Verwaltungsbehörden 17.09.1985 84.928
20013677Vpb17 sept. 1985Ouvrir la source →
Interpellation Villiger
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tion, limité dans le temps (à cinq ans), a été concédé à la Suède pour les successions de ressortissants suédois qui avaient transféré leur domicile en Suisse, à condition que ceux-ci aient également eu un domicile en Suède dans les cinq ans précédant le décès.
La convention révisée ne s'applique pas non plus aux donations entre vifs.
Comme c'était le cas précédemment déjà, la fortune mobilière d'exploitation des établissements stables d'une entreprise est imposable dans l'Etat où cet établissement stable est situé. Ce principe est étendu, dans la nouvelle convention, à la fortune mobilière qui appartient à une base fixe servant à l'exercice d'une profession libérale.
La convention révisée ne contient pas de clause pré- voyant l'échange d'informations.
Les conséquences financières de la convention révisée ne diffèrent guère de celles qui résultent de l'ancienne.
Antrag der Kommission
Die einstimmige Kommission beantragt, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschlussentwurf über ein neues Erbschaftssteuerabkommen mit Schweden zuzu- stimmen.
Proposition de la commission
La commission propose, à l'unanimité, d'entrer en matière sur ce projet et d'adopter le projet d'arrété fédéral approu- vant une convention en matière d'impôts sur les succes- sions avec la Suède.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes 132 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.007 Warenkontrollen an den Grenzen. Übereinkommen Contrôles des marchandises aux frontières. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI I, 1213) Message et projet de loi du 20 février 1985 (FF I, 1193)
Beschluss des Ständerates vom 10. Juni 1985 Décision du Conseil des Etats du 10 juin 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil des Etats
M. Borel présente, au nom de la Commission des affaires économiques, le rapport écrit suivant:
Une étude de la Commission économique de l'ONU pour l'Europe est à l'origine de la Convention internationale sur l'harmonisation des contrôles des marchandises aux fron- tières, laquelle vise à harmoniser les conditions d'exercice des contrôles douaniers, ainsi qu'à faciliter le commerce international et à éliminer des obstacles aux frontières. Comme il s'agit en l'occurrence d'une convention-cadre, elle pourrait aussi à un stade ultérieur servir le cas échéant, de base légale pour l'élaboration d'autres conventions bila- térales ou multilatérales. Le champ d'application n'est pas limité aux pays de la Commission économique pour l'Eu- rope; peuvent aussi adhérer à cet instrument de portée mondiale tous les Etats ainsi que les organisations régio- nales d'intégration économique. La Hongrie, la Suisse, puis les Etats membres de la Communauté économique euro- péenne, la Communauté elle-même et la Yougoslavie ont été les premiers signataires de la convention. A ce jour, la Hongrie et l'Espagne ont déposé respectivement leurs ins- truments de ratification et d'adhésion.
La Suisse a de tout temps attaché une grande importance aux mesures prises au niveau international ayant pour objectif de faciliter le commerce international et d'éliminer les obstacles aux frontières. C'est pourquoi elle a participé activement aux travaux d'élaboration de cette convention. Quand bien même, au cours de la discussion, un certain scepticisme s'est fait jour au sein de la commission quant aux chances qu'a cette convention de passer dans les faits, la commission unanime a néanmoins décidé d'entrer en matière sur le projet d'arrêté fédéral concernant l'adoption de ce document et de recommander à votre conseil de l'approuver.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 142 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
84.928 Interpellation Villiger. Finanzplatz Schweiz. Rahmenbedingungen Place financière suisse. Conditions générales
Siehe Seite 1289 hiervor - Voir page 1289 ci-devant
Diskussion - Discussion
Villiger: Im Anschluss an die Übernahme einer englischen Broker-Firma durch eine schweizerische Grossbank habe ich den Bundesrat nach seiner Beurteilung der Rahmenbe-
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dingungen des Finanzplatzes Schweiz und nach seinen Vorstellungen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingun gen gefragt. Die Antwort hat mich nicht befriedigt, und das möchte ich hier begründen.
