717
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge
Auch der Nationalrat scheint das irgendwie zu empfinden. Darum operiert er noch mit dem Wort «insbesondere». Darum sage ich: diese Bestimmung bringt nichts! Einerseits ein Kataloglein «technischer Sicherheitsgründe», anderer- seits «insbesondere», womit dann alles doch wieder mög- lich wird. Meiner Meinung nach wird hier etwas an den Bundesrat delegiert; dies soll mit dem nötigen Vertrauen geschehen. Der Bundesrat wird die Ausnahmen dort anord- nen, wo sie am Platz sind. Darum halte ich an unserem Beschluss fest.
M. Debétaz, porte-parole de la minorité: La divergence qui sépare minorité et majorité de la commission n'est pas, c'est vrai, de portée «océanique»! C'est vrai aussi que nous nous opposons de façon très «freundlich», comme viennent de le dire si amicalement M. le président de la commission et M. Miville. Je suis saisi d'émotion par tant de gentillesse, mais je retrouve tout de même la suite de l'exposé que je tiens à vous faire!
Je vous propose d'adhérer à la décision du Conseil national, dont je vous rappelle la motivation: l'indication des prix dans les commerces de luxe - montres, bijoux, pierres précieuses, par exemple - attire les malfaiteurs, il faut en être conscient. Les cas graves d'effractions, de vols et d'at- teintes aux personnes travaillant dans ces commerces se sont multipliés. Voici deux extraits de lettres émanant des polices de Zurich et de Bâle-Ville:
Zurich écrit: «Wir bestätigen, dass wir aus der Sicht der vorbeugenden Verbrechensbekämpfung Ihre Bedenken im Zusammenhang mit der Preisanschreibepflicht teurer Schmuckstücke teilen» et Bâle-Ville: «Wir teilen aus polizei- lichen Gründen Ihre Bedenken in bezug auf die Preis- anschreibepflicht von Schmuck und anderen Wertgegen- ständen.»
Je tiens à préciser qu'il n'est pas question d'affaiblir la portée de la loi.
Ce qui est en cause est fondamental, dès lors qu'il y va de la sécurité des personnes travaillant dans les commerces de montres, de bijoux et autres objets de valeur! Il y va aussi de la sécurité de leurs clients. A quoi il faut ajouter que, pour les acheteurs de montres-bijoux, d'objets-bijoux, le prix joue un rôle moins grand que pour les acheteurs de marchan- dises dites courantes, qu'il faut acheter à réitérées reprises. En précisant cela, je pense bien entendu au rapport du prix avec l'obligation de l'indiquer. Les acheteurs auxquels nous pensons n'ont pas besoin qu'on leur aide par des indica- tions de prix en vitrine. En revanche, je le répète, ces prix attirent les malfaiteurs. Voilà pour le fond.
J'ajoute quelques phrases à propos des prises de position du Conseil national. Le Conseil national a pris sa décision sur ce point par 82 voix contre 54 la première fois et par 73 contre 37 la seconde. Le nombre des opposants a donc diminué de 54 à 37. La mention dans la loi des exceptions pour raisons techniques et de sécurité fut défendue dans la Chambre basse le 1er octobre par MM. Lüchinger, Gian- franco Cotti et Früh. M. Neukomm a combattu cette -men- tion. J'ai déjà signalé que la différence d'appréciation entre majorité et minorité de notre commission n'est pas grande. La minorité, qui a l'honneur de compter dans ses rangs M. le président de la commission, estime dès lors que nous pou- vons faire l'économie d'une nouvelle navette entre le Con- seil national et notre conseil. Le Conseil national s'est pro- noncé deux fois, à une majorité claire. Le nombre des opposants a nettement diminué lors du récent et second vote. On peut admettre que notre chambre-soeur maintien- dra sa décision. Dès lors, ne renvoyons pas à une semaine ultérieure ce qu'il est possible de faire le jour même. Si vous suiviez la proposition de votre minorité, la procédure d'éli- mination des divergences serait terminée.
Je reviens brièvement sur le fond. Il me semble que si nous nous opposons au Conseil national sur ce point particulier, nous affaiblissons l'importance qu'il me paraît essentiel de donner aux considérations de sécurité. En mentionnant cette sécurité dans la loi et non seulement dans l'ordon- nance, nous soulignons précisément l'importance que nous
accordons à cet élément sécurité. Cela n'enlève rien, M. Furgler, conseiller fédéral, le sait bien, à la confiance totale que nous avons dans le Conseil fédéral!
Telles sont les raisons qui m'engagent à vous recommander de faire vôtre la proposition de la minorité de la commission.
Bundesrat Furgler: Es besteht Preisbekanntgabepflicht; dementsprechend sind die Ausnahmen umfassend zu regeln. Das geschieht durch den Hinweis auf die Ausnahme- berechtigung des Bundesrats in Artikel 18. Wenn Sie, wie es der Kommissionspräsident geschildert hat, dem Nationalrat zustimmen, hat das einen einzigen Vorteil: die Differenzen sind bereinigt.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit Für den Antrag der Mehrheit
18 Stimmen 11 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.035
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail dans les régions de montagne. Contributions aux frais
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Juni 1986 (BBI II, 901) Message et projet d'arrêté du 16 juin 1986 (FF II, 925) Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1986 Décision du Conseil national du 24 septembre 1986
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Knüsel, Berichterstatter: Die Vorlage, über die wir noch zu beraten haben, wurde anlässlich der Herbstsession im Nationalrat verabschiedet. Wir sind also bei diesem Geschäft Zweitrat.
Mit seiner Botschaft vom 16. Juni dieses Jahres schlägt Ihnen der Bundesrat vor, für die nächste Basisperiode 1987/ 88 die Kostenbeiträge an Rindviehhalter im Berggebiet um insgesamt 70 Millionen Franken auf 420 Millionen Franken zu erhöhen. Das entspricht einer jährlichen Anhebung um 35 Millionen auf jährlich 210 Millionen Franken.
Ich weise kurz darauf hin, dass auf Seite 9 der Botschaft, in Kapitel 3, «finanzielle Auswirkungen», sich ein Druckfehler eingeschlichen hat. Gegenüber den Jahren 1985 und 1986 ergibt sich demnach ein Mehraufwand von 70 Millionen und nicht von 50 Millionen Franken.
