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pourraient être adressées à une initiative qui a tout du caractère d'un référendum différé sur des décisions qui ont déjà été prises. Donc, ce n'est pas du tout une manifestation de tricherie à l'endroit du peuple suisse, je dirais tout le contraire. Si jamais on en arrivait là, le peuple suisse aura la possibilité de trancher en cette matière. Il n'y a aucun préjugé là-dessus, mais je confie personnellement que le peuple suisse sera capable de suivre les décisions objec- tives qui ont été prises aujourd'hui par le Conseil national.
Le président: M. Müller-Bachs se déclare satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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86.257 Petition der Pro Mente Sana. Massnahmen zugunsten psychisch Kranker Pétition de la fondation Pro Mente Sana. Mesures en faveur des malades psychiques
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1986, Seite 1183 - Voir année 1986, page 1183
Antrag Ziegler Die Punkte 1 und 2 der Motion sind als Postulat zu über- weisen.
Proposition Ziegler Transmettre les points 1 et 2 de la motion de la commission sous forme de postulat.
Le président: La majorité de la commission, le président ayant départagé avec sa voix prépondérante, propose de transmettre la pétition au Conseil fédéral sous forme de motion. La minorité de la commission propose de transmet- tre la pétition au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte. Enfin, nous avons une proposition de M. Ziegler qui propose de transmettre les points 1 et 2 de la motion de la commis- sion sous forme de postulat.
Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Die Schweizeri- sche Stiftung Pro Mente Sana hat am 25. April 1985 eine Petition eingereicht mit dem Ziel, es seien Massnahmen zugunsten psychisch kranker und psychisch leidender Men- schen zu treffen. Ihre Kommission für soziale Sicherheit hat sich mit dieser Petition etwa ein Jahr später, am 8. April 1986, befasst. Die eingetretene Verzögerung ergab sich dar- aus, dass die Petition zuerst den Umweg über die Petitions- kommission machen musste und dann erst bei uns gelandet ist. Ueber die Kommissionsberatungen liegt ein präziser, schriftlicher Bericht vor. Wir hatten an sich geplant, das schriftliche Verfahren zu wählen. Indessen hat es sich erge- ben, dass zuletzt neben dem Antrag der Kommissionsmehr- heit ein Antrag einer Kommissionsminderheit und dann noch ein Antrag eines einzelnen Ratsmitgliedes vorlag, so dass jetzt das mündliche Verfahren zu wählen ist.
Ich will es Ihnen und mir ersparen - obwohl es sehr wichtig wäre -, hier näher auf die Lage psychisch kranker und leidender Menschen einzugehen. Lassen Sie mich nur anführen, was die Petenten auch an den Anfang ihrer Peti- tion gestellt haben, dass nämlich gerade die technologi- schen Veränderungen in der Wirtschaft zunehmend jene Menschen aus dem Arbeitsprozess verdrängen, für deren Heilungsprozess eine Teilnahme an der Arbeitswelt von grösster Bedeutung wäre.
Die auch vor diesem Rat bei der Revision der Invalidenversi- cherung von allen Seiten erhobene Forderung, dass Einglie-
derung vor Rente zu treten habe, macht hier die grössten Anstrengungen notwendig. Es kann ja nicht darum gehen, immer mehr geschützte Werkstätten zu schaffen, weil der vorhin angesprochene Heilungsprozess damit nicht voran- getrieben werden kann.
Die Petenten haben vier Forderungen gestellt; Sie finden sie im schriftlichen Bericht und auch im Motionstext wieder. Es geht zum ersten um die Schaffung attraktiver Rahmenbe- dingungen für jene Arbeitgeber, die bereit sind, psychisch leidende, psychisch behinderte Menschen einzustellen. Gedacht ist an Wirtschaftsförderungsmassnahmen, an Steu- errecht, an Arbeitslosenversicherungsmassnahmen wie etwa Umschulung, Eingliederung und Weiterbildung.
Die Petenten fordern zum zweiten die Entlastung der Perso- nalversicherungsträger jener privaten Unternehmer, die bereit sind, Leute der erwähnten Zielgruppe einzustellen. In dieser Frage treffen sich die Petenten mit einem Postulat unseres Ratskollegen Lanz vom 18. September 1985; Herr Lanz fordert dort, dass im BVG die Bestimmungen über die Zuschüsse an Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur zu ergänzen wären um die Möglichkeit von Zuschüssen an Einrichtungen mit starker Belastung durch Invaliditätsrisiken. Nachdem der Nationalrat am 20. Dezem- ber 1985 dieses Postulat Lanz überwiesen hat, steht der Weiterverfolgung dieses zweiten Forderungspunktes wohl nichts im Wege.
Zum dritten fordern die Petenten eine bessere Koordination der Sozialversicherungen, vor allem im Bereich Arbeitslo- sen-/Invalidenversicherung. Auch in diesem Punkt liegt im Ständerat zumindest ein parlamentarischer Vorstoss in Form einer Initiative von Frau Ständerätin Josi Meier vor. Es ist anzunehmen, dass diese Fragen auch dort noch intensiv behandelt werden.
Als vierten Punkt erwähnen die Petenten - und ich bitte Sie zu bedenken, dass die Petition im Jahre 1985 eingereicht worden ist - eine IV-Revision mit besserer Berücksichtigung unsichtbarer Behinderungsformen, eine Schaffung exi- stenzsichernder Renten und eine flexiblere Rentenabstu- fung.
Unsere Kommission hat ohne Einwände und somit einstim- mig festgestellt, dass die in der Petition erhobenen Forde- rungen allesamt ihre Berechtigung haben. Die Kommission ist aus diesem Grund ohne weiteres der Meinung, es sei der Petition Folge zu geben.
Die Kommission hat erkannt, dass bei Folgegeben im Prin- zip drei Möglichkeiten offenstehen. Nach unserem Geschäftsreglement - Artikel 40 Absatz 2 - kann der Rat die Begehren der Petenten ganz oder teilweise dem Bundesrat zur Kenntnisnahme unterbreiten oder sie als Motion oder als Postulat überweisen. Die heutige Situation ist die, dass eine Kommissionsmehrheit mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen hat, die Forderungen der Petition in eine Motion einfliessen zu lassen. Eine Kommissionsminderheit will dem Bundesrat die Petition bloss zur Kenntnisnahme überweisen, während Herr Kollege Ziegler die Punkte 1 und 2 der Forderungen in Form eines Postulats überweisen möchte.
Im Namen der Kommissionsmehrheit habe ich die Motion als die stärkstmögliche Forderungsform hier zu vertreten. Der Bundesrat wird damit beauftragt, dem Parlament Bericht und Antrag zur Erreichung der vier festgehaltenen Ziele - ich habe sie vorhin zitiert - zu unterbreiten. Dem gegenüber will die Minderheit der Kommission dem Bun- desrat Kenntnis von den Forderungen der Petenten geben. Ich meine, dass der Bundesrat - nachdem er die Motion behandelt und dazu Stellung genommen hat - bereits Kenntnis von den Petitionsforderungen hat, so dass man mit Fug und Recht sagen könnte, der Minderheitsantrag sei bereits erfüllt. Herr Kollege Ziegler hat nun den Mittelweg gewählt und trifft sich mit seinem Antrag - es seien die Punkte 1 und 2 als Postulat zu überweisen - vermutlich mit der Meinung des Bundesrates, die wir ja noch hören wer- den. Hätte dieser Antrag in der Kommission vorgelegen, so wären - wie ich vermute - seine Chancen auch dort intakt gewesen. Ich persönlich nehme an, dass auch die Kommis-
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sionsmehrheit den Antrag Ziegler dem Antrag der Kommis- sionsminderheit vorgezogen hätte.
M. Revaclier, rapporteur: Je remplace ici au pied levé M. Candaux, rapporteur de langue française, retenu par la maladie pour toute la durée de la session.
La Commission de la sécurité sociale a examiné, le 8 avril 1986, la pétition de la fondation Pro Mente Sana. Un rapport écrit a été présenté; rapport très précis quant au déroule- ment des travaux de la commission. Je n'y reviendrai que très brièvement. Je rappelle cependant les quatre exigences des pétitionnaires: premièrement, création de conditions cadres attractives pour les employeurs qui engagent des handicapés mentaux ou des malades psychiques; deuxiè- mement, allégement des contributions fiscales ou d'assu- rances des entreprises privées pour encourager ces emplois; troisièmement, meilleure coordination des assu- rances sociales, notamment assurance-chômage, assu- rance-invalidité, pour régler certains cas mal définis; enfin, quatrièmement, révision de la loi sur l'assurance-invalidité et de la loi sur les prestations complémentaires pour prendre en compte certaines formes d'inaptitudes au travail.
La commission était unanime pour donner suite à la péti- tion. Elle divergeait cependant sur la forme de la requête au Conseil fédéral. Elle a donc décidé par huit voix contre sept, avec la voix prépondérante du président, de renvoyer la pétition sous forme de motion au Conseil fédéral. La mino- rité de la commission vous propose de la transmettre à celui-ci à titre de renseignement.
Une nouvelle proposition émanant de M. Ziegler, et qui n'a pas été présentée à la commission, vous invite à accepter les points 1 et 2 de la pétition sous forme de postulat, estimant que les points 3 et 4 sont maintenant remplis par la dernière révision de l'assurance-invalidité. M. Ziegler défend donc un point de vue médian que le président de la commission serait, à titre personnel, satisfait de voir adopter. Personnel- lement, je vous recommande d'accepter la proposition de la minorité.
Pfund, Sprecher der Minderheit: Die Petition greift eine Problematik auf, die unbestrittenermassen existiert, aber für viele unsichtbar bleibt. Sie macht insbesondere darauf auf- merksam, dass psychisch Kranke - abgesehen von ihrer Krankheit an sich - auch sozial und im Arbeitsprozess in Schwierigkeiten geraten können, die sie zusätzlich belasten und behindern. Dies zeigt sich vor allem beim Suchen oder auch beim Halten eines Arbeitsplatzes. Soweit sind sich Mehrheit und Minderheit der Kommission einig.
In der Petition wird verlangt, dass für diese behinderten Menschen Massnahmen in der Wirtschaftsförderung, in der Steuerpolitik und in der Sozialversicherung getroffen respektive besser koordiniert werden.
Die Kommissionsminderheit ist sich durchaus bewusst, dass sich bei den heutigen raschen technologischen Verände- rungen die Lage dieser Menschen noch verschärft. Es muss aber andererseits doch festgestellt werden, dass für prak- tisch alle der angeführten Probleme und Behinderungen, mit denen sich diese Kranken konfrontiert sehen, entweder bereits Lösungsmöglichkeiten bestehen, seit der Einrei- chung der Petition im laufenden Gesetzgebungsprozess, wie z. B. in der kürzlich verabschiedeten Revision der Invali- denversicherung oder des Ergänzungsleistungsgesetzes bereits berücksichtigt oder aber auch durch persönliche Vorstosse in jüngster Zeit in Gang gebracht worden sind. Die sehr allgemeine Fassung der Petition eignet sich nach der Meinung der Kommissionsminderheit nicht zur Umwandlung in eine Motion, vor allem auch, weil sich der Inhalt auf sehr viele Gebiete der Sozialgesetzgebung bezieht und daher nicht in einer Motion behandelt werden sollte. Die Umwandlung der Petition in eine Motion wurde - wie bereits erwähnt - durch Stichentscheid des Präsidenten beschlossen.
Die Minderheit beantragt Ihnen deshalb, die Petition weder in eine Motion noch teilweise in ein Postulat umzuwandeln, sondern sie dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überwei-
sen; damit ist das Problem anhängig gemacht und kann entsprechend richtig in der künftigen Gesetzgebungsarbeit berücksichtigt werden.
Ziegler: Die Pro Mente Sana hat in ihrer Petition Probleme aufgegriffen, die sich mit der Zunahme der Zahl psychisch kranker Mitmenschen zweifellos verschärfen werden. Diese Verschärfung ist eine Folge wirtschaftlicher Anpassungs- prozesse, erhöhter Leistungsanforderungen, zerfallender Familienstrukturen und zunehmender Vereinsamung. Es dürfte unbestritten sein, dass psychisch Kranke in unserer Gesellschaft, vor allem in der Arbeitswelt, mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Der Gesunde ist doch kaum in der Lage, psychische Leiden zu erkennen, wobei sich das bestehende Defizit an Wissen und Verständnis für diese Art Krankheit gravierend auswirken kann.
Bei den Forderungen der Petition ist aber zu beachten, dass der Begriff des psychisch Kranken ein weites Spektrum aufweist, das noch näher zu definieren wäre, und dass die Probleme nicht allein in der Gesetzgebung, sondern auch in der Rechtsanwendung und im institutionellen Bereich lie- gen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die Petition zu wenig differenziert formuliert ist, um sie in Form der Motion überweisen zu können. Ich habe mich in Gesprächen mit Betroffenen davon überzeugen lassen, dass den wesentli- chen Anliegen der Petenten mit einer blossen Ueberweisung zur Kenntnisnahme zu wenig Rechnung getragen würde. Ich möchte Ihnen deshalb, auch im Namen der CVP-Fraktion, beantragen, die Punkte 1 und 2 der Motion in Postulatsform · zu überweisen. Diese beiden Punkte betreffen die Schaffung besserer Rahmenbedingungen für Arbeitgeber, die psy- chisch leidende und behinderte Arbeitnehmer einstellen, vor allem in den Bereichen Wirtschaftsförderung, Steuerrecht und Prävention, sowie die Deckung ungünstiger Risiken durch den Sicherheitsfonds. Diese Anliegen liegen ganz auf der Linie des von Kollege Lanz eingereichten Postulates auf Aenderung von Artikel 52 BVG sowie auf der meines Postu- lates, in welchem ich den Bundesrat ersuchte, eine Arbeits- gruppe mit der Ausarbeitung eines Berichtes über die Lage der psychisch Kranken in der Schweiz zu beauftragen. Punkt 3 der Petition - die Forderung nach einer besseren Koordination der Sozialversicherungsträger im Interesse der Behinderten - kann als erfüllt betrachtet werden, nachdem das Vernehmlassungsverfahren zum gleichen Anliegen, wie es durch die parlamentarische Initiative von Frau Josi Meier im Ständerat aufgegriffen wurde, abgeschlossen ist und der Auswertungsbericht in der Kommission vorliegt.
Zu Punkt 4 betreffend IV-Reform ist darauf hinzuweisen, dass die IV-Revision inzwischen unter Dach gebracht wer- den konnte, so dass dieser Punkt nicht mehr zur Diskussion steht.
Ich möchte Sie ersuchen, mit der Zustimmung zu meinem Antrag zu bekunden, dass unser Rat den Sorgen und Nöten der psychisch Leidenden und Behinderten volle Beachtung schenkt.
Frau Weber Monika: Die Petition der Pro Mente Sana, die sich mit der Integration der psychisch Kranken in den Arbeitsprozess befasst, bedeutet eigentlich einen Notruf, einen Hilferuf an unser Parlament, und ich glaube, als das müssen wir diese Petition anschauen. Von dieser Warte aus gesehen ist es absolut dringend, dass wir die Petition als Motion überweisen und sie nicht nur einfach zur Kenntnis nehmen. Manchmal - dies an die Adresse der Minderheit - genügt es eben nicht, etwas nur zur Kenntnis zu nehmen, manchmal ist es wichtig, dass das Parlament eine Art Pio- niertat vollbringt, klar zu einem Problem steht und so mit- hilft, in der Bevölkerung Lösungen zu finden. Das Anliegen ist offenbar unbestritten, doch fürchte ich, dass gewisse Personen nicht weit genug gehen und nicht echt helfen wollen. Deshalb appelliere ich an Sie, die Petition als Motion zu überweisen. Die Pro Mente Sana weiss sehr genau, wovon sie spricht, wenn sie die vier vorliegenden Forderun- gen stellt. Sie hat selber mit verschiedenen Gruppen unkon- ventionelle Wege gesucht, um psychisch Kranke und psy-
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chisch Leidende zu vermitteln, d. h. in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es ist ihr dies nicht immer gelungen, weil eben grosse Widerstände da sind, und zwar nicht nur von den Arbeitgebern, sondern zum Teil auch von den Arbeit- nehmern. Es ist ein allgemeines gesellschaftliches Problem, das wir alle kennen.
