Partial revision of health insurance law: deletion of notification clause

20014905Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)4 déc. 1986Confirmed

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

In the Council of States, the commission majority proposed aligning the partial revision of health insurance law with the Federal Council version by deleting the last sentence of Art. 336e para. 2. The minority sought to keep the National Council's addition. After debate about whether the notification duty in pregnancy-related dismissal protection belonged in this urgent reform, the chamber approved the majority proposal by 28 to 2 and thus removed the added sentence.

Regeste Omnilex

Art. 336e Abs. 1 lit. c und Abs. 2 OR; Frage der Aufnahme einer besonderen Anzeigepflicht bei Schwangerschaft in die Sperrfristregelung; die Kammer folgt der Kommissionsmehrheit und streicht eine im Nationalrat eingefügte Zusatzbestimmung, wenn sie als systematisch entbehrlich erscheint und gegenüber den übrigen Sperrfristtatbeständen keine sachliche Rechtfertigung aufweist. Die Zuständigkeit der materiell einschlägigen Revision wird betont; eine punktuelle Einfügung in ein anderes Reformvorhaben ist abzulehnen, sofern sie die Kohärenz der Ordnung beeinträchtigt (vgl. die Debatte zur sedes materiae).

Texte intégral

Krankenversicherung. Teilrevision

701

  1. Dezember 1986 S

86.029

Rüstungsreferendum. Volksinitiative Référendum en matière de dépenses militaires. Initiative populaire

Siehe Seite 656 hiervor - Voir page 656 ci-devant

Beschluss des Nationalrates vom 24. September 1986 Décision du Conseil national du 24 septembre 1986

Schlussabstimmung - Vote final

Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen

An den Nationalrat - Au Conseil national

37 Stimmen 2 Stimmen

81.044

Krankenversicherung. Teilrevision Assurance-maladie. Révision partielle

Fortsetzung - Suite

Siehe Seite 697 hiervor - Voir page 697 ci-devant

Ziff. Ibis Titel, Ziff. 1 Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. Ibis titre, ch. 1 préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 336e Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 Antrag der Kommission Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Abs. 2

Mehrheit

.... der Sperrfrist fortgesetzt. (Rest streichen) Minderheit (Masoni) Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 336e al. 1 let. c et al. 2 Proposition de la commission Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil national Al. 2

Majorité

.... la fin de la période. (Biffer le reste) Minorité (Masoni) Adhérer à la décision du Conseil national

Hansenberger, Berichterstatter: Wir haben diese von uns akzeptierte Gesetzesänderung in die Vorlage A aufgenom- men. Sie sehen den Vorschlag des Bundesrates auf Seite 26 der Fahne in der Vorlage B. Die Kommission hat sich der Fassung des Nationalrates fast vollständig angeschlossen. Absatz 2 dieses Artikels 336e wurde vom Nationalrat geän-

dert. Die Kommissionsmehrheit stimmt dem zu, will jedoch den letzten Satz streichen. Der Nationalrat hat diesen Satz im Plenum aufgenommen, ohne eine Diskussion darüber zu führen, aber mit dem Hinweis, der Zweitrat solle das dann noch prüfen. Das haben wir in der Kommission getan und schlagen Streichung dieses letzten Satzes vor. Der beige- fügte Satz mit der sehr kurzen Frist von 14 Tagen wurde in der Kommission bekämpft, unter anderem mit dem Argu- ment, dass auch beim Militärdienst keine Anzeigepflicht bestehe und nicht einzusehen sei, warum die Schwanger- schaft anders behandelt werden müsse. Mit acht zu einer Stimme wurde deshalb Streichung dieses letzten Satzes beschlossen und damit Rückkehr zur Fassung des Bundes- rates.

Die übrigen Obligationenrechtsänderungen sind diskus- sionslos in der Fassung von Bundesrat und Nationalrat durchgegangen. Von mir aus könnte man den Abschnitt Obligationenrecht in globo behandeln.

Masoni: Wir haben zugleich eine andere Kommission, die an dieser Bestimmung arbeitet, die Kommission «Kündi- gungsschutz».

Die herkömmliche Bestimmung ist noch nicht sehr alt. Jetzt wird hier eine Aenderung vorgeschlagen, die dann noch- mals in der Kommission «Kündigungsschutz» geprüft wer- den wird. Mir scheint, unser Recht sollte eine gewisse Beständigkeit haben. Man soll nicht immer wieder ändern. Man sollte diese Bestimmung, die in die Kündigungsschutz- reform einbezogen wird, hier nicht wiederum diskutieren. Das war der Grund meiner Opposition. Es ist nun eine Opposition pro forma, nachdem die Mehrheit der Kommis- sion anderer Auffassung ist. Es scheint mir jedoch unange- messen, über eine solche Bestimmung im Rahmen des Sofortprogramms beim Krankenversicherungswesen zu befinden - anstatt in der sedes materiae, also beim Kündi- gungsschutz, wo die Bestimmung hingehört - mit dem Risiko, in einigen Monaten zu einem anderen Beschluss kommen zu müssen. Deswegen habe ich die Streichung empfohlen, obschon ich weiss, dass diese prinzipielle Stel- lungnahme keine Erfolgschancen hat.

Hansenberger, Berichterstatter: Wenn ich Herrn Masoni richtig verstehe, ist sein Antrag auf der Fahne nicht vollstän- dig aufgeführt. Er möchte das Obligationenrecht in diese Revision überhaupt nicht einbeziehen. Das bedeutet nach Version Masoni Streichung, Nichtbehandlung im Sofortpro- gramm.

Unsere Kommission hat sehr deutlich anders beschlossen. Hingegen möchten wir den letzten Satz weglassen. Ich bitte Sie, der Formulierung der Mehrheit zuzustimmen.

Hefti: Warum möchte die Kommission den letzten Satz weg- lassen?

Schmid: Der Grund ist recht einfach: deswegen, weil Arti- kel 336e Absatz 1 Buchstabe c die einzige Aenderung ist hinsichtlich des bestehenden Artikels 336e. Bei allen übri- gen Tatbeständen der sogenannten Sperrfrist ist man auch ohne Zusatz, der nun dem Absatz 2 angehängt werden soll, ausgekommen. Es ist nicht einzusehen, weswegen dieser Zusatz gerade bei der Schwangerschaft gelten soll. In allen anderen Fällen hätte man auch ähnliche Gründe gehabt, um eine Anzeigepflicht zu statuieren; man hat es unterlassen. Ich glaube, die Diskriminierung der Schwangeren ist in dieser Hinsicht unnötig.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit 2 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 28 Stimmen

Art. 361 Abs. 1, Art. 362 Abs. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

7-S

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Rüstungsreferendum. Volksinitiative Référendum en matière de dépenses militaires. Initiative populaire

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Jahr

1986

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Anno

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IV

Volume

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Wintersession

Session

Session d'hiver

Sessione

Sessione invernale

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 86.029

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.12.1986 - 08:00

Date

Data

Seite

701-701

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20 014 905

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Mots-clés

health insurancepartial revisiondismissal protectionpregnancynotification dutylegislative votecommittee majorityminority proposal

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether Art. 336e para. 2 should retain the final sentence introducing a short notification duty in case of pregnancy-related dismissal protection

Solution extraite

The chamber accepted the majority proposal to delete the last sentence and return to the Federal Council version.

Motifs extraits

The majority considered the added sentence unnecessary and inconsistent with the existing treatment of other suspension periods; the minority argued the matter belonged to the dismissal-protection reform rather than this urgent revision.

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