Dank verschiedener Massnahmen des Bundes, die in den letzten Jahren zugunsten des Berggebietes beschlossen wurden, und dank Anhebung verschiedener Beitragssätze konnte das bergbäuerliche Einkommen gehalten werden. Es beläuft sich zur Zeit auf rund 65 Prozent eines Talbetriebes. Ohne die wertvollen und wirksamen Massnahmen des Bun- des zugunsten der Berggebiete, wie zum Beispiel die Kostenbeiträge an Rindviehhalter, die Bewirtschaftungsbei- träge, die Familienzulagen usw., vorwiegend im Sinne einer Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, läge das bergbäuerliche landwirtschaftliche Einkommen im argen. Da zurzeit der Markt für die meisten landwirtschaftlichen Roh- und Veredlungserzeugnisse überlastet ist, bieten sich insbesondere für die Berggebiete praktisch keine Produk- tionsalternativen zu Milch, Fleisch und Zuchtvieh an. Es
9-$
Détenteurs de bétail. Contributions aux frais
718
E
4 décembre 1986
kommt dazu, dass infolge scharfer Konkurrenz auf den internationalen Märkten der Export an Zucht- und Nutzvieh stark gestört ist. Eine zunehmend härter greifende Milch- kontingentierung hat die historisch gewachsene Arbeitstei- lung zwischen Berg- und Talbetrieben stark beeinträchtigt, indem das Berggebiet des Absatzes von Zuchtvieh weitge- hend verlustig gegangen ist.
Wir sind aber an der Erhaltung und Förderung eines gesun- den bergbäuerlichen Berufsstandes direkt interessiert. In die Beurteilung einzubeziehen ist dabei nicht nur der volks- wirtschaftliche Aspekt, sondern ebensosehr die im Sinne der Raumplanung anvisierte Förderung eines dezentralisier- ten Besiedlungssystemes in unserem Lande wie auch die Landschaftspflege, die Erhaltung dieser wertvollen Kultur- landschaft und die touristischen Belange.
Die Kosten- und die Bewirtschaftungsbeiträge sind die stärksten Säulen zur Verbesserung der bergbäuerlichen Ein- kommensverhältnisse. Mit der Begrenzung auf maximal 15 Grossvieheinheiten können die Kostenbeiträge weitgehend als produktionsneutral bezeichnet werden; denn die mei- sten Betriebe liegen unter Einbezug aller Viehgattungen über dieser kritischen Grenze. Mit dieser wertvollen Mass- nahme wird der Kleinbetrieb bevorzugt behandelt.
Die Ausrichtung von Kostenbeiträgen ist an eine maximale Einkommens- und Vermögensgrenze gebunden. Ueber- steigt eine der beiden Komponenten die auf Seite 7 in der Botschaft festgehaltenen Limiten, werden diese Beiträge entweder gekürzt oder ganz gestrichen. Zur Vermeidung ungerechtfertigter Beiträge an bergbäuerliche Betriebe mit zu hohen Tierbeständen und/oder zu kleinen eigenen Fut- tergrundlagen erfolgen ebenfalls Kürzungen. Damit soll dar- getan werden, dass die Praxis in direktestem Masse auf die betrieblichen Gegebenheiten Bezug nimmt.
Nun will ich gleich auf eine Frage von Herrn Kollega Arnold eingehen. Die Kostenbeiträge, die in der voralpinen Hügel- zone und den Zonen I-IV ausgerichtet werden, sind gestaf- felt. Die neuen Kostenbeiträge an Rindviehhalter im Bergge- biet werden nach oben noch stärker gestaffelt: Für einen Betrieb in der Zone IV werden die Kostenbeiträge um mehr zunehmen als zum Beispiel in der Zone I oder im voralpinen Hügelgebiet. Gemäss Arbeitshypothese des eidgenössi- schen Volkswirtschaftsdepartementes und des Bundesam- tes für Landwirtschaft betragen die vorgesehenen Erhöhun- gen in der voralpinen Hügelzone 30 Franken (also neu 130 Fr.), in der Zone | 40 Franken (neu 250 Fr.), in der Zone II 70 Franken (neu 450 Fr.), in der Zone Ill 100 Franken (neu 650 Fr.) und in der Zone IV 100 Franken (neu 870 Fr.).
Die Botschaft und der Vorschlag ordnen sich nahtlos in die Grundüberlegungen des 6. Landwirtschaftsberichtes ein. Die Landwirtschaft des Berggebietes und der Hügelregio- nen steht im Vergleich zum Unterland in verschiedenen Belangen ungünstiger da. Die bisherigen guten Erfahrun- gen erlauben die Feststellung, dass die Kostenbeiträge im Verlaufe der Jahre zur bedeutendsten Ausgleichszahlung zugunsten der benachteiligten Gebiete geworden sind. Auch in Zukunft geht es im wesentlichen darum, jene Mass- nahmen und Mittel einzusetzen, die erforderlich und nötig sind, damit die Berglandwirtschaft die ihr zukommende Stellung in unserer Gemeinschaft bewahren und ihre Auf- gabe auch erfüllen kann.
Ihre einstimmige Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage.
Küchler: Gestatten Sie mir, dass ich mich als Vertreter eines Bergkantons mit zahlreichen Berglandwirtschaftsbetrieben noch kurz zu dieser Vorlage äussere.
