Verwaltungsbehörden 04.06.1985 85.201
20013602Vpb4 juin 1985Ouvrir la source →
269
Standesinitiative des Kantons Neuenburg
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 29 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.201 Standesinitiative des Kantons Neuenburg SBB-Politik und benachteiligte Regionen Initiative du Canton de Neuchâtel Politique des CFF et régions défavorisées
Text der Initiative
Der Kanton Neuenburg beantragt der Bundesversammlung: - auf ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Stras- sen- und den Eisenbahntransporten zu achten;
bei der Erarbeitung des Leistungsauftrags 1987 der SBB die spezifischen Bedürfnisse der Regionen, namentlich der am meisten benachteiligten, zu berücksichtigen;
den mit der Regionalisierung beauftragten Organen, namentlich den SBB, die für eine vernünftige Rationalisie- rungspolitik erforderlichen Mittel zuzuteilen.
Texte de l'initiative
Le canton de Neuchâtel demande à l'Assemblée fédérale: - de veiller à respecter un équilibre raisonnable entre les transports routiers et ferroviaires;
d'élaborer le contrat d'entreprise 1987 des Chemins de fer fédéraux en prenant en compte les besoins spécifiques des régions, notamment des plus défavorisées d'entre elles;
d'accorder les moyens d'une saine politique de régionali- sation aux organes qui devraient s'en occuper, et aux CFF en particulier.
Antrag der Verkehrskommission
Von der Standesinitiative wird Kenntnis genommen.
Die Initiative wird dem Bundesrat überwiesen zur Kennt- nisnahme und zur Behandlung im Rahmen der verkehrspoli- tischen Vorlagen.
Proposition de la commission des transports et du trafic
Il est pris acte de l'initiative cantonale.
L'initiative est transmise au Conseil fédéral afin qu'il en prenne connaissance et qu'il la traite dans le cadre. des projets relatifs à la politique des transports.
Cavelty, Berichterstatter: Am 30. Januar 1985 reichte der Kanton Neuenburg eine Standesinitiative ein, deren Wort- laut Sie vor sich haben. Es geht dabei um drei Begehren: Punkt 1 verlangt, es sei auf ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen den Strassen- und Eisenbahntransporten zu ach- ten. Diese Forderung wird in der Vorlage betreffend die Grundlagen einer koordinierten Verkehrspolitik abgedeckt. Da die Vorlage im Parlament hängig ist und nächste Woche in unserem Rat behandelt wird, ist dieser Punkt der Standes- initiative bereits erfüllt, sofern das Parlament der GVK zu- stimmt.
Punkt 2 der Standesinitiative verlangt, es seien die spezifi- schen Bedürfnisse der Regionen, namentlich der am mei- sten benachteiligten, bei der Erarbeitung des Leistungsauf-
trages 1987 der SBB zu berücksichtigen. Der im Entwurf vorliegende Leistungsauftrag 1987 trägt diesem Punkt des Initiativbegehrens weitgehend Rechnung. Wird ihm im gegebenen Zeitpunkt durch das Parlament zugestimmt, ist auch dieses Begehren erfüllt.
Punkt 3 der Initiative verlangt die Zuteilung der erforderli- chen Mittel für eine vernünftige Regionalisierungspolitik an die mit der Regionalisierung beauftragten Organe, nament- lich an die SBB. Dieser Forderung trägt das Konzept Bahn 2000 Rechnung. Dieses Konzept ist in den Grundzügen in der letzten Zeit bekanntgegeben worden und dürfte bis Ende dieses Jahres wahrscheinlich in einer Botschaft defi- niert werden.
Angesichts der Situation, dass die Standesinitiative in allen Punkten verlangt, was bereits auf dem besten Wege der Realisierung steht, dass sie also offene Türen einrennt, fragte sich die Verkehrskommission, wie der Vorstoss zu behandeln sei. Wir entschlossen uns für die höflichste und zuvorkommendste Form, indem wir Überweisung an den Bundesrat zur Kenntnisnahme und Behandlung im Rahmen der verkehrspolitischen Vorlagen beantragen. Dabei stützen wir uns auf Artikel 37 Absatz 2 unseres Geschäftsreglemen- tes, welcher wie folgt lautet: «Der Bundesrat wird um Bericht und Antrag ersucht oder erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, wenn einer Standesinitiative Folge gegeben werden soll.»
