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Interpellation Frey
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Interpellation Frey Empfang der Radioprogramme in den drei Amtssprachen Réception des programmes de radio émis dans les trois langues officielles
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1519 - Voir année 1986, page 1519
Diskussion - Discussion
M. Frey: Les programmes de radio émis dans les trois lan- gues officielles ne peuvent pas être captés dans des parties importantes du pays. Cette situation n'est pas normale; à terme, elle n'est pas tolérable.
En signant mon interpellation, 90 conseillers nationaux de toutes les régions de Suisse et des principaux partis politi- ques ont montré qu'ils étaient sensibles à cette question. Que répond le Conseil fédéral? «Cette situation insatisfai- sante dans la politique audio-visuelle de notre pays ne laisse pas le Conseil fédéral indifférent. Il doit constater que les contingences techniques ne permettent pas, à ce jour, une desserte radiophonique du pays dans les trois langues na- tionales.».
Or, si je comprends que tout ne puisse pas être fait immédia- tement pour garantir une bonne réception des programmes dans l'ensemble du pays, je suis très déçu de constater une absence totale de volonté politique du Conseil fédéral pour remédier à un état de fait que chacun déplore. Nous aurions souhaité qu'à cette occasion le Conseil fédéral nous démon- tre que, s'il est une chose qui lui tient à coeur, c'est bien l'échange entre les langues et les cultures du pays.
Des obstacles techniques existent en l'occurrence, nous en sommes conscients, mais ils peuvent et doivent être sur- montés; c'est une nécessité pour deux raisons essentielles. Nous invoquons tout d'abord les mouvements importants de population entre la Suisse allemande, la Suisse romande, la Suisse italienne, sans oublier la Suisse rétho-romanche. La radio doit permettre de conserver un lien quotidien régulier avec sa région d'origine.
Deuxièmement, le nouvel article 55bis de la constitution fédérale stipule, à son alinéa 2, que la radio et la télévision contribuent au développement culturel des auditeurs et téléspectateurs, à la libre formation de leur opinion et à leur divertissement. Elles tiennent compte des particularités du pays et des besoins des cantons.
Dans son message du 1er juin 1981, à l'appui de cet article constitutionnel, le Conseil fédéral rappelait que «la singula- rité de la Suisse ne se limite pas au fédéralisme» et il ajoutait «elle repose aussi sur la pluralité linguistique et la diversité. Elle exige donc que l'on comprenne les aspirations des minorités. Celles-ci ont toutes droit à un avenir qui leur rende justice. La radio-télévision est très bien placée pour se faire le porte-parole de cette diversité.».
Certes, on traite ici, en premier lieu, du contenu des pro- grammes, mais il est paradoxal et tout à fait illogique que ces programmes ne puissent être reçus dans l'ensemble du pays. La défense de la pluralité linguistique et de la diversité passe aussi par un effort technique des PTT.
Nous posons dès lors deux questions au Conseil fédéral. Premièrement, afin d'améliorer la situation par étapes, le Conseil fédéral est-il prêt à demander aux PTT un pro- gramme d'amélioration technique consistant, par exemple, à augmenter et à renforcer les stations de relais? Le béné- fice annuel d'un demi-milliard de francs des PTT montre que l'on dispose des moyens financiers de cette politique.
Encore une fois, nous attendons ici la manifestation d'une volonté politique, concrétisée dans un programme d'amélio- ration technique à moyen terme. Il est temps que les PTT ne
considèrent plus la SSR comme un département annexe mais comme un partenaire à part entière disposant au moins des mêmes droits que toute entreprise du secteur privé ou public.
Deuxièmement, sur le plan international, les choses peuvent changer. Dans le cadre de l'Union internationale des télé- communications notamment, la répartition des ondes est réexaminée tous les dix ans environ. Certes, les besoins augmentent partout. Il est d'autant plus nécessaire de défendre des priorités claires. Celles que nous revendiquons sont légitimes, et il ne faut pas être victime de notre propre pessimisme. Sur le plan diplomatique enfin, des interven- tions sont nécessaires pour que les émetteurs installés dans les pays qui nous entourent ne viennent pas, par des puis- sances exagérées, troubler la réception des programmes suisses. Le Conseil fédéral est-il prêt à renforcer ses inter- ventions sur le plan international?
