Motion du Conseil national
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tance nationale et jusqu'à 50 pour cent pour les biotopes d'importance régionale et locale.
Face à une telle amélioration de la proposition du Conseil fédéral, la mienne n'a pas été attentivement étudiée. Il s'est révélé en effet que l'administration ne disposait que de peu de données, voire d'aucune donnée précise, sur le coût global de la protection des biotopes. C'est cette incertitude qui fait craindre à certains que cantons et Confédération, plutôt que d'assumer leurs compétences, essaient de se renvoyer la balle face aux décisions à prendre. Ainsi, on préfère enchevêtrer, diluer, afin que chacun paie à moitié, décide à moitié et contrôle à moitié.
Il n'y a pas de meilleure manière pour rendre ainsi faibles aussi bien l'Etat central que les Etats cantonaux. Nous avons pour une fois l'occasion d'être clairs, en répartissant bien les compétences, comme nous venons de le faire aux arti- cles 18, lettres a et b, et comme nous pouvons maintenant le faire en ce qui concerne le financement. Ma proposition mériterait surtout d'être retenue afin que le Conseil national puisse l'examiner à son tour avec, à l'appui, des données plus précises que celles, inexistantes, qui ne nous ont pas été remises en commission.
Pour toutes ces raisons, je vous prie de soutenir ma proposi- tion d'amendement à l'article 18, lettre d.
Schoch, Berichterstatter: Ich muss darauf hinweisen, dass der Antrag von Herrn Reymond in der Kommission schon diskutiert worden ist. Die Kommission hat darüber auch abgestimmt. Sie hat diesen Antrag deutlich abgelehnt. Die Auffassung, die Herr Reymond vertritt, ist zwar föderali- stisch einwandfrei und von da her, das muss ich gestehen, besticht sie auch auf den ersten Blick. Die Kommission ging aber von der Frage aus, ob die föderalistisch einwandfreie Regelung auch der Sache nütze, und ist sie zur Auffassung gelangt, dass das nicht der Fall wäre, und zwar im wesentli- chen aus zwei Gründen.
Wird nach der Variante Reymond vorgegangen, gibt es nationale Biotope, also Biotope von nationaler Bedeutung, die durch den Bund finanziert werden müssen, und solche von regionaler oder lokaler Bedeutung, für deren Finanzie- rung die Kantone zuständig sind.
Das wird zwangsläufig immer zum Streit darüber führen, ob ein Biotop von nationaler oder nur von regionaler oder lokaler Bedeutung ist, und zwar ist dieser Streit vorprogram- miert, weil es nicht um die Sache, sondern um die Kosten geht, und überall, wo die Kosten zur Diskussion stehen, liegt es auf der Hand, dass niemand daran interessiert sein wird, ein Biotop als nationales oder regionales einzustufen, wenn er dann zur Kasse gebeten würde.
Das ist der eine Aspekt, den die Kommisson berücksichtigt hat, und der zweite Aspekt ist der, dass der Bund zwar grosszügig Biotope von nationaler Bedeutung ausscheiden könnte, dass es aber Kantone geben könnte, die passiv bleiben, ungeachtet der jetzt zu beschliessenden neuen gesetzlichen Regelung. Und diese passiven Kantone, die einfach nichts unternehmen, können nur mit Geld geködert werden, wenn ich das etwas burschikos formulieren darf. Man muss ihnen Beiträge an die Kosten in Aussicht stellen, die mit der Unterschutzstellung von Biotopen zwangsläufig erwachsen, und aus dieser zweiten Ueberlegung heraus hat die Kommission die Auffassung vertreten, dass es richtig ist, wenn hier ein Ineinander der Finanzierung ins Auge gefasst wird. Man dient der Sache auf diese Art und Weise am besten.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat schliesst sich der Kommission an. Der Begründung des Herrn Referenten ist nichts beizufügen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Reymond
22 Stimmen 16 Stimmen
Abs. 1 und 2 - Al. 1 et 2 Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Abs. 3 - Al. 3 Angenommen - Adopté
Art. 24, 24a - 24e Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 25 Abs. 2 Antrag der Kommission Die Kantone bezeichnen eine Fachstelle für Natur- und Heimatschutz.
