wird die Verfüg- barkeit begrenzt. Der Gebrauch wird plafoniert. Diese Stoffe werden somit nur noch dort eingesetzt, wo absolut nicht darauf verzichtet werden kann.
Die Idee, mittels Zielvorgaben zu unweltgerechten Produk- ten und weniger gefährdenden Produktionsweisen zu gelan- gen, ist weder neu noch revolutionär. Es gibt im In- und Ausland Beispiele dafür, dass dieser Weg erfolgreich beschritten wurde. Ich erwähne als erstes Beispiel einen Fall aus den Vereinigten Staaten: Die Katalysatortechnik wurde dort unter dem Zwang der fortschrittlichen Abgasvorschrif- ten Kaliforniens entwickelt. Diese Vorschriften verlangten einen schrittweisen Abbau des Kohlenwasserstoffe, des Kohlenmonoxids und der Stickoxide in den Abgasen um 90 Prozent gegenüber den Modellen von 1970. Ein «unmög- lich» hohes Ziel wurde gesteckt und dank unbeirrtem Fest- halten daran auch erreicht.
Ein weiteres Beispiel aus dem Inland ist die Eliminierung der Phosphate aus den Waschmitteln. Dieses Beispiel wurde mit Erfolg durchexerziert. Durch die Begrenzung des Ersatzstof- fes für das Phosphat, des NTA, in den Waschmitteln, kann die Belastung des Wassers durch diesen Stoff in Grenzen gehalten werden. Dadurch wird verhindert, dass der Teufel mit dem Beelzebub ausgetrieben wird.
Ein weiteres Beispiel: In der Stoffverordnung wurde für Cadmium derselbe richtige Weg beschritten.
Es bleibt noch viel zu tun. Beispielsweise stellt die verbrei- tete Verwendung von chlororganischen Verbindungen ein Problem dar, das rasch angegangen werden sollte. Diese Stoffe verdampfen und finden sich dann in Spuren im menschlichen Körper, in den Lebensmitteln, im Wasser und selbstverständlich in der Luft. Der Gebrauch von chlororga- nischen Verbindungen muss massiv eingeschränkt werden, vor allem auch deren Austritt in die Atmosphäre. Der Lösungsmittelanteil in Farben und Lacken muss reduziert werden.
Ich möchte mit meinem Vorstoss den Bundesrat einladen, auf dem skizzierten Weg konsequent voranzuschreiten. Nur wenn Ziele gesteckt sind, müssen Wege gesucht werden. Wir erleben in der Diskussion um das Luftreinhaltekonzept, wie wichtig es ist, Ziele abzustecken. Dank der Zielsetzung, die Luftbelastung auf den Stand der fünfziger Jahre zu senken, ist eine Diskussion der zu wählenden Massnahmen überhaupt erst möglich. Wir brauchen nicht nur bei der Luft, sondern im ganzen Umweltbereich eine kohärente Strate- gie, die die Verwendung umweltgefährdender Stoffe konse- quent soweit wie möglich reduziert.
Zum Schluss ein Beispiel aus meinem Kanton, wie mit einer Zielvorgabe sogar auf freiwilliger Basis, ohne gesetzliche Grundlage, ein Gefahrenpotential eliminiert werden konnte: In einer chemischen Fabrik in Schaffhausen, wenige hun- dert Meter vom Kantonsspital entfernt, lagerten einige Ton- nen Phosgen - ein unerträglicher Gedanke. Die Intervention unserer Sanitätsdirektion veranlasste die Firma - lange vor der Chemiekatastrophe bei Sandoz -, eine andere Produk- tionsweise, die ohne Phosgen auskommt, zu entwickeln und anzuwenden. Ich vermeide das Schlagwort der «sanften Chemie». Chemische Reaktionen sind nicht sanft. Was wir brauchen, ist eine intelligente Chemie. Darauf hin muss auch der Bundesrat wirken. Er sollte den Mut haben, den Erfindergeist, an dem es uns ja nie gefehlt hat, herauszufor- dern.
