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figurent dans le message et qui indiquent qu'une majorité de jeunes étudiants du tiers monde rentrent chez eux. Un autre aspect est celui du rapport coûts/bénéfices de cette opération. M. Matossi a déjà dit que les coûts sont relative- ment modestes. Cette opération au coût modeste nous apporte tout de même, du point de vue des bénéfices, des résultats qui méritent d'être notés.
C'est la raison pour laquelle j'arrive au deuxième aspect, aux petites modifications qui sont introduites dans le projet par rapport à la situation actuelle. Nous entendons vous propo- ser au moins trois modifications d'ordre organisationnel. La première concerne la transformation de l'arrêté fédéral en une loi fédérale. Après vingt-cinq ans d'expérience positive, il faut fixer ce système qui a fait ses preuves dans une loi fédérale de caractère durable. La deuxième proposition du Conseil fédéral a pour but d'accorder à la Commission fédérale des bourses la compétence d'attribuer des bourses. C'est, à mon avis, une chose tout à fait faisable, qui ne peut porter atteinte à la situation actuelle; en effet, on me dit - je n'ai pas encore eu l'occasion de signer des actes de ce genre - que le chef du département ne fait au fond que recueillir et transmettre les propositions faites par la Com- mission des bourses. Mais si la commission préfère laisser cette compétence au Département de l'intérieur, nous serons tout à fait d'accord de continuer comme par le passé. Cela signifie simplement que nous reprendrons les proposi- tions de la commission et que nous apposerons quelques signatures supplémentaires.
Troisième aspect, la nouvelle réglementation applicable aux cours préparatoires de langue de Fribourg. C'est à mon avis un progrès évident, qu'il faut saluer. Il est réjouissant de voir que les cantons se sont déclarés prêts à prendre en charge 30 pour cent des frais non couverts par les taxes de cours. La participation financière des cantons nous paraît tout à fait raisonnable. Nous sommes heureux de constater que les cantons entendent assumer à cet égard également leurs responsabilités.
Je vous prie donc d'accepter la proposition qui vous est faite et de contribuer à la continuation d'une action qui a fait ses preuves et qui mérite notre appui.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 bis 6 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 à 6 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 7 Antrag der Kommission Streichen Proposition de la commission Biffer
Matossi, Berichterstatter: Bei diesem Artikel 7 haben Sie die Anträge der Kommission vor sich. Hier ist ein Fehler unter- laufen. Es sollte nicht heissen «Artikel 7 streichen», sondern «Artikel 7 ersetzen durch den bisherigen Artikel 5».
Die Begründung ist einfach: Unsere Kommission war der Ansicht - Herr Bundesrat Cotti hat kürzlich davon gespro- chen -, es solle davon abgesehen werden, diese Stipendien- kommission zu einer Behördenkommission aufzuwerten und ihr auch entsprechende Entscheidungsfunktionen zu übertragen. Die dafür in der Botschaft angeführte Begrün- dung hat die Kommission nicht überzeugt; wir sind deshalb der Ansicht, dass wir diesen Artikel 7 streichen und an seine Stelle den bisherigen Artikel 5 einfügen müssen. Dieser Arti-
kel lautet: «Das Eidgenössische Departement des Innern gewährt die Stipendien; Hochschulstipendien gewährt es auf Antrag der Eidgenössischen Stipendienkommission.»
Angenommen - Adopté
Art. 8 Antrag der Kommission Abs. 1 und 2 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Abs. 3 Streichen
Art. 8 Proposition de la commission Al. 1 et 2 Adhérer au projet du Conseil fédéral Al. 3 Biffer
Matossi, Berichterstatter: Bei Artikel 8 kann Absatz 3, in dem die Geschäftsordnung der Kommissionsarbeit umschrieben wird, ersatzlos gestrichen werden. Das hängt mit unserer Aenderung bei Artikel 7 zusammen.
Angenommen - Adopté
Art. 9, 10 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Ad 85.233
Motion des Nationalrates (Kommission für Wissenschaft und Forschung) Stipendien. Aenderung des Bundesgesetzes Motion du Conseil national (Commission de la science et de la recherche) Bourses d'étude. Révision de la loi
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Revision des geltenden Bundesgesetzes vom 19. März 1965 über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendun- gen der Kantone für Stipendien vorzulegen. Die Revision soll insbesondere vorsehen:
Die Leistungen von Bund und Kantonen sind so zu bemessen und der Verteilschlüssel ist so festzulegen, dass es möglich ist, angemessene Stipendien auszurichten.
Die heutigen Unterschiede der Stipendienleistungen sind möglichst auszugleichen durch entsprechende Ausgestal- tung der Subventionsbedingungen.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Stipendien, insbesondere der Kreis der Empfänger, die Stipendienbe-
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Motion des Nationalrates
rechtigung und der stipendienrechtliche Wohnsitz sind ein- heitlich zu regeln.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de préparer, à l'intention des Chambres fédérales, une révision de la loi fédérale du 19 mars 1985 sur l'allocation de subventions pour les dépenses des cantons en faveur de bourses d'études. Cette révision devra notamment porter sur les points suivants:
Les prestations de la Confédération et des cantons et les clés de répartition seront fixées de manière à permettre d'allouer des bourses d'études convenables.
