Verwaltungsbehörden 04.06.1985 85.025
20013597Vpb4 juin 1985Ouvrir la source →
PTT. Geschäftsbericht 1984
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85.028 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1984
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. April 1985 . (BBI 1, 1329) Rapport des commissions de gestion du 11 avril 1985 (FF I, 1313)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Hänsenberger, Berichterstatter: Ich habe keine weiteren Ausführungen zu diesem Bericht zu machen und empfehle dem Rat, von ihm Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
85.025 PTT. Geschäftsbericht 1984 PTT. Gestion 1984
Bericht vom 17. April 1985 Rapport du 17 avril. 1985
Beschlussentwurf Seite 48 des Berichtes Projet d'arrêté page 48 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
M. Dreyer, rapporteur: La commission qui s'est penchée sur ce rapport a constaté, comme il fallait s'y attendre, que les PTT non seulement marchent bien financièrement mais fonctionnent bien. Toutefois, devant le développement pro- digieux de la technique des télécommunications et des télétransmissions, on se rend compte que la clientèle devient de plus en plus exigeante, et la question se pose de plus en plus d'un allègement du monopole. On emploie l'expression «déréglementation» ou libéralisation. Cela pro- voque chez certains des craintes, chez d'autres des espoirs et nous voudrions vous poser la question suivante, Mon- sieur le Conseiller fédéral: Les PTT examinent, avec une commission préparatoire que vous avez mise sur pied, cette question du monopole des PTT, surtout dans les télécom- munications. Il faut distinguer le monopole des réseaux et celui des terminaux; et nous voudrions savoir ce que pense aujourd'hui, si ce n'est le Conseil fédéral, du moins le chef du département, de l'évolution qui se fait jour, de la direc- tion que vont prendre les PTT dans cette libéralisation du monopole. Je vous invite à approuver le rapport.
Bundesrat Schlumpf: Darf ich vorerst eine Bemerkung zum Geschäftsbericht überhaupt machen? Ich glaube, es ver- dient eine kurze Würdigung, dass das Ergebnis derart posi- tiv ist. Nicht nur alle nachgefragten Leistungen konnten seitens der PTT erbracht werden; darüber hinaus hat man mit 311 Millionen Franken Reingewinn auch ein überaus erfreuliches Geschäftsergebnis zu verzeichnen. Die Ver- kehrszunahme um 2,7 Prozent und natürlich die Tarif- erhöhungen, die am 1. März 1984 in Kraft traten, haben dazu beigetragen. Wir werden bei der Rechnung PTT noch darauf
zu sprechen kommen. Der Bundesrat ist jedenfalls den Unternehmensorganen und allen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern dankbar für ihren ausserordentlichen und erfolg- reichen Einsatz.
Zur Überarbeitung der Rechtsgrundlagen: Wir müssen ver- schiedene Rechtsgrundlagen der PTT überarbeiten. Seit ich mich damit zu befassen habe, habe ich das immer wieder festgestellt. Das von Ständerat Dreyer angesprochene Tele- fon- und Telegrafennetz datiert vom Jahre 1922. Inzwischen ist in diesem Bereich in unserem Lande einiges passiert. Das Organisationsgesetz, quasi das Grundgesetz für die PTT, datiert vom Jahre 1960; auch in diesen 25 Jahren hat sich im Tätigkeitsbereich hauptsächlich von Telefon und Telegraf, aber auch der Post, vieles neu ergeben. Wir müssen Revisio- nen vornehmen; Sie kennen auch die Geschichte mit Radio- Schweiz und viele andere Probleme. In den letzten Jahren hatten wir mit den Rechtsgrundlagen oft etwas Mühe. Dabei darf es nicht bleiben. Man kann gelegentlich bis zum Rande der gesetzlichen Abstützung tätig werden, um eine Situation zu überbrücken, aber man darf rechtliche Probleme länger- fristig nicht einfach hinnehmen. Deshalb sind wir daran gegangen, für das Telefon- und Telegrafengesetz vom Jahre 1922 eine Totalrevision vorzubereiten.
Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, unser Generalse- kretär, Dr. Mühlemann, hat sie geleitet. Sie ist sehr vielfältig zusammengesetzt; externe Mitwirkende aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft haben wertvoll mitgearbeitet, und heute liegt ein Vorentwurf vor. Er wird verwaltungsintern weiterbearbeitet zu einem Entwurf, und dann kommt der Bundesrat zum Zug; anschliessend wird ein Vernehmlas- sungsverfahren durchgeführt.
Der Grund, Ständerat Dreyer, weshalb ich Ihnen noch nicht präzis über die Abgrenzungen zwischen Liberalisierung und Monopol- oder Regalbereich Auskunft geben konnte, ist, dass der Bundesrat dazu noch nicht Stellung genommen hat. Ihre Fragen kann ich Ihnen aber immerhin so beantwor- ten: Es wird Liberalisierungen geben, weil ich darauf halte, dass das, was historisch-teleologisch und logisch verstan- den in Artikel 36 der Bundesverfassung als Regalbereich abgestützt ist, nicht überschritten wird. Wir müssen vom historischen Verständnis dieses Regales ausgehen. Das Regal hat seinen guten Grund. Aber wir dürfen natürlich nicht unter dem Titel des Regales monopolistisch Tätigkei- ten für den Staat in Anspruch nehmen, die nie gemeint waren und die auch nicht notwendigerweise in diesen Regalbereich gehören.