Ich muss vorab meine Interessenbindung offenlegen: Ich gehöre dem Verwaltungsrat einer Lokalbank an, die im internationalen Geschäft kaum tätig ist.
Persönlich habe ich von der Antwort des Bundesrates vier allgemeine Eindrücke:
Die Substanz der Antwort ist dem Gewicht der Frage nicht angemessen.
Es fehlen meines Erachtens langfristige Perspektiven in einem Schlüsselbereich unserer Wirtschaft.
Das zum Ausdruck kommende absolute Tabu von Einnah- menausfällen zeugt meines Erachtens von einem kurzfristig angelegten Fiskaldenken.
Es werden anscheinend allgemeine Imagefaktoren vom Bundesrat höher bewertet als handfeste Steuervorteile von Bankkunden im Ausland.
In einigen Punkten gehe ich mit dem Bundesrat allerdings durchaus einig. Kurzfristig scheint die Lage des Finanzplat- zes Schweiz nicht besonders besorgniserregend. Die allge- meinen Rahmenbedingungen scheinen nach wie vor intakt. Weiter gibt es neben den Steuern auch das Problem der Courtagen, wo sich die Banken die Frage gefallen lassen müssen, ob deren Gestaltung im Vergleich zur ausländi- schen Konkurrenz optimal sei. Die Stabilität der politischen Institutionen und die Leistungsfähigkeit der Notenbank sind durchaus wichtige positive Determinanten des Finanzplat- zes. Ich möchte hier auch den Fleiss, die Sparsamkeit und die politische Reife unserer Mitbürger beifügen.
Der Bundesrat anerkennt auch, dass ausländische Finanz- plätze durch eine gezielte Deregulationspolitik und durch Steuererleichterungen die Konkurrenzfähigkeit verbessert haben. Die eigentlichen bundesrätlichen Schlussfolgerun- gen indessen sind sehr halbherzig. Obwohl die Fakten ein Handeln nahelegen, soll die eingesetzte Kommission vorerst abklären, ob überhaupt ein Handlungsbedarf besteht. Bei den Betrachtungen über die Steuerausfälle wird kein Gedanke der Tatsache gewidmet, dass man oft erst säen muss, bevor man ernten kann, und dass Übernutzung die Erträge senken kann.
Die positive Erwähnung der Innovationsrisikogarantie mutet im Hinblick auf den Finanzplatz eher komisch an; und der Hinweis auf die Revision des Bankengesetzes als wichtige Verbesserung der Rahmenbedingungen ist nicht gerade überzeugend, nachdem Tendenzen festzustellen sind, Ele- mente der vom Volk verworfenen Bankeninitiative einzu- bauen.
Nun zur Diagnose der abnehmenden Konkurrenzfähigkeit. Hier braucht es meines Erachtens keine Studienkommis- sion, denn einige Fakten liegen klar auf dem Tisch. Vier davon möchte ich aufzählen:
Durch den Einsatz modernster Technologien und Kom- munikationsmittel ist es heute möglich, Bankendienstlei- stungen von jedem Ort der Welt aus konkurrenzfähig anzu- bieten. Die Finanzwelt ist deshalb eng zusammengerückt und die Konkurrenz anderer Finanzplätze kann ihre Vorteile jederzeit an einem beliebigen Ort voll ausspielen.
Die ausländischen Finanzplätze haben systematisch die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessert. Beispiele: Zu nennen sind hier etwa die Aufhebung der 30prozentigen Quellensteuer auf Zinsen inländischer Obligationen in den USA, die Aufhebung der 25prozentigen Couponsteuer auf den Erträgen festverzinslicher Wertpapiere in Deutschland oder die Schaffung der berühmten International Banking Facilities in den Vereinigten Staaten. Demgegenüber gingen wir in der Schweiz den umgekehrten Weg. Wir haben bei- spielsweise 1977 die Stempelsteuersätze erhöht, und wir haben 1980 die Wust auf dem Goldhandel eingeführt.
