Verwaltungsbehörden 30.09.1985 <td class="metadataCell">20013739</td>
20013739Vpb30 sept. 1985Ouvrir la source →
Heure des questions
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N
30 septembre 1985
Zwölfte Sitzung - Douzième séance
Montag, 30. September 1985, Nachmittag Lundi 30 septembre 1985, après-midi 14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Koller Arnold
Fragestunde - Heure des questions
Frage 22:
Zwingli. Erdbeben in Mexico-City. Verbindungen mit der Schweizer Botschaft
Tremblement de terre de Mexico. Liaison avec notre ambassade
Da unsere Botschaft in Mexiko nicht über eine Funkverbin- dung mit Bern verfügte, blieb nach dem schweren Erdbeben die Verbindung während Stunden und Tagen unterbrochen, obwohl sich die zuständigen Beamten in Bern und Mexiko mit vorbildlichem Einsatz darum bemühten.
Was gedenkt der Bundesrat vorzukehren, um die Verbin- dungen mit unseren Botschaften auch in Krisensituationen aufrechterhalten zu können?
M. Aubert, conseiller fédéral: Toutes nos représentations diplomatiques à l'étranger disposent d'une liaison télex. De plus, actuellement, 42 représentations diplomatiques béné- ficient d'une liaison par radio avec la centrale, indépendante des réseaux publics, et garantissant une certaine autonomie en cas de crise.
Récemment, toutes ces installations ont été modernisées. Selon les dernières décisions des organes compétents du Département fédéral des affaires étrangères, du Départe- ment militaire fédéral et du Département fédéral des finances, 30 représentations supplémentaires seront dotées, à partir de 1986, d'un tel équipement radio.
Il est prévu que l'ambassade, à Mexico, recevra une telle installation en été 1986. Toutefois, jusqu'au moment de l'installation définitive, le Département fédéral des affaires étrangères mettra à disposition de ses représentations des appareills de radio-téléphonie plus simples qui seront égale- ment attribués, au besoin, aux 19 représentations diplomati- ques restantes.
gungen gemäss Art. 102 Abs. 2 BV) nachhaltend wirksam entgegenzutreten und gegebenenfalls auch die Arrestge- genstände mittels Bürgschaft gemäss Artikel 277 SchKG prompt, risikofrei und auch prophylaktisch wirksam auszu- lösen?
M. Aubert, conseiller fédéral: Conformément à un principe fondamental du droit des gens, le Conseil fédéral représente la Suisse vis-à-vis des Etats étrangers et assume, sur le plan international, la responsabilité du respect des obligations incombant à la Suisse notamment en matière de privilège et immunité diplomatiques.
Ainsi qu'il l'a relevé dans sa réponse à une question ordi- naire de M. Oehen, du 4 octobre 1983, concernant la hiérar- chie des pouvoirs, le Conseil fédéral n'est cependant pas seul tenu d'assurer le respect des obligations assumées par la Suisse selon le droit international public. En effet, en vertu de l'article 113, 3º alinéa, de la constitution fédérale, le Tribunal fédéral et, d'une manière générale, tous les organes chargés d'appliquer le droit, doivent se conformer aux traités internationaux qui lient la Confédération ainsi aux règles du droit international coutumier.
En ce qui concerne le cas de séquestre évoqué par M. Oe- hen, séquestre qui porte sur un avion appartenant à l'Etat du Gabon, il convient de relever que sa conformité avec le droit des gens fait l'objet de différents recours adressés aux autorités judiciaires compétentes et, en particulier, au Tribu- nal fédéral.
En réponse à une autre question ordinaire de M. Oehen, du 11 mars 1985, relative à l'immunité assurée aux biens d'un Etat étranger, le Conseil fédéral a annoncé qu'il saisira l'occasion de la prochaine révision de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite pour proposer l'insertion de dispositions rappelant les limites que le droit internatio- nal impose à l'adoption de mesures d'exécution forcées contre les biens d'un Etat étranger, en particulier en ce qui concerne le séquestre de ses biens.
Dans l'intervalle, le Département fédéral de justice et police, en accord avec le Département fédéral des affaires étran- gères, adressera aux gouvernements cantonaux une nou- velle circulaire dans laquelle il soulignera notamment l'im- portance que le Conseil fédéral attache au respect des principes de droit international applicables en la matière et des règles sur l'exécution d'un séquestre ordonné confor- mément à la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite. Il formulera également des recommandations à ce sujet.
