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Waldsterben. Motionen
84.226 Motion des Nationalrates. (Bühler-Tschappina) Dringliche Massnahmen zum Schutze des Waldes Motion du Conseil national (Bühler-Tschappina) Mesures d'urgence en vue de la protection des forêts
Beschluss des Nationalrates vom 7. Februar 1985 Décision du Conseil national du 7 février 1985
Wortlaut der Motion
Der Bundesrat wird eingeladen, zur Behebung der insbe- sonders durch die hohe Schadstoffbelastung der Luft verur- sachten Schäden an unseren Wäldern Sofortmassnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zwecke erhebt der Bund auf Heizöl eine zweckgebundene Abgabe und verwendet sie zusätzlich zu den zweckgebundenen Treibstoffzollanteilen zur Behe- bung von Waldschäden, vor allem zur Wiederherstellung von Schutzwäldern.
Texte de la motion
Le Conseil fédéral est invité à prendre des mesures d'ur- gence en vue de remédier tout particulièrement aux dégâts causés aux forêts par la charge trop hautement polluante de l'air. Dans ce but, la Confédération prélève sur l'huile de chauffage une taxe affectée à ce but et l'utilise en plus des taxes sur les carburants affectées en vue de remédier aux dégâts des forêts, avant tout, pour la remise en état des forêts protectrices.
Antrag der Kommission Mehrheit Ablehnung Minderheit (Bührer, Reymond) Überweisung als Postulat
Proposition de la commission Majorité Rejeter
Minorité (Bührer, Reymond) Transmettre comme postulat
Frau Bührer, Sprecherin der Minderheit: Ich kann den Antrag der Minderheit, diese Motion als Postulat anzuneh- men, zurückziehen. Nachdem Sie bei der Motion 84.088 I, Waldwirtschaft, bejaht haben, dass die Verursacher der Luft- verschmutzung die Finanzierung der Massnahmen mitzutra- gen haben, ist dem Begehren der Minderheit in umfassen- der Weise und in Motionsform Rechnung getragen. Ich kann deshalb unseren Antrag zurückziehen.
Knüsel: Ich möchte nur noch darauf hinweisen, dass, wenn wir diese Motion annehmen, es doch nicht ganz auszu- schliessen ist, dass wir einen Schritt in die falsche Richtung tun. Ich möchte darauf hinweisen, dass der Nationale Energieforschungsfonds - bis heute wurden um die 100 Millionen Franken eingesetzt - bisher sehr zielstrebig geforscht hat in den Bereichen des Energiesparens und der Reduktion des Verbrauches von fossilen Kohlenwasserstof- fen. Vor allem wurden auch Forschungsarbeiten im Dienste der Umwelt geleistet. Die Stiftungsstatuten des Nationalen Energieforschungsfonds besagen in Artikel 12, dass der Fonds aufzulösen ist, wenn auf schweizerischer Ebene Son- dersteuern oder zweckgebundene Abgaben auf Energieträ- gern eingeführt würden.
Nun könnte man der Auffassung sein, so schlimm sei das nicht. Denn dann könnte der Bund die Rolle des NEFF übernehmen. Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass das nicht ganz unproblematisch ist, weil die jahrelangen Forschungsergebnisse des Energieforschungs- fonds stillstehen würden, es wieder eine gewisse Zeit dauern würde, bis die Ablösung des Energieforschungsfonds vor- handen wäre und damit viele Komplikationen verbunden wären.
Das ist meine Überlegung, warum ich hier der Motion nicht zugestimmt habe.
Präsident: Es liegt kein Antrag auf Überweisung vor. Damit ist die Motion erledigt.
Abgelehnt - Rejété
83.204
Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft. Luftreinhaltung. Wirkungsvolle Massnahmen Initiative du canton de Bâle-Campagne. Mesures efficaces contre la pollution de l'air
83.203
Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt. Waldsterben. Sofortprogramm Initiative du canton de Bâle-Ville. Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
84.204 Standesinitiative des Kantons Schaffhausen. Luftreinhaltung. Wirkungsvolle Massnahmen Initiative du canton de Schaffhouse. Mesures efficaces contre la pollution de l'air
Siehe Seite 28 hiervor - Voir page 28 ci-devant
Präsident: Anlässlich der Beratung in der ausserordent- lichen Session vom 7. Februar 1985 wurden diese drei Stan- desinitiativen an die Kommission überwiesen.
