Verwaltungsbehörden 17.09.1985 84.548
20013678Vpb17 sept. 1985Ouvrir la source →
Motion Feigenwinter
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misse, muss ich mich nach wie vor als nicht befriedigt erklären.
Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
84.548 Motion Feigenwinter Stempelsteuergesetz. Änderung Droits de timbre. Modification de la loi
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 einer Revision zu unter- ziehen und dem Parlament insbesondere folgende Änderun- gen zu beantragen:
Aufhebung, eventuell Herabsetzung der Emissionsab- gabe von 3 Prozent bei der Schaffung von neuem Risiko- kapital bei Aktiengesellschaften.
Befreiung der Vermittlung von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis drei Monate von der Umsatzabgabe und Einführung eines Pro-rata-Ansatzes bei Laufzeiten von drei bis zwölf Monaten.
Befreiung der Eigenbestände des Effektenhandels an Obligationen und Geldmarktpapieren von der Umsatz- abgabe.
Texte de la motion du 4 octobre 1984
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre, afin notamment:
De supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent perçu lors de la création d'un nouveau capital-risque par une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia- tion sur les opérations d'intermédiaires portant sur des papiers monétaires ayant une durée ne dépassant pas trois mois et d'introduire un taux fixé au prorata de la durée pour les papiers monétaires de trois à douze mois;
De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia- tion sur les stocks d'obligations et de papiers monétaires appartenant à des commerçants de titres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Hess, Koller Arnold, Oehler, Schule, Stucky, Weber Leo, Wellauer (8)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. März 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1985
Die Vorschläge des Motionärs werfen Probleme auf, welche unter anderem die fiskalische Belastung des schweizeri- schen Finanzplatzes betreffen. Diese Fragen sollen in ihrer Gesamtheit durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden, die das Eidgenössische Finanzdepartement kürzlich eigens zu diesem Zweck gebildet hat. Es wird daher auch in den Arbeitsbereich dieser Gruppe fallen, die in der Motion enthaltenen Vorschläge zu behandeln. Zum jetzigen Zeit- punkt ist es noch nicht möglich zu beurteilen, ob die mit der Motion anvisierten Steuern tatsächlich ein wesentliches Hemmnis für die Entwicklung des schweizerischen Finanz- platzes darstellen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Herbst 1984 die Motion betreffend die «fiskalische Förde- rung von Risikokapital» angenommen wurde, welche die Kommission zur Behandlung der Massnahmen für die mit- tel- und langfristige Stärkung der Anpassungsfähigkeit der
schweizerischen Wirtschaft eingereicht hatte. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat «beauftragt, dahingehend Bericht und Antrag zu unterbreiten, dass durch eine Ergän- zung des Bundessteuerrechts die Bildung und Ausleihe von Risikokapital generell fiskalisch gefördert werden kann» .. Einen Schritt in Richtung «Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen» will ja auch die Innovationsrisikoga- rantie gehen, die innovativen Unternehmen die Emissions- abgabe erlassen möchte.
Es ist immerhin heute schon festzuhalten, dass die Umsätze der Geldmarktpapiere, die der Umsatzabgabe unterliegen, trotz des gegenwärtigen Abgabesatzes stark zugenommen haben. Zu den Eigenbeständen des Effektenhandels an Obligationen und Geldmarktpapieren erklärte die National- bank auf eine entsprechende Anfrage hin, dass momentan keine überzeugenden Gründe dafür bestehen, die entspre- chenden Umsätze von der Stempelabgabe zu befreien.
Der Bericht der oben erwähnten Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für die Frage die- nen, ob und allenfalls welche Korrekturen an der gegenwär- tigen Steuerordnung vorzunehmen sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Im schriftlichen Verfahren beantragt der Bundes- rat Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit ist nach unserem Reglement automatisch die Diskussion eröffnet.
Feigenwinter: Der Schweizer hat offensichtlich keine Nei- gung zu grossangelegten allgemeinen Debatten. Das hat die Interpellation Villiger gezeigt. Herr Villiger hat zu Recht auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, die Rahmenbedin- gungen für den Finanzplatz zu verbessern. Der Widerhall in diesem Rat ist nicht gerade gewaltig gewesen, auch Herr Bundesrat Stich musste die Position des Bundesrates nicht sehr stark verteidigen. Im Grunde genommen ist auch der Bundesrat der Meinung, dass wir gute Rahmenbedingungen haben müssen. Für diese Erklärung möchte ich dem Herrn Finanzminister an sich danken.
Der Finanzplatz Schweiz gehört im internationalen Ver- gleich nach wie vor zu den attraktiven Finanzzentren. Das müssen wir klar festhalten. Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Marktanteile verlorengegangen sind. Es geht hier nicht um Zuwachsraten, sondern um Marktan- teile im internationalen Vergleich. Zwei Gründe sprechen nun für eine Neuüberprüfung im Sinne meiner Motion: Einerseits werden Innovationen im Bereich der Finanz- dienstleistungen - und es gibt deren zahlreiche - oftmals bereits in ihrer Entstehung von steuerlichen Barrieren behindert oder gar verunmöglicht. Andererseits bemühen sich neben den Off-shore-Zentren auch die Industrieländer vermehrt, ihre Börsenplätze attraktiver zu gestalten. Sie kommen auf das Niveau, das wir haben. Erinnert sei dabei namentlich an die International Banking Facilities in New York und in anderen US-Bundesstaaten, aber auch an die Abschaffung von Quellensteuern auf Obligationenzinsen in den USA, in Deutschland und in Frankreich. Diese Massnah- men haben natürlich die Anziehungskraft für ausländisches Kapital verstärkt.
