Verwaltungsbehörden 17.09.1985 85.309
20013680Vpb17 sept. 1985Ouvrir la source →
Postulat Bonny
1357
85.309 Postulat Bonny Nutzung und Pflege der Wälder. Fiskalische Entlastung Sauvegarde des forêts. Allégements fiscaux
Wortlaut des Postulates vom 4. Februar 1985
Zur Bekämpfung des Waldsterbens ist neben anderen Mass- nahmen auch die gute Pflege und Nutzung des Waldes von Bedeutung, Tätigkeiten, die in letzter Zeit für die Waldbesit- zer nicht mehr attraktiv waren.
Es sollten daher entsprechende Anreize geschaffen werden. Eine Möglichkeit besteht in gezielten Massnahmen zur fiska- lischen Entlastung. Es ist widersinnig, wenn der Bund mit der einen Hand Geld für die Erhaltung der Wälder ausgibt und mit der anderen Hand (Fiskus) wieder einzieht.
Der Bundesrat wird eingeladen
zu prüfen, auf welche Weise bei den Steuern, unter ande- rem bei der Wust, eine Entlastung zugunsten der Nutzung und Pflege des Waldes erreicht bzw. bei in Vorbereitung befindlichen Steuervorlagen vorgesehen werden kann;
den Kantonen zu empfehlen, in ihren Steuergesetzen ebenfalls fiskalische Entlastungen zugunsten der Pflege und Nutzung des Waldes vorzusehen.
Texte du postulat du 4 février 1985
Pour lutter contre le dépérissement des forêts, il est impor- tant - en plus des autres mesures à prendre - que les forêts reçoivent des soins culturaux convenables et soient exploi- tées normalement, ce qui est devenu, ces derniers temps, peut intéressant pour les propriétaires de forêts.
C'est pourquoi il faudrait prendre des mesures d'encourage- ment. On pourrait par exemple envisager à cette fin des allégements fiscaux. Il est contraire au bon sens que la Confédération donne d'une main de l'argent pour la sauve- garde des forêts, et qu'elle reprenne cet argent de l'autre main (fisc).
Le Conseil fédéral est invité:
à étudier la possibilité de favoriser l'exploitation des forêts et les soins culturaux à celles-ci au moyen d'allégements fiscaux, aussi bien en ce qui concerne les impôts déjà prélevés actuellement, notamment l'ICHA, que dans les pro- jets de lois fiscales qui sont en préparation;
à recommander aux cantons de prévoir eux aussi dans leur législation des allégements fiscaux destinés à encoura- ger les soins culturaux aux forêts et l'exploitation de celles- ci.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Ammann-Bern, Aregger, Aubry, Berger, Bühler-Tschappina, Candaux, Cevey, Cincera, Cottet, Eng, Etique, Flubacher, Geissbühler, Giger, Giudici, Hari, Houmard, Iten, Jung, Koh- ler Raoul, Martin, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nef, Nuss- baumer, Perey, Pfund, Revaclier, Rime, Savary-Vaud, Schärli, Schnider-Luzern, Schüle, Steinegger, Thévoz, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss, Zwingli (43)
Bonny: Ich möchte mit meinem Postulat einen Beitrag lei- sten, der sich sowohl im fiskalischen als auch im Bereiche des Umweltschutzes positiv auswirken sollte.
Zuerst ein kleines persönliches Erlebnis. Ich hatte letzte Woche Gelegenheit, an einer Waldbegehung im Forst teilzu- nehmen. Der Forst liegt im Westen der Stadt Bern und ist das grösste zusammenhängende Waldgebiet des Mittellan- des. Dabei habe ich feststellen können, dass es sich bei diesem Wald, einem der schönsten noch intakten Waldge- biete, nur ein knappes Dutzend Borkenkäferfallen gibt. Man hat mir gesagt, dass deren Aufstellung eigentlich mehr aus
Solidarität erfolge. Es ist eine Tatsache, dass dieser wunder- bare Wald durch die Burgergemeinde Bern seit Jahren und Jahrzehnten vorbildlich gepflegt wird.