Das alles hat dazu geführt, dass andere Finanzplätze stärker gewachsen sind als der schweizerische. Ich möchte das mit einigen Zahlen belegen. Ein Zahlenvergleich für die
Jahre 1975 und 1983: In dieser Zeit stieg der Marktanteil an den Auslandguthaben in Singapur von 1,9 auf 3,7 Prozent, in Hongkong von 1,6 auf 2,8 Prozent, in den Vereinigten Staa- ten sage und schreibe von 9,7 auf 17,9 Prozent, während der Anteil der Schweiz von 8,4 auf 6,7 Prozent sank.
Aus all diesen Sachverhalten möchte ich folgendes folgern: Es geht mir nicht darum, den Finanzplatz als Selbstzweck zu stärken und einem übertriebenen Wachstum das Wort zu ·reden. Es geht darum, einen Dienstleistungszweig langfri- stig konkurrenzfähig zu erhalten, dessen Leistungsfähigkeit derzeit Spitzenniveau hat und dessen volkswirtschaftliche Bedeutung überragend ist. Sie alle kennen die Bedeutung dieses Finanzplatzes: rund 100 000 gut honorierte Arbeits- plätze; Steuerleistungen in der Grössenordnung von 2 Mil- liarden; Versorgung der Wirtschaft mit im internationalen Verhältnis billigen Krediten - eine der wesentlichsten Rah- menbedingungen unserer Wirtschaft überhaupt. Mit all dem trägt der Finanzplatz wesentlich zur Arbeitsplatzsicherheit des Werkplatzes bei.
Der Bundesrat sollte daher ein konkretes Konzept im Sinne der Motionen Feigenwinter und Schüle vorlegen, das den Weg zur Ausmerzung der gröbsten Unebenheiten freimacht. Dabei ist sicherlich an eine einmalige Gewaltlösung kaum zu denken. Die Ertragsausfälle sollen durchaus Berücksich- tigung finden, aber ihnen stehen eben die langfristigen Gewinnaussichten durch die zu erwartende Zunahme des Geschäftsvolumens gegenüber. Die Einführung könnte gestaffelt so erfolgen, dass die Bundeskasse daraus durch- aus keinen bleibenden Schaden erleidet.
Ich habe zu Anfang gesagt: die Rahmenbedingungen des Finanzplatzes scheinen im Moment noch intakt. Es gibt allerdings Fachleute, die etwas pessimistischer sind. Ich habe einen nahen Verwandten, der seit Jahren im In- und Ausland in diesem Business tätig ist und aus nächster Nähe den festen Willen ausländischer Plätze zum Aufholen kennt. Er ist der eindeutigen Meinung, dass der Schein der noch guten Erträge trügt; die Erosion des Finanzplatzes habe bereits begonnen. Es genügt deshalb nicht, die scheinbar noch guten Rahmenbedingungen nicht weiter zu ver- schlechtern - sie müssen gezielt und intelligent verbessert werden.
Schüle: Ich habe für die Haltung von Kaspar Villiger Ver- ständnis, dass er sich nicht befriedigt erklären konnte, weil der Bundesrat in seiner Antwort ausweicht. Das Problem als solches wird beim Bundesrat nicht anerkannt, es soll allenfalls studiert werden. Massnahmen werden offensicht- lich noch nicht erwogen. Bei der eingesetzten Arbeits- gruppe besteht die Gefahr, dass sie zu einer Alibiübung wird. Warum? Vor allem wegen dieser unzweckmässigen Vorgabe, dass kurzfristig keinerlei Einnahmenausfall entste- hen dürfe.
Natürlich ist ein etappenweises Vorgehen angezeigt. Man darf aber gleichzeitig auch darauf hinweisen, dass uns die Bankwirtschaft immer wieder Erträge beschert hat, die weit (um Hunderte von Millionen) über unsere Budgetzahlen und Finanzplanzahlen hinausgegangen sind. Die Vorgabe «kein Einnahmenausfall» kennzeichnet eine zu kurzfristige Optik. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Ban- ken hat Investitionscharakter. Wir müssen dies längerfristig betrachten und den langfristigen Nutzen oder allenfalls - bei Unterlassung dieser Massnahmen - den potentiellen Scha-
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den beurteilen. In der Antwort fixiert sich der Bundesrat viel zu sehr auf die Bundeskasse. Hier geht es eben auch um Arbeitsplätze, um die Wirtschaftskraft; es geht auch um die Frage einer möglichen Verlagerung der indirekten zu den direkten Steuern, und damit auch einer Verlagerung vom Bund zu den Kantonen, die nicht einfach einem Einnahmen- ausfall gleichgesetzt werden darf.
