Army administration regulation revision approved by the Council of States

20014302Jurisprudence administrative des autorités fédérales (JAAC)5 mars 1986Granted

Extrait par Omnilex

Résumé Omnilex

The Council of States considered the partial revision of the army administration regulation (85.050). The rapporteur for the military commission supported entry and full approval, emphasizing higher soldiers' pay, an extension of discounted leave tickets, and various technical adjustments. The chamber entered into debate without opposition and then approved the draft in the overall vote unanimously. The transcript also records an unrelated interpellation by Meier Josi concerning the central office for total defense.

Regeste Omnilex

Army administration regulation, partial revision; parliamentary approval of a Federal Council draft. Where the competent chamber enters into debate without opposition and the commission supports the proposal, the draft may be adopted in full by overall vote; the record also shows that ancillary technical amendments and cost arguments may be treated as uncontested when no counterproposal is raised. Consid. none (parliamentary transcript).

Texte intégral

Règlement de l'administration de l'armée. Révision

38

E 5 mars 1986

Wegen diesem zunehmend enger werdenden betriebswirt- schaftlichen Engpass ist anzunehmen, dass dringend nötige Wiederinstandstellungs- und Infrastrukturpojekte auch bei kleinsten Restkostenanteilen bereits stark belasteter Betriebe nicht zur Ausführung gelangen. Neben der vollen Ausschöpfung eidgenössischer und kantonaler Beiträge muss darüber hinaus, sozusagen ausserhalb des Systems (Bundesbeiträge, Kantonsbeiträge, Restkosten), wenn von der Sache her, beispielsweise zur Erhaltung des Schutzwal- des, ein Zwang zur Verwirklichtung besteht, das Projekt auch unter einer vollen Abdeckung der Restkosten durch öffentliche Beiträge realisiert werden können. Wegen der Nichtabdeckung von Restkosten sollte kein dringend nöti- ges Projekt aufs Eis gelegt oder verzögert werden.

Wie stark die Restkosten die Wiederinstandstellungs- oder dringend nötigen Infrastrukturprojekte belasten, sollte aus einer statistischen Auswertung von Projektgesuchen und Projektabrechnungen des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz möglich sein. Die Belastbarkeit extrem gelegener Forstbetriebe mit Restkosten wäre anhand einer Betriebs-Typologisierung im Rahmen von betriebswirt- schaftlichen Untersuchungen zu erarbeiten. Entsprechende Kriterien sollten ohne weiteres gefunden werden können. Der Ausbau der Betriebserhebungen geht in diese Richtung, aber leider zu langsam.

  1. Der zweite Punkt des Postulates betrifft die mittelfristigen Perspektiven der Forstwirtschaft und der Unterstützung der Lawinenschutzbauten. In den Haushaltperspektiven 1988/89 sind für diese Zwecke insgesamt 200 Millionen Franken vorgesehen. Es muss leider befürchtet werden, dass diese Mittel nicht oder kaum ausreichen, um die Forstwirtschaft wieder auf gesunde Füsse zu stellen. Ich bitte deshalb den Bundesrat, der zukünftigen Planung im Bereich der Forst- wirtschaft ein besonderes Augenmerk zu schenken.

Auch mittelfristig hat es zu einer angemessenen Beteiligung durch Treibstoffzollgelder zu kommen. Die Haushaltper- spektiven sehen für die Forstwirtschaft 18 Millionen Franken und für die Lawinenverbauungen 17 Millionen Franken im Budget 1986 vor. Herr Bundesrat Schlumpf hat anlässlich der Endberatungen des Treibstoffzollgesetzes von 340 Mil- lionen Franken gesprochen, die insgesamt für den Umwelt- bereich ausgegeben werden sollten, und stellte sogar eine Steigerung auf 400 Millionen Franken gegen Ende dieses Jahrzehnts in Aussicht. Dieser Plafond ist unter Mitberück- sichtigung der übrigen Gelder für den Umweltschutz aus der Treibstoffzollkasse bei weitem nicht erreicht. Es ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass wir diesen Grundsätzen nachleben. Die Verfassungsrevision über die Neuverteilung der Treibstoffzölle erhielt gerade auch aus dem Berg- und Randgebiet eine relativ starke Unterstützung. Mit der Annahme dieses Postulates unternehmen wir einen kleinen, bescheidenen Schritt, diesem Volkswillen Rechnung zu tragen.

Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt dieses Postulat entgegen.

Ueberwiesen - Transmis

85.050

Verwaltungsreglement der Armee. Teilrevision

Règlement de l'administration de l'armée. Révision partielle

Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. September 1985 (BBI II, 1225) Message et projet d'arrêté du 4 septembre 1985 (FF II, 1261)

Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 19 décembre 1985

Antrag der Kommission

Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates

Proposition de la commission

Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional

Reichmuth, Berichterstatter: Im Namen der Militärkommis- sion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage des Bundesrates über die Teilrevision des Bundesbeschlusses über die Ver- waltung der schweizerischen Armee (BVA) einzutreten und dieser in allen Teilen zuzustimmen.

Die Revision dieses Bundesbeschlusses beinhaltet zur Hauptsache eine Erhöhung der Soldansätze für Unteroffi- ziere, Gefreite, Soldaten und Rekruten. Als zweiter bedeu- tender Revisionspunkt ist die Ermächtigung an den Bundes- rat zur Ausdehnung der bestehenden Regelung betreffend die verbilligten Urlaubsbillette zu erwähnen. Bei den ande- ren Revisionspunkten handelt es sich um die Eliminierung gewisser Widersprüchlichkeiten, die sich zwischen dem BVA und dem am 22. Juni 1984 revidierten Bundesgesetz über die Militärorganisation ergeben haben, um begriffliche Anpassungen und um Verbesserungen von Verfahrens- abläufen, wie der Bundesrat in seiner Botschaft ausführt. Da diese Nebenprodukte der Revision unbestritten sind und daher in der Kommission, wie übrigens auch im Nationalrat, zu keinen Diskussionen Anlass gegeben haben, möchte ich nicht weiter darauf eintreten.

Die eigentliche Entschädigung eines Armeeangehörigen für seine Dienstleistung besteht in den Leistungen der Erwerbs- ersatzordnung, die laufend erhöht und auch der Teuerung angepasst wurden. So ist beispielsweise die Maximalent- schädigung der Erwerbsersatzordnung seit 1972 um 180 Prozent, das heisst von 50 Franken auf 140 Franken pro Tag heraufgesetzt worden. Und wie Sie wissen, ist zurzeit die 5. Revision der Erwerbsersatzordnung, die ebenfalls namhafte Verbesserungen in Aussicht stellt, im Gange.

Im Gegensatz zum Erwerbsersatz wurden die Soldansätze seit dem 1. Januar 1972 nicht mehr erhöht. Schon seit jeher wurde jedoch der Sold für Militärdienst nicht als Lohnersatz betrachtet, sondern als eine Entschädigung für die im Mili- tärdienst zusätzlich entstehenden persönlichen Auslagen und Unkosten oder gewissermassen als «Sackgeld». Wenn man sich an die Statistik erinnert, die einmal die täglichen Auslagen eines durchschnittlichen WK-Soldaten aufzeigte, so ist die Feststellung eines Votanten im Nationalrat nicht ganz von der Hand zu weisen, dass es sich bei der Soldzah- lung eher um eine indirekte Subvention an das Gastgewerbe handle. Die spezifische Funktion des Soldes als Spesenzu- lage liess es - und lässt es auch heute - verantworten, die Ansätze nicht analog der Teuerung ansteigen zu lassen.

Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Dienstlei- stende Kost und Logis gratis erhält und dass ihm auch im Zivilleben Ausgaben für persönliche Bedürfnisse entstehen. Eine Solderhöhung entsprechend dem Anstieg des Lebens- kostenindexes zwischen dem Dezember 1971 und dem Dezember 1984 würde den Aufwand der jährlichen Soldzah- lungen um 78 Prozent, das heisst von 67 Millionen auf 119 Millionen Franken, erhöhen, was eine erhebliche Mehr- belastung der Bundesfinanzen bedeuten würde.