Les différences actuelles en matière de bourses d'études seront réduites dans toute la mesure du possible, par un aménagement approprié des conditions de subventionne- ment, s'il y a lieu.
Les conditions mises à l'octroi de bourses et en particulier le cercle des bénéficiaires, le droit à une bourse d'études ainsi que le domicile des boursiers prévu par la loi, devront être réglés de manière uniforme.
Le même système de calcul doit être appliqué à toutes les catégories d'éducation et de formation.
Matossi, Berichterstatter: Diese Motion lädt den Bundesrat ein, den Räten eine Revision des geltenden Bundesgesetzes aus dem Jahre 1965 über die Gewährung von Beiträgen an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien vorzulegen. In der Herbstsession erklärte Herr Bundesrat Egli im Natio- nalrat, dass der Bundesrat bereit sei, die Motion entgegen- zunehmen. Daraufhin wurde die Motion ohne Diskussion überwiesen. Die Kommission für Wissenschaft und For- schung behandelte dieses Geschäft am 19. Januar dieses Jahres und schlägt Ihnen mit 5 zu 3 Stimmen vor, die Motion nur in Postulatform zu überweisen. Obwohl man mit dem Ziel der Motion einverstanden war, der Bund möge seinen Einfluss geltend machen, damit die heutigen Unterschiede der Stipendiendienstleistungen der Kantone durch entspre- chende Ausgestaltung der Subventionsbedingungen mög- lichst ausgeglichen werden, sprach sich eine Mehrheit unse- rer Kommission für die Umwandlung in ein Postulat aus. In diesem Zusammenhang sei an die Volksabstimmung aus dem Jahre 1985 erinnert; es ging damals um die Neuord- nung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, mit drei Massnahmenpaketen, die die Bereiche Volksschule, Gesundheitswesen und Ausbildungswesen bzw. Stipendien- wesen betrafen. Alle drei Massnahmenpakete verlangten Verfassungsänderungen. So war es vor zwei Jahren das erste Mal, dass unsere Stimmberechtigten über das staats- politische Reformwerk der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen befinden konnten. Das Abstimmungsergeb- nis überraschte damals in zweifacher Hinsicht: Einmal waren die Ja-Anteile bei den beiden ersten, praktisch unbe- strittenen Massnahmenbereichen erstaunlich niedrig, und zum zweiten fiel die bekämpfte Stipendienvorlage mit 57 Prozent Nein-Stimmen durch. Für den Bundesrat war nach der Volksabstimmung klar, dass das aus dem Jahr 1965 stammende Bundesgesetz zu revidieren sei. Auch die Erziehungsdirektorenkonferenz wurde Ende Oktober 1985 in diesem Sinne beim Bundesrat vorstellig. In seiner Antwort an die Erziehungsdirektorenkonferenz hat das Departement des Innern seinerzeit eine rasche Inangriffnahme dieser Arbeit zugesichert.
Nun zur Stellungnahme unserer Kommission: Eine Mehrheit unserer Kommission vertrat die Ansicht, das Stipendienwe- sen sei primär eine Domäne der Kantone, und der Bund solle keinen unnötigen Druck in Richtung Vereinheitlichung der Stipendien ausüben. Die Erziehungsdirektorenkonfe- renz habe ein Arbeitspapier «Stipendienthesen» ausgearbei- tet, und die Kantone seien gewillt, ihre Anstrengungen dies- bezüglich zu verstärken. Der Bund solle erst dann aktiv werden, wenn die Anstrengungen der Kantone nicht zum Ziele führten.
Es wurden auch gewisse rechtliche Bedenken angemeldet: Einzelne Punkte der Motion, vor allem aber der Punkt 1, hielten nicht unbedingt dem Verfassungsartikel 27quater stand; ein Vorbehalt, für welchen der Bundesrat ein gewis- ses Verständnis zeigte.
Die Minderheit unserer Kommission möchte mit dem Bun- desrat die Motion überweisen. Sie weist darauf hin, dass es nicht primär um eine Stipendienvereinheitlichung, sondern vielmehr um eine gewisse Harmonisierung gehe. Ferner habe das Beispiel der Vereinheitlichung des Schuljahresbe- ginns gezeigt, dass die Kantone Mühe bekundeten, ohne Einflussnahme des Bundes freiwillige Einigungen zu erzie- len. Allein eine Motion sei geeignet, den Bereich der inter- kantonalen Stipendienharmonisierung ein wenig in Gang zu bringen.
In Abwägung dieser Pro- und Kontra-Gründe kam unsere Kommission - allerdings nur mit 5 zu 3 Stimmen - zur Einsicht, es sei die Motion in Form eines Postulates zu überweisen; und so lautet auch unser Antrag.