En conclusion, nous prenons aujourd'hui acte que le Con- seil fédéral n'est pas indifférent à la question que nous avons soulevée. Nous souhaitons que ce débat lui donne l'occasion de concrétiser sa volonté politique de garantir la défense de la pluralité linguistique et de la diversité par une bonne réception des programmes radio dans l'ensemble du pays.
M. Grassi: Intervengo a nome della deputazione ticinese per sostenere le argomentazioni del collega Frei e per rivendi- care il diritto degli ascoltatori di lingua italiana a ricevere i programmi radiofonici e televisivi nella loro lingua anche nelle altre due regioni linguistiche. Sul piano radiofonico si deve essere in grado, nell'ambito delle possibilità di diffu- sione nazionale a onde ultracorte, di diffondere il pro- gramma della Rete-1 della Radio della Svizzera Italiana in tutta la Svizzera se e quando le PTT provvederanno alle necessarie installazioni. La SSR, e con essa la CORSI, che è l'ente della Radio televisione della Svizzera Italiana, hanno per esempio insistito affinché nel Ticino le PTT approntas- sero la 4a e la 5a rete delle onde ultracorte per l'ascolto dei programmi delle altre regioni linguistiche. Il progetto è in fase di attuazione e, a quanto mi consta, sarà operante fra un paio di anni. Si può, quindi, legittimamente pretendere dalle emittenti della Svizzera tedesca e romanda di accor- dare la reciprocità alla nostra lingua. Non si può dire sempli- cemente che mancano le frequenze. Il Dipartimento federale dell'energia, dei trasporti e delle comunicazioni dovrebbe fare analizzare dalla SSR e dalle PTT una utilizzazione ottimale delle onde medie e far studiare l'opportunità di irradiare, sull'intero territorio svizzero, via satellite, un pro- gramma radiofonico per ognuna delle tre regioni lingui- stiche.
C'è poi il grave problema dei programmi televisivi, per il quale richiamo l'oggetto della mozione di Gianfranco Cotti del 14 dicembre 1984. Occorre anche qui tenere particolar- mente conto delle esigenze delle minoranze di lingua ita- liana, spagnola e portoghese nella Svizzera tedesca, che risultano avere rilevanti problemi di integrazione e sono pertanto particolarmente sensibili ad ogni modifica del per ora unico programma che possono ricevere in lingua ita- liana. Il cosidetto «canale sportivo», che consiste nel sosti- tuire, in ogni regione linguistica, uno dei due canali delle altre regioni linguistiche con un programma di telecronache nella lingua della regione di ricezione, scontenta il pubblico minoritario che vorrebbe seguire il programma momentane- amente occultato e si vede pertanto disturbato nelle sue abitudini di ascolto. Questo intervento penalizzerà grave- mente gli italofoni d'oltre Gottardo anche nel 1988, se non si prendono per tempo le misure necessarie. Infatti, tre avveni- menti sportivi importanti - i giochi olimpici invernali di Calgary, i campionati europei di calcio, i giochi olimpici estivi di Seoul - occulteranno nuovamente i programmi regolari della Televisione della Svizzera Italiana nel resto della Svizzera. Non potrebbe il Consiglio federale, come misura eccezionale, attivare provvisoriamente il quarto canale televisivo e permettere quindi l'ascolto dei pro- grammi regolari in tutta la Svizzera? Infine, i ticinesi delle
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Interpellation Frey
regioni del Giura e di Berna attendono da tempo gli inter- venti delle PTT per eliminare gli inconvenienti del «canale nazionale» che non può essere ricevuto nelle regioni di Neuchâtel, Bienne e St-Imier e in certe parti della città di Berna.
Chiediamo pertanto al Consiglio federale di far meglio rispettare dalla SSR e dalle PTT i problemi delle minoranze linguistiche nelle rispettive regioni di residenza, affinché non venga diminuita l'offerta della SSR a questi fedeli ascol- tatori.
Frau Fankhauser: Ich kann nur wärmstens unterstützen, was meine Vorredner gesagt haben. Es ist sehr wahrschein- lich nicht üblich, dass Herr Frey und ich am gleichen Strick ziehen, aber heute ist das der Fall. Ich begrüsse die Bestre- bungen, im ganzen Land alle Landesteile empfangen zu können, sehr. Als «exilée romande» schätze ich sehr, wenn ich hören kann, was in meiner früheren Heimat geschieht und wenn ich umgekehrt in der welschen Schweiz auch verfolgen kann, was in meiner jetzigen Heimat passiert. Das ist für die Einheit unseres Landes wichtig.
