261
Luftreinhalte-Konzept
melden, damit sie Gelegenheit hat, darüber zu diskutieren. In diesem Sinne bitte ich Sie, auch dieser Differenz zuzu- stimmen. Damit wären dann sämtliche Differenzen bereinigt.
M. Darbellay, rapporteur: Il restait douze divergences quand le projet est retourné au Conseil des Etats. Il nous revient avec deux dernières divergences.
La première concerne l'article 19bis de la loi sur l'assu- rance-maladie et maternité. Cet article a trait à la planifica- tion hospitalière et le Conseil national l'avait complété. Le Conseil des Etats a accepté ce complément, estimant toute- fois que l'ordre des alinéas n'était pas très logique; il a donc inversé cet ordre. Comme le contenu n'a pas été changé, il serait, à notre avis, inutile de nous battre pour une question de suite des alinéas et la commission vous propose d'adhé- rer à la solution du Conseil des Etats.
La deuxième divergence est un peu plus importante. Elle concerne l'article 19a, deuxième alinéa, de la loi sur les allocations pour perte de gain. Ici, nous proposions que le Conseil fédéral règle les détails et la procédure et qu'il puisse exempter des cotisations AVS, Al et chômage cer- taines catégories de bénéficiaires. Le Conseil des Etats propose de supprimer cette dernière phrase et de traiter le problème dans le cadre de la cinquième révision des APG. Nous sommes d'accord de traiter le problème lors de la cinquième révision des APG, mais nous reviendrons à ce moment-là sur la phrase supprimée qui nous paraît impor- tante.
Pour le moment, la commission vous propose donc de régler les deux divergences en acceptant les solutions du Conseil des Etats.
Angenommen - Adopté
Ziff. Illbis Art. 19a Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. Illbis art. 19a al. 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
86.047
Luftreinhalte-Konzept Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
Bericht des Bundesrates vom 10. September 1986 (BBI III, 269) Rapport du Conseil fédéral du 10 septembre 1986 (FF III, 253)
Die folgende Uebersicht wird verteilt: Le résumée suivant est distribué:
Berichterstatter - Rapporteurs: Deneys, Spoerry
Begründung von persönlichen Vorstössen (mündliches Verfahren)
Développement d'interventions personnelles (procédure orale)
Postulat der Kommissionsminderheit -
Postulat de la minorité de la commission: Grendelmeier 86.188 Interpellation: Spalti
85.325 Postulat Fraktion R/Groupe R: Schüle
Wick (C) 10', Herczog (T) 10', Lanz (S) 10', Tschup- pert (R) 10', Basler (V) 12', Jaeger (U) 7', Thévoz (L) 15', Zbinden (C) 5', Rechsteiner (S) 4', Rebeaud, Brélaz, Fierz (-) 7 1/2', Rime (R) 3 1/2', Rutishauser (V) 5', Vannay (S) 4', Küh- ne (C) 5', Weder-Basel (U) 6', Mühlemann (R) 3 1/2', Schmidhalter (S) 4', Hari (V) 5', Bonnard (L) 10', Zwing- li (R) 5', Mauch (S) 4', Wellauer (C) 5', Kohler (R) 3 1/2', Stamm Walter (S) 4', Giger (R) 3 1/2', Hess (C) 4', Graf (V) 5', Maeder-Appenzell (U) 6', Etique (R) 3 1/2', Nussbau- mer (C) 4', Steffen, Ruf-Bern, Meier Fritz (-) 7 1/2', Lon- get (S) 4', Reich (R) 3 1/2', Berger (V) 4', Ammann-St. Gal- len (S) 4', Cotti (C) 5', Morf (S) 4', Savary-Vaud (R) 3 1/2', Schnider-Luzern (C) 3', Oehen (-) 5', Stucky (R) 3 1/2', Bir- cher (S) 4', Müller-Scharnachtal (V) 4', Schüle (R) 3 1/2', Sei- ler (C) 5', Clivaz (S) 4', Oester (U) 6', Carobbio (T) 5', Lüchin- ger (R) 3 1/2', Blocher (V) 5', Euler (S) 4', Magnin (T) 5', Bre- mi (R) 5', Rüttimann (C) 5'
Reserve (S) 5', Reserve (U) 5'
Stellungnahme zur Diskussion über den Bericht und die persönlichen Vorstösse
Réponse aux questions posées sur le rapport et aux inter- ventions personnelles
Interventions personnelles de la commission
Interventions personnelles selon ordre du jour
1 Motion der Kommission des Nationalrates Luftreinhaltung. Zusätzliche Massnahmen Motion de la commission du Conseil national Pollution de l'air. Mesures supplémentaires
Wortlaut der Motion vom 19. Februar 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, so rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorzulegen, welches wei- tere Massnahmen enthält, die nötig sind, um bis 1995 nicht nur die Schwefeldioxid-, sondern auch die Kohlenwasser- stoff- und die Stickoxidemissionen auf den Stand der Luft- belastung von 1960 zu senken, und darzulegen, wie der Vollzug beschlossener Massnahmen sichergestellt werden kann.
Dabei kommen auch früher abgelehnte Massnahmen in Betracht. Es stehen folgende Punkte im Vordergrund:
Förderung der Umstellung auf Katalysatorautos
Grössere Preisdifferenz zwischen verbleitem und unver- bleitem Treibstoff
Möglichkeiten zur Nachrüstung von Altfahrzeugen mit Katalysator
Ausmerzung von schadstoffintensiven Altfahrzeugen
Ueberwälzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis oder Ersatz durch eine nach der Schad- stoffbelastung berechnete Steuer bzw. eine Schadstoffvi- gnette
Verminderung des Verbrauchs von fossilen Brenn- und Treibstoffen (finanzielle Anreize)
Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge überprü- fen und den technischen Möglichkeiten entsprechend an- passen
Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung in Agglomerationen: Zusammenstellen der bestehenden Kom- petenzen der Kantone und Gemeinden, nötigenfalls Erweite- rung der Kompetenzen
Förderung des kombinierten Güterverkehrs (Schiene- Strasse) und Verminderung von Leerfahren im Güterverkehr auf der Strasse
Verstärkte Förderung alternativer, einheimischer und erneuerbarer Energien
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
262
N 12 mars 1987
Texte de la motion du 19 février 1987
Le Conseil fédéral est invité à présenter le plus tôt possible un ensemble de mesures supplémentaires pour ramener d'ici à 1995 non seulement les émissions d'anhydride sulfu- reux, mais également celles d'hydrocarbures et d'oxydes d'azote au niveau de pollution de l'air de 1960. Il devra indiquer de quelle manière l'application des mesures déci- dées pourra être assurée.
Entrent également en considération les mesures qui ont été refusées par le passé. Les points suivants se posent en priorité:
Mise sur le marché accélérée de véhicules dotés d'un catalyseur
Ecart de prix plus important entre essence avec plomb et essence sans plomb
Possibilité d'équiper les véhicules anciens d'un catalyseur
Suppression des anciens véhicules très polluants
Transfert des taxes cantonales pour les véhicules à moteur sur le prix du carburant ou remplacement par une taxe ou une vignette calculée en fonction de la charge polluante
Réduction de l'utilisation des carburants et combustibles fossiles (attrait financier)
Réexamen des prescriptions sur les gaz d'échappement pour les véhicules à moteur lourds et adaptation aux possi- bilités techniques
Mesures visant à réduire la pollution de l'air dans les agglomérations: récapitulation des compétences existantes des cantons et des communes; au besoin, élargissement de ces dernières
Promotion du trafic marchandise combiné (rail-route) et réduction dans le domaine du trafic des marchandises des transports à vide sur les routes
Promotion accrue des sources d'énergie de substitution, indigènes et renouvelables
Renforcement de la collaboration internationale, en par- ticulier dans la zone frontalière
Antrag Hari Punkt 5: Streichen
Antrag Thévoz Punkt 5: Streichen
Proposition Hari Point 5: Biffer
Proposition Thévoz Point 5: Biffer
= Postulat der Kommission Lufthygienische Massnahmen. Bericht
Postulat de la commission Mesures de lutte contre la pollution de l'air. Rapport
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament bis Ende 1990 einen Bericht vorzulegen, der festhält, inwieweit die lufthygienischen Massnahmen der Kantone und des Bundes ergriffen und welche Resultate damit erzielt worden sind.
Texte du postulat du 19 février 1987
Le Conseil fédérale est invité à présenter un rapport aux Chambres fédérales, d'ici la fin de l'année 1990, sur l'intro- duction, par les cantons et la Confédération, des mesures de lutte contre la pollution de l'air et l'évaluation de leurs résultats.
Postulat der Kommission Luftreinhaltung. Einschneidende Massnahmen
Postulat de la commission Pollution de l'air. Mesures radicales
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987 Der Bundesrat wird beauftragt, einschneidende Massnah- men wie die Benzin- und Heizölrationierung resp. Kontin- gentierung, den «Oeko-Bonus» oder motorfahrzeugfreie Tage zu studieren und deren Vor- und Nachteile darzulegen.
Texte du postulat du 19 février 1987
Le Conseil fédéral est invité à étudier des mesures radicales telles que le rationnement de l'essence et des huiles de chauffage ou leur contingentement, le «bonus-écologique» ou des jours sans voitures et d'en examiner les avantages et les inconvénients.
Antrag Müller-Scharnachtal Ablehnen
Proposition Müller-Scharnachtal Rejeter le postulat
IV Postulat der Kommission Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahr- zeugverkehr
Postulat de la commission
Passage de frais fixes à des frais variables dans le trafic motorisé
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987
Um einen Teil der festen Kosten des Motorfahrzeugverkehrs auf leistungs- und wegabhängige Kosten umzulagern, ohne die Gesamtbelastung des Motorfahrzeugverkehrs oder die Fiskalquote zu erhöhen, wird der Bundesrat ersucht, mit der Privatassekuranz die Umlegung der Haftpflichtprämien und mit den Kantonen diejenige der Verkehrssteuer auf den Treibstoffpreis zu studieren und die Vor- und Nachteile darzustellen. Es sind neben voller auch teilweise Umlage- rungen abzuklären.
Texte du postulat du 19 février 1987
Afin de transformer une partie des frais fixes du trafic motorisé en frais variables proportionnels aux prestations et au kilométrage effectué, sans augmenter la charge globale du trafic motorisé ou la charge fiscale, le Conseil fédéral est invité à étudier avec les assurances privées l'imputation aux prix des carburants des primes de responsabilité civile et des taxes cantonales sur les véhicules à moteur. Il devra faire ressortir les avantages et les inconvénients qui en résultent.
Outre les transferts complets, il s'agira d'étudier également des transferts partiels.
Antrag Reich Ablehnen
Proposition Reich Rejeter le postulat
V Postulat der Kommission Ferngüterverkehr auf der Schiene
Postulat de la commission Trafic marchandise à grande distance sur rail
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987 Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament bis Ende 1987 konkrete Vorschläge vorzulegen, wie mehr Ferngüterver- kehr, insbesondere Transitgüterverkehr, auf die Schiene zu verlegen ist.
.
N
263
Luftreinhalte-Konzept
Texte du postulat du 19 février 1987
Le.Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlament, jusqu'à fin 1987, des propositions concrètes indiquant com- ment une plus grande part du trafic marchandise à grande distance, spécialement en transit, pourrait être transférée au rail.
VI Motion der Kommission Alpen-Transitgüterverkehr auf die Schiene. Uebergangs- lösung
Motion de la commission Trafic transalpin des marchandises sur rail. Solution transitoire
Wortlaut der Motion vom 19. Februar 1987
Für die Vorbereitung und den Bau einer neuen Alpentrans- versale werden bekanntlich etwa 25 Jahre benötigt. Bereits heute aber herrschen durch den stets wachsenden Güter- schwerverkehr auf den Zufahrten zum Gotthard-Strassen- tunnel unhaltbare Zustände. Irreversible Schäden für Mensch und Umwelt zeichnen sich ab, während gleichzeitig der Druck der EG-Staaten für eine Erhöhung der Gewichtsli- mite von 28 Tonnen zunimmt.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den eidgenössi- schen Räten bis Ende 1987 eine Vorlage zu unterbreiten, die den zügigen Ausbau der SBB-Gotthardlinie zu einer lei- stungsfähigen Huckepack-Transversale zum Gegenstand hat. Mit der Anpassung der zulässigen Eckhöhe von 3,7 auf 4,0 Meter soll baldmöglichst die Voraussetzung für die Umlagerung des Transitgüterverkehrs auf die Schiene geschaffen werden.
Texte de la motion du 19 février 1987
On sait qu'il faudra environ 25 ans pour la préparation et la costruction d'une nouvelle transversale alpine. Mais en rai- son de l'accroissement constant du trafic lourd sur la rampe d'accès au tunnel routier du Gothard, il règne déjà aujour- d'hui une situation intolérable. Nous constatons des dom- mages irréversibles pour l'homme et son environnement et pendant ce temps, les Etats de la Communauté européenne font pression pour que nous augmentions la limite de poids des camions à 28 tonnes.
C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales, jusqu'à fin 1987, un projet concernant l'extension rapide de la ligne CFF du Gothard en une ligne transversale efficace de ferroutage. En adaptant la hauteur admise aux angles des véhicules de 3,7 à 4 mètres, on devrait rapidement disposer des installations nécessaires pour transférer au rail le trafic des marchandises de transit.
Antrag Giger Ablehnen
Proposition Giger Rejeter la motion
VII Postulat der Kommission Angemessenes Basisangebot an Regionalzügen auf allen SBB-Linien
Postulat de la commission
Offre de base des trains régionaux sur toutes les lignes des CFF
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987
Anfang 1987 trat der Bundesbeschluss über Tarifmassnah- men sowie Fahrplanverdichtungen im öffentlichen Verkehr in Kraft (Massnahme A6). Durch das Schliessen von soge- nannten «Taktlücken» und gewisse Mehrleistungen in den Randstunden wird das Regionalangebot auf zahlreichen Linien spürbar verbessert. Auf Nebenlinien bestehen aber nach wie vor etliche Fahrplanlücken, und das Angebot in
den Randstunden (vor allem an Spätverbindungen) ist teils äusserst unbefriedigend.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, den eidgenössi- schen Räten im Sinne einer Ergänzung der Massnahme A6 sowie der stufenweisen Realisierung von «Bahn 2000» bis Ende 1987 eine Vorlage mit zusätzlichen Mehrleistungen beim Regionalzugsangebot zu unterbreiten. Als Minimal- standard wäre wünschbar:
Texte du postulat du 19 février 1987
L'arrêté fédéral sur les mesures tarifaires et l'étoffement de la fréquence des dessertes dans les transports publics (mesure A6) est entré en vigueur au début de 1987. Sur de nombreuses lignes, l'élimination de certaines lacunes dans l'horaire cadencé des trains régionaux et l'amélioration des prestations aux heures creuses (en début et en fin de jour- née) représentent une importante amélioration. Sur les lignes secondaires cependant, l'horaire présente encore des lacunes: dans bien des cas, l'offre aux heures creuses, surtout les correspondances de fin de soirée, est insatisfai- sante.
Dans le cadre d'une extension de la mesure A6 et de la réalisation progressive de RAIL 2000, le Conseil fédéral est invité à soumettre aux Chambres fédérales, jusqu'à fin 1987, un projet d'amélioration de l'offre de trains régionaux. Les normes minimales suivantes seraient souhaitables:
Horaire cadencé intégral (combler les dernières lacunes de l'horaire cadencé).
Horaire de 18 heures ou 19 paires de trains.
Dernière correspondance journalière périphérie-centre: après 22 h 30.
Dernière correspondance journalière centre-périphérie: après 23 h 00.
Afin d'optimaliser l'utilisation des moyens, il importera d'étudier la possibilité, pour les lignes peu fréquentées, de remplacer certaines courses de cette offre complémentaire par des petits bus ou des taxis collectifs. Cette solution ne devrait néanmoins pas avoir d'influence négative sur les correspondances.
Antrag der Minderheit der Kommission (Ammann-St. Gallen, Blunschy, Grendelmeier, Lanz, Rechsteiner, Stamm Walter) Ueberweisung des Postulates als Motion
Proposition de la minorité de la commission (Ammann-Saint-Gall, Blunschy, Grendelmeier, Lanz, Rechsteiner, Stamm Walter) Transmettre le postulat sous forme de motion
VIII Postulat der Kommission Lösungsmittel Postulat de la commission Solvants
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987 Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten einen Bericht über die Reduktion des Verbrauchs von orga- nischen Lösungsmitteln in Industrie, Gewerbe und Haushalt zu unterbreiten, und dabei insbesondere folgende Massnah- men zu prüfen:
a) eine umfassende, stufenweise Kontingentierung der Ein- fuhr und der Produktion nichtwässeriger, insbesondere chlorierter Lösungsmittel,
N 12 mars 1987
264
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
b) die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Lösungsmit- teln, wobei der Erlös der Attraktivierung von Rückgewin- nungsprozessen und der Förderung alternativer Technolo- gien (evtl. zeitlich begrenzt) dienen soll,
c) Vorschriften zur Reduktion von HC-Verdampfungsverlu- sten (Obligatorium für Rückhaltetechnologie in Industrie und Gewerbe)
d) Verbot umweltbelastender Komponenten wie hochchlo- rierter Lösungsmittel in Haushaltprodukten.
Texte du postulat du 19 février 1987
Le Conseil fédéral est invite à soumettre aux Chambres fédérales un rapport concernant des mesures destinées à réduire la consommation de solvants organiques dans l'in- dustrie, les arts et métiers et les ménages. Il faudra examiner spécialement les mesures suivantes:
a) Un contingentement intégral, par étape, de l'importation et de la production de solvants non liquides, en particulier de solvants chlorés,
b) L'introduction d'une taxe d'incitation sur les solvants, dont le bénéfice servira à rendre les méthodes de recyclage plus attractives et à promouvoir des technologie de substitu- tion (évtl. limitées dans le temps),
c) Des precriptions pour réduire les pertes de HC par évapo- ration (obligation pour la technologie de retention dans l'industrie et les arts et métiers),
d) Une interdiction des composés polluant l'environnement tels que des solvants à forte concentration de chlore dans les produits ménagers.
IX Postulat der Kommission Schweiz. Klimaprogramm. Finanzierung
Postulat de la commission Programme suisse sur les climats. Financement
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987
Der Bundesrat wird ersucht, nach einer geeigneten und soweit möglich verursachergerechten Finanzierung des von der Schweizerischen Kommission für Klima- und Atmosphä- renforschung vorgeschlagenen vieljährigen Programmes zu suchen, das in internationaler Zusammenarbeit die Klimaän- derung untersucht, welche sich aus dem Einsatz der fossi- len Brenn- und Treibstoffe ergibt.
Texte du postulat du 19 février 1987
Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité de finan- cer de manière appropriée et dans la mesure du possible sur la base du principe de causalité le programme pluriannuel de la Commission suisse pour la recherche sur le climat et l'atmosphère, qui étudie, dans un cadre de coopération internationale, les modifications climatiques engendrées par l'utilisation de carburants et combustibles fossiles.
x
Postulat der Minderheit der Kommission (Grendelmeier) Bericht Luftreinhalte-Konzept Postulat de la minorité de la commission (Grendelmeier) Rapport stratégie de lutte contre la pollution de l'air
Wortlaut des Postulates vom 19. Februar 1987 Der Bundesrat wird ersucht, auf Autobahnen Tempo 100 km/h einzuführen
Texte du postulat du 19 février 1987 Le Conseil fédéral est invité à imposer sur les autoroutes la limite générale de vitesse à 100 km/h.
Postulat Auer Autobahnen. Tempo 100 km/h (Eventualantrag zum Antrag der Minderheit)
Der Bundesrat wird ersucht, auf Autobahnen Tempo 100 km/h einzuführen, exklusive für Katalysator-Autos.
Postulat Auer Autoroutes. Limite générale de vitesse 100 km/h (Proposition subsidiaire à la proposition de la minorité)
Le Conseil fédéral est invité à imposer sur les autoroutes, sauf pour les voitures équipées de catalyseur, la limite générale de vitesse à 100 km/h.
85.417
Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom National- und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch Ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden. Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnah- men vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen.
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions 83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commis- sion ad 84.088.
Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement les mesures prévues ?
Sprecher - Porte-parole: Günter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. August 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985
Es wurden die Ziffern 2.2 (Impulsprogramm Holz) und 3 (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen.
Luftreinhalte-Konzept
265
Mit Botschaft vom 2. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt.
Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom- men. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald- schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberför- sterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den The- men «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauf- trag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusam- menarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE.
86.586
Interpellation Wick CO2-Anstieg in der Atmosphäre Augmentation de dioxyde de carbone dans l'atmosphère
Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1986 Die Geschichte zeigt, dass die Erde und ihre Bewohner schon einige Klimaveränderungen erfahren mussten. In unserer Zeit haben die Menschen nun aber erstmals die Möglichkeit, selber in den Klimaablauf einzugreifen. Neben den Stichworten «Saurer Regen» und «Zerstörung der Ozonschicht» wird die Problematik des stetigen Anstiegs von Kohlendioxid in der Luft immer aktueller. Durch das Verbrennen von Kohle, Erdöl und Erdgas sowie durch das Abholzen grosser Waldgebiete, insbesondere in den Tro- pen, steigt die Konzentration von Kohlendioxid in unserer Atmospähre seit Jahrzehnten exponentiell an. Zahlreiche Klimaforscher befürchten, dass dieser CO2-Anstieg zu einer eigentlichen Klimakatastrophe oder Klimarevolution, mit unabsehbaren Folgen für unsere Umwelt, führen kann. Ich erbitte um Auskunft auf folgende Fragen:
Teilt der Bundesrat die Befürchtungen vieler namhafter Wissenschafter, dass der steigende CO2-Gehalt in der Atmo- sphäre zu einer Klimakatastrophe führen wird («Treibhaus- effekt»)?
Sollten nicht bereits heute korrigierende Massnahmen ein- geleitet werden, damit ein weiterer Anstieg von CO2 in der Luft gebremst und schliesslich zum Stillstand gebracht wer- den kann?
Welche konkreten Massnahmen zur Einschränkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und zu deren Substitution hat der Bundesrat schon beschlossen welche zusätzlichen Massnahmen gedenkt er einzuleiten?
Hat der Bundesrat eine Bundesstelle ausdrücklich mit der Auswertung der entsprechenden Forschungsergebnisse und der Koordination der korrigierenden Massnahmen be- auftragt?
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass wirkungs- volle Massnahmen gegen einen weiteren Anstieg der CO2- Konzentration in der Atmospäre nur in internationaler Zusammenarbeit beschlossen werden können? Hat der Bundesrat schon entsprechende Gespräche mit dem Ziel internationaler Zusammenarbeit aufgenommen?
Texte de l'interpellation du 30 septembre 1986
Si par le passé la Terre et ses habitants ont déjà connu des modifications climatiques, aujourd'hui l'homme est pour la première fois en mesure d'influer lui-même sur le climat. Aux problèmes des pluies acides et de la destruction de la couche d'ozone vient s'ajouter celui de l'augmentation
constante de l'anhydride carbonique dans l'atmosphère, qui prend des proportions toujours plus inquiétantes. Depuis des décennies, la combustion de charbon, de pétrole, de gaz, ainsi que le déboisement de vastes étendues fores- tières, plus particulièrement sous les tropiques, provoquent une augmentation rapide de la concentration de CO2 dans l'atmosphère. De nombreux spécialistes craignent que cette augmentation n'entraîne une véritable catastrophe, voire une révolution climatique, dont les conséquences pour notre environnement seraient incalculables.
Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions sui- vantes:
partage-t-il les craintes des nombreux scientifiques de renom qui estiment que l'augmentation de la concentration de CO2 dans l'atmosphère conduira à une catastrophe cli- matique («effet de serre»)?
des mesures correctives ne devraient-elles pas être prises dès maintenant, afin de freiner cette augmentation, puis de l'enrayer?
quelles mesures concrètes a-t-il déjà prises pour limiter la consommation de carburants fossiles et pour leur trouver des produits de substitution ? Quelles mesures supplémen- taires compte-t-il adopter?
A-t-il expressément chargé un organisme de l'administra- tion fédérale d'examiner les résultats des recherches entre- prises et de coordonner les mesures correctives?
N'est-il pas en outre d'avis que seules des mesures prises en collaboraton avec d'autres Etats pourront permettre de lutter efficacement contre l'augmentation de la concentra- tion de CO2 dans l'atmosphère? A-t-il déjà entrepris les démarches nécessaires en vue d'une collaboration interna- tionale?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Gautier, Hari, Jung, Kühne, Landolt, Mauch, Müller-Bachs, Petitpierre, Risi- Schwyz, Schmidhalter (10)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unsere Atmosphäre reichert sich seit einigen Jahrzehnten mit Kohlendioxid (CO2) an. Gründe dafür sind der ständig zunehmende Verbrauch fossiler Brennstoffe und das Abhol- zen grosser Waldgebiete, vornehmlich in den Tropen. In der Wissenschaft hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Anstieg der Kohlendioxid-Konzentration in der Luft zu einer weltweiten Erwärmung führt. Das Kohlendioxid in der Atmo- sphäre vermindert nämlich die Rückstrahlung der zur Erd- oberfläche gelangenden Sonnenenergie und wirkt damit ähnlich wie das Glasdach eines Treibhauses (Treibhausef- fekt). Die weltweite Erwärmung wird unabsehbare Klimaver- änderungen nach sich ziehen. Insbesondere sind Störungen bei der Regenverteilung zu befürchten, die sich auf die landwirtschaftliche Produktion und damit auf die menschli- che Ernährung verhängnisvoll auswirken können. Die welt- weite Erwärmung wird auch zu einer weiteren Ausdehnung der Dürregebiete führen und im nächsten Jahrhundert die Polkappen zum Abschmelzen bringen. Durch das Abschmelzen des Eises würde der Meeresspiegel um etliche Meter ansteigen. Dadurch würden ausgedehnte küstennahe Gebiete überschwemmt.
Gegenmassnahmen müssen deshalb jetzt in internationaler Zusammenarbeit eingeleitet werden. Insbesondere gilt es, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu drosseln und ein weiteres Abholzen der Wälder zu verhindern. Wir dürfen nicht wie beim «Waldsterben» zuwarten, denn die uns dro- hende Klimakatastrophe wird zu riesigen und irreversiblen Schäden führen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1986 Der Gehalt der Atmosphäre an Kohlendioxid (CO2) hat in den letzten Jahrzehnten weltweit stark zugenommen. Als Ursache steht die Verbrennung von fossilen Brenn- und Treibstoffen sowie die Waldzerstörung (insbesondere in den Tropen) im Vordergrund. Die erhöhte CO2-Konzentration
34-N
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
266
N 12 mars 1987
behindert die Wärmeabstrahlung der Erde und führt dadurch zu einer Erwärmung der Atmosphäre (sogenannter Treibhauseffekt). Modellrechnungen schätzen, dass bei gleichbleibendem Trend die globale mittlere Jahrestempera- tur bis Mitte des nächsten Jahrhunderts um 1,5 bis 4,5° C ansteigen könnte. Auch schweizerische Hochschulinstitute befassen sich mit der Forschung auf diesem Gebiet und werten die entsprechenden Forschungsergebnisse aus. Sowohl hinsichtlich der Ursachen wie auch der Auswirkun- gen handelt es sich beim Treibhauseffekt um ein globales Problem. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass Lösungen in erster Linie auf internationaler Ebene ange- strebt werden müssen.
Die Schweiz ist aktives Mitglied in mehreren internationalen Organisationen, wie zum Beispiel dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und dem Internationalen Rat wissen- schaftlicher Unionen (ICSU). Diese Organisationen setzen sich alle seit längerem mit dem Problem des Treibhausef- fekts auseinander. Zielsetzung ist es, vorerst die notwendi- gen Entscheidungsgrundlagen bereitzustellen. Die daraus resultierenden Massnahmen müssen anschliessend im Rah- men von internationalen Vereinbarungen weltweit durchge- setzt werden. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass entspre- chende internationale Verhandlungen zügig in die Wege geleitet werden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit leistet die Schweiz auch einen direkten Beitrag zur Verminderung der Waldzerstörung in den Tropen. Einerseits unterstützt sie Anstrengungen, welche zur Steigerung der landwirtschaftli- chen Erträge und damit zur Reduzierung der waldzerstöreri- schen Wanderfeldwirtschaft beitragen. Andererseits ist sie an zahlreichen Projekten beteiligt, die den Schutz von tropi- schen Waldgebieten und die Durchführung von Aufforstun- gen beinhalten.
Neben diesen internationalen Bemühungen unternimmt der Bundesrat auch im nationalen Bereich Anstrengungen zur Bekämpfung der Ursachen des Treibhauseffektes. Dabei geht es vor allem um Massnahmen, die darauf abzielen, die Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Brenn- und Treib- stoffe zu vermindern. So hat der Bundesrat im Bereich der Energiepolitik die Schaffung eines Energieartikels vorgese- hen, mit welchem namentlich das Energiesparen verstärkt und alternative Energien gefördert werden sollen. Der Energieartikel soll das laufende energiepolitische Pro- gramm des Bundes und der Kantone ergänzen und verstär- ken. Im Bereich der Verkehrspolitik tritt der Bundesrat für eine verstärkte Förderung des öffentlichen Verkehrs ein, da dieser energiesparender ist als der private Individualverkehr. Massnahmen in dieser Richtung sind unter anderem die «Bahn 2000», Tarifmassnahmen und Fahrplanverdichtun- gen sowie der Verzicht auf den Weiterausbau des beschlos- senen Nationalstrassennetzes, wie sie im Luftreinhalte-Kon- zept des Bundesrates vom 10. September 1986 aufgeführt sind.
85.302
Motion der LdU/EVP-Fraktion Luftreinhalte-Verordnung. Unverzügliche Einführung
Motion du groupe Adl/PEP Ordonance sur la lutte contre la pollution atmosphérique. Mise en vigueur immédiate
Wortlaut der Motion vom 4. Februar 1985
Der Bundesrat wird ersucht, die Luftreinhalteverordnung in der von ihm ursprünglich formulierten und in die Vernehm- lassung gegebenen Fassung unverzüglich in Kraft zu setzen.
Texte de la motion du 4 février 1985
Le Conseil federal est chargé de mettre en vigueur immédia- tement l'ordonnance sur la lutte contre la pollution atmos-
phérique, dans sa teneur initiale, à savoir celle qui a été soumise à la procédure de consultation.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auf die Begründung wird verzichtet und eine schriftliche Antwort gewünscht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985
Die Vernehmlassung über die Luftreinhalte-Verordnung erfolgte, weil Artikel 39 des Umweltschutzgesetzes dies aus- drücklich verlangt. Die umfangreichen Stellungnahmen wer- den derzeit ausgewertet, und die Verordnung wird überar- beitet. Der Bundesrat wird die Ergebnisse des Vernehmlas- sungsverfahrens umfassend würdigen und die Verordnung voraussichtlich in der zweiten Hälfte 1985 in Kraft setzen. Die Forderung ist daher aus materiellen wie auch aus recht- lichen Gründen - es handelt sich um eine Aufgabe im delegierten Rechtsetzungsbereich - abzulehnen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
86.914
Postulat Graf Fossile Energieträger und Luftreinhaltung Agents énergétiques fossiles. Protection de l'air
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1986 Ein Verzicht auf Kernenergie scheint auch bei Ausschöp- fung der Sparmöglichkeiten nur denkbar, wenn ein Mehr- verbrauch an fossilen Energieträgern in Kauf genommen oder zumindest auf die Substitution fossiler Energieträger verzichtet wird. Damit stellt sich in aller Schärfe das Abgas- problem.
