Ecoles de service social. Aide
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rappeler qu'il ne s'agit pas de dépenses mais d'investisse- ments. Ces derniers sont source de profit. Il est donc tout indiqué de laisser les cantons universitaires investir davan- tage puisqu'il s'agit de bons placements. Pour moi, cela constitue une raison supplémentaire de défendre la position de la commission. Quant au reste, j'attends avec intérêt les suggestions de M. Cavelty. Je dois quand même rappeler que la commission s'est prononcée à l'unanimité pour ses propositions que je viens de transmettre. Je suis étonné d'apprendre, seulement ici, qu'il a d'autres vues en cette matière. Mais, d'une façon générale, la politique universi- taire en Suisse ou la centralisation et la décentralisation ne sont, à mon avis, pas mises en cause; il en allait de même tout à l'heure avec la formation professionnelle.
Du reste, lors de l'examen du budget du Département de l'économie publique, j'avais fait remarquer qu'il y a en faveur de l'Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail, un accroissement en vue de l'enseignement de l'informatique dans la formation professionnelle. Ces ques- tions sont traitées à part; il s'agit ici d'un problème de répartition des charges financières entre la Confédération et les cantons.
Il ne faut pas vouloir sortir de ce cadre. C'est un programme d'économie pour la Confédération et un transfert de charges. Il ne s'agit de rien d'autre et non pas de grandes questions en matière de formation professionnelle ou supé- rieure. Voilà pourquoi votre commission unanime m'a prié de transmettre cette proposition qui vise à maintenir la précédente décision et à la rendre définitive.
Präsident: Die Abstimmung wird zweigeteilt: Zuerst wird der Antrag Festhalten dem Antrag von Herrn Piller, Zustimmung zum Nationalrat, gegenübergestellt. Sofern Sie dem Festhal- ten zustimmen, wird in einer zweiten Abstimmung über die Definitiverklärung des Beschlusses beschlossen.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Piller
15 Stimmen 21 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
84.004 Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide
Botschaft und Beschlussentwurf vom 25. Januar 1984 (BBI I, 349) Message et projet d'arrêté du 25 janvier 1984 (FF 1, 357)
Beschluss des Nationalrates vom 26. November 1984 Décision du Conseil national du 26 novembre 1984
Antrag der Kommission Art. 2 Abs. 3 1. Satz
Der Bundesbeitrag beläuft sich 1985 im Einzelfall auf höch- stens 35 Prozent, ab 1. Januar 1986 auf höchstens 31,5 Prozent. ...
Proposition de la commission Art. 2 al. 3 phrase 1 En 1985, la subvention fédérale s'élève, dans chaque cas, à 35 pour cent au maximum et, à partir du 1er janvier 1986, à 31,5 pour cent au maximum. ...
Hophan, Berichterstatter: Es geht um die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 5. Oktober 1979, weil dieser am 31. Dezember 1984 ausläuft. Der Bund unterstützt die Schu- len für soziale Arbeit durch befristete Bundesbeschlüsse seit 1952. Diese Beschlüsse wurden 1959, 1969 und letztmals
1979 verlängert. Der heutige Antrag beinhaltet eine neuerli- che Verlängerung des Bundesbeschlusses um weitere fünf Jahre, das heisst bis 31. Dezember 1989.
Warum diese Verlängerung? Mit der Neuverteilung der Auf- gaben zwischen Bund und Kantonen ist im zweiten Paket die Übertragung dieser Aufgaben an die Kantone vorgese- hen. Weil das zweite Paket aber noch nicht fertig geschnürt ist und der Bund sich von dieser Aufgabe entlasten will, ist die Verlängerung nötig.
Die Kommission ist denn auch einstimmig auf die Vorlage eingetreten, weil sie überzeugt ist, dass unsere Gesellschaft besser geschulte und qualifizierte Sozialarbeiter verlangt. Das Unterstützungskonzept soll nicht geändert werden. Hin- gegen beantragt der Bundesrat mit der Botschaft vom 25. Januar 1984 nicht nur die Verlängerung um fünf Jahre, sondern auch die Herabsetzung der Beitragssätze, und zwar für 1985 auf höchstens 35 Prozent (minus 10 Prozent lineare Kürzung), und ab 1. Januar 1986 auf höchstens 30 Prozent. Ihre Kommission hat nun beschlossen, Ihnen zu beantragen, die Beiträge für 1985 auf höchstens 35 Prozent, ab 1. Januar 1986 auf höchstens 31,5 Prozent festzusetzen (das wären also 35 Prozent minus die 10 Prozent). Dieser Antrag kam mit 4 zu 3 Stimmen zustande.