Art. 25 al. 2 Proposition de la commission Les cantons désignent le service chargé de la protection de la nature et du paysage.
Angenommen - Adopté
Formelle Anpassungen des Gesetzestextes, Ziff. II Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Adaptations formelles du texte de la loi, ch. II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
32 Stimmen 2 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.516
Motion des Nationalrates (Bundi) Rätoromanische Sprache. Erhaltung Motion du Conseil national (Bundi) Sauvegarde du romanche
Beschluss des Nationalrates vom 4. Oktober 1985 Décision du Conseil national du 4 octobre 1985
Wortlaut der Motion
Eine vom Bundesrat eingesetzte Arbeitsgruppe hat bereits im Jahre 1982 auf die schwierige Lage der beiden Bündner Sprachminderheiten Italienisch und Rätoromanisch auf- merksam gemacht. Das Rätoromanische ist heute in seiner Existenz gefährdet. Auch andere sprachliche Minderheiten sind bedroht. Die bestehende Verfassungsgrundlage reicht nicht aus, stark bedrohte Landessprachen genügend zu fördern oder zu erhalten. Das Jubiläum «2000 Jahre Rätoro- mania» könnte Anlass sein, ein besonderes Zeichen eidge- nössischer Solidarität zu setzen. Der Bundesrat wird des- halb ersucht, eine Revision von Artikel 116 der BV in die Wege zu leiten und die Absätze 1 und 2 in folgendem Sinne zu ergänzen:
Motion des Nationalrates
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Das Deutsche, Französische, Italienische und Rätoroma- nische sind die Nationalsprachen der Schweiz. Der Bund unterstützt in Zusammenhang mit den betroffenen Kanto- nen Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachge- bietes bedrohter Minderheiten.
Als Amtssprachen des Bundes werden das Deutsche, Französische und Italienische erklärt. Beim Vollzug des Bundesrechts im romanischen Sprachgebiet ist das Rätoro- manische angemessen zu berücksichtigen.
Texte de la motion
En 1982 déjà, un groupe de travail institué par le Conseil fédéral a attiré l'attention sur la situation difficile des deux minorités linguistiques des Grisons, l'italienne et la rhéto- romane. Actuellement le rhéto-romanche est en péril de mort. D'autres minorités linguistiques aussi sont menacées dans leur existence. Pour conserver ou développer suffisam- ment des langues nationales en grand danger, la base constitutionnelle existante ne suffit pas. Or, la célébration de deux millénaires de rhéto-romanche («2000 Jahre Rätoro- mania») pourrait fournir l'occasion de faire un geste signifi- catif de solidarité confédérale. C'est pourquoi le gouverne- ment est invité à mettre en chantier une révision de l'arti- cle 116 de la constitution et à compléter comme il suit les alinéas 1 et 2:
L'allemand, le français, l'italien et le romanche sont les langues nationales de la Suisse. Avec la collaboration des cantons concernés, la Confédération soutient des mesures tendant à préserver l'aire linguistique traditionnelle des minorités menacées.
Sont déclarées langues officielles de la Confédération l'allemand, le français et l'italien. Le romanche doit être pris en considération dans une juste mesure lorsque le droit fédéral est appliqué dans l'aire linguistique rhéto-romane.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Schaffter, Aubert, Cavelty, Debétaz, Dreyer, Gadient, Hefti, Masoni, Miville (9)
M. Schaffter, rapporteur: Au cours des récentes années, il est apparu que la situation de la quatrième langue nationale - le romanche - est allée en s'aggravant. Entre les recense- ments de 1960 et de 1980, le nombre des communes gri- sonnes à majorité romanche est tombé de 86 à 78. Cette diminution a pour conséquence qu'un enseignement de base dans cette langue n'est plus garanti à tous les enfants nés de parents rhéto-romanches. De fait, l'aire linguistique romanche se rétrécit comme une peau de chagrin.