Herr Frey hat von «contingence technique» gesprochen. Ich hoffe, er denkt auch daran, wenn wir einmal den vierten Fernsehkanal verteilen müssen, weil wir im Fernsehbereich die genau gleiche Problematik haben, ausser dass wir hier eher von «contingence économique» sprechen können. Fernsehtechnisch haben wir vier Kanäle. Es geht darum, dass wir diesen vierten Kanal für Sportsendungen und für Regionalsendungen freihalten, damit die drei ersten Kanäle ausschliesslich für die Sprachprogrammme reserviert wer- den. Ich möchte Herrn Bundesrat Schlumpf fragen, ob er nicht befürchtet, dass der Entscheid zur Verwendung des vierten Fernsehkanals ein wenig präjudiziert wird durch die Vergabe von Privatprogrammen in der Suisse romande. Wenn ich richtig orientiert bin, existiert bereits ein Pay-TV- Versuch, und ich befürchte, dass wir die Gewohnheiten so stark prägen, dass nachher ein Zurück zur Erhaltung des vierten Kanals als Landeskanal Mühe bereiten wird.
Mein Anliegen, kurz zusammengefasst: ja für diese natio- nale Einheit beim Radio, aber auch Gleichziehen beim Fern- sehen, bei dem ein vierter Kanal, der dafür notwendig ist, nicht ökonomischen Zwängen geopfert werden darf.
Leuenberger-Solothurn: Der Interpellant und die Mitunter- zeichner - ich gehöre auch zu ihnen - gehen davon aus, dass der Empfang anderssprachiger Radioprogramme in den verschiedenen Sprachregionen die Verständigung unter den Eidgenossen über die Sprachgrenzen hinweg fördern könnte und müsste. Das ist die Grundvoraussetzung dieser ganzen Fragen. Ich habe bisher immer gelernt, dass Radio- und Fernsehsendungen dazu einen eminenten Bei- trag leisten könnten. Wenn man diese Voraussetzungen einmal als gegeben annimmt, glaube ich, ist die Stunde der Wahrheit schnell da, und ich fürchte ein wenig, Herr Bun- desrat, dass man sich bisher um diese Stunde immer etwas herumgemogelt hat. Das ist ein starkes Wort, und ich bin bereit, es zurückzunehmen: man ist dieser Frage immer ausgewichen.
Auch die bundesrätliche Antwort auf die Interpellation Frey auf Seite 3, zweiter Abschnitt, weicht dieser Grundfrage wieder aus. Es heisst da nämlich ganz einfach: «Die techni- schen Gegebenheiten erlauben es zurzeit nicht, ein weiteres Programm gesamtschweizerisch zu verbreiten. Will man gewährleisten, dass in jeder Sprachregion das Programm einer anderen Sprachregion empfangen werden kann, so muss entweder auf die Ausstrahlung eines der drei beste- henden SRG-Programme verzichtet oder die Anzahl der Lokalradios spürbar reduziert werden.»
Das ist die Frage, um die es hier letztendlich geht. Ich meine, wer immer von Klammerfunktion einer nationalen Medien- anstalt redet, muss konsequenterweise Farbe bekennen, wenn er vor die Frage gestellt wird, ob er nun Frequenzen an eine Lokalstation vergeben oder für die Uebertragung über die Sprachgrenze hinweg reservieren soll. Es würde mich nun tatsächlich interessieren, in welchem grösseren Zusam-
menhang der Bundesrat diese Frage zu entscheiden gedenkt. Ich nehme an, bis zum Erlass des Gesetzes wird man damit nicht warten können, weil bis dahin verschiedene Veranstalter bereits auf wohlerworbene Rechte hinweisen können.
Ich erwarte nichts anderes von Herrn Bundesrat Schlumpf, als dass er hier einmal ganz klar auf die Wichtigkeit dieser sprachgrenzenüberschreitenden Sendungen hinweist, in den Gebieten der sprachlichen Grenzen ohnehin. Aber ich erwarte auch, dass er uns, dem Parlament, sagt, wie und wann diese Grundfrage, die in der bundesratlichen Antwort einmal mehr sehr richtig gestellt ist, beantwortet werden soll. Um Hinweise dazu wäre ich dankbar.