Die Minderheit unterstützte den Antrag des Bundesrates. Als Mitglied des Kontaktgremiums der ersten Stunde, das die Entwicklung von der staatspolitischen zur finanzpolitischen Wichtigkeit der Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen mitgemacht hat, kann ich Ihnen versichern, dass die Kantone wissen, welche Aufgaben sie übernehmen müssen. Die Begeisterung ist natürlich sehr gedämpft. Die Meinung, dass beim Wegfall der Bundessubventionen die Schulgelder erhöht werden müssen, ist nicht von der Hand zu weisen. Doch gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass Absolventen dieser Schulen namhafte Stipendien erhalten können. Im übrigen ist es dann Sache der Kantone, ihre Beiträge mit den Schulen einerseits und den Gemeinden andererseits festzulegen. Ich würde also den Antrag des Bundesrates demjenigen der Kommission vorziehen.
Die Kommission beantragt Ihnen Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Kommissionsmehrheit.
Frau Meier Josi: Ich möchte den Antrag der Kommissions- mehrheit auf «höchstens» 31,5 Prozent ab 1. Januar 1986 unterstützen. Unser Handeln ist naturgemäss oft das von überlegenen Generälen, welche in sicherer Stellung die Schmerzen der einzelnen Opfer an der Front nicht selbst erleiden. Ich berichte nach einer Frontinspektion und werde versuchen, diese Ihnen etwas geläufigere Bildersprache auch in den nächsten Sätzen zu verwenden.
Im Blick aufs Ganze konnte ich den in der Kommission gestellten Antrag, auf 35 Prozent Subvention zurückzukom- men, nicht unterstützen. Die Versorgungsschwierigkeiten wären zu gross geworden. Die Mehrheit schlägt aber vor, die jetzige Linie zu halten, es also bei der linearen Kürzung der Subvention auf 31,5 Prozent zu belassen und vor der defini- tiven Frontbereinigung, d. h. vor der Übertragung dieser Aufgabe an die Kantone (die nach 1989 vorgesehen ist), nicht nochmals einen ungeordneten Rückzug zu befehlen. Der Mehrheitsantrag enthält immer noch eine Erschwerung gegenüber der heutigen linearen Kürzung, weil es heisst «höchstens» 31,5 Prozent. Dem Anliegen des Departements- chefs nach Budgetdisziplin ist damit voll Rechnung ge- tragen.
Die Handhabung der Reduktion trifft nicht alle Schulen gleich schwer. Zürich und Bern etwa haben diese Schul- typen schon bisher namhaft subventioniert, so dass es für sie nicht schwer ins Gewicht fällt, noch etwas weiter zu gehen. Schwer trifft die Reduktion hingegen jetzt schon die kleinen Schulen und die kleineren Kantone, die auch bisher zum Teil sehr hohe Schulgelder hatten. Der Herr Departe- mentsvorsteher hat früher selbst einmal einem solchen För- derverein angehört. Er weiss, dass es nie leicht war, die Mittel zu beschaffen. Was er aber nicht mehr selbst erlebt hat, das sind die heutigen Schwierigkeiten. Die Defizitreste werden vom Bund immer nur zu 90 Prozent übernommen.
Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung
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Deshalb haben die Schulen jetzt auch ihre Reserven aufge- braucht, die sie früher allenfalls noch besassen. Sie schie- ben gegenwärtig die Defizite vor sich her; sie kämpfen schon mit sehr grossen Schwierigkeiten.
Die Schulen sind regional gestreut. Die Luzerner Schulen beispielsweise müssen versuchen, von den kleineren Kanto- nen der Innerschweiz - zu einem guten Teil finanzschwa- chen Kantonen - die ausfallenden Beiträge zu erhalten. Die Anpassungen brauchen Zeit. Sie werden durch unsere erneut zurückgenommenen Prozentsätze nicht erleichtert, sondern erhöht. Gestraft werden bei diesem System übri- gens jene Schulen, die sorgfältig budgetieren. Jede neue Subventionierung durch den Kanton hat nämlich wieder eine Kürzung beim Bund zur Folge, weil eben nur Restdefi- zite finanziert werden.
