Verwaltungsbehörden 10.06.1985 Zu 84.052
20013622Vpb10 juin 1985Ouvrir la source →
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Voranschlag 1985. Nachtrag I
l'obligation de lutter contre l'alcoolisme, les cantons ajoute- ront celle du lutter contre l'abus des stupéfiants et de toute autre substance qui engendre une dépendance.
Quant au compte d'investissement, il prévoit quelques cen- taines de milliers de francs pour l'agrandissement des bâti- ments de l'administration centrale à Berne. Il prévoit aussi quelque 600 000 francs pour des installations d'exploita- tions nouvelles, des appareils électroniques et des appareils de chimie, et 200 000 francs pour les transports d'alcools. Reste le gros morceau de l'investissement qui est constitué par les huit premiers millions des 32,7 millions que les Chambres ont libérés pour la rénovation totale de l'entrepôt de Delémont.
La commission, à l'unanimité, vous propose d'accepter ce budget tel qu'il est et de voter l'arrêté fédéral.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.024 Bekämpfung des Alkoholismus. Berichte der Kantone Lutte contre l'alcoolisme. Rapports des cantons
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1985 Décision du Conseil national du 6 juin 1985
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
M. Schaffter, rapporteur: Vous avez en main le rapport 85.024 relatif à la part des cantons au bénéfice net de la Régie fédérale des alcools. Cette part s'est élevée l'année dernière à 5 pour cent et les cantons sont obligés de faire annuellement rapport au Conseil fédéral sur l'utilisation des sommes reçues, qui doivent être consacrées uniquement à la lutte contre l'alcoolisme.
Ces rapports, canton par canton, se suivent, vous pouvez en prendre connaissance - vous l'avez d'ailleurs certainement déjà fait - et vous avez constaté que le grand travail se fait par le soutien de dispensaires antialcooliques, d'établisse- ments pour buveurs, d'internements dans les asiles, des homes et des maisons d'hospitalisation, pour des secours à des détenus ou internés en danger d'alcoolisme après leur libération, bref toutes sortes de domaines qui s'offrent à l'action pour lutter contre l'alcool, sa dépendance et ses conséquences sociales.
Le rapport nous apprend que dans l'ensemble des cantons, il a été utilisé 14,054 millions de francs, ce qui signifie que
l'année prochaine les cantons auront à disposition environ le double, c'est-à-dire une trentaine de millions.
A signaler encore à propos de ce rapport, dont nous n'avons qu'à prendre acte, que, par souci d'économie, la Régie des alcools prévoit dans la nouvelle loi sur l'alcool de demander aux cantons de rester fidèles à leur rapport annuel sur l'utilisation des sommes, mais de ne publier les rapports globalement que tous les trois ans.
Zustimmung - Adhésion
Zu 84.052
Voranschlag 1985. Nachtrag I Budget 1985. Supplément I
Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1985 Message et projet d'arrêté du 8 mai 1985
Bezug bei der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office fédéral des imprimés et du matériel, Berne
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 1985 Décision du Conseil national du 6 juin 1985
Belser, Berichterstatter: Der Nachtrag I zum Voranschlag 1985 liegt im Rahmen der entsprechenden Begehren der Vorjahre. Er enthält Zahlungskredite von 55,1 Millionen Franken und neue Verpflichtungskredite und Zusatzkredite in der Höhe von 5,4 Millionen Franken. 70 Prozent der Zahlungskredite oder 29,7 Millionen Franken des gesamten Nachtrages fallen auf die Verwertung von Inlandgetreide geringerer Qualität. 92 000 Tonnen Getreide, vor allem aus der Ernte 1983, müssen nach der ausgezeichneten Ernte 1984 dem Vieh verfüttert werden. Man braucht den Lager- raum für die bevorstehende Ernte 1985. Diese Verwertungs- aktion kostet den Bund pro 100 Kilo 40 Franken. Man darf sich dabei - wie im Nationalrat - durchaus fragen, ob es da nicht glücklichere Lösungen gäbe; aber in einer Zeit der Überschüsse ist das nicht sehr leicht.