Der Bundesrat wird eingeladen,
Bericht zu erstatten über die heute erprobten technischen Verfahren der Abgasreinigung, insbesondere in thermi- schen Kraftwerken, deren Wirkungsgrad und Kosten, sowie über die absehbare Entwicklung,
eine Beurteilung der künftigen Luftverschmutzung abzu- geben:
a) bei Ausstieg aus der Kernenergie;
b) bei Fortsetzung der bundesrätlichen Energiepolitik;
c) insbesondere hinsichtlich «Treibhauseffekt».
Texte du postulat du 6 octobre 1986
Même si l'on épuise toutes les possibilités d'économies, un abandon de l'énergie nucléaire ne paraît possible qu'au prix d'une utilisation accrue d'agents énergétiques fossiles ou que si l'on renonce, pour le moins, à remplacer ceux-ci par d'autres agents énergétiques. Dès lors, le problème des fumées se pose dans toute son acuité. Le Conseil fédéral est donc invité:
A présenter un rapport sur les divers procédés de traite- ment des fumées connus à ce jour, notamment dans les centrales thermiques, sur leur degré d'efficacité et leur coût ainsi que sur l'évolution prévisible.
A donner son appréciation sur la pollution atmosphérique que nous aurons à l'avenir:
a) en cas d'abandon de l'énergie nucléaire;
b) en poursuivant la politique énergétique actuelle du Con- seil fédéral;
c) notamment pour ce qui est de «l'effet de serre».
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Postulant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Luftreinhalte-Konzept
267
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
86.989
Interpellation Christinat Treibgase und Ozonschicht. Situation der Schweiz Gaz propulseurs et couche d'ozone. Situation en Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1986 Kann uns der Bundesrat folgende Fragen beantworten:
Welche Massnahmen hat er zum Schutz der Ozonschicht getroffen, nachdem ich am 10. Dezember 1979 eine Motion betreffend den Gebrauch von Treibgasen auf der Basis von Fluorkohlenwasserstoffen überwiesen habe (die dann in ein Postulat umgewandelt wurde)?
Welches sind die Resultate der Kontrollen, die in unserem Land möglicherweise von den zuständigen Stellen wie dem Laboratorium für Atmosphärenphysik der ETH Zürich und dem Welt-Strahlungszentrum in Davos durchgeführt wurden ?
Welche Beiträge und Vorschläge wurden von unserem Land bei internationalen Konferenzen über das Problem des Abbaus der Ozonschicht eingebracht?
Darüberhinaus frage ich den Bundesrat, ob er endlich den Gebrauch von Fluorkohlenwasserstoffen in der Schweiz, besonders für Spraydosen, zu verbieten gedenkt, und ob er bereit ist, eine derartige Massnahme auch anderen Ländern bei internationalen Konferenzen, an denen er teilnimmt, vorzuschlagen.
Texte de l'interpellation du 1er décembre 1986
Le Conseil fédéral peut-il nous dire:
Quelles sont les mesures qu'il a prises dans notre pays, pour protéger la couche d'ozone suite à ma motion (trans- formée en postulat) du 10 décembre 1979, concernant l'utili- sation des gaz propulseurs à base de chlorofluorocarbones (CFC)?
Quels sont les résultats d'éventuels contrôles effectués dans notre pays par les services spécialisés tels que le Laboratoire de physique atmosphérique de l'EPF de Zurich et le Centre mondial de rayonnement de Davos?
Quelles ont été les propositions et les apports de notre pays lors des rencontres internationales relatives à la dégra- dation de la couche d'ozone?
Je demande en outre au Conseil fédéral s'il envisage - enfin - d'interdire en Suisse l'utilisation des CFC, en particulier pour les bombes aerosols et s'il pense proposer cette même mesure aux autres pays lors des conférences internationales auxquelles notre pays participe?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
L'auteur renonce à développer son intervention mais demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987
L'ordonnance du 16 décembre 1985 sur la protection de l'air (OPair) contient des prescriptions visant à réduire les émissions de CFC des installations techniques. Sont notam- ment concernées des entreprises qui produisent des mousses synthétiques, des installations qui dégraissent des métaux et des éléments d'appareils électroniques ainsi que des installations de nettoyage des vêtements.
l'ordonnance du 9 juin 1986 sur les substances (Osubst) autorise l'importation et la remise de bombes aerolsols aux
CFC uniquement lorsque des exigences de sécurité ou de qualité le justifient; autrement, le produit doit être formulé sans CFC s'il reste sur le marché. En outre, l'étiquette apposée sur les bombes aérosols doit mentionner, le cas échéant, la teneur en CFC. Enfin, le Département fédéral de l'intérieur a reçu comme mandat de fixer pour la teneur en CFC des bombes aerosols - pour certaines applications - des valeurs limites, si la consommation de CFC contenus dans ces bombes aérosols excède un total de 6000 tonnes durant deux années consécutives. .
Les recherches sur la couche d'ozone entourant notre planète sont onéreuses et compliquées et requièrent des efforts soutenus dans le monde entier. Le point principal de la recherche effectuée en Suisse dans ce domaine est la question des modifications à long terme de la couche d'ozone. Elle comprend aussi bien le développement de méthodes de mesure appropriées que l'exécution en soi et l'évaluation des résultats. Depuis 1926, des mesures régu- lières de la couche d'ozone sont effectuées à partir d'une station d'observation à Arosa, gérée par l'EPF. Les résultats montre que la concentration globale d'ozone a augmenté jusque dans les années cinquante et que depuis lors, la tendance est à la baisse. Des mesures de la couche d'ozone sont aujourd'hui effectuées en Suisse par l'EPF de Zurich, par l'Institut suisse de météorologie et par l'Université de Berne.
Le Programme des Nations Unies pour l'environnement (PNUE) a créé en 1977 un «Plan d'action mondial pour la couche d'ozone». Notre pays participe au travail de ce comité scientifique.
Le PNUE décidait en 1981, soutenu en cela également par la Suisse, de s'occuper de la protection de la couche d'ozone dans le cadre contraignant d'une convention internationale. Durant la même année, les spécialistes de l'environnement qui prirent part à la Conférence de Montevideo exigèrent que l'on prenne sérieusement en main ce problème; notre pays a également souscrit à cette initiative.
La Suisse s'est engagée activement dans les négociations qui ont eu lieu à Genève en vue d'élaborer la Convention pour la protection de la couche d'ozone, soutenant financiè- rement en 1982 les négociations. Notre pays a également mis le président à disposition pour cette séance.
Au cours des négociations, notre pays s'est engagé avec succès pour que le principe de la prévention soit ancré dans la convention et pour que non seulement les aspects scienti- fiques du problème de la couche d'ozone soient pris en considération, mais aussi les aspects juridiques, économi- ques et politiques. La Suisse a signé la convention le 22 mars 1985 lors d'une conférence diplomatique qui s'est tenue à Vienne. Le Conseil fédéral a ensuite transmis le 14 janvier 1987 le message aux Chambres fédérales pour ratification de cette convention.
La Suisse est d'avis, comme un grand nombre d'autres Etats, que parallèlement à la convention il faudrait qu'un protocole sur les CFC devienne efficace. Malgré l'opposition de certains Etats à l'égard de mesures concrètes, des négo- ciations ont lieu actuellement dans le cadre du PNUE à propos de ce protocole. Avec ce dernier, la Suisse s'efforce d'obtenir que la consommation de CFC soit limitée à court terme et que l'on arrête une manière de procéder permettant d'abaisser à moyen et à long terme encore davantage les émissions.
Dans les négociations internationales, notre pays soutient le point de vue qu'il faut réduire avec cette convention l'en- semble des applications de CFC. Chaque pays devra lui- même définir les secteurs à régler et la manière de procéder
N 12 mars 1987
268
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
à la réglementation nationale conformément à ses particula- rités économiques et politiques.
86.993
Motion Fetz
Geldwerte Erfassung der Luft, des Bodens und von Wasser
Richesses naturelles non renouvelables. Taxes d'utilisa- tion
Wortlaut der Motion vom 2. Dezember 1986
Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Massnahmen in die Wege zu leiten:
Kurzfristig ist ein Abgabensystem einzuführen, welches die Ueberschreitung der Emissionsgrenzwerte bei der Pro- duktion mit massiven Abgaben bestraft.
Mittelfristig ist ein Abgabensystem zu realisieren, welches den gewerbsmässigen Verbrauch nicht regenerierbarer Güter der Natur, wie Boden, Luft und Wasser, ähnlich der juristischen Konstruktion zum gesteigerten Gemeinge- brauch von Allmend, mit einer Abgabe belegt.
Mit dem Erlös der Abgaben sind Forschung und umwelt- verträgliche Produktion zu fördern.
Texte de la motion du 2 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre les mesures suivantes:
A court terme, introduction d'un système de taxes qui sanctionnent très sévèrement le dépassement du seuil auto- risé pour l'émission de produits toxiques au cours de la production.
A moyen terme, établissement d'un système frappant d'une taxe l'utilisation, dans un but lucratif, de richesses naturelles non renouvelables telles que le sol, l'air et l'eau, système inspiré des normes juridiques régissant l'usage commun accru de l'Allmend.
Utilisation des taxes perçues pour encourager la recherche et favoriser une production écologiquement ad- missible.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Carobbio, Gurtner, Herc- zog, Magnin (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unsere Umwelt leidet daran, dass sie nichts kostet. Nicht regenerierbare Güter der Natur wie Luft, Boden und Wasser können gratis beansprucht werden. Das Gewerbe und die Industrie müssen bei der Produktion für den Verbrauch dieser Güter keine nennenswerten Kosten einkalkulieren. In der Folge betreiben wir Raubbau zulasten der Natur.
Nach Unfällen wie z. B. nach der Katastrophe von Schwei- zerhalle ist zudem die Zerstörung der Natur finanziell kaum fassbar. Selbst bei massivsten Vergiftungen der Umwelt sind somit kaum Schadenersatzzahlungen fällig. Dadurch sinkt die Motivation zur Schadenverhütung.
Um uns und der Umwelt ein Ueberleben zu erleichtern, soll der Verbrauch von nicht oder kaum regenerierbaren Gütern der Natur, von Luft, Boden und Wasser, etwas kosten. Der Unternehmer soll deren Kosten bei der Produktion einkalku- lieren müssen. Dadurch erhält die umweltverträglichere Pro- duktion eine Chance.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral
Im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe von Schwei- zerhalle vom 1. November 1986 sind dem Bundesrat zahlrei- che Motionen eingereicht worden. Sie betreffen Fragen der Information und Auskunftspflicht, die Vorschriften über umweltgefährdende Stoffe, den Katastrophenschutz, die Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und des Strafrechts.
Alle diese Themen bilden zurzeit Gegenstand eingehender Abklärungen. So haben erste Gespräche über Aufgabentei-
lung und Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen mit Fachstellen aller Kantone und mit Regierungsvertretern beider Basel bereits stattgefunden. Die eigentlichen Arbei- ten werden jedoch von einer Kommission zu leisten sein, die der Bundesrat demnächst einsetzen wird mit dem Auftrag, eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Aus diesem Grund verfügt der Bundesrat noch nicht über die nötigen Grundla- gen, um sich zu den Anliegen der Motionen im Detail zu äussern. Er erklärt sich aber bereit, diese Anliegen zu prüfen und das Parlament laufend über die Ergebnisse zu orientie- ren. Die noch ausstehende Beantwortung von Einfachen Anfragen und Interpellationen, die ebenfalls zur Brandkata- strophe von Schweizerhalle eingereicht worden sind, wird dabei dem Bundesrat die Möglichkeit geben, über den Stand der Arbeiten zu berichten.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
86.133
Postulat Carobbio Waldsterben. Sofortmassnahmen
Postulato Carobbio Morte delle foreste. Misure urgenti
Postulat Carobbio Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
Wortlaut des Postulates vom 11. Dezember 1986
Der Sanasilva-Bericht vom November 1986 über den Zustand der Wälder in der Schweiz hat die dramatische Situation unseres Waldes deutlich dargestellt. Diese hat sich weiter verschlechtert: jetzt ist einer von zwei Bäumen krank. Die Gefahren, die ein derartiger Zustand für Umwelt und Mensch mit sich bringt, sind bekannt, und der erwähnte Bericht zeigt sie auch deutlich. Bekannt sind auch die wirt- schaftlichen Kosten, die dadurch für die Gesellschaft entste- hen, besonders wenn man an die Schutzfunktion unserer Wälder denkt. Den Hauptgrund für diese schwerwiegende Verschlechterung des Waldzustandes kennt man ebenfalls: es ist die Luftverschmutzung.
Angesichts dieser Tatsachen und der verschiedenen Vor- schläge zur Bekämpfung der Luftverschmutzung ersuchen die Unterzeichner den Bundesrat,
zu prüfen, ob nicht eine ausserordentliche, zeitlich begrenzte Sonderabgabe auf allen Emissionsquellen einge- führt werden könnte, um damit Sanierung und Pflege des kranken Waldes zu finanzieren;
ein umfassendes Programm aufzustellen, nach dem die Oeffentlichkeit über die gravierende Situation orientiert wird, z. B. mit einer Publikation an alle Haushalte.
Testo del postulato del 11 dicembre 1986
Il rapporto Sanasilva sulla situazione delle foreste svizzere del novembre 1986 ha messo in evidenza le drammatiche condizioni dei nostri boschi. La situazione è ancora peggio- rata: ora un albero su 2 è malato. I pericoli che una simile situazione rappresenta per l'ambiente e l'uomo sono noti e il citato rapporto li illustra chiaramente. Pure noti sono i costi economici che tale situazione comporterà per la collettività, in specie tenuto conto della funzione prottettiva dei nostri boschi. La causa principale del grave deterioramento dello stato delle nostre foreste è pure conosciuta: è l'inquina mento atmosferico.
I sottoscritti, visto quanto sopra e richiamate le varie propos- te per combattere l'inquinamento atmosferico, chiedono al Consiglio federale:
di studiare la possibilità di una tassa straordinaria spe- ciale limitata nel tempo su tutte le fonti inquinanti destinata a finanziare tutte le opere di ripristino e cura dei boschi malati;
März 1987 N
269
Luftreinhalte-Konzept
Texte du postulat du 11 décembre 1986
Le rapport Sanasilva sur la situation de nos forêts, paru en novembre 1986, a mis en évidence les conditions dramati- ques dans lesquelles se trouvent celles-ci. On note encore une aggravation, puisque maintenant, un arbre sur deux est malade. On sait quels dangers cela représente pour l'envi- ronnement et pour l'homme, et le rapport précité le montre clairement. On n'ignore pas non plus ce qu'il en coûtera à la collectivité, surtout compte tenu de la fonction protectrice de nos forêts. Or, la cause principale de cette détérioration de la situation est bien connue: il s'agit de la pollution atmosphérique.
Vu ce qui précède et se référant aux diverses propositions présentées aux fins de combattre cette pollution, les sous- signés demandent au Conseil fédéral
d'examiner la possibilité d'instituer une taxe extraordi- naire et spéciale, limitée dans le temps, sur toutes les sources de pollution, taxe destinée à financer toutes les opérations d'assainissement et de remise en état des forêts malades;
de mettre au point un programme d'information systéma- tique de l'opinion publique au sujet de la grave situation dans laquelle se trouvent nos forêts, par exemple au moyen d'une publication distribuée dans tous les foyers.
Mitunterzeichner - Confirmatari - Cosignataires: Brélaz, Friedli, Longet, Magnin, Rebeaud, Robbiani, Ruffy (7)
Schriftliche Begründung - Motivazione scritta - Développement par écrit
L'autore rinuncia algi sviluppi e desidera una risposta scritta.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 18. Febraur 1987
Dichiarazione del Consiglio federale del 18 febbraio 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 18 février 1987 Il Consiglio federale è disposto ad accettare il postulato.
86.175
Motion Hess Waldschäden Dégâts aux forêts
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, sofort die erforderlichen Massnahmen für eine weitere nachhaltige Senkung der Schadstoffemissionen in der Luft zu treffen, insbesondere
zeitlich raschere Verschärfung der Abgasvorschriften für Dieselfahrzeuge;
zeitlich raschere Verschärfung der Abgasvorschriften für Motorräder und Motorfahrräder;
Umrüstung, eventuell gestaffelte Ausserverkehrsetzung von Altfahrzeugen;
Fortführung von Tempo 80/120 über den 31. Dezember 1987 hinaus;
Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) durch Revision der Sanierungsbestimmungen der LRV mittels Auf- hebung oder Einschränkung der Erleichterungen für beste- hende Feuerungsanlagen;
Förderung der Entwicklung neuer Verfahrens-, Feue- rungs- und Abgasreinigungstechniken mit dem Ziel, die Emissionsgrenzwerte für Feuerungsanlagen herabzusetzen; 7. Verstärkte Förderung alternativer, einheimischer und erneuerbarer Energien;
Einwirkung auf die wenigen säumigen Kantone, allenfalls durch Androhung von Ersatzmassnahmen, Vorschriften über den Wärmeschutz von Gebäuden, die Dimensionierung
und Ausrüstung von haustechnischen Anlagen sowie die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrech- nung zu erlassen.
Texte de la motion du 19 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de prendre immédiatement les mesures nécessaires pour que les émissions polluant l'at- mosphère soient réduites davantage encore et de façon durable, notamment
en arrêtant dans des délais plus brefs que prévus, des dispositions plus strictes qu'actuellement, sur les émissions produites par les véhicules à moteur diesel;
en arrêtant dans des délais plus brefs que prévus, des dispositions plus strictes qu'actuellement, sur les émissions produites par les motocycles et les cyclomoteurs;
en assurant la transformation, voire la mise hors service par étapes des vieux véhicules;
en maintenant après le 31 décembre 1987, la limitation de vitesse à 80/120 km/h;
en renforçant les dispositions prévues dans l'ordonnance sur la protection de l'air (OPair) par la révision des prescrip- tions de cette ordonnance relatives aux mesures d'assainis sement, de manière à supprimer les facilités prévues pour les installations de chauffage existantes ou à en réduire la portée;
en encourageant l'application de techniques et de pro- cédés nouveaux en matière de chauffage et d'épuration des fumées, aux fins d'abaisser les valeurs-limites fixées pour les émissions provenant d'installations de chauffage;
en renforçant la promotion du recours à des énergies de remplacement renouvelables provenant du pays;
en faisant en sorte que les rares cantons n'ayant pas encore arrêté des dispositions sur l'isolation thermique des immeubles, le dimensionnement et l'équipement d'installa- tions domestiques et le compte de chauffage et d'eau chaude fondé sur la consommation, ne tardent plus à pren- dre les dispositions nécessaires, le cas échéant en les mena- çant d'édicter des mesures de remplacement.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bas- ler, Bäumlin, Biel, Blunschy, Borel, Braunschweig, Brélaz, Bühler-Tschappina, Bundi, Bürer-Walenstadt, Camenzind, Cantieni, Carobbio, Chopard, Cincera, Clivaz, Columberg, Cotti Gianfranco, Dirren, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggli- Winterthur, Eng, Eppenberger-Nesslau, Euler, Fehr, Fierz, Fischer-Sursee, Früh, Geissbühler, Giger, Gloor, Günter, Hari, Herczog, Hofmann, Humbel, Jaeger, Jung, Keller, Kühne, Künzi, Landolt, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leu- enberger Moritz, Longet, Loretan, Lüchinger, Maeder- Appenzell, Maitre-Genève, Meier Fritz, Meizoz, Meyer-Bern, Morf, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Nauer, Nebiker, Nef, Neukomm, Nussbaumer, Oehen, Oester, Ogi, Ott, Petitpierre, Pini, Pitteloud, Re- beaud, Rechsteiner, Rubi, Ruckstuhl, Ruffy, Rutishauser, Sager, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Schule, Seiler, Stamm Judith, Stamm Walter, Stappung, Steffen, Steinegger, Tschuppert, Vannay, Wanner, Weber Monika, Weber-Arbon, Wick, Widmer, Wyss, Zbinden, Zehn- der, Zwygart (100)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Vordergrund stehen vor allem die Primärschadstoffe
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
270
N
12 mars 1987
Schwefeldioxid (SO2), Stickoxide (NOx) und Kohlenwasser- stoffe (HC). Sie können einerseits direkt schädigend auf Bäume und Pflanzen einwirken, andererseits sind sie die wesentlichen Ausgangsstoffe für die Bildung von Sekundär- schadstoffen wie saure Niederschläge (Vorläufersubstan- zen: SO2 und NOx) und Photooxidantien/Ozon (Vorläufer- substanzen: NOx und HC). Während die Schwefeldioxid- Emissionen aufgrund strengerer Vorschriften seit Anfang der 80er Jahre kontinuierlich abnehmen, weisen die Stick- oxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen nach wie vor einen steigenden Trend auf. (Quelle: Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates vom 10. September 1986)
Die Belastung unserer Umwelt durch die Luftverschmut- zung hat bedrohliche Ausmasse angenommen. Wenn wir uns noch eine Chance ausrechnen wollen, einem katastro- phalen Waldsterben zuvorzukommen, müssen wir rasch handeln: Taten statt Worte sind nun gefragt. Insbesondere das Minimalziel für die Rückführung der Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen (Stand 1960 bis 1995) muss höher angesetzt werden.
Die Erfahrungen mit der Einführung der US-83-Abgasvor- schriften für benzinbetriebene Motorwagen lehren uns, dass die befürchteten Schwierigkeiten für die Automobilindustrie nicht eingetreten sind. Die Technik ist heute gewillt und in der Lage, eine schnellere Gangart einzuschalten, vorausge- setzt man stellt ihr sachlich und zeitlich klar definierte Anfor- derungen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung und Auswahl von Massnahmen vermag der Einwand, es fehlten zusätzliche Mittel für die Förderung von Umweltschutz- und Energie- sparmassnahmen, nicht zu überzeugen. Sollte Artikel 24sep- ties BV nicht als hinreichende Verfassungsgrundlage beur- teilt werden oder fehlen hinreichende gesetzliche Grundla- gen, so ist es Aufgabe des Bundesrates, dem Parlament unverzüglich entsprechende Vorlagen zu unterbreiten. Im Rahmen der Prioritätensetzung und einer umfassenden Interessenabwägung muss heute der Entscheid klar und vorbehaltlos zugunsten der Umwelt ausfallen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 février 1987
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrere umfangrei- che Massnahmenpakete zur Verminderung der Luftver- schmutzung verabschiedet. 1985/86 hat er nochmals zusätz- lich 28 Massnahmen geprüft, von denen er annahm, dass sie einen Beitrag zur Verminderung der Luftverschmutzung lei- sten könnten. Bei der Prüfung dieser Massnahmen hat sich der Bundesrat von den Kriterien Wirksamkeit und Realisier- barkeit leiten lassen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung wurden im Luftreinhalte-Konzept zwei weitere Massnahmenpakete geschnürt:
A. Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch zu ver- wirklichen gedenkt, und
B. Massnahmen, die der Bundesrat je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird.
Die bisher vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen sowie die zusätzlichen Massnahmen des Luftreinhalte-Konzeptes bringen landesweit eine Reduktion der Luftverschmutzung, die als beachtlich zu bezeichnen ist. Die bisherige stete Zunahme der Emissionen kann trotz weiteren Wirtschafts- und Verkehrswachstums gebrochen und ein merkbarer Rückgang der Emissionen erreicht werden. Beim Schwefel- dioxid kann davon ausgegangen werden, dass bereits bis Anfang der neunziger Jahre die heute noch bestehenden Ueberbelastungen weitgehend abgebaut werden. Bei den Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen wird eine deutliche Trendwende erreicht. Trotzdem werden aber bei diesen beiden Schadstoffen, die vor allem aus den Quellengruppen Verkehr bzw. Industrie und Gewerbe stammen, zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein, um die angestrebten luft- hygienischen Ziele zu erreichen.
Um auch die Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mindestens auf den Stand von 1960 zu reduzieren, sind zusätzlich einschneidende Massnahmen unumgänglich.
Das Ausmass der erforderlichen Reduktion ist vor allem in den Städten und Agglomerationen besonders hoch. Der Bundesrat legt deshalb grössten Wert darauf, dass die Kan- tone und Gemeinden die in ihrer Kompetenz liegenden Massnahmen im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhalte- Verordnung innerhalb der gesetzlichen Frist so rasch als möglich ergreifen, um die übermässige Luftbelastung in den Städten und Agglomerationen zu vermindern.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zuerst diese Mög- lichkeiten auszuschöpfen sind und das Verminderungs- potential dieser regional bzw. lokal zu treffenden Massnah- men im Rahmen der Massnahmenplanung der Kantone und Gemeinden eingehend abzuklären ist. Er erklärt sich aber bereit, weitere Massnahmen, die in seiner eigenen Kompe- tenz liegen, ins Auge zu fassen. Aufgrund einer ersten und summarischen Machbarkeitsprüfung ist der Bundesrat in der Lage, Punkt 7 des Vorstosses als Motion, die anderen als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, Punkt 7 als Motion, die anderen Punkte als Postulat entgegenzunehmen.
86.188
Interpellation Spälti Umweltschutz in der Schweiz und im Ausland Défense de l'environnement en Suisse et à l'étranger
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1986 In bezug auf die Erhaltung einer gesunden Umwelt hat in der Schweiz ein sichtbares Umdenken stattgefunden. Der Bun- desrat hat mit gesetzgeberischen Massnahmen ein Disposi- tiv aufgebaut, um den im eigenen Land liegenden Ursachen und Problemen entgegenzutreten. Die Schweiz ist jedoch immer noch starken Umweltverschmutzungen, insbeson- dere der Luft, ausgesetzt, die grenzüberschreitend unser Land betreffen und die durch uns gesetzgeberisch als auch durch eigene Massnahmen nicht beeinflussbar sind. Wäh- rend in den Ostblockstaaten Umweltinvestitionen offen- sichtlich untergeordnete Bedeutung haben, sind viele west- europäische Industriestaaten nicht in der Lage oder noch nicht willens, die beunruhigende Umweltbelastung, insbe- sondere die Luftverschmutzung aus verschiedenen Gründen, zu reduzieren. Damit sind für die Schweiz die Immissionen aus dem Ausland zu einem höchst beunruhi- genden Problem geworden.
Wie beurteilt der Bundesrat im internationalen Vergleich die eigenen schweizerischen Massnahmen und deren Wirk- samkeit?
Wie weit werden die Fremdeinwirkungen erfasst und wie beurteilt der Bundesrat die Erfolgschancen unserer eigenen Massnahmen mit Bezug auf diese Fremdeinwirkungen?
Was geschieht auf zwischenstaatlichem Gebiet, um auf eine Verringerung der ausländischen Umweltbelastung, auch derjenigen aus den Ostblockstaaten, zu drängen und damit unsere eigenen Umweltschutzmassnahmen wirksa- mer werden zu lassen?
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1986
En Suisse, un revirement d'opinion manifeste peut être observé, pour ce qui a trait à la sauvegarde d'un environne- ment hygiénique et salubre. A la faveur de mesures d'ordre législatif, le Conseil fédéral a édifié un dispositif de défense, de manière à parer aux causes et aux problèmes d'origine interne.
Néanmoins, la Suisse, encore et toujours, est exposée à des pollutions graves de l'environnement, notamment dans l'at- mosphère, lesquelles affectent notre pays par-delà les fron- tières et ne peuvent être influencées par nous ni sur le plan de la loi, ni par nos propres mesures en la matière, qui plus est! Tandis que les pays du bloc de l'Est semblent bien n'accorder que fort peu d'importance aux investissements
N
271
Luftreinhalte-Konzept
dont profite l'environnement, bon nombre d'Etats occiden- taux industrialisés ne sont pas à même, ou simplement ils n'ont pas encore la volonté requise (ou nécessaire) pour réduire les atteintes croissantes au milieu ambiant - en particulier la pollution atmosphérique imputable à différents produits. De la sorte, les émanations provenant de l'étranger sont passées, pour la Suisse, au rang de problème extrême- ment inquiétant.
Comment le Conseil fédéral considère-t-il, par comparai- son avec l'étranger, les mesures mises en oeuvre par notre pays, ainsi que leur efficacité ?
Jusqu'à quel point ces retombées d'origine étrangère sont-elles enregistrées et quelles sont, de l'avis de notre gouvernement, les chances de succès de nos propres mesu- res, par rapport à ces influences exogènes ?
A l'échelon inter-étatique, que se passe-t-il dans le but de faire pression aux fins d'obtenir une diminution des attein- tes polluantes venant du dehors, de celles ayant leur source dans les Etats d'Europe orientale également; mais aussi dans le dessein de permettre à nos propres mesures de protection anti-pollution d'avoir plus d'efficacité, par le fait même?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Bonny, Bremi, Bundi, Bürer-Walenstadt, Cincera, Dünki, Eppenberger- Nesslau, Fischer-Hägglingen, Flubacher, Früh, Graf, Hess, Jeanneret, Künzi, Landolt, Loretan, Massy, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Neuenschwander, Oester, Ogi, Revac- lier, Rubi, Sager, Steffen, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Arbon, Wellauer, Widmer, Wyss, Zehnder, Zwingli (37)
86.196
Interpellation Lüchinger Luftreinhaltung. Heizungen
Lutte contre la pollution atmosphérique. Chauffages
Wortlaut der Interpellation vom 18. Dezember 1986 Nach einem vom Gesundheitsamt der Stadt Zürich eingehol- ten Fachgutachten über die Erfüllung der eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung in der Stadt Zürich werden nach Durchsetzung der US-Norm 83 für Personenwagen 65 Pro- zent der verbleibenden Stickoxidbelastung aus Heizungen und anderen Wärmeanlagen stammen und nur noch 35 Pro- zent von Motorfahrzeugen. Diese Feststellung ist auch für den Schutz der Wälder wesentlich.
a. in Zusammenarbeit mit den Kantonen die rasche Durch- setzung aller heute schon möglichen Massnahmen zur Ver- ringerung des Schadstoffausstosses der Heizungen zu ver- anlassen;
b. durch Forschungsbeiträge und andere Hilfen die techni- sche Entwicklung neuer Vorrichtungen zur optimalen Besei- tigung des Schadstoffausstosses der Heizungen zu fördern; c. nach einer erfolgreichen Entwicklung solcher Vorrichtun- gen die allgemeine Verwendung derselben durch rechtliche Bestimmungen vorzuschreiben?