Aufgabe der Schweiz - und zwar sowohl unserer Behörden wie unserer Banken und Finanzgesellschaften - ist es, dar- auf zu achten, dass sich die zunehmende Attraktivität ande- rer Finanzplätze wenigstens nicht zu Lasten unseres eige- nen auswirkt. Das ist das hauptsächlichste Ziel meiner Mo- tion.
Nebst der Stärkung des Finanzplatzes bezweckt sie aber auch Verbesserungen für die übrige Wirtschaft. Ich habe motioniert, dass die Emissionsabgabe bei Risikokapital von diesen sehr schwerwiegenden 3 Prozent herabgesetzt werde. Voraussetzung für Gesellschaftsgründungen und
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den Ausbau bestehender Firmen ist die genügende Bereit- stellung von Risikokapital. Die interessanteste Form von Risikokapital ist zweifellos das Aktienkapital, weil es nicht verzinst werden und der Aktionär sich in schlechten Zeiten ohne Zins zufriedengeben muss. Wenn man aber bei der Ausgabe von Risikokapital zusätzlich 3 Prozent dieses Risi- kokapitals einfach dem Bund abgeben muss als Dank dafür, dass man gnädigst Aktionär sein darf, dass man Risiko eingehen darf, dann ist das natürlich nicht gerade wirt- schaftsfördernd. Auch im Zusammenhang mit der Innova- tionsrisikogarantie - man mag dazu stehen wie man will - hat die Kommission eine Motion über die steuerliche Entla- stung des Risikokapitals beschlossen.
Das Hauptziel meiner Motion ist aber eine Veränderung im sogenannten Geldmarkt. Es gibt in der Schweiz keinen Geldmarkt in Schweizerfrankentiteln, d. h. eine Anlage in kurzfristigen Papieren. Voraussetzung für einen echten Geldmarkt in der Schweiz wäre namentlich die Möglichkeit zur Ausgabe von Geldmarktpapieren. Nicht einmal der Bund, der solche Geldmarktanlagen macht, kann diese aus- geben, also diese Papiere handelbar machen, weil er an seiner eigenen Stempelsteuer von 1,5 Prozent beim Kauf und beim Verkauf scheitert. Er muss zur Konstruktion der Buchforderungen greifen. Der schweizerische Geldmarkt - es gibt einen solchen - spielt sich heute praktisch am Euromarkt, zur Hauptsache in London, ab. Schweizerische Geldgeber gelten dort als namhafte Anleger. Für multinatio- nale Unternehmen ist die direkte Geldaufnahme und -anlage im Ausland ohne grosse Komplikationen möglich. Mittlere und kleinere Firmen, die ebenfalls kurzfristige Liquiditäten zur Verfügung haben, sehen sich jedoch angesichts ihrer finanztechnischen Mittel auf die althergebrachten Anlage- möglichkeiten in der Schweiz zurückgedrängt, also Festgel- der, Kontokorrent usw. Auch konzentrieren sich ihre Anlage- bedürfnisse vielfach eher auf Schweizerfranken als auf aus- ländische Geldmarktpapiere in fremder Währung.
Während unser Bankensystem schweizerischen Anlegern attraktive Möglichkeiten im Bereich des Kapitalmarktes bie- tet, sind die Banken angesichts der Umsatzabgabe, die der Laufzeit von kurzfristigen Papieren wenig Rechnung trägt, nicht in der Lage, eine analoge Anlagepalette für kurzfristige Gelder anzubieten. Dieses Hindernis ist um so gewichtiger, als in der heutigen ausserordentlich innovationsfreudigen Zeit im Geldmarkt ein noch zunehmendes Diversifikations- bedürfnis an Anlageformen und -möglichkeiten besteht. Diese Aussage wird nicht zuletzt dadurch belegt, dass aus- ländische Notes, das sind mittelfristige Schuldverschreibun gen, heute weit mehr Bedeutung haben - auch im schweize- rischen Bankenwesen - als Auslandanleihen. Der Finanz- platz Schweiz hat eine besonders hohe Plazierungskraft an Kapital und wäre absolut in der Lage, Möglichkeiten in allen Laufzeitvarianten anzubieten. Dazu ist es aber notwendig, die Umsatzabgabe so auszugestalten, dass sie der Laufzeit kurzfristiger Papiere und deren betragsmässig niedriger Rendite Rechnung trägt. Beim heutigen System kann es bei tiefen Zinssätzen in diesem kurzfristigen Geldmarkt passie- ren, dass die gesamte Zinsrendite durch den Stempel, der in der Schweiz zu bezahlen ist, nahezu aufgefressen wird. Sie können sich dreimal fragen, was der Anleger macht. Er geht nach London und lässt diese Geldmarktpapiere in London kaufen und verkaufen, ohne Zwang zu einer Umsatzabgabe, schlichterdings deshalb, weil diese dort nicht existiert.