M. Schaffter: Je m'étonne un peu de la position prise par la Commission de la science et de la recherche. On peut la comprendre dans la mesure où elle est dictée par des considérations fédéralistes. Mais ces considérations fédéra- listes viendront sur le tapis lorsque nous examinerons les articles de la loi révisée. Pour le moment, nous en sommes à la question de principe. Or il faut bien se rappeler que le peuple et les cantons ont décidé de conserver à la Confédé- ration le droit et la charge de verser des subsides pour des bourses d'étudiants. Par conséquent, les scrupules fédéra- listes, ici, me paraissent négligeables. La motion du Conseil national répond, dans une large mesure, aux voeux émis par la Conférence des directeurs cantonaux de l'instruction publique qui demandaient que, dans ce domaine, les dispa- rités trop fortes entre les cantons disparaissent, que l'on avance vers une harmonisation des prestations, tout en sauvegardant, bien entendu, l'autonomie des cantons, qu'on établisse un système de calculs minimal qui serait appliqué par tous. Ainsi la Confédération, à l'aide de ses subsides, peut favoriser l'harmonie, donner des impulsions à cette mise sur pied d'un nouveau système et faire entrer finalement dans le droit, c'est-à-dire dans la loi, un certain nombre de dispositions formelles qui sont déjà aujourd'hui appliquées par la majorité des cantons. Il ne s'agit donc pas ici d'un bouleversement, mais il s'agit d'aller de l'avant dans un domaine où cantons et Confédération se partagent les responsabilités et dans un domaine où la nécessité d'aider les jeunes étudiants est impérieuse.
Je ne veux pas allonger mon intervention, mais ce que l'on ressent aujourd'hui c'est qu'il y a des hésitations dans ce domaine du soutien à la formation et ce n'est pas le moment, dans la situation actuelle, de s'arrêter à ces hésita- tions. C'est pourquoi, répondant en cela aux voeux du Cartel des organisations de jeunesse, des mouvements de jeunesse estudiantine, des jeunes démocrates chrétiens, des jeunes de l'Alliance des indépendants, des jeunesses socialistes, de la jeunesse radicale, qui était observatrice dans ces travaux préparatoires, de la commission de jeu- nesse de l'Union syndicale, du Cartel suisse des associa- tions de jeunesse, je vous demande de suivre le Conseil national. Ce dernier a écouté les voeux de ces jeunes gens et je ne lui ferai jamais l'injure de croire que c'est pour des motifs électoralistes. Dans le domaine qui nous occupe, c'est un devoir de travailler sérieusement. C'est pourquoi je vous engage à suivre le Conseil national et à maintenir au texte sa valeur de motion.
Frau Bührer: Ich messe dieser Motion eine zu grosse Wich- tigkeit zu, als dass ich sie oppositionslos in ein Postulat umwandeln liesse. Das Stipendienwesen ist im wesentlichen Sache der Kantone, das ist unbestritten. Aber eben nicht nur. Die Volksabstimmung von 1985 hat signalisiert, dass der Bund weiterhin eine aktive Rolle spielen soll. Gesamt- schweizerisch betrachtet steht es heute nicht zum besten im Stipendienwesen. Die Leistungen sind zurückgegangen.
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Trotz Zunahme der in Ausbildung stehenden Personen blieb die Gesamtzahl der Bezüger konstant, und die Stipendien- beiträge haben unter Berücksichtigung der Teuerung sogar real abgenommen. Die Lebenshaltungskosten sind von 1980 bis 1985 um 24 Prozent gestiegen; die Summe der ausbe- zahlten Ausbildungsbeiträge ist hingegen über diese Jahre praktisch gleichgeblieben. Damit ist klar, dass den neuen Gegebenheiten nicht Rechnung getragen wurde.
Welches sind diese neuen Gegebenheiten? Die Situation hat sich insofern geändert, als für viele Arbeitnehmer je länger desto eher eine Zweit- oder sogar Drittausbildung notwen- dig wäre. Vom Arbeitnehmer wird Mobilität gefordert. Er soll flexibel sein und dem Strukturwandel in der Wirtschaft Rechnung tragen können. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass stets wachsende Anteile der gesamten Stipendiensumme an Auszubildende in Berufslehren, Anleh- ren und weiteren Schulen der nachobligatorischen Ausbil- dung ausgerichtet werden. Es sind nicht nur die Hochschul- stipendien, die in Frage stehen.