Dans ce contexte, il convient de préciser que des motifs juridiques relevant du droit de procédure s'opposent à ce que le Conseil fédéral fournisse lui-même le cautionnement prévu à l'article 277 de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite pour obtenir que le débiteur puisse disposer des biens séquestrés.
Frage 23:
Oehen. Diplomatische Immunität. Durchsetzung Garantie de l'immunité diplomatique
Trifft es zu, dass allein der Bundesrat die Rechte und Pflichten der Schweiz gegenüber fremden Staaten vertritt, dass er daher auch verantwortlich ist für die Gewährleistung der diplomatischen Immunität vor Zwangsmassnahmen für in der Schweiz liegende mobile und immobile Güter, wel- chen Staatsfunktionen zugeordnet sind (z. B. Flugzeuge und Häuser ausländischer Staatsoberhäupter), und dass auch das missbräuchlich, leichtfertig und immer noch in Kloten arrestierte Flugzeug eines amtierenden Staatspräsi- denten unter diesen Schutz fällt?
Ist der Bundesrat bereit, entsprechend dieser Verantwor- tung und den damit abzudeckenden vorrangigen Staatsin- teressen, schon vor der anstehenden SchKG-Revision den weiterhin erfolgenden Arresten von Gütern, welche gemäss Artikel 271 Absatz 3 SchKG gar nicht arrestiert werden dürften und daher unsere Aussenbeziehungen unnötig und schwer belasten, mit den verfügbaren Mitteln (z. B. Verfü-
Frage 24:
Segmüller. Verordnung zum KMVG. Erhöhung der Franchise Ordonnance d'exécution de la LAMM. Relèvement de la franchise
Wie der Krankenkassenzeitung zu entnehmen war, beab- sichtigt der Bundesrat eine Änderung der Verordnung zum KMVG mit dem Zweck, die Franchise zu erhöhen und allenfalls eine wählbare Jahresfranchise einzuführen.
Welches sind die Gründe und welcher Umfang ist vorgese- hen für diese Verordnungsänderung - angesichts der noch hängigen Gesetzesrevision ?
Bundesrat Egli: Zur Frage von Frau Segmüller: Der Bundes- rat gedenkt, die ihm heute schon zustehenden Kompeten- zen zur Festlegung von Kostenbeiträgen auszunützen. Gründe: 1. Die Höhe der Franchisen blieb während vielen Jahren unverändert. 2. Die Krankenkassen drängen.
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Fragestunde
Damit wird die Dringlichkeit des Sofortprogramms der Revi- sion des Kranken- und Mutterschaftsversicherungsgesetzes nicht berührt. Die interessierten Kreise werden angehört.
Frau Segmüller: Ich entnehme der Antwort mit Interesse, dass der Bundesrat mit dieser Verordnungsänderung einem Drängen der Krankenkassen entgegenkommt. Nun haben wir aber die aussergewöhnliche Situation, dass zwei Volks- initiativen zum Thema hängig sind und dass eine Gesetzes- revision in der parlamentarischen Beratung steht. Ich wäre dankbar, wenn der Herr Bundesrat sich ganz klar und unmissverständlich darüber äussern würde, dass er nach wie vor voll von der Notwendigkeit der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes überzeugt ist und voll hinter dem Sofortprogramm steht.
Bundesrat Egli: Wie Sie wissen, Frau Segmüller, steht der Bundesrat zum Sofortprogramm bei der Revision der Kran- ken- und Mutterschaftsversicherung. Es wird selbstver- ständlich darum gehen, dass allfällig schon vorweggenom- mene Anpassungen der Kostenbeteiligungen mit denjeni- gen koordiniert werden, die im Projekt zur Kranken- und Mutterschaftsversicherung vorgesehen sind.
Question 25:
Coutau. Berufliche Vorsorge. Verordnung über die steuerliche Behandlung
Ordonnance d'application de la LPP en matière fiscale
Le projet d'ordonnance d'application de la LPP en matière fiscale s'est heurté à une large opposition, notamment en raison du caractère très contestable de sa base légale. Le Conseil fédéral n'a pas fait connaître jusqu'ici ses intentions quant à la suite qu'il prévoit de donner à cette affaire. Il en résulte actuellement une incertitude aussi réelle que gênante parmi les institutions de prévoyance profession- nelle ainsi que parmi les assurés eux-mêmes. Le Conseil fédéral peut-il préciser s'il entend néanmoins édicter une nouvelle ordonnance sur cette question et, le cas échéant, dans quel délai?