Darf ich den Berichterstatter der Kommission bitten, uns über die Beratungen zu orientieren?
Matossi, Berichterstatter: Anlässlich unserer Sitzung vom 8. Februar stellte Herr Ständerat Carlo Schmid den Antrag: «Die Standesinitiativen sind vorerst dem Bundesrat zur Stel- lungnahme zu unterbreiten, bevor sie im Rat weiterbehan- delt werden.» Dieser Antrag wurde mit 24 zu 8 Stimmen angenommen.
Unsere Kommission beantragt Ihnen nun folgendes:
den Standesinitiativen teilweise Folge zu geben und
das folgende Postulat zu überweisen: «Der Bundesrat wird beauftragt, die Anliegen der Kantone Basel-Land, Basel-Stadt und Schaffhausen betreffend die Luftreinhal- tung bzw. das Waldsterben, soweit sie nicht im Bericht 84.088 (Waldsterben, parlamentarische Vorstösse und Mass- nahmen vom 21. November 1984) behandelt sind, zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten im Rahmen des in Auftrag gegebenen Berichtes zur Förderung des öffentlichen Ver- kehrs.»
Ich ersuche Sie, in diesem Sinne diese Standesinitiativen und das Postulat an den Bundesrat zu überweisen.
9-S
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E 5 mars 1985
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EUMETSAT. Convention
Belser: Das letzte Mal wurden diese Standesinitiativen an die Kommission zurückgewiesen, und man hat betont, der Bundesrat hätte dazu gar noch nicht Stellung genommen bzw. Bericht erstattet. Ist denn das in der Zwischenzeit geschehen, dass man auf diese Art und Weise verfahren kann?
Matossi, Berichterstatter: Der Bundesrat hat diese Standes- initiativen noch nicht erhalten. Er wird sie jetzt zur Stellung- nahme erhalten.
Belser: In diesem Fall bekämpfe ich den ersten Antrag der Kommission, dass man bereits heute festhält, es sei ihnen keine Folge zu geben.
M. Meylan: En tant que représentant du canton de Neuchâ- tel, je me refuse à voter l'initiative du canton de Bâle-Ville. Il y a dans cette initiative beaucoup de mesures que j'ap- prouve et je l'ai prouvé lors des votes précédents. Mais il y a un point absolument inadmissible dans le domaine des transports. Il nous est demandé de «revoir les conclusions auxquelles est arrivée la commission chargée du réexamen de tronçons de routes nationales, en accordant davantage d'importance aux critères de compatibilité avec les exi- gences de la protection de l'environnement et en partant de l'idée qu'à l'avenir la construction de nouvelles routes ne sera autorisée que si l'on réduit d'autant le réseau actuel». Alors que les régions jurassiennes n'ont pas de routes convenables, pas d'autoroutes, qu'elles souffrent gravement dans leur économie de ce manque de moyens de communi- cation, nous nous étonnons qu'un canton qui est bardé de routes, d'autoroutes et d'échangeurs puisse faire une pro- position pareille! Je dis que nos cantons qui sont intéressés à la poursuite du programme des autoroutes ne céderont jamais devant les cantons - même plus peuplés que les nôtres - qui veulent nous empêcher d'avoir ce qu'ils ont dix fois plus que nous.
Muheim: Das Plenum des Ständerates hat Anspruch darauf, dass in dieser Frage die Verfahrensregeln ganz klar innege- halten werden. Artikel 37 unseres Reglementes regelt die Sachlage recht präzise: «Der Bundesrat wird um Bericht und Antrag ersucht oder erhält Gelegenheit zur Stellung- nahme.» Das kann mündlich sein, zum Beispiel im Rats- plenum oder vor der Kommission, aber alle Mitglieder des Rates müssen Kenntnis haben von dieser Stellungnahme. Nun die Einschränkung: «. .. wenn einer Standesinitiative Folge gegeben werden soll.» Nun hören wir vom Herrn Kommissionspräsidenten, man wolle teilweise Folge geben. Dann hat der Bundesrat eben Stellung zu beziehen. Ich nehme an, dass wir darauf insistieren wollen, sonst kommen wir auf die «schiefe Ebene».