Ferner - auch das ist eine neue Situation - sind die Arbeits- möglichkeiten für in Ausbildung stehende Leute drastisch zurückgegangen. Es ist heute sehr viel schwieriger, sich die Ausbildung selber zu finanzieren oder doch teilweise mitzu- finanzieren. Wäre diesen Veränderungen Rechnung getra- gen worden, hätten die Leistungen im Stipendienwesen zu- und nicht abgenommen. Ueberdies bestehen zwischen der Stipendiensituation der einzelnen Kantone ganz erhebliche Unterschiede. Besser wäre wohl, von stossenden Ungerech- tigkeiten zu sprechen. «Der Beobachter» titelte unlängst einen Artikel «Wer Stipendien bezieht, braucht nicht zu essen», und an manchen Orten ist das leider keine Ueber- treibung. Eine Harmonisierung wäre dringend geboten. Es ist nicht einzusehen, warum ein Ausbildungswilliger bei gleicher Ausgangslage je nach Kanton eine derart krass unterschiedliche Behandlung erfährt. Die Stipendien sollten in der ganzen Schweiz nach demselben Modell berechnet werden. Das heisst noch lange nicht, dass sie vereinheitlicht würden. Beispielsweise sollten Altersbegrenzungen überall fallengelassen werden.
Altersbegrenzungen widersprechen der Notwendigkeit von Umschulungen. Auch sollten Eltern keine unzumutbaren Opfer abverlangt werden. Unterschiedliche Behandlung heisst nichts anderes, als dass manchenorts Begabungen brachliegen, dass wünschenswerte Umschulungen nicht stattfinden, dass Ausbildungswünsche von Menschen jeden Alters aus finanziellen Gründen abgewürgt werden. Können wir uns das leisten? Ein guter Ausbildungsstand ist und bleibt unser wertvollstes Kapital, und dieses Kapital trägt Zinsen für die Volkswirtschaft - also für die Allgemeinheit - und für den einzelnen, der in den Genuss der Ausbildung kommt. Welch ein Gewinn an Lebensfreude und Lebens- qualität, an körperlicher und geistiger Gesundheit, wenn man im richtigen Beruf etwas leisten und Befriedigung finden darf! Knauserigkeit ist nicht nur gegenüber den weni- ger Begüterten ungerecht, sie ist auch kurzsichtig. Was hier versäumt wird, hat langdauernde Wirkung und kann kurzfri- stig nicht nachgeholt werden. Wir sollten nicht erst durch Schaden klug werden. Die langfristigen Wirkungen sind zu gefährlich. Vielmehr sollte rasch Abhilfe geschaffen und die Situation im Rahmen der verfassungsmässigen Möglichkei- ten - ich betone das - verbessert werden.
Die Motion des Nationalrates gibt den Auftrag dazu. Die beantragte Umwandlung in ein Postulat wird der prekären Lage nicht gerecht. Wir setzen damit ein falsches Signal. Der Föderalismus kommt durch die verfassungsmässigen Gren- zen sowieso zu seinem Recht. Es erübrigt sich, zusätzlich die Bremse zu ziehen und den Vorarbeiten zu einer neuen Stipendienregelung den Wind aus den Segeln zu nehmen. Mit der Zustimmung zur Motion wäre ein Zeichen dafür gesetzt, dass die Probleme erkannt und ernstgenommen werden, und es wäre eine Geste des guten Willens, vor allem den Jungen gegenüber.
Ich bitte Sie, zumal der Bundesrat bereit ist, die Motion anzunehmen, den Vorstoss in Motionsform zu überweisen.
Jagmetti: Meinerseits möchte ich Ihnen empfehlen, dem Antrag von Herrn Schaffter zu folgen, auch wenn ich das mit etwas anderer Begründung tun möchte als Frau Bührer. Ganz leicht fällt mir die Zustimmung zum Motionstext nicht, und zwar wegen Ziffer 1. Ich erinnere Sie an den Wortlaut: «Die Leistungen von Bund und Kantonen sind so zu bemes- sen, der Verteilschlüssel so festzulegen, dass es möglich ist, angemessene Stipendien auszurichten.» Das tönt nach eid- genössischer Regelung des ganzen Stipendienwesens. Dabei müssen wir uns im klaren sein, dass Artikel 27quater der Bundesverfassung dem Bund keine Gesetzgebungsbe- fugnis über das Stipendienwesen allgemein gibt, sondern nur die Förderungsmöglichkeit, also die Beitragsleistung. Bundesrechtliche Anordnungen über die Einheit der Stipen- dien müssen sich somit auf Beitragsbedingungen konzen- trieren.
Man könnte daraus die Folgerung ziehen, es sei etwas problematisch, diese Motion als solche zu überweisen. Indessen ist ja eine Motion kein Gesetz, und ich wäre nicht so streng in der Auslegung eines Motionstextes, wie ich es bei der Handhabung eines Gesetzes wäre. Wir erteilen dem Bundesrat den Auftrag, einen entsprechenden Erlass auszu- arbeiten. Wenn wir hier betonen, dass wir bestimmte Gren- zen sehen, dann ist mit dem auch gesagt, in welchem Rahmen wir den Auftrag an den Bundesrat sehen.
In der Sache selbst geht es meines Erachtens um die Chan- cengleichheit. Wir möchten nicht, dass die Herkunft aus einer bestimmten Landesgegend den künftigen Studenten in seiner Berufs- oder Studienwahl einschränkt, sondern dass junge Menschen aus allen Teilen des Landes gleiche Chancen haben im Zugang zur Ausbildung.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen empfehlen, den Text als Motion zu überweisen, wohlwissend, dass wir damit kein umfassendes schweizerisches Stipendiengesetz postu- lieren.