Das Parlament hat seinerzeit dem 6. Landwirtschaftsbericht seine Zustimmung erteilt und damit auch die dort umschrie- benen Oberziele der Agrarpolitik klar bejaht. Unter anderem wurde dort als Zielvorgabe die Erhaltung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft und einer dezentralisierten Besiedlung unseres Landes angeführt. Diese Zielvorgabe bedingt selbstredend eine Vielzahl selbständiger, lebensfä- higer bäuerlicher Existenzen und eine breite Streuung des Grundeigentums. Es braucht neben den sogenannten Voll-
erwerbsbetrieben auch Zu- und Nebenerwerbsbetriebe, wie sie seit jeher zum Dorf- und Siedlungsbild unserer Bergre- gionen gehören. Damit aber gerade solche Betriebe weiter existieren können, muss ihr Einkommen gesichert werden. Andernfalls besteht die Gefahr der Abwanderung mit all den bekannten negativen Folgen für das betroffene Berggebiet. Heute stellen wir fest, dass die Einkommens-Schere zwi- schen Tal- und Bergbauern sich immer weiter öffnet. Das Gesamteinkommen der Bergbetriebe beträgt durchschnitt- lich noch ungefähr zwei Drittel desjenigen der Talbetriebe. Unter dem Einfluss von gedrückten Schlachtviehpreisen einerseits und gleichzeitig steigenden Produktionskosten andererseits verschlechtert sich die Ertragslage zuneh- mend. Somit dürfte das Einkommen der Bergbetriebe auch künftig gegenüber den Talbetrieben noch weiter absinken. Daher erscheint es mir richtig, dass mit dem vorgelegten Bundesbeschluss nicht bloss eine teuerungsbedingte Anpassung vorgenommen, sondern gleichzeitig auch eine gewisse reale Einkommensverbesserung angestrebt wird. Diese reale Verbesserung würde sich bei den in unserem Gebiete relativ stark ins Gewicht fallenden Einkommensein- bussen bei den sogenannten Ausmerzaktionen auswirken. Das heisst, die Erhöhung würde eine Kompensation für die effektiv eingetretene Verschlechterung auf dem Schlacht- viehsektor darstellen.
Allein in Obwalden kamen in den letzten Jahren unter dem Titel «Kostenbeiträge» über 3,4 Millionen Franken jährlich zur Auszahlung und erreichten nicht weniger als 1200 Betriebe, für die diese Direktbeiträge gleichzeitig eine Ein- kommenssicherung darstellten. Mit diesen Zahlungen konn- ten und können auch die gemeinwirtschaftlichen Leistun- gen abgegolten werden, die von den Berglandwirtschaftsbe- trieben - wie dies der Kommissionspräsident dargelegt hat - nicht zuletzt im Interesse unserer touristisch wertvollen Landschaft jahrein, jahraus erbracht werden.
Ich bin auch überzeugt, dass sich, entgegen anders lauten- den Befürchtungen, die Erhöhung der Kostenbeiträge gene- rell nicht als produktionsfördernd auswirken werden. Entsprechende Sicherungen sind ja heute bereits vorhan- den. Diese wurden vom Kommissionspräsident ebenfalls angetönt. Ich erinnere an die Beschränkung der Beiträge auf 15 Grossvieheinheiten, an die Voraussetzung der genü- genden Rauhfutterbasis, an die Kürzung oder Streichung der Beiträge bei bestimmten Einkommens- und Vermögens- limiten.
Wesentlich scheint mir übrigens auch die Absicht des Bun- derates, dass die Verwendung der zusätzlichen Mittel nicht linear, sondern differenziert erfolgen soll. Ich wäre Ihnen, Herr Bundesrat Furgler, dankbar, wenn Sie hier im Plenum diesbezüglich detaillierte Ausführungen machen könnten. wie Sie dies in der Kommission bereits getan haben.
Abschliessend stelle ich nochmals fest, dass die Vorlage voll und ganz auch der bisherigen, vom Parlament gutgeheisse- nen Berglandwirtschaftspolitik entspricht. Sie wird uns hel- fen, die im 6. Landwirtschaftsbericht umschriebene Politik mit all den damit verbundenen gesellschafts- und regional- politischen Aspekten zu realisieren. Ich ersuche Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten.
Cavelty: Ich war in letzter Zeit ein häufiger und aufmerksa- mer Besucher der Viehmärkte in meinem Kanton. (Heiter- keit) Letztmals war ich vor einer Woche am Viehmarkt in Ilanz. Was ich von dieser für unsere Bergbauern ausseror- dentlich wichtigen Front zu berichten habe, ist alles andere als rosig. Der Nutzviehmarkt findet keinen Absatz, weil die Unterländer Bauern - wie es der Kommissionspräsident ausgeführt hat - infolge der Milchkontingentierung selbst zur Aufzucht geschritten sind. Der Schlachtviehmarkt ist wegen der wirklich miserablen Preise kaum mehr eine Hilfe. Man hat mir am Markt gesagt - und der Kommissionspräsi- dent hat es mir bestätigt -, dass die Schlachtviehpreise heute ungefähr auf dem gleichen Niveau wie vor zehn Jah- ren seien. Ich frage: Was ist denn eigentlich mit dem Erlös aus den vielen Fleischpreiserhöhungen im Laden passiert? Ich hoffe, der Preisüberwacher oder sonst jemand, der dafür
S
719
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge
zuständig ist, höre dies. Ich habe in den letzten zehn Jahren nie gehört, dass man spürbare Fleischpreissenkungen gehabt hätte. Nur beim Schlachtviehmarkt sind Preissen- kungen bzw. - stillstände eingetreten.
Ich war richtig froh, dass ich in der Diskussion mit den Bauern auf unsere heutige Vorlage hinweisen durfte. Diese Vorlage ist ein Lichtblick in dieser Situation, denn sie hilft doch - wie schon gesagt wurde - wesentlich mit, die Exi- stenz unserer Bergbauern zu erhalten, eine Existenz, die aus Struktur-, Besiedlungs- und ökologischen Gründen unbe- dingt erhalten werden muss. Es handelt sich hier um eine Art Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen, die nicht an die Produktion gebunden sind. Damit wird die Produk- tion überhaupt nicht berührt und nicht angeheizt.
Wir haben es in dieser Vorlage eigentlich nur mit dem Kredit zu tun. Die einzelnen Ausführungsbestimmungen werden in einer vom Bundesrat zu erlassenden Verordnung geregelt. Ich habe vernommen, dass diese Verordnung im Entwurf bereits in die Vernehmlassung geschickt worden sei. Ich danke dem Bundesrat dafür, dass er so rasch handelt. Andererseits möchte ich doch den Wunsch anbringen, dass auch die vorberatende Kommission des Parlaments in einem nächsten Fall mit einem Verordnungsentwurf bedient würde. Es würde uns die ganze Uebersicht etwas erleich- tern. Ich habe mir Kenntnis verschafft von diesem Verord- nungsentwurf und bin mit allen Punkten durchaus einver- standen.