Ich weiss, dass einzelne Schulen schon in sehr grossen finanziellen Schwierigkeiten stecken und nicht wissen, wie sie Betreibungen vermeiden sollen. Die Stipendienverspre- chen höre ich sehr wohl, aber nach den bisherigen Erfah- rungen werden sie in der Regel vergessen, wenn man sie einlösen müsste. In anderen Bereichen sind sie auch schon gekürzt worden. Die Umstellung ist also sehr schwierig und braucht Zeit: Die Kantone müssen die Fragen den Parlamen- ten vorlegen; sie versuchen, alles auf die Gemeinden abzu- wälzen und müssen sich an andere Kantone wenden.
Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, den Kantonen diese Zeit zu geben, um ihre Umstrukturierung bis 1989 in Ruhe, behut- sam vorzunehmen.
Ich plädiere also für einen geordneten Rückzug.
Miville: Im Nationalrat gab es eine Kommissionsmehrheit - an das möchte ich Sie erinnern -, die auf höchstens 35 Prozent gehen wollte, unter anderem vertreten durch den CVP-Nationalrat Ziegler, und mit guten Argumenten. Ich habe mir eine Meinung über dieses Geschäft nicht zuletzt durch die Lektüre des Protokolls der Verhandlungen im Nationalrat gebildet. Ich habe dann in der Kommission den Antrag auf 35 Prozent oder, je nachdem, auf höchstens 35 Prozent wiederaufgenommen und bin mit 5 zu 2 Stimmen unterlegen. Ich nehme diesen Antrag heute nicht mehr auf, ersuche Sie aber um so überzeugter, dem Kommissions- antrag auf höchstens 31,5 Prozent, wie er jetzt von Frau Meier begründet worden ist, zuzustimmen.
In der Nationalratsdebatte ist einem die offensichtliche Ver- schlechterung der finanziellen Lage einer ganzen Reihe solcher Schulen für soziale Arbeit aufgefallen, die nun unter anderem die Konsequenz hat, von den Schülern viel höhere Schulbeiträge verlangen zu müssen. Damit wird den Schü- lern und ihren Eltern eine grosse Belastung zugemutet. Dies ausgerechnet auf einem Gebiet unserer Ausbildung, das angesichts der ganzen gesellschaftlichen Verumständun- gen und Schwierigkeiten der heutigen Zeit, die Sie ja ken- nen, an Bedeutung gewonnen hat.
An mehreren Deutschschweizer Schulen musste auf Druck einzelner Kantone, welche für die Zukunft ein höheres Engagement zugunsten dieser Schulen vorsehen, das Schulgeld generell, besonders für ausserkantonale Studie- rende, massiv angehoben werden. Der Verband dieser sozialen Schulen teilt uns mit, dass Erhöhungen der Schul- gelder von bis zu 1500 Franken auf 6500 Franken pro 1984 stattgefunden haben. Das ist die Realität im Hinblick auf die Versprechungen, die uns hier immer gemacht werden, wonach die Kantone für den Bund in die Bresche springen werden. «Solche Schulgelderhöhungen bedeuten» - so schreibt man uns weiter - «für Erwachsene in einer Zweit- ausbildung eine bildungspolitisch unhaltbare finanzielle Be- lastung.»
Warum das alles? Wir vernehmen, dass die berühmte Schule für Sozialarbeit in Luzern - um dieses Beispiel zu erwähnen; das sollte unseren Freunden von der CVP einen besonderen Eindruck machen - bereits 1982 ein Defizit von 132 000 Franken ausgewiesen hat und dass für das laufende Jahr ein Fehlbetrag von 80 000 Franken budgetiert ist. Im Hinblick auf solche Vorkommnisse haben im Natio-
nalrat verschiedene Redner und Rednerinnen, die in sol- chen Schulen Funktionen ausüben, die Fördervereinen und Schulräten angehören, darauf hingewiesen, wie kläglich es heute sei, dass Schulleitungen, statt sich ihren eigentlichen Aufgaben zu widmen, einen grossen Teil ihrer Energie und ihrer Zeit darauf verwenden müssen, im Lande herumzulau- fen und den Bettelsack zu schlingen, um Jahr für Jahr die unerlässlichen Finanzierungen überhaupt sicherzustellen. Ich zitiere Ihnen noch aus einem Brief des Schulvereins für soziale Berufe Basel, der mich im letzten Moment erreicht hat: «Trotz unseren ernsthaften Sparbemühungen, welchen unter anderem sogar Ausbildungskurse zum Opfer fielen» - das ist die Realität, um an meine Bemerkung von vorhin anzuknüpfen -, «schlossen wir das Jahr 1983 mit einem Defizit von 162 501 Franken ab, das aus dem noch vorhan- denen Vereinsvermögen gedeckt werden konnte. Da unsere Reserven nahezu aufgebraucht sind, müssen wir auf Ende 1984 erstmals mit einem ungedeckten Defizit rechnen.»