Oehen: Ich muss Ihnen gestehen, dass ich über die Form der Sorgen, wie sie hier vorgetragen wird, einigermassen erstaunt bin. Es ist unsere schweizerische Staatsidee, dass wir das Zusammenleben von vier Sprachen, von vier Kultu- ren bewältigen wollen. Bewältigen wollen dadurch, dass die Sprachregionen in ihrer sprachlichen Integrität geschützt sein sollen. Das bedeutet aber, dass der Tessiner, der in die deutsche Schweiz geht, der französischsprachige Miteidge- nosse, der in den Tessin geht, der Deutschschweizer, der ins Tessin oder in die Welschschweiz geht, sich nach Kräften bemühen, die Sprachbarriere zu überwinden, also die Spra- che des gewählten kulturellen Teils dieses Landes zu beherrschen. Das gehört zum Wesentlichsten unserer Idee des schweizerischen Zusammenlebens.
Nun kommt man hier und singt in hohen Tonen von der Notwendigkeit, dass der Tessiner in der Deutschschweiz und der Welsche im Tessin die Radio- und Fernsehsendun- gen seiner ursprünglichen Heimat empfangen können muss. Wo führt das hin? Das führt ganz einfach dazu, dass die Fähigkeit zur Assimilation herabgesetzt wird. Dass der Deutschschweizer im Tessin sich nicht bemüht, das Italieni- sche zu lernen, dass der Westschweizer hier in Bern sich darauf kapriziert, seine Kinder in französischsprachige Schulen zu schicken, statt sich zu bemühen, sie in diesem Landesteil zu assimilieren. Wir befinden uns - so meine ich - auf einem Weg, der der Idee der Schweiz geradezu zuwi- derläuft. Wenn man hier etwas Kritisches einwenden wollte, dann müsste man auf die Gefahr hinweisen, die mit der zunehmenden Verwendung des Dialekts in den Sendungen von Radio und Fernsehen, vor allem vom Radio, droht; dies gilt vor allem für die deutsche Schweiz, wo es den anders- sprachigen Miteidgenossen unendlich schwer gemacht wird, die Sendungen zu verstehen.
Ich habe an einer Versammlung des CORSI in Locarno vor zwei Jahren intensiv dafür plädiert, dass im Tessiner Radio die Sprachkurse für Deutschschweizer wieder einmal aufge- nommen werden, etwas, das man vor 30 Jahren kannte und man heute nicht mehr macht. Das wäre ein Beitrag zur Realisierung der schweizerischen Idee; ein Beitrag, der immer von neuem geleistet werden muss, weil ja immer neue Generationen in die Situation kommen, wo sie die Sprachbarriere überwinden müssen.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Ich bin beunruhigt, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier davon spricht, dass man mehr Kanäle einrichten müsse, dass man überall die nötigen Verstärker bauen solle, damit der Empfang aller möglichen Programme überall möglich sei. Morgen werden wir eine grosse Debatte unter dem Titel «Luftreinhaltekon- zept» haben. Das Luftreinhaltekonzept, das uns vorliegt, beschränkt sich zwar auf die chemische Luftverschmut- zung. Es gibt aber auch eine physikalische Luftverschmut- zung, und - Herr Leuenberger - es besteht ein ganz klar anerkannter Forschungsbedarf (Sie müssen gar nicht so blöd grinsen), die physikalische Verschmutzung der Luft abzuklären. Es gibt, wenn man das verfolgt, eine Menge wissenschaftliche Arbeiten in der ganzen Welt, die mit Nach- druck darauf hinweisen, dass wir sehr wenig oder nichts darüber wissen, welcher Anteil der erkannten Probleme auf die physikalische Luftbelastung zurückzuführen sei. Es wäre also gut, wenn wir uns hier nicht auf einen Weg begeben
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Interpellation Frey
würden, der uns in einigen wenigen Jahren vielleicht wieder ernsthafte Schwierigkeiten bereiten könnte.
Bundesrat Schlumpf: Herr Nationalrat Oehen, Sie haben durchaus recht mit Ihrem Postulat: Wir sollten uns bemü- hen, die Sprache des Lebensraumes, wo wir uns niederlas- sen, zu erlernen, uns daran zu gewöhnen. Trotzdem ist in einem Viersprachenland wie der Schweiz ein Einwand not- wendig. Ich habe doch Anspruch darauf - da möchte ich Ihnen einen Widerspruch in Ihrer Argumentation zu beden- ken geben -, meine Muttersprache weiterpflegen zu kön- nen, auch wenn ich eine zweite, dritte, vierte Sprache beherrsche (es wäre für alle in diesem Lande erwünscht, eben auch die vierte Landessprache aufzunehmen, nicht nur die drei Amtssprachen).