Begrüssen möchte ich vor allem, dass man die Erhöhung nicht linear durchführen will, sondern abgestuft nach den Bergzonenkategorien. Begrüssen möchte ich vor allem, was neu in diese Verordnung kommt: den Versuch einer gewis- sen Produktionslenkung, eine Produktionslenkung, die etwas vom Grossvieh weggehen sollte zur Förderung der Kleinviehhaltung im Berggebiet. Ich betrachte diese Diffe- renzierungsmöglichkeit als wertvoll und als eine gute Gele- genheit, um aus dem Engpass herauszukommen.
Die Verordnung sieht, wenn ich sie recht verstanden habe, vor, dass man für die Kleinviehkategorien höhere Beiträge bezahlt als für die Grossviehkategorien, und das ist richtig so. So wird die Haltung von Kleinvieh angeregt und gefor- dert. Sie sieht auch logischerweise vor, dass diese Kleinvieh- kategorien bei der Berechnung des Ganzen Priorität haben. Das möchte ich stark unterstützen.
Alles in allem: Ich bin sehr glücklich über die Vorlage. Ich danke dem Bundesrat dafür und beglückwünsche Herrn Bundesrat Furgler dazu, dass er diese wohl letzte Gelegen- heit in seinem Amt benützt, um für die Bergbauern, die immer voll Hoffnung auf ihn geschaut haben, einen guten, willkommenen und durchdachten Beitrag zu leisten.
Affolter: Nach diesen engagierten Voten unserer Kollegen aus den Berggebieten bitte ich Sie, mir noch eine kurze Bemerkung in meiner Eigenschaft als ein im Flachland ansässiger Ständerat zu gestatten. Ich tue dies auch noch im Licht der seinerzeitigen Debatte über den 6. Landwirt- schaftsbericht, wo wir uns vor allem mit der Frage und den Formen der Unterstützung der Landwirtschaft auseinander- gesetzt haben. Ich will hier ein Wort zu den sogenannten Direktzahlungen sagen.
Man geht sicher nicht fehl, wenn man feststellt, dass ein breiter Konsens über die Erhaltungs- und Förderungswür- digkeit der Berglandwirtschaft besteht. Das ist schon sehr viel in dieser in letzter Zeit so durchgerüttelten Agrarszene. Dies bedeutet aber auch, dass kein ernsthafter Widerstand auszumachen ist gegenüber dem System der Direktzahlun- gen im Berggebiet und - wie wir heute gehört haben, und wie ich bestätigen möchte - auch gegenüber dem Ausmass solcher Direktzahlungen.
Die Zustimmung bedeutet in erster Linie Anerkennung für die von den Bergbauern im Interesse des Landes erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Es ist heute auch bekannt, dass trotz ständig erhöhter Direktzahlungen - in den letzten zehn Jahren wurden diese um 100 Prozent erhöht - die Einkommensunterschiede zwischen Berg- und Talgebiet noch gewachsen sind. Das macht uns allen Sorge,
weil die Menschen in den Berggebieten ohnehin mit schwie- rigsten Existenzbedingungen zu kämpfen haben und weil, wenn irgendwo angebracht, ein richtig verstandener Pari- tätslohn dort am Platze ist.
Unsere Kommission hat denn auch zu Recht davon Abstand genommen, gerade diese Vorlage als Exerzierfeld für agrar- politische Richtungskämpfe zu wählen. Dafür bieten spätere Gesetzesprojekte, die uns schon bald beschäftigen werden - den gegenwärtigen Vorsteher des Departementes hinge- gen nicht mehr -, genügend Möglichkeiten.
Was allerdings für die Zukunft beachtet werden muss - ich habe darauf schon in der Kommission hingewiesen, und das hat mich auch im Zusammenhang mit dieser Vorlage beschäftigt -: Wenn wir uns schon zum System der Direkt- zahlungen bekennen, jedenfalls für die Berglandwirtschaft, sollte man eigentlich auch ohne Hemmungen diesen Begriff gebrauchen. Irgendwo wird ja auch die Aufstockung der Viehhalterbeiträge ihre Grenzen finden müssen. Wir können nicht ad infinitum aufstocken, um unter diesem Titel noch bestehende Einkommensdisparitäten abzubauen. Da sollte und dürfte man auch das Kind beim Namen nennen, näm- lich «Abgeltung (absolut gerechtfertigter) gemeinwirtschaft- licher Leistungen im Interesse unseres Landes durch Direkt- zahlungen», mögen sie nun an die Viehhaltung, an die bewirtschaftete Fläche oder an ein anderes Kriterium geknüpft sein. Das wäre jedenfalls mein Wunsch für die zukünftige Ausgestaltung solcher Beiträge.
Ich kann für diese Vorlage, die uns heute beschäftigt, jeden- falls bestätigen, dass sie in der Linie der gegenwärtigen Politik liegt und dass wir hier ohne irgendwelche Hemmun- gen ja sagen dürfen.
Ich beantrage Ihnen Eintreten zu dieser Vorlage, die in der Kommission in keiner Art und Weise bestritten war.
Gadient: Nach dem Stichwort «Direktzahlungen» sei mir dazu ein Wort gestattet. Niemand wird bestreiten, dass die vorweg der Selbsthilfe verpflichtete Berglandwirtschaft Bedeutendes leistet und stets bestrebt war, das Einkommen aus eigener Kraft zu verbessern. Aber die Schwierigkeiten sind zu gross, als dass die eigene Anstrengung genügen könnte. Im bedeutenden Bereich der Milchproduktion zum Beispiel müssen im Interesse agrarpolitischer Landespolitik so bedeutende Einschränkungen in Kauf genommen wer- den, dass ein angemessener Ausgleich kaum je erreichbar erscheint. Statt mit kostendeckenden Produktepreisen muss ein Teil des Einkommens, wie das gesagt worden ist, daher weiterhin über Direktzahlungen gewährleistet werden, obwohl mit diesem System ein ernstzunehmender Verlust bergbäuerlicher Unabhängigkeit, an der uns staatspolitisch so viel gelegen sein müsste, verbunden ist. Im Berggebiet stammen heute ungefähr zwei Drittel des Einkommens aus dem Produkteverkauf und ein Drittel aus Direktzahlungen. Dieses Verhältnis sollte in etwa erhalten bleiben.
