Verwaltungsbehörden 10.06.1985 85.003
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Raccordement des autoroutes près de Genève
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E 10 juin 1985
nous faut pas le vivre au passé, ce qui nous oblige à savoir faire table rase des rancunes et des ressentiments. Dès lors, il importe que soit affirmé et affermi le consensus entre Jurassiens, surtout que le processus de normalisation politi- que y trouve plus largement son compte. Ce sera la plus sûre manière de dominer le présent et, assurément, de forger l'avenir de notre jeune Etat.
En plus, il est prépondérant que tout soit mis en œuvre afin de créer le climat d'apaisement qui devrait permettre d'effa- cer les séquelles d'un passé douloureux, étant bien entendu qu'il n'est pas possible de construire solidement tant que règne la haine ou la soif de vengeance. Pour le dernier-né des cantons suisses, il est indispensable de posséder l'éner- gie et les ressources morales nécessaires afin de pouvoir résoudre les problèmes auxquels il devra faire face.
La majorité du Parlement jurassien a voulu que soit soumise à l'Assemblée fédérale l'initiative qui, en ce moment, retient notre attention. La philosophie politique de laquelle je m'inspire m'invite à mettre en pratique le principe qui veut que la décision de la majorité soit respectée. Partisan de la démocratie, j'en accepte les règles. En conséquence, il importe de respecter la décision prise par la majorité, même si, à l'origine, on a pu nourrir une autre opinion. D'ailleurs, l'expérience de la vie m'a appris que pour vraiment être crédible il faut que ce que l'on dit trouve concrètement son prolongement dans ce que l'on fait. A cet effet, il est néces- saire qu'il y ait rapport de conformité entre la pensée et l'acte qui en découle.
Je conclus. Considérant que la décision prise par le Parle- ment jurassien est l'expression de la majorité des représen- tants du peuple de l'Etat du Jura; considérant que les effets engendrés par le geste d'apaisement renforceront l'esprit de fraternité et de solidarité, contribuant ainsi à la bonne marche du dernier-né des cantons suisses; considérant que le fait de passer l'éponge sur des événements douloureux, provoqués par les délits commis dans le cadre de la ques- tion jurassienne, affermira le consensus entre les gens du Jura, toutes tendances politiques associées, et favorisera la mise en pratique d'une indispensable normalisation; consi- dérant que la demande d'amnistie présentée par le gouver- nement jurassien répond à des raisons qui servent stricte- ment l'intérêt général, je donnerai suite à l'initiative déposée par la République et canton du Jura. Je vous invite à en faire de même.
Andermatt, Berichterstatter: Ich glaube, Frau Bührer hat richtig gesagt, wenn sie erwähnte: einziges Kriterium für die Beurteilung dieses Begehrens ist das öffentliche Interesse. Dies war auch die Meinung der Kommission. In diesem Sinne wurde auch in der Kommission diskutiert.
Was liegt nun im öffentlichen Interesse? In erster Linie liegt im öffentlichen Interesse ein gutes Verhältnis der übrigen Schweiz zu diesem neuen Kanton Jura. Ich glaube, dass wir hier sagen dürfen, dass die gesamte Schweiz nun zu einer guten Zusammenarbeit mit diesem neuen Kanton Jura und mit seiner sympathischen Bevölkerung mit der Abstimmung sich bereit erklärt hat. Diese Bereitschaft hat sie im Laufe der letzten Jahre durch die Zusammenarbeit immer wieder bezeugt.
Was ist weiterhin öffentliches Interesse? Ich würde meinen: Es sind dabei unsere rechtsstaatlichen Institutionen zu beachten, und es sind dabei auch unsere Gesetze zu beach- ten. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass diese gewahrt werden, und - andere haben das auch schon gesagt -: Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Straftaten geahndet werden, bestraft werden.
Im öffentlichen Interesse liegt auch, nichts zu unternehmen, was zu irgendwelchen neuen Straftaten Anlass geben könnte. Ich bin durchaus der Meinung, dass wir hier nicht die speziellen Verhältnisse des Kantons Jura zu beachten haben, sondern es könnten durch eine Amnestiegewährung andernorts in der Schweiz bei anderen Gelegenheiten, in anderen Zusammenhängen Gewalttaten verübt werden, die ebenfalls eine Amnestie nach sich ziehen müssten.