Das gleiche Problem stellt sich beim Handel mit Eigenbe- ständen der Banken. Die Banken kaufen diese kurzfristigen Anlagen und behalten sie vielleicht ein paar Tage, um in der Lage zu sein, einem möglichen Kunden diese Papiere abzu- geben. Wenn sie also kaufen, um Vorräte anzuhäufen, um handelsfähig zu sein, dann müssen sie genau gleich wie ein gewöhnlicher Käufer diesen Umsatzstempel von 1 Promille für Inland-, 2 Promille für Auslandgeldmarktpapiere bezah- len. Sie bezahlen das dann doppelt, wenn sie wieder nach ein paar Tagen verkaufen. Dabei ist für die Bank dieser Geldmarkttitel natürlich so etwas wie eine Ware. Es muss ja der Stempel vom Kunden beim Kauf und beim Verkauf bezahlt werden. Es ist unsinnig, die Bank, die hier mit einer
Ware handelt, von der sie Gewinn macht, auch noch zu belasten. Hier müssten Änderungen eintreten, so wie ich sie vorgeschlagen habe.
Wenn man diese Stempelsteuern im kurzfristigen Bereich ermässigen würde - bei Anlagen bis drei Monate Laufdauer überhaupt darauf verzichten würde und bei längeren Geldmarktanlagen bis zu zwölf Monaten pro rata temporis, analog zur Courtage der Bank -, hätten wir gewisse Steuer- ausfälle. Aber wichtig ist, dass dann der Ertrag dieser Cour- tage in die Ertragsrechnungen der Banken fällt, und zwar nicht etwa in London, New York oder in Singapur, sondern in Zürich oder Basel, dort wo in der Schweiz gehandelt wird. Das ist ein sehr wichtiger Punkt.
Zweitens ist es so, dass ohnehin der Handel mit Geldmarkt- papieren wegen dieser Stempelsteuervorschriften gar nicht in der Schweiz stattfindet. Wenn wir also auf diese unsinni- gen Schranken verzichten - sie sind unsinnig bei einem weltweit tätigen Bankensystem, wo man per Telex und per Telefax alles erledigen kann, gleichgültig ob der Auftrag in Zürich oder in London behandelt wird -, dann entstehen mehr direkte Erträge, die in der Schweiz versteuert werden. Es kommen aber auch neue Geschäfte in die Schweiz, und das ist ja die Chance dieser Lösung. Wir müssen doch auch im Steuersystem flexibel sein und sagen: Machen wir einmal diesen Versuch. Wir können uns erlauben, vielleicht kurzfri- stig auf einen kleinen Ausfall an Einnahmen zu verzichten. Wissen Sie, die Erträge im Stempelsteuerbereich sind fast schamlos hoch. Per Ende August haben wir Erträge von 1370 Millionen, letztes Jahr, 1984, waren die Gesamterträge bei 1450 Millionen. Wenn das so weiter geht, werden wir per Jahresende 2 Milliarden Erträge auf dem Stempelsteuersek- tor haben. Das ist erfreulich für den Finanzminister. Er hat mir vorhin gesagt, das sei noch die einzige Steuer, an der er sich wirklich freuen könne. Ja, aber der Bund hat natürlich seit langem dafür vorgesorgt, dass er sich freuen kann. 1972 wurde die Stempelsteuer massiv erhöht. Entgegen der Mei- nung des Bundesrates hat man in den eidgenössischen Räten damals nicht auf die internationale Finanzsituation Rücksicht genommen. Der Bundesrat hat immer gesagt: Die Stempelsteuer soll im Vergleich zur internationalen Situa- tion erhöht werden.
1978 hat man die Stempelsteuer als Vorleistung für die vorgesehene Mehrwertsteuer - die Banken waren ja ausge- nommen - um 50 Prozent erhöht. Das hat natürlich heute eigentlich diese Riesenerträge gegeben. Wir haben also längst vorgesorgt. Es ist erfreulich, dass das Ganze läuft und viele Erträge eingehen. Aber es wäre noch viel erfreulicher, wenn wir sogar noch grössere Erträge hätte, indem wir neue Geschäfte anziehen könnten. Man muss in der Zeit vorse- hen, damit man in der Not hat. Man muss - Herr Villiger hat es gesagt - säen, damit man ernten kann. Hier ist ein konkreter Ansatz zum Ernten.
Im übrigen, jedermann weiss das: Die Bankenkommission, der Herr Stich ja auch die Ehre hatte anzugehören, sagt in ihrem Jahresbericht: Man muss diese wettbewerbshindern- den Steuern eliminieren. Die Nationalbank stösst ins gleiche Horn; sogar unser Finanzminister, Herr Stich, hat am Bankier- tag in Interlaken meines Wissens gesagt, hier seien Ände- rungen notwendig. Aber was macht man jetzt? Man beauf- tragt eine Kommission, die nur herausfinden muss, was man schon lange weiss. Hier können wir einen ersten Schritt in diese Richtung tun, ohne das Steuersubstrat zu gefährden. Hier können wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung tun, um die Konkurrenzbedingungen für unseren wichtigen Finanzplatz Schweiz zu fördern.
Ich bitte Sie deshalb, nicht die unverbindliche Form des «Mostulates» - ich nenne das so: Mostulat - zu wählen, sondern dem Bundesrat einen konkreten Auftrag im Sinne einer Motion zu geben.
Fischer-Sursee: Ich möchte Ihnen zuerst meine Interes- senbindungen offenlegen: Ich bin Präsident des Bankrates der Luzerner Kantonalbank und somit Insider.
Um ihre wirtschaftliche Rolle spielen zu können, sind die Banken auf Rahmenbedingungen angewiesen, die ihnen
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erlauben, im internationalen Konkurrenzkampf zu bestehen. Dazu gehört unter anderem auch die Stempelsteuer. Die gesetzliche und fiskalische Bevorzugung anderer Finanz- plätze ist ein Faktum und wurde Ihnen eingehend darge- stellt. Für die USA wurde sogar das Schlagwort geprägt: Heimholung des Euromarktes, wobei der Finanzplatz USA bis jetzt zu den freiesten gehörte.