Der heutige technologische Wandel bringt schon dem «nor- malen» Arbeitnehmer grosse Schwierigkeiten. Die Anforde- rungen sind riesig, und schon der Normalsterbliche muss vieles prästieren, um nachzukommen. Viele in unserer Gesellschaft werden diesem rasanten Wandel nicht folgen können. Ganz sicher ist aber, dass die psychisch Kranken in einer ganz schlimmen Situation sind und unserer Hilfe bedürfen. Psychisch Kranke - das schreibt auch die Pro Mente Sana - gehören in eine der schwierigsten Gruppen, wenn es um die Suche eines Arbeitsplatzes geht. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier im Rat ein ganz besonderes Zeichen gesetzt werden muss, dass wir besonders deutlich zeigen müssen, dass wir etwas tun wollen. Es ist also auch ein Zeugnis, wenn wir diese Petition als Motion überweisen. Unsere Stellungnahme muss ideell vorbildlich sein, muss zeigen, dass wir in einer Zeit, wo die meisten von uns in einem schönen Wohlstand leben, bereit sind, für die Schwä- cheren in unserer Gesellschaft stark zu sein. Diese Petition darf also nicht nur zur Kenntnis genommen und damit schubladisiert werden; wichtig ist, dass das, was wir hier beteuern, nicht einfach verhallt, sondern in die Tat umge- setzt wird. Deshalb appelliere ich an Sie, die Petition als Motion zu übrweisen.
Mme Christinat: Le groupe socialiste donne son appui total à la décision de la majorité de la Commission de la sécurité sociale qui vous propose d'accepter sous forme de motion la pétition adressée au Parlement par la fondation Pro Mente Sana.
Je voudrais en tout premier lieu vous signaler que le but principal de cette fondation est de défendre les intérêts des malades psychiques. Dans son rapport de l'année dernière, Pro Mente Sana met en exergue les carences dans le domaine des malades mentaux. Les pétitionnaires y signa- lent, et ils se plaisent à le relever, que si la situation maté- rielle des handicapés physiques s'est heureusement amélio- rée au cours des dernières années, et ceci grâce à l'aide des pouvoirs publics, celle des malades mentaux accuse, par contre, un sérieux retard aggravé par l'augmentation du nombre des malades.
Face aux difficultés que rencontre cette catégorie de patients nettement défavorisés, une dizaine de professeurs et de médecins, des conseillers d'Etat et des présidents de ville ont adressé une pétition au Parlement afin d'améliorer le sort des malades psychiques.
Au sein de la commission, personne n'a osé nier l'existence des problèmes soulevés par les pétitionnaires mais où les avis ont divergé, c'est sur la suite à donner à cette pétition. Une minorité, emmenée par M. Pfund, propose de la trans- mettre au Conseil fédéral pour qu'il en prenne acte, ce qui équivaut à un enterrement de première classe.
Une très faible majorité, par contre, désire que cette pétition soit transformée en motion afin d'inciter le Conseil fédéral à prendre rapidement des mesures avant que la situation ne se dégrade encore davantage.
Enfin, après que M. Ziegler eut lui-même déposé, un peu tardivement à mon avis, un postulat sur ce même objet, et qui a été par la suite accepté par le Conseil fédéral en septembre de l'année dernière, propose de transformer les points 1 et 2 de la motion sous la forme moins contraignante d'un postulat. Je ne le suivrai pas dans sa démarche et le groupe socialiste non plus.
En parcourant le rapport de la commission, j'ai relevé quel- ques arguments, avancés surtout par des partisans du statu quo, qui me paraissent pour le moins discutables. On sou- ligne par exemple que le point 2 de la pétition a déjà fait l'objet du postulat Lanz accepté par le Parlement au mois de septembre 1986. Mais chacun sait ou devrait savoir, que le Conseil fédéral n'est jamais pressé de donner suite aux
postulats et autres interventions parlementaires. Les péti- tionnaires eux-mêmes ne se font aucune illusion sur l'effica- cité et surtout sur la rapidité de la réalisation d'un postulat. C'est ainsi que dans une lettre, datant de la semaine der- nière, les responsables de Pro Mente Sana nous invitent à soutenir leur.revendication sous la forme de la motion, seule voie efficace pour l'aboutissement de leur requête.
Je reconnais toutefois que depuis le dépôt de la pétition, des améliorations ont tout de même été apportées pour cette catégorie de patients, améliorations arrachées au cours des débats sur la révision de l'assurance-invalidité, grâce à la fermeté du Conseil national qui a réussi à les imposer à un Conseil des Etats très restrictif en la matière.
Malgré cela, je ne pense pas qu'il faille aller jusqu'à préten- dre, comme on peut le lire dans le rapport de la commission, que les rentes Al sont suffisantes et que la révision des prestations complémentaires va résoudre tous les pro- blèmes liés aux maladies mentales.
Si les responsables de la pétition, qui ont sûrement suivi les résultats des travaux de notre Parlement sur la révision de la loi sur l'assurance-invalidité, avaient considéré que les récentes modifications, votées par les Chambres, avaient résolu tout ou partie de leurs revendications, ils se seraient empressés de nous le faire savoir. Ainsi donc toute autre proposition, qui serait en deça de celle de la majorité de la commission, irait à l'encontre des voeux pressants exprimés par d'éminentes personnalités telles que les professeurs Bleuler et Ernst de Zurich, Ciompi et Zimmermann de Berne, von Wartburg de Riehen, Garrone de Genève, le Dr Daguet de Lugano et bien d'autres encore.
A tous ceux qui nous disent que la plupart des points contenus dans la pétition sont déjà réalisés ou en voie de réalisation, ce qui est une façon très optimiste de voir les choses, je leur répondrai que dans ces conditions, il n'y a aucun risque à transformer la pétition en motion. Mais si, au contraire comme je le pense, les améliorations nécessaires peuvent encore être obtenues, la motion a alors toute sa raison d'être. En la votant, nous ferions ainsi la démonstra- tion de notre volonté d'aider les plus faibles et les plus vulnérables.
En conclusion, je vous demande une fois encore, au nom du groupe socialiste, de voter en faveur de la motion car les handicapés mentaux méritent toute notre compréhension, notre aide et notre générosité.
Mme Pitteloud: J'ai été très heureuse de la prise de position de Mme Weber dans ce conseil. Il faut effectivement attirer l'attention sur la teneur de cette pétition et moi aussi je voudrais vous inviter à suivre la majorité de la commission et à transmettre au Conseil fédéral la pétition sous forme de motion. La majorité de la commission a raison, à mon avis, de souligner qu'il faut donner ainsi au Conseil fédéral le mandat formel de s'occuper très sérieusement de ce pro- blème dont l'ampleur n'est peut-être pas suffisamment per- ceptible par le grand public mais qui est pourtant très préoccupant pour les praticiens.
Après douze ans de pratique professionnelle auprès de personnes mentalement handicapées, je puis dire quelle somme énorme de démarches, de recherches, de négocia- tions ont été entreprises afin de tenter de trouver pour eux une place, si modeste soit-elle, dans le système actuel de production. Malheureusement, la majeure partie de ces efforts reste sans résultat malgré la volonté réelle de ces personnes et je crois qu'il en va de même pour une grande partie des malades psychiques. De plus, ce sont chaque jour de nouvelles catégories de personnes qui se voient rejetées par un marché du travail toujours plus exigeant à tous points de vue - psychique et physique - et toujours moins enclin à tenir compte des réalités individuelles et person- nelles. C'est ainsi que, comme de nombreux travailleurs sociaux, je peux observer avec effroi le placement croissant en institutions ou en ateliers protégés de personnes ayant des difficultés psychiques ou des troubles fonctionnels. C'est effrayant, je le répète, parce que cette mise à l'écart des circuits dits «normaux» accentue, dans de nombreux
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cas, les processus de marginalisation que connaissent sou- vent ces personnes.
Ce dont nous avons besoin, si nous voulons pouvoir prendre en charge de façon ambulatoire les malades psychiques, c'est effectivement de nombreuses mesures qui iraient dans le sens de la pétition qui en cite quelques-unes - il ne s'agit pas d'une liste exhaustive. En effet, il faudrait réfléchir à d'autres possibilités et peut-être aussi prendre exemple sur la pratique dans certains pays voisins. Il faudrait également se souvenir que chaque fois que l'on améliore les conditions de travail générales de l'ensemble des salariés, par exemple en diminuant le temps de travail ou en protégeant la santé sur la place de travail, on évite aussi de nouvelles exclu- sions, celles des plus fragiles bien sûr.
Je ne partage pas du tout l'avis de M. Ziegler qui affirme notamment que le point qui concerne une meilleure coordi- nation des assurances sociales par exemple entre l'assu- rance-chômage et l'assurance-invalidité est réalisé. On a vu au cours du débat sur la dernière révision de l'assurance- invalidité que de nombreux problèmes subsistent, en parti- culier pour les bénéficiaires d'une rente Al partielle qui sont âgés et qui éprouvent des difficultés énormes à se placer sur le marché du travail. Il est également faux d'affirmer qu'en Suisse ces rentiers possèdent des rentes suffisantes pour vivre. Il serait vraiment nécessaire aujourd'hui que le Parle- ment fasse un geste et transmette cette pétition sous forme de motion au Conseil fédéral.
Frau Grendelmeier: Es ist vielleicht kein Zufall, dass jetzt nicht sehr viele Leute im Saal anwesend sind. Es geht nicht um hohe Politik; es geht darum, Mitmenschen zu unterstüt- zen, die normalerweise keine Lobby, keinen Anwalt hinter sich haben, die sich schlecht wehren können. Ich finde es beschämend, überhaupt daran zu denken, von diesen For- derungen lediglich Kenntnis zu nehmen, anstatt das zu tun, was wir als Parlament zu tun aufgerufen sind, nämlich einen klaren Auftrag zu erteilen und unsere Entscheidung für diese Menschen zu treffen.
Was will denn diese Motion? Sie will eigentlich nichts ande- res als die privaten und die öffentlichen Arbeitgeber in ihren Bemühungen unterstützen, wenn sie schon bereit sind, psy- chisch kranke Menschen in ihren Betrieben zu beschäfti- gen. Das ist keine Selbstverständlichkeit! Es ist vor allen Dingen die Abteilung «Mehr Freiheit, weniger Staat» - sie glänzt durch Abwesenheit! - , die für eine Motion stimmen sollte. Es geht darum, dass man die Arbeitgeber in ihren Bemühungen entlastet. Denn was bei einer weniger günsti- gen wirtschaftlichen Lage passiert, haben wir 1973/74, beim sogenannten Oelschock erlebt. Damals hat man diese soge- nannten «nützlichen Idioten», diese billigen Arbeitsreservi- sten, wieder weggeschickt, weil nun plötzlich die Arbeitslo- sigkeit auch bei den andern einsetzte und die Arbeit der Behinderten nicht mehr gefragt war. Damals haben wir in den kantonalen Parlamenten bereits versucht, etwas zu unternehmen, das genau in diese Richtung ging. Wenn wir da heute nicht einhaken und - so lange nach diesem ersten Arbeitseinbruch - endlich etwas tun, beweisen wir, dass unsere Unterstützung dieser Menschen nur Lippenbekennt- nis bleibt.
Glauben Sie nicht, dass diese Forderungen utopisch sind. Es gibt Firmen - ich möchte jetzt als ein Beispiel eine nennen, weil ich sie kenne: die Firma Möbel Pfister -- , die sich ungeheuer einsetzen, auch mit chronischen Patienten zu arbeiten, also nicht nur sogenannte kleine Risiken über- nehmen, sondern auch Leute beschäftigen, die ausseror- dentlich schwierig sind. Möbel Pfister hat ein Modell entwik- kelt und verdient es, dass man es unterstützt und andere ermutigt, Aehnliches zu tun.
Ich bitte Sie also, nicht nur für Kenntnisnahme zu votieren, also sich gleichsam im lauwarmen Gewässer der höflichen Empfehlung zu tummeln, sondern die Motion zu unter- stützen.
Frau Uchtenhagen: Die moderne Psychiatrie versucht, die psychisch Kranken nicht mehr einfach in grossen Spitälern
zu hospitalisieren, sie quasi zu versenken, sondern möchte sie in Familie und Beruf integriert lassen. Das ist möglich geworden durch die sogenannte Sozialpsychiatrie, die eine ambulante Betreuung und Begleitung der Patienten gestat- tet. Man hat dabei sehr grosse Erfolge erzielt. Es ist in der Tat so: Es gibt recht viele Arbeitgeber, die bereit sind, solche psychisch kranken oder schwierigen Menschen bei sich aufzunehmen, und sie leisten dort sehr vieles. Was die Petenten wollen, nämlich dass man diese Arbeitgeber unter- stützt, ist sehr sinnvoll, und ich glaube, es ist im Interesse von uns allen, hier ein Zeichen zu setzen. Um das geht es ja. Jetzt ist quasi ein Streit darüber entstanden, ob die Petition als Motion, Postulat oder nur zur Kenntnisnahme zu über- weisen sei. Es geht doch darum, dass wir unseren politi- schen Willen dokumentieren. Wenn wir diese ambulanten Betreuungsformen, das Integriertbleiben der psychisch Kranken, als richtig erachten - es ist übrigens auch vom Kostenstandpunkt aus äusserst wichtig -, sollten wir das Anliegen der Petenten als Motion überweisen.
Ich bitte Sie sehr herzlich, hier nun ein Zeichen zu setzen und für die Motion zu stimmen.
Ammann-St. Gallen: Die Petition der Pro Mente Sana, die uns hier vorliegt, fordert mit über 7000 Unterschriften Mass- nahmen zugunsten psychisch Leidender und Kranker. Die Petition ist dem Gedanken «Eingliederung vor Rente» ver- pflichtet und folgt damit bewährter. Tradition schweizeri- scher Sozialversicherung. Sie verlangt vorab:
Anreize für die Beschäftigung solcher Menschen;
Eine bessere Koordination der Sozialversicherungsträger, vor allem der Krankenversicherung, der Invalidenversiche- rung und der Arbeitslosenversicherung;
Gesetzliche Massnahmen zur Entlastung der Personalver- sicherungsträger beim Eintritt von Behinderten;
Geeignete Anpassungen der Invalidenversicherung. Besteht hier nicht die Gefahr, dass wir die Probleme allzu sehr aus dem Blickwinkel der aktuell guten Beschäftigungs- lage beurteilen? Wir leben im Moment wegen der gesunke- nen Oelpreise sogar in einem ausgeprägten Treibhausklima. Aber auch heute haben zum Beispiel Behindertenwerkstät- ten Schwierigkeiten, genug Aufträge zu erhalten. Es wäre deshalb äusserst gefährlich, die Beurteilung dieser schwieri- gen Fragen allein mit Blick auf die momentan günstige Situation vorzunehmen. Rationalisierung und Automatisie- rung haben immer mehr Stress zur Folge. Gerade Leute mit irgendwelchen Behinderungen werden schon heute aus der Arbeitswelt ausgeschieden. Folgen davon sind die neue Armut und die Marginalisierung der Behinderten. Das ist die Situation heute. Was aber ist erst bei Einbruch einer neuen Rezession zu erwarten? Mir scheint, gerade in dieser Hin- sicht seien Anreize dringend nötig. Der gutwillige Arbeitge- ber, der solche Leute einstellt, soll ja nicht der Dumme sein. Im Gegenteil: Wir wollen Betriebe, die sich hier einsetzen, zusätzlich motivieren.