Die Finanzkommission erhielt über alle fraglichen Punkte befriedigende Auskünfte. Sie empfiehlt Ihnen, den Artikeln 1 und 2 des Bundesbeschlusses zuzustimmen. Dieser Nach- trag I ist im übrigen wenig aussagekräftig, was die Entwick- lung der Ausgaben betrifft. Wenn man an den Nachtrag il denkt, wird es schon deutlicher; allein aus den Beschlüssen der Märzsession zur Treibstoffzoll-Gesetzgebung fallen beim Nachtrag Il 360 Millionen an Veränderungen an.
Zu reden gab in der Finanzkommission vor allem der Arti- kel 3 des Bundesbeschlusses: Der Bundesrat verlangt die Verlängerung von 70 der auf Ende 1986 befristeten Hilfskräf- testellen bis Ende 1988. Dieses Personal ist zur Behandlung von Asylgesuchen eingesetzt; nach Aussage von Frau Bun- desrätin Kopp beginnen sich erste Erfolge dieser Sonderan- strengungen abzuzeichnen. Die Finanzkommission ist ein- hellig der Auffassung, dass das Justiz- und Polizeideparte- ment dieses Personal über 1986 hinaus braucht. Niemand wünscht im heutigen Zeitpunkt einen Personalabbau in die- sem Bereich.
Die Mehrheit der Finanzkommission - im Stimmenverhältnis von 6 zu 3 - ist aber der Auffassung, dass der Bundesrat den geforderten Stellenabbau in der übrigen Bundesverwaltung zu erbringen hat. Das Programm EFFI und die Gemein- kosten-Wertanalysen, wie sie in einem Teilbereich des EMD bereits durchgeführt wurden, würden die Voraussetzungen dazu liefern. Die Kommissionsminderheit, der ich auch angehöre, ist der Auffassung, dass hier eine vielleicht disku- table Übung am falschen Ort durchgeführt wird.
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Budget 1985. Supplément I
E 10 juin 1985
Im Namen der Finanzkommission beantrage ich Ihnen, Arti- kel 3 des Bundesbeschlusses zu streichen. Der Vollständig- keit halber erwähne ich, dass wir diesen Antrag sowohl vor der Kommissions- wie vor der Plenumsentscheidung des Nationalrates beschlossen haben.
Wie Sie inzwischen erfahren haben, wurde diese Frage im Plenum des Nationalrates kurz diskutiert. Der bundesrätli- che Antrag wurde mit keinem Streichungsantrag bekämpft. Im Nationalrat ist der Nachtrag. I mit 100 zu 0 Stimmen gutgeheissen worden.
M. Jelmini: Je ne traiterai que l'article 3 de l'arrêté fédéral qui nous est proposé. Je ne comprends pas pourquoi on veut déclarer la guerre au Conseil fédéral quant à la prolon- gation du délai de deux ans pour l'emploi d'une septantaine d'auxiliaires qui ont été chargés du traitement des dossiers des requérants d'asile. C'est tout à fait contraire à la logique. D'une part, on se préoccupe de la nécessité de liquider relativement rapidement les dossiers qui se sont accumulés afin de différencier les réfugiés qui remplissent les condi- tions pour être accueillis dans notre pays de ceux qui ne répondent pas aux conditions prévues par la loi et par les traités. D'autre part, on met en doute la nécessité pour le gouvernement de disposer du personnel suffisant pendant une période raisonnable.
Prolonger le délai signifie donner au personnel qui a été formé à cette tâche délicate - et cela demande un certain temps - la possibilité d'accomplir le travail avec compé- tence. Or, si l'on commence à mettre en discussion la durée de l'emploi et à la raccourcir, on incite les collaborateurs mieux formés à chercher une autre place de travail pour s'assurer un emploi où leur avenir professionnel puisse être garanti. Pour l'administration fédérale, il s'agit d'accomplir une tâche que nous avons définie comme tâche prioritaire et urgente. Il s'agit de diminuer le nombre des requêtes et des recours qui ont été ouverts au-dessous de ceux qui ont été traités pendant une certaine période. Pour la première fois l'année passée on a réussi à atteindre ce but, vivement désiré, et il ne faudrait pas compromettre cette tendance par des attitudes contraires au développement logique et positif du travail. Pour toutes ces raisons, je vous prie d'adopter l'arrêté tel qu'il a été proposé par le Conseil fédéral afin d'éviter de créer une divergence avec l'autre conseil sur un sujet qui n'a pas une importance déterminante sur la situa- tion des finances fédérales.