Es ist zutreffend, dass sich die Differenz im Lohngefälle weiterhin verschärft hat. Immerhin ist es mit diesen Direkt- zahlungen und einer bescheidenen Erhöhung der Produk- tionsanteile gelungen, das bergbäuerliche Einkommen auf etwa 60 Prozent des Lohnanspruches zu halten.
Die Flächenbeiträge - das scheint mir wesentlich zu sein - kommen doch eher bei den grösseren Betrieben zum Tra- gen, d. h. voll zur Auszahlung, während die Kostenbeiträge, die wir heute beschliessen, die kleinen Betriebe infolge der Begrenzung auf 15 Grossvieheinheiten bevorzugen. Gerade diese Entwicklung sollten wir fördern.
Es sei mir als Vertreter eines Bergkantons abschliessend noch ein Wort des Dankes an den nun bald scheidenden Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gestattet, ihm zu danken für seine umsichtige und ganz ausgezeichnete Führungsarbeit, die er für das Berggebiet und für die Berg- landwirtschaft geleistet hat. Dafür zu danken, dass er nicht nur bewährte Grundsätze und agrarpolitische Massnahmen weiter gefestigt hat, sondern darüber hinaus sehr viel Grundsätzliches Gedankengut in die Landwirtschaftspolitik eingebracht und erfolgreich verfochten hat, als Grundlage sozusagen für eine langfristig ausgerichtete Strategie.
Détenteurs de bétail. Contributions aux frais
720
E
4 décembre 1986
Miville: Ich habe mich in all den Jahren, seit ich diesem Rate angehöre, oftmals äusserst kritisch und zugegebenermas- sen gelegentlich auch mit einer gewissen Polemik in die Landwirtschaftsdebatten eingemischt und die Landwirt- schaftspolitik kritisiert. Das hat mir da und dort den Ruf eines «Bauernfeindes» eingetragen, ein Ruf, der mir nicht besonders passt. Ich nehme die Gelegenheit gerne wahr, hier zu sagen, dass ich nicht einfach nur zustimme, die Hand erhebe, sondern dass ich diese Art Landwirtschaftspolitik, welche eine benachteiligte Schicht unserer Bevölkerung berücksichtigt, die unter erschwerten Bedingungen in unser aller Interesse ihre Arbeit leistet und dafür erst noch meist zu geringerem Lohn als die Flachlandbauern, absolut befür- worte. Ich bin von dieser Vorlage überzeugt und möchte denjenigen danken, die sie ausgearbeitet haben.
Alles weitere zur Begründung wäre eine Wiederholung des- sen, was die Herren Affolter und Gadient bereits gesagt haben. Ich möchte nur - als ganz leichte Nüance zu den Ausführungen von Kollega Gadient - die Bergbauern bitten, den Drittel, den sie nicht als Produktepreis beziehen, nicht als Verlust von Unabhängigkeit zu erachten. Wir sind ein Volk von Subventionsempfängern! Wir haben ein ausseror- dentlich breit gestreutes System von Subventionen aller Art. Sie fliessen sozusagen überallhin - in die einen Kantonen mehr als in die anderen; das ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Beurteilung. Wir sind ein Volk von Subven- tionsempfängern. Und hat irgendjemand, dessen Betäti- gungssektor subventioniert wird, den Eindruck, er sei des- wegen weniger unabhängig? Davon braucht doch im Ernst keine Rede zu sein. Was hier unseren Bergbauern getan wird, haben sie um unser aller willen verdient.
Knüsel: Ganz kurz noch drei Bemerkungen.
Erstens: Es liegt mir daran, Herrn Bundesrat Furgler als Vorsteher des EVD auch meinerseits zu danken. Ich darf das gleich mit einem Votum von Herrn Cavelty verbinden: Immer dann, wenn die Fleischproduktion und die Berggebiete in der Not waren, fanden wir eine offene Türe.
Zweitens: Herr Cavelty weist mit Recht auf die schlechten Nutz- und Schlachtviehpreise hin. Wir müssen etwas diffe- renzieren. Das Bankvieh erzielt - noch einigermassen trag- bare - Preise unter den Richtwerten. Ganz miserabel sieht die Sache aber beim Verarbeitungsvieh aus; hier liegen die Preise hoffnungslos tief, ungefähr wie in der Krisenzeit der dreissiger Jahre.
Drittens: Heute ist wieder den Abgeltungen der gemeinwirt- schaftlichen Leistungen - also Flächen- und Bewirtschaf- tungsbeiträgen - stark das Wort gesprochen worden. So wie die Berglandwirtschaft strukturiert ist, dürfen wir mit Fug und Recht sagen, dass die Kostenbeiträge an die Rindvieh- halter des Berggebietes die zweite Säule dieser Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen darstellt. Nach meinem Dafürhalten wäre es aber nicht klug, wenn wir für alle Zukunft die Leistungen der Bergbauern schlechthin als gemeinwirtschaftliche Leistungen verstehen und dafür Bei- träge sprechen würden, denn jeder Betrieb, jede Talschaft, jeder Kanton betreibt seine Berglandwirtschaft wieder etwas anders. Hof- und Gebäudesanierungen von Betrieben, in welchen ausschliesslich Aufzucht betrieben und dadurch keine Milch in den Verkehr gebracht wird, werden auch in Zukunft erforderlich sein. Gemeinwirtschaftliche Beiträge sollen abgegolten werden, aber die Feinheiten dieser Mechanismen müssen beibehalten werden. Nehmen Sie als Beispiel einen Walliser Bauern, der auf 1100 Metern sonn- seitig noch Reben pflanzt, und vergleichen Sie ihn mit einem Bergbauern unseres stolzen Standes Appenzell- Innerrhoden: Sie sehen, dass die Lage der beiden sehr unterschiedlich ist und dass eine differenzierte Beurteilung deshalb erforderlich ist.
Bundesrat Furgler: Die Förderung der Berglandwirtschaft ist ein Anliegen, welches Sie und die Regierung beschäftigt und das auch von unserem Volk voll und ganz verstanden wird. Das ist allein schon staatspolitisch bedeutsam. Wel-
ches sind die Hauptziele, die wir mit dieser Politik ver- folgen?