Bundesrat Egli: Der Bundesrat wird im Verlaufe des Monats Oktober die Verordnung, eventuell die Verordnungen über die steuerrechtliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeeinrichtungen beschliessen.
Frage 26: Spälti. Eidgenössische Betriebszählung Recensement fédéral des entreprises
Die eidgenössische Betriebszählung als umfassende Wirt- schaftsstatistik für mannigfaltige Informationsbedürfnisse des Bundes und der Wirtschaft wurde offenbar 1985 dank einer neuen Erhebungsformel mit einer erfreulichen Kosten- ersparnis von etwa 40 Prozent durchgeführt. Wäre es allenfalls möglich, zum Beispiel durch weitere Kostensen- kungen und Straffung der Methode einen kürzeren Erhe- bungsrhythmus als zehn Jahre zu erreichen, damit Bund, Lehre und Forschung sowie die Wirtschaft mit aktuellerem Zahlenmaterial arbeiten könnten?
Bundesrat Egli: Das Bundesamt für Statistik sieht vor, die Betriebszählungen im ausseragrarischen Bereich mit neuen Methoden ab 1986 laufend nachzuführen.
Question 27:
Soldini. Terroranschläge in Winterthur und Genf. Ermittlungen
Actes de terrorisme à Winterthour et à Genève. Etat de l'enquête
Au cours de l'an dernier, des actes terroristes ont été perpé- trés au moyen d'explosifs à Winterthour - jusque sous les
fenêtres de l'ancien conseiller fédéral Rudolf Friedrich - et, par la suite, à Genève lors de la venue - supposée - d'un homme politique français.
Quand le Parlement fédéral et l'opinion publique suisse auront-ils connaissance du résultat des enquêtes menées à Zurich et à Genève comme des sanctions prises à l'encontre des coupables ?
Bundesrätin Kopp: Im Zusammenhang mit den in den Jah- ren 1983/84 in Winterthur und Anfang 1985 in Genf verübten Straftaten war auch die Bundesanwaltschaft in die Ermitt- lungen einbezogen. Die von ihr wegen Sprengstoffdelikten geführten Verfahren sind im wesentlichen bereits im Dezem- ber 1984, ein letztes im Mai 1985 zur strafrechtlichen Weiter- verfolgung an die Justizbehörden des Kantons Zürich über- tragen worden. Die Genfer Fälle sind dabei mit einge- schlossen.
Im Rahmen der sogenannten «Winterthurer Prozesse» ist im Mai 1985 ein erstes Urteil ergangen. Die Orientierung der Öffentlichkeit über den Stand der einzelnen Verfahren ist nicht Sache des Bundesrates, sondern der zuständigen kan- tonalen Behörden.
Question 28: Aubry. Tamilische Drogenringe Drogue et filière tamoule
La presse française dénonce depuis un certain temps déjà le rôle de certains groupes de Tamouls en matière de trafic de drogue. Ainsi, la plus grosse prise réalisée par la Brigade des stupéfiants dans la région parisienne depuis la «French Connection» est celle de neuf trafiquants du Sri Lanka porteurs de 10 kilos d'héroïne. Ce trafic n'épargne pas notre pays, et diverses arrestations ont été déjà opérées à Berne. Le Conseil fédéral peut-il donner des indications sur l'éten- due du phénomène, ainsi que sur les mesures prises ou envisagées pour y remédier.
Bundesrätin Kopp: Der Bundesanwaltschaft ist bekannt, dass srilankische Staatsangehörige in illegale Tätigkeiten auf dem Gebiete des widerrechtlichen Betäubungsmittel- handels verwickelt sind. Diese Gruppe ist vornehmlich im Kanton Bern tätig. Im Jahre 1983 wurden bei diesen Straftä- tern 500 Gramm Heroin sichergestellt. 1984 stieg die Menge des beschlagnahmten Heroins sprunghaft auf 7,6 Kilo- gramm an. In diesen Drogenhandel waren 18 Personen verwickelt.