Sans doute, le monde politique fédéral n'est pas indifférent au danger qui pèse sur notre quatrième langue nationale. Il en était convaincu en juin 1983, lorsque les Chambres vote- rent la loi de subvention aux cantons des Grisons et du Tessin; 3 millions annuellement pour le premier, pour la sauvegarde de la culture et de la langue rhéto-romane ainsi que de la culture et la langue dans les vallées italophones; 2 millions au deuxième pour la sauvegarde de sa culture et de sa langue. En contraignant le canton des Grisons à allouer une somme de 1,5 million annuellement à la Lia Rumantscha, les Chambres indiquaient clairement leur in- tention.
Il faut croire cependant que les subsides, pour nécessaires qu'ils sont, ne constituent pas un remède miracle à une situation qui peut sembler parfois désespérée. Aussi, des voix se sont élevées pour obtenir en faveur du romanche des protections d'ordre légal ou constitutionnel. Successive- ment, une initiative parlementaire Longet en 1982, une inter- pellation Cantieni en 1985, une initiative parlementaire Oes- ter, la même année, ont reposé le problème de la survie du romanche et des moyens de l'assurer.
Ces diverses démarches ont trouvé leur dénominateur com- mun dans la motion Bundi qui nous occupe aujourd'hui. Cette motion veut charger le Conseil fédéral de préparer une révision de l'article 116 de la constitution et de compléter les alinéas 1 et 2 comme suit: Alinéa 1: «L'allemand, le français, l'italien et le romanche sont les langues nationales de la Suisse», et en complément: «avec la collaboration des can-
tons concernés la Confédération soutient des mesures ten- dant à préserver l'aire linguistique traditionnelle des mino- rités menacées». Alinéa 2: «Sont déclarées langues offi- cielles de la Confédération: l'allemand, le français et l'ita- lien», en complément: «le romanche doit être pris en consi- dération dans une juste mesure, lorsque le droit fédéral est appliqué dans l'aire linguistique rhéto-romane». En réalité, les motionnaires entendent bien, par le renforcement de l'article 116, alinéa 1 de la constitution, obtenir une défini- tion claire des aires linguistiques minoritaires tradition- nelles, ainsi que de l'application du principe de territorialité. A l'alinéa 2 les motionnaires ne vont pas jusqu'à revendiquer pour le romanche le statut de langue officielle suisse. Cela comporterait un surcroît de charges administratives impres- sionnant et entraînerait une forte affluence de publications qui ne seraient même pas toutes lues intégralement. Une telle exigence ne répondrait d'ailleurs pas au principe de proportionnalité. Toutefois, la quatrième langue nationale pourrait être utilisée dans le Registre foncier, celui du régime des biens, celui des réserves de propriété et d'autres registres, ordonnances, règlements, décisions et lettres cir- culaires administratives. L'idée dominante de la motion est que l'application du principe constitutionnel ne doit pas être conçue dans une optique trop étroite, de telle façon que d'autres champs d'activités de la Confédération y soient englobés également.
En décembre 1985 le Conseil fédéral a accepté la motion ainsi que le Conseil national et cette motion Bundi est devenue une motion du Conseil national.
Notre commission s'est réunie à Coire et à Trun durant le pont de l'Ascension. Après avoir entendu les dirigeants de la Lia Rumantscha qui ont exprimé à la fois leurs craintes et leurs voeux, elle a visité à Trun une école romanche. Elle a ensuite procédé à l'examen de la motion, fait le tour des problèmes juridiques et fédéraux qu'elle va soulever mais en a renvoyé l'analyse de détail au jour où paraîtra le message du Conseil fédéral sur la révision constitutionnelle propo- sée. C'est convaincue de la nécessité de doter le romanche et les Suisses qui le parlent dans son aire traditionnelle des protections vitales indispensables que la commission vous propose, à l'unanimité, d'accepter la motion, tant il est vrai que la minorité, pour subsister, a besoin de plus que ce qui lui revient de droit. Dans un pays comme le nôtre, la stricte arithmétique proportionnelle est le plus grand danger qui menace les minorités les plus faibles.