Wir wollen eine Mindestbesiedlung im Berggebiet erhalten, weil diese Art Staat, die Eidgenossenschaft, die wir haben wollen, mit der dezentralen Besiedlung, mit verschiedenen Kantonen, Gemeinden, eigenen Kulturkreisen, diese Min- destbesiedlung ganz einfach verlangt. Ohne dezentrale Besiedlung gibt es keine Eidgenossenschaft. Wir wollen - das ist ein weiteres Ziel - die Kulturlandschaft auch in diesen Räumen erhalten. Ein einziger Satz genügt: Das Touristenland Schweiz ist ohne diese Berggebiete un- denkbar.
Wir wollen - das ist ein drittes Ziel - auch die Nutzungsmög- lichkeiten zur Versorgung, vor allem in Kriegs- und Krisen- zeiten, nicht kleinschreiben, sondern das uns auferlegte, sinnvolle Mass für die Erhaltung dieser Produktionsmög- lichkeiten bewahren.
Dann gibt es auch ganz allgemeine sozialpolitische Ueberle- gungen, die sich beispielsweise in den Familienzulagen geäussert haben, weil wir an selbständigen Existenzen, an Familien ir diesen Bergtälern heute und morgen interessiert bleiben.
Wenn ich diese Ziele genannt habe, stellen Sie sofort die Frage, welche Massnahmen geeignet sind, um sie zu ver- wirklichen. Ich nenne drei Gruppen:
Verbesserung der Produktionsgrundlagen.
Preis- und Absatzsicherung.
Direkte Einkommenszahlungen. Diese beschäftigen uns heute speziell.
Zur ersten Gruppe, der Verbesserung der Produktions- grundlagen, die von grosser Bedeutung für die Bergland- wirtschaft ist. Da hinein gehört das, was Sie als Massnah- men zur Bodenverbesserung bereits beschlossen haben und weiterhin beschliessen werden: Wegebau, Güterzusam- menlegung, aber auch Investitionskredite im Bereich von landwirtschaftlichen Hochbauten, denn wenn man an eige- nen Existenzen interessiert ist, muss man irgendwo leben können, und zwar menschenwürdig. Deshalb also noch einmal: Investitionskredite - grossgeschrieben.
Für finanzschwache Kantone, das heisst, vor allem für sol- che auch in Berggebieten, sollen weiterhin erhöhte Bei- tragssätze gelten; mittlere und kleinere Betriebe sollen dadurch begünstigt werden. Dass wir das nicht nur anspre- chen, sondern tun, erkennen Sie daraus, dass beispiels- weise im Jahre 1984 von 124 Millionen Franken rund 80 Pro- zent an Meliorationsbeiträgen an die Hügel- und Bergregio- nen geflossen sind.
Die zweite Gruppe: Preis- und Absatzsicherung. Neben den allgemeinen Massnahmen zur Preis- und Absatzsicherung sind für das Berggebiet von besonderer Bedeutung - trotz aller Schwierigkeiten, auf die Herr Cavelty zu Recht hinge- wiesen hat - eine Jahr für Jahr zu bestimmende Sicherung des Absatzes von Zucht- und Nutzvieh. Das hat uns anno 1984 immerhin noch 62 Millionen gekostet. Die Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion haben uns 67 Mil- lionen gekostet, die Flächenbeiträge für den Ackerbau unter erschwerten Bedingungen (Futtergetreide, etwas Brotge- treide, Kartoffeln) haben uns 46 Millionen gekostet.
In die dritte Gruppe, um mit sinnvollen Massnahmen die eingangs erwähnten Ziele zu verwirklichen, fallen die direk- ten Einkommenszahlungen, Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in den voralpinen Hügelzonen: 1985 haben Sie uns 175 Millionen Franken bewilligt. Die Betriebs- beiträge zur Verbesserung der Tierhaltung und Tierhygiene im Berggebiet betrugen 1985 15,1 Millionen. Für Bewirt- schaftungsbeiträge, Flächenbeiträge und Sömmerungsbei- träge - auf die neue Vorlage komme ich zu sprechen - haben Sie uns im Budget 1985 108 Millionen bewilligt. Dazu kommen noch Familienzulagen an Kleinbauern und land- wirtschaftliche Arbeitnehmer im Berg- und Talgebiet in der Höhe von 95 Millionen Franken. Im Durchschnitt - ich bin mir der Schwierigkeiten jeder Durchschnittsberechnung schon bewusst, Sie auch - entfallen auf einen hauptberufli- chen Betrieb im Berggebiet heute aus diesen erwähnten
S
721
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge
Massnahmen 10 000 bis 15 000 Franken an direkten Ein- kommenszahlungen.
Ich bin glücklich, dass Sie diese Gewichtung genauso vor- nehmen wie der Bundesrat. Wir kommen ohne Sie nicht durch. Wenn Sie das zusammenfassen - ich tue es nicht zuletzt deswegen, weil in jüngster Zeit die Agrarpolitik tel quel immer wieder unter sehr kritischen Vorzeichen disku- tiert worden ist; ich bin für die heutige Aufhellung ausge- sprochen dankbar -, ergeben sich dadurch Sonderleistun- gen des Bundes zugunsten der Landwirtschaft in den Berg- und Hügelzonen - ich basiere auf dem Jahre 1985 - von sage und schreibe 669 Millionen Franken, nämlich Beiträge für Meliorationen, insbesondere Boden- und Gebäudever- besserungen von rund 100 Millionen, Viehabsatz-, Kuhhal- terbeiträge und Anbauprämien für Ackerbau von rund 175 Millionen und direkte Einkommenszahlungen ein- schliesslich Familienzulagen von 394 Millionen.
Die Schwerpunkte der kommenden Berglandwirtschaftspo- litik erkenne ich aufgrund unserer gemeinsam gewonnenen Erfahrung in folgenden Hauptpunkten: Weiterführung der soeben dargelegten Massnahmen mit aller Prioritätsord- nung, Grundlagenverbesserung, dann Produktion und Preis, vor allem Viehabsatz, Ausgleichszahlungen gleich- wertig Direktbeiträge. Die periodischen Anpassungen der Beiträge an die Teuerung und nach Möglichkeit an die Entwicklung der Reallöhne werden Sie in Zukunft ebenso beschäftigen, weil nichts still steht. Darauf kommen wir noch zu sprechen. Die regionale Wirtschaftsförderung muss als ganz grosser Schwerpunkt mitgewichtet werden.