Nationalrat Oehen, überlegen Sie sich dabei, ob die Kritik an der Verwendung des Dialektes - ich gebe zu: am richtigen Ort - begründet ist; denn meine Muttersprache ist nicht das Romanische oder das Italienische oder das Französische und auch nicht das Schriftdeutsche, meine Muttersprache ist mein Dialekt! Ich möchte bei dieser Gelegenheit sagen: Ich stimme nicht ein in den zeitgemässen Chor der Verteufe- lung der schweizerischen Dialekte. Alle Landessprachen sollen gepflegt und beibehalten werden, aber am richtigen Ort. Unser Dialekt ist unsere wirkliche Muttersprache. Das gilt es zu bedenken.
Damit ist auch bereits gesagt, dass der Bundesrat nicht nur, Nationalrat Leuenberger, im Sinne von Verbalbekundungen oder eines «Sich-herummogeln-wollens» um die Stunde der Wahrheit, die Intentionen durchaus teilt, die Herr Frey, Herr Grassi, Frau Fankhauser und Sie selbst vorgetragen haben. Wir haben in der schriftlichen Antwort darauf hingewiesen, dass die jetzt verfügbaren Frequenzen uns nur die Wahl lassen, ein weiteres UKW-Programm landesweit auszustrah- len und dann die für lokale und regionale Veranstalter verfügbaren Frequenzen zu reduzieren oder vorderhand diese fünfte UKW-Kette, zum Teil auch eine vierte, für die laufenden Lokalrundfunkversuche zur Verfügung zu halten. Es besteht also nicht die Absicht, sich um die Stunde der Wahrheit zu drücken.
Damit Sie aber, Herr Leuenberger, Ihren harten Vorhalt, man wolle sich herummogeln, bereits jetzt stante pede zurück- nehmen können - Sie haben das ja in Aussicht gestellt -, will ich Ihnen sagen, wann die Stunde der Wahrheit gekommen ist. Die Stunde der Wahrheit steht fest, dann nämlich, wenn Sie hier unser Radio- und Fernsehgesetz zu behandeln haben. Das Vernehmlassungsverfahren ist abgeschlossen, der Entwurf liegt vor. Es folgen noch Bereinigungen und dann erscheint die Botschaft etwa im Herbst dieses Jahres. Die beiden Räte - wer immer dann die Priorität hat - werden sich im nächsten Jahr damit zu befassen haben.
Darin wird - ich will nichts vorwegnehmen, der Bundesrat hat die Botschaft noch nicht verabschiedet, nur seinerzeit den Entwurf behandelt - das sogenannte Ebenenmodell verankert sein. Da gehen wir davon aus, dass neben dem national-sprachregionalen Versorger, der eine besondere Stellung ex lege haben soll - das kennen Sie als DRS- Präsident - auch vielfältige Veranstalter im lokal-regionalen Raum tätig werden können. Das ist das Ebenenmodell. Dazu kommt die internationale Ebene; sie bedarf hier keiner Erör- terung. Ob Sie diese vertikal wettbewerbsorientierte Medie- nordnung dann wollen, muss zu gegebener Zeit im Zusam- menhang mit dem Ausführungsgesetz entschieden werden. Ich meine, bei aller Anerkennung der Intentionen, die Herr Frey mit seinem Vorstoss verfolgt, dass es nicht nur das Anliegen zu bedenken gibt, in jedem Sprachgebiet «meine» Sendungen in meiner Muttersprache empfangen zu können. Es gibt eben in einem föderalistischen Land mit 3000 Gemeinden und 26 souveränen Kantonen noch eine andere legitime und prioritäre Versorgungsaufgabe, nämlich dieje- nige gerade dieser Regionen und dieser Träger des Staats- wesens. Es genügt nicht, dass wir über einen nationalen, sprachregionalen Veranstalter national, regional und inter- national informieren, dass wir internationale kulturelle Bei- träge oder nationale sprachregionale Beiträge, auch im
unterhaltenden Teil und über Sportanlässe, anbieten. Ein Fussballmatch Xamax gegen YB ist natürlich landesweit von Interesse; aber vielleicht würde es Sie, Herr Frey, auch interessieren, wie etwa St. Blaise gegen Auvernier ab- schneidet.
