Verwaltungsbehörden 04.06.1985 85.028
20013596Vpb4 juin 1985Ouvrir la source →
PTT. Geschäftsbericht 1984
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85.028 GPK N/S. Bericht über Inspektionen 1984 CDG N/E. Rapport sur les inspections 1984
Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen vom 11. April 1985 . (BBI 1, 1329) Rapport des commissions de gestion du 11 avril 1985 (FF I, 1313)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Hänsenberger, Berichterstatter: Ich habe keine weiteren Ausführungen zu diesem Bericht zu machen und empfehle dem Rat, von ihm Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
85.025 PTT. Geschäftsbericht 1984 PTT. Gestion 1984
Bericht vom 17. April 1985 Rapport du 17 avril. 1985
Beschlussentwurf Seite 48 des Berichtes Projet d'arrêté page 48 du rapport
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21, Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21, Berne
M. Dreyer, rapporteur: La commission qui s'est penchée sur ce rapport a constaté, comme il fallait s'y attendre, que les PTT non seulement marchent bien financièrement mais fonctionnent bien. Toutefois, devant le développement pro- digieux de la technique des télécommunications et des télétransmissions, on se rend compte que la clientèle devient de plus en plus exigeante, et la question se pose de plus en plus d'un allègement du monopole. On emploie l'expression «déréglementation» ou libéralisation. Cela pro- voque chez certains des craintes, chez d'autres des espoirs et nous voudrions vous poser la question suivante, Mon- sieur le Conseiller fédéral: Les PTT examinent, avec une commission préparatoire que vous avez mise sur pied, cette question du monopole des PTT, surtout dans les télécom- munications. Il faut distinguer le monopole des réseaux et celui des terminaux; et nous voudrions savoir ce que pense aujourd'hui, si ce n'est le Conseil fédéral, du moins le chef du département, de l'évolution qui se fait jour, de la direc- tion que vont prendre les PTT dans cette libéralisation du monopole. Je vous invite à approuver le rapport.
Bundesrat Schlumpf: Darf ich vorerst eine Bemerkung zum Geschäftsbericht überhaupt machen? Ich glaube, es ver- dient eine kurze Würdigung, dass das Ergebnis derart posi- tiv ist. Nicht nur alle nachgefragten Leistungen konnten seitens der PTT erbracht werden; darüber hinaus hat man mit 311 Millionen Franken Reingewinn auch ein überaus erfreuliches Geschäftsergebnis zu verzeichnen. Die Ver- kehrszunahme um 2,7 Prozent und natürlich die Tarif- erhöhungen, die am 1. März 1984 in Kraft traten, haben dazu beigetragen. Wir werden bei der Rechnung PTT noch darauf
zu sprechen kommen. Der Bundesrat ist jedenfalls den Unternehmensorganen und allen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeitern dankbar für ihren ausserordentlichen und erfolg- reichen Einsatz.
Zur Überarbeitung der Rechtsgrundlagen: Wir müssen ver- schiedene Rechtsgrundlagen der PTT überarbeiten. Seit ich mich damit zu befassen habe, habe ich das immer wieder festgestellt. Das von Ständerat Dreyer angesprochene Tele- fon- und Telegrafennetz datiert vom Jahre 1922. Inzwischen ist in diesem Bereich in unserem Lande einiges passiert. Das Organisationsgesetz, quasi das Grundgesetz für die PTT, datiert vom Jahre 1960; auch in diesen 25 Jahren hat sich im Tätigkeitsbereich hauptsächlich von Telefon und Telegraf, aber auch der Post, vieles neu ergeben. Wir müssen Revisio- nen vornehmen; Sie kennen auch die Geschichte mit Radio- Schweiz und viele andere Probleme. In den letzten Jahren hatten wir mit den Rechtsgrundlagen oft etwas Mühe. Dabei darf es nicht bleiben. Man kann gelegentlich bis zum Rande der gesetzlichen Abstützung tätig werden, um eine Situation zu überbrücken, aber man darf rechtliche Probleme länger- fristig nicht einfach hinnehmen. Deshalb sind wir daran gegangen, für das Telefon- und Telegrafengesetz vom Jahre 1922 eine Totalrevision vorzubereiten.