Letsch: Nach dem Votum von Herrn Kollege Jelmini möchte ich doch versuchen, noch einmal möglichst klar darzustel- len, um was es bei diesem Antrag geht und um was es nicht geht.
Ich wiederhole, was Herr Belser zu Recht und sehr objektiv gesagt hat: Es ist unbestritten, dass das Justizdepartement diese Stellen vorläufig weiterhin benötigt und - Herr Jelmini, das ist entscheidend - dass die jetzt beschäftigten und eingearbeiteten Mitarbeiter im Dienste dieser Aufgabe blei- ben sollen. Das Parlament hat, als es vor einigen Jahren begann, die Personalplafonierung da und dort zu lockern, die Befristungen nicht deshalb eingeführt, weil es der Mei- nung war, die betreffenden Aufgaben würden nach Ablauf der Frist entfallen. Vielmehr wollten wir dem Bundesrat die Gelegenheit geben, innert drei bis vier Jahren in anderen Bereichen der Bundesverwaltung die entsprechende Zahl von Stellen nicht mehr zu besetzen, um so den vor der befristeten Aufstockung geltenden Gesamtplafond wieder einzuhalten. Nur dieser Gesamtplafond interessiert das Par- lament; dessen Aufteilung ist Sache des Bundesrates. Mit anderen Worten: Es geht heute darum, dass das Parlament das Bundesgesetz über die Personalplafonierung ernst nimmt und dass es den Bundesrat dazu anhält, die zur Einhaltung des Gesetzes unerlässliche interne Stellenbe- wirtschaftung endlich aufzubauen.
Also: Nicht Abbau im Asylbereich, sondern Aufbau einer zentralen Stelleneinsatzreserve als Führungsinstrument des Bundesrates. Lassen Sie mich nur die drei wichtigsten
Gründe für den Antrag der Mehrheit der Kommission kurz umreissen.
Der erste Grund ist die gesetzliche Notwendigkeit. Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1983 bestimmt, dass die Durchschnittsbestände der Bundesverwaltung « ... nur erhöht werden dürfen, wenn der Stellenbedarf nicht durch Massnahmen der Rationalisierung, durch den Abbau bestehender Aufgaben oder Stellenverschiebungen innerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwi- schen den Departementen» - ich wiederhole - «oder zwi- schen den Departementen gedeckt werden kann.» Die For- derung nach Stellenverschiebungen auch zwischen den Departementen ist also ein gesetzlicher Auftrag und nicht die böswillige oder unrealistische Vorstellung einer reaktio- nären Mehrheit der Finanzkommission. Sicher haben sich die Departemente in den letzten zehn Jahren um Rationali- sierungen bemüht und innerhalb der Departemente Stellen umverteilt. Auch das ist nicht bestritten. Aber der Bundesrat hat es bis heute unterlassen, eine ausreichende, für die zwischendepartementale Stellenverschiebung unerlässliche zentrale Einsatzreserve zu schaffen. Genau diese Chance wollte ihm das Parlament geben, als es die Personalplafo- nierung befristet gelockert hat.
Damit ist der zweite Grund für unseren Antrag angedeutet, nämlich der Druck auf den Bundesrat. Der Bundesrat sollte nun endlich spüren, dass er nicht dauernd den Weg des geringsten Widerstandes gehen und für die Bewältigung neuer Aufgaben einfach neue Stellen anfordern kann. Wenn es bei einem gesamten Personalbestand von über 30 000 Stellen und bei jährlich mehr als 2000 natürlichen Abgängen infolge Pensionierungen und' freiwilliger Austritte nicht möglich ist, innert einiger Jahre eine zentrale Einsatzreserve aufzubauen, dann müssen Zweifel an dem vom Bundesrat so oft bekundeten Führungswillen auftauchen. Ich verstehe diese Haltung um so weniger, als erfreulicherweise, wenn auch reichlich spät, der Bundesrat nun angefangen hat, durch systematische Aktionen weitere Optimierungs- und Rationalisierungserfolge in der Verwaltung zu erzielen. Vom Projekt EFFI werden nach Aussage von Herrn Bundesrat Stich bis im Herbst dieses Jahres Einsparungen in der Grössenordnung von 3 bis 5 Prozent erwartet. Das in Teilen des Militärdepartementes durchgeführte Projekt GRAL, eine Gemeinkosten-Wertanalyse, hat Ergebnisse erbracht, die nach den Worten des Direktors der Eidgenössischen Militär- verwaltung in der Sektion der Finanzkommission mit jenen in der Privatwirtschaft vergleichbar sind. Es müssten also um 15 Prozent oder mehr sein. Aber selbst angenommen, alle diese Aktionen würden tatsächlich nur 3 bis 5 Prozent ergeben, wie das Herr Bundesrat Stich sagt, so sind das 1000 bis 1500 Stellen! Natürlich können und sollen diese nicht schlagartig, sondern nur schrittweise abgebaut wer- den. Aber es wirkt sehr kleingläubig, wenn sich heute der Bundesrat nicht zutraut, im Rahmen aller nun laufenden Aktionen bis Ende 1986 wenigstens 70 Stellen freizukriegen, die es dann erlauben würden, von einem weiteren Verlänge- rungsbeschluss abzusehen.