Ich möchte anhand dieses Beispiels einfach sagen: Wenn wir diese dezentralen Strukturen mit diesen tausendfachen autonomen Trägern mit Informationen und kulturellen Bei- trägen versorgen und damit erhalten wollen, müssen wir auch die lokal-regionale Ebene dienstbar machen. Das kann nach der Vorstellung des Bundesrates am besten durch lokal-regionale Veranstalter und nicht durch einen national, sprach-regional tätigen Veranstalter geschehen.
Im Vorfeld dieser Ordnung, über die das Parlament und im Falle eines Referendums die Stimmbürger zu entscheiden haben, wollen wir, Frau Fankhauser, keine Präjudizien, damit für das Parlament die Wahlfreiheit wirklich erhalten bleibt. Der Versuch mit dem Pay-TV ist befristet und begrenzt. Pay-TV, das Abonnementsfernsehen, dient prinzi- piell nur zum Empfang von verschlüsselten Programmen, daher auch der Name. Es wird also in bezug auf eine Beanspruchung weiterer Frequenzen nichts präjudiziert.
Nationalrat Leuenberger, es entstehen aus dieser Versuchs- phase beim Lokalrundfunk keine wohlerworbenen Rechte, die Sie mit Recht beanstanden würden. Wir haben in der Rundfunk-Versuchsverordnung vom Jahre 1982 ausdrück- lich geschrieben, dass niemand, der eine solche Versuchs- bewilligung erhält, daraus irgend einen Anspruch für die definitiv zu gestaltende Medienordnung ableiten kann. Das wäre auch deshalb nicht möglich, weil es zu anderen Ver- sorgungsgebieten kommen wird, wenn der Lokal- und Regionalrundfunk, etwa nach dieser Ebenenvorstellung auf- grund des neuen Gesetzes, weitergeführt werden soll.
Jetzt haben wir einen Kilometerperimeter. Das war nur für die Versuchsphase. In einer definitiven Ordnung werden wir die Versorgungsgebiete nicht nach Kilometern und Metern, sondern nach gesellschaftlichen, sprachlichen, kulturellen, demographischen und natürlich auch «orographischen» Einheiten abstecken. Deshalb wäre es ganz und gar unmög- lich, dass jemand, der jetzt eine Versuchsbewilligung hat, daraus quasi ein wohlerworbenes Recht oder einen Rechts- anspruch für eine definitive Bewilligung ableiten könnte. Ich hoffe, Herr Leuenberger, Sie können jetzt mindestens für sich selbst jenen Vorbehalt fallen lassen.
Nun noch einmal zu Nationalrat Frey. Ich habe gesagt: Wir haben für dieses Anliegen alles Verständnis. Wir haben auch Fortschritte auf diesem Weg erzielt. Seit einigen Jahren haben wir - vor etwa zwei Jahren auch für das Tessin - diese drei Vollketten eingeführt. Man hat das vorgezogen, um die Versorgung in den drei Sprachgebieten - das Romanische hat später eine separate Regelung gefunden - zu verstär- ken. Wir können aber den grossen Schritt zur Vollversor- gung auch in den anderen Gebieten mit einem entsprechen- den Sprachprogramm jetzt nicht tun. Ich habe gesagt, wann die Stunde der Wahrheit kommt, nämlich darn, wenn mit dem Gesetz die Grundlage für eine definitive Medienord- nung geschaffen werden kann.
Wir haben in der Schweiz jetzt schon einen hohen Stand der Verkabelung. Inzwischen wird der Verkabelungsgrad noch weitergehen und noch zusätzliche Versorgungsmöglichkei- ten schaffen. Zudem wissen wir vorderhand nicht, was über den Satellitenrundfunk, der jetzt im Anrollen ist, noch an zusätzlichen Versorgungsmöglichkeiten dienstbar gemacht werden kann. Das ist noch eine offene Frage. Hier können für die regionalen Versorgungen allenfalls Frequenzen frei- gemacht werden. Ich denke nicht daran, den Satellitenrund- funk für sprachregionale Versorgung einzusetzen, aber allenfalls für nationale, um so Frequenzen für die Sprachre- gionen freizumachen.