Wir werden die Regallimiten unter Respektierung der Prinzi- pien unseres Staatswesens beachten. Das ist bereits in diesem Vorentwurf geschehen; im konkreten Fall gehen die Meinungen etwas auseinander. Die Frage der Liberalisie- rung bei den Endgeräten ist verhältnismässig klar. Bei den von Ihnen angesprochenen Verteilzentralen kann man je nach Beurteilung die Liberalisierung etwas weiter oder etwas weniger weit treiben.
Abschliessend möchte ich noch unsere Vorstellungen für die Neugestaltung dieses Gesetzes darlegen. Einmal darf der Leistungsauftrag der PTT-Betriebe nicht in Frage gestellt werden. Dieser Leistungsauftrag muss gleichermas- sen für das ganze Land erfüllt werden. Alle Regionen, alle Sprachgebiete, alle 3000 Gemeinden (diese 3000 Gemein- den sind die Träger unseres Staates) haben einen Anspruch auf eine gleichmässige und ausreichende Versorgung. Nicht nur das. In Artikel 36 Absatz 3 der Bundesverfassung heisst es, dass die Tarife im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen bestimmt werden müssen. Derjenige, der von seiner Lage her grössere Versorgungsanforderungen stellen muss - zum Beispiel das Val-deTravers oder das Calanca-Tal - darf nicht zusätzlich belastet werden. Das spielt bei den neuen Versorgungsformen (Videotex usw.) eine grosse Rolle.
Sodann müssen wir darauf halten, dass dieser Versorgungs- auftrag insgesamt kostendeckend erbracht wird, also dass die Eigenwirtschaftlichkeit der PTT-Unternehmung als Gan- zes gewährleistet bleibt, wie das seit Jahren schon erfreulich der Fall ist. Nicht eine primäre Zielsetzung, aber ein weiteres
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unternehmenspolitisches Ziel ist, danach zu trachten, nach Möglichkeit einen Reinertrag an die Bundeskasse abzulie- fern. Dort heisst es in Artikel 42 Buchstabe b, dass zur Bestreitung der Bundesausgaben der Reinertrag der Post-, Telegrafen- und Telefonverwaltung zur Verfügung stehe. Man ist also damals davon ausgegangen, dass nach Mög- lichkeit auch ein Reinertrag in die Bundeskasse fliessen sollte. Die Motivation ist begreiflich, ich habe das hier schon erwähnt: Einerseits ist es quasi eine Regalentschädigung, und zweitens geniessen die PTT Steuerfreiheit. Das rechtfer- tigt eine Ablieferung im Rahmen dessen, was unternehme- risch begründbar ist.
Dann ein dritter Gesichtspunkt. Ich habe ihn schon am Anfang erwähnt: Es geht um die Respektierung der ord- nungspolitisch gebotenen Tätigkeitsgrenzen, also der Regallimiten. Von diesen Vorstellungen geht der Vorentwurf aus. Insgesamt also Liberalisierung, zweifellos bei den Endgeräten, allenfalls auch in Richtung der Hauszentralen. Das ist eine noch offene Frage.
Marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten wird Beachtung geschenkt, aber - und das möchte ich zum Schluss doch festhalten - immer unter Wahrung der Einheit P und TT. ich bin restlos davon überzeugt, dass es nicht eine Reprivatisie- rung geben darf in Richtung einer Aufspaltung von Postbe- reich und Telefon- und Telegrafenbereich, sonst ist der Grundsatz der Kostendeckung, der Eigenwirtschaftlichkeit überhaupt nicht mehr zu verwirklichen. Eine Liberalisierung der kommerziell interessanten Bereiche und eine Aufrecht- erhaltung der Nationalisierung der nicht kostendeckenden Bereiche wäre keine gute Politik und auch ganz und gar nicht im Sinne von Artikel 36 der Bundesverfassung; denn dann wäre die Versorgung im ganzen Gebiet der Eidgenos- senschaft, wie sie seit dem letzten Jahrhundert in der Verfas- sung zugesichert ist, nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen in Frage gestellt. Die Einheit der PTT, der P und TT, darf deshalb durch die Revisionen nicht in Frage gestellt werden. Im übrigen aber sind wir für Liberalisierung in der dargelegten Richtung.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 37 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
85.026 PTT. Rechnung 1984 PTT. Compte 1984
Botschaft und Rechnung vom 17. April 1985 Message et compte du 17 avril 1985 Beschlussentwurf Seite 28 der Botschaft Projet d'arrêté page 28 du message
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT Viktoriastrasse 21, Berne
Hefti, Berichterstatter: Bei einem Gesamtaufwand von 7,4 Milliarden ergab sich bei den PTT ein Gesamtertrag von 7,7 Milliarden. Vom Gewinn von gut 300 Millionen geht etwas
über die Hälfte in die Reserven, und 150 Millionen werden der Bundeskasse abgeliefert. Im Vorjahr betrug der Gewinn 120 Millionen.