Ich danke Herrn Bundesrat Stich, dass er die Probleme verfolgt. Ich muss Ihnen aber gestehen: ich kann mich des Eindruckes nicht ganz erwehren, dass die Problematik vom Bundesratstisch aus etwas sehr vereinfacht dargestellt und etwas zu wenig ernstgenommen wird. Wenn darauf hinge- wiesen wird, dass die Gewinne der Banken gross seien, so müssen wir sehen, dass das bloss die jetzige Situation ist. Zudem wird die Gewinnsituation immer wieder überbewer- tet. Wenn Sie nämlich die investierten Eigenmittel betrach- ten, die stillen Reserven, und diese im Verhältnis zum Gewinn sehen, dann merken Sie, dass der Gewinn nicht derart gewaltig ist. Mit einem Fachausdruck gesprochen erfolgt ein relativ schwacher «return on investment».
Herr Bundesrat, Sie haben gesagt, wenn Auslandbanken liberalisieren, dann müssten sich die Schweizer Banken damit auseinandersetzen. Das ist ein sehr billiger Trost. Es sind ja gesetzliche Massnahmen, welche die Schweizer Ban- ken hemmen; da kann man sich schlecht auseinanderset- zen, sondern man riskiert einfach, dass man herausfliegt. Auch der Hinweis, dass die Banken mit der Courtage-Ände- rung hier mehr Wettbewerbsflexibilität hätten, hält nicht, was er verspricht, denn die Courtage besteht ja auch bei ausländischen Banken. Die Wettbewerbsverzerrung kommt von den Abgaben her. Es wurde auch heute angetönt, dass die Banken etwas auf Vorrat jammern. Ich glaube aber, dass jeder vorsichtige und gute Unternehmer die Weichen recht- zeitig stellt. Wir haben es hier mit Langzeitwirkung zu tun. Ich erinnere Sie an eine Gegebenheit: Es gibt in der Schweiz ein Paradebeispiel dafür, wie es herauskommt, wenn zu spät geschaltet wird. Nehmen Sie die Uhrenindustrie: sie schlief während ihren besten und fettesten Jahren und hat nicht rechtzeitig umgestellt. Das gilt auch für die Banken. Die Banken haben echte Sorgen, dass der Ertrag schwindet, und sie möchten ein später mühsames Aufholen verlorenge- gangener Marktanteile verhindern.
Der verantwortungsbewusste Unternehmer sollte eben nicht bloss reagieren, sondern rechtzeitig agieren.
Von einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen des Finanzplatzes - dazu gehört auch die Stempelabgabe - sind nicht nur die Grossbanken, sondern auch die Kantonalban- ken mitbetroffen. Sie sind es als Beteiligte am Finanzplatz, indirekt aber auch im Konkurrenzverhältnis zu den anderen Bankengruppen. Geschäfte, welche ins Ausland abwandern, weil das Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz zurückgeht oder weil Steuern erhoben werden, die anderenorts fehlen, entgehen auch unseren Kantonalbanken, wenn auch in geringerem Masse als den Grossbanken.
Den Kantonalbanken ist deshalb besonders viel daran gele- gen, dass der Finanzplatz Schweiz unangefochten bleibt, weil ihnen nicht die gleiche Ausweichmöglichkeit zur Verfü- gung steht wie den Grossbanken. Wir können nicht wie die Grossbanken Geschäfte ins Ausland verlagern, und somit bleibt nur Verzicht. Ein weiterer Grund, weshalb die Kanto- nalbanken einer liberalen Politik auch im Steuerbereich für den Finanzplatz Schweiz das Wort reden, besteht darin, dass die Grossbanken, wenn sie in ihrem Auslandgeschäft behindert werden, ihre Aufmerksamkeit um so mehr wieder dem Inland zuwenden. Der enge Markt der Schweiz wird für die Kantonal- und Regionalbanken dann noch enger und ihre Entwicklungsmöglichkeit angesichts der Expansion der Grossbanken geringer.
Sowohl die Kartellkommission als auch die Nationalbank haben in ihrem Bericht über die Konzentration des schwei- zerischen Bankgewerbes die Grossbanken ermahnt, sich im Inland zurückzuhalten und der Konkurrenzierung der Inlandbanken Grenzen zu setzen. Wenn aber den Grossban- ken das Auslandgeschäft erschwert wird und die Geschäfte auf andere Finanzplätze abwandern, wird zwangsweise eine
noch verstärkte Ausrichtung der Grossbanken aufs Inland- geschäft eine Strukturveränderung unseres Bankensystems herbeiführen, was sicher nicht im Interesse des Bundesrates liegt.
Bremi: Ich spreche vor allem zu Ziffer 1 der Motion von Herrn Feigenwinter, und ich tue das aus der Betroffenheit eines Mitbegründers von Risikokapital in der eigenen und in anderen Firmen.
Im Grunde sind wir hier wahrscheinlich sehr weitgehend alle gleicher Meinung: man solle die Schaffung von Risikokapi- tal fördern, man solle dies erleichtern und nicht erschweren. Diskussionen, die wir hier in den letzten Jahren führten, zielen alle in der gleichen Richtung; nicht ganz einig waren wir uns jeweils über die entsprechenden Massnahmen, die wir ergreifen sollen.
