Verwaltungsbehörden 21.06.1985 85.420
20013539Vpb21 juin 1985Ouvrir la source →
N 21 juin 1985
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Interpellation du groupe Adl/PEP
85.419 Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Waldsterben. Schwefelgehalt im Öl Interpellation du groupe Adl/PEP Dépérissement des forêts. Teneur en soufre du mazout
85.420 Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Neue Energiequellen. Rohstoffeinsparungen Interpellation du groupe AdI/PEP Nouvelles sources d'énergie et économies de matières premières
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Mit Blick auf die überwiesenen Vorstosse des Nationalrates im Bereich Feuerung/Energie wird der Bundesrat ersucht, über folgende Pläne Auskunft zu geben:
Auf welchen Zeitpunkt wird der Schwefelgehalt für wel- che Ölsorte (schwer, leicht, extraleicht) auf welchen Wert begrenzt werden?
Welche Übergangsfristen sind vorgesehen?
Wie stellt er sich zu einem generellen Verbot von neuen mit Schweröl betriebenen Feuerungen?
Welche Fristen und Massnahmen fasst er für die Anpas- sung der Abgasreinigung an den neuesten Stand der Tech- nik ins Auge?
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Compte tenu des interventions portant sur le chauffage et l'énergie qui ont été déposées au Conseil national et trans- mises, le Conseil fédéral est prie de fournir des renseigne- ments sur les projets suivants:
Pour quelle date est-il prévu de réduire la teneur en soufre des huiles de chauffage? Quelles seront les valeurs limites pour chaque sorte de mazout (lourd, léger, extra- léger)?
Quels sont les délais d'adaptation prévus ?
Que pense le Conseil fédéral d'une interdiction générale d'installer de nouveaux chauffages fonctionnant à l'huile lourde?
Quels délais et quelles mesures le gouvernement envi- sage-t-il de fixer pour l'adaptation des installations de lavage des fumées aux derniers progrès de la technique ?
Sprecher - Porte-parole: Jaeger
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auf die Begründung wird verzichtet und eine schriftliche Antwort gewünscht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 mai 1985
Die in der Interpellation angesprochenen Bestimmungen im Bereich Feuerung/Energie werden in der Luftreinhaltever- ordnung festgelegt. Entsprechende Abklärungen sind der- zeit noch im Gange.
Der Bundesrat wird die Ergebnisse des Vernehmlassungs- verfahrens umfassend würdigen und voraussichtlich in der zweiten Hälfte 1985 über die Luftreinhalteverordnung entscheiden.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
51 Stimmen 44 Stimmen
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985 Im Sinne des überwiesenen Postulates 83.961 wird der Bun- desrat um Auskunft gebeten,
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
En référence au postulat 83.961, le Conseil fédéral est prié de fournir des renseignements sur les points suivants:
Quelles mesures envisage-t-il de prendre, en plus de ce qui a été fait jusqu'à présent, pour la promotion spécifique et le développement de sources d'énergie de remplacement indigènes et renouvelables (notamment énergie solaire et énergie biologique)?
Par quels moyens concrets pense-t-il améliorer le recy- clage de matières premières et la réutilisation des embal- lages?
Sprecher - Porte-parole: Maeder-Appenzell
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Auf eine Begründung wird verzichtet und eine schriftliche Antwort gewünscht.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1985
Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1985
Zu 1. Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren und das Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsde- partement haben am 28. März 1985 die «Absichtserklärung über die energiepolitische Zusammenarbeit von Bund und Kantonen» bereinigt.
Gemäss Absichtserklärung werden Bund und Kantone die bestehenden Möglichkeiten innerhalb der geltenden Verfas- sung zur rationellen Energieverwendung, zum Einsatz neuer und erneuerbarer Energien und zum Forschen in allen Ver- brauchsbereichen konsequent nutzen. Zurzeit ist ein energiepolitisches Programm bis 1986 in Arbeit. Unter den Massnahmen befinden sich auch die Förderung der For- schung und der Entwicklung von Pilot- und Demonstra- tionsanlagen und der vermehrte Einsatz neuer Energietech- niken in öffentlichen Gebäuden von Bund und Kantonen.