Ich bitte Sie, meinen Vorstoss zu überweisen.
Bundesrat Cotti: Die Ideen, die dem Vorstoss zugrunde liegen, besonders auch das Anliegen, welches den ganzen Vorstoss kennzeichnet, sind ja nur zu begrüssen. Aus den gleichen Gründen aber, die ich schon vorher erwähnt habe - alle diese Fragen stehen zur Zeit, Herr Jagmetti hat meine Antwort genau erfasst, in Ueberprüfung, es gibt ein Bündel von Ideen und Massnahmen, aus dem dann konkrete Mass-
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E 11 mars 1987
nahmen herauszuschälen sind, für die wir aber noch eine gewisse Zeit brauchen werden -, muss ich im Namen des Bundesrats zum gleichen Schluss kommen, zu dem ich bereits bei der Motion von Herrn Belser gekommen bin, d. h. der Bundesrat wäre bereit, die Motion in Form eines Postu- lats anzunehmen. Sie würden so oder so, das muss ich sagen, in den Rahmen der heutigen Ueberprüfung eingebet- tet werden.
Präsident: Ich frage Frau Bührer an, ob sie mit der Umwand- lung in ein Postulat einverstanden ist.
Frau Bührer: Ich danke für die Antwort des Bundesrates. Ich bin mit der Umwandlung einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schluss der Sitzung um 11.30 Uhr La séance est levée à 11 h 30
Siebente Sitzung - Septième séance
Mittwoch, 11. März 1987, Vormittag Mercredi 11 mars 1987, matin
9.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
86.015
Politische Planung. Mitwirkung des Parlamentes Planification politique. Participation du Parlement
Bericht des Bundesrates vom 10. März 1986 (BBI II, 1) Rapport du Conseil fédéral du 10 mars 1986 (FF II,1)
Antrag der Kommission Mehrheit Kenntnisnahme vom Bericht Minderheit (Binder) Kenntnisnahme vom Bericht und Ueberweisung der Motion
Proposition de la commission Majorité Prendre acte du rapport Minorité
(Binder)
Prendre acte du rapport et transmettre la motion
Motion der Kommissionsminderheit (Binder) Politische Planung. Mitwirkung des Parlamentes
Wortlaut der Motion vom 9. März 1987
Der National- und der Ständerat sollen zu den Planungsbe- richten des Bundesrates, insbesondere zu den Regierungs- richtlinien und zum Legislaturfinanzplan, mit einer parla- mentarischen Planungserklärung Stellung nehmen können (vgl. Variante «Parlamentarische Planungserklärung» in Zif- fer 423 und 633 des Berichtes des Bundesrates).
Der Bundesrat wird daher eingeladen, der Bundesversamm- lung die notwendigen Aenderungen des Geschäftsverkehrs- gesetzes vorzuschlagen.
Motion de la minorité de la commission (Binder) Planification politique. Participation du Parlement
Texte de la motion du 9 mars 1987
Le Conseil national et le Conseil des Etats devraient, dans une déclaration sur la planification, pouvoir prendre posi- tion sur les rapports du Conseil fédéral touchant la planifica- tion notamment les Grandes lignes de la politique gouverne- mentale et le Plan financier de la législature (cf. variante «déclaration du Parlement sur la planification» dans le rap- port du Conseil fédéral, chiffres 423 et 633). Le Conseil fédéral est invité à proposer à l'Assemblée fédé- rale les révisions nécessaires de la loi sur les rapports entre les conseils.
Muheim, Berichterstatter: Ich möchte den Versuch wagen, eine Einführung in die Problematik der politischen Planung zu geben. Ich setze dabei die Kenntnis der Botschaft des Bundesrats voraus. Ich möchte Ihnen die Kommissionsbera-
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In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.842
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
85-86
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Pagina
Ref. No
20 015 373
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