So sieht es 'an den Schulen für soziale Arbeit aus. Wir müssen diese Fakten zur Kenntnis nehmen und wenigstens diesem geringsten Entgegenkommen auf der Höhe von 31,5 Prozent, wie es uns von Frau Meier dargelegt und begründet worden ist, unsere Zustimmung erteilen.
Bundesrat Egli: Unsere Sozialpolitik kann sich nicht damit begnügen, nur materielle Not zu beseitigen oder ihr vorzu- beugen. Viele unserer Mitbürger bedürfen der geistigen Betreuung. Ich denke dabei besonders an solche, die aus verschiedensten Gründen an den Rand der Gesellschaft geraten sind oder sich sonstwie in unserer Gesellschaft nicht zurechtfinden, oder an solche, die davor bewahrt werden müssen, dass sie in einen Notstand geraten. Mit dieser Betreuung befassen sich vorab die Sozialarbeiter, seien sie nun privat oder vom Gemeinwesen eingesetzt.
Die Sozialarbeit ist eine vielseitige und sehr anspruchsvolle Tätigkeit. Sie bedarf daher auch einer sorgfältigen Ausbil- dung und Vorbereitung. Wenn schon die Sozialarbeit ohne staatliche Hilfe nicht mehr auskommt, so ist diese staatliche Hilfe auch für die Förderung der Sozialarbeiterschulen not- wendig. Im föderalistischen Staat stellt sich lediglich die Frage, auf welcher Stufe diese Aufgabe übernommen wer- den soll. Sozialarbeit ist ja weitgehend Fürsorge, und das Fürsorgewesen ist in unserem Lande traditionellerweise Sache der Kantone. Darum ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Unterstützung der Schulen für Sozial- arbeit ausschliesslich Sache der Kantone werden soll.
Man mag bedauern, dass diese Erziehungs- und Betreu- ungsarbeit, welche früher vom und im Familienverband besorgt wurde, zunehmend externalisiert worden ist. Wir haben uns aber mit dieser gesellschaftlichen Entwicklung abzufinden und diese Aufgabe als Staatsaufgabe oder gemischt privat/staatliche Aufgabe wahrzunehmen. Nur muss der Staat bei Übernahme dieser gesellschaftlichen Aufgabe von der Gesellschaft auch entsprechend honoriert werden; d. h. sie muss dem Staat die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Dabei ist allerdings nicht zu übersehen, dass mit einer staatlichen Unterstützung auch ein Solidari- sierungseffekt verbunden ist.
Nun hat allerdings der Bund diese Schulen seit 1952 unter- stützt, wie es der Herr Kommissionsreferent bereits ausge- führt hat. Die verfassungsmässige Basis für diese Unterstüt- zung ist aber eher dürftig, und kundige Rechtswissenschaf- ter sprechen dem Bund rundweg die Kompetenz ab, diese Schulen zu unterstützen.
Im Zuge des zweiten Paketes der Aufgabenteilung wird der Bundesrat die Übertragung dieser Finanzierungsaufgabe an die Kantone beantragen. Nun läuft aber der geltende Beschluss Ende dieses Jahres - also Ende dieses Monats - aus. Es ist daher notwendig, dass wir eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des zweiten Paketes der neuen Auf- gabenverteilung zwischen Bund und Kantonen finden.
Frau Meier und Herr Miville schlagen nun vor, dass der Subventionsansatz ab 1986 auf höchstens 31,5 Prozent erhöht wird.
Interpellation Bauer
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Ich möchte Ihnen beliebt machen: Bleiben Sie beim Ansatz, wie er Ihnen vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist. Ich führe dafür vier Gründe an:
Es geht mir grundsätzlich um die Budgetdisziplin. Ich brauche diesen Grund nicht mehr darzulegen. Sie wollen doch nicht falsche Hoffnungen wecken, indem Sie höhere Ansätze in den Beschluss aufnehmen, die möglicherweise gar nicht geleistet werden können, weil letzten Endes der auszuzahlende Betrag vom Budget abhängt, das Sie jeweils von Jahr zu Jahr beschliessen.