Es geht also im Grunde genommen darum, mehr Risikokapi- tal zu beschaffen. Heute belasten wir diese Schaffung von neuem Risikokapital mit ungefähr 2 Milliarden Franken; Herr Feigenwinter hat darauf hingewiesen. Das entspricht sicher nicht dieser Absicht.
Darf ich aus der Sicht von kleinen und mittleren Unterneh- men die Wirkung dieser Stempelsteuer einmal kurz darstel- len? Kleine und mittlere Unternehmen haben Alternativen zur Beschaffung von mehr Aktienkapital. Wenn sie die Stem- pelsteuer nicht zahlen wollen, werden sie scheinbares Eigenkapital schaffen; sie werden sich also mit Aktionärs- darlehen und Fremdkapital über die Runden helfen. Wenn wir also vor acht Jahren die Stempelsteuer heraufgesetzt haben, trugen wir damals sicher dazu bei, dass - wir können · das in den letzten Jahren verfolgen - die Eigenkapitalbasis mittlerer und kleinerer Unternehmen gefallen ist. Wir haben das sicher nicht verursacht, aber wir haben dazu beige- tragen.
Ganz besonders störend wirkt es, wenn anlässlich von Sanierungen von Firmen (eine Sanierung kann auch durch Wiederaufstockung von Eigenkapital geschehen) noch Stempelsteuer erhoben wird. Ich bin der Ansicht, dass sich der Fiskus am Erfolg der Unternehmen beteiligen soll, aber nicht an der Bereitstellung der Mittel. Etwas störend finde ich in der Antwort des Bundesrates den letzten Satz: «Einen Schritt in Richtung Verbesserung der fiskalischen Rahmen- bedingungen will auch die Innovationsrisikogarantie gehen, die innovativen Unternehmen die Emissionsabgabe erlassen möchte.» Sie erlässt nicht innovativen Unternehmen die Abgabe, nur subventionierten Unternehmen. Es gibt weiss Gott auch innovative Unternehmen, die davon nicht profitie- ren würden. Ich glaube, dass die Stempelsteuer besonders bei Neugründungen eine Demotivation von Personen dar- stellt, die Arbeitsplätze schaffen wollen.
Weil wir hier alle für einmal mehr oder weniger der gleichen Meinung sind, bitte ich Sie, dies zum Ausdruck zu bringen, indem Sie den Vorstoss Feigenwinter als Motion und nicht nur in der unverbindlichen Form eines Postulates über- weisen.
Eisenring: Es ist nun doch erfreulich, dass wir nach einigen Jahren wieder einmal leidenschaftslos über Bankfragen dis- kutieren können. Ich glaube, die Emotionen, die im Zusam- menhang mit der Bankeninitiative ihren Höhepunkt erreicht haben, sind verflogen, und die Realität hat nun wieder Spielraum und gewährt auch Diskussionsfreiheit.
Ich gehe davon aus, dass Herr Bundesrat Stich vor einiger Zeit im Zusammenhang mit der Frage der Stempelsteuerge- setzgebung unter anderem darauf hingewiesen hat, dass die Banken zur Wettbewerbsverbesserung auch etwas in Eigen- hilfe, in Selbstanstrengung tun sollten. Herr Villiger hat heute auf die Wünschbarkeit oder Notwendigkeit der Anpas- sung der Courtagen hingewiesen. Ich möchte dies kurz vorwegnehmen und sagen, dass die Courtage-Revision bereits im Gange ist und die Banken insgesamt bestrebt sind, das, was in ihrem Einflussbereich steht, an Wettbe- werbsverbesserungen zu tun, bzw. Dinge zu unterlassen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Bei der Beurteilung der Stempelsteuer, die mit der Motion
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Feigenwinter zur Diskussion gestellt ist, wird man mit gros- sem Vorteil die alten Botschaften zu dieser Steuer zu Rate ziehen müssen. Es ist leider nicht mehr die Üblichkeit in diesem Rat, alte Unterlagen zu Rate zu ziehen und die Schlussfolgerungen hieraus zu entnehmen. Ich möchte nun in Wertung der alten Botschaften doch festhalten, dass eine Reihe von internationalen und auch nationalen Bankge- schäften in der Stempelsteuergesetzgebung überhaupt nie berücksichtigt und nie behandelt worden ist, weil zu den damaligen Zeiten (Revision 1971, 1973 usw.) diese Art von Geschäft noch gar nicht bestanden hat. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ging in der Folge stark dazu über, Eigen- interpretationen vorzunehmen, die sogar dazu führten, dass eine Reihe von Geschäften in der Praxis in unserem Land überhaupt nicht mehr abgewickelt werden können. Ich erwähne nur ein Geschäft, ohne auf Einzelheiten einzuge- hen: Das «Securities Lending», das Ausleihen von Wertpa- piergeschäften, ist in der Schweiz, obwohl es sich um gar keinen Handel handelt, steuerpflichtig. Die Steuerverwal- tung soll mir einmal sagen, was eigentlich unter «Securities Lending» für Einnahmen erzielt werden, nämlich null, weil dieses Geschäft wegen dieser Steuer in der Schweiz gar nicht abgewickelt werden kann!