Unsere Sozialversicherungen sind sodann zu stark auf den sogenannten Normalfall ausgerichtet. Unsere Praxis atmet stets noch zu sehr den Fürsorge- und Allmosengedanken. Im Sozialversicherungswesen sind vielleicht nur noch wenige ganz grosse Würfe nötig. Um so stossender sind aber - so scheint mir - die bestehenden Lücken im Netz dieses Versicherungsnetzes. Durch solche Lücken fallen nämlich immer wieder psychisch Leidende und Behinderte, nicht mehr voll leistungsfähige Menschen, die von stets zahlreicheren Arbeitgebern und Versicherungsträgern nur noch als sogenannte Risikofaktoren betrachtet werden.
Psychische Leiden haben sodann das fragwürdige Handi- cap, dass sie anders als körperliche Behinderungen vom Umfeld der Kranken oft gar nicht wahrgenommen oder dann nicht ernstgenommen werden. Mit einem Puzzle von bereits eingereichten und noch einzureichenden Petitionen und Postulaten ist den Betroffenen nicht gedient. Die Gesamt- schau auf diesem Sektor fehlt! Deshalb appelliere ich an Sie, diese Petition im Sinne der Kommissionsmehrheit als Motion zu überweisen.
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Leuenberger-Solothurn, Berichterstatter: Lassen Sie mich hier anerkennend und dankbar festhalten, dass sämtliche Sprecher die Probleme, die die Kommission dargetan hat und die von den Petenten aufgegriffen wurden, unterstri- chen und betont haben. Keine einzige Stimme hat sich hier erhoben, die behauptet hätte, diese Probleme existierten nicht oder diese Probleme hätten nicht die grosse Bedeu- tung, die ihnen sowohl die Petenten wie auch die ganze Kommission eingeräumt haben. Es ist sicher auch wichtig für die Petenten, zu merken, dass man ihre Anliegen ernst- nehmen will. In der Tat müssen wir eingestehen, dass eigentlich die Diskussion, die sich jetzt ergeben hat, zur Hauptsache eine Diskussion um das Formelle, um das Vor- gehen geblieben ist.
Es ist ohne weiteres zuzugeben, dass der geschulte Jurist vermutlich bei dieser Motion einige Mängel feststellt und behaupten kann, es sei gar nicht möglich, so viele Forderun- gen in eine Motion zu verpacken. Bei der Behandlung der Petition ist es der Kommissionsmehrheit genau um das gegangen, was Frau Kollegin Monika Weber erklärt hat, darum nämlich, diese Petition als Hilferuf aufzunehmen und diesen Hilferuf mit der grösstmöglichen Verstärkerwirkung an die Regierung weiterzugeben, damit dort erkannt werde, dass etwas gehen müsse.
Noch einmal die vier Hauptforderungen:
Den Arbeitgebern ist die Beschäftigung psychisch Leiden- der und Behinderter durch die Schaffung von Anreizen zu erleichtern. Ich möchte Sie sehen, wenn jemand hierher treten und Ihnen vorschlagen würde, man möge ein Behin- dertengesetz schaffen und in diesem Quoten festlegen, die auf 20 Personaleinheiten die Beschäftigung eines Behinder- ten vorschreiben. Sie würden sich in Ihrer grossen Mehrheit dagegen wehren. Deshalb haben die Kommission und die Petenten das Mittel gewählt, das sonst vor allem diesem Sektor hier sehr sympathisch ist: Die Schaffung von An- reizen.
Hier geht es im wesentlichen darum, das überwiesene Postulat Lanz möglichst bald zu realisieren. Die Kommission weiss, dass gewisse Hemmungen bestehen, beim BVG Revi- sionen vorzunehmen, weil sich natürlich kleine Schneebälle zu mittleren Lawinen oder Schneebrettern auswachsen könnten. Aber nichts hindert uns daran, diese Forderung als wichtig anzusehen: auch über die Sozialversicherung müs- sen Anreize geschaffen werden für jene Arbeitgeber, die bereit sind, Leute aus dieser Zielgruppe zu beschäftigen. Frau Uchtenhagen hat dargetan, wie wichtig diese Beschäf- tigung gerade in der modernen Psychiatrie ist.
Das sind ja die beiden Punkte, die Herr Ziegler in seinem Antrag ebenfalls aufgenommen hat. Ich nehme an, wir sind uns weitgehend einig, dass das die zentralen Punkte sind, die heute zur Diskussion stehen.
Die bessere Koordination der Sozialversicherungen ist in der Tat angegangen, ist auf gutem Wege. Die Kommissions- mehrheit wollte hier ein bisschen Nachdruck geben. Wir werden glücklich sein, aus dem bundesrätlichen Munde zu vernehmen, dass diese Dinge auf gutem Wege sind.
Eigentlich wird eine IV-Revision gefordert, und einige Referenten sagen jetzt: Ja bitte, wir haben ja erst gerade eine IV-Revision abgeschlossen. Aber ich darf darauf hin- weisen, dass uns - vorsichtig geurteilt - bei dieser vergange- nen IV-Revision die Flexibilisierung der Rentenabstufung noch nicht voll gelungen ist.
Ich glaube auch darauf hinweisen zu dürfen, dass die in der Petition geforderte Schaffung existenzsichernder IV-Renten wenigstens in der Uebergangsfrist, bis das BVG hier voll greift, wohl noch nicht überall erreicht ist. Dass wir bei der vergangenen IV-Revision unsichtbare Behinderungsformen besonders berücksichtigt hätten, können wir ja wohl nicht behaupten. Von daher haben auch diese Punkte 3 und 4 eine gewisse Bedeutung. Ich bitte Herrn Bundesrat Cotti, auch darauf einzugehen und vor der Abstimmung wenig- stens noch gewisse Zusicherungen zu machen, dass auch diese Punkte 3 und 4, die der Antrag Ziegler nicht aufge- nommen hat, berücksichtigt werden und in Bearbeitung sind.
M. Revaclier, rapporteur: Sur le fond, ce débat n'a rien apporté de bien nouveau. Chaque orateur, mais surtout chaque oratrice a plaidé la cause des handicapés mentaux ou des malades psychiques avec conviction, je le reconnais, et tout particulièrement avec coeur. J'en ferai de même; ces personnes méritent notre attention.
Leur réinsertion dans la vie sociale est un problème impor- tant, d'actualité. Elle est en cours, avec de nombreux appuis, publics ou privés. Comment ne pas reconnaître qu'une certaine forme d'inaptitude est aussi due à l'évolution fulgu- rante des méthodes de travail dans les entreprises et aux mutations technologiques?
Je m'attarderai plus longtemps sur les demandes essen- tielles formulées par M. Ziegler et dont Mme Grendelmeier a relevé le titre principal. Il faut encourager les employeurs par diverses mesures à engager des handicapés mentaux, d'où son idée de transformer les points 1 et 2 de la motion en postulat et de les transmettre comme tel au Conseil fédéral. Cette proposition recueille l'unanimité.
En revanche, les avis divergent toujours sur la suite à donner à l'ensemble de la pétition: motion, demi-postulat, transmis- sion à titre de renseignement. Or, l'essentiel, pour les mem- bres de la commission, est de résoudre ce problème qui est bel et bien devenu, au cours des années, un problème de société.
Bundesrat Cotti: Ich bin lediglich in der Rolle des Briefträ- gers hier, denn diese Entscheide wurden vom Bundesrat getroffen, als ich noch nicht dabei war, und zwar am 29. September 1986.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass der Bundesrat Ihnen vor- schlägt, die Punkte 1 und 2 als Postulat anzunehmen und die Punkte 3 und 4 abzuschreiben. Ich habe von den Motiva- tionen, die den Bundesrat letztes Jahr dazu gebracht haben, diesen Entscheid zu treffen, Kenntnis genommen. Ich bitte Sie, für diese Motivationen grosses Verständnis zu haben. Auch in meiner persönlichen Beurteilung scheint die Ueber- weisung als Postulat besser, um den wohlverstandenen Interessen der hier betroffenen psychisch Behinderten zu entsprechen.
Der Bundesrat sagt, dass im Leistungsbereich der Sozialver- sicherungen zwar Unterscheidungen nach der Ursache einer Gesundheitsschädigung - Geburtsgebrechen, Krank- heit, Unfall - geläufig sind. Doch war man stets bestrebt, keiner Behinderungsart eine Vorzugsstellung einzuräumen, aber auch keine zu benachteiligen. Es besteht deshalb keine Diskriminierung der psychisch Behinderten. Dies gilt auch für die Leistungen zum Beispiel der Invalidenversicherung, die allen Kategorien von Behinderten unter den gleichen Voraussetzungen Eingliederungsmassnahmen und kollek- tive Leistungen anbietet, wie zum Beispiel Beiträge an die Beratung und Betreuung sowie an die Beschäftigung und auch an die Beherbergung von Invaliden.
Im Grunde genommen stellt sich der Bundesrat auf folgen- den Standpunkt: absolut gleiche Behandlung aller Behin- derten - im Rahmen der Invalidenversicherung zum Beispiel -, unabhängig von der Art der Behinderung. Dies scheint mir von grosser Bedeutung zu sein, denn insbesondere für die psychisch Behinderten wäre eine Erwähnung des Krank- heitsgrades im Gesetz in keiner Weise vorteilhaft. Gerade aus den Gründen, aus denen wahrscheinlich heute so viele in sehr verständlicher Weise für eine spezifische Problemlö- sung der Behinderten plädiert haben, würde sich eine detail- lierte Aufzählung negativ, diskriminierend, auswirken. Sie würde vielleicht sogar dazu beitragen, die bisherige, eher faktische Diskriminierung, die noch auf alten Traditionen beruht, verstärkt zu fördern - dadurch nämlich, dass eine Vorzugsstellung gewährt wird. Der Bundesrat ist absolut der Auffassung, dass diesen Behinderten praktisch, im Alltag, vielleicht auch in spezifischer Art und Weise, geholfen wer- den muss. Das scheint eindeutig viel eher Aufgabe der zuständigen Fachorganisationen zu sein - darunter auch die der Pro Mente Sana, deren Wirkung vom Bundesrat und von der öffentlichen Hand in diesem Lande mit einem jährli- chen Beitrag finanziell unterstützt wird. Diese Hilfe ist sicher
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Petitionen
wirksamer als eine Gesetzesänderung, die den Behinderten letztlich mehr schaden denn helfen würde.
Deshalb ist der Bundesrat durchaus bereit, die Problematik näher zu prüfen, aber keineswegs dazu, sich zu einer gesetzlichen Verankerung zu verpflichten. Auch wenn ich als «Briefträger» dastehe, möchte ich doch offen sagen, dass ich diese Auffassung, die der Bundesrat bereits im September letzten Jahres vertreten hat, durchaus teile. Bei Punkt 2 hat der Bundesrat seine Bereitschaft kundge- tan, indem er gewillt ist, das ganze Postulat Lanz anzuneh- men. Mehr kann der Bundesrat heute nicht sagen, als dass auch dieser zweite Punkt als Postulat überwiesen werden darf, sogar muss. Die beiden anderen Punkte hingegen scheinen ihre Bedeutung verloren zu haben.
Die Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversi- cherungen (Punkt 3) hat bis heute überhaupt keine Pro- bleme gezeitigt. Wir sehen hier überhaupt keine Schwierig- keiten. Abschreiben ist daher die einzige Lösung.
Der vierte Punkt, betreffend eine feinere Abstufung der IV- Renten, stand - wie Sie wissen - im Vordergrund der ganzen Diskussion über die Revision der Invalidenversicherung. Diese Anträge wurden inwischen durch diese Revision weit- gehend verwirklicht, so dass man auch hier von Gegen- standslosigkeit sprechen kann, weshalb Ihnen der Bundes- rat auch hier die Abschreibung vorschlägt.
Eventualabstimmung - Vote préliminaire
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag Ziegler
53 Stimmen 83 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Mehrheit 46 Stimmen 88 Stimmen
Für den Antrag Ziegler
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.269 Muhl Arthur, Au. Petition betreffend Rückgabepfand für Batterien Muhl Arthur, Au. Petition concernant une consigne rem- boursable sur les piles
Fortsetzung - Suite
Siehe Jahrgang 1986, Seite 2027 - Voir année 1986, page 2027
Postulat
Steinegger, Berichterstatter: Ich kann mich auf einige Sätze beschränken: Wir haben von dieser Petition bereits Kenntnis genommen. Dabei haben wir vergessen, das Postulat der Kommission zu überweisen, wonach der Bundesrat das Rückgabepfand auf Batterien auf Verordnungsstufe einfüh- ren soll.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.259
Arbeitsgruppe «Aufruf aus dem Gesundheitswesen für den Frieden»
Groupe de travail «Appel pour la paix du personnel de la santé»
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
.
wesen für den Frieden» eine von 144 Personen unterzeich- nete Petition ein. Gemäss Aussagen der Petenten stützt sich die Eingabe auf die Erklärung des «Aufrufs aus dem Gesundheitswesen für Frieden», den bis heute 1141 Perso- nen unterschrieben haben und der von der schweizerischen Gesellschaft für ein Soziales Gesundheitswesen, von der Verbandskommission Gesundheitswesen des VPOD und von der Vereinigung unabhängiger Aerzte der Region Zürich unterstützt wird.
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) sieht die obligatori- sche Erfassung, Registrierung und Kriegsdienstverpflich- tung aller im Gesundheitswesen tätigen Personen vor, was nach Auffassung der Petenten faktisch eine Wehrpflicht für Frauen einer bestimmten Berufsgruppe bedeute. Dieses Konzept und ein von den Kantonen erlassenes Katastro- phen- und Gesamtverteidigungsgesetz erwecken den Ein- druck, einem Krieg könne mit medizinischen Massnahmen begegnet werden. Die Petenten halten angesichts der riesi- gen Arsenale von Massenvernichtungs- und konventionel- len Waffen jede Hoffnung auf medizinische Hilfe in einem zukünftigen Krieg für eine Illusion und eine Irreführung der Zivilbevölkerung.
Aus den genannten Gründen fordern die Petenten die eidge- nössischen Räte auf, «das Konzept des Koordinierten Sani- tätsdienstes .... rückgängig zu machen bzw. zu überarbeiten und auf zivile Katastrophenhilfe zu beschränken, mit der Bitte, die Kantone über diese Erkenntnisse und Beschlüsse zu informieren». Im weiteren soll überprüft werden, ob das Konzept des KSD und seine Realisierung auf kantonaler Ebene nicht der Bundesverfassung widerspricht, welche eine Wehrpflicht der Frau nicht vorsieht.J
Gemäss Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Leitungsor- ganisation und den Rat für Gesamtverteidigung (SR 501) sorgt der Bundesrat für die Koordination der Vorbereitung und Durchführung aller der Gesamtverteidigung dienenden zivilen und militärischen Massnahmen. Er grenzt insbeson- dere im einzelnen die Zuständigkeiten der durch die Bun- desgesetzgebung mit Verteidigungsaufgaben betrauten Stellen des Bundes und der Kantone ab. Für den Einsatz des Sanitätspersonals sind indessen die Kantone zuständig, soweit es nicht über die Armee oder den Zivilschutz ver- pflichtet werden kann. Das Anliegen der Petenten, das Kon- zept des Koordinierten Sanitätsdienstes rückgängig zu machen bzw. auf die zivile Katastrophenhilfe zu beschrän- ken, fällt somit in die Zuständigkeit des Bundesrates und der Kantone.