Ich bin davon fest überzeugt, dass wir die Gefährlichkeit der Situation heute unterschätzen. Heute werden die Weichen für die Zukunft gestellt, und zwar nicht nur im Ausland, sondern auch bei uns.
Herr Villiger hat es gesagt: im Ausland geht der Trend ganz klar in Richtung Förderung der dortigen Bankfinanzplätze. Luxemburg, London, New York, Hongkong, Singapur haben steigende Marktanteile. Sie alle weisen eine steigende Dyna- mik auf, vor allem dank dem Abbau der staatlichen Fesseln, vor allem aber auch wegen der ausgesprochen positiven Haltung der dortigen Behörden.
In der Schweiz hat der Staat zwar kein gestörtes Verhältnis zur Bankwirtschaft (wenn wir von einer einzelnen Regie- rungspartei einmal absehen), aber wir haben eben doch ein skeptisches und vorsichtiges Verhältnis gegenüber unseren Banken, die in der Vergangenheit für viele von uns wohl zu erfolgreich waren. Ich denke hier an das Gerangel um die völlig kontraproduktive, volkswirtschaftlich unsinnige Bank- kundensteuer; das war keine Werbung für den Finanzplatz Schweiz. Ich denke auch an die beinahe endlosen Diskus- sionen um Bankgeheimnis und Bankeninitiative; auch das war Negativwerbung für den Finanzplatz Schweiz. Ich stehe dazu unter dem Eindruck, dass unser Finanzminister eben- falls noch etwas der Bankeninitiative nachtrauert, minde- stens in gewissen Punkten, wie man das aus seinen Vorstel- lungen über die bevorstehenden Bankengesetzrevision ablesen kann.
Als Fehler erwiesen sich auch fiskalische Massnahmen wie die Unterstellung des Goldes unter die Wust. Fragwürdig war die 50prozentige Heraufsetzung der Stempelabgabe vor acht Jahren. Ich bin überzeugt, dass die Zeit heute drängt und dass wir positive Massnahmen ergreifen müssen, wenn wir nicht in Zukunft volkswirtschaftliche Verluste im Ban- ken- und Finanzbereich erleiden wollen.
Die Schweizer Banken sind heute gezwungen, auf die verän- derten Rahmenbedingungen hier und im Ausland zu reagie- ren. Ich denke an ganz konkrete Geschäftsverlagerungen, die jetzt vorgenommen werden. Eine Grossbank beispiels- weise baut jetzt in Luxemburg Tresoranlagen für Gold, obwohl solche Anlagen hier in der Schweiz zur Verfügung ständen. Ich denke an den Handel mit Geldmarktpapieren und Eurobonds, wofür gezielt die entsprechenden Abteilun- gen unserer Banken an ausländischen Standorten aufge- baut werden. Das sind Geschäftsbereiche internationaler Dimension, die hier abgewickelt werden könnten. Das hat nichts mit einer gezielten Verstärkung der Präsenz unserer Banken an den ausländischen Finanzplätzen zu tun, son- dern es geht hier um das internationale Geschäft, das im Zeitalter der Telekommunikation ohne weiteres in der Schweiz konzentriert bleiben könnte.
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Beim Bundesrat ist dieser Wille leider noch nicht manifest. Aber wir haben ja nach der Interpellation Villiger gleich die Motion Feigenwinter zu behandeln, und ich hoffe, das wir den Mut haben, diese Motion als solche zu überweisen, damit wir vorwärts kom- men, weil eben die Zeit drängt!