Wir können auch heute noch nicht genau sagen, welches die genauen Ursachen des Waldsterbens sind. Eines scheint mir aber doch sicher zu sein: die gute Hege, Pflege und Nutzung des Waldes ist und bleibt eine der wichtigsten Massnahmen im Kampf gegen das Waldsterben. Tatsache ist auch, dass gerade der private Waldbesitzer oft Probleme in dieser Beziehung hat. Wenn er seinen Wald nicht gerade als Hobby ansieht, muss er feststellen, dass damit grosse finanzielle Lasten verbunden sind. Manch einer ist überfor- dert. Das Personal ist teuer, zum Teil findet es sich kaum mehr; die. Holzpreise sind zusammengebrochen, und dann kommt noch der Fiskus, der ebenfalls seinen Teil haben will. Ich finde es nun widersinnig, wenn der gleiche Bund mit der einen Hand Geld für die Erhaltung der Wälder ausgibt - dem stimmen wir alle zu - und mit der anderen Hand über den Fiskus wieder Geld abschöpft. Mein Anliegen - ich habe es mit diesem Postulat zum Ausdruck bringen wollen - geht dahin, dass wir noch vermehrt danach trach- ten müssen, steuerliche Anreize für eine bessere Pflege und Nutzung des Waldes zu schaffen.
Wo liegen nun diese Steuerprobleme? Ich möchte diese keineswegs dramatisieren, aber es gibt eben doch Schwie- rigkeiten. Ich sehe sie in zweierlei Hinsicht. Es gibt Probleme bei den Steuern des Bundes, im Zusammenhang mit der Wust. Ein Problem haben wir heute morgen ausgeräumt mit dem Nichteintreten auf die Energie-Wust. Durch die Energie-Wust wäre nämlich das sogeannte Energieholz, das Brennholz, welches abfällt, wenn man einen Wald pflegt, auch von dieser Steuer erfasst worden. Es bleiben aber trotzdem noch Probleme. Wir haben eine recht starke Bela- stung des Bauholzes im Inlandverbrauch, und - das Pro- blem wurde heute schon mehrmals angesprochen - beim Export-, d. h. beim Schnittholz, bei den Rundhölzern und auch bei Holzerzeugnissen wirkt sich die Taxe occulte nega- tiv aus. Das ist die eine Ebene. Hier erwarte ich, dass der Bund entsprechend handelt und dass er eine gewisse Entla- stung ernsthaft prüft.
Es gibt noch eine zweite Ebene, diejenige der Kantone. Ich bin der letzte, der irgendwie verlangen möchte, dass der Bund in unserem föderalistischen Staat in die Fiskalkompe- tenz der Kantone eingreift. Aber ich glaube, bei der Erhal- tung unserer Wälder geht es um ein Allgemeininteresse, dem sich auch die Kantone zu unterziehen haben. In ver- schiedenen Kantonen ist der Anteil der Privatbesitzer an Wäldern hoch: Der Kanton Luzern zum Beispiel weist 75 Prozent Anteil an Privatwäldern auf, es gibt aber auch starke Anteile von privaten Waldeigentümern in den Kantonen Zürich und Bern. Gesamtschweizerisch beträgt der private Anteil am Waldbesitz 25 Prozent. Ich glaube, dass auch in den Kantonen eine steuerliche Entlastung wichtig wäre. Deshalb mein Wunsch, Punkt 2 meines Postulates, dass der Bund an die Kantone gelangen soll mit der Empfehlung, Steuerentlastungen zugunsten einer besseren Pflege und Nutzung des Waldes vorzusehen. Wie ich bei der Vorberei- tung dieses Vorstosses festgestellt habe, können sich offen- bar in den Kantonen vor allem gewisse Schätzungsrichtli- nien sehr negativ und sehr belastend auswirken.