Damit komme ich zum dritten und letzten Grund: Die Glaub- würdigkeit des Parlamentes. Wenn wir heute nicht dafür sorgen, dass dem von uns vor zwei Jahren erlassenen Bun- desgesetz über die 'Personalplafonierung nachgelebt wird, wirken unsere verbalen Appelle für Sparsamkeit und Wirt- schaftlichkeit mehr und mehr unglaubwürdig. Wir legen zwar laufend entsprechende Bekenntnisse ab, schaffen neue Gesetze und Institutionen, aber wenn es dann um die Konsequenzen geht, verlässt uns der Mut.
Gerade im vorliegenden Fall sollten wir auch bedenken, dass noch andere Departemente über befristete Stellenkon- tingente verfügen, insbesondere auch das Finanzdeparte- ment. Es fällt schon bald recht schwer, überhaupt noch den Überblick zu behalten, wem und wann überall solche Aus- nahmen bewilligt worden sind. Abgesehen vom Justizdepar- tement sind die bisherigen Kontingentsinhaber offensicht- lich willens, sich daran zu halten. Sollten diese sich nachher als dumm vorkommen, oder berufen sie sich in einem Jahr auf das nun zu schaffende Präjudiz? Müssten wir dann nicht
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b sagen, wenn wir heute a sagen, und würde es nicht gerade im Interesse jener Departemente liegen, die sich bis heute um interne Lösungen bemüht haben, wenn jetzt endlich die Stellenbewirtschaftung im Sinne der Schaffung einer zen- tralen Einsatzreserve aufgebaut würde?
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Antrag der Mehr- heit der Kommission zuzustimmen.
Wir haben in der Finanzkommission vom Bundesrat bis zur Behandlung dieses Geschäftes im Plenum eine Erklärung verlangt, was er in einem solchen Fall konkret vorzukehren gedenke. Nachdem dieser Bericht bis heute nicht vorliegt, nehme ich an, dass wir heute noch etwas dazu hören. Ich behalte mir vor, je nach der Antwort, nachher darauf zurück- zukommen.
Bundesrat Stich: Es ist selbstverständlich, dass der Bundes- rat Ihnen beantragt, auch Artikel 3 zuzustimmen.
Herr Letsch möchte gerne die Erklärung haben, dass wir niemanden in diesem Bereich entlassen. Das ist an sich selbstverständlich, denn die Aufgaben müssen gelöst wer- den, der Berg an Pendenzen bei den Asylgesuchen muss abgebaut werden. Das ist, glaube ich, von allen unbestritten. Hingegen ist die Frage, wie man das Problem lösen kann, nicht ganz so einfach. Hier bei diesen 70 Stellen geht es um Hilfskräftestellen. Das heisst, Sie haben dem Justizdeparte- ment 70 Hilfskräftestellen bis 1986 bewilligt, in der Meinung, dass man mit diesen Stellen die Pendenzen abbauen kann, also im Sinne einer Feuerwehrübung. Nun ist offensichtlich, dass man diese Feuerwehrübung in dieser Zeit nicht erledi- gen kann, sondern dass man voraussichtlich zwei Jahre mehr dazu braucht. Aber umgekehrt ist es auch für den Bundesrat selbstverständlich, dass er von diesen zusätzli- chen Stellen nicht länger Gebrauch machen würde, als dies unbedingt nötig ist. Wie sich allerdings die Zahl der Asylbe- werber in der Zukunft entwickelt, das wissen wir alle zusam- men nicht. Deshalb können wir in dieser Hinsicht natürlich auch keine endgültige Antwort geben. Aber ich glaube, dass es nicht richtig ist, wenn man diese 70 Hilfskräftestellen in Beziehung zu den 30000 Etat-Stellen der Bundesverwaltung setzt, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir insge- samt etwa 2000 Hilfskräftestellen haben. Ich könnte also die 70 Stellen allerhöchstens in Verbindung mit diesen 2000 bringen. Im ganzen muss man doch auch sehen, dass es nicht zweckmässig wäre, wenn der Bundesrat dem Justizde- partement auf die Dauer Etat-Stellen für eine Feuerwehr- übung zuteilen würde, denn solche einmal zugeteilte Stellen sind schlecht wieder wegzunehmen; das zeigt die Erfah- rung. Deshalb sollte man diese Feuerwehrübung doch für sich betrachten.