Es sind insgesamt etwa 20 verschiedene Geschäfte, normale Bankgeschäfte, seriöse Bankgeschäftsformen, die aufgrund unserer Steuergesetzgebung in unserem Land nicht oder nur teilweise oder erschwert getätigt werden können. Ich brauche hierbei nicht auch noch an den seinerzeitigen Ukas von Herrn Bundesrat Chevallaz zu erinnern, da er in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zur Winterszeit die Einführung der Warenumsatzsteuer auf dem Goldhandel einführte und glaubte, damit als «glorioser Neuschöpfer» einer Steuer in die schweizerische Geschichte einzugehen. Mit dieser Wust- Steuer könnte und sollte man endlich auch abfahren! Das muss hier einmal gesagt sein.
Es ist richtig, und Herr Bundesrat Stich hat darauf hingewie- sen, dass bei uns gelegentlich ausgewiesenes Bankpersonal fehlt. Wir können andererseits natürlich nicht Bankpersonal für Geschäfte ausbilden, die wir in unserem Land gar nicht tätigen können. Solches Personal fehlt dann auch bei un- seren Auslandbanken. Wir dürfen Ursache und Wirkung nicht miteinander verwechseln. Dagegen ist eine andere interessante Entwicklung im Gang: zahlreiche Angestellte ausländischer Banken in der Schweiz bemühen sich näm- lich, bei Schweizer Banken unterzukommen, weil sie das Vertrauen nicht mehr haben, dass die ausländischen Ban- ken ihre Aktivitäten in der Schweiz noch auf lange Zeit hinaus in der bisherigen Form fortsetzen können. Das sind mögliche und fiskalbedingte Strukturveränderungen, denen wir nachzugehen haben. In diesem Sinne ist auch die Trag- weite einzuschätzen, was das heisst, wenn ständig von der Schweiz aus neue Banken im Ausland gegründet werden. Ich nehme keine Einzelfälle, um zu exemplifizieren. Aber es ist heute Tatsache, dass selbst mittlere und kleinere Banken ausländische Stützpunkte schaffen müssen, sofern sie sich am internationalen Bankgeschäft überhaupt noch erfolg- reich wollen behaupten können.
Darf ich noch auf folgenden Punkt hinweisen: Herr Feigen- winter hat zu Recht auf die letztmalige Erhöhung der Stem- pelsteuersätze hingewiesen. Darf ich daran erinnern, dass diese Entscheidung in diesem Rat im Zusammenhang mit der Einführung der Mehrwertsteuer gefällt wurde? Es wurde damals erklärt, die Banken sollten, weil eine Reihe ihrer Leistungen nicht «mehrwertsteuerfähig» wäre, in anderer Form einen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes leisten. In diesem Zusammenhang sind dann die Stempel- steuersätze erhöht worden. Was ist aber geblieben? Die Mehrwertsteuer wurde abgelehnt, die sogenannte Vorlei- stung der Banken aber blieb unbekümmert bestehen und hat zu der misslichen Entwicklung geführt, die heute zu beanstanden ist. Bereits mit der Rückführung der Stempel- steuer auf die Sätze, die vor der Mehrwertsteuerabstimmung bestanden haben, also wenn man die sogenannte Vorlei- stung der Banken korrigieren würde, wäre einiges für unse- ren Finanzplatz gewonnen.
Darf ich in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen, dass wir der Tatsache Rechnung tragen sollten, dass eine Reihe internationaler Pensionskassen heute von der Schweiz aus - und dies sehr ertragreich, auch für den schweizerischen Fiskus - verwaltet werden; Geschäfte, die früher gar nicht bekannt waren. Auch unter diesem Titel ist das Stempelsteuergesetz zu revidieren.
Der Bundesrat befindet sich nun allerdings in einer höchst komfortablen Lage. Er ist konfrontiert mit der Forderung bezüglich der Stempelsteuer und der Wust auf Gold. Wir haben uns vorhin über die Taxe occulte im Zusammenhang mit der Energiesteuer unterhalten, dann haben wir die neue- ste Erfindung der Freisinnigen vor uns, die sogenannte Wehrsteuerinitiative. Wir könnten diese Liste durchaus noch mit einigen Motionen erweitern! Das wäre nun also die aktuelle Ausgangslage für den Bundesrat, und der sagt sich: «Jetzt habe ich soviel auf dem Tisch, jetzt tue ich erst einmal überhaupt nichts!» Diese komfortable Lage haben wir dem Bundesrat geschaffen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass auch hier Verantwortlichkeiten des Parlaments beste- hen, dass wir nicht Politik auf kurze Frist machen können, sondern die Dinge in den grösseren Zusammenhängen beurteilen sollten.
Ich glaube daher, dass wir angesichts der Vielzahl der Begehren nun selbst Prioritäten setzen müssen. Und weil wir Prioritäten setzen müssen, muss die Motion des Herrn Feigenwinter als Motion überwiesen werden. Das Parlament muss jetzt die Führung übernehmen, weil wir eine derartige Vielfalt von Steuervorschlägen haben, dass wir dem Bun- desrat das Argument nicht überlassen dürfen, er könne machen oder nicht machen, was er will. Wir haben uns nun eigenen sachlichen Entscheidungen unterzuordnen.
Herr Bundesrat Stich wird nun einwenden: Wo sind denn die Steuerausfälle wettzumachen? Hier wären durchaus neue Möglichkeiten zu untersuchen; dafür (und nicht für die Änderung der Stempelsteuer) wäre eine Kommission einzu- setzen. Bei der Stempelsteuer wissen wir nämlich längst, was zu ändern ist. Ein ganz konkreter Vorschlag wäre zum Beispiel die Einführung der Wehrsteuerpflicht für die Kanto- nalbanken.