Das sind Überlegungen, die ich in diesem Zusammenhang anstellen wollte. Ich möchte keineswegs den Eindruck erwecken, dass dies ein Patentrezept sei, um die schwerwie- gende Problematik des Waldsterbens zu lösen. Aber auf diesem Gebiet scheint es mir wichtig, dass wir damit einen ganz natürlichen Beitrag leisten können, damit das Interesse an einer guten Pflege und Nutzung der Wälder gefördert wird. Damit helfen wir auch jenen Privaten, die heute aus finanziellen Gründen diese Lasten nicht mehr tragen können.
In diesem Sinne bin ich dankbar dafür, dass der Bundesrat bereit ist, mein Postulat anzunehmen.
Bundesrat Stich: Der Bundesrat nimmt das Postulat entgegen.
Redevance sur les poids lourds
1358
N
17 septembre 1985
Präsident: Wird das Postulat aus der Mitte des Rates bekämpft? - Das ist nicht der Fall.
Überwiesen - Transmis
Präsident: Wir kommen nun zu drei Vorstössen, die sich mit der Schwerverkehrsabgabe befassen. Die liberale Fraktion hat mir mitgeteilt, dass sie ihre Motion zurückzieht.
85.395 Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Schwerverkehrsabgabe Motion du groupe de l'Union démocratique du centre Redevance sur les poids lourds
Wortlaut der Motion vom 20. März 1985
Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Vorkehren zu treffen, damit die infolge der Einführung der Schwerver- kehrsabgabe vom Ausland ergriffenen oder in Aussicht gestellten Retorsionsmassnahmen aufgehoben bzw. abge- wendet werden. Gleichzeitig sind so rasch wie möglich Massnahmen zu ergreifen, welche die volle Wettbewerbsfä- higkeit des schweizerischen Strassentransportgewerbes wiederherstellen, indem sie ausländische Retorsionen in finanzieller Hinsicht ausgleichen. Die Rückerstattungen an das Strassentransportgewerbe haben ihre Begrenzung in der Höhe der im Verfassungsartikel vorgesehenen Abgaben zu finden, d. h. die Gesamtbelastung für einzelne Motorfahr- zeuge und Anhänger darf nicht höher ausfallen, als im Verfassungsartikel vorgesehen. Der Einzug und die Rücker- stattung der Abgabe hat in einem administrativ einfachen und raschen Verfahren zu geschehen.
Texte de la motion du 20 mars 1985
Le Conseil fédéral est chargé de faire les démarches néces- saires pour éviter ou parer les mesures de représailles prises ou envisagées par l'étranger à la suite de l'introduction de la redevance sur les poids lourds. Il prendra en outre au plus vite les dispositions nécessaires pour rétablir la compétiti- vité des transporteurs routiers suisses et compenser finan- cièrement les éventuelles mesures de rétorsion des pays voisins. Il veillera à ce que les ristournes aux transporteurs ne dépassent pas le niveau des redevances prévues dans l'article constitutionnel. En d'autres termes, il devra faire en sorte que la charge totale par véhicule ou remorque n'ex- cède pas le montant prévu par la constitution. La perception et le remboursement de la redevance devront être effectués en procédure administrative simple et rapide.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 26. Februar 1984 haben Volk und Stände die Einführung der Schwerverkehrsabgabe beschlossen. Dieser Volksent- scheid ist vollumfänglich zu respektieren. Seit Monaten ergeben sich indessen hinsichtlich der Durchsetzung der Verordnung über die Schwerverkehrsabgabe vom 12. Sep- tember 1984 (SR 741.71) mit zahlreichen Staaten Schwierig- keiten. Darunter leidet in erster Linie das schweizerische Lastwagengewerbe, aber auch das Ansehen der Schweiz schlechthin. Die heute von einer ganzen Reihe von Staaten gegen die Schweiz ergriffenen oder angedrohten Retor- sionsmassnahmen treffen das einheimische Transportge- werbe am Lebensnerv, denn sie schränken die internatio- nale Wettbewerbsfähigkeit dieser Branche ein. Die Existenz eines ganzen Wirtschaftszweiges ist bedroht. Davon sind
nicht nur die Transportunternehmen betroffen, sondern es stehen auch über 10000 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Stellungnahme des Bundesrates siehe unten Rapport du Conseil fédéral voir ci-après
85.402 Postulat Schärli Schwerverkehrsabgabe. Gegenmassnahmen Redevance sur les poids lourds. Mesures compensatoires
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1985
Der Bundesrat wird eingeladen, alle Vorkehren zu prüfen, die notwendig sind, um den schweizerischen Transport- unternehmern diejenigen Abgaben so bald wie möglich zurückzuerstatten, welche diese seit dem 1. Januar 1985 einem ausländischen Staat wegen der Einführung der schweizerischen Schwerverkehrsabgabe als zusätzliche Abgaben bzw. Steuern zu leisten haben.