Kantonale gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren, die von der Kantons- und der Stadtpolizei Bern teilweise in Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft geführt wur- den, haben zu mehreren Verhaftungen geführt. Weitere Ermittlungen, die zusammen mit ausländischen Polizeistel- len geführt werden, sind im Gange.
Frage 29:
Ruf-Bern. Verhaftung schweizerischer Polizeibeamter in Kongo
Fonctionnaires de police suisses arrêtés au Congo
Trifft es zu, dass schweizerische Polizeibeamte in der schwarzafrikanischen Republik Kongo-Brazzaville verhaftet und während mehrerer Tage gefangengehalten wurden, nachdem sie von der Schweiz abgewiesene Asylbewerber heimgeschafft hatten, während die angeblichen «Flücht- linge» von den dortigen Behörden mit «offenen Armen» und offensichtlichen Ehrungen empfangen wurden? Wie lautet der genaue Sachverhalt, weshalb wurde die schweizerische Öffentlichkeit darüber nicht unterrichtet, und welche diplo- matischen Konsequenzen hatte der Zwischenfall?
Bundesrätin Kopp; Herr Nationalrat Ruf nimmt Bezug auf die im Februar 1984 in Genf erfolgte Zurückweisung von zwei in Kongo-Brazzaville als Flüchtlinge anerkannten zaïri-
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schen Staatsangehörigen, die ohne Visum in die Schweiz einzureisen versuchten. Ein Asylgesuch wurde nicht gestellt. Die sie beim Rückflug begleitenden Polizeibeamten wurden bei der Ankunft in Kongo-Brazzaville nicht verhaftet, sondern veranlasst, mit dem nächsten Flugzeug wieder aus- zureisen. Ebensowenig wurden die beiden zaïrischen Staatsangehörigen von den dortigen Behörden mit «offenen Armen» empfangen; der eine versuchte sogar, wieder in die Schweiz zurückzukehren. Es bestand weder Anlass, die Öffentlichkeit zu orientieren, noch kann von einem Zwi- schenfall gesprochen werden, der diplomatische Konse- quenzen nach sich ziehen musste.
Frage 30:
Ruf-Bern. Abgewiesene Asylbewerber. Ausschaffung Demandes d'asile refusées et refoulement des requérants
Wie viele Asylbewerber sind bisher gemäss Asylgesetz letzt- instanzlich abgewiesen worden? Wie viele dieser Asylanten sind ausser Landes geschafft worden? Wie viele befinden sich (aus welchen Gründen?) noch in der Schweiz? (Es werden genaue absolute Zahlen sowie prozentuale An- gaben gewünscht.)
Bundesrätin Kopp: Die Asylstatistik des Bundes ist eine Leistungsstatistik, welche insbesondere die Zahl der Neu- eingänge sowie die Zahl der Gesuchserledigungen beim Bundesamt für Polizeiwesen und beim Beschwerdedienst des EJPD ausweist. Diese Angaben werden regelmässig veröffentlicht.
Ein rechtskräftiger negativer Asylentscheid hat in der Regel zur Folge, dass die betroffene Person die Schweiz verlassen muss. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Ertei- lung einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung. Bei tamilischen Asylbewerbern ist bis jetzt trotz ablehnen- dem Asylentscheid wegen des bundesrätlichen Heimschaf- fungsstopps noch keine Ausreisefrist angesetzt worden. Die erwähnten Personen halten sich somit legal in der Schweiz auf. Der Heimschaffungsstopp wird gegenwärtig überprüft. Grundsätzlich wird in einem Rechtsstaat dem Verfügungs- adressaten vorerst Frist zur freiwilligen Erfüllung seiner Pflicht gesetzt. Nach Ablauf der Frist führen die kantonalen Behörden eine Kontrolle durch. Im Gegensatz zu den gemäss Artikel 19 des Asylgesetzes verfügten Wegweisun- gen während des Verfahrens erfolgt der Grenzübertritt nach abgeschlossenem Verfahren meist ohne behördliche Auf- sicht. Im weitern reisen Asylbewerber oft ohne Abmeldung bei den zuständigen Behörden aus.
Eine Ausschaffung als Zwangsvollstreckungsmassnahme kommt erst in Frage, wenn der erfolglose Asylbewerber nach Ablauf der Frist nicht ausgereist ist.