In materieller Hinsicht gingen die Meinungen über die Peti- tion in der Kommission auseinander. Eine Kommissionsmin- derheit zeigte für die Aengste und Nöte der jungen Pfleger und Aerzte Verständnis. Sie teilt die Ansicht der Petenten, dass medizinische Vorbereitungshandlungen auf einen Krieg angesichts der heute vorhandenen Massenvernich- tungsmittel absurd sind und die Gefahren eines Krieges verniedlichen. Zur Frage der Dienstverpflichtung des weibli- chen Pflegepersonals möchte sie ein Gutachten einholen, und die Petition möchte sie in «befürwortendem Sinne» an den Bundesrat überweisen.
Die Kommissionsmehrheit sieht keinen Anlass, den Bundes- rat zu ersuchen, das Konzept des KSD rückgängig zu machen oder auf zivile Katastrophenhilfe zu beschränken. Die Petition ist ihres Erachtens ein Angriff auf die Gesamt- verteidigung und den verfassungsmässigen Auftrag zur Erhaltung von Freiheit und Unabhängigkeit und Schutz des Bürgers. Sie geht mit den Petenten insofern einig, als auch sie in der Erhaltung des Friedens ein vordringliches Ziel sieht. Allerdings ist sie der Meinung, dass das Konzept der Gesamtverteidigung und des KSD die Erreichung dieses Zieles nicht erschwert, sondern im Gegenteil erleichtert. Die kleine Schweiz kann den Ausbruch eines Krieges (oder einer anderen Katastrophe) nicht verhindern; sie kann sich aber darauf vorbereiten, die Folgen eines solchen Ereignisses zu mildern. Solche Massnahmen sind ihres Erachtens nicht
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Pétitions
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sinnlos, weil ein zukünftiger Krieg in Europa mit Massenver- nichtungsmitteln unwahrscheinlich, ein Krieg mit konventio- nellen Waffen aber nicht auszuschliessen ist. Die Kommis- sionsmehrheit ist daher dagegen, dass die Schweiz aus ideologischen Gründen darauf verzichtet, sich bestmöglich auf die Folgen eines Krieges oder einer anderen grossen Katastrophe vorzubereiten.
Mit 10 zu 3 Stimmen lehnte die Kommission einen Antrag auf Ueberweisung der Petition an den Bundesrat «in zustim- mendem Sinn» ab. Ebenfalls widersetzte sie sich mit Stich- entscheid des Präsidenten - bei 9 zu 9 Stimmen - einem Antrag, die Petition dem Bundesrat ohne Empfehlung zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Antrag Meyer-Bern
Das Geschäft ist an die Kommission mit dem Antrag zurück- zuweisen, die rechtlichen Grundlagen eines Obligatoriums von im Gesundheitswesen tätigen Frauen im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) zu klären.
Antrag Gurtner Der Petition ist Folge zu geben.
Proposition de la commission La commission propose de prendre acte de la pétition, mais sans y donner suite.
Proposition Meyer-Berne
Renvoyer l'objet à la commission en l'invitant à examiner ce qu'il en est, du point de vue juridique, de l'obligation, pour le personnel soignant féminin, de servir dans le cadre du Service sanitaire coordonné.
Proposition Gurtner Donner suite à la pétition.
Frau Gurtner: Seit Januar 1983 gilt das Konzept des Koordi- nierten Sanitätsdienstes - ein Konzept mit einer angeblich perfekten sanitätsdienstlichen Organisation, das den Krieg und seine Folgen als überstehbar und vom Medizinalkorps beherrschbar darstellt. Der Koordinierte Sanitätsdienst sieht die obligatorische Erfassung, Registrierung und Kriegs- dienstverpflichtung aller im Gesundheitswesen tätigen Per- sonen vor, was nach Auffassung der Petenten quasi einer Wehrpflicht für Frauen einer bestimmten Berufsgruppe gleichkommt.
Mit der vorliegenden Petition wenden sich verantwortungs- bewusste Menschen aus dem Gesundheitswesen mit ihren Anliegen an die Verantwortlichen der Atomenergie und der atomaren Szenarien - und an uns als politisch Verantwortli- che - in einer Sache, bei der es keinen militärischen Ernst- fall als Anstoss zum Ueberdenken geben darf, weil dieser Ernstfall, ein begrenzter oder unbegrenzter Atomkrieg, mit Sicherheit das Weiterleben der ganzen Menschheit gefähr- den und nicht wiedergutzumachende Schäden, Vernichtun- gen und Verseuchungen anrichten würde.
Beim Auf- und Ausbau des Koordinierten Sanitätsdienstes wird davon ausgegangen, der Bevölkerung im Kriegsfall - und beim hohen Arsenal an stationierten Atomwaffen in Europa kann das praktisch nur ein Atomkrieg sein -, wirk- same Hilfe gewähren zu können.
Die unterzeichnenden Aerztinnen und Aerzte bezeichnen es als eine völlige Illusion, in einem solchen Fall eine wirksame Hilfe leisten zu können. Diese Katastrophe wäre nicht zu bewältigen. Wer entsprechende medizinische Massnahmen plant, führt die Bevölkerung bewusst in die Irre und gaukelt Hilfsmöglichkeiten vor, die es nie geben wird.
Die weltweit tätige Organisation «Aerzte für soziale Verant- wortung» hat gerade die Aufklärung über diese Tatsachen zu ihrer zentralen Aufgabe gemacht. Sie hat für ihre Arbeit den Friedensnobelpreis erhalten.
Aber auch bei zivilen Katastrophen der Grosstechnologie sind Zivilschutz und Koordinierte Sanitätsdienste nicht in der Lage, die Probleme zu bewältigen. Nur die Verhinderung solcher Katastrophen verspricht Hilfe. Dies muss die Lehre aus der Atomreaktorkatastrophe von Tschernobyl und der Chemiekatastrophe in Schweizerhalle sein. In beiden Fällen hat das Konzept von Zivilschutz und Koordiniertem Sanitäts- dienst versagt. Die Folgen von Tschernobyl haben bestätigt, was die «Aerzte und Aerztinnen für soziale Verantwortung» immer gesagt haben, dass eine atomare Katastrophe mit noch so grossem Aufwand medizinisch nicht zu bewältigen sei.
Gerade nach der Brandkatastrophe in Schweizerhalle sind massive Proteste von Personen laut geworden, die in Basel im Gesundheitswesen beschäftigt sind und zur Brandzeit Dienst hatten. Diese sagten aus, dass bei einer akuten Luft- vergiftung jede Hilfe durch die Medizin des koordinierten Sanitätsdienstes illusorisch gewesen wäre.
Durch den Koordinierten Sanitätsdienst wird das Personal im Gesundheitswesen - und das sind mehrheitlich Frauen - obligatorisch erfasst, registriert und kriegsdienstverpflich- tet. Der Zivilschutz hat bekanntlich enorm grosse Mühe, Leute zu rekrutieren, besonders bei Frauen. Mit nur 261 Anmeldungen im Jahr 1986 hat der Militärische Frauen- dienst das Ziel von 400 Rekrutinnen pro Jahr - trotz intensi- ver Werbemassnahmen - nicht erreicht.
Nun wird beim Koordinierten Sanitätsdienst das Rekrutie- rungsproblem mit einer Zwangsverpflichtung gelöst, dies obwohl sowohl bei der Vernehmlassung zum Meyer-Bericht als auch bei Meinungsumfragen eine klare Ablehnung des obligatorischen Einbezugs der Frauen in die Gesamtvertei- digung festgestellt werden durfte. Beim Koordinierten Sani- tätsdienst wird nun aber dieses Obligatorium für eine bestimmte Gruppe von Frauen klammheimlich durch die Hintertür realisiert.
Seit dem Einreichen der voliegenden Petition ist die Reali- sierung des Koordinierten Sanitätsdienstes weiter vorange- trieben worden. So wurde zum Beispiel in den Kantonen Bern, Zug und Genf ein Gesetz über die Katastrophenhilfe und Gesamtverteidigung verabschiedet, das ein Dienstobli- gatorium für Frauen vorsieht. In der Ausbildung der Kran- kenpflegeschülerinnen und -schüler wurde das Fach «Kran- kenpflege und Katastrophenfall» eingeführt.
Die Petenten fordern uns auf, das Konzept des Koordinier- ten Sanitätsdienstes rückgängig zu machen bzw. zu überar- beiten und auf zivile Katastrophenhilfe zu beschränken. Ich bitte Sie, die Petition in diesem Sinne an den Bundesrat zu überweisen.
Meyer-Bern: Wenn die Petenten vorbringen, mit Hilfe dieser zivilen Katastrophen-, Gesamtverteidigungsvorbereitungen und Gesetze würde der Eindruck erweckt, einem Krieg könne medizinisch begegnet werden, kann das nicht über- zeugen. Wir müssen mit Katastrophenauswirkungen und -situationen rechnen, die eine Auffangorganisation bedin- gen. Gerade der Koordinierte Sanitätsdienst kann durchaus ein geeignetes und angemessenes Instrument für eine opti- male Bewältigung derartiger Krisen sein. Katastrophen der letzten Zeit zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die öffentliche Hand bereit sein muss - und man verlangt es auch von ihr, wenn diese Katastrophen vorbei sind -, mit eingespielten und vertrauten Mitteln zu antworten.
Trotzdem finde ich, haben die Petenten und dieser Rat ein Anrecht darauf, eine Antwort auf die Behauptung, es wür- den Frauen aus Berufen des Gesundheitswesens rechtswi- drig oder ohne Rechtsgrundlage zum obligatorischen Dienst im KSD gezwungen, zu erhalten. Der Präsident und andere Mitglieder der Kommission vertraten die Auffassung, dass die Rechtsgrundlage in der Notstandsgesetzgebung der Kantone zu suchen sei. Sie bringe insbesondere für die Vorbereitung und Ausbildung des Personals allerdings nicht das, was man eigentlich haben müsste. In den Kantonen wird aber dadurch die Gesetzgebung in bezug auf die Gesamtverteidigungkatastrophen nicht sicherer.
Aus der Mitte der Kommission wurde denn auch verlangt,
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Petitionen
dass noch mehr Unterlagen in bezug auf das Konzept des KSD und über dessen Realisierung in den Kantonen zur Verfügung zu halten seien. Es ist der Wunsch nach einer Begutachtung laut geworden. Inzwischen ist auch die Begutachtung nach der Frage des Teilobligatoriums für Frauen aus den Berufen des Gesundheitswesens erfolgt. Wir beraten somit gestützt auf unvollständige Unterlagen. Die Kommission hatte dieses Gutachten, das erst einige Monate nachher entstanden ist, nicht.
Es würde sowohl der Kommission als auch dem Rat gut anstehen, die Sache in Kenntnis aller Fakten umfassend zu prüfen. Die Frage des Teilobligatoriums von im Gesund- heitswesen tätigen Frauen ist eine zu wichtige Angelegen- heit, als dass man sie über das Knie brechen dürfte. Sowohl die Oeffentlichkeit wie auch die Kantone haben einen Anspruch und ein Interesse, über die Rechtsgrundlagen umfassend orientiert zu werden. Diese Unsicherheit muss beseitigt werden.
Wir alle wissen um die Sorgen und Nöte, die sich bei der Rekrutierung von jungen Menschen für die Pflegeberufe ergeben; wir alle wissen um die Probleme der Arbeitsbela- stung und der teilweisen Ueberbelastung des Pflegeperso- nals; wir alle wissen auch um die Verletzlichkeit dieser jungen Menschen, wenn es um Zwangsverpflichtungen geht. Nehmen wir uns deshalb doch Zeit, und haben wir die Geduld, um die in der Petition aufgeworfenen Fragen dann auch in Kenntnis aller Rechts- und Sachumstände zu prüfen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Antrag zu unterstüt- zen, wonach das Geschäft in die Kommission zurückgenom- men werden soll, mit dem Auftrag, die rechtlichen Grundla- gen eines Obligatoriums von im Gesundheitswesen tätigen Frauen im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes zu klären.
Renschler: Bei dieser Petition geht es im wesentlichen um zwei Dinge: Das eine ist die obligatorische Erfassung, Regi- strierung und Kriegsdienstverpflichtung aller im Gesund- heitswesen tätigen Personen; das andere ist die obligatori- sche Ausbildung in Kriegsmedizin im Rahmen der Katastro- phenmedizin.
Punkt 1 bedeutet faktisch die Einführung - es wurde bereits erwähnt - der Wehrpflicht für das weibliche Personal im Gesundheitswesen. Für den KSD werden angeblich etwa 200 000 Personen benötigt, davon die Hälfte - also 100 000 - Frauen. Die Wehrpflicht für Frauen - sei sie auch nur teil- weise - entbehrt nach meiner Auffassung der verfassungs- mässigen Grundlage.
Es wurde vorhin schon betont, dass sich die Mehrheit der Parteien und Kantone bei der Vernehmlassung gegen den Einbezug der Frauen in die Gesamtverteidigung ausgespro- chen haben; sie haben sich auch gegen jegliches Obligato- rium ausgesprochen. Ich nehme an, dass bei vielen dieser negativen Urteile in der Vernehmlassung die nicht vorhan- dene Verfassungsmässigkeit ausschlaggebend war. Aus diesem Grund finde ich, dass der Antrag von Herrn Meyer- Bern absolut richtig und zu befolgen ist.
Die unter Punkt 2 erwähnte obligatorische Ausbildung in Kriegsmedizin stellt die Berufsethik im Gesundheitswesen in Frage. Anstelle des geltenden Grundsatzes «Hilfe erhält, wer · sie am nötigsten hat» tritt nun plötzlich das militärische Erfordernis, zuerst die Leichtverletzten wieder kampffähig zu machen, währenddem Schwerverletzte konsequenter- weise auf Hilfe warten müssen.
Die Petenten wehren sich gegen das Obligatorium, dem sie unterstellt werden sollen. Sie halten alle Massnahmen und Vorkehrungen für gefährlich, die auf das Verhalten im Kriegsfall vorbereiten sollen. Nach ihrer Meinung - die ich teile - fördern solche Vorbereitungsmassnahmen indirekt die Bereitschaft, sich auf den Krieg einzustellen, statt diesen mit allen Mitteln zu verhindern. Diese Einstellung von Aerz- ten, Schwestern und Pflegern, die ein engagiertes Bekennt- nis zum Frieden ausdrückt, verdient nach meiner Meinung unseren Respekt. Es muss dieser Einstellung Rechnung getragen werden, zumal die Petenten ausdrücklich bereit
sind, in allen Notfällen medizinischer Art ihre Hilfe zur Verfü- gung zu stellen und auch ihre Kenntnisse in Notfallmedizin zu verbessern; das ist von den Petenten nicht bestritten. Ich bitte Sie daher, dem Antrag von Frau Gurtner, minde- stens aber dem Antrag von Herrn Meyer-Bern zuzustimmen.
Steinegger, Berichterstatter: Die Petition «Aufruf aus dem Gesundheitswesen für den Frieden» ist von 144 Personen unterzeichnet. Die Eingabe stützt sich auf die Erklärung des «Aufrufs aus dem Gesundheitswesen für den Frieden», den etwa 1140 Personen unterschrieben haben und der von der schweizerischen Gesellschaft für ein Soziales Gesundheits- wesen, von der Verbandskommission Gesundheitswesen des VPOD und von der Vereinigung unabhängiger Aerzte der Region Zürich unterstützt wird.
Diese Petition steht unter dem Motto: «Wir wollen keine Kriege lindern, wir wollen sie verhindern.» Es sollen im Gesundheitswesen keine Kriegsvorbereitungen getroffen werden. Die Petenten fordern die Bundesversammlung auf, das Konzept des Koordinierten Sanitätsdienstes rückgängig zu machen bzw. zu überarbeiten und auf zivile Katastro- phenhilfe zu beschränken, mit der Bitte, die Kantone über diese Erkenntnisse und Beschlüsse zu informieren. Im wei- teren soll überprüft werden, ob das Konzept des KSD und seine Realisierung auf kantonaler Ebene nicht der Bundes- verfassung widerspricht, welche eine Wehrpflicht der Frau nicht vorsieht.