Schmid: Ich empfehle Ihnen, der Kommissionsmehrheit zu folgen und diese Motion als Postulat zu überweisen, und zwar aus folgenden Gründen:
Zunächst: Der Inhalt dieser Motion ist, wie Herr Kollege Jagmetti gerade ausgeführt hat, verfassungsmässig zumin- dest nicht über alle Zweifel erhaben. Artikel 27quater der Bundesverfassung gibt dem Bund in Absatz 1 die Kompe- tenz, den Kantonen Beiträge zu gewähren an ihre Aufwen- dungen für Stipendien und andere Ausbildungsbeihilfen. Er gibt dem Bund aber keineswegs die Kompetenz, die Stipen- diengewährung in der Schweiz so einheitlich zu regeln, dass alle Kantone das Gleiche gleich regeln müssen. Wenn der Bund eine gleichartige Lösung will, so ist er auf Absatz 2 von Artikel 27quater Bundesverfassung verwiesen, die ihm die Kompetenz gibt, in Ergänzung kantonaler Regelung selber Massnahmen zu ergreifen oder zu unterstützen, die eine Förderung der Ausbildung durch Stipendien oder andere Ausbildungsbeihilfen bezwecken. Wenn also der Bund eine einheitliche, die ganze Schweiz bedeckende Regelung will, habe ich die Auffassung, sei Artikel 27quater Absatz 2 massgebend und nicht Artikel 27quater Absatz 1. Das heisst dann aber: Der Bund darf den Kantonen keine Vorschriften, auch nicht im Sinn von Subventionsbedingun- gen machen, wonach sie bestimmte Leistungen zu erbrin- gen hätten, sondern er hat dann eben in Ergänzung eigene Zusatzleistungen zu erbringen. Insoweit sind die Ziffern 1 und 2 dieser Motion für mich nicht akzeptabel. Sind aber diese beiden Punkte der Motion für mich nicht akzeptabel, so ist für mich an sich bereits die ganze Motion gestorben. Aber es gibt auch politische Gründe, die dagegen sprechen, die Motion als solche zu überweisen. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass - der Herr Kommissionspräsident hat bereits davon gesprochen - im Jahre 1985 über die Kantona- lisierung der Stipendien eine Abstimmung veranstaltet wurde. Wir haben dort ein äusserst perplexes, ein sich widersprechendes Ergebnis; die Verfassungsbestimmung ist bei dieser Abstimmung abgelehnt worden. Das war einer- seits als Volksentscheid zu interpretieren, dass die Bundes- verantwortung in finanzieller Hinsicht nicht abgeschafft wer-
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den sollte, der Bund also weiterhin finanziell am Ball bleiben soll in Sachen Stipendien. Im gleichen Zug aber ist dann andererseits das sogenannte Harmonisierungsgesetz gegenstandslos geworden. Das wäre ein Bundesgesetz gewesen, das den Kantonen die gleichen Beiträge vorge- schrieben hätte; es hätte materielle und formelle Harmoni- sierungen gebracht. Dieses Ziel wird mit dieser Motion wie- der anvisiert. Das wollte man aber offensichtlich auch nicht. Bei dieser perplexen Situation weiss der Bundesrat zweifel- los nicht recht, was er tun soll. Das begreife ich auch. Aber wenn man in dubio steht, dann würde ich doch sagen: im Zweifel für den Föderalismus. Ich möchte Sie daran erin- nern, dass Herr Bundesrat Egli auf diesem Stuhl da vorn ein feierliches Versprechen abgegeben hat, als es in diesem Rat darum ging, ob wir den Kantonen einen einheitlichen Schul- beginn aufzwingen wollen oder nicht. Herr Bunderat Egli war damals der Auffassung, dass wir das nun tun müssten, aber er erkläre feierlich, das sei das letzte Engagement der Eidgenossenschaft gegenüber der kantonalen Schulhoheit. Herr Präsident Matossi, wenn Sie die Meinung der Minder- heit referieren, dann darf ich als Koreferent sozusagen noch beifügen: Wenn der Bund schon seinerzeit eingegriffen hat, um eine Vereinheitlichung des Schulbeginns zu bewerkstel- ligen, dann nur unter dem Vorbehalt, den Herr Bundesrat Egli gemacht hat: «Das ist das einzige Mal, dass wir den Kantonen in dieser Hinsicht dreinreden.»
Es kommt ein finanzieller Aspekt hinzu, der vielleicht die Herren Kollegen aus dem ehrsamen Stande Jura anspricht: Es ist eine schlichte Illusion zu glauben, mit dieser Motion könne man armen Kantonen weiterhelfen und den Studen- ten aus ärmeren Kantonen einen besseren Zugang zu den Universitäten schaffen. Die finanziellen Verhältnisse der Sti- pendiensubventionierung durch den Bund sind bereits der- art hervorragend - ich danke dafür, Herr Bundesrat -, dass die armen Kantone heute bis zu 60 Prozent ihrer Aufwen- dungen für Stipendien- und Studienbeiträge subventioniert erhalten. Es wird doch niemand in diesem Rat jemals glau- ben, dass die finanzschwachen Kantone noch einen Fünfer unter diesem Titel mehr erhalten werden. Wir haben 60 Pro- zent, und ich glaube, das ist etwas ganz Schönes.