Das ist gleichsam der Grobraster für die kommende Berg- landwirtschaftspolitik. Ich halte dafür, dass sie im Interesse unserer staatspolitischen Zielsetzung nicht hoch genug gewichtet werden kann, über das Tagesgeschehen hinaus unerlässlich ist, um diese Art Eidgenossenschaft überhaupt lebendig, lebenskräftig, stark zu erhalten. Da hinein passt diese Vorlage.
Sie haben den Bunderat im Jahre 1982 ermächtigt, die Ansätze je Grossvieheinheit für die Kostenbeiträge an Vieh- halter im Berggebiet in der voralpinen Hügelzone in eigener Kompetenz festzulegen. Wir haben uns aber an einen Zah- lungsrahmen zu halten, den Sie uns geben. Mit den Bewirt- schaftungsbeiträgen, die im Jahre 1980 erstmals ausgerich- tet wurden, stellen die Kostenbeiträge die bedeutendste Direktzahlung an Berg- und Hügelbauern dar. Die 420 Millio- nen, um die wir Sie ersuchen, würden pro Jahr 210 Millionen gestatten. Das bedeutet - ich sage es allen Berglandwirten - gegenüber den Jahren 1983 bis 1986 eine Erhöhung um rund 70 Millionen Franken. Das sind immerhin 20 Prozent. Das ist der Leistungsausweis in völliger Harmonie mit unse- rem staatspolitischen Willen.
Ich habe Ihnen die Leistungen des Bundes an die Berg- und Hügelgebiete geschildert, und ich bin jedem Votanten dank- bar, dass er das auch in seinen Kreisen immer wieder darlegt, so, wie Sie, Herr Cavelty, in llanz an diesen schwieri- gen Veranstaltungen. Ich weiss, wie heiss es ist, Vieh abzu- bringen und nicht wieder zurücknehmen zu müssen. Man muss das miterlebt haben, um zu spüren, dass sich unsere Landwirtschaftspolitik im täglichen Leben und nicht nur in Büchern wiederfindet.
Wenn ich noch mit wenigen Worten die Erhöhung des Zahlungsrahmens in Bestätigung der Aussagen des Kom- missionspräsidenten und der Votanten begründe, dann ist ein Ausgangspunkt auch für den Bundesrat der nach wie vor bestehende Einkommensrückstand der Bergbauern gegen- über den Talbauern. Ich habe die Bergbauern nie getäuscht. Sie wissen selbst, dass sie für ihren Willen in den Tälern, in den Bergen, in jenen Gebieten zu leben, auch etwas aufbrin- gen müssen, nämlich einen Einkommensunterschied, der sich nie ganz aufheben lässt. Sie haben andere Vorteile, die ihrem Willen entsprechen, über die sie auch nicht jammern, über die sie sich freuen. Sie wollen dort leben. Aber es ist unsere Aufgabe, als Miteidgenossen einigermassen das Mass zu finden.
Die Märkte im Milch-, Schlachtvieh-, Zucht- und Nutzviehbe- reich sind derart belastet, dass an eine Ausdehnung der
Produktion nicht zu denken ist. Wir haben den Bauern vielmehr gesagt, in allen drei Sektoren eher weniger zu produzieren. Es bestehen wenig Produktionsalternativen. Sie haben das in diesem Herbst miterlebt. Für einen Alterna- tivvorgang im Berggebiet konnte mir bis jetzt noch niemand eine Heilslehre vermitteln. Die produktgebundenen Beiträge zur Förderung des Viehabsatzes können in naher Zukunft kaum mehr angehoben werden. Wir mussten vielmehr gewisse Einschränkungen bei der Zahl und beim Gewicht der Ausmerztiere vornehmen und haben diese Vorschläge bereits den Kantonen und Organisationen unterbreitet. Wir wissen auch um den Einkommensverlust, der aus den tiefen Preisen für Schlachtvieh entstanden ist, vor allem für die Bauern im Hügel- und Berggebiet. Deshalb ist der gezielte Ausbau der Direktzahlungen unerlässlich.
Ich wende mich noch für ganz kurze Zeit der Frage zu, ob Kostenbeiträge produktungebundene Beiträge im eigentli- chen Sinn sind? Ich wage zu behaupten, die Zielrichtung sei gut, weil sie für höchstens 15 Grossvieheinheiten ausgerich- tet werden. Der Strukturwandel hat sich auch im Berggebiet vor allem in der Weise ausgewirkt, als in immer mehr Betrie- ben mehr als 15 Grossvieheinheiten gehalten werden.
Der Anreiz zur Haltung von mehr Tieren, um auf die Höchst- zahl von 15 Grossvieheinheiten zu kommen, besteht daher nur noch in wenigen Betrieben. Weil wir uns auf diese Zahl beschränken, wollen wir keinen Anreiz geben. Kommt hinzu, dass ab kommendem Jahr nur noch diejenigen Tiere als beitragsberechtigt gelten, die während der ganzen Winter- fütterung gehalten werden können. Und da die Zählung gegen Ende der Winterfütterung erfolgt, können nur zum Zwecke der Zählung kaum zu hohe Bestände aufrecht erhal- ten werden. Wir erfüllen damit ein Gebot der Landwirt- schaftspolitik, die eigene Futtermittelbasis noch mehr zu berücksichtigen: Kampf den Ueberstellern, die zu viele Tiere in ihren Ställen halten. Die betriebseigene Futtergrundlage für die ausgewiesene Zahl der Grossvieheinheiten muss vorhanden sein. Ich darf Sie auf die Tabelle 5 der Botschaft verweisen, wo wir sagten, dass jährlich Abzüge von rund 900 000 Franken wegen ungenügender Futtergrundlage vorgenommen werden.