Was ist nun der Koordinierte Sanitätsdienst? Der Koordi- nierte Sanitätsdienst hat zum Ziel, durch Einsatz aller perso- nellen, materiellen und einrichtungsmässigen sanitäts- dienstlichen Mittel des Landes in allen strategischen Fällen - ausser natürlich im Normalfall - die Behandlung und Pflege der Patienten zu ermöglichen. Partner bei dieser Zusammenarbeit sind die Armee, der Zivilschutz und das öffentliche Gesundheitswesen der Kantone und Gemeinden. Das Grundkonzept ist 1974 erarbeitet und im gleichen Jahr vom Stab für die Gesamtverteidigung genehmigt worden. In der Zwischenzeit haben alle Kantone zugestimmt. Mit dieser Zustimmung ist auch der im Rahmen des Koordinierten Sanitätsdienstes massgebende Begriff des «Patienten» genehmigt worden. Der Begriff des «Patienten» umfasst alle Verwundeten und Kranken, Militär- und Zivilpersonen bei- derlei Geschlechtes, jeden Alters und aller Nationalitäten. Dies bedeutet insbesondere, dass die von den zivilen und militärischen Stellen bereitgestellten Basisspitäler allen Patienten offen stehen müssen.
Nach Auffassung der Petenten sollte der Kriegsfall beim Koordinierten Sanitätsdienst ausgeklammert werden. Soll wirklich gerade in der grössten Katastrophe die Zusammen- arbeit der verschiedenen Partner im Sanitätsdienst aufhö- ren? Damit wird natürlich ein hohes Staatsziel in Frage gestellt, nämlich die Erhaltung des Friedens in Unabhängig- keit, oder es wird die zum Machtgebrauch bereite Umwelt verneint. Es würde unserer Sicherheitskonzeption völlig widersprechen, wenn ein so wichtiger Bereich wie der Sani- tätsdienst nicht auf alle strategischen Fälle eingerichtet würde inklusive den Kriegsfall und - Frau Gurtner hat vorhin noch einmal eine Einschränkung gemacht - beispielsweise bezüglich Grosskatastrophen wie Schweizerhalle und Tschernobyl. Die Beschränkung des Koordinierten Sanitäts- dienstes auf die zivile Katastrophenhilfe ist deshalb abzuleh- nen. Die Petenten verkennen auch, dass nicht nur der ato- mare Massenvernichtungskrieg den Kriegsfall darstellt, son- dern dass auch konventionelle Aktionen kleineren oder grösseren Stils möglich sind.
Beim Bund verfügen wir über folgende personelle Mittel im Bereich des Koordinierten Sanitätsdienstes: zunächst über das militärdienstpflichtige Sanitätspersonal und zweitens über das in den Zivilschutzorganisationen der Gemeinden eingeteilte Sanitätspersonal. Hier haben wir keinerlei Ver- pflichtungen für die Frauen. Den Kantonen und Gemeinden stehen das in den Spitälern tätige Personal, die frei prakti- zierenden Aerzte, Zahnärzte und Apotheker zur Verfügung, soweit diese nicht militär- oder schutzdienstpflichtig sind. Um die Anlagen von Kanton und Gemeinden auch in Not-
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standsfällen betreiben zu können, stehen die Kantone des- halb vor dem Problem, das weder in der Armee noch im Zivilschutz eingeteilte Personal durch entsprechende Rechtsgrundlagen zum Dienst in den sanitätsdienstlichen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens ver- pflichten zu können. Davon haben verschiedene Kantone Gebrauch gemacht. Die Petenten stören sich insbesondere an dieser möglichen Dienstverpflichtung bei Frauen. Die Kommissionsminderheit hat hierfür Verständnis und möchte die Frage der Dienstverpflichtung des weiblichen Personals in einem Gutachten abgeklärt haben, sie möchte die Petition deshalb im befürwortenden Sinn an den Bun- desrat überweisen.
Für die Kommissionsmehrheit ist es unbestritten, dass die Kantone für das Gesundheitswesen zuständig sind und die Notrechtskompetenz besitzen. Die Kantone sind kompetent, die erforderlichen Notstandsvorbereitungen zu treffen. Ebenso ist es für die Kommissionsmehrheit unbestritten, dass die kantonalen Verfassungen und die entsprechende Gesetzgebung vorsehen können, dass gewisse Personen in Notstandsfällen zur Hilfeleistung verpflichtet werden. Diese Kompetenz bezieht
sich auf Personen beiderlei Geschlechts, vorbehalten bleiben immer die Bedürfnisse der Armee und des Zivilschutzes, wo ausschliesslich Bundes- recht massgebend ist.
Die Kommissionsmehrheit ist auch der Auffassung, dass es keineswegs ein Beweis höherer ethischer Gesinnung und höheren Verantwortungsbewusstseins ist, wenn man sich seiner Aufgabe in schwierigsten Situationen und in grössten Notfällen entschlagen will. Die Kommissionsmehrheit möchte die Petition deshalb auf keinen Fall im zustimmen- den Sinn an den Bundesrat weiterleiten und mit Stichent- scheid des Präsidenten auch angesichts der klaren rechtli- chen und sicherheitspolitischen Situation auf die Kenntnis- gabe an den Bundesrat verzichten. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Gurtner abzulehnen.
Noch eine Bemerkung zum Antrag von Kollege Meyer: In seiner Eigenschaft als Gesundheitsdirektor des Kantons Bern ist er ohne Zweifel in der Lage, die Frage des obligato- rischen Katastrophendienstes der Frauen im Sanitätsdienst auch ohne weitere Abklärung zu beurteilen. Kollege Meyer weiss zweifellos, dass das Sanitätswesen als öffentliches Gesundheitswesen nach geltendem Verfassungsrecht zur Hauptsache in den Kompetenzbereich der Kantone fällt. Im Rahmen der Kompetenzausscheidung von Bund und Kanto- nen verfügen die Kantone auch über die Verantwortung für die Notstandshilfe. Sie sind primär im Falle von Katastro- phen zuständig, die organisatorischen und materiellrechtli- chen Vorschriften zu erlassen. Aufgrund der Verantwortung für die Notstandshilfe und der Kompetenz im Gesundheits- wesen steht es den Kantonen frei, auch die Frauen im Katastrophendienst einzusetzen. Jedoch sind die Kantone wegen der Bundeskompetenz im Bereich Militär- und Zivil- schutz nicht kompetent, die so erfassten Frauen in die Sanitätsformationen des Zivilschutzes und der Armee einzu- gliedern. Aus diesen Gründen ist gegen den Einsatz von derart verpflichteten Frauen in Anlagen des kantonalen Gesundheitsdienstes nichts einzuwenden. Verfassungswi- drig wäre der obligatorische Einsatz in eigentlichen Zivil- schutzeinrichtungen, Sanitätsposten und Sanitätshilfsstel- len. Hier dürfen die Frauen nicht verpflichtet werden, es sei denn, es würden die entsprechenden Verfassungsgrundla- gen geändert.
Es ist richtig, Herr Kollege Meyer, dass der Kommission das Gutachten des Bundesamtes für Justiz vom 3. Juni 1986 an die Zentralstelle für Gesamtverteidigung in dieser Angele- genheit nicht vorlag, aber wer sich über das Ergebnis dieses Gutachtens informieren möchte, kann sich dort informieren.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Cette pétition est, en réalité, une pétition d'inspiration pacifiste. Ce qui gêne les pétition- naires - on l'a bien vu en commission - c'est l'idée qu'il y ait une connotation militaire dans le service de la santé. Or, Madame Gurtner, le service sanitaire coordonné s'inscrit parfaitement dans cette conception de défense globale que
notre Parlement a maintes fois ratifiée. On a quelque peine à comprendre comment les pétitionnaires peuvent s'opposer à cette idée d'une coordination dans différents cas stratégi- ques, notamment en cas de guerre, où aussi bien le service sanitaire de l'armée que les hôpitaux cantonaux et les ser- vices sanitaires cantonaux ainsi que la protection civile devraient fonctionner ensemble pour limiter si possible les dégâts, les détresses, pour aller au secours des blessés. En réalité, ce service sanitaire coordonné qui a été bâti à la fois par la Confédération et par les cantons s'inscrit totalement dans notre vision de la politique de sécurité.
Contrairement aux pétitionnaires, la commission ne croit pas du tout qu'en allant dans ce sens, en soutenant un service sanitaire coordonné, elle trompe en quelque sorte la population. Il est évident que si un cataclysme absolument apocalyptique et définitif survenait, il ne servirait plus à rien de mettre des blessés dans les hôpitaux, il n'y aurait plus de blessés, tout le monde serait mort. C'est le même argument que l'on pourrait utiliser à propos de l'armée: si on lâchait des bombes atomiques sur notre pays, il serait alors inutile à ce moment-là d'avoir une armée. Mais ce serait une attitude irresponsable de la part de nos autorités, aussi bien fédé- rales que cantonales, que de ne pas nous préparer à aller au secours des victimes. Un service sanitaire coordonné, je le répète, est le fruit d'une collaboration et d'une coordination entre la Confédération et les cantons. Par conséquent, on ne voit pas pourquoi il faudrait en quelque sorte démilitariser tout cela; le volet militaire et le volet civil, le volet fédéral et le volet cantonal vont de pair.
D'autre part, en ce qui concerne la compétence, la Confédé- ration a une compétence avec l'obligation de servir pour tout ce qui est services médicaux de l'armée et aussi pour ce qui est de la protection civile. Il s'agit là d'une obligation fédérale. En ce qui concerne les cantons, ils sont compé- tents pour organiser leurs services de santé, en liaison avec cette conception générale, pour mobiliser du personnel soignant et éventuellement aussi pour mobiliser des femmes. Sur ce point, en effet, une expertise a été deman- dée pour savoir jusqu'où cette obligation était possible, mais de l'avis de la majorité de la commission il est bien de la compétence cantonale de pouvoir, dans une certaine mesure, mobiliser du personnel soignant, masculin et fémi- nin. Par conséquent, pour ces deux motifs - et je vous demande de vous référer pour l'essentiel de l'argumentation au rapport écrit de la commission - la majorité de la com- mission ne voit pas pourquoi elle devrait donner suite à la pétition.
En ce qui concerne maintenant la proposition de M. Meyer, nous attendrons les résultats de l'expertise mais nous ne pensons pas que la commission doive actuellement revenir sur la doctrine actuelle qui, encore une fois, donne compé- tence à la Confédération pour l'obligation de servir, concer- nant les hommes, et aux cantons pour étendre cette obliga- tion. C'est pourquoi la majorité de la commission vous propose d'écarter aussi bien la proposition Gurtner que la proposition Meyer-Berne.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Meyer-Bern Dagegen
35 Stimmen 73 Stimmen
Präsident: Sie haben mit der Kommission beschlossen, die Petition jetzt zu behandeln.
Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu leisten. Frau Gurtner bean- tragt, der Petition Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission 74 Stimmen
Für den Antrag Gurtner 28 Stimmen
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86.263 Petition der Delegiertenversammlung der SP der Stadt Zürich für eine umweltschonende Abfallbewirtschaftung Pétition de l'assemblée des délégués du Parti socialiste de la ville de Zurich pour une gestion des déchets ména- geant l'environnement
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
1.1. Abfall zu vermeiden (z. B. Verbot von Einwegflaschen, Mogelpackungen, giftige Materialien etc.);
1.2. Abfall möglichst zu verwerten, (z. B. Materialdeklaratio-
nen, Depot auf giftigen Materialien usw.);
1.3. Abfall umweltgerecht zu beseitigen (z. B. Finanzierung von Forschung und Entwicklung umweltschonender Abfall- beseitigung).
Die Stoffverordnung ermöglicht es, Massnahmen an der «Quelle» zu ergreifen und umweltgefährdende Stoffe zu verbieten oder deren Schadstoffgehalt zu begrenzen. Sie erlaubt auch, die Verkäufer zur Rücknahme von Produkten oder zu Entsorgungshinweisen auf den Verpackungen zu verpflichten.
Die VVS regelt die Abgabe, den Transport, die Annahme
, sowie die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Sonderabfällen. Vorarbeiten für eine technische Abfallverordnung sind angelaufen. Damit soll die Kontrolle von Abfallbehandlungs- anlagen geregelt werden. Gleichzeitig wird sie technische Vorschriften über den Bau und den Betrieb von Deponien enthalten. Die Zuordnung von Abfällen auf die verschiede- nen Entsorungsverfahren soll, insbesondere für Sonderab- fälle, ebenfalls festgelegt werden.
Was noch fehlt, sind gesetzliche Grundlagen für wünsch- bare Vorschriften, die eine Verhaltensänderung im Bereich der Konsumgüter herbeiführen. So wird u. a. die Diskussion über die im Umweltschutzgesetz nicht enthaltenen Len- kungsabgaben wieder aufzunehmen sein. Bedingt durch einen Mangel an qualifiziertem Personal und durch Kennt- nislücken ist auch ein Rückstand im Vollzug der schon bestehenden Vorschriften (Gewässerschutz, Luftreinhal- tung) festzustellen. Diesen Rückstand gilt es aufzuholen. Unser hoher Lebensstandard bringt es mit sich, dass mit grosser Wahrscheinlichkeit weiterhin beträchtliche Abfall- mengen und damit Schadstoffmengen zu beseitigen sein werden; der Wiederverwertung von Konsumgütern sind relativ enge Grenzen gesetzt.
Für die Beseitigung all dieser Abfälle sind weiterhin gut funktionierende Entsorgungssysteme notwendig. Diese müssen allerdings so verbessert werden, dass sie als Gesamtes umweltverträglich sind.
Dies heisst konkret:
Für Kehrichtverbrennungsanlagen: Einbau von leistungsfä- higen Rauchgasreinigungen und Reinigung der Abwässer, wie es der seit kurzem in Kraft getretenen Luftreinhaltever-
ordnung entspricht. Zu verbessern ist vielerorts noch die Beseitigung der Verbrennungsrückstände.
Für Deponien: Strenge Eingangskontrolle und strikter Aus- schluss von Abfällen, die auf andere Art zu beseitigen sind. Für die Kompostierung: Der Kompostierung im Garten und im Quartier ist Priorität einzuräumen, damit pflanzliches und tierisches Material in möglichst kleinen Kreisläufen umwelt- schonend dem Boden zurückgegeben werden kann. Wo dies nicht möglich ist, sind regionale Kompostieranlagen zu erstellen, die den heutigen Anforderungen entsprechen und nur dafür geeignetes Material zu einem schadstoffarmen Kompost verarbeiten.
Antrag der Kommission
Da vor allem beim Vollzug noch Lücken zu schliessen sind, beantragt die Kommission, die Petition an den Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
Comme il existe encore des lacunes, notamment en ce qui concerne l'exécution, la commission propose de trans- mettre la pétition au Conseil fédéral afin qu'il en prenne acte.
Zustimmung - Adhésion
86.266 Basler Naturschutz. Petition gegen die Zollfreistrasse Protection de la nature, Bâle. Pétition contre la route franche de douane
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
«Die unterzeichneten Vereine bitten den Nationalrat, sich dafür zu verwenden, dass die zollfreie Strasse auf dem rechten Wiesenufer unter dem Hang des 'Schlipfs' nicht gebaut wird. Sie bitten den Rat, zu diesem Zweck den Bundesrat zu ersuchen, sich an die Regierung der Bundes- republik Deutschland zu wenden und ihr zu beantragen, auf den Bau der Zollfreistrasse zu verzichten.»
Die Petenten führen zu ihrer Eingabe folgendes aus: «Das Projekt Zollfreistrasse»
Nach dem offiziellen Projekt führt die zollfreie Strasse vom Lörracher Gebiet auf dem rechten Wiesenufer unter dem Schlipfhang durch zur Grenze an der Weilstrasse, von dort auf Weiler Gebiet dem Sudrand von Weil entlang zum Otter- bach (vgl. beiliegenden Plan).