Cavelty: Als Romane danke ich dem Kommissionspräsiden- ten und der Kommission für das Wohlwollen und für die Sympathie, die sie meiner Muttersprache bekunden. Wir haben überhaupt allen Grund, dem Bund und unseren Mit- eidgenossen für die wirklich grosszügige Haltung unserer Minderheit gegenüber dankbar zu sein. Trotz aller Unterstüt- zung ist die rätoromanische Sprache in grosser Gefahr. Diese Gefahr kommt von innen und von aussen.
Zur Gefahr von innen: In pievel viva sch'el vul viver, sagte einer unserer Denker, Prof. Ramun Vieli. Ein Volk lebt, wenn es leben will. Lange, zu lange fehlte uns das Selbstbewusst- sein und das Selbstwertgefühl. Zu lange schämten sich die Romanen ihrer Identität. Aeussere Zeichen dafür: Bis zu meiner Generation übersetzten sie ihre Vornamen offiziell auf deutsch, versahen ihre Dörfer mit deutschen Namen, schrieben ihre Geschäfte und Häuser in deutscher Sprache an. Lange, zu lange wurde die Intelligenz der Romanen an ihren Deutschkenntnissen gemessen. Zu lange mussten die Romanen bei Prüfungen in Schulen und Berufsabschlüssen ohne besondere Rücksichtnahme auf ihre Fremdsprachig- keit mit den deutschsprachigen Mitbewerbern konkurrieren. Bei vielen Eltern entstand daraus der Entschluss: Unsere Kinder sollen es besser haben als wir! Sie sollen deutsch- sprachig erzogen werden. Daraus· resultierten unzählige Verluste für die Romontschia.
Heute hat man diese Gefahr weitgehend erkannt. Mit der Anerkennung des Rätoromanischen als Nationalsprache im Jahre 1938 wurde der erste Schritt des Bundes zur notwen- digen Stärkung des Selbstbewusstseins und zur Bejahung
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der Identität des romanischen Volkes getan. Es brauchte aber noch viel Zeit, bis dieser erste Funke richtig zündete. Vor allem in den letzten zwei Jahrzehnten setzte erfreu- licherweise eine regelrechte Renaissance ein. Ich spreche hier absichtlich nicht vom Geld, welches die öffentliche Hand zur Pflege der romanischen Sprache bereitstellt, obwohl wir dieses Geld brauchen und dafür dankbar sind. Doch Geld ist bloss sekundär. Vorausgehen muss Liebe und Begeisterung für die romanische Kultur seitens der Roma- nen und Achtung und moralische Unterstützung seitens der übrigen Schweiz. Es braucht viele, fast unbewusste Schritte von der Romanisierung unserer romanischen Dörfer - die übrigens in den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte macht - über die vermehrte Pflege des Romanischen in der Schule bis zur Anerkennung des Romanischen als zählen- des Schul- und Prüfungsfach, als gültige Sprache in Gemeinde und Kirche der betreffenden Regionen. Es braucht auch äussere Zeichen wie die in der letzten Zeit vermehrt praktizierte Beschriftung wichtiger · amtlicher Dokumente des Bundes auch auf Romanisch. Ja, selbst das tägliche «chen», wie Herr Kollege Steiner letzthin freundlich vermerkte, hat in diesem Zusammenhang einen Sinn. Ganz zu schweigen von einigen romanischen Worten bei hochof- fiziellen Ansprachen des Bundesrates an das Volk, womit wir insbesondere in den letzten Jahren vermehrt erfreut wurden.
Die Motion will generell die Anstrengungen des Bundes für das Romanische fördern, namentlich beim Vollzug des Bun- desrechts im romanischen Gebiet, ohne dass das Rätoroma- nische deswegen zur Amtssprache des Bundes werden müsste. Ich bejahe dieses Ziel der Motion zur Abwehr der Gefahr von innen.