Ich verstehe die beiden Kollegen des Kantons Jura in ihrer Argumentation. Ich muss Ihnen aber trotzdem beantragen, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und die Amne- stie abzulehnen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Dagegen An den Nationalrat - Au Conseil national
24 Stimmen 11 Stimmen
85.003
Autobahnzusammenschluss bei Genf. Abkommen mit Frankreich Raccordement des autoroutes près de Genève. Accord avec la France
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1985 (BBI I, 953) Message et projet d'arrêté du 20 février 1985 (FF 1, 937)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Cavelty, Berichterstatter: Das vorliegende Abkommen bildet die Grundlage für den Zusammenschluss der schweizeri- schen und der französischen Autobahn im Raum Genf. Die Verbindung wird durch den Bau eines Brückenbauwerks von 377 Metern Länge über schweizerischem und französi- schem Gebiet geschaffen. Das Abkommen regelt die Einzel- heiten betreffend den Bau und den Betrieb des Werkes. Für den Bau des Werkes können sich gleicherweise schweizeri- sche und französische Firmen bewerben. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Autobahnbrücke Teil einer französi- schen Autobahn. Die Kosten des Baus und der kapitalisierte Unterhalt werden im Verhältnis der Länge des Werks auf den beiden Staatsgebieten aufgeteilt, nämlich 63 Prozent entfallen auf die Schweiz und 37 Prozent auf Frankreich. Vorgesehen sind noch zwei weitere Abkommen, nämlich eines betreffend die Grenzregulierung mit Frankreich und eines betreffend die Grenzabfertigungsanlage. Der Zusam- menschluss der schweizerischen und französischen Auto- bahnen wird eine wesentliche Erleichterung für den beste- henden und vielfach überlasteten Strassenverkehr zwischen dem Kanton Genf und Frankreich bringen.
Das Abkommen dient nicht nur dem regionalen Verkehr, sondern auch dem internationalen Durchgangsverkehr. Die Verkehrskommission stellt einstimmig folgende Anträge:
Auf den Beschluss sei einzutreten.
Das Abkommen sei zu genehmigen und der Bundesrat zu ermächtigen, das Abkommen zu ratifizieren.
Dieser Beschluss sei dem fakultativen Staatsvertragsrefe- rendum für unbefristete und unkündbare Verträge zu unter- stellen.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
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Delegation beim Europarat. Bericht
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes
32 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.011
Europarat. Bericht des Bundesrates Conseil de l'Europe. Rapport du Conseil fédéral
Bericht des Bundesrates vom 4. März 1985 (BBI I, 973) Rapport du Conseil fédéral du 4 mars 1985 (FF 1, 957)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
85.013 Delegation beim Europarat. Bericht Délégation auprès du Conseil de l'Europe. Rapport
Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Parla- mentarierdelegation beim Europarat den folgenden schriftli- chen Bericht (texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, session d'été 1985):
Bericht über die 36. ordentliche Session der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat berichtet im folgenden über ihre Tätigkeit während der 36. ordentlichen Session der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates, die in drei Teilsessionen (zwischen Mai 1984 und Anfang Februar 1985) in Strassburg tagte. Die jährlich wiederkehrende Sommersession fand in Oslo statt. Die Schweizer Delegation setzte sich während der Berichts- zeit wie folgt zusammen:
Nationalrat: Butty (Vizepräsident), Cantieni, Dupont, Morf, Müller-Aargau, Pini, Riesen-Fribourg, Sager;
Ständerat: Debétaz, Gadient (Präsident), Dreyer, Weber- Solothurn.
Zu Beginn der Frühjahrssession 1984 wählte die Versamm- lung Ständerat Debétaz zu einem der 13 Vizepräsidenten für die Dauer der 36. Session; er wurde ebenfalls Präsident der Kommission für Wirtschafts- und Entwicklungsfragen. Nationalrat Pini wurde Präsident der auf seine Initiative ins Leben gerufenen Unterkommission für Beschäftigungsfra- gen der Kommission für Sozial- und Gesundheitsfragen; die Nationalräte Butty und Dupont wurden zu Vizepräsidenten der Reglements- bzw. der Budgetkommission ernannt.
Unser Bericht würdigt einleitend die während der Berichts- zeit eingetretenen wichtigen Entwicklungen im europäi- schen Integrationsbereich. Im Anhang sind die seit dem letzten Bericht zur Unterschrift und Ratifikation neuaufge- legten europäischen Konventionen und die wichtigsten im
Laufe der 36. Session von der Versammlung verabschiede- ten Geschäfte aufgelistet.