Texte de l'interpellation du 18 décembre 1986
Selon un rapport d'experts concernant l'exécution de l'or- donnance sur la protection de l'air de Zurich, rapport établi à la demande de l'Office de la santé publique de la ville de Zurich, la pollution due aux oxydes d'azote qui subsistera
lorsque les normes US-83 auront été introduites pour les voitures automobiles proviendra pour 65 pour cent des chauffages et d'autres installations servant à la production de chaleur et pour 35 pour cent seulement des véhicules à moteur. Cette constatation est importante pour la protection des forêts également.
a. à faire le nécessaire, en collaboration avec les cantons, pour que toutes les mesures qui visent à réduire les émis- sions polluantes des chauffages et qui peuvent être prises aujourd'hui déjà soient appliquées rapidement;
b. à encourager, au moyen de contributions en faveur de la recherche et d'une aide accordée sous d'autres formes, le développement de nouveaux dispositifs servant à éliminer dans toute la mesure du possible les émissions polluantes des installations de chauffage;
c. à élaborer des dispositions légales rendant obligatoire le recours à de tels dispositifs lorsqu'ils seront au point?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Cincera, Giger, Graf, Künzi, Loretan, Müller-Meilen, Nef, Oester, Pfund, Schüle, Villiger, Wanner (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit der Luftreinhalte-Verordnung hat der Bundesrat einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Luft geleistet. 2. Der Bund kann aber die Erfüllung der Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung nicht einfach den Kantonen über- lassen. Die Aufgabe ist zu gross und für das ganze Land zu wichtig.
Die nach Durchsetzung der US-Norm 83 bei den Perso- nenwagen verbleibende Stickoxidbelastung wird in den grossen Städten zu rund zwei Dritteln von den Heizungen und anderen Wärmeanlagen stammen. Hier muss daher ein Haupteinsatz der Sanierung erfolgen. Heizungsfachleute erklären, dass es möglich sein sollte, innert weniger Jahren Heizungsanlagen mit stark reduziertem Schadstoffausstoss, auch beim Stickoxid, zu entwickeln. Diese Aufgabe sollte vom Bund massiv gefördert werden. Nach Erreichung des Ziels ist die allgemeine Verwendung der neuen umwelt- freundlichen Vorrichtungen rechtlich vorzuschreiben, ins- besondere über die Typenprüfung nach Artikel 20 LRV.
Aber auch bei den Motorfahrzeugen ist die Entwicklung zur Verminderung des Schadstoffausstosses noch lange nicht abgeschlossen, vor allem nicht im Bereiche des Schwerverkehrs und der Motorräder. Auch hier muss der Bund in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten den Kontakt mit der europäischen Automobilindustrie her- stellen, wo auf dem Gebiete der Schadstoffbekämpfung weitere technische Entwicklungen im Gang sind. Für die Kantone ist es im Hinblick auf die Erfüllung der Luftrein- halte-Verordnung von grosser Bedeutung, über sich abzeichnende neue technische Entwicklungen und über weitere geplante Grenzwertverschärfungen des Bundes periodisch orientiert zu werden.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
1a) Der Bundesrat hat sich bereits am 19. November 1986 mit einem Schreiben an die Kantonsregierungen gewandt und diese dringend aufgerufen, die im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhalte-Verordnung notwendigen Massnahmen so rasch als möglich zu ergreifen, um die Luftbelastung zu reduzieren. Er hat im Rahmen der Luftreinhalte-Verordnung auch Anforderungen an Heizungsanlagen und an den
N 12 mars 1987
272
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
Schwefelgehalt von Brennstoffen gestellt, die zu den streng- sten der Welt gehören.
1b) Im Augenblick wird abgeklärt, welche Möglichkeiten zur Förderung von Forschung und Entwicklung technischer Massnahmen zur Emissionsminderung bestehen. Das Vor- haben bezieht sich auf stationäre Quellen und schliesst dabei auch Heizungen ein.
1c) Nach erfolgreicher Entwicklung und Erprobung ent- spricht ein Verfahren dem aktuellen Stand der Technik. Erfüllt es auch die übrigen Anforderungen der Umwelt- schutzgesetzgebung, so wird der Bundesrat die Verord- nungsbestimmungen entsprechend anpassen.
Im weiteren hat der Bundesrat am 22. Oktober 1986 be- schlossen, eine Verschärfung der Abgasvorschriften für Motorräder und Lastwagen vorzubereiten. Damit soll verhin- dert werden, dass die Lastwagen innerhalb der Quellen- gruppe Verkehr in den kommenden Jahren zum Hauptemit- tenten von Stickoxiden und Partikeln werden.
86.813
Motion Oehler Luftreinhalte-Verordnung. Verschärfung
Lutte contre la pollution atmosphérique. Renforcement des dispositions
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
Der Bundesrat wird aufgefordert, die im Umweltschutz gesetzten Rahmenbedingungen über die Vorschriften zum Schadstoffausstoss in der Luftreinhalte-Verordnung sofort und umfassend zu berücksichtigen.
Texte de la motion du 19 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de tenir immédiatement compte, dans l'ordonnance sur la protection de l'air, de l'ensemble des conditions générales concernant les pres- criptions relatives aux émissions polluantes, telles qu'elles sont fixées en matière de protection de l'environnement.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Die Rahmenbedingungen zu den Vorschriften über den Schadstoffausstoss in die Luft sind im Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 1983 festgelegt, welches am 1. Januar 1985 in Kraft getreten ist. Das Parlament hat die Kompetenz zum Erlass der entsprechenden Ausführungsvorschriften an den Bundesrat delegiert. Der Bundesrat hat diesen Auftrag wahr- genommen und mit der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 detaillierte Emissionsbegrenzungen beschlossen. Dabei hat er sich selbstverständlich an die im Umweltschutzgesetz festgelegten Rahmenbedingungen gehalten und diese umfassend berücksichtigt.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
86.834
Motion Schule Altfahrzeuge. Reduktion der Schadstoffemissionen Véhicules immatriculés selon les anciennes normes. Réduction des nuisances
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
In der Sondersession vom Februar 1985 haben die eidge- nössischen Räte den Bundesrat mit der Ausarbeitung eines Luftreinhalte-Konzeptes beauftragt, das der Bundesrat am 10. September 1986 in Berichtsform vorgelegt hat. Der Bun- desrat bekräftigt darin die Notwendigkeit «einschneidender Massnahmen», um die lufthygienischen Ziele zu erreichen. Der Bundesrat wird in diesem Sinne eingeladen, dem Parla- ment Bericht und Antrag vorzulegen zur gezielten Reduk- tion der Schadstoffemissionen im Bereiche der sogenann- ten Altfahrzeuge, bei deren Zulassung die heute gültigen Abgasnormen noch nicht erfüllt worden sind.
Dabei sind insbesondere die folgenden Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls vorzuschlagen:
Ueberprüfung der Abgasvorschriften für alle Altfahr- zeuge;
Förderung der Ausmerzung der schadstoffintensiven Alt- fahrzeuge;
Umgestaltung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern bzw. Einführung einer Bundes-Motorfahrzeugsteuer, so dass die Steuerbelastung nach Massgabe der effektiven Schadstoffemissionen (errechnet aus Fahrleistung und Abgaswerten) festgesetzt werden kann;
Einführung differenzierter Geschwindigkeitslimiten in dem Sinne, dass die die US-Norm 83 erfüllenden Personen- wagen mit Tempo 100/130 und alle anderen Personenwagen lediglich mit Tempo 80/120 verkehren dürfen.
Texte de la motion du 19 décember 1986
Les Chambres fédérales ont chargé le gouvernement, lors de la session spéciale de février 1985, d'élaborer une straté- gie de lutte contre la pollution atmosphérique; le Conseil fédéral a fait rapport à ce sujet le 10 septembre 1986. Il y réaffirme la nécessité de «mesures radicales» pour atteindre les objectifs fixés en ce qui concerne la qualité de l'air. Le Conseil fédéral est en conséquence chargé de présenter au Parlement un rapport accompagné de propositions, sur la réduction, par des mesures adéquates, des émissions de substances nocives provenant des véhicules immatriculés selon les anciennes normes, lesquelles ne tenaient pas compte des exigences actuelles relatives aux gaz d'échap- pement.
Il importe d'envisager notamment les mesures suivantes et, le cas échéant, de proposer leur adoption:
Révision des dispositions concernant les gaz d'échappe- ment pour tous les véhicules susmentionnés;
Encouragement des mesures visant à écarter du trafic les véhicules particulièrement polluants;
Modification des impôts cantonaux prélevés sur les véhi- cules à moteur voire institution d'un impôt fédéral y relatif, de façon à ce que l'imposition fiscale soit établie en fonction des émissions effectives de substances nocives (calculées en prenant en considération les prestations des véhicules d'une part et l'importance des émissions d'autre part);
Différenciation des règles applicables aux limitations de vitesse, les voitures de tourisme conformes aux normes américaines de 1983 devant être autorisées à rouler à 100/ 130 km/h, alors que les autres voitures de tourisme ne devraient pas dépasser 80/120 km/h.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Eppenberger-Ness- lau, Loretan, Petitpierre, Spoerry, Steinegger, Villiger (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In seinem Luftreinhalte-Konzept bekräftigt der Bundesrat die lufthygienische Zielsetzung, bei den Schwefeldioxid- Emissionen bis 1990 den Stand von 1950 und bei den
273
Luftreinhalte-Konzept
Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen bis 1995 den Stand von 1960 anzustreben, was - über die bereits beschlossenen Massnahmen hinaus - erhebliche zusätzli- che Anstrengungen erfordern wird.
Von besonderer Bedeutung ist dabei der Bereich des Motor- fahrzeugverkehrs. Da die verschärften Abgasvorschriften lediglich für die neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge Anwen- dung finden und die Erneuerung des Motorfahrzeugbestan- des im Durchschnitt lediglich innert zehn Jahren stattfindet, tritt die beabsichtigte Reduktion der Schadstoffbelastung der Luft erst nach einer langen Uebergangsfrist ein. Um diese Zeit zu verkürzen und den Uebergang auf abgasarme Fahrzeuge zu beschleunigen, drängen sich gezielte zusätzli- che Massnahmen auf. (z. B. verschärfte Abgasvorschriften für Altfahrzeuge, Förderung der Ausmerzung abgasintensi- ver Fahrzeuge). In Anwendung des Verursacherprinzips könnte die Belastung der Fahrzeuge mit einer emissionsbe- zogenen Motorfahrzeugsteuer auf der Basis der effektiven jährlichen Fahrleistung und der typenbezogenen Abgas- werte erfolgen. Die Höhe der Steuer wäre nach diesem System direkt an die effektive Schadstoffmenge gebunden. Nachdem die jährliche Abgaskontrolle verwirklicht ist, könnte die Bestimmung der effektiven Schadstoffmenge ohne grossen administrativen Aufwand den konzessionier- ten Garagebetrieben im Rahmen der normalen Abgaskon- trolle überbunden werden. Um Widerhandlungen möglichst auszuschliessen, wären drastische Sanktionen im Falle von falschen Angaben über die Schadstoffemissionen vorzuse- hen. Den Umstieg auf abgasarme Fahrzeuge fördern würde im Bereiche der Personenwagen auch der Erlass differen- zierter Geschwindigkeitslimiten.
Die Höchstgeschwindigkeiten 80/120 sind ausdrücklich aus Umweltschutzgründen eingeführt worden, so dass sich die Wiedereinführung der alten Tempolimiten für Personenwa- gen nach US-Norm 83 absolut rechtfertigt. Der Einwand, dass sich Geschwindigkeitskontrollen schwierig gestalten würden, mag zwar grundsätzlich berechtigt sein, doch ist dem die unzweifelhaft positive Wirkung auf das Umsteigen auf abgasarme Fahrzeuge gegenüberzustellen, die jene steuerlicher Sanktionen bei vielen Automobilisten bei wei- tem übertreffen dürfte. Die Erschwernisse im Vollzug müss- ten daher wohl in Kauf genommen werden, um so mehr, als im Falle der Verwendung von Spikes-Reifen dieselbe Pro- blematik bereits heute besteht und bewältigt wird. Auch hier wären Sanktionen vorzusehen für den Fall, dass der Ver- merk «abgasarmes Fahrzeug» missbräuchlich verwendet wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrere umfangrei- che Massnahmenpakete zur Verminderung der Luftver- schmutzung verabschiedet. 1985/86 hat er nochmals zusätz- lich 28 Massnahmen geprüft, von denen er annahm, dass sie einen Beitrag zur Verminderung der Luftverschmutzung lei- sten könnten. Bei der Prüfung dieser Massnahmen hat sich der Bundesrat von den Kriterien Wirksamkeit und Realisier- barkeit leiten lassen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung wurden im Luftreinhalte-Konzept zwei weitere Massnahmenpakete geschnürt:
A. Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch zu ver- wirklichen gedenkt, und
B. Massnahmen, die der Bundesrat je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird.
Die bisher vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen sowie die zusätzlichen Massnahmen des Luftreinhalte-Konzeptes bringen landesweit eine Reduktion der Luftverschmutzung, die als beachtlich zu bezeichnen ist. Die bisherige stete Zunahme der Emissionen kann trotz weiterem Wirtschafts- und Verkehrswachstum gebrochen und ein merkbarer Rückgang der Emissionen erreicht werden. Beim Schwefel- dioxid kann davon ausgegangen werden, dass bereits bis Anfang der neunziger Jahre die heute noch bestehenden Ueberbelastungen weitgehend abgebaut werden. Bei den
Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen wird eine deutliche Trendwende erreicht. Trotzdem werden aber bei diesen beiden Schadstoffen, die vor allem aus den Quellengruppen Verkehr bzw. Industrie und Gewerbe stammen, zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein, um die angestrebten luft- hygienischen Ziele zu erreichen.
Um auch die Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mindestens auf den Stand von 1960 zu reduzieren, sind zusätzlich einschneidende Massnahmen unumgänglich. Das Ausmass der erforderlichen Reduktion ist vor allem in den Städten und Agglomerationen besonders hoch. Der Bundesrat legt deshalb grössten Wert darauf, dass die Kan- tone und Gemeinden die in ihrer Kompetenz liegenden Massnahmen im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhalte- Verordnung innerhalb der gesetzlichen Frist so rasch als möglich ergreifen, um die übermässige Luftbelastung in den Städten und Agglomerationen zu vermindern.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zuerst diese Mög- lichkeiten auszuschöpfen sind und das Verminderungs- potential dieser regional bzw. lokal zu treffenden Massnah- men im Rahmen der Massnahmenplanung der Kantone und Gemeinden eingehend abzuklären ist. Er erklärt sich aber bereit, weitere Massnahmen, die in seiner eigenen Kompe- tenz liegen, ins Auge zu fassen. Aufgrund einer ersten und summarischen Machbarkeitsprüfung ist der Bundesrat in der Lage, Punkt 2 des Vorstosses als Motion, die anderen als Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, Punkt 2 als Motion, die anderen Punkte als Postulat entgegenzunehmen.
Angesichts der Bedeutung des Bestandes an Altfahrzeugen für den Erfolg des Luftreinhalte-Konzeptes scheint es unum- gänglich, diese Massnahmen nicht nur alternativ, sondern kumulativ vorzusehen. Sofern ein freiwilliger Einbezug der Kantone allenfalls in Konkordatsform im Bereiche der Motorfahrzeugsteuern nicht möglich sein sollte, wäre die Einführung einer ergänzenden und schadstoffbezogenen Bundes-Motorfahrzeugsteuer vorzusehen.
86.809
Postulat Günter Luftreinhalte-Konzept. Ergänzung Stratégie de lutte contre la pollution atmosphérique
Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1986 Der Bundesrat wird beauftragt, seinen Bericht «Luftrein- halte-Konzepte» mit einer Liste weiterer Massnahmen zu ergänzen, die eine Erreichung des Minimalziels (Stand der Luftverschmutzung von 1960) auch für die NOx- und HC- Emissionen erwarten lassen.
Texte du postulat du 19 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de compléter son rapport sur la stratégie de lutte contre la pollution de l'air par une liste de mesures d'appoint qui permettent d'espérer que l'on parviendra à atteindre l'objectif minimal qu'on s'est fixé - à savoir le degré de pollution atmosphérique de 1960 - pour les émissions de NOx et de HC également.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Weber Monika, Zwygart (6)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Als Minimalziel nennt der Bericht «Luftreinhalte-Konzept» die Reduktion der Emissionen auf den Stand von 1960. Dieses Minimalziel wird aber nur bei den SO2-Emissionen erreicht. Bei den NOx-Emissionen entspricht das Minimal- ziel 67 200 Tonnen, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen bringen aber nur eine Reduktion auf 114 600 Tonnen. Bei den HC-Emissionen ergeben sich Zahlen von 146 900 bzw. 259 500 Tonnen (Prognosen für das Jahr 2000).
35-N
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
274
N 12 mars 1987
Der Bundesrat erreicht also sein selber gesetzes Minimalziel selbst im Jahre 2000 mit den vorgesehenen Massnahmen nicht. Wenn das Parlament und der Bundesrat sich mit diesem Resultat zufrieden geben, kommt dies einer Kapitu- lation vor dem Problem der Luftverschmutzung gleich.
Tabelle 1: Emissionen im Jahre 2000, Ziele und Massnah- men des Bundesrates
Emissionen in Tonnen
SO2
NOx
HC
Basis-Entwicklung
60 500
137 100
286 000
Ziel Totalemission
54 4001
67 2002
146 9002
gemäss Bundesrat
Reduktionsziel
6 100
69 900
139 100
(Differenz Zeile 1 - Zeile 2)
Reduktion mit Massnahmen des Bundesrates
8 400
22 500
26 500
(Massnahmen A1-A10 und B1-B9)
Zielerreichung in % Reduktionsziel
138
32
19
Quelle: Bericht Luftreinhalte-Konzept, 10.9. 1986, S. 79f 1 Stand 1950 2 Stand 1960
Tabelle 2: Zusätzliche Reduktionen gemäss Motionen LdU/ EVP-Fraktion (Massnahmen C1, C2, C3)
SO2
Emissionen NOx
HC
in Tonnen
5 040
8 700
2 350
in % Reduktionsziel
83
12
9
Quelle: Bericht Luftreinhalte-Konzept, 10.9. 1986, S. 79f
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mehrere umfangrei- che Massnahmenpakete zur Verminderung der Luftver- schmutzung verabschiedet. 1985/86 hat er nochmals zusätz- lich 28 Massnahmen geprüft, von denen er annahm, dass sie einen Beitrag zur Verminderung der Luftverschmutzung lei- sten könnten. Bei der Prüfung dieser Massnahmen hat sich der Bundesrat von den Kriterien Wirksamkeit und Realisier- barkeit leiten lassen. Entsprechend dem Ergebnis dieser Prüfung wurden im Luftreinhalte-Konzept zwei weitere Massnahmenpakete geschnürt:
A. Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch zu ver- wirklichen gedenkt, und
B. Massnahmen, die der Bundesrat je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird.
Die bisher vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen sowie die zusätzlichen Massnahmen des Luftreinhalte-Konzeptes bringen landesweit eine Reduktion der Luftverschmutzung, die als beachtlich zu bezeichnen ist. Die bisherige stete Zunahme der Emissionen kann trotz weiterem Wirtschafts- und Verkehrswachstum gebrochen und ein merkbarer Rückgang der Emissionen erreicht werden. Beim Schwefel- dioxid kann davon ausgegangen werden, dass bereits bis Anfang der neunziger Jahre die heute noch bestehenden Ueberbelastungen weitgehend abgebaut werden. Bei den Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen wird eine deutliche Trendwende erreicht. Trotzdem werden aber bei diesen beiden Schadstoffen, die vor allem aus den Quellengruppen Verkehr bzw. Industrie und Gewerbe stammen, zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein, um die angestrebten luft- hygienischen Ziele zu erreichen.
Um auch die Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mindestens auf den Stand von 1960 zu reduzieren, sind zusätzlich einschneidende Massnahmen unumgänglich. Das Ausmass der erforderlichen Reduktion ist vor allem in den Städten und Agglomerationen besonders hoch. Der Bundesrat legt deshalb grössten Wert darauf, dass die Kan- tone und Gemeinden die in ihrer Kompetenz liegenden Massnahmen im Rahmen des Vollzugs der Luftreinhalte- Verordnung innerhalb der gesetzlichen Frist so rasch als
möglich ergreifen, um die übermässige Luftbelastung in den Städten und Agglomerationen zu vermindern.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zuerst diese Mög- lichkeiten auszuschöpfen sind und das Verminderungs- potential dieser regional bzw. lokal zu treffenden Massnah- men im Rahmen der Massnahmenplanung der Kantone und Gemeinden eingehend abzuklären ist. Er erklärt sich aber bereit, weitere Massnahmen, die in seiner eigenen Kompe- tenz liegen, ins Auge zu fassen. Aufgrund einer ersten und summarischen Machbarkeitsprüfung ist der Bundesrat in der Lage, das Postulat entgegenzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, das Postulat entgegenzunehmen.
86.111
Interpellation Bühler-Tschappina Gesundheitszustand unserer Wälder Etat des forêts
Wortlaut der Interpellation vom 3. Dezember 1986 Angesichts der sich ständig verschlimmernden Situation beim Gesundheitszustand unserer Wälder - die neuesten Zahlen und Erkenntnisse der Sanasilva-Studie sprechen eine deutliche Sprache - stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die bisherigen Instrumente zur Verbesserung der Luftqualität ungenügend und vor allem zu wenig rasch wirken und daher dringend wirkungsvollere Massnahmen ergriffen werden müssen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahme, dass bis 1. Januar 1990 alle benzinbetriebenen Personenwagen ohne Katalysatoren aus dem Verkehr gezogen werden sollen, wobei Ausnahmen nur für Fahrzeuge bewilligt würden, die nicht mehr als höchstens 5000 km Fahrleistung pro Jahr aufweisen?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die grenzüber- schreitende Luftverschmutzung, die offenbar grösser ist als bisher angenommen - die grossen Schäden auf der Alpen- südseite durch Einflüsse der Industrieregion Mailand bewei- sen dies -, bedeutend energischer gesamteuropäisch ange- gangen werden muss, und welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat dazu?
Was gedenkt der Bundesrat insbesondere zur Abwen- dung der drohenden Gefahren im Berggebiet zu unter- nehmen?
Texte de l'interpellation du 3 décembre 1986
L'état de santé de nos forêts se dégradant constamment - les nouveaux chiffres et renseignements fournis par le rap- port Sanasilva en témoignent - je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Le gouvernement estime-t-il, lui aussi, que les mesures prises jusqu'ici pour améliorer la qualité de l'air sont insuffi- santes et produisent leurs effets trop lentement et qu'il est par conséquent urgent d'en prendre d'autres, plus effi- caces?
Que pense le Conseil fédéral de la mesure qui consisterait à retirer de la circulation, d'ici au 1er janvier 1990, toutes les voitures ayant un moteur à essence qui ne sont pas équi- pées d'un catalyseur, des exceptions pouvant être consen- ties uniquement pour les véhicules qui ne roulent pas plus de 5000 km par an?
Partage-t-il l'avis selon lequel la pollution atmosphérique transfrontière, qui est apparemment plus importante qu'on ne le pensait jusqu'ici - les gros dommages constatés sur le versant sud des Alpes et causés par la région industrielle de Milan le prouvent - doit être combattue beaucoup plus énergiquement et dans l'Europe entière? Quelles possibi- lités voit-il à cet effet?
März 1987
N
275
Luftreinhalte-Konzept
Mitunterzeichner - Cosignataires: Geissbühler, Hari, Marti- gnoni, Rutishauser (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Interpellant verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Der Bundesrat misst der parlamentarischen Behandlung des Luftreinhalte-Konzeptes grosse Bedeutung zu. Er erach- tet es daher als nicht angebracht, den Beratungen und ihren Ergebnissen bzw. der Festlegung allfälliger weiterer Mass- nahmen vorzugreifen.
Der Bundesrat teilt indessen die Auffassung, dass auch der grenzüberschreitenden Luftverschmutzung grosse Auf- merksamkeit zu schenken ist.
Die Probleme der Luftverschmutzung sowie die Massnah- men zu deren Verminderung werden in mehreren internatio- nalen Organisationen, aber auch auf bi-, tri- und multilatera- ler Ebene behandelt. Zu erwähnen sind das Umweltpro- gramm der Vereinten Nationen (UNEP), die Europäische Wirtschaftskommission der Uno (ECE) sowie verschiedene Ministerkonferenzen. Die Schweiz zeichnete sich nament- lich an internationalen Konferenzen in Ottawa, München, Helsinki und Stockholm durch politische Initiativen zur Ver- minderung der Luftverschmutzung aus.
Ein wichtiger Schritt dazu konnte auf internationaler Ebene mit einem im Rahmen der ECE erarbeiteten Uebereinkom- men getan werden. Dieses verbürgt, dass die Vertragspar- teien die Schwefelemissionen oder deren grenzüberschrei- tenden Fluss spätestens bis 1993 um 30 Prozent verringern. Das Abkommen wurde kürzlich den eidgenössischen Räten zur Ratifikation vorgelegt und ist vom Ständerat bereits genehmigt worden.
Die Schweiz hat zudem im letzten Jahr anlässlich der Konfe- renz von Saas-Fee zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland und Oesterreich die Initiative ergriffen, um durch ein entsprechendes Abkommen auch die Stickoxid- emissionen reduzieren zu können.
Wichtige Arbeiten sind bezüglich der Motorfahrzeugabgase im Rahmen des sogenannten Stockholm-Clubs im Gange, bei denen die Schweiz aktiv mitwirkt.
85.318
Motion der christlichdemokratischen Fraktion Amerikanische Abgasnormen
Motion du groupe démocrate-chrétien Gaz d'échappement. Normes americaines
Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, das Obligatorium der ameri- kanischen Abgasnormen für neuzugelassene Benzinfahr- zeuge (US-Norm 83) auf 1. Oktober 1986 rechtzeitig mit einer entsprechenden Verordnung zu verfügen.
Texte de la motion du 5 février 1985
Le Conseil fédéral est chargé d'édicter à temps une ordon- nance rendant obligatoire dès le 1er octobre 1986 l'applica- tion des normes américaines (normes US 83) concernant les gaz d'échappement des voitures automobiles équipées d'un moteur à essence et admises pour la première fois à la circulation.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. April 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1985
Der Bundesrat hat bereits am 21. November 1984 beschlos- sen, die schweizerischen Abgasvorschriften durch den Erlass von neuen, gleich strengen Vorschriften, wie sie in den USA seit 1983/84 gelten, weiter zu verschärfen, sobald in den Nachbarstaaten eine hinreichende Versorgung mit unverbleitem Benzin sichergestellt ist. Ferner haben die Eidgenössischen Räte am 5. März 1985 ein Postulat über- wiesen, mit dem der Bundesrat u. a. ersucht wird, die ameri- kanischen Abgasnormen 1983 rechtzeitig mit einer entspre- chenden Verfügung auf den 1. Oktober 1987 für neu zuge- lassene Benzinfahrzeuge obligatorisch zu erklären. Die vor- liegende Motion der CVP-Fraktion weicht hiervon lediglich insofern ab, als sie das Inkraftreten der neuen Abgasvor- schriften schon auf den 1. Oktober 1986 fordert.
Nach Auffassung des Bundesrates ist ein Vorziehen des Datums für das Inkrafttreten der neuen Abgasvorschriften auf den 1. Oktober 1986 jedoch nicht möglich. Weder wäre auf diesen Zeitpunkt für Fahrten im Ausland eine ausrei- chende Versorgung mit bleifreiem Benzin - eine absolute Notwendigkeit für Katalysatorfahrzeuge - sichergestellt, noch könnte mit einem genügenden Angebot an den neuen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen, vor allem kleine- rer Modelle, gerechnet werden.
Die Motion, die aus formellen Gründen (delegierter Recht- setzungsbereich) ohnehin nur als Postulat entgegengenom- men werden könnte, ist daher abzulehnen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
86.356
Interpellation Rebeaud Abgase. Nutzlosigkeit der Kontrollen Gaz d'échappement. Inutilité des contrôles
Wortlaut der Interpellation vom 13. März 1986
Ich bitte den Bundesrat um Auskunft auf folgende Fragen: 1. Fürchtet er nicht, das Volk zu täuschen, wenn er die jährliche Abgaswartung bei den Garagisten, wie sie kürzlich eingeführt worden ist, als eine Massnahme zur Bekämpfung des Waldsterbens darstellt?
N 12 mars 1987
276
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
Texte de l'interpellation du 13 mars 1986 Le Conseil fédéral est prié de dire:
S'il ne craint pas de tromper le peuple, en présentant le contrôle annuel des gaz d'échappement auprès des gara- gistes, récemment institué, comme une mesure concourant à la lutte contre le dépérissement des forêts.
S'il ne juge pas nécessaire de faire contrôler aussi les émissions d'oxydes d'azote.
Comment, et à quel coût approximatif, pourraient s'effec- tuer des contrôles annuels des émissions d'oxydes d'azote.
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le contrôle annuel des gaz d'échappement, tel qu'il vient d'être institué par la Confédération en collaboration avec les associations de la branche automobile, permettra de mesu- rer exclusivement les émissions de monoxyde de carbone (CO), de gaz carbonique (CO2) et d'hydrocarbures (HC). Les oxydes d'azote, pour des raisons de coût, ne seront pas mesurés.
Le type de contrôles prévu risque de provoquer une aug- mentation globale des émissions d'oxydes d'azote, du fait qu'il y a un rapport inverse entre oxydes de carbone et oxydes d'azote selon le réglage des moteurs. Pour abaisser les oxydes de carbone, les mécaniciens provoquent sou- vent, sans le savoir, une augmentation des oxydes d'azote. Les experts de l'Office fédéral de la protection de l'environ- nement confirment que le type de contrôle prévu peut, selon les constatations faites à l'étranger, aboutir à une légère augmentation des émissions d'oxydes d'azote.
Or, les oxydes d'azote sont les principaux polluants incri- minés, en Suisse, dans le dépérissement des forêts. Ce qui revient à dire que les contrôles qui viennent d'être institués risquent de n'avoir aucun effet sur la santé des forêts, voire d'avoir un effet négatif.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. Mai 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 28 mai 1986
Contrairement à ce que pense l'auteur de l'interpellation, l'ordonnance du 13 novembre 1985 (Entretien et contrôle périodique des voitures automobiles légères en ce qui concerne les émissions de gaz d'échappement) n'a pas pour but de fixer une limite chiffrée absolue aux émissions de gaz d'échappement de chaque véhicule. Il s'agit bien plutôt de maintenir les véhicules dans un état de fonctionnement correspondant à l'état de neuf, dans lequel ils ont été homo- logués. On obtient ce résultat en procédant régulièrement au contrôle périodique, à l'entretien et au réglage de toutes les parties du véhicule jouant un rôle important en matière d'émissions de gaz polluants.