Umgekehrt muss man darauf hinweisen, dass in bezug auf Stellenverschiebungen in den letzten 15 Jahren trotz allem einiges gegangen ist. Wir kennen ja seit 1974 den Personal- stopp. Im Jahre 1975 sind innerhalb der Departemente 349 Stellen verschoben worden, 58 von Departement zu Depar- tement. Ich will Ihnen hier nicht die ganze Liste aufzählen; es sind nicht immer soviel, das sei zugegeben. Aber immer- hin, in diesen 10 Jahren sind innerhalb der Departemente 1826 Stellen verschoben worden, und von Departement zu Departement immerhin 158.
Sie sind sich dessen bewusst, dass in den letzten 10 Jahren auch die Aufgaben des Bundes zugenommen haben. Hinzu kommt, dass in verschiedenen Branchen natürlich auch Stellen zugeteilt worden sind. Das Parlament hat 1983 mit dem Voranschlag 1984 130 Etat-Stellen bewilligt, davon zum Beispiel 75 für den Zoll, 24 für das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 15 waren Bundesratsreserve. Von diesen 15 hat der Bundesrat 10 an das Justiz- und Polizeide- partement abgegeben. Diese 130 Stellen müssten bis 1986 ebenfalls abgebaut werden. Wir müssten sie zurückgeben. So müssten auch andere Stellen ebenfalls zurückgegeben werden.
Nun ist es richtig, dass EFFI im Gang ist. Ende des letzten Monates mussten die Vorschläge unterbreitet werden. Diese Vorschläge werden jetzt innerhalb der Departemente auf
ihre Realisierbarkeit geprüft. Sie haben vorhin das Finanz- departement angesprochen, das auch verschiedene Stellen bekommen hat, so für die Verstärkung der Sicherheit der Grenzwächter, für die Erhebung der Vignette und der Schwerverkehrsabgabe usw. Wir haben auch bereits Leute rekrutiert, welche die mit der Realisierung der auf Mitte 1986 vorgesehenen Arbeitszeitverkürzung anfallende Mehrarbeit erledigen sollen. Dafür hat uns das Parlament bis heute keine Etat-Stellen bewilligt; das heisst also, dass wir auch hier versuchen müssen, diese Stellen frei zu bekommen. In meinem Departement sind auch einige Stellen frei zu bekommen. Im Bereich des Zolles würden aber Einsparun- gen die Schliessung einiger Zollämter bedeuten, und zwar im Inland wie an der Grenze, was natürlich auch einen Abbau der Grenzüberwachung zur Folge hätte. Wir sind aber der Meinung, dass wir hier bereits am untersten vertret- baren Sicherheitsniveau angelangt sind.