Ich danke dem Bundesrat für seine eventuelle Bereitschaft, diesen Vorschlag zu prüfen. Bundeskanzler Adenauer erklärte jeweils in solchen Situationen: «Meine Herren und Damen, die Situation ist da.» Herr Bundesrat Stich: unsere Situation ist auch da. Wir wollen nun einen Entscheid zugunsten der Motion.
Hess: Ich bin privat als Anwalt tätig und habe in dieser Eigenschaft aktiv mit in- und ausländischen Gesellschaften, vor allem Aktiengesellschaften, zu tun. Das zu meiner Inter- essenbindung.
Ich spreche mich zu einem Punkt der Motion Feigenwinter aus, zur Aufhebung oder Herabsetzung der Emissionsab- gabe auf der Schaffung von Risikokapital. Die Schweiz hat sich in den Nachkriegsjahren mit Erfolg als Standort für Niederlassungen ausländischer Firmen sowohl im Produk- tions- wie im Holdingbereich etabliert. Für die Standortwahl waren unter anderem massgebend: die politische Stabilität in unserem Lande, die zentrale Lage innerhalb von Europa, gute Kommunikationsfazilitäten, dann tiefe Inflationsraten, ein attraktives Zinsniveau und für Ausländer attraktive Wechselkurse, früher auch relativ tiefe Gesamtbelastungen auf Steuern, Lohnkosten und Sozialabgaben.
Inzwischen wurde die Emissionsabgabe auf der Schaffung von Risikokapital in mehreren Schritten auf 3 Prozent ange- hoben. Wir stehen damit international mit wenigen Ländern einsam an der Spitze. Gleichzeitig sind aber auch die Lohn- kosten und vor allem die Sozialabgaben markant angestie- gen. Im Gegensatz dazu haben sich Drittländer, wie Luxem- burg, die Niederlande und andere mehr, aktiv als Konkur- renzstandort etabliert, wobei vor allem die Eingangskosten bewusst tief angesetzt wurden.
Wir sind heute mit der Situation konfrontiert, dass wir mittel- fristig an Attraktivität verlieren. Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind ein Verlust an ausländischem Investi-
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tionskapital, ein Wegbleiben von ausländischen Gesell- schaften, die bis anhin Know-how, neue Technologien und neue Marktbereiche in unser Land gebracht haben, und damit verbunden auch ein Verlust an Arbeitsplätzen sowohl im Produktions- wie im Dienstleistungsbereich.
Auf der anderen Seite - es ist bereits angetönt worden - bemühen wir uns aktiv um die Innovationsförderung. Unab- hängig von der gegenwärtigen Bundesvorlage zu diesem Bereich haben sich in der Privatwirtschaft einzelne Gesell- schaften darauf spezialisiert, Innovativunternehmungen zu unterstützen, und dies vor allem mit Einschuss von Risiko- kapital. Aufgrund der hohen Emissionsabgabebelastung sind gerade diese Finanzgesellschaften in einer denkbar schlechten Lage, denn auf dem Kapital, das sie sich beschaffen müssen für die Förderung von Innovationsunter- nehmen, müssen sie die 3prozentige Emissionsabgabe bezahlen. Auf der anderen Seite muss auch das Innovativ- unternehmen auf dem ihm zur Verfügung gestellten und da- mit bereits belasteten Kapital erneut die Emissionsabgabe von 3 Prozent bezahlen, was insgesamt eine unerwünschte Kumulation der Emissionsabgabe zur Folge hat.
Aufgrund dieser Überlegungen bin ich der Meinung, dass wir uns aufraffen sollten - ich glaube nicht, dass wir die Emissionsabgabe ganz abschaffen können -, den Satz wie- der auf ungefähr 1 Prozent herabzusetzen. Damit würden die ursprünglichen Relationen wiederhergestellt, d. h. wir könnten aus der Emissionsbelastung mit einem Steuer- ertrag von etwa 100 Millionen Franken pro Jahr rechnen, und die Differenz zur heute tatsächlich erzielten Einnahme im Umfang von rund 150 bis 200 Millionen pro Jahr käme wieder echt der Risikokapitalförderung zugut.
In diesem Zusammenhang gilt es ein weiteres zu beachten: Unser Hauptinteresse muss es sein, aktive und leistungsfä- hige Produktions- und Dienstleistungsgesellschaften zu unterhalten und neu anzuziehen. Daraus nämlich entsteht für uns die Chance, dass wir sowohl in den Kantonen wie auch auf Bundesebene dauerhaftes Steuerkapital schaffen. Ich glaube, dass da mittel- und langfristig der Erfolg grösser sein wird, als wenn wir am Anfang hohe Eingangskosten setzen.
Ich bitte Sie daher, die Motion als Motion zu überweisen.
Bundesrat Stich: Die Stempelabgaben sind ein beliebtes Thema. Ich habe allerdings etwas Mühe, an die Besorgnisse oder - entschuldigen Sie den Ausdruck - an das Gejammer zu glauben, das ich hier höre, wenn ich die Zahlen verglei- che, die wir haben. 1975 haben die Stempelabgaben, inklu- sive Emissionsabgabe usw., 469 Millionen Franken einge- bracht. 1979, also nach der Erhöhung, waren es 643 Millio- nen Franken. In diesem Jahr sind es bis Ende August 1,378 Milliarden Franken. Wir haben also in den ersten acht Mona- ten bereits ungefähr gleich viel eingenommen wie 1984 (total 1,447 Milliarden Franken). Wenn man diese Zahlen sieht, dann muss man doch sagen, dass offensichtlich diese Stempelabgaben allein den Finanzplatz Schweiz nicht zu bedrohen vermögen.