Comme la proportion des diverses substances entrant dans la composition des gaz d'échappement est stable, un entre- tien correct, assurant le respect des valeurs de références indiquées pour le monoxyde de carbone (CO) et les hydro- carbures (HC), garantit également le non-dépassement des limites fixées pour les émissions d'oxydes d'azote (NOx). Le Conseil fédéral peut donc répondre de la manière sui- vante aux différentes questions posées:
Il demeure persuadé que la solution adoptée contribuera efficacement à réduire la pollution atmosphérique, les dépenses nécessaires restant raisonnables par rapport au profit escompté.
Dans le cadre de l'entretien obligatoire du système anti- pollution, le Conseil fédéral juge inutile et impraticable toute mesure supplémentaire des émissions d'oxydes d'azote. En effet, les quantités d'oxydes d'azote rejetées dans l'atmos- phère par un moteur tournant au ralenti ou à vide sont si infimes qu'il n'est pas possible de les mesurer dans le cadre
d'un atelier de garage. En outre, vu les raisons indiquées en préambule à nos réponses, la mesure des émissions d'oxydes d'azote au ralenti ne fournit aucune indication supplémentaire sur l'état ou le réglage d'un moteur.
Il n'existe actuellement, même sous forme de projet, aucune méthode permettant de telles mesures hors d'un laboratoire. Il faudrait donc mettre d'abord une méthode au point avant que l'on puisse chiffrer les coûts d'une installation de mesure appropriée et d'un contrôle individuel.
85.325
Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Luftreinhaltung. Indexwirkung der Massnahmen Postulat du groupe radical-démocratique Lutte contre la pollution. Effets sur l'indice
Wortlaut des Postulates vom 5. Februar 1985
Massnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, die mit einer finanziellen Belastung des Verbrauchs verbunden sind, bleiben in der Regel wirkungslos, wenn die Belastung des Verbrauchers über den Indexmechanismus automatisch wieder aufgehoben wird. Veränderungen der Position «flüs- sige und feste Brennstoffe» und «Benzin» sind darum aus dem Waren- und Gewichtsschema des Landesindexes der Konsumentenpreise auszunehmen, soweit sie im Rahmen energie- und umweltpolitischer Massnahmen und insbeson- dere im Falle der Erhebung neuer oder zusätzlicher Abga- ben den Indexstand beeinflussen würden.
Texte du postulat du 5 février 1985
Les mesures contre la pollution atmosphérique qui sont liées à des prélèvements sur la consommation restent en général sans effet lorsque ceux-ci sont supprimés automati- quement par le mécanisme de l'indice. C'est pourquoi il faut exclure, dans le tableau des marchandises et des poids de l'indice suisse des prix à la consommation, toute modifica- tion des positions «combustibles liquides et solides» et «essence» qui influerait sur le niveau de l'indice, dans le cadre des mesures de la politique concernant l'énergie et l'environnement, notamment en cas de perception de nou- velles taxes ou de taxes supplémentaires.
Sprecher - Porte-parole: Schüle
Le président: Je vous rappelle que la Conférence des prési- dents de groupe avait prévu un débat organisé. M. Hubacher demande la parole pour une motion d'ordre.
Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Motion d'ordre du groupe socialiste
Hubacher: Im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion vertrete ich die Meinung, dass wir hier eine offene Debatte führen sollten. Wir haben ein Geschäftsreglement, in dem an sich eine Redezeit von zehn Minuten das untere Mittel darstellt. Inzwischen haben wir uns bereits an eine Redezeit von fünf Minuten gewöhnt. Das ist jetzt offensichtlich die Hausregel geworden. Bei dieser organisierten Debatte sind nun aber 26 Rednerinnen und Redner eingeschrieben, die eine Redezeit zwischen 3 und 4 Minuten zugeteilt erhielten. Offenbar haben einzelne Fraktionen Mühe gehabt, der Nachfrage zu genügen und sind zu Redezeiten von 3 1/2 Minuten gekommen. Ob das noch mit der parlamentari- schen Würde - wenn man dieses Wort überhaupt gebrau- chen darf - zu vereinbaren ist, ist fraglich. Das Ganze sieht
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bald einmal aus wie die Resultatliste einer Ski-WM-Abfahrt: man minutiert! Der arme Vorsitzende muss die Stoppuhr bei sich haben, um nötigenfalls sekundengenau abwinken zu können.
Wir fragen uns, ob es nicht gescheiter wäre, hier eine offene Debatte zu führen mit dem Risiko - das ist aber unserer Meinung nach nicht einmal sehr gross -, dass die Debatte länger dauern könnte. Es gibt ja auch Fraktionen, welche die zugeteilte Redezeit à tout prix konsumieren wollen. Das haben wir auch gehört. Aber es gibt vor allem keine offene, freie Debatte mehr, wenn keine spontanen Redemeldungen möglich sind, wenn niemand mehr auf einen Vorredner oder eine Vorrednerin reagieren darf, weil sie oder er nicht auf der Liste mit den minutierten Redezeiten eingetragen ist. Wir laufen damit nach unserer Auffassung Gefahr, dass unsere Debatten steril werden. Sie sind vorprogrammiert. Jegliche Aktualität und jegliches Ueberraschungsmoment fällt weg. Wer nicht eingetragen ist, ist in der Regel bei der Debatte «pensioniert».
Deshalb geben wir zu überlegen, ob wir hier nicht doch etwas zu weit gehen mit der Selbstbeschränkung, wenn wir dann umgekehrt - das ist kein Vorwurf, sondern eine Fest- stellung - gegenüber den Bundesräten sehr grosszügig sind. Diese Grosszügigkeit wird unterschiedlich zur Kennt- nis genommen. Es gibt Bundesräte, die lange reden. Wir dulden das. Unsere eigene Redezeit handhaben wir aber immer strenger und strenger und sind jetzt schon bei Halb- minuteneinteilungen angelangt.
Wir sind der Meinung, da wäre die offene Debatte besser.
Le président: M. Hubacher propose donc de renoncer au débat organisé et de laisser le débat ouvert.
La Conférence des présidents de groupes ne juge pas opportun de multiplier les débats organisés. Elle a cepen- dant, avec votre président, le souci de liquider les objets prévus à notre programme sans devoir abuser des sessions extraordinaires. C'est pourquoi, dans des cas exceptionnels, nous estimons devoir recourir au débat organisé comme nous y autorise d'ailleurs l'article 64a de notre Règlement. La Conférence des présidents a estimé que le présent objet se prêtait à un débat organisé. Mon devoir de président est d'attirer votre attention sur les conséquences de l'adoption de la motion d'ordre qui nous est proposée.
Premièrement, la liste des orateurs prévus au point 3 du scénario distribué ne serait plus valable puisque le droit de parole serait ouvert à chacun. Il conviendrait donc que ceux d'entre vous qui entendent s'exprimer, s'inscrivent.
Deuxièmement, le temps de parole serait attribué de la manière suivante: porte-parole des groupes 15 minutes, ora- teurs individuels 5 minutes.
Troisièmement, compte tenu de l'importance des débats à prévoir et des impératifs du programme de la session, il convient de terminer l'examen de cet objet lundi.
Or, vous pouvez constater que le débat organisé permet déjà une durée totale de huit à neuf heures. Si nous suivons M. Hubacher, il faut donc prévoir de siéger jusque tard dans la soirée de lundi.
Je tenais simplement à vous fournir ces renseignements au nom de la Conférence des présidents de groupes, afin que vous puissiez vous prononcer en toute connaissance de cause.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hubacher Dagegen
58 Stimmen 61 Stimmen
Mme Deneys, rapporteur: Avant d'aborder les trois parties de mon exposé introductif à la Stratégie de lutte contre la pollution atmosphérique, je voudrais adresser une pensée de reconnaissance à M. Egli, ancien Président de la Confé- dération, pour son activité et son engagement en faveur de la protection de l'environnement.
Dans une première partie, j'examinerai la situation actuelle de la pollution atmosphérique et ses conséquences princi-
pales sur l'être humain et l'environnement. Un deuxième chapitre sera consacré à l'analyse de la Stratégie que nous présente le Conseil fédéral, en réponse à la motion que nous lui avons transmise il y a deux ans, et sur laquelle il souhaite entendre notre avis. Enfin, en troisième lieu, je vous présen- terai les propositions de la commission.
La situation actuelle confirme les craintes émises ici même, il y a deux ans, lors de la session extraordinaire sur le dépérissement des forêts. Cet hiver, on a mesuré un peu partout en Suisse, notamment dans les grandes villes, des immissions nettement supérieures aux valeurs limites fixées dans l'ordonnance sur la protection de l'air. Un grand nom- bre de nos concitoyens et concitoyennes ont pu constater de visu la formation de smog et les effets d'une pollution atmosphérique élevée sur la santé. Aussi leurs préoccupa- tions rejoignent-elles maintenant celles des 3500 médecins qui ont adressé une pétition au Conseil fédéral car ils estiment «qu'une nouvelle forme de fragilité contre les mala- dies, inconnue jusque-là, fait son apparition. La pollution provoque une intoxication qui pénètre principalement par les voies respiratoires et dont les divers symptômes dépen- dent de la nature du polluant, de la durée de l'exposition et de la sensibilité individuelle. Les êtres les plus faibles sont les plus touchés, nourrissons et jeunes enfants, personnes âgées ou atteintes d'une maladie pulmonaire.»
Les constatations faites indiquent que les maladies des voies respiratoires sont plus fréquentes. Les petits enfants souffrent plus fréquemment de bronchites et de pneumo- nies à évolution prolongée. Certains groupes d'adultes, aux poumons préalablement atteints, bronchiteux chroniques, asthmatiques, fumeurs voient leur maladie s'aggraver.
En 1985, le Parlement s'était surtout préoccupé du dépéris- sement des forêts, sans trop s'attarder sur les conséquences de la pollution pour la santé humaine. Vous avez donc tous lu sans doute le rapport Sanasilva 1986 sur les dégâts aux forêts. J'en rappelle les principales conclusions: «L'état des forêts s'est sensiblement détérioré de 1985 à 1986. La pro- portion des arbres atteints a passé de 36 à 50 pour cent, l'augmentation est plus forte chez les feuillus que chez les résineux. Les dégâts ont augmenté dans toutes les régions mais surtout dans les Alpes, où la situation a nettement empiré puisque l'on a dénombré 60 pour cent d'arbres atteints, soit 17 pour cent de plus qu'en 1985.»
Les conséquences du dépérissement des forêts ont été maintes fois évoquées ici même. On sait, en particulier, que l'exploitation des forêts coûte plus cher et rapporte moins à la vente d'où difficultés financières croissantes pour les propriétaires. C'est un aspect du problème. De plus, le dépérissement éclaircit les forêts ou y ouvre des trouées, ce qui accroît fortement les risques d'avalanches à l'intérieur des forêts.
Ainsi la lutte menée depuis plus de 100 ans pour améliorer leur rôle de protection naturelle contre l'érosion risque de se trouver anéantie en quelques années. Au risque accru d'ava- lanches s'ajoutent les altérations du régime hydrologique et l'augmentation des chutes de pierres. L'étude commandée au bureau Basler et Partner évalue à quelque 44 milliards de francs pour les vingt à quarante prochaines années le coût total des mesures compensatoires nécessaires et des dom- mages consécutifs à une telle évolution. Les collectivités publiques auraient à prendre en charge la plus grande partie de ces dépenses, les cantons et les communes les plus touchés devant assumer des charges croissantes au titre de la protection contre les catastrophes naturelles. Mais - et j'insiste sur ce fait - certaines altérations du milieu vital, certaines évolutions sont irréversibles et ne se corrigent pas avec de l'argent, quels que soient les montants que nous puissions consacrer à la remise en état de l'environnement. Le dépérissement des forêts n'est lui-même que le symp- tôme le plus visible, le plus apparent des effets de la pollu- tion atmosphérique sur le milieu naturel. En réalité, d'autres atteintes sont de plus en plus perceptibles chez nous, en Europe et en Amérique du nord. Ce sont les dommages aux cultures causés par l'ozone, les altérations des sols et de la végétation naturelle en général, l'acidification des eaux sou-
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terraines, l'eutrophisation des régions marines. La pollution de l'air est un des maillons de la chaîne, il serait faux de la considérer isolément et de répéter les erreurs commises il y a une vingtaine d'années en matière de lutte contre la pollution des eaux.
La réponse humaine aux problèmes que nous nous sommes créés est aussi un des éléments de la réalité actuelle qu'il nous faut prendre en considération, c'est la prise de cons- cience croissante qui se manifeste dans la population. J'écoute souvent ce que les gens se racontent. Il y a deux ans, la plupart contestaient violemment les causes scientifi- quement établies de la pollution atmosphérique et accu- saient le chaud de l'été, le froid de l'hiver, l'humidité du printemps, la sécheresse de l'été ou de l'automne, le man- que de soin aux forêts ou une exploitation insuffisante. Aujourd'hui, le discours a nettement changé. Les gens admettent que les activités humaines sont la source majeure des pollutions constatées, même s'ils continuent à rejeter la responsabilité sur autrui, notamment sur le Conseil fédéral et le Parlement qui ne font rien ou justement autre chose que ce qu'il faudrait.
J'en viens ainsi à l'évaluation de la Stratégie que nous présente le Conseil fédéral et dont nous aurons formelle- ment à prendre acte. La grande majorité des membres de la commission partage pleinement son analyse de la situation. C'est donc essentiellement sur les mesures destinées à rétablir la qualité de l'air à son niveau de 1950-1960 que les discussions ont porté. Nous avons examiné en détail cha- cune des mesures proposées sous lettre A et B, de manière plus générale celles figurant sous lettre C et D. Globalement, la commission constate toutefois que l'objectif fixé dans la motion adoptée il y a deux ans et qui est à la base de la Stratégie n'est pas atteint avec les mesures envisagées. C'est pourquoi elle a eu comme première préoccupation, de ne pas ralentir davantage la mise en application des mesures que le Conseil fédéral peut prendre, en vertu de ses compétences. Il serait, en effet, absurde et grave que nous nous plaignions de la lenteur de la procédure parlementaire et que nous empêchions, nous-mêmes, le gouvernement d'aller de l'avant. La Stratégie constitue, en fait, un deuxième ensemble de propositions, après les mesures déjà décidées depuis 1985. Elle devra nécessairement être suivie de propositions supplémentaires. Elle constitue donc, aux yeux de la commission, une étape qui doit nous permettre, le plus tôt possible, de nous rapprocher du but poursuivi. Les membres de la commission ont donc dû travailler très vite, trop vite sans doute aux yeux de certains et j'aimerais les remercier de l'effort qu'ils ont consenti afin que le Conseil national puisse traiter la stratégie durant cette ses- sion de printemps, c'est-à-dire dans le délai le plus court possible. Les votes auxquels nous avons procédé dans la commission étaient de nature purement consultatifs. A l'unanimité, la commission recommande au Conseil fédéral de mettre immédiatement en oeuvre les mesures A1, A2, A5, A6, A7, A8 et A9. Il y a eu quelques abstentions et opposi- tions s'agissant des mesures A3, A4 et A10. Elles sont dans l'ensemble acceptées.
La série B concerne des mesures que le Conseil fédéral prendra au vu des examens en cours. La mesure B3 est déjà réalisée et la mesure B4 devient sans objet, elles ne sont donc plus en discussion actuellement et il n'y aura pas de guerre des vélomoteurs.
Le maintien du régime 80/120 km/h. est considéré par 15 membres de la commission, contre une 1 voix et 3 abs- tentions, comme une mesure qu'il faut maintenir au-delà du 31 décembre 1987. La mesure B6 est l'objet d'une étude approfondie et elle pourra donner lieu à des propositions dès que les résultats seront connus et analysés. La mesu- re B7 est repoussée par le Conseil fédéral lui-même et la mesure B9 est admise, à vrai dire, avec 9 voix contre 9 et 3 abstentions. Le paquet des mesures C est considéré par le Conseil fédéral comme actuellement difficile à mettre en oeuvre pour des raisons politiques. La commission ne par- tage pas absolument cette vision et estime, au contraire, que certaines de ces mesures doivent faire l'objet d'examens
plus attentifs; c'est pourquoi elle en a repris trois dans la motion qu'elle vous présente et que je développerai tout à l'heure. De la catégorie D, la commission a repris dans sa motion principale le point D3 et dans son postulat, deman- dant l'examen de mesures plus radicales, le point D4.
D'une manière générale, il faut souhaiter que les disposi- tions de l'ordonnance sur la protection de l'air soient cons- tamment adaptées aux technologies les plus récentes et jouent dans toute la mesure du possible un rôle moteur, générateur de progrès en matière technique et industrielle. Par son accord avec le programme que le Conseil fédéral a établi, la commission admet que les budgets des années prochaines devront prendre en considération les besoins nouveaux de l'administration fédérale, de telle sorte que les intentions manifestées dans une ambiance quelque peu pré- électorale se transforment en actions concrètes et efficaces. La protection de l'environnement deviendra une de nos tâches prioritaires et devra disposer, à ce titre, des res- sources financières et du personnel nécessaires.
En conclusion de son rapport, le Conseil fédéral constate que les émissions d'anhydride sulfureux pourront être rame- nées d'ici 1990 à leur niveau de 1950 environ. Toutefois, il faut ajouter que la part de l'industrie et du commerce dans ce type d'émission reste élevée, celle des transports risque, à nouveau, de s'accroître, à cause de l'augmentation prévisi- ble du nombre de véhicules et des qualités d'essence qui pourraient se détériorer. Les émissions d'oxyde d'azote atteindront en 1995 un niveau double de celui de 1960 et quadruple de celui de 1950. La réduction obtenue sur les transports sera appréciable, quoique insuffisante. Mais on pourrait constater une certaine croissance en ce qui concerne les émissions des ménages, de l'industrie et du commerce. Cela signifie qu'il faudra encore chercher à agir plus précisément sur ces deux secteurs. Il en va exactement de même pour les hydrocarbures. Ces prévisions sont repré- sentées graphiquement aux pages 86 à 88 du rapport en langue française et indiquent évidemment des tendances. Restent toutefois à évaluer, comme le précise le Conseil fédéral, les résultats supplémentaires que l'on pourrait obte- nir si, d'une part, les cantons appliquaient de manière rigou- reuse, systématique et cohérente les dispositions fédérales, s'ils s'efforçaient, d'autre part, de tenir compte au maximum de la protection de l'environnement dans leurs propres domaines de compétence.
Il appartient aussi aux parlementaires fédéraux, qui sont nombreux à détenir quelque pouvoir en matière de politique cantonale ou communale, de s'engager fermement en faveur d'un strict respect des normes fédérales. Le rôle des partis - les partis gouvernementaux à l'échelon fédéral le sont aussi à l'échelon cantonal et dans les communes - le rôle des organisations professionnelles, des organisations de consommateurs n'est pas négligeable non plus si nous voulons vraiment que les dispositions fixées sur le papier se transforment en comportements conformes à la protection du milieu vital. Si l'on prenait par exemple comme indicateur de la volonté des cantons de faire respecter les normes fédérales, le contrôle des vitesses sur les routes et les autoroutes, on devrait bien convenir qu'il y a là un problème majeur que nous devrons résoudre.
Quoi qu'il en soit, nous voyons que la Stratégie ne permet pas d'arriver aux buts fixés et c'est pourquoi la commission vous présente diverses propositions qui devraient accentuer les effets des mesures déjà décidées. Il s'agit en premier lieu d'une motion principale adoptée à l'unanimité et dont le premier paragraphe, seul, a le caractère péremptoire de la motion, les points mentionnés sous chiffres 1 à 11, repris pour la plupart de propositions antérieures, abandonnées, refusées, jugées trop difficiles à mettre en oeuvre devant servir d'éléments prioritaires. Cette liste n'est donc ni abso- lue ni exhaustive.
Le point 8 mérite une attention particulière. Il faut en effet être conscient que la population du pays est constituée, grosso modo, de 60 pour cent d'habitants de grandes agglo- mérations et de 40 pour cent d'habitants disseminés sur le territoire exploitable restant. Or, on a tendance à considérer
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que si certaines mesures ne conviennent pas à la seconde catégorie d'habitants, il faut immédiatement les abandonner pour la première également. A l'évidence, et le Conseil fédéral le dit textuellement dans son rapport, «c'est généra- lement dans les villes et les agglomérations que les émis- sions dues aux polluants primaires sont les plus élevées alors qu'on enregistre des concentrations excessives de polluants secondaires, issus des premiers, dans les zones rurales. C'est pourquoi l'importance de la réduction à obte- nir est particulièrement grande dans les villes et les agglo- mérations, ne serait-ce que dans l'intérêt des zones rurales. Il est donc essentiel que les cantons et les communes soient exactement informés de leurs compétences et, d'autre part, que des compétences supplémentaires puissent leur être attribuées dans le domaine de la lutte contre la pollution de · l'air. Par exemple, là où l'offre de transports en commun est bonne, on doit pouvoir prendre non seulement des mesures incitatives en faveur des transports publics mais aussi des mesures dissuasives en ce qui concerne le trafic privé.
Le point 2 de la motion est justifié par la constatation faite dernièrement, qu'un grand nombre d'automobilistes conti- nuent à utiliser de l'essence super alors qu'ils pourraient parfaitement rouler avec de l'essence sans plomb. Ce pro- blème disparaîtra à mesure que les voitures seront équipées de catalyseur, mais on peut penser qu'une différence de prix nettement plus importante inciterait davantage au change- ment.
Le point 5 de la motion est repris et complété dans un postulat adopté à une majorité de 11 voix contre 7 deman- dant au Conseil fédéral d'examiner la transformation des frais fixes - impôts cantonaux et primes d'assurances - en frais variables liés à la consommation d'essence, de telle sorte que ceux qui roulent peu paient peu et que ceux qui roulent beaucoup paient beaucoup. Il est vrai que les grandes variations du prix de l'essence, auxquelles les auto- mobilistes se sont habitués, et l'importance des zones fron- tières constituent des obstacles difficiles à contourner.
La commission estime qu'il faut également renforcer les mesures touchant le trafic à moteur lourd - points 7 et 9 de la motion - et rendre celui-ci plus efficace en encourageant les efforts de rationalisation entrepris afin de limiter les transports à vide.
Les points 6 et 10 ont fait, à maintes reprises, l'objet de propositions généralement admises, encore que leur concrétisation paraisse très lente à venir. La diminution du nombre de kilomètres parcourus par les véhicules privés est considérée par la majorité des membres de la commission comme un objectif prioritaire. Elle vous propose donc d'ac- cepter une motion concernant le trafic transalpin des mar- chandises sur rail, un postulat réclamant une amélioration de l'offre de base des trains régionaux, sur toutes les lignes CFF - qu'une minorité de la commission propose de trans- mettre sous forme de motion - ainsi qu'un postulat plus général demandant des propositions en vue de transférer une plus grande part du trafic marchandises à grande dis- tance, de la route au rail.
On a vu que la part des émissions d'hydrocarbures pro- duites par l'industrie, les arts et métiers et les ménages a tendance à s'accroître, malgré les décisions prises jusqu'ici. Il est donc absolument indispensable d'agir dans ce domaine, en vue notamment de réduire la consommation de solvants organiques. C'est le but du postulat, que vous avez également sous les yeux, intitulé «Solvants».
La commission n'oublie pas que les recherches sur l'évolu- tion du climat restent indispensables et qu'elles devraient être financées sur la base du principe du pollueur-payeur. Elle vous propose un postulat dans ce sens. Elle souhaite d'autre part qu'une évaluation des résultats obtenus en matière de lutte contre la pollution de l'air soit établie d'ici la fin de l'année 1990.
Enfin, la commission a adopté, avec la voix déterminante de la présidente, un postulat demandant l'examen de mesures plus draconiennes, telles que le rationnement ou le contin- gentement de l'essence et des huiles de chauffage, le bonus écologique ou des jours sans voiture. Ces mesures sont
sans conteste impopulaires et sont considérées par un grand nombre comme irréalistes et irréalisables. Pourtant, nous avons toujours su, en période de crise, nous astreindre à des sacrifices considérables. Nous vivons aujourd'hui la crise du milieu naturel et cette crise est indubitablement aussi grave que les précédentes. C'est pourquoi je vous prie, au nom de la majorité de la commission, d'accepter égale- ment ce postulat.
Une proposition de minorité vous est en outre transmise par Mme Grendelmeier sous la forme d'un postulat demandant au Conseil fédéral d'imposer la limite du 100 kilomètres à l'heure sur les autoroutes.
En conclusion, je résumerai en trois directives les positions de la commission: Premièrement, les mesures qui relèvent du Conseil fédéral doivent être prises sans tarder. Deuxiè- mement, celles qui nécessitent des changements légaux ou constitutionnels doivent être soumises au Parlement, au peuple le cas échéant, dans les meilleurs délais. Troisième- ment, des mesures supplémentaires, comme celles que la commission formule dans ses diverses propositions, doivent être présentées le plus tôt possible sous la forme d'un programme d'action complémentaire à la Stratégie du 10 septembre 1986.
Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich werde meine Ausfüh- rungen in vier Kapitel gliedern:
Zum ersten erfolgt eine kurze Umschreibung der Ausgangs- lage.
Zum zweiten werden Präzisierungen zum Bericht des Bun- desrates angebracht, wie sie sich in den Kommissionsbera- tungen ergeben haben.
In einem dritten Teil werde ich die Kommissionsmotion vorstellen.
Im vierten und letzten Teil werde ich eine kurze Beurteilung der weiteren Kommissionsvorstosse vornehmen.
Zum ersten Teil: Die Kommission für Gesundheit und Umwelt hat in zwei Sitzungen den Bericht des Bundesrates zum Luftreinhalte-Konzept besprochen. Wie bekannt, ist dieser Bericht die Antwort des Bundesrates auf den Auftrag des Parlaments, der ihm anlässlich der Wald-Session Anfang 1985 überbunden worden ist. Danach hatte der Bundesrat bis spätestens Ende 1985 ein Konzept vorzule- gen, in dem festgehalten wird, auf welchen Stand die Luft- belastung zurückgeführt und mit welchen Massnahmen sowie nach welchem Zeitplan dieses Ziel erreicht werden soll. Der Bundesrat hat diesen Bericht am 10. September 1986 erstattet.
Es wäre der Kommission für Gesundheit und Umwelt bei aller Anerkennung der sachlichen Dringlichkeit terminlich kaum möglich gewesen, die Behandlung dieses Berichtes so voranzutreiben, dass das Geschäft bereits in der Dezem- ber-Session des vergangenen Jahres hätte traktandiert wer- den können. Erschwerend für die Arbeit der Kommission hat sich zudem der Rücktritt von Herrn Bundesrat Egli ausge- wirkt, so dass beschlossen wurde, die Sitzungen im Beisein des neuen Departementsvorstehers durchzuführen. Das ist am 23. Januar und 19. Februar dieses Jahres geschehen. In einer ausführlichen Eintretensdebatte schloss sich die Kommission der Beurteilung des Bundesrates über den Ist- Zustand der Luftbelastung an. Auch wenn der Zusammen- hang zwischen der Luftverschmutzung und den zunehmen- den Waldschäden anteilsmässig nicht bis auf die letzte Kommastelle bewiesen werden kann, so ist doch keinesfalls in Abrede zu stellen, dass aufgrund unserer gesamten zivili- satorischen Tätigkeit jährlich enorme Mengen an Luftschad- stoffen in die Atmosphäre abgegeben werden und in Form von Niederschlägen auch in den Boden gelangen. Würde man dieser Entwicklung freien Lauf lassen, so müssten über kurz oder lang irreversible Schäden für die Vegetation, die Bodenbeschaffenheit, aber auch für die menschliche Gesundheit auftreten. Eine erhebliche Verminderung der Luftbelastung ist daher ein dringliches Gebot.
Der Bundesrat formuliert denn auch im Luftreinhalte-Kon- zept die notwendige Zielsetzung. Für die drei Hauptschad- stoffe werden die folgenden gesamtschweizerischen Emis-
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sionsziele vorgegeben: Bei den Schwefeldioxid-Emissionen soll bis 1990 der Stand von 1950 und damit das Maximalziel erreicht sein. Bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff- Emissionen soll bis 1995 als Minimalziel der Emissionsstand von 1960 erreicht sein. Die Massnahmen, die der Bundesrat zur Erreichung dieser Zielsetzung ins Auge fasst, werden in vier verschiedene Kategorien eingeteilt:
Erstens in Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch zu verwirklichen gedenkt (Massnahmenpaket A).
Zweitens in Massnahmen, die der Bundesrat je nach Ergeb- nis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird. (Mass- nahmenpaket B).
Drittens in Massnahmen, die nach Ansicht des Bundesrates gegenwärtig kaum realisiert werden können (Massnahmen- paket C).
Viertens in Massnahmen, die aus heutiger Sicht bis zum Jahre 2000 keinen Beitrag zur Verbesserung der lufthygieni- schen Situation leisten können (Massnahmenpaket D).
Nach den vom Bundesrat im Bericht zu den einzelnen Mass- nahmen gemachten Angaben über die Schadstoffreduktion vermögen die Massnahmen der Gruppen A und B beim Schwefeldioxid das Maximalziel sicherzustellen. Hingegen wird bei den Stickoxid- und den Kohlenwasserstoff-Emissio- nen selbst das Minimalziel nicht erreicht werden. Die Abwei- chung ist beträchtlich, indem gemäss Massnahmenpaket des Bundesrates die Emissionswerte beim Stickoxid im Jahre 1995 den Stand von 1960 um das Doppelte überschrei- ten werden, bei den Kohlenwasserstoffen um gut zwei Fünftel.
Man muss sich zwar bewusst sein, dass sowohl der angege- bene Emissionsstand von 1960 und von 1950 wie auch die durch die vorgesehenen Massnahmen erreichte Reduktion der heutigen Luftbelastung auf Schätzungen beruhen und damit einen gewissen Streubereich aufweisen. Die Abwei- chung des Resultates vom vorgegebenen Ziel ist jedoch derart gross, dass die Nicht-Erreichbarkeit der Zielsetzung offensichtlich wird.
Die Kommission war sich rasch darüber einig, dass man es bei dieser Feststellung nicht bewenden lassen kann, son- dern dass zusätzliche Anstrengungen nötig sind. Da zum vorgelegten Bericht des Bundesrates keine Aenderungen möglich sind, sondern dieser lediglich zur Kenntnis genom- men werden kann, formulierte die Kommission für Gesund- heit und Umwelt entsprechende Vorstösse, die den Bundes- rat beauftragen, das als richtig anerkannte Ziel auch bei den Stickoxiden und den Kohlenwasserstoffen zu erreichen.
