223
Motion Früh
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 71 Stimmen (Einstimmigkeit)
C. Bundesbeschluss über die Genehmigung des Zusatz- protokolls Nr. 4 von Montreal 1975 Arrêté fédéral portant approbation du Protocole addition- nel de Montréal no 4 de 1975
Titel und Ingress, Abs. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 76 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.983
Motion Früh PTT. Beschaffung von Videotex-Terminals PTT. Acquisition de terminaux vidéotex
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1985 Der Bundesrat wird ersucht, die notwendigen Schritte einzu- leiten, damit der Entscheid der PTT, im laufenden Videotex- Betriebsversuch eine zweite Tranche von etwa 800 Videotex-Terminals zur Vermietung an Privatkunden anzu- schaffen, rückgängig gemacht wird.
Texte de la motion du 19 décembre 1985 Le Conseil fédéral est chargé de faire le nécessaire afin que les PTT reviennent sur leur décision d'acquérir, dans le cadre de l'essai d'exploitation en cours, une deuxième tranche de quelque 800 terminaux vidéotex pour les louer à des particuliers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Ammann-Bern, Basler, Eppenberger-Nesslau, Frei-Romanshorn, Graf, Hof- mann, Houmard, Iten, Loretan, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Ogi, Reich, Rutishauser, Schärli, Schüle, Stucky, Tschuppert, Villiger, Weber- Schwyz, Wyss, Zwingli (25)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Videotex-Betriebsversuch wurde im September 1983 mit einer auf Ende 1985 limitierten Laufzeit gestartet. Diese Phase soll im Verlaufe des Jahres 1986 durch den öffentli- chen Dienst abgelöst werden. Nachdem die PTT ursprüng- lich erklärt hatten, sie würden sich nicht mit dem Handel von Teilnehmergeräten (Terminals) befassen, bereiteten sich Hersteller, Gross- und Einzelhandel vor und tätigten die entsprechenden beträchtlichen Investitionen. Bereits im Juni 1985 beschafften sich die PTT eine erste Serie von 500 Terminals zur mietweisen Abgabe zu nichtkostendeckenden Billigstkonditionen an Privatkunden. Die Beschaffung einer zweiten Serie von etwa 800 Geräten mit demselben Verwen- dungszweck ist im Gange. Der Bundesrat wird beauftragt,
die Beschaffung dieser nicht dem Gerätemonopol unterste- henden Terminals zu stoppen und dafür zu sorgen, dass sich die PTT aus diesem Geschäft zurückziehen und es dem freien Handel überlassen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. Februar 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 février 1986
Wie der Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements in der Fragestunde vom 23. September 1985 im Nationalrat auf eine Frage des Motio- närs über den Verkauf von Videotex-Terminals ausführte, blieb die Teilnehmerzahl beim Videotex-Betriebsversuch vorerst unter den ursprünglichen Erwartungen. Neben dem Mangel an aktuellen Programmen dürften die relativ hohen Gerätepreise eine Hauptursache für die eher geringe Nach- frage gewesen sein. Die PTT nahmen deshalb mit allen interessierten Videotex-Kreisen - darunter auch mit dem Gerätehandel - Gespräche auf, um Förderungsmassnah- men zu diskutieren. Im Sinne einer ersten Aktion beschaff- ten sie 500 Terminals und gaben diese mietweise ab. Dabei handelte es sich um für den Videotex konzipierte Endgeräte, die mit einem Fernsehapparat nichts zu tun haben.
Im Hinblick auf die vom Bundesrat zu beschliessende Ein- führung eines öffentlichen Dienstes klärten die PTT ab, ob sie im Kunden- und Dienstinteresse weitere Terminals in ihr Angebot aufnehmen sollten. Dies war um so notwendiger, als der Gerätehandel nicht ausreichende Schritte unternom- men hatte, um den Videotex-Dienst zu fördern. Die PTT- Betriebe mussten deshalb selbst handeln. Sie stellten fest, dass das Bedürfnis an Videotex-Terminals gross ist und die Preise auf dem freien Markt noch immer sehr hoch sind. Die PTT haben deshalb eine zweite Tranche von 900 Videotex- Terminals bestellt, die sie zu einer nach den allgemeinen Berechnungsgrundsätzen festgesetzten monatlichen Abon- nementstaxe von 43 Franken abgeben. Der dank Grossauf- trag mögliche günstige Einkauf erlaubt eine relativ tiefe Abonnementstaxe.
Im übrigen haben die PTT-Betriebe nie erklärt, sie würden sich nicht mit dem Handel von Teilnehmerendgeräten (Ter- minals) befassen. Sie wiesen vielmehr stets darauf hin, dass sie auf dem Gebiet der liberalisierten Teleinformatik-Endge- räte als Mitbewerber auftreten werden und in diesem Bereich kein Apparatemonopol beanspruchen. Dieses Ver- halten ist legitim und kann den PTT-Betrieben nicht ver- wehrt werden.
Eine befristete Quersubventionierung, welche die Einfüh- rung eines neuartigen Angebots zu fördern und zu beschleunigen bezweckt, ist eine volkswirtschaftlich sinn- volle und auch durch private Anbieter oft praktizierte Verhal- tensweise. Der Bundesrat hält jedoch fest, dass eine Sub- ventionierung von Verkaufspreisen aus Gebührenerträgen oder Regalmitteln (einschliesslich nicht kostendeckender Nutzung von Infrastruktur und Diensten) nur zur Wahrneh- mung eines anerkannten öffentlichen Interesses zulässig ist, keinesfalls aber im bloss unternehmerischen Interesse einer Unterbietung oder gar Ausschaltung der privatwirtschaftli- chen Konkurrenz. Gegen eine Quersubventionierung aus Erträgen ist nichts einzuwenden, solange sie einer notwen- digen Einführungsstrategie dient.
Der Bundesrat ist sich bewusst, wie schwierig eine korrekte Abgrenzung dieser Tatbestände ist. Er erachtet den Videotex-Betriebsverusch auch in dieser Hinsicht als Gele- genheit, zu Erkenntnissen zu gelangen, die bei der künftigen Gesetzgebung genutzt werden können.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Le président: M. Früh m'a communiqué le message suivant: la motion, après quatorze mois, est devenue sans objet. Elle peut donc être biffée de la liste.
Zustimmung - Adhésion
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Früh PTT. Beschaffung von Videotex-Terminals Motion Früh PTT. Acquisition de terminaux vidéotex
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.983
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
11.03.1987 - 15:00
Date
Data
Seite
223-223
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