Mit anderen Worten: Es hängt, wenn schon Unterschiede in der Stipendiengewährung durch die Kantone vorhanden sind, nicht von den Einflussmöglichkeiten des Bundes in finanzieller Hinsicht ab, sondern vom Willen der kantonalen Gesetzgeber, der Grossen Räte usw. Mit finanziellen Anrei- zen hat der Bund bis heute sehr viel getan; er kann nicht mehr tun. Die Motion rennt hier offene Türen ein.
Weil die Erziehungsdirektorenkonferenz mit ihren zehn Har- monisierungspunkten bereits auf gutem Wege ist, glaube ich, dass die ganze Angelegenheit keiner grundsätzlichen Anreize bedarf, um weiter vorangebracht zu werden. Die Motion sollte aus föderalistischen Gründen nicht weiter verfolgt werden, weil sie verfassungsrechtlich erst noch einigermassen zweifelhaft ist. Wenn wir diese Motion als Postulat überweisen, haben wir der Sache einen guten Dienst erwiesen. ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
M. Flückiger: Je crois utile, à ce stade de la discussion, de rappeler deux notions. Tout d'abord, la motion dont nous traitons aujourd'hui - le président de la commission et M. Schaffter l'ont déjà dit - correspond aux voeux exprimés en novembre 1986, lors du Forum sur les bourses d'études organisé à Fribourg par la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique. D'autre part, le pro- blème numéro un en matière de bourses en Suisse, ce sont les disparités intercantonales. Un modèle de calcul des prestations minimales a été élaboré par une commission de la Conférence suisse des directeurs cantonaux de l'instruc- tion publique. Il serait bon que par une incitation financière, la Confédération facilite le processus d'harmonisation, tout en respectant la souveraineté cantonale. On pourrait par exemple imaginer un supplément ou une réduction des subventions allouées aux cantons, selon que leurs presta- tions correspondent ou non aux prestations minimales cal- culées selon un modèle admis à la fois par la Conférence
suisse des directeurs cantonaux de l'instruction publique et par la Confédération. Un tel mode de faire donnerait indé- niablement un coup de fouet à l'harmonisation intercanto- nale matérielle. Par ailleurs, comme le demande la motion, il y a lieu de renforcer l'harmonisation intercantonale formelle en introduisant dans la loi certaines dispositions cadres qui sont admises et pratiquées par la grande majorité des can- tons.
Permettez-moi enfin de profiter de l'occasion pour deman- der au Conseil fédéral d'adapter rapidement les dispositions de l'ordonnance d'exécution de la loi sur l'allocation de subventions pour les dépenses des cantons en faveur des bourses d'études ainsi que les directives y relatives. Les limites supérieures fixées à 7200 francs pour une personne mineure et à 9000 francs pour une personne majeure n'ont plus été adaptées depuis de très nombreuses années et doivent impérativement être réajustées. Par ailleurs, une simplification des directives réglant les cas d'exception - et je n'entrerai évidemment pas dans le détail - permettrait de réduire les tâches administratives des cantons et de la Confédération.
En conclusion, je me permets de défendre avec insistance le principe de la motion plutôt que celui de la transformation en postulat.
Mme Bauer: Je soutiens la motion du Conseil national et je vous engage à voter en faveur de la proposition de la minorité de notre commission.
Il existe en effet en matière de bourses des disparités si énormes d'un canton à l'autre qu'à plusieurs reprises déjà des tentatives ont été faites pour les atténuer. Toutefois, chaque canton ayant sa législation propre, l'harmonisation souhaitée se heurte à des obstacles tels qu'il n'a pas été possible aujourd'hui encore de réduire sensiblement les différences. Lors de la votation fédérale du 10 mars 1985, comme cela a été rappelé par plusieurs de nos collègues, le peuple et les cantons ont clairement manifesté leur volonté de maintenir les subsides accordés par la Confédération aux cantons dans le domaine de la formation. En les versant, la Confédération peut donc aujourd'hui énoncer des condi- tions cadres afin d'assurer aux jeunes issus des différentes régions du pays, qui connaissent une prospérité fort varia- ble, un droit à la formation équitable.
Si nous examinons le recueil statistique de l'Office fédéral de la statistique (Berne 1985) on ne peut manquer d'être frappé en effet par des disparités véritablement choquantes. Qu'on en juge plutôt: entre 1973 et 1984, le nombre des boursiers universitaires, chose étonnante, est resté pratique- ment le même, il n'a augmenté que de 2 pour cent pendant ces onze ans, alors que le nombre global des étudiants domiciliés en Suisse au moment de l'obtention du certificat d'accès aux hautes études augmentait lui de 53,3 pour cent. Par conséquent, 2 pour cent de boursiers supplémentaires face à une augmentation d'étudiants de 53,3 pour cent. Cela signifie clairement qu'au niveau universitaire le taux des boursiers a considérablement baissé.