Da der Vollzug der Wegweisung von erfolglosen Asylbewer- bern den Kantonen obliegt, führt der Bund keine eigentliche Ausschaffungsstatistik.
Ruf-Bern: Ich danke Frau Bundesrätin Kopp für die mir an sich nicht neuen Rechtsbelehrungen. Wir stehen leider heute vor der tristen Situation, wie Ihnen bekannt sein dürfte, dass einzelne Kantone, und der Genfer Polizeidirek- tor brüstet sich sogar noch damit (!), die Wegweisungs- und Ausschaffungsentscheide des Bundes nicht mehr voll- ziehen.
Meine Zusatzfrage lautet deshalb: Gedenkt der Bundesrat bei diesen fehlbaren Kantonen umgehend zu intervenieren, damit diese ihre Pflicht wieder vollumfänglich erfüllen, und wie will der Bundesrat eine glaubwürdige Asylpolitik durch- führen, welche die Mehrheit des Volkes finden soll, wenn er nicht einmal selbst weiss, wie die letzte Aussage von Frau Bundesrätin Kopp belegt, ob seine eigenen Entscheidungen letztlich durch die Kantone vollzogen werden oder nicht?
Bundesrätin Kopp: Ich habe in meiner Antwort festgehalten, dass abgewiesene Asylbewerber in der Regel unser Land zu verlassen haben, dass es aber in Ausnahmefällen die Mög-
lichkeit einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsregelung gebe. Eine solche Ausnahme wird insbesondere dann gemacht, wenn es sich aus humanitären Gründen nicht vertreten lässt, eine Wegweisung vorzunehmen. Bei den Fällen im Kanton Genf ist der Regierungsrat der Ansicht, es handle sich um derartige Tatbestände, die Leute seien zu sehr verwurzelt, daher lasse sich eine Ausschaffung aus humanitären Gründen nicht mehr vertreten.
Mein Bundesamt prüft gegenwärtig, zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Genf, ob in diesen Fällen eine fremdenpolizeiliche Regelung getroffen werden kann.
Frage 31: Braunschweig. Kapitalexporte nach Südafrika. Kontrolle
Capitaux à destination de l'Afrique du Sud. Contrôle des exportations
Die Nationalbank handhabt den Plafond für Kapitalexporte nach Südafrika sehr banken- und südafrikafreundlich. Nach Angaben von SNB-Pressesprecher Abegg werden Kredit- erneuerungen wie Konversionen behandelt und dem Pla- fond nicht angerechnet, zudem seien auch schon Konver- sionen zwischen Notes und Krediten vorgenommen worden. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass mit dieser Praxis der geltende Plafond umgangen wird und die Öffentlichkeit somit jahrelang über die Bedeutung des Plafonds irrege- führt worden ist? Ist er bereit, bei der Nationalbank für die Einhaltung des Plafonds zu sorgen?
Bundesrat Stich: Bei Kapitalexporten nach Südafrika wer- den Konversionen von mittelfristigen Schuldverschreibun gen, sogenannte Notes, dem courant normal nicht ange- rechnet. Ebenfalls nicht angerechnet werden Export- und Exportfinanzkredite sowie Geschäfte, die betrags- oder lauf- zeitmässig der gesetzlichen Genehmigungspflicht nicht unterstellt sind. Die Erneuerung eines fälligen, mit einer festen Laufzeit ausgestatteten Bankkredits unterliegt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen der Bewilligungs- pflicht. Er wird nicht als Konversion, sondern als Neuge- schäft behandelt und dem courant normal angerechnet. Kreditgeschäfte mit vertraglich festgelegter Verlängerungs- möglichkeit (roll over) sind gemäss Artikel 8 des Bankenge- setzes ebenfalls bewilligungspflichtig und werden im Zeit- punkt der Bewilligung dem courant normal angerechnet. Nicht richtig ist somit die Unterstellung, Krediterneuerungen würden wie Konversionen behandelt. Die Nationalbank hat sich nie in diesem Sinne geäussert. Es trifft auch nicht zu, dass Kredite an südafrikanische Schuldner durch Notplazie- rungen ersetzt und als Konversionen behandelt wurden. Die Handhabung dieses Kapitalexportplafonds erfolgt in voller Übereinstimmung zwischen Bundesrat und Nationalbank; dessen strikte Einhaltung wird gemeinsam überwacht.