Noch kurz zur Gefahr von aussen. Sie wird, wie Sie wissen, verursacht durch eine Ueberflutung anderssprachiger Mas- senmedien, durch den Zuzug anderssprachiger, nicht assi- milierungswilliger Familien oder gar durch nicht assimilie- rungswillige Funktionäre in Gemeinden und Kirchen. Hier ein selbsterlebtes Beispiel aus allerjüngster Zeit. Im Frühjahr 1985 schrieben wir alle 3000 Gemeinden der Schweiz um eine Gabe für das eidgenössische Schützenfest in Chur an. Jede Gemeinde wurde in ihrer Sprache angeschrieben, die romanischen in romantsch grischun. Von einer Gemeinde mitten im rätoromanischen Gebiet erhielten wir auf amtli- chem Papier mit romanischem Briefkopf folgende Antwort: «Wir bitten Sie, uns Ihr Rundschreiben in deutsch zu sen- den. Unsere Amtssprache ist deutsch, und die Vorstandssit- zungen werden ebenfalls in deutscher Sprache abgehalten. Freundliche Grüsse». Ich will mit diesem Beispiel die Gemeinde keineswegs anprangern. Darum erwähne ich ihren Namen gar nicht, nicht einmal den Namen der Region. Ich will damit nur zeigen, wie es vielen andern Gemeinden auch ergangen ist, und vor allem, welchen Gefahren das Romanische von aussen ausgesetzt ist. Das Schicksal einer Kultur und einer Sprache darf nicht von der Muttersprache eines Lehrers, eines Gemeindepräsidenten, eines Pfarrers oder Gemeindekanzlisten abhängen. Wenn die Motion von einer Unterstützung von Massnahmen zur Erhaltung des überlieferten Sprachgebietes spricht, so liegt sie materiell und formell durchaus richtig. Materiell, weil Massnahmen zur Erhaltung bedrohter Minderheiten notwendig sind, for- mell, weil vom Bund lediglich die Unterstützung solcher Massnahmen verlangt wird, derweil die eigentliche Ergrei- fung und Durchführung der Massnahmen Sache des Kan- tons als Träger der Sprachhoheit ist. Dazu braucht es vor allem auch die Unterstützung und den politischen Willen der betreffenden Bevölkerung in Gemeinde und Region.
Damit bin ich beim Schluss. Die Motion visiert Ziele an, die richtig und unterstützungswürdig sind. Mindestens so wich- tig wie die Ziele selbst aber ist der Weg hiezu. Er führt nämlich über eine Verfassungsabstimmung und vorausge- hend über eine landesweite Sensibilisierung für unsere vierte Sprache und Kultur. Es tut den Romanen und Nichtro- manen gut, zu zeigen und zu sehen, wie wichtig die romani- sche Sprache für die Schweiz in ihrem heutigen Bestand ist - denn die Schweiz wäre nicht die Schweiz, so wie sie ist,
ohne die rätoromanische Sprache - und auf der anderen Seite auch, wie wichtig die Schweiz für die rätoromanische Sprache ist. Auf beiden Seiten muss man erkennen, dass die gegenseitigen Leistungen Beiträge von wichtiger staatser- haltender Natur sind.
Cordial engraziament a tuts che sustegnan la moziun. Jeu sperel ch'ella porti buns fretgs en favur dil romontsch e della svizra.