Wir befinden uns in der Übergangszeit zur völligen Auf- hebung dieser Subvention. Es rechtfertigt sich also, in die- ser Übergangszeit diesen Satz etwas herabzusetzen.
Vor allem spielt aber ein dritter Grund. Sie entnehmen der Botschaft, dass der Bundesrat drei weiteren Schulen die Anerkennung als Schule für soziale Arbeit im Sinne des Bundesbeschlusses ausgesprochen hat. Der verfügbare Betrag muss also auf mehr Schulen verteilt werden. Entsprechend rechtfertigt es sich, den Prozentansatz für die Subvention zu senken.
Schliesslich möchte ich Sie darum bitten, jetzt nicht noch eine Differenz zum Nationalrat mit diesen zusätzlichen 1,5 Prozent zu schaffen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es letzten Endes ein Streit um des Kaisers Bart ist; denn Sie entscheiden ja mit dem Budget, wieviel ausbezahlt werden kann. Wir können diesen Schulen gesamthaft nicht mehr auszahlen, als Sie im Budget beschliessen. Je nachdem werden es eben 30 oder 31 oder nur 29 oder sogar nur 28 Prozent sein können. Herr Miville, es ist mir wohl bekannt, dass die Finanzierung dieser Schulen nicht ganz einfach ist. Ich selbst war Präsi- dent eines Fördervereins für die Schule für Sozialarbeit in Luzern und kenne die Verhältnisse einigermassen. Nur dür- fen Sie die Luzerner Schule nicht unbedingt als Beispiel nehmen, weil sie sich in einer Umstrukturierung befand und auch die Schulleitung ausgewechselt worden ist.
Im übrigen wissen die Kantone, dass sie, sobald die zweite Aufgabenteilung kommt, diese Schulen selbst und allein unterstützen müssen. Auch die Schulen wissen es, und sie müssen sich heute schon darauf einrichten.
Ich möchte Ihnen also beliebt machen: Bleiben Sie beim Antrag, wie er Ihnen vom Bundesrat vorgeschlagen worden ist, bei diesen 35 Prozent für das nächste Jahr, also gekürzt noch unter dem Einfluss des Sparprogramms auf 31,5 Pro- zent, und nachher bei 30 Prozent.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen - Adopté
Art. 2 Abs. 3 - Art. 2 al. 3 Antrag siehe oben - Proposition voir ci-devant
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Meier Josi
15 Stimmen
12 Stimmen
Art. 4 al. 3, ch. Il Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
20 Stimmen 2 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
Wahlen in ständige Kommissionen Elections dans des commissions permanentes
Gewählt sind mit 34 Stimmen:
Finanzkommission - Commission des finances Neu: Schönenberger, Stucki An Stelle von: Arnold, Gerber
Aussenwirtschaftskommission Commission du commerce extérieur
Neu: Gerber An Stelle von: Stucki 6. Alkoholkommission - Commission de l'alcool Neu: Reichmuth An Stelle von: Zumbühl Präsident: Schaffter
84.544 Interpellation Bauer Jugendpolitik Politique de la jeunesse
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Wortlaut der Interpellation vom 3. Oktober 1984
Ende August 1984 hat der Bundesrat seinen «Bericht über die Prioritäten der Legislaturperiode 1983 bis 1987» ver- öffentlicht. Prüft man den Bereich «Jugendpolitik», so ist festzustellen:
Der «Bundesbeschluss über die ausserschulische Jugendarbeit» ist bei den Geschäften der zweiten Priorität eingereiht (sie sollen dem Parlament bis zum Ende der Legislaturperiode unterbreitet werden).
Die «Einführung des Bildungsurlaubs für Jugendliche» findet sich unter den Geschäften der dritten Priorität (sie werden nicht mehr in dieser Legislaturperiode vorgelegt). Nun hat aber der Ständerat, entsprechend dem Antrag der Petitionskommission,
den Bundesrat ersucht, die nötigen Abklärungen betref- fend den Jugendurlaub vorzunehmen, und
Hat der Bundesrat - im Hinblick auf das von der UNO für 1985 ausgerufene Jahr der Jugend - die Absicht, die Anlie- gen der Petitionäre und den Wunsch des Ständerates zu erfüllen?
Art. 4 Abs. 3, Ziff. Il Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Schulen für soziale Arbeit. Unterstützung Ecoles de service social. Aide
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1984
Année
Anno
Band
V
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.004
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
06.12.1984 - 08:00
Date
Data
Seite
672-674
Page
Pagina
Ref. No
20 013 104
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