Bundesrat Stich: Der Finanzplatz Schweiz ist eine gewisse Zeit lang von den Banken selber in Frage gestellt worden. Sie haben die Bedrohung des Bankplatzes selber darge- stellt. In der Zwischenzeit haben sie gemerkt, dass es nicht die gescheiteste Art der Werbung für den Bankplatz Schweiz ist, wenn man dauernd davon spricht, er sei bedroht. Das ist immerhin erfreulich, und es ist ein gutes Zeichen für den Bankplatz Schweiz, dass die Banken das selber gemerkt haben.
Wenn man Wachstum vergleicht, muss man sich bewusst
sein, dass die Ausgangsbasis entscheidend ist. Die Schweiz hat einen starken Finanzplatz, insbesondere im Verhältnis zu ihrer Grösse. Deshalb ist es ganz selbstverständlich, dass Sie, wenn Sie von einer hohen Basis ausgehen, nicht mit der Zuwachsrate beispielsweise von Singapur, das bei Null angefangen hat, vergleichen können. Man muss sich auch hüten davor, Vergleiche über bestimmte Anteile zu machen. Manchmal ist es heute, wenn Sie an die Verschuldung und die Überschuldungskrise in der Welt denken, besser, man hat nicht zu grosse Anteile.
Der Finanzplatz Schweiz bietet 100000 Arbeitsplätze. Man hat gesagt, es gäbe Verlagerungen ins Ausland wegen der Steuern. Wenn Sie mit Bankleuten sprechen, hören Sie gelegentlich auch etwas anderes: dass es nämlich auch an qualifiziertem Personal fehle, um in der Schweiz die Ausdeh- nung vorzunehmen. Das ist auch ein Grund, der aber mit Steuern nichts zu tun hat.
Wenn wir sehen, wie stark heute beispielsweise die Stempel- abgaben wachsen - wir werden beim nächsten Geschäft darauf zurückkommen -, muss man sich fragen, wie berech- tigt die Frage nach der Gefährdung des Finanzplatzes ist. Man muss sich das ebenfalls fragen, wenn man die Entwick- lung der Gewinne der Banken anschaut. Auch aus diesen Zahlen kann man nicht auf eine Gefährdung schliessen. Aber ganz sicher ist auch, dass es heute in der Welt ver- schiedene Finanzplätze gibt, die versuchen, die gleichen Bedingungen anzubieten wie die Schweiz, d. h. sie liberali- sieren. Es ist selbstverständlich, dass die Banken dadurch in eine Konkurrenzsituation kommen. Das ist ihre mittelfristige Bedrohung, dass sie sich auseinandersetzen müssen mit anderen Finanzplätzen, die vielleicht die gleichen Bedingun- gen anbieten. Wenn man allerdings gewisse Finanzplätze etwas näher unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass die Konkurrenzfähigkeit der Banken in der Schweiz noch nicht allzu sehr bedroht ist. Aber der Bundesrat wird diesem Problem alle Aufmerksamkeit schenken.
Man hat gesagt, ich trauere wahrscheinlich noch der Bankeninitiative nach. Für mich ist etwas, das erledigt ist, erledigt, Herr Schüle. Ich wäre nicht ein so optimistischer und fröhlicher Mensch, wenn ich immer allem Alten nach- hängen würde. Aber es ist selbstverständlich, dass wir mit aller Sorgfalt prüfen, was nun in bezug auf die Bankenge- setzgebung getan werden soll. Dass es im Interesse dieses Bankplatzes liegt, wenn wir eine saubere Weste vorweisen können, ist meines Erachtens offensichtlich und dient den Schweizer Banken auch in Zukunft.
Was wir gegenwärtig prüfen - und deshalb haben Sie diese Botschaft noch nicht erhalten -, ist die Unterstellung der Finanzgesellschaften unter das Bankengesetz, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir feststellen, dass immer mehr Geschäfte von Banken abwandern zu Finanzgesellschaften, die dem Gesetz nicht unterstellt sind und dadurch gewisse Vorteile haben.