  1. März 1986 S

39

Interpellation Meier Josi

Die vom Bundesrat beantragte Solderhöhung, mit der die Ansätze für Unteroffiziere, Gefreite, Soldaten und Rekruten, aber auch der Funktionssold der Hilfsdienstpflichtigen in den Stufen 3 bis 7 um Fr. 1 .- bis Fr. 2.50 erhöht werden sollen, ergibt Mehrkosten von 14,9 Millionen Franken. Die ebenfalls vorgeschlagene Ausweitung der sogenannten Soldzulage für Beförderungsdienste, nämlich Fr. 2 .- pro Tag an Subalternoffiziere, erfordert eine weitere Million Franken. Gesamthaft ergeben sich also Mehraufwendungen von rund 16 Millionen Franken pro Jahr, was Sie im Detail aus der Tabelle auf Seite 7 der Botschaft entnehmen können.

Der vorgeschlagene Einbau der Kleider- und Camionnage- Entschädigung in die Soldansätze der höheren Unteroffi- ziere und der Offiziere wirkt sich kostenneutral aus, bringt aber eine wirksame Verringerung des administrativen Auf- wandes.

Die Militärkommission unterstützt die Vorlage des Bundes- rates einstimmig. Weitergehende Anträge wurden bei den Kommissionsberatungen - im Gegensatz zu den Verhand- lungen im Nationalrat - nicht gestellt und deshalb auch nicht diskutiert.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Verbilligung der Urlaubsbillette. Der Bundesrat erachtet es als angezeigt, die für Rekruten bereits gültige Regelung betreffend die Abgabe des sogenannten 5-Franken-Billettes auf alle Armeeangehö- rigen, die einen mehrwöchigen Militärdienst leisten, auszu- dehnen. Die Kommission begrüsst die beantragte Aende- rung von Artikel 44 BVA, womit der Bundesrat die Kompe- tenz dazu erhält. Neben der finanziellen Erleichterung für den einzelnen Armeeangehörigen dürfte dadurch die Moti- vation zur Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel stei- gen und die Gefahr von Autounfällen auf der Fahrt zum und vom Urlaub sinken.

Ich beantrage Ihnen also Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates und Zustimmung zu den beantragten Aende- rungen.

Schliesslich muss ich Sie in getreuer Befolgung des neuen Artikels 3quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes noch auf meine Interessenbindung im Zusammenhang mit der beantragten Solderhöhung aufmerksam machen: Als Dienstpflichtigem im Zivilschutz steht mir grundsätzlich der Soldanspruch eines Soldaten zu. Wird die in der Vorlage beantragte Solderhöhung von Fr. 1 .- pro Tag beschlossen, so wird mir dies für die restlichen noch zu leistenden Dienst- tage eine finanzielle Verbesserung von gesamthaft Fr. 10 .- bis Fr. 15 .- einbringen, allerdings verteilt auf die nächsten fünf Jahre. Ich bitte Sie, davon gefälligst Kenntnis zu neh- men. (Heiterkeit)

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Reichmuth, Berichterstatter: Ich beantrage Behandlung in globo.

Gesamtberatung - Traitement global du projet

Titel und Ingress, Ziff. I und II Titre et préambule, ch. I et II .

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)

An den Nationalrat - Au Conseil national

85.997 Interpellation Meier Josi Zentralstelle für Gesamtverteidigung Interpellation Meier Josi Office central de la défense

Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1985 Dem Vernehmen nach soll eine Kommission eingesetzt wer- den zur Ueberprüfung der Funktionsweise und allfälligen Neuzuordnung des Stabes der Zentralstelle für Gesamtver- teidigung.

Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen,

  • dass dem Konzept 1983 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der sogenannten «Kommission Muheim» von 1979 endlich zum Durchbruch verholfen wird?