Gründe gegen die Zollfreistrasse
Dem Bau der zollfreien Strasse wird opponiert, weil dadurch die natürliche Landschaft am Fuss des Schlipfs zerstört würde. Da am Schlipf die Gefahr von Rutschungen besteht, sind umfangreiche Verbauungen nötig, was zusätzliche schwere Eingriffe erfordert. Solche Verbauungen wären auch nötig, wenn die Strasse in gedeckter Tieflage gebaut würde. Die Strasse am Südrand von Weil würde auch das Erholungs- und Naturgebiet der Weilmatten beeinträch- tigen.
Da die Verbindungen von Lörrach nach Weil in neuester Zeit verbessert worden sind, besteht für die zollfreie Strasse keine Notwendigkeit mehr. Da die Strasse zur Entlastung Riehens vom Durchgangsverkehr nur wenig beitragen würde, ist sie auch in dieser Hinsicht unnötig.
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Rechtslage
Die Schweiz hat durch die Verträge vom 27. Juli 1852 und vom 25. April 1977 dem Grossherzogtum Baden bzw. der Bundesrepublik Deutschland das Recht zugesprochen, die zollfreie Strasse auf schweizerischem Gebiet zu errichten. Deshalb kann die Strasse nur dadurch verhindert werden, dass die Bundesrepublik veranlasst wird, freiwillig auf den Bau zu verzichten.
Da also für Verhandlungen mit der Bundesrepublik Deutsch- land nur der Bund zuständig ist, muss der Bund veranlasst werden, bei der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vorstellig zu werden. Wenn das geschehen ist, werden die Verhandlungen den direkt betroffenen Regierungen, denen von Basel-Stadt und von Baden-Württemberg, überlassen werden.
Der Antrag auf Verzicht auf die Zollfreistrasse kann damit begründet werden, dass eine Verpflichtung der Schweiz für den Abschluss des Vertrages 1977 nicht bestand, da tat- sächlich der frühere Vertrag, der eine Verbindung über schweizerisches Gebiet forderte, durch den Bau der Weil- strasse mit der Wiesebrücke erfüllt war. (Vgl. Rechtsgutach- ten Eichenberger: «Es bestehen berechtigte Anhaltspunkte dafür, dass Artikel 34 des Staatsvertrages von 1852, der Deutschland das Recht zu einer Verbindungsstrasse Lör- rach-Weil eingeräumt hat, kraft einzelner Beendigungs- gründe seine Verbindlichkeit eingebüsst haben könnte.») Die Opposition gegen die Zollfreistrasse
Auf der deutschen Seite ist die Opposition gegen die zoll- freie Strasse sehr stark. Die Weiler Bürgerinitiative zeigt, dass Weil mehrheitlich die Strasse ablehnt. In Lörrach ist neulich eine Bürgerinitiative lanciert worden. Sämtliche Umweltschutzorganisationen wenden sich gegen den Bau der zollfreien Strasse. Auch in der Schweiz wird die Strasse · in weiten Kreisen abgelehnt. Nachdem früher ihre Notwen- digkeit für die Entlastung des Verkehrs in Riehen anerkannt worden ist, besteht heute die Auffassung, dass die Entla- stung unwesentlich wäre. Man glaubt, dass eine Entlastung nicht durch neue Strassen, sondern durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrmittels erreicht werden muss. Andere Lösungen
Von der Weiler Bürgerinitiative wird die Tunnellösung vor- geschlagen. Die Verbindungsstrasse Lörrach-Weil würde in einen Tunnel verlegt. Dieser würde vom südlichen Lörracher Gebiet unter dem Tüllinger Hügel hindurch zum Gebiet zwischen Haltingen und Weil führen. Die Tunnellösung wäre etwas teurer als die Führung am Hangfuss, wenn es keine Verbauungen am Schlipfhang brauchte. Falls solche nötig wären, käme sie wesentlich billiger. Da diese Tunnellinie völlig auf deutschem Gebiet liegt, hat die Schweiz kein Mitspracherecht. Aber die Gegner der zollfreien Strasse in der Schweiz wünschen, dass diese Tunnellösung gewählt oder allenfalls überhaupt auf die Strasse verzichtet wird. Der Arbeitsgruppe Zollfreistrasse gehören 27 schweizeri- sche und deutsche Vereine und Organisationen an.
Die Petitionskommission des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt beantragte am 11. Dezember 1986 einstimmig, die Petition dem Regierungsrat zu überweisen mit dem Auftrag, zu überprüfen, «ob und welche Möglichkeiten bestehen, mindestens einen Teil der bei der Tunnelvariante entstehenden Mehrkosten durch die Eidgenossenschaft, den Kanton Basel-Stadt und die Gemeinde Riehen zu über- nehmen».
Sollten diese Abklärungen zu einem positiven Ergebnis füh- ren, hätte der Regierungsrat mit den zuständigen deutschen Behörden nochmals die Frage der Tunnelvariante aufzuneh- men und dabei insbesondere die Aufteilung der entspre-
chenden Mehrkosten auf die einzelnen Gebietskörperschaf- ten zu klären.
Der Grosse Rat hat dieses Geschäft bisher nicht behandelt.
In einer Stellungnahme vom 18. April 1986 hat das Eidge- nössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement zur Petition wie folgt Stellung genommen (Zusammenfas- sung):
Der Staatsvertrag vom 27. Juli 1852 zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum Baden betreffend die Weiterführung der badischen Eisen- bahnen über schweizerisches Gebiet (BS 13 257) verpflich- tet die Schweiz zur Duldung einer Verbindungsstrasse zwi- schen der Stadt Lörrach und dem Wiesental und Weil am Rhein über das dazwischenliegende schweizerische Gebiet (Kanton Basel-Stadt).
Eine solche Strasse wurde indessen bisher nicht gebaut. Der zunehmende Verkehr bewog aber die Bundesrepublik Deutschland Ende der sechziger Jahre, die Verwirklichung des Projektes zu verlangen. Hierzu bedurfte es eines neuen Staatsvertrags. Am 25. April 1977 wurde dieser als «Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Strasse zwischen Lörrach und Weil am Rhein auf schweizerischem Gebiet» abgeschlossen. Die Bundesversammlung hat den Vertrag mit Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1979 genehmigt (AS 1980, 970). Da der Vertrag unkündbar ist, unterstand der entsprechende Genehmigungsbeschluss der Bundesver- sammlung dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Die Referendumsfrist lief am 26. März 1980 unbenützt ab, womit der Vertrag am 24. April 1980 durch den Bundesrat ratifiziert werden konnte.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist damit durch einen rechtsgültig zustande gekommenen und nicht einsei- tig kündbaren Staatsvertrag gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
Artikel 2 des Staatsvertrages bestimmt die Linienführung der Verbindungsstrasse und beschreibt das Bauprojekt. In rechtlicher Hinsicht bestand zwischen den beiden Staaten von Anfang an Einigkeit, dass die Strasse zwischen Lörrach und Weil ausschliesslich dem deutschen Verkehr dienen soll, an der keine schweizerische Grenzabfertigung vorge- nommen wird. Es war deshalb auch sicherzustellen, dass die Strasse auf schweizerischem Gebiet weder betreten noch verlassen werden kann. Die Lösung aller rechtlichen und hoheitlichen Fragen und die Abgrenzung der Kompe- tenzen werden in den weiteren Artikeln des Staatsvertrages getroffen.
An diese konkreten zwischenstaatlichen Abmachungen ist die Schweiz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
Die in der Petition gegen die zollfreie Strasse geltend gemachten, allgemein gehaltenen Gründe, insbesondere den Natur- und Landschaftsschutz betreffend, vermögen nicht zu überzeugen. Bei der Festlegung des Projektes, namentlich bei der Wahl der Linienführung der Strasse auf schweizerischem Gebiet, wurde die grösste Sorgfalt ange- wandt. So wurden verschiedene Varianten geprüft, von denen jede neben Vorteilen auch Nachteile zulasten des Kantons Basel-Stadt, der Gemeinde Riehen und der Anwoh- ner aufwies. Das dem Staatsvertrag zugrundeliegende Pro- jekt hat die Zustimmung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt gefunden; es darf als optimal bezeichnet wer-
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Petitionen
den. Ein Blick auf das Projekt zeigt, dass zur Einpassung der Strasse in das durchfahrene Gebiet keine Aufwendungen und Kosten gescheut werden. Ueber eine weite Strecke wird die Strasse unterirdisch in einem Tunnel geführt.
Die Behauptung, für die zollfreie Strasse bestehe keine Notwendigkeit mehr, weil die Verbindungen von Lörrach nach Weil in neuester Zeit verbessert worden seien, kann glaubwürdig nicht von schweizerischer Seite vorgebracht werden. Seitens des Landes Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland sind jedenfalls keine diesbe- züglichen Aeusserungen an uns gelangt.
Die Behauptung der Petenten, eine Verpflichtung der Schweiz für den Abschluss des Staatsvertrages von 1977 habe nicht bestanden, da der Staatsvertrag von 1852, der eine Verbindung über schweizerisches Gebiet forderte, durch den Bau der Weilstrasse mit der Wiesenbrücke erfüllt war, geht fehl. Hätte eine Verpflichtung zum Abschluss des Staatsvertrages von 1977 nicht bestanden, wäre der Vertrag, der von der Schweiz doch einige Opfer verlangte, sicherlich nicht abgeschlossen worden. Tatsache ist aber, dass der Vertrag von 1977 abgeschlossen und ratifiziert ist, womit seine Gültigkeit und seine rechtlichen Verpflichtungen aus- ser Frage stehen.
Die auf deutscher Seite gegen die zollfreie Strasse gel- tend gemachte Opposition ist nicht bei den schweizeri- schen, sondern bei den zuständigen deutschen Behörden anhängig zu machen. Die südbadischen Umweltschutzorga- nisationen, die die Petition gegen den Bau der zollfreien Strasse mitunterzeichnet haben, sind im vorliegenden Ver- fahren nicht beachtlich.
Auf die von der Weiler Bürgerinitiative vorgeschlagene Tunnelführung, die ganz auf deutschem Gebiet verlaufen würde, ist im vorliegenden Verfahren nicht einzutreten. Bei einer solchen Lösung, die unverhältnismässig und deshalb unrealistisch erscheint, hat die Schweiz kein Mitsprache- recht. Wollte sie diese Projektidee unterstützen, müsste sie sich den Vorwurf gefallen lassen, sie wolle sich den einge- gangenen staatsvertraglichen Verpflichtungen entziehen.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission hat sich am 4. November 1986 mit der Petition der Arbeitsgruppe Zollfreistrasse befasst. Sie orientierte sich über das bishe- rige Geschehen und führte eine allgemeine Aussprache durch.
Zunächst stellte die Kommission fest, dass es nicht ihre Aufgabe sein kann, abzuklären, ob die geplante Zollfrei- strasse erwünscht sei und welche positiven oder negativen Folgen deren Ausführung haben könnte. Dies festzustellen ist Sache der betroffenen Gebiete und der Kantonsregie- rung.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat dem Projekt, das dem Staatsvertrag zugrundeliegt, zugestimmt. Ebenfalls ist gegen den Vertrag, der gemäss Artikel 89 der Bundesver- fassung der Genehmigung der Bundesversammlung unter- stand, kein Referendum ergriffen worden.
Mit Stichentscheid des Präsidenten lehnte die Kommission daher den Antrag ab, die Petition dem Bundesrat zu über- weisen. Es ist wenig logisch, wenn das Parlament die Ver- einbarung mit der Bundesrepublik Deutschland in einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss genehmigt und anschliessend dem Bundesrat eine Petition überweist, wel- che den Verzicht auf den Vollzug dieser Vereinbarung for- dert. Einige Kommissionsmitglieder wollten mit der Ueber- weisung für das Anliegen der Petenten und für ihre Sorge um die Erhaltung der Landschaft Verständnis zeigen.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Petitions- und Gewährlei- stungskommission, von der Petition Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.
Antrag Ott Der Petition sei Folge zu geben.
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Proposition de la commission
Se fondant sur ces considérations, la Commission des péti- tions et de l'examen des constitutions cantonales recom- mande de prendre acte de la pétition, mais de ne pas lui donner suite.
Proposition Ott Donner suite à la pétition.
Ott: Der Entscheid der Petitionskommission ist diesmal äus- serst knapp ausgefallen. Das mag ein Indiz dafür sein, dass es sich lohnt, die Frage im Ratsplenum noch einmal zu überprüfen. Ueberdies geht es der Sache nach hier um ein Stück Landschaftsschutz, und darum lohnt es sich auch, der Frage etwas Zeit zu widmen.
In meiner Heimatgemeinde Riehen, in der ich aufgewachsen bin, die ich sehr gut kenne, haben sowohl der Gemeinderat wie der Einwohnerrat, das Gemeindeparlament, einstimmig erklärt, dass der Bau dieser Zollfreistrasse unerwünscht sei. Ferner sind gegen diese Strasse der Basler Naturschutz, der Kantonale Fischereiverband Basel, die Ornithologische Gesellschaft Basel, der Verkehrsverein Riehen, der VCS Basel, der WWF Region Basel, die Naturfreunde Basel, um hier nur etwa die Hälfte der zum Teil repräsentativen Organi- sationen zu nennen, die sich hinter diese Petition gestellt haben. In der deutschen Nachbarschaft, die mit der Gemeinde Riehen zusammen am meisten betroffen ist, haben sich ebenfalls eine ganze Reihe von einflussreichen Vereinigungen gegen den Bau dieser Strasse ausgespro- chen. So sieht also die Stimmung der betroffenen Bevölke- rung etwa aus, diesseits und jenseits der Grenze. Man hält diese Strasse heute für unnötig.
Wie ist es denn zu diesem Projekt gekommen ? Dies geht auf das Jahr 1852 zurück. Damals wurde zwischen der Eidge- nossenschaft und dem Grossherzogtum Baden ein Staats- vertrag abgeschlossen, worin dem Grossherzogtum das Recht eingeräumt wurde, die beiden benachbarten badi- schen Ortschaften Weil und Lörrach durch eine über Schweizer Gebiet führende Strasse miteinander zu verbin- den. Auf deutschem Boden liegt nämlich zwischen den beiden Nachbardörfern ein relativ steiler Hügel; so war damals die Verbindung via Schweiz die schnellste und ein- fachste. Der ursprüngliche Zweck dieses Staatsvertrags war also der einer rein lokalen Verbindung und sonst gar nichts. Das hat mir vorgestern der Gemeindepräsident von Riehen noch einmal genauso geschildert.
Wie sieht nun die Lage heute aus? Heute bestehen zwischen den beiden deutschen Ortschaften Lörrach und Weil läng- stens gute Strassenverbindungen, sowohl durch die Schweiz, über die inzwischen von der Schweiz gebaute Brücke über die Wiese, wie auch durch Deutschland über den Tüllinger Hügel. Nach jener Strasse, wie sie damals gemeint war, besteht heute kein Bedarf mehr.
Das hat man offenbar auch in Bonn gemerkt. Ich bitte Sie, diesem Faktum nun bei Ihrer Meinungsbildung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. In Bonn beantragt der Bun- desrechnungshof dem Bundestag, diese Strasse aus der Liste der subventionsberechtigten Strassen zu streichen.
Damit kein Missverständnis entsteht über die Position der Petenten: Formell rechtlich besteht natürlich immer noch der Staatsvertrag von 1852, der 1977 unter etwas fragwürdi- gen Umständen erneuert wurde. Es ging damals um eine Art schweizerischer Gegenleistung für das Autobahnzollamt beim Autobahnzusammenschluss zwischen Deutschland und der Schweiz, das man aus Platzgründen auf deutschen Boden verlegen musste. Es gibt ein Rechtsgutachten von Professor Eichenberger, welches sagt, schon damals, 1977, sei diese Vertragserneuerung eigentlich nicht mehr nötig gewesen. Es bestehen nun heute gute Gründe dafür, dass angesichts der gewandelten Umstände die Schweiz mit der Bundesrepublik Deutschland Verhandlungen aufnimmt, um zu prüfen, ob nicht die Möglichkeit besteht, den alten Staatsvertrag, an dem auch Deutschland kein Interesse mehr hat, aufzulösen.