Autre statistique éloquente: entre 1973 et 1983, si l'on tient compte du renchérissement intervenu au cours de ces dix années, le pouvoir d'achat des bourses a fortement diminué. On l'évalue à 16 pour cent de moins qu'en 1973 et cela malgré le fait qu'en 1973 un étudiant sur trois touchait une bourse, alors qu'en 1983 on n'en comptait plus qu'un sur cinq. C'est pourquoi j'estime, avec le Conseil national, que l'harmonisation des bourses est une question de justice et de solidarité. Elle est dans l'intérêt des régions défavorisées, des cantons à faible revenu, qui ne possèdent pas les moyens de favoriser la formation professionnelle et intellec- tuelle de ceux-là mêmes de ses citoyens qui pourraient les aider à sortir de leur sous-développement. Elle va dans le sens de l'égalité des chances, d'une part entre les couches sociales et, d'autre part, entre les cantons. Elle atteste enfin du souci de la société vieillissante qui est la nôtre de favoriser la meilleure formation possible des quelques jeu- nes qui nous restent encore et de consacrer à cette forma- tion les montants nécessaires. Les associations d'étudiants,
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les associations de jeunessses nous le demandent. Elle est donc véritablement dans l'intérêt du pays tout entier. C'est pourquoi je soutiendrai la motion du Conseil national et je vous engage à faire de même.
Piller: Ich möchte doch noch kurz ein Argument bringen, das meines Erachtens für die Motion spricht.
Der Bund unterhält trotz kantonaler Schulhoheit zwei tech- nische Hochschulen. Wir wissen, dass auf dem Gebiete der Ingenieurwissenschaften die Studentenzahlen stagnieren. Wir haben zuwenig Ingenieure und bilden zuwenig Inge- nieure aus. Ich stelle fest, dass beispielsweise gerade aus meinem Kanton Freiburg viele jungen Leute gerne Inge- nieurwissenschaften studieren möchten, aber dass die Sti- pendien einfach nicht ausreichen, um nach Lausanne oder nach Zürich zu gehen. Sie wählen dann à contrecoeur eine andere Studienrichtung. Ich finde, wenn der Bund schon das Prinzip der kantonalen Schulhoheiten durchbrochen und seit langem zwei technische Hochschulen übernommen hat, sollte der gleiche Bund auch die Möglichkeiten schaf- fen, dass alle jungen Schweizerinnen und Schweizer Zugang zu diesen technischen Hochschulen haben. Dies als Chancengleichheit einerseits, aber auch für unsere Wirt- schaft, die Ingenieure dringend braucht.
Ich bin überzeugt, dass diese Motion den richtigen Weg weist. Sie zwingt die Kantone, die Anpassungen vorzuneh- men. Für mich, Herr Schmid, gilt der Satz «im Zweifel für den Föderalismus» auch, aber hier habe ich keinen Zweifel. Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.
Schmid: Gestützt auf Artikel 65 Absatz 1 des Geschäftsre- glementes verlange ich eine getrennte Abstimmung.
Bundesrat Cotti: Mein Vorgänger, Herr Egli, hat im National- rat - ich weiss nicht, Herr Schmid, ob in sehr feierlicher Art und Weise - der Motion im Namen des Bundesrates zuge- stimmt. Ich möchte hier dasselbe tun. Allerdings füge ich sofort bei - damit bei den sehr offenen Voten von vielen Mitgliedern dieses Rates keine allzu grossen Illusionen entstehen -, dass - Herr Jagmetti, Sie haben absolut recht - mit der Annahme der Motion wohl nicht gemeint ist, dass der Bundesrat - beziehungsweise das Parlament - freie Hand bekommt, nach Belieben schalten und walten und jedwelche Art der Harmonisierung herstellen zu können. Wir sind an einen sehr restriktiven Verfassungsartikel gebun- den! Daran gibt es nichts zu rütteln, wir wollen schliesslich die Verfassung respektieren.