Nach den Vorstellungen der Verkehrskommission bedarf es hier keines speziellen Berichtes und Antrages des Bundes- rates. Es genügt, wenn der Bundesrat im Rahmen der anste- henden Verkehrsvorlagen die Initiativbegehren behandelt, indem er darauf hinweist, ob und inwiefern diese Begehren erfüllt werden.
Wenn der Bundesrat allerdings einen speziellen und von den Verkehrsvorlagen getrennten Bericht und Antrag bevor- zugt, steht ihm dies selbstverständlich frei. Dies nach dem Grundsatz in maiore minus. Der Antrag der Verkehrskom- mission lautet demnach:
Von der Standesinitiative wird Kenntnis genommen.
Die Initiative wird dem Bundesrat überwiesen zur Kennt- nisnahme und zur Behandlung im Rahmen der verkehrs- politischen Vorlagen.
Bundesrat Schlumpf: Höflichkeit ist die Tugend der Könige. Sie sind wahrhaft Königinnen und Könige, denn Sie bewei- sen Höflichkeit mit diesem Antrag. Wir können ihm zu- stimmen.
Es gab allerdings einmal einen Bundesrat, der ein anderes Wort prägte, er sagte: «Da werden offene Türen zu Kleinholz verarbeitet.» Aber ich halte mich an die Höflichkeit als Tugend der ständerätlichen Königinnen und Könige, und das ist wohl in einem föderalistischen Staatswesen richtig. Es ist so, wie Ständerat Cavelty darlegte. In allen drei Berei- chen liegen entweder bereits behandlungsreife Botschaften oder fertige Konzepte, die genau in diese Richtung gehen, vor. Sie werden diese Botschaften erhalten. Die eine müssen Sie erhalten, nämlich den Leistungsauftrag 1987, weil der jetzige Ende 1986 fertig ist. Der Auftrag geht in die gewünschte Richtung, und dann kommt auch die Regionali- sierung im Rahmen der «Bahn 2000». Diese Vorlage müssen Sie erhalten, weil damit, abgesehen von den Finanzierungs- grundlagen, auch ein referendumspflichtiger Bundesbe- schluss verbunden ist, da es in diesem Zusammenhang auch um Neubaustrecken geht. Neubaustrecken bedürfen nach SBB-Gesetz bekanntlich eines referendumspflichtigen Bundesbeschlusses.
Zu einem Punkt möchte ich noch eine kurze Erläuterung abgeben: Wenn man das Protokoll der Beratungen im Gros- sen Rat des Kantons Neuenburg liest, sieht man, dass dort eigentlich Opposition oder Vorbehalte gegen die Einfüh- rung von Cargo Domizil, also des neuen Stückgutkonzeptes, im Zentrum standen. Das ist natürlich vorbei. Diese Standes- initiative wurde im Dezember 1983 im Grossen Rat des Kantons Neuenburg eingebracht, und das neue Stückgut- konzept Cargo Domizil läuft seit 1. Januar 1985. Daran kann
Compte d'Etat 1984
270
E 4 juin 1985
nichts mehr geändert werden. Das wird im Initiativtext auch nicht ausdrücklich verlangt. Es war aber offenbar der Auslö- ser für die Standesinitiative.
Nach den Erfahrungen, die wir während diesen fünf Mona- ten Anlaufszeit gemacht haben, bestünde nicht der gering- ste Anlass, von diesem neuen Stückgutkonzept wieder abzugehen, denn die Erfahrungen sind überaus positiv, trotz einiger Anlaufschwierigkeiten, die derartige Umstellungen immer mit sich bringen. Das noch zur Ergänzung in bezug auf die spezielle Motivation, die damals der Standesinitiative des Kantons Neuenburg zu Gevatter stand.