Zum zweiten Teil meiner Ausführungen: Bevor ich diese Vorstösse kommentiere, liegt mir daran, noch ein paar Präzi- sierungen zum Bericht des Bundesrates anzubringen, wie sie sich im Verlaufe der Kommissionsberatungen ergeben haben. Zum ersten ist festzuhalten, dass der Beitrag der Kantone zur Luftverbesserung im Rahmen der Luftreinhalte- Verordnung im Konzept nicht quantifiziert ist. Damit fällt die Gesamtbilanz wohl negativer aus, als sie sich im Jahre 1995 tatsächlich präsentieren sollte. Wie Sie wissen, sieht die Luftreinhalteverordnung für die Bekämpfung der Luftver- schmutzung ein zweistufiges Verfahren vor. Zum ersten eine vorsorgliche Emissionsbegrenzung für das ganze Gebiet der Schweiz und zum zweiten eine verschärfte Emissionsbe- grenzung dort, wo übermässige Immissionen bestehen. Für die Gebiete, in denen trotz genereller Emissionsgrenzwerte infolge der Konzentration der verschiedenen Emissions- quellen - Industrie, Gewerbe, Haushalt, Feuerungen und Verkehr - die zulässigen Immissionen nach wie vor zu hoch sind, muss bis zum 1. März 1989 ein Plan vorliegen, welcher aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Immissionsgrenz- werte eingehalten werden können. Innerhalb von weiteren fünf Jahren - also bis zum Jahre 1994 - sind diese Pläne zu verwirklichen.
Von diesen Massnahmen, die vor allem in Agglomerations- gebieten Anwendung finden werden, verspricht sich der Bundesrat einen beachtlichen Beitrag zur weiteren Reduk- tion der Emissionen. Er hat aber darauf verzichtet, diesen Beitrag in seinem Konzept in Tonnen auszuweisen, weil er dazu keine zuverlässigen Angaben machen kann, bevor die
entsprechenden Massnahmenpläne der Kantone vorliegen. Des weiteren möchte ich ein paar Präzisierungen oder Ergänzungen zu den vom Bundesrat in seinen vier Katego- rien diskutierten Massnahmen anbringen. Mit Bezug auf die Verschärfung der Abgasvorschriften für Motorräder und Motorfahrräder, welche Sie unter der Massnahme A2 finden, ist nicht nur über die erste Stufe entschieden worden, son- dern die weitere Verschärfung dieser Abgasvorschriften wird noch im Laufe dieses Jahres eingeleitet, womit die Massnahme B3 ebenfalls als bereits erfüllt betrachtet wer- den kann. Das Resultat dieser neuen Abgasvorschriften wird mit Bezug auf die Schadstoffverminderung als so gut bezeichnet, dass der Bundesrat die Heraufsetzung des Min- destalters für Mofafahrer auf 18 Jahre aus Gründen des Umweltschutzes als nicht mehr notwendig beurteilt und damit die Massnahme B4 absetzt. Diese Mitteilung wurde in der Kommission mehrheitlich mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, weil die Massnahme mit Rücksicht auf all jene jungen Menschen, die für ihren Schul- oder Arbeitsweg ein Mofa benötigen, ohnehin als unverhältnismässig beurteilt worden ist.
Zur Massnahme A3, Verzicht auf den Weiterausbau des beschlossenen Nationalstrassennetzes, sei der Vollständig- keit halber festgehalten, dass für den Bundesrat die noch offenen und vom Parlament kürzlich erneut bestätigten Teil- abschnitte nicht unter diesen Verzicht fallen, sondern dass darunter eine grundsätzliche Erweiterung des Autobahnnet- zes zu verstehen ist. Kleinere Korrekturen zur Behebung von chronischen Engpässen sollten jedoch gemäss Bundesrat nicht zuletzt auch im Interesse der Luftqualität möglich bleiben (Stichwort Grauholz).
Zu einer recht eingehenden Diskussion in der Kommission hat die vom Bundesrat unter B1 angegebene Massnahme geführt: die Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung. Es war unklar, was darunter verstanden werden muss, da doch diese Verordnung eben erst in Kraft getreten ist und mit ihren scharfen Vorschriften die heutigen Möglichkeiten zur Emissionsreduktion bei neuen stationären Quellen voll aus- schöpft. Die Verwaltung hat daraufhin für die Kommission einen kurzen Zusatzbericht zu dieser Frage ausgearbeitet, der auch an dieser Stelle nochmals verdankt sei.
Dieser Bericht präzisiert, dass es sich bei der Massnah- me B1, Verschärfung der Luftreinhalte-Verordnung, um einen verkürzten Titel handelt, der folgendes zu bedeuten hat: Es geht bei der Massnahme B1 um eine Ueberprüfung der Möglichkeiten zur Verschärfung bzw. dynamischen Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung an die neuen tech- nischen Möglichkeiten, wie dies aufgrund des Umwelt- schutzgesetzes vorgesehen ist. Im Rahmen der Massnah- me B1 werden gemäss den erfolgten Präzisierungen insbe- sondere auch die Möglichkeiten zur Förderung von For- schung und Entwicklung von technischen Emissionsver- minderungsmassnahmen geprüft, die die Voraussetzungen für eine allfällige Verschärfung der Luftreinhalteverordnung darstellen. Es wird in diesem Zusammenhang nicht zuletzt auch an strengere Vorschriften bei den Kohlenwasserstoff- Emissionen gedacht, wo bei Industrie und Gewerbe, aber auch bei den Haushalten noch beachtliche Emissionsüber- schüsse festgestellt werden müssen, vor allem weil die tech- nischen Möglichkeiten zur Reduktion noch nicht ausrei- chend bekannt sind.
Zur Massnahme B9, Lenkungsabgabe auf fossiler Energie (Brenn- und Treibstoffe) muss präzisiert werden, dass sie in dieser generellen Form im Paket der Massnahmen, die der Bundesrat je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärun- gen ergreifen wird, nicht ganz richtig plaziert sein dürfte, weil zur Einführung einer generellen Lenkungsabgabe ohne Zweifel neue rechtliche Grundlagen geschaffen werden müssen. Für Einzelfälle jedoch, z. B. in Form einer grösse- ren Preisdifferenz zwischen bleifreiem und bleihaltigem Benzin, dürften die weiteren Abklärungen ausreichen.
Auf eine Beurteilung der vom Bundesrat in die Kategorien C und D eingeteilten Massnahmen möchte ich an dieser Stelle verzichten und nur kurz festhalten, dass die Kommission diese Zuteilung bei weitem nicht für alle Massnahmen als
Luftreinhalte-Konzept
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richtig beurteilt hat. Das kommt bei der Kommissionsmotion deutlich zum Ausdruck.
Noch ein letzter Punkt genereller Art zum Bericht des Luft- reinhalte-Konzeptes: Der Bundesrat hält in diesem Bericht fest, dass der Vollzug der Massnahmen dem Bund bedeu- tende zusätzliche Aufgaben überbindet, deren Erfüllung mehr Personal voraussetzt. Es wird im Bericht ausführlich begründet, dass der Bundesrat für die wahrzunehmenden Aufgaben im Jahre 1987 fünfzehneinhalb und im Jahre 1988 sechs zusätzliche Etatstellen benötigt und dass die perso- nellen Einsparmöglichkeiten heute ausgeschöpft seien.
Die Kommission hat diesen Fragenkomplex nicht diskutiert, und es geht auch heute nicht darum, diese Stellen zu bewilligen. Aber im Sinne einer vollständigen Berichterstat- tung über den Ihnen vorgelegten Bericht muss ich diesen Hinweis anbringen und Sie auf diese Konsequenzen hin- weisen.
Zum dritten Teil, der Erläuterung der Kommissionsmotion: Mit der Kommissionsmotion möchte die Kommission für Gesundheit und Umwelt einstimmig den Bundesrat beauf- tragen, so rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmen- paket vorzulegen, welches weitere Massnahmen enthält, die nötig sind, um das Ausmass der Emissionen auch bei den Stickoxiden und den Kohlenwasserstoffen auf den Stand von 1960 zu senken und im weiteren darzulegen, wie der Vollzug der beschlossenen Massnahmen sichergestellt wer- den kann. Eigentlich wollte die Kommission ein fixes Datum für die Erfüllung der Motion festlegen. Auf Wunsch des Bundesrates hat man dann aber darauf verzichtet. Der Bei- trag der Kantone zur Emissionsverringerung ist ein wichti- ger Posten in der Bilanz, und es kann heute nicht mit Sicherheit gesagt werden, wann dieser Beitrag quantifizier- bar ist. Der Bundesrat hat aber glaubhaft versichert, dass er den Kommissionsauftrag auch ohne Festlegung einer Frist zügig an die Hand nehmen und beförderlich behandeln will. Wenn Sie heute die Kommissionsmotion unterstützen, worum wir Sie bitten, so bekräftigen Sie damit den Auftrag für ein zusätzliches Massnahmenpaket.
Das ist der Inhalt der Motion. Für die Ausgestaltung dieses Massnahmenpaketes wird dem Bundesrat ein grosser Spiel- raum zugebilligt. Die von der Kommission im Motionstext vorgeschlagenen Massnahmen haben weder einen ver- pflichtenden noch einen abschliessenden Charakter. Der Bundesrat kann Massnahmen daraus nach näherer Prüfung ablehnen oder den Katalog - wenn nötig - durch weitere Massnahmen ergänzen. Dabei kann er auch bereits abge- lehnte Massnahmen wieder aufgreifen, sofern ihm dies erforderlich erscheint.
Der von der Kommission zusammengestellte Katalog hat den Charakter einer Leitlinie und umfasst diejenigen Mass- nahmen, welche für die Kommission im Vordergrund ste- hen. Es sind die Massnahmen, die nach unserer Ansicht mit einem Minimum an Nachteilen ein Maximum an Wirkung für die Umwelt erzielen könnten. Bei den Beratungen in der Kommission haben wir rasch feststellen müssen, dass es kaum Schritte zur Reduktion der Umweltbelastung gibt, die nicht auch gewisse Nachteile aufweisen, welche häufig nicht für alle Teile unserer Bevölkerung gleich stark ins Gewicht fallen. Bei den von der Kommission in der Motion vorgeschlagenen Massnahmen handelt es sich um solche, wo sich die Nachteile am ehesten in Grenzen halten und die möglichst gerecht für alle Anwendung finden können. Des- halb finden Sie im Katalog der Kommissionsmotion bestimmte Massnahmen nicht: die autofreien Sonntage, die Benzinrationierung sowie die Ueberwälzung der Versiche- rungsprämien auf den Benzinpreis. Diese Massnahmen sind nach Ansicht der Mehrheit der Kommission mit vielen Nach- teilen und Schwierigkeiten verbunden, so dass sie nicht im Vordergrund stehen können und zumindest noch weiter fundierte Abklärungen benötigen. Ebenfalls finden Sie im Katalog der Kommission die Massnahmen nicht, die der Bundesrat ohnehin möglichst rasch zu verwirklichen gedenkt und die in der Kommission unbestritten blieben. Ich denke beispielsweise an die leistungsabhängige Schwerver-
kehrsabgabe oder an die dynamische Anpassung der Luft- reinhalte-Verordnung gemäss Umweltschutzgesetz.
Lassen Sie mich kurz die von der Kommission als sinnvoll betrachteten Massnahmen noch etwas näher erläutern. Es ist wohl nirgends bestritten, dass die Katalysator-Technik eine drastische Senkung der beim Individualverkehr erzeug- ten Schadstoffe erreichen kann. Bei einem Gesamtwagen- park von rund 2,4 Millionen Personenwagen finden sich in der Schweiz aber heute erst rund hunderttausend Katalysa- torautos. Eine raschere Umstellung des Wagenparks ist daher erwünscht. Ein Mittel dazu kann die Einführung einer grösseren Preisdifferenz zwischen verbleitem und unver- bleitem Benzin sein. Dies würde zwar auch alle jene Auto- mobilisten begünstigen, die nicht mit Katalysator fahren, aber bleifrei tanken können. Zugleich sind aber auch dieje- nigen Autos betroffen, die man mit einem vertretbaren Auf- wand umrüsten könnte; also soll man das tun. Da vor allem die schadstoffintensiven Altwagen die Luft belasten, ist es wünschbar, für diese eine bestimmte Frist zu setzen, nach welcher sie aus dem Verkehr zu ziehen sind.
Der fünfte Punkt des von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmenkatalogs betrifft die Ueberwälzung der kanto- nalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis, wobei davon ausgegangen wird, dass den Kantonen die Ausfälle, die sie dadurch erleiden, zurückerstattet werden.
Punkt 5 war in der Kommission am meisten umstritten. Einerseits wurde befürchtet, dass die Bewohner der grenz- nahen Gebiete für das Tanken ins Ausland ausweichen, andererseits machte man eine Benachteiligung jener Regio- nen geltend, die mit dem öffentlichen Verkehr schlecht erschlossen sind. Diese Bedenken sind nicht von der Hand zu weisen. Die Motion nennt daher auch die Möglichkeit eines Ersatzes der Motorfahrzeugsteuer durch eine Steuer, die nach der Schadstoffbelastung oder eventuell auch nach dem Benzinverbrauch berechnet wird. Auch die Einführung einer Schadstoffvignette kann in diesem Zusammenhang diskutiert werden. Wichtig ist, dass ein Anreiz für den zurückhaltenden Benzinverbrauch geschaffen wird. Wenn weniger Treibstoff und weniger Heizöl verbraucht würden, könnte die Luftbelastung am schnellsten gesenkt werden. Es muss betroffen machen, dass trotz grosser und öffentlich immer wieder bekundeter Besorgnis um unsere Umwelt der Benzinverbrauch 1986 gegenüber dem Vorjahr wiederum um gut 4 Prozent zugenommen hat.
Mit der freiwilligen Beschränkung scheint es beim Individu- alverkehr leider nicht zu klappen, weshalb finanzielle Anreize helfen sollen, das Auto sparsam einzusetzen. Aber auch beim Heizöl gibt es sicher noch ein Sparpotential, das beispielsweise mit besserer Wärmedämmung der Gebäude oder mit individuellen Heizkostenabrechnungen besser aus- genützt werden könnte. Hier ist an fiskalische Anreize zu denken.
Der Punkt 7 des Katalogs geht von der Tatsache aus, dass der technische Umweltschutz beim Schwerverkehr noch in den Anfängen steckt und die Stickoxidbelastung aus dem Verkehr in den neunziger Jahren zu einem beachtlichen Teil aus dem Schwerverkehr stammen wird. Eine bessere Aus- nützung technischer Möglichkeiten auf diesem Gebiet ist daher dringend.
Auch der Punkt 9 der Motion steht im Zusammenhang mit dem Schwerverkehr. Er unterscheidet sich von der Mass- nahme C2, Ferngüterverkehr auf die Schiene, die im bun- desrätlichen Konzept bei den politisch nicht realisierbaren Massnahmen eingereiht ist, dadurch, dass damit nicht gemeint ist, generell seien alle Gütertransporte, die in der Schweiz auf der Strasse eine Distanz von 100 oder mehr Kilometer zurücklegen, zwingend auf der Schiene durchzu- führen, sondern der kombinierte Verkehr soll dort gefördert werden, wo es zweckmässig und sinnvoll geschehen könne. Wenn gleichzeitig erreicht werden könnte, dass die heute schon angebotenen Dienstleistungen zur Verminderung von Leerfahrten im Güterverkehr auf der Strasse besser und von mehr Firmen genutzt würden, so könnte mit all diesen Massnahmen eine sicher bedeutsame Senkung der Schad- stoffe aus dem Schwerverkehr erzielt werden.
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Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
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N 12 mars 1987
Der Punkt 8 des Massnahmenkatalogs soll die Kantone so gut wie möglich in die Lage versetzen, den von ihnen erwarteten Beitrag zur Luftreinhalteverordnung auch tat- sächlich zu leisten.
Der Punkt 10 enthält die bereits mehrmals erhobene Forde- rung, dass alternative einheimische und erneuerbare Energien die notwendige Förderung erfahren sollen.
Der elfte und letzte Punkt des Katalogs der Kommission umfasst die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Umweltschutzes. Die Tatsache, dass dieses Begehren am Schluss der Liste steht, heisst keineswegs, dass man ihm wenig Bedeutung zumisst, sondern ganz im Gegenteil. Gewisse Massnahmen im Umweltschutz können in einem kleinen Land wie der Schweiz, mitten im Herzen eines Kontinents, sinnvollerweise erst dann überhaupt dis- kutiert werden, wenn die grenzüberschreitende Koordina- tion und Zusammenarbeit gewährleistet ist.
Zum vierten und letzten Teil, der Beurteilung der weiteren Kommissionsvorstosse. Neben dieser Kommissionsmotion liegen noch sieben Kommissionspostulate, eine weitere Kommissionsmotion und ein Postulat der Kommissionsmin- derheit vor. Ein Teil dieser Postulate, die aus persönlichen Vorstössen hervorgegangen sind, hat in der Kommission eine geschlossene oder eine grossmehrheitliche Unterstüt- zung gefunden: das Postulat, das vom Bundesrat bis Ende 1990 einen Bericht über die lufthygienischen Massnahmen der Kantone und des Bundes sowie über deren Resultate verlangt; ohne Gegenstimme hat die Kommission auch das Postulat verabschiedet, wonach eine geeignete und soweit wie möglich verursachergerechte Finanzierung der in inter- nationaler Zusammenarbeit geplanten Untersuchung der Klimaveränderung gesucht werden soll. Es müsste dabei mit Aufwendungen von rund 10 Millionen Franken gerechnet werden.
Von Bedeutung erscheint der Kommission der Vorstoss hinsichtlich der Problematik rund um die Lösungsmittel. Diese belasten die Umwelt mit Kohlenwasserstoffen oder zum Teil sogar mit chlorierten Kohlenwasserstoffen. Dieser Komplex scheint noch wenig bearbeitet zu sein. Die Kom- mission erachtet hier zusätzliche Informationen und geeig- nete Massnahmen als wichtig.
Auch das Postulat «Ferngüterverkehr auf der Schiene> fand breite Unterstützung, wobei - wie beim kombinierten Güter- verkehr im Massnahmenkatalog der Kommissionsmotion - das Kriterium nicht eine fix bemessene Distanz sein soll, sondern es geht darum, generell mehr Güterverkehr auf die Schiene zu bringen.
Beim Postulat «Angemessenes Basisangebot an Regional- zügen auf allen SBB-Linien» sind noch weitergehende Angebote anvisiert, als sie zum Teil seit Anfang dieses Jahres eingeführt worden sind. Die dafür notwendigen Auf- wendungen wurden vom Urheber des Vorstosses mit rund 30 Millionen Franken beziffert.
Bei der Motion «Alpentransit-Güterverkehr auf die Schiene» beantragt eine Minderheit der Kommission die Umwandlung in ein Postulat, vor allem weil die Erfüllung der Motion mit hohen Kosten verbunden ist und diese eingehende Abklä- rungen erfordern. Die Mehrheit der Kommission beurteilt aber das Problem als so bedeutungsvoll, dass die verbindli- che Form der Motion in der Kommission obsiegte.
Stark umstritten war in der Kommission das Postulat «Ein- schneidende Massnahmen». Ebenso gab es gegen das Postulat «Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahrzeugverkehr» Opposition, weil dieses auch die Versicherungsprämien für die Ueberwälzung auf den Ben- zinpreis miteinbezieht. Die Mehrheit der Kommission unter- stützt jedoch die Ueberweisung dieser beiden Postulate. Dabei ist aber zu betonen, dass beide nicht die Einführung dieser anvisierten Massnahmen fordern, sondern lediglich das Studium dieser Massnahmen und einen Bericht über die Vor- und Nachteile einer Verwirklichung.
Die Kommissionsminderheit möchte mit ihrem Postulat die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen erreichen.
Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen angelangt und bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, vom
Bericht des Bundesrates über das Luftreinhalte-Konzept Kenntnis zu nehmen und die Kommissionsmotion mit der Forderung nach einem zusätzlichen Massnahmenpaket zu überweisen.
Die sieben vorhin erwähnten Kommissionspostulate und die eine zusätzliche Motion fanden ebenfalls die mehrheitliche Unterstützung in der Kommission, die Ihnen empfiehlt, auch diese Vorstösse an den Bundesrat zu überweisen.
Frau Grendelmeier, Sprecherin der Minderheit: Frau Spoer- ry hat es wieder einmal gesagt, und ich wiederhole es: Das Prinzip Freiwilligkeit hat versagt. Was wir brauchen, ist offensichtlich ein heilsamer Zwang in der Form von binden- den Vorschriften, die eingehalten, durchgesetzt und kontrol- liert werden.
Ich stehe nun zum dritten Mal in drei Jahren mit demselben Anliegen, mit Tempo 100, hier vorne; dabei könnten wir durchaus freiwillig den Bleifuss vom Pedal nehmen. Aber eben, es klappt nicht.
Wenn Sie sich nun die eben erwähnten Kommissionsmotio- nen und Postulate genau anschauen, dann müssen sie Ihnen eigentlich fast alle ausserordentlich bekannt vorkom- men. Es sind Forderungen, die bereits 1983 im Massnah- menpaket der LdU/EVP-Fraktion enthalten waren und einge- reicht wurden. Das war in der ersten Session nach den Wahlen. 1985 wurden alle einschneidenden Massnahmen von der bürgerlichen Mehrheit in diesem Rate abgeschmet- tert. Aber nun, 1987, werden sie von eben dieser bürgerli- chen Mehrheit wieder vorgelegt. Diesmal allerdings in der dritten Session vor den Wahlen. So hoffe ich ganz zuver- sichtlich, dass diese Forderungen mit grossem Mehr über- wiesen werden.
Ich gebe gerne zu: Ich liebe diese Wahlen. Schade eigent- lich, dass sie nicht öfters stattfinden. Sie haben eine gar wundersame, eine gewissermassen katalysatorische, das heisst eine beschleunigende Wirkung auf Umdenkprozesse in bürgerlichen Köpfen. Dafür bin ich sehr dankbar.
Dankbar bin ich ganz besonders Herrn Kollege Mühlemann, der mir in diesen Tagen mehrfach und mit entwaffnender Offenheit gestanden hat, dass die Bürgerlichen im allgemei- nen und die FDP im speziellen in Sachen Umweltschutz wörtlich unsere «Trittbrettfahrer» seien. Das freut uns natür- lich ausserordentlich, und ich kann Ihnen versichern, meine Damen und Herren von der bürgerlichen Seite, Sie sind hochwillkommen auf diesem Trittbrett. Aber ich warne Sie: Es handelt sich um einen Schnellzug, und ich hoffe, dass Sie dann auch nach den Wahlen noch oben sitzen und sich nicht vom etwas zugigen Wind herunterfegen lassen.
Spass beiseite - Eile tut not. Wir haben wertvolle Zeit verlo- ren. Auch wenn wir diese Kommissionsmotionen und -postulate überweisen werden, wird sich vorerst an unserer Luft nichts, aber auch gar nichts verbessern; denn es han- delt sich ausschliesslich um mittel- und langfristige Mass- nahmen, die einige Zeit brauchen, bis sie überhaupt wirken können. Was fehlt, sind die Sofortmassnahmen, die zwin- gend zu einer ganzheitlichen Behandlungsmethode gehö- ren. Was wir brauchen - ich habe es hier vorne schon öfter gesagt -, ist eine Therapiekette, und zwar nicht als höfliche Empfehlung; denn als solche liest sich das Luftreinhalte- Konzept des Bundesrates leider, wenn alle einschneidenden und somit auch schmerzhaften Massnahmen, die vor allem unter C und D aufgelistet sind, für den Bundesrat entweder politisch nicht realisierbar, das heisst also politisch nicht opportun, sind, weil die Akzeptanz - um das wunderschöne Wort wieder einmal zu gebrauchen - dafür angeblich fehlt oder weil sie ebenso angeblich keinen Beitrag zur Luftver- besserung bringen.
Es kann nun endgültig nicht mehr die Aufgabe dieses Rates sein, von einem solchen Bericht einfach Kenntnis zu neh- men, ein Bericht, der lediglich feststellt, dass wir das Ziel mit den vorgeschlagenen Massnahmen in keiner Weise errei- chen. Aufgabe dieses Parlaments scheint mir zu sein, eine Zielvorgabe zu formulieren und daran festzuhalten. Der Bundesrat muss dann die dazu notwendigen Mittel einset- zen, um es zu erreichen.
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Aber fangen wir doch ums Himmels willen endlich an, und zwar mit einer ersten, einfachsten Massnahme, die noch nicht einmal unserer tätigen Unterstützung, der Unterstüt- zung dieses Rates, bedürfte! Der Bundesrat könnte es in eigener Kompetenz heute beschliessen und morgen oder übermorgen in Kraft treten lassen: Tempo 100 auf den Auto- bahnen ist eine der ganz wenigen Massnahmen, die nicht nur nichts kostet, sondern, im Gegenteil, noch jedem einzel- nen Automobilisten einen gesparten Batzen ins höchstei- gene Portemonnaie bringt. Er ist ein erster, wenn auch bei weitem nicht der einzige, aber ein hochwirksamer Schritt zur Verminderung des Treibstoffverbrauchs. Denn jeder nicht verbrauchte Liter Benzin ist ein guter Liter Benzin. Das gilt nebenbei bemerkt auch für Katalysatorautos. Auch diese sind nicht einfach gesunde und unschädliche Autos. Sie sind etwas weniger schädlich als die anderen.
Tempo 100 hat aber noch weitere Vorteile: Diese Mass- nahme braucht nicht erst im Labor geprüft zu werden. Sie braucht nicht erfunden zu werden. Sie wurde 1973/1974 im Massstab 1 zu 1 auf den Schweizerstrassen mit Erfolg durchgeführt. Es wurde weniger Benzin verbraucht, sonst hätten wir es damals, als es um die Knappheit ging, nicht gemacht. Eine überprüfbare Wirksamkeit fehlt also nicht. Ein weiteres Plus dieser Massnahme ist, dass sie jederzeit rückgängig gemacht werden könnte, sollte es sich eines Tages herausstellen, dass wir anfangen, unter allzu gesun- der Luft zu leiden.
Ich weiss inzwischen aus Erfahrung, dass ein solches Ansin- nen, dass Tempo 100 - das die Automobilistenseele ins Mark trifft - als eine infame Attacke auf das unstillbare Freiheitsbedürfnis des Schweizers gilt. Deshalb wende ich mich nun an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der bürger- lichen Mehrheit. Mit Ihnen als neuen Kampfgefährten müss- te es nun endlich gelingen, die Schweizer Automobilisten davon zu überzeugen, dass dies der allermildeste und erste Schritt der Therapiekette ist; die schmerzhafteren werden folgen.
Ich muss Sie daran erinnern, dass der Stadtrat von Zürich einen Brief an unsere Kommission geschickt hat, worin er schreibt: « .... , dass auch auf Bundesebene weitergehende Massnahmen ins Auge zu fassen sind, dass insbesondere die Benzinrationierung, die Einführung eines Oeko-Bonus, die Umlagerung aller Fixkosten auf den Treibstoff und die Einführung motorfahrzeugfreier Tage diejenigen Massnah- men sind, die kurzfristig die grössten Beiträge zur Senkung der Luftschadstoffe haben.» Es sind alles Massnahmen, die Sie auch in unserem Massnahmenpaket für diese Diskus- sion finden.
Gemessen an diesen harten Vorschlägen - aus einer Stadt übrigens, die nicht im Ruf steht, überrissen «grün» zu sein -, müsste es uns jetzt endlich gelingen und ein Leichtes sein, diesen ersten harmlosen Schritt von Tempo 100 auf Auto- bahnen durchzuführen, und zwar sofort.
Präsident: Herr Mühlemann hat das Wort für eine persönli- che Erklärung verlangt.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Mühlemann: Es stimmt natürlich, dass wir hier und da mit entwaffnender Offenheit Gespräche in den Couloirs führen. Ich habe dabei auch durchaus anerkannt, dass die Partei des Landesrings verschiedentlich interessante Vorstösse im Zusammenhang mit dem Umweltschutz gemacht hat. Aber ich habe keineswegs damit gesagt, dass die freisinnig- demokratische Fraktion nicht auch Vordenker in diesem Gebiet hätte.
Die freisinnig-demokratische Fraktion hat ihr eigenes Kon- zept, das durch gesunden Menschenverstand geprägt ist; sie bemüht sich dabei, möglichst nicht immer über Ziele hinauszuschiessen.
86.188 Interpellation Spälti
Spalti: Ich bin aufgefordert, meine Interpellation vom 18. Dezember 1986 mit dem Titel «Umweltschutz in der Schweiz und im Ausland» zu begründen. Ich werde das angesichts des gedrängten Zeitplanes sehr kurz tun.
Wir wissen, dass die im umliegenden Ausland ergriffenen Massnahmen zum Schutze der Umwelt sehr unterschied- lich, aber wohl weitgehend ungenügend sind. Gleichzeitig erreichen uns dramatische Zahlen über die produzierten Schadstoffe, so zum Beispiel mit Bezug auf Schwefeldioxid (SO2): In der Bundesrepublik sind es 3 Millionen Tonnen pro Jahr, in der Tschechoslowakei 3,6 Millionen, in der DDR 4,9 Millionen, in der Schweiz rund 95 000 Tonnen pro Jahr. Es ist deshalb immer wieder von der Luftverschmutzung, die grenzüberschreitend unser Land trifft, die Rede. Von vielen Kreisen wird der vom Ausland stammende Anteil als ausser- ordentlich wesentlich für die Immissionen in unserem Land bezeichnet.
Auf der anderen Seite zeigen Informationen, die auch im Bericht des Bundesrates zum Luftreinhaltekonzept veröf- fentlicht wurden, dass zum Beispiel die Schwefeldioxid- und die Stickstoffdioxid-Immissionen in unserem Land weitge- hend hausgemacht sind. In dieser Situation ist es sehr wichtig, dass der Oeffentlichkeit die wirklichen Verhältnisse korrekt und umfassend dargestellt werden.
Ohne etwa die eigenen Massnahmen einschränken zu wol- len, müssen angesichts der Fremdeinwirkungen die Gren- zen der Wirkungsmöglichkeit der eigenen Massnahmen dar- gestellt werden. Es muss aber auch allenfalls klar dargestellt und nachgewiesen werden, dass die eigenen, schweizeri- schen Massnahmen für die Korrektur der heutigen Immis- sionen von entscheidender Bedeutung sind. Dies würde dann wohl auch zu einer breiteren und besseren Akzeptanz tiefgreifender Massnahmen führen.
Schliesslich ist im ganzen Umfeld auf eine verbesserte inter- nationale Zusammenarbeit zu drängen. Denn viele Mass- nahmen, die heute im Raum stehen, könnten gar nicht im Alleingang realisiert werden. In diese Richtung zielt ja auch Ziffer 11 der Kommissionsmotion.
In diesem Sinne sind die in meiner Interpellation gestellten Fragen zu verstehen.
85.325 Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Postulat du groupe radical-démocratique
Schüle: Umweltschutz ist in aller Regel nicht gratis, und auch diejenigen, die den Umweltschutz politisch für sich gepachtet haben, müssen ihren persönlichen Pachtzins erst noch leisten.