Die Ausrichtung von zwei verschiedenen Direktzahlungen, der Kostenbeiträge einerseits, der Bewirtschaftungsbeiträge anderseits, hat sich bewährt. Würde der Gesamtbetrag für beide Arten von Beiträgen z. B. nur auf die Bewirtschaftsbei- träge umgelegt, so würde sich ein solches Vorgehen prei- streibend für die beitragsberechtigten Grundstücke auswir- ken. Wir möchten beide Instrumente weiterhin nutzen. Vor allem konnten wir kleine und mittlere Betriebe auf diese Weise eindeutig besserstellen.
Ich fasse zusammen: Die Art, wie die Kostenbeiträge heute ausgerichtet werden, gestattet uns, die Anforderungen, wel- che an Direktzahlungen zu stellen sind, zu erhöhen: Wenig, möglichst kein Anreiz zur Mehrproduktion. Keine Beiträge im Verhältnis zur Futtergrundlage bei zu hohen Viehbe- stände; Begünstigung der kleinen und mittleren Betriebe. Wir - und damit antworte ich auf die gestellte Frage - gehen unter keinen Umständen linear vor, sondern berücksichti- gen die Situation in den einzelnen Zonen. Die Kostenbei- träge sollen in der voralpinen Hügelzone je Grossvieheinheit anstatt bisher 110 Franken neu 130 Franken betragen. In der Zone 1 des Berggebietes anstatt bisher 210 neu 250. In der Zone 2 des Berggebietes anstatt bisher 380 neu 450. In der Zone 3 des Berggebietes anstatt bisher 550 neu 650. In der Zone 4 des Berggebietes anstatt bisher 720 neu 870. Das ist eine deutliche Verbesserung. Da gewisse Tierkategorien - wie Schafe, Ziegen und Pferde - bei den produktgebunde- nen Beiträgen schlechter wegkommen als das Rindvieh, prüfen wir die Möglichkeit - wir finden auch die entspre- chende Lösung - diese Nutztierkategorien, auf die Sie ver- wiesen haben, bei der Ausrichtung der Kostenbeiträge zu begünstigen. Wenn Sie das alles gewichten, stellen Sie fest, dass die Massnahmen, die wir von Ihnen erhoffen, zielkon- form sind.
Ich schliesse mit der Antwort auf die Frage von Herrn Affol- ter zu den Direktbeiträgen als Heilmittel schlechthin. Sie
Détenteurs de bétail. Contributions aux frais
722
E 4 décembre 1986
haben in den vergangenen Monaten mehrfach darüber dis- kutiert; in meinem Bundesamt für Landwirtschaft haben wir auch intensive Vorarbeiten geleistet, um Ueberlegungen zu einem allfälligen Ausbau der Direktzahlungen einbringen zu können und jederzeit auch dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Sie können auch in Zukunft nicht auf die Produktionsseite verzichten. Der Landwirt will Unternehmer bleiben und gewisse Dinge über die Preise abgegolten haben. Aber Sie können - nur muss dann gesagt werden, wer das bezahlt - eine Ausweitung der Direktzahlungen zur Abgeltung gemeinwirtschafticher Leistungen anstreben. Nur bitte ich Sie, nicht einfach eine neue Heilslehre zu verkaufen, als könnten die Bauern einfach um ihre Selbstän- digkeit als Unternehmer gebracht werden und als könnte schlechthin jedem am 1. Januar jedes Jahres ein Scheck aus Bern ins Haus zufliegen, ohne dass man ihm sagt, was er dann nicht mehr zu produzieren brauche, wie er das Verblei- bende zu gestalten habe. Der damit verbundene Administra- tivaufwand ist ausserordentlich sorgfältig zu gewichten. Ich warne demzufolge einfach vor Irrlehren. Wir entziehen uns nicht dieser grossen Aufgabe, Verbesserungen in struk- tureller Hinsicht zusammen mit den betroffenen Bauern zu suchen, aber die von Ihnen im Landwirtschaftsbericht akzeptierten Hauptziele bleiben intakt. Eine bestimmte Ver- sorgung für Krisenzeiten muss dieses Land sicherstellen. Dazu brauchen wir Produktion und für diese die Bauern. Die Erhaltung der Kulturlandschaft in einer gesunden Umwelt ist nur mit Bauern möglich; die Erhaltung des Tourismuslandes Schweiz ebenfalls. Wenn Sie an das denken und die jetzt beantragten Massnahmen beschliessen, haben Sie einen grossen Schritt nach vorwärts getan. Die übrigen Probleme der Landwirtschaftspolitik werden uns dauernd beschäfti- gen. Ich bin zuversichtlich, dass man sie einer Lösung entgegenführt, solange man nicht gegenseitig einander zu verketzern beginnt, Stand gegen Stand ausspielt und im Bauernstand selbst die grossen gegen die mittleren und die kleinen. Wir gehören zusammen, und diese eidgenössische Komponente möchte ich am Schluss dieser Vorlage in Erin- nerung gerufen haben.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1 et 2
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Verabschiedung von Herrn Bundesrat Furgler Adieux à M. Furgler, conseiller fédéral
Präsident: Gestatten Sie mir noch ein kleines Wort. Gemäss dem Programm dieser Session befindet sich Herr Bundesrat Furgler zum letzten Mal in diesem Saal. Die Würdigung dieses Magistraten wird im Rahmen der Bundesversamm- lung erfolgen. Doch gestatten Sie mir, dass ich auch hier in unserem Kreis ein paar Worte sage.
Herr Bundesrat Furgler ist seit 1972 Bundesrat und ist wäh- rend diesen 15 Jahren unzählige Male auch im Ständerat aufgetreten. Wenn ich hier auch nur ein Resümee abgeben will, ist es, glaube ich, eines ohne Uebertreibung:
Herr Bundesrat Furgler brillierte mit einer einzigartigen Elo- quenz, wies sich stets über fundiertes Wissen aus und engagierte sich durchwegs mit grossem Einsatz in den Sachfragen. Wir werden ihn missen. Wir danken ihm für die Arbeit, die er auch in unserem Rate geleistet hat, und die besten Wünsche des Ständerats begleiten ihn in die Zukunft. (grosser Beifall)
Schluss der Sitzung um 11.40 Uhr La séance est levée à 11 h 40
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Viehhalter im Berggebiet. Kostenbeiträge Détenteurs de bétail dans les régions de montagne. Contributions aux frais
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.035
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
717-722
Page
Pagina
Ref. No
20 014 911
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.