Präsident: Wird der Antrag der Verkehrskommission aus der Mitte des Rates bekämpft? Das ist nicht der Fall. Sie haben so beschlossen.
85.022 Staatsrechnung 1984 Compte d'Etat 1984
Botschaft vom 3. April 1985 Beschlussentwurf Seite 60* der Botschaft Message du 3 avril 1985 Projet d'arrêté, page 60* du message
Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Bern
S'obtiennent auprès de l'Office central des imprimés et du matériel, Berne
Belser, Berichterstatter: Ich werde nicht über das Vermögen der Eidgenossenschaft und den inneren Wert des Bundes- hauses reden und auch nicht über das Rechnungsmodell, sondern einige Angaben zur Rechnung 1984 machen. Bei Ausgaben von 21,64 Milliarden Franken und Einnahmen von 21,19 Milliarden Franken schliesst die Staatsrechnung 1984 mit einem Ausgabenüberschuss in der Finanzrechnung von 448 Millionen Franken und einem Reinaufwand in der . Gesamtrechnung von 812 Millionen Franken ab. Das ist eine Verbesserung in der Finanzrechnung gegenüber dem Bud- get von 212 Millionen Franken und in der Gesamtrechnung eine Verbesserung von 272 Millionen Franken. Der Fehlbe- trag in der Bilanz erhöhte sich um den erwähnten Reinauf- wand auf 17,4 Milliarden Franken.
Während die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozent zunahmen, stiegen die Einnahmen sogar um 9,1 Prozent an. Die wichtigsten Ursachen des über der Teue- rungsrate von knapp 3 Prozent und dem Anstieg des Brutto- inlandproduktes von 4,6 Prozent liegenden Ausgaben- wachstums sind die Verwertung landwirtschaftlicher Pro- dukte, höhere Beiträge an die bundeseigenen Sozialwerke und die Beziehungen zum Ausland, d. h. der Ausbau der Entwicklungshilfe und die höheren Aufwendungen für die Flüchtlingsunterstützung.
Beim höheren Einnahmenwachstum ist zunächst der Regel, wonach gerade Jahre infolge der bestehenden Steuerstruk- tur besonders einnahmenstark sind, Rechnung zu tragen. Ausgewirkt haben sich aber auch die wirtschaftliche Erho- lung bei der Warenumsatzsteuer, die hohe Einkommensent- wicklung in früheren Jahren bei der direkten Bundessteuer, der Dollarkurs bei den Stempelabgaben sowie die Erhöhung der Tabaksteuer. Im Vergleich zur Finanzrechnung schloss die Gesamtrechnung mit einem fast doppelt so hohen Fehl- betrag ab. Die Gründe für diese Verschlechterung liegen hauptsächlich darin, dass die Arbeitgeberbeiträge an die Eidgenössische Versicherungskasse und die Verzinsung der vom Bund verwalteten Mittel der Kasse in der Finanz- rechnung nicht als Ausgaben erfasst werden und dass
zweckgebundene Einnahmen aus den Treibstoffzöllen, die infolge fehlender Rechtsgrundlagen nicht verteilt werden konnten, in eine Rückstellung für Strassenwesen eingelegt und damit als Ertrag der Gesamtrechnung neutralisiert wurden.