Eines, Nationalrat Grassi, dürfen wir nicht tun, nämlich diesen vierten Fernsehkanal quasi belegen, um darüber UKW-Sendungen zu transportieren. Nach diesem vierten Fernsehkanal, dem letzten, der noch verfügbar ist, besteht eine gewaltige Nachfrage von allen Seiten. Gerade das - wir haben das im Zusammenhang mit der Motion von National-
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Interpellation Stappung
rat Bremi im letzten Sommer behandelt - ist ein Bereich, den wir nicht vorweg regeln dürfen. Er gehört in den Gesamtzusammenhang des Radio- und Fernsehgesetzes. Das muss dann von Ihnen entschieden werden können. Wir dürfen das nicht präjudizieren.
Sie dürfen versichert sein - das ist auch das Anliegen der PTT, Herr Frey, ich muss ihnen da nicht noch Weisungen erteilen -, dass wir im Rahmen dessen, was frequenztech- nisch möglich ist, durch entsprechende technische Anlagen die Versorgung mit den Sprachprogrammen weiter fördern werden, aber nicht so weit, dass dadurch Präjudizien geschaffen würden, die die Freiheit des Parlamentes bei der Behandlung des Radio- und Fernsehgesetzes, die die Entscheidungsfreiheit für Sie und für uns beeinträchtigen könnten.
Le président: M. Frey n'est pas satisfait de la réponse. L'interpellation est liquidée.
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Interpellation Stappung Lokalradios. Beteiligung von Verlegern Radios locales. Participation d'éditeurs de journaux
Siehe Jahrgang 1985, Seite 758 - Voir année 1985, page 758
Diskussion - Discussion
Stappung: Die Beteiligung der «Berner Zeitung» an Radio Extra-BE hat seinerzeit viel Staub aufgewirbelt. Seither haben sich die Ereignisse mehr oder weniger überstürzt. Nicht nur die «Berner Zeitung», auch der «Bund», die zweite grosse Zeitung auf dem Platz Bern, hat sich an einem Lokalradio beteiligt, nämlich an Radio Förderband. Die Ver- suchsanordnung ist dadurch in Bern auf den Kopf gestellt worden. Die «Berner Zeitung» hat Extra-BE-Leiter Lauter- burg entlassen. Extra-BE ist heute etwas ganz anderes als sein Gründer Lauterburg beabsichtigte, es ist nicht mehr ein Journalistenradio, paritätisch getragen von Radiomachern und Werbern, sondern ein Verleger- und Werberradio. Pro- grammleiter ist heute ein von der «Berner Zeitung» einge- setzter Werbemann. Das Programm ist auch entsprechend: Liebedienerei gegenüber den Werbetreibenden statt unab- hängiger Journalismus ist heute Trumpf.
Der vom Bundesrat abgesegnete Einkauf der «Berner Zei- tung> bei Extra-BE hat Roger Schawinski von Radio 24 aus Zürich den Vorwand geliefert, sich bei Radio Förderband einzukaufen. Und die «Berner Zeitung» hat Christian Heeb von Radio Basilisk nach Bern geholt, um Extra-BE auf Vordermann zu bringen. Damit zeichnet sich in Bern eine tiefgreifende Veränderung der Lokalradioszene ab, die auch anderswo beispielhaft sein wird. Uebrig bleiben im Macht- kampf nur die zwei Grossen: Heeb und Schawinski.
Meine Interpellation ist zwar gealtert, hat aber an Aktualität nur gewonnen. Ich erinnere daran, dass am Anfang der unguten Entwicklung die skandalöse Bewilligung der «BZ»- Beteiligung stand. Aus folgenden Gründen war es ein skan- dalöser Entscheid:
Mit der «Berner Zeitung» kam ein Verlag zum Zug, der bei der Vergabe der Lokalradiokonzessionen im Juni 1983 mit Recht leer ausgegangen war. Das gleiche gilt übrigens für die «Züriwoche», die sich jetzt bei Radio Z einkaufen konnte: dass die Herren Curti und Frey dabei als Privatmän- ner und nicht als Verleger auftreten, ist reine Augenwi- scherei.
Die «Berner Zeitung> ist in der Agglomeration Bern Marktleader. Je nach Umfragezahlen erreicht sie 30 bis 47 Prozent der Leserinnen und Leser, mehr als «Bund» und «Tagwacht» zusammen. Damit hat die «BZ» bereits heute eine publizistische Vormachtstellung. Eine solche darf laut RVO durch die Erteilung einer Lokalradiokonzession weder verstärkt noch geschaffen werden. Der Bundesratsent- scheid hat damit die RVO nicht nur geritzt, er verstösst gegen die RVO.