Miville: Meiner Ueberzeugung nach behandeln wir jetzt ein Thema von eidgenössischer Bedeutung, das nicht darunter leiden darf, dass es so spät behandelt wird. Ich möchte zu dieser Motion drei Dinge feststellen:
Erstens: Wie tief haben mich die beiden Tage beeindruckt, die wir im Herzen der romanischen Surselva zubringen durften! Ueberall die Leute in diesem noch durch und durch romanischen Dorf Trun, die diese wunderschöne alte klang- volle Sprache gesprochen haben. Die Kinder in der Schule, welche die grosse Mühe auf sich nehmen, schon in frühen Kinderjahren zwei Sprachen zu lernen, nämlich ihr heimatli- ches Romanisch und das Deutsch, auf das sie eben schon sehr früh angewiesen sind. Der Kontakt mit den Leuten der Lia Rumantscha und mit den Gemeindebehörden von Trun, mit dieser überall spürbaren Bereitschaft, etwas zu tun zur Erhaltung eines höchst wertvollen Kulturgutes, ohne das die Schweiz in einer gewissen Weise nicht mehr wäre, was sie jetzt ist. Das ist das erste, was ich sagen wollte: der tiefe Eindruck, der sich aus diesem Besuch ergeben hat.
Zweitens: Die Motion ist ja im Grunde genommen - gemes- sen an dem, was sie verteidigen, erhalten, bewahren möchte - massvoll. Man könnte sich da grössere Begehren vorstel- len. Aber ich richte von hier aus den Appell an die Romanen: Es ist natürlich nicht mit gesetzlichen Vorkehren und nicht einmal mit finanziellen Vorkehren getan. Die Romanen müs- sen sehen, dass diese Sprache, wie jede Sprache, nur lebt, wenn sie gebraucht wird. Ich habe als Basler seit dem Zweiten Weltkrieg den schmerzlichen Niedergang des Elsässerdeutschen erlebt. Da waren natürlich die Vorausset- zungen anders. Hier leben wir in einem Land mit Verständ- nis für Minderheiten, während in Frankreich das Elsässer- deutsch vom französischen Zentralismus regelrecht kaputt gemacht worden ist. Jetzt bemühen sich soundso viele gescheite Leute im Elsass um die Rettung dieser alten, schönen, etymologisch hochinteressanten Sprache in allen ihren Varianten. Aber kann das jetzt noch getan werden? Das sind jetzt noch Seminarien an Universitäten, noch Bemühungen von Intellektuellen, noch diese oder jene Publikation und dieses oder jenes Theaterstück. Aber das erreicht das Volk, die junge Generation nicht mehr, die schlechtweg nicht mehr Elsässerdeutsch kann. Von den Mülhauser Kindern verstehen, glaube ich, noch 6,5 Prozent Elsässerdeutsch. Der tragische Niedergang eines Kulturgu- tes! In der Rumantschia sind die Voraussetzungen natürlich günstiger, aber man muss die Sprache brauchen und an ihr festhalten.
Drittens: Es ist vom Territorialitätsprinzip gesprochen wor- den. Ich hätte für dieses noch ein gewisses Verständnis. Ich finde es nicht mehr als anständig, dass man sich anpasst, wenn man in eine Gegend zieht, in der eine bestimmte Sprache gesprochen wird, dass man sich bemüht, diese Sprache zu lernen und dass man nichts dagegen hat, wenn die Kinder diese Sprache lernen.
Wir haben dieses Problem doch auch im Kanton Tessin. Im Kanton Tessin gibt es sehr schöne Orte, die, weil sie so schön sind, längstens von Deutschschweizern und Deut- schen bevölkert und übervölkert sind. Aber das Tessin würde es nie dulden, dass man aus italienisch sprechenden Gemeinden deutschsprachige macht. Das Tessin verlangt mit vollem Recht, was jeder kulturellen Gemeinschaft zusteht, dass nämlich der Zuzüger sich gefälligst zu assimi- lieren habe. Ich meine, dass das auch für Leute, die im Kanton Graubünden in den romanischsprachigen Teil zie- hen, eine Selbstverständlichkeit darstellen sollte, angesichts dessen, was hier auf dem Spiel steht, und dass mit allen
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Postulat Bührer
Mitteln, die uns als Gesetzgeber und als Bundesverwaltung zur Verfügung stehen, darauf zu dringen ist.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt die Motion entgegen.