Massnahmen zur Bekämpfung der Luftverschmutzung ver- ursachen erhebliche Kosten. Diese Kosten müssen von jemandem getragen werden. Sie setzen - volkswirtschaftlich betrachtet - einen Verzicht voraus und vermindern die ver- fügbaren Einkommen der Haushalte und die Gewinne der Unternehmen. Diese Feststellung trifft auf den ganzen Bereich des technischen Umweltschutzes zu.
Nehmen wir, um diese Indexproblematik zu beleuchten, das Beispiel des Katalysators, der die marktgängigen Autos im Durchschnitt um rund einen Zehntel verteuert. Diese Kosten sind jedoch Bestandteil des Warenkorbes, der zur Berech- nung des Landesindexes der Konsumentenpreise dient. Weil die Anschaffung von Personenwagen mit einem Anteil von 3,3 Prozent in diesem Index enthalten ist, wird dieser Index nun ebenfalls um einen Zehntel oder gut 0,3 Prozent ansteigen und am Jahresende einen entsprechenden zusätzlichen Teuerungsausgleich in dieser Höhe auslösen. Wer also 50 000 Franken verdient, erhält in Zukunft eine jährliche Katalysatorzulage von etwa 165 Franken, wer 100 000 Franken verdient, eine solche von 330 Franken. Wer kein Auto besitzt, kommt ebenfalls dauernd in den Genuss einer solchen Zulage. Die ganze Last des Umweltschutzes
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Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
wird auf diese Weise den Unternehmungen zugeschoben, wird der Wirtschaft überbunden.
Im Umweltschutzbereich wird dieser Mechanismus jedoch äusserst fragwürdig, denn Umweltschutz kann und darf nicht gratis sein. Er verlangt einen entsprechenden Verzicht jedes einzelnen: Nur wenn jeder einzelne einen Teil dieser Lasten übernimmt und persönlich trägt, dann muss er sich auch in seinen Konsumgewohnheiten effektiv einschränken. Jeder sollte seine Umweltschutzlast tragen, z. B. indem er weniger Autokilometer zurücklegt. Ja, er kann damit sogar noch zusätzliche Ersparnisse erzielen.
Diese Indexwirkung von Umweltmassnahmen muss ganz besonders dort beachtet werden, wo der Staat in der Form von sogenannten Lenkungsabgaben eingreifen und unsere Lebensgewohnheiten verändern will.
Gerade im Umwelt- und Energiebereich wird ja heute wieder viel von solchen Lenkungsabgaben gesprochen, die meist auch als marktwirtschaftliche Instrumente bezeichnet wer- den. Ohne dass wir aber eine Umweltabgabe oder eine Energiesteuer ganz aus diesem Indexmechanismus heraus- lösen, werden wir kaum je eine echte und dauerhafte Spar- wirkung erreichen. Der Konsument erhält über den Index- mechanismus mit geringer zeitlicher Verzögerung jenen Ausgleich zurückerstattet, um dieselbe Energiemenge wei- terhin zu konsumieren. Sein Verhalten muss also trotz einer solchen Lenkungsabgabe nicht umweltgerechter werden. Sowohl im Umwelt- wie im Energiebereich können wir daher sinnvollerweise über Lenkungsabgaben nur dann diskutie- ren, wenn auf jede Art der Rückzahlung ganz verzichtet wird. Sonst trifft es über die indexbedingten Kostensteige- rungen zum Schluss doch wieder die Wirtschaft, ohne dass der einzelne sich umweltgerechter zu verhalten hat oder zum effektiven Energiesparen gezwungen würde.
Mit diesem Postulat der FDP wollen wir dieses wichtige Problem der Indexwirkung von Massnahmen im Umweltbe- reich und Energiebereich angehen und transparent machen. Jedem hier im Saal, der von Lenkungsabgaben spricht, müsste dieses Postulat ein ganz besonders ernstes Anliegen sein.
Ich bitte Sie um Ueberweisung dieses Postulates.
Präsident: Das Wort für eine persönliche Erklärung hat Frau Mauch.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Mauch: Wir betrachten das Postulat der freisinnig- demokratischen Fraktion als reine Augenwischerei und als einen Nebenkriegsschauplatz. Solange sie sich nicht tatkräf- tig für Lenkungsabgaben ausspricht, können wir uns Dis- kussionen darüber ersparen, ob solche Abgaben dem Index unterstellt werden sollen oder nicht. Zum Beispiel hat sich die Freisinnig-Demokratische Partei bei der Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum neuen Energieverfas- sungsartikel unzweideutig gegen eine Energieabgabe aus- gesprochen. Was soll also dieses Postulat? Sagen Sie doch bitte zuerst einmal klipp und klar und mit Mehrheitsent- scheid, Sie seien für Lenkungsabgaben, und dann reden wir wieder über die Modalitäten.
Präsident: Es beginnt nun die organisierte Debatte.
Die Fraktionen waren frei, die Zeit unter ihren Mitgliedern aufzuteilen. Ich nehme an, Sie wollen es dem Präsidenten nicht zumuten, halbminutenweise Ihre Redner zu kontrollie- ren. Ich werde niemanden abläuten, aber die Minuten, die pro Fraktion überzogen werden, werde ich notieren, damit am Schluss der Rednerliste die entsprechenden Reduktio- nen gemacht werden können.
Wer sich also nicht diszipliniert an die zugeteilte Zeit hält, riskiert, dass der eine oder andere Redner seiner Fraktion nicht mehr zu Worte kommt. Ich glaube, das ist ein faires Angebot.
Wick: Die Fraktion der CVP hat einstimmig in zustimmen- dem Sinne vom Luftreinhalte-Konzept Kenntnis genommen.
Sie ist nicht gewillt, die Hände in den Schoss zu legen und vor der Tatsache zu resignieren, dass die vorgesehenen Ziele nicht erreicht werden können. Es muss etwas Mutiges geschehen, damit unsere Umwelt wieder gesunden kann, damit unsere Wälder wieder grünen und damit auch der nachweisliche Rückgang der landwirtschaftlichen Erträge aufgehalten wird.
Dieser Rückgang ist bis jetzt noch kaum zur Sprache gekommen. Kein Wunder bei unsern Ueberschüssen. Den- noch ist diese Tatsache ein weiteres alarmierendes Zeichen des angeschlagenen Zustandes unserer natürlichen Um- welt.
Die Fraktion unterstützt deshalb einstimmig oder mit gros- ser Mehrheit die verschiedenen Vorstösse der Kommission, mit Ausnahme des Punktes 5 der Kommissionsmotion betreffend Ueberwälzung der kantonalen Motorfahrzeug- steuern auf den Treibstoffpreis.
Wir haben uns aber damit nicht zufriedengegeben, sondern uns überlegt, ob nicht rascher greifende Massnahmen mög- lich wären. In diesem Sinn haben wir eine Motion unserer Fraktion gestern deponiert.
Wer oder was ist eigentlich schuld am Zustand unserer Umwelt, am Waldsterben? Die Antwort heisst, wenn Sie etwas herumhören: «die anderen» - die Industrie, das Gewerbe, die Lastwagen, das Auto schlechthin und, wie wir letzte Woche einmal mehr gehört haben, die Ausländer natürlich. Man hat Angst, man ist besorgt, aber kaum über sein eigenes Verhalten. Der Mensch ist schuld, der Mensch wie du und ich in seinen Ansprüchen, mit seinen Defiziten wie Verlust von Gott, Verlust der Mitte, Verlust des Näch- sten, Verlust der sozialen Bezüge, Vereinzelung, Vereinsa- mung. Diese Defizite werden kompensiert durch neue Kulte: Kult des Mammons, Kult des Wohlstandes, Kult des Kon- sums, Kult der sogenannten Selbstverwirklichung, Kult der Mobilität, das Auto als - man staune - «gothische Kathe- drale unserer Zeit», wie das letzte Woche in einer Zeitung zu lesen war. Alle diese Pseudoreligionen unserer angeschla- genen Zivilisation sind - auch wenn das ganz banal tönt -, enorm energieaufwendig und umweltbelastend.
Beispiel: Früher war im typischen Wohnhaus ein Zimmer neben der Küche geheizt. Die ganze, meist vielköpfige Fami- lie hat sich dort zusammengefunden. Wenn man dann ins Bett gekrochen ist, hat man als Gipfel des Luxus einen Kirschensteinsack, im Kachelofen vorgewärmt, mitgenom- men, damit man seine Füsse wärmen konnte. Heute gehen wir auf Distanz. Wir ertragen uns häufig nicht einmal mehr in der Familie. Kaum geht man in die Lehre, muss eine eigene Wohnung her. Die Wohnfläche pro Person nimmt dauernd zu, die Bewohner pro Wohnung nehmen dauernd ab. In Basel wird eine Wohnung durchschnittlich von 1,9 Perso- nen bewohnt. Sozialer, lies wirtschaftlicher Aufstieg, bedeu- tet Wohnen mit mehr Prestige, ein neues Haus, Zweitwoh- nung oder Drittwohnung usw. Also immer mehr Energie, immer mehr Umweltbelastung!
Oder dann ein grösseres, stärkeres, schnelleres Auto. Irgendwie muss man ja standesgemäss aus dem Grünen zur Arbeit kommen oder aus der Agglomeration zur Zweitwoh- nung fahren. Nebenbemerkung: Womit können Macht- oder Ohnmachtgefühle besser ausgedrückt werden als mit einem Druck auf das Gaspedal, das möglichst viele PS freisetzt? Beobachten Sie doch selbst einmal, wer die grössten Wagen fährt!
Das Auto ist geradezu zum Symbol eines Kultes geworden, je nach Standpunkt zum Abgott oder zum Teufel. Glauben Sie das nicht? Lesen Sie gewisse Briefe in der Automobilre- vue des ACS oder Zuschriften in den Mitteilungen des VCS. Ich will keinem Mitglied irgendeiner dieser Organisationen zu nahe treten. Aber könnte man nicht manchmal auf den Gedanken kommen, ACS heisse Autoanbetungsclub und VCS Verteufelungsclub? Dabei wird bei beiden Haltungen dem Auto viel zuviel Ehre angetan.
Das Auto sollte nichts anderes sein als ein fahrbarer Unter- satz. Es ist eine nicht rückgängig zu machende Folge unse- rer Hauptsünde, nämlich der Zersiedelung unserer Land- schaft. Das Ziel muss sein, dass wir wieder lernen, mit dem
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Luftreinhalte-Konzept
Auto vernünftig umzugehen. Keinesfalls darf zugelassen werden, dass das Auto weiterhin unsere Umwelt über Gebühr belastet. Gerade das macht aber das Auto in seiner heutigen Technologie, wie die Studien des Bundesamtes für Umweltschutz unwiderlegbar gezeigt haben.
Der grösste Anteil der Stickoxidemissionen und damit auch des sekundären Schadstoffes Ozon entstammt den Auspuf- fen. Dazu kommt ein beträchtlicher Teil der unverbrannten Kohlenwasserstoffe, Emissionen, die unter dem Einfluss des ultravioletten Sonnenlichtes ebenfalls zur Ozonproduktion beitragen. Nachdem gerade diese Schadstoffe die Pflanzen- welt am stärksten beeinträchtigen, ist hier rasche Remedur nötig.
Den Kolleginnen und Kollegen, die das immer noch nicht glauben wollen, will ich nur sagen, dass der Katalysator nicht ohne Grund im sonnigen und übermotorisierten Kali- fornien zuerst entwickelt und dann gesetzlich verbindlich erklärt wurde.
Vielleicht darf man wohl einmal dem Bundesrat danken, dass die Schweiz in diesen Fragen den Alleingang in Europa gewagt hat. Trotz starkem Druck unserer Handelspartner haben wir in bezug auf den Schwefelgehalt im Heizöl, besonders aber bei der gesetzlichen Einführung der Abgas- normen und der Katalysator-Technik eine Vorreiterrolle in Europa gespielt. Dem internationalen Umfeld muss aber weiterhin die nötige Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Dazu ebenfalls ein Beispiel: Als um den 10. Januar herum eine extreme Inversionslage in Basel herrschte und die Schwefeldioxidkonzentrationen auf 460 Mikrogramm pro m3 anstiegen, war nachweisbar mehr als 50 Prozent dieser Immission importiert. Anders herum: wenn wir alle Heizungen und übrigen Energiezentralen, die auf Erdöl basieren, in der Region Basel abgeschaltet hätten, hätten zwei Drittel unserer Einwohner massivstens gefroren; die Immissionsgrenze der Luftreinhalte-Verordnung wäre aber immer noch um mehr als das Doppelte überschritten gewe- sen. In der Bundesrepublik Deutschland heisst eben Smog- Voralarm Werte über 600 Mikrogramm pro m3, und Smog- alarm wird erst bei über 1200 Mikrogramm pro m3 Schwefel- dioxid ausgelöst.
Internationale Vereinbarungen zur Begrenzung der Emissio- nen sind deshalb vordringlich, vor allem was Schwefeldioxid betrifft. Die Haltung Englands, der DDR, Polens und der Tschechoslowakei, um einige Beispiele in dieser Frage zu nennen, war bis anhin geradezu skandalös. Das soll uns aber nicht hindern, vor der eigenen Türe zu wischen. Stick- oxide, Kohlenwasserstoff, Ozon sind hausgemachter Dreck. Dabei sollten wir auch keine Angst vor Utopien haben. Utopia war bekanntlich die erdichtete Insel des Lordkanzlers Thomas Morus, auf der alles bestens geregelt war.
Die Fraktion der CVP stellt Ihnen einen solchen Vorschlag, den Sie vielleicht als Utopie bezeichnen, in ihrer Motion vor. Wir verlangen darin ein Stickoxid-Ozon-Alarmsystem, das die Hauptverursacher auf Zeit ausschaltet, wenn die Immis- sions- oder Alarmgrenzwerte überschritten sind. Uns schwebt ein regionales Rückkopplungssystem vor. Wenn z. B. die Region Basel Stickoxid und Ozon im Uebermass produziert, werden die hauptsächlichen Schadstoffemitten- ten, in diesem Falle alle Verbrennungsmotoren, die die US- Norm 83 nicht erfüllen, in der Region Basel abgestellt, nicht etwa im Wallis oder im Urnertal und umgekehrt. Die Mess- stellen sollen in den Schadenzonen der betreffenden Regio- nen aufgestellt werden, also Ozon auf den Jurahöhen, Stick- oxide in den Nebelzonen der Berghänge und Bannwälder oder Stickoxide und Ozone in den entsprechenden Kultur- landschaften.
Die Vorteile einer solchen Lösung sind: das Umsteigen auf umweltfreundliche Transportmittel wird nachhaltig erzwun- gen, und zwar ohne Diskriminierung der Rand- und Bergge- biete, die nicht über die Bahn- und Buslinien der Agglome- rationen verfügen. Bezogen auf die Bedrohung durch das Ozon sind da nicht einige Sonntage autofrei, sondern alle sonnigen Tage autoarm. Dies nützt unseren Pflanzen bedeu- tend mehr, als wenn viele Automobilisten plötzlich ihr kon- tingentiertes oder rationiertes Benzin an Sonnentagen
geballt zur Ozonproduktion einsetzen oder gar ein reger Benzintourismus der zwei Millionen Einwohner unseres Landes, die in unmittelbarer Grenznähe wohnen, einsetzt. Ein solches Alarmsystem muss automatisiert sein. Eine spe- zielle Administration braucht es nicht. Bundesdeutsche Grossstädte haben durchaus Erfahrung, wie man das durch- führt. Wir können davon profitieren. Deswegen bitten wir den Bundesrat und seine Experten, aber auch Sie, diesen Vorschlag eingehend und vorurteilslos zu studieren und im gegebenen Zeitpunkt zu übernehmen.
Nun noch ein Wort zu Frau Grendelmeier: Sie sprachen von Trittbrettfahrern. Der Begriff ist etwas falsch gewählt. Wenn Sie die Vorstosse betreffend Benzinrationierung und -kon- tingentierung meinen, wäre das Wort «Schwarzfahrer» wohl viel angebrachter; denn alle Bewohner der Grenzregion gehen dann über die Grenze; 10 Liter sind überhaupt nicht kontrollierbar; sie müssen das nur zwei-, dreimal pro Woche machen, dann können sie soviel tanken wie bisher und bekommen dafür am Ende des Jahres den Oekobonus aus- bezahlt - auf Kosten der übrigen Schweizer.
Herczog: Selbstverständlich begrüsst die Fraktion der PdA/ PSA/POCH diesen Bericht des Bundesrates, namentlich die Lageanalyse, die eigentlich eine klare Einschätzung der üblen Situation ermöglichen sollte. Nur, was soll man von einem Bericht des Bundesrates halten, in welchem der Bun- desrat zugibt, nicht einmal seine eigenen Ziele erfüllen zu können? Mit anderen Worten: Die Quintessenz dieses Berichtes ist nicht auf Wirksamkeit, sondern auf vermeintli- che Opportunität angelegt, das heisst die Konsequenzen orientieren sich gewissermassen am nassen Finger im Wind, anstatt am eigenen politischen Entscheidungswillen.
Wir halten bei derart klarer Ausbreitung der Facts der Luft- verseuchung zum Bericht folgendes fest:
Die Ziele sind zuwenig situationsgerecht;
Die Massnahmen sind absolut ungenügend;
Das Nichtergreifen von Sofortmassnahmen ist zumindest unverständlich.
Zu den Zielen: Wir halten das bundesrätliche Minimalziel, die Stickoxid- und Kohlewasserstoffimmissionen bis 1995 auf die Werte des Jahres 1960 zu senken, für ungenügend. Die letzten Schadstoffmessungen z. B. in der Stadt Basel und auch die Messungen der letzten Jahre zeigen - Sie können das im bundesrätlichen Bericht nachlesen -, dass die Schadstoffkonzentrationen, vor allem im Bereich von stark frequentierten Strassen, unzumutbar oft über den Immissionsgrenzwerten liegen.
Immissionsgrenzwerte sind nicht irgendwelche und allenfalls zu beachtende Richtlinien. Immissionsgrenzwerte sind gemäss Luftreinhalte-Verordnung verbindliche lufthy- gienische Ziele, deren Ueberschreitung zwei Dinge signali- siert: erstens erhöhtes Risiko für gesundheitliche Schädi- gungen und zweitens Notwendigkeit und Dringlichkeit für wirksame Eindämmung der jeweiligen Schadstoffe.
Kritisch sind ja gerade die Belastungen durch Stickoxide und Ozon, das bekanntlich durch fotochemische Prozesse aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet wird. Sie sind je nach Wetterlage nicht nur in den urbanen oder städtischen Lagen, sondern auch in ländlichen Gebieten anzutreffen. Gerade bei den Stickoxiden - Krankheitssym- ptom: Atemwegerkrankung -, Kohlenwasserstoffen - Krank- heitssymptom: Krebserregung - müssen die Emissionen auf die Werte von 1950 gesenkt werden.
Zu den Massnahmen: Das bundesrätliche Massnahmenpa- ket ist weder geeignet, die eigenen bundesrätlichen Ziele der Schadstoffsenkung noch die eigentlich notwendigen Immissionsbeschränkungen zu erreichen. Die Umweltorga- nisationen - ich komme auf sie nur als Gedankenstütze zurück - haben aufgezeigt, dass allein bei den Stickoxiden nur schon zur Erreichung des bundesrätlichen Minimalziels zusätzliche Massnahmen für eine Emissionsreduktion von gegen 63 000 Tonnen pro Jahr notwendig wären.
Wir brauchen also ein Massnahmenpaket, das erstens frü- here und zweitens zusätzliche Schadstoffsenkungen
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erreicht. Für unsere Fraktion stehen nebst Massnahmen im Energiebereich - also Schwefeldioxidreduktion - vor allem Massnahmen innerhalb der Verkehrspolitik im Vordergrund, also Reduktion der Stickoxide. Sie wissen, dass diese sich seit 1950 um das Neunzehnfache vergrössert haben, und die Stickoxidbelastung kommt zu über 70 Prozent vom privaten Automobilverkehr her.
Für die Verkehrspolitik muss eine einzige Leitlinie gelten, nämlich die Reduktion des Motorfahrzeugverkehrs ohne Wenn und Aber. Das heisst: Für uns stehen mehrere Sofort- massnahmen im Vordergrund, von denen sechs mit den gegenwärtigen rechtlichen Mitteln sofort durchgeführt wer- den können:
Stopp dem Strassenbau, und zwar sofortiger Stopp des Nationalstrassenbaus und der Hochleistungsstrassen.
Temporeduktion 80/100 auf den Autobahnen und Ermög- lichung von Tempo 30 innerorts in den Gemeinden.
Schwerverkehrverlagerung auf die Schiene.
Reduktion des Privatverkehrs im Agglomerationsbereich.
Weitere Verschärfung der Abgasnormen.
Befristete - ich unterstreiche: befristete - Kontingentie- rung der Treibstoffverbrauchs.
Zusammenfassend heisst das, dass der Bund und auch die Kantone vor allem eine widerspruchsfreie Verkehrspolitik machen müssen. Das heisst, man kann nicht auf der einen Seite auf «Teufel komm heraus> noch Strassen bauen und auf der anderen Seite die Milliarden suchen, die für «Bahn 2000» nötig wären. Es genügt auch nicht, sich hier als Fan von Katalysatoren auszugeben, weil Katalysatoren kaum den Weg ins Umweltparadies ebnen werden.
Zu den bundesrätlichen Massnahmen möchte ich soviel sagen: Wir sind im grossen und ganzen damit einverstan- den, nur sind sie ungenügend. Speziell mit fünf sind wir aber nicht einverstanden:
Die Massnahme A3, wie sie so schön heisst, Verzicht auf den Weiterausbau der Nationalstrassen. Das ist keine Mass- nahme. Hier ist der Touring-Club selbstverständlich auch einverstanden. Wir sind der Ansicht, dass der Strassenbau jetzt gestoppt werden muss.
Wir sind gegen die Massnahme A10, Fernwärme aus bestehenden Atomkraftwerken. Ich erinnere Sie nur an bestimmte Stichworte, wie wir sie z. B. aus dem Kanton Aargau kennen: Anschlusszwang, horrende Investitionsko- sten, Sachzwang für AKW-Risiko, unrationelle Infrastruktur- erstellung, da Sie praktisch die ganze Infrastruktur für die Leitung bereits in den Boden verlegen müssen und sie dann über Tarife zu finanzieren haben, bevor überhaupt die ganze Anlage gebraucht werden muss.
Weiter - diese Meinung teilt der Bundesrat offenbar jetzt auch - sind wir gegen das Mofa-Alter 18; man muss nicht die jungen Leute gegen die Autolobby ausspielen.
Wir sind auch dagegen, dass jetzt Tempo 80/120 noch lange abgeklärt wird; ich habe gesagt, wir sind für Tempo 80/100.
Nun zu den Sofortmassnahmen: Auf Seite 23 hält der Bun- desrat selber einen Sollzustand fest, nämlich, die Luftver- schmutzung habe in der Schweiz einen Stand erreicht, der eine erhebliche Verminderung der Luftbelastung dringend erfordere. Also: In einem offensichtlichen Notstand müssen auch Notstandsmassnahmen ergriffen werden. Hierzu feh- len aber dem Bundesrat leider die Worte.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass im November und Dezember 1973 mit Berufung auf die kriegswirtschaftliche Vorsorge einerseits und auf die Oelscheichs andererseits der Bundesrat für drei Sonntage ein allgemeines Fahrverbot für den individuellen Motorfahrzeugverkehr erlassen hat. Die Wirksamkeit war und ist unbestritten; ich erwähne nur zwei Berichte. Ich habe ein Papier der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich, die klar ausgewiesen haben, wie weit der öffentliche Verkehr privilegiert werden kann. Ein zweiter Bericht, den der Bund selber erstellt hat, sagt aus, dass die Akzeptanz für derartige Massnahmen relativ rasch gestiegen ist.
Nun dürfte also heute kaum jemand bestreiten, dass die Luftvorsorge weniger wichtig wäre als die Vorsorge für
Treibstoff. Wir brauchen hier Sofortmassnahmen im Sinne von Notstandsrecht.
Zum Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates folgende Schlussfolgerungen:
Jenes Denkmuster, welches immer noch das Wachstum des Bruttosozialproduktes mit Wohlstand gleichsetzt, ist antiquiert. Wir brauchen eine Gesundschrumpfung der Oekonomie zugunsten der Oekologie.
Selbstverantwortung und Freiwilligkeit im Bereich der Umwelterhaltung erwiesen sich als Illusion. Wir brauchen hier im wörtlichen Sinne lebensnotwendige weitere Rege- lungen.
Der so gern gefällte magistrale Spruch, dass Politik die Kunst des Möglichen sei, ist für die aktuelle Lage passé. Für heute muss es lauten: Politik ist die Kunst des Nötigen.
Ich bitte Sie, in diesem Sinne vom Bericht Kenntnis zu nehmen und die Vorstösse zu überweisen.
Lanz: Die sozialdemokratische Fraktion hält vorab aus- drücklich fest, dass sie den analytischen Teil des vorliegen- den Berichtes sowie die Sanasilva-Studie als seriös und vertrauenswürdig anerkennt und sich voll hinter diese stellt. Hingegen ist der Massnahmenteil des Luftreinhalte-Konzep- tes für die SP-Fraktion absolut ungenügend, weil - es wurde schon gesagt - damit der Bundesrat sein eigenes Emis- sionsziel für die Hauptschadstoffe bei weitem nicht erreicht. Angesichts des rasant fortschreitenden Waldsterbens wie der zunehmenden Atemwegerkrankungen - insbesondere bei Kindern und bei alten Leuten - erachtet unsere Fraktion das gravierende Massnahmendefizit des Berichtes als nicht akzeptierbar und als keineswegs verantwortbar. Ein zusätzli- ches Massnahmenpaket zum vorliegenden LRK ist also drin- gend nötig.
Die SP-Fraktion begrüsst die Anträge der Kommission und sieht darin den kleinsten gemeinsamen Nenner intensiver Arbeit. Wenn all diese Kommissionsanträge vom Rat über- nommen werden, ist zwar ein weiterer Schritt in der richti- gen Richtung getan. Die Emission von Luftschadstoffen jedoch wird immer noch viel zu hoch bleiben. Wir verlangen von Bundesrat und Parlament Massnahmen, die ermögli- chen, die Emission von Luftschadstoffen möglichst rasch so weit zu senken, dass der Stand erreicht wird, wie er vom Bundesamt für Umweltschutz für die fünfziger Jahre errech- net wurde. Das heisst die Schadstoffmengen müssen auf jenen Stand gesenkt werden, der aufgrund der Jahrring- Analysen an Waldbäumen noch keine Schäden verursacht. Das Minimalziel des Bundesrates kann für uns lediglich als Zwischenetappe akzeptiert werden.
Es liegt in der Natur der Dinge, dass die Luftverschmutzung nicht in jeder Region unseres Landes die gleiche Bedeutung hat. Am prekärsten ist die Immissionssituation in den Städ- ten und Agglomerationen. Dort sind die grössten Emissions- dichten zu verzeichnen, dort wohnen aber auch ungefähr zwei Drittel unserer Bevölkerung. Eine Differenzierung nach Agglomerations- und Peripherieregionen drängt sich des- halb im Problemkreis der Luftverschmutzung und der Luft- reinhaltepolitik auf, dies insbesondere im Hinblick auf regio- nal und lokal festzulegende Verkehrslenkungs- und Ver- kehrsbeschränkungsmassnahmen. Gerade in diesem Bereich sind zusätzliche, vom Bund, den Kantonen und Gemeinden einzuräumende Kompetenzen notwendig.
Neben der Forderung nach zusätzlichen Kompetenzen und Massnahmen ist dem alles entscheidenden Massnahmen- vollzug grösste Aufmerksamkeit zu schenken. Auf allen Handlungsebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - liegt beim Vollzug noch sehr vieles im argen. Es fehlen vielerorts die personellen, die finanziellen und auch technischen Mit- tel zur Durchsetzung der bereits beschlossenen Massnah- men. Es ist für unsere Fraktion darum selbstverständlich, dass die vom Bundesrat in Kapitel 6 des Berichtes angemel- deten Personalbedürfnisse bewilligt werden müssen.
Wie schon gesagt, ein zusätzliches Massnahmenpaket zum Luftreinhalte-Konzept ist dringend notwendig. Die SP-Frak- tion unterstützt darum die von den Umweltorganisationen gemachten Vorschläge ausdrücklich. Obwohl bei Schwefel-
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Luftreinhalte-Konzept
dioxid sogar das Maximalziel des Bundesrates erreichbar zu sein scheint, sind weitere Anstrengungen zur SO2-Reduk- tion in erster Linie im Hinblick auf lokale Ueberschreitungen der Immissionsgrenzwerte unbedingt erforderlich, und zwar durch eine weitere Reduktion des Schwefelgehaltes im Treib- und Brennstoff, eine konsequente Energiesparpolitik und den Einsatz erneuerbarer Energieträger. Insbesondere eine konsequente Energiesparpolitik beeinflusst die Schad- stoffreduktion generell positiv, indem gleichzeitig mit dem SO2 auch NOx-Emissionen aus den Heizungen eliminiert werden können.
Die Stickoxide stellen heute einen Hauptschadenfaktor dar. Dabei stammen fast drei Viertel der NOx-Emissionen aus dem Strassenverkehr. Die von den Umwelt- und Natur- schutzorganisationen vorgelegten Massnahmenvorschläge machen deutlich, dass die notwendigen massiven Emis- sionsreduktionen, die bei weiterer Zunahme des Waldster- bens sehr rasch erreicht werden müssen, nur durch erhebli- che Treibstoffreduktion zu verwirklichen sind. Mit zusätzli- chen Massnahmen im Verkehrsbereich muss es gelingen, eine Reduktion der NOx-Emissionsmenge auf den Stand von 1950 zu erreichen.
Komplex stellt sich die Situation bei den Kohlenwasserstof- fen dar. Das Reduktionsziel muss nach Meinung der SP- Fraktion auch hier das Maximalziel des Bundesrates sein, nämlich Rückführung der Kohlenwasserstoff-Emissionen auf den Stand von 1950. Dieses Ziel ist nach Aussagen verschiedenster Fachleute nur mit Kontingentierungsmass- nahmen zu erreichen. So müssten die organisch-flüchtigen Lösungsmittel um rund einen Drittel reduziert werden können.
Für die Reduktion der Kohlenwasserstoff-Emissionen ist quantitativ eine Doppelstrategie notwendig: Einerseits müs- sen die Stoffkreisläufe geschlossen werden, um Verluste zu vermeiden, und andererseits muss die verwendete Gesamt- menge herabgesetzt werden. Eine qualitative Verbesserung bringt der Ersatz von gefährlichen durch weniger gefährli- che Kohlenwasserstoffe.