Der Bundesrat legt Ihnen heute zum erstenmal - als Resultat unserer Motion vom letzten Sommer - einen ergänzenden Bericht über seine Tätigkeit im Europarat vor. Wir erwarten von dieser Neuerung nicht nur eine bessere Information für das Parlament in diesem Bereich, sondern auch einen Anreiz für lebhaftere Diskussionen.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen.
In die Berichtszeit fällt als wahrscheinlich wichtigstes Ereig- nis die am 9. April 1984 in Luxemburg von den Handelsmini- stern der EG- und EFTA-Länder - in der Form einer gemein- samen Erklärung - bekräftigte Absicht zur Schaffung eines dynamischen und homogenen europäischen Wirtschafts- raumes. Das Luxemburger Treffen, das erste seiner Art, stellt eine politische Wende dar. In der gemeinsamen Erklärung anerkennt die Europäische Gemeinschaft zum ersten Mal offiziell die besondere Qualität der Beziehungen zwischen den beiden europäischen Wirtschaftsgruppen. Die darin gesteckten Ziele sind ambitiös und bedürfen zu ihrer Ver- wirklichung auf beiden Seiten intensiver Kleinarbeit und grosser Geduld.
Die Erklärung von Luxemburg stellt auch «Konsultationen, Kontakte oder Informationsaustausch über Arbeitsbedin- gungen, sozialen Schutz, Kultur, Verbraucherschutz, Umweltschutz, Fremdenverkehr und geistiges Eigentum unter Berücksichtigung der Arbeit in anderen internationa- len Gremien, insbesondere dem Europarat, und unter Berücksichtigung der jeweiligen Zuständigkeiten» in Aus- sicht. In diesen Bereichen leistet der Europarat heute schon einen massgeblichen Beitrag zur europäischen Zusammen- arbeit. Er sollte diese Gelegenheit benützen, diesen ver- mehrt hervorzuheben und wenn nötig zu intensivieren.
Am 8. Mai 1984, also knapp einen Monat nach dem Luxem- burger Treffen, verabschiedete die Parlamentarische Ver- sammlung eine Entschliessung betreffend die Tätigkeit der EFTA. Darin gibt sie ihrer Überzeugung Ausdruck, dass angesichts der engen Verflechtung der westeuropäischen Volkswirtschaften eine dauerhafte Verbesserung der Wirt- schaftslage nicht mehr allein durch nationale Bemühungen erreicht werden kann, sondern dass eine vertiefte Zusam- menarbeit zwischen den EFTA-Ländern und der Europäi- schen Gemeinschaft nötig ist. In der gleichen Entschlies- sung lädt die Versammlung die EFTA als Organisation sowie die einzelnen EFTA-Länder ein, den Europarat in verstärk- tem Masse als politisches Forum zur Förderung der Zusam- menarbeit zwischen den EFTA-Ländern und der Europäi- schen Gemeinschaft zu nutzen.
Das Ministerkomitee verabschiedete im November 1984 eine Entschliessung betreffend die Erweiterung und Vertiefung des politischen Dialoges innerhalb des Ministerkomitees. Davon erwartet man eine bessere Übereinstimmung unter den Mitgliedstaaten betreffend internationale Fragen im all- gemeinen und Fragen der europäischen Zusammenarbeit im besonderen. Auch die Annahme von Massnahmen im Hinblick auf die Lösung allgemeiner europäischer Probleme sowie die Erbringung von Beiträgen zur Lösung von Proble- men zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates soll dadurch erleichtert werden. Im Endeffekt soll der innere Zusammenhang des demokratischen Europas gefestigt und seine Stimme vermehrt überall in der Welt gehört werden. Diesem Ziel diente auch das Sonderministertreffen, zu dem ., Aussenminister Genscher seine Kollegen als Präsident des Ministerkomitees während der Wintersession 1985 der Par- lamentarischen Versammlung eingeladen hatte. Die Minister führten dabei einen informellen Gedankenaustausch über die Ost-West-Beziehungen, Lateinamerika und den Nahen Osten.
Im Frühjahr verabschiedete das Ministerkomitee eine Entschliessung betreffend die Verbesserung der Beziehun- gen zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft. Ziel ist ein flexibles Informations- und Kon-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.003
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1985 - 17:00
Date
Data
Seite
318-319
Page
Pagina
Ref. No
20 013 624
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