Ueberwiesen - Transmis
86.385
Postulat Bührer Benzol- und Bleigehalt des Benzins Essence. Teneur en benzol et en plomb
Wortlaut des Postulats vom 19. März 1986
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Verord- nung über verbotene giftige Stoffe und die Luftreinhalte- verordnung nicht dahingehend geändert werden sollten, dass
2 Volumenprozente, und
festgesetzt werden.
Texte du postulat du 19 mars 1986
Le Conseil fédéral est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu de modifier l'ordonnance sur l'interdiction des substances toxi- ques et l'ordonnance sur la protection de l'air de manière à prescrire que:
la teneur en benzol de tous les carburants ne dépasse pas 2 pour cent en volume,
la teneur en plomb de l'essence dite &sans plomb» n'ex- cède pas 5 mg/litre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Miville, Piller, Weber (4)
Frau Bührer: Mein Postulat wünscht, dass eine Reduktion von Benzol auf 2 Volumenprozente und von Blei auf 5 Milli- gramm pro Liter im Benzin zu prüfen sei. Ist eine Reduktion dieser beiden Stoffe nötig, ist sie möglich und machbar? Es gilt der anerkannte Grundsatz, dass Belastungen so niedrig wie möglich zu halten sind. Benzol ist heute bis zu 5 Volumenprozent erlaubt, beim Blei sind es 13 Milligramm pro Liter.
.
Zum Benzol: Offenbar ist Benzol kein harmloser Stoff. Er gehört zu den absolut verbotenen Stoffen. In Artikel 4 der Verordnung über verbotene giftige Stoffe heisst es in Absatz 1: «Die Verwendung von Benzol in Publikums- oder gewerblichen Produkten ist für jeden Zweck verboten.» In Absatz 2 wird dann für Benzin eine Ausnahme gemacht. Benzol ist ein aromatischer Kohlenwasserstoff, und es ist zweifelsfrei erwiesen und unbestritten, dass er krebserre- gend ist. Er ist ausgesprochen gefährlich. Sicher gilt für diesen Stoff der vorher zitierte Grundsatz: Die Belastung muss so niedrig wie möglich gehalten werden. Wer in Labors mit Stoffen hantiert, die nur ein Prozent Benzol enthalten, unterzieht sich strengen Vorsichtsmassnahmen, wie das bei gefährlichen Stoffen verlangt wird. Die Benzine fallen unter diese gefährlichen Stoffe. Sie enthalten minde- stens ein Prozent Benzol. Erlaubt ist ja ein Gehalt bis zu fünf Prozent. Der Publikumsumgang mit Benzin ist - abgesehen von der Rücksicht auf die Feuergefährlichkeit - recht unbe- kümmert. Benzol in der Atemluft ist gefährlich. An den Tankstellen wird aber nicht auf die Krebsgefahr beim Einat- men von Benzindämpfen hingewiesen. Benzin wird als prak- tisches Lösungs- und Reinigungsmittel im Haushalt, von Hobbyhandwerkern und auch in gewerblichen Betrieben unbekümmert benutzt. Ein Grund mehr, jede Möglichkeit
zur Senkung des Benzolgehaltes unverzüglich vorzuneh- men, da die Gewohnheiten der Menschen sich ja nicht leicht ändern lassen.
Die fünf Prozent, die bei uns als Obergrenze gelten und die ab 1. Oktober 1989 auch in der EG als Obergrenze dienen werden, sind in den Augen von Wissenschaftern gefährlich, ja unverantwortlich hoch angesetzt, und sie werden vom technischen Gesichtspunkt als unnötig hoch taxiert. Es han- delt sich hier um eine Bagatellisierung der Gefahren, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Dabei geht es nicht einmal um den Gegensatz Industrie contra Gesundheit. Ein Gross- teil der Raffinerien ist in der Lage, Benzin mit einem Benzol- gehalt von einem Prozent oder sogar darunter zu produzie- ren. Die restlichen müssten dazu gezwungen werden, falls sie sich nicht freiwillig anschliessen. Es gibt keine auch nur im entferntesten akzeptablen Gründe, dieses grosse Risiko in Kauf zu nehmen.