Wir haben eine Arbeitsgruppe eingesetzt, unser Generalse- kretär, Dr. Mühlemann, hat sie geleitet. Sie ist sehr vielfältig zusammengesetzt; externe Mitwirkende aus der Wirtschaft und aus der Wissenschaft haben wertvoll mitgearbeitet, und heute liegt ein Vorentwurf vor. Er wird verwaltungsintern weiterbearbeitet zu einem Entwurf, und dann kommt der Bundesrat zum Zug; anschliessend wird ein Vernehmlas- sungsverfahren durchgeführt.
Der Grund, Ständerat Dreyer, weshalb ich Ihnen noch nicht präzis über die Abgrenzungen zwischen Liberalisierung und Monopol- oder Regalbereich Auskunft geben konnte, ist, dass der Bundesrat dazu noch nicht Stellung genommen hat. Ihre Fragen kann ich Ihnen aber immerhin so beantwor- ten: Es wird Liberalisierungen geben, weil ich darauf halte, dass das, was historisch-teleologisch und logisch verstan- den in Artikel 36 der Bundesverfassung als Regalbereich abgestützt ist, nicht überschritten wird. Wir müssen vom historischen Verständnis dieses Regales ausgehen. Das Regal hat seinen guten Grund. Aber wir dürfen natürlich nicht unter dem Titel des Regales monopolistisch Tätigkei- ten für den Staat in Anspruch nehmen, die nie gemeint waren und die auch nicht notwendigerweise in diesen Regalbereich gehören.
Wir werden die Regallimiten unter Respektierung der Prinzi- pien unseres Staatswesens beachten. Das ist bereits in diesem Vorentwurf geschehen; im konkreten Fall gehen die Meinungen etwas auseinander. Die Frage der Liberalisie- rung bei den Endgeräten ist verhältnismässig klar. Bei den von Ihnen angesprochenen Verteilzentralen kann man je nach Beurteilung die Liberalisierung etwas weiter oder etwas weniger weit treiben.
Abschliessend möchte ich noch unsere Vorstellungen für die Neugestaltung dieses Gesetzes darlegen. Einmal darf der Leistungsauftrag der PTT-Betriebe nicht in Frage gestellt werden. Dieser Leistungsauftrag muss gleichermas- sen für das ganze Land erfüllt werden. Alle Regionen, alle Sprachgebiete, alle 3000 Gemeinden (diese 3000 Gemein- den sind die Träger unseres Staates) haben einen Anspruch auf eine gleichmässige und ausreichende Versorgung. Nicht nur das. In Artikel 36 Absatz 3 der Bundesverfassung heisst es, dass die Tarife im ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft nach den gleichen, möglichst billigen Grundsätzen bestimmt werden müssen. Derjenige, der von seiner Lage her grössere Versorgungsanforderungen stellen muss - zum Beispiel das Val-deTravers oder das Calanca-Tal - darf nicht zusätzlich belastet werden. Das spielt bei den neuen Versorgungsformen (Videotex usw.) eine grosse Rolle.
Sodann müssen wir darauf halten, dass dieser Versorgungs- auftrag insgesamt kostendeckend erbracht wird, also dass die Eigenwirtschaftlichkeit der PTT-Unternehmung als Gan- zes gewährleistet bleibt, wie das seit Jahren schon erfreulich der Fall ist. Nicht eine primäre Zielsetzung, aber ein weiteres
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Jahr
1985
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Anno
Band
III
Volume
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Sommersession
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Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.028
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
04.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
265-265
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Pagina
Ref. No
20 013 596
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