Eine analoge Petition, wie an uns, ist übrigens auch an den
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Basler Grossen Rat ergangen. Die Petitionskommission befürwortet einstimmig, ihr Folge zu geben. Deren Präsi- dent, Dr. Conti, hat den Naturschutz Basel mit Schreiben vom 25. Februar noch folgendes wissen lassen: «Ich glaube, dass für die Behandlung der Petition im Nationalrat die Situation eigentlich klar sein sollte. Die Petitionskommission hat einstimmig den Ihnen bekannten Bericht verabschiedet. Anlässlich der interfraktionellen vorbereitenden Sitzung ist klar zum Ausdruck gekommen, dass sämtliche Fraktionen der Ueberweisung der Petition an den Regierungsrat im Sinne der Erwägungen der Petitionskommission zustimmen werden. Ich glaube, das sollte für die Meinungsbildung im Nationalrat genügen.»
Das also die Stimme des Basler Kantonsparlaments. Da es sich nun aber um einen Staatsvertrag handelt, können die Basler Behörden nicht von sich aus tätig werden, sondern der Anstoss zu Verhandlungen mit der Bundesrepublik muss vom Bund ausgehen. Darum richtet sich diese Petition auch an uns.
Ich habe vorgestern das Gebiet, das durch die Strasse berührt würde, wieder einmal begangen. Es ist eine recht liebliche Uferlandschaft; auf der einen Seite hat man den Hang der Rebberge des Tüllinger Hügels, auf der anderen Seite eine breite Ebene gegen Lörrach zu. Man hört in der Ferne den Verkehrslärm, aber eigentlich nur leise; man hat das Gefühl, von einer gewissen Stille umgeben zu sein.
Es gibt nun freilich einige Anwohner der viel befahrenen Hauptverkehrsader der Ortschaft Riehen, welche meinen, diese Zollfreistrasse könnte eine ideale Umfahrungs- und Entlastungsstrasse für Riehen sein. Dem stehen aber Ermitt- lungen des Planungsamtes der Gemeinde Riehen entgegen, die bei der letzten Verkehrszählung 1985 zum Schluss kamen, dass sich der Entlastungseffekt mit eventuell nur 20 Prozent in engen Grenzen halten würde.
Wir haben also auf der einen Seite einen unsicheren, schwer quantifizierbaren Entlastungseffekt, auf der anderen Seite einen sehr klar definierten, groben Eingriff in eine schöne Landschaft. Die Philosophie dieses Problems könnte man etwa folgendermassen umschreiben: Wir können in der heutigen Zeit offenbar nicht ohne Beton und ohne Verkehrs- lärm leben! Die Frage ist nur, ob wir dabei noch Inseln einer gewissen Stille übrig lassen, oder ob wir aus Perfektionie- rungsgründen Beton und Verkehrslärm möglichst flächen- deckend über die ganze Landschaft verteilen. Das ist im Grunde die landesplanerische Frage, die dahinter steht.
Ich bitte Sie, in Abweichung von dem mit Stichentscheid des Präsidenten gefassten Beschluss unserer Petitionskommis- sion, dieser Petition - zusammen mit der breiten Mehrheit der nächstbetroffenen Bevölkerung - Folge zu geben.
Lassen Sie mich zum Schluss noch dies sagen: Der Bericht der Kommission stellt fest, es könne nicht Aufgabe der Kommission sein, abzuklären, ob die geplante Zollfrei- strasse erwünscht sei oder nicht. Der Bericht hält sich nur rein rechtlich an den geltenden Status quo. Selbstverständ- lich steht dieser Staatsvertrag von 1852 rechtlich heute noch in Geltung! Aber die Petition zielt ja gerade darauf, dass zwischen Deutschland und der Schweiz Verhandlungen über eine eventuelle Auflösung eines Staatsvertrages zu eröffnen seien, welcher heute sowohl vom deutschen wie vom schweizerischen Interessenstandpunkt aus obsolet geworden ist.
Ich bitte Sie, die Petition im Sinne meines Antrages gutzu- heissen und ihr Folge zu geben.
Weder-Basel: Vor genau 135 Jahren schloss das Grossher- zogtum Baden einen Staatsvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die Weiterführung der Badi- schen Eisenbahnen über schweizerisches Gebiet. In dem- selben Vertrag von 1852 wird dem Grossherzog auch das Recht zugestanden, zur Verbindung Lörrachs und des Wie- sentales mit Weil eine Strasse auf schweizerischem Grund und Boden zu bauen. Im Jahre 1861 wurde diese Verbin- dungsstrasse (sie heisst Weilstrasse) gebaut. Noch in dem- selben Jahr wurde sie als Erfüllung des Vertrages feierlich eingeweiht und «der Obhut des Allerhöchsten empfohlen».
Unseligerweise nahm das Deutsche Reich in den dreissiger Jahren während der riesigen Arbeitslosigkeit die Sache erneut auf und forderte aufgrund des Vertrages von 1852 Verhandlungen über den Bau einer weiteren Verbindungs- strasse, und zwar einer zollfreien Strasse.
Der Basler Naturschutz ersucht nun die schweizerischen Behörden mittels einer Petition, die inzwischen von rund 25 Organisationen und Parteien mitgetragen wird, die Bundes- republik Deutschland zu einem freiwilligen Verzicht auf diese Verbindungsstrasse zu bewegen. Ein derartiger Wunsch ist ganz unbedenklich, regt sich doch auch in der Bundesrepublik Deutschland erheblicher Widerstand - nicht nur in Umweltschutzorganisationen, sondern auch bei Parteien; vor allem wendet sich aber der hochangesehene Bundesrechnungshof in Bonn (darauf hat Herr Kollege Ott mit Deutlichkeit hingewiesen) gegen den Bau dieser Bun- desstrasse. Er tut dies in aller nur wünschbaren Deutlichkeit und wendet sich zum ersten Mal überhaupt gegen ein Stras- senbauprojekt. Sie sehen daraus, wie diese Strasse im eige- „nen Land - dort, wo ihr Anfang und ihr Ende liegen soll - "eingeschätzt wird.
Die zollfreie Strasse brächte Nachteile und Probleme ver- schiedenster Art. Das landschaftlich reizvolle Naherholungs- gebiet der Stadt Basel (Uebergang von Basel nach Riehen und an die deutsche Grenze) würde durch einen masslosen Eingriff weitgehend zerstört. Unverantwortbar ist es, eine derartige Strasse ausgerechnet in der für Basel lebenswich- tigen Wasserschutzzone zu bauen. Diese Strasse würde durch die Wasserschutzzone führen, wo andere Bauten überhaupt nicht erstellt werden dürfen.
Der Schlipf, der nicht umsonst so heisst - er ist ein Teil des Tüllinger Hügels -, ist ein permanenter Rutschhang. Die geotechnischen Gegebenheiten (sagt ein ETH-Gutachten) sind ausgesprochen ungünstig. Mit dem Bau der Strasse würde die Hangstabilität stark beeinträchtigt. Die wichtig- sten Gründe fasse ich kurz zusammen:
Auf der deutschen Seite besteht ebenso starke Opposition gegen die zollfreie Strasse wie auf der schweizerischen. Der Bundesrechnungshof opponiert dem Bau dieser Verbin- dungsstrasse. Wir verlangen einen freiwilligen Verzicht auf die zollfreie Strasse. Wir werden also nicht vertragsbrüchig. Die zollfreie Strasse würde die anmutige Landschaft unter dem Schlipf, ein wichtiges Naherholungsgebiet, zerstören. Ich bitte Sie, dem Antrag des Herrn Ott stattzugeben.
Wick: Ich will nicht alles wiederholen, was schon gesagt wurde. Ich will nur manifestieren, dass nicht nur ein Basel- bieter und Vertreter der hochwohllöblichen Theologischen Fakultät und mein lieber Kollege Hansjürg Weder für diese Petition eintreten, sondern dass tatsächlich alle Parteien in Basel hinter dieser Petition stehen. Diese Strasse passt nämlich nicht mehr in die Landschaft, und zwar wörtlich gemeint. Die Verbindung zwischen Lörrach und Weil ist heute gesichert, und zwar gibt es eine Strasse über den Tüllinger Hügel, und weiter hinten, beim Rötteler Schloss, eine praktisch ausgebaute Autobahn. Für den Automobili- sten ist also gesorgt. Wenn tatsächlich das Pferdefuhrwerk, wofür eigentlich der damalige Staatsvertrag geschaffen wurde, seinen Weg von Lörrach nach Weil sucht - vielleicht kommt das alle Jahre einmal vor -, dann findet auch es seine Strasse; es muss einfach zweimal den Zoll überqueren. Aber dafür eine neue Strasse zu bauen, wäre verhältnisblöd- sinnig.
Ich möchte nur noch meinem Bedauern Ausdruck geben, dass man das anno 1977 nicht gemerkt hat, als man wenig- stens das Referendum gegen die Erneuerung des Staatsver- trages hätte ins Auge fassen können. Sonst kann ich nur sagen: Die Argumente, die Herr Ott schon vorgebracht und die Herr Weder bekräftigt hat, stimmen auch nach meinem Kenntnisstand vollumfänglich. Der Entlastungseffekt für Riehen zum Beispiel wäre sehr gering, weshalb auch Riehen mit ganz grosser Mehrheit hinter dieser Petition steht. Deshalb bitte ich Sie: stimmen Sie dem Antrag Ott zu!
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Petitionen
Steinegger, Berichterstatter: Sie entschuldigen, dass trotz der Basler Fasnacht auch noch ein Nicht-Basler etwas zu dieser Frage sagt. Ich möchte nur daran erinnern, dass wir aufgrund des bereits mehrfach erwähnten Staatsvertrags von 1852 eine Verpflichtung haben, eine Verbindungs- strasse Lörrach-Weil am Rhein zu dulden. Das konkrete Projekt ist in einem Staatsvertrag von 1977 geregelt worden. National- und Ständerat haben dem in einem Bundesbe- schluss vom 14. Dezember 1979 zugestimmt. Das Refe- rendum ist unbenützt abgelaufen - nicht 1977, sondern erst 1980, Kollege Wick! Eine Kündigung ist nicht möglich. Das war ja auch der Grund, warum dieser Beschluss dem fakul- tativen Referendum unterstellt war.
Der Erinnerungshorizont der Politik ist oftmals beschränkt. Aber wir müssen uns doch fragen, ob wir tatsächlich den Entscheid der Bundesversammlung von 1979, unseren eige- nen Entscheid, durch Weiterleitung einer Petition an den Bundesrat wieder in Frage stellen sollen. Die Notwendigkeit der Zollfreistrasse ist primär durch die Bundesrepublik Deutschland zu beurteilen. Wenn sie zum Ergebnis kommt, dass die Strasse nicht gebaut werden soll, sind wir natürlich nicht dagegen. Wenn wir jetzt aber einzugreifen versuchen, würde das als Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschlands empfunden. Wenn Sie unbedingt wollen, dass der Bundesrat vielleicht einen Brief nach Bonn schreibt, dann können Sie auch die Petition im Sinne des Antrags Ott an den Bundesrat weiterleiten.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Je m'exprimerai très briève- ment car il s'agit plutôt d'un débat du Grand Conseil bâlois. En réalité c'est un très vieux projet de traité. Comme l'a rappelé le président de la commission, en 1977 il n'y a pas eu de demande de référendum -- or le référendum facultatif était ouvert - contre cet accord. Je crois qu'aujourd'hui, si vraiment ce projet de route devait être repris, parce qu'il est jugé plus généralement inadéquat aussi bien par les Alle- mands que par les Bâlois, cela devrait être contesté d'abord dans le canton de Bâle d'une part et en Allemagne d'autre part. En ce qui concerne Bâle, comme le rappelle le rapport écrit de votre commission, la Commission des pétitions du Grand Conseil de Bâle-Ville a repris à son compte la demande des auteurs de la pétition, en recommandant de la transmettre au Conseil d'Etat de Bâle, lequel avait précisé- ment accepté l'accord et l'avait sinon porte sur les fonts baptismaux, tout au moins dans l'enceinte de notre Parle- ment. Je crois qu'au stade actuel de la procédure, il n'appar- tient pas à notre conseil de donner suite à cette pétition. Si une remise en cause doit venir, elle doit venir d'ailleurs, mais pas de nous.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Ott
54 Stimmen 49 Stimmen
86.267
Christlichdemokratische Volkspartei Graubünden. Was- serkraftwerke und Stauanlagen. Kausale Haftpflicht und Versicherungsobligatorium
Parti démocrate-chrétien des Grisons. Barrages et cen- trales hydroélectriques. Responsabilité causale et assu- rance obligatoire
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Die Petenten weisen auf die Antwort des Bundesrates auf eine Interpellation von Nationalrat Dirren vom 16. Septem- ber 1985 hin, wonach ein Gesetzesentwurf zur Frage der Haftpflicht bei Stauanlagen aufgrund der Richtlinien-Motion vom 21. Juni 1984 in dieser Legislaturperiode nicht zu unter- breiten ist (85.535). Das Problem der kausalen Haftpflicht und des Versicherungsobligatoriums müsse jedoch in nächster Zeit gelöst werden. Eine befriedigende gesetzliche Regelung dränge sich auch deshalb auf, weil bei der friedli- chen Nutzung der Atomenergie ähnliche Vorschriften bereits bestehen. Die Bevölkerung von Berggebieten, welche vor allem durch die bestehenden Stauanlagen gefährdet sind, habe auch einen angemessenen Anspruch auf einen entsprechenden Schutz. Sie empfinde eine ungleiche Behandlung zu Recht als stossend.
Das Parlament hat mit der Richtlinien-Motion die Revision des Haftpflichtrechts zu jenen Geschäften zugeteilt, die in dieser Legislaturperiode nicht behandelt werden sollen (3. Priorität). Die Kommission verzichtet deshalb darauf, sich im Sinne der Petenten für eine Beschleunigung der Arbeiten einzusetzen. Sie unterstützt jedoch im Grundsatz das Anlie- gen, das die Christlichdemokratische Volkspartei Graubün- den unterbreitet hat. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass gewisse Vorarbeiten gemacht wurden und der Einsatz einer Studienkommission für die Gesamtüber- prüfung des Haftpflichtrechts vorgesehen ist.
Aus diesem Grund hält sie einen Kommissionsvorstoss für nicht notwendig.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt einstimmig, die Petition dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Proposition de la commission
La commission propose unanimement de transmettre la pétition au Conseil fédéral.
Columberg: Ich danke der Petitionskommission für den positiven Bericht zur Petition der CVP Graubünden. Mit dieser Eingabe ersucht die Petentin die eidgenössischen Räte, die Arbeiten zur Einführung einer kausalen Haftpflicht und eines Versicherungsobligatoriums für Wasserkraft- werke und Stauanlagen sofort aufzunehmen und innert nützlicher Frist (ein bis zwei Jahre) mit deren Neuregelung abzuschliessen. Zu diesem wichtigen Begehren liegen ver- schiedene parlamentarische Vorstösse vor wie das Postulat von Frau Vannay betreffend Staudamme aus dem Jahre 1981 und die Interpellation von Herrn Dirren.