Es liegt mir eine Untersuchung von Anfang 1986 über den Benzolgehalt von verschiedenen Benzinen vor. Sie zeigt, dass Benzolwerte von über einem Prozent nicht sein müs- sen. Es hat sogar viele Benzine, deren Gehalt unter einem Prozent ist. Ich verlange ja nur eine Senkung auf zwei Prozent.
Es ist so, dass kein Unterschied zwischen bleihaltigem und unverbleitem Benzin besteht. Einige Benzine liegen aller- dings krass darüber. Das müsste nicht sein. Ich visiere also nichts Unmögliches, aber etwas Notwendiges an. Es gilt auch beim Benzol der Grundsatz: Je höher die Konzentra- tion, desto grösser die Gefährdung, und - auch das ist üblich - es gibt keinen Schwellenwert. Ein geringerer Ben- zolgehalt des Benzins ergibt auch niedrigere Belastungen der Abgase. Dieses Krebsgift ist in der zugelassenen hohen Konzentration von fünf Prozent kein unverzichtbarer Ben- zinbestandteil mehr. Die Klopffestigkeit kann heute mit anderen Aromaten hergestellt werden.
Nun zum Blei: Auch Blei ist ein verbotener Stoff. Auch hier gibt es die Ausnahmeregelung für das Benzin. Blei ist ein gesundheitsgefährdender Stoff ersten Ranges. Ich habe hier eine Medizinerstudie, die als Beilage zum Bulletin des Bun- desamtes für Gesundheitswesen erschienen ist. Hier wird gesagt, dass etwa die Hälfte des in Autoabgasen enthalte- nen Bleis sich im Umkreis von etwa 30 Metern von den Strassen entfernt niederschlägt. Der Bleianteil, der an besonders feine Staubteilchen gebunden ist, bleibt tagelang in der Luft und wird durch die Windströmung weit verteilt. Blei findet sich in der Folge im Blut und in den Knochen. Jetzt zitiere ich diese Mediziner: «Blei ist ein Enzymgift, das die Bildung des roten Blutfarbstoffes zu stören vermag. Betroffen sind hier wohl vor allem Frauen und Kinder. Noch grössere Bedeutung hat die Bleiwirkung auf das Nervensy- stem. Durch tierexperimentelle und epidemiologische For- schung konnte erkannt werden, dass vor allem das Gehirn während seiner frühen Entwicklung empfindlich auf die Bleibelastung reagiert.»
Eine Studie des Max-Planck-Institutes weist nach, dass die Bleibelastung einer der Bausteine im Gesamtkomplex des Waldsterbens sein könnte. Der geltende Grenzwert liegt bei 13 Milligramm pro Liter für bleifreies Benzin. Das ist viel zu hoch. Die Lage ist ebenso eindeutig wie beim Benzol. Der Wert ist zu hoch, er ist von der Praxis bereits überholt. Ein grosser Teil der verkauften Benzine liegt nämlich bereits unter der von mir postulierten Limite von fünf Milligramm pro Liter. Die 13 Milligramm pro Liter liegen jenseits der Realität.
Es ist nicht einzusehen, weshalb nicht vereinzelte schwarze Schafe - um mehr handelt es sich nicht - mit strengeren Grenzwerten zur Senkung des Bleigehaltes veranlasst wer- den sollten. Es geht um unsere Gesundheit, um die Umwelt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Katalysatoren, die ja in Zukunft einen wesentlichen Beitrag leisten sollen, das Auto- fahren weniger umweltbelastend zu gestalten, nur ohne Bleiverschmutzung funktionstüchtig bleiben. Oder anders gesagt: Blei ist das Ende jedes Katalysators.
Die Vorgaben meines Postulates sind massvoll und vernünf- tig. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Bundi) Rätoromanische Sprache. Erhaltung Motion du Conseil national (Bundi) Sauvegarde du romanche
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Consiglio
Consiglio degli Stati
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09
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Datum 17.06.1986 - 16:00
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