Zählen wir zum Gewinn von gut 300 Millionen die Abschrei- bungen und Rückstellungen hinzu, so ergibt sich ein Cash- flow von 2,06 Milliarden Franken oder von gut 26 Prozent der Gesamterträge, was als schön, ja stolz bezeichnet wer- den darf.
In der Kommission wurde dieses Resultat Herrn General- direktor Binz und allen seinen Mitarbeitern, nicht zuletzt aber auch dem Departementschef gebührend verdankt. Zur Hauptsache geht dieses Resultat allerdings auf die Taxerhöhungen zurück. Da die PTT weitgehend über eine Monopolstellung verfügen, lässt sich naturgemäss nicht exakt beurteilen, wieweit die Ergebnisse dieser besonderen Situation und wieweit der unternehmerischen Leistung zu verdanken sind. Man darf aber davon ausgehen, und die Kommission ist davon überzeugt, dass bezüglich guter Unternehmungsführung bei den PTT grosse Anstrengungen gemacht werden. Dabei bleibt es sicher richtig, dass sich die PTT auch ihres verfassungsmässigen Auftrages zum Wohl des ganzen Landes bewusst und für eine regionale Gleich- stellung besorgt sind, welches rein wirtschaftlich kaum in diesem Masse erfolgen könnte. Ich kann hier an die Ausfüh- rungen des Departementsvorstehers anknüpfen.
Die Bilanzsumme beträgt jetzt 19,5 Milliarden und ist gut 2 Milliarden höher als im Vorjahr, was hauptsächlich auf den Postcheckverkehr zurückzuführen ist. So wie die Festtage am Jahresende 1984 fielen, ergaben sich auch entspre- chende Auswirkungen auf die Postcheckbestände. Die Post- checkgelder blieben die Hauptfinanzierungsquelle für die Anlagen der PTT, und die Generaldirektion sieht mit einiger Besorgnis auf eine Stagnation bei diesen Geldern, nicht zuletzt infolge der stärker gewordenen Konkurrenzierung durch die Banken. Doch konnten die 1984 getätigten Investi- tionen von knapp 2 Milliarden Franken aus den laufenden Einnahmen bezahlt werden.
Die Reserven in der Bilanz der PTT sind nun mit gut 1 Milliarde Franken ausgewiesen. Die Reservebildung geht zurück auf die Beschlüsse aus dem Jahre 1978. Die PTT sind der Auffassung, die Reserven sollten in Wirklichkeit 1,3 Milliarden Franken betragen, weil die Teuerung mitzube- rücksichtigen sei. Im Zusammenhang mit der Berücksichti- gung der Teuerung bei der Reservebildung steht wohl auch das neue Finanzkonzept der PTT, welches, kurz gesagt, darauf hinausläuft, dass ein Grundkapital geschaffen wird und daneben eine Ausgleichsreserve, während wir heute nur Reserven kennen. Die Sache wird gegenwärtig gemein- sam von national- und ständerätlicher Seite geprüft, und mit dem Voranschlag 1986 werden Sie voraussichtlich entspre- chende Vorschläge erhalten. Vom Parlament aus sollten wir allerdings Sorge tragen, dass keine Automatismen entste- hen bezüglich Reservebildung und dass das Parlament die Abschlussgestaltung immer noch in der Hand hat, ebenso die Ablieferung der PTT an die Bundeskasse. Das soll aber nicht bedeuten, dass die Kommission nicht volles Verständ- nis hätte für eine solide Finanzgebarung namentlich auch in bilanzmässiger Hinsicht.
Dann ist noch zu erwähnen, dass der Anteil der PTT am Fehlbetrag der Eidgenössischen Versicherungskasse um 50 Prozent gestiegen ist und jetzt 1,9 Milliarden beträgt. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der PTT werden von die- ser mit 342 Milliarden angegeben, wobei es natürlich immer schwierig ist, diese gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu berechnen. Es spielt hier viel Ermessen hinein. Abgesehen davon darf aber auch darauf hingewiesen werden, dass die PTT der eidgenössischen Verwaltung auf Kontokorrent pro Quartal durchschnittlich 800 Millionen zur Verfügung stel- len, was wieder sehr der Bundeskasse zugute kommt.
Etwas erstaunt war man, dass die PTT nicht beim EFFI mitmachen wollen. Sie sagen, sie könnten diese Überprü- fung selber ebensogut vornehmen. Dann dürfte aber auch eine gewisse Kontrolle nicht zu scheuen sein. Vielleicht wird da ein Wort des Departementschefs erforderlich werden. Namens der Kommission beantrage ich, die Kreditüber-
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Sommersession
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Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.025
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Numero dell'oggetto
Datum 04.06.1985 - 08:00
Date
Data
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20 013 597
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