Ich möchte Ihnen mit diesem Beispiel nur sagen, dass man immerhin überprüfen müsste, ob diese Lösungen sinnvoll seien. Wir wissen heute schon, dass den Departementen verschiedene Begehren für neue Aufgaben angemeldet wer- den, ich denke hier an die Preisüberwachung usw. Das alles bedeutet auch wieder neue Aufgaben, genau so wie im Finanzdepartement mit der Vignette und den Schwerver- kehrsabgaben. Dafür brauchen wir Leute, auch wenn der Aufwand vielleicht nicht gar so hoch ist, wie wir ihn ursprünglich geschätzt haben. Aber es ist eine neue Auf- gabe, und sie muss geleistet werden. Deshalb werden wir sehr sorgfältig prüfen, wofür neue Stellen zugeteilt werden. Ich möchte hier einfach festhalten, dass die Zielsetzung, die wir bei EFFI haben - 5 Prozent Stundeneinsparung für die Arbeitszeitverkürzung und 3 Prozent Etat-Stellen - eine anspruchsvolle Übung ist. Wenn wir auch darüber berichten können, heisst das noch nicht, dass wir die entsprechenden Stellen schon frei haben. Das wird eine bestimmte Zeit dauern; wir gehen davon aus, dass es sicher bis 1987 dauert, bis diese Massnahmen durchgeführt werden. Der Vorteil des internen Verfahrens liegt darin, dass die gleichen Leute, die diese Vorschläge gemacht haben, auch für die Durchfüh- rung zuständig sind, so dass sie sich auch Gedanken machen müssen, wie sie das durchführen können. Aber aus der Feststellung, dass wir bis Mitte 1986 auf der einen Seite 5 Prozent der Stunden einsparen und bis Ende des Jahres 130 Stellen zurückgeben müssen, sowie wenn möglich 60 Stellen zusätzlich für den Zoll bekommen sollen, dürfen Sie entnehmen, dass es trotz allem nicht so einfach ist, die Garantie zu geben, dass diese Stellen Ende 1986 frei sein werden. Diese Garantie kann Ihnen der Bundesrat heute nicht geben.
Wenn Sie heute dem Bundesrat und dem Nationalrat zustim- men - letzterer hat mit grosser Mehrheit nach Diskussionen zugestimmt - geben Sie damit Ihre Rechte nicht aus der Hand. Sie haben mit jedem Budget immer wieder die Mög- lichkeit, die Personalbestände neu festzulegen. Sie können also überprüfen, ob die Arbeit, die man im Rahmen EFFI geleistet hat, gut ist, oder ob man - das ist auch unsere Meinung, wenn wir die Ziele nicht erreichen - gewisse andere Massnahmen treffen muss, dort wo die Arbeit unse- rer Ansicht nach nicht gut gemacht worden ist. Sie haben die Gewissheit, dass Sie jedes Jahr wieder neu entscheiden können, und deshalb vergeben Sie sich gar nichts, wenn Sie heute diesen 70 Hilfskräften zustimmen.
Wie gesagt, es sind Hilfskräftestellen. Wir möchten diese Stellen so lange behalten, wie wir sie für diesen Zweck brauchen, das heisst nicht, dass wir diese Leute nachher, wenn sie gut sind, einfach entlassen. Im Rahmen der Rota- tion wird es möglich sein, diese Leute anders einzusetzen. Umgekehrt ist es klar, dass gerade in diesem Bereich die Rotation gross ist, weil es offensichtlich nicht eine sehr dankbare Aufgabe ist, während Jahren nur Asylgesuche zu behandeln und sich mit diesen Fragen auseinanderzuset- zen. Deshalb muss man begreifen, dass gerade junge Juri- sten halt dann gelegentlich wieder ausziehen, was wir an sich bedauern. Aber ich bitte Sie heute, wenigstens das zu tun, was zu einer gewissen Beruhigung führen kann, dass
Initiative du canton du Jura
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die Leute nicht so rasch weggehen, indem sie die Hilfskräf- testellen bis zum Jahr 1988 verlängern.
Hefti: Der Bundesrat hat soeben gesagt, das Parlament gebe die Sache nicht aus der Hand, es könne beim Budget wieder darüber bestimmen. Je weniger wir beim einzelnen Fall während des ganzen Jahres darauf achten, dass der Perso- nalstopp eingehalten wird, desto schwieriger wird es beim Budget, das Rad zurückzudrehen. Der Grund für die Haltung des Bundesrates liegt meines Erachtens darin, dass er sich der interdepartementalen Stellenbewirtschaftung zu wenig sorgfältig annimmt. Er sollte uns dankbar sein, dass wir hier eine etwas konsequentere Haltung einnehmen, damit die Sache besser im Griff behalten werden kann. Wenn man alle von Herrn Stich genannten Zahlen zusammenzählt, geht es immer noch höchstens um ein Prozent des gesamten Stel- lenbestandes.