Man hat früher dem schweizerischen Gesetzgeber auch vorgeworfen, das Bankengesetz selber sei ein Hindernis für die bessere Entwicklung des Finanzplatzes Schweiz, nicht zuletzt wegen der Eigenmittelvorschriften die hier relativ streng sind. In der Zwischenzeit hat man weltweit gesehen, dass ein Ausweis von starken Eigenmitteln auch ein Konkur- renzvorteil sein kann, weil man damit Sicherheit bietet. Sicherheit wird auch in Zukunft der Schlüssel für einen erfolgreichen Finanzplatz sein, ganz abgesehen davon, dass die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Finanzplatz Schweiz nach wie vor intakt sind. Wir haben eine stabile Währung, wir haben eine stabile Wirtschaftspolitik, und wir haben stabile politische Verhältnisse. Das wird auch in Zukunft von sehr grosser Bedeutung sein.
Ich kann Ihnen also versichern, dass wir diesem Problem alle Aufmerksamkeit schenken. Aber es besteht auch hier kein Grund zum Dramatisieren.
Villiger: Es freut mich ausserordentlich, dass der Bundesrat dieser Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit widmen wird. Da ich aber noch immer konkrete Perspektiven ver-
Motion Feigenwinter
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misse, muss ich mich nach wie vor als nicht befriedigt erklären.
Präsident: Der Interpellant ist nicht befriedigt.
84.548 Motion Feigenwinter Stempelsteuergesetz. Änderung Droits de timbre. Modification de la loi
Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1984
Der Bundesrat wird eingeladen, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben vom 27. Juni 1973 einer Revision zu unter- ziehen und dem Parlament insbesondere folgende Änderun- gen zu beantragen:
Aufhebung, eventuell Herabsetzung der Emissionsab- gabe von 3 Prozent bei der Schaffung von neuem Risiko- kapital bei Aktiengesellschaften.
Befreiung der Vermittlung von Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit bis drei Monate von der Umsatzabgabe und Einführung eines Pro-rata-Ansatzes bei Laufzeiten von drei bis zwölf Monaten.
Befreiung der Eigenbestände des Effektenhandels an Obligationen und Geldmarktpapieren von der Umsatz- abgabe.
Texte de la motion du 4 octobre 1984
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une révision de la loi fédérale du 27 juin 1973 sur les droits de timbre, afin notamment:
De supprimer le droit de timbre d'émission de 3 pour cent perçu lors de la création d'un nouveau capital-risque par une société anonyme ou éventuellement de l'abaisser;
De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia- tion sur les opérations d'intermédiaires portant sur des papiers monétaires ayant une durée ne dépassant pas trois mois et d'introduire un taux fixé au prorata de la durée pour les papiers monétaires de trois à douze mois;
De renoncer à percevoir un droit de timbre de négocia- tion sur les stocks d'obligations et de papiers monétaires appartenant à des commerçants de titres.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bremi, Hess, Koller Arnold, Oehler, Schule, Stucky, Weber Leo, Wellauer (8)
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. März 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1985
Die Vorschläge des Motionärs werfen Probleme auf, welche unter anderem die fiskalische Belastung des schweizeri- schen Finanzplatzes betreffen. Diese Fragen sollen in ihrer Gesamtheit durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden, die das Eidgenössische Finanzdepartement kürzlich eigens zu diesem Zweck gebildet hat. Es wird daher auch in den Arbeitsbereich dieser Gruppe fallen, die in der Motion enthaltenen Vorschläge zu behandeln. Zum jetzigen Zeit- punkt ist es noch nicht möglich zu beurteilen, ob die mit der Motion anvisierten Steuern tatsächlich ein wesentliches Hemmnis für die Entwicklung des schweizerischen Finanz- platzes darstellen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Herbst 1984 die Motion betreffend die «fiskalische Förde- rung von Risikokapital» angenommen wurde, welche die Kommission zur Behandlung der Massnahmen für die mit- tel- und langfristige Stärkung der Anpassungsfähigkeit der
schweizerischen Wirtschaft eingereicht hatte. Mit dieser Motion wurde der Bundesrat «beauftragt, dahingehend Bericht und Antrag zu unterbreiten, dass durch eine Ergän- zung des Bundessteuerrechts die Bildung und Ausleihe von Risikokapital generell fiskalisch gefördert werden kann» .. Einen Schritt in Richtung «Verbesserung der fiskalischen Rahmenbedingungen» will ja auch die Innovationsrisikoga- rantie gehen, die innovativen Unternehmen die Emissions- abgabe erlassen möchte.