Selbst wenn Sie jetzt Massnahmen beschliessen, mit denen in den nächsten 10 bis 15 Jahren das Maximalziel des Bun- desrates (Senkung der Luftverschmutzung auf den Stand von 1950) erreicht werden könnte, hätten Sie Ihrer ökologi- schen Verantwortung noch nicht Genüge getan. Unser Wald stirbt heute. Er wird sich von unseren Absichten, die Luftver- schmutzung bis ins Jahr 2000 merklich zu senken, wohl kaum beeindrucken lassen. Wenn wir unseren Kindern und Enkeln eine lebenswerte Umwelt erhalten wollen, müssen wir rasch und gezielt handeln. Mit halbherzigen Massnah- men, bei denen hohe Akzeptanz und Rücksichtnahme auf viele Wenn und Aber im Vordergrund stehen, ist den krän- kelnden Menschen und dem Wald kurzfristig nicht zu helfen.
Wir befinden uns heute in einem Notstand der Luft, der mit grosser Wahrscheinlichkeit entsprechende Notstandsmass- nahmen, d. h. zeitweise einschneidende Massnahmen ver- langen wird.
Für NOx und HC ist die dringlich notwendige Senkung der Luftverschmutzung ohne Kontingentierungsmassnahmen, wie sie von der vorberatenden Kommission mittels Postulat dem Bundesrat zum Studium - nicht zum Vollzug! - und zur Berichterstattung übertragen wird, wohl kaum erreichbar. Der Notstand unserer Umwelt macht leider unpopuläre Entscheide unumgänglich. Die SP-Fraktion ist dazu bereit.
Tschuppert: Ich möchte eingangs erwähnen, dass ich die ganze Problematik des Umweltschutzes als Praktiker beur- teile, denn als Landwirt weiss ich natürlich, was saubere Luft und gesunder Boden für mich bedeuten. Ich traue mir aber auch zu, beurteilen zu können, was machbar und was wünschbar ist.
Im November 1984 veröffentlichte der Bundesrat einen ersten Bericht über das Waldsterben. Neben den bekannten Tatsachen der notorischen Ueberalterung des Baumbestan- des als Folge einer viel zu geringen Nutzung wurde erstmals offiziell auch auf die Einflüsse einer zunehmenden Luftver-
schmutzung durch die Abgase des Motorfahrzeugverkehrs und aus den Feuerungen in Haushalt und Industrie hinge- wiesen. Zwar konnte ein direkter Einfluss der schlechten Luftqualität auf den Zustand des Waldes keineswegs zuver- lässig quantifiziert werden. Ueberhaupt ist die Schadensi- tuation allzu lange an den Wäldern beurteilt worden.
Die Schadstoffbelastung in der Luft hat in den letzten 20 bis 30 Jahren massiv zugenommen und überschreitet in gewis- sen Gebieten zeitweise die Grenzwerte, die allerdings im Vergleich zum Ausland tief angesetzt sind. Mensch und Umwelt leiden unbestritten Schaden.
Es ist richtigerweise bekannt geworden, dass eine Senkung der Luftbelastung dringend wird. Entsprechende Anstren- gungen auf gesetzlicher Ebene wurden vorangetrieben. Heute stehen die Luftreinhalte-Verordnung für Haushalte und Industrie sowie die Abgasverordnung für Personenwa- gen in Kraft. Ziel aller Anstrengungen ist die Senkung des Schadstoffausstosses aus Feuerungsabgasen (Schwefeldio- xid) und der Treibstoffrückstände (Stickoxide, Kohlenwas- serstoffe). Erste Erfolge dieser technischen Eingriffe sind bereits feststellbar.
Der Bundesrat hält im Luftreinhalte-Konzept, das er im Auf- trag des Parlaments ausgearbeitet hat, unmissverständlich fest, dass bei den Schwefeldioxid-Emissionen bis 1990 der Stand von 1950 und bei den Stickoxid- und Kohlenwasser- stoff-Emissionen bis 1995 der Belastungsgrad auf den Stand von 1960 herabgesetzt werden müsse. Die Landesregierung stellt in ihrem Bericht aber auch fest, dass die bereits ergrif- fenen und noch in Aussicht genommenen Massnahmen A und B dieses Berichtes zur Erfüllung dieser Aufgabe nicht genügen. Leider ist im Luftreinhaltekonzept der Beitrag der Kantone zur Schadstoffverminderung weder berücksichtigt noch quantifiziert.
Die somit negativ ausgefallene Gesamtbilanz präsentiert sich schlechter, als unter Berücksichtigung der Kantonsbei- träge angenommen werden darf. Der Bericht ist aber eine wertvolle Grundlage für weitere Massnahmen und verdient unsere volle Anerkennung.
Die FDP-Fraktion ist bereit, vom Bericht «Luftreinhalte-Kon- zept» in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
Die Kommission für Gesundheit und Umwelt fordert nun den Bundesrat in einer Motion auf, zusätzliche Massnahmen aufzuzeigen, die es ermöglichen sollten, die gesteckten luft- hygienischen Ziele fristgerecht zu erreichen. Sie verlangt also, dass die Landesregierung konkrete Angaben nachlie- fern soll, die nötig wären, damit wir 1995 wieder ähnlich saubere Luft atmen könnten wie 1960.
Bei den aufgelisteten Massnahmen stehen jene im Vorder- grund, die hinsichtlich der technischen Machbarkeit und der politischen Akzeptanz am meisten versprechen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Schadstoffbelastung mit tech- nischem Umweltschutz und finanziellen Anreizen noch wei- ter zu senken, z. B. mit Förderung von Katalysatorfahrzeu- gen, grösserer Preisdifferenz zwischen verbleitem und unverbleitem Brennstoff, Nachrüstung von Altfahrzeugen, Ausmerzung von schadstoffintensiven Altfahrzeugen usw. Die Frage ist bloss: Reicht dies wirklich aus? Wird nämlich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, wie er auch als Verfassungsziel verankert ist, ernst genommen, so bedingt das die Bereitschaft, allenfalls auch andere Restrik- tionen in Kauf zu nehmen, wie sie ebenfalls im zweiten Teil der Motion aufgelistet sind.
Aus politischen Gründen entschied man sich bis anhin beim Umweltschutz für Emissionsvorgaben. Es ist aber eine Illu- sion zu glauben, mit staatlichen Massnahmen allein lasse sich ein wirksamer Umweltschutz erzwingen. Die Ursachen für die Umweltschäden liegen nämlich primär im menschli- chen Verhalten. Dazu muss jeder einzelne in seinem Bereich tätig werden. Die Wirklichkeit zeigt leider, dass dies nicht der Fall ist. Und Hand aufs Herz: Wer ist bereit, einschnei- dende Beschränkungen seiner persönlichen Bewegungs- freiheit in Kauf zu nehmen, um damit sein Scherflein an etwas mehr saubere Luft ohne Zwang beizusteuern?
Staatliche Massnahmen in Bereichen wie Ausbildung, Infor- mation und Schadstoffvorschriften, ausgerichtet auf das
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Vorsorge- und das Versorgungsprinzip, sind daher unum- gänglich. Von perfektionistischen Detailregelungen ist dabei abzusehen. Wichtig ist eine sachlich und terminlich klar definierte Zielsetzung. Entscheidend sind wirksame Massnahmen, die sich auch tatsächlich vollziehen lassen und gerecht sind.
Deshalb finden Sie im Katalog der Kommissionsmotion, die von der FDP-Fraktion unterstützt wird, keine Forderungen wie Benzinrationierung, Umlagerung der Versicherungsprä- mie auf den Benzinpreis usw. Solche Massnahmen wären schwerlich durchführbar. Sie müssten von einer Mehrheit der Bevölkerung getragen werden. Es macht manchmal fast den Eindruck, als würden gewisse Parteien Auswahlsendun- gen anbieten, an deren Durchführbarkeit sie selbst nicht glauben. Die Sache ist zu ernst und erfordert daher Ehrlich- keit.
Obwohl wir grosse Bedenken gegenüber der Umlagerung von Motorfahrzeugsteuern auf den Benzinpreis haben, nicht zuletzt wegen der Probleme in grenznahen Gebieten und der Benachteiligung der Berg- und Randregionen, sind wir für deren Prüfung. Sind allenfalls die Hindernisse doch zu gross, bestünde die Möglichkeit, mit einer Schadstoffvi- gnette ähnliche Resultate zu erzielen. Wichtig scheint uns, dass vor allem Anreize für zurückhaltenden Treibstoffver- brauch geschaffen werden. Bei der Förderung alternativer einheimischer und erneuerbarer Energien scheint uns der Hinweis wichtig, dass beispielsweise keine Giesskannen- subventionen ausgerichtet, sondern wirksame Schwer- punkte und Prioritäten in der Forschung gesetzt werden. Zur internationalen Zusammenarbeit hat bereits Herr Spälti einige Ausführungen gemacht.
Noch einige Bemerkungen zu den weiteren Kommissions- vorstössen:
Die FDP-Fraktion unterstützt die Postulate «Lufthygienische Massnahmen», «Schweizerisches Klimaprogramm», «Lösungsmittel und Ferngüterverkehr auf die Schiene».
Beim Postulat «Angemessenes Basisangebot an Regional- zügen auf allen SBB-Linien» möchten wir unbedingt auch den öffentlichen Verkehr auf der Strasse miteingeschlossen haben. Der Motion «Alpentransitverkehr auf die Schiene» stimmen wir nur in Form des Postulates zu.
Das Grundanliegen des Postulates «Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahrzeugverkehr» ist bereits in der Kommissionsmotion Punkt 5 enthalten und wird somit dort geprüft. Deshalb lehnen wir das Postulat ab.
Ebenfalls ablehnen werden wir das Postulat «Einschnei- dende Massnahmen». Gerade hier ist Ehrlichkeit nötig. Die Benzinrationierung insbesondere kann nur durchgeführt werden, wenn im Volke eine gewisse Akzeptanz vorhanden wäre. Das ist heute nicht der Fall; andernfalls käme es sehr rasch zu missbräuchlichen Umgehungen. Getroffen wären dann in erster Linie die wirtschaftlich Schwächeren. Dazu gehören auch wir Bauern. Verbunden mit dieser Mass- nahme wäre ebenfalls eine unerhört grosse Bürokratie. Ungerechtigkeiten wären nicht zu vermeiden, weil die Bewohner der Grenzgebiete auf das Ausland ausweichen könnten.
Schliesslich gibt es einen allgemeinen Erfahrungsgrund- satz: Ein im Ueberfluss vorhandenes Gut lässt sich auf die Dauer nicht kontingentieren. Dazu kommt, dass ein Touri- stenland - wie wir es sind - sich im Alleingang solche Rosskuren kaum leisten kann, ganz abgesehen von den Problemen, die es erneut beim Schwerverkehr geben würde. Motorfahrzeugfreie Tage bringen ausser dem Bewusstsein umweltschutzmässig nicht viel. Der Preis für wirtschaftliche Nachteile in abgelegenen Regionen wäre dafür sehr gross. Das Postulat der Kommissionsminderheit schliesslich, Tempo 100 auf den Autobahnen, lehnt die Fraktion ebenfalls mehrheitlich ab. Der Bundesrat wird sowieso nach Ablauf der Versuchsperiode diese Frage nochmals prüfen müssen.
Basler: Kernstück dieses gut gegliederten Luftreinhalte- Konzepts ist seine Zielsetzung. Bis Mitte der neunziger Jahre soll die Luftverschmutzung wieder auf den Stand vor 1960 zurückgeführt werden. Die Fraktion der Schweizeri-
schen Volkspartei unterstützt diese Richtgrössen. Grössten- teils ist sie auch mit all jenen Massnahmen einverstanden, die der Bundesrat möglichst rasch verwirklichen will, und mit jenen, die in laufender Abklärung stehen, ausgenommen die Lenkungsabgabe B9.
Gemessen an den über 200 000 t Stickoxiden und über 300 000 t Kohlenwasserstoff, die wir jährlich in die Atmo- sphäre deponieren, ist die Verminderung der beiden Schad- stoffe von je etwa 17 000 t, welche alle diese Massnahmen bringen, enttäuschend wenig. Natürlich fehlen noch die Ziffern für den Ausstoss der Dieselfahrzeuge und für jene Beiträge, die sich bei den Kantonen aus dem Vollzug der Massnahmen der Luftreinhalte-Verordnung ergeben wer- den. Wir werden aber dennoch weit vom gesteckten Ziel entfernt sein.
Daher unterstützt die SVP auch die Kommissionsmotion, nämlich den Bundesrat mit einem zweiten zusätzlichen Massnahmenpaket zu beauftragen, das uns zur Luftqualität der fünfziger Jahre hinführt. Die bei dieser Motion in den Vordergrund gestellten Massnahmen haben dabei Postu- latscharakter. Sie konnten nicht einzeln ausdiskutiert wer- den. Es fehlen uns dazu auch die Unterlagen.
Im künftigen Massnahmenpaket werden Lenkungsabgaben eine Schlüsselrolle spielen. Schon im neuen aufgelegten Energieartikel taucht eine so begründete neue Verfassungs- kompetenz auf. Unsere Haltung dazu ist folgende:
Wir wehren uns nicht gegen Massnahmen mit Lenkungs- charakter, aber gegen mehr Steuern unter dem Deckmantel des Umweltschutzes. Wir sind gegen Steuern, die im Kauf- preis verdeckt eingepackt sind und unter dem Indexmecha- nismus in Form von höheren Löhnen und Renten zurück- erstattet werden. Neue, lenkende Abgaben müssten daher andernorts voll kompensiert werden. Die Fiskalbelastung darf nicht mehr erhöht werden. Das ist das Korrelat zu den Lohnprozenten, die die Obergrenze auch erreicht haben. Eine Ausnahme bildet die Ueberwälzung von zusätzlichen Kosten aus Umweltschutzmassnahmen auf die Verursacher, wenn es dazu überhaupt des Bundes bedarf. Solche Abga- ben müssten aber zweckgebunden sein, zum Beispiel als Entsorgungsgebühren.
Das Musterbeispiel einer gut gestalteten Lenkungsmass- nahme ist die von uns eingebrachte Preisdifferenz zwischen bleihaltigem und bleifreiem Benzin. Die Massnahme ist für den Bund und die Volkswirtschaft kostenneutral und elimi- niert sich noch selbst, wenn voll auf bleifrei umgestellt worden sein wird.
Die Erfahrung mit dieser Massnahme zeigt aber auch, dass Preissignale eine gewisse Höhe haben müssen, um Len- kungsfunktion zu übernehmen. Heute könnte die Hälfte aller Automobilisten bleifrei tanken; es tut dies aber noch kein Viertel. Wir empfehlen dem Bundesrat, die heutige Preisdif- ferenz von 6 Rappen je Liter zu verdoppeln.
Die Kriterien sinnvoller Lenkungsmassnahmen - nämlich keine Erhöhung der Fiskalquote und keine Veränderung des Lebenskostenindexes - würden auch erfüllt, wenn die Ver- kehrssteuern und die Haftpflichtprämien auf den Treibstoff- preis umgelagert würden.
Mit dem Kommissionspostulat Uebergang von fixen zu variablen Kosten im Motorfahrzeugverkehr ersuchen wir daher den Bundesrat, die Vor- und Nachteile darzulegen. Dazu noch folgende Vorstellungen:
Auch für jeden einzelnen Kanton müsste zunächst der bis- herige Verkehrssteuerertrag bleiben. Sollten im Verlaufe einer längeren Zeitspanne die in den einzelnen Kantonen registrierten Motorfahrzeuge oder die Strassennetze als Kri- terium der Rückvergütung gewählt werden oder beides, so soll auch dann die Gesamtbelastung des Motorfahrzeugver- kehrs nicht grundlos erhöht, sondern die eingefrorene Ver- teilung nach objektiven Kriterien verändert werden. Ein wei- teres Kriterium könnte auch die unterschiedliche Erschlies- sung durch den öffentlichen Verkehr sein, die zwischen den Agglomerationen einerseits und den Rand- und Bergregio- nen andererseits besteht.
Die Nachteile dieses Wechsels von Fixkosten zu variablen Kosten entstehen erstaunlicherweise nicht so sehr in der
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Durchführung, allerdings unter Beibehaltung bisheriger Strukturen (auch im Versicherungswesen), sondern im Ben- zinpreisgefälle an der Grenze. Aus diesem Grunde enthält das Postulat auch den Wunsch, teilweise Umlagerungen abzuklären. Gemeint ist dabei, die Treibstoffbelastung nicht so weit zu. treiben, dass ein namhafter Benzintourismus entsteht. Man könnte die eine Massnahme ohne die andere einführen. Es ist auch anzunehmen, dass der Bundesrat mit den Nachbarstaaten Gespräche führen wird, um eine Anglei- chung der Treibstoffkosten zu bewirken. Die Interessen sind ja gleich gelagert.
Aber zu den Vorteilen eines Uebergangs von fixen auf lei- stungs- und wegabhängige Kosten gehört doch folgendes: Feste Kosten geben falsche Marktsignale im Vergleich zum öffentlichen Verkehr, der direkt streckenabhängig taxiert wird. Vielfahrer werden gegenüber Wenigfahrern begün- stigt, sie erhalten systembedingt einen Mengenrabatt. Neben dem Anliegen der Luftreinhaltung ist die vorgeschla- gene Lösung gleichzeitig eine Energiesparmassnahme, denn Wagen mit geringerem Treibstoffverbrauch werden gegenüber jenen mit höherem Verbrauch bevorzugt. Ueber- haupt dienen solche Marktsignale der haushälterischen Nut- zung unserer Ressourcen. Zu diesen gehören nicht nur die Erdölprodukte, sondern auch der Strassenraum. Vom Ziel der Schadstoffverminderung her ist die Massnahme erwünscht, von der Energiepolitik her begrüssenswert und von der Durchführung her einfach, wenn man die anvisier- ten Massnahmen durch die Betroffenen selbst erarbeiten lässt.
Schliesslich möchte ich noch das Postulat zum schweizeri- schen Klimaprogramm begründen. Wir Menschen sind daran, unsere Atmosphäre global zu verändern. Die Menschheit hat zwar die Talente und die datenverarbeiten- den Grossrechner, um in fachübergreifender, grenzüber- schreitender Anstrengung diese Klimaauswirkungen zu erforschen. In der Schweiz haben sich unter Führung der Naturforschenden Gesellschaft die Fachkräfte aller ange- sprochenen Institute, Anstalten, Universitäten und Hoch- schulen zusammengetan. Sie haben sich ein koordiniertes Programm für die Klima- und Atmosphärenforschung gege- ben. Seine Finanzierung geht aber weder über die Ressort- forschung der Bundesverwaltung - weil es vorwiegend Grundlagenforschung ist - noch über den Schweizerischen Nationalfonds wegen zu langer Laufzeit. Eine Finanzie- rungsgrundlage ist daher nötig.
Denn trotz allen heute und künftig zu beschliessenden Massnahmen werden wir die Zusammensetzung der Atmo- sphäre früherer Zeiten nie mehr erreichen. Seit Beginn des Industriezeitalters haben wir den Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre bereits um einen Drittel angereichert. Wir sind daran, innerhalb weniger Generationen das wieder freizu- setzen, was sich über Jahrmillionen hin als organischer Kohlenstoff in den Sedimenten eingelagert hat. In keiner Periode der Menschheit sind solche abrupte Veränderungen von klimabeeinflussenden Spurengasen entstanden.
Es gibt natürliche Archive der Luftverunreinigung; Polareis oder Tiefseesedimente gehören dazu. Daraus erkennt man bereits, dass schon geringere Einflüsse als heute zu Klima- katastrophen geführt haben. Für Europa würde eine Ver- schiebung des Golfstroms bereits genügen, um eine Völker- wanderung nie dagewesenen Ausmasses auszulösen.
Man vermutet, dass sich unsere Atmosphäre umschichtet. Oben in der Ozonschicht entstehen Lücken über den beiden Polarregionen, in Tieflagen beobachten wir eine Ozonzu- nahme. Wir leben dank unserer Atmosphäre und den Ozea- nen auf einem derart bevorzugten Planeten, dass Leben und eine grossartige Entwicklung dieser Lebewesen möglich wurde. Wir gefährden aber mit zu hohem Energieverbrauch das delikate Gleichgewicht in der Natur. Jede Einschrän- kung des Energieeinsatzes - wie auch immer sie erreicht wird - bedeutet deshalb einen schonenderen Umgang mit der Natur und somit letztlich Ehrfurcht vor dem Leben.
Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion bewertet das Luftreinhalte- Konzept des Bundesrates sehr differenziert. Mit Bezug auf 37-N
die Diagnose möchten wir dem Bericht eine sehr gute Note ausstellen, stellt doch diese Bestandesaufnahme eine aus- gezeichnete Analyse dar. Was die Therapie anbelangt - mit Bezug auf die drei Massnahmenbündel A, B und C -, ist unser Urteil eher vernichtend. In diesem Bereich ist der Bericht ein Dokument der Hilflosigkeit.
Ich komme aus einer Stadt, in der die Luftbelastung - verglichen mit anderen Schweizer Städten - einen der höch- sten Werte erreicht hat. Dieser Zustand hat in unserer Stadt grosse Unruhe ausgelöst. Tausende von Menschen sind auf die Strasse gegangen, um für eine bessere Luft und viel- leicht auch gegen das Versagen der Politiker zu demonstrie- ren. Das Versagen der politischen Parteien zeigt sich gegen- über dem grössten Problem unserer Zeit, mit dem wir schon seit Jahren - nicht erst seit heute - konfrontiert sind. Die Demonstranten waren keine Linken, keine Systemverände- rer, auch nicht solche, die Katastrophenstimmung machen, wie das immer wieder behauptet wird. Es waren betroffene Frauen, Männer und Kinder. Diese Leute erwarten von uns jetzt, dass wir nicht «Luftreinhalte-Rhetorik» betreiben, son- dern dass wir hier Entscheidungen fällen und Massnahmen beschliessen.
Da habe ich mit Bezug auf die Vorschläge der Kommission meine Zweifel, denn es sind Postulate - Sie haben es selber gesagt, Frau Spoerry -, die Unverbindlichkeiten enthalten, um dem Bundesrat noch gewisse Optionen offenzulassen. Das mag seine Vorteile haben; aber ich glaube, es ginge hier eigentlich darum, dass wir jetzt handeln. Handeln können wir aber nur aufgrund von ganz konkreten Entscheidungen. Ich habe es bereits angetont: Im Luftreinhalte-Konzept scheint die Diagnose richtig zu sein. Der Notstand ist erkannt. Der Patient ist schwer krank. Aber wenn es um die Therapie geht, wird alles wieder zweifelhaft, und wir stellen nach genauem Durchrechnen fest, dass selbst unter Ein- schluss der C-Massnahmen nur etwa ein Sechstel bis ein Fünftel der Minimalziele erreicht werden kann. Es braucht dringend auch die Vorschläge der Kommission, und es braucht sie in verbindlicher Form, damit wir das Minimalziel, das an sich richtig gestellt ist - Senkung auf die Werte der fünfziger Jahre bis 1990 -, erreichen können. Im Massstab 1 zu 1 werden wir selbst mit diesen Vorschlägen nicht das erreichen, was wir eigentlich wollen; die Sammelmotion wie auch die einzelnen Vorschläge, die ihr flankierend zur Seite stehen, müssten eigentlich allesamt als Motionen, als ver- bindliche Sofortaufträge, überwiesen werden. Ueber eines müssen wir uns im klaren sein: Technische Strategien allein - das hat sich jetzt leider herausgestellt - werden nicht ausreichen, um aus dieser Falle herauszufinden. Es wird leider nicht ohne eine Reduktion der gefahrenen Kilometer und der verbrauchten Treibstoffliter gehen; denn nur so ist es möglich, unsere Luft kurz- bis mittelfristig zu verbessern. Ich habe in den letzten Wochen in Inseraten anderer Par- teien immer wieder gelesen - ich habe es auch von Kolle- gen, von Parteipräsidenten grosser bürgerlicher Parteien gehört -, wir seien Katastrophenpolitiker, wir würden in Panik machen. Dieser Vorwurf richtete sich an Sozialdemo- kraten, an Grüne, an Landesring-Exponenten. Ich kann diese Vorwürfe natürlich begreifen. Es ist ein Zeichen der eigenen Hilflosigkeit und vielleicht auch des schlechten Gewissens wegen dem, was man jahrelang verpasst hat. Wenn man nun heute sagt: «Packen wir's an, hören wir auf mit jammern», so kann ich nur sagen: Hätten Sie's doch früher angepackt, hätten Sie früher weniger gejammert, als wir beispielsweise marktwirtschaftliche Massnahmen vor- schlugen.
Wenn hier von den Lenkungsabgaben gesprochen wird, wenn hier von der Variabilisierung der fixen Motorfahrzeug- kosten gesprochen wird, so sind das alles Dinge, die wir schon vor Jahren vorgeschlagen haben. Ich bin einerseits glücklich darüber, dass unsere damaligen Vorschläge heute aufgenommen werden. Ich habe in der letzten Zeit tagtäg- lich Motionen und andere Vorstosse von Kollegen lesen können; darunter habe ich einiges wiederentdeckt, das ich hier schon vor Jahren zur Diskussion gestellt habe.
Es geht darum, jetzt wirklich Farbe zu bekennen; ich stelle
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gerne fest, dass Umweltschutz offensichtlich salonfähig geworden ist. Ueber das, was man uns als Katastrophen- stimmungsmache angelastet hat, kann man heute offen- sichtlich - allerdings leider zu spät - sprechen. Als Schnell- schüsse hat man das früher deklariert und uns vorgeworfen, wir würden damit den Wohlstand und Arbeitsplätze ge- fährden!
Wenn Sie all diese Vorschläge, auch die technischen Mass- nahmen, überprüfen, so werden Sie feststellen, dass mit solchen Emissionsstandards auch Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das wären Anreize, Arbeitsplätze im Dien- ste des Umweltschutzes zu schaffen. Etwas Besseres kann uns ja gar nicht passieren.
Hier zeigt es sich, dass Oekonomie und Oekologie tatsäch- lich versöhnt werden könnten, dass wir beide Ziele, Umwelt- stabilität und Wirtschaftsstabilität, erreichen können. Es ist ein sehr schwieriger Weg, und es ist eben auch ein Weg, der etwas kostet. Die Marktwirtschaft soll nicht einfach nur für Sonnentage und dort, wo sie einen Profit bringt, gelten, sondern auch dort, wo Marktwirtschaft bedeutet, soziale und ökologische Kosten als Verursacher zu tragen und sie nicht auf Dritte abzuwälzen mit der Begründung, das seien nur neue Steuern unter dem Umweltschutzdeckmantel.
Es geht darum, dass wir echte Bereitschaft zeigen, die Marktwirtschaft in den Dienst des Umweltschutzes, in den Dienst der Beseitigung von ökologischen Ungleichgewich ten zu stellen. Es ist unergiebig, hier eine Diskussion über Erstgeburtsrechte zu führen. Das ist nicht die Frage, das interessiert niemanden mehr. Hingegen möchte ich all jene, die jetzt - vor den Wahlen - mit grünen Forderungen auf- warten, bitten, dies auch nach den Wahlen noch zu tun. Ich hoffe, es kommt nicht so heraus, wie sich Herr Ogi in einem Versprecher einmal geäussert hat, als es sagte: «Unser Programm gilt mindestens bis zu den nächsten Wahlen.» Nein, diese Programme müssen auch die nächsten vier Jahre Gültigkeit haben.
Im übrigen muss ich sagen, dass wir spät dran sind. Für die heutige Situation liegt die Verantwortung bei den bürgerli- chen Mehrheitsparteien. Sie hätten schon vor Jahren die Möglichkeit gehabt, die nötigen Entscheidungen zu fällen. Wenn wir erst heute handeln, müssen wir uns des folgenden bewusst sein: Die volkswirtschaftlichen Kosten für zu spät erlassene Massnahmen sind höher als für rechtzeitig erlas- sene, sanfte marktwirtschaftliche Massnahmen. Auch die ordnungspolitischen Implikationen sind viel gewichtiger, der Freiheitsentzug ist grösser, wenn wir in der Notsituation eine Kontingentierung des Treibstoffes einführen müssen. Auch die Effizienz solcher Massnahmen wird immer mehr eingeschränkt.
Mit anderen Worten: Wir müssen erkennen, dass wir zwar weiterhin marktwirtschaftliche Umweltschutzmassnahmen anvisieren müssen, dass wir aber leider - weil wir soviel verpasst haben - nicht darum herumkommen, auch ein- schneidende Verhaltensvorschriften auf uns zu nehmen. Das ist der Preis, den wir für die jahrelange Trödelei bezah- len müssen.
Ich appelliere an Sie, im Interesse der Umwelt mindestens für die nächsten vier Jahre den Mut zu haben, diesen Preis zu bezahlen.
M. Thévoz: Le goupe libéral tient à souligner d'entrée de cause la qualité et l'objectivité du rapport du Conseil fédéral. Ce rapport est réaliste et la plupart des mesures proposées par le gouvernement, notamment celles figurant sous les lettres A et B, paraissent réalisables. C'est donc dans un esprit positif que notre groupe déclare entrer en matière sur l'étude de ce rapport.
Il n'est pas contestable que le problème posé par la protec- tion du milieu vital, contre les attaques dont il est victime du fait de notre civilisation industrielle est, pour notre pays en particulier, l'un des soucis majeurs de la fin du vingtième siècle.
Dans ce contexte, il est incontestable que l'état préoccupant de nos forêts constitue la toile de fond qui sensibilise le plus l'opinion publique. Mais à ce propos, il importe de dire
combien de citoyens, conscients de leurs responsabilités, éprouvent un malaise face aux prises de positions contra- dictoires des spécialistes.
C'est donc pour le moins gênant que le dernier rapport, publié par Sanasilva sur les dégâts aux forêts constatés en 1986 et relevant le sérieux de la situation, ait suscité des réactions pour le moins réservées de plusieurs ingénieurs forestiers. Même en tenant compte des différences de sensi- bilité incontestables ressenties à ce sujet, de part et d'autres de la Sarine, il est quand même étonnant de lire dans un journal aussi sérieux que la Terre romande, sous la signa- ture de scientifiques à l'autorité reconnue, des articles fai- sant part de leur perplexité, c'est le moins que l'on puisse dire, face aux constatations des spécialistes de l'Office fédéral des forêts.
C'est pourquoi, pour en avoir si possible le coeur net, notre groupe a tenu à avoir, sur ce sujet controversé, un entretien avec M. Maurice de Coulon, directeur de l'Office fédéral des forêts. Nous le remercions d'avoir accédé à notre désir.