Wie der Bundesrat ausführt, kann der Gesetzesentwurf für die Regelung der Haftpflicht bei Stauanlagen dem Parla- ment nicht in der laufenden Legislaturperiode unterbreitet werden. Ich habe dafür volles Verständnis. Die Realisierung dieses berechtigten Anliegens darf jedoch nicht auf unbe- stimmte Zeit verschoben werden. Darum stört mich der Satz am Schluss der ersten Seite des Kommissionsberichtes, der heisst: «Die Kommission verzichtet deshalb darauf, sich im Sinne der Petenten für eine Beschleunigung der Arbeiten einzusetzen. Sie unterstützt jedoch im Grundsatz das Anlie- gen .... » Diese Ansicht kann ich nicht teilen, denn wenn es sich um ein dringendes und wichtiges Anliegen handelt, muss das Problem gelöst werden. Es wäre deshalb wichtig zu erfahren, wieweit die Vorarbeiten gediehen sind und
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wann der Bundesrat beabsichtigt, die entsprechende Vor- lage dem Parlament zu unterbreiten.
Auf alle Fälle darf die Zustimmung zum Bericht der Peti- tionskommission nicht als Zustimmung zu einer Verschie- bung dieser Vorlage auf den Nimmerleinstag interpretiert werden.
Dirren: Ich möchte mich den Forderungen meines Vorred- ners, Herrn Columberg, anschliessen. Ein gewisser Satz, der hier zitiert wurde, darf nicht unwidersprochen bleiben.
Bei der Debatte über das Kernenergiehaftpflichtgesetz, das als ein modernes angesehen werden kann, haben wir gleich- zeitig auf die Notwendigkeit in der Haftung bei den Stau- dämmen hingewiesen. Ich will nicht auf die damals zitierten Beispiele wie Fréjus, Johns-Town-Sperre usw. zurückkom- men. Aber auf alle Fälle ist hier festzuhalten, dass eine Minderheit für das allgemeine Wohl gewisse höhere Risiken auf sich nehmen muss, und dies nicht nur bei Kernanlagen, sondern auch bei Wasserkraftwerken.
Die Geschäftsprüfungskommission hat seinerzeit eine Untersuchung verlangt und den Bericht «Sicherheit der Talsperren» verfasst. Obwohl Herr Professor Lombardi die- sen Stauwerken eine gewisse Sicherheit zuspricht, haben wir doch etwa 150 Staumauern, darunter bis zu den grös- sten der Welt. Ich erinnere an die letzten Katastrophen in Mattmark, in Monte Toc usw. Die Eigentümer von Stauanla- gen haben wenig versicherungstechnische Vorkehren getroffen oder eine ungenügende Deckung im Verhältnis zum mutmasslichen Schaden, der eintreten könnte.
Die Haftpflicht der Elektrizitätswerke ist teilweise gesichert. Es gibt hier nur eine milde anstatt eine scharfe Kausalhaf- tung, wie sie bei Nuklearanlagen bereits verankert ist. Bei Staudämmen haftet der Eigentümer nur, wenn Werkmängel vorhanden sind. Die einzige Grundlage, die wir heute haben, ist Artikel 58 des Obligationenrechts. Die Versicherungs- pflicht ist also freiwillig, und die Höhe ist nirgends festge- legt; der Eigentümer ist in der Wahl der Summe frei.
1981 wurde dem damaligen Motionär im Ständerat, Herrn Guntern, zugesichert, dass eine eingehende Prüfung raschestens vorgenommen werden soll. Auch gegenüber dem Postulat Vannay wurde dies erneut zugegeben. Die Risiken bedürfen jedoch eines minimalen Versicherungs- schutzes für die möglichen Geschädigten einerseits, aber auch einer gewissen inneren moralischen Sicherheit für den Eigentümer oder den Betriebsinhaber, der in einem Kata- strophenfall den Schaden nicht allein tragen könnte.
Der Satz der Petitions- und Gewährleistungskommission wurde bereits zitiert. Mit ihm können wir uns nicht einver- standen erklären, wenn er in Richtung Verschleppung geht; denn das Problem ist dringend.
Die Richtlinien-Motion hat dieses Problem auf die nächste Legislaturperiode verschoben, und die Fragen, die Herr Columberg gestellt hat, stelle ich ebenfalls. Ich bitte den Kommissionspräsidenten zudem um eine Information: Wie weit ist man mit dem Einsetzen dieser ausserparlamentari- schen Untersuchungskommission in Richtung Revision Haftpflichtgesetz .?
Steinegger, Berichterstatter: Als Mitunterlieger habe ich natürlich volles Verständnis für die Voten der Kollegen Columberg und Dirren. Ich muss aber daran erinnern, dass es dieser Rat war, der im Rahmen der Richtlinien-Motion die Prioritäten festgelegt hat. Es besteht ein offenkundiges Missverhältnis, wenn wir auf der einen Seite die strengen Haftpflichtbestimmungen im Bereich der Kernenergie beob- achten und auf der anderen Seite die Haftpflichtbestimmun- gen im Bereiche der Wasserkraftwerke, obwohl nach den entsprechenden Untersuchungen das technologische Risiko dieser Werke weit höher einzustufen ist als dasjenige der Kernkraftwerke.
Das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement hat uns gesagt, dass die Versicherungskommis- sion des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke nach den letzten Informationen demnächst Vorschläge für ein Versicherungssystem mit Beteiligung aller Talsperrenei-
gentümer vorlegen wird. Dies wird der erste Schritt sein. Der zweite Schritt wird sich abspielen im Zusammenhang mit der Gesamtrevision des Haftpflichtrechtes, wofür die Feder- führung beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeideparte- ment liegt.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Même si le Conseil fédéral n'est pas représenté en ce moment, les murs ont des oreilles et les propos tenus tout à l'heure lui seront certainement rapportés. Il est donc bien clair que le souhait qui a été exprimé est un coup d'accélérateur aux projets législatifs qui ne pourront évidemment être déposés qu'au cours de la prochaine législature. Cela rejoint les propos du président de la commission ainsi que les souhaits des membres de la commission.
En outre, aucune proposition n'est opposée à celle de votre commission qui suggère de transmettre la pétition au Conseil fédéral.
Zustimmung - Adhésion
86.270 Regenass Georg, Zürich. Einführung der Mehrwertsteuer Introduction de la taxe à la valeur ajoutée
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Georg Regenass beantragte mit Eingabe vom 8. Mai 1986 an die eidgenössischen Räte, einen zweiten Versuch für die Einführung der Mehrwertsteuer zu unternehmen. Er regt an, «das Ding anders zu nennen», denn das Wort «Steuer» stosse beim Bürger unweigerlich auf Ablehnung. Im übrigen schlägt der Petent vor, «von allem Anfang an die freiwerden- den Mittel schon auf Verfassungsstufe dem öffentlichen Verkehr und einen gewissen Prozentsatz der Entwicklungs- hilfe zu widmen, damit das Geld nicht im allgemeinen Ver- waltungsaufwand versickert».
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat zur Petition wie folgt Stellung genommen:
Die Warenumsatzsteuer (Wust) weist in ihrer heutigen Aus- gestaltung gegenüber anderen, modernen Verbrauchsbe- steuerungen, wie zum Beispiel der Mehrwertsteuer, erheb- liche Nachteile auf. Besonders ins Gewicht fällt dabei ihre fehlende Wettbewerbsneutralität, die sich aus der Besteue- rung der Investitionsgüter und der damit verbundenen taxe occulte sowie aus der Steuersatzstaffelung für Detail- und Engroslieferungen ergibt. Auch nach der zweimaligen Ablehnung der Mehrwertsteuer durch das Volk bleibt des- halb die Umgestaltung der Wust zu einem zeitgemässen System der Umsatzbesteuerung ein vordringliches finanzpo- litisches Anliegen. Eine solche Umgestaltung setzt keines- wegs einen Wechsel zum System der Mehrwertsteuer vor- aus. Die gewichtigsten Mängel der Wust können sehr wohl auch unter Beibehaltung des bisherigen Systems der Gros- sisten-Warenumsatzsteuer beseitigt werden. Als Kern- problem einer Reform erweist sich indessen der Ausgleich der mit einer Beseitigung der taxe occulte verbundenen Steuerausfälle, die sich je nach Ausgestaltung der neuen Steuer auf 1,2 bis 1,6 Milliarden belaufen dürften. Im Rah- men der Arbeiten an einer umfassenden Reform der Wust wird auch die Besteuerung gewisser Dienstleistungen ein- gehend geprüft.
Wie der Finanzplanbericht vom 29. September 1986 mit aller Deutlichkeit zeigt, misst der Bundesrat dem öffentlichen Verkehr und der Entwicklungshilfe hohe Priorität zu. Für beide Aufgabenbereiche ist für die Jahre bis 1990 ein stark überdurchschnittliches Ausgabenwachstum von über 7 Pro- zent pro Jahr eingeplant. Solche Prioritätsentscheide setzen keine neuen Zweckbindungen von Bundeseinnahmen vor- aus. Durch eine Zweckbindung der Einnahmen aus der Umsatzsteuer würde vielmehr der notwendige finanzielle
N
171
Botschaft in Kinshasa. Neubauten
Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament stark eingeschränkt und damit die Bildung von Prioritäten er- schwert.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt einstimmig, von der Petition Kenntnis zu nehmen.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose à l'unanimité de prendre acte de la pétition.
Zustimmung - Adhésion
84.043
Botschaft in Kinshasa. Neubauten Ambassade à Kinshasa. Nouveaux bâtiments
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Mai 1984 (BBI II, 665) Message et projet d'arrêté du 16 mai 1984 (FF II, 689)
Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1986 Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1986
M. Dupont, rapporteur: La Commission des affaires etran- gères du Conseil des Etats a décidé, dans sa séance du 6 septembre 1984, d'accepter le message du 16 mai de la même année relatif au projet de construction pour notre représentation diplomatique à Kinshasa. Toutefois, elle a invité le Conseil fédéral à étudier la possibilité de redimen- sionner le projet ou de le réaliser par étapes et de faire état des effets qui en résulteraient dans un rapport complémen- taire.
En été 1985, le directeur de l'Office des constructions fédé- rales et le secrétaire général du Département fédéral des affaires étrangères ont, sur place, vérifié minutieusement les problèmes immobiliers de notre représentation diplomati- que à Kinshasa. Ils sont arrivés à la conclusion que les conditions prévalant actuellement ne sont plus admissibles et que la seule solution satisfaisante, a long terme, consiste en la construction à brève échéance de bureaux et de logements, propriété de la Confédération.
La réalisation de ce projet de construction a été renvoyée trop souvent. La situation actuelle doit être considérée comme insupportable et il est devenu urgent d'y remédier. Il y a également lieu de prendre en considération que les autorités zaïroises insistent de plus en plus sur une utilisa- tion à brève échéance du terrain acheté par la Confédéra- tion il y a vingt-trois ans. Il convient de ne pas sousestimer le danger qu'il y a de perdre notre terrain par saisie.
Tenant compte de cette situation de départ, la priorité fixée dans le cadre de la planification des constructions d'ambas- sades doit être considérée comme correcte et approuvée sans réserve. Il s'ensuit que le fait de loger une représenta- tion diplomatique ou consulaire dans des locaux convena- bles, fonctionnels et sûrs, qui donnent une impression accueillante et qui constituent une meilleure carte de visite pour la Suisse, ne dépend en premier lieu ni du régime politique du pays-hôte, ni du volume des échanges commer- ciaux bilatéraux. Il convient de garder à l'esprit que la Suisse se trouve dans une certaine concurrence avec tous les Etats qui sont représentés dans une même ville.
Nous tenons à souligner que les projets de construction à l'étranger ne tendent pas à des réalisations de prestige et sont dominés par des considérations d'économie. Les ins- tallations de même que les constructions proprement dites
doivent être représentatives, fonctionnelles, de bon goût, et non pas luxueuses.
Vu la recrudescence inquiétante des actes criminels et terro- ristes à l'échelle mondiale, nous sommes obligés, selon l'avis du département, par mesure de sécurité évidente, de prévoir de plus en plus souvent dans nos projets de nou- velles constructions des possibilités de logement pour les collaborateurs sur le terrain de l'ambassade. La construc- tion d'un ensemble comporte bon nombre d'avantages non quantifiables, par exemple une meilleure possibilité de sur- veillance, des abris de protection, la garantie d'un approvi- sionnement en énergie électrique grâce à une installation électrogène propre, la suppression du déplacement pour se rendre au travail pour les collaborateurs de l'ambassade, assurant par là une disponibilité sans restriction aussi en cas de crise.
Pour toutes ces raisons, un redimensionnement du projet ne pourrait que porter atteinte à la qualité de l'ensemble de l'oeuvre. Il est donc préférable de réduire sensiblement le projet de construction en renonçant provisoirement à la réalisation de la résidence. La division du projet en deux phases de construction permet de réduire le crédit d'ou- vrage à 12,9 millions, au lieu de 16 366 000 francs. Cette proposition correspond exactement à celle du Conseil des Etats et votre commission, sans opposition, vous engage à vous y rallier.
Frau Camenzind, Berichterstatterin: Die Kommission des Nationalrates für auswärtige Angelegenheiten hat an ihrer Sitzung vom 10. Februar 1987 beschlossen, auf die Bot- schaft über die Errichtung eines Kanzleigebäudes mit drei Dienstwohnungen, einer Residenz und dreier zusammenge- bauter Dienstwohnhäuser für die schweizerische diplomati- sche Vertretung in Kinshasa einzutreten.
Entgegen der bundesrätlichen Empfehlung, jedoch in Uebereinstimmung mit der ständerätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten, beantragt Ihnen die Kommis- sion, die Ueberbauung in Etappen vorzunehmen, d. h. zuerst die dringend benötigten Kanzleiräume, die Wohnun- gen für die Mitarbeiter und das Schwimmbad zu erstellen. Vom Bau der Residenz soll vorläufig Abstand genommen werden. Der finanzielle Aufwand würde sich von den veran- schlagten 16 366 000 Franken auf 12 900 000 Franken redu- zieren.
Zur Ausgangslage. Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 5. Juli 1968 hat die Eidgenossenschaft in Kinshasa ein Grundstück von 10 000 m2 zum Preis von 285 000 Franken gekauft, um darauf ein Kanzleigebäude mit Dienstwohnung für den Missionschef zu erstellen. Nach zairischer Gesetzge- bung kann ein Grundstück, welches nicht genutzt wird, von Amtes wegen enteignet werden. Das vor 24 Jahren von der Eidgenossenschaft erworbene Bauland in den besten Stadt- quartieren bietet Anlass zu kritischen Bemerkungen (siehe S. 3 der Botschaft).
Die Kommission des Nationalrates war sich einig, dass der Bauverzögerung rasch entgegengetreten werden muss, weil die Gefahr, unser Grundstück durch Beschlagnahmung zu verlieren, nicht unterschätzt werden darf.
Ein paar Worte zu den zwischenstaatlichen Beziehungen. Als Folge der schlechten Finanzlage von Zaïre war der schweizerische Export rückläufig. Seit 1980 ist eine Zunahme zu vermerken. Hauptimportprodukte sind ausser Kupfer Kaffee, Zink und tropische Hölzer. Vor kurzem ist in Zaïre eine schweizerische Handelskammer, die erste in ihrer Art, eingerichtet worden. Die Schweizerkolonie zählt 500 Personen. In der diplomatischen Vertretung sind gegenwär- tig 21 Personen, nämlich neun schweizerische Mitarbeiter und 12 Angestellte, eingestellt.
Eine gute Repräsentation der Schweiz in Zaïre ist nötig. Auch Entwicklungshilfeorganisationen könnten an einer gut funktionierenden Botschaft interessiert sein, um einen Stützpunkt zu haben. Regierungen kommen und gehen, Botschaften bleiben meistens.
Zu den Neubauten: Die Kommission liess sich durch die Verantwortlichen des Amtes für Bundesbauten von den
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Consiglio
Consiglio nazionale
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06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
09.03.1987 - 14:30
Date
Data
Seite
156-171
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Ref. No
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