Zu 2. Die aus der Aufbereitung von Abfällen resultierende Umweltbelastung, die benötigte Energie sowie vor allem auch wirtschaftliche Gegebenheiten begrenzen die Möglich- keiten des Recycling in einer freien Marktwirtschaft. Ziel unserer Politik im Gebiet der Abfallwirtschaft ist somit nicht Recycling um jeden Preis, sondern ökologisch und wirt- schaftlich sinnvolles Wiederverwerten.
Um den Verlust wertvoller oder unter grossem Energieauf- wand hergestellter Rohstoffe zu vermeiden, ist es in der Regel sinnvoller, solche Materialien gar nicht erst zu kurz- lebigen Produkten zu verarbeiten, als im Nachhinein ein möglichst vollständiges Recycling anzustreben. Gewisse im Abfall vorhandene Rohstoffe werden bereits heute zum grossen Teil wiederverwertet. Dies gilt etwa für den Eisen- anteil in Abbruchautos, der über Schrott wieder zu Stahl re- zykliert wird. Beträchtliches Ausmass erreicht das Recycling
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Interpellation Ruf-Bern
auch bei einzelnen Buntmetallen und Industrieabfällen. Dagegen bestehen vorläufig nur für wenige Kunststoffsorten sinnvolle Wiederverwertungsmöglichkeiten.
Auf dem Verpackungssektor ist in der Schweiz die Wieder- verwertung von Glas und Papier bereits recht weit fortge- schritten. Bei Glas stammt die inländische Produktion zu einem sehr hohen Anteil - bei Grünglas zeitweise über 90 Prozent - aus Altglasscherben. Gesamthaft werden über 45 Prozent des Verpackungsglases der Wiederverwertung zugeführt. Beim Papier und Karton erreicht die Wiederver- wertung ebenfalls rund 45 Prozent.
Das Umweltschutzgesetz ermächtigt den Bundesrat zu rela- tiv weitgehenden Vorschriften auf dem Verpackungsgebiet. Aus ökologischer und volkswirtschaftlicher Sicht ist das Vermeiden von Abfällen dem Wiederverwerten meist weit überlegen. So entsteht bei Verwendung von Mehrweggebin- den fast immer eine wesentlich kleinere Umweltbelastung, als wenn Einwegverpackungen zum Einsatz gelangen. Allerdings ist der Einsatz von Mehrwegverpackungen für den Handel mit einem gewissen Mehraufwand verbunden. Um den Anteil der Mehrweggebinde im Getränkesektor nicht weiter sinken zu lassen, sieht der Bundesrat vorerst eine bessere Information der Konsumenten vor. Gleichzeitig prüft er die Möglichkeiten, über eine generelle Rücknahme- pflicht von Flaschen und Getränkedosen oder über den Einsatz von pfandpflichtigen Verpackungen Einfluss auf die Verpackungsflut zu nehmen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
44 Stimmen 53 Stimmen
85.340 Interpellation Ruf-Bern Asylantenkriminalität Criminalité des demandeurs d'asile
Wortlaut der Interpellation vom 8. Februar 1985
Mit zunehmender Beunruhigung nimmt die Schweizer Öffentlichkeit die Zunahme der von Asylbewerbern began- genen kriminellen Handlungen zur Kenntnis. Erinnert sei insbesondere an die stundenlange Vergewaltigung einer kranken Schweizerin durch rund zehn Tamilen im Septem- ber 1984 in Bern. Die verübten Verbrechen und Vergehen reichen von Diebstahl bis zu Raub, Körperverletzung, Verge- waltigung und weiteren Gewaltdelikten. Nachweislich wer- den zahlreiche Straftaten von Asylanten durch die Medien der Öffentlichkeit vorenthalten, um diese negativen Folgen der fragwürdigen Asylpolitik des Bundes zu vertuschen. Eine Veröffentlichung genauer Angaben über die tatsächli- che Situation durch den Bund, der von den kantonalen Untersuchungs- und Gerichtsorganen über jeden Einzelfall unterrichtet wird, ist von grossem öffentlichen Interesse. Der Bundesrat wird um detaillierte Antworten zu folgenden Fragen gebeten:
Art des Verbrechens oder Vergehens (Straftatbestand);
Datum und Ort;
Geschädigte: Schweizer oder Ausländer (Staatsangehö- rigkeit);
Folgen für die Geschädigten (Deliktsumme, Art und Schwere der Körperverletzung, bleibende Folgeschäden usw.);
Name(n) des(der) Täter(s), Staatsangehörigkeit;
rechtliche Konsequenzen (Strafverfahren, Gerichtsurteil);
Strafverbüssung (ja oder nein, wie lange);
Behandlung des(der) Asylgesuche(s) (Verfahrensstand, Entscheid);
Ausschaffung: wenn ja, wann? Falls nein, wieso nicht? - Aufenthaltsort des(der) Täter(s).