  • dass der verwaiste Chefposten durch eine hochqualifi- zierte Persönlichkeit neu besetzt wird, und nicht etwa durch Deklassifizierung des Postens fähige Leute von einer Bewer- bung abgeschreckt werden?

  • dass die geplante Kommission auch mit Experten für die Sicherheitspolitik bestückt wird?

Texte de l'interpellation du 19 décembre 1985

Une commission doit, paraît-il, être constituée pour réexa- miner le fonctionnement et, le cas échéant, proposer une nouvelle subordination (affectation hiérarchique et adminis- trative) de l'état-major de cet Office central de la défense. Le Conseil fédéral est-il disposé à faire en sorte

  • que la conception «Défense nationale 1973» soit enfin mise en oeuvre tout en faisant en sorte que les résultats des travaux de la commission, dite «Commission Muheim», soient pris en considération ?

  • Que le poste de chef de cet office, devenu vacant, soit repourvu par une personnalité hautement qualifiée et qu'on n'en arrive pas, en raison d'une forme de déclassification éventuelle de la charge en question, à paralyser des per- sonnes tout à fait capables de se mettre sur les rangs et de présenter leur candidature ?

  • Que la commission envisagée comprenne aussi des experts dans le domaine de la politique de sécurité?

Frau Meier Josi: Meine Interpellation will anknüpfen an den seinerzeitigen Bericht über Gesamtverteidigung. Er hat 1973 in hervorragender Weise dargestellt, wie eine umfassende Abwehr in unserem Staat mit den demokratischen Struktu- ren vereint werden müsse. Er zeigte auch, wie die politische und militärische Führung in einem Staat zusammenwirken müssen, der die Priorität der politischen vor der militäri- schen Führung kennt und somit die Leitung der Gesamtver- teidigung in die Hände des Bundesrates legen muss.

Im Bericht war seinerzeit die Zentralstelle für Gesamtvertei- digung als strategisches Führungsorgan des Bundesrates vorgesehen. Heute stehe ich unter dem Eindruck, dass die Schwerpunkte wieder voll bei der Armee liegen und nur noch am Rande durch etwas Verwaltung angereichert wer- den, wobei ich «Verwaltung» eben nicht mit «politischer Führung» gleichsetzen kann.

Es besteht wohl Einigkeit darüber, dass es so nicht weiterge- hen kann. In dieser Lage ist eine Motion im Nationalrat eingereicht worden, welche dieser Stelle für Gesamtverteidi- gung «aktive Sterbehilfe» leisten will. Mir geht es im Grunde genommen mit meiner Interpellation darum, ein Zeichen in der gegenteiligen Richtung zu setzen. Ich möchte die Zen- tralstelle für Gesamtverteidigung zu neuem Leben er- wecken.

Es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass sich in unserem Lande das ganze Volk hinter die Verteidigung stellt, auch im zivilen Leben, und dass es nicht den Eindruck hat, dass diese Aufgabe an die Armee delegiert sei. Das fände ich gefährlich - bei aller hervorragenden Leistung dieser

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Verwaltungsreglement der Armee. Teilrevision Règlement de l'administration de l'armée. Révision partielle

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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr

1986

Année

Anno

Band

I

Volume

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Session

Frühjahrssession

Session

Session de printemps

Sessione

Sessione primaverile

Rat

Ständerat

Conseil

Conseil des Etats

Consiglio

Consiglio degli Stati

Sitzung

03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 85.050

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.03.1986 - 08:00

Date

Data

Seite

38-39

Page

Pagina

Ref. No

20 014 302

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Mots-clés

military administrationsoldiers' payleave ticketsparliamentary approvalbudget impact

Extrait par Omnilex

Question juridique clé

Whether to enter into debate on the Federal Council's partial revision proposal

Solution extraite

The chamber entered into debate without opposition.

Motifs extraits

The commission supported the Federal Council's draft and no contrary motion was made.

Question juridique clé

Whether to approve the partial revision of the army administration regulation in all parts

Solution extraite

The draft was approved in full.

Motifs extraits

The rapporteur stated that the main elements were uncontested and the financial and administrative arguments supported the revision.

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