Der Bundesrat hat der «Berner Zeitung» eine maximale Beteiligung von 12 Prozent am Aktienkapital erlaubt. Dazu ist folgendes zu sagen: Einerseits ist es in der Praxis unmög- lich, diese Bestimmung zu kontrollieren, solange die Extra- BE-Firmen ihr Aktienregister nicht veröffentlichen. Es ist ausserdem auf einfache Weise möglich, diese Bestimmung zu umgehen. Ich denke an eine nur teilweise Liberierung des Aktienkapitals, an Darlehensverträge, an Strohmann- konstruktionen usw. Uebrigens hat sich jetzt neben anderen auch eine kleine Werbeagentur, welche einen «BZ»-Gros- sauftrag bearbeitet, an Extra-BE beteiligt. Andererseits dürfte jedem mit den Verhältnissen vertrauten Menschen klar sein, dass der «BZ» bei Radio Extra-BE ein viel grösse- res Gewicht zukommt, als dies in der Zahl von 12 Prozent zum Ausdruck kommt. Die «Berner Zeitung» hat als einziger der neuen Extra-BE-Besitzer Erfahrungen mit Publizistik. Der Warenhausbesitzer Loeb hat ebenfalls die «BZ»-Beteili- gung zur Bedingung für seinen Einstieg bei Extra-BE gemacht. Und prompt ist «BZ>>-Manager Peter Ineichen - trotz der angeblich nur 12 Prozent ausmachenden «BZ»- Beteiligung - zum Extra-BE-Verwaltungsratspräsidenten ernannt worden. Faktisch ist somit Extra-BE heute ein «Berner-Zeitung-Sender».
Ich begreife, dass der Bundesrat in dieser Situation in Argu- mentationsnot gerät. Trotzdem protestiere ich energisch dagegen, wie meine Interpellation beantwortet worden ist. Meine Fragen wurden ausweichend oder gar nicht beant- wortet.
Ich frage deshalb nochmals, Herr Bundesrat Schlumpf: Was versteht der Bundesrat unter einer «publizistischen Vor- machtstellung»? Fällt eine «Berner Zeitung» als grösste bernische Tageszeitung nicht unter diesen Begriff? Und allenfalls: warum nicht?
Der Extra-BE-Entscheid des Bundesrates hat Unsicherheit über den in der Medienpolitik einzuschlagenden Weg verra- ten. Es ist Zeit, dass wir Rechenschaft über die medienpoliti- schen Entscheidungen verlangen. In diesem Bereich muss ein demokratischeres, offeneres Entscheidungsverfahren eingeführt werden.
Bundesrat Schlumpf: Herr Nationalrat Stappung: Auf Ihren Vorwurf, Ihre Fragen seien nicht beantwortet worden, will ich nicht eingehen, ebensowenig auf Ihre Feststellung, es seien skandalöse Entscheide des Bundesrates erfolgt, oder wir befänden uns in einer Argumentationsnot. All das ist so unrichtig, dass ich mich damit gar nicht auseinandersetzen möchte.
Dass Ihre Interpellation vom 10. Dezember 1984 erst heute behandelt wird, darüber sollten Sie sich an der richtigen Stelle beschweren, jedoch nicht bei mir. Unsere Antwort kam so früh, dass einige Fälle von Modifikationen von Ver- suchsbewilligungen gar nicht berücksichtigt werden konn- ten, weil sie sich erst nachträglich abgespielt haben.
Eine Feststellung: Mit keinem Wort ist und war je in der Rundfunkverordnung davon die Rede, dass bei der Träger- schaft bei Lokal- und Regionalrundfunk Verleger ausge- schlossen sein sollten.
Herr Stappung, wenn Sie mit derart massiven Vorwürfen aufrücken und sagen, man hätte die Philosophie der Rund- funkverordnung verletzt, so nennen Sie mir doch eine Fund- stelle, wo der Bundesrat und ich als Departementschef je davon gesprochen haben, dass Verleger nicht am Lokal- rundfunk beteiligt sein dürften. Das wäre in der Tat eine unverständliche Aussage gewesen. Denn gerade Verleger bringen bei Lokalveranstaltern oft das ein, was neben allem anderen auch not tut. Verschiedene Konzessionsanwärter,
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