Texte du postulat du 20 mars 1985
Le Conseil fédéral est invité à étudier toutes les mesures permettant de rembourser aux entreprises de transport suisses les redevances qu'elles doivent, depuis le 1er janvier 1985, payer à des Etats étrangers, à titre de taxes ou d'im- pôts, en raison de l'introduction par la Suisse d'une rede- vance sur les poids lourds.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat bekanntlich die in der Volksabstimmung vom 26. Februar 1984 beschlossene Schwerverkehrsabgabe mittels Verordnung auf den 1. Januar 1985 in Kraft gesetzt. Wegen dieser Schwerverkehrsabgabe sind in der Folge Schwierigkeiten mit dem Ausland eingetreten, die dem Image der Schweiz nicht förderlich sind. Zudem haben verschiedene Länder Gegenmassnahmen in Kraft gesetzt oder wenigstens angedroht. Diese ausländischen Gegen- massnahmen führen über die Schwerverkehrsabgabe hin- aus für das Transportgewerbe zu einer mehrfachen Bela- stung und schädigen es schwer. Das entspricht aber nicht dem Sinn des Verfassungsartikels über die Schwerverkehrs- abgabe. Darin wird nur von einer einmaligen Abgabe gesprochen und zudem verlangt, dass die im Ausland imma- trikulierten Fahrzeuge nicht besser gestellt werden dürfen, als die einheimischen. Mit den ausländischen Gegenmass- nahmen zur Schwerverkehrsabgabe wird nun allerdings gerade das Gegenteil erreicht. Damit wird über das Trans- portgewerbe hinaus auch die Wirtschaft geschädigt, die an der Aufrechterhaltung eines gesunden schweizerischen Strassennutzverkehrs interessiert ist.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1985 zur Motion der Fraktion der SVP sowie zum Postulat Schärli
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1985 concernant la motion du groupe de l'UdC et le postulat Schärli
Während der letzten Frühjahrssession der eidgenössischen Räte hat der Bundesrat in Beantwortung verschiedener dringlicher Interpellationen zur Schwerverkehrsabgabe sei- nen diesbezüglichen Standpunkt dargelegt. Bei dieser Gele- genheit hat der Bundesrat auch an die Grundsätze seiner Verkehrspolitik erinnert und zudem eine erste Bilanz der ausländischen Reaktionen auf die schweizerische Schwer- verkehrsabgabe sowie der Gespräche mit verschiedenen Staaten gezogen.
In der Folge hat der Bundesrat sodann einige Entscheide in dieser Sache getroffen. Insbesondere hat er das Eidgenössi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Bonny Nutzung und Pflege der Wälder. Fiskalische Entlastung Postulat Bonny Sauvegarde des forêts. Allégements fiscaux
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.309
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1357-1358
Page
Pagina
Ref. No
20 013 680
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Accès programmatique
Accès API et MCP avec filtres par type de source, région, tribunal, domaine juridique, article, citation, langue et date.