Frage 32: Ruf-Bern. Rücktritt des Bundespräsidenten? Démission du Président de la Confédération?
Gemäss Informationen aus der Genfer UNO-Verwaltung wurde Bundespräsident Furgler als möglicher Nachfolger des auf Jahresende zurücktretenden UNO-Hochkommissars für Flüchtlingsfragen genannt. Hat der Bundesrat von die- sen Vorgängen Kenntnis und ist deshalb eventuell auf Anfang 1986 ein neuer Bundesrat zu wählen?
Bundespräsident Furgler: Herr Ruf kümmert sich um meine Zukunft. Es trifft zu, dass ich von vorschiedener Seite ange- fragt wurde, ob ich mich als Hochkommissar für Flüchtlings- fragen zur Verfügung stellen würde. Ich habe eine derartige Kandidatur abgelehnt; offizieller Kandidat der Schweiz für die Nachfolge von Herrn Poul Hartling ist, wie Sie wissen, Herr Jean-Pierre Hocké.
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Fragestunde
Wenn Herr Ruf noch lange im Rat bleibt, wird er sicher noch einmal die Möglichkeit haben, an einer Bundesratsersatz- wahl teilzunehmen. (Heiterkeit, Beifall)
Ruf-Bern: Meine Zusatzfrage: Die politische Entwicklung der Gegenwart zeigt es immer deutlicher: Mit seiner Politik, die dazu geführt hat, dass die kleine Schweiz mit über einer Million Ausländern stark übervölkert und überfremdet ist, und dass unser Land als Folge des verfehlten Asylgesetzes zum Magneten für Zehntausende von Scheinflüchtlingen aus aller Welt geworden ist, hat der Bundesrat dem Schwei- zervolk grössten Schaden zugefügt, der einen Verrat am Erbe unserer Väter bedeutet. (Unruhe!) Diese fatale Politik ist weitgehend auf das Betreiben von Bundesrat Furgler, dem damaligen EJPD-Vorsteher, zurückzuführen! (Pfiffe!) Ich frage Sie deshalb, Herr Furgler: Sind Sie bereit, die politische Verantwortung für Ihr jahrelanges Versagen endlich zu tragen und dementsprechend im Landesinter- esse umgehend aus dem Bundesrat auszuscheiden? (Starke Unruhe, viele Zwischenrufe. Zwischenruf Jaeger: Faschist!)
Bundespräsident Furgler: Ich passe mich dem Niveau Ihrer Frage an und stelle das Pult tiefer. (Beifall)
Wir sind es gewohnt, dass man in diesem hohen Hause auch unanständige Fragen stellen kann. Ihnen kann ich nur sagen: «So jung und schon so taktlos.» Wenn Sie die Akten über meine vierzehnjährige Tätigkeit im Bundesrat dann wirklich einmal studiert haben, erübrigen sich derart dumme Fragen. Ich hoffe auf die Lernfähigkeit, denn schlussendlich sind Sie ja cand. iur. (Beifall)
Question 33:
Ruffy. Schweizerisches Kernkraftwerk auf den Philippinen Centrale nucléaire suisse aux Philippines
La succursale suisse de Westinghouse à Genève a été chargée en 1976 de construire aux Philippines une centrale nucléaire du type Three Miles Island malgré, semble-t-il, l'opposition du gouvernement américain à ce projet.
En contournant la loi américaine et en opérant sous le couvert de la Suisse, la succursale genevoise de la Westing- house a-t-elle contrevenu aux lois suisses? Dans l'affirma- tive, quelles mesures le Conseil fédéral a-t-il prises ou a-t-il l'intention de prendre ?
Bundesrat Schlumpf: Der Bundesrat verfügt über keine Informationen der in Frage stehenden Art, wonach bewilli- gungspflichtige Reaktorkomponenten aus der Schweiz nach den Philippinen ausgeführt worden wären. Reine Inge- nieurarbeiten von Firmen, die auch in der Schweiz tätig sind und allenfalls den Bau von Kernkraftwerken betreffen kön- nen, unterliegen dieser Bewilligungspflicht nicht. Deshalb besteht seitens des Bundesrates auch kein Anlass für irgendwelche Massnahmen.
Treffen diese Äusserungen zu?