Zudem sollen Gesamtzahlen darüber angegeben werden,
wie viele Verbrechen und Vergehen von Asylanten total sowie unterteilt nach einzelnen Straftatbeständen jährlich verübt worden sind;
aus welchen Ländern wie viele dieser Asylbewerber her- stammen;
Wie viele der straffällig gewordenen Asylanten sich noch in der Schweiz befinden.
Welche Konsequenzen haben strafbare Handlungen von Asylbewerbern auf die Beurteilung ihrer Asylgesuche?
Teilt der Bundesrat die Ansicht, die Begehung eines Verbrechens oder Vergehens müsse in jedem Falle zur Asyl- unwürdigkeit der Täter und demzufolge zu einer Ablehnung der entsprechenden Gesuche führen?
Weshalb sind die abgewiesenen, straffällig gewordenen Asylanten nicht ausnahmslos ausser Landes gewiesen worden?
Ist der Bundesrat bereit, kriminelle Asylanten fortan ohne Ausnahme aus der Schweiz ausschaffen zu lassen?
Falls der Bundesrat die unter 3. und 5. gestellten Fragen verneint:
a. Wie kann es der Bundesrat, dessen Mitglieder in ihrem Amtseid geschworen haben, «die Einheit, Kraft und Ehre der schweizerischen Nation zu wahren; die Unabhängigkeit des Vaterlandes, die Freiheit und die Rechte des Volkes und seiner Bürger zu schützen ... », gegenüber dem Schweizer- volk verantworten, Verbrechern und Kriminellen Asyl zu gewähren oder sie mindestens nicht ausschaffen zu lassen? Dies, nachdem sie die ihnen durch die Schweiz gewährte Grosszügigkeit krass missbrauchten, und es sich ohnehin meist um reine «Wirtschaftsflüchtlinge» und «Asyltouristen» handelt, wie die Asylentscheide des Bundesamtes für Poli- zeiwesen und des EJPD beweisen.
b. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dem Schweizer- volk könne die Anwesenheit krimineller Asylbewerber - bei denen es sich meist um illegal eingereiste Personen handelt - keinesfalls länger zugemutet werden?
Welche vorbeugenden Massnahmen gedenkt der Bun- desrat zu ergreifen, um die Zahl der von Asylbewerbern verübten Delikte zum Schutz der Schweizer Bevölkerung so weit wie möglich zu verringern?
Ist der Bundesrat angesichts der zunehmenden Gewalt- akte durch Asylbewerber zur Einsicht gelangt, die Asylan- tenkriminalität sei eine Folge des geltenden Asylgesetzes, das zu Missbräuchen direkt einlädt und welches mit seiner Magnetwirkung zu einer grossen Zahl von offensichtlich falschen Flüchtlingen geführt hat, wodurch Konflikte ver- schiedenster Art geradezu vorprogrammiert worden sind?
Ist der Bundesrat willens, die Ursache der aufgezeigten Schwierigkeiten zu beheben, indem er raschestmöglich eine restriktive Revision des Asylgesetzes vorbereitet, die poten- tielle Wirtschaftsflüchtlinge und Asyltouristen wirksam von unseren Grenzen fernhält?
Kann sich der Bundesrat bereit erklären, künftig regel- mässig in Pressemitteilungen über die von Asylbewerbern begangenen Straftaten zu informieren?
Texte de l'interpellation du 8 février 1985
L'opinion publique suisse est de plus en plus inquiète devant la multiplication des actes criminels commis par les demandeurs d'asile. Qu'on se remémore en particulier l'inci- dent au cours duquel une dizaine de Tamouls ont violé pendant toute une nuit une Suissesse malade en septembre 1984 à Berne. Les délits perpétrés vont du simple vol au
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.420
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
1284-1285
Page
Pagina
Ref. No
20 013 539
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