Dabei kommt es nicht einmal so sehr darauf an, wie man die kürzliche Volksabstimmung interpretiert. Es gibt die einen, die sagen, dass das Volk damit eine weitergehende Kompe- tenzerteilung an den Bund gutgeheissen habe. Andere - ich gehöre zu ihnen - meinen eher, dass das Volk nicht eine völlige Zuteilung der Kompetenz an die Kantone gewollt habe; es habe vielmehr diese zweiteilige Kompetenz bestä- tigt, wobei aber - wie ich betonen möchte - nach Artikel 27quater BV die Hauptkompetenz bei den Kantonen liegt. Ich muss gewisse falsche Annahmen korrigieren: Wenn hier behauptet wurde, gewisse finanzschwache Kantone seien nicht in der Lage - Frau Bauer - zu tun, was für ihre Studenten nötig wäre, weil sie eben finanzschwach sind, so stimmt das absolut nicht. Wie aus den Zahlen ersichtlich, kommt es bei gleicher Finanzstärke in den Kantonen zu Unterschieden in den Stipendienerteilungen von 1 zu 3. Das ist natürlich ein Preis, der bezahlt werden muss, wenn wir den Föderalismus bejahen: Die föderalistische Lösung lässt den Kantonen die politische Freiheit, grössere oder kleinere Stipendien zu gewähren. Das gehört einfach dazu! Man kann nur bedauern - und ich möchte das öffentlich tun -, dass gewisse Kantone im Rahmen ihrer eigenen Zuständig- keit und ihrer Kompetenzen nicht weiterkommen. Dieses Bedauern darf und muss man ausdrücken. Das ändert aber nichts an der Fragwürdigkeit der Behauptung, dass die finanzschwachen Kantone nicht in der Lage wären, etwas mehr in Sachen Stipendien zu tun. Diese Idee muss man ein bisschen korrigieren, auch mit Bezug - Herr Schmid hat
absolut recht - auf das Mitmachen des Bundes. Es wurde schon erwähnt: Der Bund gewährt Beiträge an die Kantone für Stipendien im Rahmen von 20 bis 60 Prozent - de 20 à 60 pour cent, Madame Bauer! - , und zwar abhängig von der Finanzstärke der Kantone. Ich kenne wenige oder mögli- cherweise keine anderen Bereiche, wo der Bund eine so krasse Unterscheidung unter den Kantonen, je nach Finanz- stärke, macht. Das beweist doch, dass der Bund der Finanz- stärke der einzelnen Kantone voll und ganz Rechnung trägt. Ich habe Ihnen das alles gesagt, um Ihnen darzutun, dass - auch wenn ich die Motion des Nationalrates befürworte - man sich nicht der Illusion hingeben darf, dass der Bundes- rat, wenn die Motion überwiesen wird, eine Vorlage ausar- beiten wird, die eine vollkommene Harmonisierung vorsieht. Ganz im Gegenteil: Wir werden uns bewusst an die Schran- ken der Verfassung halten. Wir werden von den beschränk- ten Kompetenzen des Bundes Gebrauch machen, aber es wird rechtlich nicht sehr leicht sein, eine Harmonisierung zu fördern; viel weiter werden wir nicht kommen können.
Ich möchte noch betonen, dass auch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren die Zielsetzungen dieser Motion befürwortet, und zwar ganz im Sinne meiner eben angestellten Ueberlegungen. Es ist sicher nicht so, dass die Erziehungsdirektoren, die vorsichtig über die kantonale Autonomie wachen, diese plötzlich dem Bund auf dem Servierbrett anbieten. Aber sie meinen doch, dass der Bund im Rahmen der gültigen Gesetzgebung einen Beitrag dazu leisten könne, diese Harmonisierung etwas zu favorisieren. Ich würde also sagen, dass es wirklich eine Frage der Grenzen und der Nuancen ist; in diesem Sinne habe ich das Votum der Erziehungsdirektoren verstanden.
Deshalb kann ich Ihnen zum Schluss sagen, dass - ob Motion oder Postulat - der Bundesrat im Rahmen einer Botschaft ernsthaft versuchen wird, das Problem innerhalb der verfassungsmässigen Grenzen zu lösen.
Je vous assure, Monsieur Flückiger, que nous allons préci- ser et aussi modifier certains aspects de l'ordonnance avant la présentation du projet de loi.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Motion zuzustim- men und zugleich diese absolut gleichgewichtige Betrach- tung der Sachlage beizubehalten.
Präsident: Wir stimmen ab. Ich stelle fest, dass Minderheit und Bundesrat für Ueberweisung als Motion sind, während die Mehrheit die Ueberweisung als Postulat befürwortet. Ständerat Schmid hat verlangt, dass punktweise abge- stimmt wird. Diesem Antrag ist nicht widersprochen worden. Wir stimmen somit punktweise ab, jeweils ob Ueberweisung als Motion oder als Postulat.
Abstimmung - Vote
Ziff. 1 - Ch. 1
Für die Ueberweisung der Motion Für die Ueberweisung als Postulat
16 Stimmen 22 Stimmen
Ziff. 2 - Ch. 2
Für die Ueberweisung als Motion 17 Stimmen Für die Ueberweisung als Postulat 23 Stimmen
Ziff. 3 - Ch. 3
Für die Ueberweisung als Motion 19 Stimmen
Für die Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen
Ziff. 4 - Ch. 4
Für die Ueberweisung als Motion Für die Ueberweisung als Postulat
18 Stimmen 20 Stimmen
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Kommission für Wissenschaft und Forschung) Stipendien. Aenderung des Bundesgesetzes Motion du Conseil national (Commission de la science et de la recherche) Bourses d'étude. Révision de la loi
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1987
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Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer Ad 85.233
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Datum 09.03.1987 - 18:15
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54-58
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