Herr Feigenwinter hat zwei verschiedene Anliegen auf den Tisch des Hauses gelegt. Das erste Anliegen betrifft die Aufhebung bzw. die Herabsetzung der Emissionsabgabe. Die Aufhebung der Emissionsabgabe würde 350 Millionen Franken kosten. Ein Prozent Reduktion allein 120 Millionen. Wenn Sie also auf 1 Prozent zurückgehen, dann ist es immerhin eine Viertelmilliarde, auf die man verzichtet. In diesem Zusammenhang muss man trotz allem sehen, dass diese Emissionsabgabe zweifellos nicht eine Subvention an die Unternehmen darstellt. Auf der anderen Seite verhindert diese Emissionsabgabe auch nicht die Gründung neuer Gesellschaften. Wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, sind im letzten Jahr immerhin 8400 neue Aktiengesellschaften gegründet worden, die eine solche Abgabe geleistet haben. Man kann also nicht sagen, es sei eine Abgabe, die wirklich diskriminierend sei und die Gründung verunmögliche. Sie wissen, dass man bei der Innovationsrisikogarantie für kleine und mittlere Unternehmen eine Ausnahme gemacht
hat. Dort rechnen wir mit 3 bis 6 Millionen Franken Aus- fällen.
Das zweite Anliegen betrifft die Aufhebung bzw. die Reduk- tion der Umsatzabgabe auf Geldmarktpapieren. Die Befrei- ung bezieht sich auf Papiere mit einer Laufzeit bis drei Monate, was einen Einnahmenausfall von 250 Millionen Franken bringen würde. Bei der Reduktion der Stempelab- gabe bei Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von drei bis zwölf Monaten rechnen wir mit einem weiteren Ausfall von 15 Millionen Franken.
Nun können Sie zwar sagen, man müsse eben eine Vorlei- stung erbringen. Ich weiss, dass das nicht alle Begehren sind. Ich komme noch auf die Befreiung des Ausland-Aus- land-Geschäftes zu sprechen, das gelegentlich auch ver- langt wird. Dort sind wir dann rasch bei 1 Milliarde zusätzli- cher Ausfälle. Gelegentlich wird argumentiert, dass man durch einen Verzicht auf diese Stempelabgaben zweifellos erreiche, dass die Courtage bzw. die Gewinne in der Schweiz höher seien und dass der Bund dann einen Aus- gleich hätte. Diese Rechnung geht zweifellos nicht auf. Es würde auch im Grunde genommen der Behauptung wider- sprechen, wenn man sagt, man müsse die Stempelabgaben abschaffen, um mehr Geschäfte tätigen zu können. Es ist nicht anzunehmen, dass man dann entsprechend mehr Courtagen einnimmt.
Herr Eisenring hat hier von Prioritäten gesprochen, die man setzen müsse. Das Parlament solle nun sagen, was es wolle. Ich habe heute morgen gesehen, wie Sie Prioritäten setzen. Von diesen Herren, die jetzt Reduktionen vom Bund verlan- gen, ist heute morgen niemand angetreten, um für einen gewissen Ausgleich zu votieren. Die Warenumsatzsteuer auf Energie brauchten wir allein für den Haushaltsausgleich. Sie hätte uns einen gewissen Spielraum gegeben. So hat der Bund effektiv keine Flexibilität.
Das will nicht heissen, dass der Bundesrat nicht bereit ist, gewisse Dinge zu tun. Von uns aus gesehen ist eine Pro- rata-Besteuerung für Papiere unter einem Jahr möglicher- weise denkbar, so dass möglicherweise ein Geldmarkt entstehen könnte. Sicher ist es allerdings nicht; aber wir werden diese Frage prüfen. Nur ist für uns ganz selbstver- ständlich, dass für die Wirtschaft die Rahmenbedingungen generell mindestens so wichtig sind. Und eine der wichtigen Rahmenbedingungen für eine gesunde Wirtschaft ist ein gesunder Haushalt.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, diese Motion als Postulat zu überweisen.
Abstimmung - Vote Für Überweisung als Motion 86 Stimmen Für Überweisung als Postulat 51 Stimmen
85.307 Interpellation Rüttimann Autobahnvignette. Vollzug Vignette autoroutière. Modalités d'application
Wortlaut der Interpellation vom 4. Februar 1985
Die Autobahnvignette - gültig ab 1. Januar 1985 - wurde seinerzeit dem Volk schmackhaft gemacht mit dem Hinweis auf den bescheidenen Betrag von 30 Franken. Die inländi- schen Autobahnbenützer hätten sie nur aus staatsvertragli- chen Gründen zu lösen, damit man vor allem die Ausländer zur Kasse bitten könne.
Nun ist aber beim Vollzug eine breite Verärgerung in der Bevölkerung festzustellen, da offenbar die einschlägige Ver- ordnung vorsieht, dass bei einem Fahrzeugwechsel eine neue zusätzliche Vignette für das gleiche Kalenderjahr
171-N
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Feigenwinter Stempelsteuergesetz. Änderung Motion Feigenwinter Droits de timbre. Modification de la loi
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.548
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.09.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1351-1355
Page
Pagina
Ref. No
20 013 678
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