Voici en substance la déclaration faite en conclusion de cet entretien. «Le dépérissement des forêts ne doit pas être imputé à la seule pollution atmosphérique car de multiples facteurs conjuguent leurs effets de synergie. Mais - ajoute-t- il - la grande majorité des scientifiques d'Europe centrale sont catégoriques: sans la pollution atmosphérique, on ne parlerait pas de dépérissement des forêts». Nous prenons acte de ces déclarations autorisées. Elles doivent être con- nues, car elles sont de nature à sensibiliser le peuple, afin d'inciter les citoyens à collaborer spontanément et active- ment à l'application des mesures qui doivent indiscutable- ment être prises pour réduire la pollution atmosphérique. Il importe, en effet, de réaliser un large consensus populaire autour de ce programme d'action d'une importance vitale pour notre pays. Dans cet ordre d'idées, nous pensons qu'il est heureux que le Conseil fédéral ait renoncé à envisager l'adoption de mesures du genre «rationnement des carbu- rants» ou «dimanches sans voitures». Celles-ci seraient res- senties par l'écrasante majorité de nos concitoyens comme intolérables dans le climat politique et économique actuel. Sauf en cas de crise grave, il serait faux de pénaliser aussi lourdement le transport individuel et de porter atteinte, d'une manière autoritaire, au libre choix des moyens de transports. Nous approuvons aussi le fait que le Conseil fédéral ait renoncé à relever à 18 ans l'âge minimum pour la conduite des cyclomoteurs. Cette mesure aurait surtout pénalisé les régions périphériques mal desservies par les transports en commun.
D'une manière générale, nous constatons que la plupart des mesures préconisées par le Conseil fédéral, concernent le trafic automobile. Or, il est incontestable que la pollution de l'air trouve aussi sa source dans les ménages, dans l'indus- trie, dans le commerce.
Le phénomène du smog, qui cet hiver, lors de la période de grands froids, a touché surtout le nord du pays et notam- ment la ville de Bâle, prouve que les chauffages domesti- ques sont, eux aussi, responsables d'une bonne part de la pollution. La recommandation, faites par certaines autorités municipales, de limiter à 20 degrés la température des locaux, est à cet égard significative et éloquente.
Cela devrait inciter le Conseil fédéral à mettre davantage l'accent sur le développement du chauffage à distance à l'aide des importantes sources de chaleur existantes, et notamment celles des centrales nucléaires.
Enfin, s'il est un phénomène qui, par définition, ignore les frontières nationales, c'est bien celui des mouvements de l'air. Les vents qui balaient notre pays importent certaine- ment autant d'air pollué qu'ils en exportent. La collaboration internationale devrait donc être intensifiée afin de réduire, grâce à des mesures coordonnées, les sources de la pollu- tion atmosphérique.
A ce propos, deux idées parmi d'autres nous viennent à l'esprit. Chacun sait que l'essence sans plomb, indispensa- ble aux voitures munies d'un catalyseur, a un faible degré d'octanes. Or, celui-ci peut être sensiblement amélioré par l'adjonction d'éthanol, carburant d'origine végétale, et donc
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renouvelable. L'emploi de cet additif non polluant, dont le développement de la production est sérieusement envisagé dans les pays de la CEE, ne pourrait-il pas être encouragé et faire l'objet de consultations internationales?
D'autre part, le Conseil fédéral préconise aussi, et à juste titre, le développement du trafic marchandises à grande distance par le rail grâce au ferroutage. Or, notre pays ne compte pas de vraies grandes distances à l'échelle euro- péenne.
Ne pourrait-on pas, grâce à des accords internationaux, développer le ferroutage nord-sud par le Saint-Gothard, entre les grands centres industriels tels que Francfort et Milan, par exemple? Ce sont autant de possibilités qui ne sont pas à négliger au moment où tout ce qui peut être raisonnablement entrepris pour assainir l'atmosphère doit l'être fait sans exclusive ni a priori.
Nous approuvons donc la plupart des mesures préconisées par le Conseil fédéral, notamment celles d'entre elles clas- sées sous les lettres A et B. Elles sont raisonnables et paraissent réalistes sans entraîner de difficultés majeures. Nous approuvons aussi l'appréciation politique que le Conseil fédéral fait des mesures figurant aux lettres C et D. C'est notamment le cas pour la mesure C1, qui a trait au report éventuel sur le prix des carburants, de l'impôt sur les véhicules à moteur et des primes d'assurance.
A ce propos, le Conseil fédéral relève fort justement que ce prélèvement à la source conduirait à une perte d'autonomie des cantons et à la nationalisation des assurances privées. Il le juge donc inopportun et nous regrettons, dès lors, que cette disposition figure de justesse, grâce à la voix prépon- dérante de la présidente, au point 5 de la motion de la commission. Notre groupe combattra donc ce point 5. En conclusion, nous déclarons que c'est dans un esprit positif et constructif que nous collaborerons à l'élaboration et à la mise en oeuvre des mesures préconisées par le Conseil fédéral.
Zbinden: Ich beschränke mich auf einige allgemeine Ueber- legungen, und meine Fraktionskollegen werden zu Spezial- fragen Stellung nehmen.
Unsere parlamentarische Beratung über den Bericht Luft- reinhalte-Konzept muss in einen grösseren Gesamtrahmen gestellt werden. Staat und Gesellschaft sind zusammen ver- antwortlich für unsere Umwelt im weitesten Sinne. Es gilt, diese Umwelt zu schonen und vor Schäden zu schützen. Zur Umwelt gehört aber die ganze Natur. Zur Natur gehört auch und vorab der Mensch, der Mensch in allen seinen Berei- chen, in allen seinen Lebenslagen und in allen seinen Lebensphasen. Die Erhaltung von Mensch, Natur und Umwelt entspricht übrigens einer typisch konservativen Denkart. Konservativ wird in diesem Sinne wieder modern. Das Umweltschutzgesetz ist auf eine CVP-Motion Binder zurückzuführen. Wir sind also nicht Trittbrettfahrer, wir waren bei Beginn der Zugsfahrt aktiv dabei. In der Luftrein- haltung gilt für mich eine erste Forderung: nämlich das Uebel der Umweltschädigung an der Wurzel anzupacken. Wir müssen bestrebt sein, Schadstoffquellen selbst zu ver- mindern oder - wenn möglich - zu eliminieren. Die schädli- chen Elemente beispielsweise aus dem Erdöl, aus Brenn- und Treibstoffen müssen reduziert werden, Schadstoffe sol- len nach Möglichkeit also gar nicht erst aufkommen. Die Frage, welche Energiequellen von den fossilen Brennstoffen oder von der Elektrizität wir uns nutzbar machen wollen, bekommt schon hier ihre Bedeutung. Die Probleme der Produktezusammensetzung und der Produkteverpackung im Konsumbereich sind schon an der Schadstoffquelle wenigstens zum Teil lösbar.
Wenn wir - nicht nur im Energiebereich, sondern ganz allgemein - um schadstoffhaltige Rohstoffe oder Produk- tionsmittel nicht herumkommen, müssen deren schädliche Emissionen vermindert werden. In diesem Bereich ist noch einiges zumutbar; denn wer mit Schadstoffen hantiert, muss dafür sorgen, dass so wenig wie möglich davon in die Umwelt gelangt. Dazu dienen beispielsweise im Strassenver- kehr der Katalysator, die Geschwindigkeitslimiten, die
Abgasvorschriften, in der Industrie und in den Haushaltun- gen aber auch die Entschwefelungsanlagen.
Nach wie vor problematisch ist für mich persönlich die Idee der Lenkungsabgaben. Erstens erachte ich sie nur als fiska- lisches Pflaster auf ein bestehendes Uebel; zweitens sind sie ein untaugliches Mittel für die Beseitigung eben dieses Uebels. Den Konsum vermag die sogenannte Lenkungsab- gabe eben nicht zu lenken. Stehen wir also dazu, dass man damit ganz einfach mit einer Art fiskalischer Repression umweltschädliches Verhalten bestrafen will.
Etwas ganz anderes ist die Unterstellung z. B. sämtlicher Energieträger unter die Gebrauchssteuer, so wie jedes andere Konsumgut fiskalisch belastet wird.
Wenn wir nun die vom Bundesrat in Aussicht genommenen Massnahmen und die von der nationalrätlichen Kommission gestellten zusätzlichen Anträge betrachten, dann vertrete ich die Auffassung, dass die bundesrätlichen Massnahmen noch zu wenig greifen, dass aber die Kommissionsvor- schläge, die sich als eine Art Wunschzettel erweisen, zum Teil über das Ziel hinausschiessen, beispielsweise mit der Idee von Rationierung oder Kontingentierung.
Es gilt, mit der notwendigen Konsequenz neue zusätzliche Schutzvorkehren zu treffen und mit Besonnenheit deren Wirksamkeit und auch deren Vollziehbarkeit zu bedenken. Wir wollen auch im Umweltschutz weder einen Polizeistaat noch panische Reaktionen.
Offenbar stossen wir auch im Umweltschutzgesetz im allge- meinen und in der Luftreinhaltung im besonderen auf Voll- zugsprobleme. Wir dürfen uns nichts vormachen: Der Bund kann Emissionsgrenzen festsetzen und Vorschriften erlas- sen. Vollziehen kann er sie nicht allein. Dazu braucht er die Kantone und die Gemeinden, denen wir daher die Motor- fahrzeugsteuer nicht wegnehmen wollen. Dort sind nicht nur die Einsicht in die Notwendigkeit scharfer Massnahmen, sondern auch die Zurverfügungstellung personeller und finanzieller Mittel unterschiedlich.
Schliesslich braucht es für den Schutz unserer Umwelt und für die Reinhaltung der Luft auch die Mitwirkung der direkt betroffenen Wirtschaft, und zwar der Wirtschaft auf allen Stufen, bei der Industrie, beim Handel und beim Gewerbe. Es darf mit Genugtuung festgestellt werden, dass die Wirt- schaft mehr und mehr zur Einsicht gelangt, dass Oekonomie und Oekologie zusammenleben können und dass ein sinn- voller Umweltschutz in ihrem ureigensten langfristigen Interesse liegt.
Wenn ganz am Schluss auch der direkt betroffene Konsu- ment, jede einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger, mithilft, mit unserer Natur schonend umzugehen, wenn er dann auch bereit ist, Opfer zu bringen und auf einige liebge- wordene Vorteile zu verzichten, dann, aber erst dann, kön- nen wir im wahrsten Sinne des Wortes wieder aufatmen, nämlich aufatmen in einer gesunden Luft.
Rechsteiner: Wir haben es gehört: der Bundesrat hat mit dem Luftreinhalte-Konzept einen recht brauchbaren analyti- schen Teil vorgelegt, ist dann aber bei den vorgeschlagenen Massnahmen weit hinter seiner eigenen Analyse zurückge- blieben. Der Bundesrat hat gewissermassen die Ziele den seiner Ansicht nach akzeptablen Mitteln angepasst und nicht umgekehrt, wie es eigentlich sein müsste, die Mittel den Zielen.
Dabei muss nach dem Bericht des Bundesrates nun definitiv allen klar sein, dass der technische Umweltschutz inklusive Katalysatortechnik zwar wichtig ist, aber bei weitem nicht genügt. Trotzdem sind einschneidende Massnahmen bis jetzt nicht ernsthaft in Betracht gezogen worden, wenn man von der rigorosen Rationierung und Kontingentierung der Redezeit absieht.
Dies gilt im Grundsatz auch für die Vorschläge der vorbera- tenden Kommission. Diese enthalten zwar ein paar wichtige und richtige Anregungen. Nichts kann aber darüber hinweg- täuschen, dass sie - inklusive die Sammelmotion - eigent- lich nichts anderes beinhalten als einen neuen Prüfungsauf- trag an den Bundesrat.
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Nun ist Prüfen zwar wichtig, ich denke da an die Rationie- rungsmodelle oder an das bisher unterschätzte Problem der Lösungsmittel. Wichtiger als die Prüfung sind aber die Entscheide, wo sie anstehen, für das Parlament nicht weni- ger als für den Bundesrat. Etwas böse ausgedrückt wird der Schwarze Peter in bezug auf die Entscheide - und auf die kommt es letztlich an - mit den Prüfungsaufträgen einfach wieder dem Bundesrat zugeschoben. Nötig wäre jedoch, dass das Parlament die Entscheide selber trifft, wo es entscheiden kann und muss. Das Parlament darf sich nicht länger um die eigene Verantwortung drücken.
Die Umweltorganisationen haben mit aller wünschbaren Deutlichkeit aufgezeigt, dass in bezug auf die Luftsituation kurzfristig nur etwas erreicht werden kann, wenn beim Strassenverkehr eingegriffen wird, und dass auch langfristig - trotz allem technischen Umweltschutz - nichts gewonnen ist, wenn der Motorfahrzeugverkehr nicht ganz erheblich reduziert wird.
Es gibt eine ganze Reihe von einschneidenden Massnah- men beim Strassenverkehr, die unverzüglich getroffen wer- den könnten und bei denen eine neue Prüfung nur Verzöge- rung bedeutet: Dazu gehören nicht nur die Tempolimiten, sondern zum Beispiel auch die motorfahrzeugfreien Tage, die ja anlässlich der Oelkrise 1973 innert kürzester Zeit angeordnet worden sind und die für Lastwagen ja auch heute im Strassenverkehrsrecht verankert sind. Heute haben wir keine Oelkrise, sondern eine Luftkrise.
Dazu gehört aber auch der Nationalstrassenbau. Es ist nach der Lektüre des Luftreinhalte-Konzepts nachgerade unver- antwortlich, die neuen und umstrittenen Nationalstrassen- stücke im nationalstrassendichtesten Land der Welt noch bauen zu wollen. Das kann nach dem Luftreinhalte-Konzept definitiv nicht mehr mit Unschuld gemacht werden, wenn sogar der Bundesrat auf Seite 40 des Berichtes endlich selber nachweist, welchen zusätzlichen Schadstoffausstoss jedes neue Autobahnstück bringt. Die Frage wird spätestens nach den Herbstwahlen auch in diesem Parlament wieder- aufgenommen werden müssen.
Schliesslich gehört auch der Agglomerationsverkehr dazu. Es ist fragwürdig, diesbezüglich einfach auf die Kantone und Gemeinden zu verweisen, wenn diesen nicht gleichzei- tig die Instrumente in die Hand gedrückt werden, damit sie den Motorfahrzeugverkehr im Interesse der Gesundheit auch tatsächlich einschränken können, und zwar auch auf den besonders belasteten Durchgangsstrassen bis hin zu temporären Fahrverboten, wenn die Immissionsgrenzwerte überschritten sind.
Ich habe einen entsprechenden Antrag - nachdem die vor- beratende Kommission nicht bereit war, ihn aufzunehmen - nun der zuständigen Kommission für die Revision des SVG gesandt. Auch in dieser Frage muss das Parlament selber handeln und kann sich nicht hinter dem Bundesrat ver- stecken.
Ich darf zum Schluss daran erinnern, dass sich der Kanton Graubünden bis 1925 erfolgreich gegen den Einzug des Autos gewehrt hat, bis er vor der Zentralmacht, die unter der Flagge des Fortschritts segelte, kapitulieren musste. Heute wäre es ein Fortschritt, wenn der Bund den Kantonen und insbesondere den Gemeinden die Freiheit, gegen den über- mässigen und gesundheitsgefährdenden Autoverkehr vor- gehen zu können, wieder zurückgeben würde.
Autofahren ist kein Menschenrecht. Aber eine Luft zum Atmen, die nicht vergiftet ist, ist ein Grundrecht, ein funda- mentales Recht.
M. Rebeaud: Il y a aujourd'hui, pour un écologiste, un certain nombre de raisons de se sentir satisfait, sinon heu- reux, et de trouver dans les discours qui ont été prononcés à cette tribune des raisons d'espérer. Le contraste est saisis- sant entre les propos tenus lors de la session spéciale de février 1985 sur le dépérissement des forêts et celle d'au- jourd'hui. C'est un vrai plaisir - je dois l'avouer - d'entendre des personnes comme Mme Spoerry, M. Thévoz et d'autres reprendre à leur compte des suggestions proposées il y a trois ou quatre ans déjà par des organisations écologistes et
qui étaient alors taxées de gauchistes ou de subversives. Finalement, en deux ou trois ans - c'est-à-dire trop lente- ment à notre avis - nous avons tout de même parcouru un chemin considérable dans le domaine de la perception du problème. C'est bien. Comme vous le savez, je ne vous le répéterai pas et ne vous ennuierai pas - d'ailleurs je n'en ai pas le temps - les écologistes demandent évidemment plus que ce que propose le Conseil fédéral et mieux que ce que suggère la commission. Je soulève seulement un point sur lequel nous ne pourrons pas être d'accord. C'est la proposi- tion de raccorder les centrales nucléaires au chauffage à distance.
Dans la situation actuelle, nous ne construirons probable- ment plus de nouvelles centrales nucléaires en Suisse. 11 serait donc stupide, peu productif et contradictoire de vou- loir faire dépendre le chauffage de quartiers importants dans nos villes de centrales condamnées à terme.
Oehen: Die Oekologisch-freiheitliche Partei der Schweiz, in deren Namen ich hier spreche, vertritt die Politik der kleinen, wenn nötig schnell aufeinanderfolgenden Schritte in die beweisbar richtige Richtung. Wir sind uns bewusst, dass sich unsere Gesellschaft nicht für grosse Sprünge gewinnen lässt. Die OefP vertritt jedoch auch das Prinzip der Offen- heit: offen sein für neue Erkenntnisse, für das Begehen neuer Wege, für das mutige Anstreben neuer effizienter Lösungen und - wenn und wo nötig - für die Durchsetzung umweltgerechter Verhaltensformen.
Die OefP kämpft schliesslich für eine neue Wertordnung. An erster Stelle stellen wir die ökologischen Forderungen, die langfristige Sicherung aller Formen des Lebens, die Respek- tierung der naturgegebenen Grenzen. An zweiter Stelle ste- hen die staatspolitischen Ueberlegungen, also der Kampf für die politische Unabhängigkeit des Kleinstaates Schweiz mit den schützenswerten inneren Organisationsformen und für unsere Gesellschaftsordnung.
Die Prüfung des vorliegenden Berichtes auf diesem Hinter- grund ergibt unsere Zustimmung für den analytischen Teil. Wir befürchten jedoch sehr ernsthaft, dass die Fixierung auf die chemische Luftverschmutzung uns für die höchst kom- plexen Ursachen des Waldsterbens blind macht. Es fehlt insbesondere jeglicher Hinweis auf die biophysikalische Komponente. Die möglichen Folgen der ionisierenden Strahlung und der elektromagnetischen, nicht radioaktiven Strahlung werden in unseren offiziellen Betrachtungen bedauerlicherweise überhaupt nicht einbezogen. Meine Erkundigungen haben ergeben, dass die international zugängliche Literatur in unserem Lande, die sich mit diesen Fragen beschäftigt, aufgearbeitet ist. Es kann aber kein Zweifel bestehen, dass z. B. die Arbeit von Claus E. Schulte- Uebbing, München, der etwa 120 wissenschaftliche Publika- tionen zur Frage des Stress- und Resistenzmangelsyndroms durch tägliche Mikrowellen erarbeitet hat, unsere Aufmerk- samkeit verdient.
Auch die Arbeiten von Ing. Hommel und Prof. Käs, Professor für Elektronik und Radar, zur Frage der elektromagneti- schen Verträglichkeit des Biosystems Pflanze verdienen unbedingt unsere Beachtung. Schliesslich scheint es mir unverantwortlich zu sein, die Thesen des hochqualifizierten Dr. Ing. Volkrodt zum Problem der hochfrequenten Wech- selfelder einfach links liegen zu lassen. Auch der Virusfor- schung schenken wir kaum Beachtung.
Wir fordern deshalb den Bundesrat, in Ergänzung all des- sen, was heute vorgeschlagen wird, auf: Lösen Sie Ihr Ver- sprechen, das Sie in der Antwort vom 2. Dezember 1985 auf meine Einfache Anfrage zum Thema Waldsterben und elek- tromagnetische Wellen gegeben haben, ein und lassen Sie die Luftbilder der Waldgebiete, welche im Einwirkungsbe- reich verschiedener Radiosender liegen, endlich auswerten. Es ist bis jetzt nämlich nichts ausgewertet, obwohl Sie versprochen haben, dies bis Dezember vergangenen Jahres zu tun! Sorgen Sie dafür, dass genügend Kredite und Perso- nal für die biophysikalische und biochemische Forschung zur Verfügung steht - dies nicht nur in den Forschungsan- stalten des Bundes, sondern auch im Hochschulbereich!
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Sorgen Sie dafür, dass endlich das rein materielle Wachs- tumsdenken verlassen wird und das Verursacherprinzip konsequent zum Tragen kommt!
Zum Schluss ein Hinweis auf eine Antwort des Bundesrates, welche uns in diesen Tagen abgegeben worden ist. Ich habe im Dezember ein Postulat «Verkehrseindämmung in den Grenzregionen» eingereicht. Darin verlangte ich, dass Mittel und Wege gesucht werden, um das Verkehrsaufkommen in den Grenzregionen einzudämmen.
Der Bundesrat hat in seiner Antwort meine Analyse grund- sätzlich geteilt, sagte dann aber: «Das heutige Verfassungs- recht lässt nicht zu, dass die Grenzgängerbetriebe verpflich- tet werden, ihre Arbeitskräfte mit Sammeltransporten an ihre Arbeitsplätze zu bringen. Eine solche Verpflichtung wäre nur mit einem Eingriff in die freie Wahl der Verkehrs- mittel denkbar.» Und an anderer Stelle: «Massnahmen, die ausländischen Automobilisten und Transporteure, die regel- mässig das schweizerische Strassennetz nützen, zu ver- pflichten, ihre Fahrzeuge den schweizerischen Abgasnor- men zu unterwerfen, würden internationales Recht verlet- zen.» Aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat Ableh- nung des Postulates.
Herr Bundesrat Cotti: Das tönt gerade so, als ob Verfassung und Gesetz nicht wandelbar wären und es nicht möglich wäre, sie den Notwendigkeiten unserer Zeit anzupassen, und als ob auch internationales Recht nicht reformfähig wäre. Mit dieser Haltung des Bundesrates, wie sie in der Antwort auf 'mein Postulat zum Ausdruck kommt, könnten wir unsere Diskussion ebensogut gleich abbrechen und uns nur als Zuschauer des Waldsterbens verlustieren!
Fierz: Nur eine ganz kurze fachtechnische Bemerkung: Ver- giftungen gehen rascher, als man gemeinhin annimmt. Wenn bei einer kollektiven Vergiftung die ersten Todesfälle aufgetreten sind, sind weitere Todesfälle und das Absterben der ganzen betroffenen Population sehr rasch zu erwarten. Ich möchte Ihnen das am Beispiel der Alkoholvergiftung illustrieren: Bei einem oder zwei Promille verspürt man grosse Heiterkeit - bei drei Promille liegt der erste unter dem Tisch; bei vier Promille haben wir den ersten Todesfall. Jetzt sind die weiteren Todesfälle ganz rasch zu erwarten: bei sechs Promille sind nämlich alle tot!
Wir tun beim Waldsterben so, als ob wir noch lange Zeit hätten. Aber aufgrund der biologischen Gesetzmässigkeiten ist die Situation sehr, sehr dringlich.
In diesem Sinn unterstützen wir auch einschneidende Mass- nahmen, wobei wir als Liberale bei gleicher Wirksamkeit den marktwirtschaftlichen Instrumenten den Vorzug geben würden, nämlich Lenkungsabgaben und Subvention von Energiesparmassnahmen.
Mühlemann: Es zeigt sich im Umweltschutz immer deutli- cher, dass wir mit isolierten Einzelmassnahmen nicht recht vorankommen, wenn wir nicht auf das vernetzte System von Eigenverantwortung, Anreizstrategie, Verbotspolitik und technische Innovation setzen. Nur wenn in diesem Verbund gehandelt wird, sind auch tatsächlich griffige Massnahmen möglich. Es ist enttäuschend, dass wir im Bereiche der Eigenverantwortung keine besseren Resultate erzielt haben. Wenn nur 4,5 Prozent unserer Fahrzeuge mit Katalysatoren ausgerüstet sind, genügt das nicht.
Ich darf immerhin mit Befriedigung feststellen, dass unser Kollege Kurt Müller herausgefunden hat, dass der Anteil unter den Nationalräten bei über 50 Prozent liegt. Diese Vorbildfunktion sollten wir weiterhin einnehmen!
Die Anreizstrategie ist eine Möglichkeit und Chance, um Menschen zu belohnen, die auf diesem Gebiete mehr tun als der Durchschnitt. Es ist möglich, dass ein Katalysator-Fahr- zeughalter steuerlich entlastet und ein anderer, der das nicht tut, steuerlich belastet wird. Diese mögliche Situation mit Malus- und Bonus-Prämie ist etwas, was wir noch ver- mehrt - und wahrscheinlich mit sehr viel mehr Phantasie - ins Auge fassen müssen.
Im Bereiche der einschneidenden Massnahmen bin ich etwas skeptisch geworden, Herr Fierz. Die Verbotsstrategie
hat nur dann einen Sinn, wenn wir sie auch tatsächlich im kleinen, im taktischen Bereich durchsetzen können. Die vielen Quellgruppen, wie etwa Verkehr oder Industrie, aber auch Kantone und Gemeinden, die nicht in der Lage sind, den Vollzug zu garantieren, bilden eine grosse Gefahr. In diesem Bereich dürfen wir wirklich nur Gebote und Verbote erlassen, wenn wir nachher auch tatsächlich die Gewissheit haben, dass sie eingehalten werden.
Ich bin etwas enttäuscht über die Tatsache, dass man sowohl im Bericht des Bundesrates als auch bei der Kom- mission die technische Innovation zu gering einschätzt. Wir haben heute ein fahrbares Elektromobil der Firma Larag in Wil. Wenn die Batterie umgestellt wird, ist die Wirksamkeit dieses Fahrzeuges in Kürze besser, mit einem viel grösseren Aktionsradius. Ich weiss nicht, ob es nicht gescheiter wäre, in der Stadt Zürich die Millionen, die man ausgibt, um Strassenbarrikaden zu errichten, für die Anschaffung von Elektromobilen zu verwenden.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass die Rauchgasentgif- tungsanlage der Firma Air Fröhlich in Arbon ihre Bewäh- rungsprobe bestanden hat. Leider hat enttäuschenderweise der Staat diese Anlage für seine Spitäler nicht übernehmen wollen, weil sie offenbar zu wenig perfektionistisch ist. Sie hat aber immerhin die Chance, über 80 Prozent des Schwe- feldioxids wegzubringen.
Ich erinnere auch daran, dass kürzlich die Solothurner Regierung die Firma Altola in Olten geschlossen hat, eine Firma, die uns Altöl im Recycling-Verfahren neu zuführt und nicht einfach verbrennt. Wir haben hier die Möglichkeit, eine neue Art von Sondermüll-technischer Erfindung zu nutzen. Ich werde diesbezüglich noch eine Motion einreichen.
Die Chancen sind da, wenn wir sie nützen. Wir müssen bei dieser Gelegenheit natürlich auf eine gewisse Subito-Menta- lität in diesem Bereich verzichten. Aber wir dürfen doch feststellen, dass die Schweiz jetzt mit dieser Konzeption, die wir verabschieden, weit vorne steht und dass alles übrige auch noch im Verbund mit dem Ausland gemacht werden muss. Die Vorstellungen, die wir im Parlament entwickelt haben, sind realistisch. Wir müssen den Ball weitergeben. Kantone, Gemeinden und private Quellgruppen sind jetzt am Ball.
M. Cotti: Je remercie le Conseil fédéral qui, par le présent rapport, nous indique la voie à suivre dans la lutte contre la pollution de l'air. C'est un chemin difficile qui s'impose à nous tous, au Conseil fédéral, au Parlement, aux citoyens, et qui nous demande une discipline, une rigueur, qui n'est pas seulement de type méthodologique, et un choix important. J'approuve donc le projet du Conseil fédéral qui détermine des objectifs sur la base de critères réalistes et responsables à la fois.
Je relève les quatre étapes par lesquelles le Conseil fédéral veut atteindre ces objectifs.
Il s'agit, premièrement, d'acquérir les connaissances exactes de la situation par le biais de données scientifiques. La question est de savoir quel est le degré de pollution.
Deuxièmement, il s'agit de déterminer l'origine de la pollu- tion. Qui la produit? Qui en est responsable?
Troisièmement, quelles sont les mesures à adopter ? Quelles sont les possibilités que nous offre la science ? Quelles sont les sacrifices que nous pourrions être appelés à faire, par quel canal devraient-ils être imposés? Est-ce par des dispo- sitions constitutionnelles ou législatives?
Quatrièmement, qui doit et qui peut intervenir? Est-ce la Confédération, les cantons ou les communes ou encore les privés ?
Cette dernière question me semble importante. J'en souli- gnerai donc un seul aspect, celui se rapportant à la réparti- tion des tâches entre la Confédération et les cantons, notamment en ce qui concerne le relevé des données, ainsi que l'origine et la cause de la pollution. C'est un domaine où il s'agit d'appliquer des techniques nouvelles continuelle- ment en évolution dans lequel la coordination de la recherche est une tâche typique de la Confédération. A ce propos, les cantons sont appelés à accomplir des tâches
Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
294
N 12 mars 1987
véritablement difficiles, importantes et décisives. En effet, il s'agit d'une des opérations les plus importantes de ces dernières années. Seront-ils à même de les accomplir? La question a été soulevée par les cantons eux-mêmes à l'occa- sion de la procédure de consultation organisée par le Conseil fédéral. Ils doivent donc être assistés par la Confé- dération. Elle leur doit non seulement une aide technique, mais elle devrait également se soucier de coordonner les données des différents cantons, de les comparer, de les ordonner et de rendre possible un échange d'informations. Il faudrait donc proposer des systèmes, par exemple l'unifor- misation des mesures sur tout le territoire de la Confédéra- tion. Je pense précisément à la motion présentée par le PDC par l'intermédiaire de M. Wick.
Du point de vue formel, la répartition des tâches est con- forme à la loi, mais les compétences s'enchevêtrent et sont interdépendantes. Les mesures que les cantons seront appelés à adopter dépendront effectivement de celles que prendra la Confédération. Pensons au trafic routier où l'as- sainissement est en grande partie l'affaire de la Confédéra- tion, bien que les compétences soient en principe laissées aux cantons en ce qui concerne la construction des routes. C'est dans ce genre de situation que le gouvernement fédé- ral, pourrait rendre accessoire des normes adoptées princi- palement par les cantons. Je vous rappelle le cas du tunnel de base du Gothard à propos duquel la Confédération devrait modifier la situation de principe à partir de laquelle le canton devrait prendre des mesures d'ordre écologique. Je souhaite donc, en se fondant sur les articles 36 à 40 de la loi sur l'environnement et 31 et suivants de l'ordonnance sur la pureté de l'air que la Confédération édicte des dispositions donnant des instructions précises aux cantons et fixant, dans les cas concrets d'exécution, des critères de réparti- tion des tâches.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
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Luftreinhalte-Konzept Lutte contre la pollution de l'air. Rapport
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.047
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 12.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
261-294
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Ref. No
20 015 195
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