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 3
Antrag der Kommission Streichen
Proposition de la commission Biffer
Präsident: Um diesen Artikel ging es in der vorhergehenden Diskussion. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen Streichung; Bundesrat und Nationalrat halten an Arti- kel 3 fest.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Dagegen
19 Stimmen
21 Stimmen
Art. 4
Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
31 Stimmen
4 Stimmen
84.206 Standesinitiative des Kantons Jura. Amnestiebegehren Initiative du canton du Jura. Demande d'amnistie
Wortlaut der Initiative vom 22. August 1984
Der Kanton Jura beantragt, eine Generalamnestie zu erlas- sen zugunsten aller Personen, die für Delikte im Zusammen- hang mit der Jurafrage verurteilt worden sind.
Texte de l'initiative du 22 août 1984
Le canton du Jura demande qu'une amnistie générale soit prononcée à l'égard de toutes les personnes qui ont été condamnées pour des délits en rapport avec l'affaire du Jura.
Herr Andermatt unterbreitet namens der erweiterten Peti- tionskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Am 22. August 1984 reichte die Regierung der Republik und des Kantons Jura eine Standesinitiative ein. Sie beantragt, eine Generalamnestie zu erlassen zugunsten aller Personen, die im Zusammenhang mit der Jurafrage verurteilt worden sind.
Die jurassische Regierung geht in der Begründung der Standesinitiative davon aus, dass es Zeit ist zu verzeihen. Das Jahr, in dem der Kanton Jura den 10. Jahrestag der jurassischen Volksbefragung und den 5. Jahrestag seiner Souveränität feiert, sei der beste Zeitpunkt für den Erlass einer Amnestie zugunsten aller Personen, die sich im Zusammenhang mit der Jurafrage strafbar gemacht haben. Dieser Akt wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Ein- gliederung des Juras in den Bund. Er sei ein Gebot der politischen Notwendigkeit und Opportunität, denn er liesse die Nachwirkungen einer schmerzvollen Vergangenheit ver- gessen und würde beweisen, dass unser Bundesstaat die Stärke und die moralische Kraft besitzt, innere Schwierigkei- ten zu lösen.
Die jurassische Regierung ist sich bewusst, dass sie ein aussergewöhnliches Vorgehen wählt. Ihre Initiative soll nicht bedeuten, dass sie Gewaltakte billigt: Es wäre verfehlt, sie so zu verstehen, als wollte sie auf irgendeine Weise zu Gewalttätigkeiten ermutigen. Die Amnestie soll vielmehr eine Geste zur Beruhigung und Befriedung sein und über- dies als Warnung für jene gelten, die sich zu rechtswidrigen Handlungen hinreissen lassen könnten. Diese müssen wis- sen, dass zwar ein Schlussstrich unter Vergangenes gezo- gen wird, dass sie jedoch von den Behörden weder Nachgie- bigkeit noch Nachsicht erwarten dürfen.
Das Amnestiebegehren wurde im jurassischen Parlament mit 38 gegen 16 Stimmen beschlossen.
Das Amnestiebegehren bezieht sich auf die im Zusammen- hang mit der Jurafrage vor dem 23. Juni 1974 begangenen Straftaten. An diesem Tag habe der lange Weg, den die Jurassier bis zur Selbständigkeit zu gehen hatten, ein Ende genommen und die Aufbauarbeit für die Schaffung des neuen Kantons begonnen.
Die Amnestie soll allen Personen zugute kommen, die für Delikte im Zusammenhang mit der Jurafrage verurteilt wur- den, gleichgültig, ob das Motiv für die Delikte der Kampf für die Selbständigkeit des Juras oder für dessen Verbleiben beim Kanton Bern war. Unter die Amnestie sollen die ver- schiedensten Delikte fallen.
Von der Amnestie erwartet die jurassische Regierung in erster Linie eine psychologische Wirkung. Es sollen Perso- nen zivil- und strafrechtlich rehabilitiert werden, die sich aus Liebe zur Heimat zu verwerflichen und rechtswidrigen Ge- walttaten hinreissen liessen.
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Voranschlag 1985. Nachtrag I Budget 1985. Supplément I
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Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
05
Séance
Seduta
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Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
10.06.1985 - 17:00
Date
Data
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