Präsident: Ich teile Ihre Ansicht, Herr Muheim. Das Postulat, das von der Kommission beantragt wird, lautet genau in dem Sinn, denn es heisst darin, dass die Vorstösse zu prüfen seien und darüber ein Bericht zu erstatten sei.
Bundesrat Egli: Die Kommission hat materiell beschlossen, dass der Standesinitiative teilweise Folge gegeben werde, aber ohne zu spezifizieren, in welchen Punkten. Sie hat dann aber diese Standesinitiativen in ein Postulat zusam- mengefasst und erklärt, sie seien als Postulat an den Bun- desrat zu überweisen. Ich habe dieses Postulat entgegenge- nommen. Ich glaube, das ist das einfachere Procedere, als dass wir uns gegenseitig mit Berichten bedienen.
Postulat der Kommission. Waldsterben. Massnahmen Postulat de la commission. Dépérissement des forêts. Mesures
Siehe Seite 28 hiervor - Voir page 28 ci-devant
Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne der Kommission entgegenzunehmen.
Überwiesen - Transmis
84.029 EUMETSAT. Beteiligung EUMETSAT. Convention
Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. März 1984 (BBI II, 1257) Message et projet d'arrêté du 5 mars 1984 (FF II, 1277) Beschluss des Nationalrates vom 26. November 1984 Décision du Conseil national du 26 novembre 1984
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission
Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Letsch, Berichterstatter: EUMETSAT ist eine europäische Organisation zur Nutzung von meteorologischen Satelliten. Sie errichtet, unterhält und betreibt Satellitensysteme. Wich- tigste Anliegen sind Messungen, Beobachtungen und Kom- munikationseinrichtungen zwecks möglichst zuverlässiger Wetterprognosen. Schon bisher hat die Schweiz an solchen Projekten mitgearbeitet. Aufgrund der positiven Erfahrun- gen und des Nutzens der Projekte schlägt der Bundesrat nunmehr die Ratifizierung des Übereinkommens EUMET- SAT vor. Dieser Schritt sowie die daraus der Schweiz erwachsenden Kosten sind in den Richtlinien sowie im Finanzplan des Bundesrates enthalten.
In der Kommission waren Bedeutung und Nutzen von EUMETSAT unbestritten, ebenso die Zweckmässigkeit einer Mitgliedschaft unseres Landes. Unser finanzielles Engage- ment, wie es aus Seite 6 der Botschaft hervorgeht, scheint sowohl in absoluten Beträgen als auch verglichen mit der Beteiligung der anderen rund 15 Mitgliedstaaten und schliesslich im Hinblick auf die Gegenleistung von EUMET- SAT als vertretbar. Zur Finanzierung der vorläufig nicht gedeckten Kosten in der Grössenordnung von 15 Prozent des Gesamtaufwandes bemüht sich die Organisation um weitere Mitglieder. Ferner sollen auch Benützer aus Nicht- mitgliedstaaten direkt zur Kostendeckung herangezogen werden. Nötigenfalls wird eine Straffung des Arbeitspro- grammes erwogen. Im übrigen enthält das Übereinkommen eine Rücktrittsklausel für den Fall, dass ein Mitglied aus finanziellen oder anderen Gründen nicht mehr mitmachen möchte.
Die Kommission beantragt einstimmig, ohne Enthaltung, Zustimmung und Behandlung in globo.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtabstimmung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für die Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt. Waldsterben. Sofortprogramm Initiative du canton de Bâle-Ville. Dépérissement des forêts. Mesures d'urgence
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1985
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
83.203
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1985 - 08:00
Date
Data
Seite
59-60
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Pagina
Ref. No
20 013 363
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