Es ist immerhin heute schon festzuhalten, dass die Umsätze der Geldmarktpapiere, die der Umsatzabgabe unterliegen, trotz des gegenwärtigen Abgabesatzes stark zugenommen haben. Zu den Eigenbeständen des Effektenhandels an Obligationen und Geldmarktpapieren erklärte die National- bank auf eine entsprechende Anfrage hin, dass momentan keine überzeugenden Gründe dafür bestehen, die entspre- chenden Umsätze von der Stempelabgabe zu befreien.
Der Bericht der oben erwähnten Arbeitsgruppe wird dem Bundesrat als Entscheidungsgrundlage für die Frage die- nen, ob und allenfalls welche Korrekturen an der gegenwär- tigen Steuerordnung vorzunehmen sind.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Im schriftlichen Verfahren beantragt der Bundes- rat Umwandlung der Motion in ein Postulat. Damit ist nach unserem Reglement automatisch die Diskussion eröffnet.
Feigenwinter: Der Schweizer hat offensichtlich keine Nei- gung zu grossangelegten allgemeinen Debatten. Das hat die Interpellation Villiger gezeigt. Herr Villiger hat zu Recht auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, die Rahmenbedin- gungen für den Finanzplatz zu verbessern. Der Widerhall in diesem Rat ist nicht gerade gewaltig gewesen, auch Herr Bundesrat Stich musste die Position des Bundesrates nicht sehr stark verteidigen. Im Grunde genommen ist auch der Bundesrat der Meinung, dass wir gute Rahmenbedingungen haben müssen. Für diese Erklärung möchte ich dem Herrn Finanzminister an sich danken.
Der Finanzplatz Schweiz gehört im internationalen Ver- gleich nach wie vor zu den attraktiven Finanzzentren. Das müssen wir klar festhalten. Aber das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Marktanteile verlorengegangen sind. Es geht hier nicht um Zuwachsraten, sondern um Marktan- teile im internationalen Vergleich. Zwei Gründe sprechen nun für eine Neuüberprüfung im Sinne meiner Motion: Einerseits werden Innovationen im Bereich der Finanz- dienstleistungen - und es gibt deren zahlreiche - oftmals bereits in ihrer Entstehung von steuerlichen Barrieren behindert oder gar verunmöglicht. Andererseits bemühen sich neben den Off-shore-Zentren auch die Industrieländer vermehrt, ihre Börsenplätze attraktiver zu gestalten. Sie kommen auf das Niveau, das wir haben. Erinnert sei dabei namentlich an die International Banking Facilities in New York und in anderen US-Bundesstaaten, aber auch an die Abschaffung von Quellensteuern auf Obligationenzinsen in den USA, in Deutschland und in Frankreich. Diese Massnah- men haben natürlich die Anziehungskraft für ausländisches Kapital verstärkt.
Aufgabe der Schweiz - und zwar sowohl unserer Behörden wie unserer Banken und Finanzgesellschaften - ist es, dar- auf zu achten, dass sich die zunehmende Attraktivität ande- rer Finanzplätze wenigstens nicht zu Lasten unseres eige- nen auswirkt. Das ist das hauptsächlichste Ziel meiner Mo- tion.
Nebst der Stärkung des Finanzplatzes bezweckt sie aber auch Verbesserungen für die übrige Wirtschaft. Ich habe motioniert, dass die Emissionsabgabe bei Risikokapital von diesen sehr schwerwiegenden 3 Prozent herabgesetzt werde. Voraussetzung für Gesellschaftsgründungen und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Villiger. Finanzplatz Schweiz. Rahmenbedingungen Interpellation Villiger. Place financière suisse. Conditions générales
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
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1985
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
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Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.928
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.09.1985 - 08:00
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