Zur Gesamtbeurteilung: Trotz der merklichen Resultatsver- besserung gegenüber dem Voranschlag wollte in der Finanzkommission keine rechte Freude an den Zahlen der Staatsrechnung aufkommen. Zu augenfällig war die deut- lich über dem Wirtschaftswachstum und der Teuerung lie- gende Zunahme der Ausgaben. Der Anteil der Bundesaus- gaben an der gesamten wirtschaftlichen Wertschöpfung hat sich denn auch in den letzten drei Jahren von 9,5 auf über 10,1 Prozent erhöht (ohne Sozialwerke). Dazu kommt, dass auch Mehreinnahmen von 423 Millionen Franken gegenüber dem Budget das Defizit nicht zum Verschwinden bringen konnten. Positiv zu werten ist andererseits, dass das Defizit der Finanzrechnung seit Anfang der achtziger Jahre auf durchschnittlich eine halbe Milliarde Franken gesenkt wer- den konnte. Der Durchschnitt 1975/1979 lag bei 1,4 Milliar- den Franken. Mit Genugtuung konnte ferner von einer Stabi- lisierung der Passivzinsen, wenn auch auf hohem Niveau, Kenntnis genommen werden. Schliesslich kann Bundesrat und Verwaltung eine gute Budgetdisziplin attestiert werden. Der gesamthaft aber doch unbefriedigende Eindruck ver- stärkt sich noch bei der Betrachtung der Budgetziele des Bundesrates. Rechnete man im Februar noch mit einem deutlichen Einnahmenüberschuss in der Finanzrechnung - es wäre im übrigen der erste seit 15 Jahren -, so ist heute bereits ein Ausgleich nur beim Zusammentreffen einiger günstiger Voraussetzungen zu erwarten. Ein recht beträcht- liches Defizit ist nicht auszuschliessen, und Auswirkungen auf die anschliessenden Planungsjahre werden nicht aus- bleiben.
Trotz vieler Stolpersteine (die Liste kann fast beliebig lang gehalten werden: vom Nichteintretensbeschluss der natio- nalrätlichen Kommission bezüglich Energie-Wust über zahl- reiche Begehren zur Verminderung von Steuern und Abga- ben bis zur Bahn 2000) sollten wir das Ziel des Haushalts- ausgleiches nicht aus den Augen verlieren. Es ist nicht Selbstzweck; es gibt uns Spielraum, mit zukünftigen Her- ausforderungen besser fertig zu werden.
Bemerkungen zu einzelnen Bereichen:
Zur Eidgenössischen Versicherungskasse: Im vergangenen Februar fand bekanntlich ein Seminar der beiden Finanz- kommissionen über Fragen der Personalvorsorge beim Bund statt. Im Anschluss daran haben die Finanzkommissio- nen den Bundesrat eingeladen, bis Mitte August 1985 einen Bericht über die konzeptionellen Absichten hinsichtlich der Anpassung der Pensionskasse des Bundes an das BVG vorzulegen. Wir werden darauf zurückkommen.
Heute darf anerkennend festgehalten werden, dass die Dar- stellung der Rechnung der EVK im Sinne erhöhter Transpa- renz stark verbessert worden ist.
Zur Exportrisikogarantie: Im Zuge der Neuordnung der Gebühren für politische Garantien und der Sistierung der Währungsgarantie ab 1. April 1985 liess sich die Finanzkom- mission durch den Vorsteher des EVD über die mittelfristi- gen Perspektiven der ERG orientieren. Die Rechnungsdefi- zite werden weiterhin anhalten. Man hofft, dass sie dank der vorgenannten Beschlüsse kleiner werden. Ende 1984 betru- gen die Bundesvorschüsse an die ERG 600 Millionen. Ein Anstieg auf 1,5 Milliarden bis 1989 ist - wenn nicht Entschei- dendes ändert - nicht ganz auszuschliessen. Die ERG darf sich im Vergleich mit Exportabsicherungen anderer Länder sehen lassen. Auffallend ist, wie selbstverständlich einige bedeutende Unternehmen unseres Landes diese Hilfelei- stung des Bundes erachten und sie auch erheblich in Anspruch nehmen, dann aber anderen Wirtschaftszweigen ab und zu vorrechnen, was sie kosten.
Wann und ob allenfalls Vorschüsse des Bundes an die ERG abgeschrieben werden sollen, das soll nach Meinung der Kommission vorderhand offenbleiben. Die Verluste aus der Währungsgarantie stehen fest; auf Rückflüsse aus Umschul- dungsabkommen zu hoffen ist nicht verboten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative des Kantons Neuenburg SBB-Politik und benachteiligte Regionen Initiative du Canton de Neuchâtel Politique des CFF et régions défavorisées
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1985
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.201
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
269-270
Page
Pagina
Ref. No
20 013 602
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Accès programmatique
Accès API et MCP avec filtres par type de source, région, tribunal, domaine juridique, article, citation, langue et date.