Wenn ja, wie verträgt sich diese Haltung mit dem Amt eines Direktors, dessen Vorsteher, Bundesrat Schlumpf, vor allem aber auch Bundesrat Egli, für eine umweltgerechte Verkehrspolitik einstehen?
Bundesrat Schlumpf: Herr Suter hat sein Amt am 1. Septem- ber 1985 angetreten. Seither untersteht er in seinen Tätigkei- ten den verkehrspolitischen Direktiven und Linien, welche der Bundesrat und ich festlegen. Es besteht nicht der min- deste Anlass zu Zweifel an der Loyalität von Herrn Suter, der bereits in seiner früheren Tätigkeit als Kantonsingenieur von Graubünden bewiesen hat, dass er durchaus in der Lage und gewillt ist, neuzeitlichen Anforderungen gemäss, insbe- sondere auch mit Blick auf Umwelt- und Landschaftsanlie- gen, Strassen zu bauen und den Strassenbau zu betreuen. Die spontane Äusserung, die hier und anderweitig noch in viel profilierterer Art herangezogen wird, ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Ich kann Ihnen diese im Wortlaut - sie wurde publiziert - zur Verfügung stellen. Sie erhält dann ein anderes Gewicht. Jedenfalls haben Bundesrat und Departement keinen Anlass, an der Loyalität und der richti- gen Einstellung von Herrn Suter zu seiner Aufgabe zu zwei- feln.
Frau Grendelmeier: Es trifft zwar zu, dass Herr Suter erst am 1. September sein Amt angetreten hat, aber er selber sagt in eben dieser Rede, am 17. April 1985 vom Bundesrat zum neuen Direktor des Amtes gewählt worden zu sein. Er spricht als zukünftiger Direktor dieses Bundesamtes. Es hat also sehr wohl etwas damit zu tun. Selbst wenn er noch anderes gesagt hat, kommt die von mir zitierte Äusserung sehr viel stärker zum Ausdruck. Deshalb meine Zusatzfrage: Ist hier der rechte Mann am rechten Platz?
Bundesrat Schlumpf: Dass hier der rechte Mann am rechten Platz ist, Frau Grendelmeier, das dürfen Sie mir, wie alles andere, was ich in diesem Parlament sage, glauben. Sonst hätte ich ihn nämlich dem Bundesrat zweifellos nicht zur Wahl vorgeschlagen, und zwar nicht einfach aus Verpflich- tung, sondern auch aus einem Schuss Egoismus. Wissen Sie, ich muss mit diesem Mann arbeiten, und ich muss wissen, dass meine Mitarbeiter die Linien, die ich festlege - allenfalls der Bundesrat -, auch einhalten. Diese Gewissheit habe ich bei Herrn Suter und bei den anderen Mitarbeitern auch.
Aber darf ich noch eine Bemerkung anfügen: Ich hatte hier einmal ein Problem, nämlich, als ein enger Mitarbeiter des Departementes ganz offiziell gegen die von mir und dem Bundesrat festgelegte Energiepolitik angetreten ist und sie als falsch bezeichnet hat. Da hörte ich aus der gleichen Ecke gar keine Fragen in bezug auf Loyalität und Vertrauenswür- digkeit gegenüber dem Bundesrat.
Ich hoffe, meine Antwort habe Sie nun zufriedengestellt, vor allem die Versicherung, dass ich gar nicht zu zweifeln habe an der Qualität von Herrn Kurt Suter. (Beifall)
Frage 34: Grendelmeier. Äusserungen des Direktors des Bundesamtes für Strassenbau
Propos du directeur de l'Office fédéral des routes
Kurt Suter, der neue Direktor des Bundesamtes für Stras- senbau, soll am 14. Juni 1985 anlässlich der Hauptversamm- lung der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute in einem publizierten Vortrag unter anderm folgendes gesagt haben («Tages-Anzeiger» vom 20. September 1985):
«Die individuelle Mobilität, die Freiheit, sich nach eigenen Wünschen zu bewegen, ist eine der bedeutsamsten Voraus- setzungen für den Fortbestand unserer Gesellschaft . . .
... Schwenken Sie keine weissen Kapitulationsfahnen im grünen, satten und unaufrichtigen Wind der Zeit . . . »
205-N
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Consiglio nazionale
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